Frühjahrsfortbildung 20. Mai 2015 „Registrierkassenpflicht“ was kommt auf uns Tierärzte ab 2016 zu? Mag. Werner Frühwirt http://www.fruehwirt.at Inhaltsverzeichnis § Aktuelles zur Steuerreform (Stand: 20.05.2015) • Entlastung und Gegenfinanzierung § Was kommt auf und Tierärzte ab 2016 zu? • Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht • Aufweichung Bankgeheimnis § Aufzeichnungen richtig führen • Kassenrichtlinie 2012 • Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 • Änderungen durch Steuerreform 2015 2 http://www.fruehwirt.at Beratungsleistungen in der Zukunft § Beispiel: Grundstücksübertragungen im April 2015 Neuregelungen über die künftige Grunderwerbsteuer 2016 ? - Grunderwerb innerhalb der Familie Bemessungsgrundlage EHW-VKW 0,5 % / 2% / 3,5% (bisher 2%) Mittelfristige Planung im Hinblick auf eine allfällige Erbschafts- Schenkungssteuer 3 http://www.fruehwirt.at Steuerreform - Termine § 17.03.2015: Ministerialvortrag mit den Grundlinien der Steuer(tarif)reform § Mai 2015: Begutachtungsentwurf von ca. 40 Gesetzen § 16.06.2015: voraussichtlicher Ministerratsbeschluss § 09.07.2015: Fristbeschluss im Nationalrat § 23.07.2015: Beschluss Bundesrat 4 http://www.fruehwirt.at Steuerreform - Inkrafttreten § 01.01.2016: „grundsätzliches Inkrafttreten“ § 01.04.2016: Inkrafttreten des erhöhten USt-Tarifs für Beherbergungsleistungen (13%) § 01.03.2015: Banken Meldepflicht § 01.01.2017: Technische Sicherung Reg. Kassen 5 http://www.fruehwirt.at Österreichische Abgabenstruktur Abgabenquote in % des BIP OECD 33,8% Schweiz 28,5% BRD 37,1% Ö 42,1% Werte 2011 6 http://www.fruehwirt.at Finanzierung der Steuerreform § Abgabenentlastung um ca. 5,2 Mrd € (= 1,5% des BIP), davon Einnahmensicherung 1,9 Mrd € bei Bedingung eines Maßnahmenpaketes: - Registrierkasse - Belegerteilungspflicht - Konteneinschau, Meldeverpflichtung Geldflüsse § restliche Finanzierung: - 7 Selbstfinanzierung, Konsum 0,85 Mrd € Einsparung Verwaltung, Kürzung Förderungen 1,1 Mrd € Streichung Ausnahmen (Topfsonderausgaben, Gebäude-AfA) 0,9 Mrd € Steuererhöhungen (ImmoEST, GrEST, KEST, EST-Tarif, Umsatzsteuer) Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage auf € 4.840,-- pro Monat http://www.fruehwirt.at Zielbereiche, Zielgruppen der Einnahmensicherung § Umsatzsteuer-Karussellbetrug § „Kleinunternehmer“ um rund € 150.000,-Umsatzgrenze pro Jahr Das sind bis zu ¾ aller Betriebe § Abgabenprüfung neu § Bekämpfung Sozialbetrug 8 http://www.fruehwirt.at Pressemeldungen § Die Presse, 17.05.2015: „So klein ist die größte Steuerreform“ § Der Standard, 17.05.2015: „Strenge gegen Steuerbetrug: Die Kleinen stöhnen, die Großen fluchen“ § XING/Kleine Zeitung, 18.05.2015: „Dem Bargeld geht es an den Kragen“ § Der Standard, 19.05.2015: „Kunden müssen künftig Kassenbons entgegennehmen“ bzw. „Betrugsbekämpfung - sehr ambitioniert“ 9 http://www.fruehwirt.at Bankwesengesetz neu I § bisheriges Bankgeheimnis zerbröselt? - Änderung des § 38 BWG nur durch ²/3-Mehrheit - bisher noch gerichtliche Bewilligung notwendig § Zentrales Kontenregister - Einrichtung durch das BMF - Meldung durch die Banken an das BMF - Daten ab 01.03.2015 § bisher Verbandsabfrage - bezogen auf die verschiedenen Banksektoren - Vollständigkeit? § Mitteilung von Kapitalflüssen - Barbehebungen oder Auslandstransfers von Privatkonten - Höhe der Geldflüsse von min. € 50.000,-- ? 10 http://www.fruehwirt.at Bankwesengesetz neu II § Einschaurecht der Finanzverwaltung - §143 BAO: schriftliche Auskunft - §165 BAO: … nur wenn beim Steuerpflichtigen voraussichtlich nicht zum Ziel führt … - also zuerst an den Steuerpflichtigen wenden - bei Betriebsprüfungen: Einschaurecht zweckmäßig/angemessen - Einschränkung: wenn Zweifel an der Richtigkeit von Steuererklärungen gegeben sind - Kontenabfrage als generelles Instrument für den Finanzprüfer? - bei Zeichnungsberechtigungen bei begründeter Annahme 11 http://www.fruehwirt.at Endbesteuerungsgesetz KEST § KEST neu 27,5% (statt bisher 25%) - Ausnahme: Spareinlagen, Zinsen aus Kontoguthaben - Für ausgeschüttete Gewinne von GmbHs § Gesamtbelastung - Personengesellschaften/Einzelunternehmer 43,75% - GmbH bei Vollausschüttung 45,625% § Vorteilhaftigkeitsvergleiche der Gesellschaftsformen - Grenze steigt von € 156.000,-- auf € 277.000,-- p.a. § Ausschüttung 2015 - spart 2,5% KEST 12 http://www.fruehwirt.at Elektronische Aufzeichnungspflicht § Barumsätze (Kredit- oder Bankomatkarte, Zahlung mittels Mobiltelefon, PayLife Quick) § „Manipulationsschutz“ für Betriebe mit überwiegend Barumsätzen: Signaturerstellungseinheit (Smartcard) • Investitionsbegünstigungen § Elektronische Registrierkasse oder elektronisches Kassensystem gem. § 131b BAO § Lotterie: gefallen? § bei Verweigerung • § 184 BAO Schätzung • Strafrechtliche Folgen bei Vorsatz gem. FINStrG 13 http://www.fruehwirt.at Registrierkassenpflicht § Prüfschema „Vereinfachte Losungsermittlung“: • Nicht überwiegende Anzahl von Barumsätzen gem. 131b Abs 1 BAO • Jahresumsatz unter € 15.000 gem. § 131b Abs 3 BAO • Ausnahme laut BarbewegungsVO iVm § 131b Abs 4 Z.2 BAO § Barumsätze max. € 30.000 pro Jahr bei außerhalb von fest umschlossenen Räumlichkeiten (bspw. Bauchladen) § Dann keine Registrierkassenpflicht bzw. Belegerteilungspflicht oder Einzelaufzeichnung Umsätze „kalte Hand“ 14 http://www.fruehwirt.at Aufzeichnungspflichten Tierarzt § Annahme: überwiegend Barumsätze 15 http://www.fruehwirt.at Belegerteilungspflicht § IMMER, wenn nicht Ausnahme „kalte Hand“ § Auch beim Kundenbesuch „mobile Berufe“ • Händische Belegerteilungspflicht Paragon • Nachtrag in Registrierkasse § Belegannahmepflicht des Kunden • Aufbewahren bis zum Verlassen der Ordination § „Brauchen Sie eine Rechnung?“ gehört künftig der Vergangenheit an (Erläuterungen zum Ministerialentwurf). 16 http://www.fruehwirt.at Organisationsstruktur TA Praxis § Nutzung für eine neue Organisation innerhalb der TA-Praxis § Einsatz eines effektiven Softwaresystems § Tierarzt: Fachtätigkeit, fachliche Dokumentation § Sekretariat: Rechnungsausdruck, Zahlungsabwicklung, Belegerteilung an den Kunden 17 http://www.fruehwirt.at Aufzeichnungspflichten NEU § Rechtslage zum 20.05.2015 § Begleitmaßnahmen Steuerreform ab 1.1.2016 Rückschlüsse auf Vergangenheit Ggf. Strengere Interpretation 18 http://www.fruehwirt.at Ausgangspunkt § Vet- Antibiotika- MengenströmeVO. • Meldeverpflichtung für hausapothekenführende TierärztInnen, die Tierarzneimittel aus ihren TÄ-HAPO abgeben. • Neue Anforderungen an Organisation und Software (Aufzeichnung) § Finanzpolizei kontrolliert Kassenrichtlinie 19 http://www.fruehwirt.at Eckpunkte Aufzeichnungen § Formelle Mängel im Aufzeichnungssystem berechtigen zur Schätzung (184 BAO). § Kassenrichtlinie (KRL 2012) als Auslegung der Finanzverwaltung. Bleibt gültig. § Kassennachschau durch Finanzpolizei. 20 http://www.fruehwirt.at Finanzpolizei § Einem Zuhörer reicht es: "Es ist eine Frechheit, was die Beamten aufführen. Sie machen mit den Leuten, was sie wollen", ruft er durch den Saal und wirft den Finanzpolizisten Kompetenzüberschreitungen vor. Damit bleibt er nicht der Einzige. Ein anderer Unternehmer fragt: "Darf ich eine Kontrolle mit der Videokamera aufzeichnen?„ (Kleine Zeitung vom 8.3.2013) 21 http://www.fruehwirt.at Aufgaben und Organisation § Grds. eigene Behörde (600 MA) aber jedes Finanzorgan darf tätig werden. § Feststellung und Aufdeckung • steuerlich relevanter Sachverhalte (Tageslosungen, Grundlagen für lohnabhängige Abgaben) • Scheinselbstständigkeit • Verstößen gegen das ASVG (Anmeldung vor Arbeitsantritt, Falsch- und Scheinmeldungen) 22 http://www.fruehwirt.at Befugnisse § Auskunftsrecht § Betretungsrecht • • Kann bei jedermann, überall und jederzeit stattfinden (auch Privaträume) Grundsätzlich kein Durchsuchungsrecht; nicht mit Zwangsgewalt § Anhalterecht • • Eigenes Anhalte- und Überprüfungsrecht (auch für mitgeführte Güter) von Fahrzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln Ohne besonderen Anlass!! § Festnahmerecht § Dokumentation der Feststellungen – Niederschrift • 23 Auch bei Nachschauen à Kopie soll ausgehändigt werden http://www.fruehwirt.at Was tun? § Kassenrichtlinie umsetzen: • Registrierkassen, Grundaufzeichnungen § Freiwillige Maßnahmen setzen • Belegausgabe § Ergibt: Beitrag zu hoher Qualität, Aussagekraft und Glaubwürdigkeit der Belegausgabepflicht. Aufzeichnungen. Registrierkassenpflicht. Einzelaufzeichnung. 24 http://www.fruehwirt.at Anwendung § Gilt für alle Steuerpflichtigen (BAO). • Keine neuen Bestimmungen durch KRL. • Für alle „Barbewegungen“ also Kassa und Bank. § Hochrisikobereiche • Unternehmen mit Barumsätzen § In jedem Betrieb 25 http://www.fruehwirt.at Leitsatz § Je besser • Systemaufbau • Systemdokumentation Dokumentation gewinnt! § Desto • Glaubhafter sind die Aufzeichnungen • Weniger Probleme im Prüfungsfall § Deshalb • Maßnahmen der KRL umsetzen und • Freiwillige Maßnahmen setzen Neue Anforderungen 26 http://www.fruehwirt.at § 131 Abs. 1 BAO § Aufzeichnungen so zu führen, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln kann. § Weitere Formale Kriterien: • Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht • Kein Durchstreichen… • Ausnahmen: Barbewegungs-VO < € 15.000 bzw € 30.000 kalte Hand 27 http://www.fruehwirt.at § 131 Abs. 1 BAO § Dritter muss auch vertrauen können! • In Vollständigkeit und Richtigkeit • § 184 BAO § Im Bereich der KRL relativ detaillierte Auslegungen. • Registrierkassen § Sonst Auslegung im Einzelfall vor dem Hintergrund der KRL. 28 http://www.fruehwirt.at Dokumentation § Alle Maßnahmen müssen aufgeschrieben werden. • Schriftliche Dokumentation § Die Durchführung der Maßnahmen muss dokumentiert werden. • Im Nachhinein nachvollziehbar 29 http://www.fruehwirt.at Betrugsbekämpfungsgesetz § Bei jedem baren Geschäftsvorfall zu dokumentieren: • Bezeichnung des Betriebes oder Merkmal zur Betriebsidentifizierung, • Merkmal zur Kassenidentifizierung, • Datum und Uhrzeit der Belegerstellung, • Belegnummer (fortlaufende Nummerierung der Geschäftsvorfälle), Bisher nur für Registrierung • Einzelprodukte und Preise, Nun auch generell in BAO • Gesamtsumme Beachte auch UStG § Entspricht Mindestinhalt eines Beleges nach § 131a Abs 3 BAO (ab 1.1.2016) 30 http://www.fruehwirt.at Außerdem: § Bare Geschäftsvorfälle festhalten und aufzeichnen • • • • sofort täglich einzeln zum Zweck der Losungsermittlung § Barbewegungsverordnung • Bis € 150.000 pro Betrieb 31 bis € 30.000 kalte Hand http://www.fruehwirt.at Umsetzung KRL § Verantwortlich: Tierarzt. § Systemhersteller stellt E-131. SmartCard ab 1.1.2017 § Mitarbeiter wickeln Barbewegungen tatsächlich ab. • Bedienung des Kassensystems § Steuerberater • Ggf. Buchhalter 32 http://www.fruehwirt.at Steuerberater § Erstellen einer Systemdokumentation • Vorab Check statt FinPol. • Vorbereitung auf Prüfung hins. Ablauf • Check Liste erstellen § Vertretung bei der Abgabenbehörde • Ggf. auch im Prüfungsverfahren § Organisation des Zahlungsverkehrs • BMZ: Organisation Belegwesen § Wesentliche Teilbereiche IKS 33 http://www.fruehwirt.at Überblick Systemdokumentation 1. E- 131 2. Erforderliche Aufzeichnungen 3. Freiwillige Maßnahmen 1. Bargeldbewegungen 2. Kassastandkontrollen 4. Datensicherung und Aufbewahrung 5. Datenexport 6. Beilagen § Abstimmen auf Vet- AB- Mengenströme VO. 34 http://www.fruehwirt.at 1. E-131 § § 131 Abs. 3 BAO: Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen können Datenträger verwendet werden, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist; die vollständige und richtige Erfassung und Wiedergabe aller Geschäftsvorfälle soll durch entsprechende Einrichtungen gesichert werden… 35 http://www.fruehwirt.at 1. E-131 § Vom Hersteller zur Verfügung zu stellen. § Kern: Kassen müssen bestimmte Auflagen erfüllen und deren technische Möglichkeiten müssen beschränkt sein. § Je nach Kassentypus I-IV • oder Sondertypus 36 Technische Sicherung Kryptografische Signatur 1.1.2017 Verordnung offen http://www.fruehwirt.at 1. E-131 § Fachgutachten KFS / DV 1 • Technische und organisatorische Maßnahmen § Zusätzliche Dokumentation • Unabhängig vom Systemhersteller • Wann macht wer welche Auswertungen • Wer kontrolliert Grundaufzeichnungen und Widerspruchsfreiheit • Wer zeichnet zur Freigabe ab? 37 http://www.fruehwirt.at 2. Aufzeichnungen § Grundaufzeichnungen • Journalstreifen • Datenerfassungsprotokoll § Auswertungen • Belege, Z-Bon § Grundregel: • Alle Auswertungen müssen sich auf Grundaufzeichnungen zurückführen lassen. • Vorlage bei Kassaprüfung § Unterschiedlich ja nach Kassentypus 38 http://www.fruehwirt.at 3. Freiwillige Maßnahmen § Maßnahmen, die sicherstellen, dass § 131 BAO eingehalten wird. • Technisch • Organisatorisch § § § § 39 Mitarbeiterschulungen Ethikkodex Richtlinien und Unterweisungen …. http://www.fruehwirt.at Belegerteilungspflicht derzeit § Freiwillige Verpflichtung • Ausfolgung der Belege an die Kunden bei jedem Geschäftsvorgang • Widerspruchsfreiheit Belegerteilungspflicht • Nachvollziehbarkeit § Anforderungen des Betrugsbekämpfungsgesetzes 40 http://www.fruehwirt.at Überprüfung Kassensaldo § Zählen des Bargeld IST Bestandes • Vergleich mit Soll Bestand lt. Aufzeichnungen § Dokumentation § Verantwortlichkeit § Berücksichtigung von Trink- und Wechselgeld, Einlagen und Entnahmen. 41 http://www.fruehwirt.at Kassennachschau § Neben der Kassenprüfung anlässlich einer Betriebsprüfung. • Kassaprüfung aufwändiger und nur auf Verdacht - Risikoeinschätzung § Zuständigkeit der Finanzpolizei • (Uniformierte) Beamte des Finanzamts • Direkt vor Ort • unangekündigt 42 http://www.fruehwirt.at Maßnahmen § Herausgabe der Systemdokumentation • Einblick in laufend zu führende Aufzeichnungen • Verfahrensdokumentation § Momentaufnahmen • Sequenznummernstand • Laufende Rechnungsnummer § Feststellung Nebenaufzeichnungen § Kassasturz 43 http://www.fruehwirt.at Maßnahmen II § Befragung des Unternehmers § Befragung der Mitarbeiter • Die Beamten interessiert wie die Kassa funktioniert und wie die Mitarbeiter die Kassa bedienen. • Gezielte Fragestellungen nach Einzeltatbeständen bzw. systemische Fragen. § Mitwirkungspflicht und Zwangsstrafe 44 http://www.fruehwirt.at Niederschrift § Alles, was dokumentiert wurde, wird in einer Niederschrift zusammengefasst. § Die Niederschrift muss vom Tierarzt bzw. von der Tierärztin unterfertigt werden, es sei denn ausdrücklicher Verzicht. § Unterzeichnung unter Beiziehung des Steuerberaters in jedem Fall möglich. 45 http://www.fruehwirt.at Kontakt § Ihre Fragen Häufige Fragen als Handout § Weitere Informationen www.fruehwirt.at/tierarzt 46 http://www.fruehwirt.at
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