Abstimmungsvorlagen 28. Februar 2016

Abstimmungen vom 28. Februar 2016
Version für die Delegiertenversammlung vom 16. Januar 2016 (15.12.2015)
Abstimmungsempfehlungen in Kürze
Die Fraktion/GL empfehlen für die vier Abstimmungsvorlagen die folgenden Parolen:
Änderung vom 26. September 2014 des
Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im
Alpengebiet (STVG) (Sanierung GotthardStrassentunnel)
Nein / Ablehnung des Gesetzes
Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung
krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)»
Nein / Ablehnung der Initiative
Volksinitiative «Für Ehe und Familie - gegen die
Heiratsstrafe»
Nein / Ablehnung der Initiative
Volksinitiative «Keine Spekulation mit
Nahrungsmitteln!»
Ja / Annahme der Initiative
Ausgangslage
Am 28. Februar 2016 stimmen wir über vier eidgenössische Vorlagen ab. Für die Grünen
gleichermassen zentral sind die Abstimmung über die 2. Röhre am Gotthard sowie die Kampagne
gegen die Durchsetzungsinitiative. Wir haben jedoch bei sämtlichen vier Kampagnen keinen Lead
und werden uns konstruktiv in den Komitees einbringen.
Vorlagen im Detail
Zweiter Gotthardstrassentunnel
(Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes
über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet [STVG]
[Sanierung Gotthard-Strassentunnel])
Inhalt
Der Strassentunnel am Gotthard muss saniert werden. Dazu muss die Tunnelröhre während der
Arbeiten geschlossen werden. Bundesrat und Parlament schlagen vor, eine zweite Tunnelröhre
neben der bestehenden zu bauen. Nach Eröffnung der zweiten Röhre würde dann die alte Röhre
saniert. Damit würde allerdings die Kapazität für den alpenquerenden Verkehr erhöht, was der
Alpenschutzartikel der 1994 angenommenen Alpeninitiative explizit verbietet. Aus diesem Grund
sieht die Vorlage, über die abgestimmt wird, vor, dass die beiden Tunnelröhren jeweils nur auf einer
Spur befahren werden können. Nur so ist der Bau der zweiten Strassenröhre überhaupt möglich.
Allerdings ist jetzt schon klar, dass in kurzer Zeit die Begehrlichkeit kommen wird, beide
Strassenröhren ohne Einschränkung zu öffnen.
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Gegen das Gesetz hatte eine breite Allianz das Referendum ergriffen. Die Grünen hatten das Gesetz
bereits im Parlament vehement bekämpft und das Referendum von Anfang an unterstützt. Über
100'000 Stimmberechtigte haben das Referendum unterschrieben.
Parolen-Empfehlung der Fraktion und der GL
•
Nein / Ablehnung des Gesetzes
Grüne Hauptargumente
1. Nein zum hinterhältigen Angriff auf den Alpenschutz
Der Bau einer 2. Röhre am Gotthard hebelt den seit 1994 in der Verfassung verankerten
Alpenschutz-Artikel1 aus. Es ist klar, dass eine 2. Röhre über kurz oder lang mehr Verkehr
anziehen würde, vor allem mehr Transitlastwagen. Denn machen wir uns nichts vor: Sobald die
2. Röhre offen ist, wird der Ruf laut, alle vier Spuren zu nutzen. Ausserdem basiert das
Landverkehrsabkommen mit der EU auf dem Ansatz des freien Strassenverkehrs. Demzufolge
dürfen keine Massnahmen ergriffen werden, um den Verkehr übermässig einzuschränken. Die
2. Röhre bedeutet somit mehr Lärm, Abgase und Staus auf der gesamten Achse von Basel und
Schaffhausen bis Chiasso. Bei mehr Verkehr steigt zudem das Risiko für Unfälle. Die geplante
Gesetzesvorschrift, nie mehr als zwei Spuren zu öffnen, ist nichts anderes als ein Kniff, um den
Alpenschutzartikel in der Verfassung auszuhebeln.
2. Nein zum Angriff auf die
Güterverlagerungspolitik
Die 2. Röhre am Gotthard steht in Konkurrenz zur
NEAT, welche 2016 vollendet wird. Dieses Grossprojekt
hat über 20 Milliarden Franken gekostet! Der Bundesrat,
bürgerliche Parteien und die Autolobby sabotieren nun
aber mit dem Bau der 2. Röhre die Ziele der NEAT,
denn mit der 2. Röhre gibt es für die Wirtschaft weniger
Anreiz, Güter vermehrt mit der Bahn zu transportieren.
Was ist die NEAT?
Mit der NEAT (Neue EisenbahnAlpentransversale) wird eine Verbindung
durch die Alpen erstellt, mit der keine
grossen Steigungen mehr überwunden
werden müssen (Basistunnel am
Lötschberg, am Gotthard und am Ceneri).
Insbesondere werden damit dem
alpenquerenden Schienengüterverkehrs
zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt. Die
NEAT dient somit der Umsetzung des
Alpenschutzartikels.
3. Nein zur Geldverschwendung
Es braucht keine teure 2. Röhre. Während der
Sanierung des bestehenden Tunnels kann ein leistungsfähiger Verlad für Autos und Lastwagen
eingerichtet werden. Damit bleibt das Tessin zu jeder Zeit auch auf der Strasse erreichbar. 2016
geht überdies am Gotthard der neue Eisenbahn-Basistunnel in Betrieb, welcher das Tessin besser
an den Rest der Schweiz anbinden wird als es je der Fall war. Die 3 Milliarden Franken für eine
unnötige 2. Röhre sollen für dringendere Projekte in den Agglomerationen eingesetzt werden.
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•
Vorlage:
Abstimmung in den Räten:
Parlamentsdossier:
deutsch, français, italiano
Nationalrat, Ständerat (wobei Nein=Ablehnung des Gesetzes)
deutsch, français, italiano
1
Alpenschutz-Artikel: Art. 84 der Verfassung bestimmt, dass der Bund den Alpenraum vor negativen Auswirkungen des
Transitverkehrs schützt und der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze auf der Schiene erfolgt
(Quelle).
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Vorlagen im Detail
Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung
krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)»
Inhalt
Bei Annahme dieser Initiative werden alle Ausländer, welche für bestimmte Vergehen verurteilt
wurden, aus der Schweiz ausgewiesen, unabhängig von der Schwere des Vergehens. Dabei
werden weder die Umstände der Tat, der Aufenthaltsstatus noch das geltende Völkerrecht
beachtet. Die Durchsetzungsinitiative fordert eine radikale Umsetzung der Ausschaffungsinitiative
der SVP, die 2010 vom Volk angenommen wurde und seither in der Verfassung verankert ist.
Diese ist im März 2015 vom Parlament in Form eines Umsetzungsgesetzes fristgerecht
verabschiedet worden.
Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Initiative abzulehnen. Alle Parteien stimmen
gegen die Initiative mit Ausnahme der SVP.
Parolen-Empfehlung der Fraktion und der GL
•
Nein / Ablehnung der Initiative
Grüne Hauptargumente
1. Nein zur Initiative, Ja zum Rechtstaat
Es ist Sache des Parlaments, dem gewählten demokratischen Organ, Gesetze zu erlassen – nicht
Sache der Initianten. Das Parlament hat bereits im März 2015 ein Umsetzungsgesetz
verabschiedet, um die erste Initiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ zu realisieren.
Mit dieser zweiten Initiative will die SVP die Arbeit des Parlaments untergraben.
Zudem hintergeht diese Initiative unser juristisches System, da das Prinzip der
Verhältnismässigkeit nicht berücksichtigt wird. Durch die automatisch erfolgenden Ausschaffungen
wird nicht auf die individuellen Fälle und Umstände eingegangen. Falls diese Initiative akzeptiert
wird, würden auch Ausländer der zweiten und dritten Generation selbst für kleine, gewaltfreie
Vergehen, wie beispielsweise Sozialhilfebetrug, automatisch aus der Schweiz ausgewiesen
werden. Diese Initiative ist diskriminierend und unverhältnismässig und verletzt zudem das Recht
auf das Leben mit der Familie für viele Schweizerinnen und Schweizern, die mit Secondos
zusammenleben. Im Gegensatz zu dieser Initiative sieht das zur Zeit angewendete Gesetz über die
Ausweisung von kriminellen Ausländern eine Härtefallklausel vor. Diese erlaubt es in
aussergewöhnlichen Situationen Ausnahmen zu machen, insbesondere bei Ausländern, die in der
Schweiz geboren und aufgewachsen sind.
2. Ein sehr schlechter Punkt für die Glaubwürdigkeit der Schweiz
Durch diese Initiative würde zum ersten Mal die Stellung des Schweizer Rechts über dem
internationalen Recht in der Verfassung festgehalten werden, insbesondere auch über dem
europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGHR) – ein langjähriges Ziel der SVP. Secondos
könnten mit dieser Initiative aus der Schweiz ausgeschafft werden, auch wenn ihre Familie und ihre
Kinder hier lebten oder ihr Leben in ihrem Herkunftsland in Gefahr wäre (Risiko von Folter,
Verurteilung zum Tod, etc.). Dies widerspricht der internationalen Erklärung der Menschenrechte,
welche die Schweiz ratifiziert hat. Um ein glaubwürdiger Staat und wirtschaftlicher Handelspartner
zu bleiben, muss die Schweiz diese Initiative ablehnen und ihre Verbundenheit mit den
Menschenrechten und den Werten des EGHR betonen.
Zudem verstösst die automatische Ausschaffung von europäischen Staatsbürgern wegen geringen
Straftaten gegen die Personenfreizügigkeit. Die Annahme dieser Initiative würde die Position der
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Schweiz in den Verhandlungen mit der EU über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative
vom 9. Februar 2014 schwächen.
3. Eine Initiative gegen die Secondos
Eine Annahme dieser Initiative beträfe auch alle Ausländerinnen und Ausländer, die in der zweiten
und dritten Generation in der Schweiz leben. Diese Frauen und Männer, welche in der Schweiz
geboren wurden, könnten plötzlich wegen eines kleinen Vergehens aus ihrer Familie und ihrem
gewohnten Umfeld gerissen werden und in ein Land, welches ihnen total fremd ist, ausgewiesen
werden. Dieses Damoklesschwert würde ihre Integrationsbemühungen und den nationalen
Zusammenhalt untergraben.
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Initiativtext:
Abstimmung in den Räten:
Parlamentsdossier:
deutsch, français, italiano
Nationalrat, Ständerat (oui = rejeter l‘initiative)
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Vorlagen im Detail
Volksinitiative «Für Ehe und Familie - gegen die
Heiratsstrafe»
Inhalt
Die Initiative der CVP zielt darauf ab, dass verheiratete Paare in Vergleich zu Konkubinatspaaren
bei den Steuern und den Sozialversicherungen nicht benachteiligt werden. Die Initiative schlägt
einen Verfassungsartikel vor, der die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau definiert
und als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet. Diese zwei Grundsätze sind für die Grünen
inakzeptabel, da so die Ehe für alle nicht erlaubt ist und keine Individualbesteuerung möglich ist.
Die Initiative ist diskriminierend und schiesst über das Ziel hinaus.
Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Initiative abzulehnen.
Parolen-Empfehlung der Fraktion und der GL
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Nein / Ablehnung der Initiative
Grüne Hauptargumente
1. Hindernisse für die Hochzeit für alle : eine diskriminierende Initiative
Der vorgeschlagene Artikel soll eine enge Definition der Ehe als Verbindung von Mann und Frau in
der Bundesverfassung verankern. Wird diese Initiative umgesetzt, wird es zum regelrechten
Hindernislauf, die Ehe für alle zu erreichen: Man müsste eine zweifache Mehrheit, im Volk und in
den Ständen, erreichen um erneut die Verfassung zu ändern. Diese Initiative könnte auch Eltern,
die im Konkubinat leben oder Patchwork-Familien diskriminieren. Keine Familie darf aufgrund ihrer
Zusammensetzung oder Lebensweise diskriminiert oder finanziell benachteiligt werden. Die
Grünen haben bereits erfolglos einen Vorstoss eigereicht, der genau diese Ziele verfolgte ohne ein
Hindernis gegen die Ehe für alle darzustellen.
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2. Ein nicht zeitgemässes Familienbild : eine altmodische Initiative
Diese Initiative festigt ein « klassisches » Familienmodell, welches in der Schweiz des
21. Jahrhunderts veraltet ist. Heute lebt nur noch die Hälfte der Bevölkerung in einer Ehe. Im
Gegensatz zur CVP-Initiative schlagen die Grünen konkrete Massnahmen vor um alle Paare und
Familien unabhängig von ihrer Lebensweise zu unterstützen: Teilzeitarbeit für alle, Einführung
eines Mindestlohnes, Elternurlaub, Krippenplätze, etc. Zudem würde dieser Artikel die Einführung
der Individualbesteuerung erschweren und verzögern. Diese Art der Besteuerung bestärkt die
Gleichstellung von Mann und Frau und ermutigt Frauen, einer Arbeit nachzugehen.
3. Eine unnötige Initiative : teuer und ungerecht
Mehrerer Steuerabzüge und Vorteile bei den Sozialversicherungen (insbesondere bei der AHV)
können die Steuerbenachteiligung von verheirateten Paaren verhindern. In mehreren Kantonen
scheinen Ehepaare gegenüber von Konkubinatspaaren gar besser gestellt zu sein. Heutzutage
sind es besonders die verheirateten Paare mit einem hohen Gesamteinkommen, die bei den
Steuern benachteiligt werden. Wird diese Initiative angenommen, ermöglicht sie vielen Ehepaaren
mit hohem Einkommen Steuerabzüge, was zu finanziellen Einbussen in den Kantonen und im
Bundesstaat führen kann. Gegenteilig zur Annahme, diese Reduktion beträfe nur eine kleine
Anzahl Privilegierte, wäre eine Vielzahl von Personen von den Wirtschaftsprogrammen betroffen.
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Initiativtext:
Abstimmung in den Räten:
Parlamentsdossier:
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Nationalrat, Ständerat (wobei Ja=Nein zur Initiative)
deutsch, français, italiano
Vorlagen im Detail
Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!»
Inhalt
Unter dem Motto „Mit Essen spielt man nicht“ haben die JUSO im März 2014 erfolgreich die
Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!“ eingereicht. Um zum Kampf gegen den
weltweiten Hunger beizutragen, will sie die Investition in Finanzinstrumente verbieten, welche sich
auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen. Verträge über die terminliche oder preisliche
Absicherung bestimmter Liefermengen sollen weiterhin zulässig sein. Des Weiteren soll sich der
Bund auch auf internationaler Ebene für die Bekämpfung der Spekulation mit Nahrungsmitteln und
Agrarrohstoffen einsetzen. Von den Grünen sind Josef Lang und Andreas Lustenberger im
Initiativkomitee vertreten. Im Parlament hat die Grüne Fraktion einstimmig für die Initiative gestimmt.
Parolen-Empfehlung der Fraktion und der GL
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Ja / Annahme der Initiative
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Grüne Hauptargumente
1.
Hunger muss wo immer möglich bekämpft werden
Weltweit hat noch immer jeder neunte Mensch nicht genug zu essen.2 Neben Armut,
ungerechter Landverteilung und Klimawandel trägt auch die Spekulation mit Nahrungsmitteln
dazu bei. Sie führt zu Preisexplosionen, welche vor allem Menschen in Entwicklungsländern
sofort im Geldbeutel und Magen spüren. Die Initiative verbietet unnötige Spekulation. So hilft
sie dabei, dass niemand mehr verhungern muss und Menschen in ihren Heimatländern eine
Zukunft haben.
2.
Lebensmittel dürfen kein Spielball von Grosskonzernen und Börsen sein
Banken, Versicherungen und andere investieren jeden Tag Millionen von Franken in
Lebensmittel, ohne echtes Interesse an ihnen zu haben. Das einzige Ziel ist, sie für viel Profit
wieder zu verkaufen. Nahrungsmittel werden im Lager gehalten, bis die Preise steigen. Diese
schädliche Spekulation bekämpft die Initiative. Als einer der grössten Rohstoffhandelsplätze
der Welt steht die Schweiz hier besonders in der Verantwortung.
3.
Absicherung der Ernte bleibt auch weiterhin möglich
Bäuerinnen und Bauern müssen planen können. Schlechtes Wetter kann schnell zu
Ernteausfällen führen und zur Existenzbedrohung werden. Darum steht in der Initiative explizit,
dass die Lieferung von Nahrungsmitteln auch weiterhin terminlich und preislich abgesichert
werden darf.
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Website (Initiative) D: link / Website F: link / Facebook (JUSO) D: link / Facebook F: link / Twitter
(@Speku_stopp) D: link / Twitter F: link / Twitter:
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2
Initiativtext:
Abstimmung in den Räten:
Parlamentsdossier:
deutsch, français, italiano
Nationalrat, Ständerat (Nein = Annahme der Initiative)
deutsch, français, italiano
Siehe MDG Report 2015, p. 20 – als Zahl: ca. 800 Mio.
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