Konzept und Anträge GL

Abstimmungen vom 5. Juni 2016
++++ Unter Vorbehalt der weiteren Gremienbeschlüsse. ++++
Abstimmungsempfehlungen in Kürze
Die Geschäftsleitung empfiehlt für die fünf Abstimmungsvorlagen die folgenden Parolen:
Volksinitiative «Für eine faire
Verkehrsfinanzierung» (MilchkuhInitiative)
Nein (Ablehnung der Initiative)
Änderung des Asylgesetzes
Ja (Annahme des Gesetzes)
Volksinitiative «Pro Service Public»
Nein (Ablehnung der Initiative)
Volksinitiative «Für ein bedingungsloses
Grundeinkommen»
Bundesgesetz über die medizinisch
unterstützte Fortpflanzung
(Fortpflanzungsmedizingesetz)
Stimmfreigabe
Fraktion: gespalten (5/4/3)
GL:
Stimmfreigabe
Stimmfreigabe
Fraktion: gespalten (8/7/1)
GL:
Stimmfreigabe
Ausgangslage
Am 5. Juni 2016 kommen fünf Vorlagen zur Abstimmung, wovon für die Grünen voraussichtlich
zwei kontrovers sind, namentlich die Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen wie
auch das Fortpflanzungsmedizingesetz.
Trotz dieser Vielzahl von Vorlagen bleibt die Priorität der Grünen Kampagnen auf der Vorbereitung
der Kampagne der eigenen Initiativen, welche später im Jahr zur Abstimmung kommen.
Entsprechend werden diese Vorlagen mit dem Minimalstandard betreut (Parolen beschliessen, ggf.
etwas Komiteearbeit, Social Media Aktivitäten, aber nicht mehr).
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Vorlagen im Detail
Milchkuh-Initiative
Inhalt
Die Volksinitiative "Für eine faire Verkehrsfinanzierung" wurde von Seiten der Automobilimporteure
und der Strassenverbände eingereicht. Sie fordert, dass sämtliche Erträge aus der Mineralölsteuer
dem Strassenverkehr zugutekommen. Aktuell ist die eine Hälfte zweckgebunden dafür reserviert was ungefähr 1,5 Milliarden Franken pro Jahr entspricht. Die andere Hälfte des
Mineralölsteuerertrags fliesst in die allgemeine Bundeskasse.
Bundesrat wie auch das Parlament lehnen die Initiative ab. Eine Verknüpfung mit der Vorlage zum
Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) wurde geprüft und von beiden
Ratskammern abgelehnt.
Parolen-Empfehlung der Fraktion und der GL
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Fraktion: Nein (einstimmig)
GL am 03.03.2016: Nein
DV am 16.04.2016
Grüne Hauptargumente
1.
Plündert die Bundeskasse
Heute sind die Hälfte der Mineralölsteuererträge bzw. 1,5 Milliarden Franken pro Jahr
zweckgebunden. Die andere Hälfte steht dem allgemeinen Bundeshaushalt für die übrigen
Aufgaben zur Verfügung. Bei Annahme der Initiative würde dieses Geld in der Bundeskasse fehlen.
Das würde insbesondere Kürzungen im Bereich Öffentlichen Verkehr, Bildung, Soziales und
Landwirtschaft bedeuten. Auch die Beiträge an FABI würden gekürzt.
2.
Klimaverträgliche Mobilität statt Strassenverkehr
Der öffentliche Verkehr wie auch der Langsamverkehr sind umweltschonender als der
Strassenverkehr und entsprechend zu bevorzugen. Deswegen ist es richtig, nicht den gesamten
Ertrag aus der Mineralölsteuer zweckgebunden in den Strassenverkehr fliessen zu lassen, sondern
über Querfinanzierung andere Bereiche wie beispielsweise den Öffentlichen Verkehr zu stärken.
Mit der Initiative hingegen werden jährlich 1.5 Milliarden Franken zusätzlich in die Strassenkasse
gespült. Dieser Geldsegen wird zu einer noch nie dagewesenen Strassenbauoffensive führen und
zu einer Senkung der Treibstoffabgaben. Das ist klimapolitisch und finanzpolitisch der falsche Weg.
Anstatt den motorisierten Verkehr zu verbilligen, müssen endlich die ungedeckten externen Kosten
(Umwelt, Gesundheit, Infrastruktur) angerechnet werden.
3.
Kollaps im Strassenverkehr
Mit der Initiative würde Autofahren billiger und der öffentliche Verkehr teurer. Dies würde zu einer
Rückverlagerung des Verkehrs von der Schiene auf der Strasse führen. Der Dauerstau wäre
vorprogrammiert.
Weitere Informationen
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Initiativtext:
Abstimmung in den Räten:
Curia Vista:
deutsch, français, italiano
Nationalrat, Ständerat
deutsch, français, italiano
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Asylgesetz
Inhalt
Die Revision des Asylgesetzes wurde durch den Bundesrat initiert. Er will die Asylverfahren
rascher und fair abwickeln und dazu den Asylbereich neu strukturieren. Demnach soll die Mehrheit
der Asylverfahren innerhalb von 140 Tagen rechtskräftig entschieden und vollzogen werden. Um
die rechtliche Qualität der Verfahren weiterhin sicherzustellen, wird der Rechtsschutz der
Asylsuchenden verstärkt. Das neue Asylgesetz orientiert sich am Testbetrieb zur Neustrukturierung
des Asylbereichs, welches seit Anfang 2014 in Zürich läuft und auf positives Feedback gestossen
ist. Insbesondere konnten die beschleunigten Verfahren rasch und rechtsstaatlich korrekt
durchgeführt sowie die budgetierten Kosten eingehalten werden.
Diese Neustrukturierung wurde an zwei nationalen Asylkonferenzen durch Kantone, Städte und
Gemeinden gutgeheissen.
Gegen das Gesetz hat die SVP das Referendum ergriffen.
Parolen-Empfehlung der Fraktion und der GL
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Fraktion: Ja (2 Enthaltungen)
GL am 03.03.2016: Ja
DV am 16.04.2016
Grüne Hauptargumente
1.
Faire Asylverfahren: Ja zu unentgeltlicher Rechtsvertretung
Trotz des hohen Tempos und der kurzen Beschwerdefristen sollen die Verfahren fair und
rechtsstaatlich korrekt sein. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, dass Asylsuchende eine
kostenlose Beratung und Rechtsvertretung erhalten. Von rechter Seite wird dies bekämpft. Im
Ständerat waren die Gegner aber chancenlos: Der Rat lehnte es mit 32 zu 9 Stimmen bei 2
Enthaltungen ab, diese Bestimmungen zu streichen.
2.
Asylverfahren sollen künftig weniger lange dauern
Künftig soll das gesamte Verfahren noch maximal 140 Tage dauern, inklusive Beschwerden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Asylsuchenden für die gesamte Dauer des Verfahrens in Zentren
des Bundes untergebracht werden. Dort wären alle wichtigen Akteure des Verfahrens tätig Mitarbeiter des Staatssekretariats für Migration, Rechtsvertreter, Dolmetscher und
Dokumentenprüfer. Der Bundesrat rechnet damit, dass rund 60 Prozent aller Verfahren
beschleunigt durchgeführt werden könnten.
Weitere Informationen
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Gesetzestext:
Abstimmung in den Räten:
Curia Vista:
deutsch, français, italiano
Nationalrat, Ständerat
deutsch, français, italiano
Pro Service Public Initiative
Inhalt
Die von Konsumentenzeitschriften lancierte Initiative verlangt, dass bundesnahe Unternehmen wie
die Post, die Swisscom und die SBB nicht nach Gewinnen streben, keine Quersubventionierungen
mehr tätigen dürfen und einen Lohndeckel für die Mitarbeitenden einführen.
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Der Bundesrat und Parlament empfehlen geschlossen die Volksinitiative abzulehnen.1 Sie gebe
vor, sich für die Anliegen der Kunden einzusetzen. Tatsächlich könnte sie jedoch eine Schwächung
des Service public oder sogar Steuererhöhungen zur Folge haben.
Die Grünen hätten einen Gegenvorschlag begrüsst, der eine allgemeine Verfassungsbestimmung
über die Grundversorgung beschlossen hätte. Diesen indirekten Gegenvorschlag hat der
Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat jedoch abgelehnt und begraben.
Parolen-Empfehlung der Fraktion und der GL
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Fraktion: Nein (einstimmig)
GL am 03.03.2016: Nein
DV am 16.04.2016
Grüne Hauptargumente
1.
Kontraproduktive Mogelpackung
Die Initiative verspricht gute Dienstleistungen zu günstigen Preisen und eine Lohnobergrenze für
die Chefs von SBB, Post oder Swisscom. Das tönt oberflächlich gesehen alles durchaus gut. Die
Initiative hält jedoch keineswegs, was sie verspricht. Im Gegenteil: Sie könnte gerade für die Bergund andere Randregionen zu einem Bumerang werden. Denn wenn zwischen den einzelnen
Geschäftsfeldern der öffentlichen Unternehmungen keine Querfinanzierungen mehr möglich sind,
dann kommen schlecht ausgelastete Poststellen und Bahnstrecken noch mehr unter Druck.
2.
Quersubventionierung im Service public ist notwendig
Das Verbot von Quersubventionierungen ist hochproblematisch und schwächt massiv die
Grundversorgung. Quersubventionierung heisst nämlich im Klartext, dass die rentablen Angebote
in den Zentren die unrentableren in den Randregionen mitfinanzieren, also etwa eine Poststelle in
Zürich eine Poststelle in einem Bündner Bergtal. Es geht also nicht um eine Quersubventionierung
beispielsweise von Militärausgaben, sondern um eine interne Umverteilung zugunsten der
wirtschaftlich schwächeren Regionen in der Schweiz.
3.
Ablehnung der Initiative ist nicht Ablehnung des Service public
Ein Nein zu dieser Initiative ist nicht ein Nein zu einem starken Service public. Im Gegenteil: Für die
Grünen ist klar, dass es das politische Engagement braucht, um den Service public zu stärken und
weiterzuentwickeln, damit er auch in ländlichen Regionen bestehen kann. Die Grünen werden sich
weiterhin gegen steigende ÖV-Preise und für eine gute öffentliche Bildungs- und
Gesundheitsversorgung sowie Infrastrukturen einsetzen. Die Initiative bringt hier keine
Verbesserungen und zielt an den aktuellen Herausforderungen des Service public vorbei. Als
grosses Thema steht in dieser Legislatur die Zukunft der Service-Public-Medien und die
Privatisierung der swisscom auf der Traktandenliste. Die Grünen werden sich hier für eine moderne
Mediendemokratie, also unabhängige öffentlich-rechtliche Medien und diskriminierungsfreie,
sichere und bezahlbare Dateninfrastrukturen einsetzen
Weitere Informationen
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Initiativtext:
Abstimmung in den Räten:
Curia Vista:
deutsch, français, italiano
Nationalrat, Ständerat
deutsch, français, italiano
1
Richtiggehend bemerkenswert ist die durchgehende Ablehnung im Parlament: In den Schlussabstimmungen empfahl sie der
Nationalrat mit 196 zu null und der Ständerat mit 43 zu null Stimmen zur Ablehnung.
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Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen
Inhalt
Die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» wurde am 4. Oktober 2013
mit 126 408 gültigen Unterschriften von einer parteipolitisch unabhängigen und konfessionell
neutralen Gruppe eingereicht. Sie verlangt, dass der Staat allen in der Schweiz lebenden
Menschen ein Grundeinkommen bezahlt.
Mit dem Grundeinkommen soll der Teil des Einkommens, den man unbedingt fürs Überleben
braucht, bedingungslos gewährleistet werden. Ausserdem soll damit der ganzen Bevölkerung
ein bescheidenes, aber menschenwürdiges Dasein sowie die Teilnahme am öffentlichen
Leben ermöglicht werden. Die Höhe und die Finanzierung des Grundeinkommens würden
nach Annahme der Initiative an der Urne durch das Umsetzungsgesetz geregelt, wobei die
Initianten einen Betrag von 2‘500 Franken pro Monat vorschlagen, bei Kindern beispielsweise
einen Viertel davon.
Die Grünen haben die Initiative in der Sammelphase nicht aktiv unterstützt. Die Initiative hat
jedoch innerhalb der Partei kontroverse Diskussionen ausgelöst, denen beispielsweise 2012 auch
an einer DV Platz eingeräumt wurde.
Die Fraktion hat im September 2015 die Initiative mit 5 zu 4 bei drei Enthaltungen abgelehnt.
Parolen-Empfehlung der Fraktion und der GL
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Fraktion: Stimmfreigabe (5 Ja / 4 Nein / 3 Enthaltungen)
GL am 03.03.2016: Stimmfreigabe
DV am 16.04.2016
Grüne Hauptargumente
Pro
Contra
Steigerung der Lebensqualität
Umsetzung risikoreich
Durch ein bedingungsloses Grundeinkommen
und die damit verbundene Existenzsicherung
wird die bessere Vereinbarkeit von Arbeit und
Privatleben, Familien und privaten
Engagements gewährleistet. Die Wahlfreiheit
bezüglich Lebensmodellen wird dadurch erst
geschaffen. Und zwar für alle, nicht nur für die,
die es sich leisten können.
Die Initiative könnte durch die Vereinfachung
der Sozialwerke dieselben schwächen.
Darunter leiden vor allem Menschen, die keine
Anstellung finden oder die nicht arbeiten
können. Ebenfalls ist sowohl die Höhe des
Grundeinkommens wie auch die Finanzierung
nicht klar.
Abschaffung des Arbeitszwangs
Initiative kann Versprechen nicht halten
Die Sicherung der Existenz durch ein
bedingungsloses Grundeinkommen schafft den
Zwang zur Arbeit ab und unterläuft damit der
Logik des neoliberalen Arbeitsmarktes.
Die Unternehmen werden die Löhne drastisch
senken, da es keinen Mindestlohn gibt. So
können sich Arbeitnehmer/innen Teilzeitarbeit
nicht leisten. Der Druck, noch mehr zu arbeiten,
würde sogar zunehmen.
Das zahlt sich insbesondere für die Arbeit
nehmende Bevölkerung aus, die dem Druck auf Wird das Grundeinkommen tief angesetzt – was
angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse
realistisch ist – braucht es weiterhin
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dem Arbeitsmarkt besser widerstehen und
ergänzende Massnahmen zur sozialen
unwürdige Arbeitsbedingungen ablehnen kann. Sicherung, wodurch das Sozialsystem
insgesamt nicht einfacher, sondern
Die Abschaffung des Arbeitszwangs bedeutet
komplizierter wird.
jedoch nicht, dass niemand mehr Lohnarbeit
verrichten möchte. Im Gegenteil: Studien
zeigen, dass nur 2% die Arbeit aufgeben
würden.
Die Arbeit und ihr Sinn
Es gibt bessere Lösungen
Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine
Antwort auf die Herausforderungen einer Zeit,
die von Automatisierung und Technisierung
geprägt ist. Es stellt den Menschen und seine
Bedürfnisse ins Zentrum, zwingt uns dazu, uns
mit dem Sinn der Arbeit auseinanderzusetzen.
Die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Familie
und privaten Engagements verlangt nach
innovativeren Arbeitsmodellen, nicht nach
einem bedingungslosen Grundeinkommen.
Die Grünen setzen sich daher weiterhin ein für
eine Ausweitung der Teilzeitarbeit, des JobSharings und für eine Stärkung des
Elternschaftsurlaubes. Gleichzeitig wollen sie
die Care-Arbeit und die Freiwilligentätigkeit
aufwerten.
Weitere Informationen
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Initiativtext:
Abstimmung in den Räten:
Curia Vista:
deutsch, français, italiano
Nationalrat, Ständerat
deutsch, français, italiano
Fortpflanzungsmedizingesetz
Inhalt
Diese Vorlage hebt das bisherige Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) im
Fortpflanzungsmedizingesetz auf. Zu diesem Zweck hat die Stimmbevölkerung im Juni 2015 die
entsprechende Änderung in der Bundesverfassung gutgeheissen.
Bundesrat und Parlament wollen die PID in der Schweiz zulassen. Während der Bundesrat die
PID nur für erblich vorbelastete Paare öffnen wollte (50-100 Fälle pro Jahr), hat das Parlament die
PID auf alle Paare ausgeweitet, welche eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen
(ca. 6000 Fälle pro Jahr). Grundsätzlich könnten so alle ausserhalb des Mutterleibes gezeugten
Embryonen mit allen technisch zur Verfügung stehenden Gentests im Reagenzglas untersucht
und selektioniert werden. So würde es Embryonen mit „erwünschtem“ Erbgut geben, die
entweder der Mutter eingepflanzt oder aber tiefgefroren werden. Zudem würde es Embryonen mit
„unerwünschtem“ Erbgut geben, die im Labor ausgesondert und vernichtet werden.
Neu ist ebenfalls, dass 12 Embryonen innerhalb eines Behandlungszykluses entwickelt werden
dürfen (vorher 3). Unklar ist, was mit den nicht verwendeten Embryonen geschehen soll.
Gegen dieses Gesetz wurde durch Behindertenorganisationen (Komitee Vielfalt statt Selektion),
Biorespect und durch religiös-konservative Kreise das Referendum ergriffen, weswegen jetzt über
das Gesetz abgestimmt werden kann.
Parolen-Empfehlung der Fraktion und der GL
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Fraktion: Stimmfreigabe (8 Ja / 7 Nein / 1 Enthaltung)
GL am 03.03.2016: Stimmfreigabe
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DV am 16.04.2016
Grüne Hauptargumente
Die Grünen empfehlen zu dieser Vorlage keine Parole. Im Zusammenhang mit dieser Vorlage
stellen sich tiefgründige gesellschaftliche und ethische Fragen:
• Wer entscheidet, was lebenswertes und lebensunwertes Leben ist und dürfen wir das
grundsätzlich?
• Steigt der Druck auf Menschen mit Behinderung und deren Eltern?
• Gibt es ein Recht auf ein gesundes Kind und überhaupt auf ein Kind?
• Steigt der gesellschaftliche Druck auf die heutigen jungen Frauen: beste Ausbildung –
Karriere – geeigneter Partner und dann mit 40 das perfekte Kind (Firmen bieten bereits
Eggfreezing an)?
Im Anschluss einige Grüne Argumente für und gegen das Fortpflanzungsgesetz als Unterstützung
für die Meinungsfindung:
Pro
Contra
Nein zu massloser Selektion
Kinderwunsch erfüllen
Das FMedG erlaubt es nun nach der
Mit dem neuen Fortpflanzungsgesetz kann der
Lockerung durch das Parlament, dass alle
Kinderwunsch für unfruchtbare Paare
Embryonen untersucht werden und dass
ermöglicht werden. Neu können nach einer
daraufhin eine Auswahl und Vernichtung von
Untersuchung direkt die gesunden Embryonen
Embryonen mit unerwünschtem Erbgut
eingesetzt werden.
erfolgt. Das kommt einer Selektion gleich.
Leiden verhindern
Dank der PID können Embryonen, die an einer
Erbkrankheit erkrankt sind, aussortiert werden
und nur gesunde Embryonen werden der Frau
wieder eingesetzt. Zukünftiges Leiden von
behinderten Personen kann damit vermieden
werden.
Vielfalt statt Selektion
Eine Gesellschaft misst sich auch an ihrer
Vielfalt und an ihrer Fähigkeit, mit
unterschiedlichen Menschen umzugehen.
Eine tolerante, soziale Gesellschaft hat auch
Platz für Menschen mit Behinderungen.
Die PID ist auch eine Alternative zu einer
während der Schwangerschaft
durchzuführenden Pränataldiagnostik mit
eventuell anschliessendem
Schwangerschaftsabbruch.
Grössere Behandlungschancen
Mit der Erhöhung von drei auf zwölf Embryonen
kann die Erfolgschance auf ein gesundes Kind
pro Behandlungszyklus vergrössert und damit
das Leiden der Frau verringert werden.
Druck auf Menschen mit Behinderung
nicht erhöhen
Die Möglichkeit, Behinderungen mittels PID
künftig auszuschliessen, wird den Druck auf
werdende Eltern durch die Gesellschaft aber
auch zB durch Versicherung stark erhöhen.
Es ist zu befürchten, dass Versicherungen
künftig ihre Leistungen bei Eltern, die
wissentlich ein behindertes Kind akzeptiert
haben, einschränken könnte.
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