Abstimmungen vom 5. Juni 2016 ++++ Unter Vorbehalt der weiteren Gremienbeschlüsse. ++++ Abstimmungsempfehlungen in Kürze Die Geschäftsleitung empfiehlt für die fünf Abstimmungsvorlagen die folgenden Parolen: Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» (MilchkuhInitiative) Nein (Ablehnung der Initiative) Änderung des Asylgesetzes Ja (Annahme des Gesetzes) Volksinitiative «Pro Service Public» Nein (Ablehnung der Initiative) Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz) Stimmfreigabe Fraktion: gespalten (5/4/3) GL: Stimmfreigabe Stimmfreigabe Fraktion: gespalten (8/7/1) GL: Stimmfreigabe Ausgangslage Am 5. Juni 2016 kommen fünf Vorlagen zur Abstimmung, wovon für die Grünen voraussichtlich zwei kontrovers sind, namentlich die Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen wie auch das Fortpflanzungsmedizingesetz. Trotz dieser Vielzahl von Vorlagen bleibt die Priorität der Grünen Kampagnen auf der Vorbereitung der Kampagne der eigenen Initiativen, welche später im Jahr zur Abstimmung kommen. Entsprechend werden diese Vorlagen mit dem Minimalstandard betreut (Parolen beschliessen, ggf. etwas Komiteearbeit, Social Media Aktivitäten, aber nicht mehr). Grüne - Les Verts - I Verdi - Waisenhausplatz 21 - CH-3011 Bern [email protected] - #gruenepartei - @grueneCH 031 326 66 00 - gruene.ch - PC 80-26747-3 Seite 1 von 8 Vorlagen im Detail Milchkuh-Initiative Inhalt Die Volksinitiative "Für eine faire Verkehrsfinanzierung" wurde von Seiten der Automobilimporteure und der Strassenverbände eingereicht. Sie fordert, dass sämtliche Erträge aus der Mineralölsteuer dem Strassenverkehr zugutekommen. Aktuell ist die eine Hälfte zweckgebunden dafür reserviert was ungefähr 1,5 Milliarden Franken pro Jahr entspricht. Die andere Hälfte des Mineralölsteuerertrags fliesst in die allgemeine Bundeskasse. Bundesrat wie auch das Parlament lehnen die Initiative ab. Eine Verknüpfung mit der Vorlage zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) wurde geprüft und von beiden Ratskammern abgelehnt. Parolen-Empfehlung der Fraktion und der GL • • • Fraktion: Nein (einstimmig) GL am 03.03.2016: Nein DV am 16.04.2016 Grüne Hauptargumente 1. Plündert die Bundeskasse Heute sind die Hälfte der Mineralölsteuererträge bzw. 1,5 Milliarden Franken pro Jahr zweckgebunden. Die andere Hälfte steht dem allgemeinen Bundeshaushalt für die übrigen Aufgaben zur Verfügung. Bei Annahme der Initiative würde dieses Geld in der Bundeskasse fehlen. Das würde insbesondere Kürzungen im Bereich Öffentlichen Verkehr, Bildung, Soziales und Landwirtschaft bedeuten. Auch die Beiträge an FABI würden gekürzt. 2. Klimaverträgliche Mobilität statt Strassenverkehr Der öffentliche Verkehr wie auch der Langsamverkehr sind umweltschonender als der Strassenverkehr und entsprechend zu bevorzugen. Deswegen ist es richtig, nicht den gesamten Ertrag aus der Mineralölsteuer zweckgebunden in den Strassenverkehr fliessen zu lassen, sondern über Querfinanzierung andere Bereiche wie beispielsweise den Öffentlichen Verkehr zu stärken. Mit der Initiative hingegen werden jährlich 1.5 Milliarden Franken zusätzlich in die Strassenkasse gespült. Dieser Geldsegen wird zu einer noch nie dagewesenen Strassenbauoffensive führen und zu einer Senkung der Treibstoffabgaben. Das ist klimapolitisch und finanzpolitisch der falsche Weg. Anstatt den motorisierten Verkehr zu verbilligen, müssen endlich die ungedeckten externen Kosten (Umwelt, Gesundheit, Infrastruktur) angerechnet werden. 3. Kollaps im Strassenverkehr Mit der Initiative würde Autofahren billiger und der öffentliche Verkehr teurer. Dies würde zu einer Rückverlagerung des Verkehrs von der Schiene auf der Strasse führen. Der Dauerstau wäre vorprogrammiert. Weitere Informationen • • • Initiativtext: Abstimmung in den Räten: Curia Vista: deutsch, français, italiano Nationalrat, Ständerat deutsch, français, italiano Grüne - Les Verts - I Verdi - Waisenhausplatz 21 - CH-3011 Bern [email protected] - #gruenepartei - @grueneCH 031 326 66 00 - gruene.ch - PC 80-26747-3 Seite 2 von 8 Asylgesetz Inhalt Die Revision des Asylgesetzes wurde durch den Bundesrat initiert. Er will die Asylverfahren rascher und fair abwickeln und dazu den Asylbereich neu strukturieren. Demnach soll die Mehrheit der Asylverfahren innerhalb von 140 Tagen rechtskräftig entschieden und vollzogen werden. Um die rechtliche Qualität der Verfahren weiterhin sicherzustellen, wird der Rechtsschutz der Asylsuchenden verstärkt. Das neue Asylgesetz orientiert sich am Testbetrieb zur Neustrukturierung des Asylbereichs, welches seit Anfang 2014 in Zürich läuft und auf positives Feedback gestossen ist. Insbesondere konnten die beschleunigten Verfahren rasch und rechtsstaatlich korrekt durchgeführt sowie die budgetierten Kosten eingehalten werden. Diese Neustrukturierung wurde an zwei nationalen Asylkonferenzen durch Kantone, Städte und Gemeinden gutgeheissen. Gegen das Gesetz hat die SVP das Referendum ergriffen. Parolen-Empfehlung der Fraktion und der GL • • • Fraktion: Ja (2 Enthaltungen) GL am 03.03.2016: Ja DV am 16.04.2016 Grüne Hauptargumente 1. Faire Asylverfahren: Ja zu unentgeltlicher Rechtsvertretung Trotz des hohen Tempos und der kurzen Beschwerdefristen sollen die Verfahren fair und rechtsstaatlich korrekt sein. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, dass Asylsuchende eine kostenlose Beratung und Rechtsvertretung erhalten. Von rechter Seite wird dies bekämpft. Im Ständerat waren die Gegner aber chancenlos: Der Rat lehnte es mit 32 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, diese Bestimmungen zu streichen. 2. Asylverfahren sollen künftig weniger lange dauern Künftig soll das gesamte Verfahren noch maximal 140 Tage dauern, inklusive Beschwerden. Voraussetzung dafür ist, dass die Asylsuchenden für die gesamte Dauer des Verfahrens in Zentren des Bundes untergebracht werden. Dort wären alle wichtigen Akteure des Verfahrens tätig Mitarbeiter des Staatssekretariats für Migration, Rechtsvertreter, Dolmetscher und Dokumentenprüfer. Der Bundesrat rechnet damit, dass rund 60 Prozent aller Verfahren beschleunigt durchgeführt werden könnten. Weitere Informationen • • • Gesetzestext: Abstimmung in den Räten: Curia Vista: deutsch, français, italiano Nationalrat, Ständerat deutsch, français, italiano Pro Service Public Initiative Inhalt Die von Konsumentenzeitschriften lancierte Initiative verlangt, dass bundesnahe Unternehmen wie die Post, die Swisscom und die SBB nicht nach Gewinnen streben, keine Quersubventionierungen mehr tätigen dürfen und einen Lohndeckel für die Mitarbeitenden einführen. Grüne - Les Verts - I Verdi - Waisenhausplatz 21 - CH-3011 Bern [email protected] - #gruenepartei - @grueneCH 031 326 66 00 - gruene.ch - PC 80-26747-3 Seite 3 von 8 Der Bundesrat und Parlament empfehlen geschlossen die Volksinitiative abzulehnen.1 Sie gebe vor, sich für die Anliegen der Kunden einzusetzen. Tatsächlich könnte sie jedoch eine Schwächung des Service public oder sogar Steuererhöhungen zur Folge haben. Die Grünen hätten einen Gegenvorschlag begrüsst, der eine allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung beschlossen hätte. Diesen indirekten Gegenvorschlag hat der Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat jedoch abgelehnt und begraben. Parolen-Empfehlung der Fraktion und der GL • • • Fraktion: Nein (einstimmig) GL am 03.03.2016: Nein DV am 16.04.2016 Grüne Hauptargumente 1. Kontraproduktive Mogelpackung Die Initiative verspricht gute Dienstleistungen zu günstigen Preisen und eine Lohnobergrenze für die Chefs von SBB, Post oder Swisscom. Das tönt oberflächlich gesehen alles durchaus gut. Die Initiative hält jedoch keineswegs, was sie verspricht. Im Gegenteil: Sie könnte gerade für die Bergund andere Randregionen zu einem Bumerang werden. Denn wenn zwischen den einzelnen Geschäftsfeldern der öffentlichen Unternehmungen keine Querfinanzierungen mehr möglich sind, dann kommen schlecht ausgelastete Poststellen und Bahnstrecken noch mehr unter Druck. 2. Quersubventionierung im Service public ist notwendig Das Verbot von Quersubventionierungen ist hochproblematisch und schwächt massiv die Grundversorgung. Quersubventionierung heisst nämlich im Klartext, dass die rentablen Angebote in den Zentren die unrentableren in den Randregionen mitfinanzieren, also etwa eine Poststelle in Zürich eine Poststelle in einem Bündner Bergtal. Es geht also nicht um eine Quersubventionierung beispielsweise von Militärausgaben, sondern um eine interne Umverteilung zugunsten der wirtschaftlich schwächeren Regionen in der Schweiz. 3. Ablehnung der Initiative ist nicht Ablehnung des Service public Ein Nein zu dieser Initiative ist nicht ein Nein zu einem starken Service public. Im Gegenteil: Für die Grünen ist klar, dass es das politische Engagement braucht, um den Service public zu stärken und weiterzuentwickeln, damit er auch in ländlichen Regionen bestehen kann. Die Grünen werden sich weiterhin gegen steigende ÖV-Preise und für eine gute öffentliche Bildungs- und Gesundheitsversorgung sowie Infrastrukturen einsetzen. Die Initiative bringt hier keine Verbesserungen und zielt an den aktuellen Herausforderungen des Service public vorbei. Als grosses Thema steht in dieser Legislatur die Zukunft der Service-Public-Medien und die Privatisierung der swisscom auf der Traktandenliste. Die Grünen werden sich hier für eine moderne Mediendemokratie, also unabhängige öffentlich-rechtliche Medien und diskriminierungsfreie, sichere und bezahlbare Dateninfrastrukturen einsetzen Weitere Informationen • • • Initiativtext: Abstimmung in den Räten: Curia Vista: deutsch, français, italiano Nationalrat, Ständerat deutsch, français, italiano 1 Richtiggehend bemerkenswert ist die durchgehende Ablehnung im Parlament: In den Schlussabstimmungen empfahl sie der Nationalrat mit 196 zu null und der Ständerat mit 43 zu null Stimmen zur Ablehnung. Grüne - Les Verts - I Verdi - Waisenhausplatz 21 - CH-3011 Bern [email protected] - #gruenepartei - @grueneCH 031 326 66 00 - gruene.ch - PC 80-26747-3 Seite 4 von 8 Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen Inhalt Die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» wurde am 4. Oktober 2013 mit 126 408 gültigen Unterschriften von einer parteipolitisch unabhängigen und konfessionell neutralen Gruppe eingereicht. Sie verlangt, dass der Staat allen in der Schweiz lebenden Menschen ein Grundeinkommen bezahlt. Mit dem Grundeinkommen soll der Teil des Einkommens, den man unbedingt fürs Überleben braucht, bedingungslos gewährleistet werden. Ausserdem soll damit der ganzen Bevölkerung ein bescheidenes, aber menschenwürdiges Dasein sowie die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die Höhe und die Finanzierung des Grundeinkommens würden nach Annahme der Initiative an der Urne durch das Umsetzungsgesetz geregelt, wobei die Initianten einen Betrag von 2‘500 Franken pro Monat vorschlagen, bei Kindern beispielsweise einen Viertel davon. Die Grünen haben die Initiative in der Sammelphase nicht aktiv unterstützt. Die Initiative hat jedoch innerhalb der Partei kontroverse Diskussionen ausgelöst, denen beispielsweise 2012 auch an einer DV Platz eingeräumt wurde. Die Fraktion hat im September 2015 die Initiative mit 5 zu 4 bei drei Enthaltungen abgelehnt. Parolen-Empfehlung der Fraktion und der GL • • • Fraktion: Stimmfreigabe (5 Ja / 4 Nein / 3 Enthaltungen) GL am 03.03.2016: Stimmfreigabe DV am 16.04.2016 Grüne Hauptargumente Pro Contra Steigerung der Lebensqualität Umsetzung risikoreich Durch ein bedingungsloses Grundeinkommen und die damit verbundene Existenzsicherung wird die bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, Familien und privaten Engagements gewährleistet. Die Wahlfreiheit bezüglich Lebensmodellen wird dadurch erst geschaffen. Und zwar für alle, nicht nur für die, die es sich leisten können. Die Initiative könnte durch die Vereinfachung der Sozialwerke dieselben schwächen. Darunter leiden vor allem Menschen, die keine Anstellung finden oder die nicht arbeiten können. Ebenfalls ist sowohl die Höhe des Grundeinkommens wie auch die Finanzierung nicht klar. Abschaffung des Arbeitszwangs Initiative kann Versprechen nicht halten Die Sicherung der Existenz durch ein bedingungsloses Grundeinkommen schafft den Zwang zur Arbeit ab und unterläuft damit der Logik des neoliberalen Arbeitsmarktes. Die Unternehmen werden die Löhne drastisch senken, da es keinen Mindestlohn gibt. So können sich Arbeitnehmer/innen Teilzeitarbeit nicht leisten. Der Druck, noch mehr zu arbeiten, würde sogar zunehmen. Das zahlt sich insbesondere für die Arbeit nehmende Bevölkerung aus, die dem Druck auf Wird das Grundeinkommen tief angesetzt – was angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse realistisch ist – braucht es weiterhin Grüne - Les Verts - I Verdi - Waisenhausplatz 21 - CH-3011 Bern [email protected] - #gruenepartei - @grueneCH 031 326 66 00 - gruene.ch - PC 80-26747-3 Seite 5 von 8 dem Arbeitsmarkt besser widerstehen und ergänzende Massnahmen zur sozialen unwürdige Arbeitsbedingungen ablehnen kann. Sicherung, wodurch das Sozialsystem insgesamt nicht einfacher, sondern Die Abschaffung des Arbeitszwangs bedeutet komplizierter wird. jedoch nicht, dass niemand mehr Lohnarbeit verrichten möchte. Im Gegenteil: Studien zeigen, dass nur 2% die Arbeit aufgeben würden. Die Arbeit und ihr Sinn Es gibt bessere Lösungen Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine Antwort auf die Herausforderungen einer Zeit, die von Automatisierung und Technisierung geprägt ist. Es stellt den Menschen und seine Bedürfnisse ins Zentrum, zwingt uns dazu, uns mit dem Sinn der Arbeit auseinanderzusetzen. Die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Familie und privaten Engagements verlangt nach innovativeren Arbeitsmodellen, nicht nach einem bedingungslosen Grundeinkommen. Die Grünen setzen sich daher weiterhin ein für eine Ausweitung der Teilzeitarbeit, des JobSharings und für eine Stärkung des Elternschaftsurlaubes. Gleichzeitig wollen sie die Care-Arbeit und die Freiwilligentätigkeit aufwerten. Weitere Informationen • • • Initiativtext: Abstimmung in den Räten: Curia Vista: deutsch, français, italiano Nationalrat, Ständerat deutsch, français, italiano Fortpflanzungsmedizingesetz Inhalt Diese Vorlage hebt das bisherige Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Fortpflanzungsmedizingesetz auf. Zu diesem Zweck hat die Stimmbevölkerung im Juni 2015 die entsprechende Änderung in der Bundesverfassung gutgeheissen. Bundesrat und Parlament wollen die PID in der Schweiz zulassen. Während der Bundesrat die PID nur für erblich vorbelastete Paare öffnen wollte (50-100 Fälle pro Jahr), hat das Parlament die PID auf alle Paare ausgeweitet, welche eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen (ca. 6000 Fälle pro Jahr). Grundsätzlich könnten so alle ausserhalb des Mutterleibes gezeugten Embryonen mit allen technisch zur Verfügung stehenden Gentests im Reagenzglas untersucht und selektioniert werden. So würde es Embryonen mit „erwünschtem“ Erbgut geben, die entweder der Mutter eingepflanzt oder aber tiefgefroren werden. Zudem würde es Embryonen mit „unerwünschtem“ Erbgut geben, die im Labor ausgesondert und vernichtet werden. Neu ist ebenfalls, dass 12 Embryonen innerhalb eines Behandlungszykluses entwickelt werden dürfen (vorher 3). Unklar ist, was mit den nicht verwendeten Embryonen geschehen soll. Gegen dieses Gesetz wurde durch Behindertenorganisationen (Komitee Vielfalt statt Selektion), Biorespect und durch religiös-konservative Kreise das Referendum ergriffen, weswegen jetzt über das Gesetz abgestimmt werden kann. Parolen-Empfehlung der Fraktion und der GL • • Fraktion: Stimmfreigabe (8 Ja / 7 Nein / 1 Enthaltung) GL am 03.03.2016: Stimmfreigabe Grüne - Les Verts - I Verdi - Waisenhausplatz 21 - CH-3011 Bern [email protected] - #gruenepartei - @grueneCH 031 326 66 00 - gruene.ch - PC 80-26747-3 Seite 6 von 8 • DV am 16.04.2016 Grüne Hauptargumente Die Grünen empfehlen zu dieser Vorlage keine Parole. Im Zusammenhang mit dieser Vorlage stellen sich tiefgründige gesellschaftliche und ethische Fragen: • Wer entscheidet, was lebenswertes und lebensunwertes Leben ist und dürfen wir das grundsätzlich? • Steigt der Druck auf Menschen mit Behinderung und deren Eltern? • Gibt es ein Recht auf ein gesundes Kind und überhaupt auf ein Kind? • Steigt der gesellschaftliche Druck auf die heutigen jungen Frauen: beste Ausbildung – Karriere – geeigneter Partner und dann mit 40 das perfekte Kind (Firmen bieten bereits Eggfreezing an)? Im Anschluss einige Grüne Argumente für und gegen das Fortpflanzungsgesetz als Unterstützung für die Meinungsfindung: Pro Contra Nein zu massloser Selektion Kinderwunsch erfüllen Das FMedG erlaubt es nun nach der Mit dem neuen Fortpflanzungsgesetz kann der Lockerung durch das Parlament, dass alle Kinderwunsch für unfruchtbare Paare Embryonen untersucht werden und dass ermöglicht werden. Neu können nach einer daraufhin eine Auswahl und Vernichtung von Untersuchung direkt die gesunden Embryonen Embryonen mit unerwünschtem Erbgut eingesetzt werden. erfolgt. Das kommt einer Selektion gleich. Leiden verhindern Dank der PID können Embryonen, die an einer Erbkrankheit erkrankt sind, aussortiert werden und nur gesunde Embryonen werden der Frau wieder eingesetzt. Zukünftiges Leiden von behinderten Personen kann damit vermieden werden. Vielfalt statt Selektion Eine Gesellschaft misst sich auch an ihrer Vielfalt und an ihrer Fähigkeit, mit unterschiedlichen Menschen umzugehen. Eine tolerante, soziale Gesellschaft hat auch Platz für Menschen mit Behinderungen. Die PID ist auch eine Alternative zu einer während der Schwangerschaft durchzuführenden Pränataldiagnostik mit eventuell anschliessendem Schwangerschaftsabbruch. Grössere Behandlungschancen Mit der Erhöhung von drei auf zwölf Embryonen kann die Erfolgschance auf ein gesundes Kind pro Behandlungszyklus vergrössert und damit das Leiden der Frau verringert werden. Druck auf Menschen mit Behinderung nicht erhöhen Die Möglichkeit, Behinderungen mittels PID künftig auszuschliessen, wird den Druck auf werdende Eltern durch die Gesellschaft aber auch zB durch Versicherung stark erhöhen. Es ist zu befürchten, dass Versicherungen künftig ihre Leistungen bei Eltern, die wissentlich ein behindertes Kind akzeptiert haben, einschränken könnte. Grüne - Les Verts - I Verdi - Waisenhausplatz 21 - CH-3011 Bern [email protected] - #gruenepartei - @grueneCH 031 326 66 00 - gruene.ch - PC 80-26747-3 Seite 7 von 8 Weitere Informationen • • • Gesetzestext: Abstimmung in den Räten: Curia Vista: deutsch, français, italiano Nationalrat, Ständerat deutsch, français, italiano Grüne - Les Verts - I Verdi - Waisenhausplatz 21 - CH-3011 Bern [email protected] - #gruenepartei - @grueneCH 031 326 66 00 - gruene.ch - PC 80-26747-3 Seite 8 von 8
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