Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schip

Fugro Consult GmbH
Räumlicher und sachlicher
Teilflächennutzungsplan “Windenergienutzung
im westlichen Gemeindegebiet Schipkau”
(Teil-FNP Schipkau 1-2013)
Sitz der Gesellschaft:
Wolfener Str. 36
12681 Berlin
Geschäftsführer:
Dr. Uta Alisch (Vorsitz)
Dr. Rolf Balthes
Dr. Dirk Brinschwitz
Wolfgang Weinhold
Tel.: 030 93651-0
Fax: 030 93651-250
[email protected]
www.fugro.de
AG Berlin-Charlottenburg
HRB 134082 B
Ust.-IdNr.: DE 150 375 679
Umweltbericht
Deutsche Bank AG
Konto-Nr. 960 300 2
BLZ 100 700 00
IBAN: DE83 1007 0000 0960 3002 00
SWIFT/BIC: DEUTDEBBXXX
Auftraggeber:
Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG
Am Nesseufer 40
26789 Leer
Auftragnehmer:
Fugro Consult GmbH
Abteilung Mining/Infrastruktur
Wolfener Straße 36, Aufgang U
12681 Berlin
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Rüdiger Schäfer, Landschaftsarchitekt
Dalila-Elvira Scholtissek, B.Sc.
KT-Nr.:
340-13-042
Bestätigt:
Dipl.-Ing. Rüdiger Schäfer
Projektleiter
Datum:
Berlin, 25.04.2014, zuletzt geändert 18.03.2015
Fugro Consult GmbH, a member of the Fugro group of companies with offices throughout the world.
Zertifiziert nach ISO 9001:2008 12 100 8243 TMS
und BS OHSAS 18001:2007 12 116 8243 TM
Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
1
"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung ................................................................................................
................................
................................................. 4
1.1
1.2
Anlass und Aufgabenstellung................................................................
Aufgabenstellung
................................................... 4
Aufgabenstellung für den Umweltbericht ................................................................
.................................. 4
2
2.1
2.2
Ziele des Teilflächennutzungsplans ................................................................
......................................... 6
Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Teilflächennutzungsplans ........ 6
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung .................................................
................................
6
Relevante Ziele im BauGB: ................................................................
...................................................... 6
Landesentwicklungsplan ................................................................
.......................................................... 6
Regionalplan Lausitz Spreewald ................................................................
.............................................. 7
Flächennutzungsplan ...............................................................................................
............................... 9
Sanierungsplan Lauchhammer, Teil I................................................................
....................................... 9
Sperrbereiche
reiche der LMBV ................................................................
........................................................11
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
einschließlich der Prognose bei Durchführung
Durchführ
der Planung ....................................12
................................
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
3
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.2.6
3.2.7
3.2.8
4
Datengrundlagen und Vorgehensweise ................................................................
..................................12
Erkenntnisse aus bereits laufenden Verfahren........................................................12
................................
Durchgeführte Untersuchungen zur Umwelt ...........................................................
...........................13
Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen .......................................14
................................
Ergebniszusammenfassung nach Schutzgütern .....................................................15
................................
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................................
..................................15
Boden ................................................................................................
................................
.....................................................17
Wasser ................................................................................................
................................
...................................................18
Luft und Klima................................................................................................
................................
.........................................19
Landschaft, einschließlich Landschaftsbild und Erholungseignung /
Erholungsnutzung ................................................................................................
................................
...................................19
Menschen einschließlich der menschlichen
mensc
Gesundheit .........................................20
................................
Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................
........................................22
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .....................................................23
................................
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung und bei
Durchführung der Planung ................................................................
......................................................24
4.1
4.2
Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung .....................................................24
................................
Entwicklung bei Durchführung der Planung ............................................................
............................24
5
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen ................................................................
.....................................................25
5.1
5.2
5.3
Dokumentation von VermeidungsVermeidungs und Verminderungsmaßnahmen ......................25
Unvermeidbare Beeinträchtigungen ................................................................
........................................25
Ausgleichsmaßnahmen ................................................................
..........................................................26
6
7
8
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Planungsmöglic
................................................................
......................................27
Verwendete Methoden der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten und
Kenntnislücken ................................................................................................
................................
.......................................27
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ...........................................................
...........................27
9
Allgemein verständliche Zusammenfassung ...........................................................
...........................27
10
Quellennachweis ................................................................................................
................................
....................................30
10.1
10.2
Gesetzliche Grundlagen ................................................................
.........................................................30
Literaturverzeichnis ................................................................................................
................................
.................................31
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
1
"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans ................................................
................................
5
Abbildung 2: Lage der Windeignungsgebiete aus dem Entwurf des Teilregionalplans
„Windenergienutzung“ ................................................................................................
................................
........................................... 8
Abbildung 3: Derzeit noch unter Bergaufsicht stehende Flächen des Abschlussbetriebsplans
Lauchhammer I ................................................................................................
................................
....................................................10
Abbildung 4: Sperrbereiche der LMBV ................................................................
.................................................11
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Übersicht der wesentlichen, unvermeidbaren Eingriffe
Umweltbericht
25
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
1
"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
1
Einleitung
1.1
Anlass und Aufgabenstellung
Die
Aufstellung
des
es
räumlichen
und
sachlichen
Teilflächennutzungsplan
Teilflächennutzungsplans
„Windenergienutzung
ung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau“ (Teil-FNP
(Teil FNP Schipkau 1 2013, Beschluss-Nr.. 01/13) wurde in
in der Gemeindevertretersitzung am 24.01.2013 in
Klettwitz beschlossen.
In
n ihrer Sitzung am 15. Mai 2014 hat die
ie Gemeindevertretung Schipkau mit Beschluss
Nr. 25/14 den Entwurf des räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplans
„Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau“ (Teil-FNP
(Teil FNP Schipkau 1-2013)
1
in der Fassung des Arbeitsstandes vom 25. April 2014 einschließlich aller Anlagen
beschlossen und
nd zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
bestimmt.
Zur Finanzierung des Bauleitplanverfahrens wird gemäß § 8 bzw. 10 BauGB ein
städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Schipkau und der Klettwitz Green Energy
GmbH & Co. KG aus
us D26789 Leer abgeschlossen. Die Klettwitz Green Energy GmbH & Co.
KG beabsichtigt, das Repowering und die Erweiterung des Windparks Klettwitz umzusetzen.
Die Fugro Consult GmbH wurde von der Klettwitz Green Energy GmbH & Co.
Co KG mit der
Erstellung des Umweltberichtes
eltberichtes beauftragt.
1.2
Aufgabenstellung für den Umweltbericht
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
erfahrens werden
rden die Umweltbereiche mit ihren entsprechenden
Wirkungsfeldern betrachtet und bewertet, die durch die Festsetzungen des
Teilflächennutzungsplans berührt sind. Dabei kommt dem Umweltbericht entscheidende
Bedeutung zu. Denn der
er Umweltbericht ist das zentrale Dokument, aus dem
•
die Öffentlichkeit,
•
die Behörden,
•
die Träger öffentlicher Belange
entnehmen können, wie die Gemeinde die Umweltprüfung durchgeführt hat. Der
Umweltbericht wird dem jeweiligen Verfahrensstand angepasst.
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
1
"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Abbildung 1: Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
1
"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
2
Ziele des Teilflächennutzungsplans
2.1
Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Teilflächennutzungsplans
Teilflächennutzungsplans
Mit dem vorliegenden Teilflächennutzungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen gem. § 35 BauGB geschaffen werden, um
m der Forderung nach einer
Erhöhung der Energie aus Windkraft nachzukommen.
nachzukommen
Die Gemeinde Schipkau beabsichtigt,
beabsichtigt, der Windenergienutzung substanziellen
substan
Raum zu
verschaffen. Deshalb wird als
ls Grundlage der Erweiterung der Windparks Klettwitz Nord und
Klettwitz Süd für den westlich der Autobahn A13 gelegenen Teil der Gemeinde Schipkau ein
räumlicher und sachlicher Teilflächennutzungsplan
Teil
erstellt. Die Ausweisung
Au
von
Windkonzentrationszonen soll damit unter Berücksichtigung der städtebaulichen
Randbedingungen
edingungen gesteuert werden.
werden Ziel ist die Steigerung der Effizienz sowie die Erhöhung
der Windenergienutzung bei Einhaltung der planerischen Vorgaben aus übergeordneten
Planungen.
2.2
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung
Nachfolgend wird dargestellt, welche wichtigen Ziele des Umweltschutzes aus einschlägigen
Fachgesetzen und Fachplänen für den vorliegenden Bauleitplan von Bedeutung sind und wie
diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt werden.
2.2.1
Relevante Ziele im BauGB:
Mit der Aufstellung des Teil-FNP
Teil
setzt die Gemeinde die folgenden Ziele des
Baugesetzbuches (BauGB) um:
•
allgemeinerr Klimaschutz §1 (5) Satz 2 BauGB,
•
Nutzung erneuerbarer Energien §1 (6) Nr. 7f BauGB,
•
Versorgung mit Energie §1 (6) Nr. 8e BauGB.
2.2.2
Landesentwicklungsplan
Der geplante räumliche und sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergienutzung im
westlichen Gemeindegebiet Schipkau“ steht dem Landesentwicklungsplan Berlin
Brandenburg mit Stand vom 31. März 2009 nicht entgegen.
Der LEP B-B
B behandelt die Nutzung von regionalen Energiepotenzialen als wirtschaftlich
wirtsc
wichtiges Entwicklungselement. Die Förderung der erneuerbaren Energien und somit auch
der Windenergie stellt außerdem einen wichtigen Faktor bei der Erreichung der
Klimaschutzziele dar. Konkretisierende Pläne zur Windenergie werden auf den
unterliegenden
egenden Planungsebenen anhand von Fachkonzepten erarbeitet, wobei die
Vermeidung von Nutzungskonflikten sowie die Belange der Umwelt zu berücksichtigen sind.
Der LEP B-B
B wirkt in diesem Sinne richtungsweisend.
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
1
"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Berlin
hat mit Urteil vom 16.06.2014 die
Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg
Berlin Brandenburg (LEP BB
B) vom 31. März 2009 für unwirksam erklärt. Das Urteil ist nach Abweisung der vom Land
Brandenburg eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde durch
durch das Bundesverwaltungsgericht
nun rechtskräftig.
2.2.3
Regionalplan Lausitz Spreewald
Der genehmigte sachliche Teilregionalplan
Teil
plan „Windkraftnutzung“ des Regionalplanes Lausitz
Spreewald vom 25.03.2004 wurde per OVG-Urteil
OVG Urteil 2007 für nichtig erklärt. Am 23.06.2009
wurde ein Neuaufstellungsbeschluss gefasst, für welchen am 31.10.2009 das
Beteiligungsverfahren abgeschlossen wurde.
Am 01.12.2011 wurde ein Beschluss zum Abbruch des Verfahrens und zur Neuaufstellung
gefasst. Der „neue“ Entwurf wurde durch die 41. Regionalversammlung
Regionalversammlung vom 19.06.2012
gebilligt. Gleichzeitig wurde die Eröffnung des förmlichen Beteiligungsverfahrens
beschlossen. Damit verfügt die Regionalplanung wieder über eingeleitete Ziele der
Raumordnung zur Steuerung der Windenergienutzung in der Region Lausitz-Spreewald.
Lausitz
Die
öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 03.09.2012 bis zum 05.11.2012.
Der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft
Lausitz-Spreewald
Spreewald liegt derzeit in der durch die Regionalversammlung
Regionalversammlun einstimmig
bestätigten zweiten Entwurfsfassung vom 24. April 2014 vor. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde beschlossen und umgesetzt.
Nachfolgend
ist
die
Lage
des
geplanten
räumlichen
und
sachlichen
Teilflächennutzungsplanes „Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau“
Schipkau
bezüglich der im Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“
ausgewiesenen Eignungsgebiete dargestellt.
dargestellt
Zeitlicher
cher Ablauf der Verfahren Teilflächennutzungsplan
Teilf
und Regionalplan
ionalplan
Es ist damit
amit zu rechnen, dass der Teil-FNP „Windenergienutzung im westlichen
Gemeindegebiet
Schipkau“
zeitlich
vor
dem
sachlichen
Teilregionalplan
„Windenergienutzung“ in Kraft treten kann.
Um eine spätere Anpassungspflicht (§ 1 Abs. 4 BauGB) des Teil-FNP
FNP entbehrlich zu
machen, kann die Gemeinde im Vorgriff auf den Teilregionalplan dessen Kriterienkatalog
übernehmen. Die „weichen Kriterien“ werden deshalb mit den Kriterien des in Aufstellung
befindlichen Regionalplans abgeglichen. Dies erfolgt in dem Gutachten „Fugro
„
Consult
GmbH (2014): Ermittlung von Potenzialflächen
Potenz lflächen für Windenergieanlagen“, welches für die
Aufstellung des Teil-FNP
FNP erarbeitet wurde.
Die Gemeinde kann über die Kriterien des Regionalplans hinaus im Sinne einer
bauleitplanerischen Feinsteuerung
einsteuerung eine Ausdifferenzierung und Konkretisierung vornehmen.
Somit werden durch die Aufstellung des Teil-FNP
Teil
die
e Ziele des Teilregionalplans
Windenergienutzung umgesetzt.
umgesetzt
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Abbildung 2: Lage der Windeignungsgebiete aus dem Entwurf des Teilregionalplans
„Windenergienutzung“
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
2.2.4
Flächennutzungsplan
Die Gemeinde Schipkau verfügt über keinen Flächennutzungsplan.
2.2.5
Sanierungsplan Lauchhammer, Teil I
Als Grundlage für die Sanierung der im Raum Lauchhammer umgegangenen Tagebaue
wurde der bergrechtliche Sanierungsplan (SP) Lauchhammer I aufgestellt und per
Rechtsverordnung vom 18.02.1994 durch das Land Brandenburg für verbindlich erklärt.
Der
Geltungsbereich
des
geplanten
räumlichen
und
sachliche
sachlichen
Teil-FNP
„Windenergienutzung im westlichen
westli
Gemeindegebiet Schipkau“ befindet
befinde sich zum Teil
innerhalb der Fläche des zugelassenen Abschlussbetriebsplans Lauchhammer I,
I für die
noch Bergaufsicht besteht. Bis zum Abschluss der Sanierung ist davon auszugehen, dass
die Gefahren aus früheren bergbaulichen
bergbaulichen Arbeiten noch nicht beseitigt wurden bzw.
Windenergie-Vorhaben
Vorhaben die ggf. noch durchzuführenden Wiedernutzbarmachungsarbeiten
negativ beeinflussen werden. Grundsätzlich und mittel- bis langfristig ist die Nutzung der
derzeit noch unter Bergaufsicht stehenden
stehenden Flächen für Windenergie jedoch möglich.
Im Sanierungsplan ist für die unter Bergaufsicht
Berg
stehenden Flächen überwiegend
forstwirtschaftliche Nachnutzung vorgesehen. Diese Nachnutzung steht der Ausweisung von
Konzentrationsflächen für Windenergie nicht entgegen.
In der nachfolgenden Karte sind die derzeit noch unter Bergaufsicht stehenden Flächen
(LMBV 2015) innerhalb des Geltungsbereichs des Teilflächennutzungsplans dargestellt.
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Abbildung 3: Derzeit noch unter
nter Bergaufsicht
Berg
stehende Flächen des Abschlussbetriebsplans
Abschlussbetriebsplan
Lauchhammer I
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
2.2.6
Sperrbereiche der LMBV
Geotechnische Sperrbereiche
e stellen derzeit noch harte Tabukriterien für die Errichtung
Erri
von
Windkraftanlagen dar. Nach
ach Beendigung der
de Sanierungsarbeiten sind hier aber
abe WEA
denkbar. Aus diesem Grund werden Sperrbereiche nicht als Restriktionskriterium bei der
Suche nach Windeignungsflächen eingestuft.
Abbildung 4:: Sperrbereiche der LMBV
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
1
"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
3
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen
eltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der
Planung
In diesem Kapitel des Umweltberichts
Umweltberichts werden die voraussichtlich erheblichen
Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB). Nicht erhebliche
Umweltauswirkungen werden dagegen nicht aufgelistet oder beschrieben.
Auswirkungen der Windenergienutzung ergeben sich im Allgemeinen aus dem Baubetrieb
während der Errichtung von Windparks (baubedingte Wirkungen), aus der Anlage der
Erschließungswege und der WEA (anlagebedingte Wirkungen) sowie aus dem Betrieb des
Windparks (betriebsbedingte Wirkungen).
Wirkungen)
Besonders wegen möglicher Beeinträchtigungen durch Lärmeinwirkung und Schattenwurf
auf Menschen,, der Wirkungen auf das Landschaftsbild sowie wegen der Kollisionsgefahr für
Vögel
gel und Fledermäuse werden große Befürchtungen gehegt. Dies sind die voraussichtlich
erheblichen Auswirkungen, die sorgfältig
fältig betrachtet und abgewogen werden.
3.1
Datengrundlagen und Vorgehensweise
Für die Prüfungen in diesem Umweltbericht kann auf Erkenntnisse
Erkenntnisse aus bereits laufenden
Verfahren im Geltungsbereich des Teil-FNP
Teil FNP zurückgegriffen werden (siehe Kapitel 3.1.1).
Alle relevanten Gutachten
utachten zum Teil-FNP
Teil
oder aus den laufenden Verfahren (siehe
Kapitel 3.1.2) sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung zugänglich.
zugänglich Sie stellen die
Grundlage für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht
Umweltber
nach § 2a BauGB dar.
3.1.1
Erkenntnisse aus bereits laufenden Verfahren
Zeitlich vor oder parallel zur Erarbeitung des Teilflächennutzungsplans erfolgt bereits die
Aufstellung von zwei Bebauungsplänen. Weiterhin wurden mehrere Anträ
äge nach BImSchG
gestellt. Einige Genehmigungen wurden bereits erteilt und die Vorhaben realisiert. Auf die
Erkenntnisse aus diesen Verfahren kann zurückgegriffen werden. Es handelt sich um
folgende Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren:
Bebauungspläne
•
Bebauungsplan Nr. 2-2012
2
- "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" Gemeinde Schipkau - OT Klettwitz. Der Satzungsbeschluss
hluss wurde am 24. Januar
2013 gefasst.
•
Bebauungsplan Nr. 3-2012
3
- "Sondergebiet - Erweiterung
g Windpark Klettwitz" Gemeinde Schipkau - OT Klettwitz. Der Offenlegungsbeschluss wurde am 5. Februar
2015 gefasst.
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
1
"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Anträge nach BImSchG:
•
BImSchG-Verfahren
Verfahren „Repowering
„Re
Windpark Klettwitz I - 19 WEA, Typ Vestas V112 3,3 MW“. Genehmigt am 21. März 2014 (Genehmigungsbescheid Nr.
40.004.00/13/1.6.2V/RS).
•
BImSchG-Verfahren
Verfahren „Repowering Windpark Klettwitz II - 8 WEA, Typ Vestas V112 3,3 MW“. Genehmigt am 3. Juni 2014
2014 (Genehmigungsbescheid Nr.
40.008.00/13/1.6.2V/RS).
•
BImSchG-Verfahren
Verfahren „Windpark Klettwitz Erweiterung Südbereich I - 5 WEA, Typ
Vestas V112 - 3.3 MW“. Antrag gestellt im Januar 2015.
•
BImSchG-Verfahren
Verfahren „Windpark Klettwitz Erweiterung Südbereich II - 12 WEA, Typ
Vestas V117 - 3.3 MW“. Antragstellung für April/Mai 2015 angekündigt.
angekündigt
3.1.2
Durchgeführte Untersuchungen zur Umwelt
Die folgenden Untersuchungen sind für den Umweltbericht ausgewertet worden und deshalb
im Rahmen der öffentlichen
entlichen Auslegung zugänglich.
Zur Vorbereitung des Teilflächennutzungsplans wurde erarbeitet:
•
Fugro
Consult
GmbH
(2015
(2015):
Ermittlung
von
Potenz
Potenzialflächen
für
Windenergieanlagen. Ein Fachgutachten zum räumlichen und sachlichen
Teilflächennutzungsplan “Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet
Gemein
Schipkau” (Teil-FNP
FNP Schipkau 1-2013).
1
Berlin.
•
Fugro
Consult
GmbH
(2013
(2013a):
WEA
und
Zug-/Rastvögel
/Rastvögel
in
der
Bergbaufolgelandschaft Lauchhammer II Historie und Prognose. Ein Fachgutachten
zum räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplan “Windenergienutzung
“Windenerg
im
westlichen Gemeindegebiet Schipkau” (Teil-FNP
(Teil
Schipkau 1-2013).
2013). Berlin.
Folgende Untersuchungen zur Umwelt sind für die vorweg oder parallel laufenden
laufen
Verfahren
durchgeführt worden:
1. BIOM (2012): Windpark Klettwitz/Kostebrau.
Klettwitz/Kostebrau. Erfassung der Brutvögel
Brut
2012.
Endbericht vom 20.05.2013. Jänschwalde.
2. BIOM (2013): Windpark Klettwitz/Kostebrau.
Klettwitz/Kostebrau Erfassung der ZugZug und Rastvögel
2012/2013. Endbericht vom 20.05.2013. Jänschwalde.
3. BIOM (2014): Repowering und Erweiterung Windpark Klettwitz/Kostebrau.
Klettwitz/Kostebrau
Bestandserfassung
serfassung der Fledermäuse in Bodennähe. Endbericht vom 26.03.2014.
26.03.2014
Jänschwalde.
4. Fugro Consult GmbH (2013b):
(2013
Bebauungsplan Nr. 2-2012.
2012. "Sondergebiet –
Repowering Windpark Klettwitz". Gemeinde Schipkau - OT Klettwitz. Ermittlung der
Wirkungen von Windenergieanlagen
Windenergieanlagen auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld.
Berlin.
a):
): Landschaftsbildsimulation für die Erweiterung des Windparks
5. GICON GmbH (2015a
Klettwitz / Kostebrau. Dresden.
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
6. GICON GmbH (2015b):
(2015
Geräuschkontingentierung – Schalltechnische Gutachten.
Dresden.
7. Schmal
hmal & Ratzbor (2013): Naturschutzfachliches Gutachten zur Empfindlichkeit
rastender Kraniche und nordischer Gänse gegenüber den Wirkungen von
Windenergieanlagen der Potentialfläche Klettwitz, Gemeinde Schipkau OT Klettwitz,
Brandenburg. Lehrte.
Auch wenn der Geltungsbereich des Teil-FNP größer ist als die Geltungsbereiche der beiden
B-Pläne, können viele Daten und Erkenntnisse aus den erfolgten Untersuchungen
übernommen werden.
Die sehr aufwendigen Untersuchungen gehen weit über den Detaillierungsgrad
Detaillierungs
hinaus, der
üblicherweise für die Aufstellung eines Teil-FNP erforderlich ist. Da die Untersuchungen
Untersuch
aber
bereits vorliegen,, hilft die Auswertung, um den Teil-FNP
Teil FNP auf eine sichere Datenbasis zu
stellen.
3.1.3
enzialflächen für Windenergieanlagen
Ermittlung von Potenz
Das gesamte Abschichtungs-- und Auswahlverfahren zur Ermittlung von Potenzialflächen
Poten
für
Windenergieanlagen muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Zur Vorbereitung des
Teilflächennutzungsplanes ist deshalb ein Sondergutachten erstellt worden (Fugro Consult
GmbH 2015).
Das methodische Vorgehen für die Ermittlung von Potenzial- und Konzentrationsflächen für
Windenergieanlagen in einer Gemeinde ergibt sich aus dem Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts vom
v
15.09.2009 (4 BN 25.09).. Demnach ist die Entscheidung
über die Flächen für Windenergienutzung wie folgt nachvollziehbar darzulegen:
1. (harte) Tabu- bzw. Ausschlusskriterien ermitteln: Flächen, die tatsächlich oder
rechtlich ausgeschlossen sind. Diese Flächen werden dann nicht mehr auf
Eignung untersucht.
2. (weiche)
he) AusschlussAusschluss bzw. Restriktionskriterien: Gemeinde kann eigene
Ausschluss-Kriterien
Kriterien entwickeln. Dafür ist eine nähere
ähere Eignungsuntersuchung
erforderlich. Auch eine Kumulation von Restriktionsgründen kann
Ausschlussflächen rechtfertigen.
3. Verbleib sogenannt
enannter Potenzialflächen; Festlegung der Konzentrationsflächen
innerhalb der Potenzialflächen
Potenz
unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange.
Für die Methodik ist ein weiterer Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
altungsgerichts vom 07.05.2012
wichtig, in dem Anforderungen
ungen an Teilflächennutzungspläne für Windenergienutzung
beschrieben werden. Das Gutachten wird öffentlich mit ausgelegt.
Berücksichtigung der Regionalplanung
Die Ermittlung von Potenzialflächen führt zu einem ähnlichen Ergebnis wie der sachliche
Teilregionalplan
onalplan „Windenergienutzung“.
„Windenergienutzung“. Der Gemeinde wird empfohlen kleinere
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
1
"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Abweichungen (im Westen der südlichen Fläche) zu ignorieren und die Abgrenzung
entsprechend den Windeignungsgebieten der Regionalplanung vorzunehmen.
3.2
Ergebniszusammenfassung nach Schutzgütern
Schutzgü
3.2.1
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Nachfolgend wird auf die Schutzgüter
•
wildlebende Tiere und Pflanzen und deren Lebensgemeinschaften,
•
Biotope und Biotopkomplexe als Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen und
•
natürliche Arten- und Lebensraumvielfalt
Lebensrau
eingegangen.
Die Erkenntnisse hierzu stammen aus den vorgenannten Untersuchungen zur Umwelt,
speziell Biotopkartierung, Brutvogel-,
Brutvogel Zug- und Rastvogel- und Fledermauserfassungen,
Schalluntersuchungen und Schattenwurfuntersuchungen.
Das Vorhandensein
ein von geschützten Gebietskategorien kann zum Ausschluss von Flächen
zur Windenergienutzung führen, wenn die geplante Nutzung nicht mit den Schutzzielen
vereinbar ist.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Teil-FNP sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Allerdings
rdings kann es zu Fernwirkungen auf Schutzgebiete außerhalb des Geltungsbereichs
kommen. Dieses ist der Fall beim westlich gelegenen SPA--Gebiet „Lausitzer
Bergbaufolgelandschaft“. Der Schutzzweck bzw. die Erhaltungsziele des SPA-Gebietes
SPA
(=
europäisches Vogelschutzgebiet)
gelschutzgebiet) liegen in der Erhaltung und Wiederherstellung einer für
Südbrandenburg „charakteristischen
charakteristischen Bergbaufolgelandschaft, mit unterschiedlichen AltersAlters
und Reifestadien und entsprechend vielfältiger, mosaikartiger Biotopstruktur“,
Biotopstruktur
als
Lebensraum (Brut-, Rast-,, ÜberwinterungsÜber
und Nahrungsgebiet) für Vogelarten des
Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie
Richtlinie sowie für regelmäßig
r
vorkommende
nde Zugvogelarten, die
nicht dort aufgeführt sind (LUGV
LUGV 2014).
Bezüglich dieses Schutzgebietes wurden
wurde von der GICON GmbH (2014) sowie von der Fugro
Consult GmbH (2013c) FFH-Verträglichkeitsprüfungen
FFH
erarbeitet.. Als Ergebnis ist
festzuhalten, dass für alle im Erhaltungsziel formulierten Arten erhebliche
Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können.
können
Des Weiteren wird das Erhaltungsziel
rhaltungsziel innerhalb des Teil-FNP
Teil FNP durch die Offenhaltung eines
Vogelzugkorridors berücksichtigt.
Als Vorbelastungen innerhalb des Geltungsbereichs sind die bestehenden Windparks
anzusehen. Dazu gehört
ehört teilweise, mit 5 seiner WEA,
WEA, der Windpark Sallgast und
u
der
komplette Windpark Klettwitz mit 29 WEA. Die Wirkung der WEA
A auf die Schutzgüter Tiere,
Pflanzen und biologische Vielfalt besteht bereits seit 2000, sodass davon auszugehen ist,
dass deren Entwicklung
lung seitdem dem Einfluss der WEA
WE unterliegt.
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
1
"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Es ist zu beachten, dass einige Flächen noch weiter saniert werden müssen.
müssen Hier handelt es
sich zum großen Teil um Bereiche mit Aufforstung von Kiefermonokulturen
okulturen und um
Robinienbestände.
Biotoptypen
Die vorhandenen Biotoptypen innerhalb des Geltungsbereichs sind
sind in drei Hauptkomplexe zu
unterteilen: Kleingliedrig strukturierte Biotoptypen der landwirtschaftlich genutzten
Kulturlandschaft im Nordosten und Osten des Geltungsbereichs, forstlich geprägte
Waldtypen in der Bergbaufolgelandschaft der Altbergbaugebiete Annahütte und Drochow
und auf der Hochkippe Klettwitz, die bereits rekultiviert und aus Bergrecht entlassen sind und
die noch unter Bergrecht stehende durch Rohboden und Sukzessionsflächen
gekennzeichnete Folgelandschaft
dschaft des Tagebaus Klettwitz.
Nach dem Kartierschlüssel
rtierschlüssel „Biotopkartierung Brandenburg“ (LUGV 2011) sind die
vorhandenen Biotope folgenden Biotoptypen zuzuordnen:
Im Bereich der Windkonzentrationsflächen befinden sich innerhalb des WP Sallgast und auf
der Kippe Klettwitz, ebenfalls innerhalb des WP,
W „intensiv genutzte Äcker (LI)“.
(LI)“
Die Bereiche östlich vom WP Sallgast und entlang der östlichen und südlichen Grenzen der
Windpotenzialfläche gehören zur Gruppe der Vorwälder, genauer handelt es sich um die
Biotoptypen „Rodungen und junge Aufforstungen (WR)“
(
und „Vorwälder (WV)“.
(WV)“
Im westlichen und südwestlichen Grenzbereich der Windkonzentrationsflächen finden sich
„vegetationsfreie und -arme
arme Rohbodenstandorte (RR)“ und „sonstige Spontanvegetation auf
Sekundärstandorten(RX)“.
Geschützte und/oder gefährdete
gefährde Arten
Zu eventuellen Vorkommen geschützter und/oder gefährdeter Arten wurden spezielle
Untersuchungen durchgeführt.
Als besonders empfindlich gegenüber WEA
A gelten einige Fledermausarten. Der Bestand an
Fledermäusen wurde deshalb durch Untersuchungen in Bodennähe von BIOM (2013/2014)
geprüft.
Es konnten mindestens 12 Fledermausarten im Untersuchungsgebiet festgestellt werden,
von denen der Große Abendsegler,
Abendsegler der Kleine Abendsegler, die Rauhautfledermaus,
Rauhautfledermaus die
Zwergfledermaus, die Breitflügelfledermaus und die Mückenfledermaus als sensibel bis sehr
sensibel einzustufen sind.
Da die Gehölzstrukturen innerhalb des Gebietes wenig Quartierpotenzial bieten, ist dort mit
keiner Lebensraumzerstörung zu rechnen. Die drei Flugachsen innerhalb der
Windkonzentrationszonen
nen befinden sich jeweils an den Rändern des vorhandenen
Windparks. Im nordöstlichen Bereich ist eine erhöhte Aktivität entlang einer temporären
Flugachse festgestellt worden, die allerdings bei Einhaltung eines 200m Abstandes keine
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
signifikante Kollisionsgefährdung
gefährdung hervorruft. Die einzige dauernde Flugachse liegt entlang
des im Teil-FNP festgelegten Vogelzugkorridors und ist damit ebenfalls vernachlässigbar.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die vorkommenden
vorkommenden Fledermausarten bereits im Bereich
der vorhandenen WEA leben.
en. Die neuen WEA werden diese in der Höhe überschreiten,
wodurch sich die Gefahr durch die Rotoren verringert, da die Fledermausaktivität
Fledermaus
mit der
Höhe abnimmt.
Des Weiteren wurden Vorkommen von Brutvögeln, Großvögeln und ZugZug und Rastvögeln
kartiert
artiert sowie Aktivitätsmuster erfasst. Besonderes Augenmerk lag dabei auf Arten der Roten
Liste Deutschlands und Brandenburgs und
un der EU-Vogelschutzrichtlinie.
Im Bereich der Windkonzentrationszonen wurden Paare von Neuntötern, Sperbergrasmücke,
Sperbergrasmücke
Grauammer und Bluthänfling gesichtet. Diese sind vor allem in der halboffenen Landschaft
der Ackerfläche mit Heckenbewuchs und, bis auf den Bluthänfling,
Bluthänfling in den jungen
Aufforstungsbereichen zu finden. In den Randbereichen der Wälder leben die Heidelerche
und der Raubwürger.
Die xerothermen Sukzessionsflächen des Geltungsbereiches gelten als typische Brutgebiete
für die Heidelerche, Steinschmätzer, Grauammer, Sperbergrasmücke und Neuntöter. In den
südlichen Böschungsbereichen des WP Stallgast wurde außerdem der Brachpieper
gefunden. Die naturfernen und artenarmen Kiefernwälder im Süden des Gebiets beheimaten
ausschließlich den Ziegenmelker.
Ziegenmelker
Westlich, zum Teil außerhalb des Geltungsbereichs, liegen bergbaubedingte Seen und
Kleingewässer mit Röhrichtbewuchs.
Röhrichtbewuchs Sie bieten Raum für Kraniche und Rohrweihe.
Rohrweihe
Neben Kranichen nutzen vor allem Gänse die kleineren
ineren Gewässer als Rastplätze.
Vogelarten
ogelarten werden in Bezug auf WEA
WEA einerseits durch die Kollisionsgefahr und andererseits
durch ihre Störempfindlichkeit kategorisiert, da einige von ihnen die Nähe zu WEA
WE meiden
und damit der Verlust von FortpflanzungsFortpflanzungs und Ruhestätten und von RastRast und
Überwinterungsplätzen einhergehen kann. Aus diesem Grunde sind sogenannte TAK
(tierökologische Abstandskriterien) für besonders störungssensible
störungs
Vogelarten
ogelarten vorgegeben.
3.2.2
Boden
Durch den vergangenen Bergbau enthält das Untersuchungsgebiet innerhalb
nnerhalb der Grenzen
des Geltungsbereichs bestehende Vorbelastungen des Bodens und seiner Funktionen,
welche sich durch Versiegelung und Devastierung des Bodens zeigen.
zeigen. Besonders die
Bereiche der Windkonzentrationszonen
Windkonzentrations
westlich und nordwestlich von Schipkau weisen
w
diese Eigenschaften auf. Aber auch im Süden des Geltungsbereichs,
Geltungsbereichs, in Richtung Flugplatz
Schwarzheide/Schipkau und im Norden,
Norden bei Drochow und Annahütte, zeigen
zei
sich typische
Bergbaufolgelandschaften. Dahingegen gelten die zum großen Teil besiedelten Bereiche im
Ostteil als unverritzt. Die dort vorherrschenden Böden, Braunerden und Gleye,
Gleye konnten sich
also ohne einschneidende Einflüsse über lange Zeit entwickeln.
entwicke
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Im gesamten Geltungsbereich befinden sich 27 Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen, von
denen zehn bisher nicht saniert wurden.
Das Bodensubstrat der Windkonzentrationsflächen entspricht dem einer typischen Kippe. Es
besteht kein geregelter homogener
homoge
Aufbau, sondern ein stark wechselndes
Substratverhältnis.
Die Böden, welche dadurch entstanden,
entstanden bestehen dementsprechend aus anthropogen
abgelagerten Sedimenten. Im nördlichen Planungsgebiet handelt es sich dabei um
„Regosole
Regosole und Lockersyroseme aus Kippsand
Kippsand oder kiesführendem Kippsand“,
Kippsand
im
nordöstlichen Bereich um „Regosole
Regosole und Lockersyroseme aus kohleführendem Kippsand
und verbreitet aus kohleführendem Kipplehmsand“.
Kipplehmsand . Weiter südlich sind vermehrt
Lehmanteile zu finden. Hier handelt es sich somit um „Regosole
osole und Lockersyroseme aus
Kippsand mit Lehmbrocken oder mit kiesführenden Lehmbrocken und aus Kipplehmsand
über Kippsand mit Lehmbrocken oder kiesführenden Lehmbrocken“.
Lehmbrocken . Vor allem im Süden,
aber auch im Osten sind diese Böden,
Böd
Böden mit exponierter Lage.
Strukturbedingt haben die vorhandenen Böden kein hohes Wasserrückhaltevermögen und
eine geringe Filter- und Pufferkapazität. Durch letztere wird ihre hohe Empfindlichkeit
gegenüber Schadstoffeinträgen bestimmt.
Prinzipiell sind für diese
se Böden keine besonderen
nderen Wertigkeiten anzunehmen.
Dementsprechend gehören sie nicht zu den gesetzlich geschützten Böden. Da es sich
außerdem um sehr junge Böden handelt, weisen sie ebenfalls keine besondere Bedeutung
in natur- und kulturhistorischer Sicht auf. Allerdings bleibt
bleibt anzumerken, dass es sich bei
Böden dieser Art um Extremstandorte handelt, welche durch ihre speziellen Eigenschaften
möglichen Lebensraum für seltene Arten bieten.
Da die Steilhänge im Untersuchungsgebiet teilweise stark erosionsgefährdet sind, sind
einige
inige Waldflächen als „Bodenschutzwald“ gekennzeichnet.
3.2.3
Wasser
Zur Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Wasser wird dieses in die Teilbereiche
Oberflächenwasser und Grundwasser
undwasser unterteilt.
Im
nördlichen
Geltungsbereich
des
Planungsraumes
sind
bergbau
bergbaubedingte
Oberflächengewässer, Annahütter See und Drochower See, vorhanden, welche vom
Vorhaben allerdings nicht beeinträchtigt werden. Neben den Seen existieren im östlichen
Geltungsbereich zahlreiche wasserführende Gräben.
Ebenfalls durch die Bergbauzeit beeinflusst, wurden die natürlichen Gegebenheiten des
Grundwasserspiegels, -leiters
leiters und -speichers
speichers verändert. Üblicherweise wurde das Gebiet
entwässert und somit der Grundwasserspiegel stark abgesenkt. Nach Beendigung des
Tagebaus beginnt der Spiegel sich wieder zu regenerieren. Der Vorgang des
Grundwasserwideranstiegs dauert aktuell noch an und sollte nicht durch Maßnahmen
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
unterbrochen werden, die die Grundwasserneubildung gefährden könnten. Dazu gehört vor
allem die übermäßige Bodenversiegelung.
Gegenüber Schadstoffeinträgen, die durch das Vorhaben zustande kommen könnten,
könnten ist das
Grundwasser relativ unempfindlich, da sich durch den bergbaubedingten Rückgang des
Wassers mächtige Schichten zwischen Bodenoberfläche und Grundwasseroberfläche
Grundw
gebildet haben.
3.2.4
Luft und Klima
Das Gebiet innerhalb des Geltungsbereichs ist großklimatisch in den Bereich des
ostdeutschen Binnenlandklimas, mit zunehmendem kontinentalem
kontinentalem Einfluss, einzuordnen. Im
Verhältnis zum deutschen Durchschnitt ist der Niederschlag mit 570mm/Jahr
570mm/Jahr als
a gering
einzustufen.
Mikroklimatisch
gesehen
ist
das
gebietstypische
Klima
innerhalb
der
Windkonzentrationsflächen vor allem durch die kippentypischen Eigenschaften beschreibbar.
Oberhalb der Kippe handelt es sich teilweise um offene vegetationsarme Fläche.
Fläc
Die frei
liegende Geländeoberfläche ist somit der Sonnenstrahlung stärker ausgesetzt, als unter
Bedeckung, was zu extremer Erhitzung des Bodens führen kann. Weiterhin ist die
Windentwicklung verstärkt und durch die Offenheit der Landschaft ergibt sich eine
Kaltluftentstehungszone. Durch die Höhenunterschiede und die Erhitzung der Kippe werden
die niederen Bereiche mit Kaltluft versorgt.
Die bewaldeten Randbereiche der Kippe dienen durch ihre Aufforstung als lufthygienische
und bioklimatische Ausgleichsräume,
Ausgleichsr
da sie Frischluft produzieren, welche auch den
besiedelten Gebieten im Osten zugutekommt.
Die beschriebenen Kaltluftentstehungsbereiche und klimawirksamen WaldWald
bzw.
Forstgebiete sind besonders empfindlich gegenüber zerschneidenden Eingriffen, da ihre
ihr
Funktionen vor allem durch ihre Großflächigkeit bestimmt werden.
Ähnlich verhält es sich mit den größeren Gewässern im Norden und ihrer Funktion als
Kaltluftsammelgebiete. Letztere unterliegenden allerdings keinen planungsbedingten
planungsb
Eingriffen und Folgen.
3.2.5
Landschaft, einschließlich
Erholungsnutzung
Landschaftsbild
und
Erholungseignung
/
Windkraftanlagen sind als turmartige Bauwerke weithin sichtbar und können somit einen
Einfluss auf die Qualität von Landschaften haben. Aufgrund ihrer Höhe wird ein Radius von
10 km als Sichtbarkeitsbereich
ichtbarkeitsbereich angenommen.
Die Landschaft innerhalb des 10km-Bereichs
10km
reichs um die hier geplanten WEA herum ist
großflächig durch die Jahrzehnte andauernden Bergbautätigkeiten geprägt. Sie zeichnet sich
durch weite Flächen aus, die teilweise bewaldet sind. Die Aufforstungsmaßnahmen führten
in der Vergangenheit häufig zur Entstehung von Kiefernmonokulturen, was zu einem gering
strukturierten Erscheinungsbild beiträgt. Andere Flächen befinden sich derzeit in
verschiedenen Sukzessionsstadien.
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Ebenfalls
nfalls typisch sind die durch Rekultivierungsbemühungen entstandenen Bergbauseen,
welche großes Potenzial zur naturnahen Entwicklung und zur Erholungsnutzung
Erholungsnutzung mit sich
bringen.
Die Anteile unverritzten Landes des 10km-Bereichs sind mit zum Teil dörflich erscheinenden
ers
Siedlungen und Ackerflächen
hen kleinräumiger strukturiert.
Innerhalb des Geltungsbereichs sind keine geschützten Gebietskategorien,
Gebietskategorien doch allerdings
einige als Erholungswald gekennzeichnete Bereiche zu berücksichtigen.
Die bestehenden Windenergieanl
energieanlagen innerhalb des Geltungsbereichs sind als
Vorbelastungen zu betrachten.
Ebenso führte der vergangene Braunkohleabbau zur Devastierung der ursprünglichen
Landschaft. Die Landschaft ist hiernach wenig gegliedert und anthropogen stark überprägt,
wobei eine zukünftige
tige Entwicklung innerhalb des ästhetischen
ästhetischen Aspekts nicht auszuschließen
ist.
Ob und inwiefern
nwiefern das Landschaftsbild und die Erholungseignung der Landschaft durch die
Sichtbarkeit der Windkraftanlagen beeinflusst werden,
werden hängt einerseits von der bestehenden
beste
Qualität der Landschaft und andererseits von eventuellen sichtverschatteten Bereichen ab.
Sichtverschattete Bereiche sind grundsätzlich dort anzunehmen, wo die Landschaft
waldreich oder besiedelt ist.
Grundsätzlich ist der Eingriff in das Landschaftsbild nicht ausgleichbar. Deswegen wird nach
dem Prinzip
inzip der Eingriffsregelung (§§ 15 ff. BNatSchG) nach möglichen Ersatzflächen im
selben Naturraum gesucht - der Niederlausitz. Diese erstreckt sich im Norden hin zur Spree,
im Westen zum Teltow, dem Niederen
Nieder Fläming und der Schwarzen Elster,
Elster welche auch den
Südbereich abgrenzt. Die östliche Abgrenzung findet sich entlang des Bobers.
Die Nr. 4.5 des Windkrafterlasses
Windkrafterlass des MUNR (1996) eröffnet außerdem die Möglichkeit zur
Zahlung eines Ersatzgeldes.
Genaueres zu diesem Thema ist den weiteren Verfahren zum B-Plan
Plan und/oder zu den
BImSchG-Anträgen zu entnehmen.
3.2.6
Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit
Das Schutzgut Mensch wird in die Funktionen
- Gesundheit und Wohlbefinden,
- Wohnen (Wohn- und Wohnumfeldfunktion)
Wohnum
und
- Erholung (Erholungs- und Freizeitfunktion)
unterteilt. Diese Funktionen haben einen direkten Einfluss auf die
die Lebensqualität von
Menschen.
Bewertet und beschrieben werden sie anhand der Parameter:
- Gebietskategorien der BauNVO zur Beurteilung
Beur
derr Umweltauswirkungen anhand von
Immissionsgrenzwerten (TA Lärm)
- erholungsrelevante Freiflächen im Siedlungsraum,
Siedlungsraum, siedlungsnahe ausgewiesene
Erholungsräume und Erholungspunkte/-elemente
Erholungspunkte/ elemente der freizeitbezogenen Infrastruktur
- Vorbelastungen, zur
ur Abschätzung kumulativer Wirkungen, und Neubelastungen.
Neubelastungen
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Innerhalb der TA Lärm werden je nach baulicher Nutzungsart eines Gebietes feste
Immissionsrichtwerte vorgegeben. Für die Gemeinde Schipkau allerdings liegt keine
Festlegung der baulichen Nutzungsart
Nutzungsar vor.
Im Rahmen der Bauleitplanung für den „Bebauungsplan Nr. 3-2012
3
- Erweiterung Windpark
Klettwitz“ ist eine schalltechnische Untersuchung (GICON GmbH 2015b)
2015b durchgeführt
worden. Dabei wurden für das Plangebiet Emissionskontingente LEK und Zusatzkontingente
Zusatzkonti
LEK,ZUS nach dem Verfahren der DIN 45691 ermittelt. Vorbelastungen durch bestehende
Windenergie-, Industrie- und Gewerbeanlagen sowie den vorhandenen „Bebauungsplan Nr.
2-2012 - Repowering Windpark Klettwitz“ wurden berücksichtigt. Im Ergebnis wird
festgestellt, dass im Geltungsbereich des B-Plans
B
Nr. 3-2012
2012 die Festsetzung der
Geräuschkontingente LEK,Tag 62 dB(A) und LEK,Nacht 47 dB(A) erforderlich ist.
Die Erfahrung der Projektentwickler zeigt, dass unter Einhaltung dieser Vorgaben die
Errichtung und
nd der wirtschaftliche Betrieb von Windenergieanlagen möglich sind. Damit ist
festzustellen, dass auch im Hinblick auf Emissionskontingente die Entwicklung von
Windenergieanlagen im Bereich der Potenzialflächen möglich ist.
Durch ihre Größe und weite Sichtbarkeit
Sich
ist eine
ine mögliche störende bzw. bedrängende
b
optische Wirkung der WEA auf umliegende Wohnbebauung durch GICON GmbH (2015)
überprüft worden.
rden. Dazu wurden vier Standorte ausgewählt, für die eine optische
Beeinträchtigung möglich wäre. Von dort aus entstanden
entstanden Fotos, die letztendlich für eine
Landschaftsbildsimulation genutzt werden konnten. Dabei ergab sich, dass zwar nicht überall
Sichtbarkeiten ausgeschlossen werden können, diese aber aufgrund der begrünten
Geländekante der Hochkippe eher hintergründig
hintergründig erscheinen und somit keine bedrängende
Wirkung entfalten.
Für Bereiche entlang der ehemaligen Tagebaukante zwischen Poley und Klettwitz, des
östlichen Böschungssystems der Kippe und um Schipkau sind anhand der
Waldfunktionskartierung Erholungswaldgebiete
Erholungswaldgebiet festgelegt.
Die bestehenden Windparks innerhalb des Geltungsbereichs sind als Vorbelastungen zu
betrachten.
Des Weiteren gilt die technogen großräumig veränderte Landschaft als vorbelastet, wobei
dennoch ein Erholungswert
swert nicht auszuschließen ist.
Bei den Ortschaften Annahütte, Klettwitz und Schipkau der Gemeinde Schipkau
Schip
handelt es
sich um ländlich geprägte Siedlungen, die vorrangig aus EinzelEinzel und Reihenhäusern mit
hohem Gartenanteil bestehen. Die Ortschaft Schipkau beinhaltet außerdem
mehrgeschossige Zeilenbebauung. Im Gemeindegebiet existieren mehrere Parkanlagen und
Grünflächen sowie Kleingärten. Auch SportSport und Freizeitanlagen sind vorhanden.
Zur nahen Erholung wird die Bergbaufolgelandschaft an den Ortsrändern
Ortsrändern genutzt.
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Die Siedlungsgebiete, welche hier vorrangig als Wohngebiete mit wohnungsnaher
Erholungseignung (Grün-,, SportSport und Kleingartenanlagen) gelten, weisen eine hohe
Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbedingten Wirkungen auf.
Da der visuelle Einfluss von WEA weitreichende Wirkung hat, muss diese innerhalb der
Erholungs- und Freizeitfunktion des Schutzgutes Mensch berücksichtigt werden. Im weiteren
Untersuchungsgebiet, zirka im 10km-Radius,
10km Radius, befinden sich mehrere Aussichtspunkte, von
denen der Windpark sichtbar ist. Dazu gehören:
- Besucherbergwerk
werk F60 Lichterfeld
- IBA Terrassen Großräschen
- „Schiefer Turm“ Senftenberger See
- Aussichtspunkte
kte Reppist und Kostebrau
- Aussichtsturm Hörlitz
- Biotürme Lauchhammer.
Innerhalb des Geltungsbereichs führen markierte Wanderradwege entlang und außerdem
wird das,, nur teilweise zugängliche, Gebiet der Hochkippe/Bergbaufolgelandschaft zur
Feierabend- und Wochenenderholung genutzt.
Die als Erholungswald ausgewiesenen Flächen des Geltungsbereiches weisen eine sehr
hohe Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbedingten Wirkungen
Wirkungen auf. Die Forstflächen der
Hochkippe allerdings liegen bereits
bereit im Wirkfeld der vorhandenen WEA
A und gelten somit als
vorbelastet.
Das Vorhandensein der WEA ist nicht als grundsätzlich störend zu betrachten, da sie als
Zeugnis der technischen und energiebezogenen
energiebezogenen Entwicklung durchaus als besondere
Landmarke der Region gelten können.
k
3.2.7
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Im Rahmen der Trägerbeteiligung für den Bebauungsplan wurde auf eventuelle
Beeinträchtigungen denkmalgeschützter Gebäude aufmerksam gemacht.
gemac
Baudenkmale und ihre nähere Umgebung, wenn diese für die Erhaltung, das
Erscheinungsbild oder die städtebauliche Bedeutung des Denkmals erheblich ist, unterliegen
dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz. Der Schutzzweck des Gesetzes wird vor
allem dann
nn gestört, wenn die Ausstrahlungskraft eines Denkmals beeinträchtigt wird.
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich zwei unter Denkmalschutz
alschutz stehende Kirchen;
Kirchen
die
ie Henriettenkirche in Annahütte und die Dorfkirche Klettwitz. Theoretisch ebenfalls
ebenfa von der
Sichtbarkeit der WEA betroffen sein kann außerdem die außerhalb des Geltungsbereichs in
Hörlitz liegende Herz-Jesu-Kirche.
Kirche.
Zwar handelt es sich
h bei den neu zu errichtenden WEA
WEA um größere als die bereits
vorhandenen, andererseits werden sie in anderen Hinsichten
Hinsichten als weniger störend
empfunden. Dies ist vor allem der verringerten Lautstärke und Rotorengeschwindigkeit
zuzuschreiben. Diese Faktoren werden als Beeinträchtigungen außerdem von Vornherein
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
ausgeschlossen, da durch die Einhaltung der Abstände zu Wohnvierteln
Wohnvierteln ebenso Abstände
zu den Denkmalen gehalten werden.
Um eine wahrnehmungsbezogene Beeinträchtigung der Denkmale zu verhindern, sollte
zwischen ihnen und dem Windpark möglichst ein gegliederter und idealerweise begrünter
Zwischenraum vorhanden sein. Anhand einer Panorama-Fotosimulation
osimulation ist erkennbar, dass
dies für die Henriettenkirche in Annahütte und die Herz-Jesu-Kirche
Herz
Kirche in Hörlitz gegeben ist.
Die jeweiligen Nahbereiche der Kirchen und der Windpark sind demnach als
unterschiedliche
e Landschaftsräume wahrnehmbar.
Für die Dorfkirche Klettwitz kann aufgezeigt werden, dass in ihrer näheren Umgebung durch
die umliegende Bebauung die Sichtbarkeit größtenteils verschattet ist.
Die Ausstrahlungskraft der Denkmale wird also in keinem Fall beeinträchtigt und der
Schutzzweck bleibt somit erhalten.
erhalten
Im von den Baumaßnahmen betroffenen Gebiet sind keine Bodendenkmale im ungestörten
Zustand zu erwarten. Zufallsfunde sind allerdings nicht auszuschließen.
Das östliche Böschungssystem der Hochkippe Klettwitz und die Böschungsbereiche um den
WP Sallgast sind von der LMBV als geotechnische Sperrgebiete ausgewiesen. Des Weiteren
befinden sich Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen
Altlastenverdachtsflächen im Geltungsbereich.
3.2.8
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
In diesem Landschaftsraum mit Bergbaufolgelandschaften ergeben sich durch den
Grundwasseranstieg wichtige Wechselwirkungen:
en: Es kommt zur Entwicklung
E
neuer
Stillgewässer und einer besseren Wasserführung der Fließgewässer. Diese Vorgänge sind
oftmals mit Problemen der Wasserqualität verbunden. Neue Gewässer bedeuten neue
Biotope, sodass sich die biologische Vielfalt erhöhen kann.
kann
In diesem Wirkungsgefüge sind die
d Windkraftvorhaben wegen der Bodenversiegelung und
den Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung zu prüfen: Denn ein hoher
Versiegelungsgrad des Bodens wirkt sich negativ auf den Oberflächenabfluss und die
Versickerung von Niederschlagswasser aus.
Es ist aber festzustellen, dass für die Erschließung von Windparks vorrangig Schotterflächen
verwendet werden. Die vollversiegelten
vollversiegelte Bereiche der Fundamente entwässern in die
Seitenbereiche. Somit bleibt die Versickerungsfähigkeit erhalten. Der Wasserkreislauf und
die Grundwasserneubildung werden entsprechend nicht beeinträchtigt.
Weitere für das Vorhaben erhebliche Wechselwirkungen zwischen
zwischen den Schutzgütern
konnten nicht ermittelt werden.
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
4
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei
Nichtdurchführung und bei Durchführung der Planung
4.1
Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Nutzung
Nutzung der Windparks Klettwitz I und Klettwitz
II weiter fortgesetzt. Die landwirtschaftliche Nutzung kann wie bisher beibehalten werden.
Die Waldflächen auf der Hochkippe mit Kiefernmonokulturen werden im Laufe der Zeit zu
standortgerechten Mischwäldern umgebaut.
umgebaut. Die jungen Aufforstungen auf der Innenkippe
werden zu Mischwäldern heranwachsen.
Um die bisherige und voraussichtliche Entwicklung der Landschaft und vor allem der ZugZug
und Rastvogelvorkommen beurteilen zu können, wurde die Ausarbeitung „WEA
„
und Zug/Rastvögel
Rastvögel in der Bergbaufolgelandschaft Lauchhammer I - Entwicklung und Prognose“
angefertigt (siehe Anlagen). Das Ergebnis zeigt:
•
Die Bergbaufolgelandschaft wird sich als Folge der durchgeführten und noch
geplanten Sanierungsmaßnahmen zu einer naturnahen
na
Landschaft entwickeln.
4.2
•
Dabei ist es unerheblich, ob das Vorhaben Repowering Windpark Klettwitz
Klett
umgesetzt
wird oder nicht.
•
Die Rastplätze der Kraniche und nordischen Gänse im westlich liegenden
Vogelschutzgebiet
werden
infolge
der
erfolgreichen
Maßnahmen
zu
zur
Landschaftsentwicklung
twicklung stärker frequentiert.
•
Ein wesentlicher Einfluss des Vorhabens Repowering Windpark Klettwitz auf die
Entwicklung der Zug- und Rastvogelbestände wird nicht prognostiziert.
Entwicklung bei Durchführung der Planung
Wie die Ergebnisse in 4.1 zeigen, wird sich auch bei Durchführung der Planung die
Bergbaufolgelandschaft zu einer naturnahen Landschaft entwickeln, sofern die
Sanierungsmaßnahmen wie geplant weitergeführt
w
geführt werden. Ein wesentlicher Einfluss des WP
auf die Avifauna ist nicht zu erwarten.
Dennoch sind bei Durchführung der Planung eine Reihe wesentlicher Wirkungen auf die
Umwelt zu erwarten.. Sie betreffen baubedingte Eingriffe in Vegetation und natürliche
Lebensgemeinschaften,
anlagebedingte
Bodenversiegelung
Bodenversiegelung
durch
geschotterte
Verkehrsflächen und Fundamente der WEA sowie die räumlich sehr weit reichende visuelle
Veränderung der Landschaft durch die bis zu 200 m hohen WEA. Vom Betrieb gehen
Umweltwirkungen durch die nächtliche Hindernisbeleuchtung, Schattenwurf
Schat
und
Schallemissionen durch den drehenden Rotor und ein Kollisionsrisiko für Vögel und
Fledermäuse einher. Weiterhin entsteht eine gewisse Beunruhigung durch Wartungsarbeiten
und Erschließungsverkehr in einem bisher ruhigen Waldgebiet.
Zur
Vermeidung
g
negativer
Umweltauswirkungen
sind
Vermeidungs
Vermeidungsund
Verminderungsmaßnahmen notwendig.
notwendig Diese sind im folgenden
nden Kapitel näher beschrieben.
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
5
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
der nachteiligen Auswirkungen
5.1
Dokumentation von VermeidungsVerm
und Verminderungsmaßnahmen
Die gesamte Planung Windpark Klettwitz wird von vornherein auch unter dem Gesichtspunkt
der Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen gesehen. Folgende
Gesichtspunkte fließen in die Planung ein:
Verzicht auf WEA an konfliktträchtigen Standorten
o Freistellung einer Vogelflugschneise.
•
o
Die
ie Abstände zu bewohnten Gebäuden werden im Vorgriff
Vor
auf künftige
Gesetzgebungen größer als z.Zt. noch erlaubt gewählt (mind. 1.000 m).
m)
•
Repowering = Abbau von technisch veralteten Anlagen
Anlagen gegen höhere, die
kontinuierliche Höhenströmungen ausnutzen können (und leiser sind).
•
Führung des baubedingten Erschließungsverkehrs nicht durch Ortslagen.
Ortslagen
5.2
Unvermeidbare Beeinträchtigungen
Trotz der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleiben erhebliche
erhebliche Eingriffe in
Natur und Landschaft.
Tabelle 1: Übersicht der wesentlichen, unvermeidbaren Eingriffe
Kurzbeschreibung
Betroffene Schutzgüter
Wald- und Gehölzbeseitigung zur Räumung des Baufeldes
Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt
Besondere Bedeutung des Waldes für
die Allgemeinheit (LWaldG)
Überbauung des Bodens in teilversiegelnder Bauweise =
Boden und Wasser
geschotterte Verkehrsflächen und mit Schotter überdeckte
Fundamente der WEA
Funktionsverminderung
landschaftsgebundene
Veränderung
der
für
das
Landsc
Landschaftsbild
Erholung
durch
und
visuelle
Landschaft,
Landschaftsbild
und
Mensch
(menschliche Erholung)
nächtliche
Hindernisbeleuchtung und Schallemissionen im Nahbereich
der WEA
Beeinträchtigungen für das Schutzgut Tiere,
Tiere die aus den
Tiere/biologische Vielfalt
folgenden, möglichen Komponenten resultieren:
•
Meidungswirkung / Lebensraumverlust
Die Veränderung der Landschaftskulisse durch die
WEA und die Rotorbewegung kann bei einzelnen Arten
zur
Meidung
des
Gebietes
führen.
Es
können
Bruthabitate oder Zugbahnen von Brut-,
Brut Zug- und
Rastvögeln sowie Fledermäuse betroffen sein. Falls
keine
Gewöhnung
Umweltbericht
eintritt,
führt
eine
dauerhafte
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
1
"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Meidung des Gebietes zu Lebensraumverlusten.
Lockwirkung der Hindernisbeleuchtung
•
Nächtliche
Hindernisbeleuchtung
hat
eine
Anziehungskraft
iehungskraft auf nachtaktive, fliegende Tierarten.
Das
Kollisionsrisiko
steigt
in
Abhängigkeit
von
Zugbahnen und Empfindlichkeiten der Arten.
•
Kollisionswirkung durch die Rotorbewegung
Wenn Tiere auf Rotorhöhe den Windpark durchfliegen,
kann es zur Kollision
n mit den WEA kommen, was zu
tödlichen Verletzungen führt.
Mögliche
Beeinträchtigungen
von
Tierarten
durch
Tiere/biologische Vielfalt
Wartungsarbeiten und Erschließungsverkehr zum Betrieb
der WEA. Lärm, Lichtreize, Anwesenheit des Menschen
und Bewegungen von Fahrzeugen können in einem
ansonsten
wenig
frequentierten
Gebiet
je
nach
Empfindlichkeit störend für hier vorkommende Tierarten
sein, falls keine Gewöhnung eintritt. Empfindlich reagieren
z.B. Wild und andere Säuger.
5.3
Ausgleichsmaßnahmen
ichsmaßnahmen
Die vorgenannten, unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind
funktional oder durch andere gleichwertige Aufwertungen
Aufwertungen auszugleichen. Mögliche
Maßnahmen werden nachfolgend beschrieben:
•
Wiederherrichtung als Gebüsche, GrasGras und Staudenfluren, Entwicklung von
Lichtungen im Wald
•
Wiederherrichtung durch Bewaldung,
Bewaldung Ersatzaufforstung
Diese Maßnahmen können die Wald- und Gehölzbeseitigung zur Räumung des Baufeldes
ausgleichen.
•
Anlage von Biotopen (innerhalb des Windparks)
Maßnahmen dieser Art wirken positiv auf die Schutzgüter Tiere und biologische Vielfalt
sowie das Landschaftsbild.
•
Bereits im Repowering erfolgter Rückbau nicht mehr benötigter Verkehrsflächen und
Fundamente von WEA und Rekultivierung
R
der Flächen
Mit dieser Maßnahme können die natürlichen Bodenfunktionen wiederhergestellt werden. Sie
wirkt sich außerdem positiv auf die Schutzgüter Tiere und biologische Vielfalt sowie
Landschaftsbild aus.
Maßnahmen außerhalb des Windparks für funktional nicht ausgleichbare Eingriffe
Die
ie vorgenannten Maßnahmen innerhalb des Windparks werden voraussichtlich nicht
ausreichen, um die Eingriffe in Natur und Landschaft funktional auszugleichen. Deshalb
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
werden auch im weiteren Umfeld des
des Vorhabens Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
notwendig
Mögliche Maßnahmen sind:
•
Entsiegelung bestehender Asphaltflächen und Bepflanzung
Solche Maßnahmen können zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen
odenfunktionen sowie zur
Entwicklung neuer Vegetation beitragen. Die (Teil-)Versiegelung
)Versiegelung des Bodens, die visuelle
Veränderung der Landschaft sowie Beeinträchtigungen
chtigungen der Schutzgüter Pflanzen, Tiere und
biologische Vielfalt durch Wartungsarbeiten und Erschließungsverkehr
Erschließungsverkehr zum Betrieb der WEA
können damit kompensiert werden.
•
Rückbau ungenutzter Gebäude
Maßnahmen dieser Art tragen zur Entlastung
En
des Landschaftsbildes bei.
•
Andere
ökologisch
Wildunterführungen)
und
landschaftlich
wirksame
Maßnahmen
(bspw.
Diese Maßnahmen können ebenfalls positive Wirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere
und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild haben
haben und Eingriffe bezüglich dieser voll oder
teilweise kompensieren.
6
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereiches
Teilflächennutzungsplanes kommen andere Planungsmöglichkeiten nicht in Betracht.
Betrac
7
des
Verwendete Methoden der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten
und Kenntnislücken
In den einzelnen Fachbeiträgen und Gutachten werden die jeweils angewandten Methoden
und technischen Verfahren beschrieben. Die gewonnenen Erkenntnisse reichen aus, um die
Umweltprüfung durchführen zu können.
8
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Mit der Festlegung des räumlichen und sachlichen Teil-Flächennutzungsplans
Flächennutzungsplans sowie auf
Grundlage des derzeitigen Kenntnisstandes ergibt sich bisher keine Notwendigkeit für
Monitoringmaßnahmen.
Neue Erkenntnisse im späteren Genehmigungsverfahren
verfahren bleiben abzuwarten.
9
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Im Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans
Teilflächennutzungsplan (Teil-FNP) erfolgen das Repowering und
die Erweiterung des Windparks Klettwitz.
Klettwitz Das Repowering ist schon weitgehend
abgeschlossen (B-Plan 2-2012
2012 „Repowering Windpark Klettwitz“). Die Errichtung der
Windenergieanlagen (WEA) steht vor der Fertigstellung (Stand März 2015).
2015) Das Verfahren
zur Aufstellung des B-Plans
Plans 3-2012
3
„Erweiterung Windpark
indpark Klettwitz“ erfolgt im
Parallelverfahren zur Aufstellung des Teil-FNP.
Teil
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
1
"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Die Abstände der neuen WEA untereinander sind erheblich größer als die Abstände der AltWEA vor dem Repowering).. Auch hat sich der Mindestabstand der geplanten Anlagen zur
Wohnbebauung
bauung entsprechend den Vorgaben aus der Regionalplanung auf mindestens
1.000 m geändert.. Altstandorte konnten für das Repowering entsprechend nicht
wiederverwendet werden, der Windpark musste einen neuen Grundriss erhalten.
Für die parallel laufenden Verfahren
Verfahren zur Erweiterung des Windparks müssen neue
n
Verkehrsflächen als Schotterwege angelegt werden.. Die Netzanbindung ist über ein neues,
unterirdisches Mittelspannungskabel zum bestehenden Umspannwerk Kostebrau bzw. zu
einem noch zu errichtenden Umspannwerk in Lauchhammer geplant.
Neben gesetzlichen Grundlagen sind der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“
der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald
Lausitz Spreewald in der durch die
Regionalversammlung einstimmig bestätigten zweiten Entwurfsfassung vom 24.
24 April 2014
zu berücksichtigen und der „Bergrechtliche Sanierungsplan Lauchhammer I gemäß
Rechtsverordnung des Landes
es Brandenburg vom 18.02.1994“.
Die Bestandsaufnahme und Beschreibung des Umweltzustandes erfolgt anhand der
Schutzgüter
•
nd biologische Vielfalt
Tiere, Pflanzen und
•
Boden
•
Wasser
•
Luft und Klima
•
Landschaft, einschließlich Landschaftsbild und Erholungseignung / Erholungsnutzung
•
Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit
•
Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
sowie eventueller
•
Wechselwirkungen
echselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
Es folgt eine Prognose über die künftige Entwicklung des Umweltzustandes. Bei
Nichtdurchführung des Repowering Windpark Klettwitz wird die vorhandene
landwirtschaftliche Nutzung weiter fortgesetzt. Die Wälder werden
werden zu Mischwäldern
entwickelt. Die Bergbaufolgelandschaft wird weiter saniert und sich zu einer naturnahen
Landschaft entwickeln. Das westlich liegende Vogelschutzgebiet wird als Rastplatz für
Kraniche und nordische
he Gänse stärker frequentiert.
Bei Durchführung
rung der Planung sind eine Reihe wesentlicher Wirkungen auf die Umwelt zu
erwarten. Baubedingte Eingriffe in Vegetation und natürliche Lebensgemeinschaften,
anlagebedingte Bodenversiegelung durch geschotterte Verkehrsflächen und Fundamente
der WEA sowie die
e räumlich sehr weit reichende visuelle Veränderung der Landschaft durch
die bis zu 200 m hohen WEA sind unvermeidbar. Der Betrieb der WEA verursacht
Umweltwirkungen
durch
nächtliche
Hindernisbeleuchtung,
Schattenwurf
und
Schallemissionen und ein Kollisionsrisiko
Kollision
für Vögel und Fledermäuse.
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ist eine Reihe von Maßnahmen
zu berücksichtigen, welche planerisch in das Vorhaben einfließen
einfließen und im weiteren Verfahren
auch über textliche Festsetzungen verbindlich geregelt
g
werden sollten. Es handelt sich um
die Beachtung von Brutzeiten bei der Baufeldräumung und um ökologische Baubegleitung.
Baubegleitung
Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft müssen durch Ausgleichsmaßnahmen
kompensiert werden. Folgende Maßnahmen sind möglich:
•
Wiederherrichtung von Bauflächen als Gras- und Staudenfluren, Entwicklung von
Lichtungen im Wald,
•
Wiederherrichtung von Bauflächen durch Bewaldung, Ersatzaufforstung,
Ersatzaufforstung
•
Anlage von AusgleichsAusgleichs und Ersatzbiotopen
iotopen (innerhalb des Windparks),
Windparks)
•
Rückbau
au nicht mehr benötigter Verkehrsflächen und Fundamente von WEA sowie der
WEA selbst und Rekultivierung der Flächen im Rahmen des Repowerings (bereits
erfolgt).
Diese Maßnahmen innerhalb des Windparks werden allerdings nicht genügen, um alle
Eingriffe in Natur
atur und Landschaft auszugleichen, weshalb auch im weiteren Umfeld des
Vorhabens Maßnahmen herangezogen werden müssen. Dafür sind angedacht:
•
Entsiegelung von Asphaltflächen
Asphaltfläche
•
Rückbau ungenutzter Gebäude
•
Andere ökologisch und landschaftlich wirksame Maßnahmen
Maßnahmen (bspw. zur Vernetzung
der Landschaft)
Neben den vorgenannten landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen
smaßnahmen nach
BNatSchG sind auch Ersatzaufforstungen nach WaldG vorzusehen
vorzusehen. Das Thema
Waldumwandlung wird in entsprechenden Unterlagen in den weiteren
weiteren Verfahren behandelt.
Die durch Fachplanungen und Gutachten gewonnenen Erkenntnisse reichen aus, um die
Umweltprüfung durchführen und positiv abschließen zu können.
Weiterer Bedarf an Maßnahmen zur Überwachung von erheblichen Auswirkungen der
Durchführung der Planung auf die Umwelt besteht nicht.
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
1
"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
10 Quellennachweis
10.1 Gesetzliche Grundlagen
BauGB
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748)
1748) geändert worden
ist.
BauNVo
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke.
Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)
1548) geändert worden ist.
ist
BbgDSchG
Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz vom 24. Mai 2004.
BbgNatSchAG
Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz) vom 21. Januar
2013 (GVBl.I/13 [Nr. 03, ber.
be (GVBl.I/13 Nr. 21)])
BNatSchG
Gesetz
über
Naturschutz
und
Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzgesetz – BNatschG). Bundesnaturschutzgesetz
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel 4 Absatz 100
des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154)
3154) geändert worden
ist.
B-Plan
Bebauungsplan Nr. 2-2012
2
- "Sondergebiet - Repowering Windpark
Klettwitz" - Gemeinde Schipkau - OT Klettwitz. Der Satzungsbeschluss
wurde am 24. Januar 2013 gefasst.
Bebauungsplan Nr. 3-2012
3
- "Sondergebiet - Repowering Windpark
Windp
Klettwitz"
Gemeinde
Schipkau
OT
Klettwitz.
Der
Offenlegungsbeschluss wurde am 5. Februar 2015 gefasst.
BVerwG
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts.
Bundesverwaltungsgerichts. 4 BN 25.09. Hessischer
VGH- 25.03.2009 - AZ: VGH 3 C 594/08.N.
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts.
Bundesverwaltungsgerichts. 4 BN 2.12. OVG BerlinBerlin
Brandenburg - 18.10.2011 - AZ: OVG 2 A 2.11.
LEP B-B
Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg
Berlin
(LEP B--B) vom 31. März 2009 (GVBl. II S. 186).
LWaldG
Waldgesetz des Landes Brandenburg vom 20. April 2004, zuletzt
zule
geändert am 27. Mai 2009.
SP
Bergrechtlicher Sanierungsplan
Bergrechtliche
ierungsplan Lauchhammer I gemäß
Rechtsverordnung des Landes Brandenburg vom 18.02.1994.
18.02.1994
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
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"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
TA-Lärm
Sechste
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift
zum
Bundes
BundesImmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz
S
gegen
Lärm - TA Lärm). Vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503).
T-RP
Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen
Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald
Lausitz Spreewald bestätigt durch die 41.
Regionalversammlung Lausitzspreewald am 19.06.2012
19.06.20
(BeschlussNr. 41/163/12) in Verbindung mit der Bestätigung für die Beteiligung
der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (Beschluss-Nr.
(Beschluss
41/164/12).
VS-RL
Die Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten
(Richtlinie 79/409/EWG)
79/409/EWG) oder kurz Vogelschutzrichtlinie wurde am 2.
April 1979 vom Rat der Europäischen Gemeinschaft erlassen und 30
Jahre nach ihrem Inkrafttreten kodifiziert. Die kodifizierte Fassung
(Richtlinie
Richtlinie 2009/147/EG) vom 30. November 2009 ist am 15. Februar
2010 in Kraft getreten.
Windkrafterlass
Ausschließlich Nr. 4.5.
4.5 Erlass des Ministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Raumordnung zur landesplanerischen und
naturschutzrechtlichen Beurteilung von Windkraftanlagen im Land
Brandenburg (Windkrafterlass des MUNR). Nr. 4.5Vom 24.Mai 1996.
Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von
Windeignungsgebieten
und
bei
der
Genehmigung
von
Windenergieanlagen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit
Windenergieanlagen.
und Verbraucherschutz vom 01. Januar 2011.
10.2 Literaturverzeichnis
BIOM (2012): Windpark Klettwitz/Kostebrau. Erfassung der Brutvögel 2012. Endbericht vom
20.05.2013. Jänschwalde.
BIOM (2013a): Windpark Klettwitz/Kostebrau. Erfassung der ZugZug und Rastvögel 2012/2013.
Endbericht vom 20.05.2013. Jänschwalde.
BIOM (2013/2014):
013/2014): Repowering und Erweiterung Windpark Klettwitz/Kostebrau.
Bestandserfassung der Fledermäuse in Bodennähe. Endbericht vom 26.03.2014.
Jänschwalde.
Fugro Consult GmbH (2013a): Räumlicher und sachlicher Teilflächennutzungsplan
“Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau” (Teil-FNP
(Teil FNP Schipkau 1-2013).
1
WEA und Zug-/Rastvögel
/Rastvögel in der Bergbaufolgelandschaft Lauchhammer II Historie und
Prognose. Berlin.
Fugro Consult GmbH (2013b): Bebauungsplan Nr. 2-2012.
2 2012. "Sondergebiet – Repowering
Windpark Klettwitz".
ettwitz". Gemeinde Schipkau - OT Klettwitz. Ermittlung der Wirkungen von
Windenergieanlagen auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld. Berlin.
Umweltbericht
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Teilflächennutzungsplan
flächennutzungsplan Schipkau 1-2013
1
"Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau"
Fugro Consult GmbH (2013c): Bebauungsplan Nr. 2-2012.
2
Sondergebiet - Repowering
Windpark Klettwitz. Gemeinde Schipkau
Schipk
- OT Klettwitz. SPA-Verträglichkeitsprüfung
Verträglichkeitsprüfung. SPA
„Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“.
Bergbaufolgelandschaft“ (DE4450-421). Berlin.
Fugro Consult GmbH (2015): Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen. Ein
Fachgutachten
zum
räumlichen
und
sachlichen
Teilflächennutz
Teilflächennutzungsplan
“Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau” (Teil-FNP
(Teil FNP Schipkau 1-2013).
1
Berlin.
GICON GmbH (2014): Erweiterung Windpark Klettwitz / Kostebrau. Südbereich I – 5
Windenergieanlagen. FFH-Vorprüfung
Vorprüfung für die Gebiete FFH Koyne (DE4448-305),
(DE4448
FFH
Grünhaus Ergänzung (DE 4448-306),
4448
FFH Kleine Elster und Niederungsbereiche (DE4347(DE4347
302), FFH Westmarkscheide--Mariensumpf (DE 4449-301). FFH-Verträglichuntersuchung
Verträglichuntersuchung für
das Gebiet SPA Lausitzer Bergbaufolgelandschaft (DE 4450-421).
4450
. Dresden.
GICON GmbH
H (2015a): Landschaftsbildsimulation zur Wirkung der Windkraftanlagen.
Windpark Klettwitz. Dresden.
GICON GmbH (2015b): Geräuschkontingentierung – Schalltechnische Gutachten. Dresden.
LMBV (1994): Abschlussbetriebsplan Lauchhammer Teil I, LMBV mbH, (Zulassung
(Zulass
28.07.1995; Gz: k46-1.4-2-5),
5), Senftenberg, den 01.07.1994.
LMBV (2015): Geodaten für GIS-Fachleute
GIS
(Daten als ESRI shape).. Im Internet unter:
http://www.lmbv.de/index.php/geodaten.html Letzter Zugriff:
http://www.lmbv.de/index.php/geodaten.html.
ugriff: 02. April 2015.
LUGV (2011): Biotopkartierung Brandenburg. Liste der Biotoptypen mit Angaben zum
gesetzlichen Schutz (§ 32 BbgNatSchG), zur Gefährdung und zur Regenerierbarkeit.
LUGV (2014): Standard--Datenbogen
Datenbogen Europäisches Vogelschutzgebiet Lausitzer
Lausit
Bergbaufolgelandschaft
DE
4450 421
4450-421
(Stand
2013).
Im
Internet
unter:
http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.350510.de. Letzter Zugriff: 02. April
http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.350510.de.
2015.
Schmal & Ratzbor
zbor (2013): Naturschutzfachliches Gutachten zur Empfindlichkeit rastender
Kraniche und nordischer Gänse gegenüber den Wirkungen von Windenergieanlagen der
Potentialfläche Klettwitz, Gemeinde Schipkau OT Klettwitz, Brandenburg. Lehrte.
Umweltbericht
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