Fugro Consult GmbH Räumlicher und sachlicher Teilflächennutzungsplan “Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau” (Teil-FNP Schipkau 1-2013) Sitz der Gesellschaft: Wolfener Str. 36 12681 Berlin Geschäftsführer: Dr. Uta Alisch (Vorsitz) Dr. Rolf Balthes Dr. Dirk Brinschwitz Wolfgang Weinhold Tel.: 030 93651-0 Fax: 030 93651-250 [email protected] www.fugro.de AG Berlin-Charlottenburg HRB 134082 B Ust.-IdNr.: DE 150 375 679 Umweltbericht Deutsche Bank AG Konto-Nr. 960 300 2 BLZ 100 700 00 IBAN: DE83 1007 0000 0960 3002 00 SWIFT/BIC: DEUTDEBBXXX Auftraggeber: Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG Am Nesseufer 40 26789 Leer Auftragnehmer: Fugro Consult GmbH Abteilung Mining/Infrastruktur Wolfener Straße 36, Aufgang U 12681 Berlin Bearbeiter: Dipl.-Ing. Rüdiger Schäfer, Landschaftsarchitekt Dalila-Elvira Scholtissek, B.Sc. KT-Nr.: 340-13-042 Bestätigt: Dipl.-Ing. Rüdiger Schäfer Projektleiter Datum: Berlin, 25.04.2014, zuletzt geändert 18.03.2015 Fugro Consult GmbH, a member of the Fugro group of companies with offices throughout the world. Zertifiziert nach ISO 9001:2008 12 100 8243 TMS und BS OHSAS 18001:2007 12 116 8243 TM Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................ ................................ ................................................. 4 1.1 1.2 Anlass und Aufgabenstellung................................................................ Aufgabenstellung ................................................... 4 Aufgabenstellung für den Umweltbericht ................................................................ .................................. 4 2 2.1 2.2 Ziele des Teilflächennutzungsplans ................................................................ ......................................... 6 Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Teilflächennutzungsplans ........ 6 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung ................................................. ................................ 6 Relevante Ziele im BauGB: ................................................................ ...................................................... 6 Landesentwicklungsplan ................................................................ .......................................................... 6 Regionalplan Lausitz Spreewald ................................................................ .............................................. 7 Flächennutzungsplan ............................................................................................... ............................... 9 Sanierungsplan Lauchhammer, Teil I................................................................ ....................................... 9 Sperrbereiche reiche der LMBV ................................................................ ........................................................11 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung Durchführ der Planung ....................................12 ................................ 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6 3 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.7 3.2.8 4 Datengrundlagen und Vorgehensweise ................................................................ ..................................12 Erkenntnisse aus bereits laufenden Verfahren........................................................12 ................................ Durchgeführte Untersuchungen zur Umwelt ........................................................... ...........................13 Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen .......................................14 ................................ Ergebniszusammenfassung nach Schutzgütern .....................................................15 ................................ Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................................ ..................................15 Boden ................................................................................................ ................................ .....................................................17 Wasser ................................................................................................ ................................ ...................................................18 Luft und Klima................................................................................................ ................................ .........................................19 Landschaft, einschließlich Landschaftsbild und Erholungseignung / Erholungsnutzung ................................................................................................ ................................ ...................................19 Menschen einschließlich der menschlichen mensc Gesundheit .........................................20 ................................ Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................ ........................................22 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .....................................................23 ................................ Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung und bei Durchführung der Planung ................................................................ ......................................................24 4.1 4.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung .....................................................24 ................................ Entwicklung bei Durchführung der Planung ............................................................ ............................24 5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................................................................ .....................................................25 5.1 5.2 5.3 Dokumentation von VermeidungsVermeidungs und Verminderungsmaßnahmen ......................25 Unvermeidbare Beeinträchtigungen ................................................................ ........................................25 Ausgleichsmaßnahmen ................................................................ ..........................................................26 6 7 8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Planungsmöglic ................................................................ ......................................27 Verwendete Methoden der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ................................................................................................ ................................ .......................................27 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ........................................................... ...........................27 9 Allgemein verständliche Zusammenfassung ........................................................... ...........................27 10 Quellennachweis ................................................................................................ ................................ ....................................30 10.1 10.2 Gesetzliche Grundlagen ................................................................ .........................................................30 Literaturverzeichnis ................................................................................................ ................................ .................................31 Umweltbericht Seite 2 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans ................................................ ................................ 5 Abbildung 2: Lage der Windeignungsgebiete aus dem Entwurf des Teilregionalplans „Windenergienutzung“ ................................................................................................ ................................ ........................................... 8 Abbildung 3: Derzeit noch unter Bergaufsicht stehende Flächen des Abschlussbetriebsplans Lauchhammer I ................................................................................................ ................................ ....................................................10 Abbildung 4: Sperrbereiche der LMBV ................................................................ .................................................11 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht der wesentlichen, unvermeidbaren Eingriffe Umweltbericht 25 Seite 3 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Aufstellung des es räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplan Teilflächennutzungsplans „Windenergienutzung ung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau“ (Teil-FNP (Teil FNP Schipkau 1 2013, Beschluss-Nr.. 01/13) wurde in in der Gemeindevertretersitzung am 24.01.2013 in Klettwitz beschlossen. In n ihrer Sitzung am 15. Mai 2014 hat die ie Gemeindevertretung Schipkau mit Beschluss Nr. 25/14 den Entwurf des räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau“ (Teil-FNP (Teil FNP Schipkau 1-2013) 1 in der Fassung des Arbeitsstandes vom 25. April 2014 einschließlich aller Anlagen beschlossen und nd zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Zur Finanzierung des Bauleitplanverfahrens wird gemäß § 8 bzw. 10 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Schipkau und der Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG aus us D26789 Leer abgeschlossen. Die Klettwitz Green Energy GmbH & Co. KG beabsichtigt, das Repowering und die Erweiterung des Windparks Klettwitz umzusetzen. Die Fugro Consult GmbH wurde von der Klettwitz Green Energy GmbH & Co. Co KG mit der Erstellung des Umweltberichtes eltberichtes beauftragt. 1.2 Aufgabenstellung für den Umweltbericht Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erfahrens werden rden die Umweltbereiche mit ihren entsprechenden Wirkungsfeldern betrachtet und bewertet, die durch die Festsetzungen des Teilflächennutzungsplans berührt sind. Dabei kommt dem Umweltbericht entscheidende Bedeutung zu. Denn der er Umweltbericht ist das zentrale Dokument, aus dem • die Öffentlichkeit, • die Behörden, • die Träger öffentlicher Belange entnehmen können, wie die Gemeinde die Umweltprüfung durchgeführt hat. Der Umweltbericht wird dem jeweiligen Verfahrensstand angepasst. Umweltbericht Seite 4 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Abbildung 1: Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans Umweltbericht Seite 5 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 2 Ziele des Teilflächennutzungsplans 2.1 Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Teilflächennutzungsplans Teilflächennutzungsplans Mit dem vorliegenden Teilflächennutzungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen gem. § 35 BauGB geschaffen werden, um m der Forderung nach einer Erhöhung der Energie aus Windkraft nachzukommen. nachzukommen Die Gemeinde Schipkau beabsichtigt, beabsichtigt, der Windenergienutzung substanziellen substan Raum zu verschaffen. Deshalb wird als ls Grundlage der Erweiterung der Windparks Klettwitz Nord und Klettwitz Süd für den westlich der Autobahn A13 gelegenen Teil der Gemeinde Schipkau ein räumlicher und sachlicher Teilflächennutzungsplan Teil erstellt. Die Ausweisung Au von Windkonzentrationszonen soll damit unter Berücksichtigung der städtebaulichen Randbedingungen edingungen gesteuert werden. werden Ziel ist die Steigerung der Effizienz sowie die Erhöhung der Windenergienutzung bei Einhaltung der planerischen Vorgaben aus übergeordneten Planungen. 2.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung Nachfolgend wird dargestellt, welche wichtigen Ziele des Umweltschutzes aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen für den vorliegenden Bauleitplan von Bedeutung sind und wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt werden. 2.2.1 Relevante Ziele im BauGB: Mit der Aufstellung des Teil-FNP Teil setzt die Gemeinde die folgenden Ziele des Baugesetzbuches (BauGB) um: • allgemeinerr Klimaschutz §1 (5) Satz 2 BauGB, • Nutzung erneuerbarer Energien §1 (6) Nr. 7f BauGB, • Versorgung mit Energie §1 (6) Nr. 8e BauGB. 2.2.2 Landesentwicklungsplan Der geplante räumliche und sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau“ steht dem Landesentwicklungsplan Berlin Brandenburg mit Stand vom 31. März 2009 nicht entgegen. Der LEP B-B B behandelt die Nutzung von regionalen Energiepotenzialen als wirtschaftlich wirtsc wichtiges Entwicklungselement. Die Förderung der erneuerbaren Energien und somit auch der Windenergie stellt außerdem einen wichtigen Faktor bei der Erreichung der Klimaschutzziele dar. Konkretisierende Pläne zur Windenergie werden auf den unterliegenden egenden Planungsebenen anhand von Fachkonzepten erarbeitet, wobei die Vermeidung von Nutzungskonflikten sowie die Belange der Umwelt zu berücksichtigen sind. Der LEP B-B B wirkt in diesem Sinne richtungsweisend. Umweltbericht Seite 6 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berlin hat mit Urteil vom 16.06.2014 die Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg Berlin Brandenburg (LEP BB B) vom 31. März 2009 für unwirksam erklärt. Das Urteil ist nach Abweisung der vom Land Brandenburg eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde durch durch das Bundesverwaltungsgericht nun rechtskräftig. 2.2.3 Regionalplan Lausitz Spreewald Der genehmigte sachliche Teilregionalplan Teil plan „Windkraftnutzung“ des Regionalplanes Lausitz Spreewald vom 25.03.2004 wurde per OVG-Urteil OVG Urteil 2007 für nichtig erklärt. Am 23.06.2009 wurde ein Neuaufstellungsbeschluss gefasst, für welchen am 31.10.2009 das Beteiligungsverfahren abgeschlossen wurde. Am 01.12.2011 wurde ein Beschluss zum Abbruch des Verfahrens und zur Neuaufstellung gefasst. Der „neue“ Entwurf wurde durch die 41. Regionalversammlung Regionalversammlung vom 19.06.2012 gebilligt. Gleichzeitig wurde die Eröffnung des förmlichen Beteiligungsverfahrens beschlossen. Damit verfügt die Regionalplanung wieder über eingeleitete Ziele der Raumordnung zur Steuerung der Windenergienutzung in der Region Lausitz-Spreewald. Lausitz Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 03.09.2012 bis zum 05.11.2012. Der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald Spreewald liegt derzeit in der durch die Regionalversammlung Regionalversammlun einstimmig bestätigten zweiten Entwurfsfassung vom 24. April 2014 vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde beschlossen und umgesetzt. Nachfolgend ist die Lage des geplanten räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau“ Schipkau bezüglich der im Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ ausgewiesenen Eignungsgebiete dargestellt. dargestellt Zeitlicher cher Ablauf der Verfahren Teilflächennutzungsplan Teilf und Regionalplan ionalplan Es ist damit amit zu rechnen, dass der Teil-FNP „Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau“ zeitlich vor dem sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ in Kraft treten kann. Um eine spätere Anpassungspflicht (§ 1 Abs. 4 BauGB) des Teil-FNP FNP entbehrlich zu machen, kann die Gemeinde im Vorgriff auf den Teilregionalplan dessen Kriterienkatalog übernehmen. Die „weichen Kriterien“ werden deshalb mit den Kriterien des in Aufstellung befindlichen Regionalplans abgeglichen. Dies erfolgt in dem Gutachten „Fugro „ Consult GmbH (2014): Ermittlung von Potenzialflächen Potenz lflächen für Windenergieanlagen“, welches für die Aufstellung des Teil-FNP FNP erarbeitet wurde. Die Gemeinde kann über die Kriterien des Regionalplans hinaus im Sinne einer bauleitplanerischen Feinsteuerung einsteuerung eine Ausdifferenzierung und Konkretisierung vornehmen. Somit werden durch die Aufstellung des Teil-FNP Teil die e Ziele des Teilregionalplans Windenergienutzung umgesetzt. umgesetzt Umweltbericht Seite 7 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Abbildung 2: Lage der Windeignungsgebiete aus dem Entwurf des Teilregionalplans „Windenergienutzung“ Umweltbericht Seite 8 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 2.2.4 Flächennutzungsplan Die Gemeinde Schipkau verfügt über keinen Flächennutzungsplan. 2.2.5 Sanierungsplan Lauchhammer, Teil I Als Grundlage für die Sanierung der im Raum Lauchhammer umgegangenen Tagebaue wurde der bergrechtliche Sanierungsplan (SP) Lauchhammer I aufgestellt und per Rechtsverordnung vom 18.02.1994 durch das Land Brandenburg für verbindlich erklärt. Der Geltungsbereich des geplanten räumlichen und sachliche sachlichen Teil-FNP „Windenergienutzung im westlichen westli Gemeindegebiet Schipkau“ befindet befinde sich zum Teil innerhalb der Fläche des zugelassenen Abschlussbetriebsplans Lauchhammer I, I für die noch Bergaufsicht besteht. Bis zum Abschluss der Sanierung ist davon auszugehen, dass die Gefahren aus früheren bergbaulichen bergbaulichen Arbeiten noch nicht beseitigt wurden bzw. Windenergie-Vorhaben Vorhaben die ggf. noch durchzuführenden Wiedernutzbarmachungsarbeiten negativ beeinflussen werden. Grundsätzlich und mittel- bis langfristig ist die Nutzung der derzeit noch unter Bergaufsicht stehenden stehenden Flächen für Windenergie jedoch möglich. Im Sanierungsplan ist für die unter Bergaufsicht Berg stehenden Flächen überwiegend forstwirtschaftliche Nachnutzung vorgesehen. Diese Nachnutzung steht der Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie nicht entgegen. In der nachfolgenden Karte sind die derzeit noch unter Bergaufsicht stehenden Flächen (LMBV 2015) innerhalb des Geltungsbereichs des Teilflächennutzungsplans dargestellt. Umweltbericht Seite 9 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Abbildung 3: Derzeit noch unter nter Bergaufsicht Berg stehende Flächen des Abschlussbetriebsplans Abschlussbetriebsplan Lauchhammer I Umweltbericht Seite 10 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 2.2.6 Sperrbereiche der LMBV Geotechnische Sperrbereiche e stellen derzeit noch harte Tabukriterien für die Errichtung Erri von Windkraftanlagen dar. Nach ach Beendigung der de Sanierungsarbeiten sind hier aber abe WEA denkbar. Aus diesem Grund werden Sperrbereiche nicht als Restriktionskriterium bei der Suche nach Windeignungsflächen eingestuft. Abbildung 4:: Sperrbereiche der LMBV Umweltbericht Seite 11 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 3 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen eltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung In diesem Kapitel des Umweltberichts Umweltberichts werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB). Nicht erhebliche Umweltauswirkungen werden dagegen nicht aufgelistet oder beschrieben. Auswirkungen der Windenergienutzung ergeben sich im Allgemeinen aus dem Baubetrieb während der Errichtung von Windparks (baubedingte Wirkungen), aus der Anlage der Erschließungswege und der WEA (anlagebedingte Wirkungen) sowie aus dem Betrieb des Windparks (betriebsbedingte Wirkungen). Wirkungen) Besonders wegen möglicher Beeinträchtigungen durch Lärmeinwirkung und Schattenwurf auf Menschen,, der Wirkungen auf das Landschaftsbild sowie wegen der Kollisionsgefahr für Vögel gel und Fledermäuse werden große Befürchtungen gehegt. Dies sind die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen, die sorgfältig fältig betrachtet und abgewogen werden. 3.1 Datengrundlagen und Vorgehensweise Für die Prüfungen in diesem Umweltbericht kann auf Erkenntnisse Erkenntnisse aus bereits laufenden Verfahren im Geltungsbereich des Teil-FNP Teil FNP zurückgegriffen werden (siehe Kapitel 3.1.1). Alle relevanten Gutachten utachten zum Teil-FNP Teil oder aus den laufenden Verfahren (siehe Kapitel 3.1.2) sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung zugänglich. zugänglich Sie stellen die Grundlage für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht Umweltber nach § 2a BauGB dar. 3.1.1 Erkenntnisse aus bereits laufenden Verfahren Zeitlich vor oder parallel zur Erarbeitung des Teilflächennutzungsplans erfolgt bereits die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen. Weiterhin wurden mehrere Anträ äge nach BImSchG gestellt. Einige Genehmigungen wurden bereits erteilt und die Vorhaben realisiert. Auf die Erkenntnisse aus diesen Verfahren kann zurückgegriffen werden. Es handelt sich um folgende Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren: Bebauungspläne • Bebauungsplan Nr. 2-2012 2 - "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" Gemeinde Schipkau - OT Klettwitz. Der Satzungsbeschluss hluss wurde am 24. Januar 2013 gefasst. • Bebauungsplan Nr. 3-2012 3 - "Sondergebiet - Erweiterung g Windpark Klettwitz" Gemeinde Schipkau - OT Klettwitz. Der Offenlegungsbeschluss wurde am 5. Februar 2015 gefasst. Umweltbericht Seite 12 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Anträge nach BImSchG: • BImSchG-Verfahren Verfahren „Repowering „Re Windpark Klettwitz I - 19 WEA, Typ Vestas V112 3,3 MW“. Genehmigt am 21. März 2014 (Genehmigungsbescheid Nr. 40.004.00/13/1.6.2V/RS). • BImSchG-Verfahren Verfahren „Repowering Windpark Klettwitz II - 8 WEA, Typ Vestas V112 3,3 MW“. Genehmigt am 3. Juni 2014 2014 (Genehmigungsbescheid Nr. 40.008.00/13/1.6.2V/RS). • BImSchG-Verfahren Verfahren „Windpark Klettwitz Erweiterung Südbereich I - 5 WEA, Typ Vestas V112 - 3.3 MW“. Antrag gestellt im Januar 2015. • BImSchG-Verfahren Verfahren „Windpark Klettwitz Erweiterung Südbereich II - 12 WEA, Typ Vestas V117 - 3.3 MW“. Antragstellung für April/Mai 2015 angekündigt. angekündigt 3.1.2 Durchgeführte Untersuchungen zur Umwelt Die folgenden Untersuchungen sind für den Umweltbericht ausgewertet worden und deshalb im Rahmen der öffentlichen entlichen Auslegung zugänglich. Zur Vorbereitung des Teilflächennutzungsplans wurde erarbeitet: • Fugro Consult GmbH (2015 (2015): Ermittlung von Potenz Potenzialflächen für Windenergieanlagen. Ein Fachgutachten zum räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplan “Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Gemein Schipkau” (Teil-FNP FNP Schipkau 1-2013). 1 Berlin. • Fugro Consult GmbH (2013 (2013a): WEA und Zug-/Rastvögel /Rastvögel in der Bergbaufolgelandschaft Lauchhammer II Historie und Prognose. Ein Fachgutachten zum räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplan “Windenergienutzung “Windenerg im westlichen Gemeindegebiet Schipkau” (Teil-FNP (Teil Schipkau 1-2013). 2013). Berlin. Folgende Untersuchungen zur Umwelt sind für die vorweg oder parallel laufenden laufen Verfahren durchgeführt worden: 1. BIOM (2012): Windpark Klettwitz/Kostebrau. Klettwitz/Kostebrau. Erfassung der Brutvögel Brut 2012. Endbericht vom 20.05.2013. Jänschwalde. 2. BIOM (2013): Windpark Klettwitz/Kostebrau. Klettwitz/Kostebrau Erfassung der ZugZug und Rastvögel 2012/2013. Endbericht vom 20.05.2013. Jänschwalde. 3. BIOM (2014): Repowering und Erweiterung Windpark Klettwitz/Kostebrau. Klettwitz/Kostebrau Bestandserfassung serfassung der Fledermäuse in Bodennähe. Endbericht vom 26.03.2014. 26.03.2014 Jänschwalde. 4. Fugro Consult GmbH (2013b): (2013 Bebauungsplan Nr. 2-2012. 2012. "Sondergebiet – Repowering Windpark Klettwitz". Gemeinde Schipkau - OT Klettwitz. Ermittlung der Wirkungen von Windenergieanlagen Windenergieanlagen auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld. Berlin. a): ): Landschaftsbildsimulation für die Erweiterung des Windparks 5. GICON GmbH (2015a Klettwitz / Kostebrau. Dresden. Umweltbericht Seite 13 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 6. GICON GmbH (2015b): (2015 Geräuschkontingentierung – Schalltechnische Gutachten. Dresden. 7. Schmal hmal & Ratzbor (2013): Naturschutzfachliches Gutachten zur Empfindlichkeit rastender Kraniche und nordischer Gänse gegenüber den Wirkungen von Windenergieanlagen der Potentialfläche Klettwitz, Gemeinde Schipkau OT Klettwitz, Brandenburg. Lehrte. Auch wenn der Geltungsbereich des Teil-FNP größer ist als die Geltungsbereiche der beiden B-Pläne, können viele Daten und Erkenntnisse aus den erfolgten Untersuchungen übernommen werden. Die sehr aufwendigen Untersuchungen gehen weit über den Detaillierungsgrad Detaillierungs hinaus, der üblicherweise für die Aufstellung eines Teil-FNP erforderlich ist. Da die Untersuchungen Untersuch aber bereits vorliegen,, hilft die Auswertung, um den Teil-FNP Teil FNP auf eine sichere Datenbasis zu stellen. 3.1.3 enzialflächen für Windenergieanlagen Ermittlung von Potenz Das gesamte Abschichtungs-- und Auswahlverfahren zur Ermittlung von Potenzialflächen Poten für Windenergieanlagen muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Zur Vorbereitung des Teilflächennutzungsplanes ist deshalb ein Sondergutachten erstellt worden (Fugro Consult GmbH 2015). Das methodische Vorgehen für die Ermittlung von Potenzial- und Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen in einer Gemeinde ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom v 15.09.2009 (4 BN 25.09).. Demnach ist die Entscheidung über die Flächen für Windenergienutzung wie folgt nachvollziehbar darzulegen: 1. (harte) Tabu- bzw. Ausschlusskriterien ermitteln: Flächen, die tatsächlich oder rechtlich ausgeschlossen sind. Diese Flächen werden dann nicht mehr auf Eignung untersucht. 2. (weiche) he) AusschlussAusschluss bzw. Restriktionskriterien: Gemeinde kann eigene Ausschluss-Kriterien Kriterien entwickeln. Dafür ist eine nähere ähere Eignungsuntersuchung erforderlich. Auch eine Kumulation von Restriktionsgründen kann Ausschlussflächen rechtfertigen. 3. Verbleib sogenannt enannter Potenzialflächen; Festlegung der Konzentrationsflächen innerhalb der Potenzialflächen Potenz unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange. Für die Methodik ist ein weiterer Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts altungsgerichts vom 07.05.2012 wichtig, in dem Anforderungen ungen an Teilflächennutzungspläne für Windenergienutzung beschrieben werden. Das Gutachten wird öffentlich mit ausgelegt. Berücksichtigung der Regionalplanung Die Ermittlung von Potenzialflächen führt zu einem ähnlichen Ergebnis wie der sachliche Teilregionalplan onalplan „Windenergienutzung“. „Windenergienutzung“. Der Gemeinde wird empfohlen kleinere Umweltbericht Seite 14 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Abweichungen (im Westen der südlichen Fläche) zu ignorieren und die Abgrenzung entsprechend den Windeignungsgebieten der Regionalplanung vorzunehmen. 3.2 Ergebniszusammenfassung nach Schutzgütern Schutzgü 3.2.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Nachfolgend wird auf die Schutzgüter • wildlebende Tiere und Pflanzen und deren Lebensgemeinschaften, • Biotope und Biotopkomplexe als Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen und • natürliche Arten- und Lebensraumvielfalt Lebensrau eingegangen. Die Erkenntnisse hierzu stammen aus den vorgenannten Untersuchungen zur Umwelt, speziell Biotopkartierung, Brutvogel-, Brutvogel Zug- und Rastvogel- und Fledermauserfassungen, Schalluntersuchungen und Schattenwurfuntersuchungen. Das Vorhandensein ein von geschützten Gebietskategorien kann zum Ausschluss von Flächen zur Windenergienutzung führen, wenn die geplante Nutzung nicht mit den Schutzzielen vereinbar ist. Innerhalb des Geltungsbereiches des Teil-FNP sind keine Schutzgebiete ausgewiesen. Allerdings rdings kann es zu Fernwirkungen auf Schutzgebiete außerhalb des Geltungsbereichs kommen. Dieses ist der Fall beim westlich gelegenen SPA--Gebiet „Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“. Der Schutzzweck bzw. die Erhaltungsziele des SPA-Gebietes SPA (= europäisches Vogelschutzgebiet) gelschutzgebiet) liegen in der Erhaltung und Wiederherstellung einer für Südbrandenburg „charakteristischen charakteristischen Bergbaufolgelandschaft, mit unterschiedlichen AltersAlters und Reifestadien und entsprechend vielfältiger, mosaikartiger Biotopstruktur“, Biotopstruktur als Lebensraum (Brut-, Rast-,, ÜberwinterungsÜber und Nahrungsgebiet) für Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie Richtlinie sowie für regelmäßig r vorkommende nde Zugvogelarten, die nicht dort aufgeführt sind (LUGV LUGV 2014). Bezüglich dieses Schutzgebietes wurden wurde von der GICON GmbH (2014) sowie von der Fugro Consult GmbH (2013c) FFH-Verträglichkeitsprüfungen FFH erarbeitet.. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass für alle im Erhaltungsziel formulierten Arten erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. können Des Weiteren wird das Erhaltungsziel rhaltungsziel innerhalb des Teil-FNP Teil FNP durch die Offenhaltung eines Vogelzugkorridors berücksichtigt. Als Vorbelastungen innerhalb des Geltungsbereichs sind die bestehenden Windparks anzusehen. Dazu gehört ehört teilweise, mit 5 seiner WEA, WEA, der Windpark Sallgast und u der komplette Windpark Klettwitz mit 29 WEA. Die Wirkung der WEA A auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt besteht bereits seit 2000, sodass davon auszugehen ist, dass deren Entwicklung lung seitdem dem Einfluss der WEA WE unterliegt. Umweltbericht Seite 15 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Es ist zu beachten, dass einige Flächen noch weiter saniert werden müssen. müssen Hier handelt es sich zum großen Teil um Bereiche mit Aufforstung von Kiefermonokulturen okulturen und um Robinienbestände. Biotoptypen Die vorhandenen Biotoptypen innerhalb des Geltungsbereichs sind sind in drei Hauptkomplexe zu unterteilen: Kleingliedrig strukturierte Biotoptypen der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft im Nordosten und Osten des Geltungsbereichs, forstlich geprägte Waldtypen in der Bergbaufolgelandschaft der Altbergbaugebiete Annahütte und Drochow und auf der Hochkippe Klettwitz, die bereits rekultiviert und aus Bergrecht entlassen sind und die noch unter Bergrecht stehende durch Rohboden und Sukzessionsflächen gekennzeichnete Folgelandschaft dschaft des Tagebaus Klettwitz. Nach dem Kartierschlüssel rtierschlüssel „Biotopkartierung Brandenburg“ (LUGV 2011) sind die vorhandenen Biotope folgenden Biotoptypen zuzuordnen: Im Bereich der Windkonzentrationsflächen befinden sich innerhalb des WP Sallgast und auf der Kippe Klettwitz, ebenfalls innerhalb des WP, W „intensiv genutzte Äcker (LI)“. (LI)“ Die Bereiche östlich vom WP Sallgast und entlang der östlichen und südlichen Grenzen der Windpotenzialfläche gehören zur Gruppe der Vorwälder, genauer handelt es sich um die Biotoptypen „Rodungen und junge Aufforstungen (WR)“ ( und „Vorwälder (WV)“. (WV)“ Im westlichen und südwestlichen Grenzbereich der Windkonzentrationsflächen finden sich „vegetationsfreie und -arme arme Rohbodenstandorte (RR)“ und „sonstige Spontanvegetation auf Sekundärstandorten(RX)“. Geschützte und/oder gefährdete gefährde Arten Zu eventuellen Vorkommen geschützter und/oder gefährdeter Arten wurden spezielle Untersuchungen durchgeführt. Als besonders empfindlich gegenüber WEA A gelten einige Fledermausarten. Der Bestand an Fledermäusen wurde deshalb durch Untersuchungen in Bodennähe von BIOM (2013/2014) geprüft. Es konnten mindestens 12 Fledermausarten im Untersuchungsgebiet festgestellt werden, von denen der Große Abendsegler, Abendsegler der Kleine Abendsegler, die Rauhautfledermaus, Rauhautfledermaus die Zwergfledermaus, die Breitflügelfledermaus und die Mückenfledermaus als sensibel bis sehr sensibel einzustufen sind. Da die Gehölzstrukturen innerhalb des Gebietes wenig Quartierpotenzial bieten, ist dort mit keiner Lebensraumzerstörung zu rechnen. Die drei Flugachsen innerhalb der Windkonzentrationszonen nen befinden sich jeweils an den Rändern des vorhandenen Windparks. Im nordöstlichen Bereich ist eine erhöhte Aktivität entlang einer temporären Flugachse festgestellt worden, die allerdings bei Einhaltung eines 200m Abstandes keine Umweltbericht Seite 16 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" signifikante Kollisionsgefährdung gefährdung hervorruft. Die einzige dauernde Flugachse liegt entlang des im Teil-FNP festgelegten Vogelzugkorridors und ist damit ebenfalls vernachlässigbar. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die vorkommenden vorkommenden Fledermausarten bereits im Bereich der vorhandenen WEA leben. en. Die neuen WEA werden diese in der Höhe überschreiten, wodurch sich die Gefahr durch die Rotoren verringert, da die Fledermausaktivität Fledermaus mit der Höhe abnimmt. Des Weiteren wurden Vorkommen von Brutvögeln, Großvögeln und ZugZug und Rastvögeln kartiert artiert sowie Aktivitätsmuster erfasst. Besonderes Augenmerk lag dabei auf Arten der Roten Liste Deutschlands und Brandenburgs und un der EU-Vogelschutzrichtlinie. Im Bereich der Windkonzentrationszonen wurden Paare von Neuntötern, Sperbergrasmücke, Sperbergrasmücke Grauammer und Bluthänfling gesichtet. Diese sind vor allem in der halboffenen Landschaft der Ackerfläche mit Heckenbewuchs und, bis auf den Bluthänfling, Bluthänfling in den jungen Aufforstungsbereichen zu finden. In den Randbereichen der Wälder leben die Heidelerche und der Raubwürger. Die xerothermen Sukzessionsflächen des Geltungsbereiches gelten als typische Brutgebiete für die Heidelerche, Steinschmätzer, Grauammer, Sperbergrasmücke und Neuntöter. In den südlichen Böschungsbereichen des WP Stallgast wurde außerdem der Brachpieper gefunden. Die naturfernen und artenarmen Kiefernwälder im Süden des Gebiets beheimaten ausschließlich den Ziegenmelker. Ziegenmelker Westlich, zum Teil außerhalb des Geltungsbereichs, liegen bergbaubedingte Seen und Kleingewässer mit Röhrichtbewuchs. Röhrichtbewuchs Sie bieten Raum für Kraniche und Rohrweihe. Rohrweihe Neben Kranichen nutzen vor allem Gänse die kleineren ineren Gewässer als Rastplätze. Vogelarten ogelarten werden in Bezug auf WEA WEA einerseits durch die Kollisionsgefahr und andererseits durch ihre Störempfindlichkeit kategorisiert, da einige von ihnen die Nähe zu WEA WE meiden und damit der Verlust von FortpflanzungsFortpflanzungs und Ruhestätten und von RastRast und Überwinterungsplätzen einhergehen kann. Aus diesem Grunde sind sogenannte TAK (tierökologische Abstandskriterien) für besonders störungssensible störungs Vogelarten ogelarten vorgegeben. 3.2.2 Boden Durch den vergangenen Bergbau enthält das Untersuchungsgebiet innerhalb nnerhalb der Grenzen des Geltungsbereichs bestehende Vorbelastungen des Bodens und seiner Funktionen, welche sich durch Versiegelung und Devastierung des Bodens zeigen. zeigen. Besonders die Bereiche der Windkonzentrationszonen Windkonzentrations westlich und nordwestlich von Schipkau weisen w diese Eigenschaften auf. Aber auch im Süden des Geltungsbereichs, Geltungsbereichs, in Richtung Flugplatz Schwarzheide/Schipkau und im Norden, Norden bei Drochow und Annahütte, zeigen zei sich typische Bergbaufolgelandschaften. Dahingegen gelten die zum großen Teil besiedelten Bereiche im Ostteil als unverritzt. Die dort vorherrschenden Böden, Braunerden und Gleye, Gleye konnten sich also ohne einschneidende Einflüsse über lange Zeit entwickeln. entwicke Umweltbericht Seite 17 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Im gesamten Geltungsbereich befinden sich 27 Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen, von denen zehn bisher nicht saniert wurden. Das Bodensubstrat der Windkonzentrationsflächen entspricht dem einer typischen Kippe. Es besteht kein geregelter homogener homoge Aufbau, sondern ein stark wechselndes Substratverhältnis. Die Böden, welche dadurch entstanden, entstanden bestehen dementsprechend aus anthropogen abgelagerten Sedimenten. Im nördlichen Planungsgebiet handelt es sich dabei um „Regosole Regosole und Lockersyroseme aus Kippsand Kippsand oder kiesführendem Kippsand“, Kippsand im nordöstlichen Bereich um „Regosole Regosole und Lockersyroseme aus kohleführendem Kippsand und verbreitet aus kohleführendem Kipplehmsand“. Kipplehmsand . Weiter südlich sind vermehrt Lehmanteile zu finden. Hier handelt es sich somit um „Regosole osole und Lockersyroseme aus Kippsand mit Lehmbrocken oder mit kiesführenden Lehmbrocken und aus Kipplehmsand über Kippsand mit Lehmbrocken oder kiesführenden Lehmbrocken“. Lehmbrocken . Vor allem im Süden, aber auch im Osten sind diese Böden, Böd Böden mit exponierter Lage. Strukturbedingt haben die vorhandenen Böden kein hohes Wasserrückhaltevermögen und eine geringe Filter- und Pufferkapazität. Durch letztere wird ihre hohe Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen bestimmt. Prinzipiell sind für diese se Böden keine besonderen nderen Wertigkeiten anzunehmen. Dementsprechend gehören sie nicht zu den gesetzlich geschützten Böden. Da es sich außerdem um sehr junge Böden handelt, weisen sie ebenfalls keine besondere Bedeutung in natur- und kulturhistorischer Sicht auf. Allerdings bleibt bleibt anzumerken, dass es sich bei Böden dieser Art um Extremstandorte handelt, welche durch ihre speziellen Eigenschaften möglichen Lebensraum für seltene Arten bieten. Da die Steilhänge im Untersuchungsgebiet teilweise stark erosionsgefährdet sind, sind einige inige Waldflächen als „Bodenschutzwald“ gekennzeichnet. 3.2.3 Wasser Zur Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Wasser wird dieses in die Teilbereiche Oberflächenwasser und Grundwasser undwasser unterteilt. Im nördlichen Geltungsbereich des Planungsraumes sind bergbau bergbaubedingte Oberflächengewässer, Annahütter See und Drochower See, vorhanden, welche vom Vorhaben allerdings nicht beeinträchtigt werden. Neben den Seen existieren im östlichen Geltungsbereich zahlreiche wasserführende Gräben. Ebenfalls durch die Bergbauzeit beeinflusst, wurden die natürlichen Gegebenheiten des Grundwasserspiegels, -leiters leiters und -speichers speichers verändert. Üblicherweise wurde das Gebiet entwässert und somit der Grundwasserspiegel stark abgesenkt. Nach Beendigung des Tagebaus beginnt der Spiegel sich wieder zu regenerieren. Der Vorgang des Grundwasserwideranstiegs dauert aktuell noch an und sollte nicht durch Maßnahmen Umweltbericht Seite 18 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" unterbrochen werden, die die Grundwasserneubildung gefährden könnten. Dazu gehört vor allem die übermäßige Bodenversiegelung. Gegenüber Schadstoffeinträgen, die durch das Vorhaben zustande kommen könnten, könnten ist das Grundwasser relativ unempfindlich, da sich durch den bergbaubedingten Rückgang des Wassers mächtige Schichten zwischen Bodenoberfläche und Grundwasseroberfläche Grundw gebildet haben. 3.2.4 Luft und Klima Das Gebiet innerhalb des Geltungsbereichs ist großklimatisch in den Bereich des ostdeutschen Binnenlandklimas, mit zunehmendem kontinentalem kontinentalem Einfluss, einzuordnen. Im Verhältnis zum deutschen Durchschnitt ist der Niederschlag mit 570mm/Jahr 570mm/Jahr als a gering einzustufen. Mikroklimatisch gesehen ist das gebietstypische Klima innerhalb der Windkonzentrationsflächen vor allem durch die kippentypischen Eigenschaften beschreibbar. Oberhalb der Kippe handelt es sich teilweise um offene vegetationsarme Fläche. Fläc Die frei liegende Geländeoberfläche ist somit der Sonnenstrahlung stärker ausgesetzt, als unter Bedeckung, was zu extremer Erhitzung des Bodens führen kann. Weiterhin ist die Windentwicklung verstärkt und durch die Offenheit der Landschaft ergibt sich eine Kaltluftentstehungszone. Durch die Höhenunterschiede und die Erhitzung der Kippe werden die niederen Bereiche mit Kaltluft versorgt. Die bewaldeten Randbereiche der Kippe dienen durch ihre Aufforstung als lufthygienische und bioklimatische Ausgleichsräume, Ausgleichsr da sie Frischluft produzieren, welche auch den besiedelten Gebieten im Osten zugutekommt. Die beschriebenen Kaltluftentstehungsbereiche und klimawirksamen WaldWald bzw. Forstgebiete sind besonders empfindlich gegenüber zerschneidenden Eingriffen, da ihre ihr Funktionen vor allem durch ihre Großflächigkeit bestimmt werden. Ähnlich verhält es sich mit den größeren Gewässern im Norden und ihrer Funktion als Kaltluftsammelgebiete. Letztere unterliegenden allerdings keinen planungsbedingten planungsb Eingriffen und Folgen. 3.2.5 Landschaft, einschließlich Erholungsnutzung Landschaftsbild und Erholungseignung / Windkraftanlagen sind als turmartige Bauwerke weithin sichtbar und können somit einen Einfluss auf die Qualität von Landschaften haben. Aufgrund ihrer Höhe wird ein Radius von 10 km als Sichtbarkeitsbereich ichtbarkeitsbereich angenommen. Die Landschaft innerhalb des 10km-Bereichs 10km reichs um die hier geplanten WEA herum ist großflächig durch die Jahrzehnte andauernden Bergbautätigkeiten geprägt. Sie zeichnet sich durch weite Flächen aus, die teilweise bewaldet sind. Die Aufforstungsmaßnahmen führten in der Vergangenheit häufig zur Entstehung von Kiefernmonokulturen, was zu einem gering strukturierten Erscheinungsbild beiträgt. Andere Flächen befinden sich derzeit in verschiedenen Sukzessionsstadien. Umweltbericht Seite 19 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Ebenfalls nfalls typisch sind die durch Rekultivierungsbemühungen entstandenen Bergbauseen, welche großes Potenzial zur naturnahen Entwicklung und zur Erholungsnutzung Erholungsnutzung mit sich bringen. Die Anteile unverritzten Landes des 10km-Bereichs sind mit zum Teil dörflich erscheinenden ers Siedlungen und Ackerflächen hen kleinräumiger strukturiert. Innerhalb des Geltungsbereichs sind keine geschützten Gebietskategorien, Gebietskategorien doch allerdings einige als Erholungswald gekennzeichnete Bereiche zu berücksichtigen. Die bestehenden Windenergieanl energieanlagen innerhalb des Geltungsbereichs sind als Vorbelastungen zu betrachten. Ebenso führte der vergangene Braunkohleabbau zur Devastierung der ursprünglichen Landschaft. Die Landschaft ist hiernach wenig gegliedert und anthropogen stark überprägt, wobei eine zukünftige tige Entwicklung innerhalb des ästhetischen ästhetischen Aspekts nicht auszuschließen ist. Ob und inwiefern nwiefern das Landschaftsbild und die Erholungseignung der Landschaft durch die Sichtbarkeit der Windkraftanlagen beeinflusst werden, werden hängt einerseits von der bestehenden beste Qualität der Landschaft und andererseits von eventuellen sichtverschatteten Bereichen ab. Sichtverschattete Bereiche sind grundsätzlich dort anzunehmen, wo die Landschaft waldreich oder besiedelt ist. Grundsätzlich ist der Eingriff in das Landschaftsbild nicht ausgleichbar. Deswegen wird nach dem Prinzip inzip der Eingriffsregelung (§§ 15 ff. BNatSchG) nach möglichen Ersatzflächen im selben Naturraum gesucht - der Niederlausitz. Diese erstreckt sich im Norden hin zur Spree, im Westen zum Teltow, dem Niederen Nieder Fläming und der Schwarzen Elster, Elster welche auch den Südbereich abgrenzt. Die östliche Abgrenzung findet sich entlang des Bobers. Die Nr. 4.5 des Windkrafterlasses Windkrafterlass des MUNR (1996) eröffnet außerdem die Möglichkeit zur Zahlung eines Ersatzgeldes. Genaueres zu diesem Thema ist den weiteren Verfahren zum B-Plan Plan und/oder zu den BImSchG-Anträgen zu entnehmen. 3.2.6 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit Das Schutzgut Mensch wird in die Funktionen - Gesundheit und Wohlbefinden, - Wohnen (Wohn- und Wohnumfeldfunktion) Wohnum und - Erholung (Erholungs- und Freizeitfunktion) unterteilt. Diese Funktionen haben einen direkten Einfluss auf die die Lebensqualität von Menschen. Bewertet und beschrieben werden sie anhand der Parameter: - Gebietskategorien der BauNVO zur Beurteilung Beur derr Umweltauswirkungen anhand von Immissionsgrenzwerten (TA Lärm) - erholungsrelevante Freiflächen im Siedlungsraum, Siedlungsraum, siedlungsnahe ausgewiesene Erholungsräume und Erholungspunkte/-elemente Erholungspunkte/ elemente der freizeitbezogenen Infrastruktur - Vorbelastungen, zur ur Abschätzung kumulativer Wirkungen, und Neubelastungen. Neubelastungen Umweltbericht Seite 20 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Innerhalb der TA Lärm werden je nach baulicher Nutzungsart eines Gebietes feste Immissionsrichtwerte vorgegeben. Für die Gemeinde Schipkau allerdings liegt keine Festlegung der baulichen Nutzungsart Nutzungsar vor. Im Rahmen der Bauleitplanung für den „Bebauungsplan Nr. 3-2012 3 - Erweiterung Windpark Klettwitz“ ist eine schalltechnische Untersuchung (GICON GmbH 2015b) 2015b durchgeführt worden. Dabei wurden für das Plangebiet Emissionskontingente LEK und Zusatzkontingente Zusatzkonti LEK,ZUS nach dem Verfahren der DIN 45691 ermittelt. Vorbelastungen durch bestehende Windenergie-, Industrie- und Gewerbeanlagen sowie den vorhandenen „Bebauungsplan Nr. 2-2012 - Repowering Windpark Klettwitz“ wurden berücksichtigt. Im Ergebnis wird festgestellt, dass im Geltungsbereich des B-Plans B Nr. 3-2012 2012 die Festsetzung der Geräuschkontingente LEK,Tag 62 dB(A) und LEK,Nacht 47 dB(A) erforderlich ist. Die Erfahrung der Projektentwickler zeigt, dass unter Einhaltung dieser Vorgaben die Errichtung und nd der wirtschaftliche Betrieb von Windenergieanlagen möglich sind. Damit ist festzustellen, dass auch im Hinblick auf Emissionskontingente die Entwicklung von Windenergieanlagen im Bereich der Potenzialflächen möglich ist. Durch ihre Größe und weite Sichtbarkeit Sich ist eine ine mögliche störende bzw. bedrängende b optische Wirkung der WEA auf umliegende Wohnbebauung durch GICON GmbH (2015) überprüft worden. rden. Dazu wurden vier Standorte ausgewählt, für die eine optische Beeinträchtigung möglich wäre. Von dort aus entstanden entstanden Fotos, die letztendlich für eine Landschaftsbildsimulation genutzt werden konnten. Dabei ergab sich, dass zwar nicht überall Sichtbarkeiten ausgeschlossen werden können, diese aber aufgrund der begrünten Geländekante der Hochkippe eher hintergründig hintergründig erscheinen und somit keine bedrängende Wirkung entfalten. Für Bereiche entlang der ehemaligen Tagebaukante zwischen Poley und Klettwitz, des östlichen Böschungssystems der Kippe und um Schipkau sind anhand der Waldfunktionskartierung Erholungswaldgebiete Erholungswaldgebiet festgelegt. Die bestehenden Windparks innerhalb des Geltungsbereichs sind als Vorbelastungen zu betrachten. Des Weiteren gilt die technogen großräumig veränderte Landschaft als vorbelastet, wobei dennoch ein Erholungswert swert nicht auszuschließen ist. Bei den Ortschaften Annahütte, Klettwitz und Schipkau der Gemeinde Schipkau Schip handelt es sich um ländlich geprägte Siedlungen, die vorrangig aus EinzelEinzel und Reihenhäusern mit hohem Gartenanteil bestehen. Die Ortschaft Schipkau beinhaltet außerdem mehrgeschossige Zeilenbebauung. Im Gemeindegebiet existieren mehrere Parkanlagen und Grünflächen sowie Kleingärten. Auch SportSport und Freizeitanlagen sind vorhanden. Zur nahen Erholung wird die Bergbaufolgelandschaft an den Ortsrändern Ortsrändern genutzt. Umweltbericht Seite 21 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Die Siedlungsgebiete, welche hier vorrangig als Wohngebiete mit wohnungsnaher Erholungseignung (Grün-,, SportSport und Kleingartenanlagen) gelten, weisen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbedingten Wirkungen auf. Da der visuelle Einfluss von WEA weitreichende Wirkung hat, muss diese innerhalb der Erholungs- und Freizeitfunktion des Schutzgutes Mensch berücksichtigt werden. Im weiteren Untersuchungsgebiet, zirka im 10km-Radius, 10km Radius, befinden sich mehrere Aussichtspunkte, von denen der Windpark sichtbar ist. Dazu gehören: - Besucherbergwerk werk F60 Lichterfeld - IBA Terrassen Großräschen - „Schiefer Turm“ Senftenberger See - Aussichtspunkte kte Reppist und Kostebrau - Aussichtsturm Hörlitz - Biotürme Lauchhammer. Innerhalb des Geltungsbereichs führen markierte Wanderradwege entlang und außerdem wird das,, nur teilweise zugängliche, Gebiet der Hochkippe/Bergbaufolgelandschaft zur Feierabend- und Wochenenderholung genutzt. Die als Erholungswald ausgewiesenen Flächen des Geltungsbereiches weisen eine sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbedingten Wirkungen Wirkungen auf. Die Forstflächen der Hochkippe allerdings liegen bereits bereit im Wirkfeld der vorhandenen WEA A und gelten somit als vorbelastet. Das Vorhandensein der WEA ist nicht als grundsätzlich störend zu betrachten, da sie als Zeugnis der technischen und energiebezogenen energiebezogenen Entwicklung durchaus als besondere Landmarke der Region gelten können. k 3.2.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Im Rahmen der Trägerbeteiligung für den Bebauungsplan wurde auf eventuelle Beeinträchtigungen denkmalgeschützter Gebäude aufmerksam gemacht. gemac Baudenkmale und ihre nähere Umgebung, wenn diese für die Erhaltung, das Erscheinungsbild oder die städtebauliche Bedeutung des Denkmals erheblich ist, unterliegen dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz. Der Schutzzweck des Gesetzes wird vor allem dann nn gestört, wenn die Ausstrahlungskraft eines Denkmals beeinträchtigt wird. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich zwei unter Denkmalschutz alschutz stehende Kirchen; Kirchen die ie Henriettenkirche in Annahütte und die Dorfkirche Klettwitz. Theoretisch ebenfalls ebenfa von der Sichtbarkeit der WEA betroffen sein kann außerdem die außerhalb des Geltungsbereichs in Hörlitz liegende Herz-Jesu-Kirche. Kirche. Zwar handelt es sich h bei den neu zu errichtenden WEA WEA um größere als die bereits vorhandenen, andererseits werden sie in anderen Hinsichten Hinsichten als weniger störend empfunden. Dies ist vor allem der verringerten Lautstärke und Rotorengeschwindigkeit zuzuschreiben. Diese Faktoren werden als Beeinträchtigungen außerdem von Vornherein Umweltbericht Seite 22 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" ausgeschlossen, da durch die Einhaltung der Abstände zu Wohnvierteln Wohnvierteln ebenso Abstände zu den Denkmalen gehalten werden. Um eine wahrnehmungsbezogene Beeinträchtigung der Denkmale zu verhindern, sollte zwischen ihnen und dem Windpark möglichst ein gegliederter und idealerweise begrünter Zwischenraum vorhanden sein. Anhand einer Panorama-Fotosimulation osimulation ist erkennbar, dass dies für die Henriettenkirche in Annahütte und die Herz-Jesu-Kirche Herz Kirche in Hörlitz gegeben ist. Die jeweiligen Nahbereiche der Kirchen und der Windpark sind demnach als unterschiedliche e Landschaftsräume wahrnehmbar. Für die Dorfkirche Klettwitz kann aufgezeigt werden, dass in ihrer näheren Umgebung durch die umliegende Bebauung die Sichtbarkeit größtenteils verschattet ist. Die Ausstrahlungskraft der Denkmale wird also in keinem Fall beeinträchtigt und der Schutzzweck bleibt somit erhalten. erhalten Im von den Baumaßnahmen betroffenen Gebiet sind keine Bodendenkmale im ungestörten Zustand zu erwarten. Zufallsfunde sind allerdings nicht auszuschließen. Das östliche Böschungssystem der Hochkippe Klettwitz und die Böschungsbereiche um den WP Sallgast sind von der LMBV als geotechnische Sperrgebiete ausgewiesen. Des Weiteren befinden sich Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen Altlastenverdachtsflächen im Geltungsbereich. 3.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern In diesem Landschaftsraum mit Bergbaufolgelandschaften ergeben sich durch den Grundwasseranstieg wichtige Wechselwirkungen: en: Es kommt zur Entwicklung E neuer Stillgewässer und einer besseren Wasserführung der Fließgewässer. Diese Vorgänge sind oftmals mit Problemen der Wasserqualität verbunden. Neue Gewässer bedeuten neue Biotope, sodass sich die biologische Vielfalt erhöhen kann. kann In diesem Wirkungsgefüge sind die d Windkraftvorhaben wegen der Bodenversiegelung und den Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung zu prüfen: Denn ein hoher Versiegelungsgrad des Bodens wirkt sich negativ auf den Oberflächenabfluss und die Versickerung von Niederschlagswasser aus. Es ist aber festzustellen, dass für die Erschließung von Windparks vorrangig Schotterflächen verwendet werden. Die vollversiegelten vollversiegelte Bereiche der Fundamente entwässern in die Seitenbereiche. Somit bleibt die Versickerungsfähigkeit erhalten. Der Wasserkreislauf und die Grundwasserneubildung werden entsprechend nicht beeinträchtigt. Weitere für das Vorhaben erhebliche Wechselwirkungen zwischen zwischen den Schutzgütern konnten nicht ermittelt werden. Umweltbericht Seite 23 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung und bei Durchführung der Planung 4.1 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Nutzung Nutzung der Windparks Klettwitz I und Klettwitz II weiter fortgesetzt. Die landwirtschaftliche Nutzung kann wie bisher beibehalten werden. Die Waldflächen auf der Hochkippe mit Kiefernmonokulturen werden im Laufe der Zeit zu standortgerechten Mischwäldern umgebaut. umgebaut. Die jungen Aufforstungen auf der Innenkippe werden zu Mischwäldern heranwachsen. Um die bisherige und voraussichtliche Entwicklung der Landschaft und vor allem der ZugZug und Rastvogelvorkommen beurteilen zu können, wurde die Ausarbeitung „WEA „ und Zug/Rastvögel Rastvögel in der Bergbaufolgelandschaft Lauchhammer I - Entwicklung und Prognose“ angefertigt (siehe Anlagen). Das Ergebnis zeigt: • Die Bergbaufolgelandschaft wird sich als Folge der durchgeführten und noch geplanten Sanierungsmaßnahmen zu einer naturnahen na Landschaft entwickeln. 4.2 • Dabei ist es unerheblich, ob das Vorhaben Repowering Windpark Klettwitz Klett umgesetzt wird oder nicht. • Die Rastplätze der Kraniche und nordischen Gänse im westlich liegenden Vogelschutzgebiet werden infolge der erfolgreichen Maßnahmen zu zur Landschaftsentwicklung twicklung stärker frequentiert. • Ein wesentlicher Einfluss des Vorhabens Repowering Windpark Klettwitz auf die Entwicklung der Zug- und Rastvogelbestände wird nicht prognostiziert. Entwicklung bei Durchführung der Planung Wie die Ergebnisse in 4.1 zeigen, wird sich auch bei Durchführung der Planung die Bergbaufolgelandschaft zu einer naturnahen Landschaft entwickeln, sofern die Sanierungsmaßnahmen wie geplant weitergeführt w geführt werden. Ein wesentlicher Einfluss des WP auf die Avifauna ist nicht zu erwarten. Dennoch sind bei Durchführung der Planung eine Reihe wesentlicher Wirkungen auf die Umwelt zu erwarten.. Sie betreffen baubedingte Eingriffe in Vegetation und natürliche Lebensgemeinschaften, anlagebedingte Bodenversiegelung Bodenversiegelung durch geschotterte Verkehrsflächen und Fundamente der WEA sowie die räumlich sehr weit reichende visuelle Veränderung der Landschaft durch die bis zu 200 m hohen WEA. Vom Betrieb gehen Umweltwirkungen durch die nächtliche Hindernisbeleuchtung, Schattenwurf Schat und Schallemissionen durch den drehenden Rotor und ein Kollisionsrisiko für Vögel und Fledermäuse einher. Weiterhin entsteht eine gewisse Beunruhigung durch Wartungsarbeiten und Erschließungsverkehr in einem bisher ruhigen Waldgebiet. Zur Vermeidung g negativer Umweltauswirkungen sind Vermeidungs Vermeidungsund Verminderungsmaßnahmen notwendig. notwendig Diese sind im folgenden nden Kapitel näher beschrieben. Umweltbericht Seite 24 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 5.1 Dokumentation von VermeidungsVerm und Verminderungsmaßnahmen Die gesamte Planung Windpark Klettwitz wird von vornherein auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen gesehen. Folgende Gesichtspunkte fließen in die Planung ein: Verzicht auf WEA an konfliktträchtigen Standorten o Freistellung einer Vogelflugschneise. • o Die ie Abstände zu bewohnten Gebäuden werden im Vorgriff Vor auf künftige Gesetzgebungen größer als z.Zt. noch erlaubt gewählt (mind. 1.000 m). m) • Repowering = Abbau von technisch veralteten Anlagen Anlagen gegen höhere, die kontinuierliche Höhenströmungen ausnutzen können (und leiser sind). • Führung des baubedingten Erschließungsverkehrs nicht durch Ortslagen. Ortslagen 5.2 Unvermeidbare Beeinträchtigungen Trotz der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleiben erhebliche erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft. Tabelle 1: Übersicht der wesentlichen, unvermeidbaren Eingriffe Kurzbeschreibung Betroffene Schutzgüter Wald- und Gehölzbeseitigung zur Räumung des Baufeldes Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt Besondere Bedeutung des Waldes für die Allgemeinheit (LWaldG) Überbauung des Bodens in teilversiegelnder Bauweise = Boden und Wasser geschotterte Verkehrsflächen und mit Schotter überdeckte Fundamente der WEA Funktionsverminderung landschaftsgebundene Veränderung der für das Landsc Landschaftsbild Erholung durch und visuelle Landschaft, Landschaftsbild und Mensch (menschliche Erholung) nächtliche Hindernisbeleuchtung und Schallemissionen im Nahbereich der WEA Beeinträchtigungen für das Schutzgut Tiere, Tiere die aus den Tiere/biologische Vielfalt folgenden, möglichen Komponenten resultieren: • Meidungswirkung / Lebensraumverlust Die Veränderung der Landschaftskulisse durch die WEA und die Rotorbewegung kann bei einzelnen Arten zur Meidung des Gebietes führen. Es können Bruthabitate oder Zugbahnen von Brut-, Brut Zug- und Rastvögeln sowie Fledermäuse betroffen sein. Falls keine Gewöhnung Umweltbericht eintritt, führt eine dauerhafte Seite 25 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Meidung des Gebietes zu Lebensraumverlusten. Lockwirkung der Hindernisbeleuchtung • Nächtliche Hindernisbeleuchtung hat eine Anziehungskraft iehungskraft auf nachtaktive, fliegende Tierarten. Das Kollisionsrisiko steigt in Abhängigkeit von Zugbahnen und Empfindlichkeiten der Arten. • Kollisionswirkung durch die Rotorbewegung Wenn Tiere auf Rotorhöhe den Windpark durchfliegen, kann es zur Kollision n mit den WEA kommen, was zu tödlichen Verletzungen führt. Mögliche Beeinträchtigungen von Tierarten durch Tiere/biologische Vielfalt Wartungsarbeiten und Erschließungsverkehr zum Betrieb der WEA. Lärm, Lichtreize, Anwesenheit des Menschen und Bewegungen von Fahrzeugen können in einem ansonsten wenig frequentierten Gebiet je nach Empfindlichkeit störend für hier vorkommende Tierarten sein, falls keine Gewöhnung eintritt. Empfindlich reagieren z.B. Wild und andere Säuger. 5.3 Ausgleichsmaßnahmen ichsmaßnahmen Die vorgenannten, unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind funktional oder durch andere gleichwertige Aufwertungen Aufwertungen auszugleichen. Mögliche Maßnahmen werden nachfolgend beschrieben: • Wiederherrichtung als Gebüsche, GrasGras und Staudenfluren, Entwicklung von Lichtungen im Wald • Wiederherrichtung durch Bewaldung, Bewaldung Ersatzaufforstung Diese Maßnahmen können die Wald- und Gehölzbeseitigung zur Räumung des Baufeldes ausgleichen. • Anlage von Biotopen (innerhalb des Windparks) Maßnahmen dieser Art wirken positiv auf die Schutzgüter Tiere und biologische Vielfalt sowie das Landschaftsbild. • Bereits im Repowering erfolgter Rückbau nicht mehr benötigter Verkehrsflächen und Fundamente von WEA und Rekultivierung R der Flächen Mit dieser Maßnahme können die natürlichen Bodenfunktionen wiederhergestellt werden. Sie wirkt sich außerdem positiv auf die Schutzgüter Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild aus. Maßnahmen außerhalb des Windparks für funktional nicht ausgleichbare Eingriffe Die ie vorgenannten Maßnahmen innerhalb des Windparks werden voraussichtlich nicht ausreichen, um die Eingriffe in Natur und Landschaft funktional auszugleichen. Deshalb Umweltbericht Seite 26 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" werden auch im weiteren Umfeld des des Vorhabens Ausgleichsmaßnahmen notwendig. notwendig Mögliche Maßnahmen sind: • Entsiegelung bestehender Asphaltflächen und Bepflanzung Solche Maßnahmen können zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen odenfunktionen sowie zur Entwicklung neuer Vegetation beitragen. Die (Teil-)Versiegelung )Versiegelung des Bodens, die visuelle Veränderung der Landschaft sowie Beeinträchtigungen chtigungen der Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt durch Wartungsarbeiten und Erschließungsverkehr Erschließungsverkehr zum Betrieb der WEA können damit kompensiert werden. • Rückbau ungenutzter Gebäude Maßnahmen dieser Art tragen zur Entlastung En des Landschaftsbildes bei. • Andere ökologisch Wildunterführungen) und landschaftlich wirksame Maßnahmen (bspw. Diese Maßnahmen können ebenfalls positive Wirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild haben haben und Eingriffe bezüglich dieser voll oder teilweise kompensieren. 6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereiches Teilflächennutzungsplanes kommen andere Planungsmöglichkeiten nicht in Betracht. Betrac 7 des Verwendete Methoden der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken In den einzelnen Fachbeiträgen und Gutachten werden die jeweils angewandten Methoden und technischen Verfahren beschrieben. Die gewonnenen Erkenntnisse reichen aus, um die Umweltprüfung durchführen zu können. 8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Mit der Festlegung des räumlichen und sachlichen Teil-Flächennutzungsplans Flächennutzungsplans sowie auf Grundlage des derzeitigen Kenntnisstandes ergibt sich bisher keine Notwendigkeit für Monitoringmaßnahmen. Neue Erkenntnisse im späteren Genehmigungsverfahren verfahren bleiben abzuwarten. 9 Allgemein verständliche Zusammenfassung Im Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans Teilflächennutzungsplan (Teil-FNP) erfolgen das Repowering und die Erweiterung des Windparks Klettwitz. Klettwitz Das Repowering ist schon weitgehend abgeschlossen (B-Plan 2-2012 2012 „Repowering Windpark Klettwitz“). Die Errichtung der Windenergieanlagen (WEA) steht vor der Fertigstellung (Stand März 2015). 2015) Das Verfahren zur Aufstellung des B-Plans Plans 3-2012 3 „Erweiterung Windpark indpark Klettwitz“ erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Teil-FNP. Teil Umweltbericht Seite 27 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Die Abstände der neuen WEA untereinander sind erheblich größer als die Abstände der AltWEA vor dem Repowering).. Auch hat sich der Mindestabstand der geplanten Anlagen zur Wohnbebauung bauung entsprechend den Vorgaben aus der Regionalplanung auf mindestens 1.000 m geändert.. Altstandorte konnten für das Repowering entsprechend nicht wiederverwendet werden, der Windpark musste einen neuen Grundriss erhalten. Für die parallel laufenden Verfahren Verfahren zur Erweiterung des Windparks müssen neue n Verkehrsflächen als Schotterwege angelegt werden.. Die Netzanbindung ist über ein neues, unterirdisches Mittelspannungskabel zum bestehenden Umspannwerk Kostebrau bzw. zu einem noch zu errichtenden Umspannwerk in Lauchhammer geplant. Neben gesetzlichen Grundlagen sind der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald Lausitz Spreewald in der durch die Regionalversammlung einstimmig bestätigten zweiten Entwurfsfassung vom 24. 24 April 2014 zu berücksichtigen und der „Bergrechtliche Sanierungsplan Lauchhammer I gemäß Rechtsverordnung des Landes es Brandenburg vom 18.02.1994“. Die Bestandsaufnahme und Beschreibung des Umweltzustandes erfolgt anhand der Schutzgüter • nd biologische Vielfalt Tiere, Pflanzen und • Boden • Wasser • Luft und Klima • Landschaft, einschließlich Landschaftsbild und Erholungseignung / Erholungsnutzung • Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit • Kulturgüter und sonstige Sachgüter, sowie eventueller • Wechselwirkungen echselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Es folgt eine Prognose über die künftige Entwicklung des Umweltzustandes. Bei Nichtdurchführung des Repowering Windpark Klettwitz wird die vorhandene landwirtschaftliche Nutzung weiter fortgesetzt. Die Wälder werden werden zu Mischwäldern entwickelt. Die Bergbaufolgelandschaft wird weiter saniert und sich zu einer naturnahen Landschaft entwickeln. Das westlich liegende Vogelschutzgebiet wird als Rastplatz für Kraniche und nordische he Gänse stärker frequentiert. Bei Durchführung rung der Planung sind eine Reihe wesentlicher Wirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Baubedingte Eingriffe in Vegetation und natürliche Lebensgemeinschaften, anlagebedingte Bodenversiegelung durch geschotterte Verkehrsflächen und Fundamente der WEA sowie die e räumlich sehr weit reichende visuelle Veränderung der Landschaft durch die bis zu 200 m hohen WEA sind unvermeidbar. Der Betrieb der WEA verursacht Umweltwirkungen durch nächtliche Hindernisbeleuchtung, Schattenwurf und Schallemissionen und ein Kollisionsrisiko Kollision für Vögel und Fledermäuse. Umweltbericht Seite 28 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ist eine Reihe von Maßnahmen zu berücksichtigen, welche planerisch in das Vorhaben einfließen einfließen und im weiteren Verfahren auch über textliche Festsetzungen verbindlich geregelt g werden sollten. Es handelt sich um die Beachtung von Brutzeiten bei der Baufeldräumung und um ökologische Baubegleitung. Baubegleitung Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft müssen durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Folgende Maßnahmen sind möglich: • Wiederherrichtung von Bauflächen als Gras- und Staudenfluren, Entwicklung von Lichtungen im Wald, • Wiederherrichtung von Bauflächen durch Bewaldung, Ersatzaufforstung, Ersatzaufforstung • Anlage von AusgleichsAusgleichs und Ersatzbiotopen iotopen (innerhalb des Windparks), Windparks) • Rückbau au nicht mehr benötigter Verkehrsflächen und Fundamente von WEA sowie der WEA selbst und Rekultivierung der Flächen im Rahmen des Repowerings (bereits erfolgt). Diese Maßnahmen innerhalb des Windparks werden allerdings nicht genügen, um alle Eingriffe in Natur atur und Landschaft auszugleichen, weshalb auch im weiteren Umfeld des Vorhabens Maßnahmen herangezogen werden müssen. Dafür sind angedacht: • Entsiegelung von Asphaltflächen Asphaltfläche • Rückbau ungenutzter Gebäude • Andere ökologisch und landschaftlich wirksame Maßnahmen Maßnahmen (bspw. zur Vernetzung der Landschaft) Neben den vorgenannten landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen smaßnahmen nach BNatSchG sind auch Ersatzaufforstungen nach WaldG vorzusehen vorzusehen. Das Thema Waldumwandlung wird in entsprechenden Unterlagen in den weiteren weiteren Verfahren behandelt. Die durch Fachplanungen und Gutachten gewonnenen Erkenntnisse reichen aus, um die Umweltprüfung durchführen und positiv abschließen zu können. Weiterer Bedarf an Maßnahmen zur Überwachung von erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Planung auf die Umwelt besteht nicht. Umweltbericht Seite 29 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" 10 Quellennachweis 10.1 Gesetzliche Grundlagen BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) 1748) geändert worden ist. BauNVo Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke. Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) 1548) geändert worden ist. ist BbgDSchG Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz vom 24. Mai 2004. BbgNatSchAG Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz) vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13 [Nr. 03, ber. be (GVBl.I/13 Nr. 21)]) BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatschG). Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) 3154) geändert worden ist. B-Plan Bebauungsplan Nr. 2-2012 2 - "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" - Gemeinde Schipkau - OT Klettwitz. Der Satzungsbeschluss wurde am 24. Januar 2013 gefasst. Bebauungsplan Nr. 3-2012 3 - "Sondergebiet - Repowering Windpark Windp Klettwitz" Gemeinde Schipkau OT Klettwitz. Der Offenlegungsbeschluss wurde am 5. Februar 2015 gefasst. BVerwG Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts. Bundesverwaltungsgerichts. 4 BN 25.09. Hessischer VGH- 25.03.2009 - AZ: VGH 3 C 594/08.N. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts. Bundesverwaltungsgerichts. 4 BN 2.12. OVG BerlinBerlin Brandenburg - 18.10.2011 - AZ: OVG 2 A 2.11. LEP B-B Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg Berlin (LEP B--B) vom 31. März 2009 (GVBl. II S. 186). LWaldG Waldgesetz des Landes Brandenburg vom 20. April 2004, zuletzt zule geändert am 27. Mai 2009. SP Bergrechtlicher Sanierungsplan Bergrechtliche ierungsplan Lauchhammer I gemäß Rechtsverordnung des Landes Brandenburg vom 18.02.1994. 18.02.1994 Umweltbericht Seite 30 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" TA-Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes BundesImmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz S gegen Lärm - TA Lärm). Vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). T-RP Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald Lausitz Spreewald bestätigt durch die 41. Regionalversammlung Lausitzspreewald am 19.06.2012 19.06.20 (BeschlussNr. 41/163/12) in Verbindung mit der Bestätigung für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (Beschluss-Nr. (Beschluss 41/164/12). VS-RL Die Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 79/409/EWG) 79/409/EWG) oder kurz Vogelschutzrichtlinie wurde am 2. April 1979 vom Rat der Europäischen Gemeinschaft erlassen und 30 Jahre nach ihrem Inkrafttreten kodifiziert. Die kodifizierte Fassung (Richtlinie Richtlinie 2009/147/EG) vom 30. November 2009 ist am 15. Februar 2010 in Kraft getreten. Windkrafterlass Ausschließlich Nr. 4.5. 4.5 Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung zur landesplanerischen und naturschutzrechtlichen Beurteilung von Windkraftanlagen im Land Brandenburg (Windkrafterlass des MUNR). Nr. 4.5Vom 24.Mai 1996. Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit Windenergieanlagen. und Verbraucherschutz vom 01. Januar 2011. 10.2 Literaturverzeichnis BIOM (2012): Windpark Klettwitz/Kostebrau. Erfassung der Brutvögel 2012. Endbericht vom 20.05.2013. Jänschwalde. BIOM (2013a): Windpark Klettwitz/Kostebrau. Erfassung der ZugZug und Rastvögel 2012/2013. Endbericht vom 20.05.2013. Jänschwalde. BIOM (2013/2014): 013/2014): Repowering und Erweiterung Windpark Klettwitz/Kostebrau. Bestandserfassung der Fledermäuse in Bodennähe. Endbericht vom 26.03.2014. Jänschwalde. Fugro Consult GmbH (2013a): Räumlicher und sachlicher Teilflächennutzungsplan “Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau” (Teil-FNP (Teil FNP Schipkau 1-2013). 1 WEA und Zug-/Rastvögel /Rastvögel in der Bergbaufolgelandschaft Lauchhammer II Historie und Prognose. Berlin. Fugro Consult GmbH (2013b): Bebauungsplan Nr. 2-2012. 2 2012. "Sondergebiet – Repowering Windpark Klettwitz". ettwitz". Gemeinde Schipkau - OT Klettwitz. Ermittlung der Wirkungen von Windenergieanlagen auf denkmalgeschützte Objekte im Umfeld. Berlin. Umweltbericht Seite 31 von 32 Teilflächennutzungsplan flächennutzungsplan Schipkau 1-2013 1 "Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau" Fugro Consult GmbH (2013c): Bebauungsplan Nr. 2-2012. 2 Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz. Gemeinde Schipkau Schipk - OT Klettwitz. SPA-Verträglichkeitsprüfung Verträglichkeitsprüfung. SPA „Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“. Bergbaufolgelandschaft“ (DE4450-421). Berlin. Fugro Consult GmbH (2015): Ermittlung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen. Ein Fachgutachten zum räumlichen und sachlichen Teilflächennutz Teilflächennutzungsplan “Windenergienutzung im westlichen Gemeindegebiet Schipkau” (Teil-FNP (Teil FNP Schipkau 1-2013). 1 Berlin. GICON GmbH (2014): Erweiterung Windpark Klettwitz / Kostebrau. Südbereich I – 5 Windenergieanlagen. FFH-Vorprüfung Vorprüfung für die Gebiete FFH Koyne (DE4448-305), (DE4448 FFH Grünhaus Ergänzung (DE 4448-306), 4448 FFH Kleine Elster und Niederungsbereiche (DE4347(DE4347 302), FFH Westmarkscheide--Mariensumpf (DE 4449-301). FFH-Verträglichuntersuchung Verträglichuntersuchung für das Gebiet SPA Lausitzer Bergbaufolgelandschaft (DE 4450-421). 4450 . Dresden. GICON GmbH H (2015a): Landschaftsbildsimulation zur Wirkung der Windkraftanlagen. Windpark Klettwitz. Dresden. GICON GmbH (2015b): Geräuschkontingentierung – Schalltechnische Gutachten. Dresden. LMBV (1994): Abschlussbetriebsplan Lauchhammer Teil I, LMBV mbH, (Zulassung (Zulass 28.07.1995; Gz: k46-1.4-2-5), 5), Senftenberg, den 01.07.1994. LMBV (2015): Geodaten für GIS-Fachleute GIS (Daten als ESRI shape).. Im Internet unter: http://www.lmbv.de/index.php/geodaten.html Letzter Zugriff: http://www.lmbv.de/index.php/geodaten.html. ugriff: 02. April 2015. LUGV (2011): Biotopkartierung Brandenburg. Liste der Biotoptypen mit Angaben zum gesetzlichen Schutz (§ 32 BbgNatSchG), zur Gefährdung und zur Regenerierbarkeit. LUGV (2014): Standard--Datenbogen Datenbogen Europäisches Vogelschutzgebiet Lausitzer Lausit Bergbaufolgelandschaft DE 4450 421 4450-421 (Stand 2013). Im Internet unter: http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.350510.de. Letzter Zugriff: 02. April http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.350510.de. 2015. Schmal & Ratzbor zbor (2013): Naturschutzfachliches Gutachten zur Empfindlichkeit rastender Kraniche und nordischer Gänse gegenüber den Wirkungen von Windenergieanlagen der Potentialfläche Klettwitz, Gemeinde Schipkau OT Klettwitz, Brandenburg. Lehrte. Umweltbericht Seite 32 von 32
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