Dr. Michael Fuchs - Michael Fuchs, CDU

Aktuelles aus der Hauptstadt
von Ihrem CDU – Bundestagsabgeordneten
Dr. Michael Fuchs
Brief aus Berlin - November 2015
diese Woche hatten wir nicht nur
die Bundeskanzlerin zu Gast auf einer von der CDU/CSU-Fraktion und
mir ausgerichteten Veranstaltung,
sondern auch zahlreiche Unternehmer und Unternehmerinnen, die mit
un s zu sa mme n z um T he ma
„Wirtschaft 4.0—Chance für Deutschland“ diskutiert haben. Die Kanzlerin
hat ihre Bereitschaft verdeutlicht, zuzuhören und das zu tun, was für wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplätze in dem Bereich hilfreich ist. Es
wurde klar, dass nicht nur die vom Staat geschaffenen Arbeitsplätze wichtig
sind, sondern die eines jeden einzelnen Unternehmers, der eine Idee umgesetzt hat und damit anderen Menschen das Leben erleichtern kann.
Wir als Politiker müssen die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Denn das
Kennzeichen von Wirtschaft 4.0 ist, das sich das in ziemlich massivem Tempo vollzieht und sogar unsere Kinder uns einiges voraus haben beim Umgang mit der modernen
Technik.
Die aktuelle Umfrage aus
Rheinland-Pfalz zeigt tolle
Umfrageergebnisse zur
Landtagswahl. Lassen Sie
uns weiter für die CDU
kämpfen, denn die Wahl ist
schon am 13. März 2016!
Ihr
Foto: Büro Michael Fuchs
Ausgabe17/ 02. bis 06. November 2015
Liebe Leserinnen und Leser,
Sitzungswoche vom 18. bis 22. Januar 2010
Sitzungswoche vom 02. bis 06. November 2015
Seite 2
Seite 2
Aktuelle politische Lage in Deutschland
Menschen in Not helfen, Flüchtlingszahl reduzieren
Die Vereinbarung der Union vom Sonntag zeigt: CDU und CSU sind handlungsfähig und bieten konkrete
Lösungen für das drängendste Problem unserer Tage an. Unser Positionspapier spricht eine klare Sprache
und greift die Sorgen in der Bevölkerung auf. Unsere zentralen Ziele sind, die Zuwanderung zu ordnen und
zu steuern, Fluchtursachen zu bekämpfen, um so die Zahl der
Flüchtlinge zu reduzieren, sowie Menschen in Not zu helfen und die
Integration Schutzbedürftiger zu sichern.
Mit unserem Positionspapier stellen wir die wesentlichen nationalen und internationalen Maßnahmen dar. Wir wollen Transitzonen
Inessa Podushko/pixelio.de
ermöglichen, da­mit diejenigen ohne jede Aussicht auf Anerkennung sehr zügig in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Zudem ist
es die klare Absicht von CDU und CSU, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zunächst für
zwei Jahre auszusetzen. Die Kosten für die Integrationskurse sollen auf Leistungen für Asylbewerber angerechnet werden. Ebenso müssen wir darauf achten, dass alle Länder – gerade die rot-grün regierten – die
neuen Bestimmungen im Asylrecht konsequent anwenden und z.B.
statt Taschengeld nur noch Sachleistungen gewähren und vor allem
viel konsequenter als bisher abschieben.
Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Außenpolitisch gilt es, die EU-Außengrenzen besser zu schützen sowie illegale Schleusungen und Migration zu beenden. Wir streben mit
der Türkei eine belastbare Vereinbarung an, damit die Türkei das ihre tut, um die gefährliche Einreise von
ihrem Territorium aus nach Griechenland zu unterbinden. Schließlich wollen wir Afghanistan weiterhin militärisch helfen und das Land so stabilisieren, damit die Afghanen in ihrem Land bleiben.
Wir haben vereinbart, uns alle 14 Tage zu treffen, die Lage zu analysieren und ggf. neue Maßnahmen zu
vereinbaren. Damit stellen wir sicher, dass CDU und CSU in dieser schwierigen Lage an einem Strang ziehen
und Motor unserer Bundesregierung bleiben. Unser Koalitionspartner kann sich nun nicht mehr wegducken.
Es ist höchste Zeit, dass die SPD endlich zeigt, dass auch sie an einer verantwortlichen Politik mitwirken
will.
Sitzungswoche vom 18. bis 22. Januar 2010
Sitzungswoche vom 02. bis 06. November 2015
Seite 3
Seite 3
Aktuelle politische Lage in Deutschland
Begleitung am Ende des Lebens
Seit einiger Zeit beschäftigt sich der Deutschen Bundestag mit der Frage, wie wir rechtlich mit dem Thema
Suizidbeihilfe umgehen. In dieser Woche stand nach intensiver Diskussion die Entscheidung an. Sie wird in
der Öffentlichkeit, von Kirchen und Religionsgemeinschaften ebenso intensiv verfolgt wie von den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, die sich bei Veranstaltungen in den Wahlkreisen eine Meinung gebildet haben. Es stand ein Beschluss an, der unsere Gesellschaft als Ganzes betrifft und der es erforderlich macht,
sich für den einen oder anderen Weg zu entscheiden. Wir haben über diese wichtige ethische Frage mit dem
notwendigen Ernst und vor allem in Bewusstsein der Sorgen der unheilbar Kranken in unserem Land entschieden. Dabei begegneten wir der individuellen Entscheidung jedes Abgeordneten mit Respekt. Die letzte Phase des Lebens betrifft zudem das Gesetz
zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. Denn über die Frage
der Suizidbeihilfe hinaus, ist es entscheidend, dass wir Sterbende auf dem Weg
in den Tod nicht alleine lassen, sondern ihre Begleitung verbessern.
NicoLeHe / pixelio.de
ÖVP-Klub zu Besuch in Berlin
In dieser Woche besuchten uns Abgeordnete zum Nationalrat unserer österreichischen Schwesterpartei
ÖVP in Berlin. Dieser Besuch war schon seit langem vereinbart und zeigte, dass uns mit unseren politischen
Freunden in Österreich vieles verbindet. Im Zentrum der Gespräche mit der ÖVP stand die Flüchtlingskrise,
die wir offen und freundschaftlich beraten haben. Sie teilen mit uns die Auffassung, dass eine Entlastung in
der konkreten Situation durch eine bessere Sicherung der EU-Außengrenzen zu erreichen ist. Wir haben uns
zudem der Frage einer zukunfts- und wettbewerbsorientierten Industrie- und Finanzpolitik gewidmet.
ÖVP-Klub und CDU/CSU-Fraktion sind sich einig, dass in der politischen Gestaltung des mit „Industrie 4.0“
verbundenen Strukturwandels große Chancen liegen, die starke industrielle Grundlage unserer beiden Länder zu erhalten. Mit den richtigen Rahmenbedingungen, etwa beim Breitbandausbau und einer modernen
Bildungspolitik, wollen wir gemeinsam Vorbilder für die europäische Entwicklung sein. Wir vertrauen hier
auch auf das Wirken unseres EU-Kommissars Günther Oettinger.Schließlich haben wir breiten Konsens bei
der EU-Finanzpolitik festgestellt. Es ist unsere gemeinsame Überzeugung, dass multinationale Unternehmen sich der Steuerpflicht in den europäischen Staaten nicht länger entziehen können dürfen. Hier dürfen
sich die Europäer nicht gegeneinander ausspielen lassen. Zudem lehnen wir eine Vergemeinschaftung der
nationalen Einlagensicherungssysteme schon deshalb ab, weil zunächst der Aufbau nationaler Einlagensicherungssysteme vorangetrieben werden muss.
Sitzungswoche vom 18. bis 22. Januar 2010
Sitzungswoche vom 02. bis 06. November 2015
Seite 4
Seite 4
Gesetz zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz –
HPG)
Befris­tungspraxis soll mit dem in erster Lesung zu
beratenden Gesetz entgegengetreten wer
Aus dem Parlament
Wir behandelten in zweiter und dritter Lesung das
Hospiz- und Palliativgesetz, mit dem wir die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in ganz
Deutschland in ihrer letzten Lebensphase stärken.
Dazu sind Maßnahmen sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der sozialen Pflegeversicherung vorgesehen. Im
Rahmen der parlamentarischen Beratungen
konnten weitere Verbesserungen für die Hospiz- und Palliativversorgung aufgenommen
werden. Zum Beispiel erhalten Kinderhospize
künftig eine eigene Rahmenvereinbarung, um
die besonderen Interessen sterbender Kinder
besser berücksichtigen zu können. Auch wird
in Krankenhäusern, die keine
eigene Palliativstation ha­ben,
eine Finanzierungsgrundlage
für sogenannte
Dirk Kruse / pixelio.de
multiprofessionelle Teams geschaffen, die schwerstkranke und
sterbende Menschen zusätzlich zur all­gemeinen
Krankenhausversorgung begleiten.
Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt eine
Vereinbarung des Koalitionsvertrags um und flankiert die auf eine Verbesserung der Beschäftigungssituation ihres wissenschaftlichen Personals ausgerichteten Bemühungen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Fehlentwicklungen in der
den, ohne die in der Wissenschaft erforderliche
Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen. Dazu
soll unter anderem klargestellt werden, dass sachgrundlose Befristungen nur zulässig sind, wenn die
befristete Beschäftigung der Förderung der eigenen
wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung dient. Die vorgesehene Änderung des Wissenschaftszeitgesetzes ist Teil eines Gesamtkonzepts
zur Verbesserung der Bedingungen, unter denen
der wissenschaftliche Nachwuchs in Deutschland
arbeitet.
Gesetz über die Feststellung eines
Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das
IESM / pixelio.de
Haushaltsjahr 2015
(Zweites Nachtragshaushaltsgesetz
2015)
Wir schaffen mit dem zweiten Nachtragshaushalt
2015 die haushaltsmäßige Voraussetzung dafür, die
Vereinbarungen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik für
das Jahr 2015 umzusetzen. Schwerpunkt ist die Bildung einer Rücklage in Höhe von fünf Milliarden
Euro, um die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zumindest teilweise zu finanzieren. Wie der Bundeshaushalt 2015 ist auch dieser
Nachtragshaushalt ohne neue Schulden ausgeglichen. Das Gesetz berieten und beschlossen wir in
zweiter und dritter Lesung.
Sitzungswoche vom 18. bis 22. Januar 2010
Sitzungswoche vom 02. bis 06. November 2015
Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen
Aus dem Parlament
In zweiter und dritter Lesung berieten und beschlossen wir die Verlängerung von Regelungen zur
Terrorismus­bekämpfung, die derzeit bis Januar
2016 befristet sind, um fünf Jahre. Diese Regelungen, die sich in der Praxis bewährt haben, wurden
hauptsächlich
nach den Terroranschlägen vom
11. September
2001 eingeführt
und umfassen im
Wesentlichen
nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunter- Uwe Schlick / pixelio.de
nehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten. Darüber hinaus haben wir aufgrund von Erfahrungen der Praxis
Änderungen bezüglich Sicherheitsüberprüfungen
und im Grundbuchrecht vorgenommen.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur
(UNAMID)
Wir berieten den Antrag der Bundesregierung, den
Einsatz deutscher Streitkräfte in Darfur zu verlängern. Die Lage in der Region ist weiterhin angespannt und instabil. Die andauernden bewaffneten
Auseinandersetzungen zwischen Regierung, Rebellengruppen, Milizen und ethnischen Gruppen sowie
die hohe Kriminalität belasten die prekäre humanitäre Lage der Zivilbevölkerung zusätzlich. UNAMID
Seite 5
Seite 5
bleibt deshalb bis auf weiteres als stabilisierendes
Element zur Verbesserung der Sicherheitslage in
Darfur und zur Begleitung der politischen Bemühungen um ein Ende der dortigen Krise unverzichtbar.
Gesetz über die Feststellung des
Wirtschaftsplans des ERPSondervermögens für das Jahr 2016
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016)
Mit dem Gesetz legen wir den Wirtschaftsplan des
ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 fest und
schafften damit in zweiter und dritter Lesung die
rechtliche Grundlage für die Verwendung der rund
760 Millionen Euro, die zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel werden etwa für die Förderung von
Existenzgründungen oder die
IESM / pixelio.de
Exportfinanzierung bereitgestellt.
Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
Wir berieten in zweiter und dritter Lesung das Gesetz, mit dem technisch notwendige Anpassungen
vorgenommen werden, um EU-Recht in Deutschland anzuwenden. Im Marktorganisationsgesetz,
dem Agrarmarktstrukturgesetz und dem Handelsklassengesetz werden Ermächtigungsgrundlagen
fortentwickelt und im Weingesetz neu geschaffen.
Schwerpunkt der Änderungen bildet die Umsetzung
der im Rahmen der Reform der Europäischen Agrarpolitik neu geschaffenen Maßnahmen zum Vorgehen gegen erhebliche Marktstörungen wie etwa
Tierseuchen und Marktstützungsmaßnahmen im
Agrarbereich.
Sitzungswoche vom 18. bis 22. Januar 2010
Sitzungswoche vom 02. bis 06. November 2015
Gesetz zur Reform der Struktur der
Krankenhausversorgung
(Krankenhaus-Strukturgesetz)
Seite 6
Seite 6
Zweite Fortsetzung der Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der von den Vereinten Nationen
geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS)
Aus dem Parlament
Mit dem Gesetz, dass wir in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen haben, legten wir die
Vier Jahre nach seiner Unabhängigkeit steht der
Eckpunkte einer umfassenden Krankenhausreform Südsudan weiterhin vor massiven Herausforderunfest, die nun auch auf die weitere Verbesserung der
gen. Bei deren Bewältigung bleibt das Land auf die
Qualität der Pflege in den Krankenhäusern Unterstützung der internationalen Gemeinschaft
abzielt. Hierzu wird etwa ein Pfleangewiesen. Der deutsche miliSteini1980 /pixelio.de
gestellen-Förderprogramm eingetärische Beitrag für UNMISS soll
richtet, das bis zu 660 Millionen
weiterhin die Beteiligung von
Euro von 2016 bis 2018, danach
Einzelpersonen in Führungsstäbis zu 330 Millionen Euro jährlich
ben und Hauptquartieren der
umfassen soll. Im Rahmen der
Mission, Personal zur Wahrnehparlamentarischen Beratungen
mung von Verbindungs-, Berawurde weiterhin unter anderem
tungs- und Beobachteraufgaben
vereinbart, den Versorgungszusowie eine temporäre technischlag ab 2017 durch einen Pflegezusche Ausrüstungs- und Ausbilschlag mit einem Volumen von 500 Mildungshilfe von Angehörigen der
lionen Euro pro Jahr zu ersetzen. AußerVereinten Nationen im UNMISS
dem sollen der Mehrerlösausgleich und
-Hauptquartier sein. Der Persoder Mehrleistungsabschlag auf stationaleinsatz soll bis zu fünfzig Solnäre Krankenhausleistungen von Akutkliniken so- daten betragen. Darüber hinaus können bis zu
wie psychiatrischen Häusern zur Entlastung der zwanzig deutsche Polizisten in der Mission eingeKrankenhäuser keine Anwendung finden, soweit die setzt werden. Gegen­wärtig sind fünfzehn deutsche
Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ge- Soldaten vor Ort. Der Antrag der Bundesregierung
tragen werden. Darüber hinaus werden Maßnah- sieht eine Verlängerung des Einsatzes um ein weitemen zur Verbesserung der Notfallversorgung in be- res Jahr bis zum 31.12.2016 vor.
ziehungsweise direkt an Krankenhäusern ergriffen.
Auch wird die Versorgungslücke für Versicherte mit Suizidbeihilfe
einer schweren Krankheit, die nicht mehr krankenIn zweiter und dritter Lesung berieten und behausbehandlungsbedürftig und nicht pflegebedürf- schlossen wir die gesetzliche Regelung der Sterbetig sind, durch leistungsrechtliche Regelung ge- begleitung. Zur Debatte und Abstimmung standen
schlossen.
mehrere fraktionsübergreifend erarbeitete Gruppenentwürfe.
Sitzungswoche vom 18. bis 22. Januar 2010
Sitzungswoche vom 02. bis 06. November 2015
Seite 7
Seite 7
Deshalb hat der Sicherheitsrat der VN am 29. Juni
2015 mit Resolution 2228 (2015) das Mandat von
UNAMID für weitere zwölf Monate verlängert.
Deutschland unterstützt die Mission bisher mit
Stabspersonal im Hauptquartier, zuletzt mit sieben
Soldaten.
nicht registriert, mit der Konsequenz, dass ihnen die
Teilhabe am staatlichen Leben vielfach nicht möglich ist. Auch für Staaten selbst sind funktionierende Registrierungssysteme wichtig, um auf einer verlässlichen Datenbasis nachhaltige Strategien zur
Verbesserung der öffentlichen Daseinsvorsorge
entwickeln und umsetzen zu können. Der Antrag,
den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner
einbringen, betont die zentrale Rolle der Geburtenregistrierung, nicht zuletzt für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit.
Aus dem Parlament
Zu den Überlegungen der EUKommission zur Schaffung einer
Europäischen Einlagensicherung
Die fünf Präsidenten der europäischen Institutionen fordern die Errichtung einer europäischen Einlagensicherung.
Die Europäische Kommis- birgitH / pixelio.de
sion beabsichtigt vor diesem Hintergrund, noch
diesen Monat einen Legislativvorschlag vorzulegen. In
dem Antrag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einbringen, stellen wir
uns diesem Vorschlag entgegen. Die deutschen Einlagensicherungssysteme haben sich in der Krise als
stabil erwiesen. Für eine gemeinsame europäische
Einlagensicherung ist es nicht an der Zeit – zunächst müssen die bereits beschlossenen Maßnahmen zur Errichtung der Bankenunion in allen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene wirksam
umgesetzt werden. Mit unserem Antrag stärken wir
die Position der Bundesregierung bei den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene.
Bevölkerungsstatistik verbessern –
Zivile Registrierungssysteme stärken
Geburtenregistrierung ist ein zentrales Instrument
zur Sicherstellung wesentlicher Rechte als Staatsbürger von Anbeginn des Lebens. Jährlich werden
weltweit jedoch rund 230 Millionen Neugeborene
Gesetz zu dem Übereinkommen vom
29. Juni 2015 zur Gründung der Asiatischen InfrastrukturInvestitionsbank
Dem Gesetz, das wir in zweiter und
dritter Lesung beraten und beschlossen haben, liegt das von der Bundesrepublik am 29. Juni 2015 in Peking unterzeichnete Übereinkommen zur
Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) zugrunde. Ziel der AIIB
ist es, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung insbesondere über die Finanzierung von Infrastruktur
und anderer produktiver Sektoren in Asien zu fördern. In der Gründung der Investitionsbank liegen
insbesondere Chancen für die deutsche Wirtschaft,
da sich die Bank zu dem Ziel bekennt, hohe Umwelt
-, Sozial- und Regierungsführungsstandards anzuwenden und modernen und fairen Beschaffungsregeln zu folgen. Das Gesamtkapital der AIIB wird 100
Mrd. USD betragen. Deutschland wird einen Kapitalanteil an der AIIB von rund 4,5 Mrd. USD übernehmen und so nach China, Indien und Russland der
viertgrößte Anteilseigner sein.
Sitzungswoche vom 18. bis 22. Januar 2010
Sitzungswoche vom 02. bis 06. November 2015
Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten
Aus dem Parlament
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass
Nutzer von Telekommunikationsendeinrichtungen
ihren Router frei auswählen können sollen. Bisher
haben sie dazu häufig keine Möglichkeit, da die
Netzbetreiber am Breitbandanschluss nur die von
ihnen vorgegebenen Geräte zulassen. In zweiter
und dritter Lesung beschlossen wir deshalb
Anpassungen der entsprechenden Regelungen und verwirklichen so unsere Vereinbarung. Um die Wahlfreiheit der Endkunden in
der Praxis abzusichern, werden außerdem
bußgeldbewehrte Informationspflichten für
die Netz­betreiber aufgenommen.
Zweites Gesetz zur Änderung
des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
In zweiter und dritter Lesung haben wir Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG) verabschiedet, mit dem wir das deutsche
Recht besser an die EU-Richtlinie über unlautere
Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber
Verbrauchern im Binnenmarkt anpassen. Unter anderem ist eine neue Regelung vorgesehen, die Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer ausdrücklich vor einer Beeinflussung durch aggressive geschäftliche Handlungen schützt. Die Änderungen
sind notwendig, um ein von der EU-Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen die
Bundesrepublik abzuwenden.
Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen haben, wird der Re-
Seite 8
Seite 8
formprozess beim Zoll konsequent fortgesetzt und
die Struktur zukunftsorientiert weiter optimiert.
Wesentliches Element der Neuorganisation ist die
Gründung der Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn. Hier werden zum
1. Januar 2016 die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollver­waltung sowie Teile der Zollund Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt. Durch diese
Stärkung des operativen Bereichs gewährleisten
wir, dass die
Zollverwaltung
ihrem
immer größer
werdenden
Aufgabenspektrum gerecht werden ilona brigitta martin / pixelio.de
kann.
Siebtes Besoldungsänderungsgesetz
(7. BesÄndG)
In zweiter und dritter Lesung berieten und beschlossen wir das Gesetz, mit dem das Besoldungsrecht des Bundes weiter vereinheitlicht wird. Vor
allem werden die Unterschiede zwischen den Regelungen der Gehaltsstufen von Soldaten und Beamten aufgegeben. Die Besoldung erfolgt von nun an
nach gemeinsamen Regeln. Der damit verbundene
beschleunigte Aufstieg in den Erfahrungsstufen
führt bei den Soldaten zu einer verbesserten Bezahlung. Das Vorhaben ergänzt insoweit das unlängst
in
Kraft
getretene
BundeswehrAttraktivitätssteigerungsgesetz. Des Weiteren wird
die fehlende gesetzliche Grundlage für die truppenärztliche Versorgung der Soldaten geschaffen.
Sitzungswoche vom 18. bis 22. Januar 2010
Sitzungswoche vom 02. bis 06. November 2015
Gesetz zur Neuregelung des KraftWärme-Kopplungsgesetzes
Harald Schottner
pixelio.de
Aus dem Parlament
In erster Lesung diskutierten wir eine Neuregelung
des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Die
hocheffiziente und klimafreundliche Technologie
soll auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Energiewende spielen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beabsichtigt eine Anpassung der geltenden KWK-Förderung an die
aktuellen Erfordernisse. Unter anderem sind
eine erhöhte Förderung neuer KWKGasanlagen und eine Förderung der Umstellung von Kohle-KWK auf Gas vorgesehen. Um
die Ausweitung der Förderung zu finanzieren,
soll der Förderdeckel der KWKG-Umlage von
750 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro
pro Jahr angehoben werden. Haushalte werden bei Ausschöpfung des Kostendeckels mit
einer maximalen Umlage von 0,53 ct/kWh belastet;
heute liegt die Umlage bei 0,25 ct/kWh.
Seite 9
Seite 9
Uwe Schlick / pixelio.de
Zweites Gesetz zu Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir
in erster Lesung berieten, reagiert mit einer moderaten Flexibilisierung der Regelungen für das Bausparkassengeschäft auf die Herausforderungen des
aktuellen Niedrigzinsumfelds. Bausparkassen sollen
künftig auch verstärkt gewöhnliche Baudarlehen außerhalb des Bauspardarlehensgeschäfts vergeben
und Hypothekenpfandbriefe zur Refinanzierung
ausgeben dürfen. Am Spezialbankprinzip, nach dem
das Bausparkassengeschäft nur von Bausparkassen
betrieben werden darf, wird dagegen weiter festgehalten. Auch beim Verhältnis zwischen Bausparer
und Bausparkasse sieht das in erster Lesung zu beratende Gesetz keine Änderungen vor.
Sitzungswoche vom 18. bis 22. Januar 2010
Sitzungswoche vom 02. bis 06. November 2015
Seite 10
Seite 10
Wirtschaft 4.0 – Chancen für Deutschland
Presse
Fraktionskongress zur Wirtschaft 4.0 am Mittwoch, den 04.11.2015 im Reichstag
Klar ist: Die Digitalisierung birgt eine große Chance für die deutsche Wirtschaft. Mit dem Erfindergeist unserer innovativen Unternehmen haben wir allen Grund, die vor uns liegenden Aufgaben selbstbewusst anzugehen. Die voranschreitende Digitalisierung verändert nicht nur Geschäftsmodelle, sondern transformiert auch die Arbeitswelt vieler Menschen tiefgreifend. Diese Veränderungen werden sich in Zukunft noch
beschleunigen. Das wurde auch auf dem Wirtschaftskongress der Unionsfraktion deutlich. Bundeskanzlerin
Angela Merkel diskutierte dort mit Mitgliedern der Fraktion, Experten und jungen Gründern über den gesellschaftlichen Wandel.
Den gesamten Prozess muss man zwangsläufig als Gesellschaft 4.0 beschreiben, denn: alles verändert sich.
Ob am Arbeitsplatz, in der Schule, zu Hause oder in Kliniken. Die Digitalisierung erleichtert das Lernen oder
aber die medizinische Versorgung: Röntgenbilder und Krankenberichte sind für den behandelnden Arzt
schneller verfügbar, in schwierigen medizinischen Fällen können Spezialisten dank digitaler Technik von jedem Ort der Welt live bei Operationen assistieren. Diese Revolution verglich ich mit gesellschaftlichen Umbrüchen wie der Erfindung des Buchdrucks oder der Dampfmaschine.
https://www.cducsu.de/themen/wirtschaft-und-energie-haushalt-und-finanzen/wirtschaft-40-chancenfuer-deutschland
Sitzungswoche vom 18. bis 22. Januar 2010
Sitzungswoche vom 02. bis 06. November 2015
Seite 11
Seite 11
Wer wenn nicht wir? (Mein Gastbeitrag im Handelsblatt vom 03.11.2015)
Presse
Mit den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft sind wir gut für die Digitalisierung gerüstet. Das
schreibe
ich
in
meinem
Leitartikel
für
das
Handelsblatt
von
heute.
An historischen Vergleichen mangelt es nicht, wenn es um Digitalisierung und die
Wirtschaft 4.0 geht. Wie bei Erfindung der Dampfmaschine erleben wir revolutionäre Produktionsweisen und komplett neue Geschäftsmodelle. Wie nach Gutenbergs
Entwicklung des Buchdrucks erleben wir einen Quantensprung in der Informationsverbreitung. Trotz dieser Vergleiche - die Digitalisierung ist eine einzigartige Zäsur
mit einem exponentiellen Datenwachstum und einer Komplexität, die unsere Vorstellung überschreitet. Dieser Umbruch ist eine politische Herausforderung. Das
hat die Bundesregierung erkannt und mit der Digitalen Agenda eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen:
Forschungs- und Innovationsplattformen wurden geschaffen, Technologieprogramme aufgelegt,
Kompetenzzentren gefördert. Ironisch könnte man anmerken: Die Förderkulisse ist fast so komplex
wie die digitale Welt selbst. Natürlich sind diese Maßnahmen richtig. Wir müssen aber aufpassen,
dass wir vor lauter Bäumen den Wald noch sehen. Entscheidend ist der richtige wirtschaftspolitische
Kompass. Hierum geht es, wenn die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Experten am Mittwoch zu einem Kongress zusammenkommt, an dem auch die Kanzlerin teilnimmt. Wir müssen das Rad nicht
neu erfinden. Wir müssen auch nicht neidvoll in die USA schauen. Der Schlüssel liegt darin, uns auf die
Kernideen der Sozialen Marktwirtschaft zu besinnen. Das war schon in anderen Transformationsprozessen
erfolgreich, beim Wiederaufbau und nach der Wende. Wir müssen diese Grundsätze nun konsequent auf das
digitale Zeitalter anwenden. Was heißt das im Einzelnen? Erstens: Markt und Wettbewerb müssen wieder
stärker in den Mittelpunkt rücken. Nur das sorgt für den Entdeckergeist, der gerade in Umbruchphasen so
wichtig ist; für die Dynamik, die uns eine Vorreiterstellung sichert. Wir brauchen bessere Rahmenbedingungen für Venture-Capital. Und wir brauchen mehr, nicht weniger Flexibilität am Arbeitsmarkt. Werkverträge
und Zeitarbeit sind wichtiger denn je. Deren Regulierung würde genau in die falsche Richtung gehen. Zweitens: Im Zeitalter der Digitalisierung hat ein verlässlicher und klarer Ordnungsrahmen nichts von seiner Bedeutung verloren. Es ist eine der großen - europäischen - Ordnungsaufgaben, Datensicherheit, Datenschutz
und Vertrauen in die digitalen Infrastrukturen zu gewährleisten. Drittens: Für Ludwig Erhards Verheißung
vom Wohlstand für alle müssen wir auch im digitalen Zeitalter Teilhabe ermöglichen. Es sind die einfachen
Jobs, die besonders unter Druck geraten werden. Auf eine bestmögliche Breitenbildung kommt es an. Methodenkompetenzen sind das Rüstzeug für die Arbeitswelt von morgen. Viertens: Wir brauchen den richtigen Spirit. Wirtschaft 4.0 wird nur dann eine Chance, wenn wir sie auch als Chance begreifen wollen. Stattdessen sehen manche vor allem die Risiken: Bei Big Data lauert der Datenkrake, bei flexiblem Arbeiten das
Clickwork-Prekariat. Natürlich brauchen wir einen realistischen Blick. Aber für Schwarzmalerei gibt es keinen Grund. Denn wer sollte die Chancen einer Wirtschaft 4.0 nutzen, wenn nicht wir: mit unserem Knowhow, unserer Innovationsfreude und unserem Pioniergeist.
http://www.cdu-fuchs.de/presse/detailansicht/datum/2015/november/03/artikel/wer-wenn-nicht-wir.html
Sitzungswoche vom 18. bis 22. Januar 2010
Sitzungswoche vom 02. bis 06. November 2015
Seite 12
Seite 12
"Deutschland muss Freizügigkeit überdenken"
(Interview in der Rhein-Zeitung vom 31.10.2015)
Koblenz. Wenn die Europäische Union keine gemeinsame Lösung für die Flüchtlingskrise findet, muss Deutschland über die Freizügigkeit in Europa nachdenken und
sie möglicherweise temporär aufkündigen. Das sagte der Koblenzer CDUBundestagsabgeordnete und Fraktionsvize Michael Fuchs im Interview mit unserer
Zeitung.
Presse
Wären Sie eigentlich zurzeit lieber Mitglied in Ihrer Schwesterpartei CSU? Ich
bin mit Leib und Seele CDU-Mitglied und werde es auch bleiben. Die Kanzlerin hat
den richtigen Weg eingeschlagen. Deutschland ist ein starkes Land. Und wenn ein
Land es schaffen kann, dann Deutschland.
Aber ist sie nicht mit ihrem Mantra „Wir schaffen es“ auf dem besten Weg, den Rechtsstaat ins
Schlingern zu bringen? Gegenfrage: Kann eine Bundeskanzlerin sagen „Wir schaffen es nicht“?
Wenn sie das sagen würde, käme dies einer Selbstaufgabe als Bundeskanzlerin gleich. Sie muss es
schaffen – wir alle müssen es schaffen!
Haben Sie denn Verständnis für die Menschen, die daran zweifeln und die ihre Ängste artikulieren?
Selbstverständlich muss man auch dafür Verständnis haben, genau hinhören und die Menschen ernst nehmen. Man darf sie nicht pauschal in eine Ecke stellen und stigmatisieren. Es wird daher eine ebenso wichtige
Aufgabe der Politik sein, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, den Menschen diese Ängste zu nehmen.
Die CSU macht mobil. Horst Seehofer stellt der Kanzlerin wiederholt Ultimaten, führt sie regelrecht
vor. Kommt‘s am Wochenende zum Showdown? Man muss Verständnis für die CSU haben, weil die Bayern
natürlich die Hauptbetroffenen sind: Die Flüchtlinge kommen zu über 90 Prozent über bayerische Grenzen,
über die Landgrenze zu Österreich, bei Passau, Wegscheid etc. Insofern ist natürlich Bayern zuvorderst betroffen und macht das eigentlich hervorragend. Ich weiß nicht, ob andere Bundesländer dazu in der Lage
wären. Die Bayern sind auch diejenigen, die als Allererste erkannt haben, dass konsequent abgeschoben
werden muss. Ich würde mir wünschen, dass Rheinland-Pfalz genauso reagieren würde.
Noch mal nachgehakt: Wer geht am Wochenende als Sieger hervor? Wir wären nicht die Union, wenn wir
uns nicht auch in solchen zentralen – zugegebenermaßen – polarisierenden Fragen einigen könnten.
Die Union geht in den Umfragen zunehmend in den Sinkflug. Macht Sie das nervös? Nervös macht mich
eher das, was sich in der Europäischen Union abspielt. Es ist wichtig, dass Europa in schwierigen Zeiten zusammensteht. Es kann nicht sein, dass sich die anderen Länder wegducken und sagen: „Lasst die Deutschen
das Problem lösen.“ Dann müssen wir auch darüber nachdenken, ob andere Probleme dann auch vor Ort gelöst werden müssen. Es kann nicht sein, dass Deutschland auf der einen Seite der größte Nettozahler in der
EU ist, aber auch noch alle anderen Lasten schultern soll. Da sehe ich Notwendigkeiten.
Sitzungswoche vom 18. bis 22. Januar 2010
Sitzungswoche vom 02. bis 06. November 2015
Seite 13
Seite 13
"Deutschland muss Freizügigkeit überdenken"
(Interview in der Rhein-Zeitung vom 31.10.2015)
Was heißt das konkret: Sollen Zahlungen an andere EU-Staaten eingestellt werden? Die Frage muss
doch erlaubt sein, ob wir uns die mangelnde Solidarität mancher Nachbarländer auf Dauer noch leisten können – auch finanziell. Ein solches Verhalten darf dann nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Presse
Wie, jetzt: Geldhahn zu – und das war’s? Es geht nicht nur um finanzielle Fragen. Es geht natürlich auch
darum, wie wir die Freizügigkeit auf Dauer definieren wollen. Es liegt mir sehr viel daran, diese Freizügigkeit
in Europa zu bewahren – das ist eine zentrale Errungenschaft eines geeinten Europas. Wenn die Situation
jedoch weiter eskaliert, müssen auch wir Deutsche das jetzige Schengen-System hinterfragen oder gar temporär aufkündigen können. Auch das Thema Familiennachzug darf kein Tabu sein. Da ist auch Europa gefordert. Die entsprechende europäische Richtlinie aus dem Jahr 2003 gibt anerkannten Flüchtlingen das
Recht, Ehegatten und Kinder nachzuholen, ganz unabhängig beispielsweise von der Wohn- und Beschäftigungssituation des Flüchtlings. Das muss überdacht werden.
Die EU hat zurzeit eine ihrer größten Belastungsproben zu bestehen. Droht sie auseinanderzubrechen? Das macht mir Sorge, denn leider ist die Solidarität in der EU nicht wirklich ausgeprägt.
Wenn man sieht, dass in Slowenien Hinweis-schilder nach Deutschland aufgestellt werden und damit der
ganze Flüchtlingsstrom über Österreich zu uns gelenkt wird, dann ist das nicht gerade sehr solidarisch. Man
kann andererseits von kleinen Ländern nicht erwarten, dass sie alle Flüchtlinge einfach bei sich aufnehmen.
Alle sind gefordert, eine gemeinsame Lösung zu finden, auch die Länder, die nicht auf der Balkanroute liegen. Da kann auch England nicht sagen: „Wir nehmen in fünf Jahren 20 000 Flüchtlinge auf.“
Länder und Kommunen sind längst am Limit. Die Flüchtlingskontingente, die über Nacht plötzlich in
einem Landkreis oder in einer Stadt stehen, überfordern sowohl die Verwaltungen als auch die ehrenamtlichen Helfer. Wie sehen Sie die Situation hier in Rheinland-Pfalz?
Zunächst muss man festhalten: Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht. Er stellt erhebliche Gelder zur
Verfügung. Wir geben den Ländern pro Flüchtling 670 Euro pro Monat. Ich erwarte, dass das Land Rheinland
-Pfalz dieses Geld dann auch an die Kommunen weitergibt. Bis jetzt habe ich aber das Gefühl, als würde das
nicht so wirklich funktionieren. Das ist mehr als ärgerlich, denn die Kommunen brauchen dringend das Geld.
Sehen Sie hierzulande Koordinierungsdefizite in der Flüchtlingsproblematik?
Ich habe das Gefühl, im Land ist die Zusammenarbeit zwischen Rot-Grün das Problem, weil die Grünen
nicht bereit sind, beispielsweise bei einer stringenten Abschiebepolitik mitzumachen. Es wird allerhöchste
Zeit, dass diejenigen, die keine Berechtigung haben und die kein Asyl bekommen können, auch konsequent
abgeschoben werden. Da ist Rheinland-Pfalz noch weit zurück.
Die Fragen stelle Peter Burger RZ Koblenz und Region vom Samstag, 31. Oktober 2015, Seite 2
Sitzungswoche vom 18. bis 22. Januar 2010
Sitzungswoche vom 02. bis 06. November 2015
Seite 14
Seite 14
90. Geburtstag der Internationalen Handelskammer Deutschland (ICC)
Presse
Zum 90. Geburtstag der Internationalen Handelskammer Deutschland (ICC) durfte ich die Keynote-Rede
halten. Meine Forderung: "Nachhaltige Wirtschaftspolitik: Außenhandel; WTO-Runde und TTIP abschließen!“ wurde von allen anwesenden Gästen mit breiter Zustimmung unterstützt.
Foto: ICC Germany
Sitzungswoche vom 02. bis 06. November 2015
Familie und Kinder hoch im Kurs.
Seite 15
Sililein74 / pixelio.de
Daten und Fakten
Rund 80 Prozent der 20- bis 39-Jährigen in Deutschland finden es wichtig, eigene Kinder zu haben und wünschen sich im Durchschnitt 2,26 Kinder – 2001
waren es noch 1,57 Kinder. Im Jahr 2013 lag die tatsächliche Geburtenrate bei
1,41 Kindern pro Frau. 60 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren
wünschen sich, dass sich beide Elternteile gleichermaßen in Familie und
Beruf einbringen können. Nur für 14 Prozent der Paare ist das jedoch
umsetzbar. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist die Mütter­erwerbstätigkeit
von 59 auf 67 Prozent erheblich gestiegen.
Im Durchschnitt kehren Mütter eineinhalb Jahre nach der Geburt ihres
Kindes in den Beruf zurück. In den Unternehmen schätzen 81 Prozent
der Verantwortlichen Fami­lienfreundlichkeit mittlerweile als wichtig
ein; 2003 empfanden das nur 47 Prozent so.
(Quelle: Familienreport 2014 des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend)
Deutsche legen Wert auf Bargeld.
Trotz elektronischer und digitaler Zah­lungssysteme kaufen viele Bundesbürger weiter lieber mit Bargeld ein. Nur 32 Prozent können sich nach einer Studie
des Marktforschungsinstituts Nordlight Research vorstellen, in Zukunft ganz
auf Bargeld zu verzichten. Zwei Drittel der Bundesbürger praktizieren Mischformen aus „überwiegendem Bar­zahlen“ (30 Prozent) und gleichgewichtigem
„Zahlen mit Bargeld und elektro­nischen Zahlungsmitteln“ (36 Prozent). 13
Prozent sind „reine Barzahler“ und 20 Prozent „überwiegend elektronische
Zahler“. Bargeld vermittle in unmit­telbar greifbarer Weise persönliche Autonomie und sei in seiner Bedeutung kulturell tief verwurzelt, so die Autoren.
Gegenüber dem Szenario einer „bar­geldlosen Gesellschaft“ zeigen sich 37 Prozent der Männer, aber nur 25 Pro­zent der Frauen offen.
(Quelle: Marktforschungsinstitut Nordlight Research, Trendmonitor Finanzdienstleistungen 2015)
Impressum:
Dr. Michael Fuchs MdB
Bahnhofstraße 27
56068 Koblenz
Telefon: 0261 - 9148090
Telefax: 0261 - 9148099
www.cdu-fuchs.de
[email protected]
Bildnachweis:
www.pixelio.de
Textquellen:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Deutscher Bundestag
Rainer Sturm/ pixelio.de
Rainer Sturm/ pixelio.de