TERRE DES FEMMES Einreichung für die UN Universal Periodic

TERRE DES FEMMES –
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TERRE DES FEMMES Einreichung für die UN Universal Periodic Review
24. Sitzung der UPR Arbeitsgruppe
Fehlende Gesetze und Unterstützung sozialer Bewegungen gegen weibliche
Genitalverstümmelung in Somalia
Zusammenfassung
1. Somalia liegt, mit einer Bevölkerung von rund 10.5 Millionen1, in Afrika und wird durch
den Indischen Ozean im Osten, Dschibuti im Nordwesten, Äthiopien im Westen und Kenia im
Südwesten eingerahmt. Das Land wird als ein kulturell, linguistisch und religiös homogenes
Land betrachtet. Etwa 85% der Bevölkerung sind ethnische Somali und die meisten sind
Sunniten2. Mit Blick auf die Geschehnisse der letzten zwei Jahrzehnte3 kann das Land als
Failed State klassifiziert werden, welcher charakterisiert wird durch den Zusammenbruch der
Grundversorgungsleistung und der Verwaltungssysteme und damit auch der
rechtsstaatlichen Institutionen. Es fehlt der Einklang zwischen traditionellen Strukturen und
moderner Staatlichkeit, also zwischen der islamischen Sharia, Gewohnheits- und modernem
Recht4, wobei ersteres die Lebensweise bis heute stark beeinflusst. Als Resultat dessen ist
die Menschenrechtssituation, besonders die Frauen- und Kinderrechtslage, sehr komplex.
Länderberichte über die Menschenrechtspraxis 2013 indizieren schwere
Menschenrechtsverletzungen, die Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen und Mädchen,
unter anderem in Form von Vergewaltigungen und FGM/C, beinhalten 5. Der UN Report von
2012 bestätigt auch, dass Frauen zahlreichen Formen von geschlechtsbezogener und
1
2
World Bank, Somalia, http://data.worldbank.org/country/somalia. Retrieved on 14. June 2015
http://worldpopulationreview.com/countries/somalia-population/
3
BBC News, Somalia profile-Timeline, 05. May 2015. http://www.bbc.com/news/world-africa14094632. Retrieved on 14. June 2015
4
Human Rights Council (2011), National report submitted in accordance with paragraph 15 (a) of the
annex to Human Rights Council resolution 5/1: Somalia,
http://lib.ohchr.org/HRBodies/UPR/Documents/Session11/SO/A_HRC_Wg.6_11_SOM_1_Somalia_E.pd
f, paragraph 20. Retrieved on 17 June 2015
5
Bureau of Democracy, Human Rights and Labour; Country Reports on Human Rights Practices for
2013. Somalia, http://www.state.gov/j/drl/rls/hrrpt/humanrightsreport/index.htm#wrapper. Accessed
on 14. June 2015
1
sexueller Gewalt ausgesetzt sind, darunter fällt Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe,
Zwangsheirat und öffentliche Prügel. In von Al-Shabaab kontrollierten Gebieten werden
Mädchen regelmäßig von ihren Familien getrennt und unter Zwang an Al-Shabaab Kämpfer
„verheiratet“, oder als „Belohnung“ für Männer, die sich freiwillig als Selbstmordattentäter
gemeldet haben6, angeboten. Schlimmer noch ist, dass diese Mädchen durch die sogenannte
Infibulation, auch Pharaonische Beschneidung genannt und die extremste Form von FGM,
Jungfrauen sein müssen, bevor sexueller Kontakt entsteht. Im Beisein der weiblichen
Familienmitglieder der Braut und des Bräutigams wird die Narbe durch einen Schnitt, der von
einer Ältesten der Community durchgeführt wird, wieder geöffnet, um den
Geschlechtsverkehr zu ermöglichen7 und um zu bestätigen, dass die Braut zum Zeitpunkt der
Eheschließung noch Jungfrau war.
2. Im UPR von 2011 gibt die Regierung zu, dass FGM in Somalia weit verbreitet ist und dass
fast alle Frauen und Mädchen diesen Praktiken unterworfen sind. Weiter informiert die
Regierung, dass eine Großzahl von Menschen mit FGM ihren Lebensunterhalt verdienen. Und
das, obwohl das somalische Strafgesetzbuch die Zufügung von „Schmerz“, „starken
Schmerz“ und „sehr starken Schmerz“ unter Strafe stellt und obgleich die Praktiken auch
durch den Islam verboten sind8. 98% der Frauen zwischen 15-49 Jahre sind beschnitten
worden, wovon 78% Infibulationen sind9 (die radikalste Form, mit den gefährlichsten
gesundheitlichen Folgen).
3. Diese Einreichung zielt darauf ab, die FGM Situation in Somalia zu beleuchten. Angefacht
wurde sie durch den Fakt, dass unter den Länderberichten, die dem Menschenrechtskomitee
in den letzten Jahren gereicht wurden, keiner explizit FGM adressiert hat, obwohl es eine
globale Herausforderung darstellt und das Leben und die Rechte der Frauen und Mädchen in
Somalia gefährdet und einschränkt.
Diese Einreichung ist stark forschungsbasiert, unter Berücksichtigung des letzten Country
Universal Periodic Review (UPR) Reports und dessen Empfehlungen10, mehrerer anderer
Länderberichte über Menschenrechte, sowie aktuelle Entwicklungen der
Menschenrechtssituation11. TERRE DES FEMMES fordert, dass das Büro des UNHochkommissariats für Menschenrechte und sein Komitee Druck ausüben soll, damit Somalia
explizite Gesetze gegen FGM einführt und zusätzliche Strategien, die diese
Menschenrechtsverletzung adressieren, fördert. So wie es die anderen 25 Afrikanischen
Länder getan haben. Ein Fortschritt in Richtung der Abschaffung von FGM kann zur
Ermächtigung von Frauen (MDG 3), zur Verbesserung der Müttergesundheit (MDG 5) und
6
Paragraph 99, p.28, http://www.somaliareport.com/downloads/UN_REPORT_2012.pdf. Retrieved on
14 June 2015
7
See Edna Adan University Hospital, http://www.ednahospital.org/hospital-mission/female-genitalmutilation/, retrieved on 15.06.2015
8
Paragraph 52, p. 10,
http://lib.ohchr.org/HRBodies/UPR/Documents/Session11/SO/A_HRC_Wg.6_11_SOM_1_Somalia_E.pd
f. Accessed on 17 June 2015
9
UNICEF (2013) Towards abandoning female genital mutilation/cutting in Somalia for once, and for
all, http://www.unicef.org/infobycountry/somalia_68110.html. Accessed on 18.06.2015
10
OHCHR. Universal Periodic Review Somalia,
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/PAGES/SOSession11.aspx, Accessed on 17 June 2015
11
Bureau of Democracy, Human Rights and Labor; Country Reports on Human Rights Practices for
2013. Somalia, http://www.state.gov/j/drl/rls/hrrpt/humanrightsreport/index.htm#wrapper. Accessed
on 14. June 2015
2
zur Reduzierung der Kindersterblichkeit (MDG 4) beitragen. Wenn jedoch diese
geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzung ignoriert wird (gerade im Hinblick auf ihre
Auswirkungen), besteht die Gefahr, dass die Millennium Development Goals oder die post
2015 Sustainable Development Goals12 fern ihrer Umsetzung bleiben.
Hintergrundinformationen
4. FGM Praktiken beinhalten weniger extreme bis sehr extreme Formen der
Genitalverstümmlung (Klitoridektomie, Exzision, Infibulation und jegliche weitere Form der
Verletzung der Genitalien) 13 die aus nichttherapeutischen Gründen durchgeführt werden. Die
Praktik ist eine soziale Tradition, die in 28 Afrikanischen Ländern angewendet wird und auch
in manchen Regionen Asiens und im Westen vorzufinden ist. In Somalia ist die Infibulation
(die extreme Form, bei der die vaginale Öffnung durch die Bildung einer abdeckenden
Verdichtung14 verkleinert wird, so dass eine kleine Öffnung übrig bleibt, durch welche Urin
und Menstruationsblut abfließen kann) sehr häufig und wird zum Großteil an Kindern
zwischen 4-10 Jahren15 durchgeführt. Begründungen für die Durchführung von FGM sind
Reinigung, Sauberkeit (religiöse Gründe), die Erhaltung der Jungfräulichkeit und Treue vor
und nach der Ehe (kultureller Grund). Die Praktiken bestehen seit langem bei den Somali
und wurden von Generation zu Generation weitergegeben. Mit dem Hauptziel die weibliche
Sexualität zu kontrollieren.
FGM, eine Gesundheitliche Herausforderung und eine Menschenrechtsverletzung
5. Nach der Hochzeit (meistens zwischen 14-17 Jahren) erleben die Mädchen schmerzhafte
De-Infibulationen durch den Geschlechtsverkehr mit ihren Partnern. Eheliche
Vergewaltigungen sind häufig, da Mädchen/Frauen aus Angst vor den Schmerzen nicht
freiwillig Sex haben wollen. Das führt häufig zu Scheidungen. Männer haben zugegeben,
dass es schwer und schmerzvoll ist mit infibulierten Frauen Geschlechtsverkehr zu haben und
Frauen haben in den ersten Tage ihrer Ehe, als Resultat von Angst vor weiterer DeInfibulation und Re-Infibulation16, Sorgen geäußert über die Möglichkeit einer
Schwangerschaft und die Geburt. Direkte gesundheitliche Effekte beinhalten starke
Schmerzen, Schock, Blutungen, Tetanus oder andere Infektionen, oder Harnverhaltung.
Langzeitfolgen können unter anderem Anämie, die Entstehung von Zysten und Abszessen,
Keloide, Narbenbildung, HIV-Infektionsrisiken, Probleme bei der Geburt und permanente
psychologische Effekte sein17.
12
2015 Time for Global Action, https://sustainabledevelopment.un.org/index.php?menu=156,
Accessed on 18 June 2015
13
See WHO 2008: Eliminating female genital mutilation. An interagency statement - OHCHR, UNAIDS,
UNDP, UNECA, UNESCO, UNFPA, UNHCR, UNICEF, UNIFEM, WHO.
14
For FGM definition and classifications see WHO (2014): Female Genital Mutilation, fact sheet No
124. http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/en/. Retrieved on 18.05.2015
15
Ismail EA (2009): Female Genital Mutilation Survey in Somaliland. Hargeisa: Somaliland: Edna Aden
Maternity and teaching Hospital, 2002-2009
16
Gele et al (2013): Have we made progress in Somalia after 30 years of interventions? Attitudes
toward female circumcision among people in the Hargeisa district. BMC Research Notes 2013 6:122.
17
See more at: http://www.unfpa.org/resources/female-genital-mutilation-fgm-frequently-askedquestions#consequences_childbirth, Retrieved on 15 June 2015
3
6. Zusätzlich verletzen diese Praktiken zivile, kulturelle, ökonomische, politische und soziale
Rechte, die durch verschiedene internationale (Konvention gegen Folter,
Kinderrechtskonvention, CEDAW, etc.) und regionale Abkommen (Banjul Charta, Maputo
Protokoll) kodifiziert sind. Zusätzlich fordern weitere komplementäre Menschenrechts- und
politische Konsensus-Dokumente, wie jene die aus den UN Weltkonferenzen (z.B. die
Erklärung von Beijing und die Aktionsplattform der 4. Weltfrauenkonferenz, die "Erklärung
zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" der UN-Vollversammlung, die Internationale
Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung (ICPD)) und –Gipfeln hervorgegangen sind,
Regierungen dazu auf, für deren Respekt, Schutz und Erfüllung zu kämpfen. Die
Internationale Gemeinschaft hat sich dadurch dazu verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen
zu ergreifen um FGM abzuschaffen. Außerdem hat sie spezifische Regierungen dazu
aufgerufen Handlungen vorzunehmen (dazu zählt auch die Gesetzeserlassung), welche die
Abschaffung von FGM unterstützen18. Die CEDAW Allgemeine Empfehlung Nr. 14 drückt die
Besorgnis des Menschenrechtkomitees über das Fortdauern der Praktiken aus und fordert
Regierungen dazu auf, Bemühungen um die Abschaffung von FGM zu unterstützen. Jedoch
zeigt sich Somalia, trotz der internationalen Bemühungen für die Beendigung von FGM, nicht
dazu bereit entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
7. Es ist offensichtlich, dass FGM gegen eine Reihe von Menschenrechtsprinzipen, -normen,
und –standards, w.z.B. der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, das Recht
auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Gesundheit, Bildung, Information, und
Kinderrechte, verstößt.
8. Die Regierung von Somalia hat bisher keine Initiative ergriffen, irgendeine der
internationalen und regionalen Menschrechtsabkommen zu unterschreiben oder zu
ratifizieren die in den FGM Kontext passen, mit Ausnahme der Kinderrechtskonvention, der
Banjul Charta und der Afrikanischen Charta über die Rechte und das Wohlergehen des
Kindes19. Jedoch fordert die Regierung in Paragraph 53 des UPR die internationale
Gemeinschaft dazu auf, bewährte Verfahrensweisen zu teilen, welche dann im Kampf gegen
FGM umgesetzt werden sollen. Wie soll dieser Aufruf ernst genommen werden, im
Anbetracht der Tatsache, dass bisher keine Initiative gezeigt wurde, die bereits bestehenden
internationalen Abkommen zu unterschreiben oder zu ratifizieren? Darüber hinaus hat es die
Regierung nicht geschafft, ein explizites Gesetz gegen FGM zu verabschieden. Es fehlt
eindeutig an politischem Willen dies umzusetzen. Als Resultat dessen existiert die Praktik
immer noch und wird von sowohl kulturellen, als auch religiösen Führern als Teil von
Gewohnheits- und religiösem Recht durchgeführt.
9. Die Regierung erklärt offen im country periodic review dass die Nicht-Existenz von
Gesundheitsressourcen eine Herausforderung für die steigenden Gesundheitsbedürfnisse der
Bevölkerung20 darstellt, wozu FGM auch in großem Maße beigetragen hat. Gleichzeitig
erkennt die Regierung auch an, dass ihr Bildungssystem nicht funktioniert. Obgleich freie
18
WHO: Female Genital Mutilation, a joint WHO/UNICEF/UNFPA statement. Geneva: WHO; 1997; see
also Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women art. 2, Dec. 18,1979.
19
International human rights treaties and the Somali republic (1960 – 1991),
http://www.somalilandlaw.com/INTERNATIONAL_HUMAN_RIFHTS_TREATIES_RATIFIED_BY_THE_SO
MALI_REPUBLIC.pdf. Accessed on 18 June 2015. See also
http://www1.umn.edu/humanrts/research/ratification-somalia.html.
20
UPR 2011, paragraph 62,
http://lib.ohchr.org/HRBodies/UPR/Documents/Session11/SO/A_HRC_Wg.6_11_SOM_1_Somalia_E.pd
f. Accessed on 17 June 2015
4
Bildungsangebote auf Ebene der Grund- und Oberschulen eingeführt wurden21. Auch wenn
die Regierung politische Konflikte als einzigen Grund dafür nennt, sind weitere Gründe für
Bildungshindernisse das frühe Heiratsalter von Mädchen, Gesundheitsprobleme nach
Infibulationen und weitere Formen der Geschlechterdiskriminierung.
Abschaffungsinitiativen
10. Gere et al22 zufolge hat die ehemalige Somalische Regierung sich in den 1970ern offen
gegen FGM ausgesprochen und zahlreiche Kampagnen, die sich durch die Anwendung
verschiedener Strategien für die Abschaffung von FGM einsetzten, unterstützt. Die Somali
Women’s Democratic Association (SOWDA) wurde gegründet um Anti-FGM Projekte
umzusetzen, die darauf abzielten, diese Praktiken in Somalia zu unterbinden. Jedoch ist nach
dem Sturz des Militärregimes 1991 jegliche Bemühung der Regierung gegen FGM
zusammengebrochen und seit dem sind FGM-Programme abhängig von internationalen und
lokalen Frauenrechtsorganisation und insgesamt weniger erfolgreich.
Empfehlungen
11. Somalia muss es als Priorität sehen, die internationalen Abkommen und Konventionen
zum Schutz der Menschenrechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren, inklusive des CEDAW,
um den richtigen Rahmen für den gesetzlichen Schutz von Kindern und Frauen zu schaffen.
12. Internationalen Gesetzen müssen explizite nationale Gesetze gegen FGM folgen. Allein
durch Gesetze lässt sich FGM nicht beenden, aber sie sind der wichtigste Schritt um
Aktivisten vor Ort zu unterstützen.
13. Außerdem besteht die Notwendigkeit, die Umsetzung von Gesetzen, auch diejenigen die
durch die Verfassung Somalias vorgesehen sind, durchzusetzen. Verfassungsgesetze dürfen
nicht nur auf dem Papier bestehen, wie es momentan der Fall ist. Sie werden entworfen um
wirksam im Schutz der BewohnerInnen von Somalia, inklusive der Frauen und Kinder, zu
sein. Das Verbot der Geschlechterdiskriminierung beispielsweise wird durch die nationale
Verfassung gedeckt und muss umgesetzt werden.
14. In den Bildungssektor muss gründlich investiert werden und jegliche Maßnahmen,
welche die Beteiligung von Mädchen in Bildungsprogrammen behindern, müssen überprüft
werden, damit die Mütter von morgen gestärkt werden, FGM ein für alle Mal ein Ende zu
setzen. Analphabetismus ist manchmal die Quelle der Unwissenheit, welche schließlich das
Bestehen von schädlichen Traditionen fördert. Denn Wissen ist Reichtum und kann Berge
versetzen!
15. Somalia muss damit einverstanden sein, die Unterstützung für Anti-FGM Aktivitäten zu
gewährleisten. Wenn möglich, sollte jährlich ein Teil des staatlichen Budgets für soziale
Bewegungen gegen FGM ausgeben werden.
Fazit
16. Alle Bemühungen, die auf die Abschaffung von FGM abzielen, müssen gleichzeitig auch
nachhaltige Verhaltensmaßnahmen stärken.
21
UPR 2011, paragraph 64
22
Gele et al (2013): Have we made progress in Somalia after 30 years of interventions? Attitudes
toward female circumcision among people in the Hargeisa district. BMC Research Notes 2013 6:122.
5
Mission Statement
TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Mädchen
und Frauen, die durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, persönliche Beratung, Förderung
von Projekten und internationale Vernetzung von Gewalt betroffene Mädchen und
Frauen unterstützt. TERRE DES FEMMES klärt auf, wo Mythen und Traditionen Frauen
das Leben schwer machen, protestiert, wenn Rechte beschnitten werden und fordert
eine lebenswerte Welt für alle Mädchen und Frauen – gleichberechtigt, selbstbestimmt
und frei! Unsere Schwerpunktthemen sind Häusliche und sexualisierte Gewalt,
Zwangsheirat und Ehrverbrechen, weibliche Genitalverstümmelung, Frauenhandel und
Zwangsprostitution. Der Verein wurde 1981 gegründet, die Bundesgeschäftsstelle
befindet sich in Berlin. Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de
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