TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. Bundesgeschäftsstelle Brunnenstr. 128, 13355 Berlin Germany Tel. 0049-30 40504699-0 Fax 0049-30 40504699-99 E-Mail: [email protected] www.frauenrechte.de TERRE DES FEMMES Einreichung für die UN Universal Periodic Review 24. Sitzung der UPR Arbeitsgruppe Fehlende Gesetze und Unterstützung sozialer Bewegungen gegen weibliche Genitalverstümmelung in Somalia Zusammenfassung 1. Somalia liegt, mit einer Bevölkerung von rund 10.5 Millionen1, in Afrika und wird durch den Indischen Ozean im Osten, Dschibuti im Nordwesten, Äthiopien im Westen und Kenia im Südwesten eingerahmt. Das Land wird als ein kulturell, linguistisch und religiös homogenes Land betrachtet. Etwa 85% der Bevölkerung sind ethnische Somali und die meisten sind Sunniten2. Mit Blick auf die Geschehnisse der letzten zwei Jahrzehnte3 kann das Land als Failed State klassifiziert werden, welcher charakterisiert wird durch den Zusammenbruch der Grundversorgungsleistung und der Verwaltungssysteme und damit auch der rechtsstaatlichen Institutionen. Es fehlt der Einklang zwischen traditionellen Strukturen und moderner Staatlichkeit, also zwischen der islamischen Sharia, Gewohnheits- und modernem Recht4, wobei ersteres die Lebensweise bis heute stark beeinflusst. Als Resultat dessen ist die Menschenrechtssituation, besonders die Frauen- und Kinderrechtslage, sehr komplex. Länderberichte über die Menschenrechtspraxis 2013 indizieren schwere Menschenrechtsverletzungen, die Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen und Mädchen, unter anderem in Form von Vergewaltigungen und FGM/C, beinhalten 5. Der UN Report von 2012 bestätigt auch, dass Frauen zahlreichen Formen von geschlechtsbezogener und 1 2 World Bank, Somalia, http://data.worldbank.org/country/somalia. Retrieved on 14. June 2015 http://worldpopulationreview.com/countries/somalia-population/ 3 BBC News, Somalia profile-Timeline, 05. May 2015. http://www.bbc.com/news/world-africa14094632. Retrieved on 14. June 2015 4 Human Rights Council (2011), National report submitted in accordance with paragraph 15 (a) of the annex to Human Rights Council resolution 5/1: Somalia, http://lib.ohchr.org/HRBodies/UPR/Documents/Session11/SO/A_HRC_Wg.6_11_SOM_1_Somalia_E.pd f, paragraph 20. Retrieved on 17 June 2015 5 Bureau of Democracy, Human Rights and Labour; Country Reports on Human Rights Practices for 2013. Somalia, http://www.state.gov/j/drl/rls/hrrpt/humanrightsreport/index.htm#wrapper. Accessed on 14. June 2015 1 sexueller Gewalt ausgesetzt sind, darunter fällt Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe, Zwangsheirat und öffentliche Prügel. In von Al-Shabaab kontrollierten Gebieten werden Mädchen regelmäßig von ihren Familien getrennt und unter Zwang an Al-Shabaab Kämpfer „verheiratet“, oder als „Belohnung“ für Männer, die sich freiwillig als Selbstmordattentäter gemeldet haben6, angeboten. Schlimmer noch ist, dass diese Mädchen durch die sogenannte Infibulation, auch Pharaonische Beschneidung genannt und die extremste Form von FGM, Jungfrauen sein müssen, bevor sexueller Kontakt entsteht. Im Beisein der weiblichen Familienmitglieder der Braut und des Bräutigams wird die Narbe durch einen Schnitt, der von einer Ältesten der Community durchgeführt wird, wieder geöffnet, um den Geschlechtsverkehr zu ermöglichen7 und um zu bestätigen, dass die Braut zum Zeitpunkt der Eheschließung noch Jungfrau war. 2. Im UPR von 2011 gibt die Regierung zu, dass FGM in Somalia weit verbreitet ist und dass fast alle Frauen und Mädchen diesen Praktiken unterworfen sind. Weiter informiert die Regierung, dass eine Großzahl von Menschen mit FGM ihren Lebensunterhalt verdienen. Und das, obwohl das somalische Strafgesetzbuch die Zufügung von „Schmerz“, „starken Schmerz“ und „sehr starken Schmerz“ unter Strafe stellt und obgleich die Praktiken auch durch den Islam verboten sind8. 98% der Frauen zwischen 15-49 Jahre sind beschnitten worden, wovon 78% Infibulationen sind9 (die radikalste Form, mit den gefährlichsten gesundheitlichen Folgen). 3. Diese Einreichung zielt darauf ab, die FGM Situation in Somalia zu beleuchten. Angefacht wurde sie durch den Fakt, dass unter den Länderberichten, die dem Menschenrechtskomitee in den letzten Jahren gereicht wurden, keiner explizit FGM adressiert hat, obwohl es eine globale Herausforderung darstellt und das Leben und die Rechte der Frauen und Mädchen in Somalia gefährdet und einschränkt. Diese Einreichung ist stark forschungsbasiert, unter Berücksichtigung des letzten Country Universal Periodic Review (UPR) Reports und dessen Empfehlungen10, mehrerer anderer Länderberichte über Menschenrechte, sowie aktuelle Entwicklungen der Menschenrechtssituation11. TERRE DES FEMMES fordert, dass das Büro des UNHochkommissariats für Menschenrechte und sein Komitee Druck ausüben soll, damit Somalia explizite Gesetze gegen FGM einführt und zusätzliche Strategien, die diese Menschenrechtsverletzung adressieren, fördert. So wie es die anderen 25 Afrikanischen Länder getan haben. Ein Fortschritt in Richtung der Abschaffung von FGM kann zur Ermächtigung von Frauen (MDG 3), zur Verbesserung der Müttergesundheit (MDG 5) und 6 Paragraph 99, p.28, http://www.somaliareport.com/downloads/UN_REPORT_2012.pdf. Retrieved on 14 June 2015 7 See Edna Adan University Hospital, http://www.ednahospital.org/hospital-mission/female-genitalmutilation/, retrieved on 15.06.2015 8 Paragraph 52, p. 10, http://lib.ohchr.org/HRBodies/UPR/Documents/Session11/SO/A_HRC_Wg.6_11_SOM_1_Somalia_E.pd f. Accessed on 17 June 2015 9 UNICEF (2013) Towards abandoning female genital mutilation/cutting in Somalia for once, and for all, http://www.unicef.org/infobycountry/somalia_68110.html. Accessed on 18.06.2015 10 OHCHR. Universal Periodic Review Somalia, http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/PAGES/SOSession11.aspx, Accessed on 17 June 2015 11 Bureau of Democracy, Human Rights and Labor; Country Reports on Human Rights Practices for 2013. Somalia, http://www.state.gov/j/drl/rls/hrrpt/humanrightsreport/index.htm#wrapper. Accessed on 14. June 2015 2 zur Reduzierung der Kindersterblichkeit (MDG 4) beitragen. Wenn jedoch diese geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzung ignoriert wird (gerade im Hinblick auf ihre Auswirkungen), besteht die Gefahr, dass die Millennium Development Goals oder die post 2015 Sustainable Development Goals12 fern ihrer Umsetzung bleiben. Hintergrundinformationen 4. FGM Praktiken beinhalten weniger extreme bis sehr extreme Formen der Genitalverstümmlung (Klitoridektomie, Exzision, Infibulation und jegliche weitere Form der Verletzung der Genitalien) 13 die aus nichttherapeutischen Gründen durchgeführt werden. Die Praktik ist eine soziale Tradition, die in 28 Afrikanischen Ländern angewendet wird und auch in manchen Regionen Asiens und im Westen vorzufinden ist. In Somalia ist die Infibulation (die extreme Form, bei der die vaginale Öffnung durch die Bildung einer abdeckenden Verdichtung14 verkleinert wird, so dass eine kleine Öffnung übrig bleibt, durch welche Urin und Menstruationsblut abfließen kann) sehr häufig und wird zum Großteil an Kindern zwischen 4-10 Jahren15 durchgeführt. Begründungen für die Durchführung von FGM sind Reinigung, Sauberkeit (religiöse Gründe), die Erhaltung der Jungfräulichkeit und Treue vor und nach der Ehe (kultureller Grund). Die Praktiken bestehen seit langem bei den Somali und wurden von Generation zu Generation weitergegeben. Mit dem Hauptziel die weibliche Sexualität zu kontrollieren. FGM, eine Gesundheitliche Herausforderung und eine Menschenrechtsverletzung 5. Nach der Hochzeit (meistens zwischen 14-17 Jahren) erleben die Mädchen schmerzhafte De-Infibulationen durch den Geschlechtsverkehr mit ihren Partnern. Eheliche Vergewaltigungen sind häufig, da Mädchen/Frauen aus Angst vor den Schmerzen nicht freiwillig Sex haben wollen. Das führt häufig zu Scheidungen. Männer haben zugegeben, dass es schwer und schmerzvoll ist mit infibulierten Frauen Geschlechtsverkehr zu haben und Frauen haben in den ersten Tage ihrer Ehe, als Resultat von Angst vor weiterer DeInfibulation und Re-Infibulation16, Sorgen geäußert über die Möglichkeit einer Schwangerschaft und die Geburt. Direkte gesundheitliche Effekte beinhalten starke Schmerzen, Schock, Blutungen, Tetanus oder andere Infektionen, oder Harnverhaltung. Langzeitfolgen können unter anderem Anämie, die Entstehung von Zysten und Abszessen, Keloide, Narbenbildung, HIV-Infektionsrisiken, Probleme bei der Geburt und permanente psychologische Effekte sein17. 12 2015 Time for Global Action, https://sustainabledevelopment.un.org/index.php?menu=156, Accessed on 18 June 2015 13 See WHO 2008: Eliminating female genital mutilation. An interagency statement - OHCHR, UNAIDS, UNDP, UNECA, UNESCO, UNFPA, UNHCR, UNICEF, UNIFEM, WHO. 14 For FGM definition and classifications see WHO (2014): Female Genital Mutilation, fact sheet No 124. http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/en/. Retrieved on 18.05.2015 15 Ismail EA (2009): Female Genital Mutilation Survey in Somaliland. Hargeisa: Somaliland: Edna Aden Maternity and teaching Hospital, 2002-2009 16 Gele et al (2013): Have we made progress in Somalia after 30 years of interventions? Attitudes toward female circumcision among people in the Hargeisa district. BMC Research Notes 2013 6:122. 17 See more at: http://www.unfpa.org/resources/female-genital-mutilation-fgm-frequently-askedquestions#consequences_childbirth, Retrieved on 15 June 2015 3 6. Zusätzlich verletzen diese Praktiken zivile, kulturelle, ökonomische, politische und soziale Rechte, die durch verschiedene internationale (Konvention gegen Folter, Kinderrechtskonvention, CEDAW, etc.) und regionale Abkommen (Banjul Charta, Maputo Protokoll) kodifiziert sind. Zusätzlich fordern weitere komplementäre Menschenrechts- und politische Konsensus-Dokumente, wie jene die aus den UN Weltkonferenzen (z.B. die Erklärung von Beijing und die Aktionsplattform der 4. Weltfrauenkonferenz, die "Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" der UN-Vollversammlung, die Internationale Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung (ICPD)) und –Gipfeln hervorgegangen sind, Regierungen dazu auf, für deren Respekt, Schutz und Erfüllung zu kämpfen. Die Internationale Gemeinschaft hat sich dadurch dazu verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen um FGM abzuschaffen. Außerdem hat sie spezifische Regierungen dazu aufgerufen Handlungen vorzunehmen (dazu zählt auch die Gesetzeserlassung), welche die Abschaffung von FGM unterstützen18. Die CEDAW Allgemeine Empfehlung Nr. 14 drückt die Besorgnis des Menschenrechtkomitees über das Fortdauern der Praktiken aus und fordert Regierungen dazu auf, Bemühungen um die Abschaffung von FGM zu unterstützen. Jedoch zeigt sich Somalia, trotz der internationalen Bemühungen für die Beendigung von FGM, nicht dazu bereit entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. 7. Es ist offensichtlich, dass FGM gegen eine Reihe von Menschenrechtsprinzipen, -normen, und –standards, w.z.B. der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Gesundheit, Bildung, Information, und Kinderrechte, verstößt. 8. Die Regierung von Somalia hat bisher keine Initiative ergriffen, irgendeine der internationalen und regionalen Menschrechtsabkommen zu unterschreiben oder zu ratifizieren die in den FGM Kontext passen, mit Ausnahme der Kinderrechtskonvention, der Banjul Charta und der Afrikanischen Charta über die Rechte und das Wohlergehen des Kindes19. Jedoch fordert die Regierung in Paragraph 53 des UPR die internationale Gemeinschaft dazu auf, bewährte Verfahrensweisen zu teilen, welche dann im Kampf gegen FGM umgesetzt werden sollen. Wie soll dieser Aufruf ernst genommen werden, im Anbetracht der Tatsache, dass bisher keine Initiative gezeigt wurde, die bereits bestehenden internationalen Abkommen zu unterschreiben oder zu ratifizieren? Darüber hinaus hat es die Regierung nicht geschafft, ein explizites Gesetz gegen FGM zu verabschieden. Es fehlt eindeutig an politischem Willen dies umzusetzen. Als Resultat dessen existiert die Praktik immer noch und wird von sowohl kulturellen, als auch religiösen Führern als Teil von Gewohnheits- und religiösem Recht durchgeführt. 9. Die Regierung erklärt offen im country periodic review dass die Nicht-Existenz von Gesundheitsressourcen eine Herausforderung für die steigenden Gesundheitsbedürfnisse der Bevölkerung20 darstellt, wozu FGM auch in großem Maße beigetragen hat. Gleichzeitig erkennt die Regierung auch an, dass ihr Bildungssystem nicht funktioniert. Obgleich freie 18 WHO: Female Genital Mutilation, a joint WHO/UNICEF/UNFPA statement. Geneva: WHO; 1997; see also Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women art. 2, Dec. 18,1979. 19 International human rights treaties and the Somali republic (1960 – 1991), http://www.somalilandlaw.com/INTERNATIONAL_HUMAN_RIFHTS_TREATIES_RATIFIED_BY_THE_SO MALI_REPUBLIC.pdf. Accessed on 18 June 2015. See also http://www1.umn.edu/humanrts/research/ratification-somalia.html. 20 UPR 2011, paragraph 62, http://lib.ohchr.org/HRBodies/UPR/Documents/Session11/SO/A_HRC_Wg.6_11_SOM_1_Somalia_E.pd f. Accessed on 17 June 2015 4 Bildungsangebote auf Ebene der Grund- und Oberschulen eingeführt wurden21. Auch wenn die Regierung politische Konflikte als einzigen Grund dafür nennt, sind weitere Gründe für Bildungshindernisse das frühe Heiratsalter von Mädchen, Gesundheitsprobleme nach Infibulationen und weitere Formen der Geschlechterdiskriminierung. Abschaffungsinitiativen 10. Gere et al22 zufolge hat die ehemalige Somalische Regierung sich in den 1970ern offen gegen FGM ausgesprochen und zahlreiche Kampagnen, die sich durch die Anwendung verschiedener Strategien für die Abschaffung von FGM einsetzten, unterstützt. Die Somali Women’s Democratic Association (SOWDA) wurde gegründet um Anti-FGM Projekte umzusetzen, die darauf abzielten, diese Praktiken in Somalia zu unterbinden. Jedoch ist nach dem Sturz des Militärregimes 1991 jegliche Bemühung der Regierung gegen FGM zusammengebrochen und seit dem sind FGM-Programme abhängig von internationalen und lokalen Frauenrechtsorganisation und insgesamt weniger erfolgreich. Empfehlungen 11. Somalia muss es als Priorität sehen, die internationalen Abkommen und Konventionen zum Schutz der Menschenrechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren, inklusive des CEDAW, um den richtigen Rahmen für den gesetzlichen Schutz von Kindern und Frauen zu schaffen. 12. Internationalen Gesetzen müssen explizite nationale Gesetze gegen FGM folgen. Allein durch Gesetze lässt sich FGM nicht beenden, aber sie sind der wichtigste Schritt um Aktivisten vor Ort zu unterstützen. 13. Außerdem besteht die Notwendigkeit, die Umsetzung von Gesetzen, auch diejenigen die durch die Verfassung Somalias vorgesehen sind, durchzusetzen. Verfassungsgesetze dürfen nicht nur auf dem Papier bestehen, wie es momentan der Fall ist. Sie werden entworfen um wirksam im Schutz der BewohnerInnen von Somalia, inklusive der Frauen und Kinder, zu sein. Das Verbot der Geschlechterdiskriminierung beispielsweise wird durch die nationale Verfassung gedeckt und muss umgesetzt werden. 14. In den Bildungssektor muss gründlich investiert werden und jegliche Maßnahmen, welche die Beteiligung von Mädchen in Bildungsprogrammen behindern, müssen überprüft werden, damit die Mütter von morgen gestärkt werden, FGM ein für alle Mal ein Ende zu setzen. Analphabetismus ist manchmal die Quelle der Unwissenheit, welche schließlich das Bestehen von schädlichen Traditionen fördert. Denn Wissen ist Reichtum und kann Berge versetzen! 15. Somalia muss damit einverstanden sein, die Unterstützung für Anti-FGM Aktivitäten zu gewährleisten. Wenn möglich, sollte jährlich ein Teil des staatlichen Budgets für soziale Bewegungen gegen FGM ausgeben werden. Fazit 16. Alle Bemühungen, die auf die Abschaffung von FGM abzielen, müssen gleichzeitig auch nachhaltige Verhaltensmaßnahmen stärken. 21 UPR 2011, paragraph 64 22 Gele et al (2013): Have we made progress in Somalia after 30 years of interventions? Attitudes toward female circumcision among people in the Hargeisa district. BMC Research Notes 2013 6:122. 5 Mission Statement TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Mädchen und Frauen, die durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, persönliche Beratung, Förderung von Projekten und internationale Vernetzung von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen unterstützt. TERRE DES FEMMES klärt auf, wo Mythen und Traditionen Frauen das Leben schwer machen, protestiert, wenn Rechte beschnitten werden und fordert eine lebenswerte Welt für alle Mädchen und Frauen – gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei! Unsere Schwerpunktthemen sind Häusliche und sexualisierte Gewalt, Zwangsheirat und Ehrverbrechen, weibliche Genitalverstümmelung, Frauenhandel und Zwangsprostitution. Der Verein wurde 1981 gegründet, die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Berlin. Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de 6
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