Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21. Wahlperiode
21/646
09.06.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 01.06.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Mobbing an Hamburger Schulen – Warum verschließt der Schulsenator
die Augen vor der traurigen Wirklichkeit?
In einem Artikel der Online-Ausgabe der „WELT“ am Sonntag,
(http://m.welt.de/regionales/hamburg/article141648204/Mobbing-Wenn-einKind-gedemuetigtwird.html?wtrid=socialmedia.socialflow....socialflow_facebook) wurde der
bedrückende Fall eines Hamburger Schülers geschildert, der über mehrere
Schuljahre hinweg Opfer schlimmster Mobbing-Attacken seiner Mitschüler
war, ohne dass die Schule helfend eingriff, ihm zur Seite stand oder gar die
Täter mit Konsequenzen belegte. Dies geschah, obwohl die Eltern des Schülers wiederholt auf die Vorfälle hinwiesen, explizit um Hilfe baten, der Schüler
sich massiv veränderte und sich seine Wesensveränderung sogar in den
Zeugnissen niederschlug.
Vorfälle dieser Art scheinen heute zum Schulalltag zu gehören, abgebrühte
Sätze wie „Kinder sind nun mal so“ oder „da kann man nichts machen, die
Kinder müssen das unter sich klären“ werden besorgten Eltern entgegengeschmettert, während Kinderseelen leiden. Hilfe kommt oft viel zu spät, wenn
der Schaden schon unwiederbringlich entstanden ist. Dennoch ließen sich
die Hamburger GRÜNEN, ihrerseits mit dem Fall und der Bitte um politische
Aufklärungsarbeit konfrontiert, zu der Aussage hinreißen, dass „es in Hamburg kein Mobbing-Problem gäbe“ (siehe Artikel oben).
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1.
Gibt es aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde
ein Mobbingproblem an Hamburger Schulen?
2.
Wie viele Konflikte und Mobbing-Vorfälle zwischen Schülerinnen und
Schülern (SuS) sowie zwischen Lehrkräften und Schülern haben sich
seit dem Schuljahr 2010/2011 an Hamburger Schulen ereignet beziehungsweise wurden gemeldet? Bitte nach Schuljahr, Bezirk, Schule und
Schulart aufschlüsseln.
3.
Welche Erkenntnisse hat der Senat beziehungsweise die zuständige
Behörde generell zu Mobbing-Vorfällen unter der Schülerschaft sowie
auch zwischen Lehrern und Schülern an Hamburger Schulen?
Bundesweite Studien und Veröffentlichungen der letzten Jahre weisen auf die Problematik des Mobbings an Schulen hin. Diese Darstellungen enthalten bisher jedoch
kaum Erkenntnisse über eine Zu- oder Abnahme des Phänomens in den letzten Jahren (Längsschnitt- oder Paneluntersuchungen). Diese Einschätzung gilt auch in Bezug
auf die Hamburger Schulen. Der zuständigen Behörde liegen keine Hinweise auf eine
besondere Zunahme an Fällen vor.
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Die zuständige Behörde führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Auch Konfliktfälle, die im Sinne der Frage als „Mobbing“ qualifiziert werden können und schulintern im Rahmen der Beratungsdienste oder durch Beratungslehrerinnen beziehungsweise -lehrer sowie Klassenlehrerinnen beziehungsweise -lehrer bearbeitet und gelöst
wurden, werden durch die zuständige Behörde statistisch nicht erfasst.
4.
Welche Art von Hilfestellung wurde sowohl den Opfern als auch den
Tätern in den einzelnen Fällen seitens der Schule beziehungsweise
unter Hinzuziehung externer Stellen, angeboten? Was wurde getan, um
insbesondere die Konflikte zu lösen, den Opfern zu helfen, die Täter zu
ahnden und das Auftreten vergleichbarer Vorfälle für die Zukunft zu vermeiden/zu unterbinden?
Der Senat ist im Hinblick auf den Sozialdatenschutz nach Sozialgesetzbuch gehindert,
nähere Angaben zum konkreten Vorgehen in Einzelfällen zu machen, siehe auch
Antwort zu 15.
Zu Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen beziehungsweise Schüler, Lehrkräfte
und Sorgeberechtigte sowie Fortbildungsangeboten siehe Antwort zu 9., 10. und 11.
5.
Gibt es eine signifikante Steigerung von Mobbing-Vorfällen im schulischen Bereich?
Wenn ja, welche Art der Konflikte oder welche Art von Mobbing treten
gehäuft auf? Wie erklärt sich der Senat beziehungsweise die zuständige
Behörde diese Entwicklung?
Siehe Antwort zu 1. bis 3.
6.
Welche Motivation lag den bekannt gewordenen Mobbing-Vorfällen auf
Täterseite zugrunde? Bitte, falls möglich, nach Häufigkeit des Auftretens
darstellen.
Grundsätzlich können sämtliche Eigenschaften und Verhaltensweisen eines Kindes/
Jugendlichen zum Anlass für Mobbing benutzt werden, siehe auch
http://www.hamburg.de/contentblob/4338042/data/broschuere-mobbingcybermobbing.pdf.
Zu den Motiven der Täter liegen keine Daten vor.
7.
Welche Rolle spielte bei den bekannt gewordenen Mobbing-Vorfällen
der ethnische oder religiöse Hintergrund der Schüler/-innen, die an den
Mobbingvorfällen beteiligt waren (auf Täter- und auf Opferseite)?
Der zuständigen Behörde sind keine Mobbing-Fälle mit explizit ethnischem oder religiösem Hintergrund bekannt.
In Fortbildungen der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung der zuständigen Behörde berichteten Lehrkräfte von Konflikten in ihren Lerngruppen, die aufgrund der Beteiligung von Personen mit Migrationsgeschichte von den Lehrkräften zunächst als „kulturell“ bedingt bewertet wurden. Bei genauerer Betrachtung lagen die Ursachen dieser
Konflikte aber zumeist pubertätsbedingt eher im Bereich der persönlichen Konflikte
und des Konkurrenzdenkens oder waren auf Missverständnisse zurückzuführen.
8.
Wie viele Schüler mit türkischem oder arabischem Migrationshintergrund
wurden seit dem Schuljahr 2010/2011 des Mobbings bezichtigt und dem
Schulträger oder der Schulverwaltung gemeldet? Wie stellen sich diese
Zahlen auf Opferseite dar? Bitte nach Schuljahren und Mobbingart aufschlüsseln sowie absolute und Prozentzahlen angeben.
Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Daten vor; siehe auch Antwort zu 1. bis
3.
9.
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Was hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bisher
unternommen, um Mobbing unter der Schülerschaft sowie auch zwischen der Lehrerschaft und Schülern vorzubeugen und welche konkreten Maßnahmen wurden bisher ergriffen oder sind geplant?
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10. Welche Präventionskonzepte werden in Hamburg verfolgt, welche Präventionsprogramme sind in welchen Schulen in konkreter Umsetzung
und wie ist die Resonanz/Akzeptanz, wie die (wodurch spürbare) Wirkung?
11. Welche Angebote zur Lehrerfortbildung machen das LI oder andere
Fortbildungseinrichtungen zum Thema Mobbing, wie ist die Resonanz/
Akzeptanz unter der Lehrerschaft beziehungsweise an den Schulen, wie
stellen sich die Teilnehmerzahlen dar?
Im engeren und weiteren Kontext des Themas Mobbing existieren eine Fülle von
Fortbildungsangeboten und mit Fortbildung verbundenen Maßnahmen, die von unterschiedlichen Einrichtungen angeboten werden:
Die Polizei Hamburg ist bereits seit dem Jahr 1982 im Rahmen des Präventionsprogrammes „Kinder- und Jugenddelinquenz“ an den allgemeinbildenden Schulen tätig.
Das Präventionsprogramm ist ein Baustein des Senatskonzeptes „Handeln gegen
Jugendgewalt“.
Seit dem Beginn des Schuljahres 2008/2009 sind für die Klassenstufen fünf bis acht
folgende Unterrichtsinhalte fest vorgesehen:
 Klassenstufe 5:
Opferprävention (Wie vermeide ich, Opfer zu werden?)
(Wie und wo bekomme ich Hilfe?)
 Klassenstufe 6:
Zeugen und Helfer (Wie helfe ich richtig?)
 Klassenstufe 7:
Gewalt gegen Personen und Sachen
(Was ist Gewalt? Wie ermittelt die Polizei?)
 Klassenstufe 8:
Gewalt – und danach?
(Welche rechtlichen Folgen kann eine Straftat haben?)
Das Phänomen Mobbing wird in den Präventionsunterrichten nicht als eigenständiger
Komplex behandelt, es wird aber im Rahmen der oben genannten Unterrichtsinhalte
thematisiert.
Beginnend im Jahr 2007 wurde durch das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) der zuständigen Behörde das Projekt „Anti-Mobbing-Koffer – Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein!“ an mittlerweile über 80 Stadtteilschulen
und Gymnasien eingeführt.
Mobbingprävention in der Grundschule wird seit 2013 mit dem Programm „Gegen den
Strich“ thematisiert. Seither sind 58 Lehrerinnen und Lehrer in zehnstündigen Fortbildungen qualifiziert worden
Die Qualifizierungsmaßnahmen „Qualifizierung zur Interkulturellen Koordination“ und
„Interkulturelles Kompetenztraining/Anti-Bias-Training für Lehrkräfte“ der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung des LI zielen auf einen professionellen Umgang mit
Heterogenität, somit auf die Prävention von interkulturellen Konflikten und auf ein besseres Schulklima. Im Rahmen der Qualifizierung zur Interkulturellen Koordination wurden im ersten Durchgang 23 Lehrkräfte aller Schulformen ausgebildet, im laufenden
zweiten Durchgang befinden sich 20 Lehrkräfte aller Schulformen.
Das „Interkulturelle Kompetenztraining“ wird seit 2009 einmal jährlich für 20 Lehrkräfte-Teams aus fünf bis sechs Schulen durch das LI in Kooperation mit der Unfallkasse
Nord angeboten. Laut einer internen Evaluation aus dem Jahr 2014 berichtet die
Mehrzahl der Lehrkräfte, die das interkulturelle Kompetenztraining durchführen, von
einem veränderten Klassenklima, das sich auch langfristig auf das Schulklima und die
Zusammenarbeit im Kollegium niederschlägt.
Zur „Akzeptanz der Vielfalt sexueller Orientierungen und Geschlechteridentitäten“
werden Schulen durch Beratungen, Schulbegleitung und Fortbildung des LI und
außerschulischen Kooperationspartnern unterstützt. Dabei geht es auch um die
Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit nicht eindeutiger Geschlechtszugehörigkeit sowie von Jugendlichen im Coming-Out. Dabei geht es immer wieder um Maßnahmen, die Diskriminierung und Mobbing der Betroffenen verhindern sollen. Pro
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Schuljahr finden dazu circa sechs Fortbildungen und 15 Beratungen mit steigender
Tendenz statt.
In der Ausbildung der Beratungslehrkräfte ist das Thema Mobbing mit einem Modul
verankert, das von der Beratungsstelle Gewaltprävention der zuständigen Behörde
durchgeführt wird.
Ergänzend wurden Fortbildungsangebote für schulische Fachkräfte und ergänzende
Präventionskonzepte (zum Beispiel das Ergänzungsmodul Cybermobbing (2013)
sowie für die Grundschule das Programm „Gegen den Strich“ (2014) entwickelt und
ausgebaut.
Beispielsweise sind bezüglich des Mobbinginterventions-Ansatzes „No Blame
Approach“ seit 2011 insgesamt 125 Kolleginnen und Kollegen aus den Beratungsdiensten fortgebildet worden, davon 39 Fachkräfte aus den ReBBZ. Seit 2015 ist die
zweimal im Jahr angebotene Fortbildung mit zehn Stunden auch offen für Lehrkräfte,
die nicht im Beratungsdienst tätig sind.
Der Themenkomplex Mobbing wird auch innerhalb der Qualifizierungsmaßnahme
„Begleitung von Opfern an Schulen“ (BeOS) behandelt. Seit Beginn des Schuljahrs
2013/2014 konnten 44 Fachkräfte geschult werden.
Weitere Fortbildungsthemen des LI im Jahr 2015 sind: Mobbing im Kontext Schule,
Mobbingfortbildung für angehende Beratungslehrkräfte, Fortbildung für Lehrer in Ausbildung: Digitale Lebenswelten von Jugendlichen – zwischen Chancen und “Cybermobbing“, die Anti-Mobbingwoche - Wir bleiben dran!, eine Multiplikatorenschulung
„Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“, Umgang mit Cybermobbing im Kontext Schule.
Das Thema „Cybermobbing“ wird im LI in den Veranstaltungen des Referats Medienpädagogik sowie des SuchtPräventionsZentrums in unterschiedlichen Formaten (zentrale und schulinterne Angebote, Beratungen für Gruppen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte und Eltern, Medienkompetenztage, Workshops im Rahmen von Themen- beziehungsweise Projekttagen) aufgegriffen. Veranstaltungen werden zum Teil auch in Kooperation mit der Beratungsstelle Gewaltprävention der BSB durchgeführt.
Mit der Einführung des Hamburger Medienpasses wurden bereits konkrete präventive
Maßnahmen ergriffen (siehe Drs. 20/7358 und 20/8071). Die fünf Module des Hamburger Medienpasses, zu denen auch das Modul „Cybermobbing“ gehört, sind in der
Form durchstrukturierter Unterrichtseinheiten einschließlich aller benötigten Medien,
Tafelbilder und Arbeitsblätter konzipiert. Die Resonanz auf das Modul „Cybermobbing“
des Hamburger Medienpasses wird als positiv bewertet, so erfolgen im Durchschnitt
etwa 100 Downloads des Unterrichtsmaterials pro Monat seit der Veröffentlichung im
Herbst 2014 unter: http://li.hamburg.de/medienpass-cybermobbing/.
Das SuchtPräventionsZentrum greift unter anderem das Thema Cybermobbing im
Unterrichtsmaterial „Mediennutzung von Jugendlichen: Chancen und Risiken“ für die
Klassen 7 bis 10 auf (gemeinsames Projekt der Referate Suchtprävention, Gewaltprävention und Medienpädagogik des LI). Pro Schuljahr finden circa 15 Termine (Unterrichtsberatung/Fortbildung) statt; darüber werden jeweils circa 160 Pädagoginnen und
Pädagogen erreicht. Diese Thematik wird auch für Elternveranstaltungen angeboten.
Die Beratungsabteilungen der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ)
können von Lehrkräften, Eltern und Schülern/-innen wie auch außerschulischen Partnern bei schulischen Mobbingsituationen um Unterstützung gebeten werden. Die
ReBBZ arbeiten vertraulich und versuchen an erster Stelle zwischen den Opfern und
Tätern und deren Umfeld zu vermitteln, um die Mobbingsituation mit dem Fokus auf
das Opfer aufzulösen. Bei Bedarf werden Unterstützungsmaßnahmen wie Gespräche
– einzeln, in der Gruppe oder in der Klasse –, Sanktionen für die Täter nach Hamburgischem Schulgesetz, Vermittlung in weitere Hilfen wie Therapien oder Trainings
besprochen und deren Durchführung festgelegt. Dieser Prozess wird gemeinsam mit
den Beteiligten bis zur erfolgreichen Klärung beziehungsweise Auflösung der Mobbingsituation begleitet. Die Unterstützungsmaßnahmen werden im Prozess überprüft
und bei Bedarf an eine veränderte Situation angepasst.
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Weitere Unterstützung kann durch externe Kooperationspartner geleistet werden. Dies
können freie Träger der Jugendhilfe, weitere behördliche Fachstellen, niedergelassene Psychotherapeuten, aber auch Kliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie sein.
Die Polizei empfiehlt Betroffenen sowie Lehrkräften, Sorgeberechtigten und sonstigen
Ratsuchenden die Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle Gewaltprävention der
zuständigen Behörde. Opfer von Straftaten werden durch die Polizei grundsätzlich
über ihre Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen des Strafverfahrens
aufgeklärt. Geschädigten wird regelhaft das entwickelte „Merkblatt über Rechte von
Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren“ ausgehändigt.
Lehrkräfte, die dem Mobbing von Schülerinnen und Schülern ausgesetzt sind, werden
von Beratungslehrkräften beziehungsweise dem schulischen Beratungsdienst und von
der Beratungsstelle für Abhängigkeitsprobleme und Krisenbewältigung (BST) im LI
unterstützt.
12. Welche Rolle spielt nach Einschätzung des Senats beziehungsweise der
zuständigen Behörde das Elternhaus sowohl der Täter als auch der
Mobbingopfer im Rahmen von Mobbing-Vorfällen und welchen Einfluss
üben Vereine und Organisationen auf die Schüler/-innen aus?
Zur Rolle von Eltern sowohl von Mobbing-Opfern als auch von Mobbing-Täterinnen
und -tätern sowie zum Einfluss von Vereinen und Organisationen auf Schülerinnen
und Schüler im Zusammenhang mit dem Thema Mobbing liegen der zuständigen
Behörde keine spezielleren, über das allgemein im Rahmen wissenschaftlicher Erforschung des Themas generierte Wissen hinausgehenden Kenntnisse vor.
13. Bei welcher offiziellen Stelle werden Mobbing-Vorfälle an Schulen in
welcher Weise gemeldet und wie geht diese Stelle mit dem Thema Mobbing unter der Schülerschaft um? Welche konkrete Unterstützung wird
den Betroffenen von welchen Stellen geboten?
Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Sorgeberechtigte sollen sich bei Verdachtsfällen zunächst mit der jeweiligen Klassenlehrkraft in Verbindung setzen. Im
Weiteren können sozialpädagogische Fachkräfte oder Beratungslehrkräfte sowie die
Abteilungs- und Schulleitungen eingebunden werden. Auch die Beratungsabteilungen
der ReBBZ nehmen Meldungen von Schülerinnen beziehungsweise Schülern, Eltern
oder Lehrkräften entgegen. Eine konkrete Unterstützung wird einzelfallbezogen in
unterschiedlichen Formen angeboten und durch die Beratungsinstitutionen der
zuständigen Behörde umgesetzt.
14. In wie vielen der bekannt gewordenen Mobbing-Vorfällen wurde die Polizei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft hinzugezogen und ein
Ermittlungsverfahren und/oder auch ein anschließendes Jugendstrafverfahren mit welchem Ergebnis durchgeführt? Bitte getrennt nach Schuljahren seit dem Schuljahr 2011/2012 aufschlüsseln.
Das Phänomen Mobbing ist kein eigenständiger Straftatbestand; in diesem Zusammenhang infrage kommende Straftaten sind beispielsweise Beleidigung, Bedrohung,
Üble Nachrede oder Verleumdung. Straftaten werden in der bundeseinheitlich geführten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Eine Unterscheidung nach Phänomenbereichen besteht in der PKS nicht. Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne
der Fragestellung bei der Polizei nicht geführt. Für die Beantwortung der Fragestellung wäre eine Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten der Kriminalpolizei
des erfragten Zeitraums erforderlich. Die Auswertung mehrerer Hunderttausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung
stehenden Zeit nicht möglich.
Daten zur Beantwortung der Frage, ob eine erfasste Straftat im Zusammenhang mit
einer Mobbing-Attacke an einer Schule steht, werden im Vorgangsverwaltungs- und
-bearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft MESTA nicht erfasst.
Dafür müssten sämtliche Verfahrensakten, die für Jugendliche und Heranwachsende
seit dem Jahr 2011 unter dem Tatvorwurf eines Beleidigungsdelikts gemäß §§ 185
fortfolgende StGB, einer Körperverletzung gemäß § 223 StGB oder einer gefährlichen
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Körperverletzung gemäß § 224 StGB in MESTA registriert worden sind, ausgewertet
werden.
Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung
stehenden Zeit nicht möglich.
15. Wie gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde nun in
dem durch den oben angeführten Artikel konkret bekannt gewordenen
Mobbing-Fall weiter vorzugehen und für den betroffenen Jungen wirksam Abhilfe zu schaffen?
Der Einzelfall ist der zuständigen Behörde bekannt und wird bearbeitet, siehe hierzu
auch Antwort zu 13. Der Senat ist im Hinblick auf den Sozialdatenschutz nach Sozialgesetzbuch gehindert, nähere Angaben zum konkreten Vorgehen in den jeweiligen
Einzelfällen zu machen.
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