Pressemitteilung Betriebsprüfung und elektronische Kassensysteme Essen, den 26. Juni 2015****Die elektronische Datenverarbeitung ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Zahlreiche Hard- und Software erleichtern das Leben ungemein, beinhalten aber auch entsprechende Risiken. Gerade die elektronischen Kassensysteme sind aus dem Einzelhandel und der Gastronomie nicht mehr wegzudenken. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, hat bei Betriebsprüfungen aber leider immer wieder die Erfahrung gemacht, dass die Unternehmer, die diese Kassensysteme im Einsatz haben, gegen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verstoßen. "Allgemein wird von den Unternehmern die Rechtsauffassung vertreten, dass – wenn sie einen ordnungsgemäßen Z-Abschlag täglich in der Finanzbuchhaltung erfassen – sie ihren Aufbewahrungspflichten Genüge getan haben. Dies ist aber leider ein Irrglaube. Bereits in den 90er Jahren wurden bei Einführung der elektronischen Kassen die sogenannten Bonrollen durch elektronische Tagesjournale ersetzt", erklärt Steuerberaterin Bettina M. RauFranz. In der Vergangenheit war die Bonrolle Bestandteil der Kassenführung und somit entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufzubewahren. Als das elektronische Kassenjournal die Bonrolle ersetzte, war dieses Journal genauso aufbewahrungspflichtig wie seinerzeit die Bonrolle. Sehr viele Unternehmer haben dies missachtet und haben im Rahmen von Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung das Problem, dass man ihnen vorwirft, gegen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verstoßen zu haben und somit – wenn z. B. bei Nachkalkulationen Kalkulationsdifferenzen entstanden sind – Zuschätzungen erfolgen, die zu einem erheblichen finanziellen Schaden, wenn nicht sogar zur Insolvenz, führen können. Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz rät den Unternehmen daher dringend, sich von einem fachkundigen Steuerberater über die elektronischen Kassensysteme und die hiermit verbundenen Aufbewahrungspflichten beraten zu lassen. Über Roland Franz & Partner Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen. Unternehmenskontakt: Roland Franz & Partner Steuerberater – Rechtsanwälte Bettina M. Rau-Franz Moltkeplatz 1 45138 Essen Tel: 0201-81095-0 Fax: 0201-81095-95 E-Mail: [email protected] www.franz-partner.de Pressekontakt: GBS – Die PublicityExperten Dr. Alfried Große Am Ruhrstein 37c 45133 Essen Tel.: 0201 84195-94 [email protected] www.publicity-experte.de
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