26.06.2015 - Roland Franz & Partner

Pressemitteilung
Betriebsprüfung und elektronische Kassensysteme
Essen, den 26. Juni 2015****Die elektronische Datenverarbeitung ist aus unserem
Leben nicht mehr wegzudenken. Zahlreiche Hard- und Software erleichtern das Leben
ungemein, beinhalten aber auch entsprechende Risiken. Gerade die elektronischen
Kassensysteme sind aus dem Einzelhandel und der Gastronomie nicht mehr
wegzudenken. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der
Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen
und Düsseldorf, hat bei Betriebsprüfungen aber leider immer wieder die Erfahrung
gemacht, dass die Unternehmer, die diese Kassensysteme im Einsatz haben, gegen
die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verstoßen.
"Allgemein wird von den Unternehmern die Rechtsauffassung vertreten, dass – wenn sie
einen ordnungsgemäßen Z-Abschlag täglich in der Finanzbuchhaltung erfassen – sie ihren
Aufbewahrungspflichten Genüge getan haben. Dies ist aber leider ein Irrglaube. Bereits in
den 90er Jahren wurden bei Einführung der elektronischen Kassen die sogenannten
Bonrollen durch elektronische Tagesjournale ersetzt", erklärt Steuerberaterin Bettina M. RauFranz.
In der Vergangenheit war die Bonrolle Bestandteil der Kassenführung und somit
entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufzubewahren. Als das
elektronische Kassenjournal die Bonrolle ersetzte, war dieses Journal genauso
aufbewahrungspflichtig wie seinerzeit die Bonrolle. Sehr viele Unternehmer haben dies
missachtet und haben im Rahmen von Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung das
Problem, dass man ihnen vorwirft, gegen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
verstoßen zu haben und somit – wenn z. B. bei Nachkalkulationen Kalkulationsdifferenzen
entstanden sind – Zuschätzungen erfolgen, die zu einem erheblichen finanziellen Schaden,
wenn nicht sogar zur Insolvenz, führen können.
Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz rät den Unternehmen daher dringend, sich von einem
fachkundigen Steuerberater über die elektronischen Kassensysteme und die hiermit
verbundenen Aufbewahrungspflichten beraten zu lassen.
Über Roland Franz & Partner
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu
einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in
Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente
Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten
individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung
einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch
Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause
geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft
vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte
auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar
machen.
Unternehmenskontakt:
Roland Franz & Partner
Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
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Fax: 0201-81095-95
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