Steckbrief-IT-Sicherheitsgesetz-Stand

Bundesverband der Krankenhaus-ITLeiterinnen/Leiter e.V.
Aktions-Steckbrief
IT-Sicherheitsgesetz
Worum geht es?
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Ziel des Gesetzes ist eine Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer
Systeme in Deutschland
Für kritische Branchen wird eine Meldepflicht zu Sicherheitsvorkommnissen definiert
Regelmäßige Prüfungen (audits) sollen die Einhaltung von Mindestsicherheitsniveaus
sicherstellen
Pflichtverletzungen können mit einem Bußgeld bis 50 Tsd. € geahndet werden
Ergänzend zum Gesetz wird eine Rechtsverordnung erscheinen (voraussichtlich in
2016). Diese konkretisiert, welche Unternehmen - also auch welche Krankenhäuser im Sinne des Gesetzes zu den Kritischen Infrastrukturen zählen.
Hintergrundinformation
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Das Gesetz ist eine Fortführung der Cybersicherheitsstrategie und der Allianz für
Cybersicherheit
Das Gesetz adressiert die Betreiber Kritischer Infrastrukturen
Zu den Kritischen Infrastrukturen zählt das Gesetz die Sektoren Energie,
Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit,
Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen
Für die Umsetzung werden zahlreiche zusätzliche Stellen geschaffen, u.a. bei BSI,
Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnetzagentur, BND und
Bundesumweltministerium
Betreibern kritischer Infrastrukturen also z.B. auch Krankenhäusern entsteht
Aufwand für
o Die Einhaltung von Sicherheitsniveaus
o Erfüllung von Audits
o Einrichtung eines Meldesystems für IT-Sicherheitsvorfälle
o Betreiben einer Kontaktstelle
Für das Erreichen eines noch zu definierenden Mindestsicherheitsniveaus werden
keine Kosten veranschlagt, da dieses vorausgesetzt wird
Die Anzahl der Betreiber kritischer Infrastrukturen wird im Gesetz auf maximal 2000
Betreiber geschätzt
Betreiber Kritischer Infrastrukturen und ihre Branchenverbände können
branchenspezifische Sicherheitsstandards zur Gewährleistung der Anforderungen
vorschlagen
www.kh-it.de
Stand 01.01.2016
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Bundesverband der Krankenhaus-ITLeiterinnen/Leiter e.V.
Aktions-Steckbrief
Was bedeutet das für mich als IT-Leiter?
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Ich muß mich auf das kommende Gesetz vorbereiten und überprüfen, ob ich das
geforderte Mindestsicherheitsniveau in meinem Krankenhaus erreiche und ggfls.
nachbessern
Ich benötige einen oder mehrere Ansprechpartner gegenüber dem BSI zum Absetzen
und Entgegennehmen von Sicherheitsmeldungen
Ich muss zukünftig 2-jährliche Sicherheitsüberprüfungen (Audits) durchführen lassen
Wo ich finde ich weitergehende Informationen?
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Aktueller Gesetzestext im Bundesanzeiger
FAQ zum IT-Sicherheitsgesetz
Webseite des UP KRITIS
Flyer UP-KRITIS
Antragsformulare zur Mitgliedschaft im UP KRITIS
bit.ly/ITSG_Gesetz
bit.ly/ITSG_FAQ
bit.ly/UPKRITIS_Zusammenarbeit
bit.ly/UPKRITIS_Flyer
bit.ly/UPKRITIS_Anmeldung
Wie engagiert sich der KH-IT in dieser Sache?
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Initiierung eines Arbeitskreises KRITIS, aus dem der aktuelle Branchenarbeitskreis
(BAK) "Gesundheitsversorgung" hervorgeht
Stellt Großteil der Mitglieder im BAK "Gesundheitsversorgung ", u.a. den Leiter
(Gruetz), stellvert. Leiter (Forchheim) und stellvertr. Sprecher (Schütz)
Eigener Themenslot auf der Herbsttagung in Schwerin
Information an die Mitglieder
Letzte Meldungen
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12. 06.15 Der Bundestag verabschiedet das IT-Sicherheitsgesetz
16.06.15 Der UP KRITIS erkennt den Branchenarbeitskreis BAK
"Gesundheitsversorgung" offiziell an
10.07.15 Der Bundesrat stimmt zu und verzichtet auf Vermittlungsausschuss
25.07.15 Das IT-Sicherheitsgesetz tritt offiziell in Kraft
26.11.15 Der BAK "Gesundheitsversorgung" trifft sich zu seiner 8. Sitzung in
Braunschweig
Autor: Thorsten Schütz, Vorstandsmitglied im KH-IT
www.kh-it.de
Stand 01.01.2016
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