IT-Sicherheitsgesetz – ist Ihr Unternehmen auch betroffen?

Das IT-Sicherheitsgesetz –
Fakten und Zahlen
Das IT-Sicherheitsgesetz wurde im Juli 2015 veröffentlicht und ist ein Gesetz zur Erhöhung der
Sicherheit informationstechnischer Systeme. Primäres Ziel ist der Schutz kritischer Infrastrukturen
durch die Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen. Als Artikelgesetz nimmt es
Veränderungen z.B. am Telekommunikationsgesetz (TKG) oder BSI-Gesetz (BSIG) vor.
Welche Auswirkung hat das IT-Sicherheitsgesetz auf die Gesetzgebung?
Als Artikelgesetz verändert es bestehende Gesetze wie z.B. das BSI-Gesetz.
Wer ist KRITIS-Betreiber?
Die Definition erfolgt über Zugehörigkeit zu einem Sektor und der Bedeutung für die Gesellschaft.
Sektoren
Bedeutung
Hohe Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens weil ein Ausfall bzw.
eine Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für
die öffentliche Sicherheit bedeutet.
Die Kriterien und Schwellwerte für Betreiber kritischer Infrastrukturen werden in Rechtsverordnungen
zum IT-Sicherheitsgesetz definiert (Veröffentlichung in 2016).
Beispiele für Schwellenwerte
Verarbeitung, Lagerung oder
Umschlagen von
► 334.000 t Speisen oder
Ernährung ► 274,5 Mio. l Getränken pro Jahr
►
►
IT & Telko
►
Betrieb einer Serverfarm mit 25.000
Instanzen (Ø)
Ausgabe von 10.000 TLS Zertifikaten
Versorgung von 100.000
Teilnehmern mit Telefonanschlüssen
►
Energie
►
Gasförderung, -speicherung oder
Transport mit einer Energie von
5.190 GWh/Jahr
Erzeugungsanlage mit einer Leistung
von 420 Megawatt
Wasser
Gewinnung, Verteilung oder
Aufbereitung von
► 21,9 Mio. m³ Wasser oder
Abwasser pro Jahr
Das IT-Sicherheitsgesetz EY Services
Welche Anforderungen bestehen an KRITIS-Betreiber?
Das IT-Sicherheitsgesetz beinhaltet insbesondere spezifische Anforderungen an KRITIS-Betreiber.
Diese treten nach Konkretisierungen in den Rechtsverordnungen in Kraft. Die Rechtsverordnung für
die ersten vier Sektoren (Energie, Ernährung, Wasser, IKT) tritt am 1.4.2016 in Kraft – die
nachfolgende Rechtsverordnung für die anderen Sektoren ist für Q3/2016 vorgesehen.
BSIG, § 8b Abs. 3-5
Meldepflichten
u
u
Benennung Kontaktstelle
Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an das BSI
IT-Sicherheitsstandards
u
u
Angemessene organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen nach Stand der Technik
Branchenspezifische Sicherheitsstandards sind möglich
BSIG, § 8a Abs. 3
Audits
u
BSIG, § 8a Abs. 1-2
Erfüllung der IT-Sicherheitsstandards ist alle zwei Jahre durch Audits, Prüfungen oder
Zertifizierungen zu belegen
Wie kann EY Sie dabei unterstützen?
Alle Unternehmen der betroffenen Sektoren sollten frühzeitig die Auswirkungen des ITSicherheitsgesetztes analysieren, um den Handlungsbedarf zu bestimmen. EY unterstützt Sie dabei
mit verschiedenen Services.
Betroffenheitsanalyse
ISMS
SOC
Wargaming
Audits
Meldewesen
M
► Konkrete
► Sicherheits-
► Ertüchtigung
► Krisenfallbei-
Betroffenheit
feststellen
► Scoping /
Geltungsbereich
abgrenzen
standards
und
-prozesse
► Etablierung
Sicherheitsorganisation
der Organisation zur
Gefährdungs
erkennung
► Angriffserkennung
und –abwehr
spiele und
Analyse der
„Crisis
Response“
zur Analyse
der Stärken /
Schwächen
► IST-Analyse
► Vorbereitung
des Sicherheitsniveaus
► Initiierung
einer ISO
27001
Zertifizierung
und Aufbau
des Meldewesens
► Besetzung
der Kontaktstelle (24/7)
Ihre Ansprechpartner bei EY zum IT-Sicherheitsgesetz
Ralph Schröder
Uwe Hartenfeller
Angelika Sievers
Director, GSA Advisory
Senior Manager, GSA Advisory
Manager, GSA Advisory
+49 160 939 13167
[email protected]
+49 163 327 2729
[email protected]
+49 160 939 16645
[email protected]