wgkk.at 10. Jahrgang, Nr. 4 / Dezember 2015 Zahninfo Information für Zahnärztinnen/-ärzte 2015 – ein ereignisreiches Jahr für die kieferorthopädische Versorgung in Österreich Za h n i nf o Inhalt 2015 – ein ereignisreiches Jahr für die kieferorthopädische Versorgung in Österreich Seite 4 Juristische Infobox: Vorschriften zur Beschilderung der zahnärztlichen Ordination Seite 7 Die Frage des Quartals: Ist die interzeptive Behandlung bewilligungsfrei oder bewilligungspflichtig? Seite 9 EDV-Info-Ecke: Neuer KFO - Gesamtvertrag – ein Rückblick auf die ersten Monate Seite 10 Geschichten aus der Zahnarztpraxis: Die Dame Seite 12 Fit in der Zahnarztpraxis: Feedback – das persönliche Geschenk Seite 14 Impressum Kontaktadresse: Peggy Schmid, Abteilung Controlling, Organisation und Betriebswirtschaft Telefon: +43 1 601 22-2233, E-Mail: [email protected] Druck: Wiener Gebietskrankenkasse, 10., Wienerbergstraße 15–19 Satz- und Druckfehler vorbehalten Bildquelle: Shutterstock, Dominique Michl, Richard Tanzer Nachdruck und Vervielfältigung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der WGKK gestattet Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz siehe www.wgkk.at Impressum 2 Z ahninf o Vorwort Sehr geehrte Frau Doktorin! Sehr geehrter Herr Doktor! Das Jahr 2015 war für die kieferorthopädische Versorgung in Österreich ein Meilenstein in der Gesundheitspolitik. Seit 1. Juli 2015 ist die Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche mit massiven Fehlstellungen der Zähne Realität. Was die Gratis-Zahnspange für die Sozialversicherung bedeutet wird von der Obfrau der WGKK Frau Mag.a Reischl beschrieben. In der altbewährten Sparte „Geschichten aus der Zahnpraxis“ publizieren wir heitere Erlebnisse mit Patientinnen/ Patienten aus der Zahnarztpraxis der „schreibenden Dentistin“ Elfi Wanjek. Mit „Die Dame“ hoffen wir, Sie ein wenig zum Lachen zu bringen. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Zahninfo und wünsche Ihnen und Ihrem Team ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und ein gesundes sowie erfolgreiches neues Jahr. Welche Vorschriften zur Beschilderung der zahnärztlichen Ordination eingehalten werden müssen können Sie in der Sparte „Juristische Infobox“ nachlesen. Ist die interzeptive Behandlung bewilligungsfrei oder bewilligungspflichtig? Die Antwort dazu finden Sie in der Rubrik „Die Frage des Quartals“. Einige Bestimmungen aus dem KFO – Gesamtvertrag haben bei den Sozialversicherungsträgern für die Notwendigkeit gesorgt, komplett neue Arbeitsläufe zu entwickeln. In der Sparte „EDV Info Ecke“ finden Sie die ersten Zahlen aus dem e-Card-System sowie einige Prozessbeschreibungen. Feedback ist ein Wort des beruflichen und privaten Alltags geworden. Aber was steckt dahinter und wie mache ich es richtig? In der Rubrik „Fit in der Zahnarztpraxis“ können Sie die Antwort auf diese Fragen nachlesen. 3 Za h n i nf o 2015 – ein ereignisreiches Jahr für die kieferorthopädische Versorgung in Österreich Es war Ende 2013, als der damals amtierende Gesundheitsminister Alois Stöger verkündete, dass es die Zahnspange für Kinder in Österreich kostenlos geben soll. Für ihn war es ein besonderes Anliegen, dass neben der finanziellen Entlastung von Familien auch die Gesundheit und damit die Chancengerechtigkeit der Kinder und Jugendlichen gestärkt werden. 4 Auch wenn es seitens der Politik und der Zahnärztekammer Bedenken dazu gab, konnte das Versprechen von Stöger eingehalten werden. Bereits im Februar 2014 wurde im Ministerrat eine ASVG-Novelle beschlossen, mit der die Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr umgesetzt werden konnte. Die Sozialversicherung wurde aufgefordert, mit der Zahnärztekammer Verhandlungen aufzunehmen, um die Details zu klären. Auch wenn die Verhandlungen teilweise hart waren, konnte – im Sinne der Kinder und Jugendlichen – eine Einigung erzielt werden. Seit 1. Juli 2015 ist die GratisZahnspange im österreichischen Gesundheitssystem Realität. und Bewerber – im Herbst erneut ausgeschrieben werden. Abhängig von der Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte und dem Tempo der Begutachtung der Modelle, könnten bis Jahresende 2015 alle 32 Kassenstellen besetzt sein. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es in Wien knapp 20 Vertragsordinationen, die die Gratis-Zahnspange angeboten haben. Über den Sommer kamen weitere hinzu, so dass inzwischen 29 Vertragskieferorthopädinnen und –orthopäden die neue Leistung in der Bundeshauptstadt anbieten. Drei Stellen mussten – mangels Bewerberinnen Die Wiener Kinder und Jugendlichen erhalten die Gratis-Zahnspange aber nicht nur bei den Vertragsärztinnen und –ärzten sondern auch in vier Vertragsambulatorien und dem WGKK-eigenen Zahngesundheitszentrum WienMariahilf. Die Umsetzung der Gratis-Zahnspange hat bei den einzelnen Krankenversiche- Mag.a Ingrid Reischl Obrau der Wiener Gebietskrankenkasse Z ahninf o rungsträgern aber auch in den niedergelassenen Zahnarztordinationen zu organisatorischen sowie administrativen Veränderungen geführt. Innerhalb der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) konnten durch die hervorragende fachliche Expertise von Prim. DDr. Angerer alle Herausforderungen zur Gratis-Zahnspange rasch geregelt werden. Im Folgenden beantwortet WGKKObfrau Ingrid Reischl die wichtigsten Fragen zum Thema. Was bedeutet die „Kieferorthopädie neu“ für die Sozialversicherung bzw. die WGKK? Zum einen, dass wir unseren jungen Versicherten eine zeitgemäße Versorgung bieten können. Die bisherige Sachleistungsversorgung auf Basis herausnehmbarer Geräte war für eine zeitgemäße Behandlung nicht mehr ge- eignet. Diese Versorgungslücke wurde nun geschlossen. Alleine in Wien rechnet man jährlich mit mehr als 4.000 Kindern und Jugendlichen mit einer schweren Zahnfehlstellung, die die neue Leistung in Anspruch nehmen werden. Zum anderen war die Einführung der Gratis-Zahnspange aber auch mit einem gewissen Aufwand für die Sozialversicherung verbunden. So mussten etwa die Antragsformulare überarbeitet und Prozesse neu aufgesetzt werden. Hinzu kamen auch noch die Verhandlungen mit der Zahnärztekammer über die Planstellen und Ausschreibungskriterien. Es waren harte Verhandlungen, aber im Sinne der Kinder und Jugendlichen haben wir uns mit der Wiener Zahnärztekammer auf eine gute Lösung einigen können. 5 Za h n i nf o Besonders wichtig war uns, dass die entsprechenden Qualitätskriterien berücksichtigt werden - dazu zählt etwa die bessere Reihung von Bewerberinnen und Bewerbern auf Basis ihrer Ausbildung und Berufserfahrung. Ein anderes wesentliches Kriterium bei der Besetzung der Kassenstellen war die regionale Verteilung in Wien. Wir richten uns hier nach der Struktur der Wohnbevölkerung. Die Vertragsärztinnen und -ärzte sollen dort sein, wo die Kinder wohnen. Welche administrativen Maßnahmen mussten in der WGKK getroffen werden? Die Anpassung an den neuen Kassenvertrag erforderte eine Reorganisation vieler Prozesse. Einerseits ist im Vertragspartnerbereich das Bewilligungsverfahren weggefallen, andererseits haben Hauptverband und Zahnärztekammer entschieden, dass die Qualitätssicherung in der KFO bei den Krankenkassen angesiedelt werden soll. Weiters soll die Kommunikation zwischen Vertragspartnern und WGKK bis 2020 auf digitale Beine gestellt werden. Dieser Prozess ist gerade im Laufen. Was bringt die „KFO neu“ für die Kinder und Jugendlichen? Einerseits eine immense Kostenersparnis für die Versicherten, andererseits eine große gesundheitliche Verbesserung. Bis vor kurzem mussten die Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichen rund 5.000 Euro für eine 6 festsitzende Zahnspange zahlen. Nun können die größten Abweichungen von der idealen Zahnstellung kostenlos korrigiert werden. Dies führt oft zu großen Erfolgen wie etwa, dass die Patientinnen und Patienten nun wieder den Mund richtig schließen können und keine Probleme mehr beim Abbeißen haben. Laut den Expertinnen und Experten führen schlimme Fehlstellungen auch dazu, dass bei altersbedingtem Zahnverlust keine funktionierenden Prothesen angepasst werden können. Mit der Gratis-Zahnspange kann auch dieses Problem beseitigt werden. Weiters hat die Korrektur der Zähne den Effekt, dass den Kindern und Jugendlichen das Zähneputzen leichter fällt und sie auch ein besseres Bewusstsein für die Zahnpflege entwickeln. So kann hoffentlich in der Folge in vielen Fällen Karies verhindert werden. Z ahninf o Juristische Infobox Vorschriften zur Beschilderung der zahnärztlichen Ordination Um eine Ordination auch für (potentielle) Patientinnen/Patienten erkennbar zu machen und diese über die angebotenen Leistungen zu informieren, ist vor jeder Ordination ein Schild anzubringen. Dies dient im weiteren Sinn als Werbung für die in der Ordination tätigen Zahnärztinnen/-ärzte, doch ist das Anbringen eines solchen Schildes auch gesetzlich verpflichtend. In der Folge soll erklärt werden, welche Informationen auf diesem Schild zu finden sein müssen und welche weiteren Informationen zulässigerweise angebracht werden können. 1)Zahnärztegesetz Jede/r Zahnärztin/-arzt, welche/r eine zahnärztliche Ordination führt, ist durch das Zahnärztegesetz dazu verpflichtet, diese auch entsprechend zu kennzeichnen. Wörtlich wird verlangt, dass die Ordination „mit einer nach außen zweifelsfrei als zahnärztliche Ordinationsstätte erkennbaren Bezeichnung“ versehen wird. Ergänzend wird vorgegeben, dass die Art und Form der Bezeichnung die Interessen des Berufsstands und insbesondere das Ansehen der Berufsgruppe nicht beeinträchtigen darf. Mag.a Sarah Szadrowsky Abteilung Vertragspartnerverrechnung und Verhandlung in der WGKK Mit der Festlegung weiterer Regelungen wurde gesetzlich die Österreichische Zahnärztekammer beauftragt. 2)Schilderordnung der Österreichischen Ärztekammer Die Österreichische Zahnärztekammer kam ihrem gesetzlichen Auftrag durch das Erlassen einer Schilderordnung nach. Sie konkretisiert die Vorgaben des Zahnärztegesetzes und legt überdies fest, welche Inhalte zwingend auf den Ordinationsschildern angeführt werden müssen und welche weiteren Inhalte darüber hinaus zulässig sind. 7 Za h n i nf o 8 Notwendiger Inhalt Ein Ordinationsschild hat gemäß der Schilderordnung jedenfalls folgende Informationen zu enthalten: • Name der Ärztin/des Arztes bzw. Firmenname der Gruppenpraxis • Akademischer Grad (in deutscher, lateinischer oder abgekürzter Form) • Berufsbezeichnung • Logo der Ordination • Homepage und e-mail-Adresse • Ordinations- und Apparategemeinschaften • Zulässige Schwerpunktbezeichnungen (abschließende Aufzählung in Anhang 2 der Schilderordnung) Bei Vertragsärztinnen/-ärzten der Wiener Gebietskrankenkasse sollten sowohl die Ordinationszeiten als auch eine Aufzählung aller Krankenversicherungsträger, zu welchen ein Vertragsverhältnis besteht, jedenfalls angeführt werden. Fakultativer Inhalt Zusätzlich können amtlich verliehene Titel (z.B. Medizinalrat), Titel aufgrund einer aktuellen – nicht jedoch einer bereits abgeschlossenen – Tätigkeit (z.B. Primaria/Primarius) sowie Diplome einer fachlichen Fortund Weiterbildung (eine abschließende Aufzählung der zulässigen Diplombezeichnungen ist in Anhang 1 der Schilderordnung zu finden) angeführt werden. Außerdem sind folgende Angaben zulässig: • Ordinationszeiten (Sprechstunden) • Telefonnummer und Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunden • Krankenversicherungsträger • Tätigkeit als Wahlzahnärztin/-arzt • Tätigkeit als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Art und Form der Beschilderung Sofern andere Einrichtungen wie beispielsweise eine Zweitordination bestehen, dürfen diese nicht auf dem Hauptschild, sehr wohl jedoch auf einem gesonderten Schild angeführt werden. Maximal dürfen pro Ordination 2 Schilder angebracht werden. Die Schilderordnung sieht vor, dass ein Ordinationsschild nicht in aufdringlicher oder marktschreierischer Form ausgestattet und angebracht sein soll. Die Größe von 1 m2 darf nicht überschritten werden, eine Beleuchtung des Schildes ist jedoch grundsätzlich durchaus zulässig. Selbstverständlich ist das Anbringen unsachlicher und unwahrer sowie auch diskriminierender Informationen untersagt. Weiterführende Regelungen hierzu finden sich in den Werberichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer. Z ahninf o Die Frage des Quartals Ist die interzeptive Behandlung bewilligungsfrei oder bewilligungspflichtig? Die neue kieferorthopädische Leistung „interzeptive Behandlung“ kann von jeder/jedem Vertragszahnärztin/Vertragszahnarzt oder jeder/jedem Vertragskieferorthopädin/Vertragskieferorthopäden erbracht und direkt mit der Kasse ohne Kostenbeteiligung des Patienten verrechnet werden. Wird diese Leistung von einer/einem Vertragszahnärztin/Vertragszahnarzt erbracht, ist die „interzeptive Behandlung“ bewilligungspflichtig. Der Kasse ist das ausgefüllte Formular „Kieferorthopädie gem. § 153a ASVG, § 94a GSVG, § 95a BSVG, § 69a B-KUVG“ (IOTN-Grad, Angabe der vorliegenden Indikation, Angabe der vorgesehenen Apparate und Erfolgsannahme) gemeinsam mit den digitalisierten Anfangsmodellen bzw. ersatzweise Fotos intraund extraoral und Panoramaröntgen zu übermitteln. Wird diese Behandlung vom Zahnmedizinischen Dienst der Kasse befürwortet, erteilt die Kasse die Bewilligung. Die bewilligten Unterlagen sind der Abrechnung an die Kasse beizulegen. Erfolgt die Leistungserbringung durch eine/einen Vertragskieferorthopädin/ Vertragskieferorthopäden, ist die „interzeptive Behandlung“ bewilligungsfrei. Hier ist innerhalb von 14 Tagen nach Behandlungsbeginn das ausgefüllte Eva Schwinghammer Leiterin der Gruppe Zahnbehandlung-Zahnersatz in der WGKK Formular „Kieferorthopädie gem. § 153a ASVG, § 94a GSVG, § 95a BSVG, § 69a B-KUVG“ (IOTN-Grad, Angabe der vorliegenden Indikation, Angabe der vorgesehenen Apparate und Erfolgsannahme) gemeinsam mit den digitalisierten Anfangsmodellen bzw. ersatzweise Panoramaröntgen und Fotos intra- und extraoral dem Zahnmedizinischen Dienst der Kasse zu übermitteln und die „interzeptive Behandlung“ direkt mit der Kasse zu verrechnen. 9 Za h n i nf o EDV-Info-Ecke Neuer KFO - Gesamtvertrag – ein Rückblick auf die ersten Monate Das erste Halbjahr der neuen KFO-Leistungen, allgemein bekannt als „Gratis Zahnspange“ neigt sich seinem Ende zu. Zum Redaktionsschluss war die Abrechnung des Quartals 3/2015 noch nicht abgeschlossen, so dass noch keine seriöse Aussage über die tatsächliche Anzahl an neuen KFO-Behandlungen gemacht werden kann. Nichts desto trotz möchte ich in dieser EDV-Ecke Zahlen aus dem e-CardSystem präsentieren, die erste Anhaltspunkte liefern und überdies einige Zusammenhänge zum WGKKinternen Projekt, das aufgrund des neuen Gesamtvertrages aufgesetzt wurde, darstellen. Michael Reiter Abteilung Organisation und Informatik in der WGKK Zahlen aus dem e-Card-System Wie Ihnen wahrscheinlich bereits bekannt ist, werden ab 1. Jänner 2016 folgende neue e-Card-Steckfälle verfügbar und zu verwenden sein: Behandlungsfälle Interzeptive Behandlung Ende interzeptive Behandlung Reparatur interzeptive Behandlung KFO-Beratung IOTN-Feststellung KFO Hauptbehandlung Ende KFO Hauptbehandlung Reparatur KFO Hauptbehandlung Compliance-Verwarnung 10 Code IB IE RI KA IF KB KF RH CV Kann gebucht werden von FG 17, 27, 30, 62, 86, 96 17, 27, 30, 62, 86, 96 17, 27, 30, 62, 86, 96 17, 27, 62, 86 30, 96 30, 96 30, 96 30, 96 30, 96 Z ahninf o Anhand dieser Daten, in Kombination mit den Abrechnungsdaten, werden wir ein erstes konkretes Bild über den tatsächlichen Anfall von Leistungen und Behandlungen nach dem neuen KFOGesamtvertrag haben. Da derzeit von allen Fachgebieten bei jedem Patientenkontakt „Regefall“ gebucht wird, können die derzeitigen Auswertungen aus dem e-Card-System nur ein Gefühl für das Patientenaufkommen vermitteln. So wurden von den 35 Vertragskieferorthopäden (und –instituten) der WGKK (also FG 30 und 96) seit 1. Juli 2015 pro Monat knapp 1.900 e-Card-Konsultationen mit „Regelfall“ gebucht. Neue Prozesse für Sie, neue Prozesse für uns Einige Bestimmungen aus dem KFOGesamtvertrag haben auch bei der WGKK als Krankenversicherungsträger für die Notwendigkeit gesorgt, komplett neue Arbeitsabläufe zu entwickeln und einzuführen. Dazu wurde ein Projekt aufgesetzt, im Zuge dessen wurde technischer und organisatorischer Änderungsbedarf identifiziert und einer Umsetzung zugeführt. Ein Beispiel KFO-Vertragspartner haben nach Behandlungsbeginn dem zuständigen Krankenversicherungsträger innerhalb von 14 Tagen die Dokumentation zur IOTN-Feststellung zu übermitteln. Die Qualität IOTN-Feststellung hat aller- dings keinerlei Auswirkung auf die Leistungsverrechnung. Das bedeutet, dass es für uns als WGKK in einem ersten Schritt nur zu prüfen gilt ob Daten rechtzeitig eingelangt sind. Das Beurteilen der Feststellungs- und Behandlungsqualität erfolgt erst nach Abschluss einer Behandlung und dann mittels Stichproben. Die Entgegennahme von Daten bei einer bewilligungsfreien Leistung für eine weiterführende Bearbeitung, die selbst erst viel später erfolgt, stellte für die WGKK einen komplett neuen Prozess dar. Wir müssen in der Lage sein, Dokumentationen (Formulare, Fotos, Röntgenbilder, Modelle) entgegenzunehmen und so zu speichern, dass eine spätere Gegenüberstellung des Kiefers einer/eines Patientin/Patienten bei Behandlungsbeginn mit dem bei Behandlungsende möglich sein wird. Erschwerend kommt hier hinzu, dass die Sozialversicherung derzeit auf Hochtouren daran arbeitet, eine einheitliche Übermittlungsmöglichkeit von KFO-Daten, also auch von 3DModellen, zur Verfügung zu stellen. In der Zwischenzeit mussten die Gebietskrankenkassen mit ihren KFO-Vertragspartnern jeweils Übergangslösungen zur Übermittlung und Entgegennahme vereinbaren. Als weiteres Beispiel für Prozessänderungen in der WGKK sei hier noch angeführt, dass es für die Behand- 11 Za h n i nf o lungsfälle „Interzeptive Behandlung“ und „KFO Hauptbehandlung“ die Möglichkeit einer Zusatzkonsultation geben wird. Dies wird dann benötigt, wenn ein KFO-Vertragspartner eine dieser beiden Behandlungen begonnen hat, diese aber nicht – aus welchem Grund auch immer – zu Ende führen wird und der/ die Patient/in die Behandlung durch einen anderen Vertragspartner vornehmen lassen möchte. Den Prozess des Prüfens, Bewilligens und Freischaltens einer Zusatzkonsultation im e-Card-System, gibt es natürlich schon genau so lange, wie es auch das e-Card-System gibt. Neu ist für die WGKK, dass hiervon erstmals auch die Vertragspartnergruppen der Zahnärzte, Dentisten und Kieferorthopäden betroffen sein werden. Geschichten aus der Zahnarztpraxis Sie kennen bestimmt die Situation, dass bei einem Umzug unvermutete Schätze zum Vorschein kommen. Einer dieser Schätze ist das Buch „Freche Tratschgeschichten aus einer Zahnarztpraxis“. Die Autorin Elfi Wanjek - auch die „schreibende Dentistin“ genannt - schildert in lustigen Worten Erlebnisse mit Patientinnen/Patienten in ihrer Ordination. Viel Spaß beim Lesen! Die Dame Man hört gerüchteweise, dass „Damen“ wieder modern werden könnten und absolut im Kommen sind! Der „Kumpel“ ist vorbei, mit dem man Pferde stehlen konnte, ebenso passé ist das „Sex-Gänschen“, und ich kann nur hoffen, dass man auch den fanatischen „Emanzen“ bald den Garaus macht, die oft nur Zank und Unfrieden in bisher zufriedene Ehen bringen! 12 Die Geschmäcker sind verschieden, aber ich hatte der „Dame“, wie Pola Negri, Olga Tschechowa und Zarah Leander sie noch verkörperten, große Bewunderung entgegengebracht! Man wird mich deswegen hoffentlich nicht steinigen. Als mich die Firma Brown-Bovery anrief und eine „Dame“ zur womöglich sofortigen Zahnbehandlung ankündigte, zitterte mein Sozialbehandlerherz hoffnungsfroh. Bestimmt die Chef-Sekretä- Z ahninf o rin oder zumindest eine Abteilungsleiterin! Ich sagte sofort zu. Und dann stand sie vor mir. Eine dicke Türkin, Muselmanin mit Pluderhosen, drüber ein PatchworkKleid, Hände und Fußknöchel mit Schmuckringen überladen. Ihr Gesicht sah aus wie ein ausgeschnittener Kürbis, und bis zum Rückenende hing ein dicker, fettiger, schwarzer Zopf… Zwiebel- und Knoblauchschwaden drangen aus einem ungeputzten Mund. Und zwischendurch versuchte sie sich, mit geradezu lesbischem Lächeln, radebrechend anzubiedern. Dieses Flirten von Frau zu Frau, dieses Berühren meiner Arme bis zu den Ellbogen hinauf, war mir nahezu unerträglich. Ihre Hände waren verschwitzt und heiß, die Nägel schwarz gerändert. Ich spannte die gröbsten Bohrer ein, um mir irgendwie, ausnahmsweise, Erleichterung zu verschaffen. Vielleicht war sie wegen ihres lesbischen Gehabens aus einem Harem verstoßen worden? Nachdem man sie noch mit Schmuck behängt hatte wie einen Christbaum. Oder aber, sie musste schlicht und einfach für den kaffeehaus-sitzenden, parfümierten Gatten die Brötchen verdienen! Die Enttäuschung, die sie mir – in einem euphorischen Zustand in Erwartung einer richtigen Dame – bereitet hatte, war so groß, dass ich zum Telefonhörer griff und ihre Abteilung anrief. Es war wieder das Fräulein am Apparat, das ihre Anmeldung vorgenommen hatte. „Sagen Sie mir bitte, Fräulein, haben Sie eigentlich schon einmal, einmal wenigstens in Ihrem Leben, eine richtige Dame gesehen?“ „Na“, antwortete sie frech, „i geh net ins Museum!“. Ja, sie mochte recht haben: 2 : 1 für sie! Aber ich hoffe doch, dass es bald umgekehrt sein wird: Dass es wieder mehr „Damen“ unter den Frauen geben wird, liebe, höfliche, warmherzige Damen mit Herzenstakt und Bildung, und dass die frechen anmaßenden Tippfräuleins (mit den Ellbogenschwielen) ins Museum wandern! Nicht ins „Museum für angewandte Kunst“, sondern ins „Museum für angewandte Frechheit“… 13 Za h n i nf o Fit in der Zahnarztpraxis Feedback – das persönliche Geschenk Feedback ist ein Wort des beruflichen und privaten Alltags geworden – aber was steckt dahinter und wie mache ich es richtig? Hier eine zusammenfassende Übersicht: Feedback Grundsätze: Feedback ist ein persönliches Geschenk. èIch will darauf aufmerksam machen, wie ich das Verhalten der Person der ich Feedback gebe erlebe und was es für mich bedeutet; und / oder Michael Kral Teamleiter Personal- und Organisationsentwicklung in der WGKK èIch will die andere Person der ich Feedback gebe, über meine Bedürfnisse und Gefühle informieren, damit sie darüber informiert ist, worauf sie besser Rücksicht nehmen könnte. So muss sie sich nicht auf Vermutungen stützen; und / oder èIch will die andere Person darüber informieren, welche Veränderungen in ihrem Verhalten mir gegenüber die Zusammenarbeit mit ihr erleichtern würden. 14 Z ahninf o Beim Feedback geben beachten: Beim Feedback erhalten beachten: taktvolles, respektvolles Begegnen è Ich-Botschaften è Meldung wenn Feedback (tw.) unerwünscht è konkret – nicht auf die Person sondern auf ein (begrenztes) Verhalten bezogen è genau und konzentriert zuhören, nicht unterbrechen è beschreiben statt interpretieren oder werten è Nachfragen (kein Ausfragen), wenn etwas nicht verstanden wurde è Feedback soll annehmbar und brauchbar sein è „aktives“ Zuhören, wenn unsicher ob Sie richtig verstanden haben è Sandwich (Abfolge: positive Rückmeldung/kritische Rückmeldung/positive Rückmeldung) è keine Verteidigungshaltung, keine spontanen Rechtfertigungen/Erklärungen è nicht zu viel auf einmal 15 wgkk.at Frohe Weihnachten, erholsame Feiertage und ein gesundes neues Jahr wünschen Ihnen und Ihrer Familie der Vorstand und die Generaldirektion der WGKK Mag.a Ingrid Reischl Obfrau Hofrat Ing. Mag. Erich Sulzbacher Generaldirektor
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