Zahn Info Dezember2015

wgkk.at
10. Jahrgang, Nr. 4 / Dezember 2015
Zahninfo
Information für Zahnärztinnen/-ärzte
2015 – ein ereignisreiches Jahr für die kieferorthopädische
Versorgung in Österreich
Za h n i nf o
Inhalt
2015 – ein ereignisreiches Jahr für die kieferorthopädische Versorgung in Österreich
Seite 4
Juristische Infobox:
Vorschriften zur Beschilderung der zahnärztlichen Ordination
Seite 7
Die Frage des Quartals:
Ist die interzeptive Behandlung bewilligungsfrei oder bewilligungspflichtig?
Seite 9
EDV-Info-Ecke:
Neuer KFO - Gesamtvertrag – ein Rückblick auf die ersten Monate
Seite 10
Geschichten aus der Zahnarztpraxis:
Die Dame
Seite 12
Fit in der Zahnarztpraxis:
Feedback – das persönliche Geschenk
Seite 14
Impressum
Kontaktadresse: Peggy Schmid, Abteilung Controlling, Organisation und Betriebswirtschaft
Telefon: +43 1 601 22-2233, E-Mail: [email protected]
Druck: Wiener Gebietskrankenkasse, 10., Wienerbergstraße 15–19
Satz- und Druckfehler vorbehalten
Bildquelle: Shutterstock, Dominique Michl, Richard Tanzer
Nachdruck und Vervielfältigung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der WGKK gestattet
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz siehe www.wgkk.at  Impressum
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Z ahninf o
Vorwort
Sehr geehrte Frau Doktorin!
Sehr geehrter Herr Doktor!
Das Jahr 2015 war für die kieferorthopädische Versorgung in Österreich ein
Meilenstein in der Gesundheitspolitik.
Seit 1. Juli 2015 ist die Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche mit
massiven Fehlstellungen der Zähne
Realität. Was die Gratis-Zahnspange
für die Sozialversicherung bedeutet
wird von der Obfrau der WGKK Frau
Mag.a Reischl beschrieben.
In der altbewährten Sparte „Geschichten aus der Zahnpraxis“ publizieren
wir heitere Erlebnisse mit Patientinnen/
Patienten aus der Zahnarztpraxis der
„schreibenden Dentistin“ Elfi Wanjek.
Mit „Die Dame“ hoffen wir, Sie ein wenig
zum Lachen zu bringen.
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an
der Zahninfo und wünsche Ihnen und
Ihrem Team ein frohes Weihnachtsfest,
erholsame Feiertage und ein gesundes
sowie erfolgreiches neues Jahr.
Welche Vorschriften zur Beschilderung
der zahnärztlichen Ordination eingehalten werden müssen können Sie in der
Sparte „Juristische Infobox“ nachlesen.
Ist die interzeptive Behandlung bewilligungsfrei oder bewilligungspflichtig?
Die Antwort dazu finden Sie in der
Rubrik „Die Frage des Quartals“.
Einige Bestimmungen aus dem KFO
– Gesamtvertrag haben bei den Sozialversicherungsträgern für die Notwendigkeit gesorgt, komplett neue Arbeitsläufe zu entwickeln. In der Sparte „EDV
Info Ecke“ finden Sie die ersten Zahlen
aus dem e-Card-System sowie einige
Prozessbeschreibungen.
Feedback ist ein Wort des beruflichen
und privaten Alltags geworden. Aber
was steckt dahinter und wie mache
ich es richtig? In der Rubrik „Fit in der
Zahnarztpraxis“ können Sie die Antwort
auf diese Fragen nachlesen.
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Za h n i nf o
2015 – ein ereignisreiches Jahr für
die kieferorthopädische Versorgung
in Österreich
Es war Ende 2013, als der damals amtierende Gesundheitsminister Alois
Stöger verkündete, dass es die Zahnspange für Kinder in Österreich kostenlos geben soll. Für ihn war es ein besonderes Anliegen, dass neben der
finanziellen Entlastung von Familien
auch die Gesundheit und damit die
Chancengerechtigkeit der Kinder und
Jugendlichen gestärkt werden.
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Auch wenn es seitens der Politik und
der Zahnärztekammer Bedenken dazu
gab, konnte das Versprechen von
Stöger eingehalten werden.
Bereits im Februar 2014 wurde im Ministerrat eine ASVG-Novelle beschlossen,
mit der die Gratis-Zahnspange für
Kinder und Jugendliche bis zum
18. Lebensjahr umgesetzt werden
konnte. Die Sozialversicherung wurde
aufgefordert, mit der Zahnärztekammer Verhandlungen aufzunehmen,
um die Details zu klären. Auch wenn
die Verhandlungen teilweise hart waren, konnte – im Sinne der Kinder und
Jugendlichen – eine Einigung erzielt
werden. Seit 1. Juli 2015 ist die GratisZahnspange im österreichischen
Gesundheitssystem Realität.
und Bewerber – im Herbst erneut ausgeschrieben werden. Abhängig von der
Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte
und dem Tempo der Begutachtung der
Modelle, könnten bis Jahresende 2015
alle 32 Kassenstellen besetzt sein.
Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es in
Wien knapp 20 Vertragsordinationen,
die die Gratis-Zahnspange angeboten
haben. Über den Sommer kamen
weitere hinzu, so dass inzwischen
29 Vertragskieferorthopädinnen und
–orthopäden die neue Leistung in der
Bundeshauptstadt anbieten. Drei Stellen mussten – mangels Bewerberinnen
Die Wiener Kinder und Jugendlichen
erhalten die Gratis-Zahnspange aber
nicht nur bei den Vertragsärztinnen
und –ärzten sondern auch in vier Vertragsambulatorien und dem WGKK-eigenen Zahngesundheitszentrum WienMariahilf.
Die Umsetzung der Gratis-Zahnspange
hat bei den einzelnen Krankenversiche-
Mag.a Ingrid Reischl
Obrau der Wiener
Gebietskrankenkasse
Z ahninf o
rungsträgern aber auch in den niedergelassenen Zahnarztordinationen zu
organisatorischen sowie administrativen
Veränderungen geführt.
Innerhalb der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) konnten durch die
hervorragende fachliche Expertise von
Prim. DDr. Angerer alle Herausforderungen zur Gratis-Zahnspange rasch geregelt werden.
Im Folgenden beantwortet WGKKObfrau Ingrid Reischl die wichtigsten
Fragen zum Thema.
Was bedeutet die „Kieferorthopädie
neu“ für die Sozialversicherung bzw.
die WGKK?
Zum einen, dass wir unseren jungen
Versicherten eine zeitgemäße Versorgung bieten können. Die bisherige
Sachleistungsversorgung auf Basis
herausnehmbarer Geräte war für eine
zeitgemäße Behandlung nicht mehr ge-
eignet. Diese Versorgungslücke wurde
nun geschlossen.
Alleine in Wien rechnet man jährlich mit
mehr als 4.000 Kindern und Jugendlichen mit einer schweren Zahnfehlstellung, die die neue Leistung in Anspruch
nehmen werden.
Zum anderen war die Einführung der
Gratis-Zahnspange aber auch mit
einem gewissen Aufwand für die Sozialversicherung verbunden. So mussten
etwa die Antragsformulare überarbeitet
und Prozesse neu aufgesetzt werden.
Hinzu kamen auch noch die Verhandlungen mit der Zahnärztekammer über
die Planstellen und Ausschreibungskriterien.
Es waren harte Verhandlungen, aber
im Sinne der Kinder und Jugendlichen
haben wir uns mit der Wiener Zahnärztekammer auf eine gute Lösung einigen
können.
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Za h n i nf o
Besonders wichtig war uns, dass die
entsprechenden Qualitätskriterien berücksichtigt werden - dazu zählt etwa
die bessere Reihung von Bewerberinnen und Bewerbern auf Basis ihrer
Ausbildung und Berufserfahrung. Ein
anderes wesentliches Kriterium bei der
Besetzung der Kassenstellen war die
regionale Verteilung in Wien. Wir richten
uns hier nach der Struktur der Wohnbevölkerung. Die Vertragsärztinnen und
-ärzte sollen dort sein, wo die Kinder
wohnen.
Welche administrativen Maßnahmen
mussten in der WGKK getroffen
werden?
Die Anpassung an den neuen Kassenvertrag erforderte eine Reorganisation
vieler Prozesse. Einerseits ist im Vertragspartnerbereich das Bewilligungsverfahren weggefallen, andererseits
haben Hauptverband und Zahnärztekammer entschieden, dass die Qualitätssicherung in der KFO bei den Krankenkassen angesiedelt werden soll.
Weiters soll die Kommunikation zwischen Vertragspartnern und WGKK bis
2020 auf digitale Beine gestellt werden.
Dieser Prozess ist gerade im Laufen.
Was bringt die „KFO neu“ für die
Kinder und Jugendlichen?
Einerseits eine immense Kostenersparnis für die Versicherten, andererseits
eine große gesundheitliche Verbesserung. Bis vor kurzem mussten die Eltern der betroffenen Kinder und
Jugendlichen rund 5.000 Euro für eine
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festsitzende Zahnspange zahlen.
Nun können die größten Abweichungen
von der idealen Zahnstellung kostenlos
korrigiert werden.
Dies führt oft zu großen Erfolgen wie
etwa, dass die Patientinnen und Patienten nun wieder den Mund richtig schließen können und keine Probleme mehr
beim Abbeißen haben.
Laut den Expertinnen und Experten
führen schlimme Fehlstellungen auch
dazu, dass bei altersbedingtem Zahnverlust keine funktionierenden Prothesen angepasst werden können. Mit der
Gratis-Zahnspange kann auch dieses
Problem beseitigt werden.
Weiters hat die Korrektur der Zähne
den Effekt, dass den Kindern und
Jugendlichen das Zähneputzen leichter fällt und sie auch ein besseres Bewusstsein für die Zahnpflege entwickeln. So kann hoffentlich in der
Folge in vielen Fällen Karies verhindert
werden.
Z ahninf o
Juristische Infobox
Vorschriften zur Beschilderung
der zahnärztlichen Ordination
Um eine Ordination auch für (potentielle) Patientinnen/Patienten erkennbar zu
machen und diese über die angebotenen Leistungen zu informieren,
ist vor jeder Ordination ein Schild
anzubringen.
Dies dient im weiteren Sinn als
Werbung für die in der Ordination
tätigen Zahnärztinnen/-ärzte, doch ist
das Anbringen eines solchen Schildes
auch gesetzlich verpflichtend.
In der Folge soll erklärt werden, welche
Informationen auf diesem Schild zu
finden sein müssen und welche
weiteren Informationen zulässigerweise
angebracht werden können.
1)Zahnärztegesetz
Jede/r Zahnärztin/-arzt, welche/r eine
zahnärztliche Ordination führt, ist durch
das Zahnärztegesetz dazu verpflichtet,
diese auch entsprechend zu kennzeichnen.
Wörtlich wird verlangt, dass die Ordination „mit einer nach außen zweifelsfrei als zahnärztliche Ordinationsstätte
erkennbaren Bezeichnung“ versehen
wird.
Ergänzend wird vorgegeben, dass
die Art und Form der Bezeichnung die
Interessen des Berufsstands und insbesondere das Ansehen der Berufsgruppe nicht beeinträchtigen darf.
Mag.a Sarah Szadrowsky
Abteilung
Vertragspartnerverrechnung und
Verhandlung in der WGKK
Mit der Festlegung weiterer Regelungen
wurde gesetzlich die Österreichische
Zahnärztekammer beauftragt.
2)Schilderordnung der
Österreichischen Ärztekammer
Die Österreichische Zahnärztekammer
kam ihrem gesetzlichen Auftrag durch
das Erlassen einer Schilderordnung
nach. Sie konkretisiert die Vorgaben
des Zahnärztegesetzes und legt überdies fest, welche Inhalte zwingend auf
den Ordinationsschildern angeführt
werden müssen und welche weiteren
Inhalte darüber hinaus zulässig sind.
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Notwendiger Inhalt
Ein Ordinationsschild hat gemäß der
Schilderordnung jedenfalls folgende
Informationen zu enthalten:
• Name der Ärztin/des Arztes bzw.
Firmenname der Gruppenpraxis
• Akademischer Grad (in deutscher,
lateinischer oder abgekürzter
Form)
• Berufsbezeichnung
• Logo der Ordination
• Homepage und e-mail-Adresse
• Ordinations- und Apparategemeinschaften
• Zulässige Schwerpunktbezeichnungen (abschließende Aufzählung in Anhang 2 der Schilderordnung)
Bei Vertragsärztinnen/-ärzten der
Wiener Gebietskrankenkasse
sollten sowohl die Ordinationszeiten
als auch eine Aufzählung aller Krankenversicherungsträger, zu welchen
ein Vertragsverhältnis besteht, jedenfalls angeführt werden.
Fakultativer Inhalt
Zusätzlich können amtlich verliehene
Titel (z.B. Medizinalrat), Titel aufgrund einer aktuellen – nicht jedoch
einer bereits abgeschlossenen –
Tätigkeit (z.B. Primaria/Primarius)
sowie Diplome einer fachlichen Fortund Weiterbildung (eine abschließende Aufzählung der zulässigen
Diplombezeichnungen ist in Anhang
1 der Schilderordnung zu finden) angeführt werden.
Außerdem sind folgende Angaben
zulässig:
• Ordinationszeiten (Sprechstunden)
• Telefonnummer und Erreichbarkeit
außerhalb der Sprechstunden
• Krankenversicherungsträger
• Tätigkeit als Wahlzahnärztin/-arzt
• Tätigkeit als allgemein beeideter
und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Art und Form der Beschilderung
Sofern andere Einrichtungen wie beispielsweise eine Zweitordination bestehen, dürfen diese nicht auf dem
Hauptschild, sehr wohl jedoch auf
einem gesonderten Schild angeführt
werden. Maximal dürfen pro Ordination 2 Schilder angebracht werden.
Die Schilderordnung sieht vor, dass
ein Ordinationsschild nicht in aufdringlicher oder marktschreierischer
Form ausgestattet und angebracht
sein soll. Die Größe von 1 m2 darf
nicht überschritten werden, eine
Beleuchtung des Schildes ist jedoch
grundsätzlich durchaus zulässig.
Selbstverständlich ist das Anbringen
unsachlicher und unwahrer sowie
auch diskriminierender Informationen
untersagt. Weiterführende Regelungen hierzu finden sich in den
Werberichtlinien der Österreichischen
Zahnärztekammer.
Z ahninf o
Die Frage des Quartals
Ist die interzeptive Behandlung
bewilligungsfrei oder
bewilligungspflichtig?
Die neue kieferorthopädische
Leistung „interzeptive Behandlung“
kann von jeder/jedem Vertragszahnärztin/Vertragszahnarzt oder jeder/jedem
Vertragskieferorthopädin/Vertragskieferorthopäden erbracht und direkt mit
der Kasse ohne Kostenbeteiligung des
Patienten verrechnet werden.
Wird diese Leistung von einer/einem
Vertragszahnärztin/Vertragszahnarzt
erbracht, ist die „interzeptive Behandlung“ bewilligungspflichtig. Der Kasse
ist das ausgefüllte Formular „Kieferorthopädie gem. § 153a ASVG, § 94a
GSVG, § 95a BSVG, § 69a B-KUVG“
(IOTN-Grad, Angabe der vorliegenden
Indikation, Angabe der vorgesehenen
Apparate und Erfolgsannahme) gemeinsam mit den digitalisierten Anfangsmodellen bzw. ersatzweise Fotos intraund extraoral und Panoramaröntgen
zu übermitteln. Wird diese Behandlung
vom Zahnmedizinischen Dienst der
Kasse befürwortet, erteilt die Kasse die
Bewilligung. Die bewilligten Unterlagen
sind der Abrechnung an die Kasse beizulegen.
Erfolgt die Leistungserbringung durch
eine/einen Vertragskieferorthopädin/
Vertragskieferorthopäden, ist die „interzeptive Behandlung“ bewilligungsfrei.
Hier ist innerhalb von 14 Tagen nach
Behandlungsbeginn das ausgefüllte
Eva Schwinghammer
Leiterin der Gruppe
Zahnbehandlung-Zahnersatz
in der WGKK
Formular „Kieferorthopädie gem.
§ 153a ASVG, § 94a GSVG, § 95a
BSVG, § 69a B-KUVG“ (IOTN-Grad,
Angabe der vorliegenden Indikation,
Angabe der vorgesehenen Apparate
und Erfolgsannahme) gemeinsam mit
den digitalisierten Anfangsmodellen
bzw. ersatzweise Panoramaröntgen
und Fotos intra- und extraoral dem
Zahnmedizinischen Dienst der Kasse
zu übermitteln und die „interzeptive
Behandlung“ direkt mit der Kasse zu
verrechnen.
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Za h n i nf o
EDV-Info-Ecke
Neuer KFO - Gesamtvertrag –
ein Rückblick auf die ersten
Monate
Das erste Halbjahr der neuen KFO-Leistungen, allgemein bekannt als „Gratis
Zahnspange“ neigt sich seinem Ende
zu.
Zum Redaktionsschluss war die Abrechnung des Quartals 3/2015 noch
nicht abgeschlossen, so dass noch
keine seriöse Aussage über die tatsächliche Anzahl an neuen KFO-Behandlungen gemacht werden kann.
Nichts desto trotz möchte ich in dieser
EDV-Ecke Zahlen aus dem e-CardSystem präsentieren, die erste
Anhaltspunkte liefern und überdies einige Zusammenhänge zum WGKKinternen Projekt, das aufgrund des neuen Gesamtvertrages aufgesetzt wurde,
darstellen.
Michael Reiter
Abteilung Organisation
und Informatik in der WGKK
Zahlen aus dem e-Card-System
Wie Ihnen wahrscheinlich bereits bekannt ist, werden ab 1. Jänner 2016 folgende
neue e-Card-Steckfälle verfügbar und zu verwenden sein:
Behandlungsfälle
Interzeptive Behandlung
Ende interzeptive Behandlung
Reparatur interzeptive Behandlung
KFO-Beratung
IOTN-Feststellung
KFO Hauptbehandlung
Ende KFO Hauptbehandlung
Reparatur KFO Hauptbehandlung
Compliance-Verwarnung
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Code
IB
IE
RI
KA
IF
KB
KF
RH
CV
Kann gebucht werden von FG
17, 27, 30, 62, 86, 96
17, 27, 30, 62, 86, 96
17, 27, 30, 62, 86, 96
17, 27, 62, 86
30, 96
30, 96
30, 96
30, 96
30, 96
Z ahninf o
Anhand dieser Daten, in Kombination
mit den Abrechnungsdaten, werden
wir ein erstes konkretes Bild über den
tatsächlichen Anfall von Leistungen und
Behandlungen nach dem neuen KFOGesamtvertrag haben.
Da derzeit von allen Fachgebieten bei
jedem Patientenkontakt „Regefall“
gebucht wird, können die derzeitigen
Auswertungen aus dem e-Card-System
nur ein Gefühl für das Patientenaufkommen vermitteln.
So wurden von den 35 Vertragskieferorthopäden (und –instituten) der WGKK
(also FG 30 und 96) seit 1. Juli 2015
pro Monat knapp 1.900 e-Card-Konsultationen mit „Regelfall“ gebucht.
Neue Prozesse für Sie, neue
Prozesse für uns
Einige Bestimmungen aus dem KFOGesamtvertrag haben auch bei der
WGKK als Krankenversicherungsträger
für die Notwendigkeit gesorgt, komplett
neue Arbeitsabläufe zu entwickeln und
einzuführen. Dazu wurde ein Projekt
aufgesetzt, im Zuge dessen wurde
technischer und organisatorischer
Änderungsbedarf identifiziert und einer
Umsetzung zugeführt.
Ein Beispiel
KFO-Vertragspartner haben nach Behandlungsbeginn dem zuständigen
Krankenversicherungsträger innerhalb
von 14 Tagen die Dokumentation zur
IOTN-Feststellung zu übermitteln. Die
Qualität IOTN-Feststellung hat aller-
dings
keinerlei Auswirkung auf die Leistungsverrechnung. Das bedeutet, dass es für
uns als WGKK in einem ersten Schritt
nur zu prüfen gilt ob Daten rechtzeitig
eingelangt sind. Das Beurteilen der
Feststellungs- und Behandlungsqualität erfolgt erst nach Abschluss einer
Behandlung und dann mittels Stichproben.
Die Entgegennahme von Daten bei
einer bewilligungsfreien Leistung für
eine weiterführende Bearbeitung, die
selbst erst viel später erfolgt, stellte für
die WGKK einen komplett neuen Prozess dar. Wir müssen in der Lage sein,
Dokumentationen (Formulare, Fotos,
Röntgenbilder, Modelle) entgegenzunehmen und so zu speichern, dass
eine spätere Gegenüberstellung des
Kiefers einer/eines Patientin/Patienten
bei Behandlungsbeginn mit dem bei
Behandlungsende möglich sein wird.
Erschwerend kommt hier hinzu, dass
die Sozialversicherung derzeit auf
Hochtouren daran arbeitet, eine einheitliche Übermittlungsmöglichkeit
von KFO-Daten, also auch von 3DModellen, zur Verfügung zu stellen. In
der Zwischenzeit mussten die Gebietskrankenkassen mit ihren KFO-Vertragspartnern jeweils Übergangslösungen
zur Übermittlung und Entgegennahme
vereinbaren.
Als weiteres Beispiel für Prozessänderungen in der WGKK sei hier noch
angeführt, dass es für die Behand-
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Za h n i nf o
lungsfälle „Interzeptive Behandlung“
und „KFO Hauptbehandlung“ die Möglichkeit einer Zusatzkonsultation geben
wird. Dies wird dann benötigt, wenn ein
KFO-Vertragspartner eine dieser beiden
Behandlungen begonnen hat, diese
aber nicht – aus welchem Grund auch
immer – zu Ende führen wird und der/
die Patient/in die Behandlung durch
einen anderen Vertragspartner vornehmen lassen möchte.
Den Prozess des Prüfens, Bewilligens
und Freischaltens einer Zusatzkonsultation im e-Card-System, gibt es natürlich
schon genau so lange, wie es auch das
e-Card-System gibt.
Neu ist für die WGKK, dass hiervon
erstmals auch die Vertragspartnergruppen der Zahnärzte, Dentisten und Kieferorthopäden betroffen sein werden.
Geschichten aus der Zahnarztpraxis
Sie kennen bestimmt die Situation, dass bei einem Umzug unvermutete
Schätze zum Vorschein kommen. Einer dieser Schätze ist das Buch „Freche
Tratschgeschichten aus einer Zahnarztpraxis“. Die Autorin Elfi Wanjek - auch
die „schreibende Dentistin“ genannt - schildert in lustigen Worten Erlebnisse mit
Patientinnen/Patienten in ihrer Ordination. Viel Spaß beim Lesen!
Die Dame
Man hört gerüchteweise, dass
„Damen“ wieder modern werden
könnten und absolut im Kommen sind!
Der „Kumpel“ ist vorbei, mit dem man
Pferde stehlen konnte, ebenso passé
ist das „Sex-Gänschen“, und ich kann
nur hoffen, dass man auch den
fanatischen „Emanzen“ bald den
Garaus macht, die oft nur Zank und
Unfrieden in bisher zufriedene Ehen
bringen!
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Die Geschmäcker sind verschieden,
aber ich hatte der „Dame“, wie Pola
Negri, Olga Tschechowa und Zarah
Leander sie noch verkörperten, große
Bewunderung entgegengebracht! Man
wird mich deswegen hoffentlich nicht
steinigen.
Als mich die Firma Brown-Bovery anrief
und eine „Dame“ zur womöglich sofortigen Zahnbehandlung ankündigte,
zitterte mein Sozialbehandlerherz hoffnungsfroh. Bestimmt die Chef-Sekretä-
Z ahninf o
rin oder zumindest eine Abteilungsleiterin! Ich sagte sofort zu. Und dann stand
sie vor mir.
Eine dicke Türkin, Muselmanin mit
Pluderhosen, drüber ein PatchworkKleid, Hände und Fußknöchel mit
Schmuckringen überladen.
Ihr Gesicht sah aus wie ein ausgeschnittener Kürbis, und bis zum
Rückenende hing ein dicker, fettiger,
schwarzer Zopf… Zwiebel- und Knoblauchschwaden drangen aus einem
ungeputzten Mund. Und zwischendurch versuchte sie sich, mit geradezu
lesbischem Lächeln, radebrechend
anzubiedern.
Dieses Flirten von Frau zu Frau, dieses
Berühren meiner Arme bis zu den
Ellbogen hinauf, war mir nahezu unerträglich. Ihre Hände waren verschwitzt
und heiß, die Nägel schwarz gerändert.
Ich spannte die gröbsten Bohrer ein,
um mir irgendwie, ausnahmsweise,
Erleichterung zu verschaffen.
Vielleicht war sie wegen ihres lesbischen Gehabens aus einem Harem
verstoßen worden? Nachdem man sie
noch mit Schmuck behängt hatte wie
einen Christbaum. Oder aber, sie
musste schlicht und einfach für den
kaffeehaus-sitzenden, parfümierten
Gatten die Brötchen verdienen!
Die Enttäuschung, die sie mir – in
einem euphorischen Zustand in Erwartung einer richtigen Dame – bereitet
hatte, war so groß, dass ich zum Telefonhörer griff und ihre Abteilung anrief.
Es war wieder das Fräulein am Apparat,
das ihre Anmeldung vorgenommen
hatte. „Sagen Sie mir bitte, Fräulein,
haben Sie eigentlich schon einmal,
einmal wenigstens in Ihrem Leben, eine
richtige Dame gesehen?“ „Na“, antwortete sie frech, „i geh net ins Museum!“.
Ja, sie mochte recht haben: 2 : 1 für
sie! Aber ich hoffe doch, dass es bald
umgekehrt sein wird: Dass es wieder
mehr „Damen“ unter den Frauen geben
wird, liebe, höfliche, warmherzige Damen mit Herzenstakt und Bildung, und
dass die frechen anmaßenden Tippfräuleins (mit den Ellbogenschwielen)
ins Museum wandern! Nicht ins „Museum für angewandte Kunst“, sondern ins
„Museum für angewandte Frechheit“…
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Za h n i nf o
Fit in der Zahnarztpraxis
Feedback – das persönliche
Geschenk
Feedback ist ein Wort des beruflichen
und privaten Alltags geworden – aber
was steckt dahinter und wie mache ich
es richtig?
Hier eine zusammenfassende Übersicht:
Feedback Grundsätze: Feedback ist
ein persönliches Geschenk.
èIch will darauf aufmerksam machen,
wie ich das Verhalten der Person der
ich Feedback gebe erlebe und was
es für mich bedeutet;
und / oder
Michael Kral
Teamleiter Personal- und
Organisationsentwicklung in der
WGKK
èIch will die andere Person der ich
Feedback gebe, über meine Bedürfnisse und Gefühle informieren, damit
sie darüber informiert ist, worauf sie
besser Rücksicht nehmen könnte.
So muss sie sich nicht auf Vermutungen stützen;
und / oder
èIch will die andere Person darüber
informieren, welche Veränderungen
in ihrem Verhalten mir gegenüber die
Zusammenarbeit mit ihr erleichtern
würden.
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Z ahninf o
Beim Feedback geben beachten:
Beim Feedback erhalten beachten:
taktvolles, respektvolles Begegnen
è
Ich-Botschaften
è
Meldung wenn Feedback (tw.)
unerwünscht
è
konkret – nicht auf die Person
sondern auf ein (begrenztes)
Verhalten bezogen
è
genau und konzentriert zuhören,
nicht unterbrechen
è
beschreiben statt interpretieren oder
werten
è
Nachfragen (kein Ausfragen), wenn
etwas nicht verstanden wurde
è
Feedback soll annehmbar und
brauchbar sein
è
„aktives“ Zuhören, wenn unsicher
ob Sie richtig verstanden haben
è
Sandwich (Abfolge: positive
Rückmeldung/kritische Rückmeldung/positive Rückmeldung)
è
keine Verteidigungshaltung, keine
spontanen Rechtfertigungen/Erklärungen
è
nicht zu viel auf einmal
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wgkk.at
Frohe Weihnachten,
erholsame Feiertage und ein
gesundes neues Jahr
wünschen Ihnen und Ihrer Familie der
Vorstand und die Generaldirektion der WGKK
Mag.a
Ingrid Reischl
Obfrau
Hofrat Ing. Mag.
Erich Sulzbacher
Generaldirektor