Informationsblatt zur Bewilligung für Therapie und/oder

W
ÄRZTEKAMMER
FÜR WIEN
EIN PATIENTENSERVICE DER ÄRZTEKAMMER FÜR WIEN
Informationsblatt zur
Bewilligung für Therapie und/oder diagnostische
Maßnahmen
Liebe Patientin, lieber Patient,
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das von Ihnen zur Bewilligung eingereichte Heilmittel (Medikamente etc.)
der eingereichte Krankentransport
die medizinische Hauskrankenpflege
Heimdialyse
bzw. die von Ihnen zur Bewilligung eingereichte diagnostische Maßnahme (z.B.
Magnetresonanzuntersuchung etc.) und / oder therapeutische Maßnahme (z.B.
physikalische Behandlungen, Psychotherapie etc)
wurde vom medizinischen Dienst der Wiener Gebietskrankenkasse abgelehnt.
Sie haben das Recht durch Unterschreiben des beiliegenden Antragsformulars, sich einen
Bescheid der WGKK ausstellen zu lassen:
Die WGKK ist verpflichtet bei Ablehnung eine Begründung der Ablehnung binnen
14 Tagen in Form eines Bescheides auszustellen.
Gegen diesen Bescheid können Sie berufen. Das würde die Ärztekammer für Wien mit
Ihrem eigens dafür beigestellten Juristen für die Patienten kostenfrei durchführen.
Der Bescheid der WGKK geht direkt an die Ärztekammer. Sollten Sie dennoch einen
Bescheid erhalten, so faxen Sie ihn bitte an: Herrn Mag. Kurt Kölli, Fax 515 01-1450
Zur Information:
Sollte die WGKK Sie nach einer Ablehnung zu einer nachträglichen Untersuchung
einladen, so sind Sie nicht gezwungen, dieser Folge zu leisten. Wir vertreten die Meinung,
dass eine Untersuchung vor einer Ablehnung stattfinden muss.
Der Krankenversicherungsträger (hier die WGKK) ist lt § 133, Abs. (2) ASVG verpflichtet
die Kosten für Therapie und Diagnostik im Rahmen des medizinisch Notwendigen und
Sinnvollen zu übernehmen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Service zu dienen, damit Sie zu der Ihnen zustehenden
Therapie oder Diagnostik kommen, die Ihr Arzt/Ihre Ärztin für Sie vorgesehen hat.
Ihre Ärztin / Ihr Arzt