W ÄRZTEKAMMER FÜR WIEN EIN PATIENTENSERVICE DER ÄRZTEKAMMER FÜR WIEN Informationsblatt zur Bewilligung für Therapie und/oder diagnostische Maßnahmen Liebe Patientin, lieber Patient, das von Ihnen zur Bewilligung eingereichte Heilmittel (Medikamente etc.) der eingereichte Krankentransport die medizinische Hauskrankenpflege Heimdialyse bzw. die von Ihnen zur Bewilligung eingereichte diagnostische Maßnahme (z.B. Magnetresonanzuntersuchung etc.) und / oder therapeutische Maßnahme (z.B. physikalische Behandlungen, Psychotherapie etc) wurde vom medizinischen Dienst der Wiener Gebietskrankenkasse abgelehnt. Sie haben das Recht durch Unterschreiben des beiliegenden Antragsformulars, sich einen Bescheid der WGKK ausstellen zu lassen: Die WGKK ist verpflichtet bei Ablehnung eine Begründung der Ablehnung binnen 14 Tagen in Form eines Bescheides auszustellen. Gegen diesen Bescheid können Sie berufen. Das würde die Ärztekammer für Wien mit Ihrem eigens dafür beigestellten Juristen für die Patienten kostenfrei durchführen. Der Bescheid der WGKK geht direkt an die Ärztekammer. Sollten Sie dennoch einen Bescheid erhalten, so faxen Sie ihn bitte an: Herrn Mag. Kurt Kölli, Fax 515 01-1450 Zur Information: Sollte die WGKK Sie nach einer Ablehnung zu einer nachträglichen Untersuchung einladen, so sind Sie nicht gezwungen, dieser Folge zu leisten. Wir vertreten die Meinung, dass eine Untersuchung vor einer Ablehnung stattfinden muss. Der Krankenversicherungsträger (hier die WGKK) ist lt § 133, Abs. (2) ASVG verpflichtet die Kosten für Therapie und Diagnostik im Rahmen des medizinisch Notwendigen und Sinnvollen zu übernehmen. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Service zu dienen, damit Sie zu der Ihnen zustehenden Therapie oder Diagnostik kommen, die Ihr Arzt/Ihre Ärztin für Sie vorgesehen hat. Ihre Ärztin / Ihr Arzt
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