Gesetzliche Grundlagen

Gesetze in der beruflichen Grundbildung (ein Auszug)
1.1 Nennen Sie drei eidgenössische Gesetzeswerke, welche Bestimmungen über die
Berufsbildung enthalten.
˗ Bundesverfassung BV 63
˗ Bundesgesetz über die Berufsbildung BBG
˗ Obligationenrecht OR (Arbeitsvertrag/Lehrvertrag)
1.2 Welche Formvorschrift gilt für den Abschluss eines Lehrvertrages?
Der Lehrvertrag muss schriftlich abgefasst sein und muss vor Lehrbeginn vom
Kantonalen Amt für Berufsbildung kontrolliert und genehmigt werden.
1.3 Wer unterschreibt den Lehrvertrag?
˗ Berufsbildnerin/Berufsbildner
˗ Lernende/Lernender (bei Unmündigen die gesetzlichen Vertreter)
˗ Amt für Berufsbildung (Genehmigung)
1.4 Welche Aufgaben hat das Kantonale Amt für Berufsbildung (KAB/MBA)?
˗ Kontrolle der Bestandteile in den Lehrverträgen
˗ Aufsicht über den Vollzug der Berufsbildungsbestimmungen
˗ Kontrolle der Lehrverträge
˗ Beratung bei Fragen und Konflikten rund um die Lehre
1.5 Zählen Sie vier Punkte auf, die im Lehrvertrag geregelt sein müssen.
˗ Art und Dauer der beruflichen Ausbildung
˗ Dauer und Probezeit
˗ Arbeitszeit
˗ Lohn
˗ Ferien
1.6 Wie lange dauert die Probezeit?
Mindestens 1 Monat und nicht mehr als drei Monate; in Ausnahmefällen höchstens 6
Monate
1.7 Wozu dient die Probezeit?
Sie dient der Überprüfung der getroffenen Wahl
Feststellung, ob die Fähigkeiten und Neigungen des Lernenden/der Lernenden für diesen
Beruf entsprechen.
1.8 Welche Regelung gilt für die Beendigung eines Lehrverhältnisses?
Im Normalfall endet das Lehrverhältnis, da befristet, nach Ablauf der Lehrzeit
automatisch, eine Kündigung erübrigt sich. Nach Ablauf der Probezeit kann das
Lehrverhältnis nur noch aus wichtigen Gründen aufgelöst werden.
1.9 Nennen Sie vier Gründe, welche nach Ablauf der Probezeit eine Auflösung des
Lehrvertrages rechtfertigen.
˗ Dem Berufsbildner fehlen die beruflichen Fähigkeiten und die persönlichen
Eigenschaften
˗ Der/die Lernende verfügt nicht über die körperlichen und geistigen Voraussetzungen
zur Erlernung des entsprechenden Berufs.
˗ Der/die Lernende ist gesundheitlich oder sittlich gefährdet.
˗ Ein vertragsgemässer Abschluss der beruflichen Grundbildung ist nicht möglich.
˗ usw.
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1.10 Was ist die gesetzliche Hauptpflicht der Lernenden?
˗ Der Lernende muss alles unternehmen, um das Lernziel zu erreichen.
˗ Anordnungen des Berufsbildners/der Berufsbildnerin befolgen
˗ Übertragene Arbeiten gewissenhaft ausführen
1.11 Was versteht das Gesetz unter Sorgfalts- und Treuepflicht?
Zu Arbeitsgeräten, Material und technischen Einrichtungen Sorge tragen.
Geschäftsgeheimnisse nicht weitersagen, keine Schwarzarbeit
1.12 Für welche Schäden haften Lernende?
Für Schäden, die Lernende fahrlässig oder absichtlich verursacht haben.
1.13 Wann können sich Lernende weigern, Überstunden zu leisten?
˗ Wenn die Tagesarbeitszeit von neun Stunden überschritten wird.
˗ Wenn der Lernende unter 16 Jahren alt ist.
˗ Wenn die Überstunden betrieblich nicht notwendig sind.
˗ Wenn die Überstunden für den Lernenden nicht zumutbar sind.
˗ Wenn die Überstunden nichts mit der Ausbildung zu tun haben.
1.14 Welche Regelung gilt für den 13. Monatslohn?
Der Lehrbetrieb ist nicht zur Zahlung eines 13. Monatslohnes verpflichtet, es sei denn, es
ist im Lehrvertrag geregelt.
1.15 Welche Lohnabzüge sind gestattet?
˗ AHV, IV, EO und ALV: ab Januar des Jahres, in dem der Lernende 18 Jahre alt wird.
˗ NBU: Nichtbetriebsunfallversicherung ab Lehrbeginn
˗ Absichtlich oder fahrlässig verursachte Schäden durch den Lernenden/die Lernende
1.16 Wie werden Überstunden verrechnet?
Diese müssen durch Freizeit von gleicher Dauer oder durch einen Lohnzuschlag von 25
Prozent abgegolten werden.
1.17 Wie lange dauert die tägliche Arbeitszeit?
max. 9 Stunden pro Tag, max. 45 Stunden pro Woche, Unterricht an der
Berufsfachschule eingeschlossen.
1.18 Welche Arbeiten dürfen einem Lernenden übertragen werden.
Nur Arbeiten, die mit dem Beruf zu tun haben.
1.19 Wie viele Wochen Ferien hat eine Lernende jährlich zugute?
Bis zum vollendeten 20. Altersjahr mindestens fünf Wochen bezahlte Ferien pro Jahr.
1.20 Wer bestimmt den Zeitpunkt der Ferien?
Der Berufsbildner/die Berufsbildnerin
1.21 Wegen Krankheit kann ein Lernender mehrere Wochen nicht arbeiten. Die
Berufsbildnerin will nun den Lernenden zwingen, die Lehrzeit zu verlängern.
Wie regelt das Gesetz diesen Sachverhalt?
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn deutlich wird, dass das Ausbildungsziel
(Bestehen des Qualifikationsverfahrens, QV) nicht erreicht wird.
1.22 Wer muss den Lernenden zum Qualifikationsverfahren (QV) anmelden?
Grundsätzlich der Berufsbildner. Er sollte jedoch die Wünsche der Lernenden
berücksichtigen.
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1.23 Was kostet den Lernenden das QV?
Keine Kosten, auch kein Lohnabzug während der Prüfung. Der Berufsbildner trägt die
Kosten.
1.24 Wann kann das QV wiederholt werden?
In der Regel im Rahmen der nächsten QV, das heisst in einem Jahr.
1.25 Welche Angaben müssen in einem Arbeitszeugnis stehen?
Erlernter Beruf, Dauer der Lehre, Fähigkeiten und Leistungen der Lernenden.
1.26 Wann muss der Berufsbildner einer Lernenden bekannt geben, ob sie nach der
Lehre im Lehrbetrieb weiterbeschäftigt werden kann?
Spätestens drei Monate vor Lehrende.
1.27 Wer trägt die Verantwortung für die Ausbildung der Lernenden?
Der Berufsbildner, im Lehrvertrag genannt.
1.28 Was ist die gesetzliche Hauptpflicht der Ausbildenden?
Sie haben die Pflicht, die Lernenden fachgemäss, systematisch und verständnisvoll
auszubilden.
1.29 Welche Versicherung muss die Berufsbildnerin für die Lernenden abschliessen?
Die Lernenden müssen gegen Unfall versichert werden.
1.30 Wie kann ein Konflikt zwischen einer Berufsbildnerin und einem Lernenden
gelöst werden?
˗ Selbstkritik üben
˗ Problem mit einer Vertrauensperson, den Eltern besprechen
˗ Gesprächstermin vereinbaren
˗ sachlich argumentieren
˗ Ratschlag beim Amt für Berufsbildung nachfragen
1.31 Wo liegen die Unterschiede in der Berufswahl zwischen Frauen und Männern?
Die Mehrzahl der Frauen wählt einen Beruf im Dienstleistungssektor (Detailhandel, KV,
Gesundheit), während die Männer mehrheitlich einen handwerklichen Beruf vorziehen.
1.32 Was besagt der Gleichstellungsartikel?
Mann und Frau sind gleichberechtigt.
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