Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen – eine Übersicht (2. aktualisierte Fassung, Juni 2015, Erweiterung um Beschlüsse Partei, Forderungen des VAMV, Evangelische Organisationen/Diakonie Deutschland) 1. Beschlusslagen Partei DIE LINKE Auszug aus dem Programm der Partei DIE LINKE.: "Die LINKE streitet für eine Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen, welche Kinder- und Jugendarmut verhindert und allen Kindern und Jugendlichen gute Teilhabe- und Entfaltungsmöglichkeiten bietet sowie vor Ausgrenzungen und Diskriminierungen schützt." Auszug aus dem Wahlprogramm der Partei DIE LINKE. zur Bundestagswahl 2013: "Gemeinsam mit zahlreichen Wohlfahrtsverbänden wird sich DIE LINKE für eine Grundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen einsetzen. Sie ist am tatsächlichen, verfassungsrechtlichen Existenzminimum der Kinder zu orientieren. Dieses liegt derzeit bei 536 Euro. Als Sofortmaßnahme ist das Kindergeld zu erhöhen: für die ersten zwei Kinder auf 200, für alle weiteren Kinder entsprechend gestaffelt. Die Hartz-IV-Sätze müssen verfassungsgerecht berechnet und entsprechend erhöht […] werden. Das Kindergeld darf nicht auf Transferleistungen wie Hartz IV angerechnet werden." "Das Ehegattensplitting soll abgeschafft werden. Stattdessen wollen wir eine individuelle Besteuerung einführen. Damit Lebensgemeinschaften mit Kindern nicht schlechter gestellt werden, wollen wir die Einsparungen nutzen, um das Zusammenleben mit Kindern zu fördern." Beschluss auf dem Bielefelder Parteitag DIE LINKE. am 06. Juni 2015: "Kinderarmut muss wirksam bekämpft werden. Jedes Kind ist uns gleich viel wert. Wir brauchen eine eigenständige Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen, gebührenfreie Kindertagesstätten, gebührenfreies und gesundes 1 Mittagessen in Kitas und Schulen sowie den Ausbau der öffentlichen sozialen und kulturellen Infrastruktur und Angebote, die alle Kinder und Jugendliche - unabhängig vom Geldbeutel der Eltern - nutzen können." Gemäß dieser Beschlusslagen finden sich ähnlich formulierte Beschlüsse in Wahlprogrammen bzw. Leitlinien der LINKEN Landesverbände bzw. Landtagsfraktionen (z. B. auch in Brandenburg, Sachsen, Thüringen). 2. Beschlusslagen in anderen Parteien Wahlprogramm SPD 2013 "Gleichzeitig gelingt es im aktuellen System nicht, materielle Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Deshalb werden wir den Familienleistungsausgleich vom Kopf auf die Füße stellen. Mit unserem „sozial gestaffelten Kindergeld” werden wir ein einkommensabhängiges Kindergeld für geringe und untere mittlere Einkommen einführen, in das wir den bisherigen Kinderzuschlag integrieren. Es wird künftig Familien mit kleineren Einkommen überdurchschnittlich fördern und nicht mehr die mit den höchsten Einkommen. Beispielsweise sollen berufstätige Familien mit zwei Kindern und einem Einkommen von unter 3.000 Euro monatlich künftig ein um bis zu 140 Euro pro Kind und Monat erhöhtes Kindergeld erhalten. Alle anderen Familien erhalten je Kind einheitlich wie bisher ein Kindergeld von 184 Euro im Monat. Der darüber hinaus gehende bisherige Steuervorteil für Familien mit hohen Einkommen entfällt. Für dritte und weitere Kinder bleibt es bei den erhöhten Kindergeldsätzen. Für die Finanzierung des sozial gestaffelten Kindergeldes werden wir auch die Familienleistungen einer Überprüfung unterziehen." Landesverbände der SPD machen sich allerdings auch für eine Kindergrundsicherung in Anlehnung an das Bündnis für Kindergrundsicherung stark, z. B. Sachsen. 2 Wahlprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2013 "Unser Ziel bleibt eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist. Jedes Kind, unabhängig vom Einkommen seiner Familie, soll die gleiche finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Wir wollen nicht mehr die Ehe, sondern Kinder fördern. Deshalb wollen wir das Ehegattensplitting wie im Kapitel „Besser haushalten“ beschrieben schrittweise abbauen und damit auch eine Kindergrundsicherung aufbauen. Die Kindergrundsicherung wird somit aus dem Familienleistungsausgleich finanziert. Sie ist keine zusätzliche Transferleistung, sondern ersetzt vorhandene Transfers und Vergünstigungen. Die Kindergrundsicherung kann dazu beitragen, eine übermäßige Belastung kinderreicher Familien durch das Abschmelzen des Splittings zu vermeiden. Wir streben ein Modell an, das Kinderregelsätze, Kinderzuschläge sowie die steuerlichen Kinderfreibeträge vollständig obsolet macht. Ziel ist eine Kindergrundsicherung, die der Höhe nach so bemessen ist, dass die Kinderfreibeträge verfassungskonform abgeschafft werden können. Oft sind Eltern nicht verheiratet. Ehegattensplitting hat mit deren Lebenssituation nichts zu tun. Eine Kindergrundsicherung hingegen gäbe ihnen die Chance, wirkliche Förderung zu erfahren. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende." "Für eine gerechte Familienförderung – in die Kindergrundsicherung einsteigen In unserem reichen Land leben viele Kinder in Armut. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der kein Kind in Armut lebt und in der jedes Kind gleich viel wert ist. Jedes Kind, unabhängig vom Einkommen seiner Familie, soll die gleiche finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Wir wollen in der nächsten Legislaturperiode den Einstieg in eine Kindergrundsicherung schaffen. In der Kindergrundsicherung gehen Kinderregelsätze, Kinderzuschlag sowie die steuerlichen Kinderfreibeträge vollständig auf. Wir wollen dafür auch Mittel nutzen, die durch die Veränderung des Ehegattensplittings frei werden. In einem ersten Schritt werden wir unter anderem die Regelsätze für Kinder anheben, damit sie die tatsächlichen Bedarfe der Kinder abdecken." Viele Landesverbände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen sich ebenfalls für eine Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen in Anlehnung an das Bündnis für Kindergrundsicherung stark, z. B. Thüringen, Brandenburg und Sachsen. 3 3. Bündnis für Kindergrundsicherung Das Bündnis für Kindergrundsicherung streitet für eine Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen in Höhe von 536 Euro (siehe auch Bezug um Wahlprogramm DIE LINKE oben), die alle kindbezogenen monetären Leistungen zusammenfasst (nicht die Sonderleistungen). Bündnismitgliedern sind u.a.: Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Kinderschutzbund, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Bundesverband pro familia, Naturfreunde, Verband berufstätiger Mütter, Zukunftsforum Familie und renommierten Wissenschaftler/-innen wie Prof. Jutta Allmendinger (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung), Prof. Heiner Keupp (Ludwig-Maximilians- Universität München), Prof. Hans Bertram (HumboldtUniversität zu Berlin), Prof. Walter Hanesch (Hochschule Darmstadt), Prof. ErnstUlrich Huster (Evangelische Fachhochschule RWL/Universität Gießen), Prof. Ronald Lutz (Fachhochschule Erfurt), Prof. Ullrich Gintzel (Evangelische Fachhochschule Dresden), Dr. Gisela Notz (Berlin). Das Konzept des Bündnisses für eine Kindergrundsicherung findet sich auf der Website und in der Broschüre des Bündnisses: Darin: "Unser Vorschlag lautet, künftig alle Kinder mit einer Kindergrundsicherung in Höhe von 536 Euro monatlich abzusichern. Damit wird der grundlegende Bedarf, den Kinder für ihre Entwicklung benötigen und den das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, aus öffentlichen Mitteln gedeckt. Die Höhe unserer Kindergrundsicherung orientiert sich dabei am aktuellen soziokulturellen Existenzminimum und soll stetig an die Inflationsrate angepasst werden. Wir favorisieren eine gestufte Kindergrundsicherung, die allen Kindern das sächliche Existenzminimum in Höhe von 356 Euro als unbürokratische Leistung garantiert. Bis der Staat sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung gebührenfrei zur Verfügung stellt, fordern wir einen weiteren Betrag in Höhe von 180 Euro. 4 Um sie sozial gerecht bzw. entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern auszugestalten, soll sie mit dem Grenzsteuersatz des elterlichen Einkommens versteuert werden. Im Ergebnis erhalten Kinder und ihre Familien einen Mindestbetrag von ca. 280 Euro, der in etwa der maximalen Entlastung durch die derzeitigen Kinderfreibeträge entspricht. Je niedriger das Familieneinkommen ist, desto höher fällt der Betrag der Kindergrundsicherung aus. Familien ohne oder nur mit geringem Einkommen erhalten die gesamte Leistung in Höhe von 536 Euro. Die Kindergrundsicherung soll weitgehend vorrangig vor anderen Sozialleistungen sein, damit Kinder aus dem stigmatisierenden Bezug insbesondere von SGB IILeistungen und der verdeckten Armut herausgeholt werden. Bei einigen kindbedingten Transferbestandteilen bleibt die Notwendigkeit der Anpassung bzw. Harmonisierung der Kindergrundsicherung mit weiter bestehenden Sozialleistungen. Dies betrifft beispielsweise die Anrechnung des kindbedingten Wohnkostenanteils. Die Leistung wird für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Junge Erwachsene in Ausbildung oder im Studium erhalten analog zum Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr den Mindestbetrag der Kindergrundsicherung von 280 Euro als Pauschale. Gleichzeitig bleibt der Anspruch auf BAföG und ähnliche Förderleistungen neben dem pauschalen Betrag der Kindergrundsicherung bestehen." 4. Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV e. V.) Die Forderung des VAMV (auch hier) – neben Forderungen zum Ausbau der sozialen Infrastruktur und Dienstleistungen wie auch beim Bündnis für Kindergrundsicherung – von 2009 ist: 500 Euro für jedes Kind bis zum 27. Lebensjahr, Finanzierung aus Zusammenfassung aller kindbezogenen Transferleistungen und Einkommensteuerprogression (vertikale Steuergerechtigkeit), Anrechnung auf Unterhaltsbedarf. Hervorgehoben wird u a. das Prinzip, dass jedes Kind der Gesellschaft gleich viel wert ist, die Herauslösung der Kinder in ärmeren Familien aus den stigmatisierenden Leistungsbezügen wie Hartz IV, Reduzierung von Unterhaltsprozessen und Bürokratie. 5 5. Evangelische Organisationen und Diakonie Deutschland In der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Familienfragen ist die Kindergrundsicherung umstritten, einzelne Landesorganisationen unterstützen aber die Kindergrundsicherung neben dem Ausbau der sozialen Infrastruktur und Dienstleistungen, so z. B. Bayern: "Wir schließen uns der bereits von vielen Experten und Fachverbänden formulierten Forderung nach einer eigenständigen Kindergrundsicherung an, die von der Erwerbssituation der Eltern stärker entkoppelt und am tatsächlichen Bedarf der Kinder und Jugendlichen orientiert ist, weil die Einführung einer Kindergrundsicherung einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Unterstützung von Familien und damit zur Bekämpfung von Kinderarmut leistet, weil die Berechnungen von Verteilungswissenschaftlern deutlich zeigen, dass die Kindergrundsicherung das effizienteste Mittel zur Bekämpfung von Kinderarmut ist, weil die Einführung einer Kindergrundsicherung als das beste (nachhaltigste, effektivste) Konzept zu sein scheint, das gesamte System der Familienförderung langfristig zu entbürokratisieren sowie transparenter und sozial gerechter zu gestalten." Die Diakonie Deutschland befürwortet neben dem Ausbau der sozialen Infrastruktur und Dienstleistungen eine einheitliche soziale Sicherung von allen Kindern und Jugendlichen in gleicher Höhe". Es wird im Positionspapier "Soziale Sicherung für Kinder und Jugendliche einfach, transparent und zielgenau ausgestalten" (Positionspapier 03.2013) formuliert: "Ziel muss eine einheitliche soziale Sicherung von allen Kindern und Jugendlichen in gleicher Höhe sein, die ihre Grundbedarfe gewährleistet. Dem muss eine Bedarfsermittlung vorausgehen, die einerseits wie bisher nach dem SGB II und XII anhand der Einkommens- und Verbrauchsstudie vorgenommen wird, andererseits aber vergleichende Plausibilitätsprüfungen einbezieht. Ein Ansatz für einen in sich stimmigen finanziellen Ausgleich für Kinder und Jugendliche besteht darin, die bisherigen Einzelleistungen - Kindergeld – Kinderfreibeträge - Kinderzuschlag - Kinder-Regelsätze in den SGB II und XII - Kinder-Regelsätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - monatlicher Förderbetrag für Sport oder kulturelle Erziehung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 6 in einer Leistung zusammenzufassen. Die aufgezählten Leistungen würden insgesamt durch eine neue Leistung abgelöst. Die bisher für diese Einzelleistungen verwendeten Steuermittel stünden für die Finanzierung der neuen Leistung zur Verfügung. Die Diakonie schlägt vor, wie bisher schon in der Grundsicherung die Leistungshöhe nach Altersgruppen der zu fördernden Kinder, nicht jedoch nach Anzahl der Kinder in einer Familie zu differenzieren. Neben der einheitlichen finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen sollten Eheleute in eine solche gleichmäßige Förderung einbezogen werden. Es ist sinnvoll, das Ehegattensplitting auf die gemeinsame steuerliche Absetzbarkeit des Existenzminimums zu beschränken.39 So würden unterschiedliche Effekte nach Einkommenshöhe und Erwerbssituation vermieden. Die damit erzielbaren Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe können der direkten Förderung von Kindern und Familien zugutekommen." Gleichzeitig wird die Erfassung von Bedarfen durch EVS-Statistikmethode kritisiert: "Durch eine Setzung der unteren 20 Prozent der Einkommen als Vergleichsgruppe wie bisher im SGB II und XII wird in vielen Bedarfsbereichen einfach bestehender Mangel abgebildet. Daher sind ergänzende Gutachten notwendig zur Feststellung der Grundbedarfe, zum Beispiel für eine gesunde Ernährung oder angemessene Kleidung. Hierfür ist eine unabhängige Kommission aus Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden, familienpolitischen Interessenvertretungen sowie aus Selbsthilfeorganisationen zu bilden." 6. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina Auch die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina schlägt eine Grundsicherung für alle Kinder vor. 7 In der Studie "ZUKUNFT MIT KINDERN" 1 heißt es (S. 52 f.): "Weiterentwicklung staatlicher Transferleistungen in Richtung einer Kindergrundsicherung Wir empfehlen, die Transferleistungen für Kinder in Richtung einer universellen Kindergrundsicherung weiterzuentwickeln. Eine Kindergrundsicherung bündelt sämtliche kindbezogenen Transferleistungen in einer einzigen existenzsichernden und zu besteuernden Leistung für alle Kinder. Sie koppelt alle Transferzahlungen an das Vorhandensein von Kindern im Haushalt. Ziel ist die unmittelbare Sicherung des materiellen Wohlbefindens von allen Kindern, eine erwünschte Folge ist die Gleichstellung unterschiedlicher familialer Lebensformen. Gleichzeitig hat die Kindergrundsicherung den Vorteil, eine Stigmatisierung von Familien durch Bedürftigkeitsprüfungen zu vermeiden, da grundsätzlich alle Familien von der Leistung profitieren und eine entsprechende Umverteilung über die Besteuerung erfolgt. Um den teilweise unterschiedlichen regionalen Lebenshaltungskosten in allen drei Ländern unserer Analyse gerecht zu werden, können in den föderalen Staaten zusätzliche regionalisierte Transferleistungen eine sinnvolle Option darstellen. Ein solches Element ist zum Beispiel in der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Österreich eingebaut, bei der die Bundesländer den bundeseinheitlichen Mindeststandard für Kinder erhöhen können. Bei einer Weiterentwicklung der familienbezogenen Geldleistungen in Richtung einer Kindergrundsicherung könnten vielfältige Transferleistungen für Kinder, beispielsweise in Deutschland das Kindergeld, der Kinderzuschlag und diverse Ausgaben der deutschen Mindestsicherungssysteme, in einer Leistung gebündelt werden. Die fiskalischen Kosten von Kindergrundsicherungsmodellen in Deutschland wurden von unterschiedlichen Akteuren geschätzt – die Kosten sind erheblich, müssen aber stets mit dem entsprechenden Nutzen in Relation gesetzt werden. Die Wahrscheinlichkeit einer Umsetzung solcher Pläne steigt, wenn sie mit konkreten Vorschlägen zu einer Gegenfinanzierung verbunden sind. Entsprechende Überlegungen sollten von daher auch von politischer Seite konkretisiert werden." 1 Weitere Kernaussagen dieser Studie werden in der Anlage 1 aufgeführt. 8 7. Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung veröffentlichte eine sehr aufschlussreiche Studie zur Reform des Kinderlastenausgleichs, also der staatlichen Maßnahmen, die auf eine Entlastung der Eltern von einem Teil der Kosten für ihre Kinder abzielen. Die Studie trägt den Titel: Kindergrundsicherung, Kindergeld und Kinderzuschlag. Eine vergleichende Analyse aktueller Reformvorschläge. (Becker/Hauser 2010) Sie wurde von zwei renommierten Armuts- und SozialwissenschaftlerInnen, Irene Becker und Richard Hauser, vor vier Jahren erstellt. Fazit: Der Betrag (damals mit 454 bzw. 502 Euro angegeben) der Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen ist so hoch, dass sowohl das sächliche Existenzminimum als auch der BEA-Bedarf gedeckt ist. Kinder und Jugendliche werden außerdem nicht auf den allgemeinen Leistungsbezug nach dem SGB II bzw. SGB XII oder auf den Kinderzuschlag verwiesen. Damit ist verdeckte Armut von Kindern und Jugendlichen bzw. eine systembedingte Nichtinanspruchnahme von zustehenden Leistungen nicht mehr möglich, denn die einheitliche Kindergrundsicherung wird ohne eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung allen Kindern und Jugendlichen in gleicher Höhe zugestanden (zumindest bis zum 18. Lebensjahr). Sie ist ein universeller Transfer für eine bestimmte Altersgruppe. Die systembedingten Ursachen für verdeckte Armut und für Nichtinanspruchnahmen von Transfers sind restlos beseitigt. Die Bürokratie wird auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt. Da kindbedingte steuerliche Freibeträge wegfallen, wird die mit diesen Freibeträgen verbundene Bevorteilung der Familien mit hohem Einkommen verhindert. Für das erhöhte Kindergeld (damals mit 238 bzw. 322 Euro angegeben) ist grundsätzlich festzustellen, dass die bisher im Bezug von bedürftigkeitsgeprüften Grundsicherungsleistungen stehenden Kinder und Jugendlichen bzw. Familien zum großen Teil im SGB-II-/XII-Bezug verbleiben – mit allen Folgen hinsichtlich der verdeckten Armut bezüglich SGB II/XII (rund 50 Prozent, vgl. Becker/Hauser 2010: 9 138). Durch die Beibehaltung des bürokratischen und bedürftigkeitsgeprüften Kinderzuschlags (und des möglichen Wohngeldanteils für Kinder/Jugendliche) kann auch in diesem Bereich weiterhin von einer hohen Quote der Nichtinanspruchnahme dieser Leistung ausgegangen werden (derzeit durchschnittlich 86 Prozent, vgl. Becker/Hauser 2010: 141). Da der Erhöhungsbetrag des Kindergeldes bei der Bemessung von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII nicht angerechnet wird, wirkt die Kindergelderhöhung faktisch wie eine Regelleistungserhöhung. Damit wäre bei dieser Gruppe der Bedarf für Betreuung, Erziehung und Ausbildung teilweise gedeckt, der sonst im SGB II und SGB XII nicht vorgesehen ist. Da auch im darüber liegenden Einkommensbereich der Kinderzuschlag und das mögliche Wohngeld für die Kinder/Jugendlichen gewährt werden, würde die Summe aus dem erhöhten Kindergeld und dem unveränderten (maximalen) Kinderzuschlag das sächliche Existenzminimum des Kindes übersteigen und somit auch für diese Gruppe zumindest einen Teil des BEA-Bedarfs decken. Allerdings: „Bei Kindern in verdeckter Armut und bei Kindern in Familien knapp oberhalb der SGB II-Grenze bzw. der für den Kinderzuschlag geltenden Höchsteinkommensgrenze bliebe […] nach wie vor der BEA-Aufwand unberücksichtigt […].“ (Becker/Hauser 2010: 29) Zum Konzept gehört, dass auch die kindbedingten Steuerfreibeträge wegfallen sollen, das Kindergeld wird allen ausgezahlt. Damit wäre die Bevorteilung der Familien mit hohem Einkommen im jetzigen System ebenfalls beseitigt. Grundsätzlich lässt sich für einen verbesserten altersgestaffelten Kinderzuschlag feststellen, dass dadurch nur eine kleine Gruppe von Kindern und Jugendlichen aus dem Leistungsbezug des SGB II herausgeholt werden kann, nämlich die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern ein geringes eigenes (Erwerbs-) Einkommen haben. Hierbei muss allerdings noch berücksichtigt werden, dass die vorgesehene Wahlfreiheit zwischen SGB-II-Leistungen und dem Kinderzuschlag (plus möglichem Wohngeld für das/die Kind/er) diese Wirkung konterkarieren kann. An der verdeckten Armut, bezogen auf das SGB II/XII, würde sich kaum etwas ändern. Da sich an der bürokratischen Ausgestaltung des Kinderzuschlags und der mit dem Kinderzuschlag verbundenen Bedürftigkeitsprüfung grundsätzlich nichts ändert, ist auch nicht zu erwarten, dass die Nichtinanspruchnahme des Kinderzuschlags zurückgedrängt wird. 10 8. Schlussbemerkung Einigkeit besteht darin: Das Konzept einer eigenständigen Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen soll vier Ziele vereinigen und erreichen: 1. Beseitigung von Armut von Kindern und Jugendlichen 2. Befreiung aus stigmatisierenden und diskriminierenden Leistungsbezügen wie Hartz IV 3. Beseitigung der Ausgrenzung aus dem Bezug sozialer Leistungen für Kinder und Jugendliche in armen Familien (Nichtinanspruchnahme durch bürokratische und bedürftigkeitsgeprüfte Leistung) 4. Abbau von Bürokratie Das Konzept der Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen ist verbunden mit Konzepten der Entwicklung der Infrastruktur und Dienstleistungen für alle Kinder und Jugendlichen im Bereich Bildung, Soziales, Kultur, Sport und der Entwicklung von Sonderleistungen für bestimmte Gruppen von Kindern und Jugendlichen. Beim Bündnis für Kindergrundsicherung ist zu lesen: "Geldleistungen und Infrastrukturleistungen des Staates dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, wie dies in der öffentlichen Debatte über Kinderarmut häufig geschieht. Kinder und deren Familien benötigen beides, und für beides sind finanzielle Mittel nötig." "Unser Modell sieht vor, dass nur pauschal bemessene Transfers ersetzt werden sollen. Für Sonder- oder Mehrbedarfe im Falle behinderter oder kranker Kinder oder bei überdurchschnittlichen Wohnkosten, Umzügen und Klassenreisen soll weiterhin der Grundsicherungsträger zuständig sein." Ähnlich wird in den o. g. Partei-/Fraktionsbeschlüssen und o. g. Papieren und Positionen argumentiert. 11 Anlage 1 Familienpolitische Trias: Universelle Kindergrundsicherung, Zeitsouveränität und Ausrichtung der Infrastrukturen an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern (anlässlich der Tour der Bundestagsfraktion und sächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE im Mai 2011) Die Studie der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina "Zukunft mit Kindern" von 2012 empfiehlt konkrete politische Maßnahmen für eine eltern- und kinderfreundliche Gesellschaft. Als wir mit der Bundestagsfraktion und der sächsischen Landtagsfraktion der LINKEN im Mai 2011 auf einer Tour durch Sachsen waren, diskutierten wir verschiedene Möglichkeiten, wie man der Kinderarmut begegnen kann. Ein wichtiges Thema war die Kindergrundsicherung. Ich erinnere mich noch genau, wie ein Sozialarbeiter von den Problemen erwerbsloser Eltern berichtete. Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungen, die auch noch zum Teil gegenseitig verrechnet werden: vom Kindergeld über den Kinderzuschlag und das Sozialgeld bei Hartz IV. Dieser Umstand und die Bedürftigkeitsprüfungen bei vielen Leistungen führen dazu, dass die zustehenden Leistungen gerade die Ärmsten nicht erreichen. Die Armutsforscherin Irene Becker hat errechnet, dass z. B. der Kinderzuschlag nur 32 Prozent derjenigen bekommen, die Anspruch darauf hätten. Darüber hinaus: Rund 42 Prozent der Kinder unter 15 Jahren, die Anspruch auf eine Leistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) haben, erhalten diese ihnen zustehenden Leistungen nicht. DIE LINKE hat sich daher folgerichtig im Parteiprogramm gegen eine bürokratische, bedürftigkeitsgeprüfte und für eine universelle Absicherung aller Kinder und Jugendlichen ausgesprochen: „Die LINKE streitet für eine Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen, welche Kinder- und Jugendarmut verhindert und allen Kindern und Jugendlichen gute Teilhabe- und Entfaltungsmöglichkeiten bietet sowie vor Ausgrenzungen und Diskriminierungen schützt.“ 12 Die Studie "Zukunft mit Kindern", die u. a. von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften angefertigt worden ist, zeigt, dass DIE LINKE, aber auch das Bündnis für eine Kindergrundsicherung auf dem richtigen Weg sind. Es heißt in den Empfehlungen der WissenschaftlerInnen für ein kinder- und elternfreundliches Land: "Wir empfehlen, die Transferleistungen für Kinder in Richtung einer universellen Kindergrundsicherung weiterzuentwickeln. Eine Kindergrundsicherung bündelt sämtliche kindbezogenen Transferleistungen in einer einzigen existenzsichernden und zu besteuernden Leistung für alle Kinder. […] Ziel ist die unmittelbare Sicherung des materiellen Wohlbefindens von allen Kindern, eine erwünschte Folge ist die Gleichstellung unterschiedlicher familialer Lebensformen. Gleichzeitig hat die Kindergrundsicherung den Vorteil, eine Stigmatisierung von Familien durch Bedürftigkeitsprüfungen zu vermeiden, da grundsätzlich alle Familien von der Leistung profitieren und eine entsprechende Umverteilung über die Besteuerung erfolgt." Die Studie offenbart aber noch mehr Übereinstimmungen mit LINKEN politischen Ansätzen und Diskussionen. Die gesellschaftpolitischen Empfehlungen für ein kinderund elternfreundliches Land werden von den WissenschaftlerInnen in drei Bereichen dargelegt: Zeitpolitik, Geldpolitik und Infrastrukturpolitik – die familienpolitische Trias. Unter der Rubrik Zeitpolitik werden konkrete politische Vorschläge zur selbstbestimmten Vereinbarung von Erwerbsarbeit und Zeit für Sorgearbeit und Bildung gemacht. Hervorgehoben wird, dass sowohl den Präferenzen der Eltern gemäße Verkürzungen von Erwerbsarbeitszeit ermöglicht werden müssen als auch auf den gesamten Lebenslauf bezogene Kontingente an Familienzeit (Auszeiten aus dem Beruf für die Familie). Die steigende Zeitsouveränität muss natürlich auch durch entsprechende finanzielle Leistungen zur Kompensation des Lohnausfalls sowie arbeits- und sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden. Die AutorInnen der Studie sehen in der Zeitsouveränität der Eltern einen wichtigen Schlüssel für eine kinder- und elternfreundliche Gesellschaft. 13 Unter der Rubrik Geldpolitik wird die o. g. universelle Kindergrundsicherung empfohlen, die entsprechend regionaler Unterschiede der Lebenshaltungskosten mit regionalisierten Zuschüssen ergänzt werden kann. Für den Bereich der Infrastrukturpolitik empfehlen die AutorInnen der Studie: "Infrastrukturpolitik muss einerseits einem kohärenten Gesamtkonzept folgen, damit die einzelnen Institutionen aufeinander abgestimmt sind und Kindern unabhängig von ihrer regionalen Zuordnung gleiche Lebenschancen ermöglicht werden. Andererseits muss sie der Vielfalt von Lebensformen, Betreuungskulturen, Zeiterfordernissen und regionalen Rahmenbedingungen entsprechen. Die Berücksichtigung dieser Vielfalt entspricht der Pluralität und den unterschiedlichen Präferenzen von Familien. Für einige Eltern können institutionelle Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen sinnvoll sein, andere Eltern mögen Tagespflegemodelle präferieren und wieder andere wollen keine außerfamiliale Betreuung für ihre Kinder." Unter dem Punkt "Abstimmung der Institutionen" müssen meines Erachtens auch dringend praktische Wege gefunden werden, damit Arbeitszeiten und Betreuungszeiten für Kinder besser zueinander passen. Kennen wir doch den Stress, den Eltern und Kinder ausgesetzt sind, wenn sie von der Erwerbsarbeit zur Kindereinrichtung oder umgekehrt hetzen. Es könnten zum Beispiel vor und nach den normalen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten Betreuungen für Kinder von Eltern angeboten werden, die im Kultur- oder Projektbereich arbeiten. Die AutorInnen der Studie gehen mit ihren Empfehlungen noch weiter. Nicht nur die Infrastrukturen für Kinder – wie Kindertagesstätten und Ganztagesangebote für Schulkinder – müssen ausgebaut und in hoher pädagogischer Qualität zur Verfügung stehen: "Die Schaffung einer familienfreundlichen Gesellschaft erfordert nicht nur den Um- und Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für Kinder, darüber hinaus müssen die Räume, in denen Menschen leben, familienfreundlich gestaltet sein. Stadtentwicklung muss sich auch an den Bedürfnissen und Erlebnisinteressen von Familien als einem zentralen Planungskriterium orientieren, sodass Kinder sich frei und unabhängig von ihren Eltern im öffentlichen Raum bewegen können." Beispielhaft werden genannt: "Die räumliche Verinselung der kindlichen Lebenswelt kann in vielen Fällen durch einfache stadtplanerische Maßnahmen überwunden 14 werden, beispielsweise durch gut angelegte Radwege und eine kindgerechte Verkehrsführung. Durch eine solche Anpassung des Stadtraumes erfahren Menschen im Alltag, dass Elternschaft eine Lebensoption sein kann, auf die Rücksicht genommen wird. Gleichzeitig werden Eltern, die durch den häufigen Transport ihrer Kinder zeitlich und materiell stark belastet sind, entlastet. Eine derartige familiengerechte Raumgestaltung kommt auch den Mobilitäts- und Sicherheitsbedürfnissen der älteren Generation entgegen." Einem der letzten Sätze der Empfehlungen der WissenschafterInnen kann ebenso voll zugestimmt werden: "Wirtschaft und Gesellschaft müssen sich stärker an die Bedürfnisse von Familien und Generationen anpassen – nicht umgekehrt" – zum Beispiel durch eine an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern orientierte Zeit-, Geldund Infrastrukturpolitik, wie sie in der vorliegenden Studie konzipiert ist. 15
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