Informationen zum EDL-G Energiedienstleistungsgesetz Durch die in der EU erarbeitete Energieeffizienz-Richtlinie wurde das Thema Verbesserung der Energieeffizienz in den Vordergrund gerückt. Die Mitgliedsstaaten hätten diese Richtlinie bis zum 05.06.2014 in entsprechende nationale Gesetze umsetzen müssen. Dies ist jedoch noch nicht EU-weit geschehen. Damit gilt die EED nunmehr in allen EU-Ländern direkt, die die Umsetzung in nationales Recht nicht zeitgerecht geschafft haben. Was sind die Ziele der EU Energieeffizienz-Richtlinie (EED)? Mittels der EED soll sichergestellt werden, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werde, um das Energieeffizienzziel der EU von 20% bis 2020 zu erreichen und zudem Maßnahmen für weitere Energieeffizienzverbesserungen nach 2020 vorzubereiten. Jedes EU-Mitglied muss individuelle Energieeffizienzziele festlegen, damit die EU insgesamt das Ziel in 2020 erreichen kann. So muss ab dem 01.01.2014 der Energieverbrauch um 1,5% auf Basis des durchschnittlichen Energieverbrauches der Jahre 2010-2012 gesenkt werden. Neben diesen Anforderungen ist die Einführung eines verpflichtenden Systems zur Einführung von Energiemanagementsystemen vorgegeben. Hier ist Bezug auf ISO 50001 – Energiemanagementsysteme - oder aber EN 16247-1 – Energieaudits – genommen worden. Wer ist betroffen? Energieaudits oder aber Energiemanagementsysteme müssen alle Unternehmen einführen, die nicht unter die EU-Definition von KMUs fallen. Betroffen sind z.B. Groß-und Einzelhandel, Banken, Krankenhäuser, Versicherungen, Verlage, Speditionen, Museen, Kinos, Pflege- und Seniorenheime, Hotels, Krankenkassen, um nur einige Beispiele zu nennen. Diese müssen bis zum 05.12.2015 eines von folgenden Maßnahmen ergriffen haben: Durchführung eines Energieaudits nach EN 16247-1 durch einen unabhängigen qualifizierten und / oder akkreditierten Energieauditor; diese Energieaudits müssen dann alle 4 Jahre wiederholt werden ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 nachweisen ein Umweltmanagementsystem nach EMAS nachweisen Was ist mit den KMUs? KMUs müssen nach der EED keine Energieaudits nach EN 16247-1 bzw. eine Energiemanagementsystem nach ISO 5001 einführen. Allerdings sollen für diejenigen, die dieses machen wollen, entsprechende Förderprogramme bereitgestellt werden. Wie erfolgte in Deutschland die Umsetzung der EED? Am 22. April 2015 trat das geänderte EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) in Kraft. Alle Unternehmen, die keine KMUs sind, müssen ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001oder ein Energieaudit nach EN 16247-1oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen. Welche Fristen gelten? Einführung und Umsetzung eines EnMS nach ISO 50001: o Verpflichtungserklärung der Geschäftsführung sowie die Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger und des Energieeinsatzes gemäß 4.4.3a) der ISO 50001 bis zum 05. Dezember 2015 o Zertifizierung nach ISO 50001 durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft bis spätestens 31. Dezember 2016 Durchführung der Energieaudits nach EN 16247-1: bis spätestens 05. Dezember 2015 und dann alle 4 Jahre wiederholen Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS: o Verpflichtungserklärung der Geschäftsführung sowie die Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger mit einer Bestandsaufnahme der Energieströme und -träger bis zum 05. Dezember 2015 o Validierung nach EMAS durch einen zugelassenen Umweltgutachter oder eine Umweltgutachterorganisation bis spätestens 31. Dezember 2016 Wer überwacht dies und was muss nachgewiesen werden? Die BAFA = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überwacht dies. Das Unternehmen ist gegenüber der BAFA nachweispflichtig. Dabei wird das BAFA stichprobenartige Kontrollen durchführen. Wenn Ihr Unternehmen in die Stichprobe des BAFA fällt, dann müssen Sie folgende Nachweise an das BAFA schicken: Erklärung, dass Ihr Unternehmen kein KMU ist Zertifikat nach ISO 50001 sowie Akkreditierungsurkunde der Zertifizierungsstelle Bestätigung der Durchführung des Energieaudits durch den Energieauditor Eintragungs-/Verlängerungsbescheid der EMAS-Registrierungsstelle inklusive Angabe des Ablaufdatums der Registrierung Müssen alle Energieverbräuche nachgewiesen werden? In allen Fällen (ISO50001, EN 16247-1, EMAS) dürfen max. 10% des Gesamtenergieverbrauches von der Nachweisführung ausgeschlossen werden. Gibt es Sanktionen bei Nichterfüllung? Auf Unternehmen, die ihrer Verpflichtung nicht oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommen, kann ein Bußgeld in Höhe bis zu Euro 50.000 zukommen. Die gesetzten Fristen sind sehr kurz und Unternehmen müssen zügig handeln, um die Bedingungen zu erfüllen.
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