Freibeträge für Angehörige

Belastungsgrenze nach § 62 SGB V
Stand:
09.09.15
Bezugsgröße jährlich
Kinderfreibetrag
34.860,00 €
7.248,00 €
Berechnungsgrößen
Bezugsgröße jährlich:
hiervon 15 % =
hiervon 10 % =
34.860,00 €
5.229,00 €
3.486,00 €
Summe der jährlichen Freibeträge nach § 62 SGB V bei Ehegatten
Freibetrag für den Ehegatten/Lebenspartner:
5.229,00 €
Freibetrag für
Freibetrag für
Freibetrag für
Freibetrag für
7.248,00 €
14.496,00 €
21.744,00 €
28.992,00 €
ein Kind des Versicherten
zwei Kinder des Versicherten
drei Kinder des Versicherten
vier Kinder des Versicherten
Bemessungsgrößen 2016
Belastungsgrenze nach § 62 SGB V
Stand:
27.07.15
Bezugsgröße jährlich
Kinderfreibetrag
34.020,00 €
7.152,00 €
Berechnungsgrößen
Bezugsgröße jährlich:
hiervon 15 % =
hiervon 10 % =
34.020,00 €
5.103,00 €
3.402,00 €
Summe der jährlichen Freibeträge nach § 62 SGB V bei Ehegatten
Freibetrag für den Ehegatten/Lebenspartner:
5.103,00 €
Freibetrag für
Freibetrag für
Freibetrag für
Freibetrag für
7.152,00 €
14.304,00 €
21.456,00 €
28.608,00 €
ein Kind des Versicherten
zwei Kinder des Versicherten
drei Kinder des Versicherten
vier Kinder des Versicherten
Bemessungsgrößen 2015