Soziale Wohnraumförderung - Günstige Darlehen zur Schaffung von

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Soziale Wohnraumförderung Günstige Darlehen zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge
(RL FLÜ)
Ziel ist es, mit dem Angebot die Herstellung oder Bereitstellung von Wohnraum für
Flüchtlinge und Asylbewerber zu fördern, die keinen Anspruch auf einen
Wohnberechtigungsschein haben.
Es wird gefördert
 der Neubau von Wohnungen (auch in Form einer mittelbaren Belegung),
 die Neuschaffung von Wohnraum im Bestand (Umbau von Bestandsimmobilien,
Investitionen von mehr als 650 € Baukosten inklusive Baunebenkosten pro qm
Wohnfläche),
 geringinvestive Maßnahmen (Herrichtung von Bestandsimmobilien, Investitionen
von maximal 650,00 € Baukosten inklusive Baunebenkosten pro qm Wohnfläche).
Auf die Darlehen werden auf Antrag Tilgungsnachlässe (= Teilschulderlasse) gewährt
(siehe Tabelle Seite 2).
Gefördert werden nachhaltig nutzbare Wohnungen. Diese können anschließend als
normale öffentlich geförderte Mietwohnungen genutzt werden. Eventuell für die
Folgenutzung erforderliche Herrichtungsmaßnahmen können im Rahmen des Programms
RL BestandsInvest mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Bei geringinvestiven Maßnahmen werden 100 % der entstehenden Kosten (maximal
650,00 €/qm) als Darlehen gewährt. Ein Eigenkapitaleinsatz ist somit nicht erforderlich.
Bei Neubau und Neuschaffung im Bestand müssen mind. 20 % Eigenleistung erbracht
werden. Als Eigenleistung kann anerkannt werden:
 eigene Geldmittel
 der Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Baugrundstücks
 der Wert der Selbsthilfeleistungen
 Fremdmittel, deren Besicherung nicht im Grundbuch eingetragen werden oder wenn
doch, im Rang den Fördermitteln nachgehen.
Der Tilgungsnachlass kann auf Antrag bis zur Hälfte auf die erforderliche Eigenleistung
angerechnet werden. In diesem Fall ist innerhalb einer gesetzten Frist ein
Gesamtkostennachweis einzureichen.
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Bei der mittelbaren Belegung werden bindungsfreie Neubauwohnungen gefördert, wenn
im Gegenzug Mietpreis- und Belegungsrechte an geeigneten Ersatzwohnungen im
Bestand eingeräumt werden. Die Neubauwohnung bleibt bindungsfrei und kann zu
marktüblichen Preisen vermietet werden.
Für die Deckung von Mehrkosten, die aus einer deutlich erhöhten Fluktuationsrate
resultieren, kann ein Zuschlag zur Bewilligungsmiete zugelassen werden. Auch die
Vereinbarung von Möblierungszuschlägen und weiteren Nebenleistungen (z.B. für
Sicherheitsdienst, Betreuung) sind möglich.
Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit
verfügen.
Darlehenshöhe und Tilgungsnachlass
Grundpauschale
Höhe
EnEV bis 2015
Neubau
Neuschaffung im Bestand
(ab 650 €/m²)*
Mittelbare Belegung
Geringinvestive
Maßnahmen (bis 650 €/m²)
1.500 €/qm
€/qm
Bis zu
1.125 €/qm
€/qm
900 €/qm
bis 650 €/qm
Tilgungsnachlass (auf
Antrag)
EnEV ab2016
1.605
25 %
Bis zu
1.205
25 %
965 €/qm
30 %
Folgende Zusatzdarlehen sind möglich (nicht bei geringinvestiven Maßnahmen!)
Zusatzdarlehen z. B.
Höhe
Aufzug (bis 50.000 €)
kleine Wohnungen
Standortaufbereitung (bis
20.000 €/WE)
Mieteinfamilienhäuser
2.500,00 €/WE
5.000,00 €/WE
75 %
förderfähiger Kosten
10.000,00 €/Haus
Tilgungsnachlass (auf
Antrag)
50 %
50 %
50 %
50 %
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Darlehenskonditionen
Neubau / Neuschaffung im Bestand
Zinsen
Verwaltungskostenbeitrag
Tilgung
Eigenleistung
Miet- und Belegungsbindung


0,0 % für 10 Jahre
0,5 % für die restliche Dauer der
Zweckbindung
 anschließend marktübliche Verzinsung
 einmalig 0,4 % an die NRW.BANK
 einmalig 0,4 % an die
Bewilligungsbehörde
 laufend 0,5 % p.a.
1,0 % (auf Antrag 2,0 %)
20 %
wahlweise 20 oder 25 Jahre
Geringinvestive Maßnahmen (bis 650 €/m²)
Zinsen
0,0 % für 10 Jahre (Dauer der
Zweckbindung)
Verwaltungskostenbeitrag
 einmalig 0,4 % an die NRW.BANK
 keine Gebühr an die
Bewilligungsbehörde
 laufend 0,5 % p.a.
Tilgung
4,0 %
Eigenleistung
entfällt
Miet- und Belegungsbindung
10 Jahre
Wesentliche Bedingungen
Beim Neubau und der mittelbaren Belegung müssen die neugeschaffenen Wohnungen
dem Standard der sozialen Wohnraumförderung entsprechen. Bei der Neuschaffung im
Bestand, geringinvestiven Maßnahmen und der mittebaren Belegung hinsichtlich der
Ersatzwohnungen muss der Wohnraum geeignet sein und darf keiner öffentlichen
Bindung unterliegen. Noch auf dem Förderobjekt ggf. lastende öffentliche Darlehen
müssen vor Beginn der Baumaßnahme vollständig zurückgezahlt sein
Baubeginn und Auftragsvergaben sind vor Bewilligung nicht zulässig.
Mit dem Bau muss innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung der Förderzusage begonnen
werden. Ersatzwohnungen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der
Förderzusage zur Verfügung gestellt werden.
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Miete
5,25 €/qm monatlich, zulässige Mieterhöhung 1,5 % jährlich vom Ursprungsbetrag




zuzüglich Betriebskosten
zuzüglich Zuschläge bei deutlich erhöhter Fluktuationsrate
zuzüglich Zuschläge für Einbaumöbel (bis zu 40,00 €/WE)
zuzüglich mietvertragliche Nebenleistungen im Einzelfall
Ausnahme: bei Ersatzwohnungen 5,25 € /qm monatlich abzüglich Unterschreitung
abhängig von der Qualität der Ersatzwohnung, maximal ortsübliche Vergleichsmiete
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne zur
Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Tel.-Nr. 0202 563-7007 (Fax:
0202 563-8046) oder der E-Mail-Adresse [email protected].
Sprechzeiten nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 0202 563-7007)
Mo. – Fr. (Mi. geschlossen) 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zusätzlich Do.
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr nach vorheriger
Terminvereinbarung
Adresse
Stadtverwaltung Wuppertal
Ressort Bauen und Wohnen
Abteilung Bauförderung und Wohnen
Winklerstraße 1 (gegenüber Bahnhof Barmen)
42283 Wuppertal-Barmen
Förderprogramme, Informationsmaterial und benötigte Antragsformulare erhalten Sie
auch unter folgender Internetadresse:
http://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Foerderung-von-Wohnraum-fuerFluechtlinge/15761/produktdetail.html?backToResults=true