Förderprogramme für Flüchtlinge – ein Vergleich Wohnraum/Unterbringung NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge im Sinne des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und Asylbewerber im Sinne des Asylverfahrensgesetzes, die keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber. Schaffung von Wohnraum Erstunterbringung, Auffangstationen und Unterkünfte Antragsverfahren A ntragsberechtigte: – Private und wohnungswirtschaftliche Investoren – Kommunale Wohnungsbauunternehmen – Kommunen A ntrag: Stadt oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) Bonitätsprüfung durch NRW.BANK Förderzusage durch Bewilligungsbehörde A bschluss Darlehensvertrag mit der NRW.BANK Bewilligung von Darlehen und Zuschüssen an kreisfreie Städte und Kreise bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Das Gleiche gilt für die Bewilligung von Darlehen und Zuschüssen an Unternehmen, an denen Kommunen mit mehr als 50% beteiligt sind. A ntragsberechtigte: – Kommunen & Kommunalverbände A ntrag: NRW.BANK (Bei Bauzeiten über mehrere Jahre erfolgt die Antragsstellung in Abschnitten) Förderfähige Maßnahmen Neubau (Qualitätsanforderungen müssen WFB entsprechen) Neuschaffung von Wohnraum im Bestand (> 650 €/m² Bau- und Baunebenkosten) Geringinvestive Herrichtung und Anpassung von Wohnraum (< 650 €/m² Bau- und Baunebenkosten) Erwerb Bau Modernisierung Ausstattung … von Flüchtlingsunterkünften Grundstücke (die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitions vorhabens sind) können mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als zwei Jahre vor Antragsstellung war Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb können mitfinanziert werden Darlehenshöhe Neubau und Neuschaffung – Grundpauschale pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche Mietniveau Neubau M 1 M 2 M 3 M 4 Neuschaffung im Bestand Mittelbare Belegung 710 € 835 € 965 € 1.060€ Höchstbetrag: 10 Mio. € pro Antragssteller pro Jahr – Bis 2 Mio. € 100% Finanzierung – Über 2 Mio. € maximal 50% Finanzierung (Rest über NRW.BANK.Kommunal Invest Plus) Förderung des Neubaus von Wohnungen, Belegungsbindung jedoch auf Ersatzimmobilien im Bestand. Zusatzdarlehen für Kleinwohnungen, Aufzüge und Standortaufbereitung usw. sind möglich. Bei geringinvestiven Maßnahmen werden 100% der entstehenden Kosten, max. 650 € pro Quadratmeter als förderfähig anerkannt. Tilgungsnachlässe Neubau/Neuschaffung: M 1–M 2: 20% auf die Grundpauschale M 3: 25% auf die Grundpauschale M 4: 35% auf die Grundpauschale M 1–M 4: 50% auf alle Zusatzdarlehen Geringinvestive Maßnahmen: 30% auf das gesamte Darlehen Annuität nur vom Restdarlehen . /. Belegungsbindung Neubau und Neuschaffung: – 20 oder 25 Jahre Geringinvestive Maßnahmen: 10 Jahre . /. Laufzeit/Zinsbindung Zinsbindung = Belegungsbindung L aufzeit: 10 Jahre (1 tilgungsfreies Jahr) oder 20 Jahre (3 tilgungsfreie Jahre) Zinsbindung: 10 Jahre NRW.BANK Wohnraumförderung 101-86410 · Stand: April 2016 Verwendungszweck Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) Förderprogramme für Flüchtlinge – ein Vergleich Wohnraum/Unterbringung Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) Auszahlung Voraussetzung Mietpreisobergrenzen Zinsen: – M 1 & M 2: 0,5% für die gewählte Laufzeit – M 3 & M 4: 0,0% für 10 Jahre, danach 0,5% für die restliche gewählte Laufzeit nach Ablauf der Bindung marktübliche Verzinsung Verwaltungskostenbeitrag: – 0,5% p. a. Tilgung: – Neubau/Neuschaffung: 1 oder 2% p. a., wahlweise – Geringinvestive Maßnahmen: 4% p. a. Außerplanmäßige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung Auszahlung zu 99,6% Neubau und Neuschaffung: 20% bei Baubeginn 45% nach Fertigstellung des Rohbaus 35% bei abschließender Fertigstellung/Bezugsfertigkeit Geringinvestive Maßnahmen: 70% bei Beginn der Maßnahme 30% nach Prüfung des Kostennachweises Zinsen: Können der Zinstabelle im Internet entnommen werden Nach Ablauf werden neue Konditionen vereinbart Keine Bereitstellungprovision Tilgung: – 1-3 tilgungsfreie Jahre – In gleich hohen vierteljährlichen Raten Außerplanmäßige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Auszahlung zu 100% In einer Summe A bruf nach Vorliegen der zu erbringenden Nachweise (z. B. kommunal aufsichtsrechtliche Genehmigung) und frühestens bei Maßnahmenbeginn Abruffrist 12 Monate Der Kreditbetrag kann anteilig gekürzt werden, wenn sich die förderbaren Kosten des Vorhabens ermäßigen Kürzungen bereits ausgezahlter Beträge sind unverzüglich zurückzuzahlen A ntragsberechtigte sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks, oder der Erwerb muss in Aussicht stehen Baubeginn erst nach Förderzusage Baubeginn innerhalb von 6 Monaten nach Förderzusage Bei Neubau/Neuschaffung: Mindestens 20% Eigenleistung Bei geringinvestiven Maßnahmen (Nr. 3.2.3) keine Eigenleistung Mittelbare Belegung: Bereitstellung der Ersatzwohnungen innerhalb von 12 Monaten Mietniveau M 1 M 2 M 3 M 4 Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster Mietobergrenze 4,25 € 4,65 € 5,25 € 5,75 € 6,25 € Vorhabensbezogene Darlehen . /. Mietsteigerungen sind in Höhe von 1,5% (bezogen auf die Bewilligungsmiete für jedes Jahr) seit Bezugsfertigkeit möglich. Zuschläge möglich für: Mehrkosten (z. B. durch hohe Fluktuation) Möblierung weitere Nebenleistungen (in getrenntem Vertrag) Verwendungsnachweis Kostennachweis nach Nummer 4.5 WFB erforderlich für: Zusatzdarlehen Standortaufbereitung Neuschaffung im Bestand Geringinvestive Maßnahmen Besicherung Grundbuchliche Sicherung (Hypothek): Bei Darlehen für geringinvestive Maßnahmen < 50.000 € kann die NRW.BANK von einer dinglichen Sicherung absehen nachrangig Kombination mit anderen Fördermitteln Kontaktmöglichkeiten Kombination mit weiteren Fördermitteln z. B. mit KfW-Mitteln oder NRW.BANK.Kommunal Invest möglich Kombination mit anderen Förderungen nach WFB oder RL BestandsInvest ist nicht möglich (Ausnahme: Folgenutzung nach Nr. 5.2 RL Flü) NRW.BANK: +49 211 91741-4500 MBWSV: +49 211 3843-4212 oder -4235 Spätestens 12 Monate nach Vollauszahlung Bei Auszahlung in Abschnitten gilt als Vorhaben jeder von der NRW.BANK refinanzierte Maßnahmenabschnitt . /. Kombination möglich mit: Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (Prämisse: Getrennte Vorhaben mit getrennten Kosten) NRW.BANK: + 49 211 91741-4600 (Rheinland) +49 251 91741-4600 (Westfalen) NRW.BANK Wohnraumförderung 101-86410 · Stand: April 2016 Konditionen NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte
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