Förderprogramme für Flüchtlinge – ein Vergleich

Förderprogramme für Flüchtlinge – ein Vergleich
Wohnraum/Unterbringung
NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte
Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge im Sinne des Flüchtlingsaufnahme­gesetzes
und Asylbewerber im Sinne des Asylverfahrensgesetzes, die keinen Anspruch auf einen
Wohnberechtigungsschein haben.
Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber.
Schaffung von Wohnraum
Erstunterbringung, Auffangstationen und Unterkünfte
Antragsverfahren
A ntragsberechtigte:
–
Private und wohnungswirtschaftliche Investoren
–
Kommunale Wohnungsbauunternehmen
–
Kommunen
A ntrag: Stadt oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde)
Bonitätsprüfung durch NRW.BANK
Förderzusage durch Bewilligungsbehörde
A bschluss Darlehensvertrag mit der NRW.BANK
Bewilligung von Darlehen und Zuschüssen an kreisfreie Städte und Kreise bedarf
der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Das Gleiche gilt für die Bewilligung von
Darlehen und Zuschüssen an Unternehmen, an denen Kommunen mit mehr als 50%
beteiligt sind.
A ntragsberechtigte:
– Kommunen & Kommunalverbände
A ntrag: NRW.BANK
(Bei Bauzeiten über mehrere Jahre erfolgt die Antragsstellung in Abschnitten)
Förderfähige Maßnahmen
Neubau (Qualitätsanforderungen müssen WFB entsprechen)
Neuschaffung von Wohnraum im Bestand
(> 650 €/m² Bau- und Baunebenkosten)
Geringinvestive Herrichtung und Anpassung von Wohnraum
(< 650 €/m² Bau- und Baunebenkosten)
Erwerb
Bau
Modernisierung
Ausstattung
… von Flüchtlingsunterkünften
Grundstücke (die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitions­
vorhabens sind) können mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als zwei
Jahre vor Antragsstellung war
Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb können
mitfinanziert werden
Darlehenshöhe
Neubau und Neuschaffung – Grundpauschale pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche
Mietniveau
Neubau
M 1
M 2
M 3
M 4
Neuschaffung
im Bestand
Mittelbare
Belegung
710 €
835 €
965 €
1.060€
Höchstbetrag: 10 Mio. € pro Antragssteller pro Jahr
–
Bis 2 Mio. € 100% Finanzierung
–
Über 2 Mio. € maximal 50% Finanzierung
(Rest über NRW.BANK.Kommunal Invest Plus)
Förderung des Neubaus von Wohnungen,
Belegungsbindung jedoch
auf Ersatzimmobilien im
Bestand.
Zusatzdarlehen für Kleinwohnungen, Aufzüge und Standortaufbereitung usw. sind
möglich.
Bei geringinvestiven Maßnahmen werden 100% der entstehenden Kosten,
max. 650 € pro Quadratmeter als förderfähig anerkannt.
Tilgungsnachlässe
Neubau/Neuschaffung:
M 1–M 2: 20% auf die Grundpauschale
M 3:
25% auf die Grundpauschale
M 4:
35% auf die Grundpauschale
M 1–M 4: 50% auf alle Zusatzdarlehen
Geringinvestive Maßnahmen:
30% auf das gesamte Darlehen
Annuität nur vom Restdarlehen
. /.
Belegungsbindung
Neubau und Neuschaffung:
– 20 oder 25 Jahre
Geringinvestive Maßnahmen: 10 Jahre
. /.
Laufzeit/Zinsbindung
Zinsbindung = Belegungsbindung
L aufzeit: 10 Jahre (1 tilgungsfreies Jahr) oder 20 Jahre (3 tilgungsfreie Jahre)
Zinsbindung: 10 Jahre
NRW.BANK Wohnraumförderung 101-86410 · Stand: April 2016
Verwendungszweck
Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü)
Förderprogramme für Flüchtlinge – ein Vergleich
Wohnraum/Unterbringung
Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü)
Auszahlung
Voraussetzung
Mietpreisobergrenzen
Zinsen:
–
M 1 & M 2: 0,5% für die gewählte Laufzeit
–
M 3 & M 4: 0,0% für 10 Jahre, danach 0,5% für die restliche gewählte Laufzeit
 nach Ablauf der Bindung marktübliche Verzinsung
Verwaltungskostenbeitrag:
–
0,5% p. a.
Tilgung:
–
Neubau/Neuschaffung: 1 oder 2% p. a., wahlweise
–
Geringinvestive Maßnahmen: 4% p. a.
Außerplanmäßige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Auszahlung zu 99,6%
Neubau und Neuschaffung:
20% bei Baubeginn
45% nach Fertigstellung des Rohbaus
35% bei abschließender Fertigstellung/Bezugsfertigkeit
Geringinvestive Maßnahmen:
70% bei Beginn der Maßnahme
30% nach Prüfung des Kostennachweises
Zinsen:
Können der Zinstabelle im Internet entnommen werden
 Nach Ablauf werden neue Konditionen vereinbart
Keine Bereitstellungprovision
Tilgung:
– 1-3 tilgungsfreie Jahre
–
In gleich hohen vierteljährlichen Raten
Außerplanmäßige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Auszahlung zu 100%
In einer Summe
A bruf nach Vorliegen der zu erbringenden Nachweise (z. B. kommunal
aufsichtsrechtliche Genehmigung) und frühestens bei Maßnahmenbeginn
Abruffrist 12 Monate
Der Kreditbetrag kann anteilig gekürzt werden, wenn sich die förderbaren Kosten
des Vorhabens ermäßigen
Kürzungen bereits ausgezahlter Beträge sind unverzüglich zurückzuzahlen
A ntragsberechtigte sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines
geeigneten Grundstücks, oder der Erwerb muss in Aussicht stehen
Baubeginn erst nach Förderzusage
Baubeginn innerhalb von 6 Monaten nach Förderzusage
Bei Neubau/Neuschaffung: Mindestens 20% Eigenleistung
Bei geringinvestiven Maßnahmen (Nr. 3.2.3) keine Eigenleistung
Mittelbare Belegung: Bereitstellung der Ersatzwohnungen innerhalb
von 12 Monaten
Mietniveau
M 1
M 2
M 3
M 4
Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster
Mietobergrenze
4,25 €
4,65 €
5,25 €
5,75 €
6,25 €
Vorhabensbezogene Darlehen
. /.
Mietsteigerungen sind in Höhe von 1,5% (bezogen auf die Bewilligungsmiete für
jedes Jahr) seit Bezugsfertigkeit möglich.
Zuschläge möglich für:
Mehrkosten (z. B. durch hohe Fluktuation)
Möblierung
weitere Nebenleistungen (in getrenntem Vertrag)
Verwendungsnachweis
Kostennachweis nach Nummer 4.5 WFB erforderlich für:
Zusatzdarlehen Standortaufbereitung
Neuschaffung im Bestand
Geringinvestive Maßnahmen
Besicherung
Grundbuchliche Sicherung (Hypothek):
Bei Darlehen für geringinvestive Maßnahmen < 50.000 € kann die
NRW.BANK von einer dinglichen Sicherung absehen
nachrangig
Kombination mit anderen
Fördermitteln
Kontaktmöglichkeiten
Kombination mit weiteren Fördermitteln z. B. mit KfW-Mitteln oder
NRW.BANK.Kommunal Invest möglich
Kombination mit anderen Förderungen nach WFB oder RL BestandsInvest ist
nicht möglich (Ausnahme: Folgenutzung nach Nr. 5.2 RL Flü)
NRW.BANK: +49 211 91741-4500
MBWSV:
+49 211 3843-4212 oder -4235
Spätestens 12 Monate nach Vollauszahlung
Bei Auszahlung in Abschnitten gilt als Vorhaben jeder von der
NRW.BANK refinanzierte Maßnahmenabschnitt
. /.
Kombination möglich mit:
Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge
(Prämisse: Getrennte Vorhaben mit getrennten Kosten)
NRW.BANK: + 49 211 91741-4600 (Rheinland)
+49 251 91741-4600 (Westfalen)
NRW.BANK Wohnraumförderung 101-86410 · Stand: April 2016
Konditionen
NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte