INFO ZUM JAHRESWECHSEL BUCHHALTUNG

INFO ZUM JAHRESWECHSEL
BUCHHALTUNG - INVENTUR
51143 Köln, im Dezember
I. Buchhaltung DEZEMBER
a) Offene Rechnungen
Für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss sowie einer korrekten Übernahme der
Eröffnungswerte per 1.1. eines Jahres ist es unbedingt erforderlich, dass wir im
Buchhaltungsmonat DEZEMBER alle Rechnungen und Gutschriften, die das
abgelaufene Jahr betreffen, in Ihrer Buchhaltung verarbeiten.
Mandanten, die ihre unbezahlten Rechnungen nicht regelmäßig einreichen, bitten wir
daher, mit den Buchungsbelegen für Dezember alle bisher nicht verbuchten
Eingangsrechnungen vorzulegen!
Diese Verfahrensweise erleichtert den Jahresabschluss und sichert den Abzug Ihrer
gesamten Vorsteuerbeträge im alten Jahr.
b) Ungeklärte Posten
Soweit nicht bereits geschehen, sind alle Anfragen unserer Buchhaltung zu bisher
ungeklärten Positionen mit Einreichung der Buchungsunterlagen Dezember zu
beantworten!
c) Investitionen
Bei Investitionen bis zu einem Nettowert i.H.v. € 410,-- ist die Absetzbarkeit in diesem
Jahr in vollem Umfang gewährleistet.
II. INVENTUR für das abgelaufene Wirtschaftsjahr.
Wie zu jedem Jahreswechsel weisen wir Sie darauf hin, dass für eine ordnungsgemäße
Buchführung und Bilanzierung das Aufstellen der Inventur eine unerläßliche Voraussetzung ist.
Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus § 39 HGB in Verbindung mit den §§ 140
und 141 AO.
Beiliegend erhalten Sie von uns vorbereitete Inventurformulare. Zur Erläuterung dieser
Formulare erhalten Sie nachstehend einige Hinweise.
Wir bitten um Rücksendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen bis zum
15.02.des Folgejahres !!!
zu I.) Kundenforderungen
Erfassen Sie bitte in der gesondert beigefügten Anlage alle Ausgangsrechnungen, die
bis zum Jahresende von Ihnen ausgestellt sind, aber von Ihren Kunden noch nicht
beglichen wurden (offene Ausgangsrechnungen).
Sollten Sie in Einzelfällen mit dem Ausgleich Ihrer Forderungen nicht mehr rechnen
können (z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit eines Kunden), teilen Sie uns bitte solche
Beträge gesondert mit.
Eine Kopie der offenen Rechnung oder eine Bestätigung Ihres Rechtsanwalts über den
Stand des Mahnverfahrens sichert die richtige steuerliche Behandlung.
zu II.) Waren- bzw. Materialbestandsaufnahme
Ihr Waren- und Materialbestand ist mit der Bezeichnung der Ware, Mengenangabe und
den jeweiligen NETTO-EINKAUFSPREISEN in die gesondert beigefügte Anlage
aufzunehmen.
Die Angabe von Bruttoverkaufspreisen kommt nur in besonderen Fällen und nach
Rücksprache mit uns in Betracht!
zu III.) Halbfertige Arbeiten
Halbfertige Arbeiten kommen in der Regel nur in produzierenden Branchen vor (z.B. bei
Aufträgen im Bau- und Baunebengewerbe) und sind mit den Herstellungskosten zu
bewerten. Zur Klärung diesbezüglicher Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
zu IV.) Darlehensstände, Kautionskonten, Saldenbestätigungen
Zum Jahreswechsel erhalten Sie von Ihren Kreditinstituten regelmäßig Zinsabrechnungen bzw. Kontoauszüge mit dem Ausweis des jeweiligen Darlehensstandes.
Bei Krediten, die im abgelaufenen Jahr neu aufgenommen wurden, bitten wir außerdem
um Einreichung einer Kopie des Darlehensvertrages (soweit dieser nicht bereits den
Buchhaltungsunterlagen beigefügt war).
zu V. u. VI.) Lieferantenverbindlichkeiten und Kundenanzahlungen
Soweit Sie Lieferantenrechnungen nicht bereits den Buchungsunterlagen beigefügt
haben, bitten wir um Auflistung in der beigefügten Anlage.
Haben Sie von Kunden für Teilleistungen bereits Anzahlungen oder A'cto-Zahlungen
erhalten, bitten wir ebenfalls um Auflistung der erhaltenen Beträge.
Nur bei Vorlage aller Unterlagen ist eine korrekte Verbuchung möglich !
Wir wünschen Ihnen, Ihren Angehörigen und Ihren Angestellten ein frohes Weihnachtsfest und Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr.