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REGELN FÜR EINEN FRIEDLICHEN UND EFFIZIENTEN SCHULALLTAG - IM
KLASSENRAUM UND AUSSERHALB
Regelbereich UMGANG
1. Grundregel
• Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht ungestört zu lernen!
• Alle Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht ungestört zu unterrichten!
2. Allgemeines
•
Der Umgang miteinander soll friedvoll und freundlich sein.
• Die Grundformen der Höflichkeit sollen gewahrt sein.
•
Kräftemessende Spiele unterliegen Regeln und hören auf, wo Schmerz anfängt.
• Beleidigende, beschimpfende und diskriminierende Äußerungen sind zu unterlassen.
•
Ein freundlicher Umgangston zwischen allen am Schulalltag beteiligten Personen ist erwünscht.
• Alle am Schulalltag beteiligten Personen sind angehalten, rücksichtsvoll und hilfsbereit
miteinander umzugehen.
• In den Klassen sollten Klassenregeln aufgestellt, Umgangsformen geübt, regelmäßige
Elternsprechtage durchgeführt Lind auch bei Bedarf die Eltern in ihre Grenzen gewiesen werden.
Grundsätzliches zum Umgang mit Eltern
Eltern sind Partner möglichst gezielter gemeinsamer Erziehungsanstrengung.
Die Birken-Grundschule versteht sich als offene Schule, die mit den Eltern bewusst zusammenarbeitet
zum Wohl der Schüler/innen.
Neben den Elternsprechtagen und Elternversammlungen gibt es weitere vielfältige ElternhausSchule-Kontakte (Begleitung auf Klassenausflügen, Telefonat usw.). Das "plötzliche" Gespräch
zwischen Eltern und Klassen- und Fachlehrern vor oder nach dem Unterricht (oder sogar während des
Unterrichts!) sollte auf dringliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, um den Unterrichtsablauf, der
klare Priorität hat, nicht zu stören.
Wenn Eltern das Schulhaus betreten, sollten sie sich zuerst im Schulbüro melden. Dasselbe gilt für
alle schulfremden Personen.
Da das Ziel zunehmender Selbständigkeit der Schüler/innen unverzichtbar ist, unterbleibt die
Begleitung der Kinder durch Eltern und anderen Erwachsenen (abgesehen von einem
Übergangszeitraum weniger Wochen im 1. Schuljahr) bis hin zum Unterrichtsraum. Eine Art
Schülerhilfe" im Klassenraum vor Unterrichtsbeginn (beim Entkleiden, Platz aufsuchen, Schulmappe
aufhängen etc.) durch die Eltern ist und bleibt überflüssig!
Das Abholen der Kinder auf dem Schulhof soll erlaubt bleiben.
Regelbereich PAUSENVERHALTEN
1. Grundregel
• Alle Schüler/innen haben das Recht unverletzt zu bleiben.
• Alle Schüler/innen haben das Recht das ihre Sachen ganz bleiben.
2. Allgemeines
• Während der beiden großen Pausen verlassen alle Schüler/innen das Schulgebäude und suchen die
Pausenhöfe auf. Auf den Schulhöfen kann jeder seine Pause so gestalten, wie es ihm/ihr gefällt es
sei denn, es werden nachstehende Regelungen berührt.
•
Das Schulgelände darf in den großen Pausen nicht verlassen werden.
I
Die Aufenthaltbereiche auf Höfen sind wie folgt definiert und die Funktionalität eindeutig
geregelt:
Kleinspielfeld: Ballspielnutzung nach Belegungsplan.
Sprunganlage und Laufbahn gehören nicht zum Pausenhof, lediglich die Tischtennisbereiche.
Die Neuanpflanzung ist als Bewegungsraum noch nicht freigegeben.
Auf dem asphaltierten Bereich des großen Schulhofes ist das Spielen mit Softbällen erlaubt.
Die Grünanlagen auf dem kleinen Schulhof hinter den Metallgittern gehören nicht zum
Pausenhofgelände.
•
Grundsätzlich ist allen Anweisungen aller Lehrkräfte in Pausensituationen seitens der Kinder
immer Folge zu leisten (ohne Diskussion und ohne das bekannte „ja, aber“).
3. Regeln
• Die Unterbrechung des Aufenthaltes auf den Pausenhöfen in den großen Pausen durch Betreten
des Schulgebäudes kann nur auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben.
• Das Werfen von Gegenständen auf den Pausenhöfen (Schneebälle, Kastanien, Steine, Sand) ist
strikt verboten.
• Das Klettern auf Zäune, Mauern, Bäume, Mülltonnen ist verboten.
• Die sogenannten Kampfspiele auf der Mauer, die das Sandbett auf dem kleinen Schulhof begrenzt,
ist wegen Verletzungsgefahr ebenfalls verboten.
• Gespielt werden darf außer mit Softbällen nur mit "klasseneigenem Material" (Bälle, Seile,
Gummihopse etc.).
4. Regeln in der Form der Schüleransprache
•
In den großen Pausen gehst du auf den Hof, damit du dich an frischer Luft bewegen kannst
•
Bei Regenwetter bleibst du im Klassenraum unter Aufsicht des Lehrers/der Lehrerin, der dich
zuvor unterrichtet hat. Toilettenbesuche sind erlaubt
•
In den Pausen bleiben alle Fenster, bis auf die Klappfenster, geschlossen.
•
Die Pausen sind zur Erholung und nicht zum herumtoben da.
•
Vor den großen Pausen und danach kannst du auch auf die Toilette gehen.
•
Bei Streitigkeiten auf dem Hof in den großen Pausen, wendest du dich an die Konfliktlotsen
oder/und an die Aufsichtsführenden Lehrer/innen
Regelbereich PAUSENVERHALTEN IN DEN KLEINEN PAUSEN
1. Grundregel
• Alle Schüler/innen haben das Recht unverletzt zu bleiben.
• Alle Schüler/innen haben das Recht, dass ihre Sachen ganz bleiben.
2. Allgemeines
•
Der Aufenthalt im Schulgebäude unterliegt grundsätzlich den Geboten der gegenseitigen
Rücksichtnahme. Das betrifft die Lautstärke sowie das friedvolle freundliche Miteinander.
• Aufenthaltszone im Haus sind die Klassenzimmer und Fachräume, nicht aber die Flure und
Treppenhäuser.
3. Regeln
• In den kleinen Pausen verbleiben die Schüler/innen in ihren Klassenräumen (Ausnahme
Toilettenbenutzung, Wechsel des Unterrichtsraumes)
• In den kleinen Pausen räumen die Schüler/innen ihren Arbeitsbereich (Tisch) auf und bereiten sich
auf die neue Unterrichtsstunde vor.
•
Die Beschäftigung von Schüler/innen mit allerlei "Botengängen" soll auf ein Mindestmaß
reduziert bleiben.
•
Die Fensterbretter in den Fluren und Treppenhäusern sind keine Sitzgelegenheit.
• Das Ballspielen auch mit kleinen Bällen oder mit Softbällen ist im Schulhaus nach wie vor
grundsätzlich verboten,
• In den unteren und mittleren Klassenstufen sollte das Angebot einer Frühstückspause in den
Unterrichts- und auch Pausenablauf integriert werden. Jede Klasse stellt dafür eigene Regeln auf.
Regelbereich PÜNKTLICHKEIT
1. Grundregel
• Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht ungestört zu lernen!
• Alle Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht ungestört zu unterrichten!
2. Allgemeines
Pünktlicher Unterrichtsbeginn ist Voraussetzung für einen geordneten Schulablauf. Deshalb
erscheinen die Schüler, Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen zu Beginn einer Unterrichtsstunde
pünktlich.
3. Regeln
•
Verstöße gegen die Pünktlichkeit durch die Schüler/Innen werden im Klassenbuch vermerkt.
• Wiederholte Verstöße (wiederholte Klassenbucheintragungen) müssen weitere Maßnahmen nach
sich ziehen (Benachrichtigung der Eltern bzw. der Kita, Nachholen der versäumten
Unterrichtszeit, Absprache mit dem Hausaufgabenzirkel).
•
Zur Problematik "Pünktlichkeit" gehört auch, dass die Schüler/innen zügig nach
Unterrichtsschluss das Schulhaus und Schulgelände verlassen und pünktlich den Schulweg nach
Hause oder in die Kita antreten.