Technische Regelung Richtlinie Titel Nr. Technische Anschlussbedingungen MS-Netz TR 5PUB01.9100/00 TAB Mittelspannung Seitenzahl Gleichzeitig außer Kraft 1 von 88 TR 5-PUB01.9100/00 vom 01.07.2012 (mit Änderungen vom 01.10.2012) Gültig ab 01.10.2015 Änderung in aktueller Ausgabe: Datum:_ Fachverantw. Org.-Einheit VS-A-M Bearbeiter Seite:_ Punkt:_ Herr Hüttner Herr Lisz Herr Schönhardt Herr Vogel Herr Lemke Diese Technische Regelung einschließlich aller ihrer Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Urhebers unzulässig. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeisung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 2 von 88 Änderungen vom: Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 1.4 Geltungsbereich und Zweck .............................................................................................................. 3 Geltungsbereich ................................................................................................................................ 3 Bestimmungen und Vorschriften ........................................................................................................ 4 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen .................................................................... 4 Inbetriebsetzung ................................................................................................................................ 5 2 2.1 2.4 2.4.7 Netzanschluss ................................................................................................................................... 5 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes................................................................. 5 Netzrückwirkungen ............................................................................................................................ 6 Tonfrequenz-Rundsteuerung ............................................................................................................. 6 3 3.1 3.1.1 3.1.2 3.2 3.2.1 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.6.1 3.2.6.2 3.2.6.3 3.2.7 3.2.7.1 3.2.7.2 3.2.7.3 3.2.7.4 3.2.8 3.2.9 3.2.9.1 3.2.9.2 3.2.9.3 3.2.9.4 3.2.10 3.3 3.3.2 Übergabestation ................................................................................................................................ 6 Baulicher Teil ..................................................................................................................................... 6 Allgemeines ....................................................................................................................................... 6 Einzelheiten zur baulichen Ausführung.............................................................................................. 7 Elektrischer Teil ................................................................................................................................. 7 Allgemeines ....................................................................................................................................... 7 Kurzschlussfestigkeit ......................................................................................................................... 8 Schutz gegen Störlichtbögen ............................................................................................................. 8 Überspannungsableiter...................................................................................................................... 8 Schaltanlagen .................................................................................................................................... 8 Schaltung und Aufbau ....................................................................................................................... 8 Ausführung ........................................................................................................................................ 8 Kennzeichnung und Beschriftung .................................................................................................... 10 Betriebsmittel ................................................................................................................................... 10 Schaltgeräte .................................................................................................................................... 10 Verriegelungen ................................................................................................................................ 11 Transformatoren .............................................................................................................................. 11 Mittelspannungskabel ...................................................................................................................... 11 Sternpunktbehandlung..................................................................................................................... 12 Sekundärtechnik .............................................................................................................................. 12 Fernsteuerung ................................................................................................................................. 12 Hilfsenergieversorgung .................................................................................................................... 13 Schutzeinrichtungen ........................................................................................................................ 14 Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des Schutzes ...................... 16 Erdungsanlage ................................................................................................................................ 17 Hinweisschilder und Zubehör .......................................................................................................... 20 Zubehör ........................................................................................................................................... 20 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 Abrechnungsmessung ..................................................................................................................... 20 Allgemeines ..................................................................................................................................... 20 Wandler ........................................................................................................................................... 23 Spannungsebene der Mess- und Zähleinrichtung ........................................................................... 25 Vergleichszählung ........................................................................................................................... 25 Datenfernübertragung...................................................................................................................... 25 5 5.1 5.3 5.6 Betrieb ............................................................................................................................................. 26 Allgemeines ..................................................................................................................................... 26 Verfügungsbereich/Bedienung ........................................................................................................ 26 Blindleistungskompensation ............................................................................................................ 27 6 Änderungen, Außerbetriebnahmen, Demontagen ........................................................................... 27 7 Erzeugungsanlagen ......................................................................................................................... 28 Anhang B C D E F G ........................................................................................................................................................ 49 Wandlerverdrahtung ........................................................................................................................ 49 Beispiele für Übersichtsschaltpläne von Übergabestationen ........................................................... 53 Vordrucke ........................................................................................................................................ 69 Checklisten für Abnahme, Inbetriebnahme und Dokumentation ...................................................... 69 Mitnahmeschaltung.......................................................................................................................... 70 Anforderungen der MITNETZ STROM im Rahmen der Nachrüstung von WindenergieBestandsanlagen (Inb. 2002-2008) nach SDL Wind V .................................................................... 72 Fernwirktechnik ............................................................................................................................... 73 Kennlinien zur Statischen Spannungshaltung ................................................................................. 82 Prüfsteckleisten ............................................................................................................................... 85 H I J TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 3 von 88 Änderungen vom: 1 Geltungsbereich und Zweck 1.1 Geltungsbereich Es gelten die BDEW-Richtlinien „TAB Mittelspannung 2008“ (Ausgabe Mai 2008) und „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ (Ausgabe Juni 2008, einschließlich der 4. Ergänzung zu dieser Richtlinie mit dem Titel „Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie, Stand 01.Januar 2013) sowie die nachfolgend aufgeführten Regelungen. Die Gliederung der vorliegenden TAB Mittelspannung (TAB-MS) der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH lehnt sich an die Gliederung der BDEW-Richtlinie „TAB Mittelspannung 2008“ an. Sofern zum jeweiligen Gliederungspunkt keine Ausführungen erfolgen, sind durch die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH keine Konkretisierungen und Ergänzungen zu dieser BDEW-Richtlinie vorgesehen. Ausführungen, welche ausschließlich Erzeugungsanlagen betreffen, sind in Pkt. 7 aufgeführt. Geltungsbeginn ist der 01.10.2015. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Richtlinie TR 5-PUB01.9100/00 vom 01.07.2012 mit Änderungen vom 01.10.2012 tritt am gleichen Tage außer Kraft. Für in Planung oder in Bau befindliche Übergabestationen gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten, es sei denn, dass gesetzliche Regelungen andere Fristen enthalten. Bei diesbezüglichen Fragen sind Abstimmungen mit der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH zu treffen. Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH kann mit der Umsetzung dieser Richtlinie Dritte beauftragen. Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH und deren Beauftragte werden im Folgenden MITNETZ STROM genannt. Kunden im Sinne dieser Technischen Anschlussbedingungen sind Anschlussnehmer und Anschlussnutzer. Der Begriff Kundenanlage wird im Dokument als Oberbegriff für Bezugsanlagen, Erzeugungsanlagen und Mischanlagen verwendet. Anforderungen an reine Erzeugungsanlagen gelten – soweit nicht explizit anders formuliert - gleichermaßen für Erzeugungsanlagen in Mischanlagen und für Speicher in Erzeugungsrichtung. Die Technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für den Anschluss und den Betrieb von Bezugs- und Erzeugungsanlagen, die an das von MITNETZ STROM betriebene Mittelspannungsnetz angeschlossen sind oder werden. Mittelspannungsnetze im Sinne der vorliegenden TAB-MS sind Netze mit einer Nennspannung > 1kV und ≤ 30 kV. MITNETZ STROM betreibt Mittelspannungsnetze mit Nennspannungen von 6 kV, 10 kV, 15 kV, 20 kV oder 30 kV. Die perspektivische Spannungsebene für alle Mittelspannungsnetze beträgt 20 kV. Netze, die noch mit Spannungen ungleich 20 kV betrieben werden, werden nach netztechnischer Notwendigkeit auf 20 kV umgestellt. Das ist bei der Auswahl der Betriebsmittel zu beachten. Die vorliegende TAB Mittelspannung (TAB-MS) enthält erstmalig auch Vorgaben zu Anschlüssen an das 30-kV-Netz. Sie ersetzt damit die Vorgaben, die bisher in der TAB Hochspannung TR 5PUB01.9120/00 (letzte Ausgabe vom 01.01.2014) zu 30-kV-Netzen gemacht wurden. Auch hier gilt eine Übergangsfrist für in Planung oder in Bau befindliche Übergabestationen von 6 Monaten, es sei denn, dass gesetzliche Regelungen andere Fristen enthalten. Die Technischen Anschlussbedingungen gelten weiterhin für Netzanschlussänderungen. Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Der Kunde trägt die Kosten der dadurch an seinem Netzanschluss entstehenden Folgemaßnahmen. Für die technische TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 4 von 88 Änderungen vom: Ausführung eines Netzanschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- oder Umbau-Zeitpunkt gültige TAB-MS. Für Verweise auf die Internetseite der MITNETZ STROM gilt die Adresse: "www.mitnetz-strom.de". Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die neben ihm den Anschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. MITNETZ STROM behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt/unterbrochen werden. Durch die Kontrolle der Kundenanlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilnetz übernimmt MITNETZ STROM keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage. Der Kunde stellt sicher, dass die in diesen Technischen Anschlussbedingungen zitierten Regelwerke, Richtlinien und sonstigen technischen Vorgaben seinem Anlagenerrichter bekannt sind und von diesem bei der Installation eingehalten werden. 1.2 Bestimmungen und Vorschriften Jede Kundenanlage wird über eine Übergabestation an das Mittelspannungsnetz angeschlossen. Möglich ist auch die Versorgung von mehreren Anschlussnutzern mit separaten MittelspannungsÜbergabefeldern und Mess- und Zähleinrichtungen aus der Übergabestation eines Anschlussnehmers. Diese technische Lösung erfordert diesbezügliche vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Anschlussnehmer, den Anschlussnutzern und MITNETZ STROM. Im Falle mehrerer Anschlussnutzer, die über einen Mittelspannungs-Kundentransformator eines Anschlussnehmers versorgt werden, sind die hierfür verwendeten Mess- und Zähleinrichtungen grundsätzlich parallel aufzubauen. 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Es sind die Formulare des Anhanges D dieser TAB-MS zu verwenden. Die Vordrucke können dem Internet unter www.mitnetz-strom.de entnommen werden. Es ergibt sich folgender Ablauf im Anschlussprozess: a Anmeldung des Anschlusses von elektrischen Anlagen an das Netz, bzw. Änderungen am Anschluss oder den elektrischen Anlagen mit dem Vordruck „Anmeldung zum Netzanschluss (ANA)“, siehe Anhang D.1, durch den Kunden b Benennung der Geräte mit Netzrückwirkungen im „Datenblatt für den Anschluss von Anlagen und Geräten mit Netzrückwirkungen“, siehe Anhang D.2, durch den Kunden Geräte die folgende Leistungsangaben überschreiten, sind MITNETZ STROM anzuzeigen und erfordern vor dem Anschluss eine Bewertung durch MITNETZ STROM: Motoren Schweißmaschinen, Pressen, Sägegatter ab SA ≥ 20 kVA (mit SA als S50%ED bei Schweißmaschinen bzw. SA als Scheinleistung bei Pressen und Sägegattern) Stromrichter, Schmelzöfen ab SA ≥ 50 kVA (mit SA als Scheinleistung des Motors) ab SA ≥ 60 kVA (mit SA als Scheinleistung bei Stromrichtern und Schmelzöfen) TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 5 von 88 Änderungen vom: c Prüfung der Anschlussmöglichkeit und Netzanschlussplanung durch MITNETZ STROM d Errichtungsplanung, der Vordruck D.4 „Errichtungsplanung“ ist als Deckblatt der durch den Kunden einzureichenden Projektunterlagen zu verwenden. e Projektprüfung durch MITNETZ STROM f Vorbereitung der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses, durch den Kunden aktualisierte Projektunterlagen (mit Nachweis der Erfüllung eventueller Auflagen seitens MITNETZ STROM) Inbetriebsetzungsauftrag / Fertigstellungsanzeige (siehe Anhang D.5) Erdungsprotokoll (siehe Anhang D.6) dokumentierter Nachweis über die Vorinbetriebnahmeprüfung der Mess- und Zähleinrichtung (wenn MITNETZ STROM nicht Messstellenbetreiber - MSB - sein sollte) DGUV Grundsatz 303-003 Bestätigung nach § 5 Absatz 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher BGV A 3, neu DGUV Vorschrift 3) mit Vordruck Prüfprotokolle der Netzschutzeinrichtungen (z. B. nach Anhang D.7 der BDEW-TAB-MS) Funktionsbeschreibungen, Bedienungs- sowie Montageanleitungen der Stationskomponenten Datenblatt zum Betrieb der kundeneigenen Übergabestation (siehe Anhang D.7) Für Erzeugungsanlagen sind zusätzlich die Anmerkungen/Hinweise unter Pkt. 7 dieser TAB-MS zu beachten. 1.4 Inbetriebsetzung Neben den in der BDEW-TAB-Mittelspannung 2008 benannten technischen Rahmenbedingungen bestehen für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses von Bezugsanlagen und die Entnahme von elektrischer Energie folgende netzvertriebliche Voraussetzungen: Anmeldung zum Netzanschluss mit Anerkenntnis der jeweiligen Allgemeinen Bedingungen der MITNETZ STROM durch den Anschlussnehmer (siehe Anhang D.1) und Bestätigung durch MITNETZ STROM (rechtsverbindlich unterzeichneter Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer und MITNETZ STROM) Anmeldung der Anschlussnutzung je Zählpunkt mit Anerkenntnis der jeweiligen Allgemeinen Bedingungen der MITNETZ STROM durch den Anschlussnutzer (siehe Anhang D.13) und Bestätigung durch MITNETZ STROM (rechtsverbindlich unterzeichneter Anschlussnutzungsvertrag zwischen Anschlussnutzer und MITNETZ STROM) Anmeldung eines Stromlieferanten bei MITNETZ STROM zur Versorgung der Entnahmestelle(n) (je Zählpunkt). 2 Netzanschluss 2.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes Netzanschluss Die Entnahme bzw. Einspeisung elektrischer Energie erfolgt in unterschiedlichen Spannungsebenen über einen Netzanschluss, der die Kundenanlage mit dem Netz der MITNETZ STROM verbindet. Die Anschlussebene wird dabei entsprechend dem Leistungsbedarf und den technischen Randbedingungen festgelegt. Grundsätzlich gelten die in der Tabelle 2.1 aufgeführten Netzanschluss/Einspeisekapazitäten als Orientierungswerte für die Anschlussleistung mit der ein einzelner Netzanschluss an den genannten Netzanschlusspunkt (Netzverknüpfungspunkt) angeschlossen wird. Technische Gegebenheiten können dabei im Einzelfall zu anderen Werten führen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 6 von 88 Änderungen vom: Netzanschlusspunkt Übliche Anschlussleistungen je Netzanschluss (Orientierungswerte) Anschluss an ein 10-kV-Netz bis 3 MVA Anschluss an eine 10-kV-Sammelschiene eines UW bis 11 MVA Anschluss an ein 20-kV-Netz bis 5,5 MVA Anschluss an eine 20-kV-Sammelschiene eines UW bis 15 MVA Anschluss an ein 30-kV-Netz bis 11 MVA Anschluss an eine 30-kV-Sammelschiene eines UW bis 15 MVA Tabelle 2.1: Anschlussleistungen einzelner Kundenanlagen in Abhängigkeit des Netzanschlusspunktes Im konkreten Einzelfall muss die tatsächliche Summenbelastung der Betriebsmittel - einschließlich der vorgelagerten Spannungsebenen - beachtet werden. Weiterhin sind Spannungsänderung und Netzrückwirkungen zu beachten. Jede konkrete Anschlusssituation ist mit MITNETZ STROM abzustimmen. Der Netzanschluss von Kundenanlagen erfolgt standardmäßig über eine Einfachstich-Anbindung. Wenn netztechnische Anforderungen es erfordern oder bei Kundenanlagen mit erhöhten Anforderungen an die Versorgungszuverlässigkeit können andere Anschlusskonzepte realisiert werden (z. B. Einschleifung). Eigentumsgrenze Die Eigentumsgrenze wird im Netzanschlussvertrag bzw. in der Anschlusszusage festgelegt und liegt in der Regel an den Kabelendverschlüssen der in der Kundenanlage ankommenden Mittelspannungskabel des Verteilnetzes. Die im Eigentum des Messstellenbetreibers bzw. der MITNETZ STROM stehenden Einrichtungen für die Messung und die informationstechnische Anbindung sind hiervon nicht betroffen. Die Eigentumsgrenzen für Erzeugungs- und Mischanlagen werden in Pkt. 7 detailliert benannt. 2.4 Netzrückwirkungen 2.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung MITNETZ STROM betreibt derzeit keine Tonfrequenz-Rundsteuerung. 3 Übergabestation 3.1 Baulicher Teil 3.1.1 Allgemeines Fabrikfertige Stationen für Hochspannung/Niederspannung gemäß DIN EN 62271-202 (VDE 0671202) müssen die Störlichtbogenqualifikation IAC AB 16 kA / 1 s aufweisen. Übergabestationen, die in ein vorhandenes Gebäude integriert werden, sollen ebenerdig an Außenwänden erstellt werden. Zudem muss das Gebäude der Übergabestation dem zu erwartenden Überdruck infolge eines Lichtbogenfehlers standhalten können. Durch den Anlagenerrichter ist ein diesbezüglicher Nachweis zu erbringen und MITNETZ STROM vorzulegen. Der Nachweis der Einhaltung der Störlichtbogenqualifikation ist für fabrikfertige Stationen und für Gebäudeeinbaustationen grundsätzlich in deutscher Sprache vorzulegen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 7 von 88 Änderungen vom: 3.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung Zugang und Türen Zugänge zu Einrichtungen der MITNETZ STROM und Anlagenteilen in der Übergabestation, welche im Bedienbereich der MITNETZ STROM liegen, sind mit Schlössern für jeweils zwei Schließzylinder (Doppelschließsystem) auszustatten. Für jedes Doppelschließsystem stellt MITNETZ STROM Schließzylinder mit ihrer Schließung zur Verfügung. Es sind Schließzylinder mit einer Schließseite (Halbzylinder) nach DIN 18252 mit einer Baulänge von 31,5 mm zu verwenden. Gegebenenfalls erforderliche Schlüsselsafes sind vom Kunden anzubringen. 3.2 Elektrischer Teil 3.2.1 Allgemeines Alle Betriebsmittel müssen für die durch den Kurzschlussstrom auftretenden thermischen und dynamischen Beanspruchungen bemessen sein. Unabhängig von den am Netzanschlusspunkt tatsächlich vorhandenen Werten sind die Betriebsmittel mindestens für nachfolgende Kenngrößen zu dimensionieren: Anschluss an ≤ 20-kV Netze: Bemessungsspannung 24 kV Bemessungs-Stehblitzstoßspannung Leiter/Erde bzw. Leiter/Leiter Trennstrecke 125 kV 145 kV Bemessungs-Stehwechselspannung Leiter/Erde bzw. Leiter/Leiter Trennstrecke 50 kV 60 kV Bemessungsfrequenz 50 Hz Bemessungsstrom Netzkabelabgang 630 A Bemessungsstrom Lasttrennschalter im Transformatorabgang bis 1000 kVA 200 A Bemessungs-Kurzzeitstrom (1s) 16 kA Bemessungs-Stoßstrom 40 kA Bemessungs-Kabelausschaltstrom 60 A Bemessungs-Transformatorausschaltstrom 10 A Bemessungs-Erdschlussausschaltstrom 100 A Anschluss an 30-kV-Netze: Bemessungsspannung 36 kV Bemessungs-Stehblitzstoßspannung Leiter/Erde bzw. Leiter/Leiter Trennstrecke 170 kV 195 kV Bemessungsfrequenz 50 Hz Bemessungsstrom Netzkabelabgang 630 A Bemessungs-Kurzzeitstrom (1s) 16 kA Bemessungs-Stoßstrom 40 kA TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 8 von 88 Änderungen vom: Auf Anfrage stellt MITNETZ STROM dem Kunden zur Einstellung der kundeneigenen Schutzeinrichtungen und für Netzrückwirkungsbetrachtungen folgende Daten zur Verfügung: Anfangskurzschlusswechselstrom aus dem Verteilnetz am Netzanschlusspunkt (ohne Berücksichtigung des Kurzschlussstrombeitrages aus Kundenanlagen z.B. durch dezentrale Erzeugungsanlagen, Motoren, etc.) Unter Berücksichtigung der Fehlerklärungszeit des Hauptschutzes im Verteilnetz werden die Einstellwerte für die Netzschutzeinrichtungen in der Kundenanlage zwischen dem Kunden und MITNETZ STROM abgestimmt (siehe auch Pkt. 3.2.9.3). 3.2.3 Kurzschlussfestigkeit In Einzelfällen kann MITNETZ STROM vom Kunden Einrichtungen zur Begrenzung des von der Kundenanlage in das Netz der MITNETZ STROM eingespeisten Anfangskurzschlusswechselstromes verlangen, um Betriebsmittel zu schützen bzw. Schutzfunktionen im Netz zu gewährleisten. Der Kunde trägt die Kosten der dadurch in seiner Anlage entstehenden Maßnahmen. 3.2.4 Schutz gegen Störlichtbögen Es sind folgende IAC-Klassifizierungen und Prüfwerte für MS-Schaltanlagen einzuhalten: IAC A FL 16 kA / 1s in nicht begehbaren Stationen bzw. begehbaren Stationen bei Wandaufstellung der MSSchaltanlagen IAC A FLR 16 kA / 1s in begehbaren Stationen bei Aufstellung der MS-Schaltanlage im freien Raum 3.2.5 Überspannungsableiter In gewitterreichen Gebieten wird der Einsatz von Überspannungsableitern in der Kundenanlage empfohlen, wenn der Anschluss an Freileitungsnetze, welche über offenes Gelände verlaufen, erfolgt und die Kundenstation im Abstand von 15 m bis 700 m zur MS-Freileitung über Kabel im Stich angeschlossen ist. 3.2.6 Schaltanlagen 3.2.6.1 Schaltung und Aufbau Die Schaltfelder in den Übergabestationen sind vorzugsweise in folgender Reihenfolge aufzubauen (von links nach rechts): Eingangsschaltfeld(er) für den Anschluss an das Netz der MITNETZ STROM, Übergabe-/Messfeld, Abgangsfeld(er). 3.2.6.2 Ausführung Durchführen eines Phasenvergleiches und Feststellen der Spannungsfreiheit Für die im Bedienbereich der MITNETZ STROM stehenden Anlagenfelder ist je Feld ein kapazitives Spannungsprüfsystem gemäß DIN EN 61243-5 (VDE 0682-415) zum Feststellen der Spannungsfreiheit und zum Phasenvergleich erforderlich. Bei Anschluss in Netzen bis 20 kV muss die Funktionssicherheit der Systeme für Betriebsspannungen von 10 bis 20 kV gewährleistet sein. Vorzugsweise sind integrierte Spannungsprüfsysteme (LRM) mit permanenter Überwachung des Mindeststromes (Befreiung von der Wiederholungsprüfung) einzusetzen. Alternativ können auch HRSpannungsprüfsysteme zum Einsatz kommen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 9 von 88 Änderungen vom: Anschlussmöglichkeit für Geräte zur Kabelfehlerortung/Kabelprüfung Kabelprüfungen und Fehlerortungen müssen ohne Lösen der Kabelsteckteile und bei anstehender Sammelschienenspannung möglich sein. Alle Betriebsmittel der Anlage, welche während einer Kabelprüfung/Kabelfehlerortung mit dem Kabel galvanisch verbunden bleiben, müssen für angewandte Prüfspannungen von AC 45 bis 65 Hz - 2 x U0 (Prüfdauer 60 min) bzw. AC 0,1Hz - 3 x U0 (Prüfdauer 60 min) ausgelegt sein. Einsatz und Anbringung von Kurzschlussanzeigern Für Anschlüsse an Netze mit ≤ 20 kV gilt: Bei einer Einschleifung bzw. bei mehreren Eingangsschaltfeldern sind beginnend mit dem linken Schaltfeld (Frontansicht) „n-1“- Eingangsschaltfelder mit elektronischen Kurzschlussanzeigern (KSA) auszurüsten. Betreibt der Kunde ein eigenes Mittelspannungsnetz, ist im Fall einer Einschleifung bzw. bei mehreren Eingangsschaltfeldern jedes Eingangsschaltfeld mit Kurzschlussanzeigern auszurüsten. Es wird empfohlen, immer „n“-Eingangsschaltfelder mit elektronischen Kurzschlussanzeigern auszurüsten. Ein kundeneigenes Mittelspannungsnetz besteht dann, wenn vom Kunden Mittelspannungsleitungen außerhalb der Übergabestation betrieben werden. Es sind selbstrückstellende, 3pol. Kurzschlussanzeiger mit Anzeige im Normgehäuse (48 x 96 mm) und den entsprechenden Messwertgebern zu installieren. Die Anzeige erlaubt eine Ablesung an der Mittelspannungs-Schaltanlage. Die Rückstelldauer muss von Hand zwischen zwei und vier Stunden einstellbar sein. Der Ansprechstrom muss mindestens im Bereich 400/600/800/1000 A umschaltbar sein. Die Anregefehlerstromdauer muss 100 ms ± 30 % (Zeitdauer der Fehlerauswertung, in welcher der Ansprechwert kontinuierlich überschritten sein muss) betragen. Die Standardeinstellung ist 400 A, nach Vorgabe MITNETZ STROM können in Verteilnetzen mit 10-kV-Betriebsspannung auch 600 A erforderlich sein. Die automatische Rückstelldauer ist werkseitig auf 4 h einzustellen. Die Rückstellung muss weiterhin von Hand erfolgen können. Die Kurzschlussanzeiger müssen bei der Anzeige eine Unterscheidung zwischen einfacher Anregung und einer zweiten Anregung (aufgrund AWE/KU) ermöglichen. Auf Anforderung von MITNETZ STROM sind anstelle der Kurzschlussanzeiger Kurzschlussrichtungsanzeiger einzubauen. luftisolierte Schaltanlagen Der Anschluss der Netzkabel (20 kV, kunststoffisoliert) erfolgt über Endverschlüsse (max. Durchmesser 62 mm; max. Länge 350 mm, Kabelschuhanschlussbohrung DMR 13 mm) gemäß DIN VDE 0278-629-1. Zur Befestigung der Netzkabel sind Kabelhalteschienen einschließlich geeigneter Kabelschellen (Kabel DMR: 26-38 mm) vorzusehen. Das Abstandsmaß der Kabelschuhanschlussbohrung bis zur Kabelbefestigungsschelle beträgt ca. 400 mm. Für den Erdanschluss der Kabelschirme sind je Außenleiter Anschlussschrauben M 10 erforderlich. Der Anschluss der Netzkabel 30 kV ist mit MITNETZ STROM abzustimmen. gasisolierte Schaltanlagen Der Anschluss der Netzkabel (20 kV, kunststoffisoliert) erfolgt mittels Steck-Endverschlüssen (TForm) über frontseitig angeordnete Außenkonus-Geräteanschlussteile Type C für Ur 12-24-36 kV und Ir 630 A gemäß DIN EN 50181 mit integriertem Feldsteuerelement und Schraubkontakt (Innengewinde M 16). Zur Befestigung der Netzkabel sind Kabelhalteschienen einschließlich geeigneter Kabelschellen (Kabel DMR: 26-38 mm) vorzusehen. Das Abstandsmaß von der Mitte der Außenkonusdurchführung bis zur Kabelbefestigungsschelle beträgt ca. 400 mm. Für den Erdanschluss der Kabelschirme sind je Außenleiter Anschlussschrauben M 10 erforderlich. Der Anschluss der Netzkabel 30 kV ist mit MITNETZ STROM abzustimmen. Verschließbarkeit von Schaltgeräten: Für die im Bedienbereich der MITNETZ STROM stehenden Schaltfelder müssen Maßnahmen gegen unbefugtes Betätigen der Schalter und Öffnen der Türen getroffen werden können. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 10 von 88 Änderungen vom: 3.2.6.3 Kennzeichnung und Beschriftung Auf der äußeren Zugangstür zur Mittelspannungsanlage erfolgt eine Beschilderung (Abmessung 200 x 100 mm) der Übergabestation mit der Stationsbezeichnung (wird von MITNETZ STROM vorgegeben). Die Bezeichnungen der Eingangsfelder werden von MITNETZ STROM vorgegeben. Die im Bedienbereich der MITNETZ STROM befindlichen Schaltfelder sind mit der Aufschrift "Schaltung nur durch Netzbetreiber!" zu kennzeichnen. 3.2.7 Betriebsmittel 3.2.7.1 Schaltgeräte Für die Eingangsschaltfelder sind Erdungsschalter der Klasse E1 gemäß DIN EN 62271-102 (VDE 0671-102) zu verwenden. Bei Schleifenanbindung oder bei Anbindung mit nur einem Eingangsschaltfeld, welches aber auch mit einem Lasttrennschalter ausgeführt ist, sind MehrzweckLasttrennschalter der Klasse M1/E3 gemäß DIN EN 62271-103 (VDE 0671-103) und Erdungsschalter der Klasse E1 gemäß DIN EN 62271-102 (VDE 0671-102) zu verwenden. Die Klassenangaben müssen auf den Typenschildern der Schaltgeräte erkennbar sein. Wenn die Betriebsbedingungen des Kunden es erfordern, können Leistungsschalter mit entsprechenden Netzschutzeinrichtungen eingebaut werden. Anschluss an ≤ 20-kV Netze Schaltfelder von - Transformatoren ≤ 1 MVA Bemessungsleistung sind mit Lasttrennschalter mit untergebauten Hochspannungssicherungen auszurüsten. Der Einsatz von Leistungsschaltern mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz (UMZ) ist zulässig. Transformatoren > 1 MVA Bemessungsleistung sind mit Leistungsschalter und unabhängigem Maximalstromzeitschutz im Transformator- oder Übergabefeld auszurüsten. Auch über Kabel ausgelagerte Transformatoren sind in der Übergabestation durch Lasttrennschalter mit untergebauten Hochspannungssicherungen oder durch Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz zu schützen. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die gewählte Schutzeinrichtung das fehlerhafte Kundennetzteil oder die gesamte Kundenanlage automatisch und selektiv zu vorhandenen Schutzeinrichtungen der MITNETZ STROM abschaltet. Bei mehr als einem Abgangsfeld je Kundenanlage ist ein Übergabeschaltfeld vorzusehen. Im Übergabefeld und in den Kunden-Abgangsfeldern ist der Einsatz von Leistungstrennschaltern möglich. Die Entscheidung zum Einsatz dieser Schaltgeräte trifft der Kunde (Berücksichtigung der Schalthäufigkeit). TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 11 von 88 Änderungen vom: Anschluss an 30-kV-Netze Der Anschluss von Kundenanlagen (Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen) an das 30-kV-Netz erfolgt über ein 30-kV-Übergabefeld mit Leistungsschalter. Im Falle eingeschleifter 30-kVKundenanlagen sind auch die Eingangsschaltfelder mit Leistungsschaltern auszustatten. Wenn Kundenanlagen im Stich angeschlossen werden, so müssen im Eingangsschaltfeld zwei Kabelsysteme anschließbar sein. 3.2.7.2 Verriegelungen Zwischen Lasttrennschalter/Leistungsschalter und dem dazugehörigen Erdungsschalter ist eine Verriegelung vorzusehen, ebenso zwischen Erdungsschalter und der dazugehörigen Kabelanschlussraumabdeckung/HH-Sicherungsgehäuse (Vorwärtsverriegelung). In Kabelschaltfeldern muss darüber hinaus für die Dauer der Kabelfehlerortung/Kabelprüfung die Möglichkeit bestehen, diese Verriegelung bewusst außer Kraft zu setzen. Das Einschalten des Lasttrennschalters/Leistungsschalters darf nur bei wieder eingesetzten Abdeckungen möglich sein (Rückwärtsverriegelung). 3.2.7.3 Transformatoren Für die Anzapfungen von Transformatoren an Netzen mit ≤ 20 kV wird ein Einstellbereich von -4 % / 0 / +4 % empfohlen. Bei niederspannungsseitiger Abrechnungszählung sind - ölgefüllte Drehstrom-Verteilungstransformatoren nach DIN EN 50464-1 (VDE 0532-221) mit mindestens den nachstehend aufgeführten Verlust-Kenndaten einzusetzen: Leerlaufverluste: A0 nach DIN EN 50464-1, Tabelle 3 Kurzschlussverluste: Bk nach DIN EN 50464-1, Tabelle 2 oder - Drehstrom-Trocken-Verteilungstransformatoren nach DIN EN 50541-1 (VDE 0532-241) mit mindestens den nachstehend aufgeführten Verlust-Kenndaten einzusetzen: bei Transformatoren mit uk=4%: bei Transformatoren mit uk=6% A0 und Bk nach DIN EN 50541-1, Tabelle 4 o ≤ 630 kVA: A0 und Bk nach DIN EN 50541-1, Tabelle 5 o > 630 kVA … ≤ 3150 kVA: A0 und Ak nach DIN EN 50541-1, Tabelle 5 Bei Anschluss von Kundenanlagen an Netze mit einer Versorgungsspannung von < 20 kV (z. B. 10 oder 15 kV) sind 20-kV-Transformatoren einzusetzen, die von außen umschaltbar sind. Bei Anschluss von Kundenanlagen an Netze mit einer Versorgungsspannung von 30 kV ist die Auswahl der Transformatoren mit MITNETZ STROM abzustimmen. 3.2.7.4 Mittelspannungskabel Vor Inbetriebnahme von kundeneigenen MS-Kabelanlagen ist nach DIN VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 § 5 eine Inbetriebnahmeprüfung durchzuführen. Für kundeneigene Kabelanlagen im Schutzbereich des Verteilnetzes sind eine Kabelmantelprüfung TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 12 von 88 Änderungen vom: für VPE-Kabel: Gleichspannung 5 kV, 5 min, Ableitstrom < 100 μA/km für PE-Kabel: Gleichspannung 3 kV, 5min, Ableitstrom < 800 μA/km und eine Spannungsprüfung für alle Kabeltypen: VLF 0,1 Hz; Prüfpegel Up = 3 U0 für o 30 min bei VPE oder Papier-Massekabel oder im Gemisch o 60 min bei TGL / PE oder im Gemisch mit VPE oder Papier-Massekabel vorzunehmen. Für kundeneigene Kabelanlagen im Schutzbereich des Kunden wird die gleiche Verfahrensweise empfohlen. 3.2.8 Sternpunktbehandlung Die Kompensation von Erdschlussströmen des galvanisch mit dem Verteilnetz verbundenen Kundennetzes führt MITNETZ STROM durch. Ausnahme von dieser Regelung stellen weitläufige nachgelagerte Kundennetze dar, bei denen die Kompensation von Erdschlussströmen - durch den Kunden selbst oder in seinem Auftrag - in Absprache mit MITNETZ STROM durchzuführen ist. Für die Sternpunktbehandlung des der Übergabestation nachgelagerten, galvanisch vom Verteilnetz getrennten, Kundennetzes, ist der Kunde selbst verantwortlich. 3.2.9 Sekundärtechnik 3.2.9.1 Fernsteuerung In diesem Kapitel ist die für netzbetriebliche Zwecke erforderliche fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen an die Schaltleitung der MITNETZ STROM beschrieben. Die Fernsteuerung und die Erfassung der Ist-Einspeisung von Erzeugungsanlagen im Rahmen des Netzsicherheitsmanagements ist in Kapitel 7 im Abschnitt „Zu 2.5.3 Wirkleistungsabgabe / Netzsicherheitsmanagement“ aufgeführt. Ggf. erforderliche bauliche Anpassungen am Stationsbaukörper (z. B. Durchführung für den Anschluss einer Antenne) sind zwischen MITNETZ STROM und dem Kunden abzustimmen. Anschluss an ≤ 20-kV Netze Übergabestationen werden grundsätzlich nicht in die Fernsteuerung von MITNETZ STROM einbezogen. Der Einsatz von Fernwirktechnik bzw. einer Umschaltautomatik in Übergabestationen kann jedoch in besonderen Fällen bei Anlagen mit erhöhten Anforderungen an die Versorgungszuverlässigkeit vorgesehen werden, wenn es die Netzstruktur zulässt. In diesem Fall ist eine gesonderte Abstimmung mit MITNETZ STROM notwendig. Anmerkung: Der Einbau einer Fernsteuerung bzw. einer Umschaltautomatik in eine Station, die im offenen Ring betrieben wird, bietet die Möglichkeit, bei Ausfall der Normaleinspeisung auf die betriebsbereite Reserveeinspeisung umzuschalten, so dass die Station nach kurzzeitiger Spannungsunterbrechung wieder versorgt wird. Begleitend sind eine fernwirktechnische Anbindung (Steuerung und Meldungen) der Übergabestation an die zugeordnete Schaltleitung der MITNETZ STROM sowie eine Hilfsspannungsversorgung über Batterie/USV zwingend erforderlich. Zum Einsatz kommt das Protokoll IEC 60870-5-101 (Umsetzung entsprechend Ausprägung MITNETZ STROM). Der zu übertragende Prozessdatenumfang wird durch MITNETZ STROM vorgegeben. MITNETZ STROM entscheidet über den Abruf nach Notwendigkeit. Zum technischen Aufbau sind die im Anhang H.1 aufgeführten Details zu beachten. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 13 von 88 Änderungen vom: Anschluss an 30-kV-Netze Für Bezugs- und Erzeugungsanlagen gelten folgende Bedingungen: alle im Schaltbefehlsbereich der MITNETZ STROM stehenden 30-kV-Schaltgeräte werden von der netzführenden Stelle der MITNETZ STROM ferngesteuert, auch netzseitige 30-kVErdungsschalter; der 30-kV-Übergabeleistungsschalter wird von der netzführenden Stelle der MITNETZ STROM lediglich per Fernsteuerung ausgeschaltet. Aus der 30-kV-Übergabestation überträgt MITNETZ STROM die in Anhang H.3 aufgeführten Meldungen und Messwerte zu ihrer netzführenden Stelle. Die Messwerte Spannung, Strom, Wirk- und Blindleistung sind vom Kunden zu erfassen bzw. kontinuierlich als Effektivwerte zu messen. Es gelten die nachfolgend aufgeführten Grenzwerte: Spannung: Gesamtmessfehler ≤ 1 %; Strom, Wirk- und Blindleistung: Gesamtmessfehler ≤ 3 %. Messwerte sind mit einer Zykluszeit von 3 Sekunden zu übertragen. Bei Bedarf (z. B. bei Verbindungen mit geringer Bandbreite) kann MITNETZ STROM die Nutzung eines Schwellwertverfahrens fordern. Die Abstimmung hierzu erfolgt in der Planungsphase. Die fernwirktechnische Anbindung der Kundenanlage erfolgt über eine serielle Schnittstelle auf Basis der IEC 60870-5-101 gemäß der MITNETZ STROM-Profilfestlegung. Die Detailfestlegungen zu diesem Profil werden auf Wunsch durch MITNETZ STROM zur Verfügung gestellt. Übergabepunkt ist der Ausgangsstecker an der fernwirktechnischen Einrichtung der Kundenanlage. Die physikalische Schnittstelle ist als V24-Schnittstelle (9-pol. SUB-D für Fernwirkkoppler) auszuführen. Dies ist in der Planungsphase abzustimmen. Das Datenmodell der Schnittstelle ist in Anhang H.3 dargestellt. Für die informationstechnische Anbindung der Übergabestation an die netzführende Stelle der MITNETZ STROM stellt der Kunde in der Übergabestation auf seine Kosten eine fernwirktechnische Einrichtung auf. Hierin enthalten ist die Planung, Montage und Inbetriebnahme sowie der anlagenseitige Bittest mit der netzführenden Stelle der MITNETZ STROM. MITNETZ STROM richtet auf ihre Kosten die erforderliche fernwirktechnische Verbindung ein. Der Einbauplatz für die hierfür erforderlichen Komponenten ist durch den Kunden in der Übergabestation zur Verfügung zu stellen. Die fernwirktechnische Verbindung beinhaltet auch die Planung, Montage und Inbetriebnahme der Einrichtungen der Nachrichtentechnik. 3.2.9.2 Hilfsenergieversorgung Anschluss an ≤ 20-kV-Netze Die Netzschutzeinrichtungen bei Bezugsanlagen und generell die Mess- und Zähleinrichtungen sind mit Hilfsenergie zu betreiben, die keine stationäre Batterieanlage erfordert (zur Hilfsenergieversorgung für die Schutzeinrichtungen bei Erzeugungsanlagen siehe Pkt. 7, „Zu 3.2.2 Hilfsenergieversorgung“). Anschluss an 30-kV-Netze Im Falle von Kundenanlagen mit Anschluss an 30-kV-Netze ist eine Batterie zwingend erforderlich. Die Batterie muss die Fernüberwachung/Fernsteuerung der Schaltanlage und die Funktionsweise des Netzschutzes für einen Zeitraum von mindestens 8 Stunden gewährleisten. Während dieser Zeit müssen mindestens 3 komplette Schaltfolgen abgesichert werden. Die Kapazität der Batterie ist mit MITNETZ STROM abzustimmen. Generell gilt: Eigenbedarfswandler sind aus Sicht des Verteilnetzes hinter den Wandlern für die Mess- und Zähleinrichtungen einzubauen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 14 von 88 Änderungen vom: Erfolgt die Speisung des Eigenbedarfs aus Wandlern, so sind diese ausschließlich zweipolig zwischen den Außenleitern anzuschließen. 3.2.9.3 Schutzeinrichtungen Der Einsatz und die Einstellung von Netzschutzeinrichtungen müssen unter Berücksichtigung des MS-Netzschutzkonzeptes in Abstimmung mit MITNETZ STROM erfolgen. Die nachfolgenden Grundsätze gelten für die Netzschutzeinrichtungen im Übergabefeld. Bei der Ausführungsvariante „Übergabeschaltfeld ohne Schutz“ und „MS-Felder (Trafo/Kabelabzweig) mit Leistungsschalter und Schutzrelais“ gelten die Vorgaben zum Übergabefeld analog für die Ausführung der Schutzeinrichtungen in allen betreffenden MS-Feldern. Grundsätze: - - - - - - - Die Netzschutzeinrichtungen müssen den Anforderungen der „VDN-Richtlinie für digitale Schutzsysteme“ entsprechen (siehe www.vde.com/de/fnn/dokumente/Seiten/technRichtlinien.aspx). Die Netzschutzeinrichtungen sind in den Sekundärflächen der Schaltanlagen anzuordnen. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, kann die Montage auf Relaistafeln bzw. in Schränken in der Übergabestation erfolgen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Netzschutzeinrichtungen müssen frontseitig zugänglich, bedienbar und ablesbar sein. Als Kurzschlussschutz wird unabhängiger Maximalstromzeitschutz eingesetzt. Gegebenenfalls können auch andere Schutzprinzipien (z. B. Überstromrichtungszeitschutz, Distanzschutz, Signalvergleich) erforderlich sein. Ist aus Kundensicht zusätzlich noch ein Überlastschutz erforderlich und lassen sich die beiden Schutzfunktionen, z. B. wegen der Höhe des StromwandlerPrimärstromes, nicht durch eine Schutzeinrichtung realisieren, so muss der Kunde eine weitere Schutzeinrichtung und ggf. zusätzliche Stromwandler installieren. Bei Anschluss an 30-kV-Netze gilt: Bei Anschluss von Erzeugungsanlagen ist im Übergabefeld ein Distanzschutz einzusetzen. Bei Ausführung der Eingangsschaltfelder mit Leistungsschalter und Schutz ist ebenfalls ein Distanzschutz einzusetzen. Strom- und Spannungswandler für bzw. mit Schutzeinrichtungen sind so anzuordnen, dass sie im Selektionsabschnitt des Übergabeleistungsschalters zum Einbau kommen. Dabei sind die Spannungswandler im Schutzabschnitt der Stromwandler anzuordnen. Die Wandler für Schutzzwecke sind nach Kapitel 4.2 auszuführen. Bei kundeneigenem Mittelspannungsnetz ist im Übergabefeld bzw. - wenn kein Übergabefeld vorhanden ist - in dem betroffenen Abgangsfeld eine Erdschlussüberwachung mit Richtungsanzeige zu installieren. Ein kundeneigenes Mittelspannungsnetz besteht dann, wenn vom Kunden Mittelspannungskabel oder -freileitungen außerhalb der Übergabestation betrieben werden. Wird für die Erdschlussrichtungserfassung die Funktion „Auslösung“ vorgegeben, so muss diese auf den zugeordneten Leistungs- bzw. Lasttrennschalter wirken. In erdschlusskompensierten MS-Netzen mit KNOSPE wird im Übergabefeld die Erdschlussrichtungserfassung über die Erdstromstufe des 4-poligen UMZ-Schutzes realisiert. Bei Einsatz eines Lasttrennschalters im Übergabefeld gelten alternativ die Festlegungen unter Pkt. 3.2.6.2 zur Ausführung der Erdschlussrichtungserfassung mit Hilfe von Kurzschlussanzeigern. Bei Realisierung der Erdschlusserfassung mittels Kurzschlussanzeigern müssen diese die Möglichkeit der Messung des Summenstromes im Erdschlussfall, gegebenenfalls durch Einbau von Kabelumbauwandlern, aufweisen. In erdschlusskompensierten MS-Netzen ohne KNOSPE wird im Übergabefeld die Erdschlussrichtungserfassung über ein Erdschlussrichtungsrelais, welches nach dem Wischerprinzip arbeitet, eingesetzt. In MS-Netzen mit niederohmiger Sternpunkterdung (NOSPE) erfolgt statt der Erdschlussrichtungserfassung eine Auslösung des dann Erdkurzschlusses über die Erdstromstufe des 4poligen UMZ-Schutzes. Bei wandlerstromversorgten UMZ-Schutz muss das Schutzsystem beim minimal auftretenden Erdkurzschlusstrom funktionsfähig sein. Das ist bei der Stromwandlerdimensionierung bzw. Geräteauswahl zu beachten. MITNETZ STROM teilt auf Anfrage die Art der Sternpunktbehandlung im betreffenden MS-Netz mit. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 15 von 88 Änderungen vom: - - - Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen (Prüfsteckleiste). Diese Einrichtungen haben folgende Funktionen zu erfüllen: o Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät, o Kurzschließen der Stromwandler, o Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter, o Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Der Einbau einer Prüfsteckleiste für den Kurzschlussschutz und die Erdschlussrichtungserfassung hat entsprechend Anhang J zu erfolgen. Andere Bauweisen sind mit MITNETZ STROM abzustimmen. Sofern keine durchgängige Zustandserfassung der Netzschutzeinrichtung durch den Kunden erfolgt (z. B. mit kundeneigener Fernwirktechnik), muss eine Störung der Netzschutzeinrichtung zur Auslösung des zugeordneten Schalters führen. Die Funktion der Prüfsteckleiste hinsichtlich Abtrennung des Auslösekommandos ist hierbei zu berücksichtigen. Um MITNETZ STROM eine Analyse des Störverlaufes zu ermöglichen, sind im Störungsfall die Stördaten (Auslösezeiten, Anregebild usw.) für mindestens fünf Störungsereignisse festzuhalten und MITNETZ STROM auf Anfrage mitzuteilen. Zur Ausführung der Netzschutzeinrichtungen werden folgende Vorgaben gemacht: Unabhängiger Maximalstromzeitschutz (UMZ-Schutz) Der UMZ-Schutz muss folgende Grundfunktionen besitzen: Schutzgerät wandlerstromversorgt mit Wandlerstromauslösung oder Kondensatorauslösung Strommesseingang 4polig, für Leiterstromanregung zweistufig, getrennt einstellbare Zeit- und Stromstufen unabhängiger Erdstromzeitschutz, einstufig, unabhängig einstellbare Zeit- und Stromstufe, einstellbar auf Auslösung oder Meldung alle Schutzeinstellungen müssen sich in einem nichtflüchtigen Speicher befinden Schutzauslösungen sind auch bei Ausfall der Netzspannung bis zur manuellen Quittierung sichtbar anzuzeigen interne Selbstüberwachungsfunktion Einstellbereiche / Zeiten / Toleranzen: Nennstrom In = 1 A Überstromanregung I> = 0,50 ... 2,5 x In ,Einstellauflösung mind. 0,1 x In Hochstromanregung I>> = 2,00 ... 20 x In ,Einstellauflösung mind. 0,1 x In Verzögerungszeit tI> = 0,10 ... 3 s ,Einstellauflösung ≤ 100 ms Verzögerungszeit tI>> = 0,06 ... 2 s und ,Einstellauflösung ≤ 50 ms Überstromanregung I0> = 0,50 ... 2,5 x In ,Einstellauflösung mind. 0,1 x In Verzögerungszeit tI0> = 0,10 ... 3 s und ,Einstellauflösung ≤ 100 ms Ansprechzeiten 50 ms Rückfallzeiten 50 ms Rückfallverhältnis 0,90 Toleranzen Stromanregung 5 % vom Einstellwert, Verzögerungszeiten 5 % bzw. 30 ms kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 16 von 88 Änderungen vom: Erdschlussrichtungserfassung nach dem Wischerprinzip Die Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren, einschließlich einer Schalthandlungsunterdrückung, kann im UMZ-Schutz oder durch ein separates Gerät realisiert werden. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Nennhilfsspannung UH = 100 … 230 V AC, 50 Hz Nennspannung Un = 100/110 V AC, 50 Hz Nennstrom In = 1 A Einstellbereich I0 I0> = 30 … 300 mA Verlagerungsspannungs-Ansprechwert UNE> = 20 … 35 V Verzögerungszeit tUNE> = 0,1 … 2 s Toleranzen für alle Einstellwerte 10 % kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein Die Meldung „Erdschluss-Kundennetz“ muss bis zur manuellen Quittierung (z. B. durch Einsatz eines Fallklappenrelais) auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. Hochspannungssicherungen Die Auswahl von HH-Sicherungen muss den konkreten Einsatzbedingungen entsprechen. Die Selektivitätskriterien zu den Netzschutzeinrichtungen sind zu berücksichtigen und mit MITNETZ STROM abzustimmen. Schutzeinstellung und -prüfung Schutzeinstellungen zur Gewährleistung der Selektivität zum Verteilnetz werden durch MITNETZ STROM vorgegeben. Bei Veränderung der Schutzeinstellungen im Verteilnetz kann MITNETZ STROM nachträglich eine Anpassung der Schutzeinstellungen in der Übergabestation fordern. Die Funktionalität der Schutzsysteme inkl. der Kontrolle der Auslöse- und Meldewege ist durch den Kunden vor der Inbetriebsetzung vor Ort zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren und MITNETZ STROM vor der Inbetriebsetzung vorzulegen. Schutzprüfungen nach Änderung der Einstellwerte und zyklische Prüfungen (mindestens alle 4 Jahre) an den Schutzsystemen sind entsprechend der VDN-Richtlinie für digitale Schutzsysteme durchzuführen. Die Ergebnisse sind durch den Kunden zu protokollieren und auf Verlangen MITNETZ STROM vorzulegen. 3.2.9.4 Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des Schutzes Die Strom- und Spannungswandlerkreise sind auf Isolation, Phasenzuordnung, sekundäre Erdung und Bürde gemäß Planungsunterlagen zu prüfen. Die Stromwandlererdung wird an der ersten sekundären Klemmstelle, vorzugsweise am Klemmbrett der Stromwandler, gefordert. Die sekundäre Stromwandlererdung am Schutzgerät wird nicht zugelassen. Die Prüfung erfolgt vorzugsweise unter Einbeziehung der Primärseite der Wandler. Alternativ ist diese Prüfung mit Sekundärgrößen durchzuführen, sofern eine Personengefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Richtungskontrolle ist nach Inbetriebnahme unter definierten Lastbedingungen mit Betriebsgrößen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Melde- und Auslösefunktion ist bei Erdkurzschluss in Vorwärtsrichtung (vorwärts = in Richtung Kundennetz) nachzuweisen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 17 von 88 Änderungen vom: Die Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall sowie die Mitnahme- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zum MITNETZ STROM-eigenen Umspannwerk (soweit vorhanden, Details siehe Anhang F) ist zu überprüfen und zu dokumentieren. Diese Prüfungen sind am Aufstellungsort der Übergabestation als Inbetriebsetzungsprüfung durch eine fachkompetente Firma ausführen zu lassen. Relaisschutzprüfungen in Form von Werksvorprüfungen werden nicht akzeptiert. Die Netzzuschaltung der Übergabestation erfolgt nur bei Vorlage und Freigabe folgender Prüfnachweise in Abhängigkeit der Anlagenausrüstung und Funktionsvorgabe: Prüfprotokoll übergeordneter Entkupplungsschutz; Prüfprotokoll Distanzschutz/UMZ-Schutz; Prüfprotokoll Q & U< Schutz; Prüfprotokoll Strom- und Spannungswandler; Funktionsprüfprotokoll Mitnahme- und Freigabesignale über Steuerkabel / LWL (zum MITNETZ STROM-eigenen Umspannwerk); Prüfprotokoll der USV und Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall. Funktionslos gewordene Betriebsmittel sind zu deaktivieren/kurzzuschließen bzw. zurück zu bauen. 3.2.10 Erdungsanlage Die Mittelspannungsnetze der MITNETZ STROM werden in der Regel kompensiert betrieben. Für die elektrische Bemessung der Erdungsanlagen in Mittelspannungsnetzen ist ein Erdfehlerstrom (Erdschlussreststrom) von 60 A zu Grunde zu legen. In Ausnahmefällen können durch die MITNETZ STROM andere Erdfehlerströme als Bemessungsgrundlage genannt werden. Die Erdungsanlage der Übergabestation ist thermisch für einen Doppelerdschlussstrom I“KEE ≥ 4 kA für Tk = 1 s auszulegen. In Gebieten mit globalem Erdungssystem (geschlossener Bebauung) ist eine gemeinsame Erdungsanlage für Hochspannungsschutzerdung (Anlagen > 1 kV) und Niederspannungsbetriebserdung aufzubauen. Es wird dort kein spezieller Nachweis für die Erdungsimpedanz gefordert. Unbeschadet dessen ist die Erdungsanlage mit einer Erdungsprüfzange auf niederohmige Wirksamkeit zu prüfen. Außerhalb geschlossener Bebauung ist die Einhaltung der vorgegebenen Erdungsimpedanz vor Inbetriebnahme der Übergabestation messtechnisch mit einer Erdungsmessbrücke nachzuweisen. Die Erdungsimpedanz der Hochspannungsschutzerdung muss ZE 2,5 Ω betragen. Damit sind die Anforderungen des vorgelagerten Mittelspannungsnetzes der MITNETZ STROM erfüllt. Der Nachweis ist MITNETZ STROM zu übergeben. Abweichende Werte sind mit MITNETZ STROM abzustimmen. Bezüglich der Höhe der Erdungsimpedanz, hinsichtlich der Anforderungen des Niederspannungsnetzes des Kunden, ist der Kunde selbst verantwortlich. Darüber hinaus ist, unabhängig ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Bebauung, durch den Errichter der Stationserdungsanlage nachzuweisen, dass eine ordnungsgemäße und funktionierende Erdungsanlage errichtet wurde. Neben der Anfertigung von Lageplänen und Angaben zum verwendeten Material/Längen muss die elektrische Wirksamkeit der Erdungsanlage bereits vor dem Anschluss an das Erdungssystem der MITNETZ STROM und die Kabelanlagen des Kunden messtechnisch nachgewiesen werden. In Abhängigkeit des spezifischen Erdwiderstandes wird im Allgemeinen ein Ausbreitungswiderstand von 2 bis 20 Ω je Erdungsanlage erreicht (Richtwert), im Einzelfall auch höher. Liegen die Werte bei sonst vorschriftsmäßig errichteter Erdungsanlage dagegen deutlich höher als 20 Ω, so sind gesonderte Abstimmungen mit MITNETZ STROM erforderlich. In jedem Fall ist MITNETZ STROM das ausgefüllte Erdungsprotokoll D.6 zu übergeben. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 18 von 88 Änderungen vom: In der Nähe der Prüftrennstelle ist der zum Erder führende Erdungsleiter so auszuführen, dass er problemlos mit einer Erdungsprüfzange mit 32 mm Umschließungsdurchmesser umfasst werden kann. Auf die Prüftrennstelle kann verzichtet werden, wenn sich die Verbindungsstelle zum Erdungsleiter im allgemein zugänglichen Bereich (z. B. Maste) befindet. In einigen Mittelspannungsnetzen kommt bereits die niederohmige Sternpunkterdung zum Einsatz. Die Erdungsimpedanz der Hochspannungsschutzerdung darf dann statt ZE 2,5 Ω nur noch ZE 1,2 Ω betragen. Diese Anforderung wird von MITNETZ STROM im Anschlussprozess speziell mitgeteilt. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 19 von 88 Änderungen vom: Gemeinsame Mittel- und Niederspannungs-Erdungsanlage in kundeneigener Übergabestation Haupterdungsschiene mit Beschriftung sämtlicher Anschlüsse Mittelspannungsanlage „AUSSENERDER“ „STATIONSTÜR; LÜFTUNGSGITTER“ L3 „ZÄHLERSCHRANK“ L2 „NIEDERSPANNUNGS-HV“ „MS-SCHALTANLAGE“ L1 „TRAFO“ >40m < 2,5Ohm 5 Sonde Erdungsmessbrücke 5 Erdungsprüfzange VNB Leitung >40m (außerhalb geschloss. Bebauung) HilfsErder (innerhalb geschloss. Bebauung) 1U 1V 1W 2U 2V 2W Trafo 2N 1 2 Aussenerder NS-Verteilung Fundamenterder L1 L2 Lüftungsgitter 4 L3 TrSt-Türen PEN 4 lösbare Verbindung Zählerschrank 3 Verbraucher in der TrSt 1 Natürlicher Erder oder Erdungsleiter 2 Künstlicher Erder im Außenbereich 3 Erdungsleiter für das NS-Netz 4 Separate Erdungsleiter können dann entfallen, w enn zu erdende Teile über Rahmen...Baukörper...leitfähige Scharniere o.ä. zuverlässig und stromtragfähig geerdet sind ! 5 Wichtiger Hinw eis: Die Erdungsprüfzange dient nur der Prüfung des Stationserders auf niederohmige Wirksamkeit (Richtw ert <20 Ohm), die Erdungsmessung (... der Erdungsimpedanz des Erdungssystems TrSt+NS-Netz) kann nur mit einer Meßbrücke oder gleichw ertigem Verfahren erfolgen ! Die zuläss. Erdungsimpedanz hängt u.a. vom Fehlerstrom auf der MS-Seite ab (Sternpunktbehandlung des MSNetzes) – Bei globalem Erdungssystem (größere Siedlungen...Dörfer...Städte) kann die Erdungsmessung entfallen (DIN VDE 0101) ! Bild 3.1: Gemeinsame Mittel- und Niederspannungs-Erdungsanlage in einer Übergabestation TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 20 von 88 Änderungen vom: 3.3 Hinweisschilder und Zubehör 3.3.2 Zubehör In der Übergabestation ist vom Kunden ein Stationsbuch vorzuhalten. 4 Abrechnungsmessung 4.1 Allgemeines Es gelten die in der VDE Anwendungsregel "VDE-AR-N 4400 Messwesen Strom" (Metering Code) beschriebenen Standards. Ergänzend gelten die nachfolgenden Regelungen sowie weitere, auf der Internetseite der MITNETZ STROM (www.mitnetz-strom.de) aufgeführte Bedingungen. Die Anforderungen gemäß Pkt. 4 gelten für die Mess- und Zähleinrichtungen in Übergabestationen. Für Kundenanlagen, die direkt an die Umspannwerke der MITNETZ STROM angeschlossen werden, ist eine gesonderte Abstimmung mit MITNETZ STROM zum Aufbau der Mess- und Zähleinrichtungen erforderlich. Zählerplatz Der Raum, in dem der Zählerplatz installiert wird, muss vor Verschmutzung, Erschütterung und Beschädigung geschützt sein. Die Umgebungsbedingungen entsprechen den Bedingungen für Starkstromanlagen. Der Zählerplatz ist ein schutzisolierter Zählerschrank nach DIN 43870 mit mindestens einem Zählerplatz für Dreipunktbefestigung nach Bild 4.1 und Bild 4.2. Bei kompakten, nicht begehbaren Stationen ist ein ggf. abweichender Zählerplatz mit MITNETZ STROM abzustimmen. Der Zählerschrank ist vom Kunden bereitzustellen und verbleibt in dessen Eigentum. In begehbaren Stationen beträgt die Montagehöhe des Zählerschrankes (Oberkante) 2,00 m 0,05 m über Fußboden. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 21 von 88 150 Änderungen vom: 450 für Zähler -P1 300 Reihenprüfklemme -X3 TAE-N 250 46 300 125 46 67 min. a) Abmessung und Ausstattung 225max. 250 vorgesehene Ausbruchsöffnungen in der Berührungsschutzabdeckung b) Detailzeichnung unterer Anschlussraum (Tragschiene 35 mm x 7,5 mm nach DIN EN 50022) Bild 4.1: Zählerschrank und Zählerplatz nach DIN 43870 TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 22 von 88 oberer Anschlußraum Änderungen vom: Anschlusslänge 18 mm -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -X3 -A1 -A1 -A1 -A1 -A1 -A1 - + : 1 :10 : 2 : 4 :13 : 5 : 7 :16 : 8 :19 : A : B : C : D : : (-P1) blau rot -P1 : 8 -P1 : 5 -P1 : 2 -S1 -P1 : 7 -P1 : 9 -P1 : 4 -P1 : 6 -P1 : 1 -P1 : 3 d -P1 : 11 a b 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1112 13 14 15 161718 19 20 21 PE 1 2 3 4 5 6 1 2 3 PE N (PEN) -F140 L3 -F140 L2 -F140 L1 -T3 :S2[l] -T3 :S1[k] -T2 :S2[l] -T2 :S1[k] -T1 :S2[l] -T1 :S1[k] (-X3) unterer Anschlußraum - + 1 2 3 4 5 6 7 8 9 11 A B C D Zähler-/SDE-Feld Anschlusslänge 8 mm 4 Strompfad Spannungspfad Legende Mess- und Steuereinrichtungen: Steuer- und Datenübertragungsgerät -A1 Zähler -P1 Messwandler -T1, -T2, -T3 a ... b ... Schalt- und Schutzeinrichtungen, Klemmen: -F140 Überstromschutzeinrichtungen (Spannungspfadsicherungen) -X3 Reihenprüfklemme A, B, C ... Bild 4.2: Anschlussplan Zählerplatz d ... D ... H07V 1,5 mm² schwarz Zuleitung: H07V 2,5 mm² schwarz Ableitung: H07V 2,5 mm² braun Schaltdraht; 0,75 mm² ... 1,0 mm²; Un = 42 V; Länge 250 mm H07V 1,5 mm² schwarz; Länge 250 mm; beidseitig Aderendhülsen 8 mm H07V 1,5 mm² blau; Länge 250 mm; beidseitig Aderendhülsen 8 mm TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 23 von 88 Änderungen vom: Messeinrichtung Die Mess- und Zähleinrichtung erfasst die übertragene Energie und dient der Bereitstellung der Zählwerte für die Abrechnung. Sie erfüllt die eichrechtlichen Anforderungen und den Metering Code. Für die Mess- und Zähleinrichtung ist ggf. die Bereitstellung einer sicheren Hilfsenergie (z. B. 230 V AC) erforderlich. Die Hilfsenergie erfordert keine stationäre Batterieanlage. Die Mess- und Zähleinrichtung und ggf. Hilfsenergie wird von MITNETZ STROM bzw. dem Messstellenbetreiber unter Plombenverschluss gehalten. Die Plomben dürfen nur von MITNETZ STROM bzw. dem Messstellenbetreiber geöffnet werden. Die Abrechnungszählung (AZ) besteht aus dem Zähler, der Steuer- bzw. Datenübertragungseinrichtung (SDE), den Wandlern, der Sekundärverdrahtung und dem Zählerplatz (Zählerschrank). Es sind elektronische Lastgangzähler einzusetzen. MITNETZ STROM legt den Umfang der zu zählenden Größen fest. Einzelheiten sind unter www.mitnetz-strom.de, siehe dort „Messstellenbetreiber/Messdienstleister - Technische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb TMA-MZ“ festgelegt. Der Einbau der Zähler und der SDE sowie die Vor- und Inbetriebnahmeprüfung der Mess- und Zähleinrichtung erfolgt durch MITNETZ STROM bzw. den Messstellenbetreiber. Der Aufbau und der Montageort der Abrechnungszählung müssen in den zur Genehmigung einzureichenden Projektunterlagen dargestellt sein und MITNETZ STROM (Zählerwesen) übergeben werden. Auf Wunsch des Kunden kann MITNETZ STROM als MSB die Energiemengenimpulse und die Messperiode (MPA) zur Zeitsynchronisation am Zählerplatz nach Vereinbarung zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung der Impulse ist einmalig kostenpflichtig. 4.2 Wandler Die Wandler müssen mindestens folgenden Bedingungen genügen: konformitätsbewertet oder gleichwertig entsprechend dem MessEG (Eichgesetz); thermischer Kurzzeitstrom entsprechend Kapitel 3.2.1 (d.h. 16 kA/1 s); Bemessungsstoßstrom und Bemessungsspannung ebenfalls gemäß Kapitel 3.2.1; thermischer Bemessungs-Dauerstrom der Stromwandler: 1,2 x Ipn; Bemessungsspannungsfaktor der Spannungswandler: 1,9 x Un/8 h (6 A); Spannungswandler sind als drei einpolig isolierte Spannungswandler auszuführen; In Netzen mit einer Versorgungsspannung von < 20 kV (z. B. 10 oder 15 kV) sind sekundär umschaltbare 20-kV-Spannungswandler einzusetzen, in 30-kV-Netzen ist die Auslegung der Spannungswandler mit MITNETZ STROM abzustimmen; Der Primärstrom der Stromwandlerkerne für die Zählung ist den vertraglichen Leistungsanforderungen anzupassen; Der sekundäre Bemessungsstrom der Stromwandler muss bei den Zählkernen bei ≤ 20 kV 5 A, bei den Zählkernen bei 30 kV 1 A und bei den Schutzkernen 1 A betragen; Die sekundäre Bemessungsspannung der der Zähl- und Schutzwicklung der Spannungswandler beträgt 100 V ; 3 Anforderung an die Zählkerne der Stromwandler: Klasse 0,5s; 10 VA, FS 5; Anforderung an die Zählwicklung der Spannungswandler: Klasse 0,5, 15 VA; Schutzkerne der Stromwandler zum Anschluss von Kurzschlussschutzeinrichtungen müssen Kurzschlussströme von 6 kA im 10-kV/15-kV-Netz und 3 kA im 20-kV-Netz entsprechend der Genauigkeitsklasse 10P sowie 16 kA im 30-kV-Netz entsprechend der Genauigkeitsklasse 5P oder besser gemäß DIN EN 61869-2 übertragen; TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 24 von 88 Änderungen vom: Anmerkungen: Der erforderliche Genauigkeitsgrenzfaktor nach DIN EN 61869-2 ist wie folgt zu ermitteln: Genauigkei tsgrenzfak tor geforderte r primärer Kurzschlus sstrom (16 kA , 6 kAoder 3 kA , siehe oben ) primärer Nennstrom des Schutz ker ns 1. Bei einem primären Nennstrom von beispielsweise 100 A im 10-kV-Netz muss der Genauigkeitsgrenzfaktor mindestens 60 betragen. Minimal notwendig ist dann ein Stromwandler der Klasse 10P60. Im 20-kV-Netz würde sich bei gleichem primären Nennstrom von 100 A ein Stromwandler der Klasse 10P30 oder besser ergeben. 2. MITNETZ STROM behält sich vor, aufgrund besonderer Netzkonstellationen auch höhere Anforderungen an das Übertragungsverhalten der Schutzkerne zu stellen. Die erforderliche Nennleistung der Schutzkerne der Stromwandler für den Übergabeschutz einschließlich der Bemessung der Auslösespule des Leistungsschalters ist in Abhängigkeit der angeschlossenen Sekundärtechnik im Rahmen der Projektierung durch den Kunden zu ermitteln und festzulegen. Die zugehörigen Berechnungsunterlagen müssen Bestandteil der bei MITNETZ STROM einzureichenden Projektdokumentation sein; Werden zusätzlich Messgeräte an den Schutzkern der Stromwandler angeschlossen, ist die Kurzschlussfestigkeit der zum Einsatz kommenden Messgeräte zu sichern und nachzuweisen; Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Q & U< - Schutzeinrichtungen müssen entsprechend der Genauigkeitsklasse 5P oder besser gemäß DIN EN 61869-2 übertragen und mindestens folgendem Verhältnis genügen: In EZA/In Wandler ≥ 0,33; Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Schutzeinrichtungen müssen der thermischen Kurzschlussfestigkeit der Schutzrelais am Strommesseingang genügen. Es 16 kA gilt: I th (Schutz , 1s ) Übersetzun gsverhältn is der Stromwandl er Ansonsten muss die Berechnungsgrundlage ein Bestandteil der einzureichenden Projektdokumentation sein. Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von Parkreglern für die Blindleistungsregelung/statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5 genügen. Ist MITNETZ STROM der Messstellenbetreiber, so kommen bei Netzanschlüssen mit ≤ 20 kV nicht kippschwingungsarme Mittelspannungsinnenraumwandler in Stützerbauweise für luftisolierte Anlagen in schmaler Bauform nach DIN 42600 Teil 8 und Teil 9 und bei 30-kV-Netzanschlüssen nicht kippschwingungsarme Wandler in großer Bauform nach DIN 42600 Teil 3 und Teil 5 mit folgenden Kenndaten zum Einsatz: 3 einpolige Spannungswandler (3 Wicklungen) Wicklung 1 Zählung Klasse 0,5; 15 VA; geeicht Wicklung 2 Schutz Klasse 0,5; 30 VA Wicklung 3 da - dn Klasse 3P; 100 VA Die Wicklung 2 kommt nur zum Einsatz, wenn Schutz- und/oder Betriebsmessaufgaben zu erfüllen sind (z.B. bei allen Erzeugungsanlagen). Die Wicklung 3 kommt nur zum Einsatz, wenn eine Erdschlusserfassung oder eine Erdschlussrichtungserfassung notwendig ist. 3 Stromwandler (3 Kerne) Kern 1 Zählung Klasse 0,5S; 10 VA; 5 A; FS 5; geeicht Kern 2 Messwerte Klasse 0,5; 5 VA; 1 A; FS 5 Kern 3 Schutz Klasse 5Px; 5 VA; 1 A Der Kern 2 ist nur für den Anschluss von Parkreglern und/oder einer fernwirktechnischen Anbindung erforderlich. Der Kern 3 ist nur bei Installation von Leistungsschaltern mit Kurzschlussschutz erforderlich. Kern 2 oder Kern 3 können ebenfalls zum Anschluss eines Q und U < -Schutzes genutzt werden, wenn das oben genannte Leistungsverhältnis eingehalten wird. Eine von der Tabelle „Stromwandler“ abweichende Auslegung der Stromwandler ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, die Auslegung muss aber den oben genannten grundlegenden Anforderungen an die Stromwandler entsprechen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 25 von 88 Änderungen vom: Bereits im Zuge der Anlagenplanung ist eine rechtzeitige Abstimmung zwischen dem Kunden und MITNETZ STROM über die bereitzustellenden Wicklungen und Kerne erforderlich. Die beigestellten Wandler sind grundsätzlich keine Mehrkernwandler und verfügen über einen Sekundärkern bzw. -wicklung für Zählung. Die bei MITNETZ STROM verfügbaren Mehrkernwandler können nachgefragt werden. Detailliertere Angaben zu den geforderten Wandlerspezifikationen sind auf Nachfrage bei MITNETZ STROM verfügbar. Auf Anforderung des Kunden und in Abstimmung mit MITNETZ STROM können dem Kunden Mehrkernwandler bereitgestellt werden. Die schutz- und messtechnische Nutzung eines Wandlersatzes der MITNETZ STROM für die Mess- und Zähleinrichtung erfordert eine schriftliche Vereinbarung mit MITNETZ STROM. Stromwandler für Schutzzwecke können auch separat unter Beachtung der Anordnung (Einbaureihenfolge) eingesetzt werden (z. B. Kabelumbauwandler). Falls in begründeten Ausnahmefällen (z. B. für gasisolierte Anlagen) spezielle Wandlerbauformen benötigt werden, sind die Wandler vom Kunden zu beschaffen und für den Störungsfall vorzuhalten. Ansonsten gelten für die Mittelspannungswandler sowie für deren Aufbau und Verdrahtung die Anforderungen der BDEW-Richtlinie „TAB Mittelspannung 2008“ sowie des Anhanges B "Wandlerverdrahtung" dieser TAB-MS. 4.3 Spannungsebene der Mess- und Zähleinrichtung Der Aufbau der Mess- und Zähleinrichtung an der Übergabestelle erfolgt grundsätzlich auf der Mittelspannungsseite. In Abstimmung mit MITNETZ STROM ist auch eine Messung auf der Niederspannungsseite bis max. 630 kVA je Messung möglich. In diesen Fällen hat der Kunde die durch die Umspannung entstehenden Verluste zu tragen. 4.4 Vergleichszählung Neben der Abrechnungszählung kann eine separate Vergleichszählung (VZ) errichtet werden. Die Wandler der VZ werden - vom Verteilnetz aus gesehen - hinter den Wandlern der Abrechnungszählung angeordnet. Die VZ muss die gesetzlichen und eichrechtlichen Forderungen erfüllen und ist qualitativ gleichwertig zur Abrechnungszählung auszuführen. 4.5 Datenfernübertragung Erfolgt der Messstellenbetrieb durch MITNETZ STROM, so wird standardmäßig die Zählerfernauslesung als Funkanwendung (GPRS) angeboten. Für den Fall, dass sich dies technisch nicht realisieren lässt (z. B. fehlende Funkabdeckung) oder vom Kunden nicht gewünscht ist, muss durch den Kunden, in Abstimmung mit MITNETZ STROM, auf seine Kosten in unmittelbarer Nähe zur Abrechnungszählung dauerhaft ein durchwahlfähiger und betriebsbereiter Telekommunikations-EndgeräteAnschluss für die Fernauslesung der Zählwerte bereitgestellt werden. Bei Bedarf stellt der Kunde eine Spannungsversorgung (230 V Wechselspannung) zur Verfügung. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 26 von 88 Änderungen vom: 5 Betrieb 5.1 Allgemeines Netzführung MITNETZ STROM wendet die Begriffe Anschlussnehmer, Anlagenbetreiber, Betriebsverantwortlicher und Anlagenverantwortlicher im Sinne der BDEW-Richtlinie „TAB Mittelspannung 2008“ an. Zwischen dem Kunden und MITNETZ STROM sind Details zum technischen Betrieb der Kundenanlage mit dem Vordruck D.7 „Datenblatt zum Betrieb der kundeneigenen Übergabestation“ dieser TAB oder in einer Kooperationsvereinbarung zur Netzführung (Bezugskunden) bzw. „Regelungen zur Netzführung am Netzanschluss“ (Erzeugungsanlagen) zu vereinbaren. Die Ausführung von Schalthandlungen hat mit Nennung der Schaltzeit an die netzführende Stelle der MITNETZ STROM zu erfolgen. Telefonate zu Schaltgesprächen werden aufgezeichnet. Der Kunde informiert seine Mitarbeiter über diese Regelung. Schalthandlungen müssen vor der Durchführung zwischen den beteiligten netzführenden Stellen abgestimmt und nach der Schalthandlung mitgeteilt und dokumentiert werden. Für die Durchführung der Schalthandlungen und die Überwachung der Betriebsmittel ist grundsätzlich die jeweilige netzführende Stelle in ihrem Bereich verantwortlich. Schalthandlungen, die mittel- oder unmittelbar der Versorgung des anderen Partners dienen, sollen möglichst an Werktagen während der normalen Arbeitszeit erfolgen. Die Ausführungen in diesem und im folgenden Kapitel „Arbeiten in der Station“ gelten auch bei Schalthandlungen von kundeneigenen Betriebsmitteln, die sich im Schaltbefehlsbereich des Kunden befinden und die unmittelbar mit dem Netz der MITNETZ STROM verbunden sind. Die netzführenden Stellen des Kunden und der MITNETZ STROM müssen jederzeit (24 Stunden) telefonisch erreichbar sein. Arbeiten in der Station Vor Aufnahme von geplanten oder ungeplanten Arbeiten, die Meldungen zum Partner zur Folge haben könnten, ist die netzführende Stelle des Partners zu verständigen. Für Arbeiten an oder in der Nähe von MITNETZ STROM-eigenen Betriebsmitteln ist bei der netzführenden Stelle der MITNETZ STROM eine „Verfügungserlaubnis“ (VE) bzw. eine „Freigabe zur Arbeit“ (FzA) bzw. eine „Prüferlaubnis“ (PE) bzw. ein „Schaltantrag“ einzuholen bzw. zu stellen. Die entsprechende Verfügung wird durch die netzführende Stelle erteilt. Vor Ort ist für Arbeiten an oder in unzulässiger Nähe von Netzteilen eine „Arbeitserlaubnis“ (AE) erforderlich. Der Anlagenverantwortliche des Eigentümers erteilt dem Arbeitsverantwortlichen des Partners nach Durchführung aller erforderlichen Sicherungsmaßnahmen die AE für das entsprechende Netzteil. 5.3 Verfügungsbereich/Bedienung Verfügungsbereich (bei MITNETZ STROM Schaltbefehlsbereich): Bereich, der die Zuständigkeit für die Anordnung von Schalthandlungen zwischen dem Kunden und MITNETZ STROM abgrenzt. Die Schaltbefehlsgrenze wird immer eindeutig abgegrenzt. Die Begriffe „ausschließlicher“ und „gemeinsamer“ Verfügungsbereich der BDEW-Richtlinie werden nicht verwendet. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 27 von 88 Änderungen vom: Bedienbereich: Grenze der Bedienhandlungen zwischen dem Kunden und MITNETZ STROM. Bedienhandlungen werden nur nach Anordnung des Schaltanweisungsberechtigten durchgeführt. Bedienhandlungen dürfen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Es gelten folgende Festlegungen: - - In Eingangsschaltfeldern werden Schaltbefehle nur durch MITNETZ STROM angeordnet und Schaltgeräte bedient. In Übergabe-/Trafoschaltfeld(ern) der Kundenanlage werden durch den Betriebsverantwortlichen des Kunden Schaltbefehle angeordnet und Schaltgeräte bedient. Diese Grundsätze gelten auch, wenn kein Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld vorhanden ist. Schaltgeräte, die Veränderungen auf den Schaltzustand im Netz der MITNETZ STROM bewirken, befinden sich im Schaltbefehlsbereich der MITNETZ STROM. Der Betriebsverantwortliche des Kunden ist verpflichtet, die im Schaltbefehlsbereich des Kunden liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten. Unabhängig von den Schaltbefehlsbereichsgrenzen kann MITNETZ STROM im Falle von Störungen oder anderem Handlungsbedarf (z. B. höhere Gewalt, Gefahr für Leib und Leben, zur Herstellung der Spannungsfreiheit bzw. zur Unterbrechung der Anschlussnutzung) die Kundenanlage unverzüglich vom Netz schalten. Falls möglich, unterrichtet MITNETZ STROM den Betriebsverantwortlichen des Kunden hierüber rechtzeitig. Das Wiedereinschalten erfolgt entsprechend der Schaltbefehlsbereichsgrenzen. Die Grundsätze gelten gleichermaßen für Übergabestationen mit und ohne Erzeugungsanlagen. In den Übersichtsschaltplänen im Anhang C sind für die Standardschaltanlagen die Schaltbefehlsbereichs- und Bedienbereichsgrenzen eingetragen. 5.6 Blindleistungskompensation Es ist in der Kundenanlage für den Verschiebungsfaktor cos φ ein technischer Toleranzbereich zwischen 0,9 induktiv und 0,9 kapazitiv einzuhalten. Die betrieblich notwendigen oder vertraglich vereinbarten Grenzen können davon abweichen. Es gelten die jeweils aktuell im Internet veröffentlichten Bedingungen. Die Notwendigkeit und Art der Verdrosselung der Kompensationsanlage legt der Anlagenerrichter fest. Eine Verdrosselung der Kompensationsanlage wird von MITNETZ STROM empfohlen. Dabei ist ein Verdrosselungsfaktor von p = 7 % in der Regel ausreichend. Bei hohen Anteilen der 3. Oberschwingung im kundeneigenen Netz sollte mit p = 14 % verdrosselt werden. MITNETZ STROM betreibt derzeit keine Tonfrequenz-Rundsteuerung. 6 Änderungen, Außerbetriebnahmen, Demontagen Zur Dokumentation der in der Kundenanlage durchgeführten Maßnahmen in Vorbereitung einer Spannungsumstellung durch MITNETZ STROM (in der Regel auf 20-kV) wird dem Anlagenbetreiber durch MITNETZ STROM der Vordruck „Technisches Abnahmeprotokoll einer elektrotechnischen Anlage zur Spannungsumstellung“ zur Verfügung gestellt. Dessen Abarbeitung ist Voraussetzung für die Durchführung der Spannungsumstellung. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 28 von 88 Änderungen vom: 7 Erzeugungsanlagen Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen konkretisieren und ergänzen die mitgeltende BDEWRichtlinie Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz, Stand Juni 2008, einschließlich der 4.Ergänzung zur dieser Richtlinie mit dem Titel „Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie“, Stand 01.Januar 2013 (im folgenden „BDEW-Richtlinie 2008“ genannt). Die Gliederung verweist auf die entsprechenden Kapitel der BDEW-Richtlinie 2008. Sofern zu Kapiteln keine Ausführungen erfolgen, sind durch MITNETZ STROM keine Konkretisierungen und Ergänzungen vorgesehen. Zu 1.1 Geltungsbereich Hinsichtlich der Erfüllung der nachstehenden Anforderungen an die technischen Eigenschaften von Erzeugungsanlagen sowie an die Zertifikate gilt das in der Tabelle 7.1 aufgeführte Datum (siehe auch BDEW-Richtlinie 2008, deren 4.Ergänzung mit Stand 01.Januar 2013 und die Systemdienstleistungsverordnung Wind SDL Wind V). Kriterium Geltungsbereich Statische Spannungshaltung Dynamische Netzstützung - Netztrennung im Fehlerfall - Blindstromeinspeisung im Fehlerfall (nach BDEW-Richtlinie 2008) - Blindstromeinspeisung im Fehlerfall (nach SDL Wind V) - kein Blindstrombezug nach Fehlerklärung Wirkleistungsabgabe - Netzsicherheitsmanagement - Frequenzverhalten Blindleistung Zuschaltbedingungen Zertifikate - Einheitenzertifikate - Anlagenzertifikate Verbrennungskraftmaschinen (z.B. KWK-, Biomasse- oder BHKWAnlagen, Wasserkraftmaschinen) ab Datum, zu dem die vollständigen Antragsunterlagen (siehe Zu Kapitel 1.3) ab Inbetriebsetzungsdatum und eine netztechnische Stellungnahme der MITNETZ STROM zum Anschluss vorliegen siehe "Blindleistung" (unten) WindenergieAnlagen Photovoltaik-Anlagen Brennstoffzellen-Anlagen 01.04.2011 01.04.2011 01.01.2013 01.04.2011 01.04.2011 01.01.2013 01.07.2011 - - 01.04.2011 01.04.2011 01.01.2013 01.04.2011 01.04.2011 01.04.2011 01.04.2011 01.04.2011 entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben 01.05.2009 01.01.2009 01.04.2011 01.01.2010 01.01.2009 01.01.2009 01.04.2011 - 01.01.2014 * - Tabelle 7.1: Datumsangaben für die Erfüllung der Systemanforderungen Die konkrete Umsetzung ist mit MITNETZ STROM rechtzeitig abzustimmen. Anmerkung: * Die Einheitenzertifikate konnten für Verbrennungskraftmaschinen, die zwischen dem 01.01.2014 und dem 30.06.2015 angemeldet wurden, unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30.06.2015 nachgereicht werden. Zur Information: Für Windenergieanlagen, die nach dem 31.12.2001 und vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden, müssen an Stelle der obigen Angaben die Anforderungen nach der SDL Wind V, Anlage 3 (siehe auch Anlage G dieser TAB Mittelspannung) erfüllt und nachgewiesen werden, wenn ein Systemdienstleistungsbonus erzielt werden soll, § 5 SDL Wind V. Der SDL-Bonus kann nur erreicht werden, wenn diese Anforderungen vor dem 01.01.2016 eingehalten werden. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 29 von 88 Änderungen vom: Windenergieanlagen, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 01.04.2011 in Betrieb genommen worden waren, konnten zur Erlangung des SDL-Bonus den notwendigen Nachweis nur bis zum 30.09.2011 erbringen, § 8 Abs. 1 SDL Wind V 2012 i. V. mit § 8 Abs. 1 SDL Wind V 2009. Unter wesentlichen Änderungen von Verbrennungskraftmaschinen versteht sich ein Tausch von Motor und Generator oder eine Erhöhung der Motor-Wirkleistung von > 10% Pn. Werden Motor und Generator nur überholt, bleiben die ursprünglichen Anforderungen erhalten. Für Erzeugungsanlagen, die in ein primär auf Bezug ausgerichtetes kundeneigenes Niederspannungsnetz mit Netzanschlusspunkt am Mittelspannungsnetz der MITNETZ STROM oder an der Mittelspannungssammelschiene eines Umspannwerkes der MITNETZ STROM angeschlossen werden, gelten die Anforderungen dieser TAB-MS erst ab einer maximalen Scheinleistung SAmax > 100 kVA (Summe pro Übergabestation). Bei Erzeugungsanlagen mit SAmax ≤ 100 kVA (Summe pro Übergabestation) können anstelle der Anforderungen dieser TAB-MS die Anforderungen der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ zu Grunde gelegt werden. Für Ersatzstromanlagen (Notstromaggregate), deren Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Netz über den zur Synchronisierung zugelassenen Kurzzeitparallelbetrieb von ≤ 100 ms hinausgeht, gelten die Anforderungen wie für Erzeugungsanlagen. Die Details für die Betriebsweisen „Probebetrieb“ und „Vermeidung von Lastspitzen / Regelmarktteilnahme“ sind mit MITNETZ STROM abzustimmen. Zu 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Als vollständige Anmeldeunterlagen gelten die folgenden fünf Punkte: Anmeldung zum Netzanschluss (ANA), siehe Anhang D.1 ein Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:500); Datenblatt EEA (einschließlich Nachweise, Herstellerunterlagen, Datenblätter usw.) siehe Anhang D.9 der Auszug zu den elektrischen Eigenschaften aus dem Prüfbericht FGW TR3; ab den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben: Einheiten-Zertifikat(e) Die weiteren anschlussrelevanten Unterlagen entsprechen denen bei Bezugskundenanlagen (siehe Pkt. 1.3 dieser TAB Mittelspannung). Nachdem MITNETZ STROM dem Kunden den Netzanschlusspunkt mitgeteilt hat, füllt der Kunde den Anhang D.10 „Bestätigung der netztechnischen Stellungnahme“ aus und sendet ihn an MITNETZ STROM. Anmerkung zum Datenaustausch zwischen MITNETZ STROM und dem Kunden („Fragebogenaustausch“: Auch bei Erzeugungsanlagen, bei denen kein Anlagen-Zertifikat erforderlich ist, sowie bei Windenergieanlagen, die nach der SDL Wind V als Prototypen in Betrieb genommen und Sachverständigengutachten und AnlagenZertifikat, sowie die Konformitätserklärung nicht zeitnah vor bzw. zur Inbetriebnahme eingereicht werden, ist zur Klärung der technischen Einstellungen in der Übergabestation und an den Erzeugungseinheiten durch den Kunden trotzdem der Anlagenbetreiberfragebogen Teil A der FGW TR8 bei MITNETZ STROM einzureichen. Der Kunde erhält dann den Netzbetreiberfragebogen Teil B durch MITNETZ STROM zurückgeschickt. Rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage wird ab den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben das Anlagen-Zertifikat erforderlich: für Windenergieanlagen generell; für alle anderen Erzeugungsanlagen ab einer Anschlussscheinleistung > 1 MVA oder einer Länge der Anschlussleitung vom Netzanschlusspunkt bis zur am weitesten entfernten Erzeugungseinheit von > 2 km. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 30 von 88 Änderungen vom: Gibt MITNETZ STROM zunächst nur die Nutzung der eingeschränkten dynamischen Netzstützung vor, so ist neben dieser Betriebsweise auch bereits die Möglichkeit der Umsetzung einer vollständigen dynamischen Netzstützung im Anlagen-Zertifikat nachzuweisen. Die Umsetzung der Vorgaben des Anlagen-Zertifikates ist mittels einer Konformitätserklärung nachzuweisen. Für Erzeugungsanlagen, in denen Erzeugungseinheiten mit Prototypen-Regelung installiert sind, erfolgt der Nachweis der elektrischen Eigenschaften im Rahmen der Inbetriebsetzung auch mit einer Konformitätserklärung des Anlagenbetreibers. In dieser Konformitätserklärung bestätigt der Anlagenbetreiber, dass die mit MITNETZ STROM abgestimmte Elektroplanung sowie die im Datenabfragebogen Netzbetreiber nach FGW TR 8 übergebenen Vorgaben der MITNETZ STROM zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage umgesetzt worden sind. Die Konformitätserklärung ist spätestens 2 Monate nach Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage bei MITNETZ STROM vorzulegen. Hinweis: Diese Konformitätserklärung stellt nicht den Nachweis nach § 6 Abs. 3 SDL Wind V dar, der innerhalb der dort genannten Frist von 2 Jahren ab Inbetriebsetzung der vollständigen Erzeugungsanlage vorgelegt werden muss. Sie dient der Sicherstellung der Kenntnis der MITNETZ STROM über die o. g. vereinbarten Parameter der Anlage. Einheiten-Zertifikat, Sachverständigengutachten bzw. Anlagen-Zertifikat, sowie die Konformitätserklärung zum Sachverständigengutachten bzw. Anlagenzertifikat sind entsprechend der Technischen Richtlinie für Erzeugungseinheiten und -anlagen, Teil 8, Zertifizierung der Elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen am Mittel-, Hoch und Höchstspannungsnetz, herausgegeben von der Fördergesellschaft Windenergie und andere erneuerbare Energien, (FGW TR8) anzufertigen. Der Zeitplan für die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens gemäß EEG § 8, Absatz 5 (1) gilt wie folgt: Arbeitsschritt Anfrage zum Netzanschluss Antwortschreiben mit Angabe der zur netztechnischen Stellungnahme erforderlichen Unterlagen Zusammenstellung und Übermittlung der für die netztechnische Stellungnahme erforderlichen Unterlagen Erstellung der netztechnischen Stellungnahme und Antwortschreiben Zusammenstellung und Übermittlung der zur Erstellung eines Anschlussangebotes erforderlichen Unterlagen 2) Anschlussangebot verantwortlich Zeit Kunde Beginn Netzbetreiber 5 Tage Kunde Netzbetreiber 8 Wochen 1) Kunde Netzbetreiber 8 Wochen 1) Tabelle 1: Zeitplan für die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens 1) Die Bearbeitungszeit von acht Wochen ergibt sich unter den Voraussetzungen einer durchschnittlichen Planungsaufgabe und eines durchschnittlichen Anfrageaufkommens. Angefragte Sonderlösungen oder ein unplanmäßig hohes Anfrageaufkommen können zu Verzögerungen führen. 2) Grundsätzlich sind das die Erfüllung der Voraussetzungen zur Reservierung der Einspeisekapazität (Planungsreife), sowie vorhandene und vom Netzbetreiber geprüfte Projektunterlagen. Der Zeitplan für die unverzügliche Herstellung des Netzanschlusses mit allen erforderlichen Arbeitsschritten gemäß EEG § 8, Absatz 6 (1) gilt wie folgt: Nach Rücksendung des unterschriebenen Antwortvordrucks Anhang D.10, durch den Kunden an den Netzbetreiber und Erfüllung der darin festgelegten Voraussetzungen beginnt die Herstellung des Netzanschlusses (Zeitpunkt X). Dabei sind durch den Kunden bis zum Zeitpunkt des Baubeginns der TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 31 von 88 Änderungen vom: Übergabestation beim Hersteller (Zeitpunkt Y) und bis zur Inbetriebsetzung des Netzanschlusses (Zeitpunkt Z) folgende übliche Realisierungsfristen zu beachten: Zeitpunkt Tätigkeit X (Dauer ca. 8 Wochen - 2 Projektierung und Bau des Netzausbaus* Jahre, je nach Umfang) Y - 6 Wochen Klärung Messtellenbetreiber; Abstimmung Datenpunktliste bei Fernsteuerung*; Einreichen der Projektunterlagen an Netzbetreiber; Einreichen Anlagenzertifikat an Netzbetreiber* danach folgend Projektierung des Netzanschlusses Anschlussangebot Auftrag zur Anschlussrealisierung Z - 2 Wochen Z - 10 Tage ca. Z - 7 Tage ca. Z - 5 Tage Z Verantwortlich Netzbetreiber Kunde / Netzbetreiber Kunde / Netzbetreiber Kunde Kunde Netzbetreiber Netzbetreiber / Kunde Kunde Rückgabe Projekunterlagen mit Sichtvermerk Bestätigung Anlagenzertifikat Netzbetreiber Netzbetreiber Bau des Netzanschlusses Netzbetreiber Bereitstellung der Wandler für die Abrechnungszählung Anzeige an Netzbetreiber, das Ü-St. in Betrieb genommen werden kann; Inbetriebsetzungsauftrag an Netzbetreiber; etc: BGV A3-Erklärung; Netzschutz- und Erdungsprotokolle; NSM/SSM-Prüfung; Klärung Netzführung (Datenblatt zum Betrieb); aktualisierte Projektunterlagen; Bedienungsanleitungen zur Ü.St.; Abschluss der Klärung der vertraglichen Bedingungen zum Netzanschluss, Anschlussnutzung und Stromlieferung Vorinbetriebnahme Abrechungszählung ggf. Vorabnahme der Ü.St. Erstellung Inbetriebsetzungs-Programm Netzanschluss Abnahme der Ü.St. Inbetriebsetzungsprotokoll Ü.St Inbetriebsetzung des Netzanschlusses Inbetriebsetzungsprotokoll EZA 2 Monate nach Inb. EZA, spätestens 10 Monate Konformitätserklärung hinsichtlich Anlagenzertifikat* nach Inb. der ersten EZE Netzbetreiber (wenn beauftragt) Kunde Kunde Kunde Kunde Kunde / Netzbetreiber Kunde / Netzbetreiber Kunde Kunde Kunde / Netzbetreiber Netzbetreiber Kunde / Netzbetreiber Netzbetreiber Kunde / Netzbetreiber Kunde Netzbetreiber Kunde Kunde Tabelle 2: Zeitplan für die Herstellung des Netzanschlusses * wenn erforderlich In Abhängigkeit von Besonderheiten der jeweiligen konkreten Anschlussausführung können sich in Einzelfällen auch längere Bearbeitungszeiten ergeben. Insbesondere bei den letzten beiden Bearbeitungsschritten im Zeitraum zwischen Abnahme der Übergabestation und Netzanschaltung der Übergabestation sind bei hohem Schaltaufkommen ggf. bis zu zwei Wochen Zeitabstand einzuplanen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 32 von 88 Änderungen vom: Zu 1.4 Inbetriebsetzung Für die Vorbereitung der Inbetriebsetzung und die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses und der Übergabestation gelten die Festlegungen aus Pkt. 1.3 und 1.4 dieser TAB Mittelspannung. Die Abnahme der für die Erzeugungsanlage (gegenüber einer Bezugskundenanlage) zusätzlich erforderlichen Einrichtungen in der Übergabestation nimmt der Anlagenbetreiber eigenverantwortlich vor und erfolgt im Beisein von MITNETZ STROM. Für die Inbetriebsetzung ist der Vordruck „Technisches Abnahmeprotokoll für die Anschlussanlage (Übergabestation)“ zu verwenden (siehe Anhang D.11). Dieses Protokoll enthält die für Erzeugungsanlagen zusätzlich erforderlichen Abfragen. MITNETZ STROM behält sich vor, auch an der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage teilzunehmen. Die Inbetriebsetzung der Erzeugungseinheiten nimmt der Anlagenbetreiber eigenverantwortlich vor. Für die Inbetriebsetzung ist der Vordruck „Erklärung zur Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage MS“ zu verwenden (siehe Anhang D.12) und ausgefüllt und unterschrieben an MITNETZ STROM zu senden. Zur Dokumentation des Inbetriebnahmezeitpunktes einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage), bei noch nicht fertiggestelltem Netzanschluss, steht der Vordruck „Zusatzerklärung zur Inbetriebnahme einer PV-Anlage“ auf der Internetseite der MITNETZ STROM zur Verfügung. Zu 2.1 Grundsätze für die Festlegung des Netzanschlusspunktes Die Übergabe der Einspeiseleistung in das Mittelspannungsnetz der MITNETZ STROM erfolgt über eine vom Kunden zu errichtende Übergabestation. Die Übergabestation ist in unmittelbarer Nähe des ermittelten Netzanschlusspunktes zu errichten (ca. 25 m). Die Anbindung der Übergabestation erfolgt grundsätzlich im Stich. Die Eigentumsgrenze für Erzeugungsanlagen zwischen dem Netz der MITNETZ STROM und der Kundenanlage wird im Netzanschlussvertrag festgelegt. Anschluss an ein Mittelspannungs-Kabelnetz: Im Falle einer Mittelspannungs-Kabelanbindung liegt die Eigentumsgrenze an den Kabelendverschlüssen des in der Übergabestation ankommenden Mittelspannungskabels der MITNETZ STROM. Anschluss an ein Mittelspannungs-Freileitungsnetz: Bei Freileitungsanbindung liegt die Eigentumsgrenze an den der MITNETZ STROM gehörenden Seilklemmen zur MITNETZ STROM-Freileitung. Vom Kunden sind zur Inbetriebnahme der Übergabestation die Leitungspläne, einschließlich Längen-, Typ- und Querschnittsangaben, für das kundeneigene Mittelspannungsnetz bis zur Übergabestation an MITNETZ STROM zu übergeben. Anschluss an eine Sammelschiene eines MITNETZ STROM-eigenen Umspannwerkes: Die Übergabestation ist in unmittelbarer Nähe des Umspannwerkes („am UW-Zaun“) zu errichten. Von der Übergabestation ist ein kundeneigenes Mittelspannungskabel zum von MITNETZ STROM benannten Schaltfeld in der Mittelspannungsanlage des Umspannwerkes zu führen und dort aufzulegen. Die Eigentumsgrenze liegt an den Kabelendverschlüssen des Mittelspannungskabels im benannten Schaltfeld. Im Rahmen der Projektierung sind die Einzelheiten zum Anschluss zu klären (Anzahl der Kabelsysteme, Biegeradien, Art der Endverschlüsse, evtl. Begrenzung des Kabelquerschnittes). Das Schaltfeld verbleibt im Eigentum von MITNETZ STROM. Abrechnungszählung und wandler sind in der Übergabestation zu installieren. Für die Benutzung der Netzbetreiber-Grundstücke zur Kabelführung des kundeneigenen Kabels zum betreffenden UW-Schaltfeld ist ein Nutzungsvertrag durch den Kunden mit MITNETZ STROM abzuschließen. Die vom Kunden ausgewählte Firma ist MITNETZ STROM rechtzeitig vor Baubeginn anzuzeigen. Die Firma muss für diese Arbeiten (MS-Kabellegung, MS-Kabelmontagen) bei MITNETZ STROM oder einem anderen Netzbetreiber präqualifiziert sein. Die Nachweise sind MITNETZ STROM vor Baubeginn vorzulegen. Bei Arbeiten innerhalb des UW-Geländes wird der Arbeitsverantwortliche (mindestens elektrotechnisch unterwiesene Person) der vom Kunden beauftragten Firma durch MITNETZ STROM eingewiesen. Innerhalb des UW-Geländes hat die Einmessung der Ka- TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 33 von 88 Änderungen vom: belanlage am offenen Graben durch ein mit MITNETZ STROM abgestimmtes Vermessungsbüro zu erfolgen. Dabei ist der Trassenverlauf unverzüglich Vor-Ort informativ durch das Vermessungsbüro in das vorhandene Planwerk des Umspannwerks einzutragen. Weiterhin sind die Vermessungsergebnisse der MITNETZ STROM zu übergeben. Zu 2.5.1.1 Statische Spannungshaltung Ab den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben müssen sich die Erzeugungsanlagen an der statischen Spannungshaltung beteiligen. Die Realisierung der statischen Spannungshaltung ist in Pkt. „Zu 2.5.4 Blindleistung“ beschrieben. Zu 2.5.1.2 Dynamische Netzstützung Ab den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben müssen sich die Erzeugungsanlagen an der dynamischen Netzstützung beteiligen. Die Erzeugungsanlagen müssen folgende Anlageneigenschaften aufweisen: Erzeugungsanlagen 1. dürfen sich bei Fehlern im Netz nicht vom Netz trennen (Vermeidung von großflächigen Versorgungsunterbrechungen), 2. müssen während eines Netzfehlers die Netzspannung durch Einspeisung eines induktiven Blindstromes stützen (Reduzierung der Spannungseinbruch-Tiefe), 3. dürfen nach Fehlerklärung dem MS-Netz nicht mehr induktive Blindleistung entnehmen als vor dem Fehler (Spannungserholung). Ab den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben gelten die Grenzlinien der BDEW-Richtlinie 2008. Bei Spannungseinbrüchen mit Werten zwischen den Grenzlinien 1 und 2 des Bildes 2.5.1.2-2 der BDEW-Richtlinie 2008 ist bei Typ 2-Anlagen eine kurzzeitige Trennung vom Netz (KTE) erlaubt. Bei Spannungseinbrüchen unterhalb der Grenzkurve 2 dürfen Typ 2-Anlagen im Zuge einer KTE maximal 5 Sekunden vom Netz bleiben. Im Anschluss an solche Spannungseinbrüche darf die von den Erzeugungsanlagen in das Netz gespeiste Wirkleistung mit einem Gradienten von 10 % der vereinbarten Anschlusswirkleistung PAV pro 5 Sekunden erfolgen. Die Blindstrom-Spannungscharakteristik zur Spannungsstützung während eines Netzfehlers soll mit einer Blindstromstatik mit der Proportionalitätskonstante k=2 erfolgen. Zu beachten ist dabei, dass die Proportionalitätskonstante k im TransmissionCode 2007/BDEW-Richtlinie 2008 und in der SDL Wind V unterschiedlich definiert ist. Die Anforderungen sind entsprechend Tabelle 7.1 dieser TAB Mittelspannung zu erfüllen. Das Spannungstotband entspricht 10 % der Nennspannung, d. h. die Totbandgrenzen liegen bei 1,1 Un und 0,9 Un. Die niedrigste dauernd zulässige Betriebsspannung ist demnach 0,9 Un. Innerhalb des Spannungstotbandes, also im Normalbetrieb des Netzes, gelten die Festlegungen gemäß Pkt. „Zu 2.5.4 Blindleistung“ dieser TAB Mittelspannung. Je nach Anschlussvariante an das Netz der MITNETZ STROM haben die Erzeugungsanlagen zunächst wie folgt einen Beitrag zur dynamischen Netzstützung zu leisten. Bei Anschluss an die Sammelschiene eines Umspannwerkes müssen die oben genannten Anlageneigenschaften 1., 2. und 3. mit Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage genutzt werden („vollständige dynamische Netzstützung“). Abweichend davon kann eine von MITNETZ STROM durchgeführte Einzellfalluntersuchung ergeben, dass die Erzeugungsanlage lediglich mit der „eingeschränkten dynamischen Netzstützung“ (zur Beschreibung siehe den nachfolgenden Absatz) betrieben werden muss. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Kunden innerhalb der netztechnischen Stellungnahme zum Anschluss der Erzeugungsanlage mitgeteilt und bestimmt u. a. die Einstellwerte der Entkupplungsschutzeinrichtungen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 34 von 88 Änderungen vom: Bei Anschluss im Mittelspannungsnetz werden zunächst die oben genannten Anlageneigenschaften 1. und 3. mit Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage genutzt. Auf die Anlageneigenschaft 2. (Blindstromeinspeisung während eines Netzfehlers) kann MITNETZ STROM zunächst verzichten („eingeschränkte dynamische Netzstützung“). Dazu ist die Erzeugungsanlage im LVRT-Modus (d. h. während eines Netzfehlers/Spannungseinbruchs) ohne Blindstromeinspeisung zu betreiben (Betrieb mit cos φ = 1,00. Eine Blindstromstatik mit der Proportionalitätskonstante k=0, k=1 oder k=2 erfüllt daher nicht die Anforderungen.). Die Wirkleistungseinspeisung ist soweit wie möglich zu reduzieren. Galvanisch trennende Schaltgeräte sind nicht auszuschalten. Eine Ausnahme besteht für Erzeugungsanlagen mit Verbrennungskraftmaschinen. Diese liefern im LVRT-Modus ihre maximal mögliche Kurzschlussleistung und die Proportionalitätskonstante k ist nicht einstellbar. Den Zeitpunkt zum Übergang zur vollständigen dynamischen Netzstützung legt MITNETZ STROM angemessen fest. In Ausnahmefällen kann MITNETZ STROM auch bei Erzeugungsanlagen mit Anschluss im Mittelspannungsnetz sofort die vollständige dynamische Netzstützung verlangen. Bei Anschluss an 30-kV-Netze gilt: Sowohl bei Anschluss an die 30-kV-Sammelschiene der MITNETZ STROM als auch bei Anschluss im 30-kV-Netz müssen die Erzeugungsanlagen mit der vollständigen dynamischen Netzstützung betrieben werden. Zu 2.5.3 Wirkleistungsabgabe / Netzsicherheitsmanagement Das Netzsicherheitsmanagement (NSM) ist das System zur Umsetzung von Maßnahmen nach § 14 EEG (Einspeisemanagement) und § 13 Abs. 2 EnWG (Systemverantwortung) in Verbindung mit §14 Abs. 1 und Abs. 1c EnWG (Verantwortung für Sicherheit und Zuverlässigkeit im Verteilnetz) und beinhaltet u. a. die Wirkleistungsvorgabe zur Begrenzung der Wirkleistungsabgabe von Erzeugungsanlagen bis zu deren kompletter Abschaltung. Einspeisemanagement Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, installiert der Kunde in allen - Erzeugungsanlagen ohne gesetzliche Förderung - Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG mit mehr als 100 kW (installierte Leistung nach EEG) auf seine Kosten eine Einrichtung zur Leistungsabregelung mit den im folgenden Abschnitt beschriebenen technischen Spezifikationen für die Befehle der MITNETZ STROM zur Wirkleistungsvorgabe. Diese Regelung gilt für Photovoltaikanlagen bei Inbetriebsetzung ab dem 01.01.2012 unabhängig von der installierten Leistung. Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ≤ 30 kWp kann auf diese Regelung verzichtet werden, wenn der Anlagenbetreiber die Erfüllung der Bedingung nach § 9 Abs. 2 EEG nachweisen kann (z. B. durch Beschränkung der Wechselrichterleistung auf 70 % der Anlagenleistung in kWp oder durch Installation eines Leistungswächters am Netzanschlusspunkt mit Ansteuerung des Wechselrichters). Bei Überschreitung der Leistungsgrenzen durch Zusammenlegung gemäß § 9 Abs. 3 EEG findet diese Regelung bei jeder Einzelanlage - auch wenn die Einzelanlage die jeweilige Leistungsgrenze nicht überschreitet - Anwendung. MITNETZ STROM greift bei Maßnahmen mit Wirkleistungsvorgabe nicht in die Steuerung der Erzeugungsanlage ein, sondern stellt lediglich die entsprechenden Signale an der jeweils vorhandenen Schnittstelle gemäß nachfolgend beschriebener technischer Ausführung zur Verfügung. Erzeugungsanlagen mit Verbrennungskraftmaschinen dürfen sich bei momentanen Betriebsleistungen < 50 % PAV vom Netz trennen. Die Kosten für die nachrichtentechnische Übertragung der Steuerbefehle und ggfs. der IstLeistungswerte trägt MITNETZ STROM. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 35 von 88 Änderungen vom: Priorisierung Netz- und systemrelevante Vorgaben zum Verhalten von Erzeugungsanlagen haben immer Vorrang vor marktrelevanten Vorgaben. Technische Spezifikation In Abhängigkeit von Primärenergieträger/Kategorie und der Leistungsgröße der Einspeisung kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz: Primärenergieträger / Kategorie Leistung Spannungsebene Technische Umsetzung Typ der technischen Einrichtung PV ≤ 100 kWp (Ausnahmen bei ≤ 30 kWp siehe im Textteil) alle Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 % (Weiterverarbeitung der 4 Stufen siehe „Funkrundsteuerempfänger“ unten); Keine Ist-Leistungserfassung Funkrundsteuerempfänger ohne gesetzliche Förderung Alle ≤ 20 kV Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %; Ist-Leistungserfassung bei Anlagen > 100 kW über die Fernanbindung des Zählers (MITNETZ STROM entscheidet über den Abruf nach Notwendigkeit.) EEG-und KWKGAnlagen > 100 kW ≤ 20 kV Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 %; Ist-Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers (MITNETZ STROM entscheidet über den Abruf nach Notwendigkeit.) Alle bei Anforderung durch MITNETZ STROM ≤ 20 kV Mitnutzung der fernwirktechnischen Anbindung gemäß Kapitel 3.2.9.1; Analogwert (100 % - 0 %) (die Funkrundsteuerung entfällt damit); Ist-Leistungserfassung über Messwerte der fernwirktechnischen Anbindung (siehe Kapitel 3.2.9.1) Fernwirktechnik Alle Alle 30 kV Mitnutzung der fernwirktechnischen Anbindung gemäß Kapitel 3.2.9.1; Analogwert (100 % - 0 %) (die Funkrundsteuerung entfällt damit); Ist-Leistungserfassung über Messwerte der fernwirktechnischen Anbindung (siehe Kapitel 3.2.9.1) Fernwirktechnik Funkrundsteuerempfänger (FRE) Die technische Umsetzung des Einspeisemanagementes über Funkrundsteuerempfänger ist die Standardvariante für Netzanschlüsse ≤ 20 kV bei MITNETZ STROM. Diese Variante ist umzusetzen, soweit von MITNETZ STROM im Anschlussprozess nichts anderes vorgegeben wird. Es kommt ein Funkrundsteuerempfänger gemäß MITNETZ STROM-Spezifikation zum Einsatz (siehe Funktionsbeschreibung im Internet unter www.mitnetz-strom.de). Der Funkrundsteuerempfänger ist durch den Anlagenbetreiber grundsätzlich auf einem TSG-Feld nach DIN 43870 Teil 1 mit Dreipunktbefestigung zu installieren. Es ist darauf zu achten, dass der Abstand zwischen der Antenne des Funkrundsteuerempfängers und anderen elektronischen Geräten (wie z. B. dem Einspeisezähler oder einem Umrichter mit Leistungselektronik) so bemessen wird, dass durch diese Geräte keine Beeinträchtigung des Empfangs hervorgerufen wird. Der Mindestabstand beträgt für Anlagengrößen < 100 kW 60 cm. Für Anlagen ≥ 100 kW ist i.d.R. ein größerer Abstand erforderlich. Zur Sicherstellung des einwandfreien Emp- TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 36 von 88 Änderungen vom: fangs der Befehle ist grundsätzlich eine externe Antenne zu verwenden, die am Ort optimaler Empfangseigenschaften zu montieren ist. Dies ist in vielen Fällen außerhalb von Gebäuden der Fall. Die Ausrichtung der Antenne und die Überprüfung des Empfängerstatus haben nach Herstellervorgabe zu erfolgen. Es wird empfohlen, die Überprüfung des Empfängerstatus im Volllastbetrieb der Anlage durchzuführen, da in diesem Zustand eine maximale Störbeeinflussung vorliegt. Die Installation nimmt eine in das Installateurverzeichnis der MITNETZ STROM eingetragene Elektroinstallationsfirma vor. Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt MITNETZ STROM auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV bezogene Sollwerte in den Stufen 100 %/60 %/30 %/0 % vor. Diese Werte werden über die Funkrundsteuerung übertragen und anhand vier potentialfreier Relaiskontakte (je PAV -Stufe ein Kontakt) wie nachfolgend aufgeführt, zur Verfügung gestellt. Für PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung ≤ 100 kWp gibt MITNETZ STROM die Sollwerte auch vierstufig vor. Es wird aber lediglich die Umsetzung der Sollwerte 100 % und 0 % gefordert. Sollwertvorgaben der MITNETZ STROM auf die Werte 30 % und 60 % können dazu hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Sollwert 0 % umgelegt werden. Eine Vergütung erfolgt aber lediglich für die Höhe der angeforderten Abregelung der Leistung. Da der Anlagenbetreiber die Sollwerte der MITNETZ STROM in seiner Anlagensteuerung umsetzen muss, besteht kein Direkteingriff der MITNETZ STROM in die Kundenanlage. In Anlagen ohne gesetzliche Förderung und in EEG- und KWKG-Anlagen mit einer Nennleistung > 100 kW erfolgt die Bereitstellung der Ist-Einspeiseleistung über die Fernauslesung der installierten Lastgangzähler nach Kapitel 7 „ Zu 4 Abrechnungsmessung“ dieser TAB Mittelspannung, wenn MITNETZ STROM auch Messstellenbetreiber ist. Ein Abruf der Messwerte erfolgt je nach Bedarf mit einer Zykluszeit von ≥ 1 Minute. Bei abweichendem Messstellenbetreiber stellt der Anlagenbetreiber die Ist-Messwerte für die Wirkleistung P und die Blindleistung Q der MITNETZ STROM über eine geeignete Schnittstelle zur Verfügung. Diese ist in der Planungsphase mit MITNETZ STROM abzustimmen. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Schnittstelle trägt der Anlagenbetreiber. MITNETZ STROM entscheidet über den Abruf der obigen Werte nach Notwendigkeit. Betriebsspannung: 230 VAC K1 100 % PAV (keine Reduzierung der Einspeiseleistung) K2 60 % PAV (Reduzierung auf maximal 60 % der Einspeiseleistung) K3 30 % PAV (Reduzierung auf maximal 30 % der Einspeiseleistung) K4 0 % PAV (keine Einspeisung) Die Relais sind als potentialfreie Wechsler (250 V, 25 A) ausgeführt. An die Kontakte „a“ der Relais K2, K3 und K4 ist die Steuerung zur Reduktion der Einspeiseleistung anzuschließen, am Kontakt „a“ des Relais K1 das Signal zur Freigabe der Volleinspeiseleistung. Die Anbindung der Steuersignale an die Anlagensteuerung erfolgt in Verantwortung des Anlagenbetreibers. Systembedingt können sich vorübergehend mehrere Relais gleichzeitig in Stellung „a“ befinden. Steht das Relais K1 in Stellung „a“, bedeutet dies immer „Freigabe der Volleinspeisung“, unabhängig von der Stellung der übrigen Relais. Befindet sich das Relais K1 in Stellung „b“, gilt das Relais mit der geringsten Sollwertvorgabe (0 % vor 30 % vor 60 %). Befindet sich kein Relais in Stellung „a“, ist die Freigabe TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 37 von 88 Änderungen vom: zur Volleinspeisung gegeben. Die sich aus dieser Logik ergebenden Relaiszustände sind in der Anlagensteuerung durch passende Verdrahtung oder Nutzung von Logikbausteinen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Nutzung der vereinfachten Ansteuerung von PV-Anlagen ≤ 100 kWp. Fernwirktechnik Eine Nutzung der Fernwirktechnik für das Einspeisemanagement wird von MITNETZ STROM bei Netzanschlüssen ≤ 20 kV im Anschlussprozess explizit vorgegeben. Bei 30-kV-Anlagen ist der Einsatz von Fernwirktechnik die Standardvariante. Die Fernwirktechnik zur Umsetzung von Meldungen, Befehlen und Messwerten befindet sich im Eigentum des Kunden. Zur informationstechnischen Entkopplung kommt ein Fernwirkkoppler gemäß Spezifikation der MITNETZ STROM zum Einsatz. Der Aufbau erfolgt entsprechend Prinzipdarstellung im Anhang H1. Der Fernwirkkoppler ist durch den Anlagenbetreiber an geeigneter Stelle in der Übergabestation zu installieren. Die Installation nimmt eine in das Installateurverzeichnis der MITNETZ STROM eingetragene Elektroinstallationsfirma vor. Bei Nutzung von Mobilfunkverbindungen ist zur Sicherstellung des einwandfreien Empfangs eine externe Antenne zu verwenden, die am Ort optimaler Empfangseigenschaften zu montieren ist. Die Empfangseigenschaften sind vorab mittels geeigneter Messgeräte zu prüfen. Für die Wirkleistungsabgabe gibt MITNETZ STROM auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV bezogene Sollwerte vor. Ebenfalls werden Sollwerte für die Blindleistungsreglung vorgegeben. Hierbei werden die Sollwerte jeweils als Gleitkommawert an die Fernwirk-Einrichtung übertragen und ausgegeben. Die Übermittlung der Ist-Einspeiseleistung an MITNETZ STROM erfolgt ebenfalls als Gleitkommawert. Die Verfahrensweise bei Wiederanlauf der fernwirktechnischen Einrichtungen, der Parkregler oder der peripheren Systeme, welche den Regelungsalgorithmus beeinflussen, ist mit MITNETZ STROM abzustimmen. Da der Anlagenbetreiber die Sollwerte der MITNETZ STROM in seiner Anlagensteuerung umsetzt, besteht kein Direkteingriff der MITNETZ STROM in die Kundenanlage. Für die Anbindung der Anlagensteuerung an die Fernwirktechnik des Kunden wird eine fernwirktechnische Kopplung per Telegramm IEC 60870-5-101 oder IEC 60870-5-104 vorausgesetzt. Eine Störung der Kopplung wird im Ausfallverhalten berücksichtigt. Die Beschreibung der verwendeten fernwirktechnischen Signale ist in folgenden Anhängen aufgeführt: Anhang H2 – Datenpunktliste Übergabestation ≤ 20 kV Anhang H3 – Datenpunktliste Übergabestation 30 kV Anhang H4 – Wirk- und Blindleistungsregelung Inbetriebnahme und regelmäßige Prüfung Der Anlagenbetreiber stellt jederzeit sicher, dass die technische Einrichtung zum Empfang und zur Weitergabe der Wirkleistungsvorgabe zuverlässig angesteuert werden kann und die Befehle ordnungsgemäß von der Anlagensteuerung verarbeitet werden. Zu diesem Zweck ist die Funktionskette von der Empfangseinrichtung (Funkrundsteuerempfänger / Fernwirkgerät) bis zur Umsetzung der Steuerbefehle in der Anlagensteuerung sowie die Empfangsbereitschaft der Empfangseinrichtung zu prüfen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 38 von 88 Änderungen vom: In Anlagen > 500 kVA mit Einspeisung in die MS-Ebene ist darüber hinaus der fehlerfreie Empfang über eine manuelle Sollwertvorgabe aus der netzführenden Stelle der MITNETZ STROM zu prüfen. Für den Funktionstest der Einrichtung zum Empfang und zur Weitergabe der Wirkleistungsvorgabe muss die Erzeugungsanlage in Betrieb sein. In jedem Fall hat der Anlagenbetreiber der MITNETZ STROM den ordnungsgemäßen Anschluss und die ordnungsgemäße Inbetriebsetzung des für den Empfang und die Weitergabe der Wirkleistungsvorgabe installierten Gerätes und die Wirkung auf die Anlagensteuerung der Erzeugungsanlage im Rahmen einer Inbetriebnahmeprüfung nachzuweisen und zu dokumentieren. Der Anlagenbetreiber stellt die dauerhafte Funktionstüchtigkeit des Netzsicherheitsmanagements sicher. Zu diesem Zweck ist mindestens alle 4 Jahre die Funktionskette von der Empfangseinrichtung (Funkrundsteuerempfänger / Fernwirkgerät) bis zur Umsetzung der Steuerbefehle in der Anlagensteuerung sowie die Empfangsbereitschaft der Empfangseinrichtung zu kontrollieren. Die Überprüfung ist durch eine in ein Installateurverzeichnis eingetragene Installationsfirma durchzuführen. Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und der MITNETZ STROM auf Verlangen vorzulegen. MITNETZ STROM behält sich eine Prüfung der gesamten Funktionskette vor. Die Überprüfung kann entfallen, wenn im Rahmen des Netzbetriebes innerhalb dieser 4 Jahre eine erfolgreiche Nutzung des Netzsicherheitsmanagements erfolgt ist. Weitere Randbedingungen Nach der Signalübertragung durch MITNETZ STROM ist die Reduzierung der Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage mit einem Gradienten von mindestens 20 % PAV/min vorzunehmen. Zu 2.5.4 Blindleistung Vor den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben gilt: Die Erzeugungsanlage ist grundsätzlich so zu betreiben, dass bei Einspeisung ein Verschiebungsfaktor cos φ = 1,00 unter Berücksichtigung eines Toleranzbereiches zwischen 0,98 kapazitiv und 0,98 induktiv eingehalten wird, sofern von MITNETZ STROM keine projektkonkrete abweichende Anforderung benannt wurde. Ab den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben gilt: Die Erzeugungsanlage beteiligt sich an der statischen Spannungshaltung - also an der Stützung der Netzbetriebsspannung - mit einem Verschiebungsfaktor cos φ zwischen 0,95 übererregt und 0,95 untererregt. Der zulässige Fehler für den Verschiebungsfaktor cos φ beträgt 0,005. Bei Erzeugungsanlagen, die so ausgelegt sind, dass sie über die oben aufgeführten Grenzwerte für die Verschiebungsfaktoren cos φ von ± 0,95 hinaus betrieben werden können, holt MITNETZ STROM für den erweiterten Betrieb die Zustimmung des Kunden ein. Die hierfür erforderlichen technischen und vertraglichen Rahmenbedingungen sind zwischen Anlagenbetreiber und MITNETZ STROM zu vereinbaren. Die jeweils erforderliche Kennlinie, sowie das Steuer- bzw. Regelverhalten ist vom Kunden an der Erzeugungsanlage einzustellen. Für den Eigenbedarf der Erzeugungsanlage gelten die Festlegungen aus Pkt. 5.6 dieser TAB-MS. Die Verfahren zur Blindleistungsfahrweise sind abhängig vom Anschlusspunkt, an den die Erzeugungsanlage angeschlossen wird: ≤ 20-kV-Anschluss an die MS-Sammelschiene eines MITNETZ STROM-Umspannwerkes: o cos φ (P)-Kennlinie übererregt, gemäß Anhang I.1; ≤ 20-kV-Anschluss im MS-Netz: o Standardmäßig cos φ (P)-Kennlinie untererregt, gemäß Anhang I.2; o In Einzelfällen kann MITNETZ STROM eine Q (U)-Kennlinie, gemäß Anhang I.3 vorgeben; 30-kV-Anschluss an die MS-Sammelschiene eines MITNETZ STROM-Umspannwerkes: o cos φ (P)-Kennlinie übererregt gemäß Anhang I.1; TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 39 von 88 Änderungen vom: In Einzelfällen kann MITNETZ STROM eine Q (U)-Kennlinie, gemäß Anhang I.3, mit Umschaltmöglichkeit auf eine feste Blindleistungseinspeisung vorgeben; 30-kV-Anschluss im Netz: o Q (U)-Kennlinie, gemäß Anhang I.3; o Im Einzelfall kann MITNETZ STROM ein anderes in der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz genanntes Verfahren der Blindleistungsfahrweise vorgeben. Die jeweils erforderliche Kennlinie ist vom Kunden in der Erzeugungsanlage fest einzustellen. Außer bei 30-kV-Netzanschlüssen erfolgen keine fernwirktechnischen online-Vorgaben durch MITNETZ STROM. Bei der cos (P)-Kennlinien-Steuerung muss sich jeder aus der Kennlinie ergebende Blindleistungswert automatisch innerhalb von 10 Sekunden einstellen, bei der Q(U)-Kennlinien-Regelung automatisch innerhalb von 10 Sekunden bis zu 1 Minute. Beim Schalten von Kompensationsanlagen darf ein maximaler Spannungssprung von 0,5 % nicht überschritten werden. Hierbei wird von einem konstanten Übersetzungsverhältnis des Transformators ausgegangen. Zu 3.1.1 Anschlussanlage Sternpunktbehandlung Bei Notwendigkeit der Erdschlusskompensation des galvanisch mit dem Verteilnetz verbundenen Kundennetzes durch den Kunden, wird MITNETZ STROM diese Leistung in der netztechnischen Stellungnahme der MITNETZ STROM zum Anschluss einfordern. Für die Sternpunktbehandlung des der Übergabestation nachgelagerten, galvanisch vom Verteilnetz getrennten, Kundennetzes, ist der Kunde selbst verantwortlich. Zu 3.1.2 Übergabeschalteinrichtung Die Kriterien für den Einsatz eines Leistungsschalters entsprechen denen bei Bezugsanlagen. Zu 3.2.1 Fernsteuerung Es gelten die Anforderungen aus Pkt. 3.2.9.1. Zu 3.2.2 Hilfsenergieversorgung Anschluss an ≤ 20-kV-Netze: Kurzschlussschutz: Grundsätzlich so, dass keine stationäre Batterieanlage notwendig ist. Bei Einsatz von UMZ-Schutz wandlerstromversorgt mit Wandlerstromauslösung oder Kondensatorauslösung (analog Pkt. 3.2.9.2). Übergeordneter Entkupplungsschutz als betriebliche Spannungsüberwachung mit U>> und U> Schutz (Standard bei Anschluss im Mittelspannungsnetz): Grundsätzlich so, dass keine stationäre Batterieanlage notwendig ist. Eine Versorgung aus dem netzseitigen Eigenbedarf ist möglich. Übergeordneter Entkupplungsschutz als betriebliche Spannungsüberwachung (s.o.) und erweitert um U< und/oder Q & U< Schutz: Batterie oder USV, wobei der Ausfall der Hilfsenergie zum unverzögerten Auslösen des zugeordneten Schaltgerätes führen muss und durch eine Unterspannungsauslösung (Nullspannungsspule) zu realisieren ist. Eine Konfiguration mit U>>, U>, U< und Q & U< Schutz ist Standard für Erzeugungsanlagen ab den in Tabelle 7.1 (Zeile Netztrennung im Fehlerfall) aufgeführten Datumsangaben bei Anschluss an die Sammelschiene eines Umspannwerkes. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 40 von 88 Änderungen vom: Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten: Verwendung einer gesicherten Hilfsenergie (ungleich der Netzspannung), wobei der Ausfall der Hilfsenergie zum unverzögerten Auslösen der Erzeugungseinheit führen muss. Nachrüstung von Bestandsanlagen mit dem Q & U< Schutz: Batterie oder USV, wobei der Ausfall der Hilfsenergie zum unverzögerten Auslösen des zugeordneten Schaltgerätes führen muss und durch eine Unterspannungsauslösung (Nullspannungsspule, Kondensatorauslösung) zu realisieren ist. Kurzschlussschutz mit übergeordnetem Entkupplungsschutz als Komplettausrüstung und/oder Q & U< Schutz in einem Gerät: Batterie oder USV, wobei der Ausfall der Hilfsenergie zum unverzögerten Auslösen des Übergabeleistungsschalters führen muss und durch eine Unterspannungsauslösung (Nullspannungsspule) zu realisieren ist. Fernsteuerung (Anwendung in Ausnahmefällen): Batterie oder USV Batterieanlagen oder USV sind für eine Überbrückungszeit von mindestens 8 Stunden zu dimensionieren. Diese Anforderung wird bei Verwendung aktueller Technik i. d. R. von einer Batterieanlage erfüllt, die mit 24 V und 20 Ah ausgelegt ist. Davon abweichende Parameter für Spannung oder Kapazität bedürfen der Abstimmung mit MITNETZ STROM. Die Überbrückungszeit / Kapazität oder ein Batterieaustausch ist aller sechs Jahre nachzuweisen. Anschluss an 30-kV-Netze: Generell mit Batterieanlage, spezifiziert nach Pkt. 3.2.9.2 dieser TAB-MS Zu 3.2.3.1 Schutzeinrichtungen – Allgemeines Plombierung/Passwortschutz: Die Sicherung der Einstellungen durch Plombierung/Passwortschutz erfolgt entsprechend der Vorgaben des Anlagenherstellers. Steuerkabel/Mitnahmeschaltung: Bei Anschluss der Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes mit Un ≤ 20 kV ist ein Steuerkabel von der Übergabestation am „UW-Zaun“ in das MITNETZ STROM-eigene Umspannwerk zu verlegen und eine Mitnahmeschaltung für die Auslösung des Leistungsschalters in der Übergabestation oder für weitere Schutzfunktionen aufzubauen. In Einzelfällen ist die Mitnahmeschaltung auch bei Anschlüssen im Mittelspannungsnetz mit Un ≤ 20 kV erforderlich. Es erfolgt dann eine entsprechende Vorgabe der MITNETZ STROM im Anschlussprozess. Einzelheiten zur Ausführung der Mitnahmeschaltung sind im Anhang F aufgeführt. Im Rahmen der Projektierung ist die konkrete Umsetzung mit MITNETZ STROM abzustimmen. Die Kosten für die Herstellung der Mitnahmeschaltung trägt der Kunde. Bei vorhandener und aktiver Mitnahmeschaltung wird die Übertragung einer Schutzauslösung über diesen Weg in die turnusmäßigen Schutzprüfungen durch MITNETZ STROM einbezogen (Auslösung des Übergabeleistungsschalters). Des Weiteren wird die Verlegung eines Steuerkabels zwischen der Übergabestation und den Erzeugungseinheiten zur Befehlsübertragung der Auslösung des übergeordneten Entkupplungsschutzes zu den Erzeugungseinheiten empfohlen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 41 von 88 Änderungen vom: Lastabwurf: Um den ungewollten Inselbetrieb eines lokalen öffentlichen Netzes zu vermeiden, ist bei Bezugskundenanlagen mit inselfähigen Erzeugungsanlagen der Frequenzrückgangsschutz f< auf 49,5 Hz einzustellen, es sei denn es ergibt sich ein anderer Einstellwert auf gesetzlicher Grundlage (nach SysStabV für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2009, außer für nach SDL Wind V nachgerüstete Windenergieanlagen). Übergeordneter Entkupplungsschutz (Funktionen U>> und U>) in der Übergabestation: Die Funktionalität (Messwertbereitstellung, Auslösekreis) des übergeordneten Entkupplungsschutzes ist wie folgt aufzubauen: Der übergeordnete Entkupplungsschutz ist mit mittelspannungsseitiger Messwerterfassung in der Übergabestation auszuführen. Zur Bereitstellung der Steuer- und Messspannung für den übergeordneten Entkupplungsschutz kann unter Einhaltung der zulässigen Wandlerdaten die Schutz-/Betriebsmesswicklung des Messwandlersatzes genutzt werden (zu dieser Nutzung siehe Pkt. 4.2 dieser TAB Mittelspannung). Für den übergeordneten Entkupplungsschutz kann auf eine Messgrößenerfassung in der Mittelspannungsebene verzichtet werden, wenn keine Spannungswandler vorhanden sind, sich der Transformator in der Übergabestation befindet und der Trafoumsteller vom Anlagenerrichter in Mittelstellung (1:1 Durchsatz der Nennspannung) verplombt oder anderweitig gegen ungewollte Verstellung gesichert wird. Die Messgrößenerfassung erfolgt dann auf der Niederspannungsebene. Die Auslösung kann mittel- oder niederspannungsseitig in der Übergabestation oder an der/den Erzeugungseinheit/Erzeugungseinheiten erfolgen. Bei Anschluss von Verbrauchsanlagen in der Übergabestation sollte die Auslösung zweckmäßigerweise auf den Generatorschalter oder einen anderen Schalter im Einspeisezweig wirken. Ausführung: Der übergeordnete Entkupplungsschutz muss mindestens eine verkettete Spannung und den Halbschwingungs-Effektivwert auswerten. Hierbei reicht die Auswertung der 50-Hz-Grundschwingung aus. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Nennhilfsspannung UH = 100 … 230 V AC, 50 Hz Nennspannung Un = 100/110 V AC, 50 Hz Rückfallverhältnis ≥ 0,95 Einstellbereich U> 1,0 … 1,3 x UN Einstellauflösung mindestens 0,01 x UN Verzögerungszeit tU> unverzögert … 60 s Einstellauflösung mindestens 0,1 s zu überwachende Messgröße Leiter-Leiter-Spannung Toleranzen Spannungsanregung 5 % vom Einstellwert, Verzögerungszeiten 3 % bzw. 20 ms kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Die Meldungen „Auslösung U>>“ und „Auslösung U>“ müssen bis zur manuellen Quittierung (z. B. durch Einsatz eines Fallklappenrelais) auch bei Ausfall der Hilfsspannung erhalten bleiben. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 42 von 88 Änderungen vom: Eigenschutz der Erzeugungsanlage: Die Einstellwertvorgaben für den Entkupplungsschutz sichern das systemgerechte Verhalten der Erzeugungsanlage bei Fehlern im Netz. Für den Eigenschutz der Erzeugungsanlage ist der Kunde selbst verantwortlich; der Eigenschutz darf aber die in dieser Richtlinie beschriebenen technischen Anforderungen nicht unterlaufen. Erzeugungsanlagenbedingte Abweichungen von den nachfolgend genannten Einstellwerten für die Schutzeinrichtungen sind auf dem Inbetriebsetzungsprotokoll auszuweisen und zu begründen. Nachrüstung von Windenergie-„Bestandsanlagen“ zur Systemdienstleistung: Für Windenergieanlagen, die nach dem 31.12.2001 und vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden und die vor dem 01.01.2016 eine Nachrüstung von Anlageneigenschaften zur Erlangung des Systemdienstleistungsbonus nach EEG vornehmen, gelten die gleichen schutztechnischen Anforderungen wie für die Erzeugungsanlagen, die ab den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben an der dynamischen Netzstützung beteiligt werden (d. h. Unterscheidung in Anschluss am Mittelspannungsnetz und in Anschluss an der Sammelschiene eines Umspannwerkes). Abweichend davon ist die Einstellung des Überfrequenzschutzes im Bereich zwischen 51,0 und 51,5 Hz möglich. Bei der Nachrüstung von Windparks ist der vorgenannte Wertebereich gleichmäßig gestaffelt über alle Windenergieanlagen auszunutzen. Blindleistungsrichtungs-/ Unterspannungsschutz (Q & U<): Für Erzeugungsanlagen mit Anschluss an die Sammelschiene eines Umspannwerkes gelten die Festlegungen gemäß Pkt. „Zu 3.2.3.3 Anschluss der Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes“ (Q & U< -Schutz in der Übergabestation am Netzanschlusspunkt an der Spannungsebene des Netzanschlusses angeschlossen). Die Meldung „Auslösung Q & U< -Schutz“ ist über das Steuerkabel (für die Mitnahmeschaltung) der MITNETZ STROM zur Verfügung zu stellen. Für Erzeugungsanlagen mit Anschluss im Mittelspannungsnetz gelten die Festlegungen gemäß Pkt. „Zu 3.2.3.4 Anschluss der Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz“ (Q & U< -Schutz muss nachrüstbar sein). In Ausnahmefällen kann MITNETZ STROM auch bei Erzeugungsanlagen mit Anschluss im Mittelspannungsnetz sofort den Einsatz eines Q & U< -Schutzes verlangen. Für die Nachrüstung von Windenergie-„Bestandsanlagen“ (Inbetriebnahme 2002 bis 2008) zur Systemdienstleistung ist der Q & U< -Schutz, unabhängig von der Anschlussvariante, in der Übergabestation am Netzanschlusspunkt an der Spannungsebene des Netzanschlusses zu installieren. In Absprache mit MITNETZ STROM ist eine Installation auch an einem anderen, zwischen Übergabestation und Windenergie-Bestandsanlage gelegenem, Punkt möglich. Die Einstellwerte entsprechen in allen Varianten den Vorgaben der BDEW-Richtlinie “Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“. Als Ansprechschwelle stehen folgende zwei Möglichkeiten zur Verfügung: a) I min = 0,1 In Wandler, jedoch maximal 0,15 In EZA und Qmin = 0,05 SA oder b) I min = 0,1 In Wandler, jedoch maximal 0,15 In EZA und φ = 3°. Die Nutzung des Freigabestromes I zustimmen. min in der Variante a) ist optional und mit MITNETZ STROM ab- Die Auslösung kann mittel- oder niederspannungsseitig in der Übergabestation oder an der/den Erzeugungseinheit/Erzeugungseinheiten erfolgen. Bei Einsatz von Mehrkernwandlern der MITNETZ STROM für die Mess- und Zähleinrichtung können auf Anforderung des Kunden und in Abstimmung mit MITNETZ STROM die Schutzwicklung und der Schutzkern auch für den Anschluss des Q & U< -Schutz genutzt werden (siehe Kapitel 4.2). TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 43 von 88 Änderungen vom: Umstellung von eingeschränkter auf vollständige dynamische Netzstützung: Bei einer Umstellung von eingeschränkter auf vollständige dynamische Netzstützung sind die Schutzfunktionen und Einstellwerte wie beim Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes umzusetzen. Den Zeitpunkt des Übergangs zur vollständigen dynamischen Netzstützung legt MITNETZ STROM angemessen fest. Schutzrelais-Einstellwerte: Bei den in den Tabellen der Punkte „Zu 3.2.3.3 und 3.2.3.4“ aufgeführten Schutzrelais-Einstellwerten für die Entkupplungsschutz-Einrichtungen ist folgendes zu beachten: Sobald der in den Tabellen vorgegebene Grenzwert für Spannung bzw. Frequenz über/unterschritten wird, kommt es zur Anregung des Schutzes. Ein Überschreiten der vorgegebenen Anregezeit (d. h., dass die Spannung bzw. die Frequenz ununterbrochen oberhalb / unterhalb des vorgegebenen Grenzwertes bleibt) führt zur sofortigen Schutzauslösung. Die in dieser TAB Mittelspannung angegebenen Einstellwerte für die Entkupplungsschutzeinrichtungen sind Richtwerte. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Summe aus Eigenzeit von Schutzeinrichtung und Schalteinrichtung 100 ms nicht überschreitet. Damit ergibt sich z. B. bei einem Schutzrelais-Einstellwert von ≤ 100 ms eine Gesamtabschaltzeit von maximal 200 ms. Ist die Summe aus Eigenzeit der Schutzeinrichtung und der Schalteinrichtung > 100 ms (z. B. bei verschiedenen Frequenz-Schutzeinrichtungen, die schon allein 100 ms als Mess- und Auswertezeit benötigen und weitere 50 ms bis 70 ms Eigenzeit des Schalters) steht für den Schutzrelais-Einstellwert ein entsprechend geringerer Zeitwert zur Verfügung. „Zwischengelagerter“ Entkupplungsschutz bei PV-Erzeugungseinheiten: Gemäß 4. Ergänzung zur BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ kann bei PV-Anlagen auf die Vorlage der Schutzprüfprotokolle für den Schutz an den einzelnen Erzeugungseinheiten verzichtet werden, wenn auf der NS-Seite des zugehörigen Maschinentransformators ein zusätzlicher „zwischengelagerter“ Entkupplungsschutz eingebaut ist und für diesen ein Schutzprüfprotokoll vorgelegt wird. Die Einstellwerte für diesen „zwischengelagerten“ Entkupplungsschutz entsprechen den Vorgaben dieser TAB-MS für Erzeugungseinheiten. Die Schutzfunktionen und einstellwerte eines dann noch aktiven Entkupplungsschutzes der einzelnen Erzeugungseinheiten legt der Anlagenbetreiber selber fest. Die Erzeugungseinheiten dürfen nicht vor dem „zwischengelagerten“ Entkupplungsschutz auslösen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 44 von 88 Änderungen vom: Zu 3.2.3.3 und 3.2.3.4 Anschluss der Erzeugungsanlage unabhängig vom Netzanschlusspunkt und ohne dynamische Netzstützung (für Erzeugungsanlagen, vor den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben (Zeile Netztrennung im Fehlerfall), d. h. für - Windenergieanlagen, PV-Anlagen und Brennstoffzellenanlagen, die vor dem 01.04.2011 ohne dynamische Netzstützung/Systemdienstleistungsbeitrag in Betrieb genommen werden - Verbrennungskraftmaschinen, die vor dem 01.01.2013 vollständig angemeldet werden und eine netztechnische Stellungnahme erhalten) Kurzschlussschutz: Leistungsschalter mit unabhängigen Maximalstromzeitschutz oder Lasttrennschalter mit Sicherung (Kriterien wie bei Bezugskundenanlagen) Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation: Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 – 1,15 Un 1,15 UC 500 ms Spannungssteigerungsschutz U> 1,00 – 1,15 Un 1,10 UC 1 min Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten: Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 – 1,15 Un 1,15 UNS * ≤ 100 ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,70 – 1,00 Un 0,80 UNS ≤ 100 ms Frequenzsteigerungsschutz f> 50,0 – 52,0 Hz 51,5 Hz ≤ 100 ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 – 50 Hz 47,5 Hz * ≤ 100 ms * Bei einer Bezugskundenanlage mit inselfähiger Erzeugungsanlage sind 49,5 Hz einzustellen es sei denn es ergibt sich ein anderer Einstellwert auf gesetzlicher Grundlage (nach SysStabV für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2009, außer für nach SDL Wind V nachgerüstete Windenergieanlagen). TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 45 von 88 Änderungen vom: Zu 3.2.3.3 Anschluss der Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes (für Erzeugungsanlagen, ab den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben (Zeile Netztrennung im Fehlerfall), d. h. für - Windenergieanlagen, PV-Anlagen und Brennstoffzellenanlagen, die ab dem 01.04.2011 in Betrieb genommen werden und von MITNETZ STROM an der „vollständigen dynamischen Netzstützung“ beteiligt werden - Windenergie-Bestandsanlagen, die Systemdienstleistungen nachrüsten und von MITNETZ STROM diese Schutzeinstellungen vorgegeben bekommen - Verbrennungskraftmaschinen, die ab dem 01.01.2013 vollständig angemeldet werden und eine netztechnische Stellungnahme erhalten und von MITNETZ STROM an der „vollständigen dynamischen Netzstützung“ beteiligt werden oder diese Schutzeinstellungen vorgegeben bekommen) - In Einzelfällen sind diese Einstellwerte der „vollständige dynamische Netzstützung“ auch bei Anschlüssen im Mittelspannungsnetz erforderlich. Die Vorgabe macht MITNETZ STROM im Rahmen der Anschlussplanung. Kurzschlussschutz: bei Un ≤ 20 kV: mindestens gerichteter unabhängiger Maximalstromzeitschutz; bei Un = 30 kV: Distanzschutz Mitnahmeschaltung: Bei dieser Anschlussvariante und Un ≤ 20 kV ist vom Kunden ein Steuerkabel von der Übergabestation am „UW-Zaun“ in das MITNETZ STROM-eigene Umspannwerk zu verlegen. Weiteres: Gibt MITNETZ STROM nicht die Beteiligung an der „vollständigen dynamischen Netzstützung“ oder die Anwendung dieser Schutzeinstellungen vor, so sind die nachfolgend genannten Schutzfunktionen zu installieren, es gelten aber die Einstellwerte gemäß Pkt. „Zu 3.2.3.4 Anschluss der Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz“. Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation: Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 – 1,30 Un 1,15 UC 500 ms Spannungssteigerungsschutz U> 1,00 – 1,30 Un 1,10 UC 1 min Spannungsrückgangsschutz U< 0,10 – 1,00 Un 0,80 UC 2,7 s Blindleistungsrichtungs/Unterspannungsschutz (Q & U<) 0,70 – 1,00 Un 0,85 UC t = 0,5 s Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten: Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 – 1,30 Un 1,20 UNS ≤ 100 ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,10 – 1,00 Un 0,80 UNS 1,8 s Spannungsrückgangsschutz U<< 0,10 – 1,00 Un 0,45 UNS 300 ms Frequenzsteigerungsschutz f> 50,0 – 52,0 Hz 51,5 Hz * ≤ 100 ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 – 50 Hz 47,5 Hz ** ≤ 100 ms * Bei Nachrüstung der Systemdienstleistungen in WEA-Bestandsanlagen (Inbetriebnahme 2002-2008) ist f> im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle WEA einer Erzeugungsanlage einzustellen. ** Bei einer Bezugskundenanlage mit inselfähiger Erzeugungsanlage sind 49,5 Hz einzustellen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 46 von 88 Änderungen vom: Zu 3.2.3.4 Anschluss der Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz (für Erzeugungsanlagen, ab den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben (Zeile Netztrennung im Fehlerfall), d. h. für - Windenergieanlagen, PV-Anlagen und Brennstoffzellenanlagen, die ab dem 01.04.2011 in Betrieb genommen werden (eingeschränkte dynamische Netzstützung) - Windenergie-Bestandsanlagen, die Systemdienstleistungen nachrüsten (eingeschränkte dynamische Netzstützung) - Verbrennungskraftmaschinen, die ab dem 01.01.2013 vollständig angemeldet werden und eine netztechnische Stellungnahme erhalten (eingeschränkte dynamische Netzstützung oder dynamische Netzstützung mit maximaler Kurzschlussleistung während eines Netzfehlers; k-Faktor ist nicht einstellbar) Für 30-kV-Anschlüsse im Netz gelten die gleichen Schutzeinstellwerte wie im vorhergehenden Kapitel „Zu 3.2.3.3 Anschluss der Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes“. Kurzschlussschutz: Leistungsschalter mit unabhängiger Maximalstromzeitschutz oder Lasttrennschalter mit Sicherung (Kriterien wie bei Bezugskundenanlagen) Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation: Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 – 1,30 Un 1,15 UC 500 ms Spannungssteigerungsschutz U> 1,00 – 1,30 Un 1,10 UC 1 min Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten: Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 – 1,30 Un 1,15 UNS ≤ 100 ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,10 – 1,00 Un 0,80 UNS 300 ms Spannungsrückgangsschutz U<< 0,10 – 1,00 Un 0,45 UNS 0 ms Frequenzsteigerungsschutz f> 50,0 – 52,0 Hz 51,5 Hz * ≤ 100 ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 – 50 Hz 47,5 Hz ** ≤ 100 ms * Bei Nachrüstung der Systemdienstleistungen in WEA-Bestandsanlagen (Inbetriebnahme 2002-2008) ist f> im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle WEA einer Erzeugungsanlage einzustellen. ** Bei einer Bezugskundenanlage mit inselfähiger Erzeugungsanlage sind 49,5 Hz einzustellen. Wenn aus netztechnischen Gründen der Übergang von der „eingeschränkten“ zur „vollständigen“ dynamischen Netzstützung erfolgen muss, sind die Schutzfunktionen und Einstellwerte wie beim Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes umzusetzen. Den Zeitpunkt des Übergangs zur „vollständigen“ dynamischen Netzstützung gibt MITNETZ STROM angemessen vor. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 47 von 88 Änderungen vom: Zu 3.2.4 Prüfleiste Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen (Prüfsteckleiste). Diese Einrichtungen haben folgende Funktionen zu erfüllen: o Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät, o Kurzschließen der Stromwandler, o Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter, o Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Alle Schutzfunktionen mit Aus-Befehl auf die Übergabeschalteinrichtung in der Übergabestation sind auf Prüfklemmleiste zu führen. Der Einbau einer Prüfsteckleiste in der Übergabestation für den Kurzschlussschutz und die Erdschlussrichtungserfassung (siehe auch Pkt. 3.2.9.3), sowie für den Q & U<-Schutz und den übergeordneten Entkupplungsschutz hat entsprechend Anhang J zu erfolgen. Andere Bauweisen sind mit MITNETZ STROM abzustimmen. Die Prüfleiste an den Erzeugungseinheiten ist entsprechend der Anforderungen des Anlagenbetreibers aufzubauen. Gleiches gilt für die Prüfleiste eines „zwischengelagerten“ Entkupplungsschutzes bei PV-Erzeugungseinheiten. Zu 4 Abrechnungsmessung Zur Bereitstellung der „Ist-Einspeisung“ müssen die Lastgangzähler über eine Ausgabe von Energiemengenimpulsen für die Wirklieferung (-AA) und die Messperiode zur Zeitsynchronisation verfügen. Das gilt unabhängig davon, ob MITNETZ STROM oder ein Dritter Messstellenbetreiber ist. MITNETZ STROM entscheidet über den Abruf nach Notwendigkeit. Die Errichtung von nachgelagerten Zählerplätzen innerhalb der Kundenanlage (z. B. für eine kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe) führt der Kunde entsprechend den eichrechtlichen Anforderungen aus. Der Zähler muss grundsätzlich der Ausführung des Zählers in der Übergabestation entsprechen. Auf Anforderung stellt MITNETZ STROM hierfür Niederspannungsaufsteckwandler sowie Zähler bei und übernimmt den Messstellenbetrieb einer nach Kapitel 4 „Mess- und Zähleinrichtungen“ dieser TAB-MS ausgeführten Messstelle. Die technische Ausprägung der Wandler und Zählgeräte ist mit MITNETZ STROM abzustimmen. Zu 5.7 Zuschaltbedingung und Synchronisation Die Erzeugungsanlage ist mit einer automatischen Parallelschalteinrichtung zu versehen. Folgende maximalen Einstellwerte sind einzuhalten: ∆φ = ± 10° ∆f = 100 mHz ∆U = ± 5 %. Die Synchronisiereinrichtung bei nicht inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen ist dem Generatorschalter zuzuordnen; bei inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen ist zusätzlich eine Synchronisiereinrichtung am Kuppelschalter vorzusehen. Hinsichtlich des Wiedereinschaltens nach Auslösung der Entkupplungsschutzeinrichtungen an den Erzeugungseinheiten ist ein Zeitverzug von mindestens 10 Minuten einzuhalten, um Schalthandlungen im Netz möglichst abzuwarten. Anschließend sind die Wiedereinschaltkriterien aus Kapitel 5.7 der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ von 2008 (Spannungs- und Frequenzkriterium, Leistungsgradient) einzuhalten. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 48 von 88 Änderungen vom: Die Wiederzuschaltung der gesamten Erzeugungsanlage erfolgt unter Einhaltung der Kriterien der Anschlussbewertung (ggf. erforderliche stufenweise Zuschaltung der Erzeugungseinheiten und/oder der Transformatorleistung zur Einhaltung der zulässigen Netzrückwirkungen). Das bedeutet, dass unter Berücksichtigung dieser Kriterien eine automatische oder – durch den Kunden – ferngesteuerte Einschaltung des Übergabeschalters möglich ist. Hierfür ist eine einmalige Zustimmung der MITNETZ STROM erforderlich. Übergabestationen mit derartigen Automatiken/Fernsteuerungen verfügen über Fern-/ OrtUmschalter, die bei einer Ortsteuerung die Automatiken/Fernsteuerbefehle unterbinden. Außerdem sind derartige Übergabeschaltfelder mit dem Hinweisschild „Anlage ist ferngesteuert/fernüberwacht“ an der Mittelspannungs-Schaltanlage zu kennzeichnen. Bei Ausbefehl der Mitnahmeschaltung (siehe Zu 3.2.3.1 Schutzeinrichtungen – Allgemeines und Anhang F) muss die Wiedereinschaltung über Automatik/Fernsteuerung solange gesperrt werden bis ein Freigabesignal von MITNETZ STROM ansteht. Zu 5.7 Blindleistungskompensation Bei Überschusseinspeisung, KWK-Untermessung oder bei einer kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe ist grundsätzlich der Einsatz einer „intelligenten“ Blindstromkompensationsanlage erforderlich, die je nach Gesamtverhalten der Kundenanlage bei Bezug oder Lieferung den dabei jeweils erforderlichen Verschiebungsfaktor cos φ für die gesamte Kundenanlage am Netzanschlusspunkt regelt. Die Funktionalität einer „intelligenten“ Blindstromkompensationsanlage kann durch die Erzeugungsanlage selbst erbracht werden. Statt dessen kann eine differenzierte Vorgehensweise zur Vorgabe des Blindleistungsverhaltens der Erzeugungsanlage umgesetzt werden. Dabei wird bei überwiegender Lieferung in das Netz der MITNETZ STROM und einer Einspeiseleistung > 1/3 der vereinbarten maximalen Bezugsleistung grundsätzlich das Verfahren zur Blindleistungseinspeisung nach Vorgabe Netz der MITNETZ STROM eingestellt. In Fällen, bei denen die Einspeiseleistung kleiner als 1/3 der vereinbarten maximalen Bezugsleistung ist, ist üblicherweise eine gezielte Vorgabe für den Verschiebungsfaktor der Erzeugungsanlage nicht erforderlich. Zur Minimierung der Verluste im Gesamtsystem kann die Erzeugungsanlage in diesem Fall mit einem Verschiebungsfaktor von cos φ = 1 betrieben werden. Findet eine Blindarbeitsverrechnung statt, die durch die Erzeugungsanlage beeinflusst wird, ist hierzu eine Abstimmung zwischen MITNETZ STROM und dem Anlagenbetreiber erforderlich. Grundsätzlich ist der Einsatz eines Lastgangzählers für die Erzeugungsanlage und für die Verrechnung mit der Gesamt-Übergabestelle für die Kundenanlage empfehlenswert. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 49 von 88 Änderungen vom: Anhang B Wandlerverdrahtung B1 Wandlerverdrahtung – mittelspannungsseitige Messung Die Anbindung von Wandlern und Zählern ist im Folgenden dargestellt. Bild B.1 zeigt die Messschaltung für mittelspannungsseitige Abrechnungszählungen. Zählerschrank 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1112 13 14 15 161718 19 20 21 PE Reihenprüfklemme/ Zählerprüfklemme auf Tragschiene 35/7,5 plombierbare Überstromschutzeinrichtung TAEDose (1 x 6 N AP) -F140 (L2) 10A -F140 (L1) 10A -F140 (L3) 10A -F2 da a da a da a dn n dn n dn n ca. 25 Ohm 625 Watt zum Schutz S1 P1 -T1 S2 S1 P2 P1 -T2 S2 S1 P2 P1 N N N A A A S2 -T3 P2 L1 L2 L3 VNB Bild B.1: Messschaltung für die mittelspannungsseitige Abrechnungszählung Anschlussnehmer TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 50 von 88 Änderungen vom: Sicherungselement Die Messwandler-Sekundärleitungen sind unmittelbar hinter dem Wandleranschluss durch einpolig schaltbare Überstromschutzeinrichtungen abzusichern, wobei die Leitungslänge zwischen den Spannungsanschlüssen bzw. Spannungswandlern und dem Sicherungselement 3 m nicht übersteigen darf. Die Anordnung der Überstromschutzeinrichtung hat so zu erfolgen, dass jederzeit ein problem- und gefahrloser Zugriff möglich ist. Als Überstromschutzeinrichtungen sind Schmelzsicherungen NEOZED D01/E14, plombierbar, 400 V AC, 50-60 Hz, 10 A träge einzusetzen. MITNETZ STROM behält sich vor, unter bestimmten Bedingungen einen anderen Nennstrom der Überstromschutzeinrichtung zu fordern. Querschnitte, Längen und Kabeltypen (Zählung) Leitung für Leitermaterial Leiterquerschnitt bei einfacher Leitungslänge NYY-J, 7 x ... Wdl.-Sicherung: NSGAFÖU, 1 x 2,5 mm2, 3m Sicherung-ZS: NYY-0, 4 x ... NYCY, 7 x ... Wdl.-Sicherung: NYCY, 4 x 2,5 mm2, 3 m Sicherung-ZS: NYCY, 4 x ... H07V-U, 1 x 4 mm2 grün-gelb (Wandler) Mindestquerschnitt 16 mm² Cu zum Zählerschrank Wdl.-Wdl. und Wdl.-Dämpfungswiderstand-Leitungsschutzschalter: NSGAFÖU, 2,5 mm2, 3 m Leitungsschutzschalter-Schutzrelais: NYY0, 2,5 mm² 4 mm2 6 mm2 *) 10 mm2 *) 2,5 mm2 4 mm2 4 mm2 *) 6 mm2 *) 6 mm2 *) 10 mm2 *) 2,5 mm2 4 mm2 *) 6 mm2 *) bis 25 m 25...40 m 40...65 m Bild B.2 3 x 230/400 V, 5A Bild B.1 3 x 58/100 V, 5 A (≤ 20 kV) bzw. 1 A (30 kV) Strom Spannung Strom Spannung Erdung Dämpfung Tabelle B.1: Material und Querschnitte für die standardmäßige Verdrahtung von Mess- und Zähleinrichtungen *) plombierbare Zwischenklemme anordnen (Der Aufbau dieser Zwischenklemme ist mit MITNETZ STROM abzustimmen.) MITNETZ STROM behält sich vor, unter bestimmten Bedingungen Leiterquerschnitte zu fordern, die von Tabelle B.1 abweichen. Einbau der Abrechungswandler und Verlegeart Die Wandler werden vom Anlagenerrichter nach DIN 43856 in der Schaltanlage eingebaut. Die Messspannungswandler sind vom Netz der MITNETZ STROM aus gesehen hinter den Messstromwandlern anzuschließen. . Die Wandler müssen übersichtlich angeordnet und deren Sekundäranschlüsse müssen in der abgeschalteten Anlage gut zugänglich und ihre Typenschilder ablesbar sein. Dazu können in Absprache mit MITNETZ STROM Stromwandler entgegen der Energieflussrichtung eingebaut werden. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 51 von 88 Änderungen vom: Die Spannungswandler sind primärseitig über Dehnungsbänder anzuschließen (oder Cu-Leiter 10 mm²). Die Sekundärleitungen der Messwandler (massiv) sind von deren Klemmen ungeschnitten (d. h. ununterbrochen verlegt) bis zum Zählereinbauort zu führen. Die Auswahl der Sekundärleitungen hat nach DIN VDE 0100-557 zu erfolgen. Die Strom- und Spannungsabgriffe sind in separaten Leitungen/Kabel zu verlegen. Als Sekundärleitungen können Kunststoffaderleitungen in durchgehendem festen oder flexiblen Isolierrohr, Mantelleitungen oder Kunststoffkabel verwendet werden. In Mittelspannungsanlagen sind geschirmte Leitungen zu verwenden. Die Wandlerleitungen sind nach DIN VDE 0100-520 Artikel 521.13 zu verlegen. Es ist darauf zu achten, dass an den Messeinrichtungen ein Rechtsdrehfeld besteht. Die Aderenden der Kabel und Leitungen sind an den Klemmstellen vom Anlagenerrichter mit den Bezeichnungen aus Bild B.1 bzw. Bild B.2 dauerhaft eindeutig zu kennzeichnen. Am Zählkern/an der Zählwicklung der Wandler dürfen keine Betriebsgeräte angeschlossen werden. Der Ausbau der Wandler (z. B. wegen einer Leistungserhöhung) erfolgt ebenfalls im Auftrag des Kunden. Die Rückgabe MITNETZ STROM-eigener Wandler ist mit MITNETZ STROM abzustimmen. Erdungsmaßnahmen Die Messwandler für die Zählung sind einzeln über die vorhandenen Erdungspunkte entsprechend DIN VDE 0101 zu erden. Der Mindestquerschnitt dieser Erdungsleitung beträgt 4 mm² Cu. Es ist ein Schutzleiter von der Haupterdungsschiene (Mindestquerschnitt 16 mm² Cu) zur Reihenprüfklemme / Zählerprüfklemme zu führen und an der Schutzleiterklemme anzuschließen. Bei den geschirmten Messleitungen wird der Schirm nur einseitig geerdet, vorzugsweise wandlerseitig bzw. auf der Seite des Spannungsanschlusses. Gemäß der Erdungsanlage in Kapitel 3.2.10 wird die Erdung im Zählerschrank aufgelegt. Wenn der eingesetzte Zählerschrank in Schutzklasse II ausgeführt sein sollte, ist dieser nicht in die Erdungsanlage einzubeziehen. Sonderbauformen von Messwandlern (Kabelumbau/SF6) Bei Einsatz von Wandlern mit fest verbundenen Messkabeln (z.B. Kabelumbauwandler, SF6 gekapselte Wandler) ist eine abdeck – und plombierbare Zwischenleiste aufzubauen, die die Erdungsmaßnahme und Sternpunktbildung beinhaltet. Die Zwischenleiste ist räumlich nah am Wandler vorzusehen. Von dort erfolgt die Verdrahtung zum Zählerschrank. Einsatz von da/dn- (en-) Wicklungen Bei Einsatz von da/dn- (en-) Wicklungen kann aus netztechnischen Gründen zur Vermeidung von Kippschwingungen eine Dämpfungseinrichtung notwendig werden. Die Entscheidung über deren Notwendigkeit trifft der Anlagenerrichter. Der dabei einzusetzende Dämpfungswiderstand soll ca. 25 Ω, ≥ 625 W betragen. Eine geeignete Dämpfungseinrichtung für 6 A (Wirkleistungsdrossel + Widerstandsgruppe) ist alternativ möglich. Die Leitungen von den Wandlern über den Dämpfungswiderstand bis zum Sicherungsautomat sind kurzschlusssicher zu verlegen. Die angegebenen Werte sind als Musterwerte anzusehen und müssen ggfs. auf die Anlagenverhältnisse bemessen werden. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 52 von 88 Änderungen vom: B2 Wandlerverdrahtung – niederspannungsseitige Messung Bild B.2 zeigt die Messschaltung für niederspannungsseitige Abrechnungszählungen. Die Messspannung ist im Regelfall vor den Stromwandlern abzugreifen und über die plombierbare Überstromschutzeinrichtung zur Reihenprüfklemme (Zählerprüfklemme) zu verlegen. Weitere Einzelheiten sind der Umsetzungshilfe der MITNETZ STROM zur TAB 2012 Mitteldeutschland zu entnehmen (siehe auch unter www.mitnetz-strom.de). Zählerschrank 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1112 13 14 15 161718 19 20 21 PE plombierbare Überstromschutzeinrichtung -F140 (L1) 10A -F140 (L2) 10A -F140 (L3) 10A S1 P1 TAEDose (1 x 6 N AP) Reihenprüfklemme/ Zählerprüfklemme auf Tragschiene 35/7,5 -T1 S2 S1 P2 P1 -T2 S2 S1 P2 P1 S2 -T3 P2 PEN L1 L2 L3 VNB Anschlussnehmer Bild B.2: Messschaltung für die niederspannungsseitige Abrechnungszählung MITNETZ STROM bzw. der Messstellenbetreiber stellt für die Abrechnungszählung Messwandler in Standard-Ausführung mit komplettem Zubehör bei. Es handelt sich um Niederspannungsaufsteckwandler bis 1000 A mit Bauform nach DIN 42600 Teil 2 TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 53 von 88 Änderungen vom: C Beispiele für Übersichtsschaltpläne von Übergabestationen Bild C.1: Stichanbindung mit 1 Abgangsfeld; Transformator ≤ 1 MVA (z. B. 630 kVA); mittelspannungsseitige Zählung Bei Schleifenanbindung sind die Eingangsschaltfelder gemäß Bild C.7 auszuführen. Eingangsschaltfeld Kunde Abgangsfeld BBG SBBG MITNETZ STROM *) *) Wenn der Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld entfallen soll, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). 1) 2) Kunde Zählung BFG ETG MITNETZ STROM <= 1 MVA Eigentumsgrenze (ETG) Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) Betriebsführungsgrenze (BFG) kapazitive Spannungsanzeige Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) Verriegelungsfunktion Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen 2) ms-seitige Strom- und Spannungswandler nach Kap. 4.2; bei kundeneigenen MS-Leitungen außerhalb der Übergabestation ist eine Erdschlussrichtungserfassung erforderlich und auch an diese Wandler anschließbar; beim wattmetrischen Verfahren sind jedoch separate Kabelumbauwandler erforderlich TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 54 von 88 Änderungen vom: Bild C.2: Stichanbindung mit 1 Abgangsfeld; Transformator ≤ 1 MVA (z. B. 630 kVA); niederspannungsseitige Zählung (Vereinbarung über Verlustabzug notwendig) Anmerkung: Bei Schleifenanbindung sind die Eingangsschaltfelder gemäß Bild C.7 auszuführen. Eingangsschaltfeld Kunde BBG SBBG MITNETZ STROM *) *) Wenn der Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld entfallen soll, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). Kunde Abgangsfeld 1) BFG ETG MITNETZ STROM <= 1 MVA 2) Zählung nur prinzipielle Darstellung zur Lage des NS-Schaltgerätes Eigentumsgrenze (ETG) Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) Betriebsführungsgrenze (BFG) kapazitive Spannungsanzeige Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) Verriegelungsfunktion Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen 2) In Abstimmung mit MITNETZ STROM ist bis zu einer Leistung von max. 630 kVA je Zählung auch eine Zählung auf der Niederspannungsseite möglich. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 55 von 88 Änderungen vom: Bild C.3: Stichanbindung mit 1 Abgangsfeld, Transformator > 1 MVA mit Leistungsschalter und mittelspannungsseitiger Zählung Anmerkung: Bei Schleifenanbindung sind die Eingangsschaltfelder gemäß Bild C.7 auszuführen.. Eingangsschaltfeld Kunde Abgangsfeld BBG SBBG MITNETZ STROM *) Wenn der Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld entfallen soll, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). Kunde 3) 4) *) I> I >> x 1) 2) Zählung BFG ETG MITNETZ STROM > 1 MVA Eigentumsgrenze (ETG) Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) Betriebsführungsgrenze (BFG) kapazitive Spannungsanzeige Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) Verriegelungsfunktion Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen 2) ms-seitige Strom- und Spannungswandler nach Kap. 4.2; bei kundeneigenen MS-Leitungen außerhalb der Übergabestation ist eine Erdschlussrichtungserfassung erforderlich und auch an diese Wandler anschließbar; beim wattmetrischen Verfahren sind jedoch separate Kabelumbauwandler erforderlich 3) Im Abgangsfeld ist durch die Übergabeschalteinrichtung eine Trennfunktion zu realisieren. Diese ist durch einen - Lasttrennschalter (wie dargestellt) oder - Trennschalter oder - Leistungsschalter in Einschubtechnik oder - Leistungstrennschalter auszuführen. Ein Trennschalter ist nur in Verbindung mit Verrieglungen zugelassen. 4) Der Lasttrennschalter im Abgangsfeld kann auch hinter dem Leistungsschalter angeordnet sein. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 56 von 88 Änderungen vom: Bild C.4: Stichanbindung mit 2 Abgangsfeldern, Transformatoren ≤ 1 MVA mit ÜbergabeLasttrennschalter und mittelspannungsseitiger Zählung Bei Schleifenanbindung sind die Eingangsschaltfelder gemäß Bild C.7 auszuführen. Eingangsschaltfeld Kunde Übergabe BBG SBBG MITNETZ STROM 2) 1) *) *) Wenn der Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld entfallen soll, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). Kunde Abgangsfeld 1 Abgangsfeld 2 Zählung 3) 4) 4) <= 1 MVA <= 1 MVA BFG ETG MITNETZ STROM Eigentumsgrenze (ETG) Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) kapazitive Spannungsanzeige Verriegelungsfunktion Betriebsführungsgrenze (BFG) Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) entfällt bei metallgekapselten, gasisolierten Anlagen 2) bei metallgekapselten, gasisolierten Anlagen 3) ms-seitige Strom- und Spannungswandler nach Kap.4.2; bei kundeneigenen MS-Leitungen außerhalb der Übergabestation ist eine Erdschlussrichtungserfassung erforderlich und auch an diese Wandler anschließbar; beim wattmetrischen Verfahren sind jedoch separate Kabelumbauwandler erforderlich 4) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 57 von 88 Änderungen vom: Bild C.5: Stichanbindung mit 2 Abgangsfeldern, Transformator > 1 MVA mit ÜbergabeLeistungsschalter und mittelspannungsseitiger Zählung Anmerkung: Bei Schleifenanbindung sind die Eingangsschaltfelder gemäß Bild C.7 auszuführen. Übergabe Eingangsschaltfeld Kunde Zählung Abgangsfeld 1 Abgangsfeld 2 BBG SBBG MITNETZ STROM 6) 7) *) 1) **) 2) *) Wenn der Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld entfallen soll, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). Kunde 5) I> I >> x 3) 4) 4) BFG ETG MITNETZ STROM **) Der Einsatz von Lasttrennschalter-Sicherungs-Kombinationen für Transformatoren > 1 MVA im Kundenteil, liegt in der Verantw ortung des Anlagenbetreibers. > 1 MVA Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) Eigentumsgrenze (ETG) kapazitive Spannungsanzeige Betriebsführungsgrenze (BFG) Verriegelungsfunktion Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) entfällt bei metallgekapselten, gasisolierten Anlagen 2) bei metallgekapselten, gasisolierten Anlagen 3) ms-seitige Strom- und Spannungswandler nach Kap.4.2; bei kundeneigenen MS-Leitungen außerhalb der Übergabestation ist eine Erdschlussrichtungserfassung erforderlich und auch an diese Wandler anschließbar; beim wattmetrischen Verfahren sind jedoch separate Kabelumbauwandler erforderlich 4) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen 5) Der Leistungsschalter mit Überstromzeitschutz bzw. der Lasttrennschalter mit untergebauter HH-Sicherung kann in jedem Abgangsfeld einzeln oder im Übergabeschaltfeld eingebaut werden. 6) Im Übergabefeld ist durch die Übergabeschalteinrichtung eine Trennfunktion zu realisieren. Diese ist durch einen - Lasttrennschalter (wie dargestellt) oder - Trennschalter oder - Leistungsschalter in Einschubtechnik oder - Leistungstrennschalter auszuführen. Ein Trennschalter ist nur in Verbindung mit Verrieglungen zugelassen. 7) Der Lasttrennschalter im Übergabefeld kann auch hinter dem Leistungsschalter angeordnet sein. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 58 von 88 Änderungen vom: Bild C.6: Stichanbindung mit 1 Abgangsfeld, mit Übergabe-Leistungsschalter, mittelspannungsseitiger Zählung und nachgelagerter Station Anmerkung: Bei Schleifenanbindung sind die Eingangsschaltfelder gemäß Bild C.7 auszuführen. Eingangsschaltfeld Kunde Zählung Abgangsfeld BBG SBBG MITNETZ STROM *) *) Wenn der Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld entfallen soll, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). Kunde Übergabe 4) 5) I >> I> x 6) 2) 1) 3) BFG ETG MITNETZ STROM nachgelagerte Station Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) kapazitive Spannungsanzeige Verriegelungsfunktion Eigentumsgrenze (ETG) Betriebsführungsgrenze (BFG) Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) 630 kVA Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) entfällt bei metallgekapselten, gasisolierten Anlagen 2) bei metallgekapselten, gasisolierten Anlagen 3) ms-seitige Strom- und Spannungswandler nach Kap.4.2; bei kundeneigenen MS-Leitungen außerhalb der Übergabestation ist eine Erdschlussrichtungserfassung erforderlich und auch an diese Wandler anschließbar; beim wattmetrischen Verfahren sind jedoch separate Kabelumbauwandler erforderlich 4) Im Übergabefeld ist durch die Übergabeschalteinrichtung eine Trennfunktion zu realisieren. Diese ist durch einen - Lasttrennschalter (wie dargestellt) oder - Trennschalter oder - Leistungsschalter in Einschubtechnik oder - Leistungstrennschalter auszuführen. Ein Trennschalter ist nur in Verbindung mit Verrieglungen zugelassen. 5) Der Lasttrennschalter im Übergabefeld kann auch hinter dem Leistungsschalter angeordnet sein. 6) Bis einschließlich 1000 kVA nachgelagerter Transformatorleistung ist auch eine LasttrennschalterSicherungskombination im Übergabefeld möglich. 630 kVA TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 59 von 88 Änderungen vom: Bild C.7: Schleifenanbindung; Ausführung der Eingangsschaltfelder Bei Anbindung mit nur einem Eingangsschaltfeld, welches aber auch mit einem Lasttrennschalter ausgeführt ist, gelten die Eigentums-, Betriebsführungs-, Schaltbefehlsbereichs- und Bedienbereichsgrenzen analog dieser Darstellung. Eingangsschaltefeld 1 Kunde Eingangsschaltfeld 2 BBG SBBG MITNETZ STROM *) IL- Kunde Trafoschaltfeld / Übergabeschaltfeld IL- 1) *) Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). BFG ETG MITNETZ STROM IL- Kurzschlussanzeiger Eigentumsgrenze (ETG) Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) Betriebsführungsgrenze (BFG) kapazitive Spannungsanzeige Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) Verriegelungsfunktion Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) Kurzschlussanzeiger sind im Eingangsschaltfeld 2 nur erforderlich bei kundeneigenem MS-Netz. . TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 60 von 88 Änderungen vom: Bild C.8: Schleifenanbindung, Gasisolierte Schaltanlage mit 1 Abgangsfeld, Transformator > 1 MVA, mit Leistungsschalter und mittelspannungsseitiger Zählung Eingangs- Eingangsschaltfeld 1 schaltfeld 2 Kunde Übergabeschaltfeld luftisoliertes Messfeld BBG SBBG MITNETZ STROM 3) 4) I >> I> IL- IL- *) *) Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). x 5) 1) 2) Kunde Zählung BFG ETG MITNETZ STROM > 1 MVA IL- Kurzschlussanzeiger Eigentumsgrenze (ETG) Erdungsfestpunkt Betriebsführungsgrenze (BFG) kapazitive Spannungsanzeige Verriegelungsfunktion Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen 2) ms-seitige Strom- und Spannungswandler nach Kap.4.2; bei kundeneigenen MS-Leitungen außerhalb der Übergabestation ist eine Erdschlussrichtungserfassung erforderlich und auch an diese Wandler anschließbar; beim wattmetrischen Verfahren sind jedoch separate Kabelumbauwandler erforderlich 3) Im Übergabefeld ist durch die Übergabeschalteinrichtung eine Trennfunktion zu realisieren. Diese ist durch einen - Lasttrennschalter (wie dargestellt) oder - Trennschalter oder - Leistungsschalter in Einschubtechnik oder - Leistungstrennschalter auszuführen. Ein Trennschalter ist nur in Verbindung mit Verrieglungen zugelassen. . Der Lasttrennschalter im Abgangsfeld kann auch hinter dem Leistungsschalter angeordnet sein. 4) 5) Kurzschlussanzeiger sind im Eingangsschaltfeld 2 nur erforderlich bei kundeneigenem MS-Netz. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 61 von 88 Änderungen vom: Bild C.9: Schleifenanbindung, Gasisolierte Schaltanlage mit 1 Abgangsfeld, Transformator ≤ 1 MVA, (z. B. 630 kVA), niederspannungsseitiger Zählung (Vereinbarung über Verlustabzug notwendig) Eingangs- Eingangsschaltfeld 1 schaltfeld 2 Kunde Trafoschaltfeld / Übergabeschaltfeld BBG SBBG MITNETZ STROM *) IL- IL- 3) *) Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). 1) 4) Kunde BFG ETG MITNETZ STROM <= 1 MVA 2) Zählung IL- Kurzschlussanzeiger Eigentumsgrenze (ETG) Erdungsfestpunkt Betriebsführungsgrenze (BFG) kapazitive Spannungsanzeige Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) Verriegelungsfunktion Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) kapazitive Spannungsanzeige (wird empfohlen) 2) In Abstimmung mit MITNETZ STROM ist bis zu einer Leistung von max. 630 kVA je Zählung auch eine Zählung auf der Niederspannungsseite möglich. 3) Kurzschlussanzeiger sind im Eingangsschaltfeld 2 nur erforderlich bei kundeneigenem MS-Netz. . 4) Bei kundeneigenen MS-Leitungen außerhalb der Übergabestation ist eine Erdschlussrichtungs- erfassung erforderlich. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 62 von 88 Änderungen vom: Bild C.10: Stichanbindung einer Erzeugungsanlage mit 1 Abgangsfeld, Transformator ≤ 1 MVA, mittelspannungsseitige Zählung Gilt für den Anschluss von Erzeugungsanlagen ohne dynamische Netzstützung, also für Erzeugungsanlagen, die vor den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben (Zeile Netztrennung im Fehlerfall) angemeldet wurden. Bei Schleifenanbindung sind die Eingangsschaltfelder gemäß Bild C.7 auszuführen. Eingangsschaltfeld Kunde Abgangsfeld BBG SBBG MITNETZ STROM *) *) Wenn der Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld entfallen soll, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). 1) 2) Zählung Kunde U >> 1,15 UC 500 ms U> 1,10 UC 1 min 3) BFG ETG * MITNETZ STROM ETG * - gilt bei Anschluss an MS-Kabelnetz; bei Anbindung an MS-Freileitungsnetz liegt die Eigentumsgrenze an der Seilklemme <= 1 MVA G U >> 1,15 UNS <= 100 ms U< f> 0,80 UNS <= 100 ms 51,5 Hz <= 100 ms f< 47,5 Hz <= 100 ms 4) Eigentumsgrenze (ETG) Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) Betriebsführungsgrenze (BFG) kapazitive Spannungsanzeige Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) Verriegelungsfunktion Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen 2) ms-seitige Strom- und Spannungswandler nach Kap.4.2; bei kundeneigenen MS-Leitungen außerhalb der Übergabestation ist eine Erdschlussrichtungserfassung erforderlich und auch an diese Wandler anschließbar; beim wattmetrischen Verfahren sind jedoch separate Kabelumbauwandler erforderlich 3) Die Auslösung kann MS-seitig oder NS-seitig in der Übergabestation oder NS-seitig an der Erzeugungseinheit (diese Variante um z.B. Bezugsanlagen nicht mit auszulösen) erfolgen. 4) Bei Bezugskundenanlagen mit inselnetzfähiger Erzeugungsanlage ist f< auf 49,5 Hz einzustellen, es sei denn es ergibt sich ein anderer Einstellwert auf gesetzlicher Grundlage (nach SysStabV für Bestandsanlagen mit Inb. vor dem 01.01.2009, außer für nach SDL Wind V nachgerüstete Windenergieanlagen). TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 63 von 88 Änderungen vom: Bild C.11: Stichanbindung einer Erzeugungsanlage mit 1 Abgangsfeld, Transformator ≤ 1 MVA, mittelspannungsseitige Zählung Gilt für den Anschluss von Erzeugungsanlagen mit eingeschränkter dynamischer Netzstützung, also für Erzeugungsanlagen, die nach den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben (Zeile Netztrennung im Fehlerfall) angemeldet werden, sowie für Windenergie-Bestandsanlagen, die hinsichtlich SDL-Bonus nachgerüstet werden. Bei Schleifenanbindung sind die Eingangsschaltfelder gemäß Bild C.7 auszuführen. Eingangsschaltfeld Kunde BBG SBBG MITNETZ STROM *) *) Wenn der Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld entfallen soll, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). Kunde Abgangsfeld 1) 2) Zählung U >> 1,15 UC 500 ms U> 1,10 UC 1 min 3) BFG ETG * MITNETZ STROM ETG * - gilt bei Anschluss an MS-Kabelnetz; bei Anbindung an MS-Freileitungsnetz liegt die Eigentumsgrenze an der Seilklemme <= 1 MVA G U >> 1,15 UNS <= 100 ms U< 0,80 UNS 300 ms U << 0,45 UNS 0 ms f> 51,5 Hz <= 100 ms f< 47,5 Hz <= 100 ms 4) Eigentumsgrenze (ETG) Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) kapazitive Spannungsanzeige Verriegelungsfunktion Betriebsführungsgrenze (BFG) Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen 2) ms-seitige Strom- und Spannungswandler nach Kap.4.2; bei kundeneigenen MS-Leitungen außerhalb der Übergabestation ist eine Erdschlussrichtungserfassung erforderlich und auch an diese Wandler anschließbar; beim wattmetrischen Verfahren sind jedoch separate Kabelumbauwandler erforderlich 3) Die Auslösung kann MS-seitig oder NS-seitig in der Übergabestation oder NS-seitig an der Erzeugungseinheit (diese Variante um z.B. Bezugsanlagen nicht mit auszulösen) erfolgen. 4) Bei Bezugskundenanlagen mit inselnetzfähiger Erzeugungsanlage ist f< auf 49,5 Hz einzustellen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 64 von 88 Änderungen vom: Bild C.12: Stichanbindung einer Erzeugungsanlage mit 1 Abgangsfeld, Transformator ≤ 1 MVA (z.B. 630 kVA); niederspannungsseitige Zählung (Vereinbarung über Verlustabzug notwendig) Gilt für den Anschluss von Erzeugungsanlagen mit eingeschränkter dynamischer Netzstützung, also für Erzeugungsanlagen, die nach den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben (Zeile Netztrennung im Fehlerfall) angemeldet werden, sowie für Windenergie-Bestandsanlagen, die hinsichtlich SDL-Bonus nachgerüstet werden. Bei Schleifenanbindung sind die Eingangsschaltfelder gemäß Bild C.7 auszuführen. Eingangsschaltfeld Kunde BBG SBBG MITNETZ STROM *) *) Wenn der Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld entfallen soll, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). Kunde Abgangsfeld 1) BFG ETG * MITNETZ STROM ETG * - gilt bei Anschluss an MS-Kabelnetz; bei Anbindung an MS-Freileitungsnetz liegt die Eigentumsgrenze an der Seilklemme Transformator in der Übergabestation <= 1 MVA 2) Zählung U >> 1,15 UC 500 ms U> 1,10 UC 1 min 3) nur prinzipielle Darstellung zur Lage des NS-Schaltgerätes G U >> 1,15 UNS <= 100 ms U< 0,80 UNS 300 ms U << 0,45 UNS 0 ms f> 51,5 Hz <= 100 ms f< 47,5 Hz <= 100 ms 4) Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) Eigentumsgrenze (ETG) kapazitive Spannungsanzeige Betriebsführungsgrenze (BFG) Verriegelungsfunktion Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen 2) In Abstimmung mit MITNETZ STROM ist bis zu einer Leistung von max. 630 kVA je Zählung auch eine Zählung auf der Niederspannungsseite möglich. 3) Die Auslösung kann MS-seitig oder NS-seitig in der Übergabestation oder NS-seitig an der Erzeugungseinheit (diese Variante um z.B. Bezugsanlagen nicht mit auszulösen) erfolgen. Wenn auf NS-Seite gemessen wird, ist in Abstimmung mit dem VNB auch ein übergeordneter Entkupplungsschutz auf NS-Seite möglich. In diesem Fall ist Uc = UNS. Der Trafo in der Übergabestation ist in Mittelstellung gegen ungewollte Verstellung zu sichern. 4) Bei Bezugskundenanlagen mit inselnetzfähiger Erzeugungsanlage ist f< auf 49,5 Hz einzustellen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 65 von 88 Änderungen vom: Bild C.13: Übergabestation bei Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines UW mit 1 Abgangsfeld, Transformatoren > 1 MVA, mittelspannungsseitige Zählung Gilt für den Anschluss von Erzeugungsanlagen mit vollständiger dynamischer Netzstützung, also für Erzeugungsanlagen, die nach den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben (Zeile Netztrennung im Fehlerfall) angemeldet werden, sowie für Windenergie-Bestandsanlagen, die hinsichtlich SDLBonus nachgerüstet werden. Gibt MITNETZ STROM nicht die Beteiligung an der „vollständigen dyn. Netzstützung“ oder die Anwendung dieser Schutzeinstellungen vor, so sind die nachfolgend dargestellten Schutzfunktionen/Steuerkabel zu installieren, es gelten aber die Einstellwerte wie in Bild C.14 („eingeschränkte dyn. Netzstützung“), zuzüglich Blindleistungs-/Unterspannungsschutz. Der Anschluss einer Erzeugungsanlage ohne dynamische Netzstützung ist nicht dargestellt. Wird diese Anschlussvariante realisiert, so erfolgt der Anschluss grundsätzlich wie in Bild C.13 dargestellt, es gelten aber die Schutzfunktionen und Einstellwerte wie in Bild C.10. Die Richtungsabhängigkeit des Kurzschlussschutzes kann entfallen. Eingangsschaltfeld Abgangsfeld BBG SBBG Kunde MITNETZ STROM 5) 6) *) mind. gerichteter UMZ-Schutz *) Wenn der Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld entfallen soll, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). I> I >> x 1) 3) 2) Zählung 1,15 UC 500 ms U> 1,10 UC 1 min U< 0,80 UC 2,7 s Q&U< 0,85 UC 0,5 s U >> MS-Kabel von der Ü.-St. zum UWMS-Schaltfeld Kunde Steuerkabel für Mitnahmeschaltung von der Ü.-St. in UW-Warte Zu w eiteren Erzeugungseinheiten BFG ETG MITNETZ STROM Kabelendverschlüsse im MS-Schaltfeld des MITNETZ STROM-UW U >> 1,20 UNS <= 100 ms U< 0,80 UNS 1,8 s 0,45 UNS 300 ms Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) U << f> 51,5 Hz <= 100 ms kapazitive Spannungsanzeige f< 47,5 Hz <= 100 ms 4) G Verriegelungsfunktion Eigentumsgrenze (ETG) Betriebsführungsgrenze (BFG) Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen 2) ms-seitige Strom- und Spannungswandler nach Kap.4.2; bei kundeneigenen MS-Leitungen außerhalb der Übergabestation ist eine Erdschlussrichtungserfassung erforderlich und auch an diese Wandler anschließbar; beim wattmetrischen Verfahren sind jedoch separate Kabelumbauwandler erforderlich 3) Die Auslösung kann MS-seitig in der Übergabestation oder NS-seitig an der Erzeugungseinheit (diese Variante um z.B. Bezugsanlagen nicht mit auszulösen) erfolgen. 4) Bei Bezugskundenanlagen mit inselnetzfähiger Erzeugungsanlage ist f< auf 49,5 Hz einzustellen. 5) Im Abgangsfeld ist durch die Übergabeschalteinrichtung eine Trennfunktion zu realisieren. Diese ist durch einen - Lasttrennschalter (wie dargestellt) oder - Trennschalter oder - Leistungsschalter in Einschubtechnik oder - Leistungstrennschalter auszuführen. Ein Trennschalter ist nur in Verbindung mit Verrieglungen zugelassen. 6) Der Lasttrennschalter im Abgangsfeld kann auch hinter dem Leistungsschalter angeordnet sein. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 66 von 88 Änderungen vom: Bild C.14: Stichanbindung einer Erzeugungsanlage (Anschluss im MS-Netz) mit 1 Abgangsfeld, Transformatoren > 1 MVA, mittelspannungsseitige Zählung Gilt für den Anschluss von Erzeugungsanlagen mit eingeschränkter dynamischer Netzstützung, also für Erzeugungsanlagen, die nach den in Tabelle 7.1 aufgeführten Datumsangaben (Zeile Netztrennung im Fehlerfall) angemeldet werden, sowie für Windenergie-Bestandsanlagen, die hinsichtlich SDL-Bonus nachgerüstet werden. Bei Schleifenanbindung sind die Eingangsschaltfelder gemäß Bild C.7 auszuführen. Eingangsschaltfeld Kunde Abgangsfeld BBG SBBG 6) 7) *) MITNETZ STROM I> I >> *) Wenn der Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld entfallen soll, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). Kunde x 1) 3) 2) Zählung U >> 1,15 UC 500 ms U> 1,10 UC 1 min BFG ETG * MITNETZ STROM ETG * - gilt bei Anschluss an MS-Kabelnetz; bei Anbindung an MS-Freileitungsnetz liegt die Eigentumsgrenze an der Seilklemme Zu w eiteren Erzeugungseinheiten kapazitive Spannungsanzeige Verriegelungsfunktion U< 1,15 UNS <= 100 ms 0,80 UNS 300 ms U << 0,45 UNS U >> Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) G f> 0 ms 51,5 Hz <= 100 ms 4) 47,5 Hz <= 100 ms 5) f< Eigentumsgrenze (ETG) Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) Betriebsführungsgrenze (BFG) Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen 2) ms-seitige Strom- und Spannungswandler nach Kap.4.2; bei kundeneigenen MS-Leitungen außerhalb der Übergabestation ist eine Erdschlussrichtungserfassung erforderlich und auch an diese Wandler anschließbar; beim wattmetrischen Verfahren sind jedoch separate Kabelumbauwandler erforderlich 3) Die Auslösung kann MS-seitig oder NS-seitig in der Übergabestation oder NS-seitig an der Erzeugungseinheit (diese Variante um z.B. Bezugsanlagen nicht mit auszulösen) erfolgen. 4) Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen SDL-Bonus ist f> im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen. 5) Bei Bezugskundenanlagen mit inselnetzfähiger Erzeugungsanlage ist f< auf 49,5 Hz einzustellen. 6) Im Abgangsfeld ist durch die Übergabeschalteinrichtung eine Trennfunktion zu realisieren. Diese ist durch einen - Lasttrennschalter (wie dargestellt) oder - Trennschalter oder - Leistungsschalter in Einschubtechnik oder - Leistungstrennschalter auszuführen. Ein Trennschalter ist nur in Verbindung mit Verrieglungen zugelassen. 7) Der Lasttrennschalter im Abgangsfeld kann auch hinter dem Leistungsschalter angeordnet sein. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 67 von 88 Änderungen vom: Bild C.15: 30-kV-Übergabestation mit 1 Abgangsfeld bei Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines UW Eingangsschalteld Kunde Abgangsfeld BBG SBBG MITNETZ STROM Distanzschutz erforderlich *) 4) M 5) *) Wenn der Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld entfallen soll, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). M x 1) 2) M 6) MS-Kabel von der Ü.-St. zum UWMS-Schaltfeld Kunde Zu w eiteren Erzeugungseinheiten BFG ETG MITNETZ STROM Kabelendv erschlüsse im Schaltf eld des Umspannwerkes Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) G kapazitive Spannungsanzeige Verriegelungsfunktion Eigentumsgrenze (ETG) Betriebsführungsgrenze (BFG) 3) Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen 2) ms-seitige Strom- und Spannungswandler nach Kap.4.2; bei kundeneigenen MS-Leitungen außerhalb der Übergabestation ist eine Erdschlussrichtungserfassung erforderlich und auch an diese Wandler anschließbar; beim wattmetrischen Verfahren sind jedoch separate Kabelumbauwandler erforderlich 3) Bei Bezugskundenanlagen mit inselnetzfähiger Erzeugungsanlage ist f< auf 49,5 Hz einzustellen. 4) Der Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld kann auch als LS-Einschub mit Lasttrennfunktion im Abgangsoder Eingangsschaltfeld realisiert werden. In diesem Fall liegt die Schaltbefehlsbereichsbereichsgrenze zwischen Einschub und Leistungsschalter. 5) Im Falle einer Netzstörung kann der Leistungsschalter durch die netzführende Stelle der MITNETZ STROM ausgeschaltet werden. 6) MS-Doppelkabelanschluss (bis zu einem Querschnitt von 2x3x500 Al) an der Schaltanlage in der Übergabestation (Möglichkeit der Kaskadierung von Übergabestationen) TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 68 von 88 Änderungen vom: Bild C.16: 30-kV-Übergabestation mit 1 Abgangsfeld bei Anschluss einer Erzeugungsanlage im 30kV-Netz Bei Schleifenanbindung sind die Eingangsschaltfelder gemäß Bild C.7 auszuführen. Eingangsschaltfeld Abgangsfeld BBG SBBG Kunde MITNETZ STROM Distanzschutz erforderlich *) 4) M 5) *) Wenn der Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld entfallen soll, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die in seinem Schaltbefehlsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung der MITNETZ STROM abzuschalten (Kapitel 5.3). M x 1) 2) M BFG ETG * Kunde MITNETZ STROM 6) ETG * - gilt bei Anschluss an MS-Kabelnetz; bei Anbindung an MS-Freileitungsnetz liegt die Eigentumsgrenze an der Seilklemme Zu w eiteren Erzeugungseinheiten 30 kV-Kabel im Netz Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) G kapazitive Spannungsanzeige 3) Verriegelungsfunktion Eigentumsgrenze (ETG) Betriebsführungsgrenze (BFG) Schaltbefehlsbereichsgrenze (SBBG) Bedienbereichsgrenze (BBG) 1) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen 2) ms-seitige Strom- und Spannungswandler nach Kap.4.2; bei kundeneigenen MS-Leitungen außerhalb der Übergabestation ist eine Erdschlussrichtungserfassung erforderlich und auch an diese Wandler anschließbar; beim wattmetrischen Verfahren sind jedoch separate Kabelumbauwandler erforderlich 3) Bei Bezugskundenanlagen mit inselnetzfähiger Erzeugungsanlage ist f< auf 49,5 Hz einzustellen. 4) Der Lasttrennschalter im Eingangsschaltfeld kann auch als LS-Einschub mit Lasttrennfunktion im Abgangsoder Eingangsschaltfeld realisiert werden. In diesem Fall liegt die Verfügungsbereichsgrenze zwischen Einschub und Leistungsschalter. 5) Im Falle einer Netzstörung kann der Leistungsschalter durch die netzführende Stelle der MITNETZ STROM ausgeschaltet werden. 6) MS-Doppelkabelanschluss (bis zu einem Querschnitt von 2x3x500 Al) an der Schaltanlage in der Übergabestation TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 69 von 88 Änderungen vom: D Vordrucke D.1 Antragstellung D.2 Datenblatt für den Anschluss von Geräten und Anlagen mit Netzrückwirkungen D.3 Netzanschlussplanung (Vordruck entfällt bei MITNETZ STROM) D.4 Errichtungsplanung D.5 Inbetriebsetzungsauftrag D.6 Erdungsprotokoll D.7 Datenblatt zum Betrieb der kundeneigenen Übergabestation D.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Bezugsanlagen D.9 Datenblatt EEA D.10 Bestätigung der netztechnischen Stellungnahme D.11 Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage (Erzeuger): “Technisches Abnahmeprotokoll für die Anschlussanlage (Übergabestation)“ D.12 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten: “Erklärung zur Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage MS" D.13 Anmeldung der Anschlussnutzung E Checklisten für Abnahme, Inbetriebnahme und Dokumentation Checklisten entfallen für MITNETZ STROM TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 70 von 88 Änderungen vom: F Mitnahmeschaltung Für den Aufbau einer Mitnahmeschaltung gemäß Pkt. „Zu 3.2.3.1 Schutzeinrichtungen - Allgemeines“ ist zwischen Übergabestation und Wartengebäude des MITNETZ STROM-eigenen Umspannwerkes entweder ein 12-adriges Steuerkabel des Typs NYCY 0,6/1 kV gemäß VDE 0276 oder ein Steuerkabel als LWL-Kabel zu verlegen. Ab Entfernungen von > 500 m zwischen Übergabestation und MITNETZ STROM-eigenem Umspannwerk ist statt des 12-adrigen Steuerkabels immer ein LWL-Kabel zu verwenden, in Abstimmung mit MITNETZ STROM auch eine geeignete Telekommunikations-Verbindung der MITNETZ STROM. Im Falle eines 12-adrigen Steuerkabels ist der Querschnitt des Steuerkabels in Abhängigkeit der angeschlossenen Sekundärtechnik und der Spannung der Hilfsenergieversorgung im Rahmen der Projektierung durch den Betreiber der Erzeugungsanlage zu ermitteln und festzulegen. Der Mindestquerschnitt beträgt 2,5 mm². Die Betriebsspannung für die Steuerkabelverbindung zum MITNETZ STROM-eigenen Umspannwerk beträgt 24 V DC. Im Falle eines LWL-Kabels ist der Kabeltyp Multimode A-DQ(ZN)B2Y 1x4 G62,5/125 μm (bis 3 km Entfernung) bzw. der Kabeltyp Singlemode A-DQ(ZN)B2Y 1x4 E9/125μm (größer 3 km Entfernung) mit zusätzlichen Repeatern auf beiden Seiten (Umspannwerk und Übergabestation) zu verwenden. Weiterhin sind Binärsignalübertrager zur Ein- und Auskopplung der Signale erforderlich. Einzelheiten sind mit MITNETZ STROM abzustimmen. Das Steuerkabel ist an einer dafür zu installierenden Klemmenleiste im Mittelspannungsgebäude des Umspannwerkes anzuklemmen, sofern MITNETZ STROM keine andere Vorgabe macht. Die Eigentumsgrenze liegt bei dem 12-adrigen Steuerkabel an der von MITNETZ STROM vorgegebenen Klemmenleiste im MITNETZ STROM-eigenen Umspannwerk. Bei Einsatz eines LWL-Kabels liegt die Eigentumsgrenze des Sekundärkabels aus dem Binärsignalübertrager ebenfalls an der von MITNETZ STROM vorgegebenen Klemmenleiste im MITNETZ STROM-eigenen Umspannwerk. Repeater und Binärsignalübertrager werden vom Kunden gestellt und von MITNETZ STROM installiert. Die diesbezüglichen Kosten trägt der Kunde. Die Mitnahmeschaltung benötigt eine Reaktionszeit von ≤ 150 ms. Der Übertragungsweg muss die allerhöchste Verfügbarkeit besitzen. Außerdem sind die IT-Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen sind im BDEW-Whitepaper "Anforderungen an sichere Steuerungs- und Telekommunikationssysteme" V1.0 beschrieben. Die konkreten Anforderungen sind bei MITNETZ STROM zu erfragen. Über das Steuerkabel werden folgende Schutzfunktionen realisiert: 1.) Übertragung der Schutzanregung/-auslösung von Schutzeinrichtungen im MITNETZ STROM-eigenen Umspannwerk auf den Leistungsschalter der Übergabestation im Ruhestromverfahren. 2.) Übertragung der Meldung „Q/U-Schutz Aus-Kommando“ von der Schutzeinrichtung und Übertragung der Leistungsschalterstellungsmeldung „LS ein“ von der Übergabestation an die Einrichtung im MITNETZ STROM-eigenen Umspannwerk Bei fernwirktechnischer Anbindung der Übergabestation kann die Funktion unter 2.) entfallen. Der Aufbau der Mitnahmeschaltung in der Steuerkabelvariante ist im folgenden Bild dargestellt. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 71 von 88 Änderungen vom: Bild F: Schaltungsaufbau der Steuerkabelverbindung zwischen der Übergabestation und dem MITNETZ STROM-Umspannwerk Mitnahmeschaltungen auf Bestandsanlagen ohne kundeneigene Übergabstation sind separat zwischen dem Betreiber der Erzeugungsanlage und MITNETZ STROM abzustimmen. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 72 von 88 Änderungen vom: G Anforderungen der MITNETZ STROM im Rahmen der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen (Inb. 2002-2008) nach SDL Wind V An dieser Stelle sind zusammenfassend die Anforderungen der MITNETZ STROM an Windenergieanlagen entsprechend der Gliederung nach Anlage 3 der SDL Wind V aufgeführt. Einzelheiten sind den jeweiligen Kapiteln dieser TAB-MS zu entnehmen: Zu 1.) - keine weiteren Anmerkungen Zu 2.) - Durchfahren des Netzfehlers und Blindleistungsbezug entsprechend SDL Wind V - Ergänzung bei Anschlüssen an die Sammelschiene eines Umspannwerkes: - Bei Übergabestationen am „UW-Zaun“ verlegt der Kunde ein Steuerkabel in die UWWarte. Eigentumsgrenze wird die Klemmleiste. - Bei Anschlüssen ohne Übergabestation (Anschlüsse „älterer Bauart“) ist ein Steuerkabel vom UW-Schaltfeld in die UW-Warte zu Lasten des Kunden erforderlich. - Ergänzung wenn MITNETZ STROM die Entkupplungsschutzwerte gemäß Pkt. „Zu 3.2.3.3 Anschluss der Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes“ vorgibt: - Es ist eine Mitnahmeschaltung erforderlich. MITNETZ STROM gibt auf das Steuerkabel den Aus-Befehl. - Ergänzung bei MS-Netzanschlüssen: Die Erzeugungsanlage ist im LVRT-Modus (d. h. während eines Netzfehler/Spannungseinbruchs) ohne Blindstromeinspeisung zu betreiben (Betrieb mit cos φ = 1,00. Eine Blindstromstatik mit der Proportionalitätskonstante k=0, k=1 oder k=2 erfüllt daher nicht die Anforderungen.). Die Wirkleistungseinspeisung ist soweit wie möglich zu reduzieren. Galvanisch trennende Schaltgeräte sind nicht auszuschalten. Zu 3.) - Einbauort des Q &U<-Schutzes grundsätzlich am Netzanschlusspunkt (Übergabestation). Erfassen der Messgrößen in der Spannungsebene des Netzanschlusses. - Bei Anschlüssen an die Sammelschiene eines Umspannwerkes ohne Übergabestation (Anschlüsse „alter Bauart“), wird grundsätzlich die Errichtung einer Übergabestation und der dortige Einbau eines Q &U<-Schutzes erforderlich. - In Absprache mit MITNETZ STROM ist eine Installation auch an einem anderen, zwischen Übergabestation und Windenergie-Bestandsanlage gelegenem, Punkt möglich. - Die Einstellwerte entsprechen der Vorgabe der BDEW-RL 2008. - Bei Vorhandensein von Mehrkernwandlern der MITNETZ STROM für die Zählung kann eine Mitnutzung für den Anschluss des Q &U<-Schutzes geprüft und vereinbart werden. - Die Hilfsenergiebereitstellung für den Q &U<-Schutz soll über Batterie oder USV erfolgen. Zu 4.) - keine weiteren Anmerkungen Zu 5.) - Die Leistungsreduktion nach Kennlinie ist bei einer Überfrequenz von 50,2 Hz bis 51,0 Hz umzusetzen. - Der Überfrequenzschutz ist für die einzelnen WEA gleichmäßig gestaffelt zwischen 51,0 und 51,5 Hz einzustellen (also bei z. B. mehreren WEA pro Windpark: eine WEA 51,0 Hz, eine WEA 51,1 Hz, eine WEA 51,2 Hz ...). - Das Überfrequenzverhalten nach TC 2007 bzw. der BDEW-RL „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ wird auch akzeptiert (Leistungsreduktion nach Kennlinie bis 51,5 Hz und danach über Schutz aus). Zu 6.) - Ein entsprechendes Signal wird von MITNETZ STROM in der Regel am Netzanschlusspunkt für die gesamte Erzeugungsanlage an den EFR-Empfänger (Stufe "0-%Einspeisung") übergeben. Die einzelne WEA-Bestandsanlage muss das Signal entsprechend verarbeiten können. Zu 7.) - Die Einstellwerte für den Entkupplungsschutz sind den entsprechenden Kapiteln dieser TAB MS zu entnehmen (Achtung: unterschiedliche Einstellwerte bei Anschluss an die Sammelschiene eines Umspannwerkes und Betrieb mit vollständiger dynamischer Netzstützung einerseits sowie bei Anschluss an die Sammelschiene eines Umspannwerkes und Betrieb nur mit eingeschränkter dynamischer Netzstützung oder bei Anschluss im MSNetz andererseits). TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 73 von 88 Änderungen vom: H Fernwirktechnik H.1 Kommunikatonsschnittstelle MS-Kunde (Fernwirkankopplung Übergabestation) AnlagenSteuerung /- Meldungen (je nach Vertrag) Einspeisung von USV 24V GS, 1A Leittechnik (Fernwirktechnik) COM 1 COM 2 COM nn IEC 60870-5-101 1) Fernwirkkoppler MITNETZ STROM 1) Protokoll nach Vorgaben MITNETZ STROM Telekommunikationsverbindung Prozessdaten für Netzführung Telekommunikationsverbindung Schaltleitung MITNETZ STROM (Protokoll nach Vorgaben MITNETZ STROM) Lieferumfang von Kunde / Anschlussnehmer Lieferumfang von MITNETZ STROM TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 74 von 88 Änderungen vom: ASDU_0: _ _ _ Link: _ _ _ Status Schaltgeräte (-Q..) ASDU_1: _ _ _ X B Befe hle Leistungsschalter LS -Q0 ausschalten Leistungsschalter LS -Q0 einschalten X Lasttrennschalter LaT -Q0 ausschalten X Lasttrennschalter LaT -Q0 einschalten X Kurzschlussanzeiger Reset KSA Reset rücksetzen X ausgeschaltet X RM Leistungsschalter LS Leistungsschalter LS -Q0 eingeschaltet X Lasttrennschalter LaT -Q0 ausgeschaltet X Lasttrennschalter LaT -Q0 eingeschaltet X Erdungstrenner ET -Q8 geöffnet X Erdungstrenner ET -Q8 geschlossen X Leitungserdungstrenner LtgET -Q8 geöffnet X Leitungserdungstrenner LtgET -Q8 geschlossen X Leitungstrenner LtgT -Q9 geöffnet X Leitungstrenner LtgT -Q9 geschlossen X FWT betreten (ONST) FWT betreten Kurzschlussanzeiger angesprochen KSA AN angesprochen X -Q0 X X Stör- und Warnmeldungen SuW X X Rückmeldungen UMZ Schutz Anregung (ONST) UMZ SAN Kurzschluss Anregung (ONST) KSA AN X Erdschluss (ONST) Ed X HH-Sicherung ausgelöst (ONST) HH Si agl X Schaltgeräte Störung (ONST) SG Stör X Schutz Störung (ONST) Schutz Stör X SF6 Störung (ONST) SF6 Stör X LS-Auslösung (ONST) LS Ausl X 24 V - GS fehlt (ONST) 24V GS fehlt X Spannung Leiter 3-1 UL31 X X Strom Leiter 2 IL2 X X M e ssw e r t e Wetterstation - Globalstrahlung [W/m²] MW PSI (aus jeweiligen Feld an PSI) Ü-St. Muster (Mu) Kurztext Prozessdatenumfang (PDU) H.2 Datenmodell der fernwirktechnischen Anbindung von ≤ 20-kV-Netzanschlüssen X Wetterstation - Windgeschwindigkeit [m/s] X Wirkleistung P X Blindleistung Q X TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 75 von 88 Änderungen vom: X NSM N e t z si c h e r h e i t sm a n a g e m e n t Bedarfsträger 1 (sonstige) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 1 (sonstige) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 1 (sonstige) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 1 (sonstige) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 1 (sonstige) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 1 (sonstige) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 2 (Müll/th. Abfallentsorgung) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 2 (Müll/th. Abfallentsorgung) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 2 (Müll/th. Abfallentsorgung) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 2 (Müll/th. Abfallentsorgung) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 2 (Müll/th. Abfallentsorgung) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 2 (Müll/th. Abfallentsorgung) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 3 (SSEA - Spitzenstrom) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 3 (SSEA - Spitzenstrom) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 3 (SSEA - Spitzenstrom) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 3 (SSEA - Spitzenstrom) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 3 (SSEA - Spitzenstrom) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 3 (SSEA - Spitzenstrom) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 4 (konventionelle Kraftwerke) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 4 (konventionelle Kraftwerke) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 4 (konventionelle Kraftwerke) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 4 (konventionelle Kraftwerke) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 4 (konventionelle Kraftwerke) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 4 (konventionelle Kraftwerke) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 5 (Wasser ohne Schwallbildung) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 5 (Wasser ohne Schwallbildung) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 5 (Wasser ohne Schwallbildung) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 5 (Wasser ohne Schwallbildung) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 5 (Wasser ohne Schwallbildung) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 5 (Wasser ohne Schwallbildung) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 6 (Wind) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 6 (Wind) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 6 (Wind) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 6 (Wind) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 6 (Wind) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 6 (Wind) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 7 (Geothermie) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 7 (Geothermie) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 7 (Geothermie) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 7 (Geothermie) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 7 (Geothermie) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 7 (Geothermie) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 8 (Bio- / Deponiegas) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 8 (Bio- / Deponiegas) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 8 (Bio- / Deponiegas) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 76 von 88 H Q NSM NSM Änderungen vom: Bedarfsträger 8 (Bio- / Deponiegas) P INST in MW P INST in MW Bedarfsträger 8 (Bio- / Deponiegas) P BINST in MW P BINST in MW X X Bedarfsträger 8 (Bio- / Deponiegas) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 9 (Biomasse ohne KWK) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 9 (Biomasse ohne KWK) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 9 (Biomasse ohne KWK) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 9 (Biomasse ohne KWK) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 9 (Biomasse ohne KWK) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 9 (Biomasse ohne KWK) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 10 (Solar) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 10 (Solar) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 10 (Solar) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 10 (Solar) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 10 (Solar) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 10 (Solar) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 11 (BHKW - kommunale Wasserversorgung) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 11 (BHKW - kommunale Wasserversorgung) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 11 (BHKW - kommunale Wasserversorgung) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 11 (BHKW - kommunale Wasserversorgung) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 11 (BHKW - kommunale Wasserversorgung) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 11 (BHKW - kommunale Wasserversorgung) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 12 (KWK-Anlagen) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 12 (KWK-Anlagen) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 12 (KWK-Anlagen) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 12 (KWK - Anlagen) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 12 (KWK - Anlagen) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 12 (KWK - Anlagen) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 13 (Wasser mit Schwallbildung) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 13 (Wasser mit Schwallbildung) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 13 (Wasser mit Schwallbildung) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 13 (Wasser mit Schwallbildung) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 13 (Wasser mit Schwallbildung) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 13 (Wasser mit Schwallbildung) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 14 (Biomasse mit KWK) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 14 (Biomasse mit KWK) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 14 (Biomasse mit KWK) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 14 (Biomasse mit KWK) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 14 (Biomasse mit KWK) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 14 (Biomasse mit KWK) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 15 (IKW - Prozesswärme) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 15 (IKW - Prozesswärme) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 15 (IKW - Prozesswärme) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 15 (IKW - Prozesswärme) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 15 (IWK - Prozesswärme) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 15 (IKW - Prozesswärme) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 16 (SW, Klein-PV (unter 100kW)) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 16 (SW, Klein-PV (unter 100kW)) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 16 (SW, Klein-PV (unter 100kW)) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 16 (SW, Klein-PV (unter 100kW)) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 16 (SW, Klein-PV (unter 100kV)) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 16 (SW, Klein-PV (unter 100kV)) Kommunikationsstörung Komm Stör B l i n d l e i st u n g sr e g e l u n g X nicht vorhanden X HINW EIS X Feld Stör/Warn werden feldweise an PSI übertragen X Bei 103er Adresse INF z.B. 9/P.6 bedeutet INF-Nummer 9 Position 6 n ... Kunde (mit 1 beginnend hochzählen) TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 77 von 88 Änderungen vom: ASDU_0: _ _ _ Status Link: _ _ _ Schaltgeräte (-Q..) ASDU_1: _ _ _ X B Be fe hle Automatische Wiedereinschaltung AWE außer Betrieb X Automatische Wiedereinschaltung AWE in Betrieb X Leistungsschalter LS -Q0 ausschalten X Leistungsschalter LS -Q0 einschalten X Sammelschienentrenner 1 SST1 -Q1 öffnen X Sammelschienentrenner 1 SST1 -Q1 schließen X Sammelschienentrenner SST -Q1 öffnen X Sammelschienentrenner SST -Q1 schließen X Trafotrenner TrT -Q1 öffnen X Trafotrenner TrT -Q1 schließen X Sammelschienentrenner 2 SST2 -Q2 öffnen X Sammelschienentrenner 2 SST2 -Q2 schließen X Erdungstrenner ET -Q8 öffnen X Erdungstrenner ET -Q8 schließen X Leitungstrenner LtgT -Q9 öffnen X Leitungstrenner LtgT -Q9 schließen X Messwert Fehlerort MW (Xk) rücksetzen X Automatische Wiedereinschaltung AWE außer Betrieb X Automatische Wiedereinschaltung AWE in Betrieb X Leistungsschalter LS -Q0 ausgeschaltet X Leistungsschalter LS -Q0 eingeschaltet X Sammelschienentrenner 1 SST1 -Q1 geöffnet X Sammelschienentrenner 1 SST1 -Q1 geschlossen X Sammelschienentrenner SST -Q1 geöffnet X Sammelschienentrenner SST -Q1 geschlossen X Trafotrenner TrT -Q1 geöffnet X Trafotrenner TrT -Q1 geschlossen X Sammelschienentrenner 2 SST2 -Q2 geöffnet X Sammelschienentrenner 2 SST2 -Q2 geschlossen X Erdungstrenner ET -Q8 geöffnet X Erdungstrenner ET -Q8 geschlossen X Leitungstrenner LtgT -Q9 geöffnet X Leitungstrenner LtgT -Q9 geschlossen X Felderdungstrenner FET -Q51 geöffnet X Felderdungstrenner FET -Q51 geschlossen X Ort/Fern-Umschalter O/F O Trenner blockiert T blockiert X Rückme ldunge n RM PSI (aus jeweiligen Feld an PSI) Ü-St. / UW Muster (Mu) Kurztext Prozessdatenumfang (PDU) H.3 Datenmodell der fernwirktechnischen Anbindung von 30-kV-Netzanschlüssen Ort/Fern X X TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 78 von 88 Änderungen vom: X Stör- und Warnmeldunge n SuW Automatische Wiedereinschaltung gearbeitet AWE gearb Differenzialschutz AUS DIFF AUS X Schutz Anregung L1 SAN L1 X Schutz Anregung L2 SAN L2 X Schutz Anregung L3 SAN L3 X Schutz Anregung N SAN N X Dist NOT UMZ Dist NOT UMZ X Schutz Anregung rückwärts SAN rückw X Schutz Störung Schutz Stör X Dist AUS Dist AUS X Q/U-Schutz ausgelöst Q/U Schutz agl X Schaltgeräte Störung (Kunden UW) SG Stör X Schaltgeräte Warnung (Kunden UW) SG Warn X Gs/Ws fehlt (Kunden UW) Gs/Wsf X Leistungsschalter Auslösung (Kunden UW) LS Ausl X Kommunikationsstörung Komm Stör X X M e ssw e r t e MW X Fehlerort [Ohm] Xk X Spannung Leiter 1 Erde UL1e X Spannung Leiter 2 Erde UL2e X Spannung Leiter 3 Erde UL3e X Spannung Leiter 3-1 UL31 X Strom Leiter 1 IL1 X Strom Leiter 2 IL2 X Strom Leiter 3 IL3 X Wetterstation - Globalstrahlung [W/m²] X Wetterstation - Windgeschwindigkeit [m/s] X Wirkleistung P X Blindleistung Q X TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 79 von 88 Änderungen vom: X NSM Ne tz si c h e r h e i tsm a n a g e m e n t Bedarfsträger 1 (sonstige) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 1 (sonstige) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 1 (sonstige) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 1 (sonstige) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 1 (sonstige) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 1 (sonstige) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 2 (Müll/th. Abfallentsorgung) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 2 (Müll/th. Abfallentsorgung) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 2 (Müll/th. Abfallentsorgung) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 2 (Müll/th. Abfallentsorgung) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 2 (Müll/th. Abfallentsorgung) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 2 (Müll/th. Abfallentsorgung) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 3 (SSEA - Spitzenstrom) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 3 (SSEA - Spitzenstrom) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 3 (SSEA - Spitzenstrom) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 3 (SSEA - Spitzenstrom) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 3 (SSEA - Spitzenstrom) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 3 (SSEA - Spitzenstrom) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 4 (konventionelle Kraftwerke) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 4 (konventionelle Kraftwerke) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 4 (konventionelle Kraftwerke) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 4 (konventionelle Kraftwerke) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 4 (konventionelle Kraftwerke) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 4 (konventionelle Kraftwerke) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 5 (Wasser ohne Schwallbildung) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 5 (Wasser ohne Schwallbildung) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 5 (Wasser ohne Schwallbildung) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 5 (Wasser ohne Schwallbildung) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 5 (Wasser ohne Schwallbildung) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 5 (Wasser ohne Schwallbildung) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 6 (Wind) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 6 (Wind) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 6 (Wind) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 6 (Wind) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 6 (Wind) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 6 (Wind) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 7 (Geothermie) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 7 (Geothermie) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 7 (Geothermie) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 7 (Geothermie) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 7 (Geothermie) P BINST in MW P BINST in MW X TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 80 von 88 NSM NSM Änderungen vom: Bedarfsträger 7 (Geothermie) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 8 (Bio- / Deponiegas) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 8 (Bio- / Deponiegas) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 8 (Bio- / Deponiegas) Rückmeldung P Soll / P N in % Bedarfsträger 8 (Bio- / Deponiegas) P INST in MW Bedarfsträger 8 (Bio- / Deponiegas) P BINST in MW Rückmeldung P Soll / P N in % P INST in MW P BINST in MW X X X Bedarfsträger 8 (Bio- / Deponiegas) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 9 (Biomasse ohne KWK) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 9 (Biomasse ohne KWK) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 9 (Biomasse ohne KWK) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 9 (Biomasse ohne KWK) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 9 (Biomasse ohne KWK) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 9 (Biomasse ohne KWK) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 10 (Solar) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 10 (Solar) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 10 (Solar) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 10 (Solar) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 10 (Solar) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 10 (Solar) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 11 (BHKW - kommunale Wasserversorgung) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 11 (BHKW - kommunale Wasserversorgung) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 11 (BHKW - kommunale Wasserversorgung) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 11 (BHKW - kommunale Wasserversorgung) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 11 (BHKW - kommunale Wasserversorgung) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 11 (BHKW - kommunale Wasserversorgung) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 12 (KWK-Anlagen) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 12 (KWK-Anlagen) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 12 (KWK-Anlagen) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 12 (KWK - Anlagen) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 12 (KWK - Anlagen) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 12 (KWK - Anlagen) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 13 (Wasser mit Schwallbildung) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 13 (Wasser mit Schwallbildung) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 13 (Wasser mit Schwallbildung) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 13 (Wasser mit Schwallbildung) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 13 (Wasser mit Schwallbildung) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 13 (Wasser mit Schwallbildung) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 14 (Biomasse mit KWK) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 14 (Biomasse mit KWK) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 14 (Biomasse mit KWK) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 14 (Biomasse mit KWK) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 14 (Biomasse mit KWK) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 14 (Biomasse mit KWK) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 15 (IKW - Prozesswärme) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 15 (IKW - Prozesswärme) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 15 (IKW - Prozesswärme) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 15 (IKW - Prozesswärme) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 15 (IWK - Prozesswärme) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 15 (IKW - Prozesswärme) Kommunikationsstörung Komm Stör X Bedarfsträger 16 (SW, Klein-PV (unter 100kW)) P IST in MW P IST in MW X Bedarfsträger 16 (SW, Klein-PV (unter 100kW)) P Soll / P N in % P Soll / P N in % X Bedarfsträger 16 (SW, Klein-PV (unter 100kW)) Rückmeldung P Soll / P N in % Rückmeldung P Soll / P N in % X Bedarfsträger 16 (SW, Klein-PV (unter 100kW)) P INST in MW P INST in MW X Bedarfsträger 16 (SW, Klein-PV (unter 100kV)) P BINST in MW P BINST in MW X Bedarfsträger 16 (SW, Klein-PV (unter 100kV)) Kommunikationsstörung Komm Stör X X H Q B l i n d l e i st u n g sr e g e l u n g Q(U)-Kennlinie in Betrieb nehmen Q(U)-Kennlinie iB in Betrieb X Q(U)-Kennlinie außer Betrieb nehmen Q(U)-Kennlinie aB außer Betrieb X Q(U)-Kennlinie in Betrieb (Rücknmeldung) Q(U)-Kennlinie iB in Betrieb X Q(U)-Kennlinie außer Betrieb (Rücknmeldung) Q(U)-Kennlinie aB außer Betrieb X Stellbefehl Spannung (UL31 in kV) X Stellbefehl Bindleistung Q in Mvar X Rückmeldung über Vorgabe Spannung (UL31 in kV) X Rückmeldung über Vorgabe Bindleistung Q in Mvar X HI NW EI S X Feld Stör/Warn werden feldweise an PSI übertragen X Bei 103er Adresse INF z.B. 9/P.6 bedeutet INF-Nummer 9 Position 6 n ... Kunde (mit 1 beginnend hochzählen) TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 81 von 88 Änderungen vom: H.4 Wirkleistungssteuerung und Blindleistungsreglung von 30-kV-Netzanschlüssen 1) Allgemeiner Datenaustausch Sollwertvorgabe Q,U,P (Vorgabe, z. B. „Psoll“) Sollwertvorgabe Q,U,P (Rückmeldung, z. B. „Prück“) Installierte (aktuell verfügbare) Leistung („PBinst“) Istleistung („Pist“) Kennlinie Q(U) iB (Befehl) Kennlinie Q(U) iB (Rückmeldung) Windgeschwindigkeit bzw. Globalstrahlung als 10-min-Mittelwert über alle in Betrieb befindlichen Erzeugungseinheiten der Erzeugungsanlage Kommunikationsstörung der entsprechenden Geräte/Verbindungen Weitere Anmerkungen: ‐ ‐ ‐ PBinst, Pist, Sollwertvorgabe und Rückmeldung P je Primärenergieträger PBinst immer „aktuell“ => also ohne Erzeugungseinheiten in Revision, Störung, Eingriffe durch Dritte o Verwendung: Q(U) Kennlinie verwendet Q/ PBinst o somit ist PBinst auch bei direkter Q-Vorgabe in Datenpunktliste anzugeben die Leistungsrichtung ist bei der Sollwertvorgabe und Rückmeldung zu beachten Beispiel der Darstellung im Netzleitsystem der MITNETZ STROM 2) Verhalten der Blindleistungsregelung bei Verbindungsausfällen oder Hochläufen der Übertragungsverbindung: Q/U geht außer Betrieb U0 31 kV Qsoll 0 Mvar 3) Verhalten der Wirkleistungssteuerung bei Verbindungsausfällen oder Hochläufen der Übertragungsverbindung: Psoll gilt entsprechend dem letzten von MITNETZ STROM vorgegebenen Wert TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 82 von 88 Änderungen vom: I Kennlinien zur Statischen Spannungshaltung I.1 Anschluss der Erzeugungsanlage an eine MS-Sammelschiene mit Un ≤ 20 kV und Un = 30 kV cos φ übererregt 0,95 1,00 0,10 0,50 0,85 0,15 0,5 0,85 1,00 P/Pn 0,95 Anmerkung: Übererregt bedeutet im Verbraucherzählpfeilsystem die Aufnahme kapazitiver Blindleistung durch die Erzeugungsanlage. I.2 Anschluss der Erzeugungsanlage im MS-Netz mit Un ≤ 20 kV (Standardverfahren im MS-Netz) cos φ 0,95 untererregt 1,00 0,10 0,50 0,85 0,15 0,5 0,85 1,00 P/Pn 0,95 Anmerkung: Untererregt bedeutet im Verbraucherzählpfeilsystem die Aufnahme induktiver Blindleistung durch die Erzeugungsanlage. TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 83 von 88 Änderungen vom: I.3 Anschluss der Erzeugungsanlage im MS-Netz mit Un ≤ 20 kV mit Q(U)-Kennlinien-Regelung (kein Standardverfahren, gilt nur bei expliziter Vorgabe von MITNETZ STROM), hier beispielhaft für Un = 20 kV Q/PAV [%] 35 30 cos φ = 0,95 25 20 Q(U)-Kennlinie Q 13 % PAV Steigung : 0,2 kV 15 10 untererregt 5 cos φ = 1 -1,6 -1,4 -1,2 -1,0 -0,8 -0,6 -0,4 Hysterese:0,2 kV 0 -0,2 0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 1,2 -5 Referenzspannung UQ0 = 20,0 kV übererregt 1,4 1,6 ∆ U [kV] -10 -15 -20 -25 cos φ = 0,95 -30 -35 Bild I.3.1 Q(U)-Kennlinien-Regelung Anmerkung: In Abhängigkeit von der konkreten Netzsituation können von MITNETZ STROM für UQ0 und für den Kennlinienanstieg andere Werte als im Bild I.3.1 dargestellt, vorgegeben werden. Kp = 0.3, Ki = 0.4 1.2 Qsoll Qist 1 Q / Qmax 0.8 0.6 0.4 0.2 0 0 10 20 30 t [s] 40 50 60 Bild I.3.2 Regelverhalten von Erzeugungsanlagen mit Q(U)-Kennlinie TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 84 von 88 Änderungen vom: I.4 Anschluss der Erzeugungsanlage im MS-Netz mit Un = 30 kV mit Q(U)-Kennlinien-Regelung (Standardverfahren) Bild I.4.1 Q(U)-Kennlinien-Regelung Anmerkung: In Abhängigkeit von der konkreten Netzsituation können von MITNETZ STROM für UQ0 und für den Kennlinienanstieg andere Werte als im Bild I.4.1 dargestellt, vorgegeben werden. Kp = 0.3, Ki = 0.4 1.2 Qsoll Qist 1 Q / Qmax 0.8 0.6 0.4 0.2 0 0 10 20 30 t [s] 40 50 60 Bild I.4.2 Regelverhalten von Erzeugungsanlagen mit Q(U)-Kennlinie TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 85 von 88 Änderungen vom: J Prüfsteckleisten Verwendungszweck Unabhängigier Überstromzeitschutz Bild J.1: Prüfsteckleiste C14 für Bezugs- und/ oder Erzeugungsanlagen mit UMZ-Schutz und Erdschlussrichtungserfassung mit 4-poligem UMZ-Schutz (Netze mit KNOSPE) Variante C14/1 Belegung Prüfsteckleiste a 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 b IN IN' IL1 IL1' IL2 IL2' IL3 IL3' L+ A L+ E L- A/E L+ Signal Signal Signal L+ L- Prüfstecker Kundenstation: a 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Einsatz C14/1 im MS-Übergabefeld b 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 verlängerte Stifte TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 86 von 88 Änderungen vom: Verwendungszweck Frequenzschutz (AFE, einstufig), Bild J.2: Prüfsteckleiste E7 für den übergeordneten Spannungssteigerungsschutz bei Erzeugungsanlagen Variante E7/1 Prüfstecker Belegung Prüfsteckleiste a b E7/2 a E7/3 b a b E7/4 a b E7/4.1 a b UN UL1 UL2 UL3 1 2 3 4 5 6 7 L+A Signal Signal L+ L- Kundenstation: Einsatz E7/4.1 für übergeordneten Spannungssteigerungsschutz im MS-Übergabefeld a 1 2 3 4 5 6 7 b 1 2 3 4 5 6 7 verlängerte Stifte a b TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 87 von 88 Änderungen vom: Erdschlusswischer (mit UenSpannung) und Erdschlusserfassung Erdschlusswischer (mit ULESpannungen) A7/3.1 A7/3.2 A7/4 Verwendungszweck Reserveschutz KNOSPE Bild J.3: Prüfsteckleiste A7 für Bezugs- und/ oder Erzeugungsanlagen mit Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren (Netze ohne KNOSPE) Variante A7/1 Prüfstecker Belegung Prüfsteckleiste a A7/2 b a A7/3 b a b a b a IN IN' 1 2 3 4 5 6 7 L+ A Tr101 L+ A Tr102 Signal a 1 2 3 4 5 6 7 b 1 2 3 4 5 6 7 verlängerte Stifte b IN IN' Un Ue L- L+ Signal Signal Signal L+ L- a b IN IN' Un UL1 UL2 UL3 L+ Signal TR 5-PUB01.9100/00 gültig ab: 01.10.2015 Seite 88 von 88 Änderungen vom: Verwendungszweck Im MS-Übergabefeld Bild J.4: Prüfsteckleiste H19 für den Q & U< -Schutz (im Distanzschutz oder im UMZ-Schutz integriert) Variante H19/1.1 Belegung Prüfsteckleiste a b IN IN' IL1 IL1' IL2 IL2' IL3 IL3' UN UL1 UL2 UL3 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 L+ A 2 (Q/U) L+ A 1 (Ü-LS) L+ Signal Signal Signal L+ L- Prüfstecker Kundenstation: Einsatz H19/1.1 im MS-Übergabefeld für Kundenanlagen mit Erzeugungsanlagen a 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 b 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 verlängerte Stifte
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