Merkblatt Pass-Erwachsene

Stand: Novemver 2015
Beantragung eines deutschen Reisepasses (ePass) mit biometrischen Merkmalen bei der
Botschaft in Kopenhagen
Vor Antragstellung bitte das gesamte Merkblatt durchlesen!
Allgemeine Hinweise
Sie können Ihren ePass in der Botschaft in Kopenhagen beantragen, wenn Sie Ihren alleinigen
Wohnsitz in Dänemark haben und in Deutschland abgemeldet sind.
Folgende Anträge können in der Botschaft Kopenhagen gestellt werden:
• Reisepass mit biometrischen Merkmalen (ePass)
• Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr)
• vorläufiger Reispass (nur in begründeten Ausnahmefällen)
• ePersonalausweis
• Wohnsitzänderung im Reisepass oder Personalausweis
Sollten Sie noch einen (auch 2.) Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen Staat haben und
dennoch einen ePass bei der Botschaft Kopenhagen beantragen wollen, kann die Botschaft nur im
begründeten Ausnahmefall und nach Rücksprache mit der zuständigen deutschen Passbehörde tätig
werden. Dies kann zu zeitlichen Verzögerungen fuhren.
Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Südschweden können zwar grundsätzlich einen Antrag
auf Ausstellung eines Reisepasses mit biometrischen Merkmalen (ePass) oder Personalausweises in
der Botschaft Kopenhagen stellen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass mit der Antragstellung keine
weiteren rechtlichen Fragen verbunden sein dürfen (z.B. Namensführung, familienrechtliche Fragen
wie Vaterschaftsanerkennung u. Zustimmungserklärung, Erstantrag).
In diesen Fällen, sowie bezüglich der Beglaubigung von Unterschriften für
Genehmigungserklärungen, polizeiliche Führungszeugnisse, Erbausschlagungen sowie andere
konsularische Leistungen, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft Stockholm.
Ein ePass kann für Personen jeden Alters ausgestellt werden. Informationen über Reisepässe für
Minderjährige finden Sie in einem gesonderten Merkblatt („Passantrag für Minderjährige“).
Passanträge sind persönlich bei der Botschaft in Kopenhagen zu stellen. Die Antragstellung kann
ferner bei zwei Honorarkonsuln, Middelfart und Aarhus, erfolgen. Bitte wenden Sie sich zwecks
Terminvereinbarung an den Honorarkonsul, bei dem Sie Ihren Passantrag stellen möchten.
Für die Beantragung anderer Pässe (z.B. Kinderreisepass) oder Personalausweises wenden Sie sich
bitte an die Botschaft Kopenhagen.
Hinsichtlich der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses gilt folgendes:
Es besteht kein Wahlrecht, ob ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt wird. Gemäß
geltender passrechtlicher Vorschriften ist grundsätzlich ein Reisepass auszustellen. Ein vorläufiger
Adresse:
Stockholmsgade 57
DK-2100 København Ø
Telefon: 0045-35 45 99 00
Fax: 0045-35 26 71 05
E-Mail: [email protected]
www.kopenhagen.diplo.de
Stand: Novemver 2015
Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Daher ist bei der Beantragung eines
vorläufigen Passes zeitgleich ein Antrag auf Ausstellung eines regulären Passes zu stellen, um
künftige Engpässe zu vermeiden. Voraussetzung für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist,
dass Sie glaubhaft machen können, dass Sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung eines
Passes im Expressverfahren nachweislich nicht bis zum Antritt der Reise möglich ist.
Die Ausstellung eines Expresspasses durch die Botschaft Kopenhagen benötigt durchschnittlich 14
Tage. Sollte der Expresspass vor Ablauf dieser Zeit dringend benötigt werden, besteht auch die
Möglichkeit, diesen in einer der grenznahen Behörden zu beantragen, so dass eine Ausstellung
innerhalb von 72 Stunden erfolgen kann. Jedoch gilt auch bei der Beantragung bei einer grenznahen
Behörde das oben Gesagte. Sollten Sie dennoch eher reisen müssen, bitten wir als Nachweis um die
Vorlage des gebuchten Flugtickets.
Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Schweden wenden sich bitte auch für die Ausstellung
eines vorläufigen Reisepasses an die Botschaft Stockholm.
Wenn Sie Ihren Passantrag in der Botschaft Kopenhagen stellen möchten, benötigen Sie hierzu einen
Termin. Diesen können Sie über unser Terminbuchungssystem auf der Homepage der Botschaft
buchen.
Ohne vorherige Terminbuchung können keine Passanträge entgegengenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass zu spät oder ohne vollständige Unterlagen erschienene Antragsteller in der
Regel leider nicht berücksichtigt werden können und einen neuen Termin vereinbaren müssen.
Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall ca. 6 – 8 Wochen nach ggf. notwendiger Vervollständigung
und Absendung der Unterlagen durch die Botschaft Kopenhagen an die Bundesdruckerei GmbH in
Anspruch nehmen.
Gültigkeitsdauer eines Reisepasses
Bis einschließlich 24 Jahre bei Antragstellung : 6 Jahre, danach : 10 Jahre
Die Verlängerung eines ePasses ist nicht möglich.
Informationen zu den benötigten Unterlagen und den Gebühren erhalten Sie auf den nächsten Seiten.
Benötigte Unterlagen
• vollständig ausgefülltes Antragsformular
• dänische Aufenthaltserlaubnis, bzw. Auszug aus dem dänischen Melderegister (erweitertes
Bopælsattest) als Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht in Dänemark
• Sygesikringskort
• alter Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis (ggf. in Kopie) oder polizeiliche
Verlustanzeige für Ihren alten Pass im Original
• Geburtsurkunde
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2 Passfotos neuesten Datums, die den Anforderungen an Biometrietauglichkeit genügen
müssen, s. hierzu www.bundesdruckerei.de oder www.epass.de . Maße vom Kinn bis zum
Haaransatz: Mindestens 32, maximal 36 mm, vom Kinn bis zum unteren Bildrand ca. 6 mm.
Die Fotos sollten möglichst nicht ausgeschnitten sein!
Abmeldebescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamtes, wenn Ihr letzter Reisepass in
der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurde
ggf. Ihre Promotionsurkunde, wenn ein Doktortitel in Ihren Reisepass eingetragen werden soll
Heiratsurkunde und ggf. Scheidungsurteil, sofern Sie aufgrund dieses Ereignisses Ihren
Namen ändern möchten
Einbürgerungsurkunde, sofern vorhanden
Scheidungsurteil und ggf. Anerkennung der Scheidung, sofern diese nicht in Deutschland
geschieden wurde
Sollte sich der Name der Person, für die der Pass beantragt wird, seit Ausstellung Ihres letzten
deutschen Passes geändert haben, ist hierüber ein Nachweis erforderlich. Dies ist nur nach vorheriger
Namenserklärung gegenüber einem deutschen Standesamt oder nach öffentlich-rechtlicher
Namensänderung möglich. Ein entsprechender Antrag kann über die zuständige deutsche
Auslandsvertretung gestellt werden. Der dänische Mittelname ist dagegen als solcher dem deutschen
Recht nicht bekannt, weshalb ein dänischer Nachweis (navnebevis) nicht ausreicht.
Alle Unterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Bitte beachten
Sie, dass Anträge nur bearbeitet werden können, wenn die Unterlagen vollständig mit vorgelegt
werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es im Einzelfall nötig sein kann, dass weitere Unterlagen vorgelegt
werden müssen (z.B. bei Scheidung, Einbürgerung etc.).
Wenn Sie hinsichtlich Ihrer Namensführung Fragen haben, lesen Sie bitte zunächst unsere Merkblätter
„Namenserklärung im Zusammenhang mit der Eheschließung“, „Namenserklärung nach
Ehescheidung oder Tod eines Ehegatten“
Nur im Ausland durchgeführte Namensänderungen (z.B. auch Wiederannahme des Geburtsnamen
nach Scheidung, Namensänderungen nach dänischem Recht) haben grundsätzlich für den deutschen
Rechtsbereich keine Gültigkeit.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Namenserklärung in Ihrem Fall erforderlich ist, oder ob eine
Erklärung auf den von Ihnen gewünschten Namen möglich ist, fragen Sie bitte unter Angabe
der wichtigsten Daten bei folgender E-Mail-Adresse nach:
[email protected]
Bei Fragen zum Passantragsverfahren, wenden Sie sich bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
[email protected]
Gebühren
Adresse:
Stockholmsgade 57
DK-2100 København Ø
Telefon: 0045-35 45 99 00
Fax: 0045-35 26 71 05
E-Mail: [email protected]
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Stand: Novemver 2015
Die Passgebühren sind in bar in Dänischen Kronen oder per Kreditkartenzahlung (Master Card, Visa)
bei Antragstellung fällig. Die Gebühren sind wechselkursabhängig und können sich somit ändern.
Pass bis 24 Jahre *:
Pass ab Alter von 24 Jahren *:
Expresspass zuzüglich *:
Zusendung (auf Wunsch)**: z. Zt.
ca. 437,- DKK
ca. 597,- DKK
ca. 239,- DKK
ca. 93,- bis 101,- DKK
* Erhöhte Gebühren für Personen, die in Deutschland oder einem anderen Land als Dänemark gemeldet sind.
** Sofern der Reisepass nach Ausstellung zu Ihnen nach Hause übersandt werden soll.
Hinweis
Sollten Sie den Passantrag bei einem deutschen Honorarkonsul in Middelfart oder Aarhus stellen, so
fallen weitere Gebühren für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift und von Kopien (siehe „Benötigte
Unterlagen“) an.
Sie haben die Möglichkeit, in einer der grenznahen innerdeutschen Passbehörden (Flensburg,
Harrislee, Südtondern) einen Pass, Expresspass oder Personalausweis zu beantragen. In diesem Fall
entsteht Ihnen allerdings aufgrund der örtlichen Unzuständigkeit eine erhöhte Gebühr.
Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher die innerdeutsche Behörde an, bei der Sie ggf. den Pass
beantragen wollen!
Wenn Sie für ein minderjähriges Kind einen Pass beantragen möchten und das Kind nicht in
Deutschland geboren wurde, kontaktieren Sie bitte immer vorab die Deutsche Botschaft Kopenhagen,
um zu klären, ob eventuell noch Namenserklärungen nach deutschem Recht gemacht werden müssen,
die in den grenznahen innerdeutschen Behörden nicht vorgenommen werden können.
Passbehörde Flensburg: 0049-(0) 461 85 21 24
Bürgerhaus Harrislee: 0049-(0) 461 70 60
Amt Südtondern, Niebüll: 0049-(0) 4661 60 10
Haftungsausschluss:
Die Angaben dieses Merkblattes beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum
Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts kann
jedoch keine Gewähr übernommen werden.
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