Stand: Novemver 2015 Beantragung eines deutschen Reisepasses (ePass) mit biometrischen Merkmalen bei der Botschaft in Kopenhagen Vor Antragstellung bitte das gesamte Merkblatt durchlesen! Allgemeine Hinweise Sie können Ihren ePass in der Botschaft in Kopenhagen beantragen, wenn Sie Ihren alleinigen Wohnsitz in Dänemark haben und in Deutschland abgemeldet sind. Folgende Anträge können in der Botschaft Kopenhagen gestellt werden: • Reisepass mit biometrischen Merkmalen (ePass) • Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr) • vorläufiger Reispass (nur in begründeten Ausnahmefällen) • ePersonalausweis • Wohnsitzänderung im Reisepass oder Personalausweis Sollten Sie noch einen (auch 2.) Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen Staat haben und dennoch einen ePass bei der Botschaft Kopenhagen beantragen wollen, kann die Botschaft nur im begründeten Ausnahmefall und nach Rücksprache mit der zuständigen deutschen Passbehörde tätig werden. Dies kann zu zeitlichen Verzögerungen fuhren. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Südschweden können zwar grundsätzlich einen Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses mit biometrischen Merkmalen (ePass) oder Personalausweises in der Botschaft Kopenhagen stellen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass mit der Antragstellung keine weiteren rechtlichen Fragen verbunden sein dürfen (z.B. Namensführung, familienrechtliche Fragen wie Vaterschaftsanerkennung u. Zustimmungserklärung, Erstantrag). In diesen Fällen, sowie bezüglich der Beglaubigung von Unterschriften für Genehmigungserklärungen, polizeiliche Führungszeugnisse, Erbausschlagungen sowie andere konsularische Leistungen, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft Stockholm. Ein ePass kann für Personen jeden Alters ausgestellt werden. Informationen über Reisepässe für Minderjährige finden Sie in einem gesonderten Merkblatt („Passantrag für Minderjährige“). Passanträge sind persönlich bei der Botschaft in Kopenhagen zu stellen. Die Antragstellung kann ferner bei zwei Honorarkonsuln, Middelfart und Aarhus, erfolgen. Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an den Honorarkonsul, bei dem Sie Ihren Passantrag stellen möchten. Für die Beantragung anderer Pässe (z.B. Kinderreisepass) oder Personalausweises wenden Sie sich bitte an die Botschaft Kopenhagen. Hinsichtlich der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses gilt folgendes: Es besteht kein Wahlrecht, ob ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt wird. Gemäß geltender passrechtlicher Vorschriften ist grundsätzlich ein Reisepass auszustellen. Ein vorläufiger Adresse: Stockholmsgade 57 DK-2100 København Ø Telefon: 0045-35 45 99 00 Fax: 0045-35 26 71 05 E-Mail: [email protected] www.kopenhagen.diplo.de Stand: Novemver 2015 Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Daher ist bei der Beantragung eines vorläufigen Passes zeitgleich ein Antrag auf Ausstellung eines regulären Passes zu stellen, um künftige Engpässe zu vermeiden. Voraussetzung für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist, dass Sie glaubhaft machen können, dass Sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nachweislich nicht bis zum Antritt der Reise möglich ist. Die Ausstellung eines Expresspasses durch die Botschaft Kopenhagen benötigt durchschnittlich 14 Tage. Sollte der Expresspass vor Ablauf dieser Zeit dringend benötigt werden, besteht auch die Möglichkeit, diesen in einer der grenznahen Behörden zu beantragen, so dass eine Ausstellung innerhalb von 72 Stunden erfolgen kann. Jedoch gilt auch bei der Beantragung bei einer grenznahen Behörde das oben Gesagte. Sollten Sie dennoch eher reisen müssen, bitten wir als Nachweis um die Vorlage des gebuchten Flugtickets. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Schweden wenden sich bitte auch für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses an die Botschaft Stockholm. Wenn Sie Ihren Passantrag in der Botschaft Kopenhagen stellen möchten, benötigen Sie hierzu einen Termin. Diesen können Sie über unser Terminbuchungssystem auf der Homepage der Botschaft buchen. Ohne vorherige Terminbuchung können keine Passanträge entgegengenommen werden. Bitte beachten Sie, dass zu spät oder ohne vollständige Unterlagen erschienene Antragsteller in der Regel leider nicht berücksichtigt werden können und einen neuen Termin vereinbaren müssen. Bearbeitungszeiten Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall ca. 6 – 8 Wochen nach ggf. notwendiger Vervollständigung und Absendung der Unterlagen durch die Botschaft Kopenhagen an die Bundesdruckerei GmbH in Anspruch nehmen. Gültigkeitsdauer eines Reisepasses Bis einschließlich 24 Jahre bei Antragstellung : 6 Jahre, danach : 10 Jahre Die Verlängerung eines ePasses ist nicht möglich. Informationen zu den benötigten Unterlagen und den Gebühren erhalten Sie auf den nächsten Seiten. Benötigte Unterlagen • vollständig ausgefülltes Antragsformular • dänische Aufenthaltserlaubnis, bzw. Auszug aus dem dänischen Melderegister (erweitertes Bopælsattest) als Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht in Dänemark • Sygesikringskort • alter Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis (ggf. in Kopie) oder polizeiliche Verlustanzeige für Ihren alten Pass im Original • Geburtsurkunde Adresse: Stockholmsgade 57 DK-2100 København Ø Telefon: 0045-35 45 99 00 Fax: 0045-35 26 71 05 E-Mail: [email protected] www.kopenhagen.diplo.de Stand: Novemver 2015 • • • • • • 2 Passfotos neuesten Datums, die den Anforderungen an Biometrietauglichkeit genügen müssen, s. hierzu www.bundesdruckerei.de oder www.epass.de . Maße vom Kinn bis zum Haaransatz: Mindestens 32, maximal 36 mm, vom Kinn bis zum unteren Bildrand ca. 6 mm. Die Fotos sollten möglichst nicht ausgeschnitten sein! Abmeldebescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamtes, wenn Ihr letzter Reisepass in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurde ggf. Ihre Promotionsurkunde, wenn ein Doktortitel in Ihren Reisepass eingetragen werden soll Heiratsurkunde und ggf. Scheidungsurteil, sofern Sie aufgrund dieses Ereignisses Ihren Namen ändern möchten Einbürgerungsurkunde, sofern vorhanden Scheidungsurteil und ggf. Anerkennung der Scheidung, sofern diese nicht in Deutschland geschieden wurde Sollte sich der Name der Person, für die der Pass beantragt wird, seit Ausstellung Ihres letzten deutschen Passes geändert haben, ist hierüber ein Nachweis erforderlich. Dies ist nur nach vorheriger Namenserklärung gegenüber einem deutschen Standesamt oder nach öffentlich-rechtlicher Namensänderung möglich. Ein entsprechender Antrag kann über die zuständige deutsche Auslandsvertretung gestellt werden. Der dänische Mittelname ist dagegen als solcher dem deutschen Recht nicht bekannt, weshalb ein dänischer Nachweis (navnebevis) nicht ausreicht. Alle Unterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass Anträge nur bearbeitet werden können, wenn die Unterlagen vollständig mit vorgelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Einzelfall nötig sein kann, dass weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen (z.B. bei Scheidung, Einbürgerung etc.). Wenn Sie hinsichtlich Ihrer Namensführung Fragen haben, lesen Sie bitte zunächst unsere Merkblätter „Namenserklärung im Zusammenhang mit der Eheschließung“, „Namenserklärung nach Ehescheidung oder Tod eines Ehegatten“ Nur im Ausland durchgeführte Namensänderungen (z.B. auch Wiederannahme des Geburtsnamen nach Scheidung, Namensänderungen nach dänischem Recht) haben grundsätzlich für den deutschen Rechtsbereich keine Gültigkeit. Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Namenserklärung in Ihrem Fall erforderlich ist, oder ob eine Erklärung auf den von Ihnen gewünschten Namen möglich ist, fragen Sie bitte unter Angabe der wichtigsten Daten bei folgender E-Mail-Adresse nach: [email protected] Bei Fragen zum Passantragsverfahren, wenden Sie sich bitte an die folgende E-Mail-Adresse: [email protected] Gebühren Adresse: Stockholmsgade 57 DK-2100 København Ø Telefon: 0045-35 45 99 00 Fax: 0045-35 26 71 05 E-Mail: [email protected] www.kopenhagen.diplo.de Stand: Novemver 2015 Die Passgebühren sind in bar in Dänischen Kronen oder per Kreditkartenzahlung (Master Card, Visa) bei Antragstellung fällig. Die Gebühren sind wechselkursabhängig und können sich somit ändern. Pass bis 24 Jahre *: Pass ab Alter von 24 Jahren *: Expresspass zuzüglich *: Zusendung (auf Wunsch)**: z. Zt. ca. 437,- DKK ca. 597,- DKK ca. 239,- DKK ca. 93,- bis 101,- DKK * Erhöhte Gebühren für Personen, die in Deutschland oder einem anderen Land als Dänemark gemeldet sind. ** Sofern der Reisepass nach Ausstellung zu Ihnen nach Hause übersandt werden soll. Hinweis Sollten Sie den Passantrag bei einem deutschen Honorarkonsul in Middelfart oder Aarhus stellen, so fallen weitere Gebühren für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift und von Kopien (siehe „Benötigte Unterlagen“) an. Sie haben die Möglichkeit, in einer der grenznahen innerdeutschen Passbehörden (Flensburg, Harrislee, Südtondern) einen Pass, Expresspass oder Personalausweis zu beantragen. In diesem Fall entsteht Ihnen allerdings aufgrund der örtlichen Unzuständigkeit eine erhöhte Gebühr. Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher die innerdeutsche Behörde an, bei der Sie ggf. den Pass beantragen wollen! Wenn Sie für ein minderjähriges Kind einen Pass beantragen möchten und das Kind nicht in Deutschland geboren wurde, kontaktieren Sie bitte immer vorab die Deutsche Botschaft Kopenhagen, um zu klären, ob eventuell noch Namenserklärungen nach deutschem Recht gemacht werden müssen, die in den grenznahen innerdeutschen Behörden nicht vorgenommen werden können. Passbehörde Flensburg: 0049-(0) 461 85 21 24 Bürgerhaus Harrislee: 0049-(0) 461 70 60 Amt Südtondern, Niebüll: 0049-(0) 4661 60 10 Haftungsausschluss: Die Angaben dieses Merkblattes beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Adresse: Stockholmsgade 57 DK-2100 København Ø Telefon: 0045-35 45 99 00 Fax: 0045-35 26 71 05 E-Mail: [email protected] www.kopenhagen.diplo.de
© Copyright 2024 ExpyDoc