Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses

Stand: Januar 2016
Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses
Für die Unterschriftbeglaubigung zur Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses
benötigen Sie einen Termin, den Sie über das Terminbuchungssystem der Botschaft buchen
können.
Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Südschweden können zwar grundsätzlich einen Antrag
auf Ausstellung eines Reisepasses mit biometrischen Merkmalen (ePass) oder Personalausweises in
der Botschaft Kopenhagen stellen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass mit der Antragstellung keine
weiteren rechtlichen Fragen verbunden sein dürfen (z.B. Namensführung, familienrechtliche Fragen
wie Vaterschaftsanerkennung u. Zustimmungserklärung, Erstantrag).
In diesen Fällen, sowie bezüglich der Beglaubigung von Unterschriften für
Genehmigungserklärungen, polizeiliche Führungszeugnisse, Erbausschlagungen sowie andere
konsularische Leistungen, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft Stockholm.
Örtliche Zuständigkeit
Führungszeugnisse werden vom zentralen Register des Bundesamts für Justiz erteilt. Die Anschrift
lautet:
Bundesamt für Justiz
– Bundeszentralregister –
Sachgebiet IV21/IR
53094 Bonn
Germany
Form des Antrages
Die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses erfolgt mit einem Formular. Dieses können
Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft Kopenhagen herunterladen.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich bei Ihrer Vorsprache ausweisen müssen. Legen Sie hierzu bitte Ihren
gültigen Reisepass oder Personalausweis vor.
Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Er kann sich bei der Antragstellung nicht
– auch nicht durch einen Rechtsanwalt – vertreten lassen. Wird die Person gesetzlich vertreten (z. B.
Minderjährige), so ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Der Antrag muss die
vollständigen Personendaten des Betroffenen enthalten und von ihm persönlich unterschrieben
werden. Die Personendaten und die Unterschrift müssen beglaubigt sein. Sie müssen also die
Unterschrift vor den Augen eines Konsularbeamten leisten.
Adresse:
Stockholmsgade 57
DK-2100 København Ø
Telefon: 0045-35 45 99 00
Fax: 0045-35 26 71 05
E-Mail: [email protected]
www.kopenhagen.diplo.de
Stand: Januar 2016
Eine solche Beglaubigung kann durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung
(Gebühr: 20,- Euro bzw. 150,- DKK) erteilt werden. Sie können Ihre Unterschrift somit auch bei
einem Honorarkonsul leisten, der anschließend die Beglaubigung vornimmt.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Führungszeugnisses weitere Gebühren anfallen.
Die Gebühr für jedes Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro und ist im Voraus zu entrichten. Dies ist
entweder per Überweisung oder per Scheck möglich.
Die Bankverbindungsdaten lauten:
Deutsche Bundesbank - Filiale Köln IBAN: DE49370000000038001005
BIC: MARKDEF1370
Verwendungszweck: (Aktenzeichen des Vorgangs - falls vorhanden – oder
Vor- u. Nachname der Antrag stellenden Person)
Bei Überweisungen ist die Durchschrift des Überweisungsauftrags – sofern möglich – mit dem Antrag
auf Erteilung des Führungszeugnisses an das Bundesamt für Justiz zu senden.
Sollten Sie eine Zahlung per Scheck bevorzugen, müssen Sie diesen mit dem Antrag an das
Bundesamt für Justiz senden. Schecks sollen grundsätzlich in Euro ausgestellt und auf eine deutsche
Bank bezogen sein. Gebühren, die von ausländischen Banken für die Einlösung eines (Auslands-)
Schecks erhoben werden, sind der Gebühr für das Führungszeugnis hinzuzurechnen. Fragen zu
Zahlungen per Scheck und deren Gebühren können von der jeweiligen ausländischen Bank
beantwortet werden.
Das Führungszeugnis kann erst nach Eingang der Gebühr oder Vorlage des Zahlungsnachweises erteilt
werden (§ 8 JVKostG).
Verschiedenes
Das Führungszeugnis kann nur dem Antragsteller persönlich an seine Privatanschrift übersandt
werden; diese Anschrift ist daher anzugeben. Auf Antrag kann das Führungszeugnis auch einer
deutschen Behörde übersandt werden, wenn das Führungszeugnis von dieser Behörde benötigt wird.
In diesem Fall ist ein „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ zu beantragen und die
Anschrift der Behörde sowie der Verwendungszweck und/oder das Aktenzeichen des Empfängers
anzugeben. Das Führungszeugnis kann nur in deutscher Sprache erteilt werden. Der Inhalt des
Führungszeugnisses richtet sich nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).
Dieses Merkblatt der Deutschen Botschaft Kopenhagen bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Das Merkblatt
dient daher lediglich zu Ihrer Orientierung und ersetzt weder eine rechtliche Beratung noch nimmt es die Entscheidung des zuständigen
Standesamtes vorweg, welche jederzeit vorbehalten wird. Sollte Ihr Fall hier nicht abgedeckt sein, wenden Sie sich bitte an die o.g.
Emailadresse.
Adresse:
Stockholmsgade 57
DK-2100 København Ø
Telefon: 0045-35 45 99 00
Fax: 0045-35 26 71 05
E-Mail: [email protected]
www.kopenhagen.diplo.de