Stand: Januar 2016 Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses Für die Unterschriftbeglaubigung zur Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses benötigen Sie einen Termin, den Sie über das Terminbuchungssystem der Botschaft buchen können. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Südschweden können zwar grundsätzlich einen Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses mit biometrischen Merkmalen (ePass) oder Personalausweises in der Botschaft Kopenhagen stellen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass mit der Antragstellung keine weiteren rechtlichen Fragen verbunden sein dürfen (z.B. Namensführung, familienrechtliche Fragen wie Vaterschaftsanerkennung u. Zustimmungserklärung, Erstantrag). In diesen Fällen, sowie bezüglich der Beglaubigung von Unterschriften für Genehmigungserklärungen, polizeiliche Führungszeugnisse, Erbausschlagungen sowie andere konsularische Leistungen, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft Stockholm. Örtliche Zuständigkeit Führungszeugnisse werden vom zentralen Register des Bundesamts für Justiz erteilt. Die Anschrift lautet: Bundesamt für Justiz – Bundeszentralregister – Sachgebiet IV21/IR 53094 Bonn Germany Form des Antrages Die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses erfolgt mit einem Formular. Dieses können Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft Kopenhagen herunterladen. Beachten Sie bitte, dass Sie sich bei Ihrer Vorsprache ausweisen müssen. Legen Sie hierzu bitte Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis vor. Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Er kann sich bei der Antragstellung nicht – auch nicht durch einen Rechtsanwalt – vertreten lassen. Wird die Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), so ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Der Antrag muss die vollständigen Personendaten des Betroffenen enthalten und von ihm persönlich unterschrieben werden. Die Personendaten und die Unterschrift müssen beglaubigt sein. Sie müssen also die Unterschrift vor den Augen eines Konsularbeamten leisten. Adresse: Stockholmsgade 57 DK-2100 København Ø Telefon: 0045-35 45 99 00 Fax: 0045-35 26 71 05 E-Mail: [email protected] www.kopenhagen.diplo.de Stand: Januar 2016 Eine solche Beglaubigung kann durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung (Gebühr: 20,- Euro bzw. 150,- DKK) erteilt werden. Sie können Ihre Unterschrift somit auch bei einem Honorarkonsul leisten, der anschließend die Beglaubigung vornimmt. Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Führungszeugnisses weitere Gebühren anfallen. Die Gebühr für jedes Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro und ist im Voraus zu entrichten. Dies ist entweder per Überweisung oder per Scheck möglich. Die Bankverbindungsdaten lauten: Deutsche Bundesbank - Filiale Köln IBAN: DE49370000000038001005 BIC: MARKDEF1370 Verwendungszweck: (Aktenzeichen des Vorgangs - falls vorhanden – oder Vor- u. Nachname der Antrag stellenden Person) Bei Überweisungen ist die Durchschrift des Überweisungsauftrags – sofern möglich – mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses an das Bundesamt für Justiz zu senden. Sollten Sie eine Zahlung per Scheck bevorzugen, müssen Sie diesen mit dem Antrag an das Bundesamt für Justiz senden. Schecks sollen grundsätzlich in Euro ausgestellt und auf eine deutsche Bank bezogen sein. Gebühren, die von ausländischen Banken für die Einlösung eines (Auslands-) Schecks erhoben werden, sind der Gebühr für das Führungszeugnis hinzuzurechnen. Fragen zu Zahlungen per Scheck und deren Gebühren können von der jeweiligen ausländischen Bank beantwortet werden. Das Führungszeugnis kann erst nach Eingang der Gebühr oder Vorlage des Zahlungsnachweises erteilt werden (§ 8 JVKostG). Verschiedenes Das Führungszeugnis kann nur dem Antragsteller persönlich an seine Privatanschrift übersandt werden; diese Anschrift ist daher anzugeben. Auf Antrag kann das Führungszeugnis auch einer deutschen Behörde übersandt werden, wenn das Führungszeugnis von dieser Behörde benötigt wird. In diesem Fall ist ein „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ zu beantragen und die Anschrift der Behörde sowie der Verwendungszweck und/oder das Aktenzeichen des Empfängers anzugeben. Das Führungszeugnis kann nur in deutscher Sprache erteilt werden. Der Inhalt des Führungszeugnisses richtet sich nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG). Dieses Merkblatt der Deutschen Botschaft Kopenhagen bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Das Merkblatt dient daher lediglich zu Ihrer Orientierung und ersetzt weder eine rechtliche Beratung noch nimmt es die Entscheidung des zuständigen Standesamtes vorweg, welche jederzeit vorbehalten wird. Sollte Ihr Fall hier nicht abgedeckt sein, wenden Sie sich bitte an die o.g. Emailadresse. Adresse: Stockholmsgade 57 DK-2100 København Ø Telefon: 0045-35 45 99 00 Fax: 0045-35 26 71 05 E-Mail: [email protected] www.kopenhagen.diplo.de
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