Arbeitsvertrag zwischen als Arbeitgeber (Name/Firma, Anschrift) und als Arbeitnehmer (Name, Geburtsdatum, Anschrift) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Inhalt und Beginn des Arbeitsverhältnisses 1. Herr/Frau/Fräulein ____________________________ tritt ab ______________ als ______________________ unbefristet / befristet bis __________ *) in die Dienste des oben bezeichneten Arbeitgebers. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ____ Stunden. 2. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die ersten ___ Monate (bis 6) als Probearbeitsverhältnis. Während dieser Probezeit kann beiderseits mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. 3. Die Verwendung des Arbeitnehmers richtet sich nach den betrieblichen Bedürfnissen des Arbeitgebers. § 2 Arbeitsentgelt 1. Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Arbeitsentgelt (Bruttogehalt) in Höhe von ______________ €. 2. Das Arbeitsentgelt ist jeweils am Monatsende zahlbar. 3. Lohn- und sonstige Ansprüche auf Vergütung darf der Arbeitnehmer weder abtreten noch verpfänden. 4. Bei Pfändungen der Arbeitsvergütung ist der Arbeitgeber berechtigt, 3 % des jeweils an den Gläubiger zu überweisenden Betrages als Kosten für die Bearbeitung der Pfändung einzubehalten. § 3 Besondere Bezüge 1. Neben dem in § 2 festgelegten Arbeitsentgelt werden noch folgende Leistungen oder Sachbezüge vereinbart: 2. Soweit dem Arbeitnehmer eine Gratifikation (z.B. Weihnachtsgratifikation) nicht auf vertraglicher Grundlage gewährt wird, erfolgt dies freiwillig ohne Begründung eines Rechtsanspruchs und nur bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung. Ist das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung durch den Arbeitnehmer bzw. aus Gründen, die im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers liegen, durch den Arbeitgeber gekündigt, so ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung dieser Gratifikation verpflichtet: Bei Austritt vor 31.03. des Folgejahres 30.06. des Folgejahres Höhe der Gratifikation über 110,00 € bis ein Monatsgehalt mehr als ein Monatsgehalt volle Rückzahlung 50 % Rückzahlung Bereits geleistete Zahlungen sind entweder zurückzugewähren oder können bei der nächsten Gehaltszahlung unter Beachtung der Pfändungsfreigrenze einbehalten werden. Diese Rückzahlungsvereinbarung gilt nicht, wenn die Gratifikation € 110,00 nicht übersteigt. 3. Die vorstehende Regelung findet entsprechende Anwendung auf alle freiwilligen Sonderleistungen. § 4 Urlaub 1. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub von ____ Tagen. Sollte er aus betrieblichen Gründen an dem Urlaubsantritt verhindert sein, so ist ihm eine angemessene Urlaubsentschädigung zu gewähren. Im Jahr des Ein- bzw. Austritts wird der Urlaub zeitanteilig gewährt. 2. Wegen des Zeitpunkts des Urlaubs ist auf die Geschäftslage und die Dringlichkeit der vorliegenden Arbeiten Rücksicht zu nehmen. 1 2 § 5 Arbeitsfähigkeit 1. Der Arbeitnehmer erklärt, daß er an keiner ansteckenden oder die Berufsausübung beeinträchtigenden Krankheit leidet, keine körperlichen oder gesundheitlichen Mängel (z. B. chronische Krankheiten) verschwiegen hat und im Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages den Bestimmungen des Mutterschutz- und des Schwerbehindertengesetzes nicht unterliegt 2. Die Feststellung der Schwangerschaft und von Rechten aus dem Schwerbeschädigtengesetz bzw. anderen Gesetzen ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. 3. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Krankheit oder einer sonstigen entschuldbaren Verhinderung den Grund oder die voraussichtliche Dauer seiner Verhinderung vorher bzw. unverzüglich mitzuteilen und im Krankheitsfalle spätestens vor Ablauf des 3. Arbeitstages durch eine Bescheinigung der Krankenkasse oder des behandelten Arztes nachzuweisen. Das Gehalt wird für die Dauer von bis zu 6 Wochen fortgezahlt, die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. § 6 Verschwiegenheitspflicht Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie über alle betriebsinternen vertraulichen Angelegenheiten während der Dauer und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. § 7 Nebentätigkeit Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeiten auszuüben, sich nicht an anderen Unternehmen der gleichen Branche des Arbeitgebers zu beteiligen und auch nicht deren Gründung vorzubereiten. § 8 Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1. Das Arbeitsverhältnis endet von selbst mit Vollendung des 60./65.*) Lebensjahres. 2. Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. § 9 Vertragsstrafe bei Vertragsbruch Tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht an, löst er das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist, oder wird der Arbeitgeber durch schuldhaftes vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlaßt, so hat der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Bruttomonatslohn zu zahlen. Der Arbeitgeber kann einen weitergehenden Schaden geltend machen. § 10 Gerichtsstand Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis wird das für den Sitz des Betriebes örtlich zuständige Arbeitsgericht vereinbart. § 11 Vertragsänderungen Änderungen dieses Vertrages und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. § 12 Besondere Abmachungen ________________________________ (Ort, Datum) (Arbeitgeber) (*) Nichtzutreffendes bitte streichen! (Arbeitnehmer)
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