Wildunfälle in Bayern

Foto: M. Breuer
Wildunfälle in Bayern
Folgen zerschnittener Lebensräume
Das Bayerische Innenministerium hat im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 2020 „Bayern mobil –
sicher ans Ziel“ zusammen mit dem BJV eine Untersuchung zu den Wildunfällen in Bayern durchgeführt. Jetzt
liegt der Untersuchungsbericht vor. BJV-Präsidiumsmitglied Andreas Ruepp, Vorsitzender des BJV-Ausschusses
Revier- und Wildschutz und selbst Polizeibeamter, hat die Ergebnisse der Untersuchung bewertet.
Was wurde untersucht?
Die Ergebnisse
Insgesamt wurden drei Teststrecken unter die Lupe genommen. Die notwendigen Untersuchungsdaten kamen über die
Polizei, die die Wildunfälle aufgenommen hat, und über Erfassungsbögen, die die Jagdausübungsberechtigten entlang
der Teststrecken ausfüllen sollten. Allerdings waren viele
Daten recht ungenau, weil die Unfallaufnahme meist nur telefonisch durchgeführt wurde und kein Streifenwagen mehr
vor Ort war. So konnten wichtige Informationen wie etwa
über die Witterung, die Geschwindigkeit des Autos oder über
den Zustand der Straße nicht erfasst werden. Es wurden fast
ausschließlich Unfälle mit Schalenwild und kaum Unfälle
mit anderen Tieren gemeldet. Die privaten Jäger haben die
Erfassungsbögen oft nicht vollständig und auch nicht zeitnah ausgefüllt. Erfasst wurden auch die Jahreszeit und die
Uhrzeit des Unfalls.
Bei der Untersuchung hat sich gezeigt, dass vor allem Berufspendler betroffen sind, die die Straße kennen und täglich fahren. Die meisten Unfälle passierten in den frühen
Morgenstunden.
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Die Auswirkungen der Geschwindigkeit ließ sich wegen der
fehlenden Daten nur schlecht direkt belegen. Mit Sicherheit aber wirkt sich die gefahrene Geschwindigkeit auf die
Häufigkeit der Wildunfälle aus. Das zeigt die Zahl der Wildunfälle bei Regen und Nebel, wenn die Autofahrer langsamer unterwegs sind. Dann nämlich passieren auch weniger
Wildunfälle. Der Grund: Bei geringeren Geschwindigkeiten
kann der Autofahrer das Wild eher erkennen, es bleibt ihm
Zeit, zu reagieren. Außerdem sind die Folgen beim Anprall
deutlich geringer.
Wildwarnreflektoren haben sich in vielen Revieren bewährt
und werden auch weiterhin mit großem finanziellem Aufwand von der privaten Jägerschaft selbst angebracht.
Das Gefahrenzeichen 142 wird sozusagen inflationär gebraucht und bewirkt keine Aufmerksamkeit mehr beim Verkehrsteilnehmer. Das heißt, es wird in der Praxis nicht beachtet.
Folgerungen
Die Bevölkerungszahl in Bayern steigt ständig an. Die Folge
ist ein steigender Flächenverbrach, auch für die Infrastruktur im Verkehrswesen. Die steigende Mobilität gerade im
ländlichen Raum und mehr und besser ausgebaute Straßen
führen zu höheren Fahrgeschwindigkeiten bei immer mehr
Verkehr. Wenn dann Lebensräume unserer Wildtiere kleiner
oder zerschnitten werden, sind die Zahlen der Wildunfälle
nur eine Folge unseres Verhaltens.
Vermehrter Abschuss in Straßennähe bedeutet nicht unbedingt weniger Wildunfälle. Denn gute Lebensräume werden
bald wieder besetzt.
 Das Gefahrenzeichen 142 muss neu gestaltet werden, so
dass es wieder wahrgenommen wird. Größe, Farbgestaltung und Hintergrund müssen verändert und verbessert
werden. Es soll nur an Unfallschwerpunkten eingesetzt
werden.
 Prüfung temporärer Geschwindigkeitsbegrenzung in besonders kritischen Bereichen.
 Die Vegetation neben der Fahrbahn muss für Tiere unattraktiv sein. Ausgleichsflächen wie Hecken oder Feuchtwiesen dürfen nicht entlang des Straßenrandes angelegt
werden.
 Einrichtung lokaler Wildunfallkommissionen
 Gemeinsame Aufklärungskampagne in den Medien, um
Verkehrsteilnehmer zu gewinnen
Wir Autofahrer nutzen den Lebensraum der Wildtiere
für unsere Mobilität. Dementsprechend sollten wir uns
auch verhalten.
Wildwarnreflektoren standardmäßig vom Baulastträger an
den Leitpfosten angebracht, erhöhen die Kosten pro Kilometer nur unwesentlich. Sie sind ein sinnvoller Beitrag zur
Verkehrssicherheit.
Die wichtigsten Punkte zur Vermeidung von Wildunfällen können Sie
jetzt auf dem aktuellen BJV-Flyer zur
Wildunfallverhütung nachlesen.
Forderungen des BJV
Den Flyer erhalten Sie kostenfrei
über die BJV-Geschäftsstelle,
Ansprechpartnerin Ramona Pohl,
Tel.: 089/990234-34, E-Mail:
[email protected]
 Der Baulastträger muss Wildwarnreflektoren standardmäßig an den Leitpfosten anbringen, das darf nicht das
Privatvergnügen der Revierinhaber bleiben.
 Die Wildwarnreflektoren müssen neuester Bauart mit
Spiegelreflexeinrichtungen sein.
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