Foto: M. Breuer Wildunfälle in Bayern Folgen zerschnittener Lebensräume Das Bayerische Innenministerium hat im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 2020 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ zusammen mit dem BJV eine Untersuchung zu den Wildunfällen in Bayern durchgeführt. Jetzt liegt der Untersuchungsbericht vor. BJV-Präsidiumsmitglied Andreas Ruepp, Vorsitzender des BJV-Ausschusses Revier- und Wildschutz und selbst Polizeibeamter, hat die Ergebnisse der Untersuchung bewertet. Was wurde untersucht? Die Ergebnisse Insgesamt wurden drei Teststrecken unter die Lupe genommen. Die notwendigen Untersuchungsdaten kamen über die Polizei, die die Wildunfälle aufgenommen hat, und über Erfassungsbögen, die die Jagdausübungsberechtigten entlang der Teststrecken ausfüllen sollten. Allerdings waren viele Daten recht ungenau, weil die Unfallaufnahme meist nur telefonisch durchgeführt wurde und kein Streifenwagen mehr vor Ort war. So konnten wichtige Informationen wie etwa über die Witterung, die Geschwindigkeit des Autos oder über den Zustand der Straße nicht erfasst werden. Es wurden fast ausschließlich Unfälle mit Schalenwild und kaum Unfälle mit anderen Tieren gemeldet. Die privaten Jäger haben die Erfassungsbögen oft nicht vollständig und auch nicht zeitnah ausgefüllt. Erfasst wurden auch die Jahreszeit und die Uhrzeit des Unfalls. Bei der Untersuchung hat sich gezeigt, dass vor allem Berufspendler betroffen sind, die die Straße kennen und täglich fahren. Die meisten Unfälle passierten in den frühen Morgenstunden. 16 01/2016 Die Auswirkungen der Geschwindigkeit ließ sich wegen der fehlenden Daten nur schlecht direkt belegen. Mit Sicherheit aber wirkt sich die gefahrene Geschwindigkeit auf die Häufigkeit der Wildunfälle aus. Das zeigt die Zahl der Wildunfälle bei Regen und Nebel, wenn die Autofahrer langsamer unterwegs sind. Dann nämlich passieren auch weniger Wildunfälle. Der Grund: Bei geringeren Geschwindigkeiten kann der Autofahrer das Wild eher erkennen, es bleibt ihm Zeit, zu reagieren. Außerdem sind die Folgen beim Anprall deutlich geringer. Wildwarnreflektoren haben sich in vielen Revieren bewährt und werden auch weiterhin mit großem finanziellem Aufwand von der privaten Jägerschaft selbst angebracht. Das Gefahrenzeichen 142 wird sozusagen inflationär gebraucht und bewirkt keine Aufmerksamkeit mehr beim Verkehrsteilnehmer. Das heißt, es wird in der Praxis nicht beachtet. Folgerungen Die Bevölkerungszahl in Bayern steigt ständig an. Die Folge ist ein steigender Flächenverbrach, auch für die Infrastruktur im Verkehrswesen. Die steigende Mobilität gerade im ländlichen Raum und mehr und besser ausgebaute Straßen führen zu höheren Fahrgeschwindigkeiten bei immer mehr Verkehr. Wenn dann Lebensräume unserer Wildtiere kleiner oder zerschnitten werden, sind die Zahlen der Wildunfälle nur eine Folge unseres Verhaltens. Vermehrter Abschuss in Straßennähe bedeutet nicht unbedingt weniger Wildunfälle. Denn gute Lebensräume werden bald wieder besetzt. Das Gefahrenzeichen 142 muss neu gestaltet werden, so dass es wieder wahrgenommen wird. Größe, Farbgestaltung und Hintergrund müssen verändert und verbessert werden. Es soll nur an Unfallschwerpunkten eingesetzt werden. Prüfung temporärer Geschwindigkeitsbegrenzung in besonders kritischen Bereichen. Die Vegetation neben der Fahrbahn muss für Tiere unattraktiv sein. Ausgleichsflächen wie Hecken oder Feuchtwiesen dürfen nicht entlang des Straßenrandes angelegt werden. Einrichtung lokaler Wildunfallkommissionen Gemeinsame Aufklärungskampagne in den Medien, um Verkehrsteilnehmer zu gewinnen Wir Autofahrer nutzen den Lebensraum der Wildtiere für unsere Mobilität. Dementsprechend sollten wir uns auch verhalten. Wildwarnreflektoren standardmäßig vom Baulastträger an den Leitpfosten angebracht, erhöhen die Kosten pro Kilometer nur unwesentlich. Sie sind ein sinnvoller Beitrag zur Verkehrssicherheit. Die wichtigsten Punkte zur Vermeidung von Wildunfällen können Sie jetzt auf dem aktuellen BJV-Flyer zur Wildunfallverhütung nachlesen. Forderungen des BJV Den Flyer erhalten Sie kostenfrei über die BJV-Geschäftsstelle, Ansprechpartnerin Ramona Pohl, Tel.: 089/990234-34, E-Mail: [email protected] Der Baulastträger muss Wildwarnreflektoren standardmäßig an den Leitpfosten anbringen, das darf nicht das Privatvergnügen der Revierinhaber bleiben. Die Wildwarnreflektoren müssen neuester Bauart mit Spiegelreflexeinrichtungen sein. 01/2016 17
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