Strafanzeige Generalbundesanwalt Karlsruhe Antifa-SA

Ferdinand Karnath
Bundesvorsitzender der Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV)
Geschäftssitz der Partei: Landsberger Allee 220, 10367 Berlin
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
Neue Strafanzeige wegen wiederholten versuchten Mordes durch die parteipolitisch angestiftete und gefoerderte terroristische Antifa-SA aus der Rigaer-/Liebigstrasse zum Nachteil von zunaechst zwei Polizeibeamten am 03.09.2015/01.50 Uhr.
Ferdinand Karnath, Bundesvorsitzender
Berlin, den 04.09.2015
Werter Generalbundesanwalt,
Bezugnehmend auf unsere bereits an die StaA Bln ergangene Strafanzeige vom
30.08.2015 wegen mehrfachen versuchten Mordes durch die „Antifa-SA“ in Berlin zum
Nachteil der Berliner Polizei, die auch fuer die gesamte Leserschaft der DNV,
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einschliesslich aller Polizeibeamten im gesamten Bundesgebiet, auf unserer Netzseite im
Rahmen des demokratischen Transparenzgebotes aus dem Parteiengesetz zur
Kenntnisnahme eingestellt ist:
http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/Strafanzeigewegen%20versuchten%20MordesuaDAntifaS
A30072015RigaerStr.pdf
moechte ich Ihnen Namens und im Auftrag der Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV), als Bundesvorsitzender, diese weitere Strafanzeige mit den oben angegebenen Delikten zukommen lassen.
Wie Ihnen bereits bekannt ist, gab es erneut einen heimtueckischen Mordversuch an
weiteren zwei uniformierten Polizeibeamten in einem Streifenwagen aus niedrigen Beweggruenden in der Rigaer-/Samariterstrasse durch die dort lokalisierte terroristische
„Antifa-SA“:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-friedrichshain-rigaer-strasse-wiederpflastersteine-gegen-die-polizei/12272430.html
Tatort in concreto war diesmal der Kreuzungsbereich Samariterstrasse/Rigaer Strasse in
Berlin - Friedrichshain, wo am 03.09.2015, ca. gegen 01.50 Uhr vom Dach des Eckhauses bzw. der angrenzenden Haeuser, wie der Samariterstrasse Nr.32, unvermittelt
ein Steinhagel auf einen mit zwei Beamten besetzten uniformierten Streifenwagen niederging. Dieser Steinhagel erfolgte mit auesserster Heftigkeit und einer Intensitaet, die
im Ergebnis unstreitig zur Toetung der beiden Insassen haette fuehren koennen, wenn
diese das Fahrzeug zu einem fuer sie unguenstigen Zeitpunkt verlassen haetten. Insofern ein absoluter Toetungsvorsatz durch die Taeter aua der terroristischen „Antifa-SA“
juristisch bejaht werden kann.
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Wir bejahen auch hier wieder die Erfuellung der Mordmerkmale „Heimtuecke“, „Hass“
und „niedrige Beweggruende“ und vertreten dahingehend weiterhin die Mindermeinung
in der Jurisprudenz, dass das Bekanntsein dieses Wohneinzugsgebietes als Zentrum
des terroristischen, nationalsozialistischen, also linken Terrors, aus der dort lokalisierten
„Antifa-SA“ und ihrer unmittelbaren Unterstuetzerszene k e i n juristischer Ausschlussgrund fuer das Zugestehen der Arg- und Wehrlosigkeit bei den beiden am Ort betroffenen Polizeibeamten angefuehrt werden kann.
Unser Gegenverfassungsschutz hatte schon ca. gegen 01.15 Uhr auf den Daechern
Rigaer Strasse 78 und Samariterstrasse 32 verdaechtige Personen der „Antifa-SA“
festgestellt und mit uns in Kontakt stehende Personen gebeten, die Polizei von Personen
auf dem Dach telefonisch in Kenntnis zu setzen. Unbeschadet unserer Aufforderung
erging ein entsprechender Anruf an die Polizei.
Es erfolgte jedoch keine zeitnahe Vorwarnung von vor Ort eingesetzten Streifen, insbesondere nicht der am Ende betroffenen Streife durch die eigene Polizeifuehrung.
Ferner ist wieder erstaunlich, dass sich die Taeter just zu einem Zeitpunkt auf den angrenzenden Daechern auf eine derartige terroristische Aktion vorbereiteten, als ein Streifenwagen der Berliner Polizei ganz konkret in dieser Richtung unterwegs war.
Wie bereits in unserer vorangegangenen Anzeige ausgefuehrt, hegen wir den begruendeten Verdacht, dass die „Antifa-SA“ im Hinblick auf die von ihr veruebten terroristischen Angriffe in irgendeiner Weise Kenntnis von den Standorten und somit dem Herannahen von Streifenfahrzeugen, sowohl in Uniform, als auch in Zivil, haben. Fraglich ist,
ob die terroristische Vereinigung „Antifa-SA“ selbst ueber technische Geraete verfuegt,
die es ihr ermoeglicht, den Funk abzuhoeren oder eine eigene Standortermittlung zu Polizeifahrzeugen durchzufuehren, oder ob diese Terroristen von Dritten, darunter auch in
Betracht zu ziehen, aus dem Kreis der politischen Polizeifuehrung mit Informationen versorgt werden.
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Unsere eigenen verdeckten Ermittler unseres Gegenverfassungsschutzes sind an dieser
Frage vor Ort bereits dran und haben im Vorfeld seit Montag dieser Woche herausgefunden, dass sich nun zunehmend nicht mehr in der linken, also nationalsozialistischen Unterstuetzerszene, mit Mobiltelefonen verstaendigt wird, sondern mittels
kleiner hochwertiger Funkgeraete. Vielleicht ist dies auch eine Reaktion auf unsere
Strafanzeige gegen die „Antifa-SA“ und ihre Antifter- und Unterstuetzebene aus den
Parteien „Die Linke“, „Die Gruenen“ und die „SPD“, in der wir angeben, den
Mobilfunkverkehr durch unseren eigenen Gegenverfassungsschutz ueberwacht zu
haben:
http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/StrafanzeigeStaAFrabkfurtzurEZBGewaltorgieAntifaSA19
032015.pdf
Auch im vorliegenden Fall erweitern wir diese Strafanzeige um die Anstifter- und Beihelferebene, bzw. bitten wir direkt um eine Ermittlung in Richtung aller Teilnahmeformen.
In concreto erstatten wir im Ergebnis unserer Uberlegungen hiermit auch diese Strafanzeige gegen den Praesidenten des Landesamtes fuer Verfassungschutz Berlin, namentlich Herrn
Bernd Palenda,
der im Wesentlichen Verantwortung dafuer (mit-)traegt, dass trotz Kenntnis der konkreten terroristischen Planungen durch die politische „Antifa-SA“-Anstifterebene, bezueglich des ob und wie, seit mindestens Januar 2015, n i c h t s zum Abstellen der
bisher immer weiter eskalierenden Lage, ganz konkret zum Nachteil bereits etlicher Polizeibeamter, unternommen hat. Insofern ist hier der begruendete Verdacht einer Strafvereitelung im Amt, Beihilfe in besonderer Weise und andere Teilnahmeformen an den
vorangegangenen Straftaten und dieser in Rede stehenden Straftat zu unterstellen, denn
die in der „Antifa-SA“ infiltrierten Spitzel des Landesamtes fuer Vverfassungsschutz
Berlin konnte unser Gegenverfassungsschutz bereits feststellen. Nach eigenem Bekun4
den ist Herr Palenda seit Beginn des Jahres 2015 somit detailliert darueber unterrichtet,
dass die terroristische „Antifa-SA“
„die gezielte Toetung von Polizeibeamten durch heimtueckische Attacken fuer in
der Gesellschaft vermittelbar haelt“.
In Anbetracht der Haeufung und Intensitaet genau dieser konkret dargelegten Attacken
seit Jahresbeginn, kann somit unterstellt werden, dass ein konsequentes Vorgehen des
Verfassungsschutzes in Berlin gegen diese terroristische Gruppe und deren gesamte
Anstifter- und Unterstuetzerebene vorsaetzlich n i c h t erfolgt ist.
Als Resultat dessen muessen wir nun auch den Fokus bewusst auf die vom Landverfassungsschutz horizontal mit Informationen versorgten Institutionen richten, zu deren
originaeren Aufgaben die Verfolgung von terroristischen Vereinigungen, wie der „AntifaSA“ gehoeren. An erster Stelle steht hier die Senatsbehoerde des Innensenators,
namentlich benannt mit Herrn
Frank Henkel
Wenn man die Angaben des Herrn Henkel zum Verfassungsschutzbericht 2014 zu den
linksextremistischen Taten liest, hat man den Eindruck, dass der Linksextremismus
durch die „Antifa-SA“ in concreto sich am „Selbstabbauen“ ist und die Straftaten insgesamt ruecklaeufig waeren. Unser eigener Gegenverfassungsschutz hat nur fuer das
Jahr 2014 und nur fuer den Bereich Berlin „Nord-Ost“ mit Schwerpunkt Kreuzberg-Friedrichshain mehr als 5670 Straftaten der “Antifa-SA“ festgestellt, die klar dieser zugeordnet werden koennen. Dass diese nicht alle angezeigt wurden, ist kein Ausschlussgrund
fuer die bestehende Statistik und fuer 2015 bemuehen wir uns, die direkt Betroffenen als
Geschaedigte zu ermitteln und stellvertretend fuer diese Strafanzeigen zu erstatten, bis
unter dem Druck derselben sich die Verhaeltnisse zu unseren Gunsten vor Ort aendern.
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Herrn Henkel unterstellen wir hiermit bewusst ein Wegsehen und Untenhalten der erforderlichen Ermittlungen gegen die „Antifa-SA“, weil es gegenwaertig politisch opportun
ist, da die Unterstuetzer- und Antifterpartei „SPD“ mit der CDU, der der Innensenator
angehoert, parteipolitisch in Berlin eine Koalition eingegangen ist. Interessant ist in
seinen Angaben zum Verfassungsschutzbericht 2014 auch der Hinweis auf die
sogenannte „Reichsbuergerszene“, auf die viel eher und gewichtig ein Blick gelegt
wurde, als eben auf die „Antifa-SA“. Schwer wiegt hier auch unserer Vorwurf gegen den
Innensenator, gerade uns voellig sinnwidrig zur Reichsbuergerszene zuzurechnen
(siehe Lagebericht 2013 zu politischen Straftaten) und damit dem Verdacht massiv
Nahrung zuzufuehren, dass die Innensenatsbehoerde die „Antifa-SA“ intensiv schuetzt
und im Gegenzug uns politisch verfolgt.
Aus diesem Grund ist im Horizontalgefuege des in Rede stehenden Informationsflusses
im Eergebnis auch der Polizeipraesident in Berlin, namentlich mit Herrn
Klaus Kandt,
und dessen von SPD-Parteibuchtraegern durchsetzter Planungsstab in den Fokus der
Ermittlungen zu ziehen. Wie Ihnen aus den vorangegangenen Strafanzeigen und
Verweisen bekannt ist, hat der Polizeipraesident keine unserer Anschreiben bis heute
ueberhaupt beantwortet. Unbeschadet dessen, dass dies ein absolut ungebuehrliches
Verhalten und eine rechtlich unzulaessige Missachtung von berechtigten Buergerinteressen darstellt, naehrt dieses Verhalten zuvoerderst unseren schwerwiegenden
Anwurf, dass bewusst und parteipolitisch opportun zum Nachteil von auf der Strasse
Dienst verrichtenden Polizeibeamten zu Gunsten der terroristischen „Antifa-SA“ agiert
wird. Insofern steht der gesamte Planungsstab nebst Polizeipraesidenten im Verdacht in
irgendeiner Weise eine kollektive Strafvereitelung zu begehen und Beihilfe zu schweren
Straftaten zum Schaden des oeffentlichen Gemeinswesens zu leisten, die bereits die
Qualitaet der Unterstuetzung einer terroristischen Vereinigung annimmt.
Angesichts der Tatsache, dass dieser auch nicht unseren Antrag auf Polizeischutz wegen der „spontanen“ Steinwurfattacken der terrroristischen „Antifa-SA“ auf das „Hassobjekt“ Polizei beantwortet hat, den wir anschliessend eingefuegt haben, gehen wir
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berechtigt davon aus, dass nicht nur die Kommunikationslinie zwischen uns Buergern
und der verantwortlichen Polizeifuehrung nicht besteht, sondern die Terroristen
offensichtlich unterstuetzt werden.
Nachfolgend der eingefuegte und nicht beantwortete Antrag:
Larissa und Ferdinand Karnath
Berlin, den 07.08.2015
Landsberger Allee 220
Tel.: 030 453 05 502
10367 Berlin
Polizeipraesidenten in Berlin
Platz der Luftbruecke 6
12101 Berlin
Antrag auf umfassenden Polizeischutz
Werter Herr Polizeipraesident Kandt,
Unser Sohn besucht ab dem 31.08.2015 die 5. Klasse am Heinrich – Hertz – Gymnasium in Berlin – Friedrichshain, Rigaer Strasse 82. Auf Grund der sich dort nun in der
Rigaer Strasse haeufenden brutalen Uebergriffe auf das Hassobjekt „Polizei“ durch
Steinwuerfe der dort verorteten und parteipolitisch gedeckten terroristischen „Antifa-SA“,
fuerchten wir bewusst eine Kindeswohlgefaehrung unseres Sohnes an Leib, Leben und
Eigentum.
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In unmittelbarer Naehe zum Gymnasium befindet sich auch das von uns betriebene Gewerbe als Handwerksbetrieb, das in der Vergangenheit bereits mehrmals Ziel der terroristischen „Antifa-SA“ durch Volksverhetzungen, Morddrohungen und Sachbeschaedigungen wurde, weil wir uns mit den bestehenden Missstaenden seit ueber vier Jahren
auseinandersetzen und diese abstellen wollen.
Die im Kiez aufhaeltliche NS-Fraktion aus Gruenen, Besetzern, Linken und SPD –
Mitgliedern hat ausweislich unserer eigenen Erkenntnisse angekuendigt, in der nahen
Zukunft noch haerter und brutaler gegen die verhasste Polizei vor Ort vorgehen zu
wollen.
Im letzten Monat wurde sogar schon eine Zivilstreife mittels Steinwuerfe von Daechern
der besetzten Haeuser angegriffen, auf Grund dessen wir davon ausgehen muessen,
dass bei Auftauchen eines „Hassobjektes“ zu jeder Zeit Steinwurfattacken auf dieses
stattfinden koennten.
Seit Wochen ist die zustaendige Polizei nicht in der Lage gegen diese NS – Terroristen
vorzugehen, weil dieser, sowohl politische als auch andere Gruende ein rechtsstaatliches Vorgehen vereiteln.
Wir beantragen hiermit Folgendes:
1. Polizeischutz fuer unseren Sohn Ferdinand Karnath Jun. ab dem 31.08.2015 bis
auf Weiteres unbefristet fuer den taeglichen Gang zur Schule und dem taeglichen
Weggang nach Schulschluss.
2. Eine umgehende Entfernung aller politischen Antifa-SA - Spruehparolen am
oeffentlichen Gebaeude des Gynasiums, insbesondere der Strassenfassade.
3. Eine unverzuegliche (Wieder-)Herstellung des rechtlich geforderten Erscheinungsbildes der gesamten Strasse in Bezug auf die angrenzenden Haeuser nach
den geltenden Staedtebauvorschriften und Stadtplanungsvorgaben.
4. Ein umgehendes Abhaengen aller an den Fassaden der Antifa-SA – Haeuser
befindlichen Gewaltaufrufe und politischen NS- Daueransagen.
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5. Ein sofortiges Entfernen aller an den Fassaden haengenden Gegenstaenden wie
schweres Schuhwerk, Koffer und aehnlichen Gegenstaenden aus Gruenden der
polizeilichen Sicherheit.
6. Eine Ueberpruefung der betreffenden angrenzenden Haeuser auf Steinedepots
und Dachbetretungswege, die zu beseitigen und abzusperren sind.
Sollten Sie unserer Aufforderung nicht zeitgerecht nachkommen oder ausreichend genuegen, werden wir das zustaendige Verwaltungsgericht anrufen und dort um eine einstweilige Anordnung zu Ihren Ungunsten ersuchen, ueber die wir hilfsweise durch eine
Ersatzvornahme Dritter unsere Forderungen umgesetzt bekommen.
Alle Verantwortlichen innerhalb der Polizei, die diesen Antrag parteipolitisch motiviert zu
vereiteln suchen, werden wir auf allen Ebenen des geltenden Rechtes zur Verantwortung
ziehen und behalten uns Schadenersatzansprueche, wegen massiver Grundrechtsverletzungen zum Nachteil unseres Sohnes und uns als seine Eltern, und eine angemessene
Ersatzmassnahme, vor.
Um Ihnen die vor Ort laengst faellige Durchsetzung als Staatsgewalt zu ermoeglichen,
verweisen wir auf die Strafanzeige der Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV)
vom 30.07.2015 an die Staatsanwaltschaft Berlin, Abteilung 231, die auf anderer Ebene
ebenfalls gegen die vor Ort terroristisch agierende Antifa-SA vorgehen wird.
Nachfolgend die konkreten Bilddokumente, die unseren Antrag von lfd. Nr.1 – 6
unterstreichen sollen.
Sie sind gefordert.
Dieses Schreiben wird auch an die Leitung des Gymnasiums ergehen, damit diese von
den beantragten polizeilichen Massnahmen in Kenntnis gesetzt wird.
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Die Notwendigkeit einer Aenderung der Politik in dieser Strasse beweist der schwere
Brandanschlag vom Juli genau gegenueber dem Gymnasium, dem vier Pkw und ein
Kleintransporter zum Opfer fielen. Um eine Gefaehrung der Kinder und Jugendlichen des
Gymnasiums mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Tageszeit auszuschliessen, damit nachher beim tatsaechlichen Schaden von Ihrer Seite nicht gesagt
wird: „Pech gehabt, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren“, fordern wir
eindringlich eine parteipolitisch entkoppelte sachliche Entscheidung zur Behebung dieser
dort bestehenden untragbaren politischen Zustaende.
Hier steht das Kindeswohl von etlichen hundert Kindern auf dem Spiel und wir werden
als nun direkt betroffene Eltern uns nicht dem NS-Diktat von Dunkelrot/Gruen/Rot und
deren verlaengerten Arm als Antifa-SA unterwerfen und deshalb ein anderes Gymnasium waehlen, weil wir als unangepasst oder politisch andersdenkend angesehen und
deshalb nicht respektiert werden.
Bitte entscheiden Sie diesen Antrag bis einschliesslich 26.8.2015.
In Erwartung Ihrer geschaetzten Antwort in Form eines Antwort – bzw.
Bestaetigungschreibens verbleiben wir mit freundlichem Gruss
…………………………………/……………………………………….
Larissa und Ferdinand Karnath, in Stellvertretung fuer Ferdinand Karnath Jun.
Ende des Einschubes.
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Neben dem Polizeipraesidenten und seinem Planungsstab geraet erneut der polizeiliche
Staatsschutz direkt in den Fokus unserer bisherigen Ermittlungen. Wir koennen diesem
nun schon in mindestens zwei Faellen eine konkrete Strafvereitelung im Amt nachweisen
und auch eine direkte, aber eben verdeckte Ermittlung wegen angeblicher schwerer
Straftaten gegen den Unterzeichner, waehrend zeitgleich um die Auskunft und Vorlage
zu Beweismitteln gegen die „Antifa-SA“ gebeten wurde.
Stellen Sie bitte fest, wie es moeglich ist, dass sich Straftaeter konkret auf eine Polizeistreife vorbereiten koennen, die den Tatort erst noch erreichen muss, ohne besonders an
diesen gerufen worden zu sein. Hat der Planungsstab bzw. der polizeiliche Staatschutz
eine Kontaktlinie in die „Antifa-SA“?
Wir bitten Sie, diese Strafanzeige wegen ihrer Bedeutung fuer die nationale Sicherheit,
genauso die vorangegangene Strafanzeige wegen mehrfachen versuchten Mordes, nach
Paragraph 142 GVG dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe zur Pruefung zuzuleiten.
In Erwartung Ihrer geschaetzten Antwort als Eingangsbestaetigung und Mitteilung einer
Vorgangsnummer verbleiben wir mit einem freundlichen Gruss.
…………………………………………………………………….
Ferdinand Karnath, Bundesvorsitzender der DNV
Verteiler:
Generalbundesanwalt/PolPraesBln/Innensenator Bln/Landesverfassungsschutz Bln
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