Ferdinand Karnath Bundesvorsitzender der Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) Geschaeftssitz der Partei: Landsberger Allee 220, 10367 Berlin Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Brauerstraße 30 76135 Karlsruhe Dritte erneute Strafanzeige wegen wiederholten versuchten Mordes und tateinheitlich und tatmehrheitlich weiterer Delikte durch die parteipolitisch angestiftete und gefoerderte terroristische Antifa-SA aus der Rigaer-/Liebigstrasse zum Nachteil einer Zivilperson (Bauarbeiter) am 14.09.2015/Tageszeit (!). Ferdinand Karnath, Bundesvorsitzender Berlin, den 14.09.2015 Werter Generalbundesanwalt, Bezugnehmend auf unsere bereits an die StaA Bln ergangenen Strafanzeigen vom 30.08.2015 und 03.09.2015 wegen mehrfachen versuchten Mordes durch die „Antifa1 SA“ in Berlin zum Nachteil von Beamten der Berliner Polizei, die auch fuer die gesamte Leserschaft der DNV, einschliesslich aller Polizeibeamten im gesamten Bundesgebiet, auf unserer Netzseite im Rahmen des demokratischen Transparenzgebotes aus dem Parteiengesetz zur Kenntnisnahme eingestellt ist: http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/Strafanzeigewegen%20versuchten%20MordesuaDAntifaS A30072015RigaerStr.pdf und: http://deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/2.StrafanzeigegegendieAntifaSAwegen%20versuchtenMordes04092015StaABln231.pdf moechte ich Ihnen Namens und im Auftrag der Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV), als Bundesvorsitzender, diese dritte Strafanzeige in Folge mit den oben angegebenen Delikten zukommen lassen. Wie Ihnen ebenfalls bereits bekannt ist, gab es am 14.09.2015 im Verlauf des Tages einen erneuten heimtueckischen Mordversuch, diesmal nicht an uniformierten Polizeibeamten, sondern zum Nachteil einer reinen Zivilperson, hier in concreto einem Bauarbeiter, den man zu steinigen versuchte, weil man in diesen einen angeblichen „Fascho“ sah, also wieder aus klar und unstreitig niedrigen Beweggruenden in der Rigaer Strasse durch die dort lokalisierte terroristische „Antifa-SA“: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/rigaer-strasse-in-berlin-friedrichshainvermummte-attackieren-bauarbeiter-mit-steinen/12325382.html Nun verhaelt es sich bereits so, dass man als Normalbuerger nicht mehr in diese Strasse kann, ohne als „Hassobjekt“ ausgewaehlt zu werden, bloss weil man nach Art.5 I GG 2 eine freie Meinung aeussert oder vom Aussehen nicht in die „politisch verlangte Korrektheit“ dieser Terroristen passt. Ob es sich bei den vorangegangenen Poebeleien der „Antifa-SA“ um eine Erwiderung einer von dem Bauarbeiter zuvor gemachten Aeusserung handelt, ist dabei unwesentlich, selbst wenn diese offiziell den Charakter einer (zulaessigen)„rechten“ Aeusserung in sich tragen sollte, weil hier durch das Anschlussverhalten eine klar nationalsozialistische, also linke Gesinnungsselbstjustiz zum Tragen kam, die der SA von 1933 in nichts nachsteht. Dieser terroristisch motivierte Steinigungsversuch begann bereits von der Vorbereitung im Verlauf des Mittags dieses Tages und endete am fruehen Abend durch einen massiven Polizeieinsatz gegen die „Antifa-SA“ - Taetergruppe, die wieder einmal nicht gefasst werden konnte, weil sie sich sofort in die bekannten Terrorstuetzpunkte, die derzeit immer noch politisch geschuetzt werden, unbehelligt zurueckziehen konnte. Nun ist das Gefaehrdungspotential bereits einer konkreten dringenden polizeilichen Dauergefahr fuer Leib und Leben jeder in dieser Strasse dort aufhaeltlichen und als Feindbild selektierten Person gewichen bzw. gleichartig. Bitte erklaeren Sie deshalb nun die „Antifa-SA“ Kraft Ihres Amtes und der daraus abzuleitenden Befugnisse umgehend zu einer terroristischen Vereinigung und lassen Sie ebenfalls unverzueglich die rechtswidrigen Rueckzugsraeume und terroristischen Stuetzpunkte Liebigstrasse 34, Rigaer Strasse 94, 83 und 78 unbedingt zur Herstellung des gesellschaftlichen Friedens und der Schaffung eines gesetzlich geforderten polizeilichen Normalzustandes und der Abwehr durch Beseitigung einer konkreten Gefahr fuer Leib, Leben und Eigentum unbescholtener Buergerinnen und Buerger und den Vollzugskraeften, wie Ordnungsamt und Polizei, raeumen. Brechen Sie bitte die vor Ort bestehenden terroristischen Strukturen, die auch auf dem alten Netzwerk der sich in dieser Ecke Berlin festgesetzten RAF-Szene und Altlinken basieren und die bis in die Praesidien der Landesverbaende von der Partei „Die Gruenen“, „Die Linken“ und der „SPD“, unter Duldung der „CDU“ reichen, auf, und zerstoeren diese Netzwerke durch das strikte Verbot jeglicher Unterstuetzung durch Oeffentlichkeitsarbeit, wie Steckbriefen, Fahndungsaufrufen und Behoerdenhinweisen vor Ort. 3 Unser eigener Gegenverfassungsschutz konnte anlaesslich einer Gruppe angeblicher „Rechter“ dokumentieren, dass neben den bekannten zu raeumenden Haeusern eine massive Ansammlung ehemaliger nationalsozialistischer Westlinker aus Kreuzberg in den angrenzenden Wohnhaeusern aufhaeltlich ist: http://www.berliner-zeitung.de/polizei/polizeieinsatz-in-berlin-friedrichshain-neonazisziehen-durch-die-rigaer-strasse,10809296,31797412.html Ueber 20 von diesen Anwohnern traten der als „Rechtsextreme“ bezeichneten Gruppe entgegen, wobei wieder sofort wueste menschengefaehrdende Schlaegerei entbrannte. Es gab insgesamt 44 Festnahmen, wobei 41 dieser Festnahmen auf die Gruppe der „Rechten“ entfielen. Demnach gab es nur drei Festnahmen auf Seiten der Gegenseite. Angesichts unseres ausgewerteten Drohnenmaterials suchte die vor Ort im Einsatz befindliche Polizei sogar weitraeumig alle Hauseingaenge gezielt nach den „Rechten“ ab und so stellt sich die Frage, warum die Polizei diese Vorgehensweise nicht auch in Bezug auf die bekannten Antifa-SA – Rueckzugshaeuser anwendet, so wieder einmal der dringende Verdacht genaehrt wird, dass gegenueber politisch „rechts“ mit einem offensichtlich anderen Mass gemessen wird als gegenueber der „Antifa-SA“ als unstreitig terroristische Vereinigung. Tatort in concreto war wieder die Rigaer Strasse in Berlin - Friedrichshain, in Hoehe einer dort befindlichen Baustelle. wo am 14.09.2015, unvermittelt ein Steinhagel auf den vor den „SA – Angreifern“ fliehenden Bauarbeiter aus Pflastersteinen niederging, vor dem sich der Betroffene in einen Hausflur rettete. Dieser Steinhagel erfolgte mit aeussester Heftigkeit und einer Intensitaet, die im Ergebnis unstreitig zur Toetung des Bauarbeiters haette fuehren koennen, wenn dieser nicht rechtszeitig in den Hausflur gelangt bzw. der Eingang verschlossen gewesen waere. Die Wucht des fortgesetzten Steinhagels war dermassen stark, dass sogar die Verglasung der Tuer zerbarst und der Bauarbeiter verletzt wurde. Insofern ein absoluter Toetungsvorsatz durch die Taeter aus der terroristischen „Antifa-SA“ juristisch bejaht werden kann. 4 Im Uebrigen gab es beim Stromausfall in der Rigaer Strasse vom Jahresbeginn: http://www.morgenpost.de/berlin/article138647477/Vermummte-nutzen-Stromausfallfuer-Krawalle-und-Pluendereien.html eine Besonderheit, die n u r im Fahndungsaufruf der Polizei selbst auftaucht. Die nationalsozialistische terroristische „Antifa-SA“ errichtete im Kreuzungsbereich der Rigaer Strasse/Liebigstrasse eine grosse Barrikade aus Holzteilen und anderem brennbaren Material und zuendete diese dann auch an. Ein Autofahrer, der sich in der Rigaer Strasse in Richtung Bersarinplatz befand und aus dem Gefahrenbereich heraus wollte, stieg aus seinem Fahrzeug und wollte Teile der Barrikade zur Seite raeumen, um daran vorbeizukommen und wurde durch die Terroristen der „Antifa-SA“ sofort brutal und ruecksichtslos angegriffen und zusammengeschlagen. Es handelt sich also nicht mehr um einen Einzelfall, dass wahllos Buergerinnen und Buerger aus dem Kreis dieser politischen Terroristen der „Antifa-SA“ in dieser Strasse angegriffen und koerperlich verletzt werden, es ist nun bereits der Regelfall und das Gebiet, entgegen der geltenden rechtsstaatlichen Ordnung, durch die „Antifa-SA“ zu einem Raum erklaert worden, den nur noch bestimmte Personen betreten duerfen. Diese nationalsozialistische politische Gesinnungsdiktatur der „Antifa-SA“ deckt sich 1:1 mit dem NS von 1933 – 1945. Nach Art. 139 GG ist jedoch der NS in Deutschland verboten, insofern die „Antifa-SA“ als „nationalsozialistische Terroreinheit“ staatlich umgehend zu untersagen ist. 5 Wir bejahen auch hier in dieser Strafanzeige wieder die Erfuellung der Mordmerkmale „Heimtuecke“, „Hass“ und „niedrige Beweggruende“ und vertreten dahingehend weiterhin die Mindermeinung in der Jurisprudenz, dass das Bekanntsein dieses Wohneinzugsgebietes als Zentrum des terroristischen, nationalsozialistischen, also linken Terrors, aus der dort lokalisierten „Antifa-SA“ und ihrer unmittelbaren Unterstuetzerszene k e i n juristischer Ausschlussgrund fuer das Zugestehen der Arg- und Wehrlosigkeit bei dem vor Ort betroffenen Bauarbeiter angefuehrt werden kann. 6 Erneut konnten k e i n e der Taeter aus den Reihen der „Antifa-SA“ durch die Polizei vor Ort dingfest gemacht und gestellt werden. Wie bereits in unseren vorangegangenen Anzeigen ausgefuehrt, hegen wir den begruendeten Verdacht, dass die „Antifa-SA“ im Hinblick auf die von ihr veruebten terroristischen Angriffe in irgendeiner Weise parteipolitisch motiviert vor jeglichem Zugriff geschuetzt wird. Unsere eigenen verdeckten Ermittler unseres Gegenverfassungsschutzes haben erneut Erkenntnisse dahingehend erlangt, dass auch dieser massive Uebergriff ausdruecklich „als in der Gesellschaft vermittelbar angesehen wird“ und eine „Toetung eines solchen Unmenschen konkret in Kauf genommen wird“. Die Anstifter- und Unterstuetzerebene aus den Parteien „Die Linke“, „Die Gruenen“ und die „SPD“ planen bereits weitere Uebergriffe dieser Art, insbesondere einen brachialen Grossangriff auf die neuen Hausobjekte Rigaer Strasse 20 – 22, „der als Fanal und politische Warnung in die Geschichte der Stadt eingehen soll„ und es werden weitere Anschlagsziele genannt. Die von unserer Seite bereits prognostizierte Entwicklung zu einer linken, also nationalsozialistischen Gesinnungsselbstjustiz durch die vor Ort befindliche „Antifa-SA“ und ihre RAF- gestuetzte Unterstuetzerszene aus Altlinken wird nun Realitaet und weitere schwere Uebergriffe auf das deutsche Gemeinwohl kuendigen sich bereits an. Beim Berliner Abgeordnetenhaus werden wir wegen dieser Vorfaelle, die wir Ihnen bereits zur Anzeigenerstattung vorgetragen haben, ebenfalls einen Antrag auf Suspendierung der Fraktionen zuvoerderst der Partei „Die Linke“, aber auch „Die Gruenen“ und die „SPD“ beim Praesidenten des Abgeordnetenhauses als ausserparlamentarische Opposition stellen, auch wenn dies keinen Erfolg nach sich ziehen wird. 7 Wir fordern im Rahmen dieser Strafanzeige, dass die oben genannten Haeuser als terroristische Stuetzpunkte und Operationsbasen und parteipolitische Rueckzugsraeume umgehend geraeumt und jegliche Kommunikationswege von diesen Haeusern in die Nachbarhaeuser unterbrochen und sofern Technik vorhanden ist, diese beseitigt wird. Ferner fordern wir alle Zugaenge im Dachbereich, insbesondere der Haeuser Rigaer Strasse 90 - 93 und Nr. 78 bis 75 zu verschliessen, damit von dort nicht wieder Attacken auf die angrenzenden Haeuser und Strassenteile erfolgen koennen. Wir fordern in den zu raeumenden Hauesern die umfangreiche Sicherung von Spuren hinsichtlich aller bisher bekannten Brand- und Mordanschlaege durch die vor Ort eingesetzten Beamten. Vor kurzem hat unser Gegenverfassungsschutz im Rahmen einer Dachgeschossraeumung in einem besetzten Haus in der Rigaer Strasse umfangreiche Dokumentationen bezueglich des Zustandes der Raeumlichkeiten, der dort befindlichen Gegenstaende und Personen machen koennen. Im Ergebnis handelt es sich um rechtlich absolut unhaltbare Zustaende, weil gegen etliche gesetzliche Vorgaben verstossen wird. Diesem sind dabei auch tatrelevante Gegenstaende zu diversen Brandanschlaegen und Sachbeschaedigungen aufgefallen. Ferner entdeckte dieser auch Plakate und Aufkleber der terroristischen „Antifa-SA“, die im gesamten Gebiet des Nord- und Suedkiezes an Hausfassaden, Masten und Verteilerkaesten angebracht werden. Im Rahmen dessen konnte festgestellt werden, dass die Druckerzeugnisse aus den gleichen Druckereien stammen, die die Partei „Die Linke“ und „Die Gruenen“ und die „SPD“ fuer ihre Publikationen beauftragen. Wir fordern deshalb auch durch die Sicherheitsbehoerden die umgehende Entfernung aller mit Toetungs- und Gewaltaufrufen im Kiez befindlichen „Antifa-SA“ – Parolen und Plakate aus dem Bereich des oeffentlichen Strassenlandes, insbesondere aber der Rigaer Strasse/Liebigstrasse. Beispiele siehe hier: 8 9 In concreto fordern wir auch fuer unsere Kinder am Heinrich-Hertz-Gymnasium, dass im Rahmen der vom Staat uebernommenen elterlichen Fuersorge fuer die nach dem Schulgesetz zu erfuellenden Schulpflicht die Strassenfassade der Bildungsstaette umgehend von den terroristischen Bespruehungen und Plakaten befreit wird: 10 11 12 13 14 Wir bitten Sie, diese Strafanzeige wegen ihrer Bedeutung fuer die nationale Sicherheit, genauso die vorangegangenen beiden Strafanzeigen wegen mehrfachen versuchten Mordes, nach Paragraph 142 GVG als Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe an sich zu ziehen und umgehend zu bearbeiten. In Erwartung Ihrer geschaetzten Antwort als Eingangsbestaetigung und Mitteilung einer Vorgangsnummer verbleiben wir mit einem freundlichen Gruss. ……………………………………………………………………. Ferdinand Karnath, Bundesvorsitzender der DNV Verteiler: PolPraesBln/Innensenator Bln Landesverfassungsschutz Bln Staatsanwaltschaft Berlin - Abteilung 231 15
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