Ferdinand Karnath Bundesvorsitzender der Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) Geschäftssitz der Partei: Landsberger Allee 220, 10367 Berlin Staatsanwaltschaft Berlin/Abteilung 231/ Z. Hd. Herrn Oberstaatsanwalt Knispel Turmstraße 91 10559 Berlin Diverse Strafanzeigen gegen im Text benannte bekannte und noch unbekannte Taeter in allen Beteiligungsformen u.a. wegen versuchten Mordes in mehreren Faellen durch die parteipolitisch angestiftete und gefoerderte terroristische Antifa-SA aus der Rigaer- und Liebigstrasse zum Nachteil von Polizeibeamten, der Feuerwehr und Buergern innerhalb dieses Wohn- und Gewerbeeinzugsgebietes Ferdinand Karnath, Bundesvorsitzender Berlin, den 30.07.2015 Werter Herr Oberstaatsanwalt Knispel, Bezugnehmend auf das am heutigen Tage, dem 30.07.2015, gegen Mittag mit ihrer zustaendigen Tagesstaatsanwaeltin gefuehrte Gespraech moechte ich Ihnen Namens und im Auftrag der Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV), als Bundesvorsitzender 1 die von mir angekuendigte Strafanzeige mit den oben angegebenen Delikten zukommen lassen. A. Vorlaufinformation/Einfuehrung a) Allgemeines Den Anlass fuer diese Strafanzeige, die sich auf mehrere Tattage und etliche Straftaten im Bereich Berlin - Friedrichshain, hier in concreto auf die Tatorte Rigaer Strasse und Liebigstrasse bezieht, stellen die juengsten schweren und gezielt veruebten Straftaten gegen das deutsche Allgemeinwesen und deutsche staatliche Institutionen als Sicherheitsbehoerden, wie die Polizei in Berlin und deren Amts- bzw. Hoheitstraeger dar: http://www.morgenpost.de/berlin/article205528521/Steinwuerfe-auf-Polizeiauto-an-derRigaer-Strasse.html http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/07/lange-woche-rigaer-strasse-gewalt-linkeszene-berlin-friedrichshain.html http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-friedrichshain-linksextremistenwerfen-steine-auf-polizeiautos/12039564.html http://www.berliner-kurier.de/polizei-justiz/erst-brannte-der-bmw--dann-flogen-steinerigaer--polizisten-tappen-in-chaoten-falle,7169126,31334822.html Die letzten Uebergriffe, der durch die Partei „Die Linke“, „Die Gruenen“ und die „SPD“ und ihren ideologisch gefuehrten Gewerkschaften, wie z. B. dem „DGB“ und „Verdi“, finanziell, logistisch und parteipolitisch gestuetzten, gefoerderten und angestifteten „Antifa-SA“ in der offensichtlich, auch durch die Partei „CDU“ geduldeten „rechtsfreien Zone 2 linker, also nationalsozialistischer Projekte“, wie beispielhaft der Rigaer Strasse und Liebigstrasse, haben bereits unstreitig die Qualitaet terroristischer Akte nach der fuer den Terrorismus bestehenden juristischen Legaldefinition erlangt: Unter Terrorismus (lat. terror „Furcht, Schrecken“) sind Gewalt und Gewaltaktionen (wie z. B. Entführungen, Attentate, Sprengstoffanschläge etc.) gegen eine politische Ordnung zu verstehen, um einen politischen Wandel herbeizuführen. Der Terror dient als Druckmittel und soll vor allem Unsicherheit und Schrecken verbreiten oder Sympathie und Unterstützungsbereitschaft erzeugen.[1] Terrorismus ist keine militärische Strategie, sondern primär eine Kommunikationsstrategie.[2][3] Terroristen streben zwar nach Veränderungen der bestehenden Ordnung, doch greifen sie nicht militärisch nach Raum (wie z. B. der Guerillero), sondern wollen das Denken besetzen und dadurch Veränderungsprozesse erzwingen. Es gibt keine allgemein akzeptierte wissenschaftliche Definition von Terrorismus. Schwierigkeiten bereitet insbesondere die Abgrenzung von Terrorismus und politischem Widerstand. Typischerweise werden Personen und Bewegungen, die von einer Seite als gewalttätige, aber legitime Untergrund- oder Widerstandskämpfer angesehen werden, aus einem anderen Blickwinkel als Terroristen bezeichnet, und umgekehrt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Terrorismus und koennen wir, als direkt betroffene Buergerinnen und Buerger, nun ueberhaupt nicht mehr weiter unbeantwortet lassen, gerade weil die Politik aus dem Senat von Berlin und der Polizei Berlin hier augenscheinlich als direkte Antwort schon fast reflexmaessig eine Verdeckung und kollektive Strafvereitelung im Amt zu Gunsten der unstreitig terroristischen Taetergruppe „Antifa-SA“ taetigt. Aus diesem Grund koennen wir auch Ihre als Staatsanwaltschaft bereits nach aussen getragene Hilflosigkeit und teilweise Ohnmacht und Ihr haenderingendes Verlangen nach Unterstuetzung, insbesondere durch engagierte Buerger und Buergervereinigungen, wie die unsrige, nachvollziehen und deutlich verstehen und sind deshalb bereit in einer fairen und auf einer von der parteipolitischen Einvernahme entkoppelten Grundlage der Kooperation alles zu tun, um die im Raum stehenden Straftaten aufzuklaeren und sowohl die direkten Taeter, als auch die politischen Anstifter und Unterstuetzer der deutschen Strafjustiz zuzufuehren. 3 Seit ueber vier Jahren bemuehen wir, als auch vor Ort ansaessige Unternehmer und Bewohner, uns redlich, diesen ganz offensichtlich parteipolitisch absichtlich rechtsfrei gehaltenen Raum des Nord- und Suedkiezes Friedrichshain, durch Dokumentationen, Hinweise und Ueberfuehrung von Tatverdaechtigen schwerer Anschlaege, zum einseitigen Vorteil des polizeilichen Staatschutzes, zu befrieden, was jedoch bisher auch am polizeilichen Staatschutz selbst zu scheitern scheint. Aus diesem Grund richten wir unsere Strafanzeige diesmal auch direkt zuerst an Sie, um gewaehrleistet zu bekommen, dass diese auch vollstaendig und auch zeitnah bearbeitet und die darin enthaltenen Forderungen zu unseren Gunsten als Betroffene auch zuverlaessig und damit dem Rechtsstaatgebot entsprechend, umgesetzt werden. Anscheinend besteht aus den Reihen des polizeilichen Staatsschutzes des Landeskriminalamtes 5 in Berlin selbst eine zumindest indirekte, wenn nicht sogar eine direkte Kommunikationslinie in die vor Ort operierende „Antifa-SA“ als terroristische Vereinigung, denn die Verwertung unserer Hinweise, Erkenntnisse und Dokumentationen erzielen nachweislich keinerlei Wirkungen vor Ort. Dies, obwohl trotz unserer sehr guten Ermittlungstaetigkeit, die sich auch durch eine qualitativ sehr hohe technische Ausstattung aus unseren vorangegangenen jahrelangen Taetigkeiten als freie Mitarbeiter befreundeter Geheimdienste ermoeglicht, zu der wir aber keinerlei Verpflichtung haben und dies trotzdem aus unserem gesunden Unrechtsbewusstsein und aus dem Recht der Selbstverteidigung unserer ausdruecklich anerkannten Rechtsordnung nach Art. 20 IV GG heraus noch fuer die Polizei Berlin ableiten und praktisch umsetzen, die Schwere der Straftaten, von denen wir fast alle zeitgerecht prognostizierten, nun bereits das Niveau des gegen unseren Staat gerichteten Terrorismus erreichen. Zeitgleich jedoch fallen aber beim polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes 5 in Berlin anberaumte und von uns wahrzunehmende Termine als Zeugen oder als zur Vernehmung angeblich Beschuldigte anonym angezeigter Straftaten Uebergriffe, wie Attacken auf unsere Privatfahrzeuge, die Unternehmen und als juengster Ausfluss dessen sogar Morddrohungen zusammen. Insofern stellen wir darauf ab, dass es einen Kommunikationsfluss aus dem LKA nach aussen in die oben erwaehnten nationalsozialistischen, also politisch links zu verortenden Kreise geben muss, die unsere Angaben unzulaessig verwerten und als Antwort darauf gegen uns Buerger und Buergerinnen in gefaehrlicher Weise vorgehen. 4 An dieser Stelle moechten wir deshalb auch ein aktuelles Beispiel nicht unerwaehnt lassen, naemlich dass der Unterzeichner sich gestern, dem 04.08.2015, spontan dazu entschlossen hatte, der Aufforderung des LKA 5 zu folgen, die Lichtbildervorlagedatei gegen 14.50 Uhr aufzusuchen und dort aus ca. 500 polizeibekannten Linksextremisten Personen herauszufinden, die fuer die letzten Anschlaege im Nord-und Suedkiez verantwortlich zeichnen koennten. Gegen 18.00 Uhr wurde dann die Netzseite der DNV durch eine schwere Dos-Attacke Dritter fuer mehrere Stunden „ausser Betrieb gesetzt“. Wieder faellt damit ein Termin beim polizeilichen Staatschutz durch den Unterzeichner mit einer nachfolgenden strafrechtlich relevanten Attacke zusammen. Unsere interne Auswertung hat ergeben, dass die IP-Adressen alle identisch sind, mit denen, die einen Tag vorher eine gleichgeartete Attacke auf die Netzseite des Generalbundesanwaltes Range veruebt hatten. Die Schwere der Attacke und die dazu benutzten Mittel und der Ausgangsort der Rechner laesst auf ein linkes, gut vernetztes und schnell arbeitendes professionell bedientes Netzwerk unter staatlicher Deckung schliessen. Wir gehen davon aus, dass dieses Netzwerk im Bereich der Partei „Die Gruenen“, „Die Linke“ und der „SPD“ zu verorten ist, weil die vorliegenden Signaturen sich mit den vorangegangenen Dos-Attacken, wie z. B. vom 18.07.2013, und anderen konkreten Daten decken. Wir hatten am gleichen Tag den Generalbundesanwalt Range wegen der von ihm gegen das linke Netzwerk „netzpolitik.org“ gefuehrten Ermittlungen oeffentlich in Schutz genommen, weil dieser auch die grosse Strafanzeige wegen des terroristischen Umsturzversuches der politischen Linken und ihren verlaengerten terroristischen Arm als „Antifa-SA“ am 18.03.2015 in Frankfurt auch gegen die vorstehend benannte Falange an Anstifterparteien fuehrte. Nun wurde dieser kurzfristig und geradezu handstreichartig seines Amtes enthoben und diesem wird in Kuerze der Praesident des Bundesamtes fuer Verfassungsschutz folgen, denn das konkrete Ziel dieser drei vorstehenden linksextremen Parteien, die eine grosse Koalition auf Bundesebene und damit die gemeinsame Regierungsuebernahme anstreben, ist die endgueltige Ausschaltung jeglicher Sicherheitsbehoerden, die noch eine 5 Ueberwachung und auch eine strafrechtliche Verfolgung ihrer Anhaengerschaft und Mitglieder ermoeglichen wuerden. Das linke Politmagazin „Der Spiegel“ erwaehnte den Jungsozialisten, den der sozialistische Vizekanzler Gabriel bewusst als Justizminister aufgebaut hat, als „eine Person mit einem politisch links schlagenden Herzen und als einen politisch Korrekten.“ Wir betrachten diese Entwicklung nun mit sehr grosser Sorge, weil dieses sozialistische Vorgehen gegen die hoechsten Aemter in den wichtigsten Sicherheitsbehoerden der Gleichschaltung im Jahr 1933 in nichts nachsteht, nein sogar deutlich parallel verlaeuft. Nicht ohne Grund sagte unser Leitbild Otto von Bismarck einst: „Die politischen Ereignisse und Ablaeufe kehren immer wieder, nur die Protagonisten sind andere.“ Hoert man die im Bundestag entsandten Abgeordneten der oben genannten drei Parteien in ihren Fraktionen und nimmt deren Antraege zur Kenntnis, wird dieses Ziel mehr als deutlich. Interessant ist vor diesem Hintergrund auch die Tatsache, dass uns das BVerfG vorigen Monat aufgefordert hat, unsere Wahlanfechtungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl 2013 unter Angabe von unstreitig unzutreffenden Gruenden, zurueckzuziehen. Wie Sie dieser Beschwerde, in Bezug auf unsere an das BVerfG gestellten Antraege entnehmen koennen, moechten wir bestaetigt bekommen, dass politisch „R e c h t s“ nach dem Grundgesetz zu keiner Zeit jemals verboten war. In so fern sind unsere Bedenken berechtigt, dass wir in unserem Land anscheinend einer linken Gesinnungspolitik entgegengehen, in der nur noch das politische Bekenntnis nach „links“ statthaft sein wird. Auch dieses, nun von uns ergaenzend bei Ihnen angestrengte Strafermittlungsverfahren, wird deshalb bei der in Ihrem Haus befindlichen politisch links orientierten Fuehrungsebene und deren Parteibuchtraegern eine gewisse Aufmerksamkeit erlangen und die Fortfuehrung des Verfahrens sicherlich zu verhindern versucht werden. 6 Im Wesentlichen auf Grund der schon seit der Gruendungsversammlung unserer Partei am 25.11.2012 festgestellten grundgesetzwidrigen Infiltration durch VS-Spitzel und weiterer Stoerer aus anderen Behoerden, politischen Vereinigungen und sogar Konkurrenzparteien, aber auch wegen der unstreitig nachweisbaren Nichtverfolgung bzw. Unterdrueckung angebotener oder gar weitergereichter wichtiger Informationen an vorgenannte Sicherheitsbehoerden, z. B. zu den schweren Anschlaegen der Antifa-SA gegen das deutsche Gemeinwesen, der Befehlebene Indymedia links unten, dem Hetzer- und Anstifterforum SS-Land, hinsichtlich des politisch linken und staatlich inszenierten NSU, dem nun vor einiger Zeit gescheiterten Strafverfahren gegen den Politiker Landowsky, zur Korruption innerhalb des BER und unserer dazu erstatteten Anzeigen nebst Beweismittel, u.s.w., waren wir letztendlich gezwungen einen eigenen Gegenverfassungsschutz und eine eigene Gegenermittlungsbehoerde aufzubauen und ueber diese massiv in die vorgenannten Sicherheitsbehoerden „zurueckzuinfiltrieren“, um die bestehende Erkenntnislage zu erhalten, die wir auch ganz offen fuer Sie als Dritte dem 2.Senat des BVerfGes in unserer dort aktuell anhaengigen Wahlanfechtungsbeschwerde bereits darlegen: http://deutsche-nationalversammlung.de/doc/BVerfGWahlanfechtung06072014.pdf Zur weiteren Orientierung moechten Sie bitte auch unsere Netzseite aufrufen. Diese finden Sie sowohl unter: www.deutsche-nationalversammlung.de als auch unter: www.die-dnv.de und enthaelt alle unsere bisher erstatteten Strafanzeigen gegen die „Antifa-SA“, deren parteipolitische Anstifter- und Unterstuetzerebene und weiteren Foerderern aus spezifischen, insbesondere parteinahen Stiftungen und Gewerkschaften und linken Netzwerken, insbesondere dem sogenannten „SS-Land“, als „Antireichsdeppenforum“: 7 https://forum.sonnenstaatland.com/index.php bzw. „Forum Sonnenstaatland“ zum obigen Tatkomplex. Diese nationalsozialistischen Verfolgungsnetzwerke sind auch in den sozialen Netzwerken zu finden, wie z. B. facebook, twitter u.s.w. und das Bundesamt fuer Verfassungsschutz ist darin nach unserem Erkenntnisstand massiv taetig. Eine konkrete Uebersicht unserer spezifischen Taetigkeiten gegen politisch links, als neuer (alter) NS, finden Sie in den „Offensiven“, wie der Sommer-/Herbst- und Winteroffensive 2014 und der Gedenkoffensive 2015 zum Gedenken an unser Leitbild, Otto von Bismarck. Dort befindet sich beispielhaft auch unser Schreiben an die Bundesfamilienministerin Schwesig, als wesentlicher Antrag im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art.3 I GG auf umfangreiche Mittel fuer den rechtlich zulaessigen „Kampf gegen links“, http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/AntragBMFSFJaufMittelKampfgegenLinks01042015.pdf welches bis heute, wie von uns erwartet, weil die nationalsozialistische „Antifa-SA“ von der SPD umfassend mitfinanziert und unterstuetzt wird, logischerweise nicht beantwortet wurde und nun eine Untaetigkeitsklage als kombinierte Feststellungs- und Leistungsklage unsererseits beim zustaendigen Verwaltungsgericht nach sich zieht. Gleiches gilt auch fuer das Abmahnungsschreiben an den Polizeipraesidenten in Berlin: http://deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/AbmahnungPolizeipraes03112014.docx3.pdf 8 das ebenfalls bis heute absolut unbeantwortet geblieben ist und bedauerlicherweise ohne Not eine weitere Untaetigkeitsklage als kombinierte Klage vor dem Verwaltungsgericht in Berlin erforderlich macht und ganz intensiv den Verdacht naehrt, dass die Polizeifuehrung in Berlin parteipolitisch instrumentalisiert versucht, das Problem „Terrorismus der Antifa-SA“ zum oben in Rede stehenden Tatraum „Rigaer Strasse – Liebigstrasse“ bewusst zu negieren, weil in diesem Schreiben auch konkret rechtlich unzulaessige und damit fuer eine Rechtsordnung unzulaessige Zustaende nachgewiesen werden, die den Verdacht einer kollektiven Strafvereitelung begruenden. Siehe dazu die nachfolgende zeitlich mit ausreichendem Vorlauf versendete Mitteilung von unserer Seite als DNV an die Polizei Berlin ueber facebook und parallel ueber EMail an zwei Stellen des LKA 5, nachdem wir die erforderliche Lageanalyse ueber unseren eigenen Gegenverfassungsschutz hinsichtlich des an der betreffenden Tatoertlichkeit zu erwartenden Gewaltausbruches erhalten hatten: Werte Polizei Berlin, Die in die Partei "Die Linke", "Die Gruenen", die "SPD" und die "Antifa-SA" infiltrierten verdeckten Ermittler unseres Gegenverfassungsschutzes, der uns bewusst vor den linken Verfassungsschuetzern des Bundesamtes fuer Verfassungsschutz und dem Landesamt fuer Verfassungsschutz von Berlin schuetzt, hat weitere wichtige Erkenntnisse erlangt. Als "Rache" fuer die "Repression" durch die Polizei Berlin in der vergangenen Woche in der Rigaer Strasse ist in den Parteibueros von Linken und Gruenen und im stillen Einvernehmen mit der SPD/CDU erneut ein gewalttaetiges Vorgehen der Antifa-SA aus FriedrichshainKreuzberg, insbesondere gegen die Polizei, geplant. Neben Angriffen auf Objekte mit dem Stichworten: "Entzuendet Pettycotes", was fuer die neuen Hausobjekte Pettenkoferstrasse stehen koennte, "Reclaim-Inferno Rigaer Markt", was fuer eine Objektbrandattacke fuer die neuen Haeuser in der Rigaer Strasse stehen koennte, und fuer die Polizei sogenannte "Fishmollys", was fuer das Oeffnen von Polizeiwagen und Einwerfen von Molotowcocktails in diese, wie durch Herrn Fischer seinerzeit in Frankfurt praktiziert, stehen koennte. Alle Hinweise, Verhaltensregeln und Abwehrmassnahmen gegen die Polizei durch die linken Anwaelte wurden aktualisiert und erneuert. 9 Es finden nun aktuell und damit ausserordentlich angesetzt verstaerkt Versammlungen zum Thema "Repression gegen die Antifa(-SA)" in der Boxhagener 73, der Kinzigstrasse 9 und der Scharnweberstrasse 38 statt, die von Parteibuchtraegern der Linken, Gruenen und der SPD ausgerichtet und gefuehrt werden. Die Bezirksbuergermeisterin, Frau Herrmann, haelt sehr engen Kontakt zu ihrer Antifa-SA, um diese momentan am sofortigen offenen gewalttaetigen Vorgehen gegen Polizeikraefte abzuhalten, weil dies ihre eigene politische Lage verschlechtern und ihre Strafbarkeit, die wir nachzuweisen bemueht sind, bedingen koennte. Frau Herrmann mag die Anstiftung der Antifa-SA, ohne aber dafuer strafrechtlich belangt zu werden. Gleiches gilt fuer die radikalen Parteibuchtraeger in Funktionaersrang bei der Partei "Die Linke". Die seit Tagen zunehmenden gewaltankuendigenden Graffities einzelner Kommandos der Antifa-SA sind schon von uns dokumentiert worden. In so fern steht etwas Groesseres in den naechsten Tagen an, weil sich auch die Antifa-SA massiv (ver-)sammelt. Wir beobachten regen Publikumsverkehr aus den Kreisverbaenden der Partei "Die Linke" und "Die Gruenen" in den neun massgeblichen Hochburgen und Rueckzugsraeumen der AntifaSA allein in Friedrichshain. Es fahren Pkw-Kombis vor und versorgen die Antifa-SA mit Materialien, die wir noch konkret festzustellen versuchen. Es werden wieder Kleinmosaikpflastersteine in die Haeuser Liebig 34 und Rigaer 72 gebracht. Auf den Daechern dieser Haeuser sind auch Leute zu beobachten. Die drei oben genannten Parteien erarbeiten ueber ihre Mitglieder, die in Verbindung mit der Antifa-SA stehen, ganz intensiv Listen mit Anschlagszielen aus und sichern dafuer auch jedwede Unterstuetzung zu. Ob der Tatsache, dass die Rigaerstrasse von diesen drei Parteien zur "Befreiung von der Polizei" freigegeben wurden, stellen wir fuer uns als Buerger, die Interessen in dieser Strasse wahrnehmen, in Kuerze einen Antrag auf massiven Polizeischutz. Ein Teil unserer Kinder besucht unter anderem das Heinrich-Hertz-Gymnasium und wir verlangen, dass am 31.8.2015, wenn der Schulbeginn ist, die Kinder vor Steinen von Daechern aus den Haeusern 72/73 und 83/84 a b s o l u t geschuetzt werden. Sollte ein Kind, nur weil ein Stein auf ein zufaellig vorbeifahrendes Polizeiauto geworfen wird, verletzt oder gar getoetet werden - eine Zivilstreife reicht ja anscheinend auch schon aus, erkannt und angegriffen zu werden - werden wir Sie als die Polizei Berlin mindestens in die strafrechtliche Verantwortung nehmen. Sollte dieser schlimme Fall jemals eintreten, werden wir die Rigaer Strasse 72/73 und die Nr. 83/84 im Rahmen einer durch Nothilfe fuer unsere Kinder nach Art.20 IV GG gerechtfertigten Ersatzvornahme mit unseren Kraeften fuer Sie raeumen. Und zwar die ganzen benannten Haeuser vollstaendig. Ich denke, dass Sie das nicht wirklich wollen, oder? Fuer unser weiteres gesetzlich zulaessiges Vorgehen haben wir beim Verwaltungsgericht bereits Rechtschutz vor zu beantragen. 10 Mit freundlichen Gruessen Ihre DNV und Ihr Ferdinand Karnath Auch wenn unsere politische Oeffentlichkeitsarbeit oftmals provokant und ueberzeichnet wirken mag, so trifft sie im Kern immer auf das bezogen zu, was wir als rechtlichen Missstand beschreiben und wogegen wir intensiv und furchtlos vorgehen, weil das hier geltende Recht uns zur Seite steht. Im vorliegenden Fall haette die Polizei auf den Gewaltakt angemessen im Vorfeld reagieren koennen, hat sie aber unverstaendlicher Weise nur in der Form, dass auf facebook durch das „Social Media Management“ der Polizei Berlin: https://www.facebook.com/PolizeiBerlin?fref=ts gar nicht geantwortet wurde und sogar beide uns vorliegenden LKA Email-Anschriften blockiert wurden, so dass eine Zustellung der Mitteilung nicht erfolgen konnte. Auf diese Weise diskreditiert sich die Polizei im Ansehen nur selber, weil den Buergern, die nicht wegsehen und sich sogar immer noch als unerschrockene Zeugen melden, nicht vermittelbar ist, warum auf gute und brauchbare Hinweise nicht eingegangen wird. Wir hatten eine umfangreiche, sogar auf Kameradrohnen weitergehende Dokumentation verfuegbar, die die Lage vor Ort sogar zu Gunsten der Polizei entschieden haette. Anscheinend wollte man das aber politisch instruiert nicht und setzte anscheinend dafuer aus falscher Eitelkeit die Gesundheit und das Leben der vor Ort taetigen Beamten unnoetig aufs Spiel. Nicht nur politisch linke Extremisten, sondern schon die politische Linke allein aus der Partei „Die Gruenen“, „Die Linken“, der „SPD“, dem „DGB“ und „Verdi“, um einige wiederholt zu benennen, unter Duldung der CDU an sich, hat der Mehrheit der deutschen Buerger den Krieg im Viertel Rigaer Strasse/Liebigstrasse erklaert, siehe hier: 11 http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/gentrifizierung-in-berlin-haeuserkampf-imsamariterkiez,7169128,31366786,item,0.html Hier eine wichtige Textstelle zur vorstehenden Kriegserklaerung: Ein Autonomer sagte der „taz“ jetzt klipp und klar: „Die Aktionen verhindern, dass der Kiez für gewisse Leute zu attraktiv wird. Man schafft sich einen unkontrollierbaren Ort, der Raum bietet für den eigenen Lebensstil“. Solche Aussagen sind kein Einzelfall, denn auf der linken Szene-Website Indymedia heißt es: „Wenn die Eigentümer das Wort Liebigstraße in den Mund nehmen, soll ein angstvoller Unterton mitschwingen.“ Im Samariter-Viertel treibt eine Kiez-Guerilla ihr Unwesen. Linke Chaoten und alteingesessene Hausbesetzer erklären den Zugezogenen in ihren schicken Neubauten den Krieg. Fast jede Nacht gibt es gezielte Angriffe – auf Autos, Häuser, Polizisten. In einer Online-Drohung ist offen von Einschüchterung die Rede. Es wirkt: Im Kiez geht Angst um. 12 Allerdings, werter Herr Oberstaatsanwalt Knispel, lassen wir uns, von der DNV, dagegen ueberhaupt nicht davon einschuechtern. Wir nehmen als Nachfahren tapferer und erfolgreicher Panzergrenadiere diese „Kriegserklaerung“ unsererseits an und werden angemessen darauf antworten. Sollten Polizeikraefte nicht innerhalb kuerzester Zeit diese terroristische Vereinigung ausgeschaltet haben, werden wir das im Rahmen einer Ersatzvornahme durch unsere eigenen Kraefte besorgen, weil ab 31.08.2015 ein Teil unserer Kinder auf das Mintgymnasium in der Rigaer Strasse 82 gehen. b) Fazit zur Vorabinformation Im Ergebnis werden Sie als zustaendige Staatsanwaltschaft, voellig entkoppelt von parteipolitischen Vorgaben aus den fuenf im Bundestag vertreten Parteien und den hauptsaechlich in den Fuehrungsebenen der Sicherheitsbehoerden vertretenen Parteibuchtraegern, nun von uns angehalten sein, den Kreis der Deckung und Verdeckung terroristischer Straftaten unter dem Vorwand des angeblich „legitimen politischen Widerstandes“ zu durchbrechen, in dem Sie mit allen Mitteln des Strafprozessrechtes gegen die terroristische Vereinigung „Antifa-SA“ und deren Anstifter und Foerderer vorgehen. Sie werden jedoch dabei nicht umhinkommen, die von uns ermittelten und aufgedeckten linken, also nationalsozialistischen Netzwerke, insbesondere der Partei „Die Linke, „SPD“ und „Die Gruenen“, aufzubrechen. Bei diesen Netzwerken handelt es sich um die gleichen, nach wie vor bestehenden, die auch dazu verwendet wurden, ueber lange Jahre hinweg paedophil motivierte Straftaten zu begehen, um Parteikassen durch Gelder derjenigen zu fuellen, die bewusst als Missbrauchstaeter vor der Strafverfolgung „gedeckt“ wurden. Unsere Strafanzeige, die ganz speziell die Missbrauchsfaelle zum Nachteil einer vierstelligen Zahl von Kindern unter Nutzung der Parteistrukturen bei den Gruenen (und auch der SPD) in Berlin ermoeglichte, ist noch in Arbeit befindlich und wird Ihnen zu gegebener Zeit unaufgefordert zugehen. Lassen Sie sich nicht von Dritten in Ihrer Behoerde Zweifel an diesem angekuendigten Verfahren implizieren, denn der Unterzeichner wohnte von 1985 bis 2004 in der Hochburg der Paedophilen, naemlich in der Grimmstrasse in Kreuzberg und verrichtete dort auch jahrelang Dienst auf der Strasse. Schon damals war 13 es mehr als verwunderlich, warum dienstliche Feststellungs- und Beobachtungsberichte, z. B. auch zur ermittlungstechnisch in Rede stehenden Falckensteinstrasse, die von diesem zu den vorgenannten Verdachtsfaellen eingereicht wurden, unbeantwortet blieben. Heute befindet sich der Unterzeichner zufaellig in der Hochburg der politischen Linken, naemlich in Lichtenberg – in so fern kann fast von einer besonderen „Bestimmung“ im Kampf gegen links ausgegangen werden. Auf den Fortbestand der engmaschigen, kriminellen Netzwerke, die auch nachweislich bis in die in Rede stehende Terrorgruppe „Antifa-SA“ reichen, sind wir durch die spezifischen Erkenntnisse unseres Gegenverfassungsschutzes gestossen, weil auf Grund der oeffentlichen Wahrnehmung des Themas „Paedophilie“ bei den Gruenen und der SPD vor einigen Monaten eine massive Spurenbeseitigungstaetigkeit einsetzte. Innerhalb unserer seit drei Jahren dauernden Aufklaerungsarbeit konnten wir so auch den Zugriff des Bundestagsabgeordneten „Edathy“ auf kinderpornographisches Material feststellen und den Ermittlungsbehoerden weitergeben. Dies schliesst auch den Hinweis an die Bundestagsverwaltung auf die Nutzung der bundestagseigenen Rechner ein, das unser „trace-investigation-program“ feststellte. Zum Tatkomplex „Edathy“ hatten wir auch eine entsprechende Strafanzeige erstattet: http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/StrafanzeigezumFallEdathy19122014StaABln.docx-1.pdf die mittlerweile in der Form mit einer Begruendung eingestellt wurde, dass die zustaendige Staatsanwaltschaft „ihr Gesicht uns gegenueber weiter wahren konnte“, in dem an anderer Stelle gegen Herrn Edathy weiterermittelt wird. Wir gehen seit einiger Zeit davon aus, dass uns die Sicherheitsbehoerden tatsaechlich unterschaetzen und auch teilweise verlachen und als nicht wirklich Ernstzunehmende 14 ansehen, wie es beim polizeilichen Staatsschutz offensichtlich ist und fuer den Unterzeichner dort sogar persoenlich feststellbar war. Das ist natuerlich fuer uns sehr vorteilhaft, weil wir unter dieser Fehleinschaetzung Ihnen als Staatsanwaltschaft ungehindert und nachhaltig alle erforderlichen Erkenntnisse uebermitteln koennen, die Sie fuer eine Aufklaerung der in Rede stehenden schweren Straftaten benoetigen. Allerdings verliert im gleichen Masse, wie wir hochwertige Aufklaerungsarbeit an Sie leisten, Ihre wichtigste Behoerde bei der Polizei Berlin massiv an Ansehen und auch an Glaubwuerdigkeit. Warum wir heute in vorderster Front fuer Sie sehr gute Aufklaerungsarbeit leisten koennen, ist dem Umstand geschuldet, dass einige von uns, wie auch der Unterzeichner selbst, ueber mehrere Jahrzehnte auch als freiberufliche Konterterroristen arbeiteten und nun die daraus resultierende Faehigkeiten, wie Observation und Zielfahndung, und auch die daraus abzuleitenen Verbindungen in befreundete Sicherheits- und Ueberwachungsbehoerden, nutzen koennen. Die Aufklaerung des „La Belle“ – Attentates, die Ergreifung von RAF-Mitgliedern wie Rollnick, Viet, Klar, Klein und Meyer, sollten Ihnen als Hinweis auf unsere Qualitaet zunaechst genuegen. B. Sachvortrag mit Begruendung a) Tatkomplex Laternenwartung und Polizeischutz An mehreren Tagen des vorletzten, letzten und diesen Monats, gab es besonders schwere Straftaten im oben genannten Tatbereich. Der erste Tatkomplex betrifft die Farbbeutelwuerfe in der Rigaer Strasse auf einen Bediensteten eines Berliner Elektrizitaetsbetriebes und die ihn begleitende und schuetzende Polizei. http://www.xhain.net/polizeiticker/2015/rigaer-strasse-vattenfall-mitarbeiter-undpolizisten-mit-farbbeuteln-beworfen 15 Diesbezueglich erstatten wir hiermit Strafanzeige wegen versuchter gemeinschaftlicher gefaehrlicher Koerperverletzung und versuchter und vollendeter Sachbeschaedigung in mehreren Faellen aus einer terroristischen Vereinigung heraus gegen die bisher noch unbekannten Taeter, die jedoch konkret den Haeusern Liebigstrasse und Rigaer Strasse zugeordnet werden koennen, weil dort das Hauptaggressionspotential fuer diesen Bereich zu finden ist. Die Reparatur einer nicht funktionsfaehigen Strassenbeleuchtung ist eine Aufgabe, die in den Bereich der oeffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die vor Ort zustaendige Polizei faellt. Eine Stoerung oder Verhinderung von Arbeiten zur Wiederherstellung des polizeimaessigen Zustandes der Strassenbeleuchtung stellt fuer sich genommen einen rechtlich unzulaessigen Angriff auf die oeffentliche Sicherheit und damit auf den Staat an sich dar. Muessen, wie im vorstehenden Fall, die Arbeiten durch besonders angeordneten Kopfschutz und besonderen Polizeischutz durchgefuehrt werden, erlangt der Angriff eine terroristische Qualitaet im Sinne des Paragraphen 129a StGB: Strafgesetzbuch Besonderer Teil (§§ 80 - 358) 7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d) § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder 1. Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder 16 2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen, Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 2. oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1, 3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3, Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder 4. Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder 5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann. (3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. (4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. (5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 17 (6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern. (7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend. (8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2). (9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1). Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html Unbeschadet dessen steht die Bildung einer kriminellen Vereinigung durch die „AntifaSA“ weiterhin im Raum: § 129 Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen. (3) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar. (4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erken18 nen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen. (5) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 3 absehen. (6) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter 1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder 2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können; erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft. Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/129b.html Im Ergebnis muss wegen der jahrzehntelangen parteipolitisch bedingten rechtswidrigen Duldung der terroristischen „Antifa-SA“ jetzt jederzeit eine weitergehende Eskalation erwartet werden und damit eine einhergehende Verstaerkung der Angriffe, so dass diese in zumindest eine fahrlaessige Toetung oder gar einen Totschlag bzw. Mord zum Nachteil eines Polizisten muenden koennen. Die Polizei stellt fuer diese terroristische nationalsozialistisch gepraegte Gruppe ganz klar ein besonderes sogenanntes „Hassobjekt“ dar, welches ergaenzend aus niedrigen Beweggruenden, massiv gewalttaetig und heimtueckisch attackiert wird. Lesen Sie dazu bitte folgenden eingefuegten Textauszug: 19 "Die Taten werden vorher diskutiert und entsprechend vorbereitet. Auch immer unter der Prämisse: Ist Gewalt gegen Menschen in der Szene vermittelbar", sagte Palenda. "Dabei wird die Gewalt gegen Polizisten als vermittelbar angesehen, weil sie Staatsvertreter sind. Da wird gezielt der heimtückische Angriff gesucht." Quelle: http://www.morgenpost.de/berlin/article136749016/Mehr-Gewalttaten-und-neueTaktik-bei-Berliner-Linksautonomen.html Diese Angabe stammt vom Praesidenten des Verfassungsschutzes, Herrn Palenda und ist vom Januar 2015. Wir schreiben nun bereits den Monat August des Jahres 2015 und muessen feststellen, dass es seitdem eine gewaltige Zunahme an extrem gewalttaetigen Attacken der terroris- 20 tischen „Antifa-SA“ gegen die Berliner Polizei und begleitend das deutsche Gemeinwesen gab. Waehrend die Aufklaerung der exorbitant steigenden nationalsozialistisch gepraegten terroristischen Straftaten der „Antifa-SA“, sowohl in Bezug auf die direkte Taeterschaft, als auch auf jegliche weiteren strafrechtlich relevanten Teilnahmeformen nahezu gegen Null tendiert, und damit folgende Frage im Raum steht: „Wer schuetzt denn nun noch die Buergerinnen und Buerger, ausserhalb der DNV, vor dem linken, also diesem „staatsimmanenten“ nationalsozialistisch gepraegten Terrorismus der offensichtlich von der linken, wie im Fall des linken NSU, staatlich-politisch gedeckten „Antifa-SA“? werden bereits weitere schwere Straftaten der „Antifa-SA“ mit Hilfe der politisch gedeckten Unterstuetzer und Foerderer bis in kleinste Detail geplant und vorbereitet und dies ist dem Verfassungsschutz und auch dem polizeilichen Staatsschutz hinreichend bekannt, siehe oben. So wird auch die Verletzung und vielleicht eines nahen Tages auch die Toetung eines Polizeibeamten durch die eigene politische Polizeifuehrung billigend in Kauf genommen. Waehrend wir diese Strafanzeige anfertigen, gab es bereits weitere schwere Attacken, die Ihnen bereits bekannt sein duerften: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-friedrichshain-polizeiwagen-nachangriff-nicht-mehr-einsatzfaehig/12133290.html http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-friedrichshain-linksextremistenrandalierten-in-der-rigaer-strasse/12143228.html Unsere Drohnenueberwachung und Vorortobservation anderer Art hat ergeben, dass die Farbbeutel mit der Farbe, die auf die Polizeibeamten und den Vattenfallmitarbeiter ge21 worfen wurden, identisch sind mit den Farben, die die Hausbesetzer aus den Haeusern Liebigstrasse 34 und Rigaer Strasse 94 verwenden, um umliegende Strassenzuege in Bezug auf die Hausfassaden zu verunstalten. Uns erschliesst sich deshalb nicht, warum durch die Polizei vor Ort nicht im Rahmen der strafprozessualen Moeglichkeiten, wie Hausdurchsuchung und Spurensicherung, die konkrete Herkunft der Farbbeutel geklaert wurde. Wie sich ja leider herausstellte, wird der Farbbeutel nun zunehmend durch Pflastersteine ersetzt. Im Uebrigen liegen wir auch aus dem Grund der geringen „Ermittlungsfreude“ mit dem fuer diesen Bereich zustaendigen Polizeiabschnitt 51 ein wenig quer, nachdem dieser sich wiederholt weigerte, eindeutig verwertbare Beweismittel gegen die „Antifa-SA“ nach von denen veruebte Straftaten, von uns entgegenzunehmen. Das Hauptargument dafuer war bisher, dass „eine DNA – Probe der Polizei ca. 250 Euro kosten wuerde und man sowieso niemand ermitteln koennte“. Anscheinend ist dies aber nicht die alleinige tatsaechliche durchgreifende Begruendung, sondern nach unserer Meinung eher massgeblich der vermehrte Arbeitsaufwand und die zu erwartende Auseinandersetzung mit der eigenen Polizeifuehrung auf politischer Ebene im Anschluss. Wir hatten dem zustaendigen Abschnitt und parallel dem polizeilichen Staatsschutz per Emailanhang mehr als einmal in den letzten Wochen einige wichtige Entnahmestellen des Kleinmosaikpflasters aus dem Gehwegbereich und die vor Ort befindlichen Depots der „Antifa-SA“ mitgeteilt gehabt. Waere man dem direkt und zeitnah nachgegangen, haetten sich ganz sicher etliche Steinwuerfe auf Polizisten eruebrigt gehabt. Anscheinend ist politisch der Zutritt zu den besagten Haeusern und deren angrenzenden Daechern aber nicht gewuenscht und somit wird die Gefahrenlage fuer die Polizei als staatlicher Hoheitstraeger und Inhaber des Gewaltmonopols politisch motiviert durch die politischen Unterstuetzer der „Antifa-SA“ bewusst aufrecht erhalten. 22 23 b) Tatkomplex Steinwuerfe auf Zivilstreife - Rigaer Strasse Der zweite Tatvorwurf betrifft eine Steinwurfattacke durch die terroristische „Antifa-SA“ von den Haeusern Rigaer Strasse auf eine Zivilstreife: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-friedrichshain-linksextremistenwerfen-steine-auf-polizeiautos/12039564.html Beachtenswert ist dabei die Uhrzeit, als Tatzeit – 19.00 Uhr. Diese ist fuer die Attacken eigentlich unueblich, weil die „Antifa-SA“ eine heimtueckisch und hinterhaeltig agierende Terroristengruppe ist, die die offene Auseinandersetzung bei schwerwiegenden Straftaten mit der Polizei bewusst vermeidet, insbesondere um auch die hinter ihr stehende Anstifterebene aus den in Berlin taetigen Parteien, wie „Die Gruenen“ und die „SPD“ und „Die Linke“ zu decken bzw. vor strafrechtlicher Verfolgung zu schuetzen. Vorzugsweise schlaegt die „Antifa-SA“ deshalb auch in der Nacht von 01.30 Uhr bis 04.30 Uhr zu, weil sie die Deckung braucht und das Entkommen in der Dunkelheit: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-friedrichshain-linksextremistenrandalierten-in-der-rigaer-strasse/12143228.html Wir hatten diese konkret einzugrenzenden Zeitraeume vor einiger Zeit dem polizeilichen Staatsschutz mitgeteilt gehabt, nun wurden diese anscheinend fuer besondere Straftaten geaendert, wodurch erneut der Vorwurf gegen diese Dienststelle genaehrt wird, dass politisch eine Verbindung zur „Antifa-SA“ besteht, die diese Terrorgruppe anscheinend vorwarnt. Im konkreten Fall wurde eine Z i v i l s t r e i f e von Hausdaechern angegriffen. Wir selbst sind jahrelang Zivilstreife gefahren, um einschaetzen zu koennen, ob man noch verdeckt agiert oder bereits entdeckt wurde. Im vorliegenden Fall gehen wir davon aus, 24 dass die „Antifa-SA“ auf die herannahende Polizeistreife in Zivil hingewiesen wurde. Die Funkmastattacke in Tiergarten scheint damit in einem gewissen engen Zusammenhang zu stehen. Nach hoechstrichterlicher Rechtsprechung ist ein Mordversuch gegenueber Polizeibeamten in Uniform schon deshalb hinsichtlich des Merkmales „Heimtuecke“ ausgeschlossen, weil es an der Arg- und Wehrlosigkeit bei den uniformierten Beamten fehlt. Im vorliegenden Fall handelte es sich jedoch um eine Zivilstreife und der Umstand, dass nur in dieser Strasse, der Rigaer Strasse, der einzigen Strasse in der ganzen Stadt und damit der einzigen Stadt in Deutschland, Steine von den umliegenden Daechern gezielt auf zivile Polizisten geworfen werden, kann das Merkmal der Heimtuecke hier n i c h t zu Gunsten der Taeter keine Anwendung finden, sondern muss voll zum Tragen kommen. Wer von einem Altbau - Hausdach aus dem sechsten Stockwerk Kleinmosaiksteine wirft, zielt mit Absicht auf Polizeibeamte, also mit absolutem Vorsatz und nimmt den Tod der vielleicht getroffenen Polizeibeamten in Kauf. Warum im Falle der Zivilstreife keine Hausbegehung zur Ergreifung der Straftaeter auf den Daechern und keine Sicherung von Spuren jeglicher Art stattfand, erschliesst sich uns nun nicht. Wuerde einer unserer Mitglieder eine derartige Attacke auf Polizeibeamte von seinem Wohnhausdach in einer anderen Strasse, als eben der Rigaer Strasse, verueben, wuerde die Polizei mit Verstaerkung bis zum SEK sofort bis auf das Dach vordringen und den Taeter, notfalls mit Schusswaffengebrauch, stellen. Aus welchem tatsaechlichen Grund nun ist die ordentliche und normale umfassende Strafverfolgung auf Grund des Tatvorwurfes „Mordversuch an Zilvilpolizeibeamten“ nach dem StGB und der StPO dort in der Rigaer Strasse/Liebigstrasse n i c h t moeglich? Auf den oben geschilderten Beispielgegenfall eines unserer Mitglieder wuerde sogar eine Mordkommission die Bearbeitung uebernehmen und der gestellte Taeter sicherlich sofort in U-Haft befindlich sein. 25 Wer oder was verhindert demnach das Verfolgen der Straftaeter aus der Antifa-SA in den bekannten Haeusern und auf den betreffenden Daechern? Wer ermoeglicht diesen Zustand der rechtlich unhaltbar existierenden Rueckzugsraeume der Taeter schwerster terroristischer Straftaten gegen das deutsche Gemeinwesen und die deutsche Polizei? Bei einem der Einsaetze Rigaer Strasse/Silvio-Meier-Strasse, bei dem auch bis zu 10 Personen festgenommen wurden, kreiste staendig ein Hubschrauber ueber den besagten Hauesern, um Steinwuerfe vom Dach zu verhindern. Ist das die Deeskalationsstrategie der politisch motivierten Polizei zugunsten von Terroristen, derer sie politisch bedingt n i c h t habhaft werden soll oder gar will? In die besagten Haeuser wurde bei dieser Attacke zu keiner Zeit durch die Polizeikraefte eingedrungen, um die Straftaeter erfolgreich zu fassen, die sie von den Daechern und aus den Fenstern der betreffenden Haeuser massiv attackierten. Wir haben das entsprechend dokumentiert. Dank unserer Mitarbeit konnten wenigstens einige Straeftater bei den Auseinandersetzungen auf der Strasse festgenommen werden. Wir erstatten hiermit im gegebenen Fall eine Strafanzeige wegen versuchten Mordes zum Nachteil der von der Steinattacke betroffenen Zivilbeamten, einschliesslich der strafrechtlich relevanten Begleittatbestaende in Tateinheit und Mehrheit. Hinsichtlich der sukzessiven Taeterschaft bzw. der Beihilfe- und Unterstuetzungshandlung gegenueber der terroristischen Gruppe Antifa-SA weiten wir diese auch auf die Anstifterebene aus. In diesem Fall richtet sich unser Vorwurf gegen die Bezirksbuergermeisterin Frau Herrmann, die nachweislich enge Kontakte zu vorgenannten Terroristen haelt und sich damit auch den Tatvorwurf der Unterstuetzung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum versuchten Mord in mehreren Faellen anlasten lassen muss. Das konkrete Unterstuetzerumfeld fuer diese Straftaten reicht weit hinein in die Partei „Die Gruenen“, die „SPD“ und „Die Linke“, und die dazu erforderlichen gerichtsfesten Nachweise liegen in ausreichendem Masse beim Landesamt fuer Verfassungsschutz vor (siehe die Angaben des Praesidenten oben). Wir ersuchen Sie, auf diese Nachweise in Ihrem Verfahren unbedingt zuzugreifen. 26 c) Weitere Tatkomplexe Steinwuerfe auf Polizeistreifen - Rigaer Strasse Innerhalb dessen erkennen wir in allen weiteren Faellen des letzten Monates zumindest bei den Steinwuerfen von den Daechern der umliegenden Haeuser auf uniformierte Polizeibeamte, auf einen versuchten Totschlag. Unbeschadet dessen verfolgen wir hier die Mindermeinung in der Rechtsprechung und vertreten die Ansicht, dass jeder Steinwurf in Absicht, einen Polizeibamten in Uniform zu treffen, einen versuchten Mord nach Paragraph 211 StGB darstellt. Im Ergebnis kann auf die Erfuellung des erschwerenden Merkmales des niedrigen Beweggrundes abgestellt werden, nach dem der H a s s dieses Merkmal ausfuellt. Die in Rede stehende terroristische „Antifa-SA“ sieht unstreitig in der Polizei ein Hassobjekt, wie es sogar der Praesident des Landesverfassungschutzes von Berlin im Februar 2015 bestaetigt hat. Eine Verletzung bzw. Toetung eines Polizeibeamten sei angeblich der deutschen Gesellschaft „vermittelbar“, was wir jedoch ganz anders sehen, auch wenn wir noch eine politische Minderheit darstellen. Das Einwerfen eines Steines in einen Gruppenwagen, wie in einem weiteren Ereignis, nachdem man dort die hintere Tuer geoeffnet hatte, stellt in jedem Fall einen versuchten Mord dar, weil hier aus kurzer Distanz mit voller Wucht und nur begrenzten Moeglichkeiten des Ausweichens fuer die Insassen, eine besondere Schwere der Tatfolgen resultiert. Der bedingte Vorsatz zum Toeten eines Beamten liegt hier offen auf der Hand. Auch das Bewerfen der Rettungskraefte der Feuerwehr und der Polizei bei der Brandstiftung in der Rigaer Strasse/Silvio-Meier-Strasse, der vier Pkw zum Opfer fielen, hatte die Qualitaet eines mehrfachen versuchten Totschlages, wenn nicht sogar versuchten Mordes aus niedrigen Beweggruenden zum Nachteil etlicher Polizeibeamter, neben einigen Feuerwehrleuten. Es liegt nun insbesondere an Ihnen, diesem terroristischen Treiben endlich ein Ende zu setzen, in dem Sie ermittlungstechnisch in den zustehenden Angriffsmodus umschalten und versuchen, diese Straftaeter zu stellen, bevor ein Polizeibeamter getoetet wird. 27 C. Fazit zum vorstehenden Gesamtvortrag In der vorliegenden Abfolge von schweren Straftaten durch die sogenannte „Antifa-SA“ in Berlin – Friedrichshain gegen das deutsche Gemeinwesen und im Schwerpunkt gegen die Polizei Berlin, handelt es sich nach unserer Auffassung um terroristische Straftaten, die parteipolitisch motiviert aus der politischen Linken angestiftet, gefoerdert und sogar logistisch und planerisch unterstuetzt werden. Die Aufklaerungsquote des zustaendigen polizeilichen Staatsschutzes tendiert nahezu gegen Null, weil die Aufklaerung der Straftaten an sich schon dadurch erschwert wird, dass Momente der Tatausfuehrung und Orte fuer die Taten bewusst gewaehlt werden, die im Zeitpunkt der Tatausfuehrung weitestgehend „polizeibefreit“ bzw. frei von Polizei sind. Vorwarnungen und Hinweise auf bevorstehende Taten werden nicht beruecksichtigt oder bearbeitet, ferner wird nicht in die Anstifterebene vorgedrungen und auch dort ermittelt. Um den Bezirk Friedrichshain im Sued- und Nordkiez der Frankfurter Allee erfolgreich zu befrieden, werden wir im Rahmen des von uns begonnenen „Kampfes gegen links“ beim zustaendigen Verwaltungsgericht einen Rechtsanspruch auf 50% der Raeumlichkeiten in allen aktuell noch besetzten Haeusern und auch den vom NS-Senat legalisierten Haeusern, als nach dem Grundgesetz zulaessige politische Rechte, im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes nach Art.3 I GG erheben. Ferner werden wir beantragen, mit staatlichen Mitteln im Kampf gegen links politisch rechte Stuetzpunkte aufbauen zu koennen, um der terroristischen Gewalt der „AntifaSA“ zu Gunsten der Buerger einen nationalen Ruhepol entgegenzusetzen. In diesem Sinne sind harte Auseinandersetzungen nicht nur vor Ort, sondern auch auf politischer Ebene zu erwarten, weil dies noch niemand zuvor fuer sich reklamiert hat, was wir fordern werden. Sofern sich unsere Vorhaltungen gerichtsfest nachweisen lassen, wuerden wir Sie darum ersuchen, an einem Verbotsverfahren gegen die Partei „Die Gruenen“, „Die Linke“ und die „SPD“ vor dem BVerfG mitzuwirken. Mittlerweile haben wir ausreichende Erkenntnisse dahingehend erlangt, dass die drei vorgenannten Partei28 en unter Federfuehrung der „Linken“ fuer die schweren Attacken auf die Polizei, staatliche Einrichtungen, wie das Bundesverwaltungsgericht, und die Buerger in Sachsen und Thueringen, verantwortlich zeichnen. Unsere vor Ort gemachten Drohnendokumentationen und der Einsatz von Personal an bestimmten Brennpunkten fuehrten auch in Leipzig und an anderen Orten zu entsprechenden Festnahmen. Die politische Linke, die mit ihren Parteibuchtraegern leider auch an den Schalthebeln der politischen Macht im Land angekommen ist, ist fuer bundesweite schwere Angriffe, auch auf den eigenen Staat, verantwortlich. Da diese auch „politisch rechts“ selbst inszeniert, in dem sie viele politische Straftaten begeht, was wir ebenfalls dokumentiert haben, und dann politisch rechts anlastet, sind alle Statistiken seit Jahren tatsaechlich fehlerhaft. Fuer dieses Winterhalbjahr werden wir allein fuer den in Rede stehenden Kiez eine eigene Statistik linksmotivierter Straftaten anlegen und dabei alle Betroffenen mit einbeziehen, das heisst ein Anzeigenvolumen bei der zustaendigen Polizei produzieren, dass deren politische Fuehrung sehr bald unter Erklaerungsnot und Erfolgsdruck bei der Aufklaerung geraten wird. Wir sind oeffentlich bekennende politisch rechts zu verortende Buergerinnen und Buerger, weil politisch rechts nach dem Grundgesetz sogar eine geschuetzte Rechtsposition darstellt, ansonsten wir in einer Linksdiktatur leben wuerden, die das Grundgesetz aber gar nicht vorsieht. Aus diesem „Recht auf rechts“ fordern wir nicht nur beim BVerfG den notwendigen politischen Raum zur Verwirklichung konservativer Vorstellungen und gesellschaftlicher Taetigkeiten, sondern auch von Ihnen den noetigen Respekt gegenueber politisch Andersdenkender. Die Angelegenheit „Range-Maas“ sollte Sie davor warnen, dass die politische Linke jetzt mit aller Macht versucht, die letzten Einrichtungen des Staates gegen ihre sozialistische Machtuebernahme auszuschalten. Die chronische Unterbesetzungen staatlicher Stellen 29 ist nichts weiter als ein tatsaechliches Beseitigen staatlicher Strukturen und ein Ueberfuehren des vormaligen deutschen Staates in Nichtregierungsorganisationen – also in die Privatisierung. Vor diesem Hintergrund wurde es erst moeglich, dass nichtstaatliche Organisationen, mit Mitteln des Staates, wie die „Antifa-SA“, oeffentlich entscheiden, welche Buergerin und welcher Buerger in ihren Augen als „politisch korrekt„ anzusehen sind und welche nicht und dann zum „Nazi“ selektiert und bestimmt werden und eine umgehende Verfolgung politisch Andersdenkender einsetzt, wie einst 1933. Ihre Aufgabe als Staatsanwaltschaft besteht auch darin, diesen Staat und damit sich selbst vor der politischen Linken zu schuetzen, bevor diese Sie endgueltig entmachtet. In diesem Sinne wuenschen wir eine konsequente und unnachgiebige Verfolgung aller angezeigten schweren Straftaten der „Antifa-SA“ und deren Anstifter- und Unterstuetzerebene in diesem Vortrag. Wir bitten Sie hoeflichst, uns eine Eingangsbestaetigung zukommen zu lassen und eine Sachstandsmitteilung zu gegebener Zeit. Fuer weitergehende Fragen und ergaenzende Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung. In Erwartung Ihrer geschaetzten Antwort verbleiben wir mit einem freundlichen Gruss ………………………………………………………………… Ferdinand Karnath, Bundesvorsitzender der DNV Anlagen 30
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