bAV-Kompass

Vertriebspartnerinformation
Betriebliche Altersversorgung
Kompass bAV
Premium
www.hdi.de/bav
Inhalt
Ein Wort vorab ....................................................................... 2
HDI – Ihr Partner .................................................................... 3
Alles auf einen Blick .............................................................. 4
HDI Tarife der Direktversicherung .................................. 5-6
HDI Tarife der Unterstützungskasse ................................... 6
Produkte im Detail ................................................................. 7
HDI Tarife der Direktversicherung ...................................... 8
HDI Tarife der Unterstützungskasse ................................. 12
HDI Tarife zum Einkommensschutz in der bAV ................. 15
Sales Storys / Konzepte ........................................................ 52
VorruhestandsPlaner ....................................................... 52
DualeVersorgung ............................................................ 54
ÜberstundenRente........................................................... 57
bAV NettoJoker ............................................................... 58
AbschiedsRente ............................................................... 61
TransFairPlan ................................................................... 61
Zielgruppen ......................................................................... 62
Architekten und Ingenieure ............................................. 63
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte ........ 64
d:
Ja
n
ua
r2
01
6
Glossar.................................................................................. 65
an
BETRIEBLICHE
ALTERSVERSORGUNG
PREMIUM
Erfolgreich beraten .............................................................. 30
Das Sofa-Gespräch .......................................................... 31
Die Kontaktaufnahme mit dem bAV-Entscheider .............. 31
Das Unternehmer-Gespräch ............................................. 32
Information und Beratung der Mitarbeiter ....................... 34
Einzelberatung mit Tool „bAV MAXX“ ............................ 35
„bAV MAXX“ in der HDI Angebotssoftware „easy“ ......... 36
St
KOMPASS
Services ................................................................................ 18
Alles aus einer Hand ........................................................ 18
HDI bAVnet ......................................................................22
Best Advice .......................................................................... 24
HDI – kompetenter und erfahrener bAV-Spezialist ............ 24
HDI Tarife im Wettbewerbsvergleich ................................ 27
2
Kompass bAV Stand Januar 2016
Ein Wort vorab
Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist gar nicht so komplex,
wie viele denken. Wir möchten Ihnen zeigen, wie einfach
der Umgang damit sein kann, wenn man die richtigen Informationen zur Verfügung hat. Aus diesem Grund haben wir
jetzt den bAV-Kompass für Sie entwickelt: In diesem neuen
Kompendium finden Sie alles, was Sie über die betriebliche
Altersversorgung wissen müssen – einfach, transparent und
komprimiert zusammengefasst.
HDI ist seit vielen Jahren einer der führenden bAV-Anbieter
in Deutschland. Als Ihr verlässlicher Versicherungspartner
kommt es uns darauf an, Sie in jeder Situation zu unterstützen. Deshalb bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Angeboten
und Services, mit denen Sie bestmöglich arbeiten können.
Mit dem bAV-Kompass geben wir Ihnen jetzt ein weiteres
Hilfsmittel an die Hand, das Ihnen bAV-Expertise leichter
macht. Hier erhalten Sie nützliche Produktinformationen
ebenso wie Verkaufsstorys und konkrete Hilfestellungen für
Ihre Beratung. Alles zusammen soll Ihnen dazu dienen, Ihre
Verkaufsgespräche optimal vorbereiten und durchführen zu
können.
Nutzen Sie den bAV-Kompass für Ihre persönliche Arbeit.
Selbstverständlich sind uns Anregungen und Verbesserungen dazu jederzeit willkommen. Wir freuen uns auf eine
konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen
Ihnen mit der bAV viel Erfolg.
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3
Kompass bAV Stand Januar 2016
HDI – Ihr Partner
Warum ist betriebliche Altersversorgung ein Erfolgsfaktor
für Sie?
Die betriebliche Altersversorgung ist ein lukratives
Geschäftsfeld. Für die meisten Arbeitnehmer gilt: Nirgendwo
finden sie eine höhere staatliche Förderung für die Alters­
versorgung in Deutschland. Darüber hinaus leistet sie einen
wichtigen Beitrag, damit Arbeitnehmer im Rentenalter
finanziell besser abgesichert sind und sich später persönliche
Wünsche er­füllen können.
Für Unternehmen und Mitarbeiter ist die betriebliche Altersversorgung in vieler Hinsicht attraktiv, denn beide Seiten
profitieren davon. Mit den richtigen Lösungen können
Sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer als wichtige Zielgruppen
für sich gewinnen: Denn die bAV bietet Ihnen einzigartige
Möglichkeiten – im Cross-Selling ebenso wie im Empfehlungsmarketing.
Warum ist HDI für Sie der richtige Partner?
HDI ist ein erfahrener und kompetenter bAV-Spezialist.
Wir bieten Beratung, individuelle Lösungen sowie
Umsetzungskompetenz für alle Durchführungswege der
bAV. Und das für Unternehmen jeder Größe und Branche
sowie deren Mitarbeiter. Ihre Kunden erhalten zuverlässige,
hochwertige und zukunftsfähige Lösungen.
Betriebliche Altersversorgung bietet dabei weit mehr als
eine zusätzliche Rente: Sie schützt auch bei Invalidität und
gibt den Hinterbliebenen finanzielle Sicherheit.
HDI unterstützt Sie als Vermittler im bAV-Geschäft rund­um:
von der Information und der Beratung über das Angebot
bis hin zur konkreten Umsetzung. Seit Jahren werden wir in
Unternehmens- und Produkt-Ratings immer wieder top bewertet. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)
hat die betriebliche Altersversorgung von HDI mit der Bestnote „EXZELLENT“ ausgezeichnet. Dieses Gütesiegel be­
stätigt unsere ausgeprägte Beratungskom­petenz sowie die
weit reichende Unterstützung in der Entwicklung und Realisierung von modernen bAV-Lösungen.
Weitere Informationen über die Kompetenz und Erfahrung
von HDI finden Sie in der Präsentation „bAV Image – HDI
der Spezialist für betriebliche Altersversorgung“, die Sie
im Downloadbereich des VermittlerPortals abrufen können.
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4
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Alles auf einen Blick
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst fünf
Durchführungswege.
HDI bietet Ihnen für die beiden Durchführungswege
Direktversicherung und Unterstützungskasse leistungsstarke
Tarife an. Damit Sie sich einen schnellen Überblick ver­
schaffen können, finden Sie hier die wichtigsten Tarifmerkmale in tabellarischer Form zusammengefasst. Weitere
ausführliche Produktdetails entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Kapitel.
Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Dieser ist Versicherungsnehmer und
Beitragszahler. Der Mitarbeiter bzw. seine Hinterbliebenen
(Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder) sind
hinsichtlich der Leistungen von Beginn an begünstigt.
Im Versorgungsfall leistet HDI direkt an den Arbeitnehmer
oder seine Hinterbliebenen.
Die Direktversicherung ist insbesondere in klein- und
mittelständischen Unternehmen die meistgewählte Form
der bAV. Sie zeichnet sich vor allem durch ihre einfache
Abwicklung und ihre steuerlichen Vorteile aus.
Der Arbeitgeber kann eine Unterstützungskasse als rechts­
fähige, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in
der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer GmbH
oder aber auch einer Stiftung gründen oder sich einer so genannten überbetrieblichen Unterstützungskasse anschließen,
deren ausschließlicher Zweck die Durchführung der betrieblichen Versorgung ist. Durch die Aufnahme in die Unterstützungskasse werden den Arbeitnehmern Versorgungsleistungen versprochen, die von der Unterstützungskasse zu zahlen, aber von dem Arbeitgeber (Trägerunternehmen) durch
freiwillige Zuwendungen zu finanzieren sind. Die Unter­
stützungskasse darf kraft gesetzlicher Definition keinen
Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen gewähren.
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für den Fall der Leistungsunfähigkeit der Unterstützungskasse für die Erfüllung
der zugesagten Leistungen haftet.
Die Unterstützungskasse gibt es bereits seit über 100 Jahren,
sie ist somit eine der ältesten Formen der bAV. Sie ist besonders als Ersatz bzw. Ergänzung der gesetzlichen und privaten Altersversorgung geeignet. So können insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer sowie Fach- und Führungskräfte
versorgt werden. Die bilanzneutrale Versorgung über die
Unterstützungskasse kann als arbeitgeber- und arbeitnehmer­
finanzierte Zusage die betriebliche Altersversorgung über die
Durchführungswege nach § 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) ergänzen, da es keine
steuerlichen Höchstbeiträge gibt.
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Kompass bAV Stand Januar 2016
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Direktversicherung
Direktversicherung
Direktversicherung
HDI Tarife
TwoTrust Selekt
(Konsortialprodukt)
TwoTrust Vario
TwoTrust Kompakt
(Konsortialprodukt)
Tarifbezeichnung
RXM15/RX15
FRWF15/ FRWX15
RK
Garantie
Bruttobeitragsgarantie, garantierte
Altersrente und garantierter Rentenfaktor
RXM (BZML): Bruttobeitragsgarantie
auch bei Prämienfreistellung, RX (BOLZ):
keine Bruttobeitragsgarantie bei Prämien­
freistellung
Laufzeitabhängige Garantie
ab 20 Jahre: Bruttobeitragsgarantie
< 20 Jahre: Garantiekapital vertrags­
individuell kalkuliert
Extra
–
Bruttobeitragsgarantie, garantierte
Altersrente und garantierter Rentenfaktor,
optionaler Einschluss von Wachsender
Garantie und auf Kundenwunsch indivi­
dueller Lock-in, FRWF (BZML): Brutto­
beitragsgarantie auch bei Prämienfrei­
stellung, FRWX (BOLZ): keine Brutto­
beitragsgarantie bei Prämienfreistellung
–
Todesfallleistung
vor Rentenbeginn
Todesfallleistung
nach ­Rentenbeginn
Ja (Auszahlung des Vertragsguthabens)
Ja (Auszahlung des Vertragsguthabens)
Ja (Wahlmöglichkeit bei Vertragsbeginn
zwischen Renten­garantiezeit (standard­
mäßig bis Alter 90, abweichende Rege­
lungen möglich) und Todesfallkapital)
Ja (Rentengarantiezeit; standardmäßig
bis Alter 90, abweichende Regelungen
möglich)
Zusatztarif: BU
Prämienbefreiung bei BU/BU-Rente
Prämienbefreiung bei BU/BU-Rente
Ja (lebenslange Verrentung des
Vertragsguthabens)
Ja (Bei Vertragsabschluss: Wahlmöglichkeit
zwischen Rentengarantiezeit oder Todes­
fallkapital (standardmäßige Verrentung);
zu Rentenbeginn: Option auf Einschluss
einer Überlebensrente bei gleichzeitiger
Reduktion der Altersrente zum Renten­
beginn und anstatt Todesfallkapital oder
Rentengarantiezeit)
Prämienbefreiung bei BU/BU-Rente
Einmalprämie
Ja (Vervielfältigung nach § 3
Nr. 63 S.4 EStG) im Tarif RXE/RXME
Mindestprämiensumme 7.500 EUR für
Einzelgeschäft, 4.500 EUR für Kollektiv­
geschäft, Mindestprämie 25 EUR mtl.
Ja (Vervielfältigung für § 40b
EStG im Tarif FRWXE)
Mindestprämiensumme 7.500 EUR für
Einzelgeschäft, 4.500 EUR für Kollektiv­
geschäft, Mindestprämie 25 EUR mtl.
Nein
Mindestlaufzeit
12 Jahre für Einzelgeschäft
7 Jahre für Kollektivgeschäft
12 Jahre für Einzelgeschäft
7 Jahre für Kollektivgeschäft
12 Jahre für Einzelgeschäft, 7 Jahre für
Kollektivgeschäft (im Rahmen von Firmen­
gruppenverträgen keine Mindestlaufzeit 1)
auf Einzelvertragsebene)
Prämienzahlungsende
Bis maximal Alter 85
Bis maximal Alter 85
Bis maximal Alter 75
Flexibler Rentenbeginn
Flexible Abrufphase ab Alter 62
und Rentenbeginn bis Alter 85
Flexible Abrufphase ab Alter 62
und Rentenbeginn bis Alter 85
Flexible Abrufphase ab Alter 62; Dauer
der Abrufphase ist abhängig von der
gewählten Aufschubzeit:
≤ 14 Jahre: Abrufphase 4 Jahre
≥ 15 Jahre: Abrufphase 5 Jahre
Verrentungsformen
RXM: Dynamische Rente (KW),
Teildynamische Rente (KS),
RX: Dynamische Rente (KR)
FRWF: Dynamische Rente (KW), Teildyna­
mische Rente (KS) oder fondsgebundene
Rente mit einer garantierten Grundrente
(FW), FRWX: Dynamische Rente (KR)
Dynamische Rente (KR),
Teildynamische Rente (KS)
Teilverrentung
Ja, (30 % Teilkapitalisierung
mit Restverrentung)
Ja
Ja (30 % Teilkapitalisierung
mit Restverrentung)
Ja
Ja (30 % Teilkapitalisierung mit Restver­
rentung)
Ja
Ja (max. steuerl. Förderung gem.
§ 3 Nr. 63 EStG/mind. 200 EUR)
Ja (max. 2 Jahre,
bei Elternzeit max. 3 Jahre)
BBG-Dynamik oder bAV-Dynamik (P(x %);
1-10 % wählbar
Beitragszusage mit Mindestleistung
(BZML), Beitragsorientierte Leistungs­
zusage (BOLZ)
Ja (max. steuerl. Förderung gem.
§ 3 Nr. 63 EStG/mind. 200 EUR)
Ja (max. 2 Jahre,
bei Elternzeit max. 3 Jahre)
BBG-Dynamik oder bAV-Dynamik (P(x %);
1-10 % wählbar
Beitragszusage mit Mindest­leistung
(BZML), Beitragsorientierte Leistungs­­zusage (BOLZ)
Ja (max. steuerl. Förderung gem.
§ 3 Nr. 63 EStG/mind. 200 EUR)
Ja (max. 2 Jahre,
bei Elternzeit max. 3 Jahre)
BBG-Dynamik oder bAV-Dynamik
(P(x %); 1-10 % wählbar
Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ)
Wertsicherungs­portfolios
–
–
Fondspalette (freie Anlage)
–
Wählbare Fonds und
Portfolios (freie Anlage)
Anlagewechsel Wert­
sicherungsportfolios
–
2 zur Auswahl (Multi Asset Portfolio
und Rendite Plus Portfolio), 1 besparbar
rd. 35 Fonds und 8 risiko­adjustierte
und 1 themen­­basiertes Portfolio
Bis zu 20
–
Monatlich möglich, kostenfrei
–
Mindestprämie
Kapitalwahlrecht
Sonderzahlungen
Prämienpause
Dynamik
Zusageformen
–
Mindestprämiensumme 7.500 EUR für
Einzelgeschäft, 4.500 EUR für Kollektiv­
geschäft, Mindestprämie 25 EUR mtl.
(im Rahmen von Firmengruppenverträgen
keine Mindestgrenzen 1) auf Einzelver­
tragsebene)
–
–
1)1 Jahr Mindestlaufzeit; zudem muss gewährleistet sein, dass dem Vertrag ein Firmengruppenvertrag zu Grunde liegt und die durchschnittliche Prämiensumme
der Hauptversicherungen innerhalb des Firmengruppenvertrages 4.500 Euro nicht unterschreitet und eine Durchschnittsprämie von 25 Euro p.M. erreicht wird.
6
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Direktversicherung
Unterstützungskasse
Unterstützungskasse
Unterstützungskasse
Unternehmensrente
(Konsortialprodukt)
TwoTrust Selekt
(Konsortialprodukt)
TwoTrust Kompakt
(Konsortialprodukt)
Unternehmensrente
(Konsortialprodukt)
RAHKTD15/RAÜRTD15
RX15
RK
RAHKTD15/RAÜRTD15
Garantierte Altersrente
Bruttobeitragsgarantie, garantierte Alters­
rente und garantierter Rentenfaktor
Laufzeitabhängige Garantie
ab 20 Jahre: Bruttobeitragsgarantie
< 20 Jahre: Garantiekapital vertrags­
individuell kalkuliert
Garantierte Altersrente
–
–
–
–
Ja (Prämienrückgewähr
bzw. Überlebensrente)
Ja (Rentengarantiezeit; standardmäßig
bis Alter 90, abweichende Regelungen
möglich; optional kollektive (RAHKTD)
oder individuelle Hinterliebenenab­
sicherung (RAÜRTD))
Ja (Auszahlung des Vertragsguthabens)
Ja (Auszahlung des Todesfallkapitals)
Ja (Wahlmöglichkeit bei Vertragsbeginn
zwischen Rentengarantiezeit und
Todesfallkapital)
Ja (Auszahlung des Todesfallkapitals)
Ja (Prämienrückgewähr
bzw. Überlebensrente)
Ja (Rentengarantiezeit):
bis Alter 90 möglich; optional kollektive
(RAHKTD) oder individuelle Hinterbliebe­
nenabsicherung (RAÜRTD))
Prämienbefreiung bei BU/BU-Rente
Prämienfreistellung bei BU/BU-Rente
Prämienbefreiung bei BU/BU-Rente
Prämienbefreiung bei BU/BU-Rente
Nein
Nein
Nein
Nein
Jährliche Mindestrente in Höhe von
300 EUR
Mindestprämiensumme 7.500 EUR für
Einzelgeschäft, 4.500 EUR für Kollektiv­
geschäft, Mindestprämie 25 EUR mtl.
Mindestprämiensumme 7.500 EUR für
Einzelgeschäft, 4.500 EUR für Kollektiv­
geschäft, Mindestprämie 25 EUR mtl.
(im Rahmen von Firmengruppenverträgen
keine Mindestgrenzen 1) auf Einzelver­
tragsebene)
Jährliche Mindestrente in Höhe von
300 EUR
5 Jahre
12 Jahre für Einzelgeschäft,
7 Jahre für Kollektivgeschäft
12 Jahre für Einzelgeschäft, 7 Jahre für
5 Jahre
Kollektivgeschäft (im Rahmen von Firmen­
gruppenverträgen keine Mindestlaufzeit 1)
auf Einzelvertragsebene)
Bis maximal Alter 80
Bis maximal Alter 85
Bis maximal Alter 75
Bis maximal Alter 80
Flexible Abrufphase ab Alter 62
und bis Alter 70 (RAÜRTD, RAHKTD)
Flexible Abrufphase ab Alter 62
und Rentenbeginn bis Alter 85
Flexible Abrufphase ab Alter 62; Dauer
der Abrufphase ist abhängig von der
gewählten Aufschubzeit:
≤ 14 Jahre: Abrufphase 4 Jahre
≥ 15 Jahre: Abrufphase 5 Jahre
Flexible Abrufphase ab Alter 62
und Rentenbeginn bis Alter 70 (RAÜRTD,
RAHKTD)
Dynamische Altersrente (K)
Dynamische Rente (KW), Teildynamische
Rente (KS) (KS nicht in Verbindung mit
der gar. Rentensteigerung möglich),
optional mit 1-3%iger jährlicher
Rentenerhöhung
Dynamische Rente (KR), Teildynamische
Rente (KS) (KS nicht in Verbindung mit
der gar. Rentensteigerung möglich),
optional mit 1-3%iger jährlicher
garantierter Rentenerhöhung
Dynamische Altersrente (K),
optional mit garantierter 1%iger
jährlicher Rentenerhöhung
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja (max. steuerl. Förderung gem.
§ 3 Nr. 63 EStG/mind. 200 EUR)
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja (max. 2 Jahre,
bei Elternzeit max. 3 Jahre)
bAV-Dynamik (P(x %); 1-10 %)
Nein
P (x %); 1-10 % wählbar und
bAV-Dynamik (P(x %); 1-10 % wählbar
Beitragsorientierte Leistungs­zusage
(BOLZ)
BBG-Dynamik oder bAV-Dynamik (P(x %);
1-10 % wählbar
Beitragsorientierte Leistungs­zusage
(BOLZ)
Beitragsorientierte Leistungszusage
(BOLZ)
Ja (max. 2 Jahre,
bei Elternzeit max. 3 Jahre)
P (x %); 1-10 % wählbar und
bAV-Dynamik
Beitragsorientierte Leistungszusage
(BOLZ) oder Leistungszusage (LZ) möglich
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1)1 Jahr Mindestlaufzeit; zudem muss gewährleistet sein, dass dem Vertrag ein Firmengruppenvertrag zu Grunde liegt und die durchschnittliche Prämiensumme
der Hauptversicherungen innerhalb des Firmengruppenvertrages 4.500 Euro nicht unterschreitet und eine Durchschnittsprämie von 25 Euro p.M. erreicht wird.
7
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Produkte im Detail
Für jeden Kunden die passende Lösung.
Egal ob Ihr Kunde sicherheits- oder chancenorientiert ist,
HDI bietet jedem Kunden eine passende Lösung. Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere ausgezeichneten bAV-Tarife
im Detail vor.
TwoTrust Kompakt
TwoTrust Selekt
TwoTrust Vario
Bruttobeitragsgarantie 1)
Bruttobeitragsgarantie
Bruttobeitragsgarantie
Sicherheitsorientierter Kunde
• Legt Wert auf Sicherheit in Form
einer garantierten Leistung zum
Beginn der Rente
• Erwartet eine höhere Überschuss­
beteiligung als bei konventionellen
Rentenversicherungen
• Möchte von zukünftig steigenden
Zinsen profitieren
Eher sicherheitsorientierter Kunde
• Nutzt die Chancen des Aktienmarktes
ohne Verlustrisiko
• Strebt ein ausgewogenes Chancenund Sicherheitsverhältnis an
• Erwartet garantierte Leistungen
und möchte keinerlei Verluste
hinnehmen
Ausgewogen bis chancen­orientierter Kunde
• Möchte die Chancen des Kapital­
marktes nutzen
• Erwartet höchste Flexibilität durch
Anpassung der Investments
• Möchte auf jeden Fall die einge­zahlten Beiträge bei Vertragsablauf
zurückerhalten
• Erwartet eine hohe Rendite und
ist bereit, Wertschwankungen
kurz- und mittelfristig zu tolerieren
Betriebliche Altersversorgung – unsere Lösungen auf einen Blick
BZML
Beitragszusage mit Mindestleistung
BOLZ
Beitragsorientierte Leistungszusage
• TwoTrust Selekt Direktversicherung
• TwoTrust Vario Direktversicherung
•
•
•
•
•
•
•
•
TwoTrust Selekt Direktversicherung
TwoTrust Selekt für Unterstützungskassen (Rückdeckungsversicherung)
TwoTrust Vario Direktversicherung
TwoTrust Kompakt Direktversicherung
TwoTrust Kompakt für Unterstützungskassen (Rückdeckungsversicherung)
Unternehmensrente Direktversicherung
Unternehmensrente für Unterstützungskassen (Rückdeckungsversicherung)
EGO Top / EGO Basic
1)Für Vertragslaufzeiten ab 20 Jahren entspricht das Garantiekapital – bei durchgängiger Prämienzahlung zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Beginn der Rente –
der Summe der eingezahlten Beiträge (Bruttobeitragsgarantie). Für Vertragslaufzeiten unter 20 Jahren wird das Garantiekapital abhängig von der jeweiligen Vertrags­
konstellation vertragsindividuell kalkuliert.
8
Kompass bAV Stand Januar 2016
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TwoTrust Selekt Direktversicherung
Produkt:
Konventionelle Rentenversicherung mit Indexbeteiligung
als Konsortialprodukt
Zielgruppe:
Eher sicherheitsorientierte Kunden
Highlights:
–Die eingezahlten Beiträge werden zum gewünschten
Rentenbeginn garantiert. 1)
–Keine Verluste aus dem MultiSelekt Konzept möglich
– Chance auf eine überdurchschnittlich hohe
Überschussbeteiligung aufgrund des Konsortiums
–Stabilität durch gebündelte Kraft des Konsortiums
Zusageart:
Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ),
Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML)
Versicherer:
HDI Lebensversicherung AG (Konsortialführer),
neue leben Lebensversicherung AG und
PB Lebensversicherung AG
Garantie:
Die TwoTrust Selekt Direktversicherung ist die richtige Wahl,
wenn Ihr Kunde Wert auf eine sichere Altersvorsorge legt.
Sie kombiniert die Sicherheit einer klassischen Rentenversicherung auf Basis einer Bruttobeitragsgarantie mit den Renditechancen des MultiSelekt Konzepts.
Funktionsweise:
Das MultiSelekt Konzept profitiert von positiven Entwicklungen verschiedener Kapitalanlagen. Dazu gehören insbeson­
dere die internationalen Aktienmärkte. Verluste hieraus sind
ausgeschlossen. Ein Stabilitätssystem bietet darüber hinaus
zusätzliche Sicherheit. Dieses überprüft regelmäßig den aktuellen Kapitalmarkt und passt die Anlagen bei Bedarf an.
Mit dem MultiSelekt Konzept kommt TwoTrust Selekt dem
Wunsch nach einer einfachen, transparenten und sicheren
Altersversorgung besonders entgegen.
Zusatzabsicherungen:
• Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung integrierbar
1)Wenn alle vereinbarten Beiträge bis zum Rentenbeginn bezahlt werden, stehen
diese zur Verrentung zur Verfügung.
Besondere Highlights und Flexibilitäten
Konsortialprodukt
•
Hinter TwoTrust Selekt steht die Leistungsstärke von drei
Lebensversicherern der Talanx Deutschland AG. Durch die
gebündelte Kraft der Konsortialpartner bietet TwoTrust Selekt
langfristig mehr Sicherheit und Stabilität für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer.
Optimierte Prämiendynamik in der Direktversicherung
•
Wahl zwischen einer Erhöhung des Beitrags nach Ansteigen
der BBG und planmäßiger Erhöhung gemäß einem festen
Prozentsatz.
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
•
Jederzeitige Sonderzahlungen möglich
•
Prämienpausen und Prämienfreistellungen möglich
•
Anpassen der Rentengarantiezeit bis zum Rentenbeginn
möglich
•
Flexibler Rentenbeginn möglich (Ablaufphase,
exaktes Endalter, Hinausschieben des Rentenbeginns)
Auszeichnungen
•
Der Tarif TwoTrust Selekt ist 2014 mit dem Innovationspreis
in Silber ausgezeichnet worden.
Transparenz
•Das MultiSelekt Konzept ist auf der Internetseite
www.hdi.de/multiselekt detailliert dargestellt. Hier können Ihre
Kunden die aktuelle und vergangene Wertentwicklung des
MultiSelekt Konzepts ihres Vertrages einfach und un­kompli­ziert
durch Eingabe ihres Versicherungsbeginns nachvollziehen.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem im
Produktblatt TwoTrust Selekt (7010290116) im Download­
bereich des VermittlerPortals.
9
Kompass bAV Stand Januar 2016
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TwoTrust Vario Direktversicherung
Produkt:
Fondsgebundene Rentenversicherung (3-Topf-Hybrid)
Zielgruppe:
Eher chancenorientierte Kunden
Highlights:
–Die eingezahlten Beiträge werden zum gewünschten
Rentenbeginn garantiert. 1)
–Sicherheit des Vermögens bei gleichzeitiger Nutzung
der Chancen des Kapitalmarktes
–Auswahl der Anlagestrategie
Zusageart:
Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ),
Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML)
Versicherer:
HDI Lebensversicherung AG
Garantie:
Das einzigartige Garantiesystem des TwoTrust Vario besteht
aus drei Sicherheitskomponenten und sichert die Leistungen
besonders effektiv ab. So bekommen Ihre Kunden beides
zugleich: Sicherheit und hohe Renditechancen.
• Garantie der Prämien
Die Anfangsgarantie beträgt bei der TwoTrust Vario
Direktversicherung immer 100 %.
• Wachsende Garantie
Mit der Auswahl der Option „Wachsende Garantie“
erhöht sich bei steigenden Märkten die Rente zum
Rentenbeginn zusätzlich. Die Wach­sende Garantie kann
jederzeit an- und ab­gewählt werden.
• Individuelles Lock-in
Ein aktuelles Vertragsguthaben kann von Ihren Kunden so
abgesichert werden, dass es unabhängig vom weiteren
Börsenverlauf zum Rentenbeginn garantiert vorhanden ist.
Funktionsweise:
Unser TwoTrust Vario beinhaltet einen innovativen Um­
schichtungsmechanismus, der den Vertrag Ihres Kunden automatisch an die Entwick­lungen am Kapitalmarkt anpasst.
Dies geschieht kundenindividuell anhand der jeweiligen Vertragssituation (z.B. Höhe des Vertragsguthabens sowie Restlaufzeit des Vertrags). Dabei ist in guten Börsenzeiten die Beteiligung an den Aktienmärkten besonders hoch, in ungünstigen Zeiten wird sie herabgesetzt. So nutzen Ihre Kunden die
Chancen der Kapitalmärkte bestmöglich und gleichzeitig ist
die Sicherheit des Vermögens gewährleistet.
1)Wenn alle vereinbarten Beiträge bis zum Rentenbeginn bezahlt werden, stehen
diese zur Verrentung zur Verfügung.
Zwei Wertsicherungsportfolios mit unterschiedlichen
Anlagestrategien.
Zwei von HDI aktiv gemanagte Wertsicherungs­portfolios mit
unterschiedlichen Anlagestrate­gien stehen zur Verfügung:
das Multi Asset Portfolio und das Rendite Plus Portfolio. Ein
kostenloser Wechsel ist jederzeit möglich.
• Multi Asset Portfolio:
Das Multi Asset Portfolio (MAP) richtet sich an Kunden,
die möglichst breit gestreut in verschiedene Anlageklassen, wie z.B. Aktien, Anleihen oder Rohstoffe, investieren
wollen und auch bei mittel- bis langfristigen Abwärtstrends am Aktienmarkt, Verluste reduzieren möchten.
• Rendite Plus Portfolio:
Das Rendite Plus Portfolio (RPP) ist für Kun­den geeignet,
die insbesondere langfristig positive Trends an den
Aktienmärkten aus­nutzen wollen. Das RPP investiert
schwer­punktmäßig in internationale Aktien. Je nach
Marktsituation wird die Gewichtung einer Anlageregion
(z.B. europäische Aktien) automatisch geändert, um
Schwankungen zu reduzieren.
Freie Fondsanlage mit risikoadjustierten Portfolios.
Die Freie Fondsanlage rundet das Anlagekonzept von
TwoTrust ab. Neben der Aus­wahl an qualitätsgesicherten
Einzelfonds bieten wir diverse gemanagte Portfolios an, die
so genannten „Investment-Stabi­litäts-Pakete“.
Zusatzabsicherungen:
• Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung integrierbar
Besondere Highlights und Flexibilitäten
Optimierte Prämiendynamik in der Direktversicherung
•
Wahl zwischen einer Erhöhung des Beitrags nach Ansteigen
der BBG und planmäßiger Erhöhung gemäß einem festen
Prozentsatz
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
•
Jederzeitige Sonderzahlungen möglich
•
Prämienpausen und Prämienfreistellungen möglich
•
Anpassen der Rentengarantiezeit bis zum Rentenbeginn
möglich
•
Flexibler Rentenbeginn möglich (Ablaufphase,
exaktes Endalter, Hinausschieben des Rentenbeginns)
Weitere Informationen finden Sie unter anderem im
Produktblatt TwoTrust Vario (7010090150) im Download­
bereich des VermittlerPortals.
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Kompass bAV Stand Januar 2016
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TwoTrust Kompakt Direktversicherung
Produkt:
Rentenversicherung mit endfälliger Garantie als Konsortialprodukt
Zielgruppe:
Sicherheitsorientierte Kunden
Highlights:
–Chance auf eine erhöhte Überschussbeteiligung gegenüber
konventionellen Lebensversicherungen
–Stabilität durch gebündelte Kraft des Konsortiums
–Zum Beginn der Rente kann ein Hinterbliebenenschutz in Form
einer lebenslangen Überlebensrente (ohne Gesundheitsprüfung)
eingeschlossen werden.
Zusageart:
Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ)
Versicherer:
HDI Lebensversicherung AG (Konsortialführer), neue leben
Lebensversicherung AG und PB Lebensversicherung AG
Garantie:
Zum vereinbarten Beginn der Rente ist eine garantierte
Rente bzw. eine garantierte Kapitalleistung vereinbart. Die
Höhe dieser endfälligen Garantie ist abhängig von der Laufzeit des Vertrags. Für Laufzeiten ab 20 Jahren entspricht
das Garantiekapital bei durchgängiger Prämienzahlung zum
bei Vertragsabschluss vereinbarten Beginn der Rente der
Summe der eingezahlten Beiträge. Für Laufzeiten unter 20
Jahren wird das Garantiekapital abhängig von der jeweiligen
Vertragskonstellation individuell kalkuliert. Sonderzahlungen
und Prämiendynamiken erhalten eine Garantie, die abhängig
von der restlichen Laufzeit ist.
Funktionsweise:
Bei TwoTrust Kompakt ist das Guthaben des Kunden im
konventionellen Sicherungsvermögen (Deckungsstock)
der am Konsortium beteiligten Lebensversicherer investiert.
Erwirtschaftete laufende Überschüsse erhöhen das Vertragsguthaben. Ein einmal erreichtes Vertragsguthaben ist für
die Zukunft gesichert. Außerdem kann sich das Vertragsguthaben um einen Schlussüberschuss sowie die Beteiligung
an den Bewertungsreserven erhöhen (Gesamtkapital).
Besondere Highlights und Flexibilitäten
Hinterbliebenenschutz im Rentenbezug
•Bei Abschluss des Vertrages kann der Kunde zwischen
einer Rentengarantiezeit mit Weiterzahlung der Altersrente
in voller Höhe und einem Todesfallkapital wählen.
•Zum Beginn der Rente kann ein Hinterbliebenenschutz in
Form einer lebenslangen Überlebensrente eingeschlossen
werden. Die Besonderheit dabei: Eine Gesundheitsprüfung
ist nicht erforderlich.
Konsortialprodukt
•Die Unternehmensrente ist eine exklusive Lösung für die
betriebliche Altersversorgung. Dahinter steht die Leistungs­
stärke von drei Lebensversicherern der Talanx Deutschland
AG. Durch die gebündelte Kraft der Konsortialpartner bietet
die Unternehmensrente langfristig mehr Sicherheit und
Stabilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Firmengruppenverträge
•TwoTrust Kompakt bietet die Möglichkeit, ganze Belegschaften
zu versichern. Sobald ein Firmengruppenvertrag zugrunde
liegt, gelten in Bezug auf den Einzelvertrag keine Mindest­
grenzen 1) für Laufzeit und Prämienhöhe mehr. Dadurch besteht
die Möglichkeit, auch ältere Arbeitnehmer zu versichern.
Flexibilitäten
•TwoTrust Kompakt bietet eine Vielzahl an Flexibilitäten. In
allen Lebensphasen lässt sich das Produkt anpassen, z. B. in
Bezug auf Sonderzahlungen und Dynamiken, Unterbrechung
der Prämienzahlung, Veränderung der Verrentungsform oder
Vorziehen bzw. Hinausschieben des Beginns der Rente mit
der Möglichkeit, weiter Prämien zu zahlen.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem im
Produktblatt TwoTrust Kompakt (7010090426) im Download­
bereich des VermittlerPortals.
Zusatzabsicherungen:
•Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung integrierbar
1)Außer 1 Jahr Mindestlaufzeit; zudem muss gewährleistet sein, dass dem Vertrag ein Firmengruppenvertrag zu Grunde liegt und die durchschnittliche Prämiensumme
der Hauptversicherungen innerhalb des Firmengruppenvertrages 4.500 Euro nicht unterschreitet und eine Durchschnittsprämie von 25 Euro p.M. erreicht wird.
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Kompass bAV Stand Januar 2016
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Unternehmensrente Direktversicherung
Produkt:
Konventionelle Rentenversicherung als Konsortialprodukt
Zielgruppe:
Sicherheitsorientierte Kunden
Highlights:
–Chance auf eine überdurchschnittlich hohe Überschuss­beteiligung aufgrund des Konsortiums
–Stabilität durch gebündelte Kraft des Konsortiums
–Optionaler Hinterbliebenenschutz wählbar
Zusageart:
Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ)
Versicherer:
HDI Lebensversicherung AG (Konsortialführer),
neue leben Lebensversicherung AG und
PB Lebensversicherung AG
Garantie:
Als konventionelles Lebensversicherungsprodukt bietet
die Unternehmensrente eine garantierte Altersrente, die auf
Basis des Garantiezinses von 1,25 % kalkuliert ist. Darüber
hi­naus besteht durch die Finanzkraft der drei Konsortial­
partner die Chance auf eine überdurchschnittlich Überschussbeteiligung.
Funktionsweise:
Die Unternehmensrente ermöglicht als konventionelles Rentenprodukt eine breite Risikostreuung der Kapitalanlage. Zudem wird dadurch die Chance auf eine hohe Überschussbeteiligung erhöht. Das entspricht dem Wunsch von besonders
sicherheitsorientierten Kunden nach einer einfachen, transparenten und sicheren Altersversorgung mit guter Performance zu attraktiven Konditionen.
Zusatzabsicherungen:
•Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung integrierbar
Besondere Highlights und Flexibilitäten
Hinterbliebenenschutz
•Bei Vertragsabschluss besteht die Wahlmöglichkeit zwischen
zwei Tarifalternativen mit jeweils unterschiedlichem Hinter­
bliebenenschutz.
•Leistung für den Todesfall vor Rentenbeginn:
– Lebenslange Überlebensrente (RAHKTD und RAÜRTD)
•Leistung für den Todesfall nach Rentenbeginn:
– Kollektiv kalkulierte Überlebensrente (RAHKTD)
– Individuell kalkulierte Überlebensrente (RAÜRTD)
Konsortialprodukt
•Die Unternehmensrente ist eine exklusive Lösung für die be­
triebliche Altersversorgung. Dahinter steht die Leistungsstärke
von drei Lebensversicherern der Talanx Deutschland AG.
Durch die gebündelte Kraft der Konsortialpartner bietet die
Unternehmensrente langfristig mehr Sicherheit und Stabilität
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Optimierte Prämiendynamik in der Direktversicherung
•Wahl zwischen einer Erhöhung des Beitrags nach Ansteigen
der BBG und planmäßiger Erhöhung gemäß einem festen
Prozentsatz.
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
•Jederzeitige Sonderzahlungen möglich
•
Flexibler Rentenbeginn möglich (Ablaufphase,
Hinausschieben des Rentenbeginns)
Weitere Informationen finden Sie unter anderem im
Produktblatt Unternehmensrente (7010090154) im
Downloadbereich des VermittlerPortals.
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Kompass bAV Stand Januar 2016
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TwoTrust Selekt für Unterstützungskassen
Produkt:
Konventionelle Rentenversicherung mit Indexbeteiligung als
Konsortialprodukt
Zielgruppe:
Eher sicherheitsorientierte Kunden
Highlights:
–Die eingezahlten Beiträge werden zum gewünschten
Rentenbeginn garantiert. 1)
–Keine Verluste aus dem MultiSelekt Konzept möglich
–Chance auf eine überdurchschnittlich hohe Überschuss­beteiligung aufgrund des Konsortiums
–Stabilität durch gebündelte Kraft des Konsortiums
Zusageart:
Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ)
Versicherer:
HDI Lebensversicherung AG (Konsortialführer),
neue leben Lebensversicherung AG und
PB Lebensversicherung AG
Garantie:
TwoTrust Selekt für Unterstützungskassen ist die richtige
Wahl, wenn Ihr Kunde Wert auf eine sichere Altersvorsorge
legt. Sie kombiniert die Sicherheit einer klassischen Rentenversicherung auf Basis einer Bruttobeitragsgarantie mit den
Renditechancen des MultiSelekt Konzepts.
Funktionsweise:
Das MultiSelekt Konzept profitiert von positiven Entwicklungen verschiedener Kapitalanlagen. Dazu gehören insbesondere die internationalen Aktienmärkte. Verluste hieraus sind
ausgeschlossen. Ein Stabilitätssystem bietet darüber hinaus
zusätzliche Sicherheit. Dieses überprüft regelmäßig den
aktuellen Kapitalmarkt und passt die Anlagen bei Bedarf an.
Mit dem MultiSelekt Konzept kommt TwoTrust Selekt dem
Wunsch nach einer einfachen, transparenten und sicheren
Altersversorgung besonders entgegen.
Zusatzabsicherungen:
•Berufsunfähigkeitszusatzversicherung integrierbar
1) Wenn alle vereinbarten Beiträge bis zum Rentenbeginn bezahlt werden, stehen
diese zur Verrentung zur Verfügung.
Besondere Highlights und Flexibilitäten
Konsortialprodukt
•
Hinter TwoTrust Selekt steht die Leistungsstärke von drei
Lebensversicherern der Talanx Deutschland AG. Durch die
gebündelte Kraft der Konsortialpartner bietet TwoTrust Selekt
langfristig mehr Sicherheit und Stabilität für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer.
Optimierte Prämiendynamik in der Unterstützungskasse
•
Planmäßige Erhöhung gemäß einem festen Prozentsatz
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
•
Prämienpausen und Prämienfreistellungen möglich
•
Flexibler Rentenbeginn möglich (Ablaufphase,
exaktes Endalter, Hinausschieben des Rentenbeginns)
Auszeichnungen
•
Der Tarif TwoTrust Selekt ist 2014 mit dem Innovationspreis
in Silber ausgezeichnet worden.
Transparenz
•
Das MultiSelekt Konzept ist auf der Internetseite
www.hdi.de/multiselekt detailliert dargestellt. Hier können Ihre
Kunden die aktuelle und vergangene Wertentwicklung des
MultiSelekt Konzepts ihres Vertrages einfach und un­kom­pli­ziert
durch Eingabe ihres Versicherungsbeginns nachvollziehen.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem im
Produktblatt TwoTrust Selekt (7010290116) im Download­
bereich des VermittlerPortals.
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Kompass bAV Stand Januar 2016
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TwoTrust Kompakt für Unterstützungskassen
Produkt:
Rentenversicherung mit endfälliger Garantie als Konsortialprodukt
Zielgruppe:
Sicherheitsorientierte Kunden
Highlights:
–Chance auf eine erhöhte Überschussbeteiligung gegenüber
konventionellen Lebensversicherungen
–Stabilität durch gebündelte Kraft des Konsortiums
– Optionaler Hinterbliebenenschutz wählbar
Zusageart:
Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ)
Versicherer:
HDI Lebensversicherung AG (Konsortialführer), neue leben
Lebensversicherung AG und PB Lebensversicherung AG
Garantie:
Zum vereinbarten Beginn der Rente ist eine garantierte
Rente bzw. eine garantierte Kapitalleistung vereinbart.
Die Höhe dieser endfälligen Garantie ist abhängig von der
Laufzeit des Vertrags. Für Laufzeiten ab 20 Jahren entspricht
das Garantiekapital bei durchgängiger Prämienzahlung zum
bei Vertragsabschluss vereinbarten Beginn der Rente der
Summe der eingezahlten Beiträge. Für Laufzeiten unter 20
Jahren wird das Garantiekapital abhängig von der jeweiligen
Vertragskonstellation individuell kalkuliert. Sonderzahlungen
und Prämiendynamiken erhalten eine Garantie, die ab­
hängig von der restlichen Laufzeit ist.
Funktionsweise:
Bei TwoTrust Kompakt ist das Guthaben des Kunden im
konventionellen Sicherungsvermögen (Deckungsstock)
der am Konsortium beteiligten Lebensversicherer investiert.
Erwirtschaftete laufende Überschüsse erhöhen das Vertragsguthaben. Ein einmal erreichtes Vertragsguthaben ist für
die Zukunft gesichert. Außerdem kann sich das Vertragsguthaben um einen Schlussüberschuss sowie die Beteiligung
an den Bewertungsreserven erhöhen (Gesamtkapital).
Besondere Highlights und Flexibilitäten
Hinterbliebenenschutz im Rentenbezug
•Bei Abschluss des Vertrages kann der Kunde zwischen
einer Rentengarantiezeit mit Weiterzahlung der Altersrente
in voller Höhe und einem Todesfallkapital wählen.
•Zum Beginn der Rente kann ein Hinterbliebenenschutz in
Form einer lebenslangen Überlebensrente eingeschlossen
werden. Die Besonderheit dabei: Eine Gesundheitsprüfung
ist nicht erforderlich.
Konsortialprodukt
•Die Unternehmensrente ist eine exklusive Lösung für die
betriebliche Altersversorgung. Dahinter steht die Leistungs­
stärke von drei Lebensversicherern der Talanx Deutschland
AG. Durch die gebündelte Kraft der Konsortialpartner bietet
die Unternehmensrente langfristig mehr Sicherheit und
Stabilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Firmengruppenverträge
•TwoTrust Kompakt bietet die Möglichkeit, ganze Belegschaften
zu versichern. Sobald ein Firmengruppenvertrag zugrunde
liegt, gelten in Bezug auf den Einzelvertrag keine Mindest­
grenzen 1) für Laufzeit und Prämienhöhe mehr. Dadurch be­
steht die Möglichkeit, auch ältere Arbeitnehmer zu versichern.
Flexibilitäten
•TwoTrust Kompakt bietet eine Vielzahl an Flexibilitäten.
So besteht bei Vertragsabschluss die Wahl zwischen einer
Kapitalzusage und einer Rentenzusage mit Kapitalwahlrecht.
Garantierte Rentensteigerungen oder Dynamiken können
eingeschlossen werden; zudem ist eine Veränderung der
Verrentungsform sowie ein Vorziehen oder Hinausschieben
des Beginns der Rente möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem im
Produktblatt TwoTrust Kompakt (7010090426) im Download­
bereich des VermittlerPortals
Zusatzabsicherungen:
•Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung integrierbar
1)Außer 1 Jahr Mindestlaufzeit; zudem muss gewährleistet sein, dass dem Vertrag ein Firmengruppenvertrag zu Grunde liegt und die durchschnittliche Prämiensumme
der Hauptversicherungen innerhalb des Firmengruppenvertrages 4.500 Euro nicht unterschreitet und eine Durchschnittsprämie von 25 Euro p.M. erreicht wird.
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Kompass bAV Stand Januar 2016
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Unternehmensrente für Unterstützungskassen
Produkt:
Konventionelle Rentenversicherung als Konsortialprodukt
Zielgruppe:
Sicherheitsorientierte Kunden
Highlights:
–Chance auf eine überdurchschnittlich hohe
Überschussbeteiligung aufgrund des Konsortiums
– Stabilität durch gebündelte Kraft des Konsortiums
– Optionaler Hinterbliebenenschutz wählbar
Zusageart:
Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ)
Versicherer:
HDI Lebensversicherung AG (Konsortialführer),
neue leben Lebensversicherung AG und
PB Lebensversicherung AG
Garantie:
Als konventionelles Lebensversicherungsprodukt bietet die
Unternehmensrente eine garantierte Altersrente, die auf
Basis des Garantiezinses von 1,25 % kalkuliert ist. Darüber
hinaus besteht durch die Finanzkraft der drei Konsortial­
partner die Chance auf eine überdurchschnittlich hohe
Überschussbeteiligung.
Funktionsweise:
Die Unternehmensrente ermöglicht als konventionelles
Rentenprodukt eine breite Risikostreuung der Kapitalanlage.
Zudem wird dadurch die Chance auf eine hohe Überschussbeteiligung erhöht. Das entspricht dem Wunsch von besonders sicherheitsorientierten Kunden nach einer einfachen,
transparenten und sicheren Altersversorgung mit guter Performance zu attraktiven Konditionen.
Zusatzabsicherungen:
•Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung integrierbar
Besondere Highlights und Flexibilitäten
Hinterbliebenenschutz
•Bei Vertragsabschluss besteht die Wahlmöglichkeit zwischen
drei Tarifalternativen mit jeweils unterschiedlichem Hinter­
bliebenenschutz.
•Leistung für den Todesfall vor Rentenbeginn:
– Lebenslange Überlebensrente (RAHKTD und RAÜRTD)
•Leistung für den Todesfall nach Rentenbeginn:
– Kollektiv kalkulierte Überlebensrente (RAHKTD)
– Individuell kalkulierte Überlebensrente (RAÜRTD)
Konsortialprodukt
•Die Unternehmensrente ist eine exklusive Lösung für die be­
triebliche Altersversorgung. Dahinter steht die Leistungsstärke
von drei Lebensversicherern der Talanx Deutschland AG.
Durch die gebündelte Kraft der Konsortialpartner bietet die
Unternehmensrente langfristig mehr Sicherheit und Stabilität
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Optimierte Prämiendynamik in der Unterstützungskasse
•Planmäßige Erhöhung gemäß einem festen Prozentsatz
•
Flexibler Rentenbeginn möglich (Ablaufphase,
Hinausschieben des Rentenbeginns)
Weitere Informationen finden Sie unter anderem
im Produktblatt Unternehmensrente (7010090155)
im Downloadbereich des VermittlerPortals.
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Kompass bAV Stand Januar 2016
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BU Komfort
hervorragend
Berufsunfähigkeitsversicherung
HDI Lebensversicherung AG
SBU EGO Top
Produkt: 01/2015
Rating: 04/2015
Berufsunfähigkeitsschutz EGO Top
Produkt:
Schutz bei Berufsunfähigkeit
Zielgruppe:
Angestellte, Selbstständige, Existenzgründer, Freiberufler,
Beamte
Highlights:
Beim Eintritt einer Berufsunfähigkeit hilft HDI mit speziellen
Serviceleistungen: Teleclaiming, Vor-Ort-Kunden-Service.
Funktionsweise:
Der BU-Klassiker steht für soliden Schutz bei Berufsunfähigkeit und gleicht unzureichende oder fehlende gesetzliche
Leistungen aus. Er ist z.B. für Angestellte, Selbstständige,
Existenzgründer, Freiberufler, Beamte und als Rückdeckungs­
tarif für Pensionszusagen die optimale Wahl. Die Prämienzahlung ruht für die Dauer der Berufsunfähigkeit und die
Rentenzahlung endet spätestens mit dem Ablauf der Leis­
tungsdauer. Eine Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos
ist durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnis in der
HDI Direktversicherung möglich.
Erstklassige Bedingungen und Auszeichnungen:
HDI bietet als erster Versicherer rechtsverbindliche Erläuterungen und Hinweise zum Versicherungsschutz sowie zu
den Bedingungen. Beim Eintritt einer Berufsunfähigkeit hilft
HDI mit speziellen Serviceleistungen persönlich, zeitnah und
direkt. So werden Missverständnisse vermieden. Ihre Kunden
können sicher sein, dass ihr Antrag so schnell wie möglich
geprüft wird und sie tatsächlich die Leistungen erhalten, die
ihnen zustehen.
HDI erhielt für seine Service-Innovationen im ServiceRating
die Bewertung „Ausgezeichnet“.
•
Telefonischer Erstkontakt: direkte telefonische Kontaktaufnahme nach Meldung des Leistungsfalls zum Kunden
und/oder zum Vertriebspartner
•
Teleclaiming: zeitnahe Möglichkeit, um Ihren Kunden am
Telefon bei der Beantragung von Berufsunfähigkeitsleistungen zu unterstützen
•
Vor-Ort-Kunden-Service: Aufnahme von Leistungsanträgen nach Terminvereinbarung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs vor Ort
•
Telefonische Unterstützung des Innendienstes: Rückfragen
im Rahmen der Leistungsprüfung werden durch den zuständigen Leistungsprüfer möglichst telefonisch beantwortet.
EGO – Qualität aus Tradition.
Mit der Produktfamilie EGO bieten wir einen flexiblen, modernen und qualitativ ausgezeichneten Berufsunfähigkeitsschutz,
der jedem Bedarf gerecht wird. Unser Unternehmen hat seit
1922 Erfahrung im BU-Geschäft und gehört heute zu den
Marktführern in diesem Segment. Top-Bewertungen und
-Ratings von unabhängi­gen Experten unterstreichen immer
wieder die hervorragende Qualität von EGO Top.
Top-Produkt für Ihr Geschäft.
Nutzen Sie das ausgezeichnete EGO-Produkt für Ihre
Verkaufsgespräche. EGO Top bietet optimalen Schutz für
das wertvollste Kapital: die Arbeitskraft.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem
im Produktblatt EGO Top (erscheint in Kürze) im
Downloadbereich des VermittlerPortals.
HDI bietet exzellente Versicherungsbedingungen
•Auf die abstrakte und konkrete Verweisung wird bei Eintritt
der Berufsunfähigkeit verzichtet.
• Es besteht weltweiter Versicherungsschutz – ohne Wartezeiten.
• Die Versicherungsleistung erfolgt – auch rückwirkend –
ab dem 1. Tag der Berufsunfähigkeit, wenn keine Karenzzeit
vereinbart wurde.
• Maßgeblich für die Leistungsprüfung ist die zuletzt ausgeübte
berufliche Tätigkeit in gesunden Tagen.
Es erfolgt keine Prüfung auf früher ausgeübte Berufe.
• Bei Selbstständigen und Freiberuflern sind die Kriterien für die
Feststellung zur Berufsunfähigkeit im Hinblick auf eine mögliche
Umorganisation der Arbeit, des Arbeits­platzes und der Arbeits­
abläufe ausführlich und transparent beschrieben.
• Im Leistungsfall besteht keine Verpflichtung des Versicherten
zur Umschulung und keine Meldepflicht bei einer Verringerung
des Berufsunfähigkeitsgrads.
• Der medizinische Nachweis der gesundheitlichen Beein­
trächtigung kann durch behandelnde Ärzte erfolgen.
• Die Mitwirkungspflicht des Versicherten ist auf zumut­bare
ärztliche Anweisungen beschränkt.
• Leistungsausschlüsse sind auf ein Minimum reduziert.
• Bedarfsgerechte Anpassung des Versicherungsschutzes
im Rahmen der Nachversicherungsgarantie – kostenlos
und ohne neue Gesundheitsprüfung.
• Die zumutbare Einkommensminderung bei Ange­stellten liegt
bei max. 20 % des Bruttoeinkommens (Lebensstellung).
• Eine Wiedereingliederungshilfe von sechs Monatsrenten
(max. 12.000 Euro) ist bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit
nach Einstellung der Rentenzahlung möglich.
• Verlängerte Fristen zur Wiederinkraftsetzung ohne erneute
Gesundheitsprüfung nach Prämienfreistellung bei Elternzeit
oder Arbeitslosigkeit
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Kompass bAV Stand Januar 2016
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EGO Basic
Produkt:
Schutz bei Erwerbsunfähigkeit
Zielgruppe:
–Körperlich Erwerbstätige und Erwerbstätige mit einem erhöhten
Berufsrisiko (wie z. B. Berufssportler)
–Personen mit Vorerkrankungen, für die eine Absicherung der BU
nicht möglich ist
Highlights:
Qualitativer Einkommensschutz auch über die bAV abschließbar.
Funktionsweise:
EGO Basic bietet Ihrem Kunden einen qualitativen Ein­kom­
mens­schutz. Wenn es darauf ankommt, erhält dieser eine
monatliche Rente. Vorausgesetzt, er kann aus gesundheitlichen
Gründen bedingungsgemäß nicht mehr als drei Stunden täg-
lich arbeiten. Mit EGO Basic hat Ihr Kunde weitere Vorteile:
Wenn er erwerbsunfähig wird, ist das eine schwierige Situation,
in der ihn viele Fragen beschäftigen. EGO Basic unterstützt ihn
durch eine regelmäßige monatliche Rente.
EGO Basic in der bAV lohnt sich.
EGO Basic kann Ihr Kunde auch in der betrieblichen Altersver­
sorgung abschließen. Der Arbeitgeber kann sich darüber hinaus
ganz oder teilweise an der Finanzierung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung seines Mitarbeiters beteiligen. Der Mitarbeiter
erhält eine günstige Absicherung seines Einkommensschutzes,
unterstützt durch Steuer- und Sozialversicherungs­ersparnisse.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem im
Produktblatt EGO Basic (7010190088) im Downloadbereich
des VermittlerPortals.
So kann Ihr Kunde sein Einkommen günstig absichern
Garantierter
Einkommensschutz
monatlich 1.000 EUR
Monatlicher
Beitrag
70,97 EUR
Steuer- und
Sozialversicherungs­ersparnis 1)
26,62 EUR
Nettoaufwand
44,35 EUR
Beispiel: Mann, verheiratet, 2 Kinder, Industriemechaniker, Alleinverdiener, 2.500 Euro monatlich, betriebliche Absicherung mit EGO Basic, 1.000 Euro garantierte EU-Rente,
Eintrittsalter 30, Laufzeit 35 Jahre
1) Gesamt-Arbeitnehmeranteil für alle Zweige der Sozialversicherung: 20,675 % der Entgeltumwandlung. Allgemeine Lohnsteuertabelle 2016, Lohnsteuerklasse III, Kirchensteuer 9 %
EGO Basic begleitet Ihren Kunden sicher – heute und in Zukunft
Abschluss von EGO Basic
mit vereinfachter Gesundheitsprüfung /
Dienstfähigkeitserklärung
Berufseinstieg
Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente –
ohne erneute Gesundheitsprüfung:
ohne Ereignis (innerhalb von 5 Jahren
ab Vertragsbeginn)
mit Ereignis z.B. Hausbau,
Geburt eines Kindes
Wir sind für Sie da:
starker Service im
Leistungsfall
Eintritt der Erwerbsunfähigkeit –
Zahlung der garantierten monatlichen
EU-Rente bis max. 67 Jahre
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Kompass bAV Stand Januar 2016
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Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Produkt:
Schutz bei Berufsunfähigkeit
Zielgruppe:
Alle Kundentypen
Highlights:
– Vereinfachte Gesundheitsprüfung in der bAV möglich
– Erstklassige Bedingungen
Funktionsweise:
Die Altersversorgung Ihrer Kunden kann ohne entsprechende Vorsorge im Fall einer Berufsunfähigkeit in Gefahr kommen, da die Beitragszahlungen durch den Kunden in vielen
Fällen nicht mehr gewährleistet sind. Gegen diese Versorgungslücke schützt unsere Beitragsbefreiung für das Risiko
einer Berufsunfähigkeit. Im Fall der Fälle übernimmt HDI
die Zahlung der Beiträge. Damit ist die Altersversorgung
Ihrer Kunden bestens abgesichert.
BUZ als optimale Ergänzung zur bAV.
Die BUZ ist in allen Durchführungswegen der bAV zum
Haupttarif mit abschließbar. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, ihren BU-Schutz kostengünstig zu optimieren.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen – kurz BUZ – sind
eine Ergänzung zur Hauptversicherung. Dabei kann der
Kunde verschiedene Varianten wählen:
• Eine Prämienbefreiung bei Berufsunfähigkeit für die
Gesamtversicherung
• Eine Prämienbefreiung und Rentenzahlung bei Berufs­
unfähigkeit
• Die Leistungsdauer kann jeweils über die Versicherungsdauer hinaus vereinbart werden.
Besondere Highlights und Flexibilitäten
Besonderheiten
•Für die Gesundheitsprüfung in der bAV im Rahmen der
Dienstfähigkeitserklärung (DFE) reicht die Beantwortung
von zwei Fragen aus.
•Sofortiger Versicherungsschutz dank Verzicht auf Wartezeit
Schutz vor Inflation
•Eine Dynamik bietet Schutz vor Inflation. Die BU-Rente
kann auch im Leistungsfall durch die Mitversicherung einer
garantierten Rentensteigerung vor Inflation gesichert werden.
Erstklassige Bedingungen und Auszeichnungen:
HDI bietet als erster Versicherer rechtsverbindliche Erläuterungen und Hinweise zum Versicherungsschutz sowie zu
den Bedingungen. Beim Eintritt einer Berufsunfähigkeit hilft
HDI mit speziellen Serviceleistungen persönlich, zeitnah und
direkt. So werden Missverständnisse vermieden. Ihre Kunden
können sicher sein, dass ihr Antrag so schnell wie möglich
geprüft wird und sie tatsächlich die Leistungen erhalten, die
ihnen zustehen. HDI erhielt für seine Service-Innovationen
im ServiceRating die Bewertung „Ausgezeichnet“.
• Teleclaiming: Wir unterstützen Ihre Kunden telefonisch
beim Ausfüllen des Antrags auf BU-Leistungen.
• Vor-Ort-Kunden-Service: Es besteht die Möglichkeit, die
für die Prüfung notwendigen Informationen im Rahmen
eines persönlichen Gespräches aufzunehmen.
18
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Services
Alles aus einer Hand.
HDI bietet Ihnen in der Beratungs- und Angebotsphase
sowie in der Umsetzungsphase vielfältige Services.
Beratungs- und Angebotsphase
• bAV-Experten vor Ort
• bAV-Angebots- und Beratungsservice für Einzelangebote
•Angebotscenter für Gruppenangebote und Einrichtung
von Rahmenabkommen
•Kampagnenmanagement
•bAV-Mitarbeiterportale
•bAV-Mitarbeiterberatung
Umsetzungsphase
•Top-Risikoprüfung/Risikovoranfragen
•bAV-Antragsservice
• Inkasso-Zahlungsmodalitäten bei Kollektiven
• bAV-Kundenservice in der Bestandsverwaltung
•VermittlerPortal
•BUZ-Servicelevel
Vertriebsunterstützung vor Ort.
• Schon vor dem ersten bAV-Termin sind wir für Sie da, ob
fachlich, beratend oder konzeptionell – Sie entscheiden,
was Sie brauchen.
• Auf Wunsch entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam
individuelle Vertriebs- und Verkaufsansätze für anspruchsvolle bAV-Themen.
• Möchten Sie Gespräche nicht allein führen, dann stehen
Ihnen unsere bAV-Spezialisten vor Ort jederzeit zur
Verfügung – von der Planung bis zur Umsetzung.
• Betreten Sie mit der bAV ein neues Akquisitionsfeld,
führen wir Sie fachlich ins Thema ein und coachen Sie
bei Ihren ersten Praxiserfahrungen.
Unsere bAV-Spezialisten bieten Ihnen:
• Ganzheitliche Unterstützung – individueller Einsatz
vor Ort
• Erarbeitung individueller Beratungsprozesse
• Bereitstellung geeigneter Informationsmaterialien
für Mitarbeiter
• Organisation und Durchführung von Mitarbeiter­
versammlungen
• Verbindliche Terminierung und Durchführung von
Einzelberatungen
• Optimierung der Teilnahmequoten
(Lohnkostenoptimierung)
• Dokumentation des Prozesses
• Vollständige Schnittstellenkoordination bei der
Abwicklung, Policenauslieferung etc.
Nutzen Sie unseren Angebots- und Beratungsservice.
Lassen Sie uns auf Wunsch Angebote und Alternativen rechnen – alle abschlussfähigen Unterlagen selbstverständlich
inklusive. Unser Angebots- und Beratungsservice entlastet
Sie nicht nur bei der Berechnung: Auch auf Fragen rund um
die bAV, zu unserer Produktpalette, den Annahmerichtlinien
oder unseren Versicherungsbedingungen erhalten Sie dort
jederzeit kompetente Antworten. Wir gewährleisten eine telefonische Erreichbarkeit von 85 % und beantworten schriftliche Anfragen innerhalb von drei Tagen – davon über 95 %
innerhalb von 24 Stunden.
Angebots- und Beratungsservice
Tel: +49(0)221 144-3222
[email protected]
Belegschaften effizient und kompetent beraten.
Sind die Rahmenbedingungen für die bAV festgelegt, kann
auf Wunsch unser professioneller Support „Belegschafts­
beratung“ zum Einsatz kommen. Er führt bundesweit in
den Unternehmen Betriebsversammlungen und individuelle
Einzelberatungen zur Entgeltumwandlung durch – Dokumentation inklusive. Dieses bewährte Konzept garantiert
eine professionell organisierte Beratung aller Mitarbeiter –
ohne Zeitaufwand für Sie.
19
Kompass bAV Stand Januar 2016
Angebotscenter.
Auch bei größeren Personenkreisen oder in Spezialfällen
unterstützen wir Sie fachkundig und unbürokratisch. Unser
Angebotscenter begleitet gemeinsam mit Ihnen das Grup­
pengeschäft, Ausschreibungsprozesse sowie die Angebots­
phase zu Auslagerungen oder Ausfinanzierungen von Pensi­
onszusagen. Das Angebotscenter arbeitet bei Bedarf eng mit
den angrenzenden Abteilungen zusammen (z. B. mit Betrieb,
Produktmanagement oder Mathematik). Das Team des Angebotscenters ist in drei Spezialgruppen organisiert und bietet Ihnen somit für die drei Kerngeschäftsfelder spezialisierte
Ansprechpartner.
Die Gruppe Biometrie steht Ihnen für alle Fragen speziell
zur Arbeitskraft- oder Todesfallabsicherung von Kollektiven
zur Verfügung und erstellt für Sie Angebote in diesem
Geschäftsfeld.
Die Gruppe Breitengeschäft unterstützt Sie bei Altersvor­
sorgeangeboten für Ihre Firmen- / Verbandskunden und ist
Ihr erster Ansprechpartner für die Einrichtung oder Aktualisierung von Gruppenverträgen. Sofern Sie für Ihren Firmenoder Verbandskunden ein Angebot sowohl zur Altersver­
sorgung als auch zur Arbeitskraft- / Todesfallabsicherung
wünschen, koordinieren die Kollegen der Gruppe Breiten­
geschäft für Sie die Abstimmung mit der Gruppe Biometrie.
Das Mitarbeiterteam der Gruppe Auslagerung / Ausfinanzierung unterstützt Sie bei allen Fragen zur Auslagerung oder
Ausfinanzierung von Pensionszusagen und erstellt für Sie
entsprechende Angebotskonzepte..
Das Angebotscenter bietet Ihnen folgende Leistungen:
• Abstimmung von Rabattierungen für Gruppen- und
Ein­zelangebote
• Individuelle Prämien- oder Leistungstabellen
• Maschinelle Aufbereitung von Einzelangeboten inklusive
der vollständigen Antragsunterlagen für größere Perso­
nenbestände
• Ausweitung der Kollektivvereinbarungen auf betrieblich
veranlasstes privates Geschäft
• Vereinfachung des Anmeldeprozesses durch Listen
[email protected]
Servicezeiten Angebotscenter:
Mo-Fr 08:00 bis 18:00 Uhr
Zurück zum Inhalt
Schnell, schlank und schlau: der Antragsservice bei HDI.
Bei der Beantragung neuer Policen profitieren Sie und Ihre
Kunden von unserem vereinfachten Anmeldeprozess. Ein
spezielles bAV-Antragsteam mit festen Ansprechpartnern
garantiert die schnelle und reibungslose Abwicklung Ihrer
Anträge. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Policen auch auf
elektronischen Datenträgern zur Verfügung.
bAV-Antragsservice
Tel: +49(0)221 144-2325
[email protected]
Bestandsbetreuung: umfangreich und zuverlässig.
Auch nach der Einrichtung bleibt die bAV ein komplexes
Themenfeld. Um die Verträge im Bestand verlässlich und
kompetent betreuen zu können, sind bei HDI ausschließlich
in der bAV versierte Mitarbeiter im Kundenservice eingesetzt. Unsere standardisierten Veränderungsmitteilungen
erleichtern die Kommunikation und beschleunigen den gesamten Prozess.
•
Service-Center Leben
Wenn es schnell gehen muss, bietet Ihnen unser ServiceCenter Leben telefonische Auskünfte zu allen bestehenden Verträgen.
Service-Center Leben
Tel: +49(0)221 144-7744
•
HDI KundenPortal
Einzigartig ist auch unser Service zum Online-Mitarbeiterportal, das bei Ihren Kunden im individuellen Corporate
Design installiert werden kann – ohne Zusatzkosten und
Verwaltungsaufwand. Das entlastet auch Sie.
HDI KundenPortal
[email protected]
20
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Zielgruppengerechte Vermarktungsunterlagen.
Sie erhalten von uns ausführliche Informationsbroschüren,
die Ihnen das Verkaufsgespräch erleichtern. Alle wichtigen
bAV-Unterlagen werden Ihnen in unserem VermittlerPortal
schnell und übersichtlich als Download zur Verfügung gestellt. Unsere Verkaufsstorys und Vertriebstools passen wir
laufend und aktuell an die Anforderungen des Markts an.
Starke Services im BU-Leistungsfall.
Für einen guten Berufsunfähigkeitsschutz sind neben einem
hervorragenden Bedingungswerk und attraktiven Prämien
insbesondere die Serviceangebote für Sie und Ihre Kunden
entscheidend. HDI räumt dabei dem Service rund um die
Berufsunfähigkeitsversicherung einen besonders hohen
Stellenwert ein.
Gestatten: Ihr HDI VermittlerPortal.
Sie möchten weniger administrativen Aufwand? Dann sollten Sie auf unser VermittlerPortal setzen. Es entlastet Sie
und sorgt für große Transparenz im Tagesgeschäft. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Kunden konzentrieren:
• Fachlich immer auf dem neuesten Stand
• Kostenfreie Online-Materialbestellung
• Aktuelle Bestandsübersichten Ihrer Kunden, nach
verschiedenen Kriterien auswertbar
• Jederzeit Einblick in die Vertragskorrespondenz mit
Ihren Kunden
• Informationen über aktuelle Inkassorückstände
• Wöchentliche oder monatliche Provisionsabrechnungen –
im PDF-Format oder per Datenträgeraustausch
• Kostenfreie Anbindung an den Fonds-Infodienst
„Morningstar“
HDI hat als einer der ersten BU-Versicherer einen „Vor-OrtKunden-Service“ und ein so genanntes „Teleclaiming“ eingeführt. Statt Leistungsprüfung per Schriftverkehr setzen wir
auf den telefonischen und persönlichen Kundenkontakt vor
Ort. Ziel ist es, die Prüfungen möglichst einfach und transparent zu gestalten, offene Fragen möglichst direkt zu klären.
Bereits im Vorfeld der Antragstellung unterstützen wir den
Kunden dabei, alle erforderlichen Informationen zusammenzutragen. Durch den intensiven Kundenkontakt wird die Informationsqualität verbessert, Rückfragen werden minimiert.
Diese Services werden von Kunden und Vertriebspartnern
sehr gut angenommen und bewertet.
VermittlerPortal
www.hdi.de/vermittlerportal
[email protected]
Professionelle Hilfe im BU-Leistungsfall
Telefonischer Erstkontakt
Direkte telefonische Kontaktaufnahme nach Meldung des
Leistungsfalls zum Kunden und/oder zum Vertriebspartner.
Vor-Ort-Kunden-Service
Aufnahme von Leistungsanträgen nach Terminvereinbarung
im Rahmen eines persönlichen Gesprächs vor Ort.
Teleclaiming
Zeitnahe Unterstützung unserer Kunden am Telefon bei der
Beantragung von Berufsunfähigkeitsleistungen.
Telefonische Unterstützung des Innendienstes
Rückfragen im Rahmen der Leistungsfallprüfung werden durch
den zuständigen Innendienstmitarbeiter möglichst telefonisch
beantwortet.
21
Kompass bAV Stand Januar 2016
Risikovoranfragen:
Bei HDI haben Sie die Möglichkeit einer schnellen, einfachen
und kompetenten Anfrage.
Risikovoranfrage
Tel: + 49(0)221 144-3440
[email protected] / [email protected]
Zurück zum Inhalt
Was die Risikoprüfung von HDI ausmacht:
• Innerhalb von 48 Stunden erfolgt eine elektronische
Bearbeitung
• Kommunikation per Email
• Ergebnis Voranfrage = Ergebnis Antrags­prüfung,
Service auch im Jahresendgeschäft!
• Entscheidungen sind marktkonform und transparent
• Ausgezeichneter Voranfrage-Service
• Hotline für Risikoprüfung
• Standardmäßige Angebotsalternativen
• Sehr gute Bewertungen durch den Rückversicherer
und Rating-Agenturen
• Sehr gute Annahmequoten von Morgen & Morgen
Servicenummern HDI: immer der passende Ansprechpartner
Angebots- und Beratungsservice (1st Level)
0221 144-3222
Wir unterstützen Sie gezielt bei allen Fragen rund um die Angebotserstellung.
E-Mail: [email protected]
Antragsservice bAV
0221 144-2325
Ein spezialisiertes Antragsteam kümmert sich um Ihre Neuanträge.
E-Mail: [email protected]
Risikoprüfung
0221 144-3440
Information zu Annahmeentscheidungen (medizinische-, finanzielle- und Sonderrisiken).
E-Mail: [email protected] / [email protected]
bAV-Direktkontakt
Verwaltung von Einzel- und Kollektivverträgen aller Durchführungswege in der bAV.
E-Mail: [email protected]
Beschwerdemanagement
Zeitnahe, persönliche und professionelle Bearbeitung und Lösung von Beschwerden.
E-Mail: [email protected]
0221 144-7744
22
Kompass bAV Stand Januar 2016
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HDI bAVnet
Das HDI bAVnet hilft die bAV effizient zu gestalten und
ermöglicht jedem Unternehmen seine bAV-Verträge digital
zu verwalten. Das Portal ist als besonderer Service von
HDI für Arbeitgeber kostenlos.
•
Einfach
Als zentrale Plattform vereinfacht das HDI bAVnet die
Prozesse rund um die bAV-Administration.
•
Elektronisch
Das HDI bAVnet ist online rund um die Uhr von jedem
mobilen Endgerät bedienbar. So ermöglicht das digitale
bAV-Portal eine nahezu papierlose Verwaltung.
•
Effizient
Das HDI bAVnet hilft Zeit und Kosten zu sparen,
schont nicht zuletzt wertvolle Ressourcen und
schafft damit Freiräume für Kernkompetenzen von
Unternehmern.
Vorteile für den Arbeitgeber
• „Digitaler Aktenschrank“ spart Platz und ist kostenlos
• Schneller Zugang zu allen Datenbeständen
• Papierlose Dokumentenverwaltung
•
Transparente Bearbeitung: Statusänderungen werden alle
15 Minuten, Dokumente alle 24 Stunden aktualisiert
•
Arbeitsentlastung von „lästigen“ bAV-Verwaltungsaufgaben
(BMAS-Umfrage)
•
Schnelle Bearbeitungsprozesse reduzieren Kosten
•
Sichere und geführte Prozesse
•
Datenschutzbestimmungen sind durchgängig gewährleistet
•
Rechtliche Vorteile durch integrierte bAV-Plausibilitäten
•
Imagevorteil im Firmenauftritt und Attraktivität den
Mit­arbeitern gegenüber
Mit dem HDI bAVnet wird die bAV-Verwaltung kinderleicht.
HDI stellt den Kunden mit dem HDI bAVnet ein Tool zur
einfachen bAV-Verwaltung zur Verfügung: Von der Entgeltumwandlung über Mischfinanzierung bis hin zur arbeitgeberfinanzierten bAV.
Alle gängigen Vorgänge zur bAV-Verwaltung wie Adress­
änderungen, Elternzeiten, Prämienreduktionen und das
Ausscheiden eines Mitarbeiters werden digital an HDI
übermittelt.
Alle Unterlagen zur bAV werden sortiert und archiviert.
Das spart Platz und hält die Bearbeitungsprozesse schlank.
Alle Unterlagen – auch für bereits ausgeschiedene Mitar­
beiter – bleiben erhalten.
Durch den täglichen Austausch von vollständigen Datensätzen gehen keine Unter­lagen mehr verloren. Ob Mitarbeiter,
Verträge oder Verwaltungsvorgänge – alles ist durch
praktische Suchfunktionen unterstützt nur ein paar Klicks
entfernt.
Vorteile und Services für Sie
•
Kundenansprache zum Erhalt des Bestandes
•
Potential für weiteres Neugeschäft / Cross-Selling
•
Mehr Zeit, um Kunden zu beraten
•
Unmittelbarer Informationsaustausch zu Bestandsvorgängen
•
Zeitnahes Gegensteuern bei Kündigung möglich
•
Keine zeitraubende Nachbearbeitung
•
Weniger Rückfragen / Beschwerden des Arbeitgebers wegen
Mahnungen etc.
•
Kostenloser Service als attraktives Geschenk für den
Arbeitgeber
23
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Kooperationspartner xbAV
Kooperationspartner für unser HDI bAVnet ist xbAV –
einer der führenden Dienstleister und Technologieanbieter
in der betrieblichen Altersversorgung. Als unabhängiger
Technologie-und Serviceanbieter steht xbAV für eine
moderne, schlanke und effiziente bAV-Administration.
Das Leistungsspektrum reicht bis zur Übernahme der
kompletten Verwaltung der bAV eines Unternehmens.
Als leistungsstarkes Team von bAV-Experten, Entwicklern
und Sachbearbeitern bieten xbAV zeitgemäße Möglich­
keiten, den bAV-Verwaltungs­aufwand auf ein Minimum
zu reduzieren.
Das Zusammenspiel von Arbeitgeber, Vertriebspartner, HDI bAVnet und HDI im Überblick
Beratung und Vermittlung/Gruppenvertrag
Änderungsmitteilung
Arbeitgeber
Übersicht der Verträge und Dokumente
Vertriebspartner
Vermittlungsleistung
Informationsaustausch
Onlinesichtbarkeit für Vertriebspartner
HDI bAVnet
Kommunikation, Statusmeldung laufender Aufträge
24
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Best Advice
HDI – Ihr kompetenter und erfahrener bAV-Spezialist
Warum ist HDI der richtige Partner?
Die HDI Lebensversicherung AG bietet individuelle Beratungen und Lösungen in der Risikoabsicherung und der Altersvorsorge. Mit Bruttoprämieneinnahmen von über 2,2 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2013 zählt das Unternehmen
zu den großen Lebensversicherern in Deutschland. Die HDI
Lebensversicherung AG gehört zur Talanx-Gruppe. Talanx ist
mit Prämieneinnahmen von 28,1 Milliarden Euro (2013) und
mehr als 21.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die drittgrößte deutsche und die siebtgrößte europäische Versicherungsgruppe. Die Talanx AG ist an der Frankfurter Börse im
MDAX sowie an den Börsen in Hannover und Warschau gelistet (ISIN: DE000TLX1005, WKN: TLX100, polnisches Handelskürzel: TNX) 1).
Wir sind die beste Wahl als Ihr bAV-Partner.
HDI ist im Themenfeld der bAV stark positioniert und weist
eine hohe Expertise auf. Wir bieten Beratung, individuelle
Lösungen sowie Umsetzungskompetenz für alle Durchführungswege der bAV. Und das für Unternehmen jeder Größe
und Branche sowie deren Mitarbeiter. Zudem verfügt HDI
über eine langjährige Erfahrung mit Versorgungswerken sowie im Konsortialgeschäft. Denn HDI ist bereits Produktpartner und Dienstleister für bedeutsame tarifliche Versorgungswerke.
Das Institut für Vorsorge- und Finanzplanung bewertet
die bAV-Kompetenz von HDI mit „EXZELLENT“ und den
Tarif TwoTrust Vario von HDI mit „sehr gut“.
1) Quelle: KPMG 2012 auf Grundlage der Geschäftsberichte der jeweiligen
Versicherungsgesellschaften
Das alles spricht für HDI
• W
ir handeln schnell und effizient: vom Antrag bis zur
Zahlung fälliger Leistungen.
•Wir überzeugen mit innovativen Produkten und intelligenten
Verkaufskonzepten.
• Wir sind seit Jahrzehnten eine starke Marke im bAV-Markt.
• Wir unterstützen Sie bei der Konzeption, Einrichtung und
Betreuung der bAV-Lösungen durch Spezialisten vor Ort.
• Wir analysieren auch bestehende Versorgungen für Sie.
• Wir bieten vertriebsorientierte Zielgruppenkonzepte – auch für
Minijobber und Azubis.
• Wir unterstützen Sie mit modernen Kommunikations­medien
schnell und umfassend.
Weitere Informationen über die Kompetenz und Erfahrung
von HDI finden Sie in der Präsentation „bAV Image – HDI
der Spezialist für betriebliche Altersversorgung“, die Sie im
Downloadbereich des VermittlerPortals abrufen können.
25
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Für jeden Kunden die passende Lösung.
HDI bietet Ihren Kunden ein breites Leistungsspektrum: von
der klassischen Variante über top bewertete Berufsunfähigkeitsversicherungen bis hin zur innovativen TwoTrust-Produktfamilie, die mit einem einzigartigen Garantiesystem
neue Maßstäbe setzt.
Unsere umfangreiche Produktpalette deckt den individuellen
Bedarf in der betrieblichen Altersversorgung ab. Ganz
gleich, ob die Kunden mit uns an der Börse investieren wollen und hohe Renditen erwarten oder Sicherheit wünschen.
TwoTrust Kompakt
TwoTrust Selekt
TwoTrust Vario
Bruttobeitragsgarantie 1)
Bruttobeitragsgarantie
Bruttobeitragsgarantie
Sicherheitsorientierter Kunde
• Legt Wert auf Sicherheit in Form
einer garantierten Leistung zum
Beginn der Rente
• Erwartet eine höhere Überschuss­
beteiligung als bei konventionellen
Rentenversicherungen
• Möchte von zukünftig steigenden
Zinsen profitieren
Eher sicherheitsorientierter Kunde
• Nutzt die Chancen des Aktienmarktes
ohne Verlustrisiko
• Strebt ein ausgewogenes Chancenund Sicherheitsverhältnis an
• Erwartet garantierte Leistungen
und möchte keinerlei Verluste
hinnehmen
Ausgewogen bis chancen­orientierter Kunde
• Möchte die Chancen des Kapital­
marktes nutzen
• Erwartet höchste Flexibilität durch
Anpassung der Investments
• Möchte auf jeden Fall die einge­zahlten Beiträge bei Vertragsablauf
zurückerhalten
• Erwartet eine hohe Rendite und
ist bereit, Wertschwankungen
kurz- und mittelfristig zu tolerieren
1)Für Vertragslaufzeiten ab 20 Jahren entspricht das Garantiekapital – bei durchgängiger Prämienzahlung zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Beginn der Rente –
der Summe der eingezahlten Beiträge (Bruttobeitragsgarantie). Für Vertragslaufzeiten unter 20 Jahren wird das Garantiekapital abhängig von der jeweiligen Vertrags­
konstellation vertragsindividuell kalkuliert.
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Kompass bAV Stand Januar 2016
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In der betrieblichen Altersversorgung müssen aus rechtlichen Gründen Garantien zur Verfügung gestellt werden.
Die Höhe dieser Garantien richtet sich nach der
Zusageart.
Betriebliche Altersversorgung – unsere Lösungen auf einen Blick
BZML
Beitragszusage mit Mindestleistung
BOLZ
Beitragsorientierte Leistungszusage
• TwoTrust Selekt Direktversicherung
• TwoTrust Vario Direktversicherung
•
•
•
•
•
•
•
•
TwoTrust Selekt Direktversicherung
TwoTrust Selekt für Unterstützungskassen (Rückdeckungsversicherung)
TwoTrust Vario Direktversicherung
TwoTrust Kompakt Direktversicherung
TwoTrust Kompakt für Unterstützungskassen (Rückdeckungsversicherung)
Unternehmensrente Direktversicherung
Unternehmensrente für Unterstützungskassen (Rückdeckungsversicherung)
EGO Top / EGO Basic
Kompass bAV Stand Januar 2016
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HDI Tarife im Wettbewerbsvergleich
Unsere Produkte können sich sehen lassen. Details ent­
nehmen Sie den nachfolgenden Wettbewerbs­vergleichen.
Zurich Dt. Herold
Direktgarant Premium
WWK
Premium FondsRente protect (FVG06)
Volkswohl Bund
Fondsgeb. Rente (FWR)
Swiss Life
Champion (L340)
Stuttgarter
DirektRente performancesafe (T88 BO / ML)
Nürnberger
Doppel-Invest (NFR2852S)
LV1871
Performer Flex (Sachwert) FRV(SP)
IDUNA
SIGGI Global Garant Invest (GIBL)
Generali
Direktvers. Fondsrente (M002)
Alte Leipziger
ALfonds bAV (FR20)
Allianz
Zukunftsrente Invest alpha-Balance (RF1GD)
Wettbewerbsvergleich investmentorientierter Direktversicherungen (2. Schicht)
HDI
TwoTrust Vario (FRWF15/FRWX15)
27
Anlagewechsel im Garantiemodell
100%ige Aktienquote im
Garantiemodell möglich
Automatische Erhöhung der Garantie
bis Rentenbeginn ein- und ausschließbar
Individuelle Anpassung der Garantie in der
Ansparphase im Versicherungsvertrag (Lock-In)
Garantien (garantierte Rente/garantierter
Rentenfaktor)
Freie Fondsanlagen
Kostenloser Anlagewechsel
Kapital-Ablaufmanagement
Fondsgebundene Verrentung möglich
Hinweis: Dieser Vergleich wurde im Auftrag der HDI Kundenservice AG erstellt. Er dient nur zur Information ihrer Mitarbeiter und ist nicht zur Weitergabe an Kunden bestimmt.
Die Art der Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und inhaltliche Richtigkeit. Je nach Präferenz des Kunden könnten auch andere Kriterien für die Auswahl
eines Produktes entscheidend sein. Die verwendete Symbolik nimmt keine Bewertung vor, sondern signalisiert das Vorhandensein oder Fehlen einer bestimmten Produkteigenschaft.
(Stand: März 2015)
Quelle: infinma – Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, 50858 Köln
28
Kompass bAV Stand Januar 2016
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TwoTrust Vario Direktversicherung
(Versicherungsnehmer, 35 Jahre)
Die TwoTrust Vario Direktversicherung belegt im Wett­
bewerbsvergleich den vierten Platz. Die unabhängige
Ratingagentur ascore bewertet die TwoTrust Vario Direktversicherung als „ausgezeichnet“ mit 5,5 von 6 Sternen.
Ab Rentenbeginn punktet dieser Tarif mit sehr geringen
Kosten je 100 Euro Rente. HDI liegt bei den Kosten für eine
Zuzahlung weit unter dem Durchschnitt. Weitere Pluspunkte
sind, dass Beitragsfreistellungen kostenfrei möglich sind.
Der Tarif hebt sich am Markt durch einen bereits bei Vertragsbeginn garantierten Rentenfaktor hervor, der auch für
den prognostizierten Teil der Rente garantiert ist.
TwoTrust Vario Direktversicherung (Vertragsart Einzel), VN 35 Jahre
Gesellschaft
HDI
Tarif
TwoTrust Vario DV, FRWX (BOLZ)*
Gar. Rente
301,86 EUR
Alte Leipziger
ALFonds-baV FR20
303,16 EUR
Canada Life
GNP – Generation business
205,86 EUR
Stuttgarter
Performance safe T88BO
307,03 EUR
Stuttgarter
Performance safe T88ML
Nürnberger
Dynam. Rente
828 EUR
Gar. Kapitalabfindung
92.928 EUR
Mög. Kapitalabfindung
254.786 EUR
822 EUR
93.857 EUR
254.521 EUR
1.047 EUR
117.473 EUR
254.448 EUR
827 EUR
93.860 EUR
252.854 EUR
303,98 EUR
827 EUR
92.928 EUR
252.828 EUR
NFR2852S
302,75 EUR
788 EUR
93.857 EUR
244.275 EUR
Gothaer
Direktversicherung ReFlex FR15-9E11
300,77 EUR
804 EUR
92.928 EUR
244.114 EUR
HDI
TwoTrust Vario DV, FRWF (BZML)*
301,86 EUR
791 EUR
92.928 EUR
243.412 EUR
Swiss Life
Maximo Dynamic Direktversicherung
295,71 EUR
761 EUR
92.928 EUR
237.683 EUR
LV1871
FRV Performer Flex
296,81 EUR
763 EUR
92.928 EUR
233.110 EUR
WWK
Premium FR protect
298,39 EUR
704 EUR
92.928 EUR
219.247 EUR
Volkswohl Bund
FWR
261,06 EUR
706 EUR
92.928 EUR
218.017 EUR
Generali
Direktrente Fonds (M002)
302,03 EUR
703 EUR
92.928 EUR
216.315 EUR
AXA
Relax Rente Chance (ALVI1)
298,03 EUR
824 EUR
92.928 EUR
190.953 EUR
Continentale
LifeLine Garant FRG
302,78 EUR
578 EUR
92.928 EUR
177.446 EUR
Zurich
Dir.gar. Sp. Pr-S. (bAV Direktgarant Spe.)
280,74 EUR
504 EUR
92.928 EUR
155.991 EUR
VN geboren 01.08.1980, Beginn 01.08.2015, Rentenbeginn 67 Jahre, 242 Euro mtl. Prämie, Todesfallschutz Guthaben/Beitragsrückgewähr, 100 % Beitragsgarantie,
6 % Wertentwicklung nach Abzug von Fondskosten, Rentengarantiezeit 5 Jahre, Kollektivgröße: 1 Person, ausschließlich Risikoträger, kein Kollektivtarif , Fondsanlage Fidelity European
Growth Fund (bei Nürnberger, Generali: Carmignac Investissement; bei Zurich DWS Akkumula; bei Volkswohl Bund Sarasin New Power, Canada Life: CL – UWP Fonds)
–Allianz: nur bis Endalter 65 Jahre berechenbar
–Kein Tarif: Debeka, R+V, ERGO, Axa
–Zurich: andere Risikoklasse als TwoTrust Vario deshalb nur bedingt vergleichbar
–Axa: Index-Produkt
–LV1871 bei Softfair mit Carmignac Patrimoine A gerechnet
–Bei einigen Anbietern gab es nur BOLZ oder BZML, zum Teil auch beides, wobei sich die Leistungshöhe nicht unterscheidet, da bei uns (HDI) und der Stuttgarter die Leistungshöhe
je nach Zusageart variiert, sind beide Anbieter zweimal aufgeführt
–Standard Life Freelax DV nicht mehr verfügbar!
Quelle: eigene Berechnung, nur für den internen Gebrauch
* Fondsanlage M+G Global Basics
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Kompass bAV Stand Januar 2016
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Auch die EGO-Familie von HDI kann im Wettbewerbsvergleich durchaus punkten. Die Ratingagentur Franke &
Bornberg bewertet die Berufsunfähigkeit von HDI mit
der Bestnote „FFF hervorragend“. Von Morgen & Morgen
erhält HDI sowohl im Gesamt­rating als auch im Teilrating
„BU-Kompetenz“ die Bestnote „ausgezeichnet“.
Weitere Informationen zum Wettbewerbsvergleich finden Sie
in der Präsentation „HDI Top Platziert“ im Downloadbereich
des VermittlerPortals.
Exzellente Leistungsfallregulierung und ausgezeichnete Annahmequote von HDI
Anbieter
BU-Rating
Teilrating
BU-Kompetenz
M&M
BU-Leistungsquote
M&M
BU-Prozessquote
M&M
BU-Annahmequote
HDI
84,63 %
1,11 %
84,24 %
Allianz
84,19 %
1,10 %
85,80 %
77,70 %
Debeka
81,85 %
1,21 %
AXA
80,73 %
1,48 %
87,41 %
Swiss Life
77,59 %
0,72 %
74,70 %
Volkswohl Bund
76,83 %
1,73 %
82,34 %
AachenMünchener
75,96 %
1,37 %
84,91 %
85,90 %
R+V
74,91 %
0,89 %
Alte Leipziger
73,21 %
1,40 %
85,49 %
Continentale
72,61 %
1,18 %
80,59 %
Generali
72,07 %
1,54 %
83,95 %
Gothaer
69,84 %
0,00 %
79,65 %
83,87 %
Zurich Dt. Herold
65,10 %
2,43 %
WWK
64,85 %
1,40 %
76,14 %
Condor
92,35 %
14,94 %
79,75 %
Stuttgarter
66,47 %
1,20 %
83,35 %
Nürnberger
65,18 %
1,97 %
75,94 %
LV 1871
61,08 %
1,75 %
78,41 %
HanseMerkur
55,11 %
k. A.
78,22 %
k. A.
k. A.
k. A.
Ergo
Werte verifiziert durch MORGEN & MORGEN GmbH, Stand 04/2015, Abb. D V15032; Die Sortierung ist nach den BU-Leistungsquoten erfolgt unter Berücksichtigung der
5-Sterne-Anbieter im Teilrating BU-Kompetenz; Nicht berücksichtigt: Canada Life: keine 5 Sterne im BU-Rating; Standard Life: nur BUZ
30
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Erfolgreich beraten
bAV MAXX: systematisch zum Ziel.
HDI Leben bietet Ihnen mit dem Konzept „bAV MAXX“
einen ganzheitlichen Beratungsansatz zur betrieblichen
Altersversorgung. Im Mittelpunkt dieses Konzepts stehen
der Unternehmerkontakt, die konkreten Ziele und die individuellen Rahmenbedingungen des Unternehmens. Die Fokussierung auf den bAV-Entscheider ermöglicht den ganzheitlichen Zugang zum Unternehmen und zur voll­ständigen Belegschaft.
Ziel ist es, mit dem Unternehmer eine langfristige Ge­
schäftsbeziehung aufzubauen, die letztlich auch hohes
Cross-Selling-Potenzial bietet.
Die nachstehenden Ausführungen sollen Ihnen praxisnahe
Antworten auf drei elementare Fragen liefern.
• Wie finde ich den Zugang zum Unternehmer?
• Wie begeistere ich den bAV-Entscheider für die bAV?
• Wie generiere ich maximalen Umsatz?
Es geht darum, eine „Win-Win-Win-Situation“ zu schaffen.
Die Interessen des Unternehmers, der Mitarbeiter sowie
Ihre eigenen Ziele als Vermittler sollen gleichermaßen erfüllt
werden.
Zielgruppen
Für wen ist das bAV MAXX-Konzept geeignet?
Vermittler,
• die sich stärker dem bAV-Geschäft widmen möchten,
• die ihr bAV-Geschäft optimieren wollen,
• die neue Vertriebsansätze suchen.
Arbeitnehmer,
•die eine bAV über ihren Arbeitgeber
abschließen können,
•die ihre möglichen bAV-Beiträge noch nicht ausgeschöpft
haben,
•die eine beitragsoptimierte Zusatzrente mit staatlicher
Förderung aufbauen möchten.
Arbeitgeber,
• die ihre Lohnnebenkosten senken wollen,
• die ihren Umsatz steigern wollen,
• die ihre Mitarbeiter fördern möchten,
•die für sich persönlich eine Zusatzrente
aufbauen wollen.
Erfolgsfaktor bAV MAXX.
Das Konzept soll bAV-Umsätze optimieren und den erfolgreichen Einstieg in das bAV-Geschäft erleichtern. bAV MAXX
wurde von Praktikern für Praktiker entwickelt und zeichnet
sich durch strukturiertes Vorgehen und vielfältige Services aus.
Für Sie als Vermittler ist das bAV MAXX-Konzept eine neue
Möglichkeit, die bAV effizient, strukturiert und auf Augenhöhe des Arbeitgebers vertrieblich umzusetzen. Altbewährte
Bausteine werden in einer transparenten Prozesskette
verknüpft und durch vielfältige Verkaufsprospekte, Tools
und Dienstleistungen unterstützt.
An welcher Stelle Sie in der Prozesskette mit Ihrer Beratung
einsteigen, ist davon abhängig, ob Sie bereits mit dem
Arbeitgeber im Kontakt stehen oder der Kontakt erst her­
gestellt werden muss.
Sollte die Anzahl der Arbeitgeber in Ihrem Kundenstamm
eher gering sein, kann der Weg zum bAV-Entscheider auch
über den Arbeitnehmer als Privatperson führen.
31
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Das Sofa-Gespräch
Die Kontaktaufnahme mit dem bAV-Entscheider
Die Schritte vom so genannten „Sofa-Gespräch“ bis zum
Arbeitgeber sind nachfolgend dargestellt und mit vertrieb­
lichen Tipps untermauert. Sprechen Sie die Privatperson in
ihrer Rolle als Arbeitnehmer an. Wichtig ist es, eine fest
formulierte Fragenkette abzuarbeiten.
Nach dem „Sofa-Gespräch“ erfolgt im nächsten Schritt die
Kontaktaufnahme mit dem bAV-Entscheider. Auch hier
sind optimale Fragenkette und selbstbewusstes Auftreten
wichtig. Im Telefonat sollten keine Diskussionen entstehen
oder Entscheidungen abverlangt werden – denn nicht
immer ist der bAV-Entscheider direkt am Telefon.
Ziele und Fragestellungen
Die Fragenkette kann wie folgt lauten
1.Basis-Infos zur bAV erfragen:
Nutzen Sie bereits das bAV-Vorsorgekonto über Ihren
Arbeitgeber?
2.Kunden für bAV begeistern:
Kennen Sie die Vorteile eines betrieblichen Vorsorgekontos?
3.Auftrag abholen:
Ist es in Ihrem Sinne, wenn ich für Sie die Rahmendaten Ihres
betrieblichen Vorsorgekontos bei Ihrem Arbeitgeber kläre und
Ihnen dann ein entsprechendes Angebot aufbereite?
4.bAV-Kontaktperson identifizieren:
Wer ist dort der Ansprechpartner für Personalfragen?
1.Bieten Sie die bAV mit einem festen Kooperationspartner an?
2.Wer entscheidet über die Rahmendaten der bAV?
3.Wird im Unternehmen ein Arbeitgeberzuschuss zur
bAV gezahlt?
4.Könnten Sie einen gemeinsamen Termin mit dem
bAV-Entscheider für uns koordinieren?
Damit sind alle wesentlichen Punkte geklärt und es sollte
nur noch der Anschlusstermin mit dem Arbeitnehmer in ca.
zwei Wochen fixiert werden. Es geht im „Sofa-Gespräch“
nicht darum, die vollständige Versorgungssituation des Kunden zu erfassen und umfangreiche Bedarfsanalysen zu erstellen. Das Ziel ist bereits erreicht, wenn Sie den Auftrag
haben, die bAV für Ihren Kunden bei seinem Arbeitgeber
zu klären bzw. abzuschließen. Dafür reicht es in der Regel
aus, die Vorteile und die Effizienz der betrieblichen Alters­
ver­sogung plakativ zu erläutern. Nutzen Sie unser Ringbuch,
um die bAV anschaulich zu erklären.
Dieses können Sie im Downloadbereich des VermittlerPortal
unter der Best.-Nr. 7010090145 bestellen. Ergänzend empfehlen wir die Broschüre „Information für Arbeitnehmer“
(Best.-Nr. 7010090147).
Sollte es im Telefonat zu Rückfragen kommen, ist es umso
wichtiger, dass Sie ein klares Argument für den Termin auf
Unternehmerebene liefern. Eine Möglichkeit:
„Ich möchte mit Ihrem Chef über die betriebswirtschaftliche
Bedeutung der bAV sprechen und ihm gleichzeitig auf­
zeigen, dass die bAV mehr Umsatz für das Unternehmen
bedeutet. Wann hätte er nächste Woche Zeit dazu?“
Diese Formulierung mag kompliziert klingen, soll aber bewusst zu einer Überforderung Ihres Gesprächspartners führen. Die gefühlte Überschreitung seiner Entscheidungskompetenz lässt ihn das Thema doch lieber zur Chefsache erklären. Ihr Ziel des Telefonats wäre damit erreicht – die Terminierung des Unternehmergesprächs. Haben Sie den direkten
Unternehmerkontakt oder die Empfehlung eines Steuerberaters oder von anderen Unternehmerkollegen, können Sie
sich die bisher aufgezeigten Schritte sparen und direkt in
das Unternehmergespräch einsteigen.
Vorgehensweise bei der Kontaktaufnahme
mit dem bAV-Ansprechpartner
Tipp
Hat der Kunde seine bAV bereits ausgereizt, sollten Sie auf die
Vorsorgeberatung anderer Schichten ausweichen.
1.bAV-Kooperationen/Ausschließlichkeiten eruieren
2.bAV-Entscheider im Unternehmen filtern
3.Arbeitgeberzuschuss/Gestaltung der bAV abfragen
4.Termin mit bAV-Entscheider anfragen
5.Argumente für Entscheidergespräch liefern/überfordern
6.Terminvereinbarung
32
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Das Unternehmer-Gespräch
Von Unternehmer zu Unternehmer.
Im Mittelpunkt des Beratungsansatzes steht das Gespräch
mit dem Arbeitgeber bzw. dem bAV-Entscheider im Unternehmen. Als Vermittler treten Sie dem Arbeitgeber auf
Unternehmerebene gegenüber. So entsteht ein Gespräch
auf Augenhöhe – von Unternehmer zu Unternehmer.
Auch in diesem Gespräch ist das strukturierte Vorgehen
in fest definierten und transparenten Schritten wichtig.
Holen Sie den Arbeitgeber direkt ab.
Versuchen Sie zu Beginn des Gesprächs, den Arbeitgeber in
seiner konkreten Situation abzuholen und seine Perspektive
einzunehmen. Sprechen Sie mit ihm über die aktuelle
Situation seines Unternehmens, geplante Investitionen und
seine Einschätzung zur weiteren Geschäftsentwicklung.
Stellen Sie offene Fragen zu seinen Erfahrungen und Zielen
hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung.
Abholen – fragen – verstehen.
• Was sind Ihre Motive und Ziele in Bezug auf die bAV?
• Wie ist die bAV im Unternehmen bisher geregelt?
• Wie ist die Akzeptanz in der Belegschaft?
•etc.
Bringen Sie Ihre Kompetenz ins Spiel –
Nachfragen und Details erfassen.
Mit den ersten Infos konnten Sie sich bereits ein Bild über
die bAV-Situation im Unternehmen machen. Sie können nun
im zweiten Schritt konkret nachfragen und weitere Details
aufnehmen, wie z.B.:
• Wie wurden die Mitarbeiter über die bAV informiert?
• Wurde der Betriebsrat in das bAV-Thema eingebunden?
• Mussten alle Mitarbeiter die Beratung schriftlich
dokumentieren?
Erste Vereinbarung treffen.
Als Nächstes fragen Sie Ihren Gesprächspartner, ob er mit
dieser Vorgehensweise einverstanden ist.
Involvieren Sie den Arbeitgeber.
Im nächsten Schritt werden die Weichen für den wirtschaftlichen und monetären Erfolg des Projekts gestellt. Es geht
darum, den Arbeitgeber aktiv an der bAV in seinem Unternehmen zu beteiligen. Er muss konkrete Entscheidungen
zur Ausgestaltung der bAV treffen. Fragen Sie hierzu ganz
konkret:
„Welchen Beitrag möchten Sie als Arbeitgeber zur
betrieblichen Versorgung Ihrer Mitarbeiter leisten?“
In der Praxis ist an dieser Stelle erst einmal mit Ablehnung
oder Zurückhaltung Ihres Gesprächspartners zu rechnen.
Umso wichtiger ist es, in die betriebswirtschaftliche Betrachtung aus Unternehmersicht einzusteigen und die Auswirkungen zu erklären.
Vorteile für den Arbeitgeber.
Durch eine staatlich geförderte Entgeltumwandlung für
seine Mitarbeiter sparen nicht nur die Mitarbeiter Steuerund Sozialabgaben, sondern auch der Arbeitgeber spart
Lohnnebenkosten. Was die meisten Arbeitgeber nicht wissen:
Während die Sozialabgabenersparnis bei einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern bei ca. 21 % liegt, spart
der Arbeitgeber sogar noch mehr – und zwar ca. 25 % des
umge­wandelten Betrages je Mitarbeiter. Grund: Der Arbeitgeber muss neben den Sozialabgaben noch Beiträge für die
Berufsgenossenschaft sowie ggf. für die Umlagen U1, U2
und U3 aufbringen. Hierdurch ergibt sich für den Arbeitgeber eine durchschnittliche Lohnnebenkosten­belastung von
rund 25 %.
Im Ergebnis führt eine bAV-Entgeltumwandlung von
100 Euro pro Monat zu einer Ersparnis von ca. 25 Euro
pro Monat bzw. 300 Euro im Jahr.
Optimierung der Lohnnebenkosten.
Es wird deutlich: Die maximale Lohnnebenkostenersparnis
erzielt das Unternehmen durch hohe Beteiligungsquoten der
Belegschaft und hohe Umwandlungsbeträge. Die Praxiserfahrungen zeigen jedoch klar, dass die Teilnahmequote der
Mitarbeiter bei einem einfachen Umwandlungsangebot nur
gering ausfällt. Der Schlüssel zum Erfolg liegt hier in einem
monetären Anreizsystem, um möglichst viele Arbeitnehmer
zur Entgeltumwandlung zu motivieren. Zeigen Sie dem Arbeitgeber im nächsten Schritt auf, wie die Durchdringungsquoten deutlich erhöht werden können, ohne das Unter­
nehmen liquiditätsmäßig zu belasten.
Hohe Beteiligungsquoten durch Arbeitgeberzuschuss.
Die Akzeptanz der Mitarbeiter wird durch einen fairen
Deal erreicht: die Arbeitgeberbeteiligung. Der Arbeitgeber
unterstützt seine Mitarbeiter beim Aufbau einer betrieb­
lichen Zusatzrente in Form eines monatlichen Arbeitgeberzuschusses. Dieser wird in Abhängigkeit der Eigenleistung
(Entgeltumwandlung) des Arbeitnehmers gezahlt.
33
Kompass bAV Stand Januar 2016
Zurück zum Inhalt
Erläutern Sie Ihrem Gesprächspartner den Mehrwert dieses
Anreizsystems.
Der Arbeitgeber reicht einen fest definierten Anteil seiner
Lohnnebenkostenersparnis an den Mitarbeiter weiter. Die
verbleibenden Ersparnisse behält der Arbeitgeber als Liquiditätsgewinn im Unternehmen. Damit leistet der Arbeitgeber
einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung, den sich
die Mitarbeiter sozusagen selbst finanzieren. In unserem
Beispiel werden bei einer Entgeltumwandlung von 100 Euro
monatlich und einer Arbeitgeberbeteiligung von 15 % auf
den umgewandelten Betrag 10 Euro pro Mitarbeiter monatlich im Unternehmen effektiv eingespart, ohne den Betrieb
durch einen zusätzlichen Mehraufwand zu belasten.
Gleichzeitig wird jedoch die Akzeptanz und Beteiligungsquote in der Belegschaft im Vergleich zur einfachen Entgeltumwandlung deutlich erhöht. Darüber hinaus werden die
Mitarbeitermotivation und -bindung wie auch das Firmen­
image positiv beeinflusst.
Vertriebsservice:
Berechnungsformel für Umsatzrendite 5 %:
Umsatzerlös = Gewinn (Ersparnis) x 100 : 5
Argumentation auf Unternehmerebene.
Durch diese betriebswirtschaftliche Beweisführung haben
Sie dem Unternehmer Lösungsansätze aufgezeigt, wie durch
ein betriebliches Versorgungsmodell seine unternehmerischen
Ziele flankiert werden:
• Kosten bzw. Lohnnebenkosten senken
• Mitarbeiter motivieren und binden
• Umsätze steigern
Der Arbeitgeber als Entscheider.
Nach dieser betriebswirtschaftlichen Argumentation sollten
Sie nun im nächsten Schritt die bisherigen Gesprächsergebnisse festhalten und mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung
zur weiteren Kooperation treffen.
Eine Win-win-Situation
25 %
Höhere Umsatzerlöse durch die bAV.
Zeigen Sie dem Arbeitgeber mit dieser Kenngröße auf,
zu welchem Umsatzerlös die realisierte Lohnnebenkosten­
ersparnis in seinem Unternehmen führen könnte. Beispiel:
Bei einer Umsatzrendite von 5 % und einer Lohnnebenkostenersparnis von 1.200 Euro p.a., ergibt sich ein Umsatzerlös
von 24.000 Euro im Jahr.
15 %
Weitergabe an
den Arbeitnehmer
10 %
bleiben beim
Unternehmer
Betriebswirtschaftliche Argumentation.
In der betriebswirtschaftlichen Gesamtbewertung ist es sinnvoll, eine Belegschaftsbetrachtung anzustellen. Angenommen zehn Mitarbeiter beteiligen sich an der bAV mit einem
Eigenbeitrag von 100 Euro bei einem Arbeitgeberzuschuss
von 15 %. Hieraus ergibt sich für das Unternehmen eine
Gesamtersparnis von 1.200 Euro Jahr für Jahr.
Ein zweites betriebswirtschaftliches Argument ist: die NettoUmsatzrendite. Stellen Sie für Ihren Gesprächspartner einmal
rechnerisch die Verbindung der Lohnnebenkostenersparnis
zu seiner Netto-Umsatzrendite dar. Diese Rentabilitätsgröße
drückt den prozentualen Anteil des Nettogewinns am Umsatz des Unternehmens aus. Fragen Sie den Arbeitgeber
nach seiner Umsatzrendite oder unterstellen Sie einfach
einen Durchschnittswert von 5 %.
Commitment treffen.
Der Unternehmer entscheidet, wie und in welchem Umfang
er die bAV im Unternehmen einrichten möchte:
• Welcher Durchführungsweg wird genutzt?
• Welches Produkt bzw. welche Tarife sind gewünscht?
• Wie ist die Mitarbeiterinformation gestaltet?
Der Gesprächsverlauf in der Übersicht
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Abholen, fragen, verstehen
Details aufnehmen
Fehler aufdecken (Problem)
Optimierungen aufzeigen (Lösung)
Erste Vereinbarung treffen
Arbeitgeber involvieren
Betriebswirtschaftlich argumentieren
Weitere Vorteile darstellen
Commitment treffen
bAV-Prozess konkretisieren
Eine Übersicht über die unterschiedlichen Vertragsarten,
Kollektivarten und Pricing-Stufen finden Sie in der Präsen­ta­tion „Übersicht der Kollektivarten, Vertragsarten und
Pricing­-Stufen“ im Downloadbereich des VermittlerPortals.
34
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Information und Beratung der Mitarbeiter
Belegschaftsversammlung.
Bevor mit der Einzelberatung der Arbeitnehmer begonnen
werden kann, sind alle Mitarbeiter in einer Belegschaftsversammlung über die bAV zu informieren. Idealerweise besteht
eine Teilnahmeverpflichtung der Mitarbeiter an dieser Veranstaltung. Bereits in der Mitarbeiterpräsentation muss der Arbeitnehmer für die bAV begeistert werden. Hierzu ist es von
Vorteil, starke visuelle oder haptische Hilfsmittel zu nutzen.
Service:
Eine Musterpräsentation inklusive Beratungsgutscheinen
und Rückmeldebögen finden Sie im Downloadbereich des
VermittlerPortals.
Tipp
•Legen Sie zu Beginn der Veranstaltung „Beratungsgutscheine“
für die Mitarbeiter auf den Stühlen aus. So muss jeder
Mitarbeiter den Beratungsgutschein in die Hand nehmen und
wird direkt auf die Einzelberatung aufmerksam. Ein einfacher,
aber wirkungsvoller Interessewecker!
•Versuchen Sie zu Beginn der Veranstaltung, das Prinzip der
bAV plakativ zu visualisieren. Ein Klassiker ist hier z.B. der
„Geldschein-Tausch“ (für 10 Euro Einsatz bekommt der
Mitarbeiter von Ihnen 20 Euro zurück).
Wichtig ist der „Aha-Effekt“. Ihrer Kreativität sind hier keine
Grenzen gesetzt. Mit dieser Erwartungshaltung und Kenntnis kommt der Arbeitnehmer gerne in Ihre Einzelberatung.
Die anschließende Präsentation sollte kurz (max. 15-20
Minuten) und knackig sein. Versuchen Sie das Wording
und die Beispiele auf die Arbeitnehmer abzustimmen. Die
Präsentation muss auf die Einzelberatungen im Anschluss
ausgerichtet sein. Allen Mitarbeitern soll deutlich werden,
wie der weitere Ablauf gestaltet ist.
Folgende Informationen zur Mitarbeiterberatung finden
Sie im Downloadbereich des VermittlerPortals:
•Belegschaftspräsentation
•Beratungsgutschein
•Rückmeldebögen
To-do‘s auf einer Belegschaftsversammlung
1.
2.
3.
4.
5.
Beratungsgutscheine auslegen
Visuelles Beispiel: So funktioniert bAV
Kurze Präsentation
Hinweis auf Einzelberatung
Hinweis auf Rückmeldebogen
35
Kompass bAV Stand Januar 2016
Einzelberatung mit dem Tool „bAV MAXX“
Der letzte Schritt der Prozesskette ist die verbindliche Einzelberatung der Arbeitnehmer. Die Einzelberatung zielt immer
auf eine Beitragsoptimierung ab. Damit können die Lohnneben­
kostenersparnis des Arbeitgebers, der Vorsorgeaufwand der
Arbeitnehmer und Ihr persönlicher bAV-Umsatz optimiert
werden. Bei der Einzelberatung kommt idealerweise unser
Software-Tool bAV MAXX zum Einsatz, da es die Beitragsoptimierung komfortabel und stringent umsetzt. Dieses
finden Sie in der HDI Angebotssoftware „easy“ unter „HDI/
bAV-Konzepte“. Der Arbeitnehmer sollte seine aktuelle
Gehaltsabrechnung zum Gespräch mitbringen, um für die
Berechnungen die konkreten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Daten nutzen zu können.
Die einzelnen Beratungsschritte entnehmen Sie bitte dem
nachfolgenden Kapitel. Hier wird jeder Schritt der Beratung
mithilfe von Screenshots anschaulich erläutert:
• Abfrage und Eingabe der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmendaten
• Geschlecht und Geburtsdatum für die Ermittlung
der Versorgungsleistungen
• Anspruch und Höhe der Vermögenswirksamen
Leistungen, die Höhe des Umwandlungsbetrags
pro Monat und Berücksichtigung eines etwaigen
Arbeitgeberzuschusses.
Tipp
Genau an dieser Stelle setzt jetzt die verkäuferische Beitrags­
optimierung ein. Merken Sie sich vorerst den gewünschten
Umwandlungsbetrag.
Im bAV MAXX-Tool setzen Sie jedoch zunächst den maximalen
steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Umwandlungsbetrag
an – also 248 Euro pro Monat im Jahr 2016.
Stellen Sie den Brutto-Netto-Effekt in der Ergebnismaske dar.
Der Mitarbeiter soll hierdurch nochmals die Vorteile der bAV
durch die „staatliche“ Förderung begreifen.
Als Nächstes werden die Vermögenswirksamen Leistungen einbe­
zogen. Dadurch reduziert sich zum einen der Umwandlungsbetrag
und zum anderen wird der Netto-Aufwand des Arbeitnehmers
nochmals deutlich niedriger. Kann nun noch ein möglicher Arbeit­
geberzuschuss berücksichtigt werden, wird dieser im letzten
Schritt in die Eingabemaske aufgenommen. Im Ergebnis können
Sie dem Kunden eine überzeugende Beitragsoptimierung zu seinen
Gunsten darstellen. Es wird deutlich, dass einer oft relativ geringen
Netto-Belastung ein hoher Brutto-Beitrag gegenüber steht.
Zurück zum Inhalt
36
Kompass bAV Stand Januar 2016
„bAV MAXX“ in der HDI Angebotssoftware „easy“
easy: Einsatz Einzelberatung
Bei dem bAV MAXX-Rechner in der Angebotssoftware „easy“
von HDI handelt es sich um einen vollwertigen Steuerrechner.
Sie finden das Tool in der Angebotssoftware „easy“ unter
„HDI/bAV-Konzepte“.
Neben den Berechnungen für die Einzelberatung der Arbeitnehmer im Unternehmen sind auch viele weitere Varianten
darstellbar:
• Reine Entgeltumwandlung
•Mischfinanzierung
• Umschichtung von Vermögenswirksamen Leistungen
• Lohnsteuerbetrachtung Arbeitnehmer
bAV MAXX bietet Ihnen den Vorteil der direkten Ver­
bindung aus der Umwandlungssimulation zum Produkt­
rechner und natürlich zur maschinellen Konfektionierung
der Abschlussunterlagen aus der Software heraus.
Zurück zum Inhalt
37
Kompass bAV Stand Januar 2016
1. Schritt:
Eingeben von Personendaten
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Tipp
Bei den Einzelberatungen bleibt der Versicherungsnehmer immer
derselbe: der Arbeitgeber. Um jede Einzelberatung dokumentieren
und das Vertragskonzept individuell unter dem Namen abspeichern
zu können, sollte vor Beginn einer jeden Beratung die Eingabe der
Personendaten erfolgen.
38
Kompass bAV Stand Januar 2016
2. Schritt:
Rahmendaten eingeben
Die Rahmendaten werden unter der Rubrik
„Steuerbetrachtung“ eingegeben:
•Bruttogehalt
•Lohnsteuerklasse
•Kirchensteuer
•Kinderfreibeträge
• Beitrag zur Krankenversicherung
Die Daten können Sie der Gehaltsabrechnung entnehmen,
die der Arbeitnehmer zur Einzelberatung mitgebracht hat.
Zurück zum Inhalt
Tipp
Die vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitnehmer ggf.
erhält, hier noch nicht eintragen.
39
Kompass bAV Stand Januar 2016
3. Schritt:
Entfernen aller gesetzten Häkchen
Zurück zum Inhalt
40
Kompass bAV Stand Januar 2016
4. Schritt:
Eingeben von vermögenswirksamen Leistungen
Zurück zum Inhalt
Tipp
Wenn keine vermögenswirksamen Leistungen gezahlt werden,
kann dieser Schritt übersprungen werden. Achten Sie darauf, dass
auf der Gehaltsabrechnung zu erkennen ist, ob der Arbeitnehmer
auch einen Teil der vermögenswirksamen Leistungen übernimmt.
Wenn dies gegeben ist, muss die Eingabe auch im bAV MAXXRechner dementsprechend erfolgen, z.B.:
• VL-Anteil Arbeitgeber: 26,59 Euro
• VL-Anteil Arbeitnehmer: 13,41 Euro
Das Häkchen bei „Umwandlung VL in bAV“ muss hier noch
nicht gesetzt werden.
41
Kompass bAV Stand Januar 2016
5. Schritt:
Häkchen bei Entgeltumwandlung setzen
Zurück zum Inhalt
42
Kompass bAV Stand Januar 2016
6. Schritt:
Lohnabrechnung darstellen
Um eine Lohnabrechnung nachbilden zu können, bitte bei
„Entgeltumwandlung“ 1 Euro eintragen.
Dieser Schritt ist wichtig, um den Arbeitnehmern zu zeigen,
dass das, was in den nächsten Schritten passiert, seine Richtigkeit hat.
Zurück zum Inhalt
43
Kompass bAV Stand Januar 2016
7. Schritt:
Ergebnis aus bAV MAXX mit der Gehaltsabrechnung
vergleichen
Zurück zum Inhalt
Tipp
Sind auf den ersten Blick Unstimmigkeiten zwischen dem Ergebnis
des Rechners und der Gehaltsabrechnung sichtbar, erstellen Sie
über das Druckcenter ein PDF dieser Berechnung. Auf der zweiten
Seite der PDF-Datei sind die Werte aufgeschlüsselt und vereinfachen
den Vergleich. Alternativ können Sie die Muster-Gehaltsabrechnung
ausdrucken. Dort sind ebenfalls alle Werte aufgeschlüsselt.
44
Kompass bAV Stand Januar 2016
8. Schritt:
Abfragen, welcher Betrag für die Altersversorgung
aufgewendet werden soll
Nachdem Sie alle Rahmendaten eingegeben und den Vergleich erledigt haben, fragen Sie den Arbeitnehmer, wie viel
er für die Entgeltumwandlung aufbringen bzw. welchen Betrag er monatlich für seine Altersversorgung zurücklegen
möchte. Nehmen Sie die Antwort des Arbeitnehmers zur
Kenntnis, ohne sie in bAV MAXX einzugeben.
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9. Schritt:
Berechnung der reinen Entgeltumwandlung mit dem
steuer- und sozialversicherungsfreien Maximalbetrag
(248 Euro in 2016)
45
Kompass bAV Stand Januar 2016
10. Schritt:
Vermögenswirksame Leistungen in der Berechnung
berücksichtigen
Zurück zum Inhalt
Tipp
Reduzieren Sie die Entgeltumwandlung folgendermaßen:
Entgeltumwandlung plus VL-Umwandlung ergeben den Maximal­
betrag von 248 Euro.
46
Kompass bAV Stand Januar 2016
11. Schritt:
Arbeitgeberzuschuss in der Berechnung berücksichtigen
Zurück zum Inhalt
Tipp
Aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten
ist die maximale Eingabe in 2016 immer 248 Euro. Das heißt,
dass sich bei Eingabe des Arbeitgeberzuschusses der Entgelt­­um­wandlungsbetrag des Arbeitnehmers weiter reduziert.
47
Kompass bAV Stand Januar 2016
12. Schritt:
Abgleich des Ergebnisses mit der Vorgabe des Kunden
Zurück zum Inhalt
13. Schritt:
Tatsächlichen Netto-Aufwand und somit den Entgelt­
umwandlungsbetrag festlegen
48
Kompass bAV Stand Januar 2016
14. Schritt:
Auswahl von Durchführungsweg und Tarif
Zurück zum Inhalt
Tipp
Das Endalter, die Vertragsart, eine BU als Zusatzversicherung etc.
können unter der Rubrik „Tarifdetails“ individualisiert werden.
Bitte achten Sie bei den Eingaben darauf, unbedingt die verein­­barten Vorgaben mit dem Arbeitgeber zu berücksichtigen.
49
Kompass bAV Stand Januar 2016
15. Schritt:
Ergebnis präsentieren
Nachdem die Tarifdetails angepasst worden sind, kann das
Ergebnis nun dem Kunden präsentiert werden. Einfach über
das Druckcenter das Versorgungskonzept etc. generieren,
ausdrucken oder per E-Mail an den Arbeitnehmer versenden.
Zurück zum Inhalt
50
Kompass bAV Stand Januar 2016
16. Schritt:
Unverfallbarkeitsregelung bei Mischfinanzierung
Diesen Punkt haben Sie bereits mit dem Arbeitgeber be­
sprochen. Und daher erklären Sie dem Arbeitnehmer, dass
sein Arbeitgeber ihm diesen Zuschuss sofort zukommen lässt
und ihn besserstellt, als er es von Gesetzesseite her muss.
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17. Schritt:
Angebot aushändigen, Abgabefrist bekannt geben
Nachdem Sie dem Arbeitnehmer das individuelle Angebot
überreicht haben, informieren Sie ihn über die weitere
Vorgehensweise: Abgabefrist, Antrag etc.
51
Kompass bAV Stand Januar 2016
18. Schritt:
Speichern der Berechnung
Speichern Sie das erzeugte PDF-Dokument auf der Fest­platte
unter einem eigenen Ordner (Name des Kunden und Entgeltumwandlungsbetrag). So haben Sie direkt Ihre Beratung
dokumentiert und können jederzeit darauf zurückgreifen.
Diese Vorgehensweise ist empfehlenswert, da der Kunde
jeden Ihrer Berechnungsschritte nachvollziehen kann und
Schritt für Schritt die Vorteile der bAV erkennt. In der Praxis
wurde diese Vorgehensweise bereits erfolgreich erprobt.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an den für Sie
zuständigen Vertriebsunterstützer/bAV-Experten.
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52
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Sales Storys/Konzepte
Vorruhe­standsPlaner
Für einen Ruhestand nach Wunsch.
Viele Menschen können sich gar nicht vorstellen, bis zum
Alter von 67 Jahren zu arbeiten. Aktuelle Umfragen verdeutlichen, dass die meisten Beschäftigen lieber früher aus dem
Job ausscheiden wollen. Auch viele Arbeitgeber sind mittlerweile daran interessiert, ihren Mitarbeitern geeignete Vor­
ruhestandsregelungen anzubieten.
Ein vorgezogener Ruhestand bedeutet für viele, mehr Zeit
zu haben und das Leben nach eigenen Vorstellungen zu
gestalten. Doch er will gut geplant sein: Denn sonst ist ein
vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben mit empfindlichen finanziellen Einbußen verbunden.
Der VorruhestandsPlaner bietet sich an für
• alle Arbeitnehmer, die fest im Berufsleben stehen und
ihr Leben flexibel gestalten wollen.
• alle Unternehmen, die ihre Personalplanung optimal
strukturieren möchten. Der Vorruhestand ist ein beliebtes
Modell, das Arbeitnehmer gerne annehmen, um an ihren
gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter anzuknüpfen.
Was verbirgt sich hinter dem VorruhestandsPlaner?
HDI liefert die richtige Lösung, um den Wunsch eines jeden
Arbeitnehmers nach einer früheren Rente erfüllen zu können – und das bereits mit 66, 65, 64 oder sogar schon mit
63 Jahren.
Was ist das Besondere an der Web-Applikation?
Mit dieser Form hat HDI einen innovativen Beratungsansatz
entwickelt. Hier kann einfach und selbsterklärend die Vorruhestandsrente errechnet werden. Der Kunde kann den gewünschten Rentenbeginn selbst bestimmen und erhält mit
wenigen „Klicks“ alle relevanten Informationen: die zu erwartende Vorruhestandsrente, die voraussichtliche Rentenkürzung und die jeweils passende Lösung inklusive Antragsunterlagen.
Welche Lösungswege bietet der VorruhestandsPlaner an?
Die dauerhaften Renteneinbußen können bestmöglich mit
einer Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG ausgeglichen
werden. Sollte eine Umsetzung mit dem Arbeitgeber nicht
möglich sein, kann die Lücke bei der Rente mit dem Vor­
ruhestandsPlaner auch anders optimal geschlossen werden:
zum Beispiel mit einer steuerlich geförderten Basisrente
oder einer privaten Vorsorge.
Vorteile für den Arbeitgeber
• Soziale Verantwortung übernehmen
• Hohe Akzeptanz bei den Arbeitnehmern
•Zufriedenere Arbeitnehmer, da mit zunehmendem Alter
die Arbeitsbelastung im Allgemeinen steigt
•Jüngeren Arbeitnehmern und Auszubildenden einen
Arbeitsplatz ermöglichen
Vorteile für den Arbeitnehmer
•Innovative und zeitgemäße Ansprache
• Einfache Handhabung und Übersichtlichkeit
• Umfassende Lösungen für die Vorruhestandsplanung
•Erfüllung eines vorzeitigen Rentenbeginns ohne finanzielle
Einbußen
•Optimale Planung des wohlverdienten Ruhestands mit
Unterstützung des Arbeitgebers und staatlicher Förderung
•Attraktive Lösung mit TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt
(zusätzlich in der bAV)
Vorteile und Services für Sie
• Innovativer Vertriebsansatz zur Ansprache des Vorruhestands
•Mit dem VorruhestandsPlaner im Wachstumsmarkt punkten
•Einfacher und individueller Beratungsansatz mit einer
einzigartigen Web-Applikation
• Mit wenigen Schritten zum vertrieblichen Erfolg
•bAV – ein ideales Instrument, um die gesetzliche Renten­kürzung mit der höchst möglichen staatlichen Förderung
zu finanzieren
•Schließung der Rentenlücke auch alternativ mit einer steuerlich
geförderten Basisrente oder einer privaten Vorsorge möglich
53
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Mit dem VorruhestandsPlaner das Rentenziel früher erreichen
Bruttogehalt
Versorgungsniveau
„VorruhestandsPlaner“
Nettogehalt
GRV
gesetzliche Altersrente (GRV)
60 Jahre
…
63
64
65
66
67
Rentenbeginn
dauerhafte Rentenkürzungen
Der VorruhestandsPlaner hilft Ihren Kunden, mögliche
Renten­einbußen optimal auszugleichen. Das heißt: Wer
früher in Rente geht, hat das gleiche Niveau erreicht, das
die gesetzliche Rentenversicherung erst mit 67 bietet.
Besser geht’s nicht!
Beratung – Berechnung – Bean­­tragung: Mit unserer WebApplikation können Sie schnell und direkt den Vorruhestand
für Ihre Kunden planen.
Folgende Informationen zum Vorruhe­standsPlaner finden Sie
im Downloadbereich des VermittlerPortals:
• Vertriebspartnerinformation für Vermittler (7010290020)
• Konzeptblatt für Arbeitgeber (7010290021)
•Web-Applikation VorruhestandsPlaner
(www.hdi.de/vorruhestandsplaner)
• Broschüre für Arbeitnehmer (7010090147)
• Broschüre für Arbeitgeber (7010090146)
• TwoTrust Selekt bAV Produktblatt (7010290116)
• TwoTrust Kompakt Produktblatt (7010090426)
Und so sieht die Berechnung dann aus:
Ihr Direktzugang zum VorruhestandsPlaner:
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Rente erfüllen.
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Versicherung
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sicherung: ja
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Zuschlag zur
Splittingtabelle
Besteuerung:
36.000 EUR
Bruttogehalt p.a.:
00 EUR
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54
Kompass bAV Stand Januar 2016
Zurück zum Inhalt
DualeVersorgung
Wertungsturbo: Der Zuschuss vom Chef – ein Investment
in die Arbeitnehmer.
Der Wettbewerb um die besten Fach- und Führungskräfte in
Deutschland wird sich künftig noch verstärken. Schon heute
beklagen viele kleine und mittelständische Unternehmen
(KMU) den Mangel an qualifizierten Mitarbeitern. Gleich­
zeitig stellt häufig die zunehmende Überalterung der
Belegschaft viele Unternehmen vor Herausforderungen.
Wer exzellent ausgebildete Fachkräfte dauerhaft an sein
Unternehmen binden will und den Renteneintritt der Mit­
arbeiter flexibel gestalten möchte, muss als erfolgreicher
und verantwortungsbewusster Arbeitgeber überzeugen.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) kann hier eine
tragende Rolle spielen und Anreize bieten.
Drei Viertel der Angestellten erwarten von einem idealen Arbeitgeber Unterstützung bei der Altersversorgung
In welcher Rolle sehen Sie den idealen Arbeitgeber bei Ihrer Altersversorgung?
Keine Erwartung
Ich erwarte nichts. Der Arbeitgeber hat mit
meiner Altersversorgung nichts zu tun.
35 %
25 %
Zuschuss
Ich erwarte von einem Arbeitgeber zumindest
einen gewissen Anteil beim Aufbau meiner
Altersversorgung, z.B. einen Zuschuss.
! Betriebsrente
Von einem Arbeitgeber erwarte ich eine
Betriebsrente, also eine Rente, zu der ich
nichts dazu bezahlen muss.
i Information
19 %
Basis: Alle Befragten, N = 1.000 (nur eine Nennung)
Quelle: Versicherungsjournal: Was Unternehmen motiviert, bAV anzubieten / 29.06.2015
21 %
Mein Arbeitgeber sollte mich informieren und
mir einen effizienten Weg der Eigenvorsorge
zur Verfügung stellen.
55
Kompass bAV Stand Januar 2016
Zurück zum Inhalt
Die DualeVersorgung von HDI – eine echte Win-win-Situation.
HDI hat ein schlüssiges Vertriebs-und Beratungskonzept zur
Ansprache für kleine und mittelständische Unternehmen zur
betrieblichen Altersversorgung entwickelt. Die An­sprache
konzentriert sich dabei auf vier Kernthemen:
•Fachkräftemangel
•Fluktuation
•Vorruhestandsplanung
• Soziale Verantwortung
(Praxisnahe Verbesserung des Krankenstandes)
Um auf diese Anforderungen des Arbeitgebers entsprechend zu reagieren, bietet das Konzept „DualeVersorgung“
von HDI zielorientierte Lösungen. Dadurch lässt sich nicht
nur eine zusätzliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer
auf­bauen, sondern auch die Arbeitgeber profitieren deutlich: Mit der betrieblichen Altersversorgung verfügen die Arbeitgeber über ein wichtiges personalpolitisches Instrument.
Grundsätzlich ist die bAV effizienter als eine „reine“ Lohnerhöhung, da gleichzeitig Lohnnebenkosten optimiert werden
können. Das Prinzip ist denkbar einfach:
Und so funktioniert es
100
Arbeitgeberzuschuss:
100 EUR (brutto)
Nettoaufwand Arbeitgeber 1):
ca. 56 EUR
200
200 EUR
monatliche
Einzahlung in die bAV
100
Arbeitnehmerbeitrag:
100 EUR vom Bruttogehalt
Nettoaufwand Arbeitnehmer 2):
ca. 47 EUR
Fazit: Mit geringem Zuschuss die Arbeitgeberattraktivität erhöhen.
Der unverbindlichen Darstellung liegen die gesetzlichen / sozialversicherungs­recht­lichen Daten zum Stand 01.01.2016 zugrunde. Die Zahlen dienen der Veranschau­lichung
und können im Einzelfall abweichen.
1)Annahmen: abzüglich Sozialversicherungsersparnis von ca. 20 % durch Entgelt­umwandlung des Arbeitnehmers; abzüglich Steuerersparnis des Arbeitgebers
(bei einem Steuersatz von 30 %)
2)Annahme: Steuerklasse I, kirchensteuerpflichtig (NRW), keine Kinder, kranken­kassenindividueller Zusatzbeitrag von 1,1 %; monatliches Bruttogehalt 4.000 EUR;
die Zahlen sind kfm. gerundet.
56
Kompass bAV Stand Januar 2016
Ziel des Konzeptes:
In einem ersten Schritt wird das Bewusstsein des Arbeit­
gebers mittels der vier genannten Kernthemen für seine
Mitarbeiter geschärft. Der Arbeitgeber wird dabei bspw.
für die Fluktuationskosten plakativ sensibilisiert. In einem
weiteren Schritt werden dem Unternehmer Lösungsansätze
aufgezeigt, die er durch ein kosteneffizientes und wirkungsvolles betriebliches Versorgungsmodell erreichen kann.
HDI bietet ein breites, leistungsstarkes bAV Produktport­
folio, um bedarfsgerechte Lösungen für den Arbeitgeber
zu entwickeln und umzusetzen.
Zurück zum Inhalt
Vorteile für den Arbeitgeber
•
•
•
•
•
•
•
•
•
P luspunkte im Wettbewerb um Fachkräfte
Mitarbeiter binden und motivieren
Kosten der Mitarbeiterfluktuation senken
Imagegewinn für das Unternehmen
Sinnvoller Einsatz der Lohnnebenkosten
bAV-Beitrag i.d.R. effizienter als eine „reine“ Lohnerhöhung
Arbeitgeberbeitrag zur bAV als Betriebsausgabe absetzbar
Geringer Verwaltungsaufwand
Stärkere Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen
Hohe Beteiligungsquoten durch Arbeitgeberzuschuss.
Die Akzeptanz der Arbeitnehmer wird durch einen fairen
Deal erreicht: die Arbeitgeberbeteiligung. Der Arbeitgeber
unterstützt seine Arbeitnehmer bei dem Aufbau einer betrieb­
lichen Zusatzrente in Form eines monatlichen Arbeit­geber­
zuschusses. Dieser wird bspw. in Abhängigkeit der Eigen­
leistung (Entgeltumwandlung) des Arbeitnehmers gezahlt.
Vorteile für den Arbeitnehmer
Mögliche Fragen zur Sensibilisierung des Unternehmers:
•Wie wichtig sind Ihnen Ihre Mitarbeiter?
•Wie spezialisiert sind Ihre Mitarbeiter?
•Wie teuer war die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter?
•Wie lange benötigt ein Mitarbeiter um die „Tätigkeit“
ausüben zu können?
•Wie viele Mitbewerber haben Sie?
•Welche Wechselmöglichkeiten haben Ihre Mitarbeiter?
•Wie ist das Gehaltsniveau in Ihrem wirtschaftlichen
Umfeld?
•Wie viele Mitarbeiter besitzen eine Schlüsselfunktion?
•Sind Sie an einer langfristigen Zusammenarbeit mit
Ihren Mitarbeitern interessiert?
Vorteile für Sie
Was ist für den Vertrieb zu beachten?
Damit die „Spielregeln“ zur bAV im Unternehmen klar und
transparent sind, wie bspw. die Höhe des Arbeitgeber­
zuschusses oder die Festlegung des Durchführungsweges,
empfiehlt HDI die Installation einer Versorgungsordnung.
Damit die bAV-Rahmenbedingungen mit dem Arbeitgeber
zusammen erarbeitet werden können, hat HDI eine „Checkliste zur Erstellung einer Versorgungsordnung“ erstellt,
welche Sie im HDI VermittlerPortal finden. Bei Einreichung
der Anträge im Rahmen des Konzeptes DualeVersorgung
ist das Aktionskennzeichen „320“ einzutragen, damit die
Bearbeitung entsprechend zügig erfolgen kann.
Folgende Informationen zum Konzept DualeVersorgung
finden Sie im Downloadbereich des HDI VermittlerPortals:
•Broschüre Arbeitgeber (7010090131)
•Präsentation für Arbeitgeber
•
Arbeitgeberzuschuss mit großer Wirkung für die Mitarbeiter
•
Schließung der Versorgungslücke durch zusätzliche Vorsorge
•
Ausschöpfung des staatlichen Förderrahmens
•
Möglichkeit durch die Zusatzvorsorge ein finanzielles Polster
aufzubauen und somit früher in den Ruhestand gehen zu können
• M
öglichkeit leichter ins Arbeitgebergespräch einzusteigen
• In der Regel stärkere Durchdringung im Unternehmen durch
Mischfinanzierung
• Chance einen höheren Arbeitnehmerbeitrag in Kombination
mit einem Arbeitgeberzuschuss zu generieren
• Deutlich höhere Wertungssummen möglich
57
Kompass bAV Stand Januar 2016
Zurück zum Inhalt
ÜberstundenRente
Intelligent vergüten mit der ÜberstundenRente.
Überstunden gehören in vielen deutschen Unternehmen zur
Tagesordnung. Gerade wenn die Konjunktur anzieht und
die Auftragsbücher voll sind, läuft in vielen Betrieben nichts
ohne zusätzliche Arbeit. Deutsche Arbeitnehmer leisten
jährlich etwa 1,4 Millionen Überstunden. Wenn Mitarbeiter
das Zeitguthaben nicht in Freizeit um­wandeln können, bleibt
oft nur eine Auszahlung der Überstunden. Das bringt Arbeitnehmern durch hohe Steuern und Sozialabgaben meistens jedoch keine wesentlichen Vorteile.
ÜberstundenRente – das clevere Prinzip von HDI.
Die anfallenden Überstunden werden nicht ausgezahlt.
Stattdessen vereinbart der Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern, den Wert der Überstunden ganz oder teilweise durch
Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung zu
investieren.
Überzeugen Sie Ihren Kunden, indem Sie ihm seine Vorteile
als Arbeitgeber aufzeigen:
•Wenig Aufwand, Kosten reduzieren.
Ihr Kunde entscheidet sich als Arbeitgeber mit der ÜberstundenRente für ein Vergütungsmodell mit geringem
Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig optimiert er seine
Lohnnebenkosten.
•Größere Bindung, höhere Motivation.
Unternehmen können Mitarbeiter zusätzlich motivieren
und langfristig binden. In Zeiten des Fachkräftemangels
ist das ein wichtiges Argument im Wettbewerb um die
besten Köpfe.
•Mehr Rente für die Mitarbeiter.
Mit der ÜberstundenRente können Mitarbeiter unkom­
pliziert eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Das
ist heute wichtiger denn je.
Überstunden auszahlen lohnt sich nicht 1)
Vorteile für den Arbeitgeber
Bruttoauszahlung Überstunden
Steuern und Sozialabgaben
Nettoauszahlung
chenkt“
51 % „vers
•Lohnnebenkosten optimieren
• Steigerung der Motivation und Mitarbeiterbindung
• Geringer Verwaltungsaufwand
• Kostengünstige Lösung statt Auszahlung von Überstunden
•Regelmäßige Belegschaftsansprachen sorgen für hohe Teilnah­
mequoten und sprechen neue Mitarbeiter des Unternehmens an.
• Erfüllung des Rechtsanspruches auf Entgeltumwandlung
300,00 Euro
– 152,00 Euro
148,00Euro
1) Annahme: 35 Jahre, Bruttogehalt monatlich 3.000 EUR, laufende Umwandlung
jährlich 300 EUR, Gesamtarbeitnehmeranteil alle Zweige Sozialversicherung
20,675 %, all­gemeine Lohnsteuertabelle 2016, Lohnsteuerklasse I, keine Kinder,
Kirchensteuer 9 %
So wird aus Überstunden eine zusätzliche Altersversorgung
Aus Zeit wird zu einem
festgelegten Stichtag
Entgelt
Überstunden
Aus Entgelt wird zum
Umwandlungstermin
eine Altersversorgung
Entgelt
ÜberstundenRente
Steuer- und sozialversicherungsfrei bis 4 % der BBG-West
Folgende Informationen zur ÜberstundenRente finden
Sie im Downloadbereich des VermittlerPortals:
•Broschüre für Arbeitgeber (701040057)
•Produktblatt für Arbeitnehmer (701040058)
58
Kompass bAV Stand Januar 2016
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bAV NettoJoker
Sicherheit durch den bAV NettoJoker.
Die Gefahr, seine Arbeitskraft zu verlieren, zählt noch immer
zu den meistunterschätzten Risiken der Deutschen. Eine
geeignete Absicherung scheitert oft am Preis. Was liegt also
näher, als hochwertigen Einkommensschutz in der betrieb­
lichen Altersversorgung auszuspielen? Wer seine Vorsorge
im Rahmen einer bAV aufbaut, kann die Beiträge innerhalb
gesetzlicher Grenzen grundsätzlich steuer- und auch in der
Regel sozialabgabenfrei aufwenden. Dabei gilt: Auf fällige
Betriebsrenten entfallen in der Leistungsphase meist höhere
Abgaben als auf eine private Absicherung. Um einen realistischen Netto-Renten-Vergleich im Leistungsfall anzustellen,
müssen die betrieblich abgesicherten Renten entsprechend
höher angesetzt werden. Die Lösung von HDI heißt:
bAV NettoJoker.
Wer ist die Zielgruppe?
Einkommensschutz ist unerlässlich, denn im Leben kommt
es oftmals anders als geplant. Der bAV NettoJoker stellt
einen umfassenden Einkommensschutz sicher, z.B. für:
• alle Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführer,
• alle Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Einkommensabsicherung mit einem attraktiven
Prämien-/Leistungsvergleich anbieten wollen.
Mit dem bAV NettoJoker wird eine Win-win-Situation für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der bAV erzielt.
Was verbirgt sich hinter dem bAV NettoJoker?
Mit dem bAV NettoJoker gibt es zwei Alternativen, um sich
gegen Einkommenseinbußen zu schützen: die selbstständige
Berufsunfähigkeitsversicherung (EGO Top) und die selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EGO Basic)
im Rahmen der Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG.
Wodurch unterscheidet sich der bAV NettoJoker
vom Wettbewerb?
Mit dem bAV NettoJoker erreichen wir einen individuellen
Netto-Renten-Vergleich im Leistungsfall zwischen der privaten
und der betrieblichen Altersversorgung. Die Betriebsrenten
werden nach der Höhe der steuerlichen Belastung optimiert.
Bei der bAV ist der Nettoaufwand im Vergleich zur privaten
Absicherung bei gleicher Leistung bis zu 25 % geringer.
Welchen Vorteil bietet der HDI Einkommensschutz?
Mit EGO Top und EGO Basic bietet HDI zwei Einkommensschutzlösungen an. Sie sind ein Garant für ausgezeichnete
und konstante Qualität sowie einen umfassenden Service.
Einkommensschutz ist zu existenziell, um nicht auf Qualität
zu setzen. HDI Qualität bedeutet: zuverlässig, langfristig,
zeitgemäß und hochwertig.
Vorteile für den Arbeitgeber
•Einsparung von Lohnnebenkosten
•Höhere Akzeptanz durch ihre Beteiligung bei den Arbeitnehmern
•Soziale Verantwortung übernehmen
•Langfristige Mitarbeiterbindung und -motivation
•Keine administrative Belastung
•Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs der Mitarbeiter
auf Entgeltumwandlung
•Garantieerklärung für die arbeitsrechtliche Versorgungszusage
Vorteile für den Arbeitnehmer
•Qualitativ hochwertiger und echter Einkommensschutz
•Bei gleicher Leistung bis zu 25 % weniger Nettoaufwand
im Vergleich zur privaten Absicherung
•Individuelle Netto-Renten-Berechnung
•Steuerfreiheit der Prämien bis 4 % der Renten BBG West,
unter bestimmten Voraussetzungen weitere 1.800 Euro p.a.
•Sozialversicherungsfreiheit der Prämien bis 4 % der Renten
BBG West
•Vereinfachte Annahme im Gruppenvertrag möglich
•Unbürokratische Mitnahme der Police
Vorteile und Services für Sie
•Innovativer Vertriebsansatz und damit weiteres Geschäfts­
potenzial, das die beiden Marktsegmente Biometrie und bAV
verbindet
•Mit dem bAV NettoJoker im Wachstumsmarkt punkten
•Qualifizierter und individueller Beratungsansatz mit einem
einzigartigen Berechnungstool
•Höhere Wertung bei gleichem vertrieblichen Einsatz
•Erleichterte Annahme des Antrages durch eine vereinfachte
Gesundheitsprüfung bei Kollektiven, höhere Leistungsgrenzen,
und bessere Spielregeln für die Angemessenheitsprüfung
•bAV als positives Element der Absicherung in den Unternehmen
etablieren
59
Kompass bAV Stand Januar 2016
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bAV NettoJoker von HDI
Erhöhung um
Beitrag
73,00 €
838 EUR
betriebliche BU-Nettoleistung
Nettoaufwand
55,05 €
1.800 EUR
1.800 EUR
BU-Leistung
Netto
BU-Leistung
Netto
private BU-Leistung
betriebliche BU-Leistung
=
private BU-Nettoleistung
Quelle: HDI (Abschluss 2016): Dipl.-Betriebswirt, 30 Jahre, ledig, BU-Eintritt mit 31 Jahren (Jahr 2017); bei privater BU: 1.800 Euro mtl. BU-Rente (inkl. Bonus),
Bruttobeitrag: 73,00 Euro mtl.; bei BU über bAV: 2.638 Euro BU-Rente, Brutto­beitrag für die bAV: 106,08 Euro mtl.; keine weiteren Einkünfte, Angaben nach Steuern
und Sozialabgaben, ohne Kirchensteuer.
Berechnung in „easy“.
Alles aus einer Hand: Beratung – Berechnung – Beantragung. Mit dieser Berechnung (aus der HDI Angebotssoftware) können Sie schnell und direkt den bAV NettoJoker
für Ihre Kunden ausspielen.
Ein echter Gewinn für Ihren Verkauf:
der einzigartige Netto-Renten-Vergleich!
Folgende Informationen zum bAV NettoJoker finden Sie
im Downloadbereich des VermittlerPortals:
• Gesprächsleitfaden (7010600270)
• Garantieerklärung (7010090081)
• bAV NettoJoker Präsentation (Vermittler)
• Vertriebspartnerinformation (7010090140)
•FAQ
• Produktblatt für Arbeitgeber (7010090148)
• Broschüre für Arbeitnehmer (7010090141)
60
Kompass bAV Stand Januar 2016
HDI hat für Sie zur Unterstützung bei der Kundenansprache
einen Gesprächsleitfaden erstellt.
Vermittler:
Sie wissen ja, wie wichtig es ist, Ihr Einkommen zu schützen.
Einkommensschutz ist unerlässlich, denn im Leben kommt
es oft anders als geplant. Das ist für Sie – und Ihre Familie –
wesentlich, um Ihre Existenz effektiv abzusichern.
Nun gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten: zum einen
mit einer staatlichen Förderung, zum anderen ohne. Mit
staatlicher Förderung heißt: Sie müssen weniger für den
Schutz zahlen, weil sich Ihre Prämie reduziert. Welche Vari­
ante wäre Ihnen lieber, wenn Sie sich entscheiden könnten?
Mit staatlicher Förderung oder ohne?
Kunde:
Natürlich wäre ich froh, auch von der Förderung profitieren
zu können.
Vermittler:
OK! Dann schauen wir uns einmal gemeinsam an, wie
sich das realisieren lässt. Dafür gibt es ein sehr intelligentes
Konzept: Sie sichern sich gegen Einkommenseinbußen im
Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ab. Wie Sie
wissen, zieht sich der Staat bei der Vorsorge immer weiter
zurück. Parallel dazu fördert er aber auch bestimmte Maß­
nahmen. Und in diesem Fall nicht nur die Altersversorgung,
sondern auch die Absicherung gegen den Verlust der Arbeits­
kraft. Das Prinzip funktioniert so: Die monatliche Prämie
zahlen Sie nicht aus Ihrem Nettogehalt, sondern sie wird
Ihrem Bruttogehalt entnommen. Das bedeutet für Sie:
Sie sparen deutlich bei der Steuer und den Sozialabgaben.
Sicher gefällt Ihnen das?
Kunde:
Ja, ohne Zweifel!
Vermittler:
Eins muss man dazu aber noch wissen: Sollte es – was ich
nicht hoffe – bei Ihnen einmal zu einer Berufsunfähigkeit
oder Erwerbsunfähigkeit kommen, so ist die Besteuerung
dieser Renten unterschiedlich. Das hängt davon ab, ob Sie
einen privaten Vertrag oder den Weg über die betriebliche
Altersversorgung gewählt haben. Wenn Sie den Einkom­
mensschutz in der betrieblichen Altersversorgung abge­
schlossen haben, so ist die Besteuerung dieser Rente im Falle
der Fälle höher. Das heißt: Wir müssen eine höhere Rente
festlegen, damit sie nach Steuern die gleiche Rente haben
wie bei einem privaten Vertrag.
Zurück zum Inhalt
Kunde:
Erklären Sie mir noch mal genau, warum ich meinen Arbeit­
geber einbinden soll?
Vermittler:
Beim Abschluss über den Arbeitgeber nutzen Sie die
Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse (im Rahmen des
§ 3 Nr. 63 EStG, und zwar bis zu 4 % der Beitragsbemes­
sungsgrenze). Darüber hinaus bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber
einen prämienoptimierten Einkommensschutz mit einem
sehr attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis. Auf den Punkt
gebracht: Sie erhalten für weniger Geld mehr Leistungen.
Kunde:
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich längere Zeit
krank bin?
Vermittler:
Sie können bei finanziellen Engpässen die Prämienzahlung
für ein komplettes Jahr aussetzen. Allerdings mit der Maß­
gabe, dass Sie die Prämien nachzahlen.
Kunde:
Was ist, wenn ich eine neue Arbeit annehme? Und was
passiert bei Arbeitslosigkeit?
Vermittler:
Sollten Sie aus dem Unternehmen ausscheiden oder arbeits­
los werden, haben Sie immer die Möglichkeit, den Vertag
privat weiterzuführen bzw. die Versicherungsnehmereigen­
schaft auf einen neuen Arbeitgeber zu übertragen.
Kunde:
Gut. Meine Fragen haben Sie mir damit beantwortet.
Vermittler:
Es freut mich, dass Ihnen dieses Konzept gefällt. Dann
schlage ich vor, dass wir dies so umsetzen. Von unserer
Seite ist jetzt alles klar. Jetzt müssen wir noch schauen,
ob Ihr Arbeitgeber mitspielt. Wissen Sie, ob er eine
betriebliche Altersversorgung anbietet?
Kunde:
Nein, das weiß ich nicht!
Vermittler:
Wenn es in Ihrem Sinne ist, werde ich mich mit Ihrem
Arbeitgeber in Verbindung setzen und klären, wie wir am
besten vorgehen. Ist das in Ordnung für Sie?
Kunde:
Ja, vielen Dank!
61
Kompass bAV Stand Januar 2016
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AbschiedsRente
TransFairPlan
Der gewünschten Altersrente entscheidend näher kommen.
Ihr Kunde wechselt in Kürze das Unternehmen? Er erhält von
seinem bisherigen Arbeitgeber eine Sonderzahlung? Das
ist für ihn eine ausgezeichnete Gelegenheit, um für später
vorzusorgen. Denn er kann seine Einmalzahlung auch für
den Aufbau seiner Altersversorgung nutzen.
Die clevere Lösung für Sonderzahlungen.
Hohe oder variable Bezüge wie z. B. Urlaubs- und /oder Weihnachtsgeld werden nicht bar ausgezahlt, sondern steuer­
begünstigt für eine Rückdeckungsversicherung bei HDI
verwendet. Eine solche Umwandlung von Gehaltsteilen kann
jedes Jahr neu vereinbart werden, ist aber auch dauerhaft
oder für einen bestimmten Zeitraum z. B. fünf Jahre möglich.
Warum lohnt sich eine einmalige Sonderzahlung in eine
betriebliche Altersversorgung?
Durch eine Sonderzahlung erhöht sich das Bruttogehalt des
Kunden. Dadurch steigt die Steuerprogression überproportional an. Das Steuerrecht ermöglicht dem Kunden einen Einmalbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren.
Folgende Informationen zur AbschiedsRente finden Sie
im Downloadbereich des VermittlerPortals:
• Produktblatt (7010290018)
• Präsentation für den Vermittler
Vorteile für den Arbeitgeber
• Von Steuerersparnis profitieren
•Soziale Verantwortung übernehmen
•Wertschätzung gegenüber seinem Mitarbeiter für die
erbrachte Leistung im Unternehmen zeigen
Vorteile für den Arbeitnehmer
•Von einem höheren Nettogehalt durch deutlich geringere
Steuern profitieren
•Dem Rentenziel mit einer einmaligen Sonderzahlung
entscheidend näher kommen
•Den Vertrag einfach beim neuen Arbeitgeber fortführen
TransFairPlan nutzt die Vorteile einer beitragsorientierten
Leistungszusage.
Der Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber eine Pensionszusage über den umgewandelten Betrag. Dabei entspricht
die Höhe der zugesagten Leistungen den versicherten Leistungen der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen. Für
diese Versorgungszusage bildet der Arbeitnehmer Rückstellungen in der Steuer- und Handelsbilanz. Da bei dem TransFairPlan
eine Kopplung der Pensionszusage an die leistungskongruente
Rückdeckungsversicherung erfolgt, kann in der Handelsbilanz
eine vollständige Saldierung von Aktivwert und Pensionsverpflichtung erfolgen, sofern die Rückdeckungsversicherung
wirksam an die versorgungsberechtigte Person verpfändet wird.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren.
Die zugesagte Leistung aus dem TransFairPlan wird als ein­
maliges Kapital an den Arbeitnehmer gezahlt. Mit der Aus­
zahlung erlischt auch die Verpflichtung des Arbeitgebers aus
der Zusage. Eine Kapitalzusage reduziert im Vergleich zu einer
Rentenzusage in Summe den Verwaltungssaufwand und die
Kosten des Arbeitgebers (keine PSV- und Gutachtenkosten
in der Rentenphase, keine Anpassungsprüfungspflicht, kein
Aufwand für Rentenmanagement).
Vorteile für den Arbeitgeber
•Faktisch kein Nachfinanzierungsrisiko durch leistungs­ kongruente Rückdeckungsversicherung
•Bilanzgleichgewicht in der Handelsbilanz sichern
•Wegfall der Rentnerverwaltung aufgrund Kapitalzusage
Vorteile und Services für Sie
•Innovativer Vertriebsansatz und damit weiteres
Geschäftspotenzial
•Berechnung wird bei Angebotserstellung in easy
unterstützt
Vorteile für den Arbeitnehmer
•Nahezu unbegrenzte Steuerfreiheit der Beiträge
•Meist geringere Besteuerung der Altersleistung im Rentenalter
(1/5-tel Regelung)
•Anwartschaft bleibt bei vorzeitigem Ausscheiden erhalten
•Privatrechtlicher Insolvenzschutz durch Verpfändung möglich
62
Kompass bAV Stand Januar 2016
Zielgruppen
bAV als Aufhänger für Cross-Selling nutzen.
Eine umfassende bAV-Beratung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kunden besser kennenzulernen. Das betrifft
die berufliche Situation sowie das Privat- und Familienleben
des Arbeitnehmers. Sie erfahren auch Details über das
Unternehmen des Arbeitgebers. Das hat besondere Vorteile:
Sie können den Bedarf des Kunden ermitteln und ihn somit
ganzheitlich beraten. Werden Sie für Ihre Kunden zum
Hauptansprechpartner in Sachen Vorsorge und Finanzen.
Nachfolgend erfahren Sie, welche Produkte sich für
einzelne Zielgruppen zusätzlich zur bAV anbieten.
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63
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Architekten und Ingenieure
Für die Zielgruppe „Architekten und Ingenieure“ sind
folgende Produktlösungen interessant.
HDI Berufshaftpflicht-Versicherung
Viele Aufträge, viele Herausforderungen: Architekten,
Ingenieure oder Sachverständige kennen die umfangreichen
und vielfältigen Risiken am Bau. Egal ob bei der Planung,
Beratung, Überwachung oder Begutachtung: Die Berufs­
haftpflicht-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen
möglicher Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit
Dritten zugefügt werden könnten. Der Versicherungsschutz
umfasst außerdem Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, die z.B. bei der Abwehr von unberechtigten
Ansprüchen anfallen.
HDI als einer der führenden Versicherer im Bereich der
Berufshaftpflicht-Versicherung bietet u.a. spezielle Berufshaftpflichtkonzepte für Architekten und Ingenieure.
Unsere Top-Vorteile
•Spezialisiert auf die besonderen Berufsrisiken von Architekten
und Ingenieuren
•Professionelles Schadenmanagement, ausschließlich durch
Rechtsanwälte
•Umfassende Absicherung auch für den gesamten privaten
Bereich
Vorteile und Services für Sie
•Kompetenz durch langjährige Erfahrung in der
Schadenregulierung für Architekten und Ingenieure
•Schadenjuristen mit hohen Regulierungsvollmachten
•Qualifizierter Umgang mit Berufshaftpflichtschäden durch
enge, lösungsorientierte Zusammenarbeit mit unseren Kunden
•Netzwerk von Fachanwälten und Sachverständigen
Leistungspaket Compact
Compact ist die ideale Ergänzung zur BerufshaftpflichtVersicherung und fasst die Absicherung mehrerer Risiken
in einer Police zusammen. Das Produkt gleicht einem Baukasten, der Versicherungsschutz für sämtliche berufstypischen Risiken enthält und individuell auf die Bedürfnisse
abgestimmt werden kann, z.B.
•Ertragsausfallversicherung
• Inhalts- und Elektronikversicherung
•Gebäudeversicherung
•Unfallschutz
Rechtsschutz-Versicherung
Der Strafrechtsschutz übernimmt im Fall der Fälle nicht
nur die Kosten für Sachverständige und Rechtsgutachten,
sondern auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
Darüber hinaus ist der Honorarrechtsschutz ein wichtiger
Baustein der Gesamtabsicherung.
Privatschutz
Der Privatschutz von HDI schützt umfassend und optimal:
Ein individuelles Versicherungsbündel gibt Ihrem Kunden
Stück für Stück die Sicherheit, die exakt auf sein Privat­leben
und seine Bedürfnisse zugeschnitten ist, z.B. bei Unfall­
folgen, Rechtsstreitigkeiten oder Haftpflichtansprüchen.
Die Privatschutz-Versicherungsprodukte im Überblick
•Privat-Haftpflicht
•Tierhalter-Haftpflicht
•Hausrat
•Wohngebäude
•Unfall
•Privatrechtsschutz 1)
Kraftfahrtschutz
Mit einer Kraftfahrtversicherung erhalten Ihre Kunden einen
besonders umfangreichen und leistungsstarken Schutz –
und das völlig individuell. Rund um „Motor-Plus“ können
Sie für Ihren Kunden notwendige Leistungsbausteine dann
hinzufügen, wenn weiterführende Deckung benötigt wird.
So gestalten Sie den Kraftfahrtschutz immer passgenau.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem in der
Broschüre „Architekten und Ingenieure“ (7003041140)
im Downloadbereich des VermittlerPortals.
1)Hinter den Rechtsschutz-Produkten und diesem Ratgeber von HDI steht unser
starker Partner - die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Mehr Informationen
finden Sie unter http://www.hdi.de/rechtsschutz
64
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte haben
einen ganz speziellen Versicherungsbedarf. Sie sind in besonderem Maße von gesetzlichen Vorgaben und der ergänzenden Rechtsprechung betroffen. Das erfordert besonders viel
Erfahrung und Expertise. Für diese speziellen Anforderungen
bieten wir bedarfsgerechte Versicherungslösungen, die für
einen lückenlosen Schutz sorgen.
Rechtsschutz-Versicherung
Die Rechtsschutz-Versicherung ist die ideale Ergänzung zur
Vermögensschaden-Haftpflicht. Die Anforderungen steigen
stetig: Mandanten wollen optimal beraten werden, sie erwarten Fachwissen auf dem neuesten Stand. Hinzu kommen
Pflichten und Normen, die Gesetzgeber und Finanzverwaltung vorgeben.
Vermögensschaden-Haftpflicht
Der Druck auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte nimmt stetig zu. Wenn es um hochprofessionelles
Schadenmanagement geht, setzt HDI Maßstäbe in der Branche. Mehr als 20 Volljuristen sind ausschließlich für die Vermögensschaden-Haftpflicht von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten zuständig.
• Schadenursachenanalysen seit mehr als 25 Jahren
• Know-how-Konzentration an einem Standort
• Schadenhistorie seit über 50 Jahren
• Schadenjuristen mit hohen Regulierungsvollmachten
Kraftfahrtschutz
Mit einer Kraftfahrtversicherung erhalten Ihre Kunden einen
besonders umfangreichen und leistungsstarken Schutz –
und das völlig individuell. Rund um „Motor-Plus“ können
Sie für Ihren Kunden notwendige Leistungsbausteine hin­
zufügen, wenn zusätzliche Sicherheit benötigt wird. Der
Vorteil: Sie gestalten den Kraftfahrtschutz immer passgenau.
Privatschutz
Der HDI Privatschutz schützt umfassend. Ihre Kunden erhalten ein individuelles Versicherungsbündel, das exakt auf das
Privatleben zugeschnitten ist, z.B. bei Unfallfolgen, Rechtsstreitigkeiten oder Haftpflichtansprüchen.
Die Besonderheiten in der Vermögensschaden-Haftpflicht
•Risikogerechte Sozietätennachlässe
•Nachlässe für Kleinpraxen und Berufseinsteiger
•Mitversicherung von Insolvenzverwaltertätigkeiten
•Prämienfreie Mitversicherung des Datenschutzrisikos
•Rahmenvertragspartner der führenden Berufsverbände
•Einheitliche Selbstbehaltsregelungen pro Vertrag
•Speziallösungen zur Part mbB
•Bedingungsgemäße Mitversicherung von ein- und austretenden
Sozien und Partnern
•Prämienfreie Deckung der Rechtsperson GbR (Sozietät)
•Attraktive Existenzgründerkonzepte
Compact
Compact sichert alle Risiken in nur einer Police ab. Das
Produkt gleicht einem Baukasten. Der Versicherungsschutz
für sämtliche berufstypischen Risiken kann individuell auf die
Bedürfnisse abgestimmt werden, z.B.:
•Bürobetriebs-Haftpflicht
•Ertragsausfallversicherung
• Inhalts- und Elektronikversicherung
•Gebäudeversicherung
•Unfallschutz
Die Privatschutz-Versicherungsprodukte im Überblick
•Privat-Haftpflicht
•Tierhalter-Haftpflicht
•Unfall
•Hausrat
•Wohngebäude
•Privatrechtsschutz
Ein besonderer Preisvorteil: Bei mehreren Versicherungen
genießt Ihr Kunde einen Bündelnachlass von bis zu 20 %.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem in
den Broschüren „Rechtsanwälte“ (7003031267) und
„Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ (7003031266)
im Downloadbereich des VermittlerPortals.
65
Kompass bAV Stand Januar 2016
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Glossar
A
Altzusage (im steuerrechtlichen Sinn)
Eine Altzusage ist eine Versorgungszusage, die vor einem
steuerlich relevanten Stichtag erteilt wurde. Für die Zulässigkeit der Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a.F. ist Stichtag der 01.01.2005. Für die Abgrenzung des Mindestalters
für bAV-Leistungen (60. oder 62. Lj.) ist der 01.01.2012
maßgeblich.
Anpassungspflicht – Anpassungsprüfungspflicht
(§16 BetrAVG)
Der Arbeit­geber hat alle drei Jahre die Anpassung von
laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
zu prüfen und hierüber nach so genanntem „billigem
Ermessen“ zu entscheiden. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Anpassungsprüfungspflicht oder gilt als
erfüllt.
Anwartschaft
Eine in Aussicht gestellte Versorgungsleistung, die sich mit Eintritt des Versorgungsfalls in einen Versorgungsanspruch wandelt.
Auslagerung
Tritt in der betrieblichen Altersversorgung unter verschiedenen Aspekten auf: Zum einen kann die Verwaltung der
Renten, zum anderen können Pensionsverpflichtungen
ausgelagert werden. Ziel vieler Unternehmen ist eine Bilanzverkürzung, die dadurch erreicht werden kann.
Besteuerung, nachgelagert
Die Besteuerung der Versorgungsleistungen wird vom
aktiven Berufsleben ins Rentenalter verlagert. Im Gegensatz
zur Ertragsanteilbesteuerung sind hier die Leistungen in
voller Höhe mit dem dann gültigen, in der Regel niedrigeren
Steuersatz zu versteuern.
Betriebsausgaben
Beiträge, die der Arbeitgeber für die betriebliche Alters­
vorsorge leistet, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig,
sofern die weiteren steuerlichen Voraussetzungen erfüllt
sind. Diese sind je nach Durchführungsweg unterschiedlich.
Bezugsrecht, unwiderruflich
Bei einer arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung wird im Versicherungsvertrag ein sofort unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart (§ 1b Abs. 5 BetrAVG).
D
Deckungskapital
Der Sparanteil der Beitragsleistung, der nach Abzug der Risikound Kostenanteile zum Vorteil des Kunden angesammelt
wird. Die Summe aller Deckungskapitalien bildet zusammen
mit dem Garantiezins bei Ablauf der Versicherung das
garantierte Alterskapital bzw. die garantierte Altersrente.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Diese wird von der Bundesregierung für jedes Jahr neu fest­
gesetzt. Sie zeigt an, bis zu welchem Betrag Beiträge, z.B. zur
Rentenversicherung, vom Bruttogehalt abgezogen werden.
Direktversicherung
Versicherung, die auf das Leben des Arbeitnehmers und durch
den Arbeitgeber abgeschlossen wird. Der Mitarbeiter oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistungen
des Versicherers ganz oder teilweise (eingeschränkt) unwiderruflich bezugsberechtigt. Die Arbeitnehmer können bei Entgeltumwandlung den Abschluss einer Direktversicherung verlangen, wenn vom Unternehmen kein anderer Durchführungsweg
der betrieblichen Altersversorgung angeboten wird.
Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ)
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bestimmte Beiträge in
eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Bei dieser Leistungsart
orientiert man also die Höhe der Leistung am Beitrag.
Direktzusage
Unmittelbare Versorgungszusage eines Unternehmens
an den Arbeitnehmer zur Gewährung von Leistungen der
Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus
betrieblichen Mitteln.
B
Berufsunfähigkeitsrente
Rente, die bei Abschluss einer entsprechenden Versicherung
für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum
Ablauf der Leistungsdauer der Versicherung, gezahlt wird.
Durchführungswege
Es gibt fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds,
Pensionszusage, Unterstützungskasse. Die Entscheidung
über den Durchführungsweg erfolgt durch Vereinbarung mit
dem Arbeitgeber. Die letztendliche Entscheidung über den
Durchführungsweg trifft der Arbeitgeber.
66
Kompass bAV Stand Januar 2016
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E
N
Endalter
Als steuerliche Untergrenze für betriebliche Altersvorsorgeleistungen gilt im Regelfall das 62. Lebensjahr.
Neuzusage (im steuerrechtlichen Sinne)
Eine Neuzusage liegt vor, wenn eine Versorgungszusage erstmals nach einem steuerlich relevanten Stichtag erteilt wurde.
Für die Zulässigkeit der Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG
a.F. ist Stichtag der 01.01.2005. Für die Abgrenzung des Mindestalters für bAV-Leistungen (60. oder 62. Lj.) ist der 01.01.2012
maßgeblich. Änderungen an einer Altzusage können zu einer
Neuzusage führen, z.B. wenn eine bestehende Zusage um
bisher nicht versicherte biometrische Risiken erweitert wird
und dies mit einer Beitragserhöhung verbunden ist.
Entgeltumwandlung
Der Arbeitnehmer hat, sofern er aufgrund der Tätigkeit bei
dem Arbeitgeber in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert ist, das Recht auf Umwandlung von Bruttolohn bis zu einer Höhe von max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung.
Der Arbeitgeber kann allerdings auch die Umwandlung
höherer Beträge zulassen.
Ertragsanteil
Bei Rentenversicherungen der privaten Altersvorsorge (dritte
Schicht) wird die Leibrente mit dem Ertragsanteil besteuert.
Dasselbe gilt bei privater Fortführung einer ehemaligen Direktversicherung oder Pensionskasse für den Teil der Leistung,
der auf privat gezahlten Beiträgen beruht. Die Höhe des
steuerpflichtigen Anteils ist abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente sowie von der Art der
Rente und ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Der Ertragsanteil ist der (pauschalierte) Zinsertrag der Anlage.
G
Garantieleistung
Die Garantieleistungen sind die Leistungen, die mit dem
Versicherungsnehmer fest vereinbart werden. Sie werden in
der Versicherungspolice dokumentiert. Die Garantieleistung
kann bei unverändertem Vertragsverlauf nicht unterschritten
werden. Bei konventionellen Versicherungen erhöht sie sich
durch die nicht garantierte Überschussbeteiligung. Bei
fondsgebundenen Versicherungen wird ein Verrentungsfaktor garantiert, d.h. es wird je x Euro Fondsguthaben eine
festgelegt Rente vereinbart.
Garantiezins
Der Garantiezins bzw. Rechnungszins gibt an, welche Ver­
zinsung der Sparanteile des Versicherungsbeitrags dem Ver­
sicherten über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert wird.
L
Leistungszusage
Der Arbeitnehmer hat bei einer Leistungszusage Anspruch
auf eine der Höhe nach definierte Leistung.
O
Opting-out
Der Arbeitgeber (AG) richtet die betriebliche Altersversorgung obligatorisch für die gesamte Belegschaft ein. Sie ist
für alle Mitarbeiter vereinbart, es sei denn der einzelne Mitarbeiter wählt sie ab. Hierfür wird i.d.R. eine Frist gesetzt.
P
Pauschalbesteuerung (§ 40b EStG)
Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer von den Beiträgen
für eine Direktversicherung bzw. an eine Pensionskasse mit
einem Pauschalsteuersatz von 20 § erheben (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag). Übersteigen die Beiträge
1.752 Euro pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr, sind diese
individuell zu versteuern. Sind mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Direktversicherungsvertrag versichert, können
pro Person bis zu 2.148 Euro pro Jahr pauschal besteuert
werden, wenn der jährliche Aufwand im Durchschnitt nicht
mehr als 1.752 Euro pro versicherten Arbeitnehmer beträgt
(Durchschnittsbildung). Die Möglichkeit der Pauschalbe­
steuerung entfällt für Zusagen ab dem 01.01.2005.
Pensionsfonds
Rechtlich selbstständige Einrichtung, die gegen Zahlung
von Beiträgen die betriebliche Altersversorgung in Form von
lebenslangen Rentenleistungen oder Kapitalleistungen durchführt und den Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch
auf die Leistungen gewährt. Dabei handelt es sich um einen
versicherungsförmigen Durchführungsweg, der im Zuge des
Kapitaldeckungsverfahrens das Risiko der Langlebigkeit sowie ggf. auch das Risiko der Invalidität und/oder der Hinterbliebenenversorgung absichert. Daneben kann der Pensionsfonds auch nicht versicherungsförmige Leistungen anbieten,
bei denen keine Mindestleistung garantiert wird. Diese Möglichkeit wird üblicherweise bei Auslagerungsfällen gewählt.
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Kompass bAV Stand Januar 2016
Pensionsversicherungsverein (PSV aG)
Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft und Träger
der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Der PSV aG verfolgt den
Zweck, bei der Insolvenz eines Arbeitgebers die Versorgungsansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung zu sichern.
Portabilität
Mitnahmemöglichkeit erworbener Betriebsrentenanwartschaften bei Arbeitgeberwechsel in Form der Übernahme
(§4 Abs.2 Nr.1 BetrAVG) oder der Übertragung (§4 Abs. 2
Nr.2, Abs.3 BetrAVG).
R
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Seit dem 01.01.2002 haben alle Arbeitnehmer, die aufgrund
der Tätigkeit bei dem Arbeitgeber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, einen Rechts­anspruch
auf Entgeltumwandlung. Jeder Mitarbeiter kann bis zu 4 %
der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung in eine betriebliche Altersversorgung
einzahlen.
Rentengarantiezeit
Die Rentengarantiezeit ist definiert als Mindestlaufzeit für die
Fortzahlung der Altersrente an die Hinterbliebenen, wenn der
Versicherte nach Beginn der Altersrente verstirbt. Ist z.B. eine
Rentengarantiezeit von 15 Jahren vereinbart, der Versicherte
erhält seine erste Rentenzahlung mit 65 und verstirbt ein Jahr
später mit 66, dann erhalten seine Angehörigen noch für 14
Jahre (15 Jahre abzüglich des einen Jahres) die Rentenzahlung.
U
Überschussbeteiligung
Die Beträge, die an den Versicherer gezahlt werden, werden
von diesem angelegt. Dies führt dazu, dass Gewinne erzielt
werden können, die anteilmäßig an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden müssen. Diese Gewinnausschüttung
wird als „Überschussbeteiligung“ bezeichnet. Eine gesetz­
liche Grundlage für die Überschussbeteiligung findet sich
im Gesetz über den Versicherungsvertrag, in § 153 VVG.
Demzufolge ist ein Versicherungsnehmer an einem eventuellen Überschuss grundsätzlich zu beteiligen. Ausnahmen bestehen lediglich in jenen Fällen, in denen die Überschussbeteiligung per Versicherungsvertrag ausgeschlossen worden
ist. Die Höhe des Gewinns sowie die Art der Aufteilung richten sich nach einem verursacherorientierten Verfahren, welches der Versicherer jährlich durchzuführen hat. Die jeweilige Summe der Überschussbeteiligung hat der Versicherer
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seinen Versicherungsnehmern mitzuteilen. Diese zugesagte
Überschussbeteiligung hat der Versicherer zwingend zu zahlen, selbst wenn sich die Situation am Finanzmarkt zum Ende der Vertragszeit verändert hat. Der seitens des Versicherungsnehmers erworbene Anspruch darauf ist unwiderruflich, sofern der Vertragsverlauf regulär ist.
Unterstützungskasse
Rechtsfähige, eigenständige Versorgungseinrichtung, bei
der der Arbeitgeber als Trägerunternehmen Mitglied der Unterstützungskasse wird. Sie gewährt den Arbeitnehmern
Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch. Allerdings hat
der Arbeitgeber für die Erfüllung der Leistungen einzustehen
(§1 Abs. 1 BetrAVG).
Unverfallbarkeit
Unverfallbarkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab welchem dem
Arbeitnehmer die arbeitsrechtliche Versorgungsanwartschaft
durch den Arbeitgeber nicht mehr genommen werden kann.
Die gesetzliche Unverfallbarkeit ist im Betriebsrentengesetz
geregelt. Bei Entgeltumwandlung ist die Anwartschaft sofort
unverfallbar, wenn die Zusage ab dem 01.01.2001 erteilt
wurde. Bei arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersversorgung und bei Entgeltumwandlungszusagen vor dem
01.01.2001 behält der Arbeitnehmer bei vorzeitigem Ausscheiden seine Versorgungsanwartschaft, wenn bestimmte
Fristen erfüllt sind. Diese hängen davon ab, wann die Versorgungszusage erteilt wurde. Bei Versorgungszusagen vor dem
01.01.2001 ist die Anwartschaft unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer bei Ausscheiden das 35. Lebensjahr vollendet hat
und entweder die Versorgungszusage 10 Jahre bestanden hat
oder die Versorgungszusage bei mindestens 12-jähriger Betriebszugehörigkeit mindestens 3 Jahre bestanden hat, oder
wenn der Arbeitnehmer bei Ausscheiden das 30. Lebensjahr
vollendet und die Anwartschaft seit dem 01.01.2001 5 Jahre
bestanden hat (01.01.2006). Bei Versorgungszusagen, die ab
dem 01.01.2001 und vor dem 01.01.2009 vereinbart wurden, tritt Unverfallbarkeit ein, wenn der Arbeitnehmer bei
Ausscheiden das 30. Lebensjahr vollendet und die Versorgungszusage 5 Jahre bestanden hat (spätestens jedoch am
01.01.2014, wenn der Arbeitnehmer bei Ausscheiden das 25.
Lebensjahr vollendet hat). Bei Versorgungszusagen nach dem
31.12.2008 muss der Arbeitnehmer bei Ausscheiden das 25.
Lebensjahr vollendet und die Zusage 5 Jahre bestanden haben. Es ist zulässig, eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung in der Versorgungszusage zu vereinbaren (so genannte vertragliche Unverfallbarkeit). Von der Frage der Unverfallbarkeit ist zu unterscheiden, wer aus einem Direktversicherungs-, Pensionskassen- oder Pensionsfondsvertrag die Leistung verlangen kann; dies wird mit dem Bezugsrecht vertraglich geregelt.
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Kompass bAV Stand Januar 2016
V
Versorgungsordnung
Meist Bestandteil einer Betriebsvereinbarung, in dem die
Grundsätze einer betrieblichen Versorgungszusage zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden.
Versorgungszusage
Die Versorgungszusage ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, in welcher der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer
aus Anlass der Tätigkeit Leistungen der betrieblichen Altersversorgung verspricht. Die Zusage kann durch einzelvertragliche Vereinbarung, Betriebsvereinbarung oder durch Tarifvertrag erfolgen.
Z
Zusagearten
Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung, die vom Arbeitgeber zugesagt werden, können in drei Zusageformen ausgestaltet werden: Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage und Beitragszusage mit Mindestleistung.
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