„Frühe Hilfen“ als Ressourcen für die Arbeit der

„Frühe Hilfen“ als Ressourcen für die
Arbeit der Jobcenter
Netzwerke als Ressource der kommunalen
Zusammenarbeit
www.gebit-ms.de
DIE GEBIT MÜNSTER
GEBIT Münster Produktbereiche
IT-Unterstützung Sozialer
Arbeit
Fach- und
Organisationsberatung
Sozialwissenschaftliche
Analysen
Qualifizierung
Fort- und Weiterbildung
Delia Kraemer
 Dipl.Sozialarbeiterin; Supervisorin und
Organisationsberaterin
 Organisations- und Fachberatung, Fortund Weiterbildungen,
Personalentwicklung
- Moderation
- Fach- und Finanzcontrolling
- Kommunales Management
- Fach- und Führungskräfte
- Steuerungsberatung/-unterstützung
- Rückführung
- Frühe Hilfen/Netzwerkkoordination
- …
 Supervision/Coaching
[email protected]
Inhalte
 Netzwerke – Was ist das
 BKiSchG / Auftrag Netzwerk Frühe Hilfen
 Kinderschutz und Handlungssicherheit
 Beispiele der Kooperation zwischen Jobcenter und Jugendamt
Folie  5
NETZWERKE – WAS IST DAS
Kooperation unterschiedlicher Träger in einem
Netzwerk ermöglicht es, die zergliederte und
spezialisierte Angebotsstruktur sozialer Dienstleister
zu bündeln, vorhandene Ressourcen effizienter zu
nutzen und so neue Potentiale zu entfalten
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Worauf kommt es beim Netzwerkaufbau an?
Überbrückung
struktureller
Löcher
Soziale und
professionelle
Ressourcen
nutzen
Anbindung an
Führungszirkel
Sprache
verstehen
Gewinn für alle
Verbesserung
der
Wertschöpfung
Zwei-SeitenKoordination
Brücken
bauen
Gemeinsame
Ziele
Schnittstellen
klären
Folie  8
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Kommunale Verantwortungskaskade
Gesundheit
Jobcenter
Soziales
Jugend
Normative Absicherung:
Politische Legitimation
durch Kooperation der
kommunalen Ausschüsse
Strategische Steuerung:
Kooperation der
Führungskräfte der
Ressorts, Institutionen und
Verwaltung; Beteiligung der
Führungskräfte der freien
Träger
Handlungsebene
Träger-, ressort- und
Institutionsübergreifende
Handlungsnetzwerke im
Sozialraum; Kooperation
zwischen Fachkräften
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Folie  10
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Schlüsselaspekte der Schnittstellengestaltung
 Kulturelle Aspekte
- Gemeinsame Sprachregelungen
- Klärungen fremder Fachtermini
- Gegenseitige Befähigung und Entlastung
- Akzeptanz der unterschiedlichen Fachkompetenz
- Balance von organisationaler und persönlicher Beziehungspflege
 Zusammenwirken/Kooperation
- Wer koordiniert
- Wer steuert wie welche Zugänge
- Welche Geschäftsprozesse greifen wann wie zusammen
- Orientierung der Prozessabläufe an den Bedürfnissen der Adressaten
- Festlegung von Qualitäten an den Kooperationsschnittstellen
 Informationsflüsse
- Festlegung definierter Informationsflüsse zwischen den Kooperationspartnern
- Angemessene Informierung der Adressaten
Folie  11
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Zusammenfassende Orientierung zu Netzwerkarbeit
 Grundlage der Zusammenarbeit bilden gemeinsam erarbeitete Ziele, die
informell oder vertraglich festgelegt werden und mit denen sich alle
identifizieren können
 Flache Hierarchien und transparente Kommunikation
 Kontrolle des gemeinsamen Wirkens wird über ein gemeinsames Gremium
geregelt
 Ressortübergreifende zeitlich befristete oder unbegrenzte Zusammenarbeit
 Beteiligte Akteure bleiben autonom
 Kontinuierliche Verständigung und Konsensbildung als integraler Bestandteil
der Netzwerkarbeit
 Sicherstellung zielgerichteter und ergebnisorientierter Kommunikation
 Bereitstellung zeitlicher finanzieller und fachlicher Ressourcen der
Netzwerkakteure
 Einbringen des jeweiligen fachlichen KnowHows der Netzwerkakteure
Folie  12
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BKISCHG / AUFTRAG
NETZWERK FRÜHE HILFEN
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
(KKG)
§ 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung
• Abs. 1 – Ziel des Gesetzes: das Wohl von Kindern und
Jugendlichen schützen und ihre körperliche, geistige und
seelische Entwicklung fördern.
• Abs. 4: Unterstützung der Eltern
Mittels:
• eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren
für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und
werdende Väter (= Frühe Hilfen)
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
(KKG)
§ 2 Absatz 1 Satz 1 KKG
Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über
Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur
Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft,
Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten
Lebensjahren informiert werden.
-> Informationspflicht
Folie  15
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
(KKG)
§ 3 Rahmenbedingungen für verbindliche
Netzwerkstrukturen im Kinderschutz
• Abs. 1: „(…) flächendeckend verbindliche Strukturen der
Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und
Institutionen im Kinderschutz
mit dem Ziel (…)
• sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und
Aufgabenspektrum zu informieren,
• strukturellen Fragen der Angebotsgestaltung und entwicklung zu klären sowie
• Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen“.
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
(KKG)
§ 3 Rahmenbedingungen für verbindliche
Netzwerkstrukturen im Kinderschutz
• Abs. 2: insgesamt sollen 18 Partner in das Netzwerk
eingebunden werden
• Abs. 3: Dieses Netzwerk wird durch den örtlichen Träger
organisiert (soweit nicht anders im Landesrecht
vereinbart)
• Abs. 4: Einsatz von Familienhebammen
Partner in Netzwerken Früher Hilfen (§3 Abs. 2 KKG)
Angehörige
von
Heilberufen
Schwangeren
beratung
Schule
Freie
Jugendhilfe
Familiengericht
Öffentliche
Jugendhilfe
Beratungs-
Folie  18
Gemeins
ame
Servicest
elle
Familienbildungsstätte
Müttergenesung
Polizei und
Ordnungsstellen
stelle f. soz.
Problemlagen
Kranken
haus
Frauenhaus
Gesundheitsamt
Frühförderstelle
Agentur
für Arbeit
Sozialamt
Sozialpädiatrisches
Zentrum
KINDERSCHUTZ /
HANDLUNGSSICHERHEIT
Folie  20
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Folie  21
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Folie  22
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Handlungssicherheit
§ 4 Absatz 1 KKG
Werden … [Berufsgeheimnisträger] in Ausübung ihrer
beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die
Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines
Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder
Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die
Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den
Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme
von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame
Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage
gestellt wird.
Folie  23
Handlungssicherheit
Artikel 2 - Änderungen im SGB VIII
§ 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen
(1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder
Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung
einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber
dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf
Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
(2) …
Folie  24
BEISPIELE DER
KOOPERATION ZWISCHEN
JOBCENTER UND
JUGENDAMT
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Beispiele der Kooperation in Netzwerken
Kooperationsvereinbarung Jobcenter- Jugendamt Alzey-Worm
 Vereinbarung seit 2010
 Felder der Zusammenarbeit
 Gegenseitige Teilnahme an Dienstbesprechungen
 Teilnahme Jobcenter an Jugendhilfeausschuss
 Teilnahme Jugendamt an Trägerversammlung der Arge
 Schnittstellenkonferenzen zwischen allen Akteuren im Bereich U25 ca. 2x
jährlich
 Enge Verzahnung und Information im Einzelfall bei berufliche
Wiedereingliederung und Kindertagesbetreuungsbedarf
 Enge Kooperation im Einzelfall im Bereich u21 mit
Informationsweiterleitung – Ziel: individuelle und aufeinander
abgestimmte Maßnahmen aus SGB VIII und SGBII
 Enge Verzahnung im Einzelfall im Bereich Unterhaltsvorschuss
Folie  26
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Beispiele der Kooperation in Netzwerken
Kooperation Jobcenter- Jugendamt Alzey-Worm/Frühe Hilfen
 Sprechstunde des Jobcenter im Mehrgenerationenhaus
 Thema: beruflicher Wiedereinstieg
 Beratungspartner sind
 Kindertagesbetreuungsberatung
 Familienbildung
Folie  27
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Beispiele der Kooperation in Netzwerken
Kooperationsvereinbarung Jobcenter- Jugendamt Ahlen/NRW
 Vereinbarung seit 2011
 gemeinsame Fallbesprechungen
 Je 2 Teilnehmer aus Jugendamt und Jobcenter
 Zielgruppe: Familien mit langem Verbleib im SGB II-Bezug
 Schweigepflichtsentbindung der Familie für beide Institutionen
Folie  28
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Beispiele der Kooperation in Netzwerken
Kooperation Jobcenter- Jugendamt Mönchengladbach/Frühe
Hilfen
 Teilnahme der Beauftragten für Chancengleichheit im
Jobcenter an Netzwerktreffen Frühe Hilfen
 Arbeitslosen-Schwangeren-Gesprächskreis
 Feste Gruppe für ca. 6 Wochen
 Täglich 2 Stunden
 Vorbereitung auf neue Lebenssituation
 Partner sind
 Schwangerenberatung
 Familienhebammen
 Familienbildung
 Gemeinsame Einladung und Besetzung der Gruppe durch Jobcenter und
AG Frühe Hilfen
Folie  29
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Arbeitslosen-Schwangeren-Gesprächskreis Mönchengladbach
Folie  30
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Beispiele der Kooperation in Netzwerken
Kooperation Jobcenter- Jugendamt Bremerhaven/Frühe Hilfen
Teilnahme der EFA-Mitarbeiterinnen im Jobcenter
(Expertinnengruppe für Alleinerziehende) an Netzwerktreffen
Frühe Hilfen
 Werbung im Jobcenter für Hausbesuchsprogramm Frühe Hilfen des
Jugendamtes
 Vermittlung von Alleinerziehenden auf Stadtteilebene an Angebote der
Frühen Hilfen im Stadtteil
 Alleinerziehenden-Cafe in den Familienzentren im Stadtteilen
 Beratung zu Schulungsmaßnahmen durch EFA‘s
 Beratung zu weiteren Unterstützungssystemen (z.B. Schuldnerberatung)
 Beratung zu Familienbildungsmaßnahmen
 Gemeinsame Einladung durch Jobcenter und AG Frühe Hilfen
Folie  31
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Beispiele der Kooperation in Netzwerken
Kooperation Jobcenter- Oldenburger System Frühe Hilfen
(OSFH)
Teilnahme der Arbeitsgruppen Alleinerziehende und U25 im
Jobcenter an Netzwerktreffen des OSFH
 Beteiligung an Erstellung von Informationsmaterial
 Finanzielle Hilfen und Begleitendes Beratungsangebote für Schwangere und
Eltern
 Junge Familien in Oldenburg – Begleitung von Anfang an
 Vermittlung von Alleinerziehenden auf Stadtteilebene an Angebote der
Frühen Hilfen im Stadtteil
 Vereinbarung von Informationsflüssen zwischen den Akteuren
 Festlegung von Geschäftsprozessen an den Schnittstellen bei Verdacht
auf Kindeswohlgefährdung
Folie  32
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Ansprechpartnerinnen für die vorgestellten Beispiele der
Kooperation in Netzwerken
 Mönchengladbach Frau Hlaouit – Tel.: 02161 / 25 35 08, Email:
[email protected]
 Alzey-Worm Frau Strohmenger, Tel.: 06731 / 408 5432 Email.:
[email protected]
 Oldenburg Frau Bremke-Metscher, Tel.: 0441 / 235 – 3097 Email.:
[email protected]
 Bremerhaven Frau Jäger, Tel.: . 0471/590-2854 Email.:
[email protected]
 Ahlen Frau Angsmann, Tel.: 02382 / 59362 Email.:
[email protected]
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Anmerkungen?
Fragen?
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