BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3340 21. Wahlperiode 26.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 18.02.16 und Betr.: Antwort des Senats Einnahmelücke beim Betrieb der Elbphilharmonie-Plaza – Widersprüche im Senat? Ursprünglich beabsichtigte die Kulturbehörde, den Betrieb der öffentlichen Plaza auf der Elbphilharmonie dadurch zu finanzieren, dass nach einer kostenlosen Phase ab August 2017 ein Eintritt von 3 Euro pro Besuch fällig werden sollte. Damit sollten bei kalkulierten 1 Million Besuchern im Jahr 3 Millionen Euro eingenommen werden, die für den Betrieb nötig wären. Das aktuelle Betriebskonzept der Elbphilharmonie (Drs. 21/2839) sieht dagegen vor, dass bis Sommer 2018 keine Eintrittsgebühr erhoben werde und dass nur bei Vorbuchen im Internet 2 Euro zu bezahlen seien. Dies bedeutet eine Verlängerung der kostenlosen Phase um über ein Jahr und die Preisreduzierung der Internetbuchung um ein Drittel. Rechnerisch fehlt gegenüber der Ausgangskalkulation somit bis Sommer 2018 ein Betrag von bis zu 3 Millionen Euro. Nach Aussage der Kulturbehörde im „Hamburger Abendblatt“ vom 14.01.2016 solle die Einnahmelücke bis 2018 durch „Rücklagen“ ausgeglichen werden. Ein Hinweis auf diese „Rücklage“ oder deren Verwendung sucht man in der Drucksache zum Betriebskonzept und dem Petitum an die Bürgerschaft vergeblich. Auch über die nach 2018 Jahr für Jahr fehlende 1 Million Euro – und deren Finanzierung – wurde in der Drucksache keine Aussage getroffen. Auch in der Sitzung des Kulturausschusses am 09.02.2016 konnten die Senatsvertreter nicht darstellen, wie diese Einnahmelücke geschlossen werden soll. Zwar berichtete die Kulturbehörde über eine Plaza-Gebühr in Höhe von 90 Eurocent pro Konzertkarte, allerdings war dies auch schon in den ursprünglichen Plänen vorgesehen. Es wurden weder Angaben zu neuen beziehungsweise weiteren Einnahmen dafür gemacht noch wurde transparent, ob es durch Umplanungen oder Ähnliches eine Kostenersparnis beim Betrieb der Plaza gegeben hat. Es ist also nicht erkennbar, wer die Ausfälle beziehungsweise das Risiko des Plaza-Betriebs zu tragen hat, und es ist leider nicht vom Senat ausgeschlossen worden, dass dies nicht zulasten oder auf Risiko der künstlerischen Ausgaben und damit der Qualität der Elbphilharmonie gehen wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/3340 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 1. a) Mit welchen Gesamtausgaben und welchen Gesamteinnahmen kalkuliert der Senat gegenwärtig den Betrieb der öffentlichen Plaza jeweils in den Jahren 2017, 2018 und 2019? Die Betriebskosten Plaza werden von einer Reihe von Faktoren abhängig sein, die derzeit noch nicht abschließend abgeschätzt werden können (siehe Drs. 21/2839). Aus diesem Grund plant der Senat eine fast zweijährige Vorlaufzeit, in der genauere Erhebungen zu den Betriebskosten und zum Besucherverhalten gemacht werden können. Für diesen Zeitraum kalkuliert die zuständige Behörde mit Betriebskosten von 4 Millionen Euro (siehe Drs. 21/2839). b) Aus welchen Positionen setzen sich diese Summen jeweils zusammen? Die Betriebskostenabschätzung setzt sich insbesondere aus den Positionen Verbrauchskosten Plaza, Sicherheits- und Aufsichtspersonal, Personal Plaza-Management und Vertrieb sowie IT-Aufwendungen zusammen. 2. a) Mit welchen Mindereinnahmen bis August 2018 kalkuliert der Senat bei der jetzigen Planung eines kostenlosen Eintritts bis August 2018 und einer Internetbuchungsgebühr von 2 Euro gegenüber der ursprünglichen Idee von einem kostenlosen Besuch bis August 2017 und der Gebühr von 3 Euro? b) Mit welchen jährlichen Mindereinnahmen kalkuliert der Senat dazu ab August 2018? a) Welche zusätzlichen Einnahmen sind gegenüber der Ausgangsplanung kalkuliert, um diese Einnahmelücke zu schließen? 3. Eine Betriebsvariante, in der – wie vom Fragesteller unterstellt – auf eine Vorbuchungsgebühr gänzlich verzichtet werden sollte, war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Planungen der zuständigen Behörde. b) Welche „Rücklagen“ werden verwendet, um den verlängerten kostenlosen Besuch der Plaza zu finanzieren? Siehe Antwort zu 2. a). bis 3. a). Im Übrigen siehe Drs. 21/2839, geplant ist der Rückgriff auf die ungebundene Projektrücklage (sogenannte UV). c) Welche Kosteneinsparungen gibt es beim Betrieb der Plaza gegenüber der ursprünglichen Planung, und wenn, wodurch und in welcher Höhe? d) Welche Differenz verbleibt gegenüber den ursprünglichen Planungen und wer kommt dafür auf beziehungsweise aus welchem Budget sind diese zu finanzieren? Siehe Antwort zu 2. a) bis 3. a). 4. Wer trägt das Kostenrisiko, wenn sich die Einnahmen oder Ausgaben des Plaza-Betriebs nicht wie kalkuliert entwickeln? Wer trägt ein gegebenenfalls entstehendes Defizit daraus? Siehe Antwort zu 3. b). 2
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