BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2931 21. Wahlperiode 26.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Detlef Ehlebracht und Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 20.01.16 und Betr.: Antwort des Senats Migrantenunterkunft auf der Baakenhalbinsel Wie den Hamburger Medien zu entnehmen ist, wird in der HafenCity auf einem Areal im Bereich Baakenhalbinsel noch in diesem Jahr eine Unterbringungsmöglichkeit für etwa 1.000 Flüchtlinge entstehen. Vermutlich in Container- oder Modulbauweise. Der bisherige Bezirksamtsleiter Andy Grote, wird damit zitiert, „dass es teuer wird“. Problematisch und kostenintensiv ist der Hochwasserschutz. Um dort Container oder Modulhäuser aufstellen zu können, müsste die Fläche zunächst aufgeschüttet werden. Das dauert jedoch einige Monate und verursacht hohe Kosten. Der bisherige Leiter des Bezirksamts Mitte, Andy Grote (SPD), und Christiane Kuhrt vom Zentralen Koordinierungsstab für die Flüchtlinge bestätigten dem „Hamburger Abendblatt“ entsprechende Überlegungen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Ist der Senat über die Planung informiert? 2. Ist der Senat an den Planungen beteiligt? 3. Um welches Grundstück handelt es sich konkret? Ja. Es handelt sich um die Flurstücke 1624,1525,1526 und 1360 der Gemarkung Altstadt Süd. 4. Unterstützt der Senat dieses Projekt? 5. Bis wann wird mit einer Entscheidung gerechnet? 6. Wann könnte Baubeginn sein? 7. Wann soll die Bezugsfertigkeit gegeben sein? 8. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll die Genehmigung erteilt werden? 9. Mit welchen Kosten muss (gerne auch überschlägig) gerechnet werden? Bitte aufgliedern nach: Ja. Kosten für die Herrichtung des Grundstücks (zum Beispiel Erschließung, Aufschüttung und so weiter). Kosten für den Aufbau und den Abbau der Unterkunft. Drucksache 21/2931 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Welche weiteren Kosten werden aus heutiger Sicht in welcher Höhe entstehen? Die Grundsatzentscheidung zur Umsetzung wurde am 25. Januar 2016 getroffen. Im Einzelnen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen, deshalb können derzeit keine Aussagen zu Baubeginn, Bezugsfertigkeit und Kosten gemacht werden. Auch die Prüfung der rechtlichen Fragen ist noch nicht abgeschlossen. 10. Mit welchen Folgewirkungen wird in Bezug auf den weiteren Ausbau der Infrastruktur in der HafenCity gerechnet (zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Sport)? Wie bei allen Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung würde auch bei einem Standort am Baakenhafen für eine ausreichende soziale Infrastruktur Sorge getragen. Von der zuständigen Behörde werden bedarfsentsprechend Basis- und Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) eingerichtet, um die Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien je nach ihrem Sprach- und Kenntnisstand auf die Beschulung in Regelklassen vorzubereiten. Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung haben Anspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte im Umfang von fünf Stunden täglich, der Anspruch erhöht sich entsprechend, wenn die Eltern an Sprachkursen teilnehmen oder berufstätig sind (§ 6 Absatz 1, 2 KibeG), die für die Kindertagesbetreuung zuständige Behörde wirkt bei den Trägern nahegelegener Kitas gegebenenfalls auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Kitas hin. 11. In der Berichterstattung heißt es, dass die Flüchtlinge dort temporär bis 2020 untergebracht werden sollen. Wie soll sichergestellt werden, dass sich dieser Termin einhalten lässt? Die Nutzungsdauer für die öffentlich-rechtliche Einrichtung orientiert sich an dem Zeitplan für die Bebauung der Baufelder durch die Investoren Anfang 2020. Die Unterbringungseinrichtung wird in Abstimmung mit der HafenCity GmbH und den Investoren rechtzeitig geräumt werden. 2
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