In unserem Tarif nicht enthaltene Leistungen

Leistungen, welche in den Tarifen des Heimes nicht inbegriffen sind
Die nachfolgenden Leistungen des Heimes oder Dritter sind in den Tarifen (Gesamttarif gemäss Tarifausweis EL) des Heimes nicht inbegriffen. Derartige Leistungen sind den Heimbewohnenden, bzw.
dem Zahler, zusätzlich zur Tagespauschale in Rechnung zu stellen. Es handelt sich insbesondere um
folgende Leistungen:
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Krankenkassenprämien sowie Franchise und Selbstbehalt
Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen
Coiffeur
Fusspflege/Pediküre durch eine Fachperson nicht dem Pflegepersonal zugehörig
Kosten für Transporte zu externen Terminen (Arzt, Zahnarzt, Spital, etc.)
- Kosten für Transportunternehmen wie Taxi gemäss Rechnung zu übernehmen
- Kosten für Transport durch Heimfahrzeug im Stundenansatz (50,- CHF pro Stunde)
Kosten für Begleitung durch Pflegepersonal (50,- CHF pro Stunde)
Externe Veranstaltungen
TV, Radio und Telefon (Anschluss, Abonnement, Gebühren)
Von den HeimbewohnerInnen persönliche abonnierte Zeitungen und Zeitschriften
Reparaturen von persönlichem Eigentum (ausser kleinen Flickarbeiten an Kleidern und Wäsche)
Beschriften der Wäsche mit Namen pauschal bei Eintritt mit 150,- für den gesamten Aufenthalt
Chemische Reinigung/Teppichreinigung nach Aufwand
Kleider-, Wäsche- und Schuhanschaffungen
Persönliche Versicherungen, Gebühren und Steuern
Kosten für Mahlzeiten und Übernachtungen von Gästen der HeimbewohnerInnen
Nicht krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer (5.- pro Mahlzeit)
Individuell bestellte Getränke und Esswaren
Persönliche Körperpflegeprodukte und Toilettenartikel
Übrige persönliche Auslagen/Nachsenden von Post wie Rechnungen, Kontoauszüge, etc. an
Beistände/Zahler
Kosten für das Räumen des Zimmers bei Austritt/Todesfall – wird nach Aufwand in Rechnung
gestellt
Bei HeimbewohnerInnen, die durch die Verrechnung solcher Leistungen in finanzielle Bedrängnis
kommen, ist zu prüfen, wieweit Dritte zur Begleichung der Kosten herangezogen werden können
(Fonds, Ergänzungsleistungen, usw.)
Folgende Leistungen können von den BewohnerInnen bei den Krankenkassen oder bei den Ergänzungsleistungen geltend gemacht werden:
Erlacherweg 40a, Chemin de Cerlier 40a | 2503 Biel/Bienne I T: 032 366 79 66 | [email protected]
S:\21_Pflege+Betreuung\00_Leitung\In den Heimtarif nicht inbegriffene Leistungen.docxErstelldatum 04.01.2016 14:31:00
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Für persönliche, medizinisch verordnete Hilfsmittel und Geräte (Hörapparate, Zahnprothesen,
Massschuhe) können Beiträge erwirkt werden, sofern diese nicht gemäss Verträgen mit den
Krankenkassen in den Pauschalen an die Heime enthalten sind.
Für Kosten von nicht heimeigenen Spezialrollstühlen und Gehhilfen (Anschaffung, Miete und
grössere Reparaturen) können gemäss der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur
AHV und IV (WEL) und den Bestimmungen des KVG Beiträge verlangt werden.
23.12.2015/thbr