Leistungen, welche in den Tarifen des Heimes nicht inbegriffen sind Die nachfolgenden Leistungen des Heimes oder Dritter sind in den Tarifen (Gesamttarif gemäss Tarifausweis EL) des Heimes nicht inbegriffen. Derartige Leistungen sind den Heimbewohnenden, bzw. dem Zahler, zusätzlich zur Tagespauschale in Rechnung zu stellen. Es handelt sich insbesondere um folgende Leistungen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. Krankenkassenprämien sowie Franchise und Selbstbehalt Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen Coiffeur Fusspflege/Pediküre durch eine Fachperson nicht dem Pflegepersonal zugehörig Kosten für Transporte zu externen Terminen (Arzt, Zahnarzt, Spital, etc.) - Kosten für Transportunternehmen wie Taxi gemäss Rechnung zu übernehmen - Kosten für Transport durch Heimfahrzeug im Stundenansatz (50,- CHF pro Stunde) Kosten für Begleitung durch Pflegepersonal (50,- CHF pro Stunde) Externe Veranstaltungen TV, Radio und Telefon (Anschluss, Abonnement, Gebühren) Von den HeimbewohnerInnen persönliche abonnierte Zeitungen und Zeitschriften Reparaturen von persönlichem Eigentum (ausser kleinen Flickarbeiten an Kleidern und Wäsche) Beschriften der Wäsche mit Namen pauschal bei Eintritt mit 150,- für den gesamten Aufenthalt Chemische Reinigung/Teppichreinigung nach Aufwand Kleider-, Wäsche- und Schuhanschaffungen Persönliche Versicherungen, Gebühren und Steuern Kosten für Mahlzeiten und Übernachtungen von Gästen der HeimbewohnerInnen Nicht krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer (5.- pro Mahlzeit) Individuell bestellte Getränke und Esswaren Persönliche Körperpflegeprodukte und Toilettenartikel Übrige persönliche Auslagen/Nachsenden von Post wie Rechnungen, Kontoauszüge, etc. an Beistände/Zahler Kosten für das Räumen des Zimmers bei Austritt/Todesfall – wird nach Aufwand in Rechnung gestellt Bei HeimbewohnerInnen, die durch die Verrechnung solcher Leistungen in finanzielle Bedrängnis kommen, ist zu prüfen, wieweit Dritte zur Begleichung der Kosten herangezogen werden können (Fonds, Ergänzungsleistungen, usw.) Folgende Leistungen können von den BewohnerInnen bei den Krankenkassen oder bei den Ergänzungsleistungen geltend gemacht werden: Erlacherweg 40a, Chemin de Cerlier 40a | 2503 Biel/Bienne I T: 032 366 79 66 | [email protected] S:\21_Pflege+Betreuung\00_Leitung\In den Heimtarif nicht inbegriffene Leistungen.docxErstelldatum 04.01.2016 14:31:00 2Seite 1 2/2 Für persönliche, medizinisch verordnete Hilfsmittel und Geräte (Hörapparate, Zahnprothesen, Massschuhe) können Beiträge erwirkt werden, sofern diese nicht gemäss Verträgen mit den Krankenkassen in den Pauschalen an die Heime enthalten sind. Für Kosten von nicht heimeigenen Spezialrollstühlen und Gehhilfen (Anschaffung, Miete und grössere Reparaturen) können gemäss der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL) und den Bestimmungen des KVG Beiträge verlangt werden. 23.12.2015/thbr
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