Angaben zur Lohnpfändung

Abteilung für Betriebsbetreuung
BUAK
Z.Hd. Abteilung für Betriebsbetreuung
Kliebergasse 1a
1050 Wien
ÖSTERREICH
Telefon +43 (0) 579 579 DW 2100
Fax +43 (0) 579 579 DW 92199
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Angaben zur Lohnpfändung
Dieses Formular dient als Beilage zum Formular „Einreichung um Urlaubsentgeltansprüche mit Direktauszahlung“.
Gemäß § 299a EO ist der/die ArbeitgeberIn dazu verpflichtet, die BUAK über zugestellte Zahlungsverbote
(Lohnpfändungen) in Kenntnis zu setzen, damit diese die Zahlungen entsprechend den Angaben des/der
Arbeitgebers/in schuldbefreiend vornehmen kann. Eine Pfändung von Urlaubsentgelten direkt bei der BUAK durch
den/die GläubigerIn ist nicht möglich. Sollte bei einem/r ArbeitnehmerIn eine Lohnpfändung vorliegen, kreuzen Sie
daher im Formular „Einreichung um Urlaubsentgeltansprüche mit Direktauszahlung“ das Auswahlfeld zur
Lohnpfändung an und übermitteln uns die vorliegende Beilage vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
Eine Urlaubsentgeltverrechnung für den/die betreffende ArbeitnehmerIn kann nur erfolgen, wenn die Angaben zur
Lohnpfändung vollständig an die BUAK übermittelt wurden.
Angaben zum/r ArbeitgeberIn
Betriebskennzeichen (BKZ)
Name des/der Arbeitgebers/in
Angaben zum/r ArbeitnehmerIn
Sozialversicherungsnummer
ArbeitnehmerIn (Name, Vorname)
Anzahl der Kinder:
Arbeitnehmerkennzeichen
Unterhaltspfändung
Angaben zum/r GläubigerIn
Name des/der GläubigerIn
Exekutionszahl
Offener Exekutionsbetrag:
Bankinstitut
Datum
02_Angaben_zur_Lohnpfaendung.docx
BIC
IBAN
Stempel/Unterschrift des/der Arbeitgebers/in
11.11.2015