Abteilung für Betriebsbetreuung BUAK Z.Hd. Abteilung für Betriebsbetreuung Kliebergasse 1a 1050 Wien ÖSTERREICH Telefon +43 (0) 579 579 DW 2100 Fax +43 (0) 579 579 DW 92199 [email protected] Angaben zur Lohnpfändung Dieses Formular dient als Beilage zum Formular „Einreichung um Urlaubsentgeltansprüche mit Direktauszahlung“. Gemäß § 299a EO ist der/die ArbeitgeberIn dazu verpflichtet, die BUAK über zugestellte Zahlungsverbote (Lohnpfändungen) in Kenntnis zu setzen, damit diese die Zahlungen entsprechend den Angaben des/der Arbeitgebers/in schuldbefreiend vornehmen kann. Eine Pfändung von Urlaubsentgelten direkt bei der BUAK durch den/die GläubigerIn ist nicht möglich. Sollte bei einem/r ArbeitnehmerIn eine Lohnpfändung vorliegen, kreuzen Sie daher im Formular „Einreichung um Urlaubsentgeltansprüche mit Direktauszahlung“ das Auswahlfeld zur Lohnpfändung an und übermitteln uns die vorliegende Beilage vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Eine Urlaubsentgeltverrechnung für den/die betreffende ArbeitnehmerIn kann nur erfolgen, wenn die Angaben zur Lohnpfändung vollständig an die BUAK übermittelt wurden. Angaben zum/r ArbeitgeberIn Betriebskennzeichen (BKZ) Name des/der Arbeitgebers/in Angaben zum/r ArbeitnehmerIn Sozialversicherungsnummer ArbeitnehmerIn (Name, Vorname) Anzahl der Kinder: Arbeitnehmerkennzeichen Unterhaltspfändung Angaben zum/r GläubigerIn Name des/der GläubigerIn Exekutionszahl Offener Exekutionsbetrag: Bankinstitut Datum 02_Angaben_zur_Lohnpfaendung.docx BIC IBAN Stempel/Unterschrift des/der Arbeitgebers/in 11.11.2015
© Copyright 2024 ExpyDoc