Ausfüllhinweise zur Selbsteinstufung des Kammerbeitrages 2016

LANDESÄRZTEKAMMER BRANDENBURG
Körperschaft des öffentlichen Rechts
A u s f ü l l h i n w e i s e zur Selbsteinstufung des Kammerbeitrages 2016
Der Kammerbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Sie sind beitragspflichtig, wenn Sie am Veranlagungsstichtag (1. Februar
2016) Mitglied der Landesärztekammer Brandenburg sind.
Für die Berechnung des Kammerbeitrages werden Ihre Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit des Jahres 2014 zugrunde
gelegt.
Bitte ermitteln Sie wie nachfolgend erläutert Ihren Kammerbeitrag und übernehmen die Werte in Ihren Vordruck Selbsteinstufung.
Ermittlung der Bemessungsgrundlage
Ihre Einkünfte entnehmen Sie Ihrem Einkommensteuerbescheid/Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Wenn Ihnen Ihr Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegt, nehmen Sie bitte eine vorläufige Einstufung vor, indem Sie z. B. Ihre Einkünfte schätzen oder Ihren Vorjahresbeitrag zugrunde legen. Die Nichtvorlage des Einkommensteuerbescheides begründet keinen Aufschub der Beitragsveranlagung. Eine Einstufung ist in jedem Fall erforderlich, da sonst die Festsetzung Ihres Beitrages gem. § 4 Abs. 3 der Beitragsordnung erfolgt.
Sie hatten folgende Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im Jahr 2014:
(waren Sie im Jahr 2014 nicht ärztlich tätig sind die Einkünfte des Jahres 2015 zugrunde zu legen)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
€
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
€
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Bruttoarbeitslohn gem. Lohnsteuerbescheinigung
€
sonstige Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit
€
abzüglich Kinderbetreuungskosten (s. Sonderausgaben im Einkommensteuerbescheid)
€
€
Summe (nicht das zu versteuernde Einkommen) = Bemessungsgrundlage
Im Folgenden wird die Beitragsberechnung in den verschiedenen Beitragsgruppen erläutert:
1. Regulärer Beitrag
Sie sind am 1. Februar 2016 ausschließlich der Landesärztekammer Brandenburg angehörig und haben im Bemessungsjahr 2014 (bzw. im Jahr 2015 bei erstmaliger Tätigkeit) Einkünfte i. S. der Beitragsordnung über 5.200 EUR erzielt.
Bemessungsgrundlage
€
x 0,53 %
=
€
Kammerbeitrag
2. Mehrfachmitgliedschaft/doppelte Approbation
Sie sind gleichzeitig Mitglied mehrerer Ärztekammern und entrichten daher eine Anzahl von Zehnteln des regulären
Beitrages entspechend der voraussichtlichen Verteilung Ihrer ärztlichen Tätigkeit im Beitragsjahr. Pauschalierungen
sind dabei in Abstimmung mit der jeweils anderen Ärztekammer möglich.
Beitragsberechnung: Bitte ermitteln Sie zuerst den prozentualen Anteil Ihrer Tätigkeit 2016 im Bereich der Landesärztekammer Brandenburg!
Beispiel: Ihre ärztliche Tätigkeit im Land Brandenburg wird voraussichtlich 60% Ihrer ärztlichen Gesamttätigkeit ausmachen. Ihr Beitrag wird wie folgt ermittelt:
Bemessungsgrundlage
z. B. 80.000,00 €
davon
60
x 0,53 %
%
=
48.000,00 €
=
254,40 €
anteilige Einkünfte
Kammerbeitrag
3. Mindestbeitrag 10,00 €/Jahr
Sie haben am Veranlagungsstichtag 1. Februar 2016 keine Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit. Diese Einstufung setzt die
ordnungsgemäße Meldung dieses Status bei der LÄKB voraus.
Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem:
Gastärztinnen/Gastärzte:
Sie sind unentgeltlich als Gastarzt tätig.
nicht ärztlich tätig/arbeitslos:
Sie üben keine ärztliche Tätigkeit aus und befinden sich nicht im Ruhestand.
Elternzeit:
Sie befinden sich in der Elternzeit und haben am 1. Februar 2016 keine Einkünfte
aus ärztlicher Tätigkeit
freiwillige Mitglieder:
Sie haben ihre berufliche Tätigkeit oder, sofern sie nicht mehr ärztlich tätig sind, ihren
Wohnsitz ins Ausland verlegt.
Mindestbeitrag bei geringen Einkünften:
Einkünfte unter 5200,00 € im
Bemessungsjahr
Ihre Einkünfte im Bemessungsjahr betrugen weniger als 5200,00 € (siehe Ermittlung
der Bemessungsgrundlage).
4. Ärztin/Arzt im Ruhestand
1.
Sie haben Ihre Lebensarbeitszeit bis zum 01.02.2016 beendet und das 60. Lebensjahr vollendet.Fortan werden
Sie als beitragsfreies Mitglied geführt. Bitte kreuzen Sie das entsprechende Feld auf dem Vordruck Selbsteinstufung an.
2.
Sie befinden sich im Ruhestand, sind jedoch noch ärztlich tätig. Schätzen Sie bitte Ihre zu erwartenden Einkünfte
des Jahres 2016 (bitte Feld "vorläufige Selbsteinstufung" auf auf dem Vordruck ankreuzen). Nach Ablauf des Beitragsjahres ist ein Nachweis dieser Einkünfte vorzulegen.
geschätzte Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit 2016
€
x 0,53 %
=
€
Kammerbeitrag
5. Fachwissenschaftler
Für Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler bemisst sich der Beitrag an deren Einkünften aus der berufsbezogenen Tätigkeit. Der Beitragsberechnung werden nur 80 % der ermittelten Einkünfte zugrunde gelegt (Absenkung
des Beitrages um 20%)
Bem.- grundlage
€
x 80 %
=
€
x 0,53 %
=
€
Kammerbeitrag
Überweisung/Einzugsermächtigung
Der Kammerbeitrag ist am 1. März 2016 fällig und innerhalb eines Monats auf folgendes Konto der Landesärztekammer Brandenburg zu entrichten:
IBAN: DE20 3006 0601 0003 0484 11, BIC: DAAEDEDDXXX, Deutsche Apotheker- und Ärztebank,
Verwendungszweck: Beitrag16 + Registriernummer. (Ihre 6stellige Reg.-Nummer finden Sie oben auf
dem Formular Selbsteinstufung bzw. als Ihr Zeichen auf dem Anschreiben. Nur so ist die eindeutige Zuordnung des Betrages sichergestellt).
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die erteilte Genehmigung berechtigt uns, einmalig den Kammerbeitrag vom benannten Konto einzuziehen. Termin, Mandats-Nummer und Gläubiger-ID
werden Ihnen vor der Lastschrift-Ausführung gesondert mitgeteilt.
Wichtige Fristen:
1. März 2016
31. März 2016
31. März 2016
Abgabe der Selbsteinstufung
Zahlungsziel des Kammerbeitrages
letzter Termin für Anträge auf Stundung, Ermäßigung bzw. Erlass
Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie wie folgt:
Frau Kierey Tel.: 0355/ 780 10 - 282
Frau Wilhelm Tel.: 0355/ 780 10 - 284
Fax: 0355/ 780 10 298
Email: [email protected]