Geschäftsverteilung 2016 - Verwaltungsgericht Frankfurt

Geschäftsverteilungsplan
des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder)
für das Geschäftsjahr 2016
und
Besetzung des Dienstgerichts des Landes Brandenburg
für das Jahr 2016
A. Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder)
I.
Besetzung der Spruchkörper
(S. 2)
II.
Geschäftsverteilung
(S. 3)
III.
Allgemeine Grundsätze der Geschäftsverteilung
(S. 21)
IV.
Übergangsregelung
(S. 22)
V.
Vertretung
(S. 23)
VI.
Bereitschaftsdienst
(S. 24)
VII.
Ehrenamtliche Richter
(S. 24)
VIII.
Güterichter
(S. 25)
B. Besetzung des Dienstgerichts des Landes Brandenburg 2016
(S. 29)
C. Feste Sitzungstage und Verteilung der Sitzungssäle
(S. 34)
2
I. Besetzung der Spruchkörper
Kammer
Vorsitzender
Beisitzer
regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden
weiterer Richter
1
VRiVG Bergk
RiVG Hempen
RiVG Petersen
2
Vizepräsident VG
Lange
RiVG Bierbaum
Ri’inVG Weiland (zu ½)
3
VRiVG Prenzlow
RiVG Bölicke
RiVG Schauer
4
VRiVG Krupski
Ri‘inVG Althans
RiVG Schröder (ohne Dezernat)
5
VRiVG Kalmes
RiVG Diesel
RiVG Orthaus
6
VRiVG Dr. Hiester
RiVG Schröder
RiVG John
7
Präsident VG
Prof. Dr. Roeser
Ri’inVG Selmer-Neun
Ri’inVG Holle (zu ¾)
Für das Verfahren VG 2 K 1477/08 bleibt Richter am Verwaltungsgericht Petersen
Mitglied der 2. Kammer, für die Verfahren VG 7 K 98/08 und VG 7 K 99/08 ist er Mitglied der 7. Kammer; für die Verfahren VG 6 K 146/09, VG 6 K 283/09 und VG 6 K
319/09 bleibt Richterin am Verwaltungsgericht Holle Mitglied der 6. Kammer.
3
II. Geschäftsverteilung
1. Kammer
071000/081000
Asylrecht
- für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a
Abs. 1 AsylG bzw. eine Abschiebungsandrohung bezogen auf den
Zielstaat Polen, Eingänge ab 01.04.2015
- im Übrigen einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1.,
1.5.3. und 1.5.4. des Geschäftsverteilungsplanes für die Herkunftsländer:
Staaten Europas einschließlich des Gebietes der
ehemaligen Sowjetunion, soweit nicht die 3.Kammer,
die 5. Kammer oder die 6. Kammer zuständig ist
010000 Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften
des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht
011000 Parlamentsrecht
012000 Europa-, Bundestags- und Landtagswahlrecht
017000 Verfassung und autonome Rechte der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit nicht die 5. Kammer zuständig ist
020000
Bildungsrecht und Sport (ohne NC-Verfahren)
021000
022000
Schulrecht
021100
Schulprüfungs- und Versetzungsrecht einschl. Nichtschülerprüfungen
021200
Schülerbeförderung und Kosten für Lernmittel
Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschließlich Besetzung von
Hochschullehrerstellen
022100
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der
Anerkennung ausländischer Prüfungen
022200
Erlaubnis zum Führen eines ausländischen akademischen Grades
022300
Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber nicht als erfüllt ansehen (ohne Streitigkeiten um die Kapazitätsgrenzen, vgl.
Nr. 031000)
023000
Wissenschaft und Kunst
024000
Film- und Presserecht
026000
Recht der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
4
sowie der Ordensgesellschaften
030000
027000
Erwachsenenbildungsrecht (ohne Berufsbildungsrecht)
028000
Sport
Numerus-clausus-Verfahren
031000 Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen, soweit die Kapazitätsgrenzen streitgegenständlich sind, und die damit zusammenhängenden Immatrikulations- und Exmatrikulationsverfahren (NCVerfahren - ohne Verfahren, in denen die Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch die Bewerber nicht als erfüllt ansehen, vgl. Nr.
022300)
032000 Verteilung von Studienplätzen durch die Zentralstelle für die Vergabe
von Studienplätzen
Aus: 040000
Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-,
Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien Berufe
048000 Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht, Wasserstraßenrecht
(ohne Enteignungsrecht, vgl. Untergruppe 096000 ff.)
Aus: 090000
Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschl. Enteignung
099000 Recht der Außenwerbung (straßenrechtlich)
Aus: 100000
Umweltrecht
Aus: 102200 Abfallbeseitigungsrecht
Verfahren VG 1 K 994/09
104000 Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht), einschl.
Sondernutzungsgebührenrecht nach den Straßengesetzen
110000
Abgabenrecht
- ohne Kammerbeiträge für Industrie- und Handelskammern, Steuerberaterkammern, Handwerkskammern und andere Zusammenschlüsse wirtschaftlicher und berufsständiger Vereinigungen
- ohne Sondernutzungsgebühr
112000 Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs von der jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten
5
112100
Benutzungsgebührenrecht
112104
Entwässerungsgebühren zuzüglich Trinkwassergebühren der Wasser- und Abwasserzweckverbände Scharmützelsee-Storkow/Mark und
Eberswalde
112108
Friedhofsgebühren
112110
Hochschulrechtliche Abgaben
112200 Verwaltungsgebührenrecht
Aus: 113000 Beiträge, soweit nicht anderen Kammern zugewiesen
Aus: 113200
Ausbaubeiträge
113201
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge) der
Wasser- und Abwasserzweckverbände Scharmützelsee-Storkow/Mark und Eberswalde
113203
Wasserversorgungsbeiträge der Wasser- und
Abwasserzweckverbände ScharmützelseeStorkow/Mark und Eberswalde
114000 Haus- (Grundstücks-)anschlusskosten der Wasser- und Abwasserzweckverbände Scharmützelsee-Storkow/Mark und Eberswalde
115000 Ausgleichsabgaben
116000 Bescheinigungen aufgrund abgabenrechtlicher Vorschriften
117000 Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen,
soweit die Kammer für eine abgabenrechtliche Streitigkeit zuständig
wäre
6
2. Kammer
071000/081000
Asylrecht
- für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a
Abs. 1 AsylG bzw. eine Abschiebungsandrohung bezogen auf die
Zielstaaten Bulgarien und Schweiz, Eingänge ab 01.01.2016
- im Übrigen einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1.,
1.5.3. und 1.5.4. des Geschäftsverteilungsplanes, soweit nicht eine
andere Kammer zuständig ist
Herkunftsländer: sonstige Staaten, die keiner Kammer zugewiesen
sind;
Vietnam
Aus: 040000
Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-,
Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien Berufe
Aus: 041000 Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, Marktordnung einschl. Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht
Aus: 041100 Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien:
Verfahren VG 2 K 1477/08
Aus: 050000 Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht
055000 Verkehrsrecht
055100 Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen
055200 Personenbeförderungsrecht
055300 Güterkraftverkehrsrecht
055400 Luftverkehrsrecht
055500 Wasserverkehrsrecht
055600 Eisenbahnverkehrsrecht
056000 Wohnrecht (ohne Wohngeldrecht)
056100 Wohnungsbauförderungsrecht und Wohnungsbindungsrecht einschließl. Mietpreisbindung
056200 Wohnungsbauaufsichtsrecht
7
Aus: 090000
Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschl. Enteignung
098000 Angelegenheiten des Wohnungseigentumsgesetzes z. B. Abgeschlossenheitsbescheinigungen
099000 Recht der Außenwerbung (straßenverkehrsrechtlich)
Aus: 120000
Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht
122000 Bereinigung von SED-Unrecht
122100 Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
122200 Berufliche Rehabilitierung
130000
Recht des öffentlichen Dienstes
131000 Recht der Bundesbeamten
131100
Laufbahnprüfungen
131200
Beförderungen
131300
Versetzungen und Abordnungen
131400
Besoldung und Versorgung
131500
Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen
132000 Soldatenrecht
132100
Laufbahnprüfungen
132200
Beförderungen
132300
Versetzungen und Kommandierungen
132400
Besoldung und Versorgung
132500
Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen
133000 Recht der Landesbeamten
133100
Laufbahnprüfungen
133200
Beförderungen
133300
Versetzungen und Abordnungen
133400
Besoldung und Versorgung
133500
Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen
134000 Recht der Richter
134200
Beförderungen
8
134300
Versetzungen und Abordnungen
134400
Besoldung und Versorgung
134500
Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen
135000 Wehrpflichtrecht, Wehrrecht
135100
Recht der Kriegsdienstverweigerung
135200
Recht des Zivildienstes
135300
Recht der Unterhaltssicherung und des Arbeitsplatzschutzes
136000 Dienstrecht des Zivilschutzes
137000 Wiedergutmachungsrecht, Streitigkeiten nach dem Gesetz zu Artikel
131 Grundgesetz sowie über die Nachversicherung nach § 99 des
Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) und nach Artikel 6 §§ 18 ff
des Fremdrenten- und Auslandsrentenneureglungsgesetzes (FANG)
137100
Härtefonds für nichtjüdische Verfolgte des NS Regimes
139000 Recht der Richtervertretungen
Aus: 150000 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht,
Kriegsfolgenrecht
Aus: 152000 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe)
Aus: 152800 Jugendarbeits- und Mutterschutzrecht
152801 Mutterschutzrecht der Beamtinnen und Richterinnen
9
3. Kammer
071000/081000
Aus: 020000
Asylrecht einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. , 1.5.3.
und 1.5.4 des Geschäftsverteilungsplanes, soweit nicht eine andere
Kammer zuständig ist
Herkunftsländer: Türkei;
die Staaten des ehemaligen Jugoslawien, soweit
nicht die 5. Kammer zuständig ist;
Rumänien;
Israel, Jemen, Jordanien, Libanon und Syrien, einschließlich der aus diesen Ländern kommenden
Staatenlosen und von aus diesen Ländern kommenden Asylbewerbern, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt ist
Bildungsrecht und Sport (ohne NC-Verfahren)
025000 Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
050000 Polizei- und Ordnungs- und Wohnrecht
051000
052000
Aus: 053000
Polizeirecht, einschließlich Verfahren im Zusammenhang mit
Zeugenschutzprogrammen
051100
Waffenrecht
051200
Versammlungsrecht
Ordnungsrecht
052100
Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
052200
Obdachlosenrecht
052300
Vereinsrecht
052400
Sammlungsrecht
052600
Tierschutz
Personenordnungsrecht
053500
Datenschutzrecht einschließlich Statistik und Datenerhebung
053600
Verfahren nach dem Gesetz über den registergestützten Zensus
10
Aus: 100000 Umweltrecht
Aus: 102100 Immissionsschutzrecht
Verfahren VG 3 K 984/09
104000 Straßen- und Wegerecht (nur Vergütung von Mehrkosten gem.
§ 16 BbgStrG)
Aus: 110000 Abgabenrecht
Aus: 112000
Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs von der
jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten
112102
Aus: 113000
Straßenreinigungsgebühren
Beiträge, soweit nicht anderen Kammern zugeordnet
113100
Erschließungsbeiträge
113200
Ausbaubeiträge
Aus: 114000
114001
113202 Straßenbaubeiträge
Haus- (Grundstücks-)anschlusskosten, soweit nicht anderen
Kammern zugeordnet
Kostenersatz für Grundstückszufahrten gemäß § 10a KAG
Aus: 150000 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht,
Kriegsfolgenrecht
156000
Kriegsfolgenrecht
156100
Lastenausgleichsrecht
156200
Häftlingshilferecht, Heimkehrrecht und Kriegsgefangenenentschädigungsrecht
156300
Flüchtlings- und Vertriebenenrecht
156400
Requisitions- und Besatzungsschädenrecht
170000 Sonstiges
171000 Justizverwaltungsrecht
172000 Archivrecht
173000 Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
11
4. Kammer
071000/081000
Asylrecht
- für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a
Abs. 1 AsylG bzw. eine Abschiebungsandrohung bezogen auf die
Zielstaaten Malta und Spanien, Eingänge ab 01.04.2015
- im Übrigen einschließlich Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. , 1.5.3.
und 1.5.4 des Geschäftsverteilungsplanes für die Herkunftsländer:
Iran, Pakistan, Demokratische Republik Kongo, Kamerun, Tschad (Eingänge ab 01.06.2014)
Aus: 010000
Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsichtsrecht
013000
Parteienrecht
014000
Kommunalrecht
014100 Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände/kommunalen Gebietskörperschaften ohne Wasser- und Abwasserzweckverbände sowie ohne Wasser- und Bodenverbände
014200 Kommunalaufsichtsrecht
014300 Kommunalwahlrecht
014400 Finanzausgleich
014600 Bestattungs- und Friedhofsrecht
015000 Sparkassenrecht
016000 Staatsaufsicht über nichtkommunale juristische Personen des
öffentlichen Rechts und Stiftungsrecht
040000
Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-,
Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien Berufe
Aus: 041000
Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, Marktordnung einschl. Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht
041200
Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern einschl. Abgabenrecht dieser Körperschaften
041300
Beschränkungen aufgrund des § 1 Abs. 3 des Energiesicherungsgesetzes 1975
12
041500
Finanzdienstleistungsaufsicht
042000 Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht) und Verfahren im Zusammenhang mit Anerkennungsverfahren im Sinne des § 3 AGInsO
042001
gewerbliche Berufsaus- und -weiterbildung
einschließlich der dazu gehörenden Prüfungen (Meister- und Gesellenprüfungen)
042002
sonstige Berufsausbildungen einschließlich
der dazu gehörenden Prüfungen
042100
Gewerbeordnung
042200
Handwerksrecht
042300
Gaststättenrecht
043000 Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft einschl. Milchquoten
(ohne Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien,
vgl. Schlüssel 041100)
043100
Agrarordnung, Flurbereinigung
043200
Weinrecht
044000 Jagd- und Fischereirecht
045000 Post-, Fernmelde- und Telekommunikationsrecht
046000 Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (ohne Abgabenrecht für Industrie und Handelskammer und Handwerkskammer), z. B. Apotheker, Architekten, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte,
Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
047000 Recht der Beliehenen, einschließlich des Berufsrechts
047002
Schornsteinfegerrecht (einschließlich Kehrgebühren)
049000 Sonstiges Wirtschaftsrecht
Aus: 050000
049100
Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze
049200
Feiertagsgesetz
Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht
Aus: 052000
Ordnungsrecht
052501
054000
Rettungsdienstrecht (ohne Krankenhausrecht)
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
054100
Lebensmittelrecht
054200
Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung
13
057000
060000
Lotterierecht
Ausländerrecht
Aus: 110000 Abgabenrecht
111000 Steuern
111002 Gewerbesteuer
111003 Grundsteuer
111100 Kommunalsteuern
111101 Hundesteuer
111102 Zweitwohnungssteuer
111103 Getränkesteuer
111104 Vergnügungssteuer
111105 Jagdsteuer
111106 Jagderlaubnissteuer
111200 Kirchensteuer
Aus: 112000 Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs von der jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten
Aus: 112100 Benutzungsgebührenrecht
112101
Gebühren für die Inanspruchnahme von Rettungswagen
113300 Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag
Aus: 110000 Abgabenrecht
sämtliche bis zum 30. Juni 2011 (einschließlich) eingegangenen Verfahren, die den Zweckverband Fürstenwalde und Umland betreffen,
sämtliche bis zum 31.Dezember 2011 (einschließlich) eingegangenen
Verfahren, die den Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband
betreffen,
120000
Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht
121000 Recht der offenen Vermögensfragen
121100 Rückübertragungsrecht
14
121200 Investitionsrecht
121300 Vermögenszuordnungsrecht
121400 Treuhandrecht
121500 Entschädigungsrecht
121600 Ausgleichsleistungsrecht
15
5. Kammer
071000/081000
Asylrecht
- für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34
a Abs. 1 AsylG bzw. eine Abschiebungsandrohung bezogen auf die
Zielstaaten Ungarn, Bulgarien, Österreich und Schweiz, Eingänge ab
01.04.2015 bis 31.12.2015
- im Übrigen einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1.,
1.5.3. und 1.5.4. des Geschäftsverteilungsplanes für die Herkunftsländer:
Angola, Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, Eritrea,
Irak, Marokko, Togo
072000/082000
Aus: 010000
Verteilung von Asylbewerbern
Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsichtsrecht
017000 Verfassung und autonome Rechte der sonstigen juristischen
Personen des öffentlichen Rechts einschl. der Wasser- und Bodenverbände, soweit die Kammer für eine abgabenrechtliche
Streitigkeit zuständig wäre
Aus: 040000
Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forstund Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien Berufe
Aus: 044000 Jagd-, Forst- und Fischereirecht
044001 Forstrecht
100000
Umweltrecht
101000 Berg- und Energierecht
101100 Bergrecht, Streitigkeiten nach dem Abgrabungsgesetz
101200 Energierecht
101300 Atom- und Strahlenschutzrecht
102000 Umweltschutz
102100
Immissionsschutzrecht
102200
Abfallbeseitigungsrecht, soweit nicht die 6. Kammer
zuständig ist
16
102300
Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschließlich Artenschutzrecht
103000 Wasserrecht
105000 Recht der Gentechnik
106000 Streitigkeiten nach dem Bundesbodenschutzgesetz
107000 Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz
Aus: 110000 Abgabenrecht
Aus: 112000 Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs von der jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten
112001
Abgaben nach dem Abwasserabgabengesetz
Aus: 112100 Benutzungsgebührenrecht
112104
Entwässerungsgebühren zuzüglich Trinkwassergebühren, soweit nicht die 1. Kammer
oder die 4. Kammer zuständig ist
112109
Müllgebühren (Abfälle aus privaten Haushalten)
113000 Beiträge, soweit nicht anderen Kammern zugeordnet
113005 Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
113201 Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge), soweit
nicht die 1. Kammer oder die 4. Kammer zuständig ist
113203 Wasserversorgungsbeiträge, soweit nicht die 1. Kammer zuständig ist
114000 Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten, soweit nicht die 1. Kammer oder die 3. Kammer zuständig ist
117000 Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen, soweit die Kammer für eine abgabenrechtliche Streitigkeit
zuständig wäre - mit Ausnahme der der 4. Kammer zugewiesenen Verfahren
17
6. Kammer
071000/081000
Asylrecht
- für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a
Abs. 1 AsylG bzw. eine Abschiebungsandrohung bezogen auf den
Zielstaat Italien, Eingänge ab 01.04.2015
- im Übrigen einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1.,
1.5.3. und 1.5.4. des Geschäftsverteilungsplanes für die Herkunftsländer
Staaten Afrikas, soweit nicht die 4. oder die 5. Kammer zuständig ist;
Russische Föderation, Eingänge ab 01.01.2014
Aus: 040000
Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-,
Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien Berufe
041000 Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, Marktordnung einschl. Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht
Aus: 050000
041100
Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien, soweit nicht die 2. Kammer zuständig ist
041400
Vergaberecht
Polizei- und Ordnungs- und Wohnrecht
Aus: 052000
Ordnungsrecht
052500
Brand- und Katastrophenschutz, ohne Rettungsdienstrecht
Aus: 100000 Umweltrecht
Aus: 102000 Umweltschutz
Aus: 102200 Abfallbeseitigungsrecht
Verfahren VG 6 K 146/09, VG 6 K 283/09, VG 6 K
319/09
18
Aus: 110000 Abgabenrecht
Aus: 112000 Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs von der jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten
Aus: 112100 Benutzungsgebührenrecht
112107
150000
Gebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehr
Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, Kriegsfolgenrecht
151000 Wohngeldrecht
152000 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe)
152100 Schwerbehindertenrecht
152200 Kriegsopferfürsorgerecht
152300 Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
152400 Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
152500 Unterhaltsvorschussrecht
152600 Heizkostenzuschussrecht
152700 Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften
152800 Jugendarbeits- und Mutterschutzrecht, soweit es nicht Beamtinnen und Richterinnen betrifft
153000 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
154000 Jugendschutzrecht
155000 Kindergartenrecht, Heimrecht
160000
Sozialhilfe
161000 Sozialhilferecht (einschl. Grundsicherung und Verfahren zu pauschaliertem Wohngeld)
19
7. Kammer
071000/081000
Asylrecht
- für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a
Abs. 1 AsylG bzw. eine Abschiebungsandrohung bezogen auf Zielstaaten, für die nicht eine andere Kammer zuständig ist, Eingänge ab
01.04.2015
- für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a
Abs. 1 AsylG bzw. eine Abschiebungsandrohung bezogen auf die
Zielstaaten Ungarn und Österreich, Eingänge ab 01.01.2016
- im Übrigen einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1.,
1.5.3. und 1.5.4. des Geschäftsverteilungsplanes für die Herkunftsländer:
Afghanistan, Indien, Sri Lanka, China, Bangladesch,
Bhutan, Nepal
Aus: 050000 Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht
053000 Personenordnungsrecht
053100 Namensrecht
053200 Staatsangehörigkeitsrecht
053300 Melderecht
053400 Pass- und Ausweisrecht
090000
Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht
einschl. Enteignung
091000 Raumordnung, Landesplanung
092000 Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
093000 Siedlungsrecht
093100 Streitigkeiten aus dem Reichssiedlungsgesetz
093200 Kleingartenrecht
093300 Kleinsiedlungsrecht
093400 Heimstättenrecht
094000 Denkmalschutzrecht
095000 Kataster- und Vermessungsrecht
096000 Enteignungsrecht
096100 Streitigkeiten nach dem Bundesleistungsgesetz
20
096200 Streitigkeiten nach dem Schutzbereichsgesetz
096300 Streitigkeiten nach dem Landbeschaffungsgesetz
096400 Streitigkeiten nach den Sicherstellungsgesetzen (z. B.
Wassersicherstellungsgesetz, Verkehrssicherstellungsgesetz, Ernährungssicherstellungsgesetz)
097000 Recht der vertraglich vereinbarten Beteiligung an den aus einer Bauleitplanung folgenden Kosten einschl. Erschließungsvertragsrecht
099000 Recht der Außenwerbung (baurechtlich)
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III. Allgemeine Grundsätze der Geschäftsverteilung
1. Regelung der Sachgebiete:
1.1.
Maßgebend ist das Sachgebiet, das sich aus dem Begehren der Antrags- oder Klageschrift - ggf. in Verbindung mit den zugrunde liegenden Vorgängen
(Bescheid, Widerspruchsbescheid) - ergibt. Nachträgliche Änderungen durch
Ergänzung oder Änderung der Anspruchsgründe bleiben außer Betracht.
1.2
Betreffen Hauptantrag und Hilfsantrag Sachgebiete verschiedener Kammern,
so richtet sich die Zuständigkeit der Kammer nach dem Hauptantrag.
1.3
Gehört das mit einem Antrag verfolgte Begehren mehreren Sachgebieten an,
so ist, wenn die Sachgebiete verschiedenen Kammern zugewiesen sind, diejenige Kammer mit der höheren Ordnungszahl zuständig. Werden die Verfahren getrennt, gehen die abgetrennten Verfahren in die Zuständigkeit der
Kammer über, der das jeweilige Sachgebiet nach dem Geschäftsverteilungsplan zugewiesen ist. Maßgeblich für die Zuordnung eines Verfahrens zu einem Landkreis ist der Sitz der Behörde.
1.4.
Die Zuständigkeit für ein Sachgebiet umfasst auch die mit dem Sachgebiet
verwandten Angelegenheiten, soweit nicht ausschließlich die Zuständigkeit
einer anderen Kammer bestimmt ist.
1.5.
Für die Bestimmung der Zuständigkeit im Asylrecht (mit Ausnahme der Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gem. § 34 a Abs. 1 AsylG) ist
maßgeblich das im Verfahren vor dem Bundesamt vom Asylbewerber behauptete Herkunftsland.
1.5.1. Werden von Asylbewerbern mit einer - gegen das BAMF gerichteten - Klage
oder einem - gegen das BAMF gerichteten - Antrag zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse geltend gemacht, ist für das Verfahren die Kammer
zuständig, der geschäftsplanmäßig die Verfahren von Asylbewerbern nach
dem Asylgesetz aus dem entsprechenden Herkunftsland zugewiesen sind.
1.5.2. Werden andere Abschiebungshindernisse geltend gemacht, bleibt die Kammer, der das Ausländerrecht zugewiesen ist, zuständig.
1.5.3. Werden Abschiebungshindernisse geltend gemacht, die sowohl zielstaatsbezogen als auch inlandsbezogen sind, gilt Ziffer III.1.5.1.
1.5.4. Bei Nichteingreifen der vorgehenden Regelungen des Geschäftsverteilungsplans zur Zuständigkeit im Asylrecht (III. 1.5. bis 1.5.3.) richtet sich die Kammerzuständigkeit danach, welche Behörde den zugrunde liegenden Bescheid
erlassen hat.
1.5.5. Betreffen mehrere Asylverfahren Asylanträge von Ehegatten sowie Eltern und
ihren minderjährigen Kindern, so ist die Kammer für alle Verfahren zuständig,
bei der das älteste Verfahren anhängig ist.
1.6
Betreffen mehrere Streitigkeiten nach dem Vermögens- oder Entschädigungsund Ausgleichsleistungsgesetz oder dem Treuhandrecht denselben Vermö-
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gensgegenstand bzw. nach dem Investitions- oder Investitionsvorranggesetz
dasselbe Investitionsvorhaben, ist die Kammer zuständig, bei der die zuerst
eingegangene Sache anhängig ist oder war.
1.7.
Werden Verfahren im Rahmen des Rechtsmittelweges an das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zurückverwiesen, so ist grundsätzlich die Kammer zuständig, die für die Erstentscheidung zuständig war; wird das Sachgebiet von
dieser Kammer nicht mehr bearbeitet, ist die Kammer zuständig, die bei einem Neueingang des Verfahrens zuständig wäre. Satz 1 gilt auch für Verfahren, die nach Ruhen oder Aussetzung fortgeführt oder im Wege der Wiederaufnahme anhängig werden. Für Einstellungsbeschlüsse in Verfahren, die
nach Ruhen oder Aussetzung wegen Rücknahme der Klage/des Antrags statistisch nicht neu zu erfassen sind, bleibt die Kammer zuständig, die den Beschluss über das Ruhen des Verfahrens bzw. die Aussetzung erlassen hat.
2.
Über Streitigkeiten wegen der Kosten (Gebühren und Auslagen) der Verwaltungs- und der Widerspruchsverfahren entscheidet die Kammer, die für das
dem Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren materiell zugrunde liegende
Sachgebiet zuständig ist.
3.
Zuständigkeit für Vollstreckungssachen und für Verfahren nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen sowie Beweisaufnahmeersuchen gemäß § 96 Abs.
2 VwGO.
3.1.
Für Streitigkeiten über die Vollstreckung ist die Kammer zuständig, die für die
Entscheidung über den zu vollziehenden Verwaltungsakt oder die zu vollstreckende Forderung zuständig wäre.
3.2.
Ist die gemeinsame Vollstreckung von Forderungen im Streit, für die verschiedene Kammern zuständig sind, wird das Verfahren von der Kammer übernommen, die für die Forderung oder die Forderungen zuständig ist, die den
größten Teil an dem zu vollstreckenden Gesamtbetrag ausmachen. Nach einer Verfahrenstrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) richtet sich die Zuständigkeit
nach 3.1. bzw. nach 3.2. Satz 1.
3.3.
Nr. 3.1. gilt entsprechend für Verfahren auf der Grundlage der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und des Landes sowie für Beweisaufnahmeersuchen gem. § 96 Abs. 2 VwGO und Verfahren nach § 180 VwGO.
4.
Bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit einer Kammer entscheidet das Präsidium.
IV. Übergangsregelung
1.
Wird die Zuständigkeit einer Kammer geändert, gehen grundsätzlich die anhängigen Streitsachen auf die nunmehr zuständige Kammer über, soweit nicht
Ausnahmen beschlossen worden sind. Die bei Inkrafttreten dieses Geschäftsverteilungsplans bzw. seiner etwaigen Änderungen bereits zur mündlichen
Verhandlung terminierten oder terminiert gewesenen Verfahren verbleiben in
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der bisherigen Zuständigkeit, soweit nicht Ausnahmen beschlossen worden
sind.
Für die Entscheidung über Abhilfe oder Nichtabhilfe von Beschwerden, über
Erinnerungen, Gegenvorstellungen und dgl. bleibt die Kammer zuständig, die
die angefochtene Entscheidung erlassen hat. In jedem Fall richtet sich jedoch
die Zuständigkeit für ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einschließlich von Anträgen nach § 80 Abs. 7 VwGO nach der Zuständigkeit für
die Hauptsache.
2.
Werden Streitsachen erneut anhängig, gelten sie zuständigkeitsmäßig als
Neueingänge.
V. Vertretung
1.
Reichen die Richter einer Kammer zur Entscheidung nicht aus, so werden
andere Richter des Gerichts zur Vertretung für einen Vertretungsfall herangezogen.
Dabei werden
die Richter der 1. Kammer durch die Richter der 2. Kammer,
die Richter der 2. Kammer durch die Richter der 3. Kammer,
die Richter der 3. Kammer durch die Richter der 4. Kammer,
die Richter der 4. Kammer durch die Richter der 5. Kammer,
die Richter der 5. Kammer durch die Richter der 6. Kammer,
die Richter der 6. Kammer durch die Richter der 7. Kammer,
die Richter der 7. Kammer durch die Richter der 1. Kammer,
vertreten.
Richter, die einer Kammer ohne eigenes Dezernat zugewiesen sind, nehmen
an der Vertretungsregelung für diese Kammer nicht teil.
In Vertretungsfällen ist § 29 DRiG zu beachten. Falls in der jeweiligen Vertretungskammer kein Richter mehr zur Verfügung steht, vertreten in der vorgenannten Reihenfolge die Richter der jeweils nächsten Vertretungskammern.
Die Richter der Vertretungskammer vertreten fortlaufend in der umgekehrten
Reihenfolge des Dienstalters, wobei der Dienstjüngere am Anfang des Geschäftsjahres beginnt. Bei gleichem Dienstalter vertritt zunächst der lebensjüngere Richter.
Die Vertretung erfolgt jeweils für die Dauer von 2 Monaten. Bei Verhinderung
eines Vertretungsrichters tritt der folgende Vertretungsrichter für die Dauer
seiner Verhinderung an seine Stelle; im Übrigen bleibt die Vertretungsfolge
unberührt. Gleiches gilt, wenn ein Vertretungsrichter aus der Vertretungskammer ausscheidet.
Im laufenden Geschäftsjahr neu hinzutretende Richter stehen zur Vertretung
nach der vorstehenden Regelung an, wenn die Reihenfolge der Vertretung
von vorne beginnt.
Die Vertretungsliste wird von der jeweiligen Serviceeinheit geführt.
24
2.
Vertretung des Vorsitzenden
Der Vorsitzende wird vertreten:
Durch den im Teil I bestimmten regelmäßigen Vertreter,
im Falle der Verhinderung des regelmäßigen Vertreters durch den der Kammer angehörenden dienstältesten, bei gleichem Dienstalter lebensältesten
Richter,
im Falle der Verhinderung aller Richter einer Kammer durch den Vorsitzenden
der Vertretungskammer; im Falle seiner Verhinderung durch dessen Stellvertreter und im Falle von dessen Verhinderung durch den im Geschäftsverteilungsplan der Kammer bestimmten Vertreter.
VI. Bereitschaftsdienst
An dienstfreien Werktagen wird mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember in der Zeit
von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Seine Regelung
ergibt sich aus der Bereitschaftsliste, die als Anlage 1 zum Geschäftsverteilungsplan
genommen wird. An den darin bestimmten Tagen hat sich jeweils ein Mitglied der
betreffenden Kammer in der Zeit von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr im Gerichtsgebäude bereitzuhalten. Welches Kammermitglied den Bereitschaftsdienst wahrzunehmen hat,
richtet sich nach dem Geschäftsverteilungsplan der jeweiligen Kammer. Richter, die
mehreren Kammern zugewiesen sind, nehmen den Bereitschaftsdienst nur im Rahmen ihrer Stammkammer wahr.
Die Bereitschaftskammer ist für alle Maßnahmen und Entscheidungen vertretungsweise zuständig, die keinen Aufschub dulden.
VII. Ehrenamtliche Richter
1.
Die ehrenamtlichen Richter werden den Kammern entsprechend den Listen
(Kammerlisten) der Anlage 2 zugewiesen. Ihre Heranziehung zu den Sitzungen erfolgt in der bisherigen Reihenfolge der Kammerlisten.
2.
Ist ein ehrenamtlicher Richter der Kammerliste verhindert oder in einem Verfahren ausgeschlossen, so wird für den Sitzungstag der nächste noch freie,
nicht verhinderte oder ausgeschlossene Richter der Kammerliste herangezogen. Sind ehrenamtliche Richter verhindert oder fällt eine Sitzung aus, zu der
ehrenamtliche Richter schon geladen waren, werden sie erst beim nächsten
Durchgang durch die Liste wieder berücksichtigt. Ist ein ehrenamtlicher Richter der Kammerliste verhindert und die Ladung des nächsten nach der Kam-
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merliste heranzuziehenden Richters wegen Zeitmangels, zu großer Entfernung oder aus anderen Gründen nicht rechtzeitig möglich, so ist ein ehrenamtlicher Richter aus der Hilfsliste nach den gleichen Grundsätzen, wie sie
für die Kammerlisten gelten, heranzuziehen.
Die Führung der Kammerlisten erfolgt durch die Kammergeschäftsstelle; die
Führung der Hilfsliste durch die Verwaltungsgeschäftsstelle.
3.
Wird eine mündliche Verhandlung an einem anderen Tag fortgesetzt, sind die
im ersten Termin anwesenden ehrenamtlichen Richter wieder zu laden. In
anderen Fällen der Vertagung oder der schriftlichen Entscheidung nach vorangegangener mündlicher Verhandlung können die im ersten Termin anwesenden ehrenamtlichen Richter wieder geladen werden, wenn dies in Ausnahmefällen wegen der Bedeutung des unmittelbaren Eindrucks von dem
Gang der bisherigen mündlichen Verhandlung geboten ist. In solchen Fällen
wird die turnusmäßige Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zu den Sitzungen nicht berührt.
VIII. Güterichter
Zu Güterichtern im Sinne von § 278 Abs. 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) werden
bestimmt:
a) Richter am Verwaltungsgericht Schauer
b) Richterin am Verwaltungsgericht Selmer-Neun
Die Güterichter verteilen ihre Geschäfte im Einzelfall untereinander unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen der Beteiligten.
Die Güterichter vertreten sich gegenseitig.
Die Güterichter führen im Einzelfall mit ihrer Zustimmung nach vorheriger Absprache
auch Güteverhandlungen anderer Gerichte durch.
Die Tätigkeit in der Kammer geht der Tätigkeit als Güterichter vor.
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Besetzung des Dienstgerichts des Landes Brandenburg
für das Jahr 2016
(gemäß § 67 Abs. 3 BbgRiG bestellt für fünf Geschäftsjahre, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2012)
Vorsitzender:
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Andreas Hiester,
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Vertreter des Vorsitzenden:
Vorsitzender Richter am Landgericht Stefan Gömann,
Landgericht Frankfurt (Oder)
Beisitzende Mitglieder (§§ 67 Abs. 1, 69 Abs. 1 und 3, 96 Abs. 1 BbgRiG, § 5
Abs. 2 Satz 4 LRHG)
A.
Bis zum Inkrafttreten des § 68 Abs. 3 Satz 2 BbgRiG in der Fassung des Entwurfes
zu Artikel 13 des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze (Landtagsdrucksache
6/2923) gelten für die beisitzenden Mitglieder folgende Regelungen:
ständiges beisitzendes anwaltliches Mitglied (in der Reihenfolge der Heranziehung):
1. Rechtsanwalt Andreas Wutzmer, Frankfurt (Oder)
2. Rechtsanwalt Dr. Jens Peter Kroll, Frankfurt (Oder)
nichtständige beisitzende Mitglieder und Reihenfolge ihrer Heranziehung:
- aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit:
1. Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Ulrike Phieler-Morbach,
Landgericht Potsdam
2. Richter am Amtsgericht Roger Schippers, Amtsgericht Oranienburg
3. Richtern am Landgericht Dr. Beatrix Suffa, Landgericht Cottbus
4. Richterin am Amtsgericht Bettina Leetz, Amtsgericht Potsdam
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- aus der Arbeitsgerichtsbarkeit:
1. Direktorin am Arbeitsgericht Karin Garske, Arbeitsgericht Neuruppin
2. Direktor am Arbeitsgericht Martin Guth, Arbeitsgericht Eberswalde
- aus der Sozialgerichtsbarkeit:
1. Richter am Sozialgericht Dr. Bülow, Sozialgericht Neuruppin
2. Richter am Sozialgericht Lange, Sozialgericht Frankfurt (Oder)
3. Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baumann,
Landessozialgericht Potsdam
- aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit:
1. Richterin am Verwaltungsgericht Elisabeth Werres-Bleidießel,
Verwaltungsgericht Cottbus
2. Richterin am Verwaltungsgericht Annett Althans, Verwaltungsgericht
Frankfurt (Oder)
- aus der Finanzgerichtsbarkeit:
1. Richterin am Finanzgericht Dr. Susanne Tiedchen, Finanzgericht
Berlin-Brandenburg
2. Richter am Finanzgericht Eberhard Walker, Finanzgericht BerlinBrandenburg
- aus der Staatsanwaltschaft
1. Oberstaatsanwältin Elvira Klein, Staatsanwaltschaft Cottbus
2. Staatsanwalt Hans Georg Geiger, Staatsanwaltschaft
Frankfurt (Oder)
3. Staatsanwalt Joachim Desens, Staatsanwaltschaft Neuruppin
4. Staatsanwalt Klaus Deutschländer, Staatsanwaltschaft Neuruppin
(z.Zt. StA Potsdam)
- Landesrechnungshof
1. Direktor beim Landesrechnungshof Thomas Kersting
2. Richterin am Landgericht Dr. Beatrix Suffa
3. Richterin am Amtsgericht Bettina Leetz
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B. Mit dem Tag des Inkrafttretens des § 68 Abs. 3 Satz 2 BbgRiG in der Fassung
des Entwurfes zu Artikel 13 des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze (Landtagsdrucksache 6/2923) gelten für die beisitzenden Mitglieder die nachfolgenden
Regelungen:
I. Ständige beisitzende Mitglieder (§§ 67 Abs. 1 Satz 1, 69 Abs. 1 BbgRiG)
Als ständiges anwaltliches beisitzendes Mitglied wird Herr Rechtsanwalt Andreas
Wutzmer, Frankfurt (Oder), und als dessen Vertreter Herr Rechtsanwalt Dr. Jens
Peter Kroll, Frankfurt (Oder), bestimmt.
II. Nicht ständige beisitzende Mitglieder (§§ 69 Abs. 3, 96 Abs. 1 BbgRiG, § 5
Abs. 2 Satz 4 LRHG)
1. Allgemeine Regelungen
1.1.
Die nicht ständigen richterlichen Beisitzer (§§ 69 Abs. 3, 96 Abs. 1 BbgRiG, §
5 Abs. 2 Satz 4 LRHG) wirken an Verfahren aus dem betreffenden Gerichtsbzw. Geschäftszweig in der unter dem Punkt II.2 (Mitwirkungsliste) bestimmten Reihenfolge mit, die sich nach dem Eingangszeitpunkt der Verfahren richtet, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 68 Abs. 3 Satz 2 BbgRiG in der
Fassung des Entwurfes zu Artikel 13 des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und zur Änderung
weiterer Gesetze (Landtagsdrucksache 6/2923) bei dem Dienstgericht anhängig sind, sowie – anknüpfend daran – nach dem Eingangszeitpunkt der zukünftig eingehenden Verfahren; gehen Verfahren am selben Tag ein, so ist
die alphabetische Buchstabenfolge des Nachnamens und sodann des Vornamens der von dem Verfahren betroffenen Richterin bzw. des Richters
(Staatsanwaltes/Staatsanwältin, Mitgliedes des Rechnungshofes) maßgeblich.
1.2.
Bei Verfahren, bei denen das nicht ständig beisitzende richterliche Mitglied
nicht nach den §§ 69 Abs. 3, 96 Abs. 1 BbgRiG, § 5 Abs. 2 Satz 4 LRHG bestimmt werden kann, wirken die nichtständigen beisitzenden Richterinnen aus
der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der unter dem Punkt II.2.8 (Liste) bestimmten Reihenfolge mit; im Übrigen bestimmt sich die Mitwirkung nach Maßgabe
des Punktes II.1.1.
1.3.
Verfahren, welche dieselbe Richterin bzw. denselben Richter (Staatsanwältin/Staatsanwalt, Mitglied des Rechnungshofes) betreffen, gelten im Hinblick
auf die Mitwirkung als ein Verfahren; maßgeblich ist dabei das älteste Verfahren.
29
1.4.
Gehen mehr Verfahren ein als beisitzende Mitglieder auf der nachfolgenden
Liste aufgeführt sind, so beginnt die Bestimmung des beisitzenden Mitgliedes
wieder mit dem auf der Liste zuerst angeführten Mitglied.
1.5.
Für die Dauer des Verhinderungsfalles wird das verhinderte beisitzende Mitglied durch das auf der Liste nachfolgende beisitzende Mitglied und das zuletzt auf der Liste angeführte beisitzende Mitglied durch das auf der Liste zuerst angeführte Mitglied vertreten.
2. Mitwirkungsliste der beisitzenden Mitglieder
2.1. Verfahren aus der ordentliche Gerichtsbarkeit
1. Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Ulrike Phieler-Morbach,
Landgericht Potsdam
2. Richter am Amtsgericht Roger Schippers, Amtsgericht Oranienburg
3. Richtern am Landgericht Dr. Beatrix Suffa, Landgericht Cottbus
4. Richterin am Amtsgericht Bettina Leetz, Amtsgericht Potsdam
2.2. Verfahren aus der Arbeitsgerichtsbarkeit
1. Direktorin am Arbeitsgericht Karin Garske, Arbeitsgericht Neuruppin
2. Direktor am Arbeitsgericht Martin Guth, Arbeitsgericht Eberswalde
2.3. Verfahren aus der Sozialgerichtbarkeit
1.Richter am Sozialgericht Lange, Sozialgericht Frankfurt (Oder)
2. Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baumann, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
3. Richter am Sozialgericht Dr. Bülow, Sozialgericht Neuruppin
2.4. Verfahren aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit
1. Richterin am Verwaltungsgericht Elisabeth Werres-Bleidießel,
Verwaltungsgericht Cottbus
2. Richterin am Verwaltungsgericht Annett Althans, Verwaltungsgericht
Frankfurt (Oder)
2.5. Verfahren aus der Finanzgerichtsbarkeit
1. Richterin am Finanzgericht Dr. Susanne Tiedchen, Finanzgericht
Berlin-Brandenburg
2. Richter am Finanzgericht Eberhard Walker, Finanzgericht BerlinBrandenburg
30
2.6. Verfahren aus der Staatsanwaltschaft
1. Oberstaatsanwältin Elvira Klein, Staatsanwaltschaft Cottbus
2. Staatsanwalt Hans Georg Geiger, Staatsanwaltschaft
Frankfurt (Oder)
3. Staatsanwalt Joachim Desens, Staatsanwaltschaft Neuruppin
4. Staatsanwalt Klaus Deutschländer, Staatsanwaltschaft Neuruppin
(z.Zt. StA Potsdam)
2.7. Verfahren aus dem Landesrechnungshof
1. Direktor beim Landesrechnungshof Thomas Kersting
2. Richterin am Landgericht Dr. Beatrix Suffa
3. Richterin am Amtsgericht Bettina Leetz
2.8. Verfahren, die sich nicht den Punkten II.2.1. bis II.2.7 zuordnen lassen
1. Richterin am Verwaltungsgericht Annett Althans, Verwaltungsgericht
Frankfurt (Oder)
2. Richterin am Verwaltungsgericht Elisabeth Werres-Bleidießel,
Verwaltungsgericht Cottbus