Antrag auf Anschluss - Bayerische Rieswasserversorgung

Bayerische
Rieswasser versorgung
Auftragsbearbeitung
Zimmer 15
Telefon Nr. 09081/2102-112
Telefax Nr. 09081/2102-5012
Bayerische
Rieswasserversorgung
Oskar-Mayer-Str. 55
86720 Nördlingen
Name, Vorname und Anschrift des Antragstellers
_
Tel. Nr. privat
Tel. Nr. geschäftlich
Antrag
auf Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung
auf Änderung des bestehenden Wasseranschlusses
1.
Bezeichnung des Grundstücks
Gemarkung
Flurnummer
Stadt/Gemeindeteil, Straße, Hs. Nr.
PLZ, Ort
Grundstücksgröße m2
2.
Neuvermessung beantragt am
Grundstücksteilung erfolgt nicht
Herstellungsbeitrag
_
Für das oben genannte Grundstück wurde bereits ein Beitrag für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage entrichtet
3.
ja, am
Bescheid Nr.
nein
Genehmigung des Bauvorhabens
Das Bauvorhaben wurde genehmigt vom
Landratsamt
Donau-Ries
Dillingen
Weißenburg-Gunzenhausen
Datum
Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 70
Stadt/Gemeinde
Bayerische Bauordnung
Datum
Plan-Nr.
-1-
Az. Nr.
- 2-
-2-
4. Technische Ausführung
a) Auf dem Grundstück sind vorhanden oder geplant:
Zahl der Wohngebäude
mit
Vollgeschossen
Zahl der Betriebsgebäude
mit
Vollgeschossen
Die Gebäude enthalten
Wohnung / en
gewerbliche Räume
Umbauter Raum m³
Art des Gewerbes
Der Hausanschluss soll endgültig fertiggestellt werden bis
Geplanter Bezug des Neubaus
Terminabsprache mit der BRW mindestens 14 Tage vorher
b) Die Hausinstallation ist grundsätzlich durch einen autorisierten Handwerksbetrieb auszuführen.
Nach Abschluss der Arbeiten ist der Bayerischen Rieswasserversorgung (BRW) eine Bestätgung über die ordnungsgemäße Ausführung der Hausinstallation vorzulegen. Die einschlägigen
DIN-DVGW-Vorschriften sind einzuhalten.
Stempel der ausführenden Installationsfirma
Unterschrift des verantwortlichen Fachmannes
c) Brauchwasseranlage: Auf dem genannten Grundstück wird eine Regenwassernutzungsanlage
erstellt bzw. betrieben
nein
ja
zur Gartenbewässerung
zur Toilettenspülung
Wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen
oder betriebswirtschaftlichen Gründen erhebliche Schwierigkeiten bereitet bzw. besondere Maßnahmen erfordert, erklärt sich der Antragsteller bereit, die hierfür anfallenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlangen Sicherheit zu leisten.
Mir ist bekannt, dass die Verlegung der Anschlussleitung einschließlich Sandummantelung grundsätzlich durch die BRW erfolgt. Eigenleistungenen sind nur nach Absprache möglich. Vertragsgrundlage ist die Wasserabgabesatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung in der jeweils
gültigen Fassung.
Bitte einen Lageplan 1:1000 mit eingezeichneten Bauvorhaben beilegen!
Ort, Datum
Unterschrift des Antragsstellers
Unterschrift des Grundstückseigentümers
(falls abweichend vom Antragsteller)