«Partizipation ist aus Sicht der Verwaltung letztlich eine Frage der

eGov Präsenz
Fachzeitschrift des E-Government-Instituts
rends
2016–2025
«Partizipation ist aus Sicht der Verwaltung
letztlich eine Frage der Dienstleistungs­
erbringung. Man kann damit mehr Involve­
ment schaffen.» ‣ S. 14
Interview mit Bundesrat
Ueli Maurer ‣ S. 10
1 | 2016
Public
Value
E-Government-Institut
« We turn IT into Public Value ! »
e-government.bfh.ch
‣ Wirtschaft
1
Leitartikel
Alles bleibt anders – nach 15 Jahren ist dies die
letzte Ausgabe der «eGov Präsenz»
Prof. Dr. Reinhard Riedl
Wissenschaftlicher Leiter
Fachbereich Wirtschaft
Berner Fachhochschule
[email protected]
Generell sagt man, Menschen seien zu
optimistisch, was den Fortschritt in den
nächsten drei Jahren betrifft, und zu pessimistisch, was den Fortschritt in den nächsten zehn Jahren betrifft. Die «eGov Präsenz»
gibt es nun schon 15 Jahre. Mancher Traum,
den es damals noch gar nicht gab, hat sich
in dieser Zeit erfüllt. Dafür wurden einige
felsenfest begründete Erwartungen total
enttäuscht. Die «eGov Präsenz» wurde von
Dieter Spahni und Michael Gisler gegründet,
als Flaggschiff des damaligen Kompetenzzentrums E-Government, und hat seither
einige Veränderungen erlebt. Die Zeitschrift
wurde vor allem bunter, dicker und gelegentlich auch angriffiger. Viele wegweisende
Fachartikel wurden in ihr veröffentlicht,
ebenso wie das eine oder andere umstrittene Editorial, viele Entscheidungsträger –
EU-Vizepräsidenten, Schweizer Bundesratsmitglieder und Topmanager aus der Wirtschaft – standen im Interview Rede und Antwort, und seit einigen Jahren werden sogar
schräge Künstlerinterviews als Nudger fürs
Weiterdenken präsentiert. Wie viel das tatsächlich geholfen, who knows! Obwohl viele Visionen von damals sich nicht erfüllt
haben und heute teilweise sogar unrealistischer erscheinen als 2001, hat sich das Mantra vom Verschwinden des E-Government
(«aus E-Government wird Government»)
durchgesetzt. Wir anerkennen das und feiern in diesem Heft darum ein fröhliches
Begräbnis. Herzlichen Dank schon hier allen
Autoren, Lesern, Mitarbeitenden und Mitstreitern für 15 spannende Jahre!
Blick zurück und nach vorne
In der ersten Ausgabe trugen die beiden Beiträge aus der Forschung die Titel «Wissensmanagement im E-Government» (Autorin:
Maria Wimmer) und «Prozessmanagement als Grundlage für integriertes eGovernment» (Autor: Joel Meir). Zwei schöne Hoff nungen,
deren Umsetzung sich als schwierig erwies. Wissensmanagement
wird auch in Zukunft ein wichtiges, erstrebenswertes, aber schwierig zu erreichendes Ziel bleiben, und die Optimierung der Geschäft sprozesse eine zentrale Aufgabe der Verwaltungsentwicklung. Trotzdem wurde in der Zwischenzeit viel bewegt, und irgendwann
werden auch diese beiden Schwerpunkte breit umgesetzt sein.
Eine Zeitschrift einstellen ist immer auch ein Scheitern. Wir sind
daran gescheitert, die Begeisterung für die Frage zu wecken, wie
der Staat der Zukunft aussehen soll. Wir sind daran gescheitert, den
Wunsch nach mehr Fachwissen über E-Government anzustacheln.
Wir sind daran gescheitert, E-Government zu einer Causa Prima der
Verwaltungsentwicklung zu machen. Und wir sind daran geschei-
tert, bei den Organisationsverantwortlichen im Staat die Begeisterung für die Technik zu wecken und bei den Ingenieuren das Interesse für die Organisationsfragen des Staats zu wecken. Mit uns
sind auch unsere tollen Autoren ein bisschen gescheitert. Sie verfolgten oft genug noch visionärere Ziele oder begründeten unsere
Vision mit einem sauberen fachlichen Fundament, wofür wir ihnen
dankbar sind.
Man scheitert meist, weil man zuerst die Zukunft und anschliessend die Gegenwart verpasst. In unserem Fall gehört die Zukunft der
digitalen Transformation, das heisst der digitalen Vernetzung von
Wirtschaft, Verwaltung und Menschen. Schulrat und Schulleitung
der BFH haben deshalb beschlossen, das BFH-Zentrum «Digitale
Gesellschaft» zu gründen. In diesem Zentrum werden vier Departemente zusammenarbeiten und interdisziplinäre Teams bilden, um
sowohl in der Forschung als auch bei Dienstleistungen noch mehr
Qualität zu bieten und die Themen breiter zu bespielen. Selbstverständlich wird für das Zentrum die digitale Transformation des Staats
ein Schlüsselthema bleiben, das dann neu Digital Government heisst.
Aber wir werden uns auch mit der Transformation von Wirtschaft
und Gesellschaft beschäftigen. Eines wird dabei gleich bleiben, nämlich unsere Überzeugung, dass nur eine echt transdisziplinäre Denkweise dem Digitalisierungsthema gerecht wird. Oder anders gesagt:
Alles bleibt bei uns auch in Zukunft anders – hoffentlich immer
häufiger nicht nur als Wunsch, sondern auch in Wirklichkeit!
Mittelfristige Trends
Zukunft svorstellungen seien eigentlich Erinnerungen, betont
Matthias Horx in seinem jüngsten Buch. Was würde also besser
passen für ein fröhliches Begräbnis als das Thema Zukunft strends?
(Als wir das Thema auswählten, wussten wir zwar noch nichts vom
Ende der «eGov Präsenz», aber so passt es nun.) Was sind diese
Zukunft strends im E-Government?
Derzeit wird die Weiterentwicklung der Informatiknutzung durch
drei Trends geprägt: Internet of Things (IoT), Big Data und Plattformen.
Alle drei Bereiche sind sowohl kurzfristige Marketing-Hypes als auch
praktisch sehr relevante Mittelfristtrends, und sie stehen in Wechselwirkung zueinander. IoT steht einerseits für die Totalvermessung der
Welt in Echtzeit und anderseits für die zentrale Steuerung weit verteilter dezentraler Systeme. Messgeräte aller Art sollen überall installiert und über das Internet mit zentralen Datensammelstellen verbunden werden – und umgekehrt sollen alle Arten von Geräten über das
Internet gesteuert werden können. Bei Big Data geht es darum, aus
Daten möglichst viele Informationen herauszuziehen, das heisst, implizit in den Daten verborgene Informationen explizit zu machen. IoT
produziert für Big Data viele Daten und ermöglicht über Gerätesteuerung, z.B. von Ampeln, auch interessante Big-Data-Anwendungen. Bei
Plattformen geht es um Dienst-, Dokumenten- und Daten-Ökosysteme.
Sie sollen das Wiederverwenden, Migrieren und Kombinieren von
Diensten, Dokumenten und Daten ermöglichen, ein gemeinsames
Bearbeiten und den gemeinsamen Nutzen unterstützen und komplexe Organisationsstrukturen durch Queries ersetzen. IoT liefert den
Plattformen Daten, während Big Data es den Plattformen ermöglicht,
ihre Datenschätze kommerziell zu valorisieren.
2
Leitartikel
Im E-Government können IoT, Plattformen und Big Data für verwaltungsinterne Systemdienste genutzt werden, einerseits für
Echtzeitdienste wie die Verkehrssteuerung, die Warnung vor Naturkatastrophen und die Realisierung ambitiöser Energiesparziele mittels intelligenter verteilter Energiespeicherung, anderseits
für Analyse- und Planungsdienste zur Identifikation von Klientenbedürfnissen (Was wünschen sich Einwohner wirklich? Wo existieren Infrastrukturdefizite?), zur verbesserten Ressourcenverwaltung (insbesondere im Energiebereich) und zur Zukunftsplanung
(beispielsweise im Gesundheitswesen und in der Wirtschafts­
politik).
Langfristige Trends
Angesichts der Dauer von Veränderungszyklen in der Verwaltung
haben langfristige Trends mehr Bedeutung als kurzfristige. Ein
stabiler Langfristtrend in der Informatik ist die Weiterentwicklung
der Abstraktionen. Immer komplexere Systeme können auf hoher
Abstraktionsebene gesteuert werden. Ein zweiter stabiler Langfristtrend ist die Wechselwirkung von Informatik und Informatik­
nutzung. Die Kultur der Anwendungsbereiche beeinflusst die
­Informatik ebenso wie die Denkweise der Informatik die Anwendungsbereiche beeinflusst. Mehr noch, über den Umweg der Informatik beeinflussen sich die Anwendungsbereiche gegenseitig.
Beispielsweise verändert die private Gadgetkultur, Consumerization genannt, auch die Verwaltung wesentlich.
Für das E-Government bedeuten beide Trends unter anderem,
dass verwaltungsgerechte Lösungsbaukästen entstehen werden.
In der Folge wird das Konfigurieren und Integrieren von Standardlösungen das Implementieren massgeschneiderter Lösungen weitgehend ablösen, ausgenommen das Implementieren echter Innovationen. Die Standardisierung der Begriffssysteme wird dabei an
Bedeutung gewinnen. Aber auch ein integratives Maturitätsverständnis, das Technik und Organisationsstrukturen kombiniert,
wird sich weitgehend durchsetzen. Darüber hinaus wird die offene
Vernetzung von Daten, Diensten und Prozessen der Verwaltung und
der Wirtschaft Wirklichkeit werden. Auch werden neue, umfassende Reportingmöglichkeiten entstehen. Und so weiter, und so fort.
All dies hat in Teilen bereits angefangen, wie weitgehend es den
Staat aber verändern wird, ist noch nicht abzusehen.
Die Wahrscheinlichkeit von Fortune
Bei all diesen Zukunftsaussichten sollte man sich im Sinne von
Horx hinterfragen, ob dies denn nicht primär Erinnerungen sind.
Vielleicht bringt die Zukunft ja etwas Neues, das uns zu einem ganz
anderen Staatsverständnis als heute führen wird?! Beispielsweise
wenn das Triple-O - Open Data, Open Services, Open Processes Wirklichkeit wird und die Grenzen zwischen Staat, Gesellschaft und
Wirtschaft sich auflösen. Oder wenn die Kontrolle über Währungen
privatisiert wird, dafür aber der Staat neu entstehende Personendatenbanken betreibt. Und man sollte sich bewusst machen, dass
Innovationen in der Verwaltung nur mit Spitzenkräften möglich
sind, die nicht zuletzt Fortune besitzen.
Was diese Fortune fördert und was nicht, ist zwar erforscht, aber
kaum wissenschaftlich veröffentlicht. Auch die Romanveröffentlichungen zum Thema sind meist schon älteren Datums und thematisieren somit nicht die Herausforderungen der digitalen Transformation der Verwaltung. Eine zeitlos gute Voraussetzung für
Fortune ist aber sicher eine positive Grundeinstellung zur Verwaltung und ihren Mitarbeitenden. Nur wer davon ausgeht, dass die
meisten Verwaltungsmitarbeitenden gute Arbeit leisten wollen,
und eine Innovation so gestaltet, dass sie dieses Wollen unterstützt,
der darf auf Fortune hoffen. E-Government sollte deshalb zuallererst
als Enabler für noch bessere Verwaltungsarbeit konzipiert und
kommuniziert werden. Völlig kontraproduktiv dagegen ist es, der
Verwaltung die Wirtschaft als Vorbild zu empfehlen. Vorbilder sind
etwas für Kinder, und auch die suchen sich die Vorbilder selber. Die
Verwaltung braucht stattdessen Mitarbeitende, die Veränderung
wollen, können und tun!
Erlauben Sie mir zum Abschluss eine persönliche Bemerkung
dazu: Ich habe schon als Kind verordnete Vorbilder als empörend
empfunden, egal ob es sich um elitäre Patrizier, deklarierte Fach­
experten oder proletarische Führer handelte. Dagegen haben mir
gute Handwerker immer sehr gefallen, obwohl ich selber nie einer
werden wollte. Und heute geht es mir noch genauso: Verwaltungsmitarbeitende, die etwas bewegen, die die Produktivität der Verwaltung steigern, sie beeindrucken mich sehr. Dieses Commitment
zum Nutzen für die Menschen und die Wirtschaft, wie man es in
der Verwaltung an und ab erlebt, hat eine ureigene, faszinierende
Qualität: So sehr es sich im Ziel vom Unternehmertum unterscheidet, so gross sind die Ähnlichkeiten im Handeln. Ich bin deshalb
überzeugt davon, dass Digital Government sich darauf konzentrieren sollte, diese traditionellen Stärken der Verwaltung zu stärken.
Es ist das, was wir vom Staat wirklich brauchen! Den Rest kann man
getrost automatisieren.
Herzlichst, ihr Reinhard Riedl
PS: Das BFH-Zentrum Digitale Gesellschaft wird in Nachfolge der
eGov Präsenz eine Online Zeitschrift herausgeben. Wir sind derzeit
am Erarbeiten eines Konzepts, das den heutigen Bedürfnissen nach
sprachlicher Liquidität gerecht wird.
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4
Inhalt
«eGov Präsenz» 1/16
Magazinteil
Leitartikel
 1 Alles bleibt anders – nach 15 Jahren ist dies die letzte Ausgabe der «eGov Präsenz»
Prof. Dr. Reinhard Riedl
Zu dieser Ausgabe
 6 Redaktion «egov Präsenz»
Anja Gerzner
 8 Die Autorinnen und Autoren dieser Ausgabe
Interview
10 «Mehr Transparenz heisst nicht bessere Leistung, sondern nur mehr Aufwand.»
Ueli Maurer
14 «Man strebt von Anfang eine schweizerisch perfekte Lösung an, statt sie schrittweise
zu realisieren, und scheitert daran.»
Dr. Peppino Giarritta, Michael Keller
17 «Die Digitalisierung wird uns noch einige Jahre b
­ elasten.»
Franz Kummer, Erich Schweighofer
20 «Interessant waren immer die Figuren, die aus den Trends ausgebrochen sind.»
Patricia Kopatchinskaja
24 «E-Government muss weiterentwickelt werden»
Prof. Dr. Andreas Spichiger, Prof. Dr. Thomas Myrach
Kolumne
13 Backstreet Boys, Beatles, Bach
Prof. Dr. Jürg Römer
23 Good Practices und Bad Practices – nicht bei uns!
Prof. Dr. Reinhard Riedl
Veranstaltungen
27 eGov-Fokus: vielfältige Vorträge im Berner Rathaus
Anja Gerzner
28 Wie steht es ums E-Government in der Schweiz?
Rückblick auf das E-Government-Symposium 2015 in Bern
Prof. Dr. Konrad Walser
30 Veranstaltungsvorschau InfoSocietyDays 2016 –
Herausforderungen der digitalen Transformation
Jürg Lehni, Anna Faoro
E-Government Schweiz
32 E-Government Schweiz: neuer Fokus, neue Gesichter
Anna Faoro
5
Inhalt
10
Fachteil
Forschung / Analyse
17
34 Mehrwert schaffen durch Linked Open Data
Prof. Dr. Eduard Klein, Stephan Haller
36 Aufdeckung von SoD Risiken in internen Kontrollsystemen (IKS)
Daniel Kappeler
38 Digitale Transformation in der Verwaltung – Herausforderungen und Lösungsansätze
Lars Erdmann
40 Sicherheit, Nutzungskomfort und Datenschutz – die einzigen Erfolgsfaktoren einer nationalen eID?
Olivier Brian, Katinka Weissenfeld
43 Attente et réalité sur les données ouvertes: objectifs ambitieux et pratiques dysfonctionnelles
Sirko Hunnius, Grégoire Njacheun-Njanzoua
45 Digitalisierung der Bürgerbeziehung: vom formularbasierten Prozess zur digitalen Interaktion
Stephan Sutter
47 Open Data als erster Schritt zum Aufbau einer ­nationalen Dateninfrastruktur
André Golliez, Alessia C. Neuroni
50 Wenn das Internet tot ist – ein Blick in die Zukunft
Gérald Strub
Praxis – Schweiz
20
27
52 Die Post bringt ihr Kerngeschäft in die digitale Welt
Claudia Pletscher
55 E-Partizipation leicht gemacht
Martin Baumgartner
57 Der steinige Weg zum einheitlichen Personen­identifikator
Dr. iur. Esther Hefti, Angelina Dungga
59 Was trägt eine «vernetzte Verwaltung» dazu bei, dass E-Government selbstverständlich wird?
Thomas Schärli
61 Digitale Archivierung – informationeller Nexus?
Andreas Kellerhals
63 Werden GEVER-Systeme Standardsoftware? Was sind die Konsequenzen?
Dimitri Gebhard
65 Neue Digitalisierungsstrategien durch mehr ­Zielgruppenorientierung
Der neue Mix aus Pluralität und Gemeinsamkeit
Michael Prader, Dr. Georg Geyer
67 Die Digitalisierung der Politik in der Schweiz
Prof. Dr. Reinhard Riedl
Praxis – International
69 Smart Government – intelligent vernetztes R
­ egierungs- und Verwaltungshandeln
Prof. Dr. Jörn von Lucke
72 Landkreis Bergstrasse startet E-Government in Bestzeit
Gert Lefèvre, Philipp Martin, Petra Steffens, Thomas Wieland
74 Szenarien versus Hypes oder: Wie gestaltet man die Zukunft von Staatlichkeit?
Stefanie Köhl, Prof. Dr. Tino Schuppan
Ausblick/Rückblick
77 Ausblick: E-Government Themen im neuen BFH-Zentrum Digitale Gesellschaft
Prof. Dr. Reinhard Riedl
79Danksagung
Die Artikel spiegeln die persönliche Meinung des Autors/der Autorin und nicht die Meinung der Berner Fachhochschule wider.
Mitglied der
Die Berner Fachhochschule ist Mitglied der European
Foundation for Quality Management, EFQM
6
Zu dieser Ausgabe
Redaktion «eGov Präsenz»
Liebe Leserin, lieber Leser
Anja Gerzner
Chefredaktorin
eGov Präsenz
Fachbereich Wirtschaft
Berner Fachhochschule
[email protected]
«Die einzige Konstante im Leben ist die
Veränderung. Davor bleibt auch die ‹eGov
Präsenz› nicht verschont …», so begann ich
im Februar 2014 meinen ersten Text als
Chef redaktorin der «eGov Präsenz». Nun
beende ich den Satz mit den Worten: «… und
erscheint mit dieser Ausgabe zum letzten
Mal.» Sie halten das Heft 1/16 der «eGov Präsenz» zum Thema «Trends im E-Government» in den Händen und damit die letzte
Ausgabe, welche in diesem Format und mit
diesem Themenbereich erscheinen wird.
Ich bedanke mich herzlich bei allen Autoren und Autorinnen für ihren wertvollen
Beitrag, bei allen Besuchern von Veranstaltungen, die dann darüber berichteten, bei
allen Personen, die sich in den Interviews
den fachspezifi schen Fragen stellten, bei
allen Mitarbeitenden, die über relevante
Projekte der Berner Fachhochschule berichteten und diese somit einer breiteren Öffentlichkeit vorstellten, bei allen Partnern und
Inserenten, die dafür sorgten, dass die Qualität des Magazins zu jeder Zeit gewährleistet war, bei dem Herausgeber Prof. Dr. Reinhard Riedl für seine Tätigkeit und den immer
sehr geschätzten Input. Allen vielen Dank
für diese gute Zusammenarbeit.
Diese Veränderung soll aber nicht nur einen Verlust bedeuten,
sondern etwas Neues hervorbringen. Angesteuert wird ein
Online-Magazin im Rahmen des neuen BFH-Zentrums Digitale
Gesellschaft. Das Zentrum erarbeitet IKT-Lösungen und -Konzepte
für eine intelligente, sichere und faire Nutzung von Information in
allen Bereichen der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik.
Noch befindet sich das kommende Fachmagazin in der Konzeption.
E-Government soll aber einen Platz im Magazin finden, wie auch
Artikel in gewohnter Manier. Sie können mir nach wie vor Abstracts
per E-Mail einreichen. Ich nehme diese mit Freude entgegen.
Detaillierte Informationen finden Sie zu gegebener Zeit unter
wirtschaft .bfh .ch, oder kontaktieren Sie mich direkt unter
[email protected], und ich informiere Sie persönlich.
Ich wünsche Ihnen nun gute Unterhaltung beim Lesen dieser
besonderen Ausgabe.
Ihr starker
e-Government
Partner
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starker
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starker
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e-Government
Partner
e-Government
Partner
Erfahren
e-Government
Partner
Seit Jahren erhöhen unsere Lösungen die
Erfahren
Effizienz der Verwaltungstätigkeit und die
Erfahren
Seit
Jahrender
erhöhen
unsere Lösungen
die
Akzeptanz
Dienstleistungen
für die BürErfahren
Seit
Jahren
erhöhen
unsere Lösungen
die
Effizienz
der
Verwaltungstätigkeit
und
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und
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Mit Standardkomponenten
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Publireportage
Der Onlineschalter für Gemeinden
Die OneGov Cloud steht für E-Government in der Praxis. Mit dem Webauftritt von Rüti im Kanton
Zürich hebt jetzt die erste Gemeinde in die Cloud ab.
Eine moderne Gemeinde muss heute im Internet mehr als
einen blossen Webauftritt bieten können, ist René Baumann
überzeugt. Für den stellvertretenden Gemeindeschreiber von
Rüti ZH ist E-Government Gegenwart. «Bevölkerung und
Wirtschaft erwarten verstärkt die Möglichkeit zur Online­
interaktion rund um die Uhr, immer öfters auch mit mobilen
Geräten», sagt Baumann.
Das erfordert ein Onlineportal mit höchsten Sicherheitsstandards, um Datenschutz, Integrität und Systemverfügbarkeit
zu gewährleisten. Aber auch ein schlankes und einfach bedienbares Angebot mit Fokus auf Onlineformulare, Reservationen, Verzeichnisse und aktuelle Informationen. Die OneGov
Cloud bietet beides. Und ist dank einer kurzen Implementierungsphase schnell und kostentransparent in Betrieb, ohne
auf eine breite Auswahl an Funktionen verzichten zu müssen.
René Baumann,
stellvertretender Gemeinde­schreiber Rüti ZH
«Wie jede Gemeinde hatte Rüti ZH bisher einen einfachen
Webauftritt. Mit der OneGov Cloud h
­ aben wir jetzt auch
einen Online-Schalter für die effiziente und transparente
Abwicklung unserer Dienstleistungen.»
Individuell wie die Gemeinde
Seit Kurzem ist der neue Webauftritt der Gemeinde Rüti mit
der OneGov Cloud im Einsatz. Die rund 12 000 Einwohner
zählende Kommune hat für die südlich gelegenen Gemeinden
im Bezirk Hinwil eine Zentrumsfunktion inne. Nicht zuletzt
deshalb bietet sie ein breites Angebot an Infrastrukturen für
die Bevölkerung, Unternehmen und Vereine. Mit der OneGov
Cloud kann Rüti diese Funktion nun noch stärker wahrnehmen und ihre umfassenden Dienstleistungen als Gemeinde
im Internet besser anbieten.
Die Basis der OneGov Cloud bildet ein benutzerfreundliches
Onlinesystem, welches je nach Bedarf mit Formularen für die
täglichen Dienstleistungen der Gemeinde ergänzt wird. Das
Onlineportal ist daher mehr als nur eine Website, mit welcher
die Gemeinde im Internet präsentiert wird. Die zahlreichen
Formularfunktionen können individuell angepasst werden
und machen aus dem Webauftritt einen Onlineschalter, mit
dem die Dienstleistungen der Verwaltung rund um die Uhr
angeboten werden.
Ein integriertes Ticketsystem und Webservice-Schnittstellen
sorgen dafür, dass die über die Website eingegangenen Daten
schnell, übersichtlich und ortsunabhängig von den Mitarbeitern der Verwaltung bearbeitet werden können. Das vereinfacht nicht nur die internen Abläufe, sondern erhöht auch die
Qualität der Dienstleistungen.
Transparente Kostenstruktur
Die OneGov Cloud wird zu einem monatlichen Fixbetrag als
«Software as a Service» abgerechnet. Durch den Betrieb in der
sicheren Cloud entfallen für die Gemeinde Aufwände für die
Infrastruktur und deren Support. Für den sicheren Zugang
sorgen eine 2-Authentifizierung mit YubiKey und ein zertifiziertes Schweizer Rechenzentrum.
Der Onlineschalter mit seiner umfassenden Funktionalität
versteht sich als Gesamtpaket. Derzeit stehen ein Reservationsmodul für Tageskarten und Liegenschaften, Verzeichnisse
für Vereine, Firmen und Personen sowie der Zugang zu Informationen über Themen zur Verfügung. Ebenso im Standardset der OneGov Cloud inbegriffen sind unter anderem der
barrierefreie Zugang, die Möglichkeit zur Onlinebezahlung,
ein Veranstaltungskalender, die Webstatistik und das Publizieren von Nachrichten.
Gemeinschaft für E-Government
Die OneGov Cloud ist nicht nur ein attraktives Angebot für
Gemeinden, sie ist auch Teil einer Gemeinschaft von Kunden,
Herstellern und Partnern, welche über den Verein OneGov.ch
organisiert sind. Diese Interessengruppe ermöglicht den aktiven Informationsaustausch mit anderen Gemeinden und eine
aktive Mitgestaltung.
Testen Sie den Onlineschalter für Gemeinden, und besuchen
Sie uns auf www.onegovcloud.ch.
Fabian Reinhard,
Managing Partner, Seantis GmbH
«Die OneGov Cloud funktioniert einfach. Somit kann sich
die Gemeinde auf das konzentrieren, was zählt: einfaches
Bereitstellen von Informa­t ionen und das Anbieten von
Dienstleistungen im Internet.»
Seantis GmbH
Fabian Reinhard
Tel. +41 41 511 22 50
[email protected]
www.onegovcloud.ch
8
Zu dieser Ausgabe
Die Autorinnen und Autoren dieser Ausgabe
Martin Baumgartner
Leiter eGovernment
Verwaltungsrechenzentrum AG St. Gallen (VRSG)
martin.baumgartner
@vrsg.ch
Olivier Brian
Wissenschaftlicher
Mitarbeiter
Fachbereich Wirtschaft
Berner Fachhochschule
[email protected]
Angelina Dungga
Wissenschaftliche
Mitarbeiterin
E-Government Institut
Berner Fachhochschule
[email protected]
Lars Erdmann
Business- und IT-Beratung
Q_PERIOR
Partner Technologie
und Innovation
lars.erdmann
@q-perior.com
Anna Faoro
Kommunikationsverantwortliche
E-Government Schweiz
Dimitri Gebhard
Bereichsleiter
APP Unternehmensberatung AG
[email protected]
Anja Gerzner
Chefredaktorin
eGov Präsenz
Fachbereich Wirtschaft
Berner Fachhochschule
[email protected]
Dr. Georg Geyer
CEO
Information Factory AG,
Zürich
georg.geyer
@information-factory.com
André Golliez
Präsident
Opendata.ch
golliez
@opendataconsulting.ch
Dr. iur. Esther Heft i
Juristische Sekretärin mbA
Staatskanzlei des Kantons
Zürich
esther.heft [email protected]
Stephan Haller
Dozent
E-Government Institut
Berner Fachhochschule
[email protected]
Sirko Hunnius
Institute for eGovernment
(IfG.CC)
Employé scientifique
[email protected]
Daniel Kappeler
ICT Consultant
WIB Solutions AG
[email protected]
Andreas Kellerhals
Direktor
Schweizerisches
Bundesarchiv
andreas.kellerhals
@bar.admin.ch
Prof. Dr. Eduard Klein
Kompetenzteamleiter
E-Government Institut
Berner Fachhochschule
[email protected]
Stefanie Köhl
Organisation: IfG.CC –
Institute for eGovernment
Potsdam
Wissenschaftliche
Mitarbeiterin
[email protected]
Gert Lefèvre
stv. Abteilungsleiter
Moderne Verwaltung
E-Government und IT
Kreis Bergstrasse
gert.lefevre
@kreis-bergstrasse.de
Prof. Dr. Jörn von Lucke
Universitätsprofessor
und Direktor
The Open Government
Institute (TOGI) an der
Zeppelin Universität
Friedrichshafen
[email protected]
9
Zu dieser Ausgabe
Philipp Martin
Projektleiter
E-Government
Fraunhofer FOKUS
philipp.martin
@fokus.fraunhofer.de
Alessia C. Neuroni
Leiterin Schwerpunkt
Open & Linked Data
E-Government Institut
Berner Fachhochschule
[email protected]
Grégoire NjacheunNjanzoua
Institute for eGovernment
(IfG.CC)
Employé scientifique
njacheun.gregoire
@gmail.com
Claudia Pletscher
Leiterin Entwicklung und
Innovation
Die Schweizerische Post
[email protected]
Michael Prader
Geschäft sleitung
Information Factory AG,
Zürich
michael.prader
@information-factory.com
Prof. Dr. Reinhard Riedl
Wissenschaftlicher Leiter
Fachbereich Wirtschaft
Berner Fachhochschule
[email protected]
Prof. Dr. Jürg Römer
Fachbereichsleiter
Wirtschaft
Berner Fachhochschule
[email protected]
Thomas Schärli
Geschäft sleiter schärli
share, Mitglied mehrerer
eCH-Fachgruppen
thomas.schaerli
@gmail.com
Petra Steffens
Leiterin Business
Development
E-Government
Fraunhofer FOKUS
petra.steffens
@fokus.fraunhofer.de
Gérald Strub
Kommunaler Beauftragter
für E-Government
in den Kantonen Aargau
und Luzern
Gemeindepräsident
Boniswil am Hallwilersee
gerald.strub
@strubpartner.ch
Stephan Sutter
ti&m AG, CTO Bern
[email protected]
Prof. Dr. Konrad Walser
Dozent/Senior Researcher
Fachbereich Wirtschaft
Berner Fachhochschule
[email protected]
«… und im neuen Online-Magazin vielleicht Sie?»
Katinka Weissenfeld
Wissenschaftliche
Mitarbeiterin
Fachbereich Wirtschaft
Berner Fachhochschule
katinka.weissenfeld
@bfh.ch
Thomas Wieland
Abteilungsleiter Moderne
Verwaltung, E-Government
und IT
Kreis Bergstrasse
thomas.wieland
@kreis-bergstrasse.de
10
Interview
«Mehr Transparenz heisst nicht bessere Leistung,
sondern nur mehr Aufwand.»
Bundesrat Ueli Maurer spricht über die Bedeutung von E-Government für den Wirtschaftsstandort Schweiz,
E-Government in der öffentlichen Verwaltung, internationale Zusammenarbeit und Cybersecurity.
Interview: Reinhard Riedl
Wie wichtig ist das E-Government für den Wirtschaftsstandort Schweiz?
Eine gut ausgebaute Infrastruktur mit verfügbaren digitalen
Dienstleistungen der Verwaltung (MwSt.-Abrechnung, elektronische Zolldeklaration etc.), inkl. der dazugehörigen gesetzlichen
Grundlagen (z.B. Datenschutzgesetz, Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste), ist ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil.
E-Government-Schnittstellen zwischen Unternehmen und den
Behörden reduzieren den Aufwand und beschleunigen den Prozess
auf beiden Seiten.
Welche Herausforderungen und welchen Nutzen bringt
E-Gov­ernment für die Verwaltung?
Für die Verwaltung ist insbesondere die bereichsübergreifende
Abwicklung eine Herausforderung. Hier ist noch Optimierungspo-
tenzial vorhanden. Wenn man dieses ausschöpfte, würde das auch
der Wirtschaft einen spürbaren Nutzen bringen. Ansonsten liegt
der Nutzen in den gleichen Bereichen wie in der Wirtschaft. Zum
Beispiel wäre eine manuelle papiermässige Bearbeitung im Bereich
der Zolldeklaration nicht mehr machbar.
Wäre mehr Zusammenarbeit im Schweizer E-Government wünschenswert, oder ist es besser, wenn alle Akteure ihre Autonomie nutzen und ihre jeweils eigenen Lösungen entwickeln?
Mehr Zusammenarbeit ist hauptsächlich in der Bereitstellung
von Basisinfrastrukturen und in der Definition der Rahmenbedingungen notwendig. Eine Interoperabilität kann nur über standardisierte Schnittstellen garantiert werden. Bezüglich der Entwicklung
von Lösungen bin ich der Meinung, dass die Akteure ihre Handlungsfreiheit beibehalten sollen. Die Kantone stehen hier in einem
gewissen Standortwettbewerb, der durchaus seine positiven Seiten
hat.
Quelle: VBS/DDPS
Quelle: VBS/DDPS
Bundesrat Ueli Maurer
Von 1978 bis 1986 war Ueli Maurer Gemeinderat von Hinwil. Von
1983 bis 1991 war er im Kantonsrat von Zürich, in seinem letzten
Amtsjahr als Ratspräsident. Ueli Maurer wurde 1991 in den Natio­
nalrat gewählt. In seiner Amtszeit als Präsident der SVP Schweiz
von 1996 bis 2008 etablierte sich die SVP als wählerstärkste
Partei der Schweiz. Am 10. Dezember 2008 wurde Ueli Maurer
in den Bundesrat gewählt. Von 2009 bis 2015 war er Vorsteher
des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Seit 2016 ist er Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EDF).
12
Interview
Sollte die Schweizer Verwaltung die internationale Zusammenarbeit anstreben? Und wenn ja, mit wem?
Eine internationale Zusammenarbeit ist sinnvoll bei der Definition von Daten- oder technischen Schnittstellen, bei Basisinfrastrukturen wie elektronische Identitäten, die auch im Ausland
genutzt und anerkannt werden müssen. Für die anderen Fälle sehe
ich den Mehrwert nicht: Die Berührungspunkte zwischen den E-Government-Parteien in der föderalen Schweiz und diejenigen im
Ausland sind doch sehr unterschiedlich.
Was tun der Bund und insbesondere das VBS, um die Cybersecurity der Schweiz zu gewährleisten?
Die nationale Cyberstrategie (NCS) wurde erarbeitet. Die Umsetzung läuft gemäss dem verabschiedeten Masterplan, auch mit Beteiligung des VBS. Parallel dazu erarbeiten wir das Informationssicherheitsgesetz (ISG).
Die Wirtschaft setzt immer mehr auf Big Data. Sollte der
Bund Big Data vermehrt selber nutzen? Und wenn ja, wo?
die Wirtschaft und die Behörden befähigen, Aussagen zu möglichen
Trends in verschiedenen Betrachtungsbereichen zu machen. Mehr
Big Data im Bund wird nach Snowden nicht immer nur positiv aufgefasst.
Transparenz ist immer wieder ein Thema. Braucht es im
­Verwaltungshandeln mehr Transparenz als bisher?
Nein. Mehr Transparenz heisst nicht bessere Leistung, sondern
nur mehr Aufwand ohne Mehrwert. Die vorhandenen gesetzlichen
Grundlagen genügen vollauf.
Unsere traditionelle Abschlussfrage: Wie wird sich die
Schweiz in den nächsten 25 Jahren durch die Digitalisierung
verändern?
Zu einem Bereich, der sich fast täglich verändert, eine Prognose
für die nächsten 25 Jahre zu stellen, ist nicht möglich. Ich befürchte, dass sich mit der Digitalisierung das Zusammenleben, die persönlichen Kontakte etc. verschlechtern. Die Herausforderung, hier
eine Balance zu finden, ist für die Gesellschaft von grosser Bedeutung.
Herzlichen Dank für das Gespräch!
Der Bund war einer der ersten Anwender von Big Data. Das Bundesamt für Statistik erhebt seit Jahren statistische Daten, welche
Quelle: VBS/DDPS
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Kolumne
Backstreet Boys, Beatles, Bach
Prof. Dr. Jürg Römer
Fachbereichsleiter
Wirtschaft
Berner Fachhochschule
[email protected]
Als meine damals dreizehnjährige Tochter Mitte der Neunzigerjahre mit ihrer gleichaltrigen Freundin zum Konzert der Backstreet Boys ins «National» pilgerte, war die
Gruppe gerade in Mode gekommen. Von
cleveren Managern zusammengestellte Boygroups lagen in jener Zeit im Trend und erfreuten die Mädchenherzen, was sich in für
uns Eltern schwer verständlichem Gekreische äusserte. Wir hatten wohl dieselben
Lautäusserungen in unserer Jugend an Konzerten der Beatles oder Rolling Stones bereits
vergessen. Ginge ich heute die Backstreet
Boys oder Take That hören, träfe ich wohl
vorwiegend auf die Generation meiner Kinder, gealtert mit ihren Boys. In einem Konzert der noch mehr gealterten Rolling Stones,
des über achtzigjährigen Leonard Cohen,
von Bob Dylan oder Polo Hofer sind einige
noch älter als ich. Neben mir sitzt oder steht
die Generation meiner Kinder, und auch die
Enkel sind dabei. Sind nun die Rolling Stones
im Trend? Hat kein Paradigmenwechsel von
Dylan und Polo zu den Backstreet Boys unserer Kinder oder zu Lo und Leduc unserer
Enkel stattgefunden?
Trend or no trend, that is the question
Trends werden nicht nur in der Musik, sondern auch im E-Government ausgerufen. Wenn das nicht reicht, sind es Megatrends oder
Paradigmenwechsel: Seamless E-Government, Services-on-Demand, Gamification, User-centered Design, One-Stop-Modell, Big
Data, Generation X, Y, Z (wo fahren wir nun fort?), agiles irgendetwas.
Ein begriffliches Getöse wird veranstaltet, wogegen jedes RollingStones-Konzert ein lyrischer Abend ist. Laut Duden ist ein Trend
eine «über einen gewissen Zeitraum bereits zu beobachtende, statistisch erfassbare Entwicklung oder Entwicklungstendenz». Thomas S. Kuhn prägte 1962 den Begriff des Paradigmenwechsels als
Wandel grundlegender Rahmenbedingungen für eine wissenschaftliche Theorie. Ein bestehendes Paradigma, verstanden als Komplex
von Begriffsbildung, Beobachtung und Instrumenten, wird abgelöst
durch ein neues.*
Ist E-Government nun eine kontinuierliche Abfolge von Trends
oder Megatrends oder – noch besser – ein mehrmals jährlich (nämlich an jedem Symposium) stattfindender Paradigmenwechsel, der
Anbruch eines neuen Zeitalters, das alles vorher Gebräuchliche über
Bord wirft und mit neuen Schiffen, neuen Steuerinstrumenten, aber
natürlich der gleichen, allerdings neu erzogenen, Mannschaft zu
neuen Ufern aufbricht?
Seamless E-Government zum Beispiel umschreibt die sicher
wünschbare Vermeidung von Medienbrüchen. Die Gamification der
Onlinesteuererklärung würde wohl weder die Freude am Ausfüllen
* Kuhn, T. S.: Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen. Suhrkamp, Frankfurt
am Main, 1976, S. 57 (Übers. von The Structure of Scientific Revolutions).
noch diejenige an der vierteljährlich eintreffenden Rechnung vergrössern. Fast alle E-Government-Fachleute verkünden seit über
20 Jahren, dass ein sauberes Identity- und Access-Management
(IAM) unabdingbar für vernünft iges E-Government und EBusiness
sei. Die Generationen X, Y und Z, alle in meiner Familie vertreten,
widersetzen sich diesem Trend. Mein solitärer SuisseID-Stick liegt
staubgeschützt in einer Schachtel. Er wird so häufig gebraucht, dass
ich jedes Mal überlegen muss, wo er ist, wenn ich schauen will, ob
die ID noch nicht abgelaufen ist. Ein Paradigmenwechsel oder auch
nur ein Trend zu besserem IAM zeichnet sich nicht einmal an klaren
Föhntagen am Horizont ab. Mit Facebook-, Google- und Amazon-ID
ist man offenbar zufrieden.
Von Abacus und Bach zu Computer und den Beatles
Zweifelsohne ist die Verfügbarkeit und Nutzung immer besserer
Informationstechnik ein sehr grosser Schritt und kann wohl als
Paradigmenwechsel bezeichnet werden. Die Entwicklungen, welche
die neue Technologie erlaubte, waren und sind Trends. Was damit
angestrebt und zum Teil erreicht wird, sind Dinge, die schon seit
langer Zeit als wünschbar gelten. Dank IT können wir viel mehr
Daten in kürzerer Zeit verarbeiten und Entscheiden zugrunde legen.
Daten wurden allerdings schon im Altertum auf Kerbhölzer, Quipus
(Knotenschnüre der Inka) oder Tontafeln aufgezeichnet und seit
1000 v. Chr. mit dem Abacus verarbeitet. Genauso hat sich die Rockmusik aus europäischen und afrikanischen Wurzeln entwickelt,
die Beatles haben Bach ebenso zitiert wie indische Musik. Rockmusik ist zum Trend geworden, ja hat viele Trends hervorgebracht.
Gutes bleibt beständig, auch wenn dafür kein neuer Trend ausgerufen werden kann. Die Bestrebungen, die Nutzer ins Zentrum zu
stellen, anwenderfreundliche Dienstleistungen anzubieten und
Medienbrüche zu vermeiden, sind wie gute Musik. Sie finden immer
Interessierte, werden weiterentwickelt, Neues entsteht aus alten
Wurzeln, auch ohne schrille Proklamationen von Paradigmenwechseln. Im Gegenteil: Wenn wir auf das Erfinden immer neuer Begriffe verzichten, die nur eingeweihte Kreise verstehen, werden wir mit
Bemühungen, sinnvolle Trends anzustossen, mehr Erfolg haben als
mit der Aufblähung des Insiderwörterbuchs.
14
Interview
«Man strebt von Anfang eine schweizerisch perfekte
Lösung an, statt sie schrittweise zu realisieren, und
scheitert daran.»
Dr. Peppino Giarritta, Leiter der Stabsstelle E-Government des Kantons Zürich, und Michael Keller, Leiter E-Govern­
­ment der Stadt Zürich, im Gespräch über Informatik in der Verwaltung, das Thema Partizipation, E-Government-Projekte und die Stärken des Schweizer E-Governments aus Sicht der Stadt und des Kantons Zürich.
Interview: Reinhard Riedl
Inwiefern verbessert die Informatik die Verwaltung?
Peppino Giarritta: Informationstechnologien sind dazu da, um
Abläufe zu verbessern, Prozessketten zu verlängern, die Leute besser einzubeziehen. Die Informatik schafft neue Möglichkeiten in
der Kommunikation. Der Nutzen, den sie mit sich bringen kann,
geht aber weit darüber hinaus. Das wirklich Spannende ist, dass
die Anspruchs­t räger generell viel stärker in die Leistungserbringung einbezogen werden können und damit auch das Verwaltungshandeln verändert werden kann.
Michael Keller: Informatik unterstützt die Verwaltung in ihrer
Arbeit. Sie kann Prozesse automatisieren, so dass die Mitarbeitenden
sich den Aufgaben widmen, die nicht automatisiert werden können
oder sollen: beispielsweise Themen im zwischenmenschlichen
Bereich. Gleichzeitig ist Digitalisierung immer auch eine Frage der
Kosten-Nutzen-Abwägung: nicht in jedem Fall lohnt sich die Investition in die Technik.
Peppino Giarritta: Dazu fällt mir ein Beispiel ein: das Passbüro.
Pässe sind nun mal physisch. Irgendwann kommt der Punkt, an
dem man ins Passbüro gehen muss. Was die Informatik geschafft
hat bzw. die Leute, die die Informatik einsetzen, ist, dass der ganze
Prozess von der Information über die Terminfindung bis zur Ab­
wicklung vor Ort aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer extrem verschlankt wurde. Das ist ein Beispiel für einen Fall, bei dem nicht
alles online gemacht wird, aber die Wertschöpfung dennoch durch
die Informatik verbessert wurde.
Was ist die Mission Ihrer Amtsstellen?
Michael Keller: Die Fachverantwortlichen mit den richtigen In­
strumenten zu unterstützen. Das Verständnis für die IT zu besitzen
und zu vermitteln. Wir erleben es in vielen Projekten: Man weiss
zwar, dass man etwas verändern möchte, aber man weiss nicht,
wie. Hier zu helfen, ist die Mission der OIZ. Wir unterstützen die
Verantwortlichen dabei, ihre Geschäftsprozesse mit der Informatik
zu optimieren.
Peppino Giarritta: Unsere Zukunftsvorstellung ist, dass der Kontakt mit der Bevölkerung und der Wirtschaft effizienter, einfacher
und bürgernäher respektive unternehmensnäher wird. In Zukunft
sollten im Kanton Zürich alle das Recht haben, elektronisch kommunizieren zu können, wenn sie das wollen und sofern das überhaupt Sinn macht.
Wie sehen Sie das Thema Partizipation?
Michael Keller: Es gibt zwei Bereiche. Der eine Bereich umfasst
die Befragung zu einer Dienstleistung oder das Abholen eines direkten Feedbacks zu etwas, was man macht. Das funktioniert online
sehr gut. Der andere Bereich betrifft das Politische. Dort sehen wir,
dass es eine Kombination von online und offline ist, die gut funk­
tioniert. Die Onlinepartizipation kann helfen, gewisse Themen
vorzuselektionieren, die man nachher offline, also in Debatten vor
Ort, vertieft. Wir haben so etwas mit Stadtdebatten durchgeführt.
Das ist gut angekommen.
Peppino Giarritta: Partizipation ist aus Sicht der Verwaltung
letztlich eine Frage der Dienstleistungserbringung. Man kann damit
mehr Involvement erreichen. Ein spannendes Beispiel ist für mich,
dass bei Open Data ganz neue Formen von Austausch stattfinden.
Das ist auch Partizipation. Ich habe schon beobachtet, dass Fachpersonen aus der Verwaltung aufblühen, weil sie nicht als Beamten
wahrgenommen werden, sondern interessierte Leute teilhaben
lassen können.
Herr Giarritta, was ist das beste E-Government-Projekt der
Stadt Zürich?
Peppino Giarritta: Das Beste ist auch immer eine heikle Frage:
Die Stadt Zürich hat als eine der Ersten eine Open-Data-Initiative
lanciert. Damit hat sie etwas Neues erreicht, hat das Thema auch
erschlossen, hat die wenigen Ressourcen gut bündeln können. Das
macht mich schon ein bisschen neidisch, auch der Erfolg und die
Breitenwirkung. Ich hoffe, dass auch der Kanton Projekte mit solch
einer Ausstrahlung machen kann.
Herr Keller, was macht Sie neidisch an den E-Government-Projekten des Kantons?
Michael Keller: Was ich gut finde, ist die durch den Kanton initiierte E­Government Partnerschaft zwischen dem Kanton und den
Zürcher Gemeinden (www.egovpartner.zh.ch). Sie ist eine Chance
und hilft uns als Stadt und auch den Gemeinden gemeinsam Vorhaben umzusetzen. Dank der Partnerschaft kann die Verwaltung
auf die Hilfe eines politisch abgestützten Gremiums zählen. Auch
Stadträte und Kantonsräte haben das wahrgenommen und unter­
stützen es. Es ist eine Möglichkeit, um unkompliziert neue Ideen
15
Interview
und Vorhaben einzugeben und zu schauen, was für eine Rückmel­
dung sie bekommen
Was war aus Ihrer Sicht das beste E-Government-Projekt, das
es in der Schweiz je gab?
Michael Keller: eUmzugZH könnte es werden, E­-Voting hätte es
sein können. Das ganze Gebäude und Wohnungs­register­-Thema ist
sehr nützlich für Bund, Kantone und Gemeinden, eingesetzt wird
es aber noch nicht durchgehend.
Gesamtschweizerisch ist die Stan­dardisierung durch eCH sicherlich einer der besten und wichtigsten E-­Government­-Vorhaben.
Peppino Giarritta: Das hast du schön gesagt. Für mich war auch
die Registerharmonisierung ein grossartiges Projekt. Sie ist ein
Basisprojekt für viele andere Projekte, beispielsweise für eUmzug,
und sie hat sehr viel ausgelöst und in ihrem Umfeld sehr viel geschaffen – neben den blanken Nerven. Insbesondere der Datenaustausch über SEDEX ist schliesslich Dank der Registerharmonisierung stark vorangetrieben worden. Ich wünsche mir in Zukunft
mehr solche grosse, zentrale Vorhaben mit Strahlkraft.
Was könnte so ein Projekt mit Strahlkraft sein?
Peppino Giarritta: Zum Beispiel die eID, wenn man sie konsequent verfolgt und wenn man auch einen politischen Auftrag so
formulieren kann, dass er ausstrahlt. Die eID gäbe Signalwirkung …
Michael Keller: Aber nur, wenn ich sie mit meinem Smartphone
nutzen kann und wenn sie mich als Bürger keinen Franken kostet.
Gibt es noch andere mögliche Projekte mit Strahlkraft?
Peppino Giarritta: Ein Beispiel wäre die Einbürgerung. Wenn
man es schafft, einen Einbürgerungsprozess über alle Ebenen durchgängig zu designen, ist das vielleicht weniger eine Basisleistung,
aber es ist eine Errungenschaft in Bezug auf Kooperation. Solche
Kooperationsprojekte können als Muster dienen und ausstrahlen.
Solche Vorhaben finde ich wichtig.
Michael Keller: Stipendiengesuche. Etwas, was es den Gesuchs­
stellenden vereinfacht. Heute machen sie zuerst ein Stipendien­ge­
such beim Kanton, dann machen Sie das Gleiche nochmals bei der
Stadt. Sie müssen alles noch mal einreichen. Dann reichen sie es
vielleicht noch bei einer Stiftung ein. Hier könnte man die Prozesse
über die föderalen Stufen optimieren, zum Nutzen des Endkunden,
aber schlussendlich auch zum Nutzen der Verwaltung, die die Daten
zu verarbeiten haben. Baugesuche hätten ein ähnliches Potential.
Dr. Peppino Giarritta
Michael Keller
Seit Oktober 2009 leitet Peppino Giarritta die Stabsstelle E-Govern­
ment. Zusammen mit seinem Team ist er verantwortlich für die strategische Ausrichtung, Entwicklung und Umsetzung von E-Government im Kanton Zürich.
Vor seinem Eintritt in die Staatskanzlei arbeitete er im kantonalen
Steueramt, wo er die Abteilung Projekte leitete und als Programmleiter die Modernisierung der Informatikanwendungen vorantrieb.
Davor war er mehrere Jahre in der Privatwirtschaft als Berater für
öffentliche Verwaltungen und Energieversorger tätig. Peppino Giarritta hat an der Universität Zürich Physik studiert und promoviert
und zudem die Weiterbildung als Wirtschaftsingenieur FH absolviert.
Seit Oktober 2012 ist Michael Keller Leiter E-Government/eZürich
der Stadt Zürich.
In seiner vorherigen Funktion als Business-Development-Manager
bei Abraxas hatte er Einsitz in verschiedenen Gremien von Bund und
Kantonen, die an neuen Ansätzen der «vernetzten Verwaltung» arbeiten, um die Zusammenarbeit über die föderalen Stufen hinweg
zu optimieren. Michael Keller wechselte nach einer technischen
Lehre als Elektroniker in den Verkauf und war anschlies­send während
mehrerer Jahre als Marketingleiter, Produktma­nager und Berater bei
internationalen und Schweizer IT-Firmen tätig. Daneben bildete er
sich als Technischer Kaufmann weiter und erlangte den Master in
Innovations Engineering an der Zürcher Hochschule für Technik.
16
Interview
Eine in einem eGov Fokus präsentierte Vision des Bundesamts
für Justiz lautet: Ab 2030 gibt es nur noch drei Kernregister in der
Schweiz: eines für natürliche Personen, eines für rechtliche Perso­
nen und eines für Objekte.
Peppino Giarritta: Ich denke, das ist nicht realistisch. Und es ist
auch riskant, so etwas als Vision herauszustreichen. Wenn die Vision das Register ist und alle Energie gebraucht wird, um die Register zusammenzuführen, spüren die Bürgerinnen und Bürger gar
nichts. Dann werden alle Ressourcen absorbiert, um eine generalstabs­mässige Übung zu machen. Am Schluss hat man zwar ein
grosses Zentralregister geschaffen, aber man hat auf dem Weg dorthin vielleicht auch viel Kulturschaden angerichtet, und entsprechend werden Folgeprojekte torpediert. Ich bin eher der Meinung,
dass man das Potenzial der Zusammenarbeit zwischen föderalen
Strukturen ausschöpfen sollte.
Was sind aus Ihrer Sicht die besonderen Stärken des
­Schweizer E-Governments?
Peppino Giarritta: Wir haben topqualifizierte Leute in der Verwal­
tung. Das merke ich immer wieder, wenn ich mit ihnen ins Gespräch
komme: Die Leute haben wirklich etwas auf dem Kasten. Das muss
man nutzen. Ich glaube, unsere Stärke ist auch unser Aushandlungsund Entscheidungsprozess. Wenn wir den entwickeln und perfek­
tionieren, bekommen wir über alle Bereiche hinweg von jedem Mitarbeiter ein persönliches Involvement. Jeder ist betroffen, jeder ist
beteiligt. Das System der Beteiligung führt zwar zu einer gewissen
Trägheit im Fortschritt, ich würde das aber als Stärke anschauen und
nicht ändern.
Michael Keller: Ich glaube die Zusammenarbeit funktioniert gut.
Wir müssen lediglich aufpassen, dass wir Projekte nicht zu gross
dimensionieren. Es macht mehr Sinn, vorerst den Projektscope
­etwas kleiner zu fassen und in einem zweiten Schritt gesamtschweizerisch zu skalieren (Beispiel: eUmzugZH - eUmzugCH).
Peppino Giarritta: Das ist vielleicht noch wichtig. Es fehlt uns
manchmal eine gewisse Unverfrorenheit. Das Abstimmen und das
Perfektionieren hemmen einen teilweise auch. Es braucht auch Mut
zu einem Wurf. Es braucht etwas Unternehmerisches, ohne fahrlässig Risiken einzugehen.
Was kann die Stadt Zürich von den grossen anderen Schweizer Städten wie Genf, Basel, Lausanne und Bern lernen?
Michael Keller: Ich schaue oft auf St. Gallen. Das Steuerkonto
finde ich spannend und das Onlinebuchen von öffentlichem Grund.
Der GlarusSafe gefällt mir ebenfalls. Ich möchte auch die Kantone
Waadt und Jura würdigen. Trotz deren grossem Kostendruck ent­
stehen dort wirklich gute, innovative Lösungen, namentlich die
Baugesuchslösungen oder der virtuelle Schalter.
Peppino Giarritta: Spontan fällt mir neben St. Gallen auch Basel
mit den Bewilligungen ein. Bei der Frage, was man lernen kann,
muss man immer aufpassen, dass man nicht nur das nimmt, was
als Ergebnis vorliegt, sondern auch auf den Entwicklungsprozess
schaut. Einfach Lösungen kopieren funktioniert oft nicht, weil die
konkre­ten Gegebenheiten nicht passen.
Wo steht der Grossraum Zürich mit seinen fast zwei Millionen
Einwohnerinnen und Einwohnern im Vergleich zu den
deutschsprachigen Grossstädten?
Michael Keller: Im Vergleich zu Hamburg und Wien stehen wir
gut da. Jedoch sind wir in der Kommunikation unserer Leistungen
bescheidener und so werden wir in den Internationalen­Benchmarks
auch nicht mit unseren Stärken wahrgenommen.
Peppino Giarritta: Beim Vergleich mit dem Ausland habe ich den
Eindruck, dass es bei uns heterogener ist. Aufgrund der Tatsache,
dass mehrere Kantone zum Grossraum Zürich gehören, wirken die
Skaleneffekte anders als in Berlin.
Zur abschliessenden Frage: Wie werden sich Stadt und Kanton in den nächsten 25 Jahren entwickeln? Und welche Rolle
wird das E-Government dabei spielen?
Peppino Giarritta: Im Repertoire der Zusammenarbeit erwarte
ich noch die eine oder andere neue Form, die man nutzen kann.
Denn es wird immer Themen geben, die mit einem elektronischen
Austausch über die Organisationsgrenzen hinweg zusammenhängen. In Zukunft wird die Verwaltung von den Einwohnerinnen und
Einwohnern als sehr homogen und durchgängig empfunden werden. Sie werden sogar Aha-Erlebnisse haben und sagen: Die machen das ja einfach für uns. Ziel ist, dass die Lasten von Organisationsgrenzen nicht die Einwohnerin oder der Einwohner tragen
muss.
Michael Keller: Dass sich die Bevölkerung nicht um Verwaltungsgrenzen kümmern müssen, finde ich ebenso wichtig. Die Aufgaben
zwischen Kanton und Stadt verschieben sich laufend: IT-­L eistungen
werden künftig immer mehr zentral angeboten. Das E-Government
wird deshalb künftig weiter eine wichtige Schlüsselrolle spielen,
um die Prozesse über alle föderalen Stufen hinweg zu optimieren
und eine starke Kundenorientierung der Verwaltung zu unterstützen.
Vielen Dank für das Gespräch.
17
Interview
«Die Digitalisierung wird uns noch einige Jahre
­belasten.»
Lic. jur. Franz Kummer, Mitinhaber der Firma Weblaw AG in Bern, und Prof. Dr. Erich Schweighofer, Leiter der
Arbeitsgruppe Rechtsinformatik am Juridicum der Universität Wien, diskutieren über die Rechtsgrundlagen für
die Digi­ta­lisierung der Wirtschaft, den Schutz der Privatsphäre, rechtskräftige Identitätsnachweise, den zögerlichen Umgang mit E-Health, Big Data im Gesundheitswesen und die digitale Transformation im Gerichtswesen.
Interview: Reinhard Riedl
Wie trag- und zukunftsfähig sind die Rechtsgrundlagen im
Raum DACH, das heisst in Deutschland, Österreich und der
Schweiz, für die Digitalisierung der Wirtschaft?
Franz Kummer: Es lassen sich unterschiedliche Blickwinkel
einnehmen. Wenn es um die Rechtsgrundlagen in den einzelnen
Ländern selber geht, kann ich die Frage für Österreich und Deutschland nicht im Detail beantworten. In der Schweiz stehen die
­wesentlichen Rechtsgrundlagen bereit, dies im Speziellen für die
direkten Beziehungen zwischen den Unternehmen (Vertragsabschlüsse, digitale Signaturen etc.). Hier geht es eher um Technologie,
Schnittstellen und Investitionen. Auf Behördenseite werden seit
Längerem Anstrengungen unternommen, die Kommunikation mit
Unternehmen (d.h. den Rechtsverkehr) zu vereinfachen und damit
die Digitalisierungsanstrengungen der Wirtschaft zu unterstützen.
Ein aktuelles Beispiel ist die ESTV SuisseTax: Seit September können Unternehmen die Mehrwertsteuer elektronisch abrechnen
(A2.01 Elektronische MWST-Abrechnung). Es gibt dazu sogar einen
Werbespot, der auf Youtube publiziert ist (https://www.youtube.
com/watch?v=EJug-71m0hE&feature=youtu.be). Bestnoten erhält
die Schweiz im E-Government im internationalen Vergleich nicht;
die Entwicklung ist eventuell nicht sprunghaft, aber doch kontinuierlich und hoffentlich nachhaltig. In den letzten Tagen konnte man
in den ­Medien auch nachlesen, dass die digitale Wirtschaft in der
Politik angekommen sei und der Bundesrat sich verstärkt mit den
Heraus­forderungen auseinandersetzen möchte. Ein Signal ist, dass
die EU-Kommission die Schaffung eines «digitalen Binnenmarkts»
priorisiert. Hier entstehen bereits Ängste, was die Anbindung der
Schweiz an das europäische Wirtschaftssystem betrifft. Und dies
überrascht bei der aktuellen politischen Lage nicht.
Die angespannte Wirtschaftslage drängt die Unternehmen weiter in Richtung Effizienzsteigerung und Effektivität. Digitalisierung
von Prozessen (und Produkten) ist ein wesentlicher Faktor. Und
hier ist im Grunde jegliche Unterstützung, die Behördenprozesse
betrifft, willkommen. Relevant scheint mir, dass der Staat günstige
Rahmenbedingungen schafft und den Unternehmen den nötigen
Freiraum gewährt. Von Konkurrenzierungen und staatlichen Hürden sollte abgesehen werden.
Erich Schweighofer: Die Rechtsgrundlagen für den digitalen Binnenmarkt sind vorhanden, bedürfen aber noch einer Verfeinerung und
Verbesserung. Das Massnahmenpaket der Europäischen Kommission
ist hierbei für Österreich massgeblich. Im Bereich des E-Govern­ments
bzw. der E-Justiz ist Österreich weiter als Deutschland und hat schon
seit vielen Jahren die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen; es besteht bereits eine funktionierende Verwaltungspraxis.
Worin bestehen die Unterschiede in den Rechtsgrundlagen
für die digitale Wirtschaft zwischen Österreich und der
Schweiz?
Franz Kummer: Die Frage lässt sich nicht so leicht beantworten,
ist der Begriff der «digitalen Wirtschaft» doch schwer zu fassen. Je
nach Blickwinkel sind andere Akteure zentral. Und zwischen diesen
Akteuren (Unternehmen untereinander, Unternehmen und Staat
sowie internationale Verhältnisse) bestehen mannigfache und unterschiedliche Rechtsbeziehungen. Für die meisten Bereiche bestehen Lösungen, wie beispielsweise digitale Signaturen bzw. Identitäten. Fraglich ist meines Erachtens eher, wie alltagstauglich die
bestehenden Instrumente sind. Die Rechtsgrundlagen sollten Wirtschaft – und zwar grenzüberschreitende – ermöglichen und unterstützen sowie verantwortungsvolle Schutzmassnahmen für besondere Personen(gruppen) und Rechtsgüter (Persönlichkeitsrecht,
Datenschutz) vorsehen.
Erich Schweighofer: Der Unterschied liegt in der elektronischen
Signatur: Bei uns gibt es die Handy-Signatur, in der Schweiz nicht.
Probleme gibt es nach wie vor bei der grenzüberschreitenden Anerkennung von digitalen Signaturen; diese werden hoffentlich durch
die eIDAS-VO gelöst.
Wir verlieren immer mehr die Kontrolle über die Daten, trotz
Datenschutz. Wie soll man in Zukunft mit dem Thema Schutz
der Privatsphäre auf rechtlicher und auf gesellschaftlicher
Ebene umgehen?
Franz Kummer: Im Grunde setze ich mich sehr für Eigenverantwortung und Selbstbestimmung ein. Ein aufgeklärter Mensch sollte nicht immer und überall an der Hand geführt werden (müssen).
Mit der Technologie, der Vernetzung und den auf (personenbezogenen) Daten basierenden Geschäftsmodellen hat die Problematik
eine andere Qualität erreicht. Bereits jetzt bestehen monopolartige
Segmente (Suchmaschinen, Social-Media-Anbieter), an denen im
Privaten wie im Geschäftlichen (fast) kein Weg vorbei führt. Der
Markt spielt hier leider nicht (mehr), es gilt die Devise «Take it or
leave it». Aufklärung und Sensibilisierung sind relevant, scheinen
aktuell aber wenig zu nützen. Das heisst, die Privatsphäre, die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz müssen wohl gestärkt werden (und werden es zurzeit auch, siehe dazu die Entscheide «Recht
auf Vergessen» und «Safe Harbor» des Europäischen Gerichtshofes).
Erich Schweighofer: Der europäische Gesetzgeber und noch mehr
der Europäische Gerichtshof haben einen strengen grundrechtli-
18
Interview
chen Standard geschaffen, der in der Praxis jedoch noch viele offene Fragen zu beantworten hat. Man steht derzeit vor dem Gegensatz
zwischen einer immer stärkeren Datenakkumulation in den Händen
von Regierungen und Unternehmen und einem immer stärkeren
Datenschutzbewusstsein. Die Überbrückung dieses Gegensatzes ist
derzeit das wichtigste Thema. Privacy by Design, Privacy by Default
etc. sind Schlagwörter der Diskussion. Noch weitgehend offen ist
die Frage, wie der derzeit fast unbeschränkte Zugriff der öffentlichen
Hand auf diese Datensammlungen, insbesondere durch Nachrichtendienste, geregelt werden soll.
Es gibt noch immer keine global einsetzbaren, vertrauenswürdigen und rechtsgültigen Identitätsnachweise. Was
­erwarten Sie von der eIDAS-Umsetzung? Und wie soll die
Schweiz darauf reagieren?
Franz Kummer: Hinter eIDAS steht die Idee der Entstehung bzw.
Entwicklung eines europäischen elektronischen Identitätsraums.
Losgelöst von den aktuellen Problemen in der Beziehung Schweiz–
EU sollte festgehalten werden, dass es in einem globalen Umfeld
weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die Unternehmen
eine Lösung ist, bei zentralen und zukunftsgerichteten Themen
abseits zu stehen. Und das gilt auf beiden Seiten, sowohl für die
Schweiz wie auch für die EU. Es wäre zu wünschen, dass eine
Schweizer Lösung eIDAS-konform ausfällt und die Schweiz dem
Identitätsraum zugerechnet werden kann.
Erich Schweighofer: Jedes Land hat seine besonderen Erfahrungen mit der jeweiligen Umsetzung der elektronischen Signatur und
Identität. Die eIDAS-VO schafft die Grundlage für die wechselseitige Anerkennung der Systeme. Die Schweiz muss sich in ihrem eigenen Interesse intensiv an dieser Diskussion beteiligen.
Die Digitalisierung betrifft nicht nur die Wirtschaft. Mit
E-Health geht man in der Schweiz und in Österreich um, als
ob man es mit rohen Eiern zu tun hätte. Ist das mindestens
aus rechtlicher Sicht der richtige Zugang?
Franz Kummer: E-Health ist im Kern eine Vertrauenssache. Der
Nutzen an und für sich wäre offensichtlich, sowohl für die Patientinnen und Patienten wie für die Leistungserbringer. Ein kleines
Beispiel sind Krankengeschichten. Wir alle haben unsere Krankengeschichte wohl unzählige Male erzählt und mit zunehmenden
Jahren immer mehr davon vergessen oder verdrängt. Es geht relevante Information verloren, es wird Zeit vergeudet, es werden Kosten generiert. Und trotzdem ist dem Grossteil der Bevölkerung beim
Begriff ­E-Health «nicht wohl». Solange Bedenken in Bezug auf die
Sicherheit oder den Nutzerkreis der Informationen bestehen, solange wird das notwendige Vertrauen fehlen. Vor rund zwei Monaten
hat der Walliser Datenschutzbeauftragte dem Kanton Wallis aufgrund von Sicherheitsbedenken empfohlen, die Einführung des
elektronischen Patientendossiers auszusetzen. Patientendossiers
dürfen (vielleicht sollen sie es sogar) als rohe Eier betrachtet werden.
Erich Schweighofer: Die österreichische E-Health-Lösung ist datenschutzrechtlich verunglückt: Auf der einen Seite geht man von
einem Opt-out-System aus; andererseits baut man dieses so umfassend aus, dass die Datenqualität nicht mehr gesichert werden kann.
Es wäre besser gewesen, auf ein Opt-in-System zu setzen, das heisst,
weniger Leute im System zu haben, aber dafür über eine gute Datenqualität zu verfügen. Ein weiteres Problem liegt darin, dass die
Datenaufbereitung und -analyse sehr unzureichend unterstützt
wird. Es ist weder gelungen, das Vertrauen der Patientinnen und
Patienten zu gewinnen, damit diese ihre Daten für ihre Zwecke
sowie für wissenschaftliche Untersuchungen bereitstellen, noch
hat man die Ärztinnen und Ärzte davon überzeugen können, dass
die bessere Datenlage sie in ihrer Arbeit unterstützt.
In Bezug auf Big Data gibt es im Gesundheitswesen sehr
grosse Vorbehalte, obwohl der grosse Nutzen von Big Data
für die personalisierte Medizin und die Planung im Gesundheitswesen eigentlich von niemandem bestritten wird. Wie
beurteilen Sie diesen europäischen Weg des lieber etwas zu
langen Zuwartens?
Franz Kummer: Auch hier muss wohl Vertrauen zurückgewonnen
werden. In vielen (juristischen) Referaten wird darauf hingewiesen,
dass mithilfe von Big Data vorher entpersonalisierte bzw. anonymisierte Informationen wieder mit grosser Treffergenauigkeit bestimmten Personen zugeordnet werden können. Das sind keine
guten Voraussetzungen.
Erich Schweighofer: Die Patientinnen und Patienten wurden zu
weitgehend verunsichert, und daher ist die Diskussion über Vor- und
Nachteile von Big Data und die damit verbundenen, aber kontrollierbaren Gefahren für die Privatsphäre nicht ausreichend möglich.
Welches Nutzenpotenzial könnte die digitale Transformation
im Gerichtswesen eröffnen?
Franz Kummer: Die digitale Transformation findet statt. Sie beginnt damit, dass der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten überhaupt möglich ist (in der Schweiz seit dem 1. Januar 2011).
In einem digitalisierten Umfeld sind Medienbrüche schwer einzusehen. Relativ wenige Anwälte verfassen ihre Eingaben noch mit
der Schreibmaschine. Liegen die Daten nicht nur in Papier-, sondern
in digitaler Form vor, lassen sich viele Arbeitsschritte vereinfachen:
automatisierte Fallzuteilung, Auffindbarkeit, ähnliche Entscheide,
Automatismen bei Verschlagwortung und Erkennung von juristischen Referenzen, Automatismen bei der Anonymisierung, Aufbau
von Wissenskorpora, Vereinfachung von Wissensflüssen, Unterstützung bei der Gewährleistung von Rechtseinheitlichkeit etc.
Erich Schweighofer: Die digitale Transformation im Gerichtswesen
bedeutet, dass der nunmehrige mühsame Weg der doppelten Akten –
Papierakten neben elektronischen Akten – verlassen wird und nur
mehr eine elektronische Akte geführt werden muss. Dies bedeutet
eine grosse Erleichterung, wenn das System auch die Anforderungen
der Richterinnen und Richter ausreichend berücksichtigt: Je umfassender semantische Daten generiert werden, umso besser ist die
Entscheidungsunterstützung für den Richter. Die semantischen Daten
erleichtern das Durchforschen der Akte nach wesentlichen Teilen,
bringen aber auch die elementaren Komponenten in den richtigen
Zusammenhang und ermöglichen Entscheidungsvorschläge. In Standardfällen sind hier für den Richter erhebliche Zeitersparnisse denkbar. Ohne entsprechende Anpassung der Aus- und Weiterbildung
wird es aber nicht gehen: Die Methodik ändert sich nicht nur in der
Aktenführung, sondern in der Wissensverarbeitung der Richterschaft.
19
Interview
Zum Abschluss: Wie wird die Digitalisierung die Politik, die
Rechtssetzung und die Rechtsdurchsetzung in den nächsten
Jahren lokal, national und international verändern? Wie wird
sich das Staatswesen im Jahr 2040 von heute unterscheiden?
Franz Kummer: Das papierlose Büro ist ja schon seit Jahren Realität – so hört man zumindest. Gefunden habe ich noch keines.
Papier bringt nicht nur Nachteile. Ein Vorteil, den es gegenüber der
Digitalisierung hat, ist gerade die Langlebigkeit. Bis 2040 sind es
noch knapp 25 Jahre. Wie sah die Welt 1990 aus, was hat sich in
den letzten 25 Jahren verändert? Relativ viel, würde ich behaupten.
Wenn es in dem Tempo weitergeht, wird kein Stein auf dem anderen
bleiben. Mit Ausnahme des Papiers. Das ist langlebig.
Erich Schweighofer: Die Digitalisierung wird uns noch einige Jahre belasten, weil das Papier nach wie vor wesentlich bleibt und sich
ein Standard in der Arbeit mit digitalen Medien erst etablieren muss.
Es sind noch erhebliche Lernprozesse erforderlich, damit das digitale Potenzial auch genutzt wird. Dann jedoch wird zumindest der
Zugriff zu Informationen – so der jeweilige Informationsmachthaber
will – viel einfacher sein. Der Politik, der Rechtssetzung und der
Rechtsdurchsetzung steht damit ein Instrument zu einer besseren
Informationsversorgung und auch zu einer stärkeren Partizipation
der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Ob das auch genutzt
wird, ist eine andere Frage. Das Staatswesen im Jahre 2040 wird viel
weniger als eine Ansammlung von «Tintenburgen» oder «Beamten»
gesehen werden, sondern als Anwendungen des E-Govern­ments mit
mehr oder weniger intensiven menschlichen Eingriffen.
Vielen Dank für das Gespräch.
© Bettina Diel
Prof. Dr. Erich Schweighofer
Lic. jur. Franz Kummer
ist ao. Universitätsprofessor und Leiter der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik am Juridicum der Universität Wien. Er lehrt in den
Fächern Rechtsinformatik, Völkerrecht und Europarecht und
forscht insbesondere in den Bereichen Internet Governance, Datenschutz, Überwachungstechnologien, Völkerrecht und Europarecht in der Wissenschaftsgesellschaft, ICANN, juristisches Informationsretrieval, juristische Ontologien, juristische
Computerlinguistik, digitale Forensik, Recht und Sprache sowie
elektronische Identitäten. rechtsinformatik.univie.ac.at
ist Jurist, Unternehmer und Verleger. Er doziert als Lehrbeauftragter für Informatik und Recht an der Universität Bern, ist Autor
diverser Fachpublikationen, Mitherausgeber der juristischen
Onlinezeitschriften «Jusletter» und «Jusletter IT» sowie Mitinhaber der Firma Weblaw AG. Die Weblaw AG vereint Technologie,
Verlagshaus, Beratung und Weiterbildung unter einem Dach.
www.weblaw.ch/franzkummer
20
Interview
«Interessant waren immer die Figuren, die aus den
Trends ausgebrochen sind»
Ein Gespräch mit der Geigerin Patricia Kopatchinskaja.
Interview: Anja Gerzner, Reinhard Riedl
Sie spielen Musik aus unterschiedlichen Epochen. Woher
kommt Ihr so breites musikalisches Engagement?
Es wundert mich, dass diese Frage immer wieder gestellt wird.
Man lebt nur einmal. Ist es nicht das Natürlichste, sich für das
ganze Universum und auch das ganze musikalische Universum zu
interessieren?
Johann Sebastian Bach: wurde 1665 geboren und war einer der
bedeutendsten und einflussreichsten deutschen Komponisten
und ein Orgel- und Klaviervirtuose des Barocks.
Ludwig van Beethoven: geboren 1770, gilt als Vollender der
Wiener Klassik und als Wegbereiter der Musik der Romantik. Er
wurde vor allem mit seinen neun Symphonien zum Vorbild aller
nachgeborenen Komponisten und Inbegriff des Klassischen.
Béla Bartók: geboren 1881, war ein ungarischer Pianist und Komponist der Moderne. Neben dem Komponieren befasste sich Bartók
mit dem systematischen Sammeln von Volksliedern.
Galina Iwanowna Ustwolskaja: geboren im Jahr 1919, war eine
russische Komponistin. Ihre Werkliste umfasst 25 Kompositionen
und gilt als ausserordentlich expressiv.
György Ligeti: ein ungarischer Komponist mit Jahrgang 1923.
György Ligeti war einer der bedeutendsten Komponisten der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und Repräsentant der Neuen Musik. Einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde Ligeti durch die
Verwendung seines Orchesterwerks «Atmosphères» im Film
«2001: Odyssee im Weltraum» von Stanley Kubrick.
György Kurtag: ein ungarischer Komponist und Pianist mit Jahrgang 1926. Er gilt heute neben György Ligeti als der bedeutendste ungarische Komponist nach 1945. Der internationale Durchbruch gelang ihm 1981 mit der Uraufführung seiner «Botschaften
des verstorbenen Fräuleins R. V. Troussova» op. 17 für Sopran
und Kammerensemble.
Salvatore Sciarrino: ein italienischer Komponist mit Jahrgang
1947. Bekannt wurde Sciarrino besonders mit seinen antinaturalistisch und mystisch wirkenden Musiktheaterwerken. Ein weiterer Schwerpunkt bildet seine Kammermusik.
Michael Hersch: ein Komponist und Pianist aus Washington D. C.
mit Jahrgang 1971. Gilt als einer der wichtigsten Komponisten
seines Jahrgangs.
Sie engagieren sich insbesondere für Neue Musik. Was begeistert Sie daran?
Der Musikbetrieb erinnert mich an ein Schiff, auf dem die meisten Passagiere sich am Heck versammeln, nach hinten schauen und
davon schwärmen, wie schön die Gegenden waren, an denen man
mal vorbeigekommen ist. Wenn man nur einen Funken Neugier
hätte, ginge man doch manchmal auch an den Bug und würde danach Ausschau halten, was als Nächstes kommt.
Welche Trends in der aktuellen Musik interessieren Sie
­besonders?
Trends sind Massenphänomene, die vor allem durch Imitatoren
in Gang gehalten werden. Trends sind daher prinzipiell uninteressant. Interessant waren immer die Figuren, die aus den Trends
ausgebrochen sind und sich einen unverwechselbar individuellen
Weg gesucht haben: Bach, Beethoven, Bartok, Ustwolskaja, Ligeti.
Unter den lebenden Komponisten György Kurtag, Salvatore Sciarrino oder der junge Amerikaner Michael Hersch.
Gibt es etwas, was Sie in der aktuellen Berner Musikszene
­besonders interessiert?
Leider bin ich so oft unterwegs, dass ich das meiste, was in Bern
läuft, verpasse. Die Programme des Musikfestivals Bern oder des
«Zoom in» (mit improvisierter Musik) sind spannend. Auch die Ensembles «Les passions de l’âme» oder die Camerata Bern spielen
auf höchstem Niveau mit.
Unsere Welt ist im Wandel, verursacht durch viele Faktoren.
Welchen Wandel nehmen Sie im Bereich der ernsten Musik,
der Aufführungspraxis, der Vermittlungspraxis und der
­Hörerwartungen des Publikums wahr?
Mein Beobachtungsstandpunkt hat sich in den letzten zehn Jahren geändert. Früher war ich ein armes Hascherl, das halt machen
musste, was Organisatoren akzeptierten. Heute erhalte ich mehr
und mehr freie Hand selbst für gewagte Programme. Die Erfahrung
dabei ist, dass das Publikum viel offener ist, als die Konzertorganisatoren vermuten. In der Aufführungspraxis gibt es eine wachsende Gruppe von Künstlern, die problemlos zwischen historischen
und modernen Instrumenten und Spielweisen wechseln können,
z.B. Sol Gabetta, Pieter Wispelwey oder auch ich selber.
© Marco Borggreve for Naive
Patricia Kopatchinskaja
wurde 1977 in Moldawien geboren und studierte Komposition
und Violine in Wien und Bern. Als Solistin hat sie mit fast allen
führenden europäischen Orchestern gespielt und unzählige Werke uraufgeführt. Ihre Konzertreisen führten sie auch nach Japan,
China, Australien, Nord- und Südamerika.
Sie spielt im Duo mit der Pianistin Polina Leschenko und mit ihrem
Streichquartettensemble «Quartet Lab». Regelmässig leitet sie
auch Kammerorchester wie das Australian Chamber Orchestra,
das St Paul Chamber Orchestra in den USA und andere.
Sie spielt ein Instrument, das Giovanni Francesco Pressenda 1834
baute.
22
Interview
Welche Veränderung im Bereich der ernsten Musik erwarten
Sie oder wünschen Sie sich?
Vielleicht, dass sie weniger ernst wird: mehr Humor, mehr Improvisation, mehr Unerwartetes und Unfixiertes vom Programm
bis zur Ausführung.
Zum Schluss unsere traditionelle Abschlussfrage mit direktem Bezug zum Kernthema unserer Fachzeitschrift: Wie wird
das Staatswesen, in der Schweiz und weltweit, sich in den
nächsten 30 Jahren verändern?
Verzicht auf fossile Brennstoffe erzwingen, wenn wir nicht einfach
verbraten wollen. Das heisst wohl, dass wir die Gebäudeheizung,
die Verkehrssysteme und damit die Siedlungsstrukturen neu organisieren müssen. Bevölkerungsexplosion, Dürre und Unruhen
werden Hunderte von Millionen Menschen auf die Völkerwanderung
schicken. Die Machtblöcke werden sich verschieben. Es braucht
Vorsicht und Voraussicht.
Vielen Dank für das Interview.
Alle Staatswesen und auch die Schweiz werden sich im 21. Jahrhundert mit Schwierigkeiten in nie gekanntem Ausmass beschäftigen müssen: Die Klimaveränderung wird einen weitgehenden
© Marco Borggreve for Naive
23
Kolumne
Good Practices und Bad Practices – nicht bei uns!
Prof. Dr. Reinhard Riedl
Wissenschaftlicher Leiter
Fachbereich Wirtschaft
Berner Fachhochschule
[email protected]
Der Architekt Christopher Alexander beschäftigte sich intensiv mit der Frage, wie
Zimmer, Häuser, Stadtteile und ganze Städte
gebaut sein müssen, damit sie Lebendigkeit
vermitteln. Ergebnis seiner Forschung war
unter anderem ein Buch für traurige und
frustrierte Menschen – das mit Sara Ishikawa
und Murray Silverstein (Mitarbeit: Max Jaconson, Ingrid, Fiksdahl-King, Shlomo Angel)
verfasste Buch «A Pattern Language», das in
tristen Stunden gelesen fröhlich und heiter
macht.
In diesem Buch stehen keine Best Practices, sondern häufig vorkommende Good
Practices, das heisst Architekturlösungen,
die sich bereits oft bewährt haben. Viele
dieser Architekturlösungen sind keine Genietaten von Architekten, sondern Alltagsvernunft. Andere gehören zum hoffentlich
selbstverständlichen Grundwissen von Architekten. Manche sind auch eher esoterisch, man mag mit ihnen nicht immer etwas
anfangen. Fast alle aber regen zum Nachdenken an – darüber, was bei Gebäuden und
Städten funktioniert und was nicht.
Ähnlichkeit mit Cage
Christopher Alexanders Umgang mit dem Gebauten erinnert an
John Cages Verhältnis zum Klingenden – so sehr Architektur und
Musik auch Gegensätze sind, da Gebautes auf Beständigkeit zielt
und Klingendes auf Vergänglichkeit (Musik erklingt und verklingt,
und das ist ein wesentlicher Teil ihres Reizes). Cage fordert auf, bei
Geräuschen genau hinzuhören, um ihre Schönheit zu erkennen,
und er hat Zufallskompositionen geschaffen, die dem Komponisten
die Wichtigkeit nehmen. Alexander fordert auf, sich Gebautes genau
anzuschauen, um die architektonische Schönheit im Nichtspektakulären zu erkennen, und er hat Prinzipien für gutes Design entwickelt, die dem Architekten in gewisser Weise ebenfalls die Wichtigkeit nehmen.
Alexanders Bedeutung
Der Grund, warum Alexander für E-Government wichtig ist, ist
zuallererst ein historischer. Die Muster-Sprache von Alexander inspirierte die Design Patterns der Informatik («Design Patterns» der
sogenannten Gang of Four) und über diese die Entwicklung von
Muster-Sprachen in allen Bereichen der Informatik und ihrer Anwendungen. Ausserdem wurden in der Informatik auch Antimuster-Sprachen entwickelt, die Bad Practices beschreiben. Bad
Practices sind nicht etwa absonderliche Fehler im Design von Informatiklösungen, sondern häufige Fehler, die schweren Schaden
anrichten.
Ähnlich wie die Muster-Sprachen nicht über jeden Zweifel erhaben sind, weil sie gelegentlich Sinn esoterisch behaupten, so sind
auch die Antimuster-Sprachen nicht immer frei vom Verdacht, der
Ausübung von Rache zu dienen. Wer ein Antimuster-Sprache-Buch
schreibt, mag versucht sein, die eine oder andere Rechnung zu begleichen. Häufiger feiern freilich unnötige Präzision oder politische
Korrektheit Urständ und führen zu langatmigen Beschreibungen.
Die Leere des E-Governments
Man würde nun erwarten, dass es auch im E-Government zahlreiche Bücher über Good Practices und Bad Practices gibt. Aber weit
gefehlt. Einerseits gilt noch immer das Best-Practice-Paradigma,
das heisst, dass Lösungen nur solange interessant sind, als sie besonders fortschrittlich sind. Wobei – und das ist besonders stossend – schlecht gebaute Vorzeigelösungen als Beispiele mehr interessieren als wirklich ausgezeichnete Lösungen, die eventuell erst
Jahre nach der Erstimplementierung entstehen. Anderseits gelten
Bad Practices als No-Go, weil man ja dazu konkrete Beispiele liefern
muss und diese Beispiele eben Beispiele von gemachten Fehlern
sind, die Einzelne zu verantworten haben. Das aber ist als Personenkritik verpönt. Das Ergebnis ist eine grosse Leere in der Lehre
des E-Governments – ohne Richtig oder Falsch.
Richtige und falsche Empathie
Würde man mehr Empathie gegenüber der Sache an sich praktizieren – statt Einfühlungsvermögen in die Befindlichkeiten jener,
die sie verderben (ich nehme mich hier nicht aus) –, dann könnte
E-Government endlich zu einer professionellen Disziplin werden,
zum Nutzen für die Sache. Es ist in vielen Disziplinen eine Selbstverständlichkeit, dass Vertreterinnen und Vertreter ihres Fachs
erstens Standardlösungen für Probleme einsetzen, die Amateure
gar nicht sehen (professionelles Arbeiten nutzt viele Muster), und
zweitens schlechte Lösungen erkennen. Nur im E-Government ist
derlei unbekannt. Drittens würden unbefriedigende Lösungen, die
aufgrund fehlender besserer Alternativen in der Praxis eingesetzt
werden, nicht mehr so oft von besserwisserischen Wissenschaftern
zu Unrecht kritisiert.
Sprache für das E-Government
Es wäre darum an der Zeit, die bisherige Undifferenziertheit von
guten und schlechten Lösungen und die trendige Wertorientierung
im E-Government (OGD gut! Mobile guuut!) hinter sich zu lassen.
Wir sollten uns stattdessen mit der Frage beschäft igen, was Good
Practices und was Bad Practices im E-Government sind, und dieses
Wissen dann den E-Government-Spezialisten vermitteln. Wichtig
wäre vor allem, dass in Zukunft ganz genau hingeschaut wird, was
Qualität ausmacht, und dass man sich nicht davor scheut, über Fehler zu reden. Was wir brauchen, sind eine Muster-Sprache und eine
Antimuster-Sprache für das E-Government – mit eigenen Dialekten
für Projektmanager, Lösungsdesigner, Ingenieure und Juristen.
24
Interview
«E-Government muss weiterentwickelt werden»
Prof. Dr. Thomas Myrach, Direktor der Abteilung Information Management und Professor am Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität Bern, und Prof. Dr. Andreas Spichiger, Leiter des E-Government-Instituts
der Berner Fachhochschule, diskutieren über die Ausbildung in interdisziplinären Fachgebieten, zum Beispiel
Wirtschaftsinformatik, über deren Einfluss auf das E-Government und das Verhältnis von Forschung und
­Lehre an Hochschulen.
Interview: Reinhard Riedl
Wie erklären Sie einem zwölfjährigen Kind, was Wirtschaftsinformatik ist?
Thomas Myrach: Ich habe einen zwölfjährigen Sohn zu Hause.
Ich habe ihm das erklärt, und ihn dann gefragt: Verstehst du das?
Aber ich glaube, der hat schon vorher ein bisschen gewusst, was
Wirtschaftsinformatik ist. Ich habe gesagt: Alle Leute haben doch
heute Handys, Smartphones oder einen Computer. Und Menschen
und Computer müssen zusammenarbeiten, damit irgendetwas Nützliches dabei herauskommt. In der Wirtschaftsinformatik kümmern
wir uns genau darum, wie Menschen und Computer in der Wirtschaft
und in der Verwaltung am besten miteinander arbeiten.
Prof. Dr. Andreas Spichiger
hat Informatik an der Universität Bern studiert. Er hat seit 2010
Führungspositionen an der Berner Fachhochschule inne. Zuerst
leitete Andreas Spichiger die Abteilung Forschung und Dienstleistungen, und seit 2014 ist er Leiter des E-Government- Instituts der
Berner Fachhochschule.
Andreas Spichiger: Meine Kinder sind etwas älter. Daher war
diese Aufgabe nicht ganz so einfach für mich. Für mich war der
Punkt zentral: Wie kann man Informatik möglichst gut nutzen? Ich
habe mich gefragt, ob ich noch beifügen soll: Und wer soll sie nutzen?
Aber das war genau das, was ich dann eben weggelassen habe. Versteht ein Zwölfjähriger, was ein Unternehmen, was eine Firma, was
eine Organisation ist? Eigentlich geht es in der Wirtschaftsinformatik auch um übergreifende Konzepte, wie man Einzelpersonen und
Unternehmen zusammenbringen kann. Daher habe ich das weggelassen. Wer den Nutzen haben soll, ergibt sich dann im konkreten
Projekt.
Wie viel von Informatik muss ein Wirtschaftsinformatiker
verstehen?
Andreas Spichiger: Ich bin von der Ausbildung her Informatiker.
Theoretischer Informatiker. Daher erlaube ich mir, hier mal anzufangen. Alles in allem denke ich, dass ein Wirtschaftsinformatiker
ein gutes Grundverständnis der Abstraktionskonzepte haben sollte.
Wie kann man denn eigentlich abstrahieren? Ich persönlich habe
nicht den Anspruch, dass ein Wirtschaftsinformatiker programmieren kann. Ich kenne aber keine bessere Möglichkeit, ihm effi­zient
Abstraktionsfähigkeit beizubringen im Umgang mit Informa­tion.
In diesem Sinn halte ich es trotzdem für notwendig, dass Programmieren in der Wirtschaftsinformatik in der Ausbildung mindestens
als pädagogisch-didaktisches Mittel eingesetzt wird. Am Ende
braucht er aber auch die Fähigkeit, denen zu vertrauen, die das
Programmieren schliesslich umsetzen können. Deshalb ist es sehr
wichtig, dass er versteht, wie denn eigentlich Abstraktion in der
Informatik geschieht.
Gehört das Programmieren an der Uni auch unbedingt dazu?
Prof. Dr. Thomas Myrach
hat Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik studiert. Seit 2002 ist er Direktor des Instituts für Wirtschaftsinformatik und Leiter der Abteilung Informationsmanagement an
der Universität Bern. Er beschäftigt sich in Forschung und Lehre mit
den Herausforderungen der Digitalisierung für das Informations- und
Datenmanagement. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Vision des
E-Business und die Veränderungspotenziale durch Netzwerktechnologien wie das Internet.
Thomas Myrach: Dazu muss ich einschieben, dass wir an der Uni
Bern kein grundständiges Studium der Wirtschaftsinformatik haben. Dementsprechend müssen wir im Teil der Betriebswirtschaftslehre auch Kompromisse eingehen. Wir tun uns schwer, Programmierung als Pflicht zu installieren. Aber ich würde vollkommen
zustimmen, dass ein Betriebswirt Buchhaltung können muss und
analog ein Wirtschaftsinformatiker wissen muss, wie das Programmieren funktioniert. Das müssen nicht die kompliziertesten aller
Programmiersprachen sein. Wir gehen sie bei uns in der Ausbildung
praktisch an. Wir machen keine systematische Programmierungsschulung, sondern wir machen Learning by Doing. Wir versuchen,
Leute für das Fach zu motivieren. Auch Betriebswirte, die sich nachher darauf spezialisieren können, indem sie einen sichtbaren Out-
25
Interview
put erzeugen. Wir haben uns da auf neue Dinge spezialisiert. Apps
ist das Zauberwort. Internetapplikationen, schöne Visualisierungen
mit Open Data, das ist ein Motivationstrick, da wird in Java Script
oder PHP etwas gemacht, da wird mit Bibliotheken gearbeitet. Dann
kommen die Leute irgendwann dahinter und präsentieren Lösungen. Das macht ihnen auch Spass.
Welche Rolle spielt die Forschung für die Lehre, die bei Ihnen
praktiziert wird?
Andreas Spichiger: Im erweiterten Leistungsauftrag geht es ja
nicht um nur Forschung als solche, sondern um angewandte Forschung, Entwicklung und Dienstleistung. Der Gesetzgeber wollte
damit sicherstellen, das auch ein Transfer von relevanter Praxis in
die Lehre stattfindet. Insofern beinhaltet die Lehre an Fachhochschulen aus meiner Sicht nicht ausschliesslich den Transfer aus der
Forschung, sondern auch den Transfer aus der Praxis. Es ist mir
besonders wichtig, dass sich bei uns die angewandte Forschung
darauf konzentriert, einen direkten Nutzen für den potenziellen
Auftraggeber zu suchen, zum Beispiel eine Gruppe von Stakeholdern. Die angewandten Methoden müssen sich daran messen, inwiefern sie dazu tatsächlich einen Beitrag leisten können. In der
Forschung, wie ich sie sonst erlebe, bei der es eher ergebnisoffener
zugeht und der Auftraggeber vielleicht diffuser ist im Sinne von
«man forscht auch für eine Nutzung durch Forschende» ist man
stärker darauf angewiesen, dass solide Resultate entstehen, auf die
dann direkt aufgebaut werden kann.
Wie profitiert der Studierende davon?
Andreas Spichiger: Der Studierende muss sich intensiv damit
auseinandersetzen, welche Methoden ihm eine genügende Basis
geben, damit er den Nutzen, den er anstrebt, tatsächlich auch erreicht.
Wie ist es an der Uni?
Thomas Myrach: An der Uni sollte das natürlich noch mehr betont
werden. Für mich ist dieses Idealbild von Humboldt, die Einheit von
Forschung und Lehre, nach wie vor verpflichtend. Und zwar wechselseitig. Wenn man sich mit bestimmten Stoffen beschäftigt, kommt
man automatisch auf Fragen, die man mithilfe von Fachliteratur zu
erhellen versucht. Aber irgendeinmal will man selber offene Fragen
beantworten. Das ist der aus der Beschäftigung mit einem Fach
herauskommende Wissensdurst. Wenn man selber Forschung betreibt, ist es natürlich, dass man dabei Studierende miteinbezieht,
das ist für uns ein ganz wichtiges Thema. Bei irgendwie relevanter
Forschung hat man es schnell auch mit Forschergruppen zu tun,
die nicht an einer Uni oder Fachhochschule angesiedelt sind, z.B.
Research Center. Die haben viel mehr Mitarbeitende zur Verfügung
als wir. Wir selber müssen mit knappen Mitteln auch sehr gut arbeiten können, z.B. eben dadurch, dass wir bei Forschungsprojekten
Studierende hinzuziehen, bis hin zur Mitwirkung an Publikationen.
Es gelingt aber nicht immer, weil manche Leute zwar nicht unbedingt ungeeignet dafür sind, aber vielleicht zu wenig motiviert.
Grundsätzlich muss man ja auch sagen: Was wir, speziell an der
Universität, punkto Ausbildung machen, ist eigentlich ambivalent.
Wir machen beides parallel auf einen Schlag: Wir bilden potenziel-
le Forscher aus, und wir bilden Fachspezialisten aus. Je nachdem,
welchen Weg man einschlägt, muss man das andere auch noch
vernünftig brauchen können. Jemand, der ein potenzieller Forscher
ist, kann diese Fähigkeit als analytische Fertigkeit auch in der Praxis nutzen. So ist unser Statement. Und daran glaube ich auch.
Ich möchte noch auf das Thema der Skalierung des Studiums
in Bachelor und Master eingehen. Was lernt man im Bachelor, und was setzt der Master obendrauf?
Thomas Myrach: Das hängt ein Stück weit von der Philosophie
ab. Diese Konstrukte Master und Bachelor sind sehr dehnbar, und
ich kann schon in unserem Fächerkanon oder wenn ich an andere
Universitäten schaue, gewisse Differenzen erkennen. Wir haben
Spielräume, von einem fliessenden Übergang bis zu einer relativ
starken Strukturierung. Nach unserer Philosophie erhält man im
Bachelor das Grundlagenwissen. Im Rahmen der Betriebswirtschaft
streben wir die gesamte Breite der Betriebswirtschaft an. Also keine Spezialisierung im Bachelor. Man soll ein Generalist werden. Zu
diesem Generalisten gehört heutzutage selbstverständlich Wirtschaftsinformatikwissen. In dem Sinn tragen wir zu diesem breit
angelegten Generalistenstudium bei. Im Masterstudium hingegen
finden Spezialisierungen statt. Man kann sich dann ausrichten und
sagen: Hier will ich Akzente setzen, dort diese Schwerpunkte ausbauen gemäss meinen Interessen, meinen zukünftigen Ambitionen.
Andreas Spichiger: Ich würde punkto Differenzierung am liebsten bei der Handlungskompetenz ansetzen. Ich habe die Erwartung,
dass ein Bachelorstudent nach seiner Ausbildung die Methoden
beherrscht, dass er einen guten Rucksack an Werkzeugen hat, die
er im Praxisalltag einsetzen kann. Es kann aber sein, dass er vielleicht in der Anwendung und vielleicht in der Diskussion darüber,
welche Methode warum in diesem Kontext gerade gut ist, noch Unterstützung braucht, damit er in seiner Arbeit tatsächlich einen
optimalen Nutzen erzielen kann. Von einem Masterstudenten erwarten wir, dass er nach seiner Ausbildung selbstständig ist. Er hat
diese Diskussionen über die Anwendung von Methoden immer
wieder geführt, hat verschiedene Anwendungsfelder gesehen, hat
Probleme in der Anwendung von Methoden erlebt, Grenzen von
Methoden vielleicht auch explizit persönlich erlebt und dabei festgestellt, was vielleicht manchmal nicht funktioniert.
Welche interessanten Karrieren haben Ihre Studenten und
Studentinnen gemacht?
Thomas Myrach: Ich habe fast alles dabei. Da sind Leute, die in
die Lehre gegangen sind, einige Fachhochschuldozenten sind ehemalige Assistenten von mir. Ich habe es noch nicht geschafft, einen
Universitätshochschullehrer heranzuzüchten. Das kommt vielleicht
noch. Dann sind erstaunlich viele Unternehmer geworden. Das macht
natürlich auch Spass, wenn Leute Unternehmen gründen, die besuche ich dann auch. Es ist sehr interessant zu sehen, was sie machen.
Dann gibt es natürlich auch Fachkarrieren in grösseren Unternehmen, die klassischen wie Architekten etc. Das Höchste ist wahrscheinlich ein CEO, der unter meiner Lehre hervorgegangen ist.
Andreas Spichiger: Ich kann keinen CEO aus dem Hut zaubern.
Ich habe mir überlegt, woran das liegt. Zum einen, weil der eine
Masterstudent bereits CIO ist. Sehr viele Leute bei uns studieren
26
Interview
ja berufsbegleitend. Insofern haben sie vielleicht beruflich schon
etwas erreicht, bevor sie bei uns angefangen haben. Das ist das eine.
Mir sind zwei Personen eingefallen, die ich hier als Beispiele nennen
möchte. Die eine Person wurde zum Zeitpunkt ihres Bachelorabschlusses zum Abteilungsleiter eines mittelgrossen Softwareunternehmens befördert. Das andere Beispiel ist eine Vollzeitstudierende.
Sie kam aus einem nicht wirtschaftsinformatiknahen Bereich. Sie
hat durch Weiterbildung bei uns in drei Jahren den Bachelor Wirtschaftsinformatik erlangt, hatte noch überhaupt keine Projekt­
erfahrung. Als ich dieser Person neulich begegnete, hat es mich sehr
berührt, zu sehen, dass sie nun nach zwei Jahren eine Projektleiterrolle einnimmt in einem Beratungsunternehmen. Das war für mich
insofern bewegend, als ich das Gefühl hatte: Wow, diese Frau ist jetzt
in ihrem Beruf angekommen, sie leistet da wirklich etwas substanziell anderes, als sie vor dem Bachelorstudium hätte leisten können.
Wir wechseln zum Thema E-Government. Welchen Nutzen
bringen dem E-Government die von Ihnen beschriebenen
Kompetenzen?
Andreas Spichiger: Die grosse Herausforderung im E-Government
ist, dass man Informatik von Anfang an organisationsübergreifend
angehen muss. E-Government ist primär darauf angelegt, dass Organisationen zusammen etwas tun, dass der Bürger mit der Verwaltung etwas macht, dass Unternehmen mit der Verwaltung etwas
machen, dass Verwaltungen gemeinsam Dinge tun. Die Herausforderung besteht darin, dass es bereits in der kleinen Schweiz 4000
Verwaltungen gibt, die hier kooperieren sollten. Sie brauchen ein
organisationsübergreifendes Verständnis dafür, was sie gemeinsam
tun, und müssen gleichzeitig auch noch alle ihre sonstigen Partner,
alle Unternehmen, alle Bürger und Bürgerinnen darin einbinden.
In dem Sinn ist Abstraktionsvermögen, auch über Organisationsgrenzen hinweg, gefragt.
Thomas Myrach: Ich hätte es genauso gesagt. Die Analyse für
komplexe technische Systeme ist eine Kernfähigkeit eines Informatikers. Die wird auch im staatlichen Bereich gebraucht. Wenn ich
ins E-Government gehe, stelle ich fest, dass sich hoheitliche Fragen
plötzlich auch transferieren lassen in die Frage der Datenhoheit. Wer
hat denn eigentlich in diesem grossen System Datenhoheit? Woher
kommt diese Datenhoheit, und wie manifestiert sie sich? Was wird
dafür gemacht, dass sie da bleibt, wo sie ist? Oder riskiert der Staat
allenfalls auch, dass die Datenhoheit an die Privatwirtschaft verloren geht, weil er sich nicht darum kümmert? In diesem Zusammenhang sind für mich darum die zentralen Fragen: Wer hat welche
Daten in welcher Qualität, und wie kann er den Besitz von Information rechtlich einklagen und beweisen, dass gewisse Dinge so sind,
wie er das sagt? Diese Aspekte haben für mich im Kontext von E-Gov­
ernment eine ganz neue Bedeutung gewonnen.
Wie sehen Sie die Zukunft der Informatik und des E-Governments? Welchen Einfluss wird E-Government auf das Staatswesen, beispielsweise konkret in der Schweiz, überhaupt
­haben?
Thomas Myrach: Im Augenblick ist ja das E-Government sehr
stark auf Serviceorientierung ausgerichtet: Von den Ämtern, von
der Regierung ausgehend, versucht man, es den Empfängerinnen
und Empfängern von Leistungen, aber auch den von gewissen Steu-
ern, Reglementen oder Sonstigem Betroffenen möglichst einfach
zu machen. Das ist nützlich, aber damit wird sich wenig ändern.
Und selbst wenn sich das E-Voting durchsetzt – wovon ich ausgehe –,
ist das noch nicht das Ende der Fahnenstange. Ich glaube, dass das
E-Government weiterentwickelt werden muss, zu einem Medium,
um Demokratie zu leben. Dazu gehört nicht nur, dass ich wählen
kann. Bei der letzten, doch sehr wichtigen Wahl haben in der
Schweiz keine 50 Prozent teilgenommen. Das ist einfach zu wenig.
Wie können wir den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln, dass sie
tatsächlich Einfluss haben? Wie kann ich mich als Bürger frühzeitig in Haushaltdiskussionen, die zur Abstimmung stehen, einbringen? Wie kann ich verstehen, was da passiert? Das ist auch E-Learn­
ing. Demokratie bringt ja die Schwierigkeit mit sich, dass man ein
Stück weit Experte sein muss. Die Leute wollen sich die entsprechende Zeit zum Lernen nicht nehmen. Also muss man ihnen das
Lernen möglichst einfach machen, in der Hoffnung, dass man die
Schwelle senkt und dann mehr Leute das Interesse und die Bereitschaft haben, sich auf die Materie einzulassen. Das sind die ganz
grossen Themen. Wir sind immer noch dabei – oder haben erst gerade angefangen –, ein paar grundlegende Sachen zu realisieren,
wie jetzt gerade umzug.ch. Das sind Basisfunktionalitäten, aber wir
können schon weit darüber hinausdenken.
Andreas Spichiger: Ich sehe zwei Hauptschritte im E-Government. Der eine betrifft das Verlassen der Serviceorientierung und
das Hinwenden zur Datenorientierung: Der Staat muss sich stärker
um datenhoheitliche Aspekte kümmern, um eine gute Basis für
eine erneute Serviceorientierung zu schaffen. Der zweite Schritt,
und da stimme ich Herrn Myrach voll zu, dreht sich um eine strukturelle Frage: Was ist die Aufgabe des Staats? Wie organisieren wir
uns gemeinsam als Staat, um eine gute Balance zu erhalten? Und
damit meine ich die Bürger und die Behörden wie auch die Medien –
die darf man nicht vergessen – und die Rechtsprechung. Diese Diskussion wird sehr stark durch die Informatik und ihre Möglichkeiten beeinflusst. Das bedeutet auch, dass man – wie Sie es gesagt
haben, Herr Myrach – Wahlen ganz anders betrachten muss. Inwiefern ist es eine kompetente Wahl, wenn ich Personen wähle, die ich
nicht kenne? Ist das jetzt tatsächlich ein Ausdruck meines Willens?
Ist das tatsächlich das Beste, was wir tun können? Gibt es keine
besseren Möglichkeiten? Könnte man Abstraktionsmöglichkeiten
einführen, um auch die abzuholen, die nicht eine Person wählen
wollen, die sie nicht kennen?
Thomas Myrach: Das ist ja das grosse Problem, dass die Leute in
Zeiten von Social Media merken, dass mehr möglich ist, und deshalb
frustriert sind. Viele sagen: Die tun eh, was sie wollen. Sogar in der
Schweiz hört man das. Ein Stück weit ist es eine Ausrede für mangelnde Aktivität. An einem eigenen Effort führt kein Weg vorbei.
Aber es ist auch das Problem der Massengesellschaft. Wenn etwas
geeignet ist, diese Problematik zwischen Individualität und Massengesellschaft zu überbrücken und auszuhebeln, dann ist es eben
eine offene vernetzte IT-Landschaft.
Andreas Spichiger: Die Staatsentwicklung müsste aus meiner
Sicht dahin gehen, dass ein Verständnis entsteht für die Organisationsstruktur, dass der Bürger sagt: Dafür bin ich bereit, Steuern zu
zahlen, weil ich auch einen Nutzen sehe, weil mir all das, was mir
dieser Staat an Leistung zur Verfügung stellt, tatsächlich so viel
Geld wert ist.
Vielen Dank für das Gespräch.
27
Veranstaltungen
eGov-Fokus: vielfältige Vorträge im Berner Rathaus
«E-Democracy – neue Formen der Partizipation» war am Freitag, 6. November 2015, das Thema am
eGov-Fokus in Bern. Referenten aus der Schweiz und Österreich sprachen vor rund 65 Teilnehmenden
von ihren Erfahrungen.
Anja Gerzner
Chefredaktorin
eGov Präsenz
Fachbereich Wirtschaft
Berner Fachhochschule
[email protected]
Bei der Tagung stellten Referenten und
Referentinnen aus dem In- und Ausland
theoretische Ansätze vor und zeigten anhand von Beispielen auf, in welchen Bereichen E-Democracy gebraucht wird. Diskutiert wurden vor allem der Nutzen von
E-Democracy, strukturelle Faktoren wie
auch die bestehenden Rahmenbedingungen. Dabei entstand ein gelungener Mix rund
um die Themen, die bei E-Democracy eine
wichtige Rolle spielen bzw. spielen werden.
Interessierte Personen, Verwaltungsvertreter und Unternehmensvertreter trafen sich an dieser von der Berner Fachhochschule organisierten Veranstaltung im Berner Rathaus.
Neben den Vorträgen boten sich in den Verpflegungspausen und
während des anschliessenden Apéros genügend Möglichkeiten zum
Networking.
Vertiefte Informationen zur Veranstaltung, eine Bildergalerie wie
auch alle Unterlagen und Präsentationen der Tagung sind online
unter www.e-government.bfh.ch/egf abrufbar.
28
Veranstaltungen
Wie steht es ums E-Government in der Schweiz?
Rückblick auf das E-Government-Symposium 2015
in Bern
Am 24. November 2015 fand das 9. Nationale E-Government-Symposium im Kulturcasino der Stadt Bern
statt: Wie üblich war es ein Stelldichein der Leute, die im E-Government eine Rolle spielen.
Zunächst zum Atmosphärischen: zum
Ersten der Veranstaltungsort, das Kulturcasino Bern – was sagt er uns über die Veranstaltung und deren Charakter? Dass E-Government kultureller Veränderungen
bedarf. Doch welcher? Kulturelle Änderungen bei den Mitarbeitenden sind erforderProf. Dr. Konrad Walser
lich, damit die neue Perspektive auf die
Dozent/Senior Researcher
Verwaltungskunden gelingt. Aber natürlich
Fachbereich Wirtschaft
dürfen auch die Veränderungen der VerwalBerner Fachhochschule
[email protected]
tungskunden bezüglich Kommunikation
und Transaktion mit der Verwaltung nicht
fehlen. Zudem kommen Veränderungen in
der Zusammenarbeit von Verwaltungseinheiten dazu: Netzwerk statt Autonomie ist
das künft ige Thema. Zum Zweiten der Tagungsraum, der Burgerratssaal – ein Saal
für die Herrschaft der Wenigen und Alteingesessenen. Die Teilnehmerschaft bestand
aus sehr vielen Firmenvertretern sowie aus
Verwaltungsvertretern, die teilweise mit
E-Government befasst sind. Wünschbar
wäre gewesen, wenn mehr Verwaltungsleitende anwesend gewesen wären (auch im
Sinne eines Commitments zum E-Government von der Leitungsseite her; immerhin
war ein Minister anwesend). E-Government ist auch ein Verwaltungsführungsthema – möglicherweise sogar primär. Nur mit Führungsunterstützung kann es Erfolg bringen. Auch da also ein Kulturwandel? Ca. 150 Teilnehmende waren vor Ort. Der neue Teil der
Veranstaltung erfolgt nach einem gemeinsamen Mittagessen. Am
Morgen fanden unter anderem Abschlussveranstaltungen der federführenden Organisationen (ffO) ausgehend von der ablaufenden
Rahmenvereinbarung E-Government-Schweiz (2011–2015) statt.
Aber auch die E-Government-Verantwortlichen der Kantone fanden
sich zu ihrem regelmässigen Meeting ein. Aber eben: Der Tagungssaal nennt sich Burgerratssaal. Die Burger bildeten im 18. Jahrhundert die Herrschaft der Wenigen. Und es stellt sich die Frage, ob es
die Wenigen sind, die sich mit dem Thema E-Government auseinandersetzen, oder ob der breite E-Government-Diskurs stattfindet,
der so dringend erforderlich wäre.
Einleitend merkte der Leiter des Informatikstrategieorgans des
Bundes, Peter Fischer, in seiner Begrüssung an, dass mit der neuen
Vereinbarung, die vom Bundesrat eben abgesegnet worden sei, am
1. Januar 2016 auch eine Formeländerung und eine Änderung der
Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden beginne. Verwaltungserneuerung ist nach wie vor ein zentrales und notwendiges Thema, das schwierig zu verkaufen ist. Die scheidende
Bundeskanzlerin Casanova sagte in ihrem Referat (am Morgen des
Veranstaltungstags in kleinerem Rahmen), dass der Mensch aktuell noch zu wenig im Zentrum zu stehen scheint. Wohl meinte sie
damit die Mitarbeitenden der Verwaltung, aber auch die Kundinnen
und Kunden, die es mit der Verwaltung zu tun haben. Studien – am
Symposium viel und kontrovers erwähnt und erläutert – geben sehr
unterschiedliche Einsichten in den Stand von E-Government der
Schweiz. Angesichts derartig grosser Unterschiede stellt sich die
Frage, ob es eine verlässliche Vergleichsbasis gibt oder ob es sich
bei den Studienergebnissen um Einschätzungen aus Verwaltungssicht und nicht aus der Sicht der E-Government-Nutzer handelt. Ein
interessanter Hinweis kam vom Moderator, der sich auf einen
NZZ-Artikel zum Thema «Digitale Aufk lärung» (Stefan Betschon:
Für eine Digitale Aufk lärung, 15.11.2015) stützte: Die Herausforderungen, die für eine digitale Aufk lärung ausschlaggebend seien,
seien Big Data, künstliche Intelligenz, Datendiktatur und die Notwendigkeit eines aufk lärerischen Umgangs mit der Digitalisierung
allgemein, aber auch in der öffentlichen Verwaltung.
Bundesrat Ueli Maurer schilderte, dass heute noch sehr viele
Anliegen von Verwaltungskunden auf Papier in der öffentlichen
Verwaltung ankämen. Medienbrüche seien an der Tagesordnung,
und die Kosten der Anwendungen, die heute implementiert würden,
wüchsen ins Unübersehbare. Zugleich führte der Bundesrat mit
Stolz das Geo-Portal des Bundes auf, das später innerhalb der Veranstaltung noch ausgezeichnet wurde. Die grosse Anzahl unterschiedlicher Status von E-Government ist doch einigermassen erstaunlich. Grundsätzliche Anforderungen an E-Government lauten
aus bundesrätlicher Perspektive wie folgt: Effi zienzverbesserung,
Sicherheit sowie Korrektheit aus Gesetzgebungssicht. Fortschritte
seien da, meinte der Magistrat, gab aber auch zu, dass er mit Papier
aufgewachsen sei und dass für die möglicherweise grundlegenden
Veränderungen auch Generationenwechsel nötig seien. Neben den
Verwaltungskunden und der Verwaltung selbst sei da auch die
(zahlreich anwesende) Industrie, die im Rahmen von E-Government-Projekten eine nicht immer problemlose Rolle einnehme. «Es
muss nicht alles effi zienter sein oder werden», so Ueli Maurer. Auch
vor der Anonymität der Beziehung zum Gemeinwesen warnte der
Bundesrat. Nicht zuletzt betonte er aber auch, dass die Digitalisierung in 25 Jahren das Zeug dazu haben werde, ein gewichtiger
Standortvorteil der Schweiz zu werden. Noch 40 Jahre lang würden
weiterhin zwei Welten nebeneinander bestehen, die elektronische
und die papierene physische Welt, das war seine Prognose.
Prof. Dr. Marjin Janssen der Universität Delft (NL) berichtete über
Open Government Data. Er führte einige interessante Beispiele aus
den Niederlanden und von anderswo an, etwa im Bereich Solarenergie. Er betonte einmal mehr, wie wichtig hier die Rolle der
Wirtschaft sei, und brachte für die Konkretisierung das hinlänglich
bekannte European Interoperability Framework 2.0 vor, allerdings
nicht namentlich. «Government as a platform» sei das Zauberwort,
29
Veranstaltungen
aber auch die Behebung der Intransparenz der öffentlichen Verwaltung gegen aussen. Die Integration der Daten bezüglich Open Government Data reiche von Registern und sonstigen Portfolios an
Daten über Fähigkeiten bis hin zu technischer Interoperabilität. Ein
Fazit nach dem Vortrag des Holländers: Im Publikum alles nur
Schweizer, keine Ausländer und ausserdem sehr viele Firmenvertreter, eventuell waren die Verwaltungsmitarbeiter gar in der Minderheit.
Dann folgte der Vortrag eines weiteren Magistraten: Philippe
Receveur, Regierungsrat im Kanton Jura, berichtete über die neuen
Entwicklungen bei E-Government Schweiz und darüber, wie die
Dimensionen Organisation, Pilotierung, Finanzierung und Inbetriebnahme zusammenhängen und neu ausgestaltet werden sollen.
In eine ganz andere Richtung ging ein Firmenvortrag der ELCA, der
unter anderem ein Reifegradmodell für die IT in der öffentlichen
Verwaltung aufführte. Er berichtete von einer IT mit zwei Geschwindigkeiten, verbildlicht als Containerschiffe und Superschnellboote,
sowie von entsprechend verschiedenen Vorgehen, von Agile bis hin
zu traditionellem Projektvorgehen (ob HERMES und Agile zusammengehen können?). Spannend war auch das Referat zu GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone). Hier ging es um Energieetiketten. Sie seien die ideale Plattform, um der Minergieinitiative
Publizität zu verschaffen. Interessante Ausführungen gab es zu den
Gebäudewizards, über welche die Prüfer Gebäude einfach über das
Web erfassen können, um Energieeffizienz zu ermöglichen. Zusammengearbeitet wird dafür auf der Betriebsebene mit der Fachhochschule Nordwestschweiz.
Der «Bundes-IT-Architekt» Willy Müller thematisierte schliesslich Big Data. Er präsentierte viele Fragen, aber keine Antworten.
Aus seinem Vortrag, der mit vielen Zahlen und einleuchtenden
Beispielen angenehm unterhaltend daherkam, sprach viel Besorgtheit. Von nichts Geringerem als einer erforderlichen «Kopernikanischen Wende» war da die Rede. Big Data sei kein schweizerisches,
sondern ein globales Phänomen. Entsprechend sei zwischen einer
globalen und einer lokalen Governance zu unterscheiden. Diese
müsse man aber erst noch grundlegend aufbauen.
Die Podiumsdiskussion drehte sich ebenfalls um das Thema Big
Data. Es ging um Robocops, Überwachungsmöglichkeiten, Privatsphärenverlust, Datenschutz und die Unsichtbarkeit des Wirkens
im Rahmen von Big Data. Letzteres, so das Fazit, erschwert das
transparente und diskursorientierte Handling von Big Data massiv.
Wir haben die Kontrolle über unsere Daten verloren, so der Grundtenor. Auch die Technikfolgenabschätzung wurde thematisiert und
was sie mit der grünen DNA zu tun hat. Balthasar Glättli mit der
grünen Digitalisierungs-DNA merkte an, dass dank Big Data Kausalität durch Korrelation ersetzt wird. Datenschützer, so lernte man
von Bruno Bäriswyl, seien Optimisten, trotz dem erwähnten Verlust
der Kontrolle über die Verwendung unserer Daten. Probleme des
Managements von Big Data würden sich in der Privatwirtschaft
(Customer Relationship Management etc.) als gefährlicher erweisen
als in der öffentlichen Verwaltung. Dann nochmals ein Schlagwort
von Glättli: Postdemokratie. Die internationale Wirtschaft sei der
dritte grosse Player im Big Data Game. Dank ihrer Internationalität
könne sie bezüglich Big-Data-Nutzung mit nationalen Datenschützern und Datenschutzgesetzen Katz und Maus spielen. Beim Datenschutz müsse es darum gehen, Werte zu verteidigen und Mechanismen für die Governance zu definieren, mit lokalem Fokus wohl,
aber auf die internationalen Gegebenheiten ausgerichtet. Rüttelt,
wie der Datenschützer meinte, Big Data tatsächlich an den Grundfesten unserer liberalen Gesellschaftsordnung? Und was genau
bedeutet die Kontrolle über die eigenen Daten? Es gilt, eine sozialverträgliche Technikgestaltung zu realisieren.
Ein launiges Schlussplädoyer im Rahmen einer Zusammenfassung des Tages wurde zuletzt durch Reinhard Riedl von der BFH
gehalten. Darin war von Agilität und Infrastruktur die Rede. Ja, das
Thema Architektur sei auch für den Datenschutz von zentraler Bedeutung, und ja, au revoir am E-Government-Symposium Romand,
das am 12. Mai in Martigny stattfindet.
30
Veranstaltungen
Veranstaltungsvorschau InfoSocietyDays 2016 –
Herausforderungen der digitalen Transformation
Vom 8. bis 11. März 2016 finden in Bern die 19. InfoSocietyDays statt. Teil des viertägigen Kongresses ist
das Swiss eGovernment Forum, das sich in der Branche als wichtige Informations- und Networkingplattform
etabliert hat. Die Veranstalter rechnen am Forum mit rund 500 Besucherinnen und Besuchern aus Verwaltung
und Wirtschaft und versprechen ein spannendes Programm in der BERNEXPO. Der Veranstalter Jürg Lehni
und die Kommunikationsverantwortliche von E-Government Schweiz Anna Faoro beantworten zentrale Fragen
zum Kongress.
Interview: Iris Bieri
Jürg Lehni, «Herausforderungen der digitalen Transforma­
tion» – wie sind Sie auf dieses Thema gekommen?
Die Digitalisierung ist Megatrend und Innovationstreiberin des
21. Jahrhunderts. Gemeinden, Kantone und Bundesstellen müssen
sich dieser Herausforderung stellen. In der Onlineabwicklung von
Behördenleistungen sind sie gezwungen, mit der Zeit zu gehen.
Einerseits um effizient zusammenzuarbeiten, andererseits um die
Erwartungen von Bevölkerung und Wirtschaft zu erfüllen. Das Swiss
eGovernment Forum 2016 zeigt auf, wie sich die Verwaltung für
diese Herausforderungen rüstet.
Welches sind die Inhaltsschwerpunkte des ersten Forumstags?
Der erste Tag zeigt auf, dass die E-Society mancherorts bereits
heute Realität ist, und thematisiert die sich daraus ergebenden Herausforderungen für die Verwaltung. Dabei wird auch das Spannungsfeld zwischen Anspruch und Realität der neuen E-Government-Strategie kritisch hinterfragt.
Und am zweiten Forumstag?
Der Trend zur Konzentration von Verwaltungsaufgaben auf wenige Kernaufgaben und der steigende Kostendruck führen dazu,
dass sich immer mehr Verwaltungen entscheiden, (Teil-)Funktionen
und Prozesse ihrer Leistungserbringung an externe Dienstleister
auszulagern. Wann ist das sinnvoll? Für welche Bereiche empfiehlt
sich dieses Vorgehen, für welche eher weniger? Welche Modelle und
Konzepte stehen zur Verfügung? Worauf muss geachtet werden?
Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der zweite Forumstag.
Anna Faoro, welches sind die Erwartungen der Bevölkerung
und Wirtschaft an eine digitale Verwaltung?
Sowohl die Bevölkerung als auch die Wirtschaft möchten den
nötigen Behördenkontakt so unkompliziert und unbürokratisch wie
möglich abwickeln. Die Schweizer Verwaltungen haben heute mit
dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik die
Möglichkeit, ihre Dienstleistungsorientierung zu optimieren. Bei-
spielsweise können Privatpersonen ihre Geschäfte mit den Behörden
im Internet unabhängig von den Öffnungszeiten erledigen oder bei
wiederkehrenden Geschäften wie der Steuererklärung Daten speichern und so ihren Aufwand verringern. Für Unternehmen bedeutet
die Automatisierung von Prozessen, z.B. bei der elektronischen Lohndatenübermittlung, eine grosse administrative Entlastung.
Wie bekannt sind die bereits bestehenden digitalen Angebote
bei Bevölkerung und Wirtschaft?
Die aktuelle Ausgabe der Studie «E-Government-Monitor», die
Deutschland, Österreich, die Schweiz und Schweden vergleicht,
stellt den Schweizer Behörden diesbezüglich gute Noten aus. Die
Nutzung der elektronischen Behördenleistungen in der Schweiz
steigt stetig und konnte seit 2012 um gut zehn Prozent erhöht werden. Die Nutzungszahlen in der Schweiz liegen 2015 noch leicht
hinter denen von Österreich und Schweden, aber weit vor Deutschland. Die Studie «Firmen und E-Government» vom April 2015 zeigt
auch eine stetige Zunahme der Nutzung von elektronischen Behördenleistungen durch die Unternehmen.
Was läuft bereits gut?
Gemäss E-Government-Monitor legt die Schweizer Bevölkerung
im Onlineverkehr mit den Behörden grossen Wert auf die zeitliche
Unabhängigkeit von Öffnungszeiten, die Zeitersparnis und eine
einfache Handhabung. Mit der diesbezüglichen Leistung der öffentlichen Verwaltung zeigt sich die Bevölkerung sehr zufrieden. Die
Zufriedenheit der Unternehmen mit den bestehenden elektronischen Behördenleistungen ist ebenfalls sehr hoch.
Was muss die Verwaltung konkret verbessern?
Es gibt immer noch verschiedene Hindernisse für eine noch
breitere Nutzung elektronischer Behördenleistungen. Eines der
wichtigsten ist, dass die vorhandenen Onlineangebote teilweise
noch zu wenig bekannt sind. Nutzende stören sich zudem, wenn sie
eine Leistung nicht vollständig im Internet abwickeln können, wenn
es also zu Medienbrüchen kommt, oder wenn die Handhabung der
Anwendungen kompliziert ist.
31
Veranstaltungen
Wo steht die Schweiz in der Digitalisierung von Verwaltungsangeboten im internationalen Vergleich?
In einem eher neueren Teilbereich der Digitalisierung, nämlich in
der freien Bereitstellung von Behördendaten, positioniert sich die
Schweiz im Vierländervergleich am besten. Die hiesigen Open-Government-Angebote geniessen hohe Bekanntheit und werden im Vergleich
auch stark genutzt. Allgemein schneiden die Schweizer Behörden bei
den Indikatoren Nutzung und Zufriedenheit sehr gut ab. Demgegenüber sind gemäss der E-Government-Studie der Europäischen Kommission die Prozesstransparenz bei der Abwicklung von elektronischen
Behördenleistung sowie die Nachvollziehbarkeit der Nutzung persönlicher Daten durch die Verwaltung noch ausbaufähig. Auch bei den
sogenannten Voraussetzungen für E-Government liegt die Schweiz im
internationalen Vergleich noch zurück. Diesem Befund trägt die weiterentwickelte E-Government-Strategie Rechnung: Im Rahmen des
Schwerpunktplans, der ab 2016 vorangetrieben wird, sollen in erster
Linie Voraussetzungsprojekte wie die Etablierung der elektronischen
Identität oder des einheitlichen Anmeldeverfahrens gefördert werden.
Jürg Lehni, was sind Ihre persönlichen Erwartungen an die
Konferenzvorträge?
chend geben die Referate Antwort auf praxisrelevante Fragestellungen und zeigen konkrete Lösungsmöglichkeiten auf.
Welches Publikum möchten Sie ansprechen?
Das Forum richtet sich in erster Linie an Amtsleiter, Staats-, Stadtund Gemeindeschreiber sowie an E-Government-, Informatik-, Geschäft s- und Prozessverantwortliche auf Stufe Bund, Kantone und
Gemeinden. Also an alle Mitarbeitenden von Bund, Kantonen und
Gemeinden, die die Verwaltungstätigkeit mithilfe der Informationsund Kommunikationstechnik so bürgernah und so wirtschaft lich
wie möglich gestalten möchten.
In einem Satz: Warum sollte ich an den InfoSocietyDays 2016
teilnehmen?
Um einerseits über globale Trends, die nationale E-Government-Entwicklung und lokale Umsetzungen informiert zu werden
und andererseits die Treiber und Umsetzungsverantwortlichen
kennenzulernen bzw. sich mit ihnen auszutauschen.
Das Swiss eGovernment Forum soll eine Innovations- und Problemlösungsplattform für Fachverantwortliche bieten. Entspre-
Swiss eGovernment Forum
Herausforderungen der digitalen Transformation
8. & 9. März 2016 | BERNEXPO
Mittwoch: Spezieller Thementrack für Städte und Gemeinden
Welches sind die Einflussfaktoren der eSociety? Wie sehen das Nutzungsverhalten und die Erwartungen
von Bevölkerung und Wirtschaft aus? Was sind die Erwartungen der Gesellschaft? Wann ist die Aus­
lagerung von (Teil­) Funktionen und Prozessen sinnvoll? Für welche Bereiche empfiehlt sich dieses
Vorgehen, für welche eher weniger? Worauf muss geachtet werden? Welcher Umgang empfiehlt sich
mit den externen und internen Leistungserbringern? Welche Möglichkeiten gibt es für die Identitäts­
und Zugriffsverwaltung?
Weitere Informationen unter
www.infosocietydays.ch/eGovernment
Leading Partner
@ISD_eGovernment
32
E-Government Schweiz
E-Government Schweiz: neuer Fokus, neue Gesichter
Das neue Jahr hat der Organisation E-Government Schweiz einige Veränderungen gebracht: neue Gesichter
im Steuerungsausschuss, das neue Gremium «Planungsausschuss», eine neue Leitung der Geschäftsstelle
und ein neues Umsetzungsinstrument, den Schwerpunktplan.
Anna Faoro
Kommunikationsverantwortliche
E-Government Schweiz
[email protected]
Per Ende Jahr haben Bund, Kantone und
Gemeinden die weiterentwickelte E-Government-Strategie und die überarbeitete Rahmenvereinbarung genehmigt. Wichtigste
Neuerungen daran sind erstens die Fokussierung der gemeinsamen Anstrengungen
auf eine beschränkte Anzahl strategisch
wichtiger Projekte und Leistungen; zweitens
die Abgrenzung zwischen strategischer und
operativer Steuerung und die damit verbun
dene Neueinsetzung eines Planungsausschusses aus E-Government-Fachleuten
aller Staatsebenen und drittens die durchgängig paritätische Finanzierung des gemeinsamen Schwerpunktplans und der
Geschäft sstelle, welche die Umsetzung des
Plans koordiniert. (Vgl. Artikel in der eGov
Präsenz 2015/II)
Unterstützung von Massnahmenpaketen
Die Ziele der E-Government-Strategie Schweiz werden operativ
im Schwerpunktplan verfolgt. Im Rahmen von strategischen Projekten und Leistungen werden hierzu spezifi sche Massnahmen
umgesetzt. Das Budget «Schwerpunktplan» finanziert daher zumeist nicht die Gesamtkosten der Projekte, sondern nur die Kosten
derjenigen Massnahmen, die strategisch relevant sind und von der
verantwortlichen Organisation aus fachlichen oder fi nanziellen
Gründen nicht umgesetzt werden können. Die Leistungsvereinbarungen für die strategischen Leistungen definieren neben den umzusetzenden Massnahmen einen Grundauft rag, der über das Budget
Schwerpunktplan finanziert wird.
Schwerpunkt E-Government-Infrastrukturen
Der Schwerpunktplan von E-Government Schweiz umfasst insgesamt neun strategische Projekte und drei strategische Leistungen.
Eine dieser Leistungen ist der «Zugang zu elektronischen Behördenleistungen für die Öffentlichkeit». Dafür ist der Betrieb von
Portalen vorgesehen, die Bevölkerung und Wirtschaft einen einfachen Zugang zum bestehenden E-Government-Angebot ermöglichen. Unter den neun strategischen Projekten sind vier, die eine
Leistung für die Bevölkerung oder die Wirtschaft aufbauen. Dazu
gehören «Vote électronique» und «E-Umzug Schweiz» ebenso wie
«E-MWST» und «Aufbau eines Transaktionsportals für die Wirtschaft». Die übrigen fünf Projekte visieren den Aufbau von E-Government-Infrastrukturen. Dazu gehört der Aufbau eines Identitätsverbundes Schweiz (IDV), einer Organisation für die Abwicklung
gemeinschaft licher E-Government-Vorhaben («eOperations»), die
Etablierung der elektronischen Identität, die Ausbreitung eines
Validators für die elektronische Signatur und Abklärungen zur Etablierung eines universellen Personenidentifikators.
Mit diesem Fokus kann der in Studien verschiedentlich belegte
Aufholbedarf der Schweiz im Bereich Basismodule angegangen
werden. Zudem folgen die gemeinsamen Anstrengungen von Bund,
Kantonen und Gemeinden dem Subsidiaritätsprinzip: Für die erfolgreiche Etablierung von E-Government-Infrastrukturen ist die
schweizweite Koordination besonders elementar. Daher sollen diese unter der Steuerung der gemeinsamen Organisation vorangetrieben werden. Die Einführung elektronischer Behördenleistungen
mit geringerem Koordinationsbedarf ist demgegenüber nicht Bestandteil des Schwerpunktplans.
Strategische Projekte:
Als strategisch werden Projekte definiert, die nationale Bedeutung
und einen hohen Koordinationsbedarf ausweisen.
Strategische Leistungen:
Strategische Leistungen sind dauerhafte Aufgaben von nationaler
Bedeutung, die zur nachhaltigen Ausbreitung von elektronischen
Behördenleistungen in Bund, Kantonen und Gemeinden beitragen.
Idenditätsverbund
Schweiz
Elektronische
Identität
eOperations
Schweiz
Elektronische
Adressänderung
Universeller
Personenidentifikator
Validator
elektronische
Signatur
Elektronisches
Wählen und
Abstimmen
Transaktionsportal
für die Wirtschaft
(OSS)
Elektronische
Mehrwertssteuerabrechnung
Zugang zu
elektronischen
Behördenleistungen
Pflege der
relevanten
Standards
eGov-Ausbreitung
in Gemeinden und
Kantonen
Themenführer E-Government Schweiz
Auch wenn in der neuen E-Government-Strategie eine Fokussierung vorgesehen ist, bleibt es eine Aufgabe der Geschäft sstelle, die
nationalen E-Government-Aktivitäten ausserhalb des Schwerpunktplans und die internationalen Entwicklungen zu beobachten. Dazu
dienen ihr Studien, die E-Government-Landkarte Schweiz sowie
das neu gegründete Forum der E-Government-Themenführer. So
kann die Geschäft sstelle weiterhin einen Überblick über Projekte
und umgesetzte Behördenleistungen bieten und das breite Netzwerk
der Schweizer E-Government-Akteure pflegen.
Personelle Neuerungen bei E-Government Schweiz
Die Geschäft sstelle E-Government Schweiz steht ab 2016 unter
neuer Leitung. Cedric Roy, der zuvor als E-Government-Verantwortlicher des Kantons Wallis tätig war, übernahm die Funktion per
Anfang Jahr. Weitere Veränderungen gibt es in der Steuerung von
E-Government Schweiz, da die Rahmenvereinbarung 2016–2019
eine neue Aufstellung der Steuerung von E-Government Schweiz
festlegt. Ein Planungsausschuss ergänzt und entlastet den Steuerungsausschuss. Der Planungsausschuss verfügt über Entscheidungskompetenz auf operativer Ebene. Er ist verantwortlich für die
Definition des Schwerpunktplans sowie das operative Controlling
33
E-Government Schweiz
und Risikomanagement der strategischen Projekte und Leistungen.
Der Steuerungsausschuss, der weiterhin politisch zusammengesetzt
ist, zeichnet verantwortlich für die strategischen Entscheide, wie
die Verabschiedung des Schwerpunktplans, des Budgets oder des
Geschäftsberichts.
Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz ist ab
2016 zusammengesetzt wie folgt:
–– Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher Eidgenössisches Finanz­
departement, ­Vorsitz
–– Staatssekretärin für Wirtschaft, Maire-Gabrielle IneichenFleisch, Staatssekretariat für Wirtschaft
–– Bundeskanzler Walter Thurnherr, Bundeskanzlei
–– Staatsrat Pierre Maudet, Kanton Genf
–– Regierungsrat Marcel Schwerzmann, Kanton Luzern
–– Staatsschreiber Rainer Gonzenbach, Kanton Thurgau
–– Stadtpräsident Michael Künzle, Stadt Winterthur, ZH
–– Gemeindepräsident Beat Tinner, Gemeinde Wartau, SG
–– Peter Bernasconi, Vorstandsmitglied Schweizerischer Gemeindeverband
Damit nehmen ab 2016 drei neue Vertreterinnen und Vertreter
Einsitz im Steuerungsgremium. Der neue Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements Bundesrat Ueli Maurer hat den Vorsitz
von seiner Vorgängerin Eveline Widmer-Schlumpf übernommen.
Die Staats­sekretärin für Wirtschaft, Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch,
vertritt neu anstelle von Bundesrat Johann Schneider-Ammann das
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Der Ende 2015
gewählte Bundeskanzler Walter Thurnherr folgt auf Corina Casa­
nova. Die Kantone zählen mit dem Genfer Regierungsrat ebenfalls
einen neuen Vertreter in ihren Reihen. Staatsrat Pierre Maudet folgt
auf den Jurassier Regierungsrat Philippe Receveur, der 2016 von
seinem Amt zurücktritt.
Der Planungsausschuss setzt sich aus je drei E-Government-Fachleuten aller Staatsebenen zusammen. Neben
den ständigen Vertretern delegiert jede Staatsebene
zwei permanente Stellvertreter:
–– Daniel Gruber, Vizedirektor Bundesamt für Justiz
–– Caroline Kuyper, Stellvertretende Direktorin Bundesamt für
Statistik
–– E-Government-Koordinator/in des Bundes, Informatiksteuerungsorgan des Bundes (vakant)
–– Sabine Brenner, Koordinatorin Informationsgesellschaft, Bundesamt für Kommunikation, permanente Stellvertreterin
–– Matthias Brüllmann, Fachberater E-Government (BK), permanenter Stellvertreter
–– Peppino Giarritta, Leiter Stabsstelle E-Government, Kanton
Zürich
–– Stéphane Schwab, Responsable du secrétariat de cyberadministration du Canton de Fribourg
–– Silvano Petrini, Capo del Centro sistemi informativi, Cantone
Ticino
–– Philippe Hatt, Delegierter für die Informatikstrategie, Kanton
Wallis, permanenter Stellvertreter
–– Marlies Pfister, Leiterin Fachstelle E-Government, Kanton
Aargau, permanente Stellvertreterin
–– Roland Brechbühl, Programmleiter E-Government der Stadt
Bern
–– Dominique Dafflon, Syndic de la commune de St-Barthélemy
–– Ivo Toman, Geschäftsführer E-Government Kanton St.Gallen
und St.Galler Gemeinden
–– Alex Bukowiecki, Schweizerischer Städteverband, permanenter Stellvertreter
–– Michael Keller, E-Government-Verantwortlicher der Stadt
­Zürich, permanenter Stellvertreter
Daniel Gruber, Philippe Hatt und Silvano Petrini waren bereits
Mitglieder des Expertenrates E-Government Schweiz. Daniel Gruber
war ausserdem zusammen mit Matthias Brüllmann und Ivo Toman
engagiert in der interföderalen Arbeitsgruppe des Projekts «E-Government Schweiz ab 2016.» Auch die übrigen Mitglieder des Planungsausschusses verfügen über breite Erfahrung in der lokalen,
überregionalen und nationalen Ausbreitung von E-Government.
Wirkungsvolle Steuerung und Umsetzung
Die weiterentwickelte E-Government-Strategie zielt insbesondere darauf, die gemeinsamen Anstrengungen wirkungsvoller zu
steuern. Die Konzentration auf wenige Projekte und Leistungen, die
über Leistungsvereinbarungen geführt werden, die enge Begleitung
der Umsetzung durch die Geschäftsstelle und das Controlling durch
den Planungsausschuss sind dabei zentrale Elemente. Bund, Kantone und Gemeinden arbeiten gemeinsam auf eine nachhaltige
Etablierung von E-Government in der Schweiz hin, damit sowohl
für Nutzerinnen und Nutzer als auch für die Behörden das strategische Leitbild, elektronische Behördenleistungen als Selbstverständlichkeit zu etablieren, in naher Zukunft Realität wird.
34
Forschung/Analyse
Mehrwert schaffen durch Linked Open Data
Basierend auf Technologien des Semantic Web ist das Ziel des Fusepool-Projekts, Werkzeuge und Verfahren
bereitzustellen, um isolierte Datenbestände zu verknüpfen und mit Bedeutung anzureichern. Die so aufbe­
reiteten dezentral gehaltenen Daten sind Grundlage für nutzenstiftende Anwendungen, wie etwa die Produktentwicklung und Forschung von KMU oder auch Anwendungen im touristischen Umfeld. Die Modularität
und Flexibilität der zugrundeliegenden Fusepool-Architektur ermöglicht auf einfache Weise eine passende
Kombination von Datentransformationen für den jeweiligen Anwendungskontext.
Das World Wide Web hat die Entstehung
eines vernetzten globalen Informationsraums ermöglicht. Dies gilt nicht nur für
verlinkte Dokumente (Hypertext), sondern
ein wachsender Bedarf an intelligenten Anwendungen mit Zugriff auf unterschiedliche
Datenbestände führt dazu, auch Daten zu
Prof. Dr. Eduard Klein
öffnen (Open-Data-Bewegung) und mit BaKompetenzteamleiter
sistechnologien des Internets zu vernetzen
E-Government Institut
(Linked Data).1 Durch Festlegung auf geBerner Fachhochschule
[email protected]
meinsame Standards und das Versehen der
Daten mit Semantik hat sich das Semantic
Web entwickelt, das von immer mehr Anwendungen genutzt wird.
Die Öffnung von oft in Silos gehaltenen
Daten erfordert die Bereitstellung und Zugriffsmöglichkeit im Internet. Der herkömmliche Weg ist das Anbieten einer Web API,
also einer Schnittstelle zum Zugriff übers
Internet. Unternehmen wie Amazon und
Stephan Haller
Google treten hier sowohl als Bereitsteller
Dozent
(Data Publisher) als auch als Nutzer (Data
E-Government Institut
Consumer) auf, um ihre Anwendungen mit
Berner Fachhochschule
[email protected]
Mehrwert zu versehen. Zum Beispiel reichert die Google-Suchmaschine ihre Treffer
mit Informationen aus Online-Stores an, um
die Suchergebnisse attraktiver zu gestalten.
Der Schritt von klassischen Datenbeständen hin zu Linked Data
standardisiert den Zugriff auf Daten durch Verwendung einer einheitlichen Schnittstelle, die durch Standardmechanismen und das gemeinsame Datenmodell RDF (Ressource Description Framework)
technisch realisiert ist.2 Dadurch können Anwendungen nicht nur
auf Daten aus verschiedenen Beständen zugreifen, sondern auch
deren Semantik nutzbringend einsetzen. Als bislang grösstes Beispiel
für Linked Data ist die Linked Open Data Cloud (lod-cloud.net) entstanden, in der Daten aus öffentlicher Verwaltung, Medien, Life Sciences, Bibliotheken, Archiven etc. vernetzt sind und in Anwendungen
genutzt werden können. Kern der LOD-Cloud ist DBpedia3, das aus
Wikipedia und Wikidata extrahierte Daten zur Verfügung stellt.
Fusepool-Projekte
Die Forschungsgruppe Open & Linked Data am E-Govern­mentInstitut der BFH hat in den EU-geförderten Projekten Fusepool SME
und Fusepool P3 aufgezeigt (vgl. fusepool.eu), dass durch Aufbereitung und Anwendung verlinkter Datenbestände Anwendungen
mit grossem Mehrwert geschaffen werden können.
Das Projekt Fusepool SME unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung und Bewahrung geistigen Eigentums, indem bislang isoliert existierende Datensilos mit Patienteninformationen, biome-
dizinischen Publikationen 5 sowie weiteren Datenbeständen
aufbereitet und vernetzt («interlinked») wurden. Damit wird im
entwickelten Fusepool-Rechercheportal (sme.fusepool.eu) Produktentwicklung und Forschung unterstützt.
Anwendungstypische Anfragen an das Fusepool-System sind zum
Beispiel die Patentrecherche sowie das Suchen nach Partnern mit
komplementären Technologien und Fähigkeiten oder nach Information bezüglich einer bestimmten Technologie. Visualisierungstechniken wie das Anzeigen einer Patentlandschaft (s. Abb. 1) oder das
visuelle Explorieren im Datenbestand werden ebenfalls unterstützt.
Abbildung 1: Patentlandschaft, dargestellt im Fusepool-Portal
Weitere Visualisierungen nutzen das an der BFH entwickelte
Uduvudu-System6, das basierend auf Matching-Verfahren eine möglichst gute visuelle Darstellung von Linked Data automatisiert vornimmt, wie zum Beispiel Geodaten als Landkarte und Wetterdaten
als Balkendiagramm.
Im Folgeprojekt Fusepool P3 steht im Vordergrund, das Publizieren von Daten als Linked Open Data sowie die darauf folgende
Verarbeitung wesentlich zu vereinfachen. P3 steht dabei für Publish,
Process, Perform. Damit wird ein Haupthindernis im LOD-Umfeld
adressiert: Die im Projekt entwickelte Plattform gibt Anwendern
ein Werkzeug an die Hand, mit dem sie ihre Daten ohne tiefere
LOD-Kenntnisse publizieren und zum Beispiel App-Entwicklern zur
Verfügung stellen können.
Ein gutes Beispiel dafür sind zwei Anwendungen, die im Rahmen
eines eintägigen Hackathons initiiert wurden. In der ersten Anwendung werden Daten der italienischen Provinz Trient über aktuelle
Events mithilfe der Fusepool-P3-Plattform in Linked Data umgewandelt und dann mit Kartendaten, in der Nähe gelegenen Points
of Interest (POI) sowie mit Bildern der Umgebung aus Wikimedia
verbunden, wie in Abb. 2 dargestellt.
35
Forschung/Analyse
form) basieren. LDP agiert hier quasi als Filesystem, das Prozesse
startet, wenn Daten darin abgelegt werden.
UI/Other clients
LDP API/Transformation Container API
LDP Transforming Proxy
…
Pipeline
Transformer
RDF Triple Store
Transformer 2
LDP 1.0
Transformer N
Transformer REST API
Transformer 1
SPARQL 1.1
T5.4 Custom
Services (only if needed)
Die zweite Anwendung basiert auf dem Datensatz historischer
Personen der Provinz Trient, verbunden mit ergänzenden Daten
von DBpedia. Die mobile App ermöglicht es Touristen, den Pfaden
berühmter Personen nachzuspüren und weitere interessante Orte,
Restaurants und Hotels in der Umgebung zu finden. Die Anwendung
ist im Apple App Store und im Google Play Store erhältlich (Suche:
«In The Footsteps: Trentino»).
Abbildung 3: Architektur der Fusepool-P3-Plattform
Übertragbarkeit auf andere Anwendungen
Abbildung 2: Events Explorer für die Provinz Trient (http://explorer.nexacenter.org)
Architektur Fusepool P3
Zur Verarbeitung von Linked Open Data existieren zahlreiche
Softwaretools. Entsprechend geht es in diesem Projekt nicht darum,
noch ein weiteres Tool zu erstellen, sondern vielmehr darum, in der
Linked-Open-Data-Community häufig benutzte Komponenten wie
OpenRefine, OpenLink Virtuoso, Apache Stanbol oder Pundit in
eine Plattform zu integrieren und mit dieser Kombination den versprochenen Mehrwert zu liefern. Für die Architektur dieser Plattform wurden folgende Designprinzipien angewendet:7
–– Maximierung der Wiederverwendbarkeit von Fusepool-Komponenten
–– Ermöglichung einer komponentenbasierten Entwicklung
–– einfache Erweiterbarkeit
–– Sicherstellen der Langlebigkeit
–– einfaches Deployment und einfache Wartung für IT-Abteilungen
Die daraus resultierende Architektur ist in Abb. 3 dargestellt. Sie
basiert auf lose gekoppelten Komponenten, die über standardisierte REST-Schnittstellen verbunden sind. Dadurch können einzelne
Komponenten separat weiterentwickelt und ausgetauscht werden,
ohne die Plattform als Ganzes zu beeinträchtigen. Auch müssen
nicht alle Komponenten auf derselben technischen Plattform implementiert werden, und ein verteiltes Deployment der Komponenten ist ebenfalls möglich.
Das Herzstück der Architektur sind die Transformer. Sie ermöglichen die Umwandlung von bestehenden Datensätzen in Linked
Data. Transformer sind parametrisierbar: Durch die Angabe eines
Umwandlungsschemas ist es zum Beispiel einfach möglich, Daten
aus einer CSV-Datei in ein korrekt annotiertes RDF zu verwandeln.
Für komplexere Umwandlungen können auch mehrere Transformer
nach dem Pipeline-Prinzip miteinander verknüpft werden. Anwendungen können direkt auf die Transformer zugreifen, häufiger gehen
sie aber über einen Proxy (LDP Transforming Proxy), der die Verbindung zwischen Transformern und bestehenden Komponenten
erlaubt, die auf der W3C-Spezifikation LDP 1.08 (Linked-Data-Platt-
Es ist geplant, die entwickelten Fusepool-Technologien und die im
Projektverlauf gewonnenen Erfahrungen über das Projektende hinaus
nachhaltig zu verbreiten. Im Rahmen von Transferprojekten werden
mögliche Stakeholder als Datenprovider und/oder Anwender integriert. Aktuell wird im Use Case Calancatal das Ziel verfolgt, in diesem
entlegenen, von Abwanderung und Jobmangel geprägten, aber von
Naturliebhabern geschätzten Schweizer Tal den Tourismus zu fördern.
Nach entsprechenden Vorarbeiten sollen Daten über POI, Veranstaltungen, Wanderwege etc. zusammengeführt und so die Möglichkeit geschaffen werden, nützliche Anwendungen auf diesem
Datenbestand zu entwickeln. Derzeit analysiert eine Studentengruppe im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik am Fachbereich Wirtschaft der BFH den Use Case Calancatal im Rahmen
einer Praxisarbeit. Angelehnt an das europäische Tourismusindikatorensystem ETIS für nachhaltige Destinationen9 werden zunächst Basisdaten identifiziert, um sie nachfolgend unter Verwendung des Fusepool Stack für nutzstiftende Anwendungen zur
Verfügung stellen zu können.
Fusepool-Projekte (EU-Förderung, Call FP7)
Die Projekte Fusepool SME (Förder-Nr. 296192) und Fusepool P3
(Förder-Nr. 609696) extrahieren und transformieren (Legacy-)Daten aus verschiedenen Quellen in Linked Data, um sie für Anwendungen wiederverwendbar zu machen. SME fokussiert auf Technologiefrüherkennung und P3 auf tourismusbezogene Anwendungen.
Die Komponenten des Fusepool Stack integrieren die Prozesse
Datenextraktion, Transformation, Indexierung, Interlinking und
Visualisierung nahtlos. Beide Projekte entwickeln Open-Source-Software und erstellen prototypische Anwendungen, um Entwickler und
Anwender anzuregen, die Ergebnisse weiterzuverwenden.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Bauer, F./Kaltenböck, M.: Linked Open Data. The Essentials. edition mono, Wien, 2012.
Heath, T./Bizer, C.: Linked Data. Evolving the Web into a Global Data ­Space. In: Synthesis
­Lectures on the Semantic Web: Theory and Technology, vol. 1, no. 1 (2011). S. 1–136.
Bizer, C./Lehmann, J./Kobilarov, G./Auer, S./Becker, C./Cyganiak, R./Hellmann, S.: DBpedia – A
Crystallization Point for the Web of Data. In: J. Web Semant., vol. 7, no. 3 (2009). S. 154–165.
www.ir-facility.org/prototypes/marec (der Korpus enthält 19 Mio. Patentdatensätze).
www.pubmed.com (der Korpus enthält 24 Mio. Datensätze).
Luggen, M./Gschwend, A./Anrig, B./Cudré-Mauroux, P.: Uduvudu. A Graph-Aware and Adaptive UI
Engine for Linked Data. In: Linked Data on the Web (LDOW2015) (2015).
Vgl. https://github.com/fusepoolP3/overall-architecture/blob/master/­architectural-principles.md
Vgl. www.w3.org/TR/ldp
Vgl. http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/tourism/sustainable-tourism/
36
Forschung/Analyse
Aufdeckung von SoD Risiken in internen
Kontrollsystemen (IKS)
Interne Kontrollsysteme (IKS) werden durch die gesteigerten Erwartungen an Compliance heutzutage immer
wichtiger. Risiken zu bewerten und zu minimieren war und ist ein Problem für Unternehmen und Verwaltungen. Die Folgen sind Fehler- und Betrugsrisiken. Die strikte Trennung von Berechtigungen aufgrund der Benutzertätigkeit, auch Segregation of Duties (SoD) genannt, gewinnt an Bedeutung, was die aktuellen Vor­
haben im Bereich eGovernment beweisen. Die auf Identity & Access Management (IAM) spezialisierte Firma
WIB Solutions AG hat die existierende Prüfungscheckliste für IKS weiter entwickelt, um weitere und tiefere
Analysen zu möglichen.
Einleitung
In einer deutschen Firma wurden Löhne
über mehrere Jahre an einen Mitarbeiter
ausgezahlt, den es nie gab. Der Fall, dessen
Ursache in fehlenden SoD-Regeln zu finden
ist, wurde unter dem Namen «Der Mann, der
niemals lebte» bekannt (Bungartz 2013).
Das interne Controlling ist ein Prozess,
Daniel Kappeler
ICT Consultant
der von der Geschäftsleitung entwickelt,
WIB Solutions AG
implementiert und bedient wird und [email protected]
de Ziele verfolgt: (Pfaff & Ruud 2013, p.21):
–– Effizienz der Geschäftstätigkeit (Operations)
–– Zuverlässigkeit der finanziellen Berichterstattung (Reporting)
–– Einhaltung der anwendbaren Normen (Compliance)
Die Komplexität und Anwendbarkeit von SoD in heutigen IT-Systemen bereitet vielen Organisationen Mühe (Ernst & Young 2010, p.2).
SoD definiert eine Schlüsselkompetenz, die nicht einfach zu erreichen
ist (Business Strategy Inc. 2010, p.3). Die angemessene Trennung der
Funktionen mittels Bereitstellung von Rollen in verschiedenen Prozessschritten und Prüfung der durchgeführten Arbeiten (Business
Strategy Inc. 2010, p.3) reduziert aber die Wahrscheinlichkeit von
Fehlern. Das Ziel von SoD ist die Reduktion von Gelegenheiten, die zu
Betrugssituationen führen können (Weaver 2012, p.1).
Die Funktionstrennung bietet vier wesentliche Vorteile:
–– Minimierung des Betrugsrisikos
–– Reduktion der Fehleranfälligkeit durch Früherkennung
–– Dezimierung der Kosten von Korrekturmassnahmen durch
­Fehler-Früherkennung
–– Imagesteigerung der Organisation durch Einsatz eines
SoD-Prüfsystems (Business Strategy Inc. 2010, p.3).
Die Organisationen müssen keine komplexen Rollenstrukturen oder
teuren Systeme einkaufen, um die SoD-Regulierungen zu erfüllen. Ein
Fokus auf die Prozesse, welche die grössten Risiken beinhalten, reicht
normalerweise aus (Ernst & Young 2010, p.3). Nur durch die Betrachtung von SoD als Framework oder interne Kontrolle können die Compliance-Anforderungen erfüllt werden (Ernst & Young 2010, p.4).
Ausgangslage
Pfaff & Ruud (2011) haben eine nützliche, 160 Fragen umfassende Checkliste zur Bewirtschaftung interner Kontrollen veröffentlicht.
Sie enthält folgende Informationen:
–– Frage / Risikobeurteilung: Frage zu potenziellen Risiken
–– Risikobetroffenheit für die Organisation (Ja/Nein)
–– Sonstige Bemerkungen: zusätzliche Notizen zum Risiko
Anmerkung
Da die ursprüngliche Liste in diesem Artikel zu umfangreich
wäre, werden nur die Fragen aufgeführt, welche eine hinreichende
SoD-Relevanz aufweisen (siehe Grafik 1: Risikoidentifikation und
Bewertung). Diese Liste ist in folgenden Aspekten unvollständig:
–– Einfluss und Bewertung von Risiken
–– Eintrittswahrscheinlichkeit
–– Verantwortlichkeiten und Auswirkungen auf IT Systeme
WiB Solutions AG hat 160 Fragen auf ihre SoD-Relevanz überprüft,
bewertet und abgestimmt. Das Ziel war, ein in der Praxis handhabbares Werkzeug zu erhalten, welches zu aussagekräftigen Antworten bei SoD-Fragen verhilft.
Folgende Kriterien wurden dabei berücksichtigt:
–– Funktionstrennung
–– Vier-Augen-Prinzip
–– Verantwortlichkeit/Zuständigkeit
–– Funktionen
–– Mehrfachzahlung
Anschliessend wurden diejenigen Fragen von der Liste gestrichen,
welche eine zu geringe SoD-Relevanz oder ein zu geringes Risikominimierungspotenzial aufweisen. Das Resultat sind zwölf Fragen,
welche eine effektive SoD-Analyse ermöglichen.
Danach wurden die folgenden Kriterien zur Beurteilung der SoD-Risiken beigefügt:
–– Relevanz SoD
–– Eintrittswahrscheinlichkeit
–– Schadenausmass (finanziell und/oder Imageverlust)
–– Schadensbereich (Workflows, Tools, Systeme …)
–– Zuständigkeiten (betroffene Stellen, Risikokontrolle …)
Vorgehen
1. Risikoidentifikation
Zunächst wird eine Risikobetrachtung der zu untersuchenden Organisation durchgeführt. Hierfür werden die zwölf Fragen für den
Untersuchungsbereich beantwortet und bewertet. Beispielsweise
benötigt der Prozess im Rechnungswesen verschiedene Funktionen
und eine klare Funktionstrennung, um Betrug vorzubeugen. Ohne
SoD-Regulierungen ist es beispielsweise möglich, dass dieselbe
Person Rechnungen erhält, prüft und die Geldbeträge transferiert.
So könnte beispielsweise ein/e Mitarbeiter/in einen Laptop bestellen und die Rechnung unbemerkt durch die Firma bezahlen. Zur
Betrugsvorbeugung ist ein aktuelles, internes Kontrollsystem notwendig, welches die Trennung verschiedener Funktionen definiert.
Die Tabelle illustriert ein Beispiel für die Risikobetrachtung
mithilfe der überarbeiteten Liste (siehe Seite 37 unten).
37
Forschung/Analyse
2.Aufdeckung potenzieller Risiken
Von einer komplett ausgefüllten Vorlage wird ein Risikograph, basierend auf den wichtigsten Faktoren, erstellt, um die wesentlichsten Massnahmenfelder und damit ein optimales Vorgehen zu definieren.
Highest exposed SoD related risks
Schlussfolgerung
Eintrittswahrscheinlichkeit
70%
#7
60%
#12
#9
40%
30%
#6
20%
#1
#10
10%
0%
Da das Risikobewusstsein in Organisationen steigt, gewinnen
interne Kontrollsysteme und eine saubere Trennung von Funktionen
an Wichtigkeit. Die Lösungen sind nicht standardisierbar, da jede
Situation individuell betrachtet werden muss. Eine korrekte Bewertung der Risiken und die Definition zielführender Massnahmen
minimieren die Risiken und erfüllen die Anforderungen an die
interne Compliance und an externen Rahmenbedingungen (Gesetze, Kunden- und Lieferantenrichtlinien etc.).
So wichtig das Thema SoD ist: Die Erstellung einer SoD-Analyse
erfordert viel Erfahrung. Deshalb ist die Konsultation einer Beratungsfirma, z.B. der WIB Solutions AG, sinnvoll.
#5
50%
#11
#4
#3
#8
#2
1
2
3
4
5
6
Einfluss auf Unternehmen (1:tief; 5:hoch)
Grafik 2: Matrix SoD-Risiken
Die X-Achse definiert den Einfluss auf die Organisation bei Ereigniseintritt, die Y-Achse die Wahrscheinlichkeit des Ereigniseintritts. Die Kreise stellen die gemäss Checkliste nummerierten Risikofelder dar, je grösser, desto relevanter für SoD. Der Risikograph
zeigt somit die kritischen Faktoren aus Sicht SoD. Die Punkte im
roten Quadrant stellen das grösste Risiko dar (grösstes Schadensausmass und grösste Eintrittswahrscheinlichkeit).
Nr.
Frage/Risikobeurteilung
#1
3.Massnahmendefinition
Anschliessend werden in der Reihenfolge der Risikogewichtung
Massnahmen definiert. Der Berater beginnt mit den grössten Kreisen im roten Quadranten. Durch dieses Vorgehen werden die Hauptrisiken innert kürzester Zeit minimiert bzw. eliminiert.
Das Resultat ist ein in der Organisation etabliertes Risikomanagement, welches das Fehler- und Betrugspotenzial minimiert.
Quellen
––Bungartz, O., 2013, Der Mann, der niemals lebte – interne Kontrollsysteme im
Personalwesen. Lohn+Gehalt Fachmagazin.
––Business Strategy Inc., 2010, Generic Segregation of Duties Policy.
––Ernst & Young, 2010, A risk-based approach to segregation of duties., (May).
––Pfaff, D. & Ruud, F., 2011, Anhang 3 Prüfungscheckliste – Schweizer Leitfaden
zum Internen Kontroll­system (IKS)., (1999), S. 121–136.
––Pfaff, D. & Ruud, F., 2013, Schweizer Leitfaden zum Internen Kontrollsystem
(IKS) 6th ed., Orell Füssli.
––The Certified Accountant, 2009, The Fraud Triangle and What You Can Do About
It. The Certified Accountant.
––Weaver, B. D., 2012, A Look at Segregation of Duties for Small Business. , (April),
S. 30–31.
Einfluss auf
­Unternehmen
(1: tief; 5: hoch)
Eintrittswahrscheinlichkeit
Aufbauorganisation: Sind die Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt und
schriftlich festgehalten?
3
20%
2
Management
Alle IT-Systeme
#2
Aufbauorganisation: Gibt es Stellen- oder Funktionsbeschreibungen
(Aufgaben, Verantwortungsbereich, Stellvertretung)?
2
5%
1
Management
Alle IT-Systeme
#3
Ablauforganisation: Berücksichtigen die Arbeits- oder Dienstanweisungen
in ausreichendem Masse das Vier-Augen-Prinzip oder sonstige Kontrollen?
4
30%
4
Compliance/IKS
Alle IT-Systeme
#4
Rechnungswesen: Liegt eine Beschreibung der Funktionstrennung
(Belegerstellung, Dateneingabe, Zahlungsverkehr) vor?
5
40%
5
Management/Finanz-system/Rechnungswesen
ERP-System
#5
Liquide Mittel: Ist insbesondere eine Kassenführungsordnung vorhanden?
4
60%
4
Finanzsystem
ERP-System
#6
Liquide Mittel: Besteht eine Funktionstrennung von anderen nicht zu vereinbarenden Tätigkeiten (z.B. Buchen)?
3
30%
5
Finanzsystem
ERP-System
#7
Vorräte: Gibt es eine schriftliche Lagerordnung (Festlegung des verantwortlichen Lagerhalters, der Lagerbuchführung, der Sicherheitsmassnahmen, der Bestandskontrollen etc.)?
3
60%
3
Logistik
ERP-System
#8
Anlagevermögen: Wie ist die Kompetenzregelung bezüglich Investitionen
(Antrag, Entscheid, Beschaffung) gestaltet?
5
15%
5
Finanzsystem/Logistik/ Management/Controlling
–
#9
Anlagevermögen: Wie sind die Zuständigkeiten bezüglich der Anlagenbuchhaltung geregelt?
3
40%
3
Finanzsystem
ERP-System
#10
Anlagevermögen: Einkauf und Verbindlichkeiten: Funktionstrennung:
Ist der Wareneingang vom Einkauf getrennt?
3
15%
2
Einkauf/Logistik
ERP-System
#11
Einkauf und Verbindlichkeiten: Ist die ordnungsgemässe Zahlung
(Gefahr der Doppelzahlung, Skonto, Anzahlungen, Gegenforderungen)
­sichergestellt?
4
40%
3
Rechnungswesen
ERP-System
#12
Personalwesen/Personalaufwand: Wie stellt die Funktionstrennung
­selbstständige Kontrollen sicher?
5
50%
5
Human Resources
HR-System
Grafik 1: Risikoidentifikation und Bewertung
Relevanz Zuständige ­Person
SoD
oder ­Organisation
Einwirkung
auf
IT-Systeme
38
Forschung/Analyse
Digitale Transformation in der Verwaltung –
Herausforderungen und Lösungsansätze
Digitale Transformation ist die zentrale Herausforderung für alle Unternehmen und Institutionen. Neue Richt­
linien und deren Umsetzung erfordern neue Prozesse in der Verwaltung und ein neues Verständnis sowohl der
internen Zusammenarbeit als auch der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern resp. Unternehmen.
Neben dem 24×7-Zugang ist vor allem die Vereinfachung der Prozesse für die Bürger ein wichtiges Anliegen.
Wie können Verwaltungen den Spagat zwischen den starren organisatorischen Verantwortungen und den dynamischen Anforderungen durch die digitale Transformation organisatorisch und technologisch meistern?
Ausgangslage
Die digitale Transformation – kaum ein
Begriff ist in den letzten zwölf Monaten so
häufig genannt und beschrieben worden.
Täglich werden die neusten technologischen
Möglichkeiten von 3-D-Druckern, Robotern,
selbstfahrenden Autos, Fitness-Trackern
und natürlich Cloud-Diensten (vom privaten
Lars Erdmann
Business- und IT-Beratung
Foto-Back-up bis zur Unternehmenslösung)
Q_PERIOR
publiziert. Die Gesetzgebung kommt kaum
Partner Technologie
und Innovation
noch nach, Chancen und Risiken abzuwägen
lars.erdmann
und Richtlinien entsprechend anzupassen.
@q-perior.com
Neben den bisherigen Aufgaben obliegt den
Verwaltungsbehörden künftig die Kontrolle
solcher Richtlinien. Je nach Richtlinie auf Ebene der Gemeinde oder
des Kantons. Fragestellungen wie «Bei wem muss ich meine private Drohne anmelden, mein selbstfahrendes Auto prüfen lassen oder
meinen privaten Energiespeicher registrieren?» werden wohl bald
zu neuen Verwaltungsprozessen führen. Auch wenn diese Szenarien noch ein paar Wochen entfernt sind, stellt sich für Bürgerinnen,
Bürger und Unternehmen oft bereits heute die Frage, welche Behörde wofür verantwortlich ist oder welche Informationen wann benötigt werden. Die rasche und effiziente Bearbeitung der Anliegen
sowie die Transparenz der Prozesse können in Zukunft immer wichtigere Differenzierungsfaktoren für die Standortwahl von Unternehmen werden.
Was sind die Erwartungen an eine moderne Verwaltung?
Die Bürger und die Unternehmen interessieren sich nicht für die
interne Verteilung von Verantwortungen und Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung. Erwartet werden verständliche, effiziente
und interaktive Abläufe ohne Doppelspurigkeiten mit klar definierten Bearbeitungszeiten. Die wichtigsten Kundenanliegen sind der
Rund-um-die-Uhr-Zugang und die Vereinfachung der Prozesse. Aus
Sicht der Verwaltung ist die Trennung der Verantwortungen logisch
oder gar gesetzlich gefordert. Dies steht aber zunehmend im Widerspruch zu den immer komplexeren Regelwerken, welche die Zusammenarbeit zwischen Departementen auf allen Ebenen (Gemeinde, Kanton und Bund) erfordern.
Wie reagieren die Verantwortlichen darauf?
Die Anzahl an E-Government-Projekten wächst ständig, was von
einem zunehmenden Problembewusstsein seitens der Verwaltung
zeugt. Leider sind die Initiativen in den wenigsten Fällen koordiniert. Das heisst, es werden Services im Fokus des eigenen Verantwortungsbereiches aufgebaut, die aber nur sehr selten übergreifende Prozesse zwischen verschiedenen Ämtern oder Departementen
unterstützen – geschweige denn zwischen Kanton und Gemeinden.
Dies ist verständlich, wenn man sich die Steuerungsprozesse für
Projekte bei der Verwaltung anschaut. Für übergreifende Initiativen
gibt es schlicht keine Verantwortungen, resp. wenn es entsprechende Einheiten gibt (z.B. das BIT), dann werden diese aus verschiedenen Gründen nicht genutzt. Die Optimierung der eigenen Services
steht im Fokus (interne Sicht), und die Verbindung unterschiedlicher
Services zu einem Gesamtprozess, wie ihn der Bürger oder das Unternehmen durchläuft, ist oft ausserhalb des Projektumfangs oder
-budgets. So liegt die Steuerung des Gesamtprozesses heute immer
noch beim Kunden (Bürger oder Unternehmen). Ihm wird nach
jedem Verwaltungsschritt der nächste Schritt genannt. Wie lange
der Gesamtprozess dauert, ist den einzelnen Verwaltungseinheiten
meist unbekannt – es gibt ja auch wenig Möglichkeit zur Messung
einfachster Prozessgrössen.
Was ist das aktuelle Ergebnis?
Der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft, die immer
höhere Anforderungen an die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung stellt, stehen somit nur einzelne Lösungsinseln zur Verfügung, welche nicht übergreifend koordiniert werden können (fachlicher Fokus, technologische Unterschiede, unabhängige Budgets
etc.).
Was wäre der Mehrwert einer übergreifenden Lösung?
Die Vorteile übergreifender Verwaltungsprozesse sind unbestritten. Der Mehrwert für die Verwaltung besteht in zentral verfügbaren
Informationen, höherer Leistungsfähigkeit bei gleichen Ressourcen
durch standardisierte Prozesse und einem erhöhten Automatisierungsgrad. Für den Kanton entsteht Mehrwert durch das Image als
zukunftsfähiger und moderner Kanton und eine erhöhte Konkurrenzfähigkeit auch im internationalen Wettbewerb. Die Öffentlichkeit gewinnt letztlich durch ein umfangreiches Dienstleistungs- und
Informationsangebot, das Informationen flexibel zugänglich macht
und eine Basis für zukünftige partizipative Angebote darstellt.
Warum gibt es nur sehr wenig solcher übergreifender
E-Government-Ansätze?
Der Hauptgrund liegt sicherlich in den politischen Voraussetzungen einer solchen Initiative, nämlich dem Konsens über ein
gemeinsames Vorgehen und der Reduktion individueller Anforderungen zugunsten der Gesamtlösung. Zudem ist die Umsetzung
einer solchen Lösung kostspielig und erfordert eine entsprechende
Ausschreibung. Dieser Prozess kann durchaus mehr als ein Jahr in
Anspruch nehmen. Die Umsetzung der Lösung beinhaltet dann
einige wenige erste Prozesse und muss in mehreren Phasen weiterentwickelt werden. Das heisst, eine vollständige Umsetzung für alle
39
Forschung/Analyse
Prozesse ist im Rahmen eines einzigen Projektes nicht möglich und
auch nicht sinnvoll. Bis zu einem ersten Release können daher Jahre vergehen, was wiederum zur Initiierung paralleler Projekte führt,
die aus unterschiedlichen Gründen nicht auf das erste Release der
Plattform warten können.
Was kennzeichnet eine moderne E-Government-Lösung?
Eine der wichtigsten Komponenten ist ein zentraler Zugang zu
allen Leistungen der Verwaltung, oft auch als Onlineschalter oder
Bürgerkonto bezeichnet. Weiterhin beinhaltet die Lösung eine übergreifende Prozesssteuerung, welche die Leistungen verschiedener
Verwaltungseinheiten zu einem Gesamtprozess verbindet und über
den Onlineschalter die Kommunikation zwischen Bürger/Unternehmen und Verwaltung abwickelt. Dadurch können auch Prozesskennzahlen automatisch erfasst und Verbesserungen auf konkreten
Daten initiiert werden.
Die Prozesssteuerung greift dabei auf Daten aus den Fachapplikationen zu, ohne diese aber in ihrer Funktion zu ersetzen. Inwieweit
diese Zugriffe automatisch erfolgen, ist immer Gegenstand einer
Kosten-Nutzen-Betrachtung pro Prozess. Vereinfacht ausgedrückt
liegt die Lösung in einer fachlich neutralen Prozessplattform, die
zentrale Services zur Verfügung stellt (Zugang und Sicherheit, Prozesssteuerung und Monitoring, Integration und Reporting). Da die
Prozessplattform keinerlei fachliche Daten speichert, sondern diese aus den Fachapplikationen bezieht und auch dort wieder ablegt,
ist sie universell einsetzbar. Dadurch besteht die Möglichkeit, eine
solche Plattform als Service (PaaS) auch durch Dritte anzubieten.
Abbildung 1 zeigt diesen Lösungsansatz schematisch.
Die Umsetzung eines Verwaltungsprozesses als E-Government-Service erfordert dann nur noch die Modellierung des Prozesses, was Projektkosten in weniger kritischen Grössenordnungen
ermöglicht. Die Kosten für die Plattform können über neue Modelle
wie Pay-per-Use mittelfristig amortisiert werden. Je nach Prozess
werden die Kosten dann der entsprechenden Verwaltungseinheit
verrechnet, ohne dass diese Lizenzen für die Komponenten der
Plattform oder Betriebskosten bezahlen muss. Je mehr Prozesse auf
der Plattform abgebildet werden, desto niedriger werden die Kosten
pro Prozess. Zudem sinken die Umsetzungskosten, da die Daten
einmal angebundener Fachapplikationen (z.B. Register) für alle
Prozesse zur Verfügung stehen. Prozesse, die in verschiedenen Gemeinden vergleichbar ablaufen, müssen nur einmal realisiert werden. Durch entsprechende Prozessregeln können trotzdem nur die
vorgesehenen Personengruppen (z.B. innerhalb einer Gemeinde)
den Prozess verwenden.
Was ist heute bereits möglich?
Der Ansatz einer E-Government-Cloud oder einer zentralen Prozessplattform ist technologisch möglich und wurde in Pilotprojekten bereits umgesetzt. Die Unabhängigkeit der einzelnen Verwaltungseinheiten und ihrer Fachapplikationen bleibt erhalten, bei
gleichzeitig minimierten Projektkosten für jeden einzelnen Prozess
und einem hohen Standard bei den zentralen Funktionen. Was bisher oft fehlt, ist der politische Wille, eigene Grenzen in der Zusammenarbeit zu überschreiten und individuelle Besonderheiten im
Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu hinterfragen. Die
zunehmenden Anforderungen an die moderne Verwaltung und die
immer begrenzteren Mittel sprechen hingegen für die Nutzung von
Synergien im Sinne aller Beteiligten.
Synergiepotenziale
Internet
Nutzung der gleichen Architektur
Gemeinsames Netz
ComBV
Zentrale E-Gov
Prozessplattform
Fachanwendungen von
Gemeinde A oder Kanton A
Ressourcen
© www.q-perior.com
Abbildung 1: E-Government-Prozessplattform als Service
Fachanwendungen von
Gemeinde B oder Kanton B
40
Forschung/Analyse
Sicherheit, Nutzungskomfort und Datenschutz –
die einzigen Erfolgsfaktoren einer nationalen eID?
Was bedarf es für eine erfolgreiche Einführung einer nationalen elektronischen Identität? Ein solches
­Vor­haben benötigt viel mehr als nur eine technische Infrastruktur. Aus diesem Grund hat das E-Govern­ment-Institut der BFH im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) ein soziotechnisches
Ökosystem­modell für eine nationale elektronische Identität (eID) entwickelt. Mithilfe des Modells können
u.a. unterschiedliche Ausprägungen einer eID in Szenarien vergleichbar dargestellt werden.
Olivier Brian
Wissenschaftlicher
­Mitarbeiter
Fachbereich Wirtschaft
Berner Fachhochschule
[email protected]
Katinka Weissenfeld
Wissenschaftliche
­Mitarbeiterin
Fachbereich Wirtschaft
Berner Fachhochschule
katinka.weissenfeld
@bfh.ch
Im Auftrag des SECO entwickelte ein multidisziplinäres Forschungsteam aus dem
Bereich «virtuelle Identität» der BFH ein
eID-Ökosystem-Modell, aus dem mögliche
Umsetzungsvarianten abgeleitet werden
können. Verifiziert wurden die Resultate
durch Interviews und Workshops, an denen
Expertinnen und Experten aus Wirtschaft
und Verwaltung mitwirkten.
Das Modell zeigt auf, welche Elemente in
einem Ökosystem zur Verfügung stehen
müssen, damit eine nationale eID nutzbringend eingesetzt werden kann. So ermöglicht
es die Diskussion über Art und Ausprägung
der Bereitstellung, sei es durch die Privatwirtschaft oder durch die öffentliche Hand.
Ausgehend von konkreten Anwendungsfällen und generischen Nutzungen beschreibt
das soziotechnische Modell mögliche Elemente einer eID. Es zeigt dabei den Kontext
und die Abhängigkeiten der Elemente auf.
Der vorliegende Artikel basiert auf
dem Projektabschlussbericht «eID-Ökosystem-Modell» vom Mai 2015.
eID-Ökosystem-Modell – Darstellung
von Elementen für die Nutzung und
­Bereitstellung einer nationalen eID
Bei einem Modell handelt es sich um das abstrahierte Abbild
einer möglichen Realität. Durch Abstraktion kann die Komplexität
der realen Zusammenhänge auf ein nachvollziehbares und verständliches Mass reduziert werden. Im Fall des eID-Ökosystem-Modells werden dadurch Designentscheide für eine nationale eID sowie
Massnahmen zur Förderung einer solchen ermöglicht und erleichtert.
Das entwickelte Modell ist nicht auf spezifische Stakeholdergruppen fokussiert, sondern ermöglicht es allen potenziellen Stakeholdern, die Zusammenhänge der Elemente zu verstehen. Dabei
sollten sich die Stakeholder bzw. die Organisation in den jeweils
möglichen Rollen bei der Nutzung bzw. der Bereitstellung wiederfinden.
Das Modell besitzt zwei unterschiedliche Detaillierungsebenen:
Eine grobe Übersicht hilft, das Modell einzuordnen und einen Überblick zu erhalten. Eine detailliertere Ebene zeigt die einzelnen
­Komponenten und Elemente auf und lässt die Auswirkungen von
De­signentscheiden erkennen. Durch die Instanziierung dieser Komponenten lassen sich Szenarien erstellen, die sich trotz ihren unterschiedlichen Ausprägungen im Rahmen des Ökosystemmodells
vergleichen lassen.
Gelesen wird das eID-Ökosystem-Modell von links nach rechts:
Ausgehend von den Nutzenden lassen sich Anwendungsfälle für
den Einsatz einer eID definieren, die einen Nutzen generieren. Die
Anwendungsfälle lassen sich in einzelne Nutzungen abstrahieren,
die in ihrer Gesamtheit den nutzenstiftenden Kern einer eID bilden.
Jede Nutzung basiert auf mindestens einer eID-Funktion, der grundlegenden Grösse auf der Bereitstellungsseite einer eID. Die eID-Funktionen werden durch die Definition von Vertrauensdiensten und
durch deren Implementierung auf Basis der technischen Infrastruktur ermöglicht.
Die Vertrauensdienste orientieren sich an der «EU-Verordnung
über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt» (eIDAS-Verordnung).
Sowohl die Vertrauensdienste wie auch die technische Infrastruktur erfordern eine entsprechende Gestaltung der institutionell-rechtlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus ist eine spezifische
organisatorische Basis notwendig, die Aspekte wie die Entwicklung
der Lösungen, das Management und die Durchsetzung der Govern­
ance im eID-Ökosystem umfasst. Die Nutzung und die Bereitstellung
einer eID erfolgen innerhalb eines politischen Rahmens des Staates,
der über verschiedene Handlungen zur Gestaltung des Ganzen und
damit in erheblichem Masse zum Erfolg einer nationalen eID beiträgt.
Ein Anwendungsfall einer nationalen eID könnte der Zugriff auf
ein Behördenportal sein. Dies setzt u.a. voraus, dass die Identität
elektronisch nachweisbar ist (Nutzung). Die nötigen eID-Funktionen
sind eine «Authentifizierung» und ein «Eigenschafts-/Funktionsnachweis», die auf einer «technischen Infrastruktur» und entsprechenden «Vertrauensdiensten» aufbauen. Diese wiederum werden
in einem «organisatorischen Rahmen» betrieben und richten sich
nach «rechtlich-institutionellen Rahmenbedingungen». Darüber
hinaus setzt dieser Anwendungsfall ein «politisches Rahmenwerk»
voraus.
Instanziierungen – modulare Veränderungen des Modells,
um mögliche Wirkungsabschätzungen machen zu können.
Im Hinblick auf eine mögliche Ausgestaltung einer eID dient
das eID-Ökosystem-Modell als Hilfsmittel, um die konkrete Instanziierung zu visualisieren und zu abstrahieren. Betrachtet man
zwei extreme Ausprägungen des Modells, so ergibt sich zum einen
ein Szenario, das sich auf die minimal notwendigen Anwendungsfälle einer eID stützt, und zum anderen ein umfangreicheres Sze-
41
Forschung/Analyse
nario, das ein Vielfaches von Anwendungsmöglichkeiten einer eID
enthält. Letzteres führt zu einem deutlich komplexeren Modell. Im
Folgenden wird im Detail auf die beiden Instanziierungen eingegangen.
Die erste Instanziierung basiert auf der Annahme, dass die eID nur
für Privatpersonen zur Verfügung steht und nur Personen mit einer
Schweizer Staatsbürgerschaft eine Schweizer eID beziehen können.
Des Weiteren geht sie davon aus, dass die eID für die Authentifikation und Signatur von Personen in der E-Society eingesetzt wird. Auch
in der Privatwirtschaft soll die elektronische Signatur aufgrund der
einfachen Durchführbarkeit und Überprüfbarkeit breit eingesetzt
werden können. Nebst einem hohen Nutzungskomfort der eID ist
sicherzustellen, dass die Integration der Schweizer eID in Lösungen
Dritter (auch ausserhalb der Schweiz) möglichst einfach ist.
Deutlich ausgeprägter ist die Rolle des Staates in der umfangreichen Instanziierung. Hier umfasst der staatliche Bereitstellungsteil
fast alle modellierten Elemente. Einzig auf die Bereitstellung einer
an die Schweizer eID gebundenen Verschlüsselung und eines sicheren Postfaches wird verzichtet. Zu den Grundannahmen für diese
Instanziierung gehören, dass die Schweizer eID für Personen und
Organisationen mit Schweizer Niederlassung erhältlich ist und für
möglichst alle elektronischen Interaktionen in der E-Society eingesetzt werden kann. Alle E-Government-Dienstleistungen würden
auf allen föderalen Ebenen angeboten und hätten die Schweizer eID
Detailansicht eID-Ökosystem-Modell: gelesen wird das Modell von links nach rechts.
integriert. Des Weiteren besteht die Annahme, dass die Schweizer
eID ein rechtlich anerkanntes Mittel für Authentifizierung und elektronische Signatur in den Bereichen E-Health und E-Education ist.
Sie würde alle digitalen Signaturen für Dokumente, E-Mails etc.
umfassen. Alle privaten Schweizer Onlinegeschäfte hätten die eID
integriert. Diese sehr breite Ausprägung und darin das starke Indie-Pflicht-Nehmen der öffentlichen Hand auf allen föderalen Ebenen garantiert eine entsprechend weite Abdeckung der möglichen
Anwendungsfälle.
Die vorliegenden Instanziierungen wurden bereits in zwei Public-Value-Workshops mit zahlreichen Expertinnen und Experten
diskutiert. Sehr schnell wurde deutlich, dass das eID-Ökosystem-Modell einen wesentlichen Beitrag dazu liefern konnte, den
Teilnehmenden die Zusammenhänge und Auswirkungen der jeweiligen Instanziierungen zu zeigen und die gemeinsamen Diskussionen nutzbringend zu unterstützen.
Kommunikation und flächendeckende Anwendung als
zentrale Erfolgsfaktoren für eine eID
Mithilfe des Modells konnten im Rahmen des Projekts die wesentliche Erfolgsfaktoren für die Einführung einer nationalen eID
identifiziert werden: Neben den Faktoren Sicherheit, Nutzungskomfort und Datenschutz sind eine intensive und qualitativ hochwertige Kommunikation gegenüber den relevanten Stakeholdern und
eine stark optimierte Zusammenarbeit der wichtigsten Akteure von
42
Forschung/Analyse
grosser Bedeutung. Nach Expertenaussagen sind darüber hinaus
eine häufige Verwendung und eine weite Verbreitung der eID wesentlich. Hierfür sind die Ausbaufähigkeit und die Integrierbarkeit
der eID massgebend, sowie die Gewinnung von Anwendungsfällen
mit einfachen Prozessen und mit hohen Nutzerzahlen. Als ebenfalls
wichtige Faktoren wurden Standards und Prozesse für eine eID
identifiziert.
Die Erfahrungen während des Projekts haben gezeigt, dass die
Verwendung zu starker Abstraktionen für die Etablierung einer
konstruktiven Diskussion nicht förderlich ist. Konkrete Anwendungsfälle hingegen helfen den Beteiligten, die Sachlage besser zu
verstehen, ihre Anliegen klarer zu formulieren und sich konstruktiv in die Diskussion einzubringen. Zu beachten ist jedoch, dass
Anwendungsbeispiele dem Verständnis dienen, für nachhaltige
Lösungen aber die Systemgesamtsicht notwendig ist.
Während das vorliegende eID-Ökosystem-Modell einen Beitrag
zur Konsolidierung von Wissen, Sprache und Verständnis leistet,
darf die gesamtgesellschaftliche Wirkung einer eID nicht ausser Acht
gelassen werden. Die bis dato aktiv involvierten Kreise sind nach wie
vor überschaubar. Es werden auch künftig Anstrengungen notwendig
sein, um den Fachdiskurs auszuweiten und die Konsolidierung der
Sichten voranzutreiben. Mit dem vorliegenden eID-Ökosystem-Modell
liegt nun ein Instrument vor, das in der weiteren Kommunikation
eingesetzt werden kann. Darüber hinaus ist das Modell national und
international anwendbar und orientiert sich an bestehenden Stan-
dards. Es bildet eine Grundlage für weitere Modelle im Rahmen der
strategischen Steuerung im E-Govern­ment.
Quellen
––SECO: Projektabschlussbericht der Berner Fachhochschule «eID-ÖkosystemModell» vom Mai 2015, Bern: https://www.wirtschaft.bfh.ch/uploads/tx_frppublikationen/eID-OEkosystem_V1_2.pdf
––Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union: Verordnung der EU
über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische
Transaktionen im Binnenmarkt: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/
HTML/?uri=CELEX:32014R0910&from=EN.
Informationen zum Projekt eID-Ökosystem-Modell
Auftraggeber: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Mitwirkende des Projektes (Berner Fachhochschule): Ronny
Bernold, Olivier Brian (Projektleiter), Jérôme Brugger, Angelina
Dungga Winterleitner, Marianne Fraefel, Roman Hosang, Prof.
Dr. Reinhard Riedl (Projektverantwortlicher), Thomas Se­lzam (stv.
Projektleiter), Prof. Dr. Konrad Walser, Katinka Weissenfeld
Projektdauer: Oktober 2014 bis Mai 2015 (8 Monate)
Anzahl Interviewpartner: 33
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43
Forschung/Analyse
Attente et réalité sur les données ouvertes:
objectifs ambitieux et pratiques dysfonctionnelles
Des gouvernements de partout dans le monde et à tous les niveaux ont embrassé l’idée des données ouvertes
au cours des dernières années et ont commencé à publier ces données. Cependant, les données sont publiées
dans de nombreux catalogues. Par conséquent, nous avons développé une méthode pour récolter et comparer
des métadonnées à partir de plus de 130 catalogues européens des données ouvertes. Les résultats illustrent
des pratiques incongrues de la publication des données ouvertes. Cela soulève des doutes importants quant à
la réussite future de données ouvertes et la réalisation de ses bénéfices et impacts assumés.
Sirko Hunnius
Institute for eGovernment
(IfG.CC)
Employé scientifique
[email protected]
Des gouvernements de partout dans le
monde et à tous les niveaux ont embrassé
l’idée des données ouvertes au cours des
dernières années et ont commencé à publier
ces données. Cependant, les données sont
publiées dans de nombreux catalogues indépendants et sont de ce fait dispersées à
travers internet. Encore plus significative
est la question sur l’homogénéité des données publiées en ce qui concerne les licences,
les formats et les métadonnées en général.
Ceci est important dans l’utilisation à grande
échelle, dans la mesure où les différentes
données peuvent être mélangées en mashups
et que les applications ne fonctionnent pas
dans une seule ville, mais dans l’ensemble
de l’Europe ou même mondialement. Ceci
est un point crucial pour l’évolutivité des cas
d’utilisations et pour la durabilité des données ouvertes.
Grégoire NjacheunNjanzoua
Institute for eGovernment
(IfG.CC)
Employé scientifique
njacheun.gregoire
@gmail.com
Afin de rendre possible l’utilisation des
données à grande échelle, certains critères
doivent être remplis. Ces critères comprennent l’interopérabilité technique, par
exemple les formats de données, l’interopérabilité sémantique, par exemple que les
termes et les mesures sont appliqués de manière cohérente, ainsi que l’interopérabilité
juridique 1. Comme base, ouverts aux utilisateurs de données doivent être en mesure de comprendre ce que
les données sont d’environ (sémantique), comment il peut être utilisé (technique) et dans quel but il peut être utilisé (juridique). Si
par exemple régimes de licences différer, les utilisateurs sont dans
un vide juridique et doivent potentiellement s’abstenir d’utiliser
des données.
Le paysage de données ouvertes diffusées ne rend pas seulement
inaccessible pour les potentiels utilisateurs le fait de rechercher et
de détecter les données ouvertes; les diverses et souvent incongrues
métadonnées entravent la facilité d’utilisation des données. Des
tentatives ont été faites pour développer des cadres communs pour
décrire les ressources de données ouvertes (par exemple, RDF, DCAT
profil d’application) 2. Cela reste toutefois difficile de comprendre
dans quelle mesure ceux-ci sont compris, adoptés et utilisés par les
gouvernements. Par conséquent, cet article explore l’hétérogénéité
du paysage de données ouverte. La question de recherche abordée
est celle de savaoir comment la taille de l’hétérogénéité des métadonnées utilisées pour décrire des données (gouvernement) ouvertes est réellement.
Méthodologie
Pour explorer l’hétérogénéité dans l’édition de données ouvertes
du gouvernement, nous avons recueilli et analysé les données de
catalogues de données ouvertes à travers l’Europe. A cette fin, nous
avons étudié une liste de catalogues des données (gouvernement)
ouvertes compilées par le projet FP7 européen OpenDataMonitor.
Cette liste comprend un total de 134 catalogues de 24 pays européens. Pour notre analyse, nous avons mis en place et appliqué les
outils de récolte pour recueillir les métadonnées de ces catalogues.
Sur ce, les métadonnées récoltées ont été analysées avec des outils
de statistiques descriptives de base. Dans la section suivante, nous
présentons quelques-uns des principaux résultats et les observations
de cette analyse des métadonnées brutes collectées pour les catalogues enregistrés.
Résultats empiriques
Analysant la congruence des métadonnées fournies, un certain
nombre d’attributs peut être considéré comme des objets pertinents.
Ici, nous nous concentrons sur les licences, les formats et la catégorisation topique de données comme étant les principaux exemples
d’attributs de métadonnées. Chacun représente un aspect différent
de l’interopérabilité des données ouvertes: interopérabilité juridique
(licences), l’interopérabilité technique (formats) et l’interopérabilité
sémantique (le sujet de la zone). Par conséquent, ils donnent une
impression de multiples facettes de l’hétérogénéité des données ouvertes.
Hétérogénéité dans l’utilisation et la définition de licences
Les termes de la licence d’une pièce ouverte de travail ont été
discutés depuis des années. Un certain nombre d’institutions (par
exemple Open Knowledge, Creative Commons) ont mis en avant
leurs propres définitions d’«ouvertes» qui par la suite ont été largement diffusées. Malgré des licences ouvertes des organismes civiques, les gouvernements – générateurs principaux de données
ouvertes – ont créé des régimes nationaux de licences. Les licences
nationales sur mesure peuvent être interprétées comme une tentative d’étendre le contrôle du gouvernement de l’utilisation des données au-delà de sa publication 3. En outre, ils essaient de tenir compte
des différences dans les traditions juridiques et les cadres des
Etats-nations 4.
Si nous regardons les résultats empiriques, trois grands schémas
de communauté de licences peuvent être rencontrés fréquemment:
44
Forschung/Analyse
les licences Creative Commons (CC), Données ouvertes Commons-­
licences (ODC) et GNU-licences. En outre, de nombreux modèles de
licences moins fréquents peuvent être trouvés. Au-delà, des licences
nationales sur mesure sont largement distribuées, principalement
le long des lignes de pays.
structurer les données, d’autres utilisent des balises (Italie par
exemple) et peuvent ainsi affecter des données à de nombreuses
catégories d’actualité. Certains catalogues n’organisent pas leurs
ensembles de données en catégories du tout.
Cependant, l’énorme quantité de valeurs différentes extraites du
processus de récolte est, avec près de 500 valeurs différentes, étonnamment élevées, dont 130 sont survenues au moins 20 fois. Ainsi,
plus de 300 valeurs représentent moins de 10 ensembles de données
chacun. Cependant, certaines tendances peuvent être détectées.
Par exemple, la valeur modale, CC BY, représente environ 23 000
ensembles de données, ce qui représente 12% de l’échantillon.
Les résultats illustrent des pratiques incongrues de la publication
des données ouvertes. Cela soulève des doutes importants quant à
la réussite future de données ouvertes et la réalisation de leurs bénéfices et impacts assumés. Afin de devenir durables, des données
ouvertes doivent à tout au moins être utilisables et idéalement sur
une grande échelle. Cela met l’accent sur deux aspects des pratiques
autour de données ouvertes: 1. La normalisation des métadonnées
ainsi que les données elles-mêmes: ouvrir les données doivent être
juridiquement, techniquement et sémantiquement interopérable
dans le marché numérique européen pour construire une analyse
de rentabilisation importante qui vient même à proximité des projections fantastiques; 2. Ouverte par la conception au lieu du travail
manuel des fonctionnaires qui est lourde et source d’erreurs: les TIC
dans le secteur public doivent devenir capables de publier des données automatiquement selon des règles prédéfinies. Si les données
ouvertes progressent sur l’élan comme cela semble être le cas actuellement, il pourrait autrement se tarir, ce qui a pourtant commencé comme un grand effort.
Hétérogénéité dans les formats de fichiers
D’un point de vue technique, l’aspect principal qui détermine le
degré de facilité d’utilisation et l’interopérabilité des ensembles de
données publiées sont les formats de fichiers utilisés. Bien qu’il
existe certainement des formats de fichiers qui sont utilisés plus
souvent que d’autres, encore une fois, il y a un degré non négligeable
de la diversité qui impose souvent des problèmes en réutilisant ou
en comparant les données des différents catalogues ou dans le même
catalogue. Les distributions de 450 000 ensembles de données qui
ont été récoltés sont disponibles dans plus de 400 formats différents,
dont 205 se produisent au moins 20 fois. Le format CSV est la valeur
modale, utilisé pour environ 80 000 distributions (Freq. 0.1737).
Ici, il y a deux principaux facteurs conduisant à cette hétérogénéité. Tout d’abord, et surtout, elle peut être attribuée aux différents
points de vue et des intérêts des éditeurs de données et des consommateurs de données. Du point de vue d’un utilisateur de données,
certains formats sont préférables à d’autres, car ils permettent des
requêtes structurées et l’analyse des données (par exemple, les
données fournies en RDF). En revanche, du point de vue des éditeurs
de données, d’autres formats peuvent être plus fréquents, par
exemple Microsoft Excel. En outre, la publication des données sous
forme de valeurs séparées par des virgules (CSV) est également un
cas commun en raison de la simplicité de ce format, et la plupart
des produits logiciels fournissent une fonctionnalité pour exporter
des données à partir de n’importe quel utilisé en interne format CSV.
Un deuxième facteur est le fait que les ensembles de données disponibles couvrent une variété de domaines, donc, dans certains cas,
les formats de fichiers spécifiques sont également utilisés (par
exemple, les fichiers KML pour les données géographiques).
Incongruité dans la catégorisation topique
La catégorie topique d’un ensemble de données indique le contenu de l’ensemble de données, par exemple données géographiques
ou démographiques. La collecte de ces données a été problématique,
en particulier parce que la plupart des catalogues suivent leurs
propres catégories pour organiser les jeux de données. Par conséquent, la plus grande et apparente incompatibilité peut être détectée
en ce qui concerne la catégorisation topique de données ouvertes.
Les catégorisations varient pratiquement dans tous les catalogues,
même dans un seul pays. Alors que certaines catégories simples
pourraient se produire plus fréquemment, le schéma global varie
considérablement.
La variété peut être expliquée par des approches différentes d’une
part, et les différences de granularité d’autre part. Alors que certaines
catégories de catalogues apparemment distinctes sont utilisées pour
Conclusion
Quellen
1
M. Janssen, Y. Charalabidis and A. Zuiderwijk, «Benefits, Adoption Bar­r iers
and Myths of Open Data and Open Government», Inf. Syst. Manag., vol. 29,
no. 4, pp. 258–268, sep. 2012.
2 O. Glassey, «Developing a one-stop government data model», Gov. Inf. Q.,
vol. 21, no. 2, pp. 156–169, 2004.
3 S. Bandhakavi, C. C. Zhang and M. Winslett, «Super-sticky and declassi­
fiable release policies for flexible information dissemination control», in
Proceedings of the 5th ACM Workshop on Privacy in Electronic Society –
WPES’06, 2006, pp. 51–58.
4 S. Hunnius, B. Krieger and T. Schuppan, «Providing, Guarding, Shielding:
Open Government Data in Spain and Germany», in 2014 EGPA Annual
Conference, 10–12 September 2014 in Speyer, Germany, 2014.
45
Forschung/Analyse
Digitalisierung der Bürgerbeziehung: vom formularbasierten Prozess zur digitalen Interaktion
Die Beziehung zu und die Kommunikation mit seinen Bürgern ist für jede öffentliche Institution die essentielle
Kernaufgabe. Im Zuge der Digitalisierung der Gesellschaft werden auch in dieser Beziehung altbewährte
­Prozesse und Kommunikationsmuster hinterfragt. Eine Studie von ti&m mit Studenten und Studentinnen der
Fachhochschule Nordwestschweiz untersucht die Möglichkeiten der digitalen Prozesse.
Digitalisierung als Megatrend
Der weltweite Megatrend zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen geht auch an
den öffentlichen Institutionen nicht vorbei.
Genauso wie Banken, Versicherungen und
Handels- wie Handwerksunternehmen die
Gestaltung ihrer Kundenkommunikation auf
Stephan Sutter
völlig neue «digitale Füsse» stellen müssen,
ti&m AG, CTO Bern
um den sich dramatisch ändernden Ansprü[email protected]
chen ihrer Kundschaft im digitalen Zeitalter
gerecht zu werden, genauso müssen auch
Behörden und öffentliche Einrichtungen
ihre Kunden, nämlich die Bürgerinnen und
Bürger, digital betreuen. Auch wenn die
Schwerpunkte und Treiber einer Digitalisierungsstrategie andere sind als bei Wirtschaftsunternehmen, so sind
sie doch nicht weniger wichtig und in ihrer Wirkung nicht weniger
«disruptiv». Statt von Kundenbindung, Cross-Selling und
Brand-Awareness sprechen wir im öffentlichen Bereich von Bürgerzufriedenheit, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Vertraulichkeit, von Werten also, die in Zeiten von NSA und Wikileaks
grundlegend hinterfragt und neu definiert werden.
Die Studie
Im Rahmen unseres ti&m Innovation Room hat ti&m gemeinsam
mit Studentinnen und Studenten der Fachhochschule Nordwestschweiz verschiedene Szenarien untersucht, wie die heute meist
formularbasierten Webauftritte der Behörden in interaktive digitalisierte Prozesse überführt werden können. Konkret wurden bei der
Stadt Bern, dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sowie dem
Bundesamt für Strassen (ASTRA) einzelne Digitalisierungsszenarien untersucht, um aus diesen dann grundlegende Forderungen
abzuleiten, die in einer behördlichen Digitalisierungsstrategie zu
beachten sind (siehe Infobox).
Der Praxischeck
Mit zehn ausgearbeiteten grundlegenden Forderungen «bewaffnet», wurden nun bei den genannten Institutionen ausgewählte
bestehende Prozesse analysiert, um herauszufinden, welcher Digitalisierungsansatz Verbesserungen gemäss den zehn Forderungen
generieren kann.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus der exemplarischen Analyse
des freiwilligen Meldewesens beim BAZL, des Managements von
Anwohnerparkkarten bei der Stadt Bern sowie des Bewilligungsprozesses für Gefahrenguttransporte beim ASTRA waren die folgenden:
–– Die bestehenden Formulare waren meist eine direkte Übertragung
der Papierversion und wurden lediglich als PDF-Formulare auf
der Website aufgeschaltet.
–– Die Wartung von Formularen, die von den Nutzerinnen und Nutzern offline oder online, manuell oder digital ausgefüllt werden
können, ist in der Regel sehr aufwendig.
–– Viele Prozesse enthalten sowohl automatisierte als auch manuelle Schritte.
–– Der Medienbruch bei Formularen (offline ausgefüllt, alte Versionen
usw.) erfordert meistens manuelle Eingriffe in der Verarbeitung.
Wie kann also eine Behörde die strikte, asynchrone und hochgradig fehleranfällige Kommunikation mittels Formularen in eine
interaktive und digitalisierte Kommunikation wandeln?
Iteration, Interaktion, Agilität
So vielfältig und dynamisch wie die Anforderungen der Benutzerinnen und Benutzer, so flexibel und agil muss auch das Vorgehen
bei der Umsetzung sein. Schritt für Schritt müssen einzelne Interaktionsmuster ausprobiert und mit weiteren Schritten kombiniert
werden.
Für die Umsetzung bietet sich hier ein Plug-and-play-Bausteinprinzip an, wie es z.B. die ti&m channel suite bietet. Die Bausteine
zur digitalen Kommunikation und Interaktion wie Chats, sicherer
Dokumentenaustausch, Terminabsprachen, Kommentare usw. können iterativ implementiert und mit einer flexiblen Prozess-Engine
zu neuen Formen der Kundenkommunikation komponiert werden.
Dabei stellt die Omnikanalfähigkeit sicher, dass die Kommunikation jederzeit genau dort anknüpft, wo sie vorher – evtl. auf einem
anderen Kanal – unterbrochen wurde. Der Kontext jeglicher vorherigen Kommunikation ist allen Beteiligten sofort präsent – kein
Aktenwälzen mehr, keine Weiterverbindungs-Odysseen, einfach
mehr und besserer Service.
Neben der Flexibilität ist das Hauptargument für ein solches
Plug-and-play-Vorgehen natürlich die Umsetzungsgeschwindigkeit.
Auch im öffentlichen Sektor ist die Zeit der Mammutprojekte mit
Laufzeiten von mehreren Jahren und dem Anspruch, die alleinige
Lösung aller Probleme zu bieten, vorbei. Sowohl die Bürgerinnen
und Bürger als auch die Mitarbeitenden in den Behörden verlangen
zu Recht schnelle Erfolge, wenig Schulungsaufwand und einen
möglichst nahtlosen Übergang in die neue, digitale Welt. Dieser
Übergang gelingt natürlich viel besser, wenn er inkrementell erfolgt:
Ein Baustein nach dem anderen wird in Betrieb genommen, die
Prozesse werden Schritt für Schritt angepasst und umgestellt, die
Lernphasen sind kurz.
Vom Amt zum digitalen Bürgerschalter
Gemäss der oben skizzierten Einführung einer digitalen Bürger-Amt-Interaktion wird sich die Rolle des Amtes genauso wie die
Arbeit seiner Beschäftigten grundlegend wandeln. Der heute zu
beobachtende Mix von 50% direkten Kundengesprächen und 50%
46
Forschung/Analyse
Aktenbearbeitung (Lesen, Beantworten, Recherchieren) wird sich
mit einer digitalen Kommunikation nicht nur proportional verändern, er wird auch stärker zu einer Einheit verschmelzen. Haben
wir heute eine Trennung von Gespräch und Bearbeitung und damit
immer wieder einen Medienbruch im Kundenvorgang, so wird der
digitale Bürgerschalter ständig den Kontext der Bearbeitung mit
sich führen und so einen nahtlosen Sprung von einem Vorgang zum
nächsten ermöglichen. Die Rolle der Bearbeiter wird sich ändern:
vom «Aktenfresser» und Entgegennehmer von mündlichen «Bittstellungen» zum digitalen Kommunikator, zum Servicemanager
und Partner des Bürgers. Kurze Durchlaufzeiten, direktes Bürgerfeedback und vor allem eine erhöhte Qualität der Vorgänge werden
die Zufriedenheit sowohl der Mitarbeitenden in den Behörden als
natürlich auch der Bürgerinnen und Bürger steigern.
Zehn Forderungen für die Digitalisierung im E-Government
Folgende Forderungen wurden herausgearbeitet:
1. Effizienz: Digitale Prozesse müssen Mitarbeitende entlasten
und Zeit sparen.
2. Omni-Channel: Der Kunde entscheidet, wann, wo und wie er
mit den Behörden interagiert.
3. Wertschöpfungskette: Die verschiedenen Systeme müssen
kombinierbar sein und durchgängige Transaktionen ermöglichen.
4. User Experience: E-Government soll für die Bürgerinnen und
Bürger leicht zugänglich sein und jederzeit zur Verfügung
stehen.
5. Agilität: Veränderungen in Prozessen und Anforderungen sind
schnell umsetzbar.
6. Kunden: Der Bürger will alle Angelegenheiten an einem Ort
jederzeit erledigen können. KMU sind von den Behörden abhängig und müssen effizient sein.
7. Kosten: Das Budget muss besser genutzt, und die Kosten müssen gesenkt werden.
8. Vertrauen: Das Vertrauen in die Behörden muss aufgebaut
werden. Behörden gewährleisten Datensicherheit, und der
Bürger kann selbst bei Problemen mit Unterstützung und
Transparenz rechnen.
9. Schnittstellen: Alle füreinander relevanten Systeme sollen
miteinander verbunden sein, um Redundanzen zu verhindern.
10. Personalisierung: Der Kunde möchte alle für ihn relevanten
Daten auf einen Blick mit wenigen Schritten einsehen können.
Fazit
Die Digitalisierung ist da. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten
heute umfassende digitale Interaktion bei jedwedem Kontakt mit
Banken, Versicherungen, Händlern und auch mit Behörden. Für
die Ämter bietet dieses sich wandelnde Kundenverhalten grosse
Chancen, die aber mit tief greifenden Veränderungsprozessen einhergehen. Die Chancen schrittweise beim Schopfe packen und
gleichzeitig die Veränderungen positiv gestalten, das ist die Vorgehensweise, die den grösstmöglichen Erfolg verspricht. Technische
und organisatorische Veränderungen müssen dabei harmonisch
aufeinander abgestimmt sein, der Wandel wird iterativ und inkrementell vorangetrieben. Unsere Untersuchungen haben gezeigt,
dass eine schrittweise Umsetzung des Ziels einer digitalen Gesellschaft nur mit geeigneter technischer Unterstützung vorangetrieben
werden kann. Geeignete Tools bringen rasche Resultate, die als
Input in die nächsten Schritte einfliessen können.
Bei Fragen und Anregungen steht der Autor gerne zur Verfügung.
Quellen
– Praxisprojekt E-Government, FHNW und ti&m AG, Projektteam Christopher
Koller, Loïc Lavanchy, Mario Aeschbach, Betreuung Prof. Barbara Thönssen.
Key Partnerships
Key Activities
Value
Propositions
Customer
Customer
Relationships
Segments
These 6
Service anbieten
Amtlichen Auftrag
ausführen
(Service erbringen)
Informieren
Bürger und Amt
Beziehungen
Effinzients
Beraten
Parlamente
Services
(weiter)entwickeln
Organisationen,
die Dienstleistungen erbringen
These 3
Effektivität
Amtlichen Auftrag
erklären
(Information, Beratung)
Vertrauen
Bürger in der Rolle
Privatperson
These 1
These 10
Bürger in der Rolle
Community
Communities
entwickeln
Automatisierte
Prozesse ausführen
Zivilgesellschaft
Key Resources
These 3
Automatisierte
Prozesse warten
und weiterentwickeln
Sachberarbeitende
Nichtregierungsorganisationen
(NGO, Vereine)
Kommunikatoren
Bürger in der Rolle
Mitarbeit
These 8
These 4
Organisationen,
die Dienstleistungen
(Services) nutzen
Channels
Schalter
These 3
Telefon
These 2
Parteien
Berater
WebSeite
Medien
Prozess-Manager
(manuelle oder automatische Prozesse)
Briefpost
Gesetzliche Grundlagen
E-Mail
Cost Structure
Verwaltungskosten
(Personal, Raum, Energie)
Revenue Streams
These 7
Informatikkosten
(Betrieb, Wartung, Entwicklung)
Steuern
Gebühren
http://yanthoinet.com/2014/01/18/10-disruptive-business-models/
The Business Model Canvas: http://www.businessmodelgeneration.com
This work is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported License.
To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/
Business Canvas stellt die zehn Thesen in den Zusammenhang mit E-Government und der
digitalen Gesellschaft.
47
Forschung/Analyse
Open Data als erster Schritt zum Aufbau einer
nationalen Dateninfrastruktur
Damit die Behördendaten ihr Nutzenpotenzial für Wirtschaft und Gesellschaft entfalten können, müssen sie
umfassend und systematisch zur Verfügung gestellt werden. Von besonderem Interesse sind Basisregister
sowie Geodaten zur Lokalisierung dieser Entitäten. Zusammen mit weiteren Behördendaten zu Themen wie
Verkehr, Energie oder Gesundheitswesen bilden diese eine immaterielle Infrastruktur, deren Kohärenz, Qualität und Verfügbarkeit über den erfolgreichen Aufbau einer Datenwirtschaft entscheidet. So wie öffentliche
Schienen- und Strasseninfrastrukturen die Entwicklung der Industriegesellschaft ermöglicht haben, benötigt
die Wissensgesellschaft eine nationale Dateninfrastruktur – Open Data ist der erste Schritt auf diesem Weg.
Daten sind kein «Erdöl»
André Golliez
Präsident
Opendata.ch
golliez
@opendataconsulting.ch
Alessia C. Neuroni
Leiterin Schwerpunkt
Open & Linked Data
E-Government-Institut
Berner Fachhochschule
[email protected]
Obwohl Daten immer wieder als das «Erdöl» des 21. Jahrhunderts bezeichnet werden,
ist diese Metapher falsch. Im Gegensatz zu
Erdöl können Daten als Infrastrukturressource – vergleichbar einem Leuchtturm –
ohne Rivalität genutzt werden. Die beliebige
Kopierbarkeit digitaler Daten erlaubt es,
diese zu nutzen, ohne jemand anderen an
der Mitnutzung zu hindern. Zudem sind Daten ein Investitionsgut, das zur Erstellung
von Dienstleistungen und Endprodukten
eingesetzt werden kann und für beliebig
viele unterschiedliche Zwecke verwendbar
ist (OECD 2014: 24).
Die OECD kommt in ihrem Bericht «Datadriven Innovation for Growth and Wellbeing» zum Schluss, dass Daten eine wichtige Ressource darstellen, die zu neuem
Wissen, neuen Produkten, Prozessen und
Märkten führen können, und bezeichnet
diesen Trend als datenbasierte Innovation
(ebd. S. 4). Daten können einerseits als Infrastrukturressource dienen, die grundsätzlich von einer unbeschränkten Anzahl Nutzern für eine unbegrenzte Anzahl Zwecke
Knowledge base
Decision making
Data analytics
(soft ware
and skills)
Value added
growth
and well-being
Datafi cation and
data collection
Big data
Abb. 1: Der Data Value Cycle (OECD 2014: 23)
für Dienstleistungen und Endprodukte eingesetzt werden kann,
und andererseits als Input für die Analyse, welche neue Erkenntnisse und automatisierte Entscheidungen erlaubt.
Wertschöpfung mit Daten
Die datenbasierte Innovation ist kein linearer Prozess; Feedback-Loops sowie wiederkehrende Phasen der Wertschöpfung sind
Teil des Prozesses (vgl. Abbildung 1). Die Wertschöpfungskette der
Daten vom ersten Erfassen bis zur Aussage in der Statistik ist heute
allerdings immer noch eine lange Folge von Medienbrüchen. Unterschiedlichste Anforderungen und Systeme erschweren den Beschaff ungs- oder Verarbeitungsprozess für Daten, Informationen
und Inhalte. Das verlangsamt den Prozess nicht nur, sondern mindert auch die Qualität der Daten und erschwert deren Interpretation
unnötigerweise.
Der positive Einfluss datenbasierter Innovation ist nicht auf den
ICT-Wirtschaft szweig limitiert. Die Tätigkeiten von Finanzdienstleistern sowie Firmen in den Bereichen Business und Professional
Services sind äussert datenintensiv, diese Unternehmen werden
daher in Zukunft noch vermehrt in die Entwicklung datenbasierter
Innovationen investieren. Daneben sieht die OECD im Gesundheitsund im Ausbildungssektor sowie in der öffentlichen Verwaltung
Chancen für datenbasierte Innovationen, die in verhältnismässig
kurzer Zeit grosse Auswirkungen haben können (ebd. S. 5).
Data Governance
Um datenbasierte Innovation zu fördern, braucht es eine strategische Steuerung und Koordination der Datenproduktion, Datenpublikation und Datennutzung des Bundes über die organisatorischen
Grenzen der Verwaltung hinweg («Data Governance»). Damit Daten
als Infrastrukturressource genutzt werden können, benötigt es insbesondere geeignete Rahmenbedingungen für den Zugang («access») zu den Daten sowie das Teilen («sharing») und die Interoperabilität («interoperability») der Daten. Für die Regelung des
Datenzugangs eröff net sich ein Spektrum von geschlossenen Daten,
die nur dem Data Owner zugänglich sind, bis zu offenen Daten, zu
welchen die Öffentlichkeit ohne Einschränkungen Zugang hat. Auch
für die Weiternutzung der Daten eröff nen sich verschiedene Optionen, von der Unterbindung jeglicher Weiternutzung bis zur freien
Weiterverwendung ohne jede Einschränkung («public domain»).
Das wichtigste Hindernis für den freien Fluss der Daten zwischen
potenziellen Nutzern sind Datensilos. Gerade auch innerhalb grosser
Firmen und in der öffentlichen Verwaltung behindern diese den
freien Fluss der Daten über organisatorische Grenzen hinweg. Daher
muss die Data Governance insbesondere auch die Vernetzung und
48
Forschung/Analyse
Integration der Datenbestände innerhalb einer Organisation regeln.
Linked Data ist ein wichtiger technischer Ansatz, um diese Anforderung an die Vernetzung und Integration von Datenbeständen über
organisatorische Grenzen hinweg zu erfüllen. Das Programm «Good
Basic Data for Everyone» in Dänemark ist ein gutes Beispiel für den
erfolgreichen Aufbau einer nationalen Dateninfrastruktur. Die
Grundannahme besteht darin, dass die Öff nung qualitativ hochstehender Daten als Infrastruktur Behörden ermöglicht, ihr Kerngeschäft organisationsübergreifend besser erfüllen zu können.
Zusätzlich gilt in Dänemark die Datenliberalisierung als Innovationstreiber. In Grossbritannien ist seit 2013 ein ähnliches Programm unter dem Namen «National Information Infrastructure»
in Gang.
nisse zur Schweiz ermöglicht. Diese Infrastruktur muss den Zugang
zu den Daten über Onlinedatenkataloge, Download-Services, API
etc. so offen und einfach wie möglich gestalten und nur dort einschränken, wo es rechtliche Auflagen wie der Schutz der Privatsphäre zwingend verlangen. Nebst den Basisdaten sowie Daten aus
verschiedenen Wirtschaft s-, Verwaltungs- und Wissenschaft sbereichen sind Verzeichnisse der Datenbestände, Referenzdaten,
Terminologien und weitere Hilfsmittel zur Erschliessung der Daten
Bestandteil der Dateninfrastruktur.
App
App
App
Ausgangspunkt Open Data
Seit wenigen Jahren haben in der Schweiz einzelne Bundesämter,
Kantone und Städte damit begonnen, Behördendaten punktuell der
Öffentlichkeit als Open Data zur freien Nutzung zur Verfügung zu
stellen. Das ist erfreulich und de facto ein erster Schritt auf dem
Weg zu einer nationalen Dateninfrastruktur. Aber es ist bei Weitem
nicht ausreichend. Damit die Behördendaten ihr enormes Nutzenpotenzial für Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur effektiv entfalten
können, müssen sie umfassend und systematisch zur Verfügung
gestellt werden. Von besonderem Interesse sind dabei diejenigen
Basisdaten, welche in allen Lebensbereichen der Wissensgesellschaft permanent zur Anwendung kommen: Register zu Personen,
Firmen und Gebäuden, Adressen sowie Geodaten zur Lokalisierung
dieser Entitäten. «Typically, Key Registers hold essential and frequently used public sector information pertaining to persons, companies, land, buildings and other ‹infrastructural› elements critical
to the proper functioning of government. The rationale for establishing a System of Key Registers is the notion that it is in fact infrastructure that is indispensable for fulfilling governmental policy
ambitions and societal needs in the context of the evolving (digital)
relationship between a government and its citizens and companies.»
(de Vries/ Pijpker 2013: 4). Zusammen mit weiteren Daten des öffentlichen Sektors, z.B. von Verkehr, Energie, Gesundheitswesen,
öffentlichen Finanzen oder Wetter, bilden diese Basisdaten eine
immaterielle Infrastruktur, deren Kohärenz, Qualität und Verfügbarkeit über den erfolgreichen Aufbau einer Datenwirtschaft und
-kultur entscheidet.
Vision Nationale Dateninfrastruktur Schweiz
Die EU-Kommission sieht die Realisierung eines digitalen Binnenmarktes als eine politische Priorität. Die Infrastruktur – inklusive Dateninfrastruktur – ist auch aus ihrer Perspektive eine zentrale Voraussetzung, um das Potenzial der digitalen Wirtschaft
auszuschöpfen. Will die Schweiz in den kommenden Jahren das
Potenzial datenbasierter Innovationen für wirtschaft liches Wachstum und soziales Wohlergehen nutzen, dann ist die Erschliessung
und Vernetzung der bis anhin in einzelnen Silos isolierten Datenbestände der öffentlichen Verwaltung und des gesamten öffentlichen Sektors eine zwingende Voraussetzung. Die nationale Dateninfrastruktur muss beginnend bei den Basisregistern für
Unternehmen, Gebäude und Personen sowie bei den Geobasisdaten
alle Datensätze aus Bereichen wie Gesundheit, Energie, Verkehr,
Erziehung etc. umfassen, welche für das Funktionieren der Schweiz
relevant sind. Diese Datenbestände sind nicht länger als isolierte
Installationen zu betrachten, sondern als Teile einer übergeordneten immateriellen Infrastruktur, welche die Entwicklung datenbasierter Dienstleistungen und die Gewinnung relevanter Erkennt-
Einwohner
Unternehmung
Gesundheit
Verkehr
Verwaltung
Energie
App
App
…
Erziehung
Sektorspezifi sche Daten
…
Datenkatalog,
Referenzdaten
Basisdaten (Register, Geodaten)
Abb. 2: Nationale Dateninfrastruktur
Die nationale Dateninfrastruktur soll die Erstellung von datenbasierten Dienstleistungen und Applikationen über unterschiedliche Anwendungsbereiche hinweg mit minimalem Aufwand ermöglichen. Sie ist Plattform und Motor für organisationsübergreifende
Zusammenarbeit und datenbasierte Innovationen.
Quellen
– de Vries, Marc/Pijpker, Udo (2013): The Danish Dash. A short story unravelling
the Danish magic of shaping a System of Key Registers in less than nine months.
The Hague.
– European Commission (2015): A Digital Single Market Strategy for Europe, May
2015, http://ec.europa.eu/priorities/digital-single-market/docs/dsm-communication_en.pdf.
– OECD (2014): Data-driven Innovation for Growth and Well-being, Interim Synthesis Report, October 2014, http://www.oecd.org/sti/inno/data-driven-innovation-interim-synthesis.pdf.
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Forschung/Analyse
Wenn das Internet tot ist – ein Blick in die Zukunft
War früher für jede Tätigkeit zwingend ein Mensch notwendig, ist es heute bereits Tatsache, dass Dinge
(Geräte) miteinander kommunizieren und Tätigkeiten selber ausführen können: Autos fahren von selbst,
Kühlschränke bestellen selber Milch, und Sensoren richten das Raumklima nach den Personen aus, die sich
darin befinden. Die Möglichkeiten scheinen unbegrenzt. Auch für die staatlichen Stellen bringt dieser Wandel
grosse Chancen und Veränderungen.
Gérald Strub
Kommunaler Beauftragter
für E-Government
in den Kantonen Aargau
und Luzern
Gemeindepräsident
Boniswil am Hallwilersee
gerald.strub
@strubpartner.ch
Bereits heute werden Lösungen eingesetzt, die die Arbeit der Verwaltung erleichtern: automatische Fernauslesung der
Strom- und Wasserzähler; intelligenter
Grüngutcontainer, der aufgrund des beinhaltenden Gewichts weiss, wie viel der Einwohner berappen muss, und so weiter. Dabei
stehen wir mit dieser Entwicklung erst am
Anfang. Wie könnte im Jahr 2035 ein normaler Arbeitstag eines Verwaltungsmitarbeiters aussehen?
Aufstehen
Der ins Smartphone integrierte Schlafphasenerkenner sendet um 5.54 Uhr ein
Signal an den Radiowecker. Dieser lässt Patrick G. Schreiber sanft erwachen, indem er sogleich dessen Gefühlslage erkennt und das entsprechende Lieblingslied des Schlafenden abspielt. Entnommen hat er es aus der Lieblingsplaylist auf
dem Smartphone. Es ist Dienstag, der 31. Juli 2035. Der Geweckte
schaut mit kleinen Augen auf den Radiowecker und stellt ihn ab.
Gleichzeitig erhellt eine nicht direkt sichtbare Lichtquelle automatisch und langsam den Raum, und Schreiber setzt sich an den Bettrand. Eine freundliche Stimme fragt, wie er seinen Kaffee nach der
morgendlichen Toilette zubereitet haben möchte. Auf dem Weg zur
Küche stellt er auf seinem Smartphone, das etwa dieselbe Grösse
hat wie sein Handrücken und alle Bewegungen problemlos mitmachen kann, den Infokanal an und lauscht den neusten Nachrichten.
Beinahe alle Räume im Haus sind mit Lautsprechern ausgestattet.
Sie sind jedoch nur dort aktiv, wo sich gerade Personen befinden.
Gleich verhält es sich mit dem Licht.
Um 6.45 Uhr steht Schreibers selbstfahrendes Auto abfahrbereit
in der Einfahrt. Der blinkende Regenschirm im Ständer weist ihn
darauf hin, dass die Wettervorhersage für den heutigen Tag besser
sein könnte. «Ein Schirm zur Sicherheit schadet nicht», denkt er
sich und setzt sich ins Auto. Per Smartphone schliesst er das Haus
und löscht das Licht. Dann macht er sich auf den Weg Richtung
Stadtverwaltung. Früher musste Schreiber jeweils um einiges früher aus dem Haus, da er auf seinem Arbeitsweg gut 30 Minuten im
Stau stand. Aufgrund der Erfindung der selbstfahrenden Autos sind
diese Zeiten allerdings vorbei. Die Autos kommunizieren untereinander und sind zudem an das Verkehrsleitsystem der Stadt angeschlossen. Dieses leitet den städtischen Verkehr vollautomatisch.
So findet Schreibers Auto auf schnellstem Weg zum Arbeitsplatz.
Auf dem Weg dorthin liest der Verwaltungsmitarbeiter die heutige
Ausgabe der Tageszeitung und erste wichtige Büromeldungen auf
einem grossen Touchscreen, wo früher die Windschutzscheibe freien Blick auf die Fahrbahn bot. Bei Bedarf lässt sich der Screen auch
ganz normal als Windschutzscheibe mit Durchblick nutzen.
Nach ein paar Minuten fällt dem Passagier eine defekte Strassenlampe auf, die anscheinend durch äussere Einwirkung in die Brüche
gegangen ist. Da er auf der Stadtverwaltung arbeitet, weiss er, dass
diese Lampe automatisch eine Meldung beim städtischen Energieversorger abgesetzt hat, die nun bereits auf dem Weg sein dürfte,
um die defekte Lampe zu reparieren. Was mit den Lautsprechern
und Lampen in seinem Haus funktioniert, funktioniert auch bei der
Strassenbeleuchtung. So werden nur diejenigen Strassen mit
LED-Lampen erhellt, auf deren Abschnitte entsprechende Sensoren
Bewegungen verzeichnen.
Schreibers Auto setzt ihn vor dem Eingang der Verwaltung ab
und sucht sich selbstständig einen freien Parkplatz. Die Verrechnung der Benützungsdauer funktioniert automatisch, und die Gebühr wird ihm monatlich auf seinem Bürgerkonto in Rechnung
gestellt.
Arbeitsbeginn
Patrick Schreiber überquert die Türschwelle, und ein Sensor
registriert seine Anwesenheit. Diese Information wird sogleich an
das Zeiterfassungssystem übermittelt. Zudem erkennt das System
seine Tagesverfassung. Aufgrund dieser stellt es eine Arbeitsplanung für den Tag zusammen, die Schreiber natürlich jederzeit anpassen kann. Auf dem Bürostuhl angekommen, verschafft er sich
einen Überblick darüber, welche Arbeiten er heute zu erledigen hat,
und sortiert sie aufgrund seiner Vorliebe selber noch nach.
Die Vermietung sämtlicher Verwaltungsgebäude fällt in seinen
Aufgabenbereich. So genehmigt er diverse Gesuche mit seiner digitalen Unterschrift, die Einwohnerinnen und Einwohner übers
Wochenende online gestellt haben. Durch die Genehmigung werden
die dafür fälligen Gebühren automatisch dem Bürgerkonto der Gesuchsteller belastet.
Auch das interne Raummanagement fällt unter Schreibers Fittiche. So meldet ihm das System, dass der Raum 34.2 im Schulhaus
West an den letzten zwei Freitagnachmittagen nicht benutzt wurde,
obwohl eine Belegung diese Zeitspanne blockiert hat. An der Decke
angebrachte Sensoren haben dies dem System mitgeteilt. Schreiber
erkundigt sich bei der reservierenden Person nach den Gründen
der Nichtbenutzung. Es stellt sich heraus, dass der Raum nicht mehr
benötigt wird. Schreiber schaltet ihn wieder frei. Das mit dem Raummanagement vernetzte Gebäudeenergiemanagement-System sorgt
umgehend dafür, dass der Energieverbrauch bereits am Freitagmittag auf das Minimum reduziert wird.
Um 11.55 Uhr begibt Schreiber sich in die Cafeteria der Stadtverwaltung und nimmt sein Mittagessen aus dem Fach Nr. 23 heraus.
Seine Bestellung hat er bereits am Morgen auf dem Arbeitsweg über
den Touchscreen im Auto getätigt und der Küche elektronisch über-
51
Forschung/Analyse
mittelt. Spezialwünsche werden gerne entgegengenommen. Die
notwendigen Zutaten werden ohne Aufwand für den Küchenchef
frisch bei den Cafeteria-Lieferanten bestellt. Diese Auslagen werden
durch die Cafeteria monatlich in Rechnung gestellt und im zentralen Bürgerkonto in einem internen Bereich zur Verfügung gestellt.
Nach dem Mittagessen prüft Schreiber kurz die neue Cafeteriasowie die Parkplatz-Rechnung und gibt die Zahlung direkt über sein
Smartphone frei. Er hat noch Besorgungen zu erledigen und macht
einen kurzen Spaziergang Richtung Innenstadt. Zum Glück hat er
seinen Regenschirm dabei, denn es hat ein leichter Regen eingesetzt,
der an diesem heissen Sommertag für ein wenig Abkühlung sorgt.
Wieder im Büro angekommen, widmet er sich der monatlichen
Rechnungsstellung des Wasser- und Energieverbrauchs, die er zu
überwachen hat. Die intelligenten Zähler melden den Zählerstand
in Echtzeit. So prüft Schreiber die vom System automatisch bereitgestellten Rechnungen auf ihre Korrektheit. Signifikante Abweichungen zum Vormonat werden kenntlich gemacht und können so
näher untersucht werden. Nach Abschluss dieser Prüfung werden
die Rechnungen den Einwohnerinnen und Einwohner direkt auf
dem Bürgerkonto belastet und zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Soeben erhält Schreiber auf seinem eigenen Smartphone eine
Push-Meldung, die ihn darauf aufmerksam macht, dass die Stadtverwaltung eine Rechnung gestellt hat.
Feierabend
Kurz vor 17 Uhr prüft Schreiber auf seinem Smartphone nochmals
die Wetterlage. Für den Abend ist Sonnenschein vorausgesagt. Er
denkt sich, dass eine Abkühlung im Wasser toll wäre, und prüft
gleich auch noch den Belegungsstand der Badi. Dabei stellt er fest,
dass dort aufgrund des Ferienanfangs ein grosser Andrang herrscht.
Per Smartphone gibt er seinem Auto den Befehl, vor dem Eingang
auf ihn zu warten und sich anschliessend auf den Weg Richtung
Flussbad zu machen, da dort viel weniger Leute sind. Er verlässt
sein Büro, ein Sensor an der Tür registriert dies und speichert seine
Arbeitszeit im System.
Beim Flussbad angekommen, macht Schreiber sich ein paar gemütliche Minuten und liest ein herkömmliches Buch, das er mitgebracht hat. Ihm kommt in den Sinn, dass er zum Abendessen noch
nichts eingekauft hat. Auf seinem Smartphone sendet er seine Bestellung an den ortsansässigen Detailhändler und gibt an, dass er
die Ware um 18.55 Uhr abholen wird. Nach einer Runde Schwimmen
im Fluss gibt er seinem Auto den Befehl, vor dem Eingang auf ihn
zu warten und auf dem Heimweg beim Detailhändler einen kurzen
Stopp zu machen. Dort hält er sein Smartphone gegen ein Lesegerät
und bezahlt so seine Warenbezüge. Auf dem Heimweg sendet das
Auto ein Signal nach Hause, damit die automatische hausinterne
Luftversorgung für ein perfektes Raumklima sorgen kann, bis
Schreiber eintrifft.
Zu Hause angekommen, bereitet Schreiber das Abendessen zu.
Nach dem Essen lässt er sich per Smartphone einen Kaffee raus,
schaltet seine Lieblingssendung im TV ein und setzt sich auf das
Sofa. Nebenbei prüft er die Spielstände verschiedener Fussball­
spiele.
Zu später Stunde legt er sich ins Bett und versetzt sein Smartphone in den Nachtmodus, das dadurch automatisch das Licht löscht
und alle Geräte im Haushalt in den Energiesparmodus versetzt.
So oder so ähnlich …
… könnte der Alltag eines Schweizer Verwaltungsmitarbeiters
im Jahre 2035 aussehen. Trotz aller Euphorie ist es zum heutigen
Zeitpunkt sehr schwierig, abzuschätzen, wohin uns die technische
Entwicklung bringen wird. Eines ist sicher, das Internet wird unsere Lebensweise total durchdringen. Wir werden es gar nicht mehr
bewusst wahrnehmen – es wird «tot» sein.
52
Praxis – Schweiz
Die Post bringt ihr Kerngeschäft in die digitale Welt
Wahlberechtigte geben ihre Stimme online ab, Gerichte und Anwälte tauschen Prozessakten elektronisch
aus, und Bürgerinnen und Bürger haben jederzeit und überall Einsicht in ihr Patientendossier. Als traditio­
nelle Übermittlerin vertraulicher Informationen arbeitet die Schweizerische Post daran, diese Zukunft mit
modernen und sicheren Lösungen umzusetzen. In den Bereichen E-Health, E-Voting und vielleicht bald auch
E-Justice leistet sie so ihren Beitrag an die künftige Infrastruktur der Schweiz.
Claudia Pletscher
Leiterin Entwicklung und
Innovation
Die Schweizerische Post
[email protected]
Die Schweizerische Post überbringt seit
vielen Jahren sensible Dokumente wie Abstimmungsunterlagen, medizinische Befunde und Gerichtsentscheide. Sie tut das zuverlässig, sicher und im Rahmen des
Postgeheimnisses absolut vertraulich. Gestützt auf den gesellschaftlichen und technischen Fortschritt will der Gesetzgeber
E-Government vorantreiben: Berechtigte
Nutzerinnen und Nutzer sollen künftig zeitund ortsunabhängig auf medizinische und
juristische Unterlagen zugreifen können, die
Stimmberechtigten sollen übers Internet
wählen und abstimmen können. Die Post
will ihre verlässliche Mittlerfunktion auch
im E-Government übernehmen. Dazu entwickelt sie derzeit Lösungen in verschiedenen Bereichen, stets nahe am Kerngeschäft –
dem sicheren und zuverlässigen Transport
vertraulicher Informationen.
E-Health
Die Strategie eHealth Schweiz des Bundes will, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz über ein elektronisches Patientendossier verfügen. Jeder kann sein Dossier ortsunabhängig
und zu jeder Zeit einsehen und ausgewählten Gesundheitsakteuren
einen Zugang zu seinen medizinischen Daten gewähren. Ein elektronisches Patientendossier ist damit nicht nur praktisch, sondern
erhöht die Selbstbestimmung des Patienten. Darüber hinaus verbessert es durch die Verfügbarkeit relevanter Gesundheitsdaten die
Behandlungsqualität und sorgt für mehr Kosteneffizienz im Gesundheitswesen. Mit dem neuen Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) wurden schweizweit einheitliche
Rahmenbedingungen zur Einführung des elektronischen Patientendossiers festgelegt. Der Bund definiert dabei technische und
prozessuale Vorgaben, die einen standardisierten und sicheren
Austausch von Gesundheitsdaten ermöglichen. Nationale und internationale Standards stellen sicher, dass die Daten auch zwischen
E-Health-Plattformen unterschiedlicher Anbieter vollkommen
transparent ausgetauscht werden können, sofern der Patient die
Autorisierung dazu gibt.
Das Parlament hat in der Sommersession 2015 das EPDG praktisch einstimmig verabschiedet. Voraussichtlich im Jahr 2017 soll
es in Kraft treten. Die Post hat im Rahmen eines Pilotprojekts bereits
2011 zusammen mit dem Kanton Genf ein elektronisches Patientendossier entwickelt, das die Vorgaben des Bundes erfüllt. Es basiert auf der E-Health-Lösung vivates und ist heute im Kanton Genf
unter dem Namen MonDossierMedical in Betrieb. Die Lösung deckt
die Vorgaben der Strategie eHealth Schweiz ab, geht in ihrem Leis-
tungsumfang aber deutlich über das elektronische Patientendossier
hinaus. Insgesamt stehen den medizinischen Leistungserbringern
fünf optional einsetzbare Module zur Verfügung. Sie können durch
deren Verwendung ihre Effizienz steigern und Kosten sparen sowie
die Behandlungsqualität erhöhen.
–– Spitalzuweisung: Damit können Ärzte ihre Patienten direkt mittels
Praxissoftware, via Internetportal oder wie bisher über Fax, Brief
oder E-Mail im Spital anmelden. Das Spital erhält sämtliche Zuweisungen digitalisiert auf einer Plattform und kann sie intern
rasch und sicher an die beteiligten Abteilungen weiterleiten.
So können pro Überweisung mehrere Dutzend Franken gespart
werden.
–– Behandlungsplan: Menschen, die krankheitsbedingt auf eine längere Behandlung angewiesen sind – sei dies zur Pflege, zur Rehabilitation oder für regelmässige Check-ups bei verschiedenen
Spezialisten –, können alle benötigten Informationen auf der
Plattform abrufen. Dasselbe gilt für die behandelnden Fachpersonen.
–– Medikation: Bei chronisch kranken Menschen ist die Medikation
oft komplex und muss streng eingehalten werden. Mit einem elektronischen Medikationsplan können alle Fachpersonen die bestehenden Medikationen eines Patienten einsehen – sofern der
Patient sie dafür berechtigt hat – und damit unerwünschte Wechselwirkungen oder doppelte Verschreibungen verhindern.
–– Berichtstransfer: Medizinische Berichte werden verschlüsselt an
einen oder mehrere Empfänger gesendet. Diese können die Daten
einsehen oder automatisch ins bestehende Informationssystem
laden. So lassen sich strukturierte und unstrukturierte Patientendaten hochautomatisiert von System zu System transferieren.
–– Patientendossier gemäss EPDG: Im Wesentlichen deckt das Patientendossier die Gesamtheit der übrigen Module ab, indem es
alle Elemente verbindet und dem Patienten den Zugriff auf die
dezentral vorhandenen Daten gewährt.
Bei E-Health geht es um mehr, als nur darum, eine Software zur
Verfügung zu stellen. Es müssen marktneutral verschiedene Organisationen, Institutionen und Bürger identifiziert, an E-Health-Plattformen angeschlossen und miteinander vernetzt werden. Es gilt, die
physische mit der digitalen Welt zu verbinden. Die Post erfüllt mit
ihrer Lösung bereits heute die geltenden Anforderungen. Politisch
und im Markt ist sie aktiv und gut vernetzt, tritt aber im Gesundheitswesen stets neutral auf. Nebst einem wachsenden Kernteam, das die
E-Health-Lösung intern weiterentwickelt und Kunden sowie Projekte betreut, arbeiten im Hintergrund zusätzlich diverse Partnerunternehmen und posteigene Abteilungen wie die Konzern-IT mit.
Die von der Post entwickelte Lösung bewährt sich in der Praxis:
Für das Genfer MonDossierMedical registrieren sich pro Monat mehrere Hundert Nutzerinnen und Nutzer. Im Kanton Waadt betreibt
53
Praxis – Schweiz
die Post mit vivates die Kommunikationsplattform zwischen den
Spitälern, dem Ärztenetz und dem Centre Hospitalier Universitaire
Vaudois (CHUV). Im Tessin läuft das Patientendossier für Krebspatienten reTIsan über vivates und im Aargau das Zuweisungsmanagement zwischen den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten
und den Kantonsspitälern Aarau und Baden. Somit hat die Post
bereits in mehreren Kantonen und in drei Sprachregionen der
Schweiz produktive medizinische Plattformen im Einsatz, denen
einzelne oder mehrere Module der Lösung vivates zugrunde liegen.
Wegen der hohen Sensibilität personenbezogener medizinischer
Daten sind die Anforderungen an Sicherheit und Vertraulichkeit im
Gesundheitswesen besonders hoch. Der Zugriff auf Gesundheitsdaten setzt von Gesetzes wegen sowohl für Patienten als auch für medizinische Fachpersonen ein starkes Authentifizierungsinstrument
voraus. Als eines von mehreren infrage kommenden Instrumenten
dient die von der Post mitgegründete und mitbetriebene SuisseID.
Informationssicherheit und Datenschutz haben bei vivates auch
über die Authentifizierung hinaus höchste Priorität. Alle Daten
werden ausschliesslich verschlüsselt übermittelt. Die Post betreibt
schweizweit hochsichere IT-, Kommunikations- und Logistikinfrastrukturen und verfügt daher über die notwendigen Kompetenzen,
um schützenswerte Daten im Vertrauen der verschiedenen Akteure zu transportieren. Diese Kompetenzen kommen allen E-Government-Lösungen der Post zugute.
E-Justice
Der elektronische Rechtsverkehr umfasst den Austausch von
Prozessakten, Verfügungen und Urteilsverkündungen. In seiner
Antwort auf die Motion von Ständerat Pirmin Bischof im Jahr 2013
hat der Bundesrat schweizweit einheitliche Vorgaben begrüsst. In
Zusammenhang mit der Revision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES; SR 943.03) erteilte der Bundesrat verschiedene Aufträge für die Ausarbeitung eines Gesetzgebungspaketes zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Diese
Rechtsgrundlagen sind teilweise noch in Erarbeitung. Eine elek­
tronische Akteneinsicht soll berechtigten Akteuren ausserhalb des
Gerichts – beispielsweise Anwälten und Versicherungen – die
schnelle und unkomplizierte Einsicht in juristische Falldokumente erlauben.
Als Drehscheibe zwischen den Akteuren im Abstimmungsprozess vereinfacht die Post beim E-Voting die Prozesse.
54
Praxis – Schweiz
Damit weist der elektronische Rechtsverkehr in seinem Anforderungskatalog zahlreiche Parallelen zum elektronischen Patientendossier im Gesundheitswesen auf. Die Post will deshalb eine
eigene E-Justice-Lösung zur Verfügung stellen, die technisch auf
der E-Health-Lösung vivates basiert und deren Sicherheitsmerk­male
übernimmt. Das Projekt befindet sich derzeit noch in einer frühen
Entwicklungsphase und wird erst zu einem späteren Zeitpunkt am
Markt angeboten.
E-Voting
Die Post stellt den Stimmberechtigten seit vielen Jahrzehnten
jährlich rund 20 Millionen Mal die Stimm- und Wahlunterlagen zu.
Seit Anfang der 1990er-Jahre übernimmt sie den Transport von
brieflich abgegebenen Stimmen. Sie ist damit prädestiniert, entsprechende Dienstleistungen auch elektronisch im E-Voting zu
erbringen.
Die Umsetzung von E-Voting ist grundsätzlich Sache der Kan­tone.
Doch auch hier sorgt der Bund für einheitliche Vorgaben. Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2013 die Bestimmungen für die Durchführung von Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe revidiert. Die Verordnung über die politischen Rechte (VPR, SR 161.11)
ist am 15. Januar 2014 in Kraft getreten. Die neuen Rechtsgrundlagen definieren die Bedingungen für die Ausdehnung des elektronischen Stimmkanals. Insbesondere wurden die Sicherheitsanforderungen an die technischen Lösungen bezüglich Verifizierbarkeit
und Auditierung erhöht.
Die Post evaluiert seit 2012 Geschäftsmodelle zur elektronischen
Stimmabgabe und entwickelt derzeit zusammen mit einem spanischen Technologiepartner eine eigene E-Voting-Plattform. Aufgrund
der sehr hohen Anforderungen im Bereich Sicherheit und Verschlüsselung hat sich die Post für einen Partner entschieden, der mit seiner Kernkompetenz Kryptografie in E-Voting seit 15 Jahren weltweit
führend ist. Sie besitzt gemeinsame Rechte am geistigen Eigentum
aus der gemeinsamen Weiterentwicklung der Lösung. Das Schweizer Wahl- und Abstimmungssystem und die Ansprüche, denen die
Software genügen muss, lassen sich mit einem Standardprodukt
nicht abdecken. Es handelt sich bei der E-Voting-Lösung der Post
daher vielmehr um eine spezifisch für den Schweizer Markt entwickelte Software mit einer international bewährten Technologie­basis,
die vor allem die benötigten Sicherheitsmerkmale liefert. Dabei geht
es um zwei wichtige Punkte: Wahlmanipulation muss verhindert
werden, und das Wahl- und Abstimmungsgeheimnis muss auf allen
Stufen des Prozesses gewährleistet sein.
Am 31. August 2015 hat der Regierungsrat des Kantons Neuenburg entschieden, künftig auf die Lösung der Post – und damit auf
eine voll ausgebaute Lösung der zweiten Generation – zu setzen.
Der Entscheid ist folgerichtig, da Neuenburg bei seiner bisherigen
Pilotplattform mit demselben Technologiepartner zusammen­
arbeitet und sich entsprechende Synergien ergeben. Die Post sucht
parallel dazu den Dialog mit weiteren kantonalen Behörden, um
Interessen und Anforderungen abzuklären und zusätzliche Partnerschaften zu knüpfen.
Die elektronische Transformation des Kerngeschäfts
Mit dem Engagement im E-Government will sich die Schweizerische Post nicht von ihrem Kerngeschäft wegbewegen, sondern
dieses in die Zukunft überführen. Sie ist seit vielen Jahren eine
etablierte Mittlerin für Informationen, die so sensibel sind, dass
der Bund und die Kunden auf hohe Sicherheitsstandards bestehen.
Die Post transportiert jährlich Millionen Stimmzettel sowie Kranken- und Gerichtsakten zur Zufriedenheit der beteiligten Akteure.
Eine Zufriedenheit, auf der sie sich nicht ausruhen will. Neue technologische Möglichkeiten und der gesellschaftliche Wandel verändern die Bedürfnisse der Kunden laufend. Die Nachfrage nach
digitalen Angeboten steigt entsprechend. Die Post will die Bedürfnisse ihrer Kunden auch in der nahen und fernen Zukunft abdecken.
Sie hat deshalb zahlreiche Projekte initiiert, um ihre Dienste in
Zukunft sowohl in der physischen als auch in der digitalen Welt
anzubieten. Was ihr Zustellpersonal heute an der Haustür überbringt oder bei den Kunden abholt, transportiert die Post künftig
mit derselben Sorgfalt auch übers Internet. Abzusehen ist, dass
beide Welten noch einige Jahrzehnte parallel existieren werden.
Deshalb baut die Post insbesondere die Schnittstelle physisch-digital konsequent aus. Die klassisch physischen und die neuen digitalen Angebote existieren nicht voneinander isoliert, sondern
sind als ganzheitliches System sinnvoll miteinander verknüpft:
Besteht entsprechender Bedarf, digitalisiert die Post in ihren
­Datencentern physische Dokumente oder produziert On-Demand-Drucksachen ab elektronischen Daten.
Der Schweizer Bevölkerung erleichtert die Post mit den physisch-digitalen Lösungen den Übergang ins Zeitalter des elektronischen Informationsaustausches. Darüber hinaus senkt sie mit einem
effizienten und sicheren Informationsfluss zwischen allen Akteuren
im öffentlichen Sektor Kosten und vereinfacht Prozesse. Eine
­entsprechende Absichtserklärung befindet sich denn auch in der
Vision der Post: «Wir leisten einen massgeblichen Beitrag an eine
moderne Infrastruktur der Schweiz.» Die im Aufbau befindlichen
E-Government-Lösungen sind ein wichtiger Teil dieser modernen
Infrastruktur.
Neuland betritt die Post im E-Government indes nicht. Sie gehört
im Bereich Dokumentenmanagement mit Swiss Post ­Solutions zu
den weltweit führenden Anbieterinnen. Und sie verfügt bei der sicheren digitalen Übermittlung über grosses Know-how – etwa durch
Produkte wie das sichere E-Mail IncaMail und die SuisseID, dem
schweizerischen Standard für sichere Identifikation und digitale
Signatur. Damit verfügt sie bereits über technische Mittel und das
nötige Vertrauen, um im E-Government erfolgreich Dienstleistungen
anzubieten.
Am ehesten lässt sich die Post bezüglich ihrer Rolle im E-Govern­
ment mit der Swisscom vergleichen, die ebenfalls entsprechende
Lösungen entwickelt. Dass im E-Government Wettbewerb entsteht –
in manchen Bereichen auch zwischen der Swisscom und der Post –,
ist vom Gesetzgeber gewollt. Alternativen wären, dass der Bund die
Lösungen innerhalb der Verwaltung selber entwickelt oder an einen
einzelnen Anbieter konzessioniert und die Kosten selber trägt. Der
gewählte Wettbewerb unter strengen Bundesvorgaben sorgt indes
nicht nur für innovative Lösungen, sondern immer wieder für
­Kooperationen zwischen den Unternehmen. Dadurch entstehen
kundenfreundliche Produkte, die schliesslich auch bezahlbar sind.
Die Post ist überzeugt, dass ihre Angebote in diesem Wettbewerb
Bestand haben.
55
Praxis – Schweiz
E-Partizipation leicht gemacht
Direkt mit der Bevölkerung digital standortabhängige Informationen austauschen – der neue Cloud-Service
«mycity.builders» der Verwaltungsrechenzentrum AG St. Gallen (VRSG) machts möglich, genau wie der
­«Lebensqualitätsindex Schweiz», eine persönliche Rangliste der Schweizer Gemeinden und Städte, den die
Fachhochschule St. Gallen und die VRSG entwickelt haben. Die zwei Beispiele zeigen den Nutzen vollständig
integrierter E-Government-Lösungen: Sie ermöglichen wirkliche E-Partizipation.
Neue Technologien, die Individualisierung, neue Lebens- und Arbeitsstile – diese
und weitere Trends und Megatrends des
21. Jahrhunderts machen es für Verwaltungen, Organisationen, Institutionen und Unternehmen immer anspruchsvoller, mit
ihren «Zielgruppen», wie sie in der KommuMartin Baumgartner
nikationstheorie lange hiessen, in VerbinLeiter eGovernment
dung zu treten. Immer mehr Botschaften von
Verwaltungsrechenzentimmer mehr Akteuren führen zu einer daurum AG St. Gallen (VRSG)
martin.baumgartner
ernden Überfütterung mit Informationen.
@vrsg.ch
Wer in diesem ständigen Wettbewerb um
Aufmerksamkeit bestehen will, ist gut beraten, auf den gezielten, persönlichen Dialog
zu setzen: Aus «Zielgruppen» werden «Dialoggruppen», aus den
anonymen, gesichtslosen «Bürgern» wird eine vielschichtige und
«vielgesichtige» Bevölkerung.
E-Government sieht den Bürger als Kunde von Regierungsdienstleistungen. Im Gegensatz dazu betont E-Partizipation die Rolle des
Bürgers als mündiger Partner bei der politischen Entscheidungsfindung.»*
E-Government
E-Administration
E-Demokratie
E-Partizipation
E-Voting
Jederzeit überall «in Echtzeit»
Diese Feststellung tönt widersprüchlich, ich weiss. «Vor dem
digitalen Zeitalter, als ‹der Bürger› noch für jedes Anliegen mit Behörden und Verwaltung einen Termin im Rat- oder Gemeindehaus
vereinbarte, war doch der Austausch persönlicher!», werden Sie
mir zurufen. Die heutigen Kundinnen und Kunden der öffentlichen
Verwaltungen wollen aber nicht auf einen Termin warten. Sie wollen jederzeit und überall, d.h. digital, den Dialog mit den Verwaltungen führen können. Und sie wollen sich einbringen. Ohne Medienbrüche und möglichst «in Echtzeit». Diese Erwartung zu
erfüllen, ist aus verschiedensten Gründen nicht ganz trivial.
Von Schlagworten zum Perspektivenwechsel
Wer die Erwartung als legitimen Anspruch ernst nimmt, muss
unter die Oberfläche der Schlagworte «E-Government» und «E-Partizipation» gelangen und einen Perspektivenwechsel vornehmen:
Aus «Kunden» werden «Partner». Die Definitionen der beiden Begriffe auf Wikipedia machen das deutlich – auch wenn sie nach wie
vor mit dem statischen Begriff «der Bürger» operieren: «E-Par­­ti­
zipation umfasst alle internetgestützten Verfahren, die eine Be­
teiligung von Bürgern am politischen Entscheidungsprozess
­er­möglichen. (...) Als Weiterentwicklung von klassischen Beteiligungsverfahren eröffnet E-Partizipation die Möglichkeit, dass sehr
viele Teilnehmer sehr fokussierte Ergebnisse erarbeiten können.
Genauso wie bei veranstaltungsorientierten Formaten entscheidet
die Auswahl und Konzeption der gemeinsamen Arbeitsabläufe (collaborative workflows) über den Erfolg des Verfahrens. Nötig wurde
der Begriff der E-Partizipation, um eine Abgrenzung zum Begriff
des E-Governments zu treffen. E-Government umfasst die Optimierung und Modernisierung von Verwaltungsprozessen durch Informations- und Kommunikationstechnologie – die Angebote öffentlicher Dienstleistungen werden online zugänglich gemacht.
Abbildung 1: Übersicht über das Service-Design einer Leistungserbringung
Dialog via Cloud-Service
Dieser Perspektivenwechsel liegt dem modularen Cloud-Service
«mycity.builders» zugrunde, den die VRSG entwickelt hat. Der Service bietet den Verwaltungen einen Kanal zur transparenten Visualisierung und Kommunikation ihrer Vorhaben – zeitunabhängig
und ohne Medien- und Systembrüche. Dank verschiedenen Schnittstellen wie Geo- und statistischen Daten sowie Google Maps liefert
der Service immer aktuell visualisierte Übersichten, wo welche
öffentlichen Projekte in Städten und Gemeinden, die «mycity.builders» einsetzen, laufen und welches der aktuelle Stand der Projekte ist. In einem weiteren Schritt ermöglicht es der Service den Verwaltungen, über eCH-Schnittstellen direkt aus ihrer jeweiligen
Geschäftsverwaltung heraus den aktuellen Stand von Geschäften
zu publizieren. So können die Verwaltungen jederzeit aktiv mit der
interessierten Bevölkerung kommunizieren und zugleich Anregungen, Hinweise und Ideen entgegennehmen.
Austausch von Informationen und Anregungen
In den Städten und Gemeinden, die «mycity.builders» einsetzen,
ermöglicht der Service der Bevölkerung nämlich zeitunabhängig
direkte Mitsprache und Mitbestimmung. Die Einwohnerinnen und
Einwohner können jederzeit standortabhängige Meldungen, beispielsweise Schäden oder Mängel an einer öffentlichen Infrastruktur, Anregungen und Ideen mit Titel, Beschreibung und Foto sowie
*https://de.wikipedia.org/wiki/E-Partizipation, 21.10.2015, mit Verweis auf:
­Kaiser, Robert (2001): Bürger und Staat im virtuellen Raum – E-Government in
deutscher und internationaler Perspektive. In: Siedschlag et al. (2001: 57–68).
56
Praxis – Schweiz
– optional – Kontaktdaten an die Verwaltungen schicken. Der genaue
Standort lässt sich prüfen und detaillieren. Die Übermittlung an die
Verwaltung ist anonymisiert oder personalisiert möglich. Zugleich
bietet der Service – mit Filtermöglichkeiten – Einsicht in sämtliche
publizierten Meldungen und deren Status. Die Verwaltungen ihrerseits können entscheiden, ob sie eingegangene Meldungen für alle
Nutzerinnen und Nutzer sichtbar machen: Über die Basiskomponente des Services haben die Mitarbeitenden der Verwaltung die
Publikationskontrolle und können Meldungen und Informationen
zuständigkeitsorientiert zuordnen und bearbeiten.
Vergleichbar mit Plattformen wie TripAdvisor
Das eigene Ranking erstellen
Führungscockpit als Basis
Denselben Perspektivenwechsel folgt der «Lebensqualitätsindex
Schweiz», den die Fachhochschule St. Gallen und die VRSG umgesetzt haben. Die Bevölkerung soll die Lebensqualität von Schweizer
Städten und Gemeinden nicht mehr nur anhand von deren Eigendarstellungen oder der landläufig bekannten medialen Rankings
einschätzen, sondern gleich selbst interaktiv beurteilen können.
Natur und Erholungsräume, Bildungsangebote, sozialer Zusammenhalt oder auch das Wetter sind nur einige der Faktoren, die Lebensqualität ausmachen. Um ein umfassendes Bild der Lebensqualität
in Schweizer Städten und Gemeinden zu erhalten, hat die Fachhochschule St. Gallen mit Unterstützung der VRSG eine interaktive Plattform konzipiert und realisiert.
27 Fragen zu sieben Themen
Auf www.solebtdieschweiz.ch finden die User deshalb seit August
2015 eine interaktive Schweizer Karte, auf der alle Schweizer Gemeinden und Städte eingezeichnet sind. Die Einwohnerinnen und
Einwohner können die Lebensqualität in ihren Wohngemeinden
anhand von 27 Fragen beurteilen. Diese sind aufgeteilt in sieben
Themenfelder: Wohnen, Infrastruktur, Arbeit & Bildung, Mobilität,
Finanzen, Zusammenleben und Sicherheit. In die Berechnung
fliessen zusätzlich objektive Kennzahlen wie der Steuerfuss ein.
Mithilfe eines Rasters zur Gewichtung der verschiedenen Themen
wird ein individueller Durchschnittswert sowie eine persönliche
Rangliste der Schweizer Gemeinden berechnet. Ergänzend bietet
die Plattform Hintergrundinformationen sowie statistische Daten
zu den einzelnen Gemeinden.
In zweijährigem Forschungsprojekt entwickelt
«Der Lebensqualitätsindex zeigt, wie Einwohnerinnen und Einwohner die Schweizer Gemeinden und Städte wahrnehmen und als
Wohnort beurteilen», sagt Sara Kurmann, Politologin und Leiterin
des Ostschweizer Zentrums für Gemeinden OZG-FHS an der Fachhochschule St. Gallen. «Die Einwohnerinnen und Einwohner der
Schweiz erhalten auf der Plattform einen Überblick darüber, wie
die Lebensqualität in verschiedenen Gemeinden beurteilt wird, und
können durch ihre Einschätzung den Dialog zur Lebensqualität in
der eigenen Wohngemeinde anregen.» Die Gemeindebehörden wiederum erhalten durch die Bewertungen ein differenziertes Stimmungsbild ihrer Gemeinde und können dieses zum Anlass nehmen,
um mit den Einwohnerinnen und Einwohnern in einen Dialog zu
treten und Handlungsoptionen abzuleiten. Entwickelt hat die Fachhochschule St. Gallen den Lebensqualitätsindex Schweiz im Rahmen eines zweijährigen, von der Gebert Rüf Stiftung finanzierten
Forschungsprojekts zusammen mit den drei Pilotgemeinden Rapperswil-Jona, Uzwil und Steinach.
«Ausgangspunkt unseres Projekts war das Unverständnis einzelner Gemeinden über ihr schlechtes Abschneiden beim Gemeinderanking der ‹Weltwoche›, wo doch nach ihrer Einschätzung ihre
Einwohnerinnen und Einwohner durchwegs zufrieden seien», erklärt Prof. Dr. Lukas Schmid, Projektleiter und Leiter des Instituts
für Innovation, Design und Engineering IDEE-FHS der Fachhochschule St. Gallen. «Das Prinzip der freien Beurteilung der Gemeinden durch deren Einwohnerinnen und Einwohner ist vergleichbar
mit Internetplattformen wie TripAdvisor, die auch so funktio­nieren.»
Die Daten aus dem Lebensqualitätsindex dienen nicht nur der
Bevölkerung als Anhaltspunkte, sondern auch den Städten und
Gemeinden als Ausgangslage für detailliertere Analysen. Dieser
Möglichkeit, die Bewertungen im Detail zu analysieren, liegt das
Führungscockpit der VRSG zugrunde. Was in vielen mittleren und
grösseren Unternehmen zum etablierten Führungsinstrumentarium gehört, wird auch in den Gemeinden zu einem immer grösseren
Bedürfnis: über ein Führungsinstrument zu verfügen, das mit wenigen Klicks übersichtlich die wichtigsten Referenzgrössen für die
Planung und die Überwachung der Entwicklung aufzeigt. Das Führungscockpit der VRSG ist genau das. Dank ihrer Integrations- und
Verbundstrategie konnte die VRSG das Cockpit in enger Zusammenarbeit mit einer eigens dafür zusammengestellten Fachgruppe von
St. Galler Gemeindepräsidenten und -schreibern entwickeln. Die
Anwendung ist vollumfänglich in die Applikationslandschaft der
Verwaltungen und ins E-Government integriert.
Die rund 330 Mitarbeitenden der VRSG bieten dank ihrem breiten
Know-how aus ICT und Verwaltung umfassende Lösungen aus
einer Hand. Von der Beratung und Entwicklung über die Einführung
und Wartung bis zum Support und Kundenservice. Das überzeugt:
Die VRSG gewinnt in ihrem hochdynamischen Marktumfeld ständig neue Kunden hinzu. Rund 270 Kunden in der ganzen Deutschschweiz und im Tessin setzen auf Dienstleistungen und Applikationen der VRSG in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung.
Zu den schweizweiten Vorreitern gehört die VRSG namentlich im
E-Government. Die VRSG stellt nicht nur ihren Kunden, sondern
auch Partnern massgeschneiderte E-Government-Lösungen zur
Verfügung.
Quellen
––Fachhochschule St. Gallen und Verwaltungsrechenzentrum AG St. Gallen
(VRSG).
––Abbildung 1: «E-Government-Dimensionen» von Curtis Newton: übertragen aus
de.wikipedia nach Commons durch Saibo mithilfe des CommonsHelper. Eigene
Darstellung in Anlehnung an Christoph Dowe, Oliver Märker: Elektronische Bürgerbeteiligung in deutschen Grossstädten 2004 – Website-Ranking der Initia­
tive eParticipation, und Thomas Hart, Frank Pflügler: Neue Medien und Bürger­
orientierung – Strategien für die Zukunft vor Ort. Lizenziert unter gemeinfrei
über Wikimedia Commons – https://commons.wikimedia.org/wiki/File:
E-Govern­mentDimensionen.svg#/media/File:E-GovernmentDimensionen.svg.
57
Praxis – Schweiz
Der steinige Weg zum einheitlichen Personen­
identifikator
Obwohl die Schaffung eines eindeutigen, universellen Personenidentifikators in Form der heutigen AHVNummer im Grundsatz weitherum begrüsst wird, verhindern Bedenken aus Datenschutzkreisen bislang einen
solchen. Ein neues Gutachten zeigt indessen, dass sich universeller Personenidentifikator und Datenschutz
nicht ausschliessen. Die Fallbeispiele schildern zudem die Gefahren von Falschidentifikation bzw. Nichtidentifikation bei Verzicht auf einen Identifikator und untermauern damit die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs.
Dr. iur. Esther Hefti
Juristische Sekretärin mbA
Staatskanzlei des Kantons
Zürich
[email protected]
Angelina Dungga
Wissenschaftliche
­Mitarbeiterin
E-Government Institut
Berner Fachhochschule
[email protected]
Die Digitalisierung der Verwaltung erfordert die Schaffung eines eindeutigen, universellen Personenidentifikators. Die Diskussion darüber wird bereits seit
Jahrzehnten geführt. Dabei können zwei
Meinungspositionen ausgemacht werden:
diejenigen, die in einem universellen Identifikator einen klaren Effizienzgewinn sehen, und diejenigen, die wegen Datenschutzbedenken eine entsprechende Entwicklung
zu verhindern suchen.
Die Notwendigkeit eines behördenübergreifenden, eindeutigen Personenidentifikators wurde letztmals eingehend bei der
Einführung des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) diskutiert 1. Ziel des RHG ist,
die Einwohnerregister in den Kantonen und
Gemeinden zu harmonisieren und sie (wie
auch die Personenregister des Bundes) für
die bevölkerungsstatistischen Erhebungen
und für die Modernisierung der Volkszählung nutzbar zu machen. Dabei braucht es
einen behördenübergreifenden, eindeutigen
Personenidentifikator für den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Bundesregistern und den Einwohnerämtern. Die
Verwendung der damals neuen AHV-Nummer bot sich an, zumal sie aufgrund ihrer
Beschaffenheit (im Gegensatz zur alten
«sprechenden» Nummer) keine Rückschlüsse mehr auf Personen zulässt.
Schaffung eines administrativen Personenidentifikators
Bereits damals war klar, dass ein behördenübergreifender, eindeutiger Personenidentifikator auch ausserhalb des statistischen
Bereichs gebraucht wird. Der Botschaft des Bundesrates vom 23. November 2005 2 ist zu entnehmen, dass die neue AHV-Nummer ursprünglich als universeller Personenidentifikator angedacht war.
Die Botschaft verweist auf den Nutzen einer solchen Entwicklung
für das E-Government und für die Bevölkerung. Etwa zeitgleich
debattierten die Räte über die Einführung der neuen AHV-Nummer
(der sogenannten AHVN13) 3. Beide Vorlagen erkannten die Notwendigkeit, einen behördenübergreifenden Personenidentifikator
zur Verfügung zu stellen. So listete der Bundesrat bereits damals
konkrete Punkte für die Eignung der neuen AHV-Nummer zum universellen Personenidentifikator auf, nämlich die hohe Akzeptanz
in der Bevölkerung, der weit verbreitete Einsatz sowie die Tatsache,
dass die Nummer keine Rückschlüsse auf personenbezogene Merkmale zulässt und an die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz
ausgegeben wird 3, p. 516.
Datenschutzbedenken
Die Schaffung eines universellen Personenidentifikators in Form
der neuen AHV-Nummer wurde im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum RHG grossmehrheitlich positiv beurteilt und für
die Weiterentwicklung von E-Government als unerlässlich betrachtet. Bedenken kamen dagegen aus Datenschutzkreisen, wo eine
missbräuchliche Verknüpfung von Daten befürchtet wurde. Am
deutlichsten kommt dies in einer gemeinsamen Stellungnahme von
EDÖB und privatim (der Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten) zum Ausdruck: «Die AHV-Versichertennummer
führt dazu, dass die Register auf einfachste Weise verknüpft werden
könnten. Damit wird ein erhebliches Missbrauchspotential geschaffen: Flächendeckende Auswertungen werden ermöglicht und der
gläserne Bürger rückt in greifbare Nähe.» 4
Datenschutzbedenken waren auch der Grund, weshalb die
­ HVG-Vorlage nur eine eingeschränkte Verwendung der neuen
A
AHV-Nummer vorschlug 3, p. 516. Damit sollte (neben den bereits bestehenden Massnahmen aufgrund der geltenden Datenschutz­
gesetzgebung) dem erwähnten Missbrauchspotenzial begegnet
werden 3, p. 516.
Resultat dieser Debatten sind Gesetze, welche die Nutzung der
AHV-Nummer ausserhalb des Sozialversicherungsbereichs stark
einschränken. Dort ist die Verwendung der AHV-Nummer auf Ebene Bund oder Kanton grundsätzlich nur gestützt auf eine gesetzliche
Grundlage erlaubt. Gemäss einem Brief des damaligen Direktors
des BSV, Yves Rossier, an den Eidgenössischen Datenschutz- und
Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür zielt die heutige Regelung darauf ab, jede Verwendung der AHV-Nummer ausserhalb der
Sozialversicherungen einer demokratischen Kontrolle zu unterziehen. So soll von Fall zu Fall zwischen Datenqualität, Effizienz und
dem Schutz der Persönlichkeitsrechte abgewogen werden. Damit
wird die Entwicklung der AHV-Nummer hin zu einem administrativen Personenidentifikator explizit nicht ausgeschlossen. Die heutige Regelung bezweckt aber, dass der Prozess demokratisch begleitet wird 5.
Rechtlicher Flickenteppich
Der andauernde bzw. stetig wachsende Bedarf nach einem universellen, eindeutigen Personenidentifikator äussert sich u.a. in
der Zahl der Gesetzesentwürfe und Gesetze, die eine Nutzung der
AHV-Nummer zu administrativen Zwecken vorsehen. Eine von der
entsprechenden SIK-Arbeitsgruppe 2011 durchgeführte Umfrage
58
Praxis – Schweiz
ergab, dass 13 Kantone bereits eigene rechtliche Regelungen im
Hinblick auf den Gebrauch der AHVN13 getroffen haben; fünf weitere Kantone äusserten einen Bedarf, haben aber noch keine eigene
Regelung getroffen 6, p. 2. Aktuell liegen schon nur auf Bundesebene
Vorlagen zum Grundbuch, Handelsregister und Strafregister vor.
Interessanterweise zeigen die Ergebnisse der Umfrage 6, p. 3 bei
den Kantonen grosse Unsicherheiten, ob die von ihnen geschaffenen
Grundlagen den Anforderungen des AHVG genügen. So wurde in
acht Kantonen die kantonale Gesetzesgrundlage als pauschale Generalklausel gestaltet, welche weder den Verwendungszweck noch
die Nutzungsberechtigten explizit definiert. Bei vier Kantonen wird
die Definition des Verwendungszwecks und/oder der Nutzungsberechtigten auf die Verordnungsebene delegiert. Wie das Bundesrecht
auf Kantonsebene korrekt auszulegen ist, ist unklar bzw. umstritten.
Ein klärender höchstrichterlicher Entscheid in dieser Frage steht
nach wie vor aus.
Der Abschlussbericht zum priorisierten Vorhaben «Rechtsgrundlagen» (B1.02) schlägt in die gleiche Kerbe. Er anerkennt den Handlungsbedarf ausdrücklich als dringend. Als Konsequenz empfiehlt
er die Erarbeitung eines Konzeptes für einen nationalen E-Government-Personenidentifikator 7, p. 16.
Bedarf nach einheitlicher Normierung
Wie weiter?
Um neue Impulse in die festgefahrene Diskussion zu bringen,
erstellte die Berner Fachhochschule im Auftrag der SIK das Gutachten «AHV-Nummer als einheitlicher, organisationsübergreifender
Personenidentifikator» 11. Es zeigt Risiken auf, die mit einem fehlenden Identifikator verbunden sind und untermauert damit die
Dringlichkeit der Angelegenheit. Gleichzeitig belegt es, dass andere Länder (teils seit Jahrzehnten) gute Erfahrungen mit einem universell einsetzbaren Personenidentifikator gemacht haben und ihn
daher auch der Schweiz empfehlen können.
Nun ist die Politik gefordert, das Anliegen eines einheitlichen
Identifikators zu vertreten. Dank dem Gutachten der BFH riskiert
dabei aber niemand mehr den Vorwurf, den «gläsernen Bürger» in
Kauf zu nehmen oder gar anzustreben.
Quellen
1
2
Die Umfrage der SIK aus dem Jahre 2011 ergab auch, dass die
Kantone an einer einfachen, den dynamischen Bedürfnissen des
E-Governments angepassten Lösung in hohem Masse interessiert
sind. Die Fixierung des Verwendungszwecks und der Nutzungsberechtigten in der (starren) Gesetzesform wird als erhebliche Hürde
empfunden, wodurch die prozessorientierte Zusammenarbeit zwischen Behörden in einem dynamischen Informatikumfeld erschwert
wird 6, p. 3. Aus den Umfrageergebnissen schliesst die SIK-Arbeitsgruppe, dass eine einheitliche, abschliessende und klare Regelung
von Verwendung und Nutzungsberechtigten der AHV-Nummer auf
Stufe Bund erhebliche Verbesserungen brächte. Sie empfiehlt
­deshalb entweder die Anpassung des AHVG (insbesondere von
Art. 50e) an die Bedürfnisse des E-Government oder die Herauslösung des Identifikators aus dem AHVG und dessen Regelung in
einem E-Government-Gesetz auf Stufe Bund 6, p. 4.
3
In dieselbe Richtung zielt das Schreiben der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) Anfang
2014 an die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements
(EFD), Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf 8. Sie wird gebeten,
die Schaffung von bundesgesetzlichen Grundlagen zur Einführung
eines eindeutigen, universell einsetzbaren behördlichen Personenidentifikators zu prüfen. Mit Hinweis auf ein von der SIK-Arbeitsgruppe erarbeitetes Argumentarium 9 listet es eine beträchtliche
Zahl an Gründen auf, weshalb sich die Verwendung der AHV-Nummer eignet und mit dem Datenschutz vereinbar ist. In ihrer Antwort
bestätigt Eveline Widmer-Schlumpf die Notwendigkeit eines eindeutigen Personenidentifikators für den Austausch von Personendaten. Vorbehalte äussert sie namentlich hinsichtlich der Kompetenz des Bundes zur Einführung eines zentralen Identifikators. In
der Folge wurde das Informatiksteuerungsorgan (ISB) beauftragt,
zuhanden des Bundesrates ein Grundlagenpapier als Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten 10.
8
4
5
6
7
9
10
11
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, «Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer
amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz RHG; SR
431.02)», 23. Juni 2006. [Online]. Available: https://www.admin.ch/opc/
de/classified-compilation/20052012/index.html. [Zugriff am 21. 10.
2015].
Der Schweizerische Bundesrat, «Botschaft zur Harmonisierung amtlicher
Personenregister vom 23. November 2005». [Online]. Available: https://
www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2006/427.pdf. [Zugriff am 12. 10.
2015].
Der Schweizerische Bundesrat, «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Neue AHV-Versichertennummer) vom 23. November 2005». [Online]. Available: https://www.
admin.ch/opc/de/federal-gazette/2006/501.pdf. [Zugriff am 21. 10. 2015].
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB und
privatim, «Stellungnahme vom EDÖB und privatem zur Verwendung der
AHV-Versichertennummer in den Kantonen vom 1. Dezember 2006».
­[Online]. Available: http://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00786/
00946/00949/index.html?lang=de. [Zugriff am 21. 10. 2015].
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, «Stellungnahme des BSV zur
Verwendung der AHV-Versichertennummer in den Kantonen vom 23. Oktober 2006». [Online]. Available: http://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/
00786/00946/00949/index.html?lang=de. [Zugriff am 21. 10. 2015].
SIK-Arbeitsgruppe, «Zusammenfassung der Erkenntnisse aus der Umfrage
zur systematischen Verwendung der AHVN13 im kantonalen Zuständigkeitsbereich». Schweizerische Informatikkonferenz (SIK), Bern, 2011.
Bundesamt für Justiz BJ, «Abschlussbericht Lösungsansätze und Massnahmen», Mai 2012. [Online]. Available: https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/
staat/rechts­informatik/magglingen/2013/10b_konzept-d.pdf. [Zugriff am
21. 10. 2015].
Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren
(FDK), «AHV-Nummer Personenidentifikator. Brief der FDK an Vorsteherin
EFD vom 31.01.2014». [Online]. Available: http://www.fdk-cdf.ch/140131_
personenid_e-brf_sik_def_d_uz.pdf. [Zugriff am 23. 10. 2015].
SIK-Arbeitsgruppe, «Argumentation für die Verwendung der AHV-Nummer
als Personenidentifikator aus Sicht der Verwaltung». Schweizerische Informatikkonferenz (SIK), Bern, 2012.
Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD, Eindeutiger und universell einsetzbarer behördlicher Personenidentifikator. Antwortbrief vom 2. April 2014 an die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren. Bern.
Berner Fachhochschule (BFH), im Auftrag der SIK-Arbeitsgruppe,
«AHV-Nummer als einheitlicher, organisationsübergreifender Personen­
identifikator. G
­ utachten». Schweizerische Informatikkonferenz (SIK),
Bern, 2015.
59
Praxis – Schweiz
Was trägt eine «vernetzte Verwaltung» dazu bei,
dass E-Government selbstverständlich wird?
Welche Vision braucht E-Government Schweiz, um in den nächsten zehn Jahren entscheidende Schritte voranzukommen? Kann die Idee einer «vernetzten Verwaltung» geeignete Impulse dazu liefern? Worin bestehen
die Stärken dieses gedanklichen Konstrukts? Wie lassen sich allfällige Defizite eliminieren? Oder gäbe es
­alternative Ansätze, auf die sich die E-Government-Umsetzer von Bund, Kantonen und Gemeinden besinnen
könnten?
Thomas Schärli
Geschäftsleiter schärli
share, Mitglied mehrerer
eCH-Fachgruppen
thomas.schaerli
@gmail.com
Im Leitbild der E-Government-Strategie
Schweiz ab 2016 steht der Leitsatz «E-Govern­
ment ist selbstverständlich: [Es stellt] transparente, wirtschaftliche und medienbruchfreie elektronische Behördenleistungen für
Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung
[bereit].»1 Dies ist ein solider Rahmen, wenn
auch nicht unbedingt eine Vision. Zu Recht
wohl, denn in einem föderalen Kontext öffentlicher Meinungsbildung sollte eine Pluralität von Gestaltungsideen vertretbar sein.
Was die Wünschbarkeit eines inhaltlich
motivierten Orientierungsrahmens nicht
auszuschliessen braucht.
Vision einer «vernetzten Verwaltung»
Das seit 2011 bestehende Rahmenkonzept Vernetzte Verwaltung
Schweiz (eCH-0126) ist von der (damaligen Version der) E-Government-Strategie Schweiz abgeleitet und stellt eine Vision der künftigen
(organisatorischen) Gestaltung von E-Government zur Diskussion.
Diese geht pragmatisch von den geltenden föderalen Strukturen des
politischen Systems und von einer Vielzahl selbstständig handelnder
Akteure aus. Zuständigkeits- und Ressortprinzip bleiben unangetastet.
Der Fokus liegt auf einem verbesserten Zugang zu öffentlichen Leistungen für Wirtschaft und Bevölkerung, verbunden mit einer administrativen Entlastung der Leistungsbezüger, was dank schlanken,
serviceorientierten Abläufen sowie einer gezielten Bereitstellung
wiederverwendbarer Bausteine erreicht werden soll. Dabei spielen die
Unterscheidung zwischen der Produktion und dem Vertrieb von Leistungen und die Identifikation von Elementen des Aufgabenvollzugs,
die ohne Legitimationsverluste ausgelagert werden können, eine
Schlüsselrolle. Die Prozessorientierung ist vor diesem Hintergrund
ein Muss, auch wenn sie selbstverständlich nicht überall in der gleichen
Feinheit erfolgen darf, sondern sich pragmatisch an die fallweise bestehenden Erfordernisse halten muss. Eine in den Grundsätzen einheitliche Sprachregelung wird für ein solches Vorgehen vorausgesetzt.
Das Konzept stammt aus dem Inneren des Verwaltungsapparats
(Auftraggeber: ISB, damals noch Informatikstrategieorgan Bund
genannt). «Verwaltungsmodernisierung» dient ihm als Leitbegriff.
Versucht da die Verwaltung, sich selbst zu reformieren und der
Bürokratie ihren eigenen Abbau schmackhaft zu machen?
Historische Analogien
Zwei der drei Autoren dieser Vision haben in Deutschland am Forschungsprojekt «Stein-Hardenberg 2.0» mitgewirkt.2 Der Name dieses Vorhabens ist eine Anspielung auf die Urheber der preussischen
Verwaltungsreform nach den militärischen Niederlagen gegen Napoleon (1806).
Auch die Eidgenossenschaft vor 1798 beschäftigte sich in ihren
letzten Dekaden mit zahlreichen Reformpostulaten. Zur Umsetzung
gelangten diese bekanntlich erst auf äusseren Druck, nachdem eine
zentralistische Flutwelle über den handlungsunfähigen Staatenbund
hinweggefegt war. Zum «napoleonischen Erbe» gehört in der Schweiz,
wie in allen Ländern Europas, eine bürokratische Verwaltungsorganisation (Ressortprinzip u.Ä.), die es gemäss «Stein-Hardenberg 2.0»
mittels Modellen einer «vernetzten Verwaltung» für die Herausforderungen des Informationszeitalters fit zu trimmen gilt.3
Nun pflegt sich die Geschichte zwar nicht wie ein Naturgesetz
zu wiederholen. Dennoch sei die Frage gestattet, ob die Schweizer
Politik den auf dem öffentlichen Sektor lastenden Reformdruck in
seiner ganzen Tragweite wahrnimmt. Jedenfalls sieht es zurzeit
nicht so aus, als ob das Stichwort «vernetzte Verwaltung» mit seinen
subtilen Konsequenzen in politischen Debatten eine Chance auf
Gehör finden könnte.4
Föderale Perspektiven
Dabei stösst das besondere E-Government-Setting der Schweiz
bei ausländischen Kennern durchaus auf Interesse. Internationale
Vergleichsstudien bescheinigen der Schweiz in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Zuverlässigkeit der Verwaltung regelmässig einen
Spitzenrang. Föderalismus, Selbstverantwortung und kurze Wege
zu öffentlichen Leistungen werden als vorbildlich bewertet. Zentralistisch organisierte Systeme sind in der Wissensgesellschaft des
21. Jahrhunderts obsolet. Bottom-up-Ansätze anderseits verpuffen
ohne einen gemeinsamen Nenner in wirkungsloser Hektik. Gefragt
ist ein ausgewogener Mix beider Wege. Ohne Pragmatismus geht
nichts.5
1
2
3
4
5
6
E-Government-Strategie Schweiz ab 2016, Stand 22.10.2016
(http://www.egovernment.ch/umsetzung/00881/01066/).
Köhl, Stefanie/Lenk, Klaus/Löbel, Stephan/Schuppan, Tino/Viehstädt,
Anna-Katharin: Stein-Hardenberg 2.0. Architektur einer vernetzten
Verwaltung mit E-Government. http://www.edition-sigma.de/detailshow.
php?ISBN=978-3-89404-845-7;
Projekt-Informationen auf http://www.ifg.cc/projekte/stein-hardenberg-2-0 (22.10.2015); vgl. die Literaturhinweise auf der eCH-bpm-Plattform http://www.ech-bpm.ch/de/content/fachliteratur (22.10.2015).
Projektteam Stein-Hardenberg 2.0: Projekt: Zukunft der Verwaltung/
Stein-Hardenberg 2.0. Thesenartige Zusammenfassung der Ergebnisse –
Handlungskorridore für die Verwaltungspraxis. Juni 2014. http://www.
mik.brandenburg.de/media_fast/4055/IfGCC_SH20_Zusammenfassung_
Thesen_Handlungskorridore_140604.pdf (22.10.2015).
Zum öffentlichen Widerhall des Rahmenkonzepts Öffentliche Verwaltung
vgl. beispielhaft die Statistik der geführten Diskussionen (inkl. News,
Ankündigungen, Reports, Literatur¬hinweisen usw.) auf dem Forum für
Verwaltungsmodernisierung 2011–2015 (22.10.2015).
Vgl. dazu z.B. den Blog von Klaus Lenk auf der eCH-bpm-Plattform:
Warum setzen sich E-Government-Architekturen nicht schneller durch?
(22.10.2015).
60
Praxis – Schweiz
Im Grundlagendokument zur E-Government-Architektur Schweiz
(eCH-0122) werden drei Formen von Interoperabilität (organisatorisch, semantisch, technisch) unterschieden. Ihre gegenseitige
Abstimmung stellt neue Ansprüche, die es – wenn der Schweizer
Föderalismus zeitgerecht weiterentwickelt werden soll – jetzt umzusetzen gilt.6
Architektur immaterieller Assets
Mit dem Begriff «Architektur» verbindet die landläufige Vorstellung ein Gebäude, allenfalls einen Campus, ein Quartier oder eine
Stadt. Dass auch Informationsressourcen und administrative Prozesse einer geordneten Gestaltung bedürfen, wird den Verwaltungen
heute schleichend bewusst. Damit die Bedeutung von Architektur
in diesem Bereich wahrhaftig ins Bewusstsein der Behörden eindringt, braucht es vermutlich mehr. Auch die Raumordnungspolitik
entstand nach dem Zweiten Weltkrieg nicht über Nacht.
Informationen sind immaterielle Ressourcen, die, gleich dem
Boden, in einem föderalen Rahmen geplant und bewirtschaftet
werden wollen. Im E-Government Schweiz wird «Unternehmensarchitektur» (Enterprise Architecture) zu einem zentralen (Steuerungs-)Instrument. Der methodische Rahmen sollte eine internationale Vergleichbarkeit ermöglichen. Die Umsetzungsschritte
dürfen sich freilich gegen aussen (andere Nationen) wie auch gegen
innen (Bund, Kantone, grosse bis sehr kleine Gemeinden usw.) erheblich unterscheiden.7
Modernisierung oder emergentes «muddling through»?
Vielerorts (nicht zuletzt an den Verwaltungsspitzen und in der
Politik) gilt E-Government noch heute als «etwas für die Techniker».
Damit schiebt jedoch die operative Führung eine Verantwortung,
die nur sie selbst tragen kann, Spezialisten zu. Inzwischen hat sich
ein (bereits unüberbrückbar gewordener?) Graben zwischen administrativen Steuerungsmechanismen und der Komplexität technologischer Zusammenhänge aufgetan. Während ein harmonisiertes
Anforderungsmanagement in weiter Ferne liegt und Projekte wie
eh und je «silomässig» lanciert sowie isolierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen unterworfen werden, steigen die IT-Kosten und dreht
die Wachstumsspirale öffentlicher Ausgaben unaufhörlich weiter.
Tatsächlich sind die Schwierigkeiten, durch das Dickicht der Abhängigkeiten hindurchzublicken, enorm geworden. Auch das Rahmenkonzept «Vernetzte Verwaltung» (eCH-0126) verschafft einen
solchen Durchblick nicht einfach so. Wie immer steckt der Teufel
im Detail. Erst die konkrete Umsetzung kann zeigen, wo nachgebessert werden muss und das Gedankengebäude eventuell auf fragwürdigen Fundamenten beruht.Für die Umsetzung bedürfte es
eines innovationsfreudigen Klimas, das in Problemfeldern, für
deren Meisterung kein Erfahrungsschatz besteht, ein Learning by
Doing und die Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen, bewusst unterstützt. Mit der am ungeeigneten Ort gestellten Frage «Und was ist
der Nutzen?» lässt sich der bescheidenste Anlauf, das politische
System der Schweiz zeitgerecht zu optimieren, im Kern ersticken.
Standards zwischen Erleichterung und Last
Ansätze für die schweizweite Verbesserung von Interoperabilität
gibt es seit mehreren Jahren. Seit 2007 sorgt E-Government Schweiz
für eine gemeinsame Strategie und für die Abstimmung der Umsetzungsaktivitäten zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Auf
einen noch längeren Werdegang blickt das Standardisierungsorgan
eCH zurück. In dieser Zeit sind annähernd 200 eCH-Dokumente
entstanden, bei denen sich bereits die Frage nach einer übersichtli-
cheren Gliederung und verständlicheren Darstellung der gegenseitigen Abhängigkeiten stellt. Die im Entstehen begriffene E-Govern­
ment-Architektur Schweiz könnte dafür einen Weg weisen.
Wichtige Bindeglieder bleiben freilich zu ergänzen. Der Weg bis zu
einem selbstverständlichen, transparenten und wirtschaftlichen
E-Government ist noch lang. Dies gilt insbesondere für das Zusammenspiel der geschäftsseitigen Vorgaben und der technischen Umsetzungsstandards. An diesem Punkt wird sich entscheiden, ob die
Schweiz das Prädikat eines Sonder- (bzw. Muster-)falls zu Recht
beanspruchen kann. Dass an den (vielfach noch auf dem Reifegrad
«experimental» befindlichen) Dokumenten da und dort «geschliffen»
werden muss, bis sie für die Betroffenen eine spürbare Erleichterung
und nicht bloss eine Last bedeuten, versteht sich dabei von selbst.
Noch lose Mosaiksteine
Beim genaueren Hinschauen zeigt sich, dass trotz allen Schwierigkeiten bereits eine Fülle von Ansätzen (eCH-Dokumente, priorisierte Vorhaben von E-Government Schweiz, lokale Projekte usw.)
vorliegt, die in der einen oder anderen Form auf das Zielbild einer
«vernetzten Verwaltung» Bezug nehmen.8 Ihre wirksame Orchestrierung lässt zwar noch auf sich warten. In manchen Fällen fehlt
es dafür an der Qualität (Präzision, Detailliertheit usw.) der benötigten Spezifikationen (die nicht im Elfenbeinturm, sondern nur im
stetigen engen Dialog mit praktischen Umsetzern erreicht werden
kann). Oder die Kommunikation des Gesamtbilds gegenüber den
potenziellen Bedarfsgruppen will (noch) nicht gelingen. Daneben
gibt es Vorhaben, die ihrer Zeit vielleicht zu weit voraus sind, um
bereits verstanden zu werden.9 Im Bereich der handlungsleitenden
Vision hingegen sind fundierte Alternativen zur «vernetzten Verwaltung» momentan nicht zu erkennen, und daran dürfte sich auch
in Zukunft nicht viel ändern. Sollte E-Government einmal selbstverständlich werden, dann weil die heute erst umrisshaft erkennbaren Mosaiksteine zusammenwachsen, auch wenn es heute noch
so schwerfällt, das anvisierte Zielbild zu erläutern.
Quellen
––Köhl, Stefanie/Lenk, Klaus/Löbel, Stephan/Schuppan, Tino/Viehstädt, AnnaKatharin: Stein-Hardenberg 2.0. Architektur einer vernetzten Verwaltung mit
E-Government. In: E-Government und die Erneuerung des öffentlichen Sektors
Bd. 15 (2014). ISBN 978-3-89404-845-7.
––eCH-0126: Rahmenkonzept «Vernetzte Verwaltung Schweiz» (Version 2.0,
publiziert am 6.10.2013).
6
eCH-0122: Architektur E-Government Schweiz: Grundlagen
(Version 1.0, publiziert am 12.6.2014), Abb. 8, S. 21.
7
eCH-0122: Architektur E-Government Schweiz: Grundlagen
(Version 1.0, publiziert am 12.6.2014), Abb. 7, S. 20.
8 Verwiesen sei hier lediglich auf die auf der eCH-bpm-Plattform zusammengestellten Dokumentationsstandards in der Geschäftsarchitekturdomäne,
die E-Government-Architekturdokumente eCH-0122–0125 sowie das «Informationsmodell zur Geschäftsabwicklung in einer Vernetzten Verwaltung
Schweiz» (eCH-0177).
9 Dazu gehört vielleicht der Versuch, im priorisierten Vorhaben B2.13
LINDAS verallgemeinerbare Behördendaten mittels Ontologien zu suchund austauschbaren Kontextinformationen zu verbinden. Dieses Projekt
stützt sich auf Lösungsansätze, die für viele Schweizer Behörden noch
utopisch klingen mögen, aber frühzeitig die Weichen für die europaweit
vorbildliche Umsetzung einer vernetzten Verwaltung in der Schweiz
stellen könnten. Klaus Lenk spricht in diesem Zusammenhang in seinem
erwähnten Blog von der Bereitstellung von Basisverzeichnissen, deren
Pflege dank der Nutzung von Ontologien auf viele Schultern verteil- und
dadurch minimalisierbar würde.
61
Praxis – Schweiz
Digitale Archivierung – informationeller Nexus?
Die Informationsproduktion der E-Verwaltung nimmt exponentiell zu. Den Überblick zu bewahren, sowohl im
Arbeitsalltag als auch bei der Archivierung, ist deshalb eine zentrale Herausforderung. Ihre Erfahrung im Umgang mit Informationen unterschiedlichster Provenienz schärft den Blick der Archive für das langfristig Wesentliche als Voraussetzung für eine verdichtete, aber durch Verknüpfung unterschiedlicher Informationen
materiell kohärente Überlieferung. Kurzfristig gilt es, diesen vielfältigen institutionellen Erfahrungsschatz gespeicherter Information auch mit Blick auf das inhaltlich Zusammengehörende besser zu nutzen, um Effektivität und Effizienz der Verwaltungsarbeit zu steigern. Beides ist keine IT-Aufgabe.
Andreas Kellerhals
Direktor
Schweizerisches
Bundesarchiv
andreas.kellerhals
@bar.admin.ch
Google findet in 0,39 Sekunden rund
214 Millionen Archive, rund fünf Mal mehr
als Bibliotheken. Dieses Ergebnis wird einerseits begünstigt durch die implizite
Mehrsprachigkeit des Begriffs Archiv, andererseits durch die praktische Allgegenwärtigkeit des Archivs im IKT-Umfeld. Viele
Websites schliessen eine Archivrubrik mit
ein, auf der alte Inhalte längerfristig verfügbar gehalten werden. Archivar/innen bereitet diese terminologische Unschärfe manchmal Sorgen, denn ein Archiv dient weder
Info-Messies zum Horten von Informationen
noch ist es ein Datenfriedhof unnütz gewordener oder ein Endlager toxischer Informationen. Und schon gar nicht ist Archivierung
eine rein IT-mässig zu lösende Aufgabe.
Archivierung erfolgt in konstruktiver Absicht und in einem spezifischen Funktionszusammenhang als Sicherung von Evidenz im
öffentlichen, aber auch im privaten Bereich. Sie trägt damit aktiv
zur Rechenschaftsfähigkeit und zur Klärung von Verantwortlichkeiten bei und unterstützt im E-Government die Good Governance
ebenso wie im E-Business die Corporate Governance.
Archivierung bedeutet sowohl sichere Erhaltung als auch
Vernichtung
Archivierung verlangt keine Totalüberlieferung von Informationen. Nur weil wir mehr Informationen produzieren, müssen wir
nicht zwingend mehr archivieren. Archivieren heisst die Dokumentation von Handlungen und Entscheidungen sichern, welche langfristige, einschneidende Folgen für Mensch und Umwelt haben,
einen grossen Kreis von Betroffenen berühren und welche möglicherweise unumkehrbar sind in ihrer Wirkung. Archivierung bedeutet also immer Auswahl, bevor die sogenannt archivwürdigen
Informationen – dann allerdings vollständig – erhalten werden,
damit glaubhaft nachvollzogen werden kann, wie Entscheidungen
zustande gekommen sind. Solch eine Auswahl wird je nach Perspektive unterschiedlich ausfallen, weshalb die Innensicht der aktenproduzierenden Akteure mit der Aussensicht des Archivs konfrontiert wird, bevor endgültig über die Archivwürdigkeit
entschieden wird; ein Einbezug der Betroffenen würde dieses Bild
hilfreich ergänzen, denn partizipative Entscheidung fördert die
Qualität der Selektion. Eine Automatisierung dieses Selektionsprozesses scheint noch nicht in Sicht.
Rechenschaftsfähigkeit: Pragmatik als Semantik im
(Handlungs-)Kontext
Wenn die Auswahl entlang den Fragen nach Verantwortlichkeit
und Rechenschaftspflichten erfolgt, dann muss der Handlungskontext von Informationen auch klar fassbar sein. Diese Handlungskontextualisierung wird im Bereich digitaler Unterlagen (Records-Management) durch die Ordnungssysteme gewährleistet,
welche in erster Linie die Zuständigkeiten der handelnden Verwaltungseinheiten spiegeln.
Aus IT-Sicht kommt oft das Argument, dass eine gute Suchfunktion diese aufwendige Arbeit der Erstellung und ständigen Aktualisierung eines Ordnungssystems ersetzen könnte. In dieser Hinsicht
dürfen wir von Retrievalsystemen zwar sicher immer weitreichendere Unterstützung erwarten. Aktuell aber scheint es schwierig zu
sein, alle Informationen eines Entscheidungsprozesses allein mit
semantischen Algorithmen zuverlässig zu erfassen, ohne auf eine
vordefinierte Ordnungsstruktur zu rekurrieren. Zu einem Entscheidungsprozess gehörende Informationen enthalten nicht zwingend
übereinstimmende semantische Elemente, bzw. diese sind, selbst
mit syntaktischem Bezug, mehrdeutig. Deshalb bieten Ordnungssysteme mit ihren vereinfachten, allgemeinen Begriffen immer noch
eine unverzichtbare Hilfe, um zusammenhängende Handlungsstränge zuverlässig zu dokumentieren. Die Positionierung von Informationen in solchen Ordnungssystemen lässt sich aber durch
die IKT massgeblich unterstützen.
Verwaltungsabläufe: organisatorische Silos als Informa­
tionsgefängnisse
Eine gute Auswahl und Strukturierung von Informationen macht
Handlungen kohärent nachvollziehbar. Die gute Strukturierung
könnte auch die alltägliche Arbeit unterstützen, wenn sie die Vernetzung der Inhalte sichtbar macht. An vielen Verwaltungshandlungen sind mehrere Verwaltungsstellen beteiligt, innerhalb der
Bundesverwaltung, aber auch auf den anderen föderalen Ebenen.
Im Rahmen der bisherigen sukzessiven E-Government-Strategien
wird seit Langem darauf hingewiesen, dass der optimale IKT-Einsatz
mit Blick auf die Staatsorganisation eine gewisse Sprengkraft habe
und viele Verwaltungsabläufe effizienter und damit bürger- oder
auch wirtschaftsfreundlicher organisiert werden könnten, wenn
die herkömmlichen informationellen Silos aufgebrochen würden.
Mehr interne Transparenz und mehr Wille zum Informations-Sharing würden die Effizienz der Verwaltungsarbeit erhöhen.
Effizienzsteigerung und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung 4.0
Archiviert werden Informationen, sobald sie von den Informationsproduzenten nicht mehr ständig gebraucht werden – so die
Terminologie des BGA –, bei Papierunterlagen grob zehn Jahre nach
Abschluss eines Geschäfts. Im digitalen Kontext sollte das vorzugs-
62
Praxis – Schweiz
weise früher geschehen, damit von Anfang an eine wirtschaftliche
Überlieferung/Erhaltung der Informationen sichergestellt werden
kann. Denn sichere Erhaltung von digitalen Unterlagen erfordert
eine aktive Pflege durch ständige Kontrolle, Konversion auf aktuelle Datenformate und laufende Migrationen auf neue Datenträger.
Ein früher Transfer von Informationen ins Archiv verlangt aber
nach einer einfachen Rückkoppelung des Archivs an die Informationsverwaltungssysteme der Verwaltung. Diese Entwicklung zeigt
sich beispielsweise in den Konzepten der offenen Behördendaten
(Open Government Data), in der nachhaltigen Verfügbarkeit von
Daten (entwickelt am Beispiel der Geoinformationen) oder im allgemein wachsenden Interesse vieler Datenproduzenten an der permanenten Nutzung ihrer Daten zur Erarbeitung von Zeitreihen und
von immer neuen Analysen mit veränderten Parametern.
Das alles verlangt ein anderes Modell, als es dem OAIS-Standard
zugrunde liegt, der eine klare, aber heute obsolete Trennung von
Informationsproduktion, -erhaltung und -konsumption stipuliert
und von einer sequentiellen Lebenszyklusvorstellung für Informationen ausgeht. Informationsproduktion und -konsumption fallen
heute vielmehr zusammen, wie es im Begriff der Prosumenten
sprachlich zum Ausdruck kommt. Es bleibt jedoch notwendig, Informationsbestände durch eine kluge Selektion zu verdichten.
Ebenso besteht der Vorteil pragmatischer Klassifikation und entsprechender handlungsparametrisierender Metadatenvergabe
weiter. Letzteres würde es erlauben, im Verwaltungsalltag gespeicherte Informationen situativ passend als smarte Unterstützung
bereitzustellen. Zusammenhänge zwischen gespeicherter Geschäftsdokumentation und neuen oder aktuellen Geschäften könnten beispielsweise dank guten Metadaten automatisch erkannt und
die Arbeit aktiv unterstützt werden. Damit würde die Behauptung
der Archivar/innen, nicht nur die Vergangenheit zu dokumentieren
und das Verständnis der Gegenwart zu fördern, sondern auch zur
Gestaltung der Zukunft beizutragen, verwirklicht.
Heute nutzen die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung
Archivgut selten für ihre Entscheidungsvorbereitung. Wenn gespeicherte Information einen wertvollen Erfahrungsschatz darstellt,
müsste eine «experience-driven administration» diese tatsächlich
nutzen. Das bedeutete auch, dass sich der Aufwand der elektronischen Geschäftsverwaltung nicht nur theoretisch, sondern ganz
praktisch für die aktive Verwaltung auszahlen und den einzelnen
Mitarbeitenden einen «return on effort» liefern würde. Solche Lösungen würden Erfahrungen auch bei höheren Personalfluktua­
tionen als institutionelle Erinnerung verfügbar machen.
Die frühe Archivierung ihrerseits verhinderte das Anwachsen
von Informationsbergen, die für die Ablieferung ans Archiv von
nicht mehr mit den Geschäften vertrauten Mitarbeitenden aufwendig aufbereitet werden müssten. Diese Arbeit übersteigt die Ressourcen der betroffenen Verwaltungsstellen ebenso oft, wie sie ihre
Motivation überfordert. Die frühe Archivierung würde zudem den
Aufbau von vielen dezentralen Archivlösungen vermeiden, deren
Betrieb mangels kritischer Grösse weder kostengünstig noch wirklich professionell sein kann.
Schlussfolgerung
Archivierung bleibt eine spezialisierte Tätigkeit, die eine eigene
Professionalität verlangt. Sie muss sich im aktuellen IKT-geprägten
Umfeld und angesichts der Konzepte der permanenten Verfügbarkeit
und eines offenen Zugangs neu positionieren. Archive haben als
«Ort», an dem Informationen unterschiedlichster Herkunft und
Thematik zusammenfinden, eine eigene, ganzheitliche Perspektive. In einer heterogenen Landschaft der Informationsproduktion
können sie helfen, Informationsverwaltung einheitlicher und organisierter zu gestalten. Archive haben deshalb ein enormes Potenzial, Verwaltungsarbeit effizienzsteigernd zu unterstützen und
zu einem schlanken, das heisst redundanzarmen, und langfristig
zuverlässigen Umgang mit diesem oft als neu apostrophierten Rohstoff Information beizutragen. Dahinter steckt die Vorstellung, dass
mit Verknüpfung informationellen Rohmaterials ein roter Faden
analytischer Erkenntnis und narrativer Deutung entstehen werde.
Dieses Ziel ist dabei nicht rein (informations-)technisch zu erreichen, archivisches Know-how im Umgang mit Informationen ist
vielmehr besonders nützlich: ex informatione narrationem consiliumque nectere.
63
Praxis – Schweiz
Werden GEVER-Systeme Standardsoftware?
Was sind die Konsequenzen?
Verwaltungseinheiten müssen in der Lage sein, ihre Geschäftstätigkeit lückenlos nachzuweisen, um den
­Bürgern darüber Rechenschaft ablegen zu können. Die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft und die
steigenden Erwartungen an E-Government lassen den Verwaltungseinheiten keine andere Wahl, als hierfür
Geschäftsverwaltungssysteme (GEVER-Systeme) zu beschaffen und zu nutzen. Mit dem Einsatz einer Standardsoftware würde sich die Beschaffung und Realisierung von GEVER-Systemen vereinfachen, sodass sich
Verwaltungseinheiten auf deren Einführung und Nutzung fokussieren könnten.
Eignung von GEVER-Systemen als
Standardsoftware aus Anwendersicht
Dimitri Gebhard
Bereichsleiter
APP Unternehmens­
beratung AG
[email protected]
Generell ist eine Standardsoftware – vereinfacht ausgedrückt – ein Produkt, welches
für eine Vielzahl verschiedener Kunden
hergestellt wird, ohne dabei vorgegebene
Anforderungen derselben auf Code-Ebene
zu berücksichtigen. Eine Standardsoftware
enthält alle benötigten Funktionalitäten, um
bestimmte Branchen oder Funktionen optimal zu unterstützen. Eine Standardsoftware
kann dabei innerhalb der Branche oder der
Funktion unterschiedlich parametrisiert
und genutzt werden.
Für bestimmte Tätigkeiten einer Verwaltung haben sich bereits
wenige konkurrierende Unternehmen mit ihrer Standardsoftware
durchgesetzt. Ein Grossteil der digitalen Verwaltungstätigkeit findet
bereits auf Standardsoftware von Firmen wie Microsoft oder SAP
statt. Dies gilt aber nicht für Tätigkeiten rund um die Geschäftsverwaltung.
Im Bereich der Geschäftsverwaltung entstand über die Jahre
hinweg eine heterogene Systemlandschaft mit unterschiedlichsten
Produkten. Grundsätzlich basieren die verschiedenen GEVER-Systeme aber auf denselben oder zumindest sehr ähnlichen Use Cases.
Die generischen Use Cases eines GEVER-Systems zur Verwaltung
von Geschäftsdokumenten und für die Arbeit mit Prozessen lassen
sich auch relativ einfach definieren, konzipieren und entwickeln.
Werden jedoch organisationsspezifische Vorschriften und geschäftsindividuelle Abläufe der Verwaltungseinheiten berücksichtigt,
gewinnen diese Use Cases schnell an Komplexität.
Verwaltungsstellen führen Stammdaten von Anwendern, Bürgern, Kunden und Lieferanten oft in unterschiedlichen Systemen.
Weiter führen die Verwaltungsstellen aufgrund ihres gesetzlichen
Auftrages viele unterschiedliche und spezifische Fachdaten in strukturierten Datenablagen. Um die Geschäftstätigkeit lückenlos darstellen zu können, sind diese Stammdaten und strukturierten Datenablagen mit dem GEVER-System zu integrieren. Dies führt zu
komplexen und spezifischen Schnittstellen.
Über alle Verwaltungseinheiten gesehen, sind die Anforderungen
der organisationsspezifischen Use Cases und an Schnittstellen
meistens sehr unterschiedlich. Eine GEVER-Standardsoftware
müsste demnach über so umfassende Funktionalitäten verfügen,
dass sie allen unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Ver-
waltungseinheiten genügt und diese ohne zusätzliche Code-Entwicklung funktional hinreichend abdecken kann. Auf den ersten
Blick ist daher die Eignung von GEVER zu einer Standardsoftware
nicht ­gegeben.
Standardisierung von GEVER-Systemen durch öffentliche
Beschaffung
Alle IT-Systeme der öffentlichen Verwaltung müssen nach ihrem
Lebenszyklus von sechs bis zehn Jahren jeweils ausgeschrieben
werden. Dabei wird jedes GEVER-System entsprechend den zum
Beschaffungszeitpunkt relevanten Anforderungen der jeweiligen
Bedarfsstelle (eine oder mehrere Verwaltungsstellen oder -einheiten) beschafft und implementiert. Aus jeder Beschaffung und Implementation resultiert ein Entwicklungsvorsprung, den der berücksichtigte Anbieter gegenüber neuen Konkurrenten nutzen kann.
Es ist feststellbar, dass die Anforderungen an GEVER-Systeme
erstens aufeinander aufbauen und zweitens im Zeitverlauf wachsen.
Die Anforderungskataloge der aktuellen GEVER-System-Beschaffungen enthalten GEVER-Standardanforderungen zur Aktenführung, zum Dokumentenmanagement und zur Ablaufsteuerung
sowie zusätzliche Anforderungen wie elektronische Signaturen,
rollenbasierte Verschlüsselungen oder den direkten Einbezug von
Externen in die Geschäftsverwaltung. Ist das GEVER-System implementiert, werden über den ganzen Lebenszyklus weitere Zusatzfunktionalitäten entwickelt.
Im Jahr 2015 haben neben der Bundesverwaltung auch verschiedene Kantone ihre GEVER-Systeme neu beschafft. Der Bundes­
verwaltung kam dabei die Rolle der Vorreiterin zu, während die
nachfolgenden Beschaffungen sich weitgehend an dem Anfor­
derungskatalog der Bundesverwaltung orientierten. Die Bundesverwaltung definierte faktisch das neue Set an GEVER-Standard­anforderungen. Spätestens mit der Folgebeschaffung der Bundesverwaltung wird dann ein neues Set an GEVER-Standardanforderungen definiert. Dieses neue Set umfasst minimal die heutigen
GEVER-Standardanforderungen plus die während des Lebenszyklus
entwickelten Zusatzfunktionalitäten.
Die stetige Erhöhung der gestellten Anforderungen führt zwangsweise dazu, dass der Markt an geeigneten Produkten kleiner wird.
Die Erfüllung aller GEVER-Standardanforderungen wird im Zeit­
ablauf nur noch durch wenige Produkte möglich sein. Klar im Vorteil sind hier die bisher eingesetzten Produkte, welche die Entwicklungsschritte hinsichtlich Funktionserweiterung einerseits über
wiederholte Beschaffung und Implementation und andererseits
stetig während des Lebenszyklus mitgemacht haben.
64
Praxis – Schweiz
Zusätzliche
Funktionalitäten
Zusätzliche
Funktionalitäten
GEVER-Standard
Anforderungen
Beschaffung zum
Zeitpunkt T0
Beschaffung zum
Zeitpunkt T1
GEVER-Standard
Anforderungen
Beschaffung zum
Zeitpunkt T2
Anforderung an ein GEVER-System
Abbildung 1: Wachstum der Anforderungen im Zeitverlauf
Geht man davon aus, dass sich die Geschäftsverwaltung in den
kommenden 20 Jahren nicht mehr revolutionär wandelt, wird die
Umsetzung der Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens zu
einer GEVER-Standardsoftware führen. Der Markt für GEVER-Systeme wird dann von einzelnen Anbietern dominiert, deren Produkte die geforderten GEVER-Standardanforderungen ohne Entwicklungsaufwand abdecken können.
Konsequenzen einer GEVER-Standardsoftware
Wird dies nun dazu führen, dass in einigen Jahren alle Verwaltungseinheiten ihre Geschäftsverwaltung mit einer Standard­
software gleich gestalten? Wird die Geschäftsverwaltung selbst
standardisiert? Nein, Geschäftsverwaltung wird über alle Verwaltungseinheiten gesehen immer unterschiedlich interpretiert werden. Die Verwaltungseinheiten werden kaum einmal den vollen
Umfang an Funktionalitäten einer Standardsoftware nutzen.
Entscheidend für die konkrete Nutzung von Funktionalitäten
einer GEVER-Standardsoftware ist deren saubere Integration in die
Aufgaben und die Systemlandschaft der jeweiligen Verwaltungseinheiten. Durch die Verwendung einer Standardsoftware kann
sich eine Verwaltungseinheit auf diese Integration fokussieren.
Durch das Vertrauen, dass die Standardsoftware die benötigten
Funktionalitäten zur Verfügung stellt, kann eine Verwaltungseinheit das GEVER-Projekt als – oft kolportiertes, aber kaum je wirklich
umgesetztes – Organisationsprojekt führen und nicht als IT-Projekt.
Die GEVER-Standardanforderungen können aus den vergangenen,
publizierten Beschaffungsunterlagen entnommen werden. Die
Hauptaufgabe einer Verwaltungseinheit in einem GEVER-Projekt
wird die Integration der Kernprozesse mit den Prozessen der Geschäftsverwaltung.
Für eine Verwaltungseinheit steht ihre jeweilige Aufgabe, ihre
«Raison d’être» im Vordergrund. Dass die Tätigkeiten in der Aufgabenerfüllung lückenlos dokumentiert werden müssen, widerstrebt
oftmals der Vorstellung von effizientem Arbeiten. Hier muss jede
Verwaltungseinheit ihren Weg definieren, um effiziente Kernprozesse mit detaillierter, lückenloser Dokumentation der Geschäftstätigkeit optimal zu kombinieren. Dabei sollen die bestehenden
Fachapplikationen und Stammdatensysteme einer Verwaltungseinheit so mit der GEVER-Standardsoftware integriert werden, dass
sie die Dokumentation der Geschäftstätigkeit möglichst automatisch
unterstützen. Nur nach einer sorgfältigen Analyse der geführten
Fach- und Stammdaten und ihrer Zusammenhänge mit den zu verwaltenden Geschäften lässt sich eine solche Integration realisieren.
Es werden organisationsspezifische Regelungen zur Verwendung
der GEVER-Standardsoftware in der Verwaltungseinheit benötigt.
Diese Regelungen bestimmen die Nutzung von Funktionalitäten der
GEVER-Standardsoftware. Einerseits muss den Mitarbeitenden in
diesen Regelungen genügend Freiheit gelassen werden, um ihre Verwaltungstätigkeit korrekt und gemäss ihren Vorstellungen in der
GEVER-Standardsoftware zu dokumentieren. Andererseits haben
sich diese Regelungen immer an den Weisungen sowie den rechtlichen und strategischen Vorgaben der Verwaltungseinheit zu orientieren. In diesen Regelungen müssen beispielsweise auch der Umgang mit Dokumenten im Kontext von mehreren Geschäften, die
Berücksichtigung von unterschiedlichen Sichtweisen auf die Inhalte
eines einzelnen Geschäftes und die Ablage von E-Mails adressiert
und geregelt werden.
Die Ablage von Dokumenten muss für einen Benutzer der GEVERStandardsoftware klar und einfach sein. Dabei steht nicht die genutzte Funktionalität der GEVER-Standardsoftware im Vordergrund,
sondern die Ablagestruktur, in der ein Dokument zu einem Geschäft
abgelegt wird. Wo die zuständigen Archive gerne hochstrukturierte
Ablagen favorisieren, ist der gewöhnliche Anwender mit der Verschachtelung und der Vielschichtigkeit einer solchen schnell überfordert. Hier gilt es, die berechtigten Anforderungen der Archive an
die Ablagestruktur so zu erfüllen, dass die Gestaltungsfreiheit einer
Verwaltungseinheit möglichst hoch ist.
Fazit
Nutzen die Anbieter von implementierten GEVER-Systemen ihren
Entwicklungsvorsprung konsequent, so können diese in Folge­
beschaffungen gegenüber Konkurrenten wirtschaftlich günstigere
Angebote einreichen. Das wird dazu führen, dass der Markt für
­GEVER-Systeme in 20 Jahren von wenigen spezialisierten Anbietern
von GEVER-Standardsoftware dominiert wird. Trotzdem wird die
Nutzung einer GEVER-Standardsoftware immer abhängig von den
spezifischen Aufgaben und der bestehenden Systemlandschaft der
jeweiligen Verwaltungseinheit sein. Die Beschaffung von GEVER-Systemen wird mit Standardsoftware einfacher, deren Integration in
eine Verwaltungseinheit aber nicht. Hingegen können die Verwaltungseinheiten durch die Verwendung von GEVER-Standardsoftware
mehr Zeit und Ressourcen für diese Integration aufwenden.
65
Praxis – Schweiz
Neue Digitalisierungsstrategien durch mehr
­Zielgruppenorientierung
Der neue Mix aus Pluralität und Gemeinsamkeit
«Prosperität und Arbeitsplätze für das eigene Land hängen direkt von der Gestaltung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen ab. Dazu gehört auch eine attraktive Steuerpolitik. Der Steuerwettbewerb ist
eine wesentliche Grundlage dafür.» 1
Michael Prader
Geschäftsleitung
Information Factory AG,
Zürich
michael.prader
@information-factory.com
Die föderalen Strukturen der Schweiz mit
Steuerhoheit für Bund, Kantone und Gemeinden stehen im Wettbewerb. Dadurch entstehen hervorragende Rahmenbedingungen für
die Gestaltung attraktiver, bürgernaher und
guter Steuerlösungen, was sich letztendlich
in der hohen Lebensqualität und Kaufkraft
der Schweiz niederschlägt. Standardisierung
sichert die Wettbewerbsfähigkeit bei der
Digitalisierung gerade auch für kleinere Kantone.
Wie viel Pluralität wollen wir uns
­leisten?
Dr. Georg Geyer
CEO
Information Factory AG,
Zürich
georg.geyer
@information-factory.com
Die Erhebung der Steuern regelt den Finanztransfer vom Bürger bzw. von der Privatwirtschaft zur Verwaltung mit dem Ziel, staatliche Aufgaben für das Gemeinwohl zu
erfüllen. Entsprechend der föderalen Struktur
gibt es spezifische kantonale Steuerformulare, Verarbeitungsprozesse und IT-Lösungen.
Formulare, Prozesse und Lösungen werden
laufend optimiert, federführend von den kantonalen Steuerbehörden unter Einbeziehung
spezialisierter Lieferanten (z.B. für IT-Lösungen, Scanlösungen, Betrieb etc.). Für die Beteiligten stellt sich dabei auch die Frage, wie
viel Zentralisierung und Standardisierung
sinnvoll wäre, für mehr Effizienz. Und wo
Wettbewerb für Innovation, Vielfalt und damit Ungleichheit gewünscht ist.
Standardisierung bedeutet nicht Zentralisierung
Standardisierung bedeutet nicht Vereinheitlichung im Sinne von
«Gleichmachen», sondern ist eine wichtige Voraussetzung für Kooperation und Austausch. Sie geht eben nicht zwangsläufig mit einer
Zentralisierung einher. Die Nutzung gemeinsamer IT-Entwicklungen,
aber auch die Zusammenarbeit über System- und Herstellergrenzen
hinweg setzt gemeinsame Standards für Prozesse und Informationen
voraus. Vom Bund wurde die Standardisierung folgerichtig als priorisiertes Vorhaben definiert.
eCH-0119: E-Tax-Filing «beschreibt das Austauschformat für die
Steuerdeklaration natürlicher Personen und basiert auf einem einheitlichen Satz von Musterformularen der Schweizerischen Steuerkonferenz. Für die Anpassung an die kantonalen Besonderheiten sind
klare Vorgaben enthalten.»2 Das Steueramt des Kantons Zürich hat
diesen Standard bereits umgesetzt. E-Tax-Filing wird zum elektronischen Datentransfer vom Bürger zum Steueramt und für die interne
Verarbeitung innerhalb der Behörde erfolgreich genutzt. Weitere
Kantone wie das Tessin und Luzern bereiten sich aktiv vor. Andere
haben die Umsetzung in ihren Plänen. Mit E-Tax-Filing wird Wiederverwendbarkeit und Interoperabilität von Lösungen verbessert. Der
Einsatz von eCH-0119 und anderen Standards wie E-Steuerauszug
(eCH-0196) oder E-Meldewesen ist damit eine wichtige Voraussetzung für eine umfassende Digitalisierung.
Mit eCH-0119 können in Zürich erstmals Steuerdaten zwischen
verschiedenen Deklarationslösungen der Marktteilnehmer ausgetauscht werden, ohne bilaterale Konsultationen und Entwicklungen.
Damit sind für die Marktteilnehmer (wie z.B. Treuhänder, Banken,
IT-Unternehmen) die Bedingungen vorhanden, um innovative Lösungen zu entwickeln, die für die Bürgerinnen und Bürger zusätzlichen
Nutzen stiften. Für die Steuerbehörde begünstigen etablierte Standards und Interoperabilität eine bessere Datenqualität und mehr
Wettbewerb unter den Lösungsanbietern zugunsten besserer Lösungen.
Die Interoperabilität betrifft vor allem den einzelnen Kanton. Der
Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen werden
zwar erleichtert, weil die Datenmodelle standardisiert dokumentiert
sind. Dennoch: Ein durchgängiger Informationsfluss zwischen den
Kantonen ist mit E-Tax-Filing noch nicht gewährleistet. Eine der wichtigsten Fragen bleibt offen: Wo sind gemeinsame Standards – von
der Kooperation bis hin zur Zentralisierung – zwischen den Kantonen
sinnvoll und wo nicht?
Wo stiftet Standardisierung zwischen den Kantonen Nutzen?
Digitalisierung und damit der wirksame Einsatz von Informationsund Kommunikationssystemen basiert auf Vernetzung, Wiederverwendung, organisationsübergreifenden Wertschöpfungsprozessen
und Effizienzgewinnen. Heute schafft die Digitalisierung vor allem für
grosse Kantone Wettbewerbsvorteile. Fixkosten für die Entwicklung
amortisieren sich über reduzierte Fallkosten (Economy of Scale). Je
mehr Steuerbürger/Steuerfälle, desto schneller amortisieren sich
Investitionen in digitale Lösungen. Investitionen lohnen sich, wenn
Kostenvorteile verbucht werden. Diese haben vor allem grosse Kantone mit vielen Steuerbürgern.
Aus der unterschiedlichen Grösse der föderalen Einheiten resultiert eine Art Wettbewerbsverzerrung. Ein grosser Kanton wie Zürich
kann einfacher bürgerfreundliche digitale Services entwickeln und
Skaleneffekte nutzen. Kleine Kantone können alleine nicht mit gleicher Qualität und Effizienz digitalisieren. Sie haben vergleichbare
Fixkosten, aber nicht annähernd so grosse Einsparungen bei den
Fallkosten. Im Umkehrschluss heisst dies: Nur bei entsprechenden
Fallzahlen ist ein wirtschaftlicher Betrieb digitaler Lösungen möglich.
66
Praxis – Schweiz
Gleichzeitig können sich öffentliche Behörden, anders als die
Privatwirtschaft, ihre Kunden nicht aussuchen. Sie müssen die Steuererklärung allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich machen. Alle
Steuerbürger werden gleich behandelt und erhalten die gleichen
Tools, weshalb diese dann alle erdenklichen Fallszenarien abdecken
müssen. Dies führt zwangsläufig zu komplexen Lösungen, was die
Wettbewerbsfähigkeit der kleineren Kantone nicht erleichtert.
–– um möglichst einfache Formulare und Prozesse sowie geringen
Personaleinsatz bei allen Beteiligten (Bürger und Verwaltung)
sicherzustellen
–– um eine qualitativ hochwertige Digitalisierung zu realisieren, die
den Bürgerinnen und Bürgern die Deklaration vereinfacht, die
Datenqualität für die Verwaltung sichert und mehr Automatisierung erzeugt
Aber die Steuerbürgerinnen und -bürger sind nicht alle gleich.
50% der Steuerpflichtigen erwirtschaften 98% der Steuereinnahmen. 3,4 Diese Zielgruppe wird besonders auch von privatwirtschaftlich organisierten Marktteilnehmern (Treuhändern, Banken, Finanzoptimierern) umsorgt, da die Wertschöpfung und der Nutzen
entsprechend gross sind. Hier lohnt sich eine differenzierte Beschäftigung mit dem Einzelfall. Das gilt sowohl für die Steuerpflichtigen
als auch für die Steuerbehörde.
Für die Zielgruppe der Steuerpflichtigen mit hohem Steueraufkommen und dementsprechend komplexeren Steuererklärungen sind
kantonale Prozesse und Lösungen sowie hohe Service- und Prüfqualität weiterhin sinnvoll. Je höher das Steueraufkommen, desto weniger relevant sind die Qualität und der Skalennutzen einer hochwertigen Digitalisierung (umgekehrter Skaleneffekt wegen geringerer
Fallzahl und steigender Komplexität der hohen Steueraufkommen).
Die zweiten 50% der Steuerpflichtigen erwirtschaften lediglich
2% der Steuereinnahmen. 3,4 Hier geht es um ein gesundes Kosten-Nutzen-Verhältnis und vor allem um Effizienz. Sowohl bei den
Steuerbürgern als auch bei den Steuerbehörden. Für die Steuerbehörden drängen sich hier interkantonale Kooperationen, Standardisierung und die Nutzung von Skaleneffekten durch Digitalisierung
oder Zentralisierung auf.
Dass zielgruppenorientierte Steuerlösungen heute schon möglich
sind, zeigt das Beispiel von E-Tax Light des Kantons Zürich. Diese
Lösung zur Steuerdeklaration richtet sich nur an Steuerbürgerinnen
und -bürger mit einfachen Steuerfällen, z.B. an Studenten und Berufseinsteiger, und ist nicht für alle Steuerfälle verwendbar. Dafür
ist sie auch für mobile Endgeräte geeignet. Der Bürger kann seine
Formulare innerhalb von wenigen Minuten erfassen und elektronisch
einreichen. Der Kanton Zürich ist aufgrund seiner Grösse und der
erzielbaren Skaleneffekte in der beneidenswerten Lage, sich diese
Lösung leisten zu können. Für kleinere Kantone wäre in diesem Feld
eine Kooperation zweckmässig, um gemeinsam die erforderlichen
Skaleneffekte zu erzielen, bürgerfreundliche Services anbieten zu
können und diese gegebenenfalls auch gemeinsam effizient zu verarbeiten.
Digitale Zukunft: Werden alle gleich behandelt?
Offensichtliche Unterschiede der mit den Falldaten verbundenen
Wertschöpfungspotenziale der Steuerfälle spielen bei der Standardisierung (wie bei eCH-0119) und Gestaltung von IT-Lösungen und
Prozessen bislang keine grosse Rolle. Alle Steuerfälle werden quasi
gleich behandelt. Obwohl sich eine Standardisierung, digitale Steuerassistenten und eine Automatisierung vor allem für die 50% der
Steuerbürger, die 2% der Steuereinnahmen liefern, aufdrängen (sie
verursachen im Zweifelsfall mehr Kosten, als sie erwirtschaften),
werden Steuerlösungen heute nicht zielgruppenorientiert, z.B. auf
einfache Steuerfälle, sondern immer auf alle und damit auch auf die
komplexen Steuerfälle zugeschnitten. Die Bereitstellung digitaler
Steuerassistenten für die Zielgruppe der einfachen Steuererklärungen
würde die Deklaration vereinfachen und die Qualität verbessern und
wäre auch aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger besonders relevant:
Weil diese Zielgruppe relativ wenig Steueraufkommen aufweist, wird
sie entsprechend weniger intensiv von der Privatwirtschaft mit digitalen und analogen Angeboten umsorgt und unterstützt.
Digitalisierung für Zielgruppen als Chance
Bei Digitalisierung geht es um die Kundenschnittstelle: um Wertschöpfung, Qualität der Kundenbeziehungen und um effektiven Einsatz von (personellen) Ressourcen. Eine Kooperation der Kantone
und eine zielgruppenorientierte Standardisierung der Steuerformulare speziell für Steuerpflichtige mit niedrigem Steueraufkommen
eröffnet Potenziale für die öffentliche Verwaltung. Denn hier sind die
Skaleneffekte und die Kosteneffizienz besonders wichtig – und aktuell noch ungenutzt.
Gemeinsame effiziente Steuerformulare, Prozesse und IT-Lösungen sowie ein gemeinsamer Betrieb für die Zielgruppe der Steuerpflichtigen mit niedrigem Steueraufkommen wären hier ein grosser
Schritt nach vorne:
–– um Qualität zu steigern
–– um Effizienz und Skaleneffekte für Bürger und Verwaltung zu nutzen
E-Tax Light – Zielgruppenlösung für einfache Steuerfälle
Fazit
Im Umfeld der öffentlichen Verwaltung und der Steuern ist die
Standardisierung der Daten und Prozesse eine wesentliche Voraussetzung für die Kooperation, die Senkung der Transaktionskosten
und eine permanente Innovation, aber auch für Vielfalt und Föderalismus.
Die Potenziale der Digitalisierung werden ausgeschöpft, wenn
neben der Effizienz auch die Optimierung der Kunden- bzw. Bürgerschnittstelle berücksichtigt wird. Zielgruppenorientierte Konzepte
helfen, Prozesse zu überdenken, die Fragen der Prozessstandardisierung neu zu beantworten und mehr Wertschöpfung und Wohlstand
zu erzeugen.
Wenn es vor allem um Effizienz geht, können die föderalen, bürgernahen Verwaltungsstrukturen der Schweiz nur mit interkantonalen Kooperationen Skaleneffekte erzielen und Digitalisierung nutzen.
In anderen Bereichen sorgt der Wettbewerb zwischen den Kantonen
um die beste Lösung für Kreativität und Bürgernähe, mit unterschiedlichen kantonalen Digitalisierungsstrategien zur differenzierten
Steigerung der Wertschöpfung.
Quellen
1
Vgl. http://www.estv.admin.ch.
2
Vgl. http://www.ech.ch.
3
Einkommensverteilung und Steuerreformen in der Schweiz, Dossierpolitik,
Nr. 7, Seite 10, 2. April 2012, www.economiesuisse.ch.
4
Eidgenössische Steuerverwaltung, 2011.
67
Praxis – Schweiz
Die Digitalisierung der Politik in der Schweiz
Das Internet schafft Transparenz, etabliert neue Formen der Machtausübung, generiert neuen Regulierungsbedarf und wird zu einer Datensteuerung grosser Teile des Regierungsgeschäfts führen. Im Ausland werden
zudem grosse Hoffnungen auf E-Voting gesetzt. Nur die Bedürfnisse der Jugend nach einer partizipativen Erlebnisdemokratie sind noch kein Thema.
Eine leicht gekürzte Version findet sich auf dem Onlineportal der SGVW.
Alles digital, nur nicht die Demokratie?
Prof. Dr. Reinhard Riedl
Wissenschaftlicher Leiter
Fachbereich Wirtschaft
Berner Fachhochschule
[email protected]
Die Digitalisierung hat die Wirtschaft in
den letzten Jahren wesentlich verändert und
wird dies weiter tun. Die Veränderungen
betreffen aber auch weite Teile des öffentlichen Sektors. Onlinetransaktionsportale
und digitale Dokumentenverwaltung sind
mittlerweile (fast) Standard in der Verwaltung. In Zukunft werden das Internet of
Things (IoT) sowie Big Data zu neuen Systemdiensten führen, z.B. für die Verkehrsüberwachung, die polizeiliche Ermittlungsarbeit, die Vorsorge für den Fall von
Naturkatastrophen oder für die Umsetzung
verschiedener Nachhaltigkeitsziele. Nur in
Sachen Digitalisierung der Demokratie
scheint fast nichts vorwärtszugehen. Die EU
ist meilenweit von der Implementierung des
Artikels 11 des Vertrags von Lissabon entfernt, und in der Schweiz gibt es nur sehr
vorsichtige Experimente mit E-Voting und
Onlinebürgerbeteiligung. Die E-Democracy
ist, so scheint es, bislang ein weitgehend
weisser Flecken auf der Digitalisierungslandkarte der Schweiz.
Der Eindruck stimmt bezüglich der Vorderseite der Politikbühne,
nicht aber im Backstage- und im Off-Bereich. Dort spielen neue
Technologien entweder schon jetzt eine zentrale Rolle, oder sie werden es in Zukunft tun – von den digitalen sozialen Medien über
Simulationstechniken und Big Data bis zu künstlichen intelligenten
Online-Bots.
Diffuse Transparenzwirkungen
Das Internet erhöht die Transparenz in der Politik, was gerne
und häufig beklatscht wird. Welche Wirkung dies hat, hängt aber
jeweils vom konkreten Kontext ab und ist in den meisten Fällen
sehr unklar. Ein Mehr an Transparenz erzeugt immer auch ein Mehr
an Intransparenz. Beispielsweise lösen sich Verantwortlichkeiten
auf, wenn alles zutage liegt. Zudem wirkt Transparenz wie ein Lichtkegel, indem sie Aufmerksamkeit fokussiert und dadurch andere
Fakten in den Schatten des Nicht-beachtet-Werdens rückt. Schliesslich stiftet Transparenz nicht selten Verwirrung und bisweilen auch
Instabilität aufgrund erratischen Herumirrens in den Informationsfluten.
In der Schweiz gab es mit Smartvote schon früh ein Portal für
die Deklaration der eigenen politischen Position, das exemplarisch
die Wirkungen von Transparenz aufzeigt. Smartvote kann von Wäh-
lenden benutzt werden, um herauszufinden, welche Politikerinnen
und Politiker ähnliche Antworten auf politische Fragen geben wie
sie selber. Doch meine häufige Erkenntnis dabei ist: Eigentlich vertritt mich keiner. Die für das Ranking entscheidenden Prozentunterschiede sind marginal und die Rankings sind insgesamt fern von
meinen Partei- und Personenpräferenzen. Das wirft immerhin die
Frage auf, ob denn die inhaltliche Übereinstimmung von Wählenden
und Gewählten überhaupt ein Ziel ist.
Wir können derzeit also nur ein stetiges Steigen von Transparenz
(und damit auch von Intransparenz) diagnostizieren, aber nur wenig über seine Wirkung sagen. Es ist möglich, dass so Opportunismus gefördert und die kreative Problemlösung behindert wird. Gut
möglich aber auch, dass die Vorhersagbarkeit politischer Entwicklungen erleichtert wird oder dass sich nicht wirklich etwas ändert.
Was man weiss, ist, dass es in den meisten Systemen eine optimale
Transparenz gibt und dass diese explizite Intransparenz mit einschliesst. Zu wenig und zu viel Transparenz wirken beide korrumpierend.
Neue Formen der Machtausübung
Mittels sogenannter Shitstorms wird mittlerweile sehr effektiv
Einfluss auf die Politik genommen. Das von der Schweiz mit ausverhandelte internationale ACTA-Abkommen gegen Produktpiraterie kam beispielsweise nie zur Ratifi zierung ins Schweizer Parlament, weil es durch einen Shitstorm entsorgt wurde. Dass derartige
Abkommen an öffentlichen Protesten scheitern, ist nicht unüblich.
Neu ist hingegen, dass das Ausland einfach mitreden kann, weil
Shitstorms im quasi internationalen Internet stattfinden. Neu ist
auch, dass die Identität der Protestierenden unklar bleibt. Waren
es mehrheitlich Menschen oder Maschinen? Und wenn es Menschen
waren, woher kamen sie? Wie viele waren es? Und äusserten sie
sich aus eigenem Antrieb oder weil sie damit ihren Lebensunterhalt
verdienen? Es gehört heute im Ausland zum normalen politischen
und wirtschaft lichen Alltag, dass Firmen mit der Beeinflussung der
Meinung im Internet beauft ragt werden. Ihre Mitarbeitenden betreiben mit Hunderten von Identitäten Meinungsmache im Internet
oder setzen dafür Bots ein, das heisst Computerprogramme für
Onlineaktivitäten. Diese sind mittlerweile so gut, dass sie in komplexen Computerspielen nicht von Menschen unterschieden werden
können. Auch nicht von erfahrenen Spielern. Da ist der Schritt zum
maschinellen Onlinepolitaktivisten nur mehr ein kleiner und eine
programmierte Shitstorm-Beteiligung noch einfacher.
Neuer Regulierungsbedarf
Neuer Regulierungsbedarf entsteht vor allem durch das IoT und
Big Data. Beide zusammen ermöglichen eine äusserst präzise Personalisierung – von der Ausgestaltung von Dienstleistungen bis zu
deren Preisen. In Zukunft werden zwei Faktoren zu grossen Preis-
68
Praxis – Schweiz
diskriminierungen führen: einerseits der individuelle Wert, den
ein Produkt oder eine Leistung für einen Kunden hat, und anderseits
die kundenspezifischen Produktionskosten. Versicherungsbeiträge
werden beispielsweise das individuelle Risiko der Betroffenen abbilden. Das setzt Anreize für die Versicherer, das Leben ihrer Kundinnen und Kunden exakt zu überwachen, um ihre Risiken präzise
einschätzen zu können. Durch Preiserhöhungen bei Nichtzustimmung zur Überwachung werden Versicherer ihre Kundschaft motivieren, sich freiwillig überwachen zu lassen und so den Schutz
der Privatsphäre ökonomisch aushebeln. Noch weiter wird die
Nutzung von Big Data im Arbeitsmarkt gehen. Dort wird die Diskriminierung einerseits rationaler werden – was z.B. für Menschen
mit ausländischen Namen potenziell ein Vorteil ist –, anderseits
aber auch umfassender und weitgehender. Solche «natürlichen»
Phänomene der Datengesellschaft werden die politische Agenda in
den nächsten Jahren wesentlich mitbestimmen.
Datengetriebene Verwaltungsführung
Dass Big Data irgendwann auch in der Schweiz Wahlkämpfe
entscheiden werden, ähnlich wie den letzten amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf, ist fraglich. Sicher aber werden sie helfen,
die Bedürfnisse nach Verwaltungsinnovationen von Einwohnern
und Unternehmen zu ermitteln und umgekehrt ineffiziente oder
ineffektive Leistungserbringung in der Verwaltung zu erkennen.
Das schafft Nutzentransparenz und lenkt den Fokus der Politik vom
oft ideologisch definierten Bedarf nach Verwaltungsleistungen auf
deren tatsächliche Wirkung. Big Data werden darüber hinaus die
politische Planung unterstützen, beispielsweise im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich und im öffentlichen Verkehr. So wird es
etwa im Gesundheitswesen möglich, die Wirkungsbeziehung zwischen konkreten Projekten, Policy-Massnahmen und politischen
KPI (Key Performance Indicators) herzustellen. Das schafft für die
Politikgestaltung eine neue Faktengrundlage und kann im besten
Fall die Effektivität der Politik signifikant verbessern.
E-Voting und E-Collecting
Ein Thema für sich sind E-Voting und E-Collecting. E-Voting hilft
vor allem Stimmbürgerinnen und -bürgern im Ausland, sich an den
demokratischen Prozessen zu beteiligen. Gerade für junge Demokratien, die viele Staatsbürger haben, die im Ausland in etablierten
Demokratien leben, ist damit die Hoffnung verbunden, sich demokratisch weiterzuentwickeln. Aber auch in der «urdemokratischen»
Schweiz besteht der Wunsch, Auslandschweizerinnen und -schweizern das Abstimmen zu erleichtern. E-Collecting wiederum bietet
sich als Alternative zu den Shitstorms an: Wer wirklich im Internet
mitreden will, soll das doch dadurch tun, dass er mit einer vertrauenswürdigen digitalen Signatur eine Onlinepetition unterschreibt.
Bedarf nach mehr Partizipation
Nur bei der Entwicklung von interaktiven Partizipationsplattformen herrscht (hektischer) Stillstand. Bei all seiner Vielfalt hat
das Internet wenig zu bieten, was junge Menschen zu politischem
Engagement motivieren kann. Etwas vereinfachend gesagt: Es gibt
einen starken Wunsch nach Möglichkeiten für ein kurzfristiges,
konkretes, wirksames Onlineengagement mit Erlebnischarakter.
Hier und jetzt soll die Welt verändert werden können, und es soll
auch noch Spass machen und sich sehr idealistisch anfühlen. Dem
steht nicht nur die Wirklichkeit des Politikmachens entgegen, sondern auch das Schrumpfen des politischen Gestaltungsspielraums
infolge wachsender globaler Abhängigkeiten. Deshalb gibt es neben
zahlreichen gescheiterten E-Partizipations-Projekten nur wenige
erfolgreiche – und die zeichnen sich dadurch aus, dass es mit ihnen
gelungen ist, die Illusion von Partizipation zu schaffen, ohne sie
tatsächlich zuzulassen. Aber vielleicht geht es gerade um diese Illusion, das heisst um eine simulierte Demokratie im Internet, die
politische Verbissenheit und Schlammschlachten durch Faktenwissen und Kreativität ersetzt. Vorstellbar sind Plattformen, die
nicht ein Stimmrecht, sondern ein Query-Recht (das Recht, unbürokratisch Antworten auf politische Fragen zu bekommen) garantieren und die auf der Basis von Onlinepetitionen das Simulieren
von politischen Entscheidungen und ihren Folgen ermöglichen.
Mag sein, dass dies mit Realpolitik wenig zu tun hat, aber wir sollten uns trotzdem darauf einlassen, eine solche völlig andere Demokratie mindestens im Experiment zu wagen. Und sei es nur als Alternative zum beliebten Onlinebeschimpfen von Politikerinnen und
Politikern, das in seiner Wirkung die Politik als Ganzes diskreditiert.
69
Praxis – International
Smart Government – intelligent vernetztes
Regierungs- und Verwaltungshandeln
Ein intelligent vernetztes Regierungs- und Verwaltungshandeln (Smart Government) nutzt die Möglichkeiten
intelligent vernetzter Objekte und cyberphysischer Systeme zur effizienten wie effektiven Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Damit steht es für die Anwendung des Internets der Dinge und des Internets der Dienste
im öffentlichen Sektor, einschliesslich der sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Wertschöpfung,
die Geschäftsmodelle sowie die nachgelagerten Dienstleistungen und die Arbeitsorganisation. Dies eröffnet
grossen Gestaltungsraum für neue intelligent vernetzte Objekte und cyberphysische Systeme.
«Smart» als Synonym für «intelligente
Vernetzung»
Weltweit ist der Anglizismus «smart»
mittlerweile ein anerkannter Begriff für die
nächste Stufe der digitalen Vernetzung. Im
deutschen Sprachgebrauch steht das Adjektiv «smart» für «schnell, gewitzt und
schlau», «geschickt, durchtrieben, pfi ffig
Prof. Dr. Jörn von Lucke
Universitätsprofessor
und fi ndig» sowie «elegant, hübsch und
und Direktor
schneidig» (Wiktionary 2011–2015). Im
The Open Government
Institute (TOGI) an der
Rahmen der Digitalisierung bezeichnet der
Zeppelin Universität
Begriff jedoch die intelligente Vernetzung
Friedrichshafen
bestehender Objekte, sodass diese über [email protected]
werke und das Internet miteinander und mit
Menschen, Dingen und Diensten kommunizieren können. Die eigentlichen revolutionären Veränderungen gehen von eingebetteten
Systemen aus, also von Mikroprozessoren, die über Netzwerke miteinander verbunden sind. Es handelt sich dabei um Hardware- und
Soft warekomponenten, die in ein Produkt integriert werden, um so
weitere produktspezifische Funktionsmerkmale zu realisieren. Dadurch kann die Funktionalität und der Gebrauchswert des Produktes erhöht werden (acatech 2011, S. 5, und Geisberger/Broy 2012,
S. 254). Im Prinzip werden physische Objekte (Dinge) mit steuerbaren Chips ausgestattet und über Funk vernetzt. Durch eine virtuelle Repräsentation im Internet erhalten diese Objekte eine eindeutig
ansprechbare digitale Identität. So sind sie in der Lage, mit anderen
virtuellen Objekten direkt zu kommunizieren. Über Sensortechnologien kann diese Funktionalität um die Erfassung von Zuständen
(Temperatur, Feuchtigkeit, Schall, Licht, Bewegung) erweitert werden. Aktortechnologien ermöglichen die Ausführung von bestimmten Aktionen. Interagieren solche Objekte miteinander oder mit
Menschen, so wird ihnen umgangssprachlich eine gewisse «Intelligenz» zugesprochen. Eine kleine technische Erweiterung setzt so
ein gewaltiges revolutionäres Veränderungspotenzial frei. Am Beispiel smarter Telefone (Smartphones), Kameras, Uhren, Armbänder,
Laptops und Fernseher wird klar, dass smarte Objekte schon weite
Verbreitung gefunden haben, ohne dass uns das damit verbundene
Potenzial in seiner vollen Vielfalt bewusst ist.
Cyberphysische Systeme (CPS)
Smarte Dinge lassen sich in cyberphysische Systeme (CPS) einbetten, also in heterogen vernetzte Gebilde, die reale physische
Objekte mit digitalen Informations- und Kommunikationssystemen
verknüpfen und kombinieren. Bei CPS handelt es sich um IT-Systeme, die Bestandteil von Geräten, Gebilden oder Prozessen sind. Über
Sensoren erfassen sie unmittelbar physische Daten, und durch
Aktoren wirken sie auf physische Vorgänge ein. Vor allem aber wer-
ten sie die erfassten Daten aus und speichern diese. Zudem können
CPS aktiv oder reaktiv mit der physischen und der digitalen Welt
interagieren. Dazu sind sie über digitale Kommunikationseinrichtungen untereinander und innerhalb von globalen Netzen verbunden, sodass sie die weltweit verfügbaren Daten und Dienste nutzen
können (acatech 2011, S. 13, und Geisberger/Broy 2012, S. 22).
CPS greifen zur Aufgabenerledigung in der Regel auf eine Vielzahl
intelligent vernetzter Objekte, eingebetteter Systeme oder Sensornetze zurück, die sie auch im grossen Umfang und über räumliche
Entfernung nutzen. Durch ihre Anbindung an das Internet können
CPS eine Reihe von neuartigen Funktionen, Diensten und Eigenschaften anbieten. Leistungsstarke CPS werden ihre verteilte Anwendungs- und Umgebungssituation unmittelbar erfassen, diese
zusammen mit den Nutzern interaktiv beeinflussen und ihr Verhalten im Hinblick auf die jeweilige Situation gezielt steuern (Geisberger/Broy 2012, S. 22). Hieraus lassen sich smarte Ökosysteme entwickeln, in die IT-Systeme, Menschen, Daten, Dinge und Dienste
gleichermassen eingebunden werden und die sich teils selbst informieren, analysieren, überwachen und steuern. Die Vernetzung
über das Internet bewirkt eine zunehmend nahtlose Verzahnung
von der realen mit der digitalen Welt.
Die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech)
hat in ihren Studien das Potenzial und das Anwendungsspektrum
von CPS für Mobilität und Verkehr, Betreuung in der Medizin, Energienetze und Produktionsprozesse analysiert. Explizit werden Zugund Flugverkehrssteuerungssysteme, Tsunamiwarnsysteme, autonome Roboter, Drohnen sowie Sicherheitsüberwachung und
-unterstützung erwähnt (Geisberger/Broy 2012, S. 29 ff. und S. 67 ff.).
CPS könnten in bisher kaum vorstellbarer Weise Beiträge zur
Sicherheit, zur Effi zienz, zum Komfort und zur Gesundheit der
Menschen leisten. Auf die Marktstrukturen wirken sie aber hoch
disruptiv, denn Anbieter werden mit ihren neuartigen Ansätzen
bestehende Geschäft smodelle und die Wettbewerbssituation grundlegend verändern, klassische Branchen transformieren und bisherige Marktführer herausfordern (acatech 2011, S. 5).
Internet der Dinge und Internet der Dienste
Hinter dem Leitbild eines Smart Government steht die Anwendung
des Internets der Dinge und des Internets der Dienste auf die reale
Welt. Das Internet der Dinge verbindet über die IP-Suite intelligent
vernetzte Objekte mit ihren Sensoren und Aktoren sowie die darauf
aufsetzenden CPS miteinander. Es steht damit für die globale «elektronische Vernetzung von Alltagsgegenständen» (BMBF 2013) und
den direkten gegenseitigen Informationsaustausch von Objekten
ohne menschliche Eingriffe. Organisationen eröff net das Internet
der Dinge neuartige Möglichkeiten, sowohl hinsichtlich Information
und Analyse als auch hinsichtlich Automation und Steuerung. Wer-
70
Praxis – International
den bestehende Datenbestände von Objekten geöffnet und vernetzt,
erweitern sich die Potenziale für Informationsakquise und Analysen.
Beispielsweise lässt sich auf Basis von Sensordaten das Verhalten
von Personen, Dingen, Diensten oder Daten weltweit verfolgen. Eine
schnelle wie umfassende Auswertung der verfügbaren Sensordaten
verbessert jede Umgebungs- und Situationswahrnehmung in Echtzeit. Die Aufmerksamkeit von Entscheidungsträgern kann durch
eine leicht verständliche Aufbereitung von Optionen und durch
deren Visualisierung erhöht werden. Datensammlungen im Internet
der Dinge können auch zur Automation und Kontrolle verwendet
werden. Auf Basis aktueller Sensordaten und Nutzereingaben lassen
sich etwa Prozesse in geschlossenen Systemen optimieren und über
Aktoren sowie Feedbackmechanismen auch selbst steuern. Das eröffnet Einsparmöglichkeiten bei Verbrauch, Energiekosten und
notwendigen menschlichen Eingriffen. Konsequent weitergedacht
führt dies zu komplexen autonomen Systemen, die in offenen und
von grosser Unsicherheit geprägten Umgebungen eingesetzt werden,
in denen schnell sofortige und robuste Entscheidungen erforderlich
sind (Chui/Löffler/Roberts 2010, S. 6 ff.).
Das Internet der Dienste steht für die Abbildung von Diensten
und Funktionalitäten als feingranularen Softwarekomponenten,
die von Providern auf Anforderung über das Internet zur Verfügung
gestellt werden. Webservices, Cloud-Computing und standardisierte Schnittstellen ermöglichen dies. Die einzelnen Softwarebausteine sind als webbasierte Dienstleistungen miteinander integrierbar
(Berlecon Research 2010, S. 9 und S. 14 f., und Geisberger/Broy 2012,
S. 247).
Die enge Verzahnung des Internets der Dienste mit dem Internet
der Dinge beruht darauf, dass sich eine Reihe an realen Dingen,
etwa Papier, bei mindestens gleichwertiger Funktionalität auch in
webbasierte Dienste überführen und um ergänzende durchdachte
Funktionen erweitern lassen. Anstelle der technischen Weiterentwicklung von Dingen zu intelligenten Objekten tritt dann gleich die
Neuentwicklung leistungsfähiger Webservices mit evolutionären
wie teilweise disruptiven Folgen. Vielfach ist der webbasierte Dienst
deutlich effizienter und effektiver, sodass auf das Original und damit verbundene Medienbrüche komplett verzichtet werden könnte.
Elektronische Akten- und Prozessunterstützungssysteme bieten
gegenüber Papier und Akten etwa neuartige Möglichkeiten zur
gleichzeitigen gemeinsamen Einsicht und Bearbeitung, zur Prozess­
optimierung, zur Kostensenkung und zur Effizienzsteigerung. Der
bewusste Verzicht auf Papier als Original eröffnet frische Möglichkeiten etwa für Eintrittskarten, Fahrkarten, Ausweise, Bescheide,
Urkunden und Rechnungen und für darauf aufsetzende Geschäftsmodellinnovationen.
Industrie 4.0 – Reaktion Deutschlands auf drohende Verluste der Wettbewerbsfähigkeit
Die deutsche Wirtschaft hat früh erkannt, dass smarte Objekte
echte Herausforderungen für ihre etablierten Geschäftsmodelle
bedeuten. Seit 2006 setzen sich in Deutschland Wissenschaft, Industrie und Politik mit den Auswirkungen smarter Fabriken, smarter Produkte, smarter Daten und smarter Dienste im Kontext von
CPS, Industrie 4.0 und einer «Smart-Service-Welt» auseinander
(acatech 2011, Forschungsunion/acatech 2013, acatech 2015). Die
deutsche Industrie ist an einer raschen inhaltlichen Auseinandersetzung mit dieser «vierten industriellen Revolution» interessiert,
weil sie negative Auswirkungen für die eigenen Unternehmen, ihre
Zukunftsfähigkeit und damit den Standort Deutschland befürchtet,
sollte dieses Forschungs- und Entwicklungsfeld nicht angemessen
und zum Nutzen der Wirtschaft entwickelt werden.
Smart Cities – intelligent vernetzte Städte
Die Denkansätze der Industrie 4.0 lassen sich auf urbane Räume
übertragen. Erste Überlegungen führten zum Konzept der «smarten
Städte» (Smart Cities). Im Kern geht es bei den meisten Smart-­CityProjekten um intelligent vernetzte und sich zum Teil selbst steuernde Lösungen für Bildung, Energie, Gesundheit und Mobilität.
Diese Felder haben eine herausgehobene wirtschaftliche wie gesellschaftspolitische Bedeutung. Sie versprechen Investoren attraktive Renditen. Allmählich verbreitet sich dabei die Erkenntnis, dass
die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an in die Gestaltung einzubinden sind, damit Lösungen überhaupt die erforderliche Akzeptanz finden. Zudem gilt, dass die öffentliche Verwaltung mit ihrem
Leistungsportfolio um das Regieren und das Verwalten doch sehr
viel breiter aufgestellt ist.
Smart Government – intelligent vernetztes Regierungs- und
Verwaltungshandeln
Die in Friedrichshafen erarbeitete Häfler-Definition versteht
unter Smart Government «die Abwicklung geschäftlicher Prozesse
im Zusammenhang mit dem Regieren und Verwalten (Government)
mithilfe von intelligent vernetzten Informations- und Kommunikationstechniken. Ein intelligent vernetztes Regierungs- und Verwaltungshandeln nutzt die Möglichkeiten intelligent vernetzter
Objekte und cyberphysischer Systeme zur effizienten wie effektiven
Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dies schliesst das Leistungsportfolio von E-Government und Open Government einschliesslich Big
Data und Open Data mit ein. Im Kern geht es um ein nachhaltiges
Regierungs- und Verwaltungshandeln im Zeitalter des Internets
der Dinge und des Internets der Dienste, die technisch auf dem
Internet der Systeme, dem Internet der Menschen und dem Internet
der Daten aufsetzen» (von Lucke 2015, S. 4).
Häfler-Verständnis einer Verwaltung 4.0 in Lehre und
­Forschung
Angeregt von der Idee Industrie 4.0 überrascht es nicht, dass in
Deutschland der Begriff «Verwaltung 4.0» von vielen Seiten mit
unterschiedlichen Absichten und Inhalten verwendet wird. Der
Begriff und die dazugehörige Wortbildmarke sind Schöpfungen von
IVM 2 aus dem Jahre 2013. Das in Forschung und Lehre am Open
Government Institute der Zeppelin Universität in Friedrichshafen
gebräuchliche Verständnis orientiert sich bewusst am Begriff «Industrie 4.0», der vom entsprechenden Arbeitskreis eingeführt wurde (Forschungsunion/acatech 2013, S. 18), und überträgt dessen
Kerngedanken auf den öffentlichen Sektor: «Verwaltung 4.0 meint
im Kern die technische Integration von cyberphysischen Systemen
in die öffentliche Verwaltung sowie die Anwendung des Internets
der Dinge und der Dienste im Rahmen der Prozesse des Regierens
und Verwaltens – einschliesslich der sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Wertschöpfung, die Geschäftsmodelle sowie die
nachgelagerten Dienstleistungen und die Arbeitsorganisation.»
(von Lucke/Schumacher 2014, S. 10; von Lucke/Schumacher 2015,
S. 220, und von Lucke 2015, S. 8)
Hieraus lässt sich ein verständliches Häfler-Leitbild für die Verwaltung 4.0 ableiten: «Intelligente Objekte wie etwa smarte Brillen,
smarte Fernseher, interaktive Leinwände und vernetzte Kleidungsstücke können in Ministerien, Behörden, Entscheidungsprozessen
und Verfahrensabläufen sehr unterschiedliche Verwendung finden.
Das gewaltigste Veränderungspotenzial liegt jedoch nicht im intelligenten Papier, sondern in dessen Überführung in ein intelligentes
elektronisches Format. Die flächendeckende Einführung interoperabler elektronischer Akten- und Vorgangsbearbeitungssysteme
71
Praxis – International
verlagert Dokumente, Akten, Vorgänge und darauf aufsetzende
Dienste in das Internet der Dinge und das Internet der Dienste. Zentrale Aufgaben der Informationsverarbeitung und Entscheidungsfindung lassen sich hochautomatisiert gestalten, ohne (dabei)
menschliche Entscheidungsträger aus ihrer Verantwortung zu
entlassen. Dies ermöglicht eine stärkere Massenbearbeitung von
Einzelanträgen, Rechnungen und Genehmigungsprozessen. Intelligente Vorgänge unterstützen aktiv die Vorgangsbearbeitungsprozesse. Vorgänge steuern sich selbst durch Zuständigkeiten und
dynamische Wertschöpfungsnetzwerke. Autonome, sich selbst
organisierende Vorgangsbearbeitungssysteme mit Genehmigungsfiktion ersetzen die bewährte papierbasierte wie botenlastige Aktenhaltung. Portalbasierte einheitliche Ansprechpartner kümmern
sich um das gesamte Anliegen der Bürger und Unternehmen, ohne
diese mit administrativen Kenntnissen zu überfordern. Proaktive
Verwaltungsleistungen und intelligente Bescheide ergänzen das
Leistungsportfolio. All diese neuartigen kooperativen Ansätze stärken die dynamische Selbstorganisation und können zur Auflösung
von klassischen Zuständigkeits- und Fachbereichsgrenzen führen.»
(von Lucke/Schumacher 2014, S. 10; von Lucke/Schumacher 2015,
S. 220–221, und von Lucke 2015, S. 8).
Herausforderungen eines smarten Regierungs- und
­Verwaltungshandelns
Aufgrund der Vielfalt öffentlicher Aufgaben und denkbarer Eingriffsmöglichkeiten in Wirtschaft und Gesellschaft sollte sehr genau
überlegt werden, wo Ministerien, Behörden, Ämter und Verwaltungsmitarbeiter im Sinne von «Smart Government» mit welcher
Form von Intelligenz auszustatten sind und wo zur Risikominimierung im öffentlichen Sektor bewusst Grenzen und Zuständigkeiten
zu setzen sind. Schliesslich eröffnen sich neue Möglichkeiten zur
Generierung und Nutzung von Bewegungs- und Verhaltensprofilen,
zur genaueren Situationswahrnehmung und zur Reduktion von
Entscheidungsspielräumen. Das automatisierte Treffen von Entscheidungen, selbstoptimierende Systeme und komplexe autonome
Systeme machen Menschen in bestimmten Bereichen sogar überflüssig. Insofern ist auch im Staat und in der Verwaltung mit disruptiven Veränderungen zu rechnen, die in ihrer Breite derzeit noch
nicht sichtbar sind und wegen ihrer Auswirkungen nicht überall
auf positive Resonanz stossen werden.
Konsequenterweise ist für jede Fachverwaltung gesondert zu
hinterfragen, inwiefern intelligent vernetzte Objekte in den Verfahrensabläufen sinnvoll sind und wie diese Lösungen konkret aussehen. Zeitnah sollten jene Bereiche bestimmt werden, in denen es
sich mit Unterstützung von CPS sehr viel intelligenter, effizienter
und effektiver regieren, verwalten, handeln, gestalten und zusammenarbeiten lässt. In Szenarien und mithilfe von Prototypen können
intelligente Objekte, CPS und Webdienste zur Verhaltensverfolgung,
zur verbesserten Situationswahrnehmung und zur sensorgestützten
Entscheidungsanalyse entwickelt werden. Auch Prozessoptimierungen und Ressourcenverbrauchsoptimierung sind vorstellbar.
Unter Umständen wäre sogar eine Einführung von sich selbst steuernden komplexen autonomen Systemen sinnvoll und förderwürdig.
An der Zeppelin Universität hat man erste Szenarien zur Feuerwehr
4.0, Justizverwaltung 4.0, Finanzverwaltung 4.0, Standesamt 4.0,
Landwirtschaftsverwaltung 4.0 und Bauverwaltung 4.0 entwickelt
und vorgestellt (von Lucke 2015, S. 26 ff).
In der Schweiz sollten nationale, kantonale und kommunale
Stellen wissen, wo sich künftig im zulässigen verfassungsrechtlichen Rahmen smarte Objekte und vertrauenswürdige sowie ver-
lässliche CPS sinnvoll einsetzen lassen, sodass sie ihre Aufgaben
effektiver wahrnehmen, qualitativ hochwertige und zuverlässige
Verwaltungsdienstleistungen anbieten, die Bürgerfreundlichkeit
optimieren und ihren Mitarbeitenden attraktive Arbeitsplätze anbieten können. Insofern wird es in den kommenden Jahren eine
anspruchsvolle wie verantwortungsvolle Aufgabe sein, zu jeder
Fachaufgabe über zulässige intelligente Vernetzung, Interopera­
bilität und eine bewusste Grenzziehung nachzudenken, um den
rechtsstaatlichen und datenschutzkonformen Rahmen einzuhalten.
Schliesslich geht es um die inhaltliche Gestaltung des «smarten
Staats» und «smarter Behörden» und der damit verbundenen digitalen Transformation des öffentlichen Sektors im 21. Jahrhundert
im Sinne einer positiven Gesamtentwicklung.
The Open Government Institute (TOGI) der Zeppelin Universität
in Friedrichshafen hat ein Whitepaper zu «Smart Government.
Wie uns die intelligente Vernetzung zum Leitbild ‹Verwaltung 4.0›
und einem smarten Regierungs- und Verwaltungshandeln führt»
vorgelegt, mit dem das Gestaltungspotenzial für Staat und Verwaltung im Internet der Dinge und im Internet der Dienste ausgelotet wird. In diesem Beitrag werden die Kernaussagen des
Whitepapers zusammengefasst. Definition, Whitepaper und weitergehende Informationen finden Sie unter https://www.zu.de/
institute/togi/smartgovernment.php und http://togi.zu.de.
Quellen
––acatech 2011: acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.:
Cyber-Physical Systems – Innovationsmotor für Mobilität, Gesundheit, Energie
und Produktion. acatech POSITION, Springer Verlag, Heidelberg, 2011.
––acatech 2015: acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.:
Smart Service Welt – Umsetzungsempfehlungen für das Zukunftsprojekt Internetbasierte Dienste für die Wirtschaft. Abschlussbericht Langfassung. Berlin,
2015.
––Berlecon Research 2010: Berlecon Research GmbH, ZEW Mannheim, Interna­
tional Business School of Service Management und Pierre Audoin Consultants:
Das wirtschaftliche Potenzial des Internet der Dienste. Studie im Auftrag des
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Berlin, 2010.
––BMBF 2013: Bundesministerium für Bildung und Forschung: Zukunftsbild
­«Industrie 4.0». Berlin, 2013.
––Chui/Löffler/Roberts 2010: Chui, Michael/Löffler, Markus/Roberts, Roger: The
Internet of Things. In: The McKinsey Quarterly, 47. Jahrgang, Heft 2, Amsterdam,
Atlanta, 2010. S. 1–9.
––Forschungsunion/acatech 2013: Promotorengruppe Kommunikation der Forschungsunion Wirtschaft – Wissenschaft und acatech – Deutsche Akademie
der Technikwissenschaften e.V.: Deutschlands Zukunft als Produktionsstandort
sichern. Umsetzungsempfehlungen für das Zukunftsprojekt Industrie 4.0,
­Abschlussbericht des Arbeitskreises Industrie 4.0. Frankfurt, 2013.
––Geisberger/Broy 2012: Geisberger, Eva/Broy, Manfred: agendaCPS. Integrierte
Forschungsagenda Cyber-Physical Systems. acatech Studie. acatech – Deutsche
Akademie der Technikwissenschaften e.V., München/Garching, 2012.
––von Lucke 2015: von Lucke, Jörn: Smart Government. Wie uns die intelligente
Vernetzung zum Leitbild «Verwaltung 4.0» und zu einem smarten Regierungsund Verwaltungshandeln führt, Whitepaper, The Open Government Institute,
Zeppelin Universität, Friedrichshafen, 2015.
––von Lucke/Schumacher 2014: von Lucke, Jörn/Schumacher, Florian: Whitepaper
Verwaltung 4.0. Internes Diskussionspapier E6, The Open Government Institute, Zeppelin Universität, Friedrichshafen, 2014.
––von Lucke/Schumacher 2015: von Lucke, Jörn/Schumacher, Florian: Erste Skizze
zur Verwaltung 4.0. Neuartige Formen der Kooperation in der öffentlichen
­Verwaltung durch intelligente Objekte und cyberphysikalische Systeme. In:
Schweighofer, Erich/Kummer, Franz/ Hötzendorfer, Walter (Hrsg.): Kooperation,
Tagungsband des 18. Internationalen Rechtsinformatik Symposions, Band 309,
Österreichische Computergesellschaft, Wien, 2015, S. 219–226. ISBN: 978385403-309-7.
––Wiktionary 2011–2015: Wiktionary – das freie Wörterbuch: smart, Wikimedia
Foundation Inc., San Francisco, 2011–2015.
72
Praxis – International
Landkreis Bergstrasse startet E-Government
in Bestzeit
Im Jahr 2014 hat der Kreis Bergstrasse die Stabsstelle E-Government eingerichtet. Nur fünf Monate später
wurde unter Einbindung aller Fachabteilungen und mit wissenschaftlicher Unterstützung durch Fraunhofer
FOKUS eine E-Government-Roadmap vorgelegt und verabschiedet und mit der Umsetzung begonnen. Ent­
wickelt wurde die Roadmap in einem «Gegenstromverfahren», das die strategische und operative Perspek­
tive gleichermassen fokussiert. Sie kann sich so auf eine breite Akzeptanz und eine abteilungsübergreifende
Strategie stützen.
Gert Lefèvre
stv. Abteilungsleiter
Moderne Verwaltung
E-Government und IT
Kreis Bergstrasse
gert.lefevre
@kreis-bergstrasse.de
Philipp Martin
Projektleiter
E-Government
Fraunhofer FOKUS
philipp.martin
@fokus.fraunhofer.de
Petra Steffens
Leiterin Business
Development
E-Government
Fraunhofer FOKUS
petra.steffens
@fokus.fraunhofer.de
E-Government für den Kreis:
­gesetzeskonform, effizienzsteigernd,
prozessorientiert
Der Landkreis Bergstrasse im südlichen
Teil des Bundeslands Hessen gehört mit seinen rund 265 000 Einwohnerinnen und
Einwohnern gleich zwei europäischen Metropolregionen an, der Metropolregion RheinThomas Wieland
Abteilungsleiter Moderne
Main und der Metropolregion Rhein-Neckar.
Verwaltung, E-Government
Für die Unternehmen des Kreises und ihre
und IT
Kreis Bergstrasse
Beschäftigten stellen der einfache Zugang
thomas.wieland
zur Verwaltung und durchgängige digitale
@kreis-bergstrasse.de
Verwaltungsleistungen über föderale Grenzen hinweg wichtige Standortfaktoren dar.
In den letzten Jahren sind im Kreis Berg­strasse vorwiegend
E-Gov­ernment-Angebote entstanden, die die Digitalisierung von
Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger (G2C) im Blick
hatten. Zukünftig sollen sich die E-Government-Vorhaben noch
stärker am Leitbild medienbruchfreier Prozesse ausrichten, von
denen neben Bürgern vor allem auch die Unternehmen der Region
profitieren und die es ermöglichen, Effizienzgewinne innerhalb der
Kreisverwaltung zu realisieren.
Neben dieser Zielsetzung besteht die Notwendigkeit, die Anforderungen umzusetzen, die sich aus dem im Jahr 2012 verabschiedeten E-Government-Gesetz der Bundesregierung (EGovG)1 für die
Kreisverwaltung ergeben.
Aufbauorganisatorisch ist die Kreisverwaltung derzeit in 21 Abteilungen und drei Eigenbetriebe gegliedert, verteilt auf zahlreiche
Dienststellen innerhalb und ausserhalb des Stadtgebiets der Kreisstadt Heppenheim. Ablauforganisatorisch besteht weitgehend dezentrale Ressourcenverantwortung. Hieraus resultiert ein hohes
Mass an Heterogenität in der IT-Anwendungslandschaft. Die künftige Realisierung von E-Government soll daher auf Basis einer E-Go-
vernment-Zielarchitektur erfolgen, die sich an der E-Government-Referenzarchitektur von Fraunhofer FOKUS2 orientiert. Ziel
ist es, ein Maximum an Wiederverwendung und Interoperabilität
zu ermöglichen.
Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen wurde im Jahr 2014
in einer Grundsatzentscheidung der Verwaltungsleitung der weitere Auf- und Ausbau eines bürger- und unternehmensorientierten
E-Governments beschlossen. Um die hierfür erforderlichen Veränderungs- und Entwicklungsprozesse systematisch und abteilungsübergreifend auf den Weg zu bringen, wurde 2014 die Stabsstelle
E-Government eingerichtet. Bereits fünf Monate nach Aufnahme
ihrer Tätigkeit hat die Stabsstelle im Frühjahr 2015 eine E-Government-Roadmap mit fünf zentralen Handlungsfeldern vorgelegt, die
von der Kreisleitung beschlossen wurde. Die Erstellung und Abstimmung der Roadmap wurde von Fraunhofer FOKUS wissenschaftlich begleitet und moderiert.
Roadmap-Entwicklung im Gegenstromverfahren
Die E-Government-Roadmap wurde in einem «Gegenstromverfahren» entwickelt, das die strategische Sicht der Kreisleitung und
die operative Sicht der Fachabteilungen, der Querschnittsfunktionen und aller Interessenvertreter (Personalrat, Datenschutz etc.)
in einem Gesamtkonzept verbindet. Der Definition der Roadmap
liegt somit eine Kombination von Top-down- und Bottom-up-Vorgehen zugrunde. Im Verlauf des Vorgehens waren jeweils unterschiedliche Zielgruppen eingebunden. Strategische Ziele wurden ebenso
wie konkrete Umsetzungsbedarfe und priorisierungsrelevante Informationen erhoben, und schliesslich wurde auf Grundlage der
Ergebnisse eine Priorisierung der Handlungsfelder vorgenommen.
Die Massnahmen im Zuge der Bottom-up- und Top-down-Untersuchungen wurden zum Teil zeitlich überlappend durchgeführt. Inhaltlich bildeten die Top-down-Aktivitäten dabei eine Klammer um
die im Bottom-up-Verfahren durchgeführten Analysen.
Top-Down-Vorgehen
Zielbewertung
Priorisierung der
­Handlungsfelder
E-Government-Roadmap
Bottom-up-Vorgehen
Auswertungsphase
Untersuchungsphase
Deklarationsphase
Erhebungsphase
Abbildung 1: Vorgehensschritte im «Gegenstromverfahren»
73
Praxis – International
Im Zuge des Top-down-Vorgehens wurde zu Beginn der Roadmap-Definition eine fragebogenbasierte Erhebung unter den Abteilungs- und Betriebsleitern durchgeführt. Deren Sicht auf die strategischen Ziele von E-Government und ihre Einschätzung der
vordringlichen Bedarfe war eine der Grundlagen für die Definition
der Roadmap.
Zeitgleich startete die Bottom-up-Analyse. Diese erfolgte gemäss
dem von den E-Government-Verantwortlichen des Kreises, Gert
Lefèvre und Thomas Wieland, entwickelten 4-Phasen-Modell:
–– Phase 1 – Erhebung: Im Kreis sind derzeit insgesamt 40 Fachverfahren im Einsatz. Sie halten gewisse Grundfunktionalitäten
(z.B. Dokumentenverwaltung) mehrfach in unterschiedlicher
technischer Ausprägung vor. Diese Redundanz steht der Realisierung durchgängiger Prozesse im Weg und bietet hohes Einsparpotenzial in Bezug auf die Kosten für Wartung, Schulung und
Betrieb. Am Anfang der Untersuchungen stand daher die Bestimmung des Status quo: Diese resultierte in einem Überblick über
die vorhandene IT-Infrastruktur, der sowohl die Fachverfahren
als auch die bereits vorhandenen E-Government-Bausteine umfasste.
–– Phase 2 – Deklaration: In einer weiteren Befragung wurden die
Abteilungsleiter gebeten, vordringliche Entwicklungsbedarfe zu
deklarieren. Massgeblich für die Deklaration waren drei Fragen:
a) Welche Anforderungen ergeben sich aufgrund des EGovG?
b) Welche Massnahmen sind erforderlich, um die Kreisaufgaben
effizienter durchzuführen? c) Was ist zu tun, um durchgängige
Prozesse mit Unternehmen und Bürgern zu realisieren? Ergebnis
von Phase 2 war eine Sammlung von noch nicht priorisierten Erfordernissen aus Abteilungsleitersicht.
–– Phase 3 – Untersuchung: Um den Nutzen einer E-Government-Umsetzung von konkreten Leistungserbringungsprozessen
noch besser beurteilen zu können, wurden in persönlichen Interviews weitere Informationen eingeholt. Ziel war es, auf diese
Weise eine Vergleichbarkeit zwischen den Prozessen in Bezug auf
ihre E-Government-Würdigkeit herzustellen. Dabei wurden folgende Faktoren untersucht: Häufigkeit (Prozessdurchläufe pro
Jahr), Komplexität (Anzahl der Prozessbeteiligten, Anzahl der
Aktivitäten und Schnittstellen, Umfang an eingesetzten Betriebsmitteln, Ermessensspielräume), Parallelität (Anzahl gleichzeitig
erbrachter Leistungserbringungsprozesse) sowie Anzahl eingesetzter E-Government-Bausteine. Ergebnis von Phase 3 war eine
Charakterisierung der jeweils drei Hauptprozesse pro Abteilung.
–– Phase 4 – Auswertung: Aus den Ergebnissen der Erhebungs- und
Deklarationsphase wurden fünf Handlungsfelder abgeleitet, die
zentral für die weitere Umsetzung von E-Government sind. Aus
der Untersuchungsphase liess sich die E-Government-Würdigkeit
von Leistungsprozessen ableiten. Die Ergebnisse der Auswertungsphase wurden im «Gegenstromverfahren» in den zweiten
Schritt des Top-down-Verfahrens, die Priorisierung, eingespeist.
Um einen breiten und tragfähigen Konsens für die zu definierende Roadmap zu erzielen, wurden die identifizierten Handlungsfelder in einem Workshop zur Diskussion gestellt. An dem Workshop
beteiligten sich die Verwaltungsleitung, alle Abteilungsleiter, die
Vertreter eines Eigenbetriebs sowie Vertreter des Personal- und
Gesamtpersonalrats. Anhand der Ergebnisse wurden in diesem
zweiten Schritt des Top-down-Vorgehens unter Berücksichtigung
der im ersten Schritt definierten strategischen Zielsetzung folgende Handlungsfelder beschlossen: medienbruchfreie Prozesse, Wissensmanagement, Geodatenmanagement und Prozesse der internen
Administration. Die Handlungsfelder umfassen vordringlich Um-
setzungsmassnahmen für ein elektronisches Dokumentenmanagement, für elektronische Workflows und Formulare, für das Inputmanagement, für ein Mobile-Device-Management sowie für eine
Groupware- bzw. Intranet-Lösung. Flankiert werden die Umsetzungsmassnahmen von einem umfassenden Change Management.
Change Management
Medienbuchfreie
Prozesse
Wissensmanagement
Geodaten
Management
Interne
Administration
Abbildung 2: Priorisierte Handlungsfelder
Die priorisierten Handlungsfelder bildeten die Basis für die Definition der E-Government-Roadmap, die auf fünf Jahre angelegt ist.
Bei der Auslegung der Roadmap zeigte sich, dass grundsätzlich zwei
Perspektiven zu unterscheiden sind:
–– Der Makrofokus, der den Schwerpunkt auf eine integrierte Leistungserstellung auf Basis wiederverwendbarer Komponenten im
Rahmen der E-Government-Zielarchitektur legt.
–– Der Mikrofokus, der bisherige «Insellösungen» aufgrund von
Akzeptanz- und Wirtschaftlichkeitserwägungen akzeptiert und
mittelfristig deren sukzessive Integration in die Zielarchitektur
anstrebt.
Grundsätzlich gilt, dass der Makro-Fokus Vorrang vor dem
­Mikro-Fokus hat.
Parallele Umsetzungsprojekte und sukzessiver Rollout
Für die Umsetzung der Roadmap wurde im November 2015 unter dem neu ins Amt gewählten Landrat Christian Engelhardt eine
neue Abteilung gebildet, die sich dediziert den Themen „Moderne
Verwaltung, E-Government und IT“ und der Steuerung der Roadmap-Umsetzung annimmt. Ein Multiprojektmanagement stellt sicher, dass die Erkenntnisse aus den parallel gesteuerten Pilotprojekten jeweils in den weiteren Rollout einfließen und übergreifende
Anforderungen aufgenommen werden können (Makro-Fokus). Ein
umfangreiches Qualifizierungs- und Schulungsprogramm im Rahmen des Change Managements unterstützt alle beteiligten Akteure
darin, den Modernisierungsprozess mitzugehen.
Durch die parallele Initiierung von Umsetzungsprojekten konnten bereits zehn Monate nach Start des Projektprogramms erste
Erfolge erzielt werden: Der E-Postbrief ebenso wie ein internes Online-Reservierungssystem wurden in den Pilotbetrieb genommen;
die erste Stufe der Ausschreibung eines E-Akte-Systems (Teilnahmewettbewerb) wurde bereits abgeschlossen.
Zusammenfassend ist festzuhalten: Durch die systematische
Anwendung eines „Gegenstromverfahrens“ wurde eine E-Government-Roadmap mit breiter Akzeptanz und abteilungsübergreifender
Strategie entwickelt; die Berücksichtigung der Makro- und Mikroperspektive unterstützt eine evolutionäre, risikominimierende
Umsetzung der E-Government-Zielarchitektur, die geeignet ist,
mittelfristig Kosten und Aufwände der aktuell heterogenen IT-Infrastruktur zu verringern.
1
2
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Informationsgesellschaft/egovg_verkuendung.pdf
Tschichholz, Michael/Fox, Oliver: Dienste statt Software. Architekturen für
prozessorientiertes E-Government. In: Zechner, Achim (Hrsg.): E-Government. Strategien, Lösungen und Wirtschaftlichkeit. Fraunhofer IRB, Stuttgart, 2007. S. 133–154.
74
Praxis – International
Szenarien versus Hypes oder: Wie gestaltet man die
Zukunft von Staatlichkeit?
Verändert sich Staatlichkeit durch den Einsatz von IT? Wie kann dieser Veränderungsprozess bewusst
­gestaltet werden? In diesem Beitrag zeigen wir auf, wie man Staatlichkeit fassen kann, welche Bereiche von
Staatlichkeit überhaupt betroffen sind und wie mittels der Szenariomethode IT-Trends und deren mögliche
Folgewirkungen besser verstanden werden können. Für die Praxis entsteht so eine solide Entscheidungsgrundlage, welche IT in welcher Form überhaupt modernisierungsrelevant ist. Zur besseren Illustration werden in diesem Beitrag zwei konträre Zukunftsszenarien IT-basierter Staatlichkeit skizziert und Implikationen
für die Praxis aufgezeigt.
Problemstellung und Ausgangslage
Stefanie Köhl
Wissenschaftliche
­Mitarbeiterin
IfG.CC - Institute for
eGovernment Potsdam
[email protected]
Prof. Dr. Tino Schuppan
Professor für
Public Management
Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA)
tino.schuppan
@arbeitsagentur.de
Immer wieder entstehen neue IT-Entwicklungen und darauf bezogene Trends,
welche die Verwaltung unter Reaktionsdruck setzen. Das Bildnis des «Getriebenen»
ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Durch
die additive Aneinanderreihung von Projekten und neuen Leitbildern wie Open Govern­
ment oder «smart irgendwas» besteht jedoch
die Gefahr, nicht darüber nachzudenken,
wie IT grundlegender zur Modernisierung
der Verwaltung beitragen kann, welche Voraussetzungen daran geknüpft sind und
welche weiteren Fragen damit zusammenhängen, insbesondere die Organisationsgestaltung betreffend. Es geht also nicht nur
um die Gestaltung von IT oder darum, hinter
jedem neuen IT-Trend gleich ein enormes
Modernisierungspotenzial zu vermuten.
Vielmehr stellt sich die grundlegendere
­Frage, wie sich mit welcher IT Aspekte
von Staatlichkeit verändern können und
möglicherweise auch sollen. Denn der
u ngebremste und v.a. der ungestaltete
­
IT-Einsatz kann leicht zu unerwünschten
(Neben-)Wirkungen führen. Wirkungen, die
heute zu wenig gesehen oder manchmal
bewusst ausgeblendet werden. Doch gerade
weil IT Einfluss auf Staatlichkeit nimmt, ist
eine bewusste Gestaltung von nicht technischen Aspekten im Zusammenhang mit
E-Government unabdingbar.
Bereiche von Staatlichkeit und Wirkung von IT
IT kann in mehrfacher Hinsicht Staatlichkeit verändern. Zwischen zwei Zusammenhängen in der Informatisierung von Staat
und Gesellschaft ist zu unterscheiden. Aufgrund einer zunehmend
mit IT durchdrungenen Gesellschaft kommt es zu (intendierten und
nicht intendierten) Veränderungen innerhalb der Gesellschaft, die
Einfluss darauf haben, was der Staat leisten oder nicht leisten soll,
d.h. auf die funktionelle Sicht des Staates. Folgende Veränderungen
sind durch IT-Verwendung (beispielhaft) möglich bzw. schon zu
erkennen:
–– Öffentliche Aufgaben: So entsteht beispielsweise Cyber-Sicherheit als neue öffentliche Aufgabe, denn Vernetzung und IT-Durchdringung der Gesellschaft bringen neue Angriffsmöglichkeiten
und Sicherheitsrisiken mit sich (sogenannte negative Externalitäten), sodass der Staat im Jahr 2011 bspw. mit dem Aufbau eines
Nationalen Cyber-Abwehrzentrums (kurz NCAZ) reagierte. Weiterhin gewinnen Datensicherheit und Datenschutz zunehmend an
Bedeutung.
–– Instrumente staatlichen Handelns können sich vor allem dadurch
ändern, dass dem Staat neue Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und -abgabe zur Verfügung stehen. Zudem lassen sich
Informationen besser strukturieren und nach vorgegebenen Themen analysieren, wie es z.B. das sogenannte Social Media Monitoring ermöglicht. Daten und Informationen können analysiert,
neu zugeordnet, miteinander verschnitten, visualisiert und verbreitet werden. Damit stehen dem Staat neue (gesellschaftliche)
Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung. Personen und Objekte
können zunehmend grenzüberschreitend überwacht und identifiziert werden, was in eine «Regulation by Technology» münden
kann.
–– Politische Willensbildung und Beteiligung: Aufgrund der
IT-Durchdringung der Gesellschaft entsteht eine vermehrte Forderung nach Partizipation und Beteiligung, eben weil dies mit IT
einfacher möglich ist, was neue Anforderungen an den Staat stellt.
Es stellt sich die Frage, wie dieser mit Bürgern interagiert und
Bürger in politische Prozesse einbindet. Das kommt nicht zuletzt
in der Diskussion um Open Government und neuen (elektronischen) Beteiligungsformen zum Ausdruck. Insbesondere soziale
Medien ermöglichen eine verstärkte direkte und informelle Beteiligung (sogenannte Liquid Democracy).
Nicht nur nach aussen, auch nach innen setzt der Staat selbst IT
mit dem Ziel ein, seine Aufgaben effektiver und effizienter zu erbringen. Mit dieser internen IT-Nutzung ist die sogenannte Machin­
ery of Government angesprochen, was eine stärkere Sicht auf den
arbeitenden Staat erfordert – Arbeitsabläufe und Geschäftsprozesse sind entscheidend. Zum Beispiel sind folgende Änderungen durch
eine IT-Verwendung möglich und bereits in einigen Ansätzen sichtbar:
–– Makrostruktur/Makroaufbau: Durch technische und organisatorische Vernetzung ist es möglich, dass Aufgaben, welche bisher
die Länder – entsprechend der vorgegebenen föderalen Arbeitsteilung – erbracht haben, der Bund im «Direktvertrieb» wahrnimmt. Darüber hinaus ist es möglich, öffentliche Verwaltungen
primär nach funktionalen und nicht nach territorialen Gesichtspunkten zu organisieren. Grundlage hierfür ist die stärkere prozessbezogene Orientierung, die es erlaubt, Geschäftsprozesse
auseinanderzuziehen, zu modularisieren und anders aufzuteilen.
75
Praxis – International
–– Trägerwahl: Mit einer verstärkten Orientierung an Geschäftsprozessen ist es gleichfalls möglich, einzelne Bestandteile der Leistungserbringung (kleinste Prozessteile) herauszulösen, wodurch
eine flexiblere Wahl von ausführenden Verwaltungsorganisationen
möglich ist. Das verändert sowohl die Trägerwahl innerhalb der
Verwaltungsorganisation als auch Fragen der Auslagerung auf
nicht staatliche Träger. Öffentliche Leistungsnetzwerke auf der
Produktionsebene können in hohem Masse zu einer effizienteren
und effektiveren Leistungserbringung beitragen.
–– Leistungszugang: Auf IT-Basis kann der Zugang zu öffentlichen
Leistungen wesentlich verändert werden. Dabei kann der Zugang
nicht nur über ein Onlineportal, sondern über unterschiedliche
Formen der Bündelung von öffentlichen Leistungen in einem Front
Office (physisch, telefonisch oder elektronisch) nach bestimmten
Zielgruppen erfolgen.
–– Zusammenspiel von Politik und Verwaltung: Gesellschaftliche
Wirkungen eines politischen Programms bzw. eines Gesetzes
treten nur dann ein, wenn bereits bei der Politikkonzeption Implementationsfragen berücksichtigt werden. E-Government bzw.
der IT-Einsatz bietet zahlreiche Vollzugsoptionen, die schon bei
der Gesetzgebung miteinzubeziehen sind, wobei vor allem Prozessmodelle eine Rolle spielen. Eine solche Verbindung von Policy
Design und Implementation ist gerade bei E-Government erforderlich, weil auf diese Weise mögliche Wirkungen unterschied­
licher Vollzugsvarianten berücksichtigt werden können.
In den aufgezeigten Teilbereichen kann sich Staatlichkeit durch
den Einsatz von IT anders als bisher darstellen. In einem – pointiert
formuliert – E-transformierten Staat gibt es eine andere staatliche
Handlungsbreite und -tiefe. Wie weit diese reichen kann, zeigen die
folgenden Szenarien auf.
Szenarien: «E-transformierte Staatlichkeit»
Über die Szenariomethode lassen sich plausible, kohärente und
voneinander abgrenzbare mögliche Zukunftsbilder bzw. Zukünfte
(keine Prognosen!) entwickeln und zugleich Zukunftsräume systematisch erforschen (vgl. u.a. Kosow/Gaßner 2008, S. 6; Kahn/Wiener 1967; Lippold/Welters 1976). Eine solche Betrachtung ist für die
E-Government-Forschung besonders interessant, weil hierdurch
Möglichkeitsräume und damit zugleich Handlungsspielräume erschlossen werden. Insbesondere sogenannte Extremszenarien ermöglichen es, die Spannweite möglicher Zukünfte besonders deutlich zu machen und somit den grösstmöglichen Gestaltungs- und
auch Denkspielraum zu eröffnen (von Reibnitz 1991, S. 28).
Im Kontext veränderter Staatlichkeit dienen Szenarien dazu, das
bestehende Verständnis von Staatlichkeit über heutige Entwicklungen und Vorstellungen hinaus zu erfassen, zu systematisieren
und zu vertiefen. Szenarien sind dabei nicht willkürlich, vielmehr
werden sie anhand einer festgelegten Logik konstruiert (ein idealtypisches Phasenmodell bieten Kosow/Gaßner 2008, S. 19 ff.). Um
extreme Reaktionen des E-transformierten Staates aufzuzeigen,
sind extreme Umfeldsituationen, basierend auf wesentlichen
­gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Trends (Globalisierung,
Europäisierung, Individualisierung, demografischer Wandel), zu
konstruieren. Das Umfeld wird so gewählt, dass sich daraus extreme negative Externalitäten ergeben bzw. ein disruptives gesellschaftliches Umfeld entsteht. In diesem Umfeld ergeben sich veränderte Erwartungshaltungen und Anforderungen an die Funktion
und Rolle des Staates, die in einem E-transformierten Staat zu anderen Reaktionsmustern führt als bisher. Denkbare extreme Formen
E-transformierter Staatlichkeit (normativ negativ und normativ
positiv) sind im Folgenden beispielhaft dargestellt:
Szenario 1: «IT-Nachtwächterstaat»
Das Umfeld ist von wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in den EU-Mitgliedstaaten geprägt. Gemeinsame gesellschaftliche Grundwerte gehen verloren, was zur Entsolidarisierung führt
und das Konfliktpotenzial in der Gesellschaft erhöht – Proteste und
Ausschreitungen sind die Folge. Staatliche Behörden können weitgehend unkontrolliert über Mittel verfügen, um die öffentliche
Ordnung zu gewährleisten und um die Bürger vor sich selbst zu
schützen. Anstatt der Staat die Ursachen länderübergreifender
Probleme bekämpft und Politik und Verwaltung zum Wohle der
Allgemeinheit international zusammenarbeiten, stehen schnell
durchzuführende, sichtbare ordnungs- und sicherheitspolitische
Massnahmen im Mittelpunkt. Der Staat greift auf eine Vielzahl
unterschiedlicher Technologien zurück, mit denen das Verhalten
der gläsern gewordenen Bürger erfasst werden kann. Es entsteht
ein Polizeistaat neuer Couleur, bei dem massenhaft Profile von
Menschen erstellt werden. Dabei wird unter anderem auf die von
Internetnutzern bereitgestellten Informationen zurückgegriffen,
die mithilfe von Analysesoftware nach bestimmten Kriterien ausgewertet werden. Durch ein Verschneiden von Daten entstehen
ganz neue Informationen, die als Steuerungsinstrument eingesetzt
werden. Falls ein als gefährlich erachtetes Individualverhalten
auftritt, greift ein automatischer, anlassbezogener Sanktionsmechanismus. Grundrechte, wie die informationelle Selbstbestimmung, Gewissens- und Versammlungsfreiheit sowie das Brief- bzw.
Fernmeldegeheimnis, können damit nicht mehr wirksam durchgesetzt werden. Der Verhaltensspielraum der Bürger wird auf ITBasis reduziert, sodass ein nicht gesetzeskonformes Verhalten
kaum möglich ist.
Szenario 2: «Vorausschauender Staat»
Der Staat ist mit den Folgen einer globalen ökonomischen und
ökologischen Krise konfrontiert. Nicht nur die auf Wachstum und
fossilen Energieverbrauch ausgerichtete Weltwirtschaft, sondern
das System «Erde» steht vor dem Kollaps. Länderübergreifend steht
eine nachhaltige und ökologische Politikgestaltung auf der Agenda.
Internationale Organisationen und Staatenverbände erarbeiten
federführend Rahmenprogramme und Abkommen. Der Staat zeigt
sich kooperativ handelnd und folgt der Maxime, Ressourcen zu
sparen und Selbstgenügsamkeit zu fördern. Dabei werden eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben wahrgenommen, um ökologische und
soziale Ziele nachhaltig zu verfolgen. Um solche Massnahmenpakete zu planen und umzusetzen, greifen staatliche und nicht staatliche Akteure auf die Potenziale von IT zurück, damit öffentliche
Aufgaben zielgerechter wahrgenommen werden können: Monitoring-Systeme nutzen vorhandene Informationen und verknüpfen
diese miteinander; Auswertungsprogramme ermöglichen, Meinungen und Einstellungen der Bürger in den Politikzyklus einzubinden.
Modularisierte Leistungsnetzwerke, die von ressourcenbindenden
Territorialitätsaspekten unabhängig sind, ermöglichen einen europaweiten Bürokratieabbau und reduzieren Produktionskosten.
Damit reagieren die europäischen Mitgliedstaaten auf länderübergreifende, veränderte Problem- und Bedürfnislagen. Weiterhin
kommen sogenannte City-Dashboards zum Einsatz: Die Instrumententafeln visualisieren beispielsweise Kriminalitätsraten, Integrations- und Bildungsprobleme zusammen mit soziodemografischen
Informationen in räumlicher Darstellung. Daran können Programme und staatliche Leistungen anknüpfen und wirksamer erbracht
76
Praxis – International
werden. Auf diesem Wissen basieren Massnahmen einer guten
Regierungsführung.
Implikationen und weitere Reflexion
Diese zugegebenermassen abstrakten Vorstellungen von Staatlichkeit machen deutlich, dass es keineswegs nur eine Richtung der
Informatisierung gibt, sondern recht unterschiedliche Ausprägungen möglich sind. Potenzielle Wirkungen von heutigen IT-Entscheidungen und -Verwendungen können anhand der herausgearbeiteten Bereiche von Staatlichkeit besser eingeschätzt werden. Neue
Denkwelten werden geschaffen, die erkennen lassen, in welchen
Bereichen von Staatlichkeit überhaupt Veränderungen/Wirkungen
zu erwarten sind und wohin diese insgesamt führen können, wenn
IT unreflektiert eingesetzt wird. Was sich ebenfalls anhand der
Szenarien zeigt, ist, dass die Notwendigkeit besteht, öffentliches
Handeln sowie öffentliche Leistungsstrukturen krisentauglich und
resilient zu gestalten. Auf der Ebene des arbeitenden Staates (Vollzugsebene) bedarf es Mechanismen, die vor dem Hintergrund extremer Umfeldbedingungen standhalten und vor allem die normativ
positiven Szenarien ermöglichen. Insbesondere sind auf der Ebene
der Leistungserstellung Effektivität, Effizienz, Legitimation und
Stabilität sicherzustellen.
Für die Praxis sind solche Szenarien hilfreich, weil E-Government
nicht nur darauf abzielt, die Arbeitsebene zu verändern, sondern
weitreichendere Folgen hat und daher in einem strategischen Zusammenhang mit der Funktionsweise von Staat zu sehen ist. Nur
wenn die vielfältigen und komplexen Zusammenhänge zwischen
IT und Staatlichkeit/Organisation verstanden werden, ist eine
­Gestaltung möglich, die das Risiko unerwünschter Folgen- bzw.
­Nebenwirkungen abmildern. Gerade wenn mehrere, langfristige
E-Government-Projekte als Programm aufgelegt werden, ist bereits
vorab zu antizipieren, welche Bereiche von Staatlichkeit in welcher
Art und Tiefe betroffen sind und ob das überhaupt politisch erwünscht ist. Vielfach arbeiten in grossen Projekten «gut gemeinte»
Informatiker und verändern damit Staatlichkeit en passant allein
durch ihr Tun. Das liegt nicht an den Informatikern, sondern an den
Organisationsexperten, die denken, dass sie mit der Gestaltung von
Informationssystemen und Arbeitsumgebungen nichts zu tun hätten, nur weil IT darin vorkommt. Das Gegenteil ist der Fall: Damit
IT wunschgemäss wirken kann, sind gerade die nicht technischen
Anteile relevant. Gefragt sind neue Organisationsexperten, die etwas von IT verstehen und somit rechtzeitig Gegenmassnahmen
ergreifen können oder auf bestimmte Projekte gänzlich verzichten.
Die Überlegungen zur veränderten Staatlichkeit zeigen einmal
mehr, dass nicht zwangsläufig die Existenz bzw. der Einkauf neuer
IT-Lösungen zur Modernisierung beiträgt, sondern es auf deren
Verwendung im spezifischen organisatorischen Kontext ankommt.
Diese Erkenntnis ist zwar nicht neu, wird jedoch in der gelebten
Projektpraxis vielfach vernachlässigt. Entscheidend ist jedoch, dass
bei der Entwicklung von E-Government-Vorhaben frühzeitig verwaltungspolitische Implikationen mitgedacht und vorgezeichnet
werden. Die ermittelten Bereiche von veränderter Staatlichkeit und
die Erörterung möglicher Folgewirkungen dienen dazu als Orientierungsrahmen.
Die beispielhaft aufgezeigten Überlegungen zu veränderter Staatlichkeit sind zwar nicht für jede Kommunalverwaltung in umfassender Weise relevant, dennoch lässt sich die Szenariomethode auf
kommunale Fragestellungen herunterbrechen. Was bedeutet zu-
künftig kommunale Selbstverwaltung? Welche Art der Vernetzung
hat welche Folgen für die Identität der Bürger in der Gemeinde? Was
soll und kann Kommunalverwaltung leisten, und welche Institu­
tionen und Organisationsweisen sind konstruktiv zu hinterfragen
oder weiterzuentwickeln? Ein denkbares Szenario wäre beispielsweise, dass sich die Rolle der Kommunen – neben der Wahrnehmung
von Selbstverwaltungsaufgaben – auf die Distribution staatlicher
Leistungen beschränkt («Distributionskommune»). Im Bereich der
staatlichen Aufgaben bezieht sich die kommunale Organisations­
hoheit auf die Kombination von Prozess- und weiteren Infrastrukturbausteinen (Kompositionsfreiheit), die von staatlicher Ebene
bereitgestellt werden. Gleichfalls wäre es aber auch denkbar, im
Bereich der Auftragsverwaltung sämtliche Kompetenzen auf die
Gemeinden zu übertragen, welche dann nicht lokale Leistungen bei
diversen staatlichen und/oder kommunalen Shared-Service-Einheiten oder auch bei privaten Akteuren einkaufen («Einkaufskommune»).
Szenarien sind also nicht nur auf der oberen Ebene von veränderter Staatlichkeit sinnvoll, sondern auf allen Ebenen können
systematisch Potenziale und Gestaltungsmöglichkeiten erschlossen
werden. Zum Beispiel könnte man für den wichtigen Bereich der
planenden Verwaltung konkrete Szenarien auf der Anwendungsebene entwickeln. Wie sieht zukünftig mit IT Schul-, Bau- oder Stras­
senplanung aus? Welche konkreten Innovationen sind möglich?
Aus solchen Vollzugsszenarien, die besonders für die Praxis wichtig sind, lassen sich dann weitere strategische Aussagen treffen,
sodass eine systematische Verbindung zwischen E-Government
und staatlicher Modernisierung hergestellt wird. Insbesondere kann
jenseits aktueller Technikhypes eine längerfristige verwaltungspolitische Ausrichtung erreicht werden. Letztlich bilden die Überlegungen zur veränderten Staatlichkeit (auf Bundes-, Länder- und
kommunaler Ebene) eine Grundlage, um Politik und Führungskräfte der Verwaltung für das Thema zu interessieren, sodass sie die
strategische Bedeutung des Themas erkennen.
Quellen
––Kahn, H./Wiener, A. J. 1967: The Year 2000: A Framework for Speculation on the
Next Thirty-three Years, New York.
––Köhl, S./Lenk, K./Löbel, S./Schuppan, T./Viehstädt, A. K. 2014: Stein-Hardenberg 2.0. Architektur einer vernetzten Verwaltung mit E-Government, Berlin.
––Kosow, H./Gaßner, R. 2008: Methoden der Zukunfts- und Szenarioanalyse. Überblick, Bewertung und Auswahlkriterien, Werkstattbericht Nr. 103, IZT Berlin.
––Lippold H./Welters, K. 1976: Szenario-Technik. Werkstattheft Nr. 4 Zukunftsforschung, Institut für Zukunftsforschung, Berlin.
––Mietzner, D. 2009: Strategische Vorausschau und Szenarioanalysen: Methoden­
evaluation und neue Ansätze, Wiesbaden.
––Steinmüller, K. 1997: Grundlagen und Methoden der Zukunftsforschung. Szena­
rien, Delphi, Technikvorausschau, Werkstattbericht 21, Sekretariat für Zukunftsforschung, Gelsenkirchen.
––von Reibnitz, U. 1991: Szenario-Technik: Instrumente für die unternehmerische
und persönliche Erfolgsplanung, Wiesbaden.
77
Ausblick/Rückblick
Ausblick: E-Government-Themen im neuen
BFH-Zentrum Digitale Gesellschaft
Prof. Dr. Reinhard Riedl
Wissenschaftlicher Leiter
Fachbereich Wirtschaft
Berner Fachhochschule
[email protected]
Das BFH-Zentrum Digitale Gesellschaft
wird sich mit der Frage beschäft igen, wie
man durch Digitalisierung möglichst grossen Wert schafft. Das ist ein weites Feld. Es
beinhaltet sehr praktische Themen wie die
intelligente, saubere und sichere Implementierung von IT-Lösungen. Es beinhaltet
konzeptionell-konkrete Themen wie ein
gutes Design von IT-Lösungen für einen
gegebenen Anwendungskontext und konzeptionell-abstrakte Themen wie das Architekturmanagement von grossen IT-Systemen. Es beinhaltet weiter grundsätzliche
Themen der Rechtsinformatik, u.a. den
Schutz der Privatsphäre, und noch grundsätzlichere Fragen der Rechtspolitik, u.a.
wie eine faire Nutzung von Informationen
in unserer Gesellschaft sichergestellt werden kann. Und es beinhaltet nicht zuletzt
auch die philosophische Reflexion über das
Zusammenwirken von Wirtschaft , Staat,
Zivilgesellschaft und den einzelnen Menschen. All diese Perspektiven, die auf unterschiedlichen Abstraktionsebenen ange siedelt sind, sollten vernetzt werden, wenn
man durch Digitalisierung nachhaltig Wert
schaffen will.
Der multioptionale E-Government-Kosmos
Für uns bleibt dabei auch in Zukunft die E-Government-Frage
zentral, wie der «ideale» Staat der Zukunft ausschaut und wie wir
ihn in der Praxis realisieren können. Diese von Natur aus transdisziplinäre Frage muss in multidisziplinärer Zusammenarbeit untersucht werden. Denn die Digitalisierung verändert sowohl die Aufgaben der Verwaltung als auch die Möglichkeiten, die Verwaltung
effi zient und effektiv zu organisieren – und zwar auf so dramatische
Weise, dass man mit abgegrenzten monodisziplinären Lösungen
nicht weit kommt. Weil oft genug die Technologienut zungspraxis
die rechtstheoretische Ordnung der Dinge umstösst, arbeiten die
Disziplinen am besten auf Augenhöhe, was schwer genug ist. Auch
dann werden die mittel- bis langfristigen Zukunft sperspektiven
weiterhin multioptional unklar bleiben, da es extrem entgegengesetzte Trends gibt. So steht beispielsweise der Privatisierung von
Währungen, u.a. durch Bitcoin, die Ausweitung von staatlicher
Finanzkontrolle, u.a. durch den automatischen Informationsaustausch, gegenüber. Und in der Politik steht der Personalisierung
des Wahlkampfs mit Big Data (u.a. bereits in den USA) die Anonymisierung der Machtausübung durch Shitstorms im Internet (u.a.
im Fall ACTA) gegenüber. Dieser Situation können sich angewandt
Forschende nur stellen, in dem sie zwischen den Communities hin
und her gleiten, d.h., indem sie im multidisziplinären Wissenschaft skosmos schweben, neudeutsch «floaten».
Neue Herausforderungen für das «Digital Government»
Im Digitalisierungskontext von besonderem Interesse sind zwei
neue Herausforderungen für den Staat. Die eine betrifft die Schaffung einer öffentlichen Infrastruktur für die digitale Wirtschaft.
Nur wenn Unternehmen Zugang zu Informationen und digitalen
Vertrauens- und Rechendiensten zu vernünft igen Preisen erhalten,
funktioniert der Markt. Entscheidend ist, in welcher Qualität, zu
welchen Preisen und unter welchen Bedingungen die Ressourcen
bereitstehen. In Zukunft wird es zu einer Hauptaufgabe der Wirtschaftspolitik werden, Verfügbarkeit und Kundenselbstbestimmung
(u.a. ohne Lock-ins) dieser digitalen Infrastruktur zu garantieren.
Die andere Herausforderung kommt aus dem Bereich der Geopolitik. Das Versagen der europäischen Verwaltungen bei der Antizipation der Flüchtlingsströme erinnert an das Versagen der Geheimdienste bei der Antizipation von 9/11. Die Daten waren da, ihre
Interpretation zwar nicht zwingend, aber doch naheliegend, aber
niemand nutzte sie. In der Folge handelten die politischen Entscheidungsträger ohne Faktenkenntnis – und in Deutschland und
Österreich musste die Verwaltung innerhalb kürzester Zeit Aufgaben übernehmen, die es in dieser Dimension bisher nicht gegeben
hatte. Dies zeigt exemplarisch, wie in der immer kleiner werdenden
Welt die digitale Geopolitik zu einer Schlüsselaufgabe des Staats
wird.
Generalthema staatliche Datenstrategie
Mit beiden Herausforderungen eng verbunden ist die hoheitliche
Datenhaltung. Die Grenzen zwischen Verwaltung und Wirtschaft
lösen sich teilweise auf, was die Frage nach dem Datenteilen aufwirft. Hoheitliche Handlungsmöglichkeiten weichen Sachzwängen,
hinter denen nicht selten Informationsdefi zite des Staats stehen,
die auch eine sinnvolle strategische Zukunft splanung verunmöglichen. Gleichzeitig zwingt der Staat den Unternehmen immer mehr
Datensammlungen auf, um sie besser kontrollieren zu können. Und
ganz nebenbei wird das Verhältnis von Verwaltung, Parlamenten
und Souverän von einer meist disproportionalen Transparenz geprägt. Diese Verwerfungen manifestieren sich exemplarisch in der
Nichtexistenz staatlicher Datenstrategien, in deren Schatten sogar
die Übertragung quasi hoheitlicher Aufgaben an private Datenplattformen erfolgt (wie mit dem Löschungsauft rag an Google). Aber eine
Demokratie ohne Datenstrategie, das ist wie eine Fiktion mit Ablaufdatum. Deshalb wird eine vernünft ige Gestaltung der hoheitlichen Datenhaltung zu einem Generalthema des E-Governments
werden.
Digitale
Gesellschaft
BFH-Zentrum Digitale Gesellschaft
Eröffnung Mai / Juni 2016
2 Methodenschwerpunkte:
– Nachhaltige Lösungsentwicklung
– Angewandte Datenwissenschaft
2 Themenschwerpunkte:
– Identität und Privatsphäre
– Cybersecurity und IT-Forensik
2 Anwendungsschwerpunkte:
– Gebäude und Städte
– E-Health und Gesundheitswesen der Zukunft
bfh.ch/bfh-zentren
‣ Wirtschaft
79
Ausblick/Rückblick
Danksagung
Wir bedanken uns herzlich bei der Leserschaft, allen Personen, die sich für ein Interview zur Verfügung
­gestellt haben und den Autoren und Autorinnen für Ihre Beiträge. Wir hoffen, dass Sie uns bei der geplanten
online Ausgabe treu bleiben.
Bitte berücksichtigen Sie, dass aufgrund zum Teil fehlender Informationen auf akademische Titel verzichtet wird.
Interviews 2001–2016
Stefan Arn, Präsident von ICTswitzerland (Ausgabe 1/08)
Barbara Balba Weber, Expertin in künstlerischer Musikvermittlung
(Ausgabe 2/15)
Peter Baumann, Marketingspezialist und ehemaliger Gemeindepräsident von Trimstein (Ausgabe 2/15)
Wolfgang Both, Michael Grüebler, Brigitte Lutz, Querschnittinterview (Ausgabe 2/14)
Frans de Bruïne, Europäische Kommission, Direktor, IKT für gesellschaftliche Herausforderungen, Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien (Ausgabe 2/07)
Reto Bernhard, künstlerischer Leiter des Improvisationstheaters
Improphil (Ausgabe 2/10)
Thomas Bigliel, Geschäftsführer Politnetz (Ausgabe 2/13)
Gabi Burgstaller, Landeshauptfrau Bundesland Salzburg
(Ausgabe 1/12)
Martin Bürki, Managing Director Ericsson Schweiz AG (Ausgabe 1/13
Fulvio Caccia, Präsident des Leitungsausschusses Technology Assessment (TA Swiss)(Ausgabe 1/13)
Corina Casanova, Bundeskanzlerin (Ausgabe 2/09)
Vinton G. Cerf, VP and Chief Internet Evangelist, Google; President
of the ACM (Ausgabe 2/13)
Graziella Contratto, Dirigentin (Ausgabe 2/13)
Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamtes für Kommunikation
(BAKOM) (Ausgabe 2/10)
Claudio Feser, Direktor McKinsey & Company, Schweiz
(Ausgabe 2/13)
Peter Fischer, heute Leiter Informatikstrategieorgan des Bundes
(Ausgabe 2/07), Ausgabe (2/10), Ausgabe (1/15)
Peter Fischer, Leiter Informatikstrategieorgan des Bundes und Jürg
Römer, Fachbereichsleiter Wirtschaft BFH
Peter Fischer, Reinhard Posch, Cornelia Rogall-Grothe,
Querschnitt­interview mit den drei nationalen CIO im Raum D-ACH (Ausgabe 2/12)
Peter Fischer, Sven Lässer, Reinhard Posch, Querschnittinterview
(Ausgabe 1/13)
Ulrich Freise, Johann Mittheisz, Andreas Németh, E-Government-Spezialisten aus Wien, Berlin und Zürich (Ausgabe 1/12)
Urs Fischer, Leiter Digital Trust Services bei der Schweizerischen
Post und CEO SwissSign (Ausgabe 1/14)
Peppino Giarritta, Leiter der Stabsstelle E-Government des Kantons
Zürich, Michael Keller, Leiter E-Government der Stadt Zürich (Ausgabe 1/16)
André Golliez, Präsident des Vereins opendata.ch (Ausgabe 1/15)
Edith Graf-Litscher, Hans Grunder, Antonio Hodgers, Kathy Riklin,
Denis Simonet, E-Government aus Sicht der Parteien (Ausgabe 2/11)
Daniel Gruber, Chef der Zentralen Dienste des Bundesamtes für
Justiz (Ausgabe 2/14)
Michael Haefliger, Präsident des Lucerne Festival (Ausgabe 2/12)
Ernst Hafen, Professor am Institut für Molekulare Systembiologie
und ehemaliger Präsident der ETH Zürich (Ausgabe 2/14)
Lorenz Hess, Gemeindepräsident von Stettlen, BDP-Nationalrat
(Ausgabe 1/12)
Markus Hinterhäuser, Konzertchef der Salzburger Festspiele
(Ausgabe 1/10)
Horst Hörtner, Medienkünstler und Forscher (Ausgabe 2/14)
Lycien Jantos, Leiter eBusiness Solutions bei Schweiz Tourismus
(Ausgabe 2/12)
Siim Kallas, Vice-President of the European Commission (Ausgabe 2/08)
Beat Kappeler, Wirtschaftskolumnist (Ausgabe 2/09)
Helga Rabl-Stadler, Präsidentin der Salzburger Festspiele
(Ausgabe 1/15)
Seang-Tae Kim, professor at the Graduate School of Governance at
the Sungkyunkwan University in Seoul (Ausgabe 2/14)
Fredy Knie junior, artistischer Direktor des Schweizer National-Circus Knie (Ausgabe 1/11)
Patricia Kopatchinskaja, Geigerin (Ausgabe 1/16)
Franz Kummer, Mitinhaber der Firma Weblaw AG in Bern, Erich
Schweighofer, Leiter der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik am Juridicum der Universität Wien (Ausgabe 1/16)
Martin Kuppinger, Analyst von KuppingerCole (Ausgabe 1/14)
Elmar Ledergerber, Stadtpräsident von Zürich (Ausgabe 1/08)
Klaus Lenk, Professor für Verwaltungswissenschaft an der Universität Oldenburg (Ausgabe 2/15)
Frank Leyman, Manager Fedict, Belgium (Ausgabe 1/14)
Christian Levrat, Nationalrat (Ausgabe 2/10)
Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (Ausgabe 2/08)
Eric Jakob, Leiter Standortförderung, Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) (Ausgabe 1/13)
Corine Mauch, Stadtpräsidentin von Zürich (Ausgabe 1/12)
Ueli Maurer, Bundesrat (Ausgabe 1/16)
Christian Mühlethaler, Stadtschreiber der Stadt Bülach (Ausgabe 1/10)
Willy Müller, Projektleiter IKT-Architektur beim Informatikstrategieorgan Bund (ISB) (Ausgabe 2/11)
Thomas Myrach, Direktor der Abteilung Information Management
und Professor am Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität
Bern, Andreas Spichiger, Leiter des E-Government-Instituts der
Berner Fachhochschule (Ausgabe 1/16)
Ruedi Noser, Nationalrat und Unternehmer (Ausgabe 1/10)
Roger Nydegger, Darsteller, Regisseur und Theaterpädagoge
(Ausgabe 1/14)
Matteo Oleggini, Gemeinderat von Monteceneri (Ausgabe 2/11)
Jeanine Osborne, Schweizer Künstlerin (Ausgabe 1/13)
Reinhard Posch, Chief Information Officer des Bundes (Ausgabe 1/14)
Bernhard Pulver, Regierungsrat des Kantons Bern (Ausgabe 2/13)
Viviane Reding, EU Commissioner for Information Society and Media (Ausgabe 1/08)
Marius Redli, Direktor Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT (Ausgabe 2/08)
André Richard, Komponist, Dirigent und Klangregisseur
(Ausgabe 1/12)
80
Ausblick/Rückblick
Natalie Rickli, Nationalrätin (Ausgabe 1/11)
Christian Rupp, Sprecher der Plattform «Digitales Österreich» im
Bundeskanzleramt (Ausgabe 2/15)
Urs Schaeppi, Leiter Grossunternehmen und Mitglied der Konzernleitung Swisscom (Schweiz) AG (Ausgabe 2/08)
Peter Schmutz, Direktor Bedag Informatik AG (Ausgabe 1/09)
Salome Schneebeli, Tänzerin, Performerin und Choreografin
(Ausgabe 2/11)
Johann N. Schneider-Ammann, Bundesrat (Ausgabe 2/11)
Erich Schweighofer, Rechtsinformatikspezialist und Universitätsprofessor (Ausgabe 1/11)
Renzo Simoni, Vorsitzender der Geschäftsleitung AlpTransit Gotthard AG (Ausgabe 1/11)
Marcel Schwerzmann, Präsident der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) und Vorsteher des Finanzdepartementes des Kantons Luzern (Ausgabe 2/09)
Rudolf K. Spiess, Abteilungsleiter Informatik und Logistik der Stadt
Biel (Ausgabe 2/09)
Hans Stöckli, Nationalrat und Stadtpräsident von Biel-Bienne (Ausgabe 2/07)
Martin Sturzenegger, Direktor von Zürich Tourismus (Ausgabe 2/15)
Roland Traunmüller, österreichischer Informatiker (Ausgabe 2/12)
Alexander Tschäppät, Berner Stadtpräsident (Ausgabe 1/07)
Christian Weber, Leiter E-Government für KMU beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Ausgabe 1/09), (Ausgabe 1/11)
Eveline Widmer-Schlumpf, Bundespräsidentin (Ausgabe 2/12)
Arthur Winter, Leiter der Sektion für Informationstechnologie im
österreichischen Bundesministerium für Finanzen (Ausgabe 1/08)
Ernst Wohlwend, Stadtpräsident von Winterthur (Ausgabe 2/08)
Autoren und Autorinnen 2001–2016
A
Cristian Abella Mendez (Ausgabe 2/11)
Arno Abler (Ausgabe 2/11)
Gerd-Rainer Absch (Ausgabe 2/06)
Timur Acemoglu (Ausgaben 2/14,1/15)
Walter Achermann (Ausgabe 1/12)
Stefan Ackermann (Ausgabe 1/14)
Stefan Agosti (Ausgabe 2/14)
Thomas Alabor (Ausgabe 2/06)
Lars Algermissen (Ausgabe 1/04)
Peter Andres (Ausgabe 1/14)
Dirk Arendt (Ausgabe 1/11)
Stephan Arnold (Ausgabe 1/12)
B
Lars Baacke (Ausgabe 2/07, 1/11)
Hans-Joachim Baatz (Ausgabe 1/09)
Kurt Bader (Ausgabe 2/08)
Laurent Bagnoud (Ausgabe 1/10)
Christoph Balimann (Ausgabe 2/04)
Roland Baumberger (Ausgabe 2/03)
Petra Baumberger (Ausgabe 2/02)
Peter Baumberger (Ausgabe 1/12)
Martin Baumgartner (Ausgaben 1/13, 1/15, 1/16)
Peter Baumann (Ausgabe 1/12)
Christian Bazzigher (Ausgabe 1/04)
Jörg Becker (Ausgabe 1/04)
Jan P. Beekman (Ausgabe 1/10)
Christoph Beer (Ausgabe 1/13)
Hermann Behrens (Ausgabe 2/04)
Ronny Bernold (Ausgaben 2/09 bis 1/14)
Daniela Berger (Ausgabe 1/09)
Klemens Berger (Ausgabe 2/11)
Thomas Berger (Ausgabe von 1/06 bis 1/09)
Stefanie Binswanger (Ausgabe 2/04, 1/06, 2/06)
Andres Birrer (Ausgabe 2/06)
Christoph Bisel (Ausgabe 1/10)
Adrian Blöchlinger (Ausgaben 2/07 bis 2/14)
Christian Bock (Ausgaben 2/01, 1/04, 1/05)
Urs Bolz (Ausgabe 1/12)
Hans Born (Ausgabe 1/05)
Wolfgang Both (Ausgabe 1/12)
Detlev Bouda (Ausgabe 1/11)
Heinz Brändli (Ausgabe 1/06)
Patrick Brändli (Ausgabe 2/12)
Daniel Brandt (Ausgabe 2/14)
Tilman Braun (Ausgabe 1/10)
Peter Breidenbach (Ausgabe 1/13)
Michael Breidung (Ausgabe 1/13)
Pius Breu (Ausgabe 2/08)
Olivier Brian (Ausgabe 1/16)
Heide Brücher (Ausgaben 1/02 bis 1/06)
Martin Brüggemeier (Ausgaben 1/10, 1/13)
Jérôme Brugger (Ausgaben 1/13 bis 1/15)
Matthias Brüllmann (Ausgaben 2/11, 1/15)
Christian Brunner (Ausgabe 2/13)
Christoph Brütsch (Ausgabe 2/12)
Julia Büchel (Ausgabe 1/10)
Bruno Bucher (Ausgabe 2/12)
Conrad Bühler (Ausgabe 2/08)
Alain Buogo (Ausgabe 2/11)
Urs Bürge (Ausgabe 2/10)
Christian Burkhalter (Ausgaben 2/03, 1/04)
Marco Bürli (Ausgaben 2/12, 1/14)
Rolf Busch (Ausgaben 2/07, 1/15)
Jules Busslinger (Ausgabe 1/05)
C
Melchior Caduff (Ausgabe 1/11)
Muryel Calmet (Ausgabe 2/14)
Silvano Castioni (Ausgabe 1/09)
André Celio (Ausgabe 1/12)
Charles Christinat (Ausgabe 2/06)
Isabelle Clerc (Ausgabe 2/12)
Alexandra Collm (Ausgaben 1/08, 2/14, 2/15)
Alexander Colombi (Ausgaben 2/09, 2/13, 2/14)
François Comment (Ausgabe 2/02)
D
Martin Dahinden (Ausgabe 1/08)
Walter Dettling (Ausgabe 2/01)
Jean-Jacques Didisheim (Ausgaben 1/07, 1/08, 2/09)
Hans Dijkgraaf (Ausgabe 1/07)
Sam Disston (Ausgabe 2/11)
Gunter Dobratz (Ausgabe 1/12)
Christian Dolf (Ausgaben 1/04, 1/09, 2/13)
Christof Dornbierer (Ausgaben 2/10, 1/11)
Miriam Dubi (Ausgabe 2/06)
Angelina Dungga (Ausgabe 1/16)
81
Ausblick/Rückblick
Eric Dubuis (Ausgaben 2/10, 1/13)
Nathalie Duplain Michel (Ausgabe 2/11)
Walter Duss (Ausgabe 2/09, 2/11, 1/12)
E
Andrea Eckerle (Ausgabe 1/12)
Marco Eichelberg (Ausgabe 2/10)
Guido Eicher (Ausgaben 2/10, 2/13)
Simone Eigenmann (Ausgabe 1/05)
Wolfgang Eixelsberger (Ausgabe 1/12)
Lars Erdmann (Ausgaben 1/04, 2/12, 1/16)
Jean-René Eudes (Ausgabe 1/13)
Kilian Eyholzer (Ausgabe 1/04)
F
Anna Faoro (Ausgaben 2/13 bis 1/16)
Lukas Fässler (Ausgabe 1/10)
Thomas Fehlmann (Ausgabe 2/04)
Dominic Feichtner (Ausgabe 1/12)
Walter Felchlin (Ausgabe 2/06)
Martin Feller (Ausgabe 1/05)
Peter F. Fellinger (Ausgabe 2/07)
Barbara Ferrari Travelletti (Ausgabe 2/11)
Christoph Fiechter (Ausgabe 2/06)
Hans Fischer (Ausgabe 2/06)
Markus Fischer (Ausgaben 2/08 bis 2/14)
Markus Fischer (Ausgaben 2/09 bis 2/13)
Peter Fischer (Ausgabe 1/09)
Stefanie Fischer-Dieskau (Ausgabe 1/10)
Thomas Fischer (Ausgabe 2/04)
Thomas M. Fischer (Ausgabe 1/06)
Stephan Fischli (Ausgabe 2/10)
René Fitterer (Ausgabe 2/07)
Karl Flieder (Ausgabe 1/11)
Andreas Forrer (Ausgabe 1/15)
Bärbel Förster (Ausgabe 1/10)
Tobias Friedl (Ausgabe 1/12)
Andreas Frieg (Ausgaben 1/06, 1/07)
Roberto Fröhlich (Ausgabe 1/13)
Bruno Frutiger (Ausgabe 2/13)
Daniel Fuchs (Ausgabe 1/12)
Michael Fux et.al. (Ausgabe 1/06)
G
Alain Gaschen (Ausgabe 1/08)
Hannes Gassert (Ausgabe 2/11)
Angela Gastl (Ausgabe 2/10)
Dimitri Gebhard (Ausgabe 1/16)
Thomas Gees (Ausgaben 1/14, 2/14)
Viktor Geiger (Ausgaben 2/14)
Anton Geist (Ausgabe 2/13)
Daniel Gerber (Ausgabe 1/07)
Urs Gerber (Ausgabe 1/10)
Urs Germann (Ausgabe 2/01)
Anja Gerzner (Ausgaben 2/14 bis 1/16)
Georg Geyer (Ausgabe 1/16)
Peppino Giarritta (Ausgabe 2/13)
Michael Gisler (Ausgaben 1/01, 2/01, 1/02)
Olivier Glassey (Ausgaben 2/09, 2/10, 2/14)
Balthasar Glättli (Ausgaben 2/12, 1/15)
Christian Gnägi (Ausgabe 1/13)
Matthias Göckel (Ausgabe 2/03)
André Golliez (Ausgabe 2/11 bis 1/16)
Patrick Graber (Ausgabe 1/13)
Franz Grandits (Ausgaben 1/15, 2/15)
Marco Greiner (Ausgabe 2/11)
Elke Grossenbacher (Ausgabe 2/11)
Isabelle Grünig (Ausgabe 1/10)
Camillus Guhl (Ausgabe 1/04)
Rudolf Gunz (Ausgabe 2/10)
Matthias Günter (Ausgabe 1/01, 1/11, 2/12)
Rolf Günter (Ausgabe 1/11)
Andrea Gurtner (Ausgabe 1/12)
Urs Gygax (Ausgabe 2/01)
H
Peter Haber (Ausgabe 2/11)
Benno Häfliger (Ausgaben 2/11, 1/12)
Stephan Haller (Ausgabe 1/16)
Sami Hamida (Ausgaben 1/06, 2/07, 1/08)
Andreas Hänecke (Ausgabe 2/01)
Hans Häni (Ausgaben 2/10 bis 1/14)
Rolf Hänni (Ausgabe 2/10)
Anja Harder (Ausgabe 1/14)
Fabia Hartwagner (Ausgabe 1/14)
Gerhard Hassenstein (Ausgabe 1/14)
Guido Hauller (Ausgabe 1/10)
Paul Haus (Ausgabe 1/13)
Armin Haymoz (Ausgabe 1/15)
Ines Heer (Ausgaben 2/10, 2/14)
Esther Hefti (Ausgabe 1/16)
Ulrich Heiniger (Ausgabe 2/08)
Frank Helmer (Ausgabe 1/08)
Robert Hensler (Ausgabe 2/02)
Oscar Javier Hernandez (Ausgabe 1/14)
Thomas Hesse (Ausgabe 1/06)
Markus Hinnen (Ausgabe 1/04)
Helene Hirsbrunner (Ausgabe 2/15)
Johann Höchtl (Ausgabe 2/13)
Daniel Hodel (Ausgabe 2/15)
Christian Peter Hoffmann (Ausgabe 2/13)
Enno Hoffmann (Ausgabe 1/11)
Urs Paul Holenstein (Ausgabe 2/06)
Hans Peter Homberger (Ausgabe 2/10)
Paul Horrisberger (Ausgabe 1/03)
Walter Hötzendorfer (Ausgaben 2/13, 1/14)
Ralitsa Hristova (Ausgabe 1/08)
Amr Huber (Ausgabe 2/07)
Andreas Huber (Ausgaben 2/13, 1/14)
Kaspar Huber (Ausgabe 2/03)
Andreas Hugi (Ausgabe 1/12)
Detlef Hühnlein (Ausgaben 1/10, 1/14)
Michel Huissoud (Ausgabe 1/11)
Sirko Hunnius (Ausgabe 1/16)
Jan Huntgeburth (Ausgabe 2/09)
Alexander Hunziker (Ausgabe 2/10, 2/12)
Beat Husi (Ausgabe 2/04)
I
Christian Ihle (Ausgabe 2/07)
Markus Itin (Ausgabe 2/10)
Beniamino Izzo (Ausgabe 1/05)
82
Ausblick/Rückblick
J
Roland Jabkowski (Ausgabe 2/08)
Robert P. Jaki (Ausgabe 2/08)
Beat Jakob (Ausgabe 1/02)
Heidi Jann (Ausgabe 1/02)
Till Janner (Ausgabe 1/08)
Iven Jainta (Ausgabe 1/10)
Thomas Jarchow (Ausgaben 1/08 bis 1/09)
Stephan Järmann (Ausgabe 2/06)
Carsten Jeblick (Ausgabe 1/13)
Rolf Jufer (Ausgabe 1/10)
K
Ronny P. Kamber (Ausgabe 2/08/
Alexander Kämpfer-Maurer (Ausgabe 1/03, 2/12)
Daniel Kappeler (Ausgabe 1/16)
Michael Kaschewsky (Ausgabe 1/09, 1/10)
Daniel Keller (Ausgabe 2/12)
Michael Keller (Ausgaben 2/03, 2/14)
Sandra Keller (Ausgabe 1/12)
Andreas Kellerhals (Ausgaben 2/09 bis 1/16)
Somnuk Keretho (Ausgabe 1/15)
Janine Kern (Ausgabe 1/13)
Annette Kielholz (Ausgabe 1/12)
Andreas Kirstein (Ausgabe 2/10)
Paul Klarenberg (Ausgabe 2/02)
Eduard Klein (Ausgaben 2/14, 1/16)
Olaf Klein (Ausgabe 2/10)
Stephan Klein (Ausgabe 2/02)
Christian Kleitsch (Ausgabe 1/14)
Jens Klessmann (Ausgabe 2/11, 1/12)
Silvia Knittl (Ausgabe 1/15)
Christoph Knöpfel (Ausgabe 2/06)
Nicolas Knotzer (Ausgabe 1/14)
Bruno Koch (Ausgabe 2/06)
Giordano Koch (Ausgabe 2/13)
Oliver Koch (Ausgabe 2/07)
Thomas Koch (Ausgabe 1/11)
Thomas Kocher (Ausgabe 2/02)
Martin Koci (Ausgabe 1/03)
Stefanie Köhl (Ausgaben 2/13 bis 1/16)
Roman Kohler (Ausgabe 2/11)
Oliver Koller (Ausgabe 2/13)
Ulrike Korte (Ausgabe 1/10)
Turabi Köse (Ausgabe 1/09)
Sandra Köstler (Ausgabe 1/13)
Peter Koval (Ausgaben von 1/08 bis 1/11)
Bernhard Krabina (Ausgabe 2/11)
Christoph Krammer (Ausgabe 2/07)
Hans-Jorg Krammer (Ausgabe 1/09)
Andreas Krauchthaler (Ausgabe 2/15)
E. Ulrich Kriegel (Ausgabe 1/08)
Peter Krolle (Ausgabe 2/08)
Andrea Kubath (Ausgabe 1/10)
Herbert Kubicek (Ausgaben 2/02, 1/11)
Charlotte Kugler (Ausgaben 2/09 bis 2/12)
Roland Kull (Ausgabe 2/14)
Patrick Kummer (Ausgabe 2/10)
André Kunz (Ausgabe 1/15)
Roger Künzli (Ausgaben 2/09 bis 1/15)
Andreas Kühn (Ausgaben 1/07 bis 1/14)
Raphael Kunis (Ausgabe 1/08)
L
David Lance (Ausgabe 1/02)
Kurt Lanz (Ausgabe 1/13)
Annett Laube-Rosenpflanzer (Ausgaben 1/11, 1/14)
Erich Laube (Ausgabe 2/14)
Markus Lauber (Ausgabe 2/10)
Christian Laux (Ausgaben 2/11, 2/14)
Geoffroy Laviolette (Ausgabe 1/06)
Ernst Lebsanft (Ausgabe 2/06)
Roland Ledinger (Ausgabe 1/04)
Gert Lefèvre (Ausgabe 1/16)
Rudolf Legat (Ausgabe 1/09)
Jürg Lehni (Ausgaben 2/08 bis 1/16)
Christine Leitner (Ausgabe 1/07)
Marita Lempen (Ausgaben 2/11 bis 2/13)
Klaus Lenk (Ausgaben 1/02, 1/09, 1/10)
Bogdan Lent (Ausgabe 1/15)
Norman Leuenberger (Ausgabe 1/14)
Siwan Levy (Ausgabe 2/02)
Daniel Liebhart (Ausgaben 2/08, 2/09, 1/10)
Michael Liebi (Ausgabe 1/14)
Jürg Lindenmann (Ausgabe 2/08)
Rolf Lindenmann (Ausgabe 1/13)
Mirjam Loacker (Ausgabe 2/06)
Stephan Löbel (Ausgabe 1/15)
Mathias Lörtscher (Ausgabe 1/08)
Marco Loprete (Ausgabe 2/07)
Claudia A. Louis (Ausgabe 2/12)
Juan Pablo Lovato (Ausgabe 2/14)
Dagmar Lück-Schneider (Ausgabe 1/09)
Mario Luef (Ausgabe 1/09)
Marcel Luginbühl (Ausgabe 1/08)
Jürg Lüthy (Ausgaben 2/14, 2/15)
Brigitte Lutz (Ausgabe 2/14)
M
Jérôme Magnin (Ausgabe 2/10)
Josef Makolm (Ausgaben von 1/07 bis 2/09)
Patric Märki (Ausgabe 1/15)
Daniel Markwalder (Ausgaben 1/10, 1/11)
Phillip Martin (Ausgabe 1/16)
Werner Mattes (Ausgabe 2/04)
Katharina Matzke (Ausgabe 2/15)
Johannes Mayer (Ausgabe 1/09)
Daniel Medimorec (Ausgabe 2/11)
Markus Meewes (Ausgabe 1/01)
Michèle Mégroz (Ausgaben 2/09, 2/13, 2/14)
Martin Meier (Ausgabe 2/13)
Joel Meir (Ausgabe 1/01, 2/03, 1/05)
Thomas Meister (Ausgabe 1/13)
Ernst Menet (Ausgaben 2/13 bis 1/15)
Igor Metz (Ausgaben 1/08 bis 2/14)
Klaus Meyer (Ausgabe 1/13)
Thomas Meyer (Ausgabe 2/06)
Claude Michel (Ausgabe 2/11)
Markus Ming (Ausgabe 2/06)
Lars Minth (Ausgabe 1/14)
Johann Mittheisz (Ausgabe 1/12)
Werner Möckli (Ausgabe 2/12)
83
Ausblick/Rückblick
Reto Moosmann (Ausgabe 2/03)
Enrico Moresi (Ausgabe 2/14)
Denis Mourel (Ausgabe 1/13)
Cédric Moullet (Ausgabe 2/11)
Hélène Mourgue d’Algue (Ausgaben 2/10, 2/13)
Christopher H. Müller (Ausgabe 1/06)
Esther Müller (Ausgabe 1/04)
Willy Müller (Ausgaben 1/04 bis 2/13)
Rudolf Mumenthaler (Ausgabe 2/11)
Herbert Münst (Ausgabe 1/13)
Hanna Muralt Müller (Ausgabe 2/06)
Philipp Murer (Ausgabe 1/12)
Phillip Murkowsky (Ausgabe 2/15)
Thomas Myrach (Ausgaben 1/13)
N
Alessia Neuroni (Ausgabe von 2/06 bis 1/16)
Peter Niederberger (Ausgabe 1/13)
Björn Niehaves (Ausgabe 1/04)
Andreas Ninck (Ausgabe 2/15)
Grégoire Njacheun-Njanzou (Ausgabe 1/16)
Alexandre Nobs (Ausgabe 1/08)
Ruedi Noser (Ausgabe 1/06)
Nicolina Novara (Ausgabe 2/14)
O
David Oesch (Ausgaben 1/13, 2/15)
Krystyna W. Ohnesorge (Ausgabe 1/10)
Mirta Olgiati (Ausgabe 1/10)
Roger Oppliger (Ausgabe 1/09)
Alexander Ott (Ausgabe 1/03)
Manuel Ott (Ausgabe 2/09)
Markus Ott (Ausgabe 2/01)
Ralf Ott (Ausgabe 2/04)
Martin Otzenberger (Ausgabe 2/14)
P
Peter Parycek (Ausgaben 2/11, 2/13)
Thierry Perroud (Ausgabe 2/10)
Andreas Petralia (Ausgabe 1/11)
Julian Petrin (Ausgabe 2/12)
Marlies Pfister (Ausgaben 1/12, 1/13, 2/15)
Roman Pfister (Ausgabe 2/15)
Peter Pfläging (Ausgabe 2/11)
Michael Pfleghart (Ausgaben 2/04, 1/06)
Jens Piesbergen (Ausgabe 2/14)
Claudia Pletscher (Ausgabe 1/16)
Wolfgang Polasek (Ausgabe 2/07)
Günter Popp (Ausgabe 2/08)
Jürg Porro (Ausgabe 1/10)
Michael Prade (Ausgabe 1/16)
Eva Prader (Ausgabe 1/02)
Christian Probst (Ausgabe 2/14)
Isabella Proeller (Ausgabe 1/05)
Kurt Promberger (Ausgabe 2/07)
Christoph Protz (Ausgabe 1/10)
Patrick Püntener (Ausgabe 1/11)
R
Maximilian Rapp (Ausgabe 2/13)
Marcel Raymann (Ausgabe 2/09)
Marius Redli (Ausgabe 1/05, 2/10, 1/11)
Hans Regez (Ausgabe 1/05)
Ulrich Reimer (Ausgabe 1/08)
Fabian Reinhard (Ausgabe 1/15)
Doris Reisinger (Ausgabe 1/08)
Thomas Reitze (Ausgabe 1/03)
Peter Remmele (Ausgabe 1/03)
René Renk (Ausgabe 1/15)
Urs Richle (Ausgabe 1/10)
Axel Richrath (Ausgabe 1/08)
Michael Richter (Ausgabe 1/08)
Reinhard Riedl (Ausgaben von 1/02 bis 1/16)
Kathy Riklin (Ausgabe 1/06)
Christoph Rindlisbacher (Ausgabe 2/03)
Roland Ritsch (Ausgabe 1/08)
Hans Rohner (Ausgabe 1/04)
Peter Rohner (Ausgabe 2/07)
Sebastian Rohr (Ausgabe 1/14)
Jürg Römer (Ausgaben von 1/06 bis 1/16)
Claudia Rosenbleck (Ausgabe 2/14)
Bernhard Rösli (Ausgabe 2/12)
Gian Rossetti (Ausgabe 2/14)
Marius Roth (Ausgabe 2/03)
Stephan Röthlisberger (Ausgaben 2/08 bis 1/13)
Fedor Ruckenbrod (Ausgabe 2/14)
Michael Ruhe (Ausgabe 2/04)
Gudula Rünger (Ausgabe 1/08)
Hans Ruosch (Ausgabe 1/14)
Walter Ruprecht (Ausgabe 1/06)
Christian Rupp (Ausgabe 1/07)
S
Michael Salzmann (Ausgaben 2/03, 1/04)
Alain Sandoz (Ausgaben 1/08 bis 2/12)
Didier Sangiorgio (Ausgabe 1/02)
Stephanie Santoso (Ausgabe 1/12)
Marc Schaffroth (Ausgabe von 2/01 bis 2/13)
Sven Sauer (Ausgabe 1/10)
Urs Sauter (Ausgaben 1/12, 2/14)
Bruno Schaible (Ausgabe 1/07)
Christoph Schaller (Ausgabe 2/14)
Thomas Schärli (Ausgaben 2/12, 1/16)
Kuno Schedler (Ausgabe 2/14)
Jürg Scheidegger (Ausgabe 2/01)
Hans-Jörg Scheitlin (Ausgabe 1/14)
Günther Schefbeck (Ausgaben 2/12, 2/13)
Raphael Scherrer (Ausgaben von 1/07 bis 2/08)
Adrian Schmid (Ausgabe 2/08)
Daniel Schmid (Ausgabe 2/07)
Marcel Schmid (Ausgabe 2/13)
Othmar Schmid (Ausgabe 1/06)
Sven Schnägelberger (Ausgabe 2/12)
Reto Schneider (Ausgabe 1/12, 2/12)
Stefan Schneider (Ausgabe 1/09)
Wolfgang Schneider (Ausgabe 2/14)
Thomas Schild (Ausgabe 1/08)
Alexander Schöne (Ausgaben 1/14, 2/15)
Marc Schönholzer (Ausgaben 1/07, 2/07)
Beat Schöni (Ausgabe 1/03)
Christoph Schroth (Ausgabe 1/08)
Pascal Schucker (Ausgabe 1/14)
84
Ausblick/Rückblick
Veronika Schuler (Ausgabe 2/07)
Sirko Schulz (Ausgabe 1/10)
Harald Schumacher (Ausgaben 2/09, 1/10, 2/10)
Tino Schuppan (Ausgabe von 2/08 bis 1/16)
Erich Schweighofer (Ausgabe 1/14)
Gisela Schwellach (Ausgabe 2/02)
Daniel Schweizer (Ausgabe 2/11)
Richard Schweizer (Ausgabe 2/06)
Richard Sellner (Ausgabe 2/07)
Thomas Selzam (Ausgabe 2/13)
Johann Siegl (Ausgabe 2/07)
Beat Siegrist (Ausgabe 2/06)
Andreas Signer (Ausgabe 1/04)
Ino Maria Simitsek (Ausgabe 1/10)
Philip Sommer (Ausgabe 2/07)
Susanne Sorg-Keller (Ausgabe 2/11)
Dieter Spahni (Ausgaben 1/01, 2/01, 2/03)
Andreas Spichiger (Ausgabe 2/09 bis 2/15)
Rudolf K. Spiess (Ausgabe 1/10 bis 2/13)
Philipp Spinnler (Ausgabe 1/14)
Hans Rudolf Sprenger (Ausgabe 1/12, 1/13)
Tom Sprenger (Ausgabe 1/14)
Heike Stach (Ausgabe 2/09)
Ernst Stalder (Ausgabe 1/06)
Urs Stalder (Ausgabe 1/13)
Peter Staub (Ausgabe 2/10)
Petra Steffens (Ausgaben 1/13, 1/16)
Beat Steiner (Ausgabe 1/10)
Kurt Steiner (Ausgabe 1/13)
Oliver Steiner (Ausgabe 2/13)
Martin Steinmann (Ausgabe 2/04)
Ralf Steinmetz (Ausgabe 2/04)
Jürgen Stember (Ausgabe 1/12, 1/13, 2/15)
Astrid Strahm (Ausgaben 2/09 bis 2/15)
Wolfgang Straub (Ausgabe 1/05)
Florian Stroh (Ausgabe 2/07)
Gérald Strub (Ausgaben 1/15, 2/15, 1/16)
Regula Stocker (Ausgaben 2/03, 1/04, 1/05)
Walter Stüdeli (Ausgabe 2/06)
Matthias Stürmer (Ausgabe 2/11)
Lukas Summermatter (Ausgabe 2/07)
Carole Sunier (Ausgaben 1/09, 2/09, 1/12)
Fritz Sutter (Ausgabe 1/06)
Stephan Sutter (Ausgabe 1/16)
T
Markus Tanner (Ausgabe 1/07)
Rainer Telesko (Ausgabe 1/12)
Stephanie Teufe (Ausgabe 1/12)
Anja Theobald (Ausgabe 1/07)
Andreas Thiel (Ausgabe 2/10)
Frédéric Thiesse (Ausgabe 1/05)
Frank Thomé (Ausgaben 1/03, 1/04)
Matthias Tomann (Ausgabe 1/03)
Martin Topfel (Ausgabe 1/14)
Roland Traunmüller (Ausgabe 1/02)
Markus Triska (Ausgabe 1/14)
Thomas Trostmann(Ausgabe 2/02)
Stefan Trütsch (Ausgabe 1/12)
Kurt Tschanz (Ausgabe 2/09)
Michael Tschichholz (Ausgabe 1/13)
U
Muriel Übelhart (Ausgabe 2/08, 2/12)
Patrick Ummel (Ausgabe 1/12)
V
Sebastian van Deel (Ausgabe 2/14)
Lars van der Grinten (Ausgabe 1/08)
Bart Van der Sloot (Ausgabe 1/11)
Matthias Vatter (Ausgabe 2/04)
Anna-Katharina Viehstädt (Ausgabe 2/13)
Remo Viscardi (Ausgabe 1/11)
Bruno Vogel (Ausgabe 1/12)
Peter Vollmer (Ausgabe 1/06)
André Von Arx (Ausgabe 2/09)
Bianca von Bredow (Ausgabe 1/02)
Jörn von Lucke (Ausgabe 2/11 bis 1/16)
Karlo von Zimmermann (Ausgabe 2/09)
W
Nils Wahlstroem (Ausgabe 1/13)
Konrad Walser (Ausgaben von 1/08 bis 1/16)
Thomas Walter (Ausgabe 1/13)
Dieter Wälti (Ausgaben 2/10, 2/13, 1/15)
Armin Wappenschmidt (Ausgabe 2/09)
Christian Weber (Ausgaben 1/06, 1/07)
Klaus Wehrle (Ausgabe 2/04)
Werner Wehrli (Ausgabe 2/13)
Lukas Weibel (Ausgabe 2/14)
Urs Weishaupt (Ausgabe 2/11)
Silke Weiss (Ausgabe von 2/07 bis 2/13)
Katinka Weissenfeld (Ausgabe 1/16)
Alexander Wenzel (Ausgabe 1/10)
Hilmar Westholm (Ausgabe 2/02)
Guido Wetli (Ausgabe 1/12)
Rolf Widmer (Ausgabe 1/05)
Hans Ulrich Wiedmer (Ausgaben 1/08, 2/13, 1/15)
Thomas Wieland (Ausgabe 1/16)
Rebecca Williams (Ausgabe 2/02)
Johannes Wimmer (Ausgabe 1/07)
Maria Wimmer (Ausgaben 1/01, 2/01, 1/02)
Martin Wind (Ausgaben 1/09 bis 2/10)
Arthur Winter (Ausgabe 2/13)
René Wirz (Ausgabe 1/13)
Christian Wischki (Ausgabe 2/08)
Manfred Wundara (Ausgabe 1/12)
Michael Wyss (Ausgabe 1/12)
Z
Robert Zaugg (Ausgabe 1/03)
Christoph Zech (Ausgaben 2/03, 2/11)
Werner Zecchino (Ausgabe 2/14)
Mirushe Zejneli-Reçi (Ausgabe 2/11)
Philip Zeschmann (Ausgabe 2/04)
Frank Zimmermann (Ausgaben 1/02, 2/03, 1/04)
Michael Zimmermann (Ausgabe 1/15)
Marc Zweiacker (Ausgabe 2/04, 1/06)
Thomas Zweifel (Ausgabe 1/14)
Studium
–– Bachelor of Science in Betriebsökonomie (Business Administration)
–– Bachelor of Science in Wirtschaftsinformatik
–– Master of Science in Business Administration
–– Master of Science in Wirtschaftsinformatik
Weiterbildung
–– EMBA Leadership und Management
–– EMBA mit Vertiefung in Controlling & Consulting
–– EMBA mit Vertiefung in Health Service Management
–– EMBA mit Vertiefung in Human Resources Management
–– EMBA mit Vertiefung in Projektmanagement
–– EMBA mit Vertiefung in Public Management
–– Diploma of Advanced Studies DAS
–– Certificate of Advanced Studies CAS
–– Fachkurse
Dienstleistungen
–– Analysen und Vergleichsstudien, Beratung und Coaching
–– Regulierungsfolgenabschätzungen, Projekt- und Programmaudits
Angewandte Forschung
–– Nationale und internationale Forschungs- und Pilotprojekte
–– Anwendungsorientierte Projekte mit Praxispartnern
–– Moderation von Standardisierungsvorhaben
–– Koordination von Innovationsprojekten
Berner Fachhochschule
E-Government-Institut
Brückenstrasse 73/CH-3005 Bern
+41 31 848 34 30
[email protected]
e-government.bfh.ch
«eGov Präsenz»
Fachzeitschrift des E-Government-Instituts der Berner Fachhochschule
16. Jahrgang
Erscheint halbjährlich in einer Auflage von 1600 Exemplaren
ISSN 1424-9715 (gedruckte Ausgabe)
ISSN 1424-9723 (elektronische Ausgabe)
Kostenloses Abo bestellen: egov-praesenz.ch
Herausgeber: Prof. Dr. Reinhard Riedl Chefredaktion: Anja Gerzner
Gesamtherstellung: Stämpfli AG, Bern Fotografen: Zentrum Elektronische Medien (ZEM), Bettina Diel, Marco Borggreve
Titelbild: de.fotolia.com
Praxispartner
Wir danken
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für die freundliche Unterstützung der Fachzeitschrift «eGov
­Präsenz», der Tagungen eGov Fokus und des eGov Newsletters.
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