Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission registriert Europäische Bürgerinitiative zu den Grundwerten der EU in Ungarn Brüssel, 30. November 2015 Kommission registriert Europäische Bürgerinitiative zu den Grundwerten der EU in Ungarn Die Europäische Kommission hat heute eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) registriert, mit der sie aufgefordert werden soll, eine Aktivierung von Artikel 7 des Vertrags wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Grundwerte der EU durch Ungarn vorzuschlagen. Mit dieser Registrierung haben die Organisatoren nun ein Jahr Zeit, Unterstützungsbekundungen für die geplante Bürgerinitiative zu sammeln. Die Entscheidung der Kommission zur Registrierung der Initiative betrifft ausschließlich die rechtliche Zulässigkeit des Vorschlags. Nach Maßgabe der EBI-Verordnung gelten folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen: Die geplante Initiative liegt nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, sie ist nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös und sie verstößt nicht offenkundig gegen die Werte der Union. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder erörterte die rechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen Bürgerinitiative am 24. November und kam zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Registrierung der Initiative erfüllt sind. Das Kollegium hat den Inhalt der Initiative zum jetzigen Zeitpunkt nicht untersucht. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann entscheiden, der Aufforderung zu folgen oder ihr nicht zu folgen; in beiden Fällen muss sie die Gründe für ihre Entscheidung erläutern. Hintergrund Das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der EBI-Verordnung im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Unterstützen mindestens eine Million Bürgerinnen und Bürgern aus mindestens einem Viertel der EUMitgliedstaaten eine formell registrierte Initiative, so können sie die Kommission ersuchen, in ihren Zuständigkeitsbereichen einen Rechtsakt vorzuschlagen. Nur wenn eine registrierte Bürgerinitiative eine Million gültige Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission entscheiden, ob sie tätig wird oder nicht, und die Gründe für ihre Entscheidung erläutern. Weitere Informationen Vollständiger Wortlaut der geplanten Bürgerinitiative zu Ungarn Weitere Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterstützungsbekundungen gesammelt werden EBI-Portal EBI-Verordnung IP/15/6189 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tim McPHIE (+ 32 2 295 86 02) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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