Kommission registriert Europäische Bürgerinitiative zu

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission registriert Europäische Bürgerinitiative zu den Grundwerten der
EU in Ungarn
Brüssel, 30. November 2015
Kommission registriert Europäische Bürgerinitiative zu den Grundwerten der EU in Ungarn
Die Europäische Kommission hat heute eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) registriert, mit der sie
aufgefordert werden soll, eine Aktivierung von Artikel 7 des Vertrags wegen mutmaßlicher Verstöße
gegen die Grundwerte der EU durch Ungarn vorzuschlagen. Mit dieser Registrierung haben die
Organisatoren nun ein Jahr Zeit, Unterstützungsbekundungen für die geplante Bürgerinitiative zu
sammeln.
Die Entscheidung der Kommission zur Registrierung der Initiative betrifft ausschließlich die rechtliche
Zulässigkeit des Vorschlags. Nach Maßgabe der EBI-Verordnung gelten folgende
Zulässigkeitsvoraussetzungen: Die geplante Initiative liegt nicht offenkundig außerhalb des Rahmens,
in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, sie ist nicht
offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös und sie verstößt nicht offenkundig gegen die
Werte der Union.
Das Kollegium der Kommissionsmitglieder erörterte die rechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen
Bürgerinitiative am 24. November und kam zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für
die Registrierung der Initiative erfüllt sind. Das Kollegium hat den Inhalt der Initiative zum jetzigen
Zeitpunkt nicht untersucht.
Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus
mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei
Monaten reagieren. Die Kommission kann entscheiden, der Aufforderung zu folgen oder ihr nicht zu
folgen; in beiden Fällen muss sie die Gründe für ihre Entscheidung erläutern.
Hintergrund
Das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit
dem Inkrafttreten der EBI-Verordnung im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger nun die
Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.
Unterstützen mindestens eine Million Bürgerinnen und Bürgern aus mindestens einem Viertel der EUMitgliedstaaten eine formell registrierte Initiative, so können sie die Kommission ersuchen, in ihren
Zuständigkeitsbereichen einen Rechtsakt vorzuschlagen.
Nur wenn eine registrierte Bürgerinitiative eine Million gültige Unterstützungsbekundungen aus
mindestens sieben Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission entscheiden, ob sie tätig wird oder
nicht, und die Gründe für ihre Entscheidung erläutern.
Weitere Informationen
Vollständiger Wortlaut der geplanten Bürgerinitiative zu Ungarn
Weitere Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterstützungsbekundungen gesammelt werden
EBI-Portal
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