Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission registriert die Europäischen Bürgerinitiativen „Let'sFly2Europe“ und „People4Soil“ Brüssel, 27. Juli 2016 Kommission registriert die Europäischen Bürgerinitiativen „ Let'sFly2Europe“ und „People4Soil“ Die Europäische Kommission hat heute die Registrierung der Europäischen Bürgerinitiativen „Let'sFly2Europe“ und „People4Soil“ beschlossen. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Let'sFly2Europe“ ersucht die Kommission um Vorlage eines Vorschlags „zur Abschaffung der Bestimmungen der Richtlinie 2001/51/EG, die Beförderungsunternehmen benachteiligen, die Flüchtlingen die Einreise in die EU per Flugzeug ermöglichen“. Die Bürgerinitiative „People4Soil“ fordert die Kommission auf, „Boden als gemeinsames, auf EU-Ebene zu schützendes Erbe anzuerkennen und einen spezifischen Rechtsrahmen zu entwickeln, der den wichtigsten Gefahren für die Böden begegnet“ . Die Registrierung der beiden Initiativen erfolgt am 2. September („Let'sFly2Europe“) bzw. am 12. September („ People4Soil“). Mit der Registrierung haben die Organisatoren nun in beiden Fällen ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags für eine EBI zu sammeln. Die Entscheidung der Kommission zur Registrierung der Initiativen betrifft lediglich die rechtliche Zulässigkeit des Vorschlags. Nach Maßgabe der Verordnung über die europäische Bürgerinitiative gelten folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen: Die geplante Initiative liegt nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, sie ist nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös und sie verstößt nicht offenkundig gegen die Werte der Union. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Registrierung der beiden europäischen Bürgerinitiativen erfüllt sind. Eine inhaltliche Prüfung der Initiativen hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen. Sollte mindestens eine der europäischen Bürgerinitiativen innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann entscheiden, der Aufforderung zu folgen oder ihr nicht zu folgen; in beiden Fällen muss sie die Gründe für ihre Entscheidung erläutern. Hintergrund Die europäischen Bürgerinitiativen wurden mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über die europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema zur Umsetzung der Vertragsbestimmungen auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Unterstützen mindestens eine Million Bürgerinnen und Bürgern aus mindestens einem Viertel der EUMitgliedstaaten eine formell registrierte europäische Bürgerinitiative, so können sie die Kommission ersuchen, in ihren Zuständigkeitsbereichen einen Rechtsakt vorzuschlagen. Nur wenn eine registrierte europäische Bürgerinitiative eine Million gültige Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission entscheiden, ob sie tätig wird oder nicht, und die Gründe für ihre Entscheidung erläutern. Weitere Informationen Vollständiger Wortlaut der vorgeschlagenen EBI „LetsFly2Europe“ (verfügbar ab 2. September 2016) Vollständiger Wortlaut der vorgeschlagenen EBI „People4Soil“ (verfügbar ab 12. September 2016) Website der Organisatoren der europäischen Bürgerinitiative „LetsFly2Europe“ Website der Organisatoren der europäischen Bürgerinitiative „People4Soil“ Weitere europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterstützungsbekundungen gesammelt werden Website der europäischen Bürgerinitiative Verordnung über die europäische Bürgerinitiative IP/16/2653 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tim McPHIE (+ 32 2 295 86 02) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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