Kommission registriert die Europäischen Bürgerinitiativen

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission registriert die Europäischen Bürgerinitiativen „Let'sFly2Europe“
und „People4Soil“
Brüssel, 27. Juli 2016
Kommission registriert die Europäischen Bürgerinitiativen „ Let'sFly2Europe“ und
„People4Soil“
Die Europäische Kommission hat heute die Registrierung der Europäischen Bürgerinitiativen
„Let'sFly2Europe“ und „People4Soil“ beschlossen.
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Let'sFly2Europe“ ersucht die Kommission um Vorlage eines
Vorschlags „zur Abschaffung der Bestimmungen der Richtlinie 2001/51/EG, die
Beförderungsunternehmen benachteiligen, die Flüchtlingen die Einreise in die EU per Flugzeug
ermöglichen“. Die Bürgerinitiative „People4Soil“ fordert die Kommission auf, „Boden als gemeinsames,
auf EU-Ebene zu schützendes Erbe anzuerkennen und einen spezifischen Rechtsrahmen zu entwickeln,
der den wichtigsten Gefahren für die Böden begegnet“ .
Die Registrierung der beiden Initiativen erfolgt am 2. September („Let'sFly2Europe“) bzw. am
12. September („ People4Soil“). Mit der Registrierung haben die Organisatoren nun in beiden Fällen ein
Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags für eine EBI zu sammeln.
Die Entscheidung der Kommission zur Registrierung der Initiativen betrifft lediglich die rechtliche
Zulässigkeit des Vorschlags. Nach Maßgabe der Verordnung über die europäische Bürgerinitiative
gelten folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen: Die geplante Initiative liegt nicht offenkundig außerhalb
des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, sie
ist nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös und sie verstößt nicht offenkundig gegen
die Werte der Union.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Registrierung der
beiden europäischen Bürgerinitiativen erfüllt sind. Eine inhaltliche Prüfung der Initiativen hat die
Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Sollte mindestens eine der europäischen Bürgerinitiativen innerhalb eines Jahres eine Million
Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die
Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann entscheiden, der
Aufforderung zu folgen oder ihr nicht zu folgen; in beiden Fällen muss sie die Gründe für ihre
Entscheidung erläutern.
Hintergrund
Die europäischen Bürgerinitiativen wurden mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem
Inkrafttreten der Verordnung über die europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die
Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema zur Umsetzung der
Vertragsbestimmungen auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.
Unterstützen mindestens eine Million Bürgerinnen und Bürgern aus mindestens einem Viertel der EUMitgliedstaaten eine formell registrierte europäische Bürgerinitiative, so können sie die Kommission
ersuchen, in ihren Zuständigkeitsbereichen einen Rechtsakt vorzuschlagen.
Nur wenn eine registrierte europäische Bürgerinitiative eine Million gültige Unterstützungsbekundungen
aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission entscheiden, ob sie tätig wird oder
nicht, und die Gründe für ihre Entscheidung erläutern.
Weitere Informationen
Vollständiger Wortlaut der vorgeschlagenen EBI „LetsFly2Europe“ (verfügbar ab 2. September 2016)
Vollständiger Wortlaut der vorgeschlagenen EBI „People4Soil“ (verfügbar ab 12. September 2016)
Website der Organisatoren der europäischen Bürgerinitiative „LetsFly2Europe“
Website der Organisatoren der europäischen Bürgerinitiative „People4Soil“
Weitere europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterstützungsbekundungen gesammelt werden
Website der europäischen Bürgerinitiative
Verordnung über die europäische Bürgerinitiative
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