Wertvolle Sicherheit fürs Alter: Die SV Unterstützungskasse.

Wertvolle Sicherheit fürs Alter:
Die SV Unterstützungskasse.
Sparkassen-Finanzgruppe
Unbeschwert in den
Ruhestand gehen – mit der
SV Unterstützungskasse.
Dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung später sicher
nicht ausreichen, um im Alter finanziell
sorgenfrei zu leben, ist unstrittig. Wer
im Berufsleben viel verdient, hat in der
Regel große Versorgungslücken. Damit
Sie Ihren Lebensstandard auch im wohlverdienten Ruhestand halten können, ist
Eigeninitiative erforderlich.
Die SV Unterstützungskasse bietet
vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. So
kann beispielsweise die Beitragshöhe
individuell vereinbart werden. Anders als
zum Beispiel bei der Direktversicherung
gibt es keine Beitragshöchstgrenzen im
Hinblick auf die Steuerfreiheit. Daher ist
sie ein ideales Instrument, die Versorgungslücken im Alter zu schließen.
Mit der SV Unterstützungskasse können
Sie Ihre Altersvorsorge unter optimalen
Bedingungen durch eine Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung verbessern. Denn jeder
Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen
Rechtsanspruch auf eine betriebliche
Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Diesen sollten Sie nutzen.
Egal, ob große oder
kleine Beiträge – bei der
SV Unterstützungskasse
gibt es keine steuerlichen
Beitragshöchstgrenzen.
Ein Blick auf die jährliche Renteninformation zeigt: Selbst vorzusorgen
ist absolut wichtig.
Auch wenn niemand die gesetzliche
Rente in 20, 30 oder 40 Jahren voraussagen kann, ist jetzt schon klar: Mit den
tatsächlich verfügbaren Leistungen kann
keiner den gewohnten Lebensstandard
halten. Wer das Rentenniveau der derzeitigen Rentnergeneration (etwa 60 % des
durchschnittlichen Nettoeinkommens)
oder sogar ein höheres erreichen will,
muss selbst vorsorgen.
Anhand dieses Beispiels können Sie
sehen, wie groß die Versorgungslücke
im Rentenalter ausfallen kann: Arbeitnehmer, 35 Jahre, verheiratet (Lohnsteuerklasse III), keine Kinder, jährliches
Bruttoeinkommen derzeit 72.000 Euro.
Monatliches Bruttoeinkommen
6.000 Euro
Monatliches Nettoeinkommen
3.910 Euro
Altersrente mit 67 Jahren
- 1.751 Euro
Versorgungslücke im Rentenalter
= 2.159 Euro
Quelle: Gesetzliche Rententabellen
Unsere Berater berechnen Ihnen gerne,
wie groß Ihre eigene Versorgungslücke
ausfällt. Sprechen Sie einfach Ihren Berater dazu an.
Mit der SV Unterstützungskasse können
Sie die Lücke der gesetzlichen Rente
schließen und für Ihre „Zusatz-Rente“ besondere Vorteile nutzen: Sie profitieren
von unbegrenzten Steuervorteilen (keine
Beitragshöchstgrenzen) sowie Ersparnissen bei der Sozialversicherung. Denn der
Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung wird direkt aus dem Bruttoeinkommen finanziert.
Für eine stattliche Rente reicht eine
Perle nicht aus. Gestalten Sie Ihr
eigenes Schmuckstück mit der SV
Unterstützungskasse.
Somit sparen Sie, bezogen auf die Höhe
der Beiträge, die Einkommensteuer und
den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsabgaben (bis zur Höhe
der Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Rentenversicherung).
Tipp: Sie können auch Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) in eine
SV Unterstützungskasse einzahlen.
Fragen Sie Ihren Berater.
In diesem Beispiel fehlen
dem Arbeitnehmer im
Rentenalter ca. 55 % des
derzeitigen Nettoeinkommens.
Sicher, effektiv und
rentabel. Die Rente mit der
SV Unterstützungskasse.
Wie clever die zusätzliche Rente über die SV Unterstützungskasse ist, zeigt sich am besten in einem direkten Vergleich auf einer beispielhaft dargestellten Gehaltsabrechnung:
Arbeitnehmer, 35 Jahre, verheiratet (Lohnsteuerkl. III), keine Kinder, jährl. Bruttoeinkommen derzeit 72.000 Euro.
Er spart monatl. 200 Euro in seine SV Unterstützungskasse. Sein Eigenbeitrag dafür beträgt lediglich 115,87 Euro.
Ohne SV Unter-
Mit SV Unter-
stützungskasse
stützungskasse
Ersparnis
Sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt
Steuern gesamt*
6.000,00 Euro
5.800,00 Euro
- 1.014,38 Euro
- 951,95 Euro
62,43 Euro
21,70 Euro
Sozialabgaben gesamt**
- 1.058,86 Euro
- 1.037,16 Euro
Monatlicher Nettolohn
= 3.926,76 Euro
= 3.810,89 Euro
Ihr Eigenbeitrag
115,87 Euro
* Steuertarif 2016, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag wurden berücksichtigt.
** Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,35 %, Arbeitslosen: 1,5 %, Kranken: 8,2 %
(inkl. Zusatzbeitrag für Krankengeld und Zahnersatz – angenommen 0,9 %), Pflege: 1,425 %
Die Leistungen aus der SV Unterstützungskasse erhält der Arbeitnehmer ab dem
67. Lebensjahr als lebenslange Rente:
Sparbeitrag SV Unterstützungskasse*
200,00 Euro
Monatliche garantierte lebenslange Rente
239,58 Euro
Monatliche lebenslange Rente inkl. Überschüsse**
335,00 Euro
Garantierte Kapitalzahlung (alternativ zur Rente)
Kapitalabfindung inkl. Überschüsse** (alternativ zur Rente)
80.500,00 Euro
111.600,00 Euro
* Tarif ART
** Die dargestellten Leistungen aus der Überschussbeteiligung (inkl. einer Beteiligung an Bewertungsreserven) und die hieraus resultierenden Gesamtleistungen ergeben sich durch eine Modellrechnung
mit der für das Jahr 2016 gültigen Überschussbeteiligung. Diese Leistungen können nicht garantiert
werden. Sie sind nur als Beispiel anzusehen.
Fazit: Mit einem Eigenbeitrag von nur
ca. 116 Euro im Monat erhält der Arbeitnehmer in diesem Beispiel voraussichtlich
eine zusätzliche monatliche Rente von ca.
335 Euro!
Bei der SV Unterstützungskasse durch
Entgeltumwandlung werden die Einzahlungen vom Staat gefördert – durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse.
Die Leistungen werden zum Rentenbeginn als Einkommen besteuert – in aller
Regel jedoch zu einem günstigeren Steuersatz als im Berufsleben. Zudem sind auf
die Leistungen aus der Unterstützungskasse Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung zu leisten.
Das gilt auch für freiwillig Versicherte.
Für viele ist dies vorteilhafter, da sie
im Ruhestand meist einen niedrigeren
Steuersatz als während des Arbeitslebens
haben.
Für diejenigen, die über
der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verdienen,
gibt es zwar keine Sozialversicherungsersparnis,
dafür sind die Steuervorteile umso höher.
So schaffen Sie sich problemlos und
individuell eine wertvolle Sicherheit
fürs Alter.
Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch
auf Entgeltumwandlung und profitieren
Sie von den staatlichen Fördermöglichkeiten für Ihre Rente.
Hierbei haben Sie sogar einen entscheidenden Vorteil: Während es bei
den anderen Formen der betrieblichen
Altersversorgung (Direktversicherung,
Pensionskasse und Pensionsfonds) eine
Begrenzung in der Beitragshöhe gibt,
unterliegen die Steuervorteile bei der
Entgeltumwandlung mit einer Unterstützungskasse keiner direkten Höchstgrenze.
Haben Sie bereits die steuerlichen Vorteile der Entgeltumwandlung bei der
Direktversicherung, der Pensionskasse
oder dem Pensionsfonds (Beiträge bis zu
4 % der BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung, ggf. zusätzlich 1.800 Euro
im Jahr) ausgenutzt, können Sie trotz-
Arbeitgeber
Zuwendungen
dem noch Steuervorteile und zusätzlich
Sozialversicherungsersparnisse über die
Unterstützungskasse nutzen.
So einfach geht’s: Sie vereinbaren die
Entgeltumwandlung mit Ihrem Arbeitgeber. Dieser meldet Sie als Versorgungsberechtigten bei der Unterstützungskasse an – in diesem Fall bei der SV
Unterstützungskasse. An diese leistet er
die regelmäßig vereinbarten Beiträge als
Zuwendungen direkt aus Ihrem Bruttogehalt – ohne vorherige Abzüge.
Die Unterstützungskasse wiederum
schließt bei der SV SparkassenVersicherung auf die zugesagten Versorgungsleistungen eine sogenannte Rückdeckungsversicherung ab. Neben der
Vereinbarung einer Entgeltumwandlung
ist zusätzlich auch eine Arbeitgeberbeteiligung möglich.
Arbeitnehmer
(versicherte Person)
Versorgungszusage
SV UNTERSTÜTZUNGSKASSE
Versicherungsnehmer +
Bezugsberechtigter
Beiträge
Versorgungsleistungen
Versicherungsleistungen
Rückdeckungsversicherung
der SV SparkassenVersicherung
Verpfändung*
* Die Rückdeckungsversicherung kann zu Gunsten der versicherten Person und deren versorgungsberechtigten Hinterbliebenen verpfändet werden.
Mit der SV Unterstützungskasse
können Sie Ihre Leistungen
selbst gestalten.
Die Versorgungsleistungen der SV Unterstützungskasse richten sich ganz nach
dem Inhalt der Rückdeckungsversicherung. Die Highlights dabei sind:
Flexibler Rentenbeginn
Sie können den Beginn Ihrer Rentenzahlungen ab dem 62. Lebensjahr selbst
bestimmen.
Flexible Beitragszahlung
Die Beiträge werden regelmäßig in die
SV Unterstützungskasse eingezahlt.
Zusätzlich haben Sie noch die folgende
Möglichkeit:
• Dynamische Anpassung der Beiträge
Damit können Sie Ihren Versicherungsschutz den steigenden Lebenshaltungskosten anpassen.
Verschiedene Auszahlungsoptionen
• Garantierte lebenslange
Rentenzahlung
Mit der SV Unterstützungskasse bauen
Sie sich eine betriebliche Altersversorgung auf, die Ihnen später als zusätzliche garantierte lebenslange Rente zur
Verfügung steht.
• Kapitalabfindung
Zum Rentenbeginn können Sie sich
auch Ihr gesamtes Kapital auf einen
Schlag auszahlen lassen.
Garantierte Rentensteigerung
Bei der SV Unterstützungskasse kann ab
Rentenbeginn eine garantierte Rentensteigerung vereinbart werden.
Neben der eigenen Altersversorgung können Sie
sich zusätzlich gegen Berufsunfähigkeit absichern
und Ihren Hinterbliebenenschutz individuell
gestalten.
Sie können sich Ihr
Schmuckstück frei
gestalten und individuell
nach Ihren Wünschen
zusammenstellen.
Altersvorsorge wertvoll
abgesichert: mit der
SV Unterstützungskasse.
Ihre Vorteile auf einen Blick
3 Sicherung des Lebensstandards im Alter
3 Hohe staatliche Förderung über Steuervorteile (ohne Beitragsbegrenzung) und
gegebenenfalls Sozialversicherungsersparnisse
3 Flexible Beitragszahlung möglich (bei Entgeltumwandlung)
3 Einzahlung vermögenswirksamer Leistungen möglich
3 Die jeweils erreichten Ansprüche bleiben auch bei Kündigung oder
Arbeitsplatzwechsel erhalten – auch im Falle der Arbeitslosigkeit (Hartz IV).
3 Flexibler Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr möglich
3 Wahl zwischen einer lebenslang garantierten Rente oder einer einmaligen
Kapitalabfindung
3 Möglichkeit, die Hinterbliebenen abzusichern
3 Zusätzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit mit Top-Leistungen möglich
Um sich über unsere Angebote genauer
zu informieren, haben Sie mehrere
Möglichkeiten:
• den SV Berater in Ihrer Nähe
• den Kundenberater in Ihrer Sparkasse
• [email protected]
• die SV bAV Consulting GmbH:
Telefon 0711 898 - 46780
[email protected]
• www.sv-bav.de und
www.sparkassenversicherung.de
Kennen Sie schon unsere SmartphoneApp „SV Zukunft“ – den praktischen
Helfer für Ihre Altersvorsorge?
Mit der App wird die Vergangenheit, die
Gegenwart und die Zukunft für Sie ein
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folgenden Features:
• Renten-Countdown
• Fototagebuch inkl. Filmumwandlung
• Brutto-Netto-Rechner für die bAV
• Wissenswertes rund um die bAV
• SV Betreuersuche
Die App „SV Zukunft“ wird für das Apple
iPhone und Google Android angeboten
und steht für Sie zum kostenlosen Download bereit. (www.sv-bav.de/apps)
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3452-17101/0116
Wir freuen uns auf ein persönliches
Gespräch mit Ihnen.