Wer kann einen Versicherungsfall auslösen?

Risikopersonen im Überblick
4 + 2 - Personen-Regel
Bis zu 4 Personen und ggf. 2 weitere mitreisende
minderjährige Kinder, die zusammen eine Reise
gebucht haben sowie deren Angehörige und
Betreuungspersonen. Die Personen müssen nicht
miteinander verwandt sein!
40.05.304 (0313)
Betreuungspersonen
Betreuungspersonen sind diejenigen, die mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige oder
pflegebedürftige Angehörige der versicherten
Person betreuen (z. B. Au-pair).
Angehörige
• Ehe- bzw. Lebenspartner, Lebensgefährte
einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
• Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder,
Stiefkinder, Schwiegerkinder
• Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern,
Stiefeltern, Schwiegereltern
• Enkel, Großeltern
• Geschwister, Schwäger
• Onkel, Tanten, Neffen, Nichten
Wer kann einen Versicherungsfall auslösen?
In einer Minute haben Sie alles im Blick:
1 Risikopersonen ausschneiden
2 An den Bildschirm pinnen
3 Für die Beratung gerüstet

Nicht nur Ihrem Kunden selbst kann vor oder
während der Reise Unerwartetes passieren!
Wenn Oma Erna beim Treppensteigen stürzt
oder sich die kleine Marie im Kindergarten mit
Windpocken ansteckt, sorgen wir dafür, dass
sich Ihre Kunden im Notfall um ihre Lieben
kümmern können.