Risikopersonen im Überblick 4 + 2 - Personen-Regel Bis zu 4 Personen und ggf. 2 weitere mitreisende minderjährige Kinder, die zusammen eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein! 40.05.304 (0313) Betreuungspersonen Betreuungspersonen sind diejenigen, die mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige der versicherten Person betreuen (z. B. Au-pair). Angehörige • Ehe- bzw. Lebenspartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft • Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder • Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern, Schwiegereltern • Enkel, Großeltern • Geschwister, Schwäger • Onkel, Tanten, Neffen, Nichten Wer kann einen Versicherungsfall auslösen? In einer Minute haben Sie alles im Blick: 1 Risikopersonen ausschneiden 2 An den Bildschirm pinnen 3 Für die Beratung gerüstet Nicht nur Ihrem Kunden selbst kann vor oder während der Reise Unerwartetes passieren! Wenn Oma Erna beim Treppensteigen stürzt oder sich die kleine Marie im Kindergarten mit Windpocken ansteckt, sorgen wir dafür, dass sich Ihre Kunden im Notfall um ihre Lieben kümmern können.
© Copyright 2024 ExpyDoc