Expose 4460 - Am Grauwall 2, Spieka (ZV) - Weser

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Weser-Elbe
Sparkasse
Immobilien-Center
Exposé 4460-2204
Kleines Wohnhaus auf großem Grundstück in Spieka
Zwangsversteigerungsobjekt an der Wurster Nordseeküste
Baujahr:
ca. 1953
Heizung:
Therme
Gebäudeart:
Ein-/Zweifamilienhaus
Energieträger:
Gas
Zimmer:
3,5
Wohnfläche:
ca. 77 m²
Versteigerungstermin: 17.06.2016
um 10:15 Uhr
Versteigerungsort:
AG Geestland
Grundstück:
ca. 1.143 m²
Fenster:
Holz/Isolierglas
Aktenzeichen:
9 K 38/15
Ausstattung:
ausgebautes Dachgeschoss,
Anbau, Teilkeller, Carport
Verkehrswert:
36.000,00 EUR
Gerne können Sie aussagefähige Unterlagen wie z.B. das Verkehrswertgutachten bei uns oder beim einsehen. Eine Besichtigung der angebotenen Immobilie hat durch uns nicht stattgefunden. Im Zwangsversteigerungsverfahren ist unter
Umständen der Erwerb unter dem genannten Verkehrswert möglich.
Die Angaben im Exposé haben wir aus dem Verkehrswertgutachten übernommen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen. Die Abbildungen
sind nicht maßstäblich und dienen nur der Illustration. Bei den Flächenmaßen handelt es sich um Circa-Maße oder Rohbaumaße, eine evtl. Möblierung stellt nur einen Vorschlag dar. Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Sonderbedingungen der Weser-Elbe Sparkasse.
Beratung und Vermittlung
Ihr Ansprechpartner
Bürgermeister-Smidt-Str. 24-30
27568 Bremerhaven
Internet www.wespa.de
Christina Köpp
Telefon 0471 480044-164
Weser-Elbe
Sparkasse
Exposé 4460-2204
Immobilien-Center
Weser-Elbe Sparkasse
27568 Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 24-30
(Eingetragen beim Amtsgericht Bremen, HRA 4079)
Sonderbedingungen
für die Aushändigung eines Exposés
1.
Die Weser-Elbe Sparkasse (nachfolgend Makler genannt) übermittelt das Exposé, für welches der
Makler einen Maklervertrag mit dem Auftraggeber geschlossen hat. Es ist die Aufgabe des Maklers, das
von dem Verkäufer angebotene Objekt einem Kreis von Interessenten vorzustellen und dem
Auftraggeber einen Interessenten nachzuweisen oder einen Kauf- bzw. Mietvertrag zwischen dem
Auftraggeber und dem Interessenten zu vermitteln.
2.
Im Falle eines Erwerbs hat der Käufer die Maklercourtage in Höhe von mindestens 5,95 % inklusive
gesetzlicher
Umsatzsteuer
vom
beurkundeten
Kaufpreis
an
den
Makler
zu
entrichten.
Der Makler ist berechtigt, auch für den Auftraggeber provisionspflichtig tätig zu bleiben.
3.
Die an die Interessenten übermittelten Informationen sind dem Makler von dem Auftraggeber, zum Teil
aber auch von anderen Parteien oder Behörden zur Verfügung gestellt worden. Der Makler gibt lediglich
die ihm überlassenen Informationen weiter, er übernimmt allerdings für den Interessenten keinerlei
Haftung für die Richtigkeit.
4.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Diesem ist ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Kommt zwischen den Dritten und dem Verkäufer aufgrund
des Verstoßes gegen die vertrauliche Behandlung des Maklerangebotes ein Vertrag zustande, so haftet der Interessent für den dem Makler etwa entstandenen Schaden.
5.
Ist dem Interessenten ein von dem Makler angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er den Makler
auf die bestehende Vorkenntnis umgehend schriftlich hinzuweisen.
6.
Die von dem Makler übermittelten Kauf- bzw. Mietangebote sind, solange der entsprechende Vertrag
mit dem Interessenten nicht abgeschlossen ist, für den Auftraggeber des Maklers freibleibend. Ein anderweitiger
Verkauf oder eine anderweitige Vermietung sind dem Auftraggeber und dem Makler gestattet.
7.
Kommt es zum Vertragsabschluss, hat der Makler Anspruch auf Teilnahme an einem Beurkundungstermin und auf
eine Abschrift der Kaufvertragsurkunde bzw. der sonstigen Vertragsurkunde.
8.
Eine Kontaktaufnahme zwischen Interessenten und Verkäufer/Vermieter erfolgt ausschließlich über den
Makler. Ergebnisse von Direktverhandlungen sind dem Makler mitzuteilen.
9.
Der Makler ist nicht berechtigt, Zahlungen für seinen Auftraggeber von Dritten in Empfang zu nehmen.
10.
Bezogen auf die Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Maklers beruhen,
haftet der Makler. Für sonstige Schäden haftet der Makler nur, soweit sie auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Maklers beruhen.
11.
Sofern das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermG) abweichende Regelungen enthält, gehen
die Regelungen des WoVermG diesen Geschäftsbedingungen vor.
12.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den
Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien
am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
13.
Gerichtsstand für Kaufleute ist Bremerhaven.
Stand: Juni 2015