Falltext B 174 22.06.2015 Der sportlich begabte, aber völlig naive und abergläubische Profifußballspieler B sucht die Spiritistin Fantasia (F) auf, damit diese einen Blick in seine Zukunft wirft. F sagt dem B, der sofort von ihrer Aura beeindruckt ist, eine glänzende Zukunft voraus. F betreibt die Wahrsagerei unentgeltlich, bessert ihren Lebensunterhalt aber dadurch auf, dass sie ihren Besuchern wirkungslose Mittel verkauft. Als B bei F erscheint, erkennt diese sofort die Leichtgläubigkeit des B und wittert ihre Chance auf ein weiteres gutes Geschäft. Sie erzählt dem B, er könne nicht nur der nächste große Stern am Fußballerhimmel werden, sondern auch ein richtiger Frauenheld. Dazu bräuchte er lediglich mehr Muskeln und volleres Haar. Sie besitze eine alte chinesische Zaubertinktur, die ihm in nur einer Nacht 5 kg mehr an reiner Muskelmasse sowie eine überwältigende Haarpracht bescheren könne. Der Trank sei wegen der exklusiven Zutaten allerdings nicht ganz billig. B ist sofort begeistert und erwirbt das „Zaubermittel“ – bei dem es sich in Wahrheit nur um eine Mischung verschiedener Kräutertees handelt – zum Preis von 599 € in bar in dem festen Glauben an dessen Wirkung. Am nächsten Morgen stellt B enttäuscht fest, dass sich sein Körper nicht verändert hat. Auch am zweiten und dritten Tag ist nichts geschehen. Er ist wütend und sucht F erneut auf, um sie zur Rede zu stellen. Der aufbrausende B schreit die F an und droht ihr, er werde sie wegen ihrer Geschäfte mit den Mitteln anzeigen. Um sich ihr Geschäft nicht kaputt machen zu lassen, beschließt die F, ihre übernatürlichen Kräfte – von denen sie überzeugt ist – gegen B einzusetzen. Sie schreit „Jetzt bist Du tot“ und spricht die Formel eines Todesfluches aus, der B auf der Stelle umbringen soll. Die Worte zeigen jedoch keine Wirkung. Die spontane Entwicklung der Ereignisse schockt den B, der die F zwar für eine Gaunerin hinsichtlich der Mittel hält, jedoch an ihre übernatürlichen Fähigkeiten glaubt. B glaubt, F werde den Fluch sofort noch einmal ausprobieren und wähnt sich in größter Gefahr für sein Leben. Er sieht den einzigen Ausweg darin, schnell zu einem großen Säbel zu greifen, den die F zur Verstärkung ihrer Aura über dem Wahrsagetisch hängen hat, und die F mit diesem „einen Kopf kürzer zu machen“. Mit dem ersten Hieb verfehlt er die zurückweichende F jedoch deutlich. Diese schlägt beim Zurückweichen aber mit voller Wucht mit dem Hinterkopf an eine Wand, sodass sie bewusstlos mit stark blutender Kopfverletzung liegen bleibt. B sieht was passiert ist und hält die Verletzungen der F für so schwer, dass sie eine konkrete Todesgefahr für diese begründe. Statt aber einen Notarzt zu rufen, verlässt er den Ort des Geschehens und geht – von Gewissensbissen gepackt – in eine nahegelegene Kirche, wo er sich in einen Beichtstuhl setzt, mit seinem Smartphone eine Zauberformel aus dem Internet heraussucht und diese sodann betet, um die F zu retten. F kommt unabhängig davon tatsächlich zu sich und behält nur eine Gehirnerschütterung zurück. 1. Wie haben sich F und B strafbar gemacht? Die Schuldfähigkeit von F und B war durch ihren Aberglauben nicht beeinträchtigt. 2. In der Verhandlung gegen B stellt dessen Verteidiger folgenden Antrag: Es soll der Parapsychologe Dr. H als Sachverständiger zum Beweis darüber vernommen werden, dass der von F ausgesprochene Fluch dazu geeignet war, den B zu töten. Wie wird das Gericht entscheiden?
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