7. Offene Bayerische Meisterschaft im Motorkunstflug ************************************************************************ 2016 Flugplatz Treuchtlingen Bubenheim EDNT: 645m x 30 m ELEV: 1345ft Tower Frequenz.: 122,60 www.lsv-treuchtlingen.de Hallenplätze stehen nicht zur Verfügung Seite 2 / BM 16 Ausschreibung Vorwort: Der Luftsportverband Bayern e. V. schreibt zum 7. mal eine Bayerische Meisterschaft im Motorkunstflug aus. Dieser Wettbewerb soll der Begegnung von Kunstfluginteressierten dienen, mit dem Zweck: - fliegerische Fähigkeiten gezielt zu entwickeln und zu fördern, - Erfahrungen zwischen den verschiedenen Teilnehmern auszutauschen, - Punktrichter zu schulen und mit den neuesten Bewertungsregeln vertraut zu machen, - die teilnehmenden Wettbewerbspiloten zu schulen und zu ermutigen an anderen nationalen und internationalen Wettbewerben teilzunehmen. Der Wettbewerb wird - sofern jeweils angemessen - auch in den unteren Kategorien nach den derzeit gültigen CIVA-Regeln ausgetragen. Eine Teilnahme an diesem Wettbewerb bedeutet gleichzeitig die Anerkennung der Regeln dieser Ausschreibung. Ort und Zeit: Die 7. Bayerische Meisterschaft im Motorkunstflug wird auf dem Flugplatz Treuchtlingen-Bubenheim in der Zeit vom 1.06. – 5.06.2016 ausgetragen. Anreise: Dienstag 31.05.16 / Abreise Sonntag 05.06.2016 Eröffnungsveranstaltung Dienstag 31.05.2016 / Eröffnungsbriefing Mittwoch 01.06.2016 um 9:00 Uhr Wertungsflüge vom Mittwoch bis Samstag (1,5h Mittagspause zwischen 12 und 15 Uhr) Siegerehrung Samstag ab 19.00 Uhr am Flugplatz (Ausweichtag ggf. Sonntag) Leitung: Wettbewerbsleitung: Veranstaltungsleitung & Hausherr: Bernhard Drummer / Rainer Berndt 1. Vorsitzender des Luftsportverein Treuchtlingen, Robert Renner Nennungen: Zur Vorbereitung der Organisation muß die Nennung der Teilnehmer bis zum 25. April 2016 erfolgen. Ausschlaggebend für die Nennung ist der Zahlungseingang. Die verbindliche Anmeldung ist schriftlich mit beiliegendem Nennformular an Rainer Berndt oder / und Bernhard Drummer zu richten: [email protected] oder / und [email protected] Mit der Anmeldung ist Zahlung des Nenngeldes in Höhe von: € 250,-- für Sportsman, Intermediate Advanced, Unlimited € 125,-- für Oldtimer-Classic Konto: bei der Sparkasse Erding-Dorfen IBAN: DE12 7005 1995 0005 4640 29 BIC: BYLADEM1ERD Bei Absage, der verbindlichen Anmeldung, bis 14 Tage vor der Veranstaltung erstattet der Veranstalter 50 % vom Nenngeld zurück. Danach ist bei einer Absage keine Rückerstattung des Nenngeldes mehr möglich. Seite 3 / BM 16 Festlegung der Kategorien: Der Wettbewerb wird in fünf Kategorien durchgeführt: - Sportsman Intermediate Advanced Unlimited (German Aerobatics Regelwerk) (CIVA Regelwerk) (CIVA Regelwerk) (CIVA Regelwerk) - Oldtimer Classic (German Aerobatics Regelwerk) Programm Sportsman Level (siehe Anlage) Die Wettbewerbsleitung behält sich vor einen Piloten in einer niedrigeren Kategorie starten zu lassen oder vom Wettbewerb auszuschließen sofern dies aus Sicherheitsgründen nötig ist. Insbesondere die Unterschreitung der Mindesthöhe oder Mißachtung der Regeln führt zum sofortigen Ausschluß vom Wettbewerb. Während des laufenden Wettbewerbes sind jegliche Kunstflugmanöver außerhalb der Wertungsflüge (vorgegebenes Programm) verboten. Gastkunstflüge oder Fotoflüge während dem Wettbewerb bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Wettbewerbsleitung. Pokale und Ehrungen werden entsprechend der Plazierungen 1. und 2. und 3. vergeben. Der Pokal des Bayerischen Meisters wird einmal (nur an Bayern) vergeben. Die Wertung erfolgt über alle Kategorien, es siegt der Prozentual beste Pilot. Teilnahmebedingungen: Teilnehmende Piloten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: - gültiger Luftfahrerschein mit Kunstflugberechtigung und gültiges Medical ausreichende Flugerfahrung zur sicheren Durchführung der Wettbewerbsflüge Vorlage und / oder Nachweis vor Wettbewerbsbeginn bei der Wettbewerbsleitung - geforderte Flugfiguren für die unbekannten Programme der Kategorien SPO und INT sind auf der Homepage www.german-aerobatics.com veröffentlicht für die Kategorien INT, ADV und UNL kommt das CIVA Regelwerk zur Anwendung für die Kategorien Oldtimer-Classic liegen die Pflichtprogramme der Ausschreibung bei Ausländische Piloten sind herzlich willkommen. Flugzeuge: Alle verwendeten Flugzeuge müssen für den Kunstflug zugelassen sein. Für die teilnehmenden Maschinen muß eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme bestehen. Vor Wettbewerbsbeginn sind der Wettbewerbsleitung diese Nachweise und alle Zulassungspapiere vorzulegen. In keinem Fall ist es erlaubt, die im Flughandbuch festgesetzten Betriebsgrenzen zu überschreiten. Flugzeuge ohne lageunabhängige Betriebsstoffsysteme sind nur in der Kategorie Sportsman und Oldtimer Classic zugelassen. Jedes Wettbewerbsflugzeug muß mit einem Flugfunkgerät ausgerüstet sein. Während den Wertungsflügen ist Hörbereitschaft auf der Box- oder Flughafen Frequenz Pflicht, die detaillierte Definition erfolgt beim Eröffnungsbriefing, die Kontrollzone bleibt aktiv. Seite 4 / BM 16 Oldtimer-Classic Das Fliegen von Oldtimer und Nachbauten in hervorragendem Zustand gewinnt immer mehr Freunde. Der Kunstflug mit diesen Typen hat eine lange Tradition. Die Tradition soll mit diesem Wettbewerb fortgeführt werden. Der Teilnehmer hat das Bekannte Programm 1 im ersten Durchgang zu fliegen. Im 2. Durchgang hat er die Auswahl eines der drei im Anhang veröffentlichten Programme zu fliegen, es ist auch erlaubt, das Programm 1 zweimal zu fliegen. Die Oldtimer-Classic Kategorie wird nur am Freitag 03.06. und Samstag 04.06. mit insgesamt 2 Durchgängen ausgetragen. Briefing für Oldtimer-Classic Freitag 03.06. um 13.00 Uhr. Untergrenzen - Sicherheitsmindesthöhen: Strafpunkte Disqualifikation - Oldtimer Classic : unter 400 m unter 300 m - Sportsman: unter 400 m unter 300 m - Intermediate: unter 300 m unter 200 m - Advanced: unter 200 m unter 100 m - Unlimited: unter 100 m unter 50 m Wettbewerbsprogramme: In den einzelnen Kategorien werden folgende Programme geflogen, soweit es Zeit und Wetter erlauben. OLDTIMER-Classic: - Bekannte Pflicht 1 Programm 1, Anlage zur Ausschreibung - Bekannte Pflicht 2 Programm 1 oder 2 oder 3, frei vom Pilot wählbar SPORTSMAN: - Known Free 2016 (Quelle: www.German-aerobatics.com) - 1. - 3. Unbekannte Pflicht INTERMEDIATE: - Known Free 2016 (Quelle: www.German-aerobatics.com) - 1. - 3. Unbekannte Pflicht ADVANCED: - Known Free 2016 (Quelle: CIVA) - 1. - 3. Unbekannte Pflicht UNLIMITED: - Known Free 2016 (Quelle: CIVA) - 1. - 3. Unbekannte Pflicht - 4 Minuten Freestyle Seite 5 / BM 16 Es gibt keine Garantie für die Durchführung der Flüge da diese wetterabhängig sind, es gelten die im CIVA Regelwerk gültigen Minima. Die vorhandene Zeit wird gleichmäßig auf die Kategorien verteilt undabhängig vom Level. Für die Auswahl der Figuren.die Wertungskriterien und Regeln gilt der FAI CIVA - Katalog. Unbekannte Pflichtprogramme: Für die Kategorien SPORTSMAN und INTERMEDIATE erstellt die Wettbewerbsleitung oder der German Aerobatics Sportdirektor das jeweilige Programm für die Unbekannten Pflichten. Die Free Unknown für die Kategorien ADVANCED und Unlimited werden von den Piloten gemäß den CIVARegeln, der jeweils neuesten Fassung, zusammengestellt. Da die Piloten für die Einhaltung der Betriebsgrenzen der Flugzeuge verantwortlich sind, müssen sie im Zweifel dem Sportdirektor oder der Wettbewerbsleitung ihre Bedenken über eine Figur oder die Zusammensetzung von Figuren mitteilen. Das Gremium der Schiedsrichter, oder deren Vertreter, entscheidet dann zusammen mit der Wettbewerbsleitung nach anhören der Argumente über eine mögliche Änderung des Programms. Die unbekannten Pflichtprogramme werden mindestens 4 Stunden vor Beginn des Wettbewerbsfluges bekanntgegeben. Training: Vor dem Wettbewerb hat kein Pilot die Möglichkeit im Wettbewerbsraum zu trainieren. Wir bitten darum, von einer direkten Kommunikation mit dem Verein oder Platzbetreiber abzusehen. Bewertung: Bewertet wird gemäß den CIVA - Kriterien. Zum Einsatz kommen min. 3 max. 5 Judges. Die Wettbewerbsbögen werden nach der Auswertung an einem geeigneten Ort allen Piloten zugänglich gemacht. Die Originale sind nach Prüfung von dem Piloten zu unterschreiben und zurückzugeben. Nach Wettbewerbsende erhält jeder Pilot seine Wertungsbögen zurück. Für die Auswertung der Ergebnisse kommt ACRO zur Anwendung. Strafpunkte: Strafpunkte werden für Raum-, Höhenverletzungen und Programmunterbrechungen vergeben. Raumverletzungen: Da keine Linienrichter vorgesehen sind, gehen Linienverletzungen (Box - Out) in die Raumeinteilungsbeurteilungen (Positioning) nach Ermessen der Judges ein. Das Positioning wird in SPO mit 20K, INT mit 30K, ADV mit 40K und UNL mit 50K gewertet. Programmunterbrechungen: - Sportsman und Oldtimer Classic : 50 Strafpunkte pro Unterbrechung - Intermediate: 75 Strafpunkte " " 100 Strafpunkte " " - Advanced, Unlimted Seite 6 / BM 16 Für alle Kategorien gilt zusätzlich folgendes: Ist die Wolkenhöhe nicht ausreichend (laut CIVA Regelwerk), um ein Programm sicher durchzufliegen, wird die Möglichkeit einer Unterbrechung (ohne Strafpunkte) an geeigneter Stelle erlaubt. Der Pilot kann selbst entscheiden wo diese Unterbrechung (Break) erfolgt. Höhenverletzungen: - Oldtimer Classic & Sportsman: zw. 400-300 m = 100 Strafpunkte unter 300 m = Disqualifizierung - Intermediate: zw. 300-200 m = 150 Strafpunkte unter 200 m = Disqualifizierung - Advanced: zw. 200-100 m = 200 Strafpunkte unter 100 m = Disqualifizierung - Unlimited: zw. 100-50 m unter 50 m = 200 Strafpunkte = Disqualifizierung Anfang und Ende bzw. Unterbrechung und Wiederbeginn des Programms muß durch 3maliges "Wackeln" mit den Flächen mit mehr als 45° Drehung um die Längsachse in Normal- oder Rückenlage in horizontaler, steigender, oder sinkender Flugbahn angezeigt werden. Zumindest der letzte Anwackler hat innerhalb der Box zu erfolgen. Hinweis: Da eine Höhenverletzung allemal "teurer" als eine Programmunterbrechung ist, wird empfohlen bei Höhennot zu unterbrechen. Dazu ist 3x abzuwackeln, die nötige Höhe zu gewinnen, wieder 3x anzuwackeln und das Programm in der richtigen Richtung fortzusetzen. Proteste: Es steht jedem teilnehmenden Piloten zu, gegen die Bewertung oder gegen ihn betreffende Maß-nahmen zeitnah Protest einzulegen. Der Protest muß schriftlich formuliert sein und unter Beifügung von € 100,- bei der Wettbewerbsleitung eingereicht werden. Über den Protest entscheiden schnellst-möglich die Richter zusammen mit der Wettbewerbsleitung. Wird dem Prostest entsprochen, erhält der Protestierende die € 100,- zurück, andernfalls verfällt der Betrag zu Gunsten des Veranstalters. Gültigkeit: Diese Regeln gelten nur für die 7. Bayerische Meisterschaft im Motorkunstflug 2016. Ausfall und Verlegung: Wenn sich bis zum Meldeschluß nicht mindestens 20 Teilnehmer angemeldet haben, so hat der Veranstalter das Recht, den Wettbewerb ausfallen zu lassen. Für die Ausrichtung jeder einzelnen Kategorie sind mindestens 3 Teilnehmer erforderlich. In Fällen höherer Gewalt hat der Veranstalter das Recht die geplante Veranstaltung ausfallen zu lassen oder zu verlegen. Das Nenngeld wird bei Absage der Meisterschaft zurückerstattet. Haftung: Der Veranstalter und die Wettbewerbsleitung, sowie alle von ihm beauftragten Personen haften nicht für Sachund Personenschäden, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen. Der Veranstalter schließt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung ab. Seite 7 / BM 16 - Camping ist am Flugplatz möglich (Duschmöglichkeiten gibt es allerdings nur im nahegelegenen Schwimmbad) Anhang: - Nennformular - Übernachtungsmöglichkeiten - Bekannte Pflichtprogramme Oldtimer Classic
© Copyright 2025 ExpyDoc