Durchführungsbestimmungen

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Durchführungsbestimmungen
27. Int. ADAC Adenau Classic 2017
Inhalt:
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1. Organisation
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2. Beschreibung der Veranstaltung
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3. Zugelassene Fahrzeuge
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4. Zeitplan
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5. Nenn- und Teilnahmeschluss
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6. Leistungen des Veranstalters / Nenngeld
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7. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht / Versicherung
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8. Pflichten der Teilnehmer
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9. Bordkarten
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10. Verkehrsregeln
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11. Allgemeine Bestimmungen
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12. Werbung
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13. Abnahmen
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14. Ablauf der Rallye
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15. Wertung
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16. Pokale
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17. Aushang
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18. Anwendung und Auslegung der Ausschreibung
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19. Teilnahme an der Nordschleife „pur“
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20. Umweltschutz
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21. Foto- und Filmrechte
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22. Siegerehrung
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23. Unterkunft
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24. Kontrollschilder
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1. Organisation
1.1. Ausrichter der Veranstaltung
MSC Adenau e.V. im ADAC, Postfach 58, 53512 Adenau
Organisationsleiter: Alfred Novotny * Wiesengrundstr. 6 * 53518 Wimbach
Telefon 02691 / 3933, Email: [email protected]
Fahrtleiter:
Bernd Halffmann; Grabenstr. 35; 56745 Bell; Tel.: 0172-8631088
Stv. Fahrtleiter:
Jörg Ritter; Kolpingstr. 13; 56751 Polch; Tel.: 0171-9338718
Der Organisationsleiter ist erreichbar Mo – Fr von 15.00 - 18.00 Uhr.
Nur hier erhalten Sie verbindliche telefonische Auskünfte!
1.2. Offizielle der Veranstaltung
Organisationsleiter:
Fahrtleiter
Stv. Fahrtleiter
Leitung der Zeitnahme:
Leitung der Auswertung:
Leiter Nürburgring:
Vorwagen 1:
Vorwagen 2:
Schlusswagen:
Schiedsgericht:
Presse:
Alfred Novotny
Bernd Halffmann
Jörg Ritter
Bernd Halffmann
Bernd Halffmann
Hartmut Mauer
Jörg und Hiltrud Ritter
Alfred Novotny
Jürgen und Wilma Theisen
Wird am Veranstaltungstag bekanntgegeben
Karl Eckstein
2. Beschreibung der Veranstaltung
Die 27. Int. ADAC Adenau – Classic 2017 wird in zwei getrennten Wertungen gestartet!
Sie besteht aus einer Sportlichen Zuverlässigkeitsfahrt und der Touristischen Ausfahrt.
A: Sportliche Zuverlässigkeitsfahrt ( Sport )
Die sportliche Zuverlässigkeitsfahrt ist in vier Etappen aufgeteilt. Die Gesamtstrecke beträgt ca. 470 km
und beinhaltet Sollzeit- oder Gleichmäßigkeitsprüfungen. Die Streckenführung, die Zeit- und
Durchfahrtskontrollen, sowie die Sonderprüfungen ergeben sich aus den Bordbüchern die bei der
Dokumentenabnahme ausgehändigt werden. Die Fahrzeuge starten im Minutenabstand.
B: Touristische Ausfahrt ( Tour )
Die Touristische Ausfahrt ist in vier Etappen aufgeteilt und hat eine Gesamtstrecke von ca. 470 km ohne
besondere Anforderungen an die Teilnehmer oder Fahrzeuge. Die Streckenführung, die Zeit- und
Durchfahrtskontrollen, sowie die Sonderprüfungen ergeben sich aus den Bordbüchern die bei der
Dokumentenabnahme ausgehändigt werden. Die Wertung ergibt sich aus Sollzeitprüfungen und
Geschicklichkeitsprüfungen mit dem Fahrzeug. Die Fahrzeuge starten im Minutenabstand. Eine Funkuhr
und Stoppuhr sollte an Bord sein.
3. Zugelassene Fahrzeuge
Zur Veranstaltung zugelassen sind ausschließlich Oldtimer und klassische Fahrzeuge bis zum Baujahr
1989, die den inländischen bzw. ausländischen Zulassungsbestimmungen in der zum Zeitpunkt der
Veranstaltung gültigen Fassung entsprechen.
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Die Fahrzeuge werden in folgende Klassen eingeteilt:
A: Sportliche Zuverlässigkeitsfahrt
Klasse D
Klasse E
Klasse F
Klasse G
Klasse H
Baujahr bis 31.12.1946
Baujahr 01.01.1947 bis 31.12.1961
Baujahr 01.01.1966 bis 31.12.1971
Baujahr 01.01.1977 bis 31.12.1980
Baujahr 01.01.1981 bis 31.12.1989
B: Touristische Ausfahrt
Klasse NR
Klasse A
Klasse B
Klasse C 1
Fahrzeuge bis Baujahr 1927 ( auf Einladung MSC Adenau Nenngeldfrei )
Baujahr bis 31.12.1967
01.01.1968 bis 31.12.1989
Gastklasse des Porsche Zentrum Koblenz für Fahrzeuge ab 1990
Maßgebend für die Klasseneinteilung, ist der Tag der Erstzulassung des genannten Fahrzeuges. Der
Veranstalter behält sich vor, die Fahrzeuge auszuwählen, Klassen zusammen zu legen und die
Jahrgänge der Klassen zu ändern. Die Wertung der Baujahre innerhalb der ausgeschriebenen
Meisterschaften erfolgt nach den Vorgaben der jeweiligen Meisterschaften.
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4. Zeitplan
Freitag, 24. Februar 2017
1. Nennungsschluss (Vorliegen der Nennung beim Veranstalter)
Dienstag, 21. März 2017
2. Nennungsschluss (Vorliegen der Nennung beim Veranstalter)
Montag, 10. April 2017
Versand der Nennbestätigungen
Freitag 12. Mai 2017
Rallyezentrum Eifeldorf Grüne Hölle Nürburgring
10:30 – 12:45 Uhr Dokumentenabnahme im Eifeldorf
10:45 – 13:00 Uhr Technische Abnahme
13:15 Uhr Begrüßung der Teilnehmer und Fahrerbesprechung
14:15 Uhr Start 1. Fahrzeug zur 1. Etappe, 105 km
17:15 Uhr Etappenziel I. Etappe
anschließend Rallye- und Begrüßungsabend mit Abendessen im Eifeldorf Nürburgring
Samstag 13. Mai 2017
Rallyezentrum Dorint Hotel am Nürburgring
08:30 Uhr Start 1. Fahrzeug zur II. Etappe, 120 km
12:00 Uhr Mittagsrast Eifeldorf Nürburgring
12:45 Uhr Start 1. Fahrzeug zur III. Etappe, 130 km
15:00 Uhr Kaffeepause
17:00 Uhr Etappenziel 3. Etappe, Historisches Fahrerlager Nürburgring
19:00 Uhr Samstagabend „Nacht der Motoren“ mit Nordschleifen Büffet, Dorint Hotel am Nürburgring
Sonntag, 14. Mai 2017
Rallyezentrum Dorint Hotel am Nürburgring
07:45 – 09:25 Uhr Nordschleife Pur:
Freies Fahren auf der Nürburgring Nordschleife
10:00 Uhr Start 1. Fahrzeug zur 4. Etappe Historisches Fahrerlager Nürburgring, 110 km
12:15 Uhr Mittagsrast
14:00 Uhr Zielankunft 1. Fahrzeug, Historisches Fahrerlager Nürburgring
17:00 Uhr Siegerehrung und Verabschiedung der Teilnehmer, Dorint Hotel am Nürburgring
Die zeitlichen Angaben sind vorläufig. Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten.
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5. Nenn- und Teilnahmeschluss
Zur Teilnahme zugelassen sind ausschließlich die im Nennungsformular aufgeführten Personen. Ein
Team besteht aus zwei Personen. Weitere Personen sind im Nennformular anzuzeigen, bzw. im
Rallyebüro anzumelden. Fahrberechtigt sind Personen die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Die Veranstaltung ist lizenzfrei. Das Nennformular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis
Dienstag, den 21. März 2017 an das Nennungsbüro zu übermitteln.
Die Nennung wird nur angenommen, wenn ein Foto ( per Mail ), die Nennung per Post mit
Original Unterschriften vorliegt und das Nenngeld eingegangen ist.
Die Auswahl der Fahrzeuge erfolgt durch den Organisationsleiter. Er behält sich das Recht vor,
Nennungen abzulehnen und / oder den Start zu verweigern. Unter www.mscadenau.de werden die
Starterlisten nach Nennungsannahme veröffentlicht. Die Nennbestätigung mit Startnummer erfolgt per
Mail ab dem 10. April 2017.
Die Teilnehmerzahl ist auf 125 Teams begrenzt.
Eine Umnennung von Sportlich auf Touristisch und umgekehrt ist nach dem 21. März nicht mehr
möglich.
6. Leistungen des Veranstalters / Nenngeld
6.1. Das Rallye-Leistungspaket
Das Rallye Leistungspaket umfasst folgende
im Nenngeld enthaltene Leistungen:
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Rallye-Unterlagen / Bordbuch usw.
Mehrfarbiges Rallyeschild; zwei Startnummern für die seitliche Befestigung
Erinnerungsgeschenk
Programmheft mit Bildern der Teilnehmerfahrzeuge sowie
Strecken- und Zeitplan
Sonderprüfung im Fahrsicherheitszentrum Nürburgring
Professionelle Auswertung und Zeitnahme
Freitagmittag Grüne Hölle Buffet im Eifeldorf
Freitagabend Grillabend im Eifeldorf
Mittagessen am Samstag
Kaffee und Kuchen am Samstagnachmittag
Samstagabend Nacht der Motoren mit Nordschleifen Büffet, Livemusik und Showeinlagen im
Dorint Hotel am Nürburgring
120 Min. Nordschleife „Pur“ am Sonntagmorgen
Mittagessen am Sonntag
Kaffee und Kuchen zur Siegerehrung
Siegerehrung; Pokale Gesamtwertung: 1.- 3. Platz je Gruppe
30% je Klasse für Fahrer und Beifahrer
Weitere Pokale gem. Maßnahmen der Sponsoren
6.2. Nenngeld für Einzelnennung
Das Nenngeld beträgt bei Nennungs- und Zahlungseingang
bis 24. Februar 2017 Euro 340,-ab 25. Februar 2017 Euro 380,-Das Nenngeld beinhaltet die Teilnahme an der Adenau Classic mit einem Fahrzeug inkl.
Fahrer und Beifahrer. Die Nennung wird bestätigt, wenn das Nenngeld überwiesen wurde.
Das Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Absage der Veranstaltung oder Nichtannahme der
Nennung des Bewerbers durch Rückbuchung zurückerstattet.
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6.3. Nenngeld für weitere Mitfahrer
Das Nenngeld für jeden weiteren Mitfahrer beträgt 100,00 €
6.4. Nenngeld für Fahrzeuge bis Baujahr 1927 ( Eröffnungsjahr Nürburgring )
Fahrzeuge bis einschließlich Baujahr 1927 fahren auf Einladung des MSC Adenau startgeldfrei.
Bewerbungen werden bis zum 24.02.2017 angenommen. Der MSC Adenau behält sich die Auswahl der
Fahrzeuge vor.
6.5. Teilnahme von Begleitpersonen an der Abendveranstaltung
Die Teilnahmegebühr von Begleitpersonen an der Abendveranstaltung am Samstag beträgt 30,00 €.
6.6 Erinnerungsgeschenk
Ein zusätzliches Erinnerungsgeschenk kostet 20,00 € pro Stück.
6.7. Bankverbindung
MSC Adenau e.V. im ADAC, Kreissparkasse Adenau, Überweisungen bitte mit dem
Vermerk "IAAC 2017".
IBAN: DE 28 5775 1310 1000 4155 45; SWIFT-BIC: MALADE51AHR
6.8. Rückerstattung Nenngeld
Nenngeld ist Reuegeld. Das Nenngeld wird nur zurück erstattet, wenn:
· die Nennung nicht angenommen werden kann = 100% Rückerstattung
· die Veranstaltung abgesagt wird = 100% Rückerstattung
· Absage des Teilnehmers: - bis zum 06.03.2017 = 100% Rückerstattung
· Absage des Teilnehmers: - bis zum 10.04.2017 = 50% Rückerstattung
Danach keine Rückerstattung
7. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht / Versicherung
7.1. Versicherungen
Der Veranstalter schließt die von den Genehmigungsbehörden geforderte Versicherung ab. Die
Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine Mindest-Haftpflicht-Versicherung von Euro 1.000.000,- haben.
Mit der Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine den
gesetzlichen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.
7.2. Verantwortlichkeit
Die Teilnahme an der Adenau Classic erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer,
Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge. Der vorgenannte Personenkreis trägt
über die gesamte Fahrtstrecke die alleinige Verantwortung für alle durch sie oder ihre teilnehmenden
Fahrzeuge verursachten Schäden, die während der Veranstaltung eintreten können. Fahrer, Eigentümer
und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen die Gewähr dafür, dass das teilnehmende
Fahrzeug zum Betrieb im Straßenverkehr zugelassen ist:
Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen darüber hinaus persönliche
Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme den Vorschriften
der StVZO entsprechen. Insbesondere die technische Abnahme zu Beginn der Veranstaltung entbindet
den vorgenannten Personenkreis (Fahrer, Fahrzeugeigentümer- und Halter) nicht von der
Verantwortung für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeuges.
7.3. Haftungsverzicht
Der Haftungsverzicht gem. Nennformular muss von Fahrer und Beifahrer unterschrieben werden. Ist der
Fahrer / Beifahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs muss ein Haftungsverzicht gem. Nennformular durch
den Eigentümer unterschrieben werden.
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7.4. Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder
von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen und die
Veranstaltung oder einzelne Sonderprüfungen abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände
bedingt ist. Der Veranstalter ist von der Haftung jeglicher hieraus resultierender Schäden freigestellt.
8. Pflichten der Teilnehmer
8.1. Startberechtigung (siehe auch Punkt 14.9 dieser Ausschreibung)
Die Besatzung eines Fahrzeuges darf nur aus den Personen bestehen, die im Nennformular angegeben
sind.
8.2. Startnummern
Die bei der Dokumentenabnahme vom Veranstalter ausgehändigten Startnummern müssen während
der gesamten Veranstaltung an beiden Seiten am Teilnehmerfahrzeug gut sichtbar angebracht werden
Für eventuelle Schäden, die durch das Anbringen von Aufklebern am Fahrzeug entstehen, haftet der
Veranstalter nicht. Die Startnummern müssen vor der technischen Abnahme am Fahrzeug angebracht
werden. Fehlen die Startnummern wird das Team nicht zum Start zugelassen.
8.3. Rallyeschild
Das bei der Dokumentenabnahme vom Veranstalter ausgehändigte Rallyeschild (mit
Startnummernaufdruck) muss während der gesamten Veranstaltung von vorne gut sichtbar am
Teilnehmerfahrzeug angebracht werden. Das Rallyeschild muss vor der technischen Abnahme
angebracht werden und darf die amtlichen Kennzeichen des Teilnehmerfahrzeuges weder ganz noch
teilweise verdecken.
8.4. Fahrerbesprechung
Vor dem Start findet eine Fahrerbesprechung statt, deren Teilnahme für den Fahrer und Beifahrer
verpflichtend ist.
8.5. Startreihenfolge
Der Start erfolgt in der Reihenfolge der offiziellen Starterliste. Alle Teilnehmer sind selbst für
rechtzeitiges Erscheinen am Start verantwortlich. Jede Verspätung am Start der Gesamtveranstaltung,
einer Etappe oder dem Restart nach einer Pause, wird pro Minute Verspätung bestraft.
8.6. Umweltschutz
Es ist dringend darauf zu achten, dass Park- und Abstellplätze nicht durch Öl, Benzin oder andere
umweltgefährdenden Flüssigkeiten verunreinigt werden. Fahrzeuge die beim Einfahren auf die
Rennstrecken Undichtigkeiten aufweisen wird der Start verweigert.
9. Bordkarten
Die Bordkarten für alle Etappen erhalten Sie bei der Dokumentenabnahme mit ihrem Bordbuch. In
diesen Karten werden die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen angegeben. Die jeweilige Bordkarte
wird am Tagesziel jeder Etappe an der Zeitkontrolle abgegeben. Die Teams sind für ihre Bordkarten
alleine verantwortlich. Die Bordkarten müssen sich während der Veranstaltung an Bord des
Teilnehmerfahrzeuges befinden und persönlich durch Fahrer oder Beifahrer an den Kontrollstellen
vorgelegt werden. Zeiteintragungen dürfen ausschließlich vom jeweils zuständigen Sportwart
vorgenommen werden. Die Richtigkeit der Eintragungen muss das Team in Eigenverantwortung selbst
kontrollieren. Änderungen in den Bordkarten darf nur der Sportwart vornehmen.
Eine Änderung durch das Team führt zum Wertungsverlust.
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10. Verkehrsregeln
10.1. Fahrdisziplin
Die an der Veranstaltung teilnehmenden Teams verpflichten sich, über den Gesamtzeitraum der
Veranstaltung, die Straßenverkehrsbestimmungen einzuhalten. Jedes Team, das gegen die
Bestimmung verstößt, wird wie folgt bestraft:
Erster Verstoß mit 500 Strafpunkte
Zweiter Verstoß mit 2000 Strafpunkte
Dritter Verstoß mit Wertungsverlust
Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50% und mehr der erlaubten Geschwindigkeit werden in jedem
Falle mit dem Ausschluss aus der Veranstaltung bestraft.
10.2. Reparatur und Hilfen
Reparaturen und Nachtanken sind während der gesamten Veranstaltung erlaubt, außer auf den
Rennstrecken. Der Veranstalter kümmert sich um eine Pannenhilfe und einen Abschleppdienst, die für
den gesamten Zeitraum ständig verfügbar sind. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
11. Allgemeine Bestimmungen
Die Veranstaltung wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt:
1) Bestimmungen dieser Ausschreibung
2) Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
3) Auflagen und Bestimmungen der Genehmigungsbehörden
Das Reglement und die Richtlinien des DMSB und der FIA finden keine Anwendung.
12. Werbung
Der Veranstalter behält sich vor, auf die Startnummern und die Rallyeschilder Werbung aufzubringen.
Zusätzliche Werbeaufkleber des Veranstalters müssen gut sichtbar seitlich am Fahrzeug angebracht
werden. Diese Werbung ist für die Teilnehmer verpflichtend. Zusätzliche Werbung am Fahrzeug durch
die Teilnehmer ist vorbehaltlich der Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Fahrzeuge mit aktueller
Veranstalterwerbung ( z.B. Youngtimer Trophy, GLP, RCN sind nicht startberechtigt.)
13. Abnahmen
Jedes Team muss sich zu einer Dokumenten- und technischen Abnahme einfinden. Der Ort und
Zeitpunkt der Dokumenten- und technischen Abnahme werden den Teilnehmern rechtzeitig vor
Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.
13.1. Dokumentenabnahme
Bei der Dokumentenabnahme sind folgende Papiere vorzulegen:
a) Gültiger Führerschein der Fahrer
b) Fahrzeugschein (gültige Zulassung des Fahrzeugherkunftslandes)
c) Versicherungsnachweis: Die Fahrzeuge müssen eine Haftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckungssumme von 1.000.000 Euro vorlegen.
d) Einverständniserklärung des Fahrzeugeigentümers über die Teilnahme seines
Fahrzeuges bei der Adenau Classic
13.2. Technische Abnahme
Die technische Abnahme hat einen allgemeinen Charakter. Kontrolliert wird hierbei
· die Fahrzeugangaben gem. Nennung
· die Bereifung, Beleuchtung und die Dichtigkeit des Fahrzeugs
· die Startnummern und die Befestigung des Rallyeschilds
(diese müssen vor der technischen Abnahme angebracht sein)
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14. Ablauf der Sportlichen Zuverlässigkeitsfahrt und der Touristischen Ausfahrt
14.1. Start
Die Fahrzeuge werden ab der im Zeitplan aufgeführten Uhrzeit entsprechend der ausgehängten
Starterliste, im Minutentakt, gestartet. Die Teams sind verpflichtet, die Durchfahrt der Kontrollpunkte in
den Bordkarten in der richtigen Reihenfolge bescheinigen zu lassen. Die verbindliche Sollzeit für das
Zurücklegen der Strecke zwischen den zwei Zeitkontrollen (ZK) ist in der Bordkarte des jeweiligen Tages
und im Bordbuch vermerkt. Die Teams erhalten bei der Dokumentenabnahme unter anderem ein
Bordbuch, das die genaue Beschreibung der Rallyestrecke in Form von Chinesen-Zeichen und
Kartenausschnitten enthält, so dass die Teilnehmer die Strecke korrekt abfahren können.
14.2. Kontrollen / Allgemeine Bestimmungen / Karenzzeit
Alle Kontrollstellen sind an der rechten Fahrbahnseite direkt an der Strecke platziert.
Durchfahrtskontrollen (DK) und Zeitkontrollen (ZK) sind durch FIA-Kontrollschilder (siehe Punkt 20)
gekennzeichnet.
Das Abwarten der Idealzeit ist nur vor den Vorankündigungs-Schildern erlaubt (hier bitte eine genügend
breite Gasse für andere Teilnehmer lassen). Die jeweiligen Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der
Startzeit des ersten Fahrzeuges geöffnet und 30 Minuten nach der errechneten Fahrzeit des letzten
Fahrzeuges geschlossen.
Das Auslassen einer Durchfahrts- oder Zeitkontrolle wird mit einer Strafe von 100 Strafpunkten
( Sport ) geahndet.
Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verantwortlichen Sportwarte an
allen Kontrollstellen Folge zu leisten. Die Karenzzeit liegt 30 Minuten nach der sich für jede Startnummer
jeweils rechnerisch ergebenden Start- bzw. Zielzeit bei Etappen, ZK, WP und DK. Jede Überschreitung
wird jeweils mit 100 Strafpunkten ( Sport ) geahndet.
14.3. Durchfahrtskontrollen (DK)
Die Durchfahrtskontrollen (DKs) sind durch ein FIA Schild gekennzeichnet. Es erfolgt hier kein
Zeiteintrag. Der vom Veranstalter beauftragte Funktionär bestätigt die Durchfahrt durch einen Stempel
in einem dafür vorhergesehenen Feld auf der jeweiligen Bordkarte. ( Es können auch Selbststempler
zum Einsatz kommen) Der Teilnehmer ist eigenverantwortlich in der Vorlage der Bordkarte. Eine
ausgelassene DK bzw. eine Anfahrt aus falscher Richtung wird mit 100 Strafpunkten ( Sport ) bestraft.
14.4. Zeitkontrollen (ZK)
Die Zeitkontrollen (ZKs) befinden sich an den im Bordbuch aufgeführten Standorten. Sobald das Team
die Bordkarte an den Zeitnehmer übergibt, trägt dieser die Zeit, mittels Handeintrag in die Bordkarte ein.
Das Team erhält keine Strafsekunden wenn der Zeitpunkt des Einfahrens in die Kontrollzone der
Idealminute entspricht. Es werden nur volle Minuten eingetragen, die Sekunden werden abgerundet
(z.B.: von 12 Uhr 45 Minuten 59 Sekunden, wird folgende Zeit eingetragen: 12:45 Uhr).
Abweichungen der tatsächlichen Stempelzeit von der Sollzeit werden wie folgt geahndet:
a) zu frühe Ankunft an einer Zeitkontrolle: pro angefangener Minute 5 Strafpunkte ( Sport )
b) zu späte Ankunft an einer Zeitkontrolle ab 30 Minuten: 100 Strafpunkte ( Sport )
c) zu späte Ankunft an einer Zeitkontrolle bis 15 Minuten:
gesamt je Etappe max. 15 Min: strafpunktfrei; danach je Min 5 Strafpunkte ( Sport )
d) Auslassen oder falsches Anfahren einer Zeitkontrolle wird mit 100 Strafpunkte ( Sport )
10 Strafpunkte ( Tour ) geahndet.
e) Anhalten oder Behinderung eines Teilnehmers in einer Kontrollzone:
300 Strafpunkte ( Sport ) 30 Strafpunkte ( Tour )
14.5. Sollzeitprüfungen / Gleichmäßigkeitsprüfungen (WP)
Bei den WP`s wird den Rallyeteilnehmern die Aufgabe gestellt, die Prüfung in einer vorgegebenen Zeit /
Schnitt zu fahren. ( Tour nur Sollzeitprüfungen ). Die WP finden teilweise auf gesperrten Straßen und auf
öffentlichen Straßen statt. Jede nicht gestartete oder beendete WP wird mit 300 Strafpunkten ( Sport ) /
30 Strafpunkte ( Tour ) geahndet.
Das Anhalten im Sichtbereich des roten Zielschildes ist nicht erlaubt. Ausnahme bildet der Bereich vor
dem gelben Zielschild. Hier ist das Anhalten erlaubt. Stoppt ein Team wird die Prüfung mit der
maximalen Strafpunktzahl von 100 ( Sport ) 10 Strafpunkte ( Tour ) gewertet.
Das vorzeitige Befahren der WP wird mit 150 Strafpunkten ( Sport ) 10 Strafpunkte ( Tour ) geahndet.
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14.6. Wertung der Zeitnahme
Am Ziel und während einer Sollzeitprüfung werden vom Veranstalter bekannte Zielzeitnahmen
eingerichtet. Die Schlauch- oder Lichtschrankenzeitmessung an der Zielzeitnahme erfolgt auf die 1/100
Sekunde genau. Jede Unter- oder Überschreitung der Sollzeit wird pro 1/100 Sekunde mit 0,1
Strafpunkten geahndet. ( max. 100 Strafpunkte )
Jeder Teilnehmer ( Sport ) erhält eine Gutschrift von max. 20 Strafpunkten bei einer Zeitmessung je SP
und Rallyetag. Die Teilnehmer der Touristischen Ausfahrt erfolgt die Wertung nach 14.10.
14.7.Geheime Sollzeitprüfungen ( nur Sport )
Der Veranstalter behält sich vor, maximal eine geheime Sollzeitprüfung je Etappe einzubauen.
Die Sonderprüfungen sind 100 m lang und werden mit grünen FIA Schilder gekennzeichnet.
Die Fahrzeit beträgt 15 sec. Jede Unter- oder Überschreitung der Sollzeit wird pro 1/100 Sekunde mit
0,1 Strafpunkten geahndet. ( max. 100 Strafpunkte )
Aus Sicherheits- und Fairnessgründen ist das Anhalten im Sichtbereich des grünen Startschildes nicht
erlaubt. Stoppt ein Team wird die Prüfung mit der maximalen Strafpunktzahl von 100 gewertet.
14.8. Fahrer / Beifahrer und Fahrzeugwechsel
Fahrer- / Beifahrer- und Fahrzeugwechsel sind nur nach Meldung an den Veranstalter und dessen
Zustimmung möglich. Ein Fahrzeugwechsel ist grundsätzlich nur nach einer erfolgten technischen
Abnahme möglich. Bei einem Wechsel der ursprünglichen Besatzung und/oder einem Fahrzeugwechsel
erhält der Teilnehmer 200 Strafpunkte. Ein Klassenwechsel erfolgt nicht.
14.9. Sanktionen und Zeitstrafen ( Sport )
Sonstige Strafen
Wertung
Fehlen einer Startnummer beim Start
Fahrzeuge die nicht der Technischen Abnahme vorgeführt wurden
erster gemeldeter polizeilicher Verkehrsverstoß
zweiter gemeldeter polizeilicher Verkehrsverstoß
dritter gemeldeter polizeilicher Verkehrsverstoß
Gemeldete Geschwindigkeitsüberschreitung von 50% und mehr
Gefährdung von Personen
Änderungen in der Bordkarte durch einen Teilnehmer
Nicht zum Start zugelassen
Nicht zum Start zugelassen
500 Strafpunkte
2000 Strafpunkte
Wertungsverlust
Wertungsverlust
Wertungsverlust
Wertungsverlust
Wertung
Zeitkontrollen (ZK)
Verspätung beim jeweiligen Etappenstart
Auslassen der ersten und letzten ZK ( Start u. Ziel )
Auslassen einer ZK (gilt nicht für die erste und letzte ZK der Veranstaltung)
Anfahrt einer ZK aus falscher Richtung
Anhalten oder Behinderung anderer Teilnehmer in der Kontrollzone vor einer ZK
Vorzeit an einer ZK, soweit nicht erlaubt, pro angefangener Minute
Verspätung bis 15 Min. / max. 15 Min je Etappe
Verspätung mehr als 15 Min. an einer ZK / einer Etappe
Verspätung ab 30 Min an einer ZK / einer Etappe
Sollzeitprüfungen / Gleichmäßigkeitsprüfungen (WP)
WP Start zu früh oder zu spät
Jede nicht gestartete oder beendete WP
Anhalten und Behinderung in der Kontrollzone (zwischen gelben und roten
Zielschild)
Abweichung der Sollzeit bei bekannten Zeitmessungen pro 1/100 Sekunden
Über- bzw. Unterschreitung
Abweichung der Sollzeit bei unbekannten Zeitmessungen pro. 1/100 Sekunden
Über- bzw. Unterschreitung
Anhalten im Sichtbereich des roten Zielschildes einer WP
Anhalten im Sichtbereich des grünen Startschildes einer geheimen
Sollzeitprüfung
Vorzeitiges Einfahren in eine WP
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2 Strafpunkte je Minute
Wertungsverlust
100 Strafpunkte
100 Strafpunkte
300 Strafpunkte
5 Strafpunkte
0 Strafpunkte
5 Strafpunkte je Min.
100 Strafpunkte
Wertung
30 Strafpunkte je Minute
300 Strafpunkte
100 Strafpunkte
0,1 Strafpunkte
max. 100 Strafpunkte
0,1 Strafpunkte
max. 100 Strafpunkte
100 Strafpunkte
100 Strafpunkte
150 Strafpunkte
Wertung
Nicht Anfahren / Anfahren einer DK aus der falschen Richtung
Gutschriften
100 Strafpunkte
Wertung
auf einer Zeitmessung je Rallyetag max.20 Strafpunkte
Max. 60 Strafpunkte bei
3 Tagen
14.10. Sanktionen und Strafen (Tour)
Nicht- oder Falschbeantwortung einer Frage
Geschicklichkeits-/Sollzeitfahren je Aufgabe
Zeitüberschreitung der max. Etappenzeit gem. Bordbuch
Nicht Anfahren / Anfahren einer DK aus der falschen Richtung
Auslassen oder falsches Anfahren einer Zeitkontrolle
Anhalten oder Behinderung eines Teilnehmers in einer Kontrollzone
Jede nicht gestartete oder beendete WP
Vorzeitiges Einfahren in eine WP
Anhalten im Sichtbereich des roten Zielschildes einer WP
10 Punkte
der Beste erhält 0 Punkte
der Zweitbeste erhält 0,5 Punkte
der Drittbeste erhält 1,0 Punkte
Je Min 2 Punkte
ab 30 Minuten pauschal 100 Punkte
10 Strafpunkte
10 Strafpunkte
30 Strafpunkte
30 Strafpunkte
10 Strafpunkte
10 Strafpunkte
15. Wertung
Die Sportliche Rallye sowie die Touristische Ausfahrt werden getrennt gewertet.
15.1. Einzelwertung
Die Wertung erfolgt nach Strafpunkten. Die Strafpunkte aus Sollzeitprüfungen (SP),
Durchfahrtskontrollen (DK) und sonstigen Strafpunkte werden addiert. Sieger der Veranstaltung ist das
Team mit den niedrigsten Strafpunkten. Alle weiteren Platzierungen erfolgen in aufsteigender
Reihenfolge der Strafpunkte. Bei Punktegleichheit entscheidet das bessere Ergebnis der ersten
Sollzeitprüfung. Sollte auch hier Gleichstand bestehen, werden die Strafpunkte der nächsten
Sollzeitprüfung herangezogen, usw.
16. Pokale und Sachpreise
16.1 Pokale
Folgende Siegerpokale werden ausgegeben für:
Gesamtwertung: 1.- 3. Platz je Gruppe
Klassenwertung: 30 % in jeder Klasse für Fahrer und Beifahrer
Damenwertung: 1. Platz je Gruppe
16.2 Sonderpokale
Der Veranstalter behält sich vor Sachpreise für folgende Platzierungen zu vergeben
a) Markenpokale
b) älteste Fahrzeug
c) Sieger Wertungsprüfungen
17. Aushang
Die Orte der offiziellen Aushangtafeln sind:
a) das Rallyebüro im Veranstaltungsbereich der „Adenau Classic“
b) die jeweiligen Lokalitäten am Ende jeder Etappe
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18. Anwendung und Auslegung der Ausschreibung
Die Bestimmung dieser Ausschreibung können je nach Erfordernissen geändert oder ergänzt werden.
Jede Zusatzbestimmung, Ergänzung oder Änderung wird in datierten und nummerierten Bulletins
herausgegeben. Diese werden mit Bekanntgabe Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Die
Bulletins werden den Teilnehmern direkt und am offiziellen Aushang bekannt gegeben. Der Fahrtleiter ist
für die Anwendung der Bestimmungen vorliegender Ausschreibung während des Ablaufs der
Veranstaltung zuständig. Einsprüche gegen die Entscheidung des Fahrtleiters sind spätestens 30
Minuten nach Bekanntgabe der Entscheidung an das Schiedsgericht schriftlich einzureichen.
Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind verbindlich, endgültig und unanfechtbar.
19. Teilnahme an der Nordschleife „Pur“
19.1 Sicherheitsregeln & Fahrordnung Nürburgring
Die Nordschleife ist zwar eine Rennstrecke, aber es gelten die normalen in StVO und StVZO
enthaltenen, Verkehrsregeln wie z. B. das Rechtsfahrgebot. Bitte unbedingt beachten!
DOWNLOAD: SICHERHEITSREGELN (PDF)
http://www.nuerburgring.de/fileadmin/Touristenfahrten/2015/Sicherheitsregeln-Touristenfahrten.pdf
DOWNLOAD: FAHRORDNUNG (PDF)
http://www.nuerburgring.de/fileadmin/Touristenfahrten/2015/NR_Fahrordnung_Touristenfahrten.pdf
Bei Änderung der Sicherheitsregeln und der Fahrordnung gilt die zum Zeitpunkt der Veranstaltung
gültige Version. Der Teilnehmer ist selbst Verantwortlich diese auf der Internetseite des
Nürburgring einzusehen.
Bei Fahrzeugen mit Überrollbügel oder Käfig ist das Tragen eines Helmes zwingend
vorgeschrieben.
Bitte Notrufnummer vor der Fahrt abspeichern: 0800 0302 112
20. Umweltschutz
Es ist dringend darauf zu achten, dass Park- und Abstellplätze nicht durch Öl, Benzin oder andere
umweltgefährdenden Flüssigkeiten verunreinigt werden. Fahrzeuge die beim Einfahren auf die
Rennstrecken Undichtigkeiten aufweisen wird der Start verweigert.
21. Foto- und Filmrechte
Durch Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer bereit, den Veranstaltern die sämtlichen
Rechte zur Verwertung von Fotos und Filmmaterial von sich und Ihren Fahrzeugen zur Nutzung zu
überlassen.
22. Siegerehrung
Am letzten Tag der Veranstaltung findet am Nachmittag eine Siegerehrung mit Verabschiedung der
Teilnehmer statt. Diese ist Bestandteil der Veranstaltung. Pokale werden nicht nachgesandt.
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23. Unterkunft
Die Übernachtungen müssen von den Teilnehmern selbst gebucht werden. Der Veranstalter hat im
Dorint Hotel am Nürburgring und bei Lindner Hotels & Ferienpark ausreichend Zimmerkontingente
reserviert, die unter dem Stichwort "Adenau Classic" gebucht werden können. Um die
Veranstaltungskonditionen gewährleisten zu können, buchen Sie bitte direkt im Hotel und nicht über
bspw. Reiseportale. Wir bitten Sie Ihre Buchung frühzeitig vorzunehmen, da zum Zeitpunkt der
Veranstaltung noch weitere Veranstaltungen am Nürburgring stattfinden.
Selbstverständlich helfen Ihnen auch die Touristikinformationen in Adenau und Nürburg bei Ihrer
Zimmerbuchung.
Dorint Am Nürburgring Hocheifel
Grand-Prix-Strecke; 53520 Nürburg
Telefon: 02691-3090 ; Fax02691-309-189
E-Mail: [email protected]
Congress & Motorsport Hotel Nürburgring
Stefan-Bellof-Straße; 53520 Nürburg
Tel.: 02691 3025 000 ; Fax: 02691 3025 655
E-Mail: [email protected]
GT3 Hotel
Aachener Str. 20, 53518 Honerath
Telefon: 0 26 91 / 9 32 64 09
Telefax: 0 26 91 / 9 32 64 07
E-Mail: [email protected]
Tourist-Information Hocheifel-Nürburgring
Kirchstraße 15 – 19; 53518 Adenau
Fon: 02691 / 305-122; Fax: 02691 / 305-196
E-Mail: [email protected]
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24. Kontrollschilder
Ankündigung Zeitkontrolle
Beginn der Kontrollzone
Ende der Wertungsprüfung
Ankündigung WP Ziel
Nur bei WP über 500 m
Beginn der Kontrollzone
Ankündigung Wertungsprüfung
Zeitkontrolle
Start Wertungsprüfung
Ziel Wertungsprüfung
Durchgangskontrolle
Start einer geheime Wertungsprüfung
Ziel einer geheime Wertungsprüfung
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