-1- -2- Durchführungsbestimmungen 27. Int. ADAC Adenau Classic 2017 Inhalt: Seite 5 1. Organisation Seite 5 2. Beschreibung der Veranstaltung Seite 6 3. Zugelassene Fahrzeuge Seite 7 4. Zeitplan Seite 8 5. Nenn- und Teilnahmeschluss Seite 8 6. Leistungen des Veranstalters / Nenngeld Seite 9 7. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht / Versicherung Seite 10 8. Pflichten der Teilnehmer Seite 10 9. Bordkarten Seite 11 10. Verkehrsregeln Seite 11 11. Allgemeine Bestimmungen Seite 11 12. Werbung Seite 11 13. Abnahmen Seite 12 14. Ablauf der Rallye Seite 14 15. Wertung Seite 14 16. Pokale Seite 14 17. Aushang Seite 16 18. Anwendung und Auslegung der Ausschreibung Seite 16 19. Teilnahme an der Nordschleife „pur“ Seite 16 20. Umweltschutz Seite 16 21. Foto- und Filmrechte Seite 16 22. Siegerehrung Seite 17 23. Unterkunft Seite 18 24. Kontrollschilder -3- -4- 1. Organisation 1.1. Ausrichter der Veranstaltung MSC Adenau e.V. im ADAC, Postfach 58, 53512 Adenau Organisationsleiter: Alfred Novotny * Wiesengrundstr. 6 * 53518 Wimbach Telefon 02691 / 3933, Email: [email protected] Fahrtleiter: Bernd Halffmann; Grabenstr. 35; 56745 Bell; Tel.: 0172-8631088 Stv. Fahrtleiter: Jörg Ritter; Kolpingstr. 13; 56751 Polch; Tel.: 0171-9338718 Der Organisationsleiter ist erreichbar Mo – Fr von 15.00 - 18.00 Uhr. Nur hier erhalten Sie verbindliche telefonische Auskünfte! 1.2. Offizielle der Veranstaltung Organisationsleiter: Fahrtleiter Stv. Fahrtleiter Leitung der Zeitnahme: Leitung der Auswertung: Leiter Nürburgring: Vorwagen 1: Vorwagen 2: Schlusswagen: Schiedsgericht: Presse: Alfred Novotny Bernd Halffmann Jörg Ritter Bernd Halffmann Bernd Halffmann Hartmut Mauer Jörg und Hiltrud Ritter Alfred Novotny Jürgen und Wilma Theisen Wird am Veranstaltungstag bekanntgegeben Karl Eckstein 2. Beschreibung der Veranstaltung Die 27. Int. ADAC Adenau – Classic 2017 wird in zwei getrennten Wertungen gestartet! Sie besteht aus einer Sportlichen Zuverlässigkeitsfahrt und der Touristischen Ausfahrt. A: Sportliche Zuverlässigkeitsfahrt ( Sport ) Die sportliche Zuverlässigkeitsfahrt ist in vier Etappen aufgeteilt. Die Gesamtstrecke beträgt ca. 470 km und beinhaltet Sollzeit- oder Gleichmäßigkeitsprüfungen. Die Streckenführung, die Zeit- und Durchfahrtskontrollen, sowie die Sonderprüfungen ergeben sich aus den Bordbüchern die bei der Dokumentenabnahme ausgehändigt werden. Die Fahrzeuge starten im Minutenabstand. B: Touristische Ausfahrt ( Tour ) Die Touristische Ausfahrt ist in vier Etappen aufgeteilt und hat eine Gesamtstrecke von ca. 470 km ohne besondere Anforderungen an die Teilnehmer oder Fahrzeuge. Die Streckenführung, die Zeit- und Durchfahrtskontrollen, sowie die Sonderprüfungen ergeben sich aus den Bordbüchern die bei der Dokumentenabnahme ausgehändigt werden. Die Wertung ergibt sich aus Sollzeitprüfungen und Geschicklichkeitsprüfungen mit dem Fahrzeug. Die Fahrzeuge starten im Minutenabstand. Eine Funkuhr und Stoppuhr sollte an Bord sein. 3. Zugelassene Fahrzeuge Zur Veranstaltung zugelassen sind ausschließlich Oldtimer und klassische Fahrzeuge bis zum Baujahr 1989, die den inländischen bzw. ausländischen Zulassungsbestimmungen in der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Fassung entsprechen. -5- Die Fahrzeuge werden in folgende Klassen eingeteilt: A: Sportliche Zuverlässigkeitsfahrt Klasse D Klasse E Klasse F Klasse G Klasse H Baujahr bis 31.12.1946 Baujahr 01.01.1947 bis 31.12.1961 Baujahr 01.01.1966 bis 31.12.1971 Baujahr 01.01.1977 bis 31.12.1980 Baujahr 01.01.1981 bis 31.12.1989 B: Touristische Ausfahrt Klasse NR Klasse A Klasse B Klasse C 1 Fahrzeuge bis Baujahr 1927 ( auf Einladung MSC Adenau Nenngeldfrei ) Baujahr bis 31.12.1967 01.01.1968 bis 31.12.1989 Gastklasse des Porsche Zentrum Koblenz für Fahrzeuge ab 1990 Maßgebend für die Klasseneinteilung, ist der Tag der Erstzulassung des genannten Fahrzeuges. Der Veranstalter behält sich vor, die Fahrzeuge auszuwählen, Klassen zusammen zu legen und die Jahrgänge der Klassen zu ändern. Die Wertung der Baujahre innerhalb der ausgeschriebenen Meisterschaften erfolgt nach den Vorgaben der jeweiligen Meisterschaften. -6- 4. Zeitplan Freitag, 24. Februar 2017 1. Nennungsschluss (Vorliegen der Nennung beim Veranstalter) Dienstag, 21. März 2017 2. Nennungsschluss (Vorliegen der Nennung beim Veranstalter) Montag, 10. April 2017 Versand der Nennbestätigungen Freitag 12. Mai 2017 Rallyezentrum Eifeldorf Grüne Hölle Nürburgring 10:30 – 12:45 Uhr Dokumentenabnahme im Eifeldorf 10:45 – 13:00 Uhr Technische Abnahme 13:15 Uhr Begrüßung der Teilnehmer und Fahrerbesprechung 14:15 Uhr Start 1. Fahrzeug zur 1. Etappe, 105 km 17:15 Uhr Etappenziel I. Etappe anschließend Rallye- und Begrüßungsabend mit Abendessen im Eifeldorf Nürburgring Samstag 13. Mai 2017 Rallyezentrum Dorint Hotel am Nürburgring 08:30 Uhr Start 1. Fahrzeug zur II. Etappe, 120 km 12:00 Uhr Mittagsrast Eifeldorf Nürburgring 12:45 Uhr Start 1. Fahrzeug zur III. Etappe, 130 km 15:00 Uhr Kaffeepause 17:00 Uhr Etappenziel 3. Etappe, Historisches Fahrerlager Nürburgring 19:00 Uhr Samstagabend „Nacht der Motoren“ mit Nordschleifen Büffet, Dorint Hotel am Nürburgring Sonntag, 14. Mai 2017 Rallyezentrum Dorint Hotel am Nürburgring 07:45 – 09:25 Uhr Nordschleife Pur: Freies Fahren auf der Nürburgring Nordschleife 10:00 Uhr Start 1. Fahrzeug zur 4. Etappe Historisches Fahrerlager Nürburgring, 110 km 12:15 Uhr Mittagsrast 14:00 Uhr Zielankunft 1. Fahrzeug, Historisches Fahrerlager Nürburgring 17:00 Uhr Siegerehrung und Verabschiedung der Teilnehmer, Dorint Hotel am Nürburgring Die zeitlichen Angaben sind vorläufig. Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten. -7- 5. Nenn- und Teilnahmeschluss Zur Teilnahme zugelassen sind ausschließlich die im Nennungsformular aufgeführten Personen. Ein Team besteht aus zwei Personen. Weitere Personen sind im Nennformular anzuzeigen, bzw. im Rallyebüro anzumelden. Fahrberechtigt sind Personen die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die Veranstaltung ist lizenzfrei. Das Nennformular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis Dienstag, den 21. März 2017 an das Nennungsbüro zu übermitteln. Die Nennung wird nur angenommen, wenn ein Foto ( per Mail ), die Nennung per Post mit Original Unterschriften vorliegt und das Nenngeld eingegangen ist. Die Auswahl der Fahrzeuge erfolgt durch den Organisationsleiter. Er behält sich das Recht vor, Nennungen abzulehnen und / oder den Start zu verweigern. Unter www.mscadenau.de werden die Starterlisten nach Nennungsannahme veröffentlicht. Die Nennbestätigung mit Startnummer erfolgt per Mail ab dem 10. April 2017. Die Teilnehmerzahl ist auf 125 Teams begrenzt. Eine Umnennung von Sportlich auf Touristisch und umgekehrt ist nach dem 21. März nicht mehr möglich. 6. Leistungen des Veranstalters / Nenngeld 6.1. Das Rallye-Leistungspaket Das Rallye Leistungspaket umfasst folgende im Nenngeld enthaltene Leistungen: - Rallye-Unterlagen / Bordbuch usw. Mehrfarbiges Rallyeschild; zwei Startnummern für die seitliche Befestigung Erinnerungsgeschenk Programmheft mit Bildern der Teilnehmerfahrzeuge sowie Strecken- und Zeitplan Sonderprüfung im Fahrsicherheitszentrum Nürburgring Professionelle Auswertung und Zeitnahme Freitagmittag Grüne Hölle Buffet im Eifeldorf Freitagabend Grillabend im Eifeldorf Mittagessen am Samstag Kaffee und Kuchen am Samstagnachmittag Samstagabend Nacht der Motoren mit Nordschleifen Büffet, Livemusik und Showeinlagen im Dorint Hotel am Nürburgring 120 Min. Nordschleife „Pur“ am Sonntagmorgen Mittagessen am Sonntag Kaffee und Kuchen zur Siegerehrung Siegerehrung; Pokale Gesamtwertung: 1.- 3. Platz je Gruppe 30% je Klasse für Fahrer und Beifahrer Weitere Pokale gem. Maßnahmen der Sponsoren 6.2. Nenngeld für Einzelnennung Das Nenngeld beträgt bei Nennungs- und Zahlungseingang bis 24. Februar 2017 Euro 340,-ab 25. Februar 2017 Euro 380,-Das Nenngeld beinhaltet die Teilnahme an der Adenau Classic mit einem Fahrzeug inkl. Fahrer und Beifahrer. Die Nennung wird bestätigt, wenn das Nenngeld überwiesen wurde. Das Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Absage der Veranstaltung oder Nichtannahme der Nennung des Bewerbers durch Rückbuchung zurückerstattet. -8- 6.3. Nenngeld für weitere Mitfahrer Das Nenngeld für jeden weiteren Mitfahrer beträgt 100,00 € 6.4. Nenngeld für Fahrzeuge bis Baujahr 1927 ( Eröffnungsjahr Nürburgring ) Fahrzeuge bis einschließlich Baujahr 1927 fahren auf Einladung des MSC Adenau startgeldfrei. Bewerbungen werden bis zum 24.02.2017 angenommen. Der MSC Adenau behält sich die Auswahl der Fahrzeuge vor. 6.5. Teilnahme von Begleitpersonen an der Abendveranstaltung Die Teilnahmegebühr von Begleitpersonen an der Abendveranstaltung am Samstag beträgt 30,00 €. 6.6 Erinnerungsgeschenk Ein zusätzliches Erinnerungsgeschenk kostet 20,00 € pro Stück. 6.7. Bankverbindung MSC Adenau e.V. im ADAC, Kreissparkasse Adenau, Überweisungen bitte mit dem Vermerk "IAAC 2017". IBAN: DE 28 5775 1310 1000 4155 45; SWIFT-BIC: MALADE51AHR 6.8. Rückerstattung Nenngeld Nenngeld ist Reuegeld. Das Nenngeld wird nur zurück erstattet, wenn: · die Nennung nicht angenommen werden kann = 100% Rückerstattung · die Veranstaltung abgesagt wird = 100% Rückerstattung · Absage des Teilnehmers: - bis zum 06.03.2017 = 100% Rückerstattung · Absage des Teilnehmers: - bis zum 10.04.2017 = 50% Rückerstattung Danach keine Rückerstattung 7. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht / Versicherung 7.1. Versicherungen Der Veranstalter schließt die von den Genehmigungsbehörden geforderte Versicherung ab. Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine Mindest-Haftpflicht-Versicherung von Euro 1.000.000,- haben. Mit der Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. 7.2. Verantwortlichkeit Die Teilnahme an der Adenau Classic erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge. Der vorgenannte Personenkreis trägt über die gesamte Fahrtstrecke die alleinige Verantwortung für alle durch sie oder ihre teilnehmenden Fahrzeuge verursachten Schäden, die während der Veranstaltung eintreten können. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen die Gewähr dafür, dass das teilnehmende Fahrzeug zum Betrieb im Straßenverkehr zugelassen ist: Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen darüber hinaus persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme den Vorschriften der StVZO entsprechen. Insbesondere die technische Abnahme zu Beginn der Veranstaltung entbindet den vorgenannten Personenkreis (Fahrer, Fahrzeugeigentümer- und Halter) nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeuges. 7.3. Haftungsverzicht Der Haftungsverzicht gem. Nennformular muss von Fahrer und Beifahrer unterschrieben werden. Ist der Fahrer / Beifahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs muss ein Haftungsverzicht gem. Nennformular durch den Eigentümer unterschrieben werden. -9- 7.4. Absage der Veranstaltung Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen und die Veranstaltung oder einzelne Sonderprüfungen abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist. Der Veranstalter ist von der Haftung jeglicher hieraus resultierender Schäden freigestellt. 8. Pflichten der Teilnehmer 8.1. Startberechtigung (siehe auch Punkt 14.9 dieser Ausschreibung) Die Besatzung eines Fahrzeuges darf nur aus den Personen bestehen, die im Nennformular angegeben sind. 8.2. Startnummern Die bei der Dokumentenabnahme vom Veranstalter ausgehändigten Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung an beiden Seiten am Teilnehmerfahrzeug gut sichtbar angebracht werden Für eventuelle Schäden, die durch das Anbringen von Aufklebern am Fahrzeug entstehen, haftet der Veranstalter nicht. Die Startnummern müssen vor der technischen Abnahme am Fahrzeug angebracht werden. Fehlen die Startnummern wird das Team nicht zum Start zugelassen. 8.3. Rallyeschild Das bei der Dokumentenabnahme vom Veranstalter ausgehändigte Rallyeschild (mit Startnummernaufdruck) muss während der gesamten Veranstaltung von vorne gut sichtbar am Teilnehmerfahrzeug angebracht werden. Das Rallyeschild muss vor der technischen Abnahme angebracht werden und darf die amtlichen Kennzeichen des Teilnehmerfahrzeuges weder ganz noch teilweise verdecken. 8.4. Fahrerbesprechung Vor dem Start findet eine Fahrerbesprechung statt, deren Teilnahme für den Fahrer und Beifahrer verpflichtend ist. 8.5. Startreihenfolge Der Start erfolgt in der Reihenfolge der offiziellen Starterliste. Alle Teilnehmer sind selbst für rechtzeitiges Erscheinen am Start verantwortlich. Jede Verspätung am Start der Gesamtveranstaltung, einer Etappe oder dem Restart nach einer Pause, wird pro Minute Verspätung bestraft. 8.6. Umweltschutz Es ist dringend darauf zu achten, dass Park- und Abstellplätze nicht durch Öl, Benzin oder andere umweltgefährdenden Flüssigkeiten verunreinigt werden. Fahrzeuge die beim Einfahren auf die Rennstrecken Undichtigkeiten aufweisen wird der Start verweigert. 9. Bordkarten Die Bordkarten für alle Etappen erhalten Sie bei der Dokumentenabnahme mit ihrem Bordbuch. In diesen Karten werden die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen angegeben. Die jeweilige Bordkarte wird am Tagesziel jeder Etappe an der Zeitkontrolle abgegeben. Die Teams sind für ihre Bordkarten alleine verantwortlich. Die Bordkarten müssen sich während der Veranstaltung an Bord des Teilnehmerfahrzeuges befinden und persönlich durch Fahrer oder Beifahrer an den Kontrollstellen vorgelegt werden. Zeiteintragungen dürfen ausschließlich vom jeweils zuständigen Sportwart vorgenommen werden. Die Richtigkeit der Eintragungen muss das Team in Eigenverantwortung selbst kontrollieren. Änderungen in den Bordkarten darf nur der Sportwart vornehmen. Eine Änderung durch das Team führt zum Wertungsverlust. - 10 - 10. Verkehrsregeln 10.1. Fahrdisziplin Die an der Veranstaltung teilnehmenden Teams verpflichten sich, über den Gesamtzeitraum der Veranstaltung, die Straßenverkehrsbestimmungen einzuhalten. Jedes Team, das gegen die Bestimmung verstößt, wird wie folgt bestraft: Erster Verstoß mit 500 Strafpunkte Zweiter Verstoß mit 2000 Strafpunkte Dritter Verstoß mit Wertungsverlust Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50% und mehr der erlaubten Geschwindigkeit werden in jedem Falle mit dem Ausschluss aus der Veranstaltung bestraft. 10.2. Reparatur und Hilfen Reparaturen und Nachtanken sind während der gesamten Veranstaltung erlaubt, außer auf den Rennstrecken. Der Veranstalter kümmert sich um eine Pannenhilfe und einen Abschleppdienst, die für den gesamten Zeitraum ständig verfügbar sind. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. 11. Allgemeine Bestimmungen Die Veranstaltung wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt: 1) Bestimmungen dieser Ausschreibung 2) Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung 3) Auflagen und Bestimmungen der Genehmigungsbehörden Das Reglement und die Richtlinien des DMSB und der FIA finden keine Anwendung. 12. Werbung Der Veranstalter behält sich vor, auf die Startnummern und die Rallyeschilder Werbung aufzubringen. Zusätzliche Werbeaufkleber des Veranstalters müssen gut sichtbar seitlich am Fahrzeug angebracht werden. Diese Werbung ist für die Teilnehmer verpflichtend. Zusätzliche Werbung am Fahrzeug durch die Teilnehmer ist vorbehaltlich der Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Fahrzeuge mit aktueller Veranstalterwerbung ( z.B. Youngtimer Trophy, GLP, RCN sind nicht startberechtigt.) 13. Abnahmen Jedes Team muss sich zu einer Dokumenten- und technischen Abnahme einfinden. Der Ort und Zeitpunkt der Dokumenten- und technischen Abnahme werden den Teilnehmern rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. 13.1. Dokumentenabnahme Bei der Dokumentenabnahme sind folgende Papiere vorzulegen: a) Gültiger Führerschein der Fahrer b) Fahrzeugschein (gültige Zulassung des Fahrzeugherkunftslandes) c) Versicherungsnachweis: Die Fahrzeuge müssen eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000 Euro vorlegen. d) Einverständniserklärung des Fahrzeugeigentümers über die Teilnahme seines Fahrzeuges bei der Adenau Classic 13.2. Technische Abnahme Die technische Abnahme hat einen allgemeinen Charakter. Kontrolliert wird hierbei · die Fahrzeugangaben gem. Nennung · die Bereifung, Beleuchtung und die Dichtigkeit des Fahrzeugs · die Startnummern und die Befestigung des Rallyeschilds (diese müssen vor der technischen Abnahme angebracht sein) - 11 - 14. Ablauf der Sportlichen Zuverlässigkeitsfahrt und der Touristischen Ausfahrt 14.1. Start Die Fahrzeuge werden ab der im Zeitplan aufgeführten Uhrzeit entsprechend der ausgehängten Starterliste, im Minutentakt, gestartet. Die Teams sind verpflichtet, die Durchfahrt der Kontrollpunkte in den Bordkarten in der richtigen Reihenfolge bescheinigen zu lassen. Die verbindliche Sollzeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen den zwei Zeitkontrollen (ZK) ist in der Bordkarte des jeweiligen Tages und im Bordbuch vermerkt. Die Teams erhalten bei der Dokumentenabnahme unter anderem ein Bordbuch, das die genaue Beschreibung der Rallyestrecke in Form von Chinesen-Zeichen und Kartenausschnitten enthält, so dass die Teilnehmer die Strecke korrekt abfahren können. 14.2. Kontrollen / Allgemeine Bestimmungen / Karenzzeit Alle Kontrollstellen sind an der rechten Fahrbahnseite direkt an der Strecke platziert. Durchfahrtskontrollen (DK) und Zeitkontrollen (ZK) sind durch FIA-Kontrollschilder (siehe Punkt 20) gekennzeichnet. Das Abwarten der Idealzeit ist nur vor den Vorankündigungs-Schildern erlaubt (hier bitte eine genügend breite Gasse für andere Teilnehmer lassen). Die jeweiligen Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der Startzeit des ersten Fahrzeuges geöffnet und 30 Minuten nach der errechneten Fahrzeit des letzten Fahrzeuges geschlossen. Das Auslassen einer Durchfahrts- oder Zeitkontrolle wird mit einer Strafe von 100 Strafpunkten ( Sport ) geahndet. Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verantwortlichen Sportwarte an allen Kontrollstellen Folge zu leisten. Die Karenzzeit liegt 30 Minuten nach der sich für jede Startnummer jeweils rechnerisch ergebenden Start- bzw. Zielzeit bei Etappen, ZK, WP und DK. Jede Überschreitung wird jeweils mit 100 Strafpunkten ( Sport ) geahndet. 14.3. Durchfahrtskontrollen (DK) Die Durchfahrtskontrollen (DKs) sind durch ein FIA Schild gekennzeichnet. Es erfolgt hier kein Zeiteintrag. Der vom Veranstalter beauftragte Funktionär bestätigt die Durchfahrt durch einen Stempel in einem dafür vorhergesehenen Feld auf der jeweiligen Bordkarte. ( Es können auch Selbststempler zum Einsatz kommen) Der Teilnehmer ist eigenverantwortlich in der Vorlage der Bordkarte. Eine ausgelassene DK bzw. eine Anfahrt aus falscher Richtung wird mit 100 Strafpunkten ( Sport ) bestraft. 14.4. Zeitkontrollen (ZK) Die Zeitkontrollen (ZKs) befinden sich an den im Bordbuch aufgeführten Standorten. Sobald das Team die Bordkarte an den Zeitnehmer übergibt, trägt dieser die Zeit, mittels Handeintrag in die Bordkarte ein. Das Team erhält keine Strafsekunden wenn der Zeitpunkt des Einfahrens in die Kontrollzone der Idealminute entspricht. Es werden nur volle Minuten eingetragen, die Sekunden werden abgerundet (z.B.: von 12 Uhr 45 Minuten 59 Sekunden, wird folgende Zeit eingetragen: 12:45 Uhr). Abweichungen der tatsächlichen Stempelzeit von der Sollzeit werden wie folgt geahndet: a) zu frühe Ankunft an einer Zeitkontrolle: pro angefangener Minute 5 Strafpunkte ( Sport ) b) zu späte Ankunft an einer Zeitkontrolle ab 30 Minuten: 100 Strafpunkte ( Sport ) c) zu späte Ankunft an einer Zeitkontrolle bis 15 Minuten: gesamt je Etappe max. 15 Min: strafpunktfrei; danach je Min 5 Strafpunkte ( Sport ) d) Auslassen oder falsches Anfahren einer Zeitkontrolle wird mit 100 Strafpunkte ( Sport ) 10 Strafpunkte ( Tour ) geahndet. e) Anhalten oder Behinderung eines Teilnehmers in einer Kontrollzone: 300 Strafpunkte ( Sport ) 30 Strafpunkte ( Tour ) 14.5. Sollzeitprüfungen / Gleichmäßigkeitsprüfungen (WP) Bei den WP`s wird den Rallyeteilnehmern die Aufgabe gestellt, die Prüfung in einer vorgegebenen Zeit / Schnitt zu fahren. ( Tour nur Sollzeitprüfungen ). Die WP finden teilweise auf gesperrten Straßen und auf öffentlichen Straßen statt. Jede nicht gestartete oder beendete WP wird mit 300 Strafpunkten ( Sport ) / 30 Strafpunkte ( Tour ) geahndet. Das Anhalten im Sichtbereich des roten Zielschildes ist nicht erlaubt. Ausnahme bildet der Bereich vor dem gelben Zielschild. Hier ist das Anhalten erlaubt. Stoppt ein Team wird die Prüfung mit der maximalen Strafpunktzahl von 100 ( Sport ) 10 Strafpunkte ( Tour ) gewertet. Das vorzeitige Befahren der WP wird mit 150 Strafpunkten ( Sport ) 10 Strafpunkte ( Tour ) geahndet. - 12 - 14.6. Wertung der Zeitnahme Am Ziel und während einer Sollzeitprüfung werden vom Veranstalter bekannte Zielzeitnahmen eingerichtet. Die Schlauch- oder Lichtschrankenzeitmessung an der Zielzeitnahme erfolgt auf die 1/100 Sekunde genau. Jede Unter- oder Überschreitung der Sollzeit wird pro 1/100 Sekunde mit 0,1 Strafpunkten geahndet. ( max. 100 Strafpunkte ) Jeder Teilnehmer ( Sport ) erhält eine Gutschrift von max. 20 Strafpunkten bei einer Zeitmessung je SP und Rallyetag. Die Teilnehmer der Touristischen Ausfahrt erfolgt die Wertung nach 14.10. 14.7.Geheime Sollzeitprüfungen ( nur Sport ) Der Veranstalter behält sich vor, maximal eine geheime Sollzeitprüfung je Etappe einzubauen. Die Sonderprüfungen sind 100 m lang und werden mit grünen FIA Schilder gekennzeichnet. Die Fahrzeit beträgt 15 sec. Jede Unter- oder Überschreitung der Sollzeit wird pro 1/100 Sekunde mit 0,1 Strafpunkten geahndet. ( max. 100 Strafpunkte ) Aus Sicherheits- und Fairnessgründen ist das Anhalten im Sichtbereich des grünen Startschildes nicht erlaubt. Stoppt ein Team wird die Prüfung mit der maximalen Strafpunktzahl von 100 gewertet. 14.8. Fahrer / Beifahrer und Fahrzeugwechsel Fahrer- / Beifahrer- und Fahrzeugwechsel sind nur nach Meldung an den Veranstalter und dessen Zustimmung möglich. Ein Fahrzeugwechsel ist grundsätzlich nur nach einer erfolgten technischen Abnahme möglich. Bei einem Wechsel der ursprünglichen Besatzung und/oder einem Fahrzeugwechsel erhält der Teilnehmer 200 Strafpunkte. Ein Klassenwechsel erfolgt nicht. 14.9. Sanktionen und Zeitstrafen ( Sport ) Sonstige Strafen Wertung Fehlen einer Startnummer beim Start Fahrzeuge die nicht der Technischen Abnahme vorgeführt wurden erster gemeldeter polizeilicher Verkehrsverstoß zweiter gemeldeter polizeilicher Verkehrsverstoß dritter gemeldeter polizeilicher Verkehrsverstoß Gemeldete Geschwindigkeitsüberschreitung von 50% und mehr Gefährdung von Personen Änderungen in der Bordkarte durch einen Teilnehmer Nicht zum Start zugelassen Nicht zum Start zugelassen 500 Strafpunkte 2000 Strafpunkte Wertungsverlust Wertungsverlust Wertungsverlust Wertungsverlust Wertung Zeitkontrollen (ZK) Verspätung beim jeweiligen Etappenstart Auslassen der ersten und letzten ZK ( Start u. Ziel ) Auslassen einer ZK (gilt nicht für die erste und letzte ZK der Veranstaltung) Anfahrt einer ZK aus falscher Richtung Anhalten oder Behinderung anderer Teilnehmer in der Kontrollzone vor einer ZK Vorzeit an einer ZK, soweit nicht erlaubt, pro angefangener Minute Verspätung bis 15 Min. / max. 15 Min je Etappe Verspätung mehr als 15 Min. an einer ZK / einer Etappe Verspätung ab 30 Min an einer ZK / einer Etappe Sollzeitprüfungen / Gleichmäßigkeitsprüfungen (WP) WP Start zu früh oder zu spät Jede nicht gestartete oder beendete WP Anhalten und Behinderung in der Kontrollzone (zwischen gelben und roten Zielschild) Abweichung der Sollzeit bei bekannten Zeitmessungen pro 1/100 Sekunden Über- bzw. Unterschreitung Abweichung der Sollzeit bei unbekannten Zeitmessungen pro. 1/100 Sekunden Über- bzw. Unterschreitung Anhalten im Sichtbereich des roten Zielschildes einer WP Anhalten im Sichtbereich des grünen Startschildes einer geheimen Sollzeitprüfung Vorzeitiges Einfahren in eine WP - 13 - 2 Strafpunkte je Minute Wertungsverlust 100 Strafpunkte 100 Strafpunkte 300 Strafpunkte 5 Strafpunkte 0 Strafpunkte 5 Strafpunkte je Min. 100 Strafpunkte Wertung 30 Strafpunkte je Minute 300 Strafpunkte 100 Strafpunkte 0,1 Strafpunkte max. 100 Strafpunkte 0,1 Strafpunkte max. 100 Strafpunkte 100 Strafpunkte 100 Strafpunkte 150 Strafpunkte Wertung Nicht Anfahren / Anfahren einer DK aus der falschen Richtung Gutschriften 100 Strafpunkte Wertung auf einer Zeitmessung je Rallyetag max.20 Strafpunkte Max. 60 Strafpunkte bei 3 Tagen 14.10. Sanktionen und Strafen (Tour) Nicht- oder Falschbeantwortung einer Frage Geschicklichkeits-/Sollzeitfahren je Aufgabe Zeitüberschreitung der max. Etappenzeit gem. Bordbuch Nicht Anfahren / Anfahren einer DK aus der falschen Richtung Auslassen oder falsches Anfahren einer Zeitkontrolle Anhalten oder Behinderung eines Teilnehmers in einer Kontrollzone Jede nicht gestartete oder beendete WP Vorzeitiges Einfahren in eine WP Anhalten im Sichtbereich des roten Zielschildes einer WP 10 Punkte der Beste erhält 0 Punkte der Zweitbeste erhält 0,5 Punkte der Drittbeste erhält 1,0 Punkte Je Min 2 Punkte ab 30 Minuten pauschal 100 Punkte 10 Strafpunkte 10 Strafpunkte 30 Strafpunkte 30 Strafpunkte 10 Strafpunkte 10 Strafpunkte 15. Wertung Die Sportliche Rallye sowie die Touristische Ausfahrt werden getrennt gewertet. 15.1. Einzelwertung Die Wertung erfolgt nach Strafpunkten. Die Strafpunkte aus Sollzeitprüfungen (SP), Durchfahrtskontrollen (DK) und sonstigen Strafpunkte werden addiert. Sieger der Veranstaltung ist das Team mit den niedrigsten Strafpunkten. Alle weiteren Platzierungen erfolgen in aufsteigender Reihenfolge der Strafpunkte. Bei Punktegleichheit entscheidet das bessere Ergebnis der ersten Sollzeitprüfung. Sollte auch hier Gleichstand bestehen, werden die Strafpunkte der nächsten Sollzeitprüfung herangezogen, usw. 16. Pokale und Sachpreise 16.1 Pokale Folgende Siegerpokale werden ausgegeben für: Gesamtwertung: 1.- 3. Platz je Gruppe Klassenwertung: 30 % in jeder Klasse für Fahrer und Beifahrer Damenwertung: 1. Platz je Gruppe 16.2 Sonderpokale Der Veranstalter behält sich vor Sachpreise für folgende Platzierungen zu vergeben a) Markenpokale b) älteste Fahrzeug c) Sieger Wertungsprüfungen 17. Aushang Die Orte der offiziellen Aushangtafeln sind: a) das Rallyebüro im Veranstaltungsbereich der „Adenau Classic“ b) die jeweiligen Lokalitäten am Ende jeder Etappe - 14 - - 15 - 18. Anwendung und Auslegung der Ausschreibung Die Bestimmung dieser Ausschreibung können je nach Erfordernissen geändert oder ergänzt werden. Jede Zusatzbestimmung, Ergänzung oder Änderung wird in datierten und nummerierten Bulletins herausgegeben. Diese werden mit Bekanntgabe Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Die Bulletins werden den Teilnehmern direkt und am offiziellen Aushang bekannt gegeben. Der Fahrtleiter ist für die Anwendung der Bestimmungen vorliegender Ausschreibung während des Ablaufs der Veranstaltung zuständig. Einsprüche gegen die Entscheidung des Fahrtleiters sind spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe der Entscheidung an das Schiedsgericht schriftlich einzureichen. Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind verbindlich, endgültig und unanfechtbar. 19. Teilnahme an der Nordschleife „Pur“ 19.1 Sicherheitsregeln & Fahrordnung Nürburgring Die Nordschleife ist zwar eine Rennstrecke, aber es gelten die normalen in StVO und StVZO enthaltenen, Verkehrsregeln wie z. B. das Rechtsfahrgebot. Bitte unbedingt beachten! DOWNLOAD: SICHERHEITSREGELN (PDF) http://www.nuerburgring.de/fileadmin/Touristenfahrten/2015/Sicherheitsregeln-Touristenfahrten.pdf DOWNLOAD: FAHRORDNUNG (PDF) http://www.nuerburgring.de/fileadmin/Touristenfahrten/2015/NR_Fahrordnung_Touristenfahrten.pdf Bei Änderung der Sicherheitsregeln und der Fahrordnung gilt die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Version. Der Teilnehmer ist selbst Verantwortlich diese auf der Internetseite des Nürburgring einzusehen. Bei Fahrzeugen mit Überrollbügel oder Käfig ist das Tragen eines Helmes zwingend vorgeschrieben. Bitte Notrufnummer vor der Fahrt abspeichern: 0800 0302 112 20. Umweltschutz Es ist dringend darauf zu achten, dass Park- und Abstellplätze nicht durch Öl, Benzin oder andere umweltgefährdenden Flüssigkeiten verunreinigt werden. Fahrzeuge die beim Einfahren auf die Rennstrecken Undichtigkeiten aufweisen wird der Start verweigert. 21. Foto- und Filmrechte Durch Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer bereit, den Veranstaltern die sämtlichen Rechte zur Verwertung von Fotos und Filmmaterial von sich und Ihren Fahrzeugen zur Nutzung zu überlassen. 22. Siegerehrung Am letzten Tag der Veranstaltung findet am Nachmittag eine Siegerehrung mit Verabschiedung der Teilnehmer statt. Diese ist Bestandteil der Veranstaltung. Pokale werden nicht nachgesandt. - 16 - 23. Unterkunft Die Übernachtungen müssen von den Teilnehmern selbst gebucht werden. Der Veranstalter hat im Dorint Hotel am Nürburgring und bei Lindner Hotels & Ferienpark ausreichend Zimmerkontingente reserviert, die unter dem Stichwort "Adenau Classic" gebucht werden können. Um die Veranstaltungskonditionen gewährleisten zu können, buchen Sie bitte direkt im Hotel und nicht über bspw. Reiseportale. Wir bitten Sie Ihre Buchung frühzeitig vorzunehmen, da zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch weitere Veranstaltungen am Nürburgring stattfinden. Selbstverständlich helfen Ihnen auch die Touristikinformationen in Adenau und Nürburg bei Ihrer Zimmerbuchung. Dorint Am Nürburgring Hocheifel Grand-Prix-Strecke; 53520 Nürburg Telefon: 02691-3090 ; Fax02691-309-189 E-Mail: [email protected] Congress & Motorsport Hotel Nürburgring Stefan-Bellof-Straße; 53520 Nürburg Tel.: 02691 3025 000 ; Fax: 02691 3025 655 E-Mail: [email protected] GT3 Hotel Aachener Str. 20, 53518 Honerath Telefon: 0 26 91 / 9 32 64 09 Telefax: 0 26 91 / 9 32 64 07 E-Mail: [email protected] Tourist-Information Hocheifel-Nürburgring Kirchstraße 15 – 19; 53518 Adenau Fon: 02691 / 305-122; Fax: 02691 / 305-196 E-Mail: [email protected] - 17 - 24. Kontrollschilder Ankündigung Zeitkontrolle Beginn der Kontrollzone Ende der Wertungsprüfung Ankündigung WP Ziel Nur bei WP über 500 m Beginn der Kontrollzone Ankündigung Wertungsprüfung Zeitkontrolle Start Wertungsprüfung Ziel Wertungsprüfung Durchgangskontrolle Start einer geheime Wertungsprüfung Ziel einer geheime Wertungsprüfung - 18 - - 19 - - 20 -
© Copyright 2025 ExpyDoc