ANWENDUNGSWEISE

ANWENDUNGSWEISE
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einschließlich Händlern / Unternehmern, die Erzeugnisse in Verkehr bringen
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SÄMTLICHE zurückgewonnenen Öle & Fette, die nicht aus der Erstanwendung stammen (nicht nur aus der Lebensmittelindustrie) sind in die Negativliste aufgenommen worden.
(1)
beispielsweise Fettsäuren, Fettsäuredestillate, Soapstocks und saure Öle, ...
(2)
Lieferung von Rohpalm- oder anderen Ölen gilt auch beispielsweise für Rohölhändler und -hersteller (nicht notwendigerweise die Verarbeiter von pflanzlichen Rohölen).
(3)
Die Beprobungshäufigkeit von 1 % der Partien hergestellter Mischfuttermittel, die Öle, Fette und davon abgeleitete Erzeugnisse enthalten, gilt nicht, sofern diese von Lieferanten bezogen worden sind, die ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.
Eine Überwachung gemäß den allgemeinen HACCP-Grundsätzen ist ausschließlich erforderlich, sofern der Herstellungsprozess das Risiko auf das Vorhandensein von bzw. die Verunreinigung mit Dioxinen und dioxinartigen PCBs erhöht.
(4)
In Belgien werden solche Einzelfuttermittel verpflichteten Analysen in Bezug auf die Summe von Dioxinen und dioxinartigen PCBs unterzogen, sie fallen jedoch nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 225/2012.
(5)
Deodestillate aus der chemischen Raffination dürfen nicht in Futtermitteln verwendet werden, es sei denn, sie sind derart behandelt worden, dass dafür gesorgt wird, dass der Gehalt an Kontaminanten unter den geltenden Höchstgehalten liegt, und zwar insbesondere
jenen für Dioxine und Pestizidrückstände, die in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung und deren Änderungen für PAKs, die in GMP (gemäß BT-01)/GMP+-Regelungen aufgenommen worden sind.
Diese aus der chemischen Raffination stammenden behandelten Deodestillate dürfen nur nach einer positiven Freigabe in Verkehr gebracht werden.
eingehende Ströme gemäß Verordnung (EU) 225/2012
Negativliste
„Verfahren I“
Analyse jeder Partie (eine Partie kann aus höchstens 1000 t bestehen) („positive Freigabe“)
„Verfahren II“
1 repräsentative Analyse je 2000 t („verpflichtete Überwachung“)
„Verfahren III“
HACCP
„Verfahren IV“
Positive Freigabe (positive release ):
(A) Der Unternehmer, der das Futtermittel in Verkehr bringt, ist für die Beprobung und Analyse zuständig. Nur wenn die Analyseergebnisse günstig sind, kann das Futtermittel geliefert werden (zusammen mit dem Analysebericht der betreffenden Partie als Nachweis).
(B) Der Käufer ist für die Beprobung und Analyse verantwortlich. Das Futtermittel wird nur nach Erhalt eines entsprechenden Analyseergebnisses verwendet. Diese Abweichung ist nur nach Genehmigung des Käufers und einer Notifizierung der zuständigen Behörde möglich.
Zwischen dem Lieferanten und dem Käufer gibt es einen schriftlichen Vertrag.
(C) Der Unternehmer, der das Futtermittel in Verkehr bringt, ist für die Beprobung und Analyse zuständig. Das Futtermittel wird am Standort des Käufers gelagert. Nur wenn das Analyseergebnis günstig ist, kann das Futtermittel geliefert (zusammen mit dem Analysebericht
zu der betreffenden Partie als Nachweis) und verwendet werden. Diese Abweichung ist nur nach Genehmigung des Käufers und einer Notifizierung der zuständigen Behörde möglich. Zwischen dem Lieferanten und dem Käufer gibt es einen schriftlichen Vertrag.
Verpflichtete Überwachung:
(A) Der Unternehmer, der das Futtermittel in Verkehr bringt, ist für die Beprobung und Analyse zuständig. Es gibt zwei Möglichkeiten, um nachzuweisen, dass die Erzeugnisse die Normen erfüllen:
► Die gelieferten Futtermittelpartien gehören zu einer Partie von 2000 t, zu der eine repräsentative Analyse zur Verfügung steht. Um die Erfüllung der Normen nachzuweisen, wird der Analysebericht ausgehändigt (spätestens bei der Lieferung der Waren).
► Die gelieferten Futtermittelpartien gehören zu einer Partie von 2000 t, zu der noch keine repräsentative Analyse durchgeführt worden ist. Die Erfüllung der Normen kann mit Hilfe der folgenden Dokumente nachgewiesen werden: einem Bericht zu der jüngsten repräsentativen
Analyse, die durchgeführt worden ist, und andererseits einer Bescheinigung des Lieferanten, in der bestätigt wird, dass das Ergebnis der durchgeführten Analyse der Partie von 2000 t, zu der die gelieferten Waren gehören, schnellstmöglich nachgereicht wird.
(B) Der Käufer ist für die Beprobung und Analyse verantwortlich. Diese Abweichung ist nur nach Genehmigung des Käufers und einer Notifizierung der zuständigen Behörde möglich. Zwischen dem Lieferanten und dem Käufer gibt es einen schriftlichen Vertrag.
Mischfett:
Analyse:
(A) Im Falle einer Mischung aus mindestens zwei Einzelfuttermitteln (= Mischfuttermittel, womit denn auch der Höchstgrenzwert für Mischfuttermittel gilt):
► „positive Freigabe“ ist verpflichtet
(B) Im Falle von Einzelfuttermitteln (es gelten die Höchstgrenzwerte für Einzelfuttermittel):
1. Die verwendeten Öle, Fette und abgeleiteten Erzeugnisse werden von Unternehmern bezogen, die ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllen (und sie händigen als Nachweis dafür die erforderlichen Dokumente aus).
► „positive Freigabe“ ist nicht verpflichtet (HACCP kann angewandt werden), es sei denn, der Herstellungsprozess erhöht das Risiko auf das Vorhandensein von Dioxinen und dioxinartigen PCBs.
Die Dokumente (mit denen die einzelnen Zutaten der Mischung nachgewiesen werden) werden dem Verkäufer des Mischfetts (Einzelfuttermittel) zusammen mit der Zusammensetzung der Einzelfuttermittel (spätestens bei der Lieferung) ausgehändigt.
Wenn zwischen dem Lieferanten und dem Käufer ein Vertrag geschlossen worden ist, kann eine Konformitätsbescheinigung als Nachweis ausgehändigt werden.
2. Nicht all diese verwendeten Öle, Fette und abgeleiteten Erzeugnisse wurden von Unternehmern bezogen, die ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllen (oder sie können als Nachweis dafür die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen).
► „positive Freigabe“ ist verpflichtet
Die Analyse wird in akkreditierten Laboren für die Summe von Dioxinen und dioxinartigen PCBs gemäß der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission durchgeführt.
Negativliste
■ Glycerol, Lecithin und Gummi
■ Erzeugnisse auf der
Grundlage davon
(5)
oleochemische Industrie und
Biodieselindustrie
■ Deodestillaten
■ Tierfett und davon
abgeleitete Erzeugnisse
(1)
■ Tierfett und avon
abgeleitete
Erzeugnisse (1)
Hersteller tierischer Fette*
Gelatine-Industrie
Sonstige
■ Deodestillate (5)
■ Glycerol, Lecithin und
Gummi
■ von Ölen abgeleitete
Erzeugnisse(1)
Verarbeitungsindustrie für pflanzliche Rohöle*
(und sonstige pflanzliche Fette)
Sonstige
Negativliste
Öle, zurückgewonnen aus der
Lebensmittelindustrie
zurückgewonnene Öle & Fette (nicht aus Erstverwendung)**
Hersteller von Mischfuttermitteln
für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere
Einzelfuttermittel
Mischfuttermittel
Einrichtung zur Fettmischung*
(5)
■ Deodestillate
■ von Fischöl abgeleitete
Erzeugnisse
Negativliste
■ raffiniertes Fischöl
ODER (5)
■ Fischmehl & FischölLösungsmittel(4)
■ Mischfuttermittel,
welche Öle, Fette und
davon abgeleitete
Erzeugnisse enthalten
zurückgewonnene Öle & Fette (aus der Erstverwendung)
Fischöl-Unternehmer*
Sonstige
Bemerkung: die Verordnung und das obige Fließdiagramm sind als Mindestanforderungen zu betrachten und verstehen sich nicht als Ersatz für die HACCP-Grundsätze, sondern gelten nur als Ergänzung. Sofern die vom Unternehmer angewandten HACCP-Grundsätze
ersichtlich machen, dass (beispielsweise während des Herstellungsprozesses von raffiniertem Fischöl oder raffiniertem Pflanzenöl) das Risiko in Bezug auf Dioxine und dioxinartige PCBs nicht nach Zufriedenheit überprüft wird, so gilt die positive
Freigabe.
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