Versicherung speziell für 2016 Au Pair in America Verwaltet von Cultural Insurance Services International • 1 High Ridge Park • Stamford, CT 06905-1322 Diese Versicherung wird von ACE American Insurance Company übernommen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Police sind in dieser Beschreibung des Versicherungsschutzes in gekürzter Form dargestellt. Die vollständigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung sind in der Hauptpolice bei Au Pair in America unter der Formularnummer AH-15090 hinterlegt. Bei Unstimmigkeiten zwischen den hier und in der Hauptpolice gemachten Deckungszusagen gilt in jedem Fall die Hauptpolice. Versicherungsschein-Nr. # GLM N04965231 Leistungsübersicht Basisschutz & Leistungen: Medizinische Grundkosten Selbstbehalt (pro Unfall/Krankheitsfall) Selbstbehalt für eine nicht dringende in der Notaufnahme* eines Krankenhauses behandelte Krankheit Höchstgrenzen $2.500 zu 80% $97.500 zu 100% $50 $500 * Die Selbstbeteiligung für die Notaufnahme entfällt, wenn die versicherte Person als stationärer Patient in das Krankenhaus eingewiesen wird oder die Krankheit lebensbedrohlich ist. Lebensbedrohlich bedeutet, dass die Krankheit wahrscheinlich zum Tod der versicherten Person führen wird. Chiropraktische & therapeutische Behandlungsdienste Ambulanter Grenzwert Maximal $50/Besuch Maximal 10 Besuche Höchstbetrag gesamt $500 Physiotherapie Max. $100/Behandlung Max. 15 Behandlungen Höchstbetrag ges. $1.500 Zahnärztliche Notbehandlung Unfalltod & Gliederverlust Medizinische Notfallevakuierung Repatriierung / Rückführung sterblicher Überreste Familienmitglieder zum Krankenbett der versicherten Person Nicht abgedeckt $3.000 $100.000 $50.000 $2.000 (Inkl. Hotel/Mahlzeiten, max. $75/Tag) Rückflugerstattung Team Assist-Paket Team Assist ID-Nr. $2.000 Inbegriffen GLM N04965231 Reise- und Sportpaket (zusätzlich zum Basisschutz) Zusätzlicher Reisemonat versichert Verletzungen durch Sportunfälle versichert Krankenzusatzversicherung (zusätzlich zum Basisschutz) Zusätzliche medizinische Kostenerstattung (je Unfall/Krankheitsfall) Selbstbehalt (pro Krankheitsfall) verringert auf Zahnärztliche Notbehandlung Physiotherapie Höchstgrenzen $400.000 $0,00 $500 im Basisschutz enthalten Sportversicherung Verletzungen, die durch Sportunfälle entstehen, sind wie andere Unfälle oder Krankheiten versichert. Eine komplette Auflistung der abgesicherten Sportarten finden Sie auf S. 5. Die Deckungszusage gilt während der ersten 364 Tage der Programmteilnahme. Eine Weiterbehandlung eines Krankheitsfalles aus den ersten 364 Tagen ist nach Ablauf dieser nicht abgedeckt. Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte CISI oder Au Pair in America. 1 Versicherungszeitraum Au Pair in America bietet allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen des Programms eine Grundabsicherung an, die von dem American Institute For Foreign Study gesponsert wird. Die Grundabsicherung umfasst die Krankenversicherung und Leistungen bei Unfalltod und Gliederverlust während des 364tägigen Aufenthalts als Au Pair in den USA. Das Reise- und Sportpaket und die Zusatzversicherung sind vor der Einreise in die USA abzuschließen. Nach Einreise in die USA kann der Versicherungsschutz nicht mehr geändert werden. Der zusätzliche Versicherungsschutz bietet bessere medizinische Leistungen, die über den Grundabsicherung, die allen Teilnehmern bereitgestellt wird, hinausgehen, sowie eine Krankenversicherung während des 13. Monats (Reisemonats) Ihres Aufenthalts in den USA. Außerdem verringert sich Ihr Selbstbehalt für medizinische Ausgaben je nachdem, welches Paket Sie abgeschlossen haben. Es besteht auch die Möglichkeit beide Zusatzpakete abzuschließen. Die Sportversicherung ist Teil des Reise- und Sportpaketes. Sie kann separat in den USA erworben werden und Deckung wird erst nach einer Wartezeit von 48 Stunden gewährt. *Für Teilnehmer, die über AIFS Deutschland GmbH vermittelt werden, beinhaltet die Zusatzversicherung immer beide Pakete - „Reise- und Sportpaket“ sowie „Krankenzusatzversicherung“. Das Datum, an dem Ihre Krankenversicherung in Kraft tritt, ist das Datum, an dem Sie Ihren Wohnsitz verlassen und zwar unmittelbar bevor Sie zum (zur) Programmteilnehmer(in) werden. Ihr Versicherungsschutz endet, wenn einer der nachstehenden Umstände eintritt: - Ablauf der Versicherungsdauer - Beendigung der Programmteilnahme - Direkte Rückkehr zu Ihrem Wohnsitz nach Ihrer Teilnahme am Programm. Teil I - Leistungsbeschreibung Wenn dem (der) Versicherten infolge einer Verletzung oder einer Krankheit Kosten entstehen, während er (sie) über diese Versicherungspolice versichert ist, trägt die Versicherung die normalen, üblichen und angemessen Kosten für die folgend aufgeführten medizinisch notwendigen versicherten medizinischen Versorgungskosten. Alle versicherten medizinischen Versorgungskosten, die aufgrund eines selben oder zugehörigen Falles, inklusive aller Komplikationen, entstehen, werden als von einer Krankheit oder Unfall verursacht betrachtet. Die Versicherung übernimmt pro Unfall oder Krankheit einen Betrag in Höhe von bis zu $100.000 (Basisschutz) beziehungsweise bis zu $500.000 bei Abschluss der Zusatzversicherung. Die Versicherungsleistungen unterliegen dem Selbstbehalt und dem Mitversicherungsanteil (Co-Pay), den unter versicherte medizinische Versorgungskosten aufgeführten Leistungen, den Einschränkungen unter Einschränkungen von versicherten medizinischen Versorgungskosten, den Ausschlüssen, den Einschränkungen von Vorerkrankungen sowie allen anderen Einschränkungen und Bestimmungen der Police. Basisschutz: Dies ist die Basisversicherung, die im Au Pair in America Programm enthalten ist und einen Versicherungsschutz in Höhe von $100.000 pro versicherten Unfall oder Krankheitsfall bietet. Bestimmte Begrenzungen und Ausschlüsse finden Sie in den Abschnitten Leistungen und Ausschlüsse in diesem Informationsblatt. Der (die) Versicherte trägt pro versicherten Schadensfall einen Selbstbehalt in Höhe von $50. Für die ersten fälligen $2.500 der eingeschlossenen medizinischen Leistungen werden 80% von der Versicherung übernommen, die übrigen 20% der ersten $2.500 werden von der versicherten Person übernommen. Reise- und Sportpaket: Zusätzlich zu Ihrer Grundabsicherung, die Sie von Au Pair in America erhalten, besteht die Möglichkeit vor Ihrer Ausreise gegen eine Zusatzgebühr ein „Reise- und Sportpaket“ abzuschließen. Damit verlängert sich die Krankenversicherung um den zusätzlichen Reisemonat, sofern der (die) Versicherte in den USA bleibt. Der Basisschutz endet mit Ablauf des 12. Monats. Durch dieses Versicherungspaket sind auch Verletzungen mit versichert, die bei der Ausübung bestimmter Sportarten entstehen. Diese Sportarten sind auf S. 5 dieses Merkblattes aufgeführt. Krankenzusatzversicherung: Zusätzlich zu Ihrer Grundabsicherung, die Sie von Au Pair in America erhalten, besteht die Möglichkeit vor Ihrer Ausreise gegen eine Zusatzgebühr eine „Krankenzusatzversicherung“ abzuschließen. Dadurch verringert sich Ihr Selbstbehalt pro Krankheitsfall von $50 auf $0, die Co-Pay Zahlung entfällt und die Höchstgrenze des Deckungsbeitrages erhöht sich 2 von $100.000 auf $500.000 für normale, übliche und angemessene medizinisch bedingte Ausgaben (UCR) je versichertem Unfall oder Krankheitsfall. *Für Teilnehmer, die über AIFS Deutschland GmbH vermittelt werden, beinhaltet die Zusatzversicherung immer beide Pakete - „Reise- und Sportpaket“ sowie „Krankenzusatzversicherung“. Leistung für medizinische Versorgungskosten bei Unfall und Krankheit Nur solche Kosten sind als durch die Versicherung gedeckte Kosten zu berücksichtigen, die infolge eines versicherten Unfalls oder Krankheit entstehen, und die in der folgenden Auflistung der Gebühren explizit aufgeführt werden und in dem Abschnitt „Ausschlüsse“ nicht ausgeschlossen sind: Von einem Krankenhaus in Rechnung gestellte Gebühren für Unterbringung und Verpflegung, stationäre Krankenpflege und andere Dienste, wie u.a. Gebühren für fachliche Betreuung jedoch mit Ausnahme von persönlichen, im Wesentlichen nicht medizinischen Diensten; dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass die Unkosten nicht den durchschnittlichen Gebührensatz für ein halbprivates Zimmer und Verpflegung überschreiten Für die Intensivversorgung im Zusammenhang mit Koronarversorgung und Fachpflegedienst in Rechnung gestellte Gebühren Für ärztliche Diagnose und Behandlung in Rechnung gestellte Gebühren Für eine OP in Rechnung gestellte Gebühren, sofern es sich um eine Notfall-OP handelt. Handelt es sich nicht um eine Notfall-OP, werden die Kosten für den Rückflug in das Heimatland bzw. in das Land des gewöhnlichen Aufenthaltes erstattet, um die OP dort auf Ihre Kosten durchführen zu lassen. Sollten Sie sich entscheiden, in den USA zu bleiben und sich dort operieren zu lassen, werden die Kosten nur in Höhe der Kosten des Rückflugtickets in Ihr Heimatland bzw. in das Land des gewöhnlichen Aufenthaltes übernommen. Für folgende Zustände: Tumor und damit zusammenhängende Zustände, Schlaganfall oder Gehirnschlag, Herz-Kreislauf-Erkrankung oder -versagen, Herzinfarkt oder Herzanfall, Koronarthrombose, Gallenkolik, jedwede Art von Embolien, Endometriose, Aneurysma, Brusterkrankungen; Behandlungen jedweder Form von Krebs/Neoplasma; Prostataerkrankungen; Funktionsstörung des Fortpflanzungssystems, Hysterektomie; Gallensteine oder urologische Steine (Nierensteine, Harnleitersteine, Blasensteine, Harnröhrensteine) und die damit verbundenen Komplikationen; für berechtigte Ansprüche aus diesen Zuständen, inklusive sämtlicher damit verbundener Komplikationen ist die Deckungssumme bei dem Basisschutz auf insgesamt max. $20.000,00 begrenzt Chiropraktische und therapeutische Behandlungsdienste sind auf insgesamt $50 je Praxisbesuch, wobei Röntgenaufnahmen und Untersuchungsgebühren hiervon ausgenommen sind, und auf 10 Behandlungstermine je Unfall oder Krankheitsfall begrenzt. Der maximale Versicherungsschutz je Unfall oder Krankheitsfall beträgt $500. Physiotherapie ist begrenzt auf $100 pro Behandlung, ausgenommen Röntgenuntersuchungen und Auswertungsgebühren. Bezahlt werden maximal 15 Behandlungen pro Unfall bzw. Krankheitsfall. Es wird insgesamt max. ein Höchstbetrag von $1.500 übernommen. Die Zusatzversicherung deckt physiotherapeutische Behandlungen gemäß Basisschutz ohne Limit pro Behandlung ab. Für die Nutzung eines OP-Saales in Rechnung gestellte Gebühren Für ambulante Behandlung in Rechnung gestellte Gebühren, jeweils geltend wie für Behandlungen, die auf stationärer Basis versichert werden. Dazu gehören u.a. ambulante chirurgische Zentren, ambulante Arztbesuche/Untersuchungen, Klinikversorgung und chirurgische Konsultationen zu Evaluierungszwecken Für die Kosten und Verabreichung von Anästhesiemitteln in Rechnung gestellte Gebühren Für Arzneimittel, Röntgendienste, Labortests und –dienste, die Verwendung von Radium und radioaktiven Isotopen, Sauerstoff, Blut, Transfusionen, Beatmungsgeräten und für medizinische Behandlung in Rechnung gestellte Gebühren Verbände, Arzneimittel und Medikamente, die nur mit schriftlichem Rezept, das von einem Arzt oder Chirurgen ausgestellt ist, erhältlich sind Für Prothesen, künstliche Augen, Kehlkopf und orthostatische Geräte in Rechnung gestellte Gebühren, jedoch nicht für den Ersatz solcher Artikel Beförderung zu dem oder von dem nächst gelegenem Krankenhaus bzw. zu dem oder von dem nächst gelegenem Krankenhaus, das über die entsprechenden Einrichtungen für die erforderliche 3 Behandlung verfügt. Transporte solcher Art sind ausschließlich durch eine entsprechend zugelassene Bodenambulanz durchzuführen Unfalltod und Verlust von Gliedmaßen Leistung bei Unfalltod. Wenn Verletzungen der versicherten Person innerhalb von 365 Tagen nach dem Datum des versicherten Unfalls zum Tod führen, zahlen wir 100 % des Maximalbetrages. Leistung bei Gliederverlust. Wenn Verletzungen der versicherten Person innerhalb von 365 Tagen nach dem Datum des versicherten Unfalls zum Verlust eines der unten aufgeführten Gliedmaßen führen, zahlen wir den Prozentsatz des unten genannten Maximalbetrages. Verlust von Beide Hände oder beide Füße Sehkraft beider Augen Eine Hand und einen Fuß Eine Hand und die Sehkraft eines Auges Einen Fuß und die Sehkraft eines Auges Sprache und Gehör auf beiden Ohren Eine Hand oder ein Fuß Sehkraft eines Auges Sprache oder Gehör auf beiden Ohren Gehör auf einem Ohr Daumen und Zeigefinger derselben Hand Prozentsatz des Maximalbetrages: 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 50 % 50 % 50 % 25 % 25 % „Verlust einer Hand oder eines Fußes“ bezeichnet den kompletten Verlust am oder oberhalb des Handbzw. Fußgelenks. „Verlust der Sehkraft eines Auges“ bezeichnet den vollständigen und dauernden Verlust des kompletten Sehvermögens dieses Auges. „Verlust des Gehörs auf einem Ohr“ bedeutet vollständiger und dauernder Verlust des kompletten Hörvermögens dieses Ohres. „Verlust der Sprache“ bedeutet vollständiger und dauernder Verlust des kompletten Sprechvermögens. „Verlust des Daumens und Zeigefingers“ meint den kompletten Verlust beider Glieder am oder über dem Metacarpophalangealgelenk. Erleidet die versicherte Person durch einen versicherten Unfall mehrere Verluste, wird nur einer, und zwar der höchste, erstattet. Die maximale Höchstleistung je Versicherungsfall beträgt $1.000.000. Familienmitglieder zum Krankenbett der versicherten Person Befindet sich eine versicherte Person länger als 7 aufeinander folgende Tage stationär im Krankenhaus, übernehmen wir die Kosten für ein Flugticket (Hin- und Rückflug) für eine vom Versicherten benannte Person in der Economy Class vom Heimatland der versicherten Person zu dem Ort, in dem die versicherte Person im Krankenhaus liegt. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören: das Flugticket (Hin- und Rückflug, Economy Class) sowie die Hotel- und Verpflegungskosten bis zum Höchstbetrag, der in der Leistungsübersicht unter „Familienmitglieder zum Krankenbett der versicherten Person“ angegeben ist. Rückflugerstattung Muss die versicherte Person nach Programmantritt aufgrund des Todes oder eines lebensbedrohlichen Unfalls oder Krankheit eines Familienmitglieds nach Hause zurückkehren, erstatten wir der versicherten Person ein Flugticket (Hin- und Rückflug) in der Economy Class vom Gastland in das Heimatland (Abflugort bei Programmantritt) und wieder zurück in das Gastland. Im Sinne dieser Leistung bedeutet lebensbedrohlich, dass die Krankheit oder Verletzung laut ärztlicher Bestätigung zum Tod führen könnte. Die Versicherung muss vorab darüber informiert werden und das Flugticket muss von der Versicherung arrangiert werden. 4 Zahnärztliche Notfallversicherung Die Zusatzversicherung garantiert die Erstattung von bis zu $500 für notfallbedingte Zahnbehandlungen. Diese Leistung deckt die Kosten einer Erstuntersuchung und Erstbehandlung, um Schmerzen aufgrund einer Entzündung des Zahnfleisches oder gesunder, natürlicher Zähne zu lindern. Vorsorgeuntersuchungen und Folgeleistungen aufgrund unzureichender und nachlässiger vorheriger Behandlungen sind nicht abgedeckt. Ausschlüsse Für die unter Unfalltod und Verlust von Gliedmaßen genannten Leistungen gelten folgende Ausschlüsse: Jegliche Form von Krankheit Bakterielle Infektionen mit Ausnahme eiterbildender Infektionen, die aufgrund eines unfallbedingten Schnittes oder einer Wunde auftreten Neurosen, Psychoneurosen, Psychopathien, Psychosen oder Geisteskrankheiten bzw. emotional bedingte Krankheiten oder Störungen jeglicher Art. bewusst selbstzugefügte/selbstverschuldete Verletzungen; Selbstmord oder Selbstmordversuch (betrifft Leistungen bei Unfalltod und Verlust von Gliedmaßen) Krieg oder kriegerische Handlungen (ob erklärter oder nicht erklärter Krieg) Schäden, die die versicherte Person erleidet, während sie als Pilot, Pilot-Schüler, Operator oder Crew-Mitglied mit einem Fluggerät jeglicher Art fliegt, an Bord dessen geht oder aussteigt. Schäden, veranlasst oder entstanden bei der Begehung oder des Versuchs der Begehung einer Straftat, oder bei denen als Ursache beigetragen hat, dass die versicherte Person an einer illegaler Tätigkeit beteiligt war Für alle in der Leistungsübersicht genannten Leistungen gelten folgende Ausschlüsse: Vorerkrankungen. Gebühren für eine medizinisch nicht notwendige Behandlung. Gebühren für eine Behandlung, die die angemessenen und üblichen Gebühren übersteigen. Gebühren für operative oder anderweitige Behandlungen, die experimentell/explorativ oder zu Forschungszwecken ausgeführt wurden. Dienste, Hilfsmittel oder Behandlungen, einschließlich Krankenhausaufenthalte, die nicht von einem Arzt oder einer Ärztin empfohlen, genehmigt und als medizinisch indiziert und angemessen zertifiziert sind. Schwangerschaft oder Krankheit infolge einer Schwangerschaft, Geburt, Fehlgeburt, Abtreibung, Verhütungsmethode oder Geburtenkontrolle. Verletzung, die sich die versicherte Person bei der Teilnahme an berufssportlichen Aktivitäten zuzog. Verletzungen durch folgende Sportarten: Skilanglauf, Hundeschlittenfahren, LangstreckenPferderennen, Eiskunstlaufen, Football, Freestyle Skifahren und Snowboarden, Glacier Skifahren, Gymkhana, Heliskiing, Hurling, Eishockey, Schlittschuhlaufen, Kitesailing, Kitesurfing, Nutzung einer Sommerrodelbahn, Rennrodeln, Monoskifahren, Mountainboarden, Mounted Orienteering (Orientierungslauf zu Pferde), Nordic Skiing, Fallschirmspringen (Einzel- und Tandemsprünge, jedoch kein Basejumping), Paragliden (über Land), Parapenting (über Land), Powerkiting, Klettern (nur organisierte Touren), Inlineskaten, Rugby (Verein/Liga), Sandboarden, Tauchen bis 40 m (PADI oder gleichwertige Qualifikation bzw. unter Aufsicht), Shinty, Springreiten, Skateboarden, Skeleton, Skiakrobatik, Ski Stunts, Skitraining und –wettkämpfe, Schneebobfahren, Skidoo-Fahren (unter Aufsicht), Skifahren, Skydiving, Snowbiking, Snowboarden, Schneemobilfahren (unter Aufsicht), Schneeschuhlaufen, Schneesurfen, Segelfliegen, Eisschnelllaufen, Rennschlittenfahren, Voltigieren, Wakeboarden, Watercrossfahren, Wintertriathlon, Seilrutschen Bitte beachten: Verletzungen, die bei der Ausübung dieser Sportarten entstehen, sind NUR durch die zusätzliche Sportversicherung abgesichert. Routineuntersuchungen, Impfungen oder andere Untersuchungen, wenn keine objektiven krankheitsbedingten Anzeichen oder Beeinträchtigungen des normalen Gesundheitszustandes vorliegen, sowie labordiagnostische oder röntgenologische Untersuchungen mit Ausnahme im Hinblick auf eine Invalidität, die durch einen vorangegangenen Besuch oder Arzttermin festgestellt 5 wurde. Behandlung des temporomandibulären Gelenks. Ergo-, logopädische, Erholungs- oder Musiktherapie. Dienste oder Hilfsmittel, die durch eine(n) Verwandte(n) der versicherten Person verrichtet oder bereitgestellt werden oder einer sonstigen Person, die in demselben Haushalt mit der versicherten Person zusammenlebt. Die Weigerung eines Arztes bzw. einer Ärztin oder eines Krankenhauses, der Gesellschaft alle Krankenberichte und –unterlagen zur Verfügung zu stellen, führt zu der Ablehnung eines ansonsten gültigen Anspruchs. Kosmetische oder plastische Chirurgie; dies gilt mit Ausnahme der Folgen eines versicherten Unfalls. Im Zusammenhang mit der Police ist die Behandlung einer Deviation der Nasenscheidewand als kosmetisches Verfahren zu betrachten. Elektive Operation oder eine elektive Behandlung, die bis zur Rückkehr der versicherten Person in ihr Heimatland verschoben werden kann, wenn das Ziel der Reise darin besteht, ärztlichen Rat, Behandlung oder eine Operation zu erhalten. Behandlung und Bereitstellung falscher Zähne oder von Zahnersatz, normalen Gehörtests und die Bereitstellung von Hörgeräten. Augenrefraktionen oder Augenuntersuchungen zum Zweck der Verschreibung von korrektiven Linsen für ein Brillengestell oder das Anpassen solcher Linsen, es sei denn, dies ist notwendig aufgrund einer unfallbedingten Verletzung, die sich während der Versicherungsdauer ereignete. Behandlung wegen Alkoholismus oder Drogenabhängigkeit oder wegen Missbrauch anderer Medikamente oder Narkotika. Verletzung oder Krankheit bzw. Behinderung, die sich der (die) Versicherte zuzog, während er (sie) vollständig oder teilweise unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand; dies gilt nicht für Medikamente, die behandlungsbezogen sind und durch einen Arzt für ein über diese Police versichertes Leiden verschrieben wurden. Jegliche geistigen und nervösen Störungen oder Erholungskuren, es sei denn, die Police bietet anderweitigen Versicherungsschutz (einschließlich Essstörungen wie etwa Anorexie und Bulimie). Behandlung während eines Versorgungsaufenthalts vorrangig mit Freiheitsentzug, zur Fortbildung oder Rehabilitation oder Krankenpflegediensten. Angeborene Abnormitäten und Leiden, die sich hieraus entwickeln oder hierdurch entstehen. Die Kosten des nicht benutzten Flugtickets der versicherten Person für die Rückreise in sein (ihr) Heimatland, in welches die medizinisch bedingte Evakuierung oder Rückführung und/oder Überführung der sterblicher Überresten stattgefunden hat. Unkosten infolge oder im Zusammenhang mit vorsätzlich beigebrachten Verletzungen oder Krankheiten. Diagnose oder Behandlung von Akne. Diagnose oder Behandlung einer Geschlechtskrankheit (begrenzt auf $500). Unkosten infolge oder im Zusammenhang mit dem Begehen einer Straftat. Verletzung infolge der Teilnahme an einer Bergsteigeveranstaltung, bei der in der Regel mit Anseilen und Bergführern gearbeitet wird; dasselbe gilt für Drachenfliegen, Bungeejumping, Pferde- , Autooder Motorradrennen, Parasailing. Behandlungen, die gemäß einer anderen individuellen oder Gruppenpolice bezahlt werden oder gemäß einem anderen Dienst oder einer anderen arbeitgeberseitig bereitgestellten, im Voraus zahlbaren Krankenversicherung, in dem Maße wie eine solche bereitgestellt oder bezahlt ist, oder gemäß einem vorgeschriebenen staatlichen Programm oder einer Einrichtung, das bzw. die zur kostenlosen Behandlung von Einzelpersonen eingerichtet ist. Verletzungen, für die Leistungen gemäß einer Kraftfahrzeugversicherung gezahlt werden. Zahnärztliche Versorgung, es sei denn, infolge einer durch einen Unfall verursachten Verletzung der natürlichen Zähne oder im Fall eines zahnärztlichen nach dem allgemeinen Plan versicherten Notfalls Zahnprophylaktische Leistungen. Medikamente, Behandlungen oder Verfahren zur Empfängnisbegünstigung oder Empfängnisverhütung oder zur Verhinderung des Geburtsvorgangs, einschließlich jedoch nicht hierauf begrenzt: künstliche Befruchtung, Behandlung von Infertilität oder Impotenz, Sterilisierung oder Umkehrung von Sterilisierung oder Abtreibung. Behandlung infolge von Transplantierung menschlicher Organgewebe und hierauf bezogene Behandlung. Schwache, verkrampfte oder platte Füße, Hühneraugen, Hornhaut oder Fußnägel. 6 Nicht medizinische Unkosten, wie etwa Telefongebühren, Transportkosten, persönliche Artikel. Ausgaben, die im Heimatland oder Land des dauerhaften Aufenthalts der versicherten Person entstehen, soweit nicht anderweitig im Rahmen dieser Versicherungspolice abgedeckt. Diese Versicherung findet keine Anwendung, wenn Handels- oder Wirtschaftssanktionen oder andere Gesetze oder Regulierungen uns daran hindern, Versicherungsleistungen zu erbringen. Das schließt die Zahlungen von Forderungen ein, ist aber nicht darauf begrenzt. Rechtsübergang Insoweit die Gesellschaft für einen durch die versicherte Person erlittenen Verlust Leistungen erbracht hat, übernimmt die Gesellschaft die Rechte und Rechtsbehelfe, die der versicherten Person im Rahmen des Versicherungsfalles zustanden. Dieser Vorgang wird als Rechtsübergang bezeichnet. Die versicherte Person muss der Gesellschaft dabei helfen, deren Rechte gegen die Partei, die für den Versicherungsfall verantwortlich ist, zu wahren. Dies bedeutet u.U. das Unterzeichnen von Unterlagen und das Einleiten sonstiger Schritte, die die Gesellschaft zumutbarerweise verlangen kann. Wenn die Gesellschaft die Rechte einer versicherten Person übernimmt, muss die versicherte Person das jeweils ordnungsgemäße Rechtsübergangsformular, das von der Gesellschaft bereitgestellt wird, unterzeichnen. Definitionen „Risikobeteiligung“ bezeichnet den prozentualen Anteil der berechtigten versicherten Kosten, nach Abzug der Selbstbeteiligung. Dieser Anteil liegt in der Verantwortung der versicherten Person und muss von ihr gezahlt werden. Die Risikobeteiligung ist im Leistungskatalog unter jeder aufgelisteten Leistung aufgeführt. „Gesellschaft“ ist die ACE American Insurance Company. „Versicherter Unfall“ bezeichnet ein Ereignis, das unabhängig von Krankheit und ohne eigenes Verschulden zu einer Körperschädigung einer versicherten Person führt. „Versicherte Kosten“ sind die Kosten für medizinisch notwendige Dienste, Versorgung oder Behandlung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls; verschrieben, vorgenommen oder angeordnet von einem Arzt; angemessene und übliche Kosten, die während der Laufzeit der Police entstehen und die die im Leistungskatalog aufgeführten Höchstgrenzen für die einzelnen Leistungen nicht übersteigen. „Selbstbeteiligung“ bezeichnet die Höhe des Betrages, der bei den abgedeckten Leistungen von jeder versicherten Person selbst zu tragen ist. Dieser Betrag ist von jeder versicherten Person zu leisten, bevor wir leisten. Die Höhe des Selbstbehalts ist im Leistungskatalog unter jeder aufgelisteten Leistung aufgeführt. „Invalidität“ wird hier in Bezug auf medizinische Ausgaben verwendet und bezeichnet eine Krankheit oder eine unfallbedingte Verletzung, die entsprechend den Angaben in der Police von einem Arzt medizinisch versorgt werden muss. „Arzt“ bedeutet in der Police einen Doktor der Medizin oder einen Doktor der Osteopathie, der eine Zulassung im Bereich Medizin bzw. für das Durchführen von Operationen entsprechend den ortsüblichen gesetzlichen Bestimmungen besitzt. Diese Definition schließt jedoch Chiropraktiker und Physiotherapeuten aus. „Datum des Inkrafttretens“: bezeichnet das Datum, an dem der Versicherungsschutz im Rahmen dieser Police für die versicherte Person beginnt. Eine berechtigte Person wird an dem jeweils am spätesten eintretenden Zeitpunkt versichert: 1) dem Inkrafttreten der Police, 2) dem Datum, an dem der (die) Versicherte berechtigt ist, vorausgesetzt, die erforderliche Prämie wurde bezahlt. „Wahlweise Operation und wahlweise Behandlung“ bezeichnet eine chirurgische oder medizinische Behandlung, die nicht aufgrund pathologischer oder traumatischer Veränderungen der Funktion oder Struktur in einem Teil des Körpers notwendig wird, auch wenn diese erstmalig nach dem Datum des Inkrafttretens des Versicherungsschutzes auftreten. Wahlweise Operationen sind u. a., jedoch nicht nur Beschneidung, Abbinden der Eileiter, Vasektomie, Brustverkleinerung, operative Geschlechtsumwandlung und submuköse Resektion und/oder eine andere chirurgische Korrektur von Nasenscheidewandverkrümmung mit Ausnahme von solchen Fällen, wenn dies im Rahmen einer 7 versicherten, akuten, eitrigen Nasennebenhöhlenentzündung erforderlich ist. Wahlweise Operation bezieht sich nicht auf kosmetisch bedingte chirurgische Eingriffe, die aufgrund eines versicherten Unfalles notwendig sind. Wahlweise Behandlungen sind u.a., jedoch nicht nur Behandlung von Akne, nicht bösartigen Warzen und Leberflecken, Gewichtsreduzierung, Unfruchtbarkeit und Lernbehinderungen. „Berechtigte Ansprüche“ sind Ansprüche, die von uns übernommen werden, um Auslagen zu erstatten, die infolge einer medizinisch notwendigen Dienstleistung, Versorgung oder Behandlung entstehen; aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls verschrieben, vorgenommen oder angeordnet von einem Arzt; angemessene und übliche Kosten, die im Versicherungszeitraum dieser Police entstanden sind und die die im Leistungskatalog aufgeführten Höchstgrenzen für die einzelnen Leistungen nicht übersteigen. „Notfall“ bezeichnet einen medizinischen Zustand, der sich durch akute Symptome äußert, bei denen man annehmen kann, dass sie dazu führen können, dass das Leben oder Körperglieder der versicherten Person ernsthaft gefährdet wären, wenn die Person nicht innerhalb von 24 Stunden medizinisch versorgt wird. „Familienmitglied“ bezeichnet den Ehepartner, Lebensgefährten, ein Elternteil, Geschwister oder Kind der versicherten Person. „Heimatland“ bezeichnet das Land des gewöhnlichen Aufenthaltes und ständigen Wohnsitzes der versicherten Person. „Krankenhaus“ wie es in dieser Police verwendet wird, bezeichnet (im Gegensatz zu einer Einrichtung für Ältere, chronisch Kranke oder Kur-, Alten- und Pflegeheime) ein Krankenhaus, das entsprechend den Gesetzen für die Pflege und Behandlung kranker und verletzter Personen zuständig ist, über Diagnoseeinrichtungen und Operationssäle verfügt und einen 24-h-Pflegedienst unter medizinischer Leitung besitzt. „Verletzung“ bezeichnet in der Police einen Personenschaden, der während der Gültigkeitsdauer dieser Police allein und direkt durch Gewalt, unfallbedingt, von außen und sichtbar verursacht wurde und der direkt und unabhängig von allen anderen Ursachen zu einem im Rahmen dieser Police versicherten Verlust resultiert. „Versicherte Person“ bezeichnet eine Person, die im Rahmen dieser Police versicherungsberechtigt ist, wie unter „berechtigte Person“ definiert, die einen Versicherungsschutz beantragt hat und deren Name auf dem Versicherungsantrag aufgeführt ist, für den wir die Versicherungsprämie erhalten haben. „Medizinisch notwendig“ oder „Medizinische Notwendigkeit“ bezeichnet Leistungen und Versorgungen während des Versicherungszeitraumes, die wir wie folgt festlegen: 1) angemessen und notwendig bei Symptomen und Diagnosen oder direkte Pflege und Behandlung der Beschwerden der versicherten Person; 2) allgemein üblich für die Behandlung der Beschwerden der versicherten Person im Rahmen der Standards des Gesundheitswesens; 3) nicht vorrangig zum Vorteil der versicherten Person, des Arztes der versicherten Person bzw. eines anderen Dienstleisters oder einer anderen Person; 4) nicht experimentell/zu Forschungszwecken oder unerprobt, anerkannt durch das Gesundheitswesen oder die für jede Art von Forschungsprogramm verwendet werden; und 5) nicht überzogen in Bezug auf Umfang, Dauer oder Intensität, um eine sichere, angemessene und adäquate Behandlung sicherzustellen. „Gemüts- und Nervenkrankheiten“ bezeichnet eine psychische oder emotionale Krankheit bzw. eine Verhaltensstörung. „Ständiger Wohnsitz“ bezeichnet das Land, in dem sich die versicherte Person für gewöhnlich aufhält und ihren Lebensmittelpunkt hat und in das sie beabsichtigt zurückzukehren. „Vorerkrankung“ bezeichnet eine Krankheit, ein Leiden oder einen anderen Zustand der versicherten Person, der in dem in der Leistungsübersicht angegebenen Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Versicherungsschutzes dieser Police für die versicherte Person: 1) erstmalig aufgetreten ist, sich verschlimmert hat, akut wurde, oder Symptome aufgetreten sind, die eine Person veranlasst hätten, Diagnose, Behandlungen oder Medikamente einzuholen; oder 2) es erfordert verschriebene Arzneimittel oder Medikamente einzunehmen, es sei denn der Zustand für welchen die verschriebenen Arzneimittel oder Medikamente einzunehmen sind, bleibt ohne Änderungen in der erforderlichen Verschreibung kontrolliert; oder 3) wurde von einem Arzt behandelt oder die Behandlung wurde von einem Arzt empfohlen. 8 „Angemessen und üblich“ bezeichnet den Maximalbetrag, den wir für die eingeschlossenen Leistungen, die die versicherte Person beanspruchen kann, als angemessen und üblich erachtet, und zwar bis zur Höhe der tatsächlich berechneten Kosten. Unsere Bestimmungen orientieren sich an: 1) Beträgen, die von anderen Serviceanbietern für dieselbe oder eine ähnliche Leistung am selben Ort unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Verletzung oder Krankheit in deren Zusammenhang die Leistung erbracht wurde, berechnet werden; 2) gewöhnlichen medizinischen Umständen, für die Extrazeit, Können oder Erfahrung benötigt wird; und 3) anderen Faktoren, die die Gesellschaft als relevant ansieht, z.B. Quellen jeweiliger Gebührenspannen. „Verwandter“ bezeichnet den Ehepartner, den Lebenspartner, ein Elternteil, Geschwister, Kind, Großeltern, Enkel, Stiefeltern, Stiefkind, Stiefgeschwister, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwager und Schwägerin, Tante, Onkel, Nichte, Neffe, Vormund, Mündel bzw. Cousine und Cousin der versicherten Person. „Krankheit“ bezeichnet in der Police Erkrankungen und Krankheiten jedweder Art, die nach dem Inkrafttreten dieser Police eingetreten sind und die durch diese Police versichert sind. „Beendigung der Versicherung“ bedeutet, der Versicherungsschutz für die versicherte Person endet bei dem zuerst eintretenden Ereignis der folgenden Ereignisse: 1) das Datum, an dem die Hauptpolice endet; 2) Das Datum, an dem die versicherte Person nicht mehr berechtigt ist; oder 3) der letzte Tag der Versicherungszeit, die von der teilnehmenden Organisation für die versicherte Person gewünscht wurde; 4) das Ende des Zeitraumes, für die die Versicherungsprämie bezahlt wurde. Die Beendigung der Police beeinflusst nicht den Versicherungsschutz für eine Reise, solange die Versicherungsprämie for Antritt der Reise bezahlt wurde. „Wir, uns, unsere“ bezeichnet die Versicherungsgesellschaft, die diese Versicherung übernimmt. Wichtiger Hinweis Diese Police bietet Reiseversicherungsleistungen für Personen, die außerhalb ihres Heimatlandes reisen. Diese Police begründet keinen umfassenden Krankenversicherungsschutz (oft als „Hauptkrankenversicherungsschutz“ bezeichnet) und deckt die individuelle Verpflichtung einer Person, die Anforderung nach einem notwendigen Mindestversicherungsschutz gemäß dem Affordable Care Act (ACA) sicherzustellen, nicht ab. Für weitere Informationen über den ACA, wenden Sie sich bitte an www.HealthCare.gov Diese Information bietet eine kurze Beschreibung der wichtigen Bestandteile der Versicherung. Es ist kein Versicherungsvertrag. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsschutzes sind in der Police dargelegt, die in dem Bundesstaat ausgestellt wurde, in dem die Police unter der Formularnummer AH-15090 ausgehändigt wurde. Die vollständigen Details können in der Hauptpolice nachgelesen werden, die Sie bei Au Pair in America anfordern können. Die Police unterliegt dem Landesgesetz des Bundesstaates, in dem die Police ausgestellt wurde. Bitte behalten Sie diese Information als Bezugspunkt. Cultural Insurance Services International (CISI) 1 High Ridge Park, Stamford, CT 06905 Tel. 203-399-5130 | Fax: 203-399-5596 [email protected] | www.culturalinsurance.com Bitte beachten: Die Versicherungspolice steht nur in englischer Sprache zur Verfügung und im Falle eines Rechtstreits ist der Wortlaut der englischsprachigen Version maßgeblich. Die Übersetzung dient lediglich dem Zweck der Information und ist nicht dahingehend auszulegen, dass hierdurch die Versicherungspolice oder der Antrag modifiziert oder verändert werden. Die in dem Antrag enthaltenen Aussagen reflektieren aufgrund linguistischer Unterschiede nicht unbedingt den Inhalt des englischsprachig verfassten Antrags oder der Police. 9 Haftpflicht- und Sachversicherung Für Au Pair in America Teilnehmer/innen 2016 Die Police gilt vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Verwaltet von Cultural Insurance Services International • 1 High Ridge Park • Stamford, CT 06905 Diese Versicherung wird von American Empire Surplus Lines Insurance Company, A Delaware Stock Company übernommen Versicherungszeitraum: Erster Geltungstag der Haftpflicht- und Sachversicherung ist der Tag, an dem Sie ihr Heimatland verlassen, um Teilnehmer des Programms zu werden. Der Versicherungsschutz endet, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: Ablauf des Versicherungszeitraumes Ausscheiden aus dem Programm Rückkehr in Ihr Heimatland nach Programmende Leistungsbeschreibung: Privathaftpflichtversicherung (Police #16CG61045) Der Versicherer zahlt in Ihrem Namen alle Summen, zu deren Zahlung Sie rechtlich verpflichtet sind im Hinblick auf die Abgeltung von einem Schadenersatz für private Haftpflichtansprüche, die gegen Sie erhoben und dem Versicherer während der Versicherungsdauer gemeldet wurden. Die Versicherungsdauer umfasst Ihren gesamten Aufenthalt in den USA (der 13. Aufenthaltsmonat ist jedoch nicht enthalten). Die private Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab. Die Deckungssumme liegt bei max. $100.000 je Schaden, und es besteht ein Gesamtdeckungslimit in Höhe von $200.000 je Versicherungsdauer je Au Pair. Die Privathaftpflichtversicherung bietet folgende Leistungen: - Medizinische Kosten: Der Versicherer zahlt bis zu $5.000 im Namen des (der) Versicherten für medizinische Versorgungskosten infolge eines Unfalls, den der (die) Versicherte verursacht hat und der zu einem Personenschaden an einer anderen Person als dem (der) Versicherten führte. - Zusätzliche Lebenshaltungskosten: Wenn der (die) Versicherte einen Schaden verursacht, der dazu führt, dass der Aufenthaltsort des (der) Versicherten (das Haus der Gastfamilie) nicht länger bewohnbar ist, so zahlt der Versicherer im Namen des (der) Versicherten für eine notwendige Erhöhung der Lebenshaltungskosten, die der Gastfamilie entstehen, einen Betrag von bis zu $5.000 je Versicherungsdauer, damit der Haushalt in der Lage ist, seinen normalen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. - Zahlung des Selbstbehalts gemäß Hausbesitzerhaftpflicht- und Hausratversicherung: Wenn ein Schaden, der von dem (der) Versicherten verursacht wurde, zu einem Anspruch führt, der über eine gültige und ersatzpflichtige Hausbesitzerhaftpflicht- und Hausratversicherung der Gastfamilie für den versicherten Aufenthaltsort abgesichert ist, übernommen wird, so zahlt der Versicherer der Gastfamilie im Namen des (der) Versicherten die Summe des Selbstbehalts der Hausbesitzerhaftpflicht- und Hausratversicherung jeweils bis zu einer Höhe von maximal $1.000 je Au Pair und je Versicherungsdauer. Bitte beachten: Auf diese Leistung sind spezifische Ausschlüsse anwendbar (am häufigsten ist dies ein Schaden, der durch das Führen eines Kraftfahrzeugs durch den (die) Versicherte(n) verursacht wird). Bevor Sie einen Anspruch geltend machen, wenden Sie sich bitte hinsichtlich weiterer Informationen an CISI. Leistung bei Verlust und Beschädigung persönlicher Wertgegenstände (Police # 16MP24971) - Der Versicherer bietet einen Versicherungsschutz im Wert von $2.500 zur Absicherung Ihrer persönlichen Wertgegenstände im Fall von Diebstahl, Brand oder Unfall während Ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten. - Je Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von $250 zu zahlen (dieser Eigenanteil verringert sich mit Erwerb des Reise- und Sportpaketes auf $100). - Erstattet wird der jeweilige Wert zum Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalles; nicht abgedeckt sind Verlust oder Beschädigung aufgrund von Gebrauch, Abnutzung, Verschleiß oder grobe Fahrlässigkeit. - Für bestimmte Dinge gibt es spezielle Obergrenzen wie z.B. max. $100 für Bargeld, $250 für Reisepässe und in Gesamtsumme $1.000 für Diebstahl von Schmuck, Uhren und Fotoapparaten. Bitte beachten: Eine vollständige Liste der speziellen Obergrenzen und Ausschlüsse erhalten Sie auf Anfrage von CISI. Bevor Sie einen Anspruch geltend machen, wenden Sie sich bitte zwecks weiterer Informationen an CISI. Bitte beachten: Die Versicherungspolice steht nur in englischer Sprache zur Verfügung und im Falle eines Rechtstreits ist der Wortlaut der englischsprachigen Version maßgeblich. Die Übersetzung dient lediglich dem Zweck der Information und ist nicht dahingehend auszulegen, dass hierdurch die Versicherungspolice oder der Antrag modifiziert oder verändert werden. Die in dem Antrag enthaltenen Aussagen reflektieren aufgrund linguistischer Unterschiede nicht unbedingt den Inhalt des englischsprachig verfassten Antrags oder der Police. 10
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