Rück-zahlung von Arbeitslosen-geld 2 schnell und einfach fertig

Diesen Fragebogen müssen Sie dann ausfüllen.
Sie können den Fragebogen ausdrucken
und mit der Post an diese Adresse schicken:
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Recklinghausen
Inkasso-Service
Görresstr. 15
45657 Recklinghausen
Rück-zahlung von
Arbeitslosen-geld 2
schnell und einfach
fertig machen
Sie können den Fragebogen auch als E-Mail
an diese Adresse schicken:
[email protected]
Wenn Sie den Fragebogen als E-Mail schicken,
dann geben Sie bitte im Betreff von der E-Mail
Ihr Kassen-zeichen an.
Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie an.
Die Telefon-nummer ist:
0800 4 5555 10*
Es gibt auch eine Fax-nummer:
069 59769 798
Wir geben Ihnen hier nochmal wichtige Hinweise:
Bitte geben Sie immer Ihr Kassen-zeichen an,
wenn Sie mit uns telefonieren oder schreiben.
Ich habe einen Brief vom Haupt-zoll-amt bekommen,
für eine Pfändung.
Das Wort bedeutet, dass Ihnen das Haupt-zoll-amt
Sachen weg-nehmen darf, weil Sie eine Rechnung
nicht bezahlt haben,
obwohl Sie schon Mahnungen bekommen haben.
Mahnungen sind Briefe wo drin steht,
dass Sie etwas noch nicht bezahlt haben.
Sie können das Haupt-zoll-amt anrufen.
Es ist in Lörrach und hat ein Büro in Freiburg.
Info
Leichte Sprache
Die Telefonnummer ist:
0761 15090
Das Haupt-zoll-amt sagt Ihnen,
ob Sie in Raten zahlen können.
Wen muss ich fragen, wenn ich wissen will
ob schon eine Zahlung von mir angekommen ist?
Sie müssen dann bei der Zentral-kasse von
der Bundes-agentur für Arbeit in Nürnberg anrufen.
Die Telefonnummer ist die:
0800 4 5555 10*
Wenn der Sprecher Sie nach einer Nummer fragt,
dann drücken Sie bitte die „2“.
Bitte halten Sie bei allen Anrufen
immer Ihr Kassen-zeichen bereit.
Stand: Juni 2015
Erklärung zu dem was hier drin steht:
Manche Wörter sind schwer, weil sie
zum Beispiel Namen sind.
Diese Wörter sind dann mit
dieser Farbe geschrieben.
Sie werden aber erklärt,
da wo es für Sie wichtig ist.
Ich muss Geld zurück-zahlen?
Wer sagt mir was ich tun soll?
Das Job-center Freiburg erklärt Ihnen
warum das passieren kann.
Dazu brauchen wir Ihren Bescheid
wo drin steht, dass Sie
Geld zurück-zahlen müssen.
Ein Bescheid ist ein Brief
von einem Amt oder von
einem Gericht.
Rufen Sie uns an
immer Montag bis Freitag
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Telefon 0761 2710 721
Wir machen einen Termin mit Ihnen.
Bis wann soll ich bezahlen?
Bis 14 Tage nach dem Bescheid
den Sie bekommen haben.
An wen soll ich bezahlen?
Sie müssen den Betrag
an diesen Empfänger überweisen:
BA-Service-Haus
Bundesbank Nürnberg
Bankleit-zahl: 760 000 00
Konto-nummer: 760 016 17
BIC: MARKDEF 1760
IBAN:
DE50760000000076001617
Das ist wichtig!
Sie müssen den Verwendungs-zweck
dazu schreiben.
Das ist eine bestimmte Nummer,
die heißt: Kassen-zeichen
oder Vertrags-gegenstands-nummer.
Achtung! Diese Nummer bitte immer
dazu schreiben!
Wir nennen diese Nummer in der Info für Sie
immer „Kassen-zeichen“.
Wo finde ich das Kassen-zeichen?
Es steht auf der Rückseite von Ihrem Bescheid.
Und es steht auf allen Briefen,
die vom Inkasso-Service verschickt werden.
Das ist der Name von dieser Kasse.
Ich habe verschiedene Kassen-zeichen.
Welches muss ich angeben?
Geben Sie bitte alle Kassen-zeichen an.
Wir können das richtige dann gut finden.
Ich kenne meine Nummer für das
Kassen-zeichen noch nicht.
Kann ich trotzdem eine Frage an die Kasse stellen?
Ja, das geht:
Wenn Sie Ihren Namen und Vornamen
und Ihre Adresse und Ihr Geburts-datum angeben.
Vielleicht haben Sie auch eine Nummer
von Ihrer Bedarfs-gemeinschaft.
Das ist das Wort für Sie alle,
mit denen Sie zusammen wohnen
und Hilfe von uns bekommen.
Kann ich auch in Raten bezahlen?
Wenn Sie das Geld nicht auf einmal bezahlen können,
dann rufen Sie bitte bei der Kasse direkt an.
Die Telefon-nummer ist: 0800 4 5555 10 *
Wenn Sie diese Nummer gewählt haben,
dann sagt jemand was und will,
dass Sie eine Nummer drücken sollen.
Sie drücken dann die Nummer 8.
Der kleine Stern hinter der Telefon-nummer
bedeutet, dass der Anruf für Sie nichts kostet.
Bitte achten Sie darauf:
Das Job-center Freiburg kann nicht entscheiden,
ob Sie in Raten zahlen können.
Sie können auch im Internet nachschauen.
Dazu müssen Sie auf diese Seite gehen:
www.arbeitsagentur.de
dann klicken Sie auf das Wort „Startseite“
dann auf die Wörter „Bürgerinnen & Bürger“
dann auf die Wörter „Finanzielle Hilfen“
dann auf die Wörter „Regionaler Inkasso-Service“
dann auf das Wort „Formulare“
dann auf „Fragebogen zur Beantragung einer Ratenzahlung“.