Einnahmen werden in dem Monat auf den Bedarf angerechnet, in dem sie zufließen. Dadurch wird bei voraussichtlichem Zufluss im Laufe des Kalendermonats die erwartete Einnahme bereits ab Monatsbeginn auf Ihren Bedarf angerechnet. Sie erhalten ausgezahlt. somit weniger Darlehen bei Arbeitsaufnahme Leistungen Wird Hilfebedürftigkeit wegen eines erwarteten Zuflusses von Einnahmen gemindert oder fällt sie weg, kann zur Sicherung des Lebensunterhaltes maximal bis zum tatsächlichen Zahlungstermin ein Darlehen in angemessener Höhe gewährt werden. Muss ich eine Arbeitsaufnahme melden? Ja. Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, sind Sie dazu verpflichtet, diese unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen. Wenn Sie Ihre Arbeitsaufnahme nicht oder verspätet melden stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie müssen dann mit einem Bußgeld oder einer Strafanzeige rechnen. www.jobcenter-freiburg.de Juni 2015 Wann kann ich ein Darlehen erhalten? Um über einen Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen zu entscheiden legen Sie bitte folgende Unterlagen vor: • ein formloser schriftlicher Antrag • Kontoauszüge der letzten 4 Wochen, • eine ausgefüllte Anlage VM • Bestätigung des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Lohnzahlung • Bestätigung des Arbeitgebers, dass keine Vorschusszahlung des Lohns möglich ist Bevor ein Darlehen gewährt werden kann, sind vorrangig andere finanzielle Möglichkeiten zu nutzen (z.B. Vorschuss des Arbeitgebers, Verbrauch des Schonvermögens). Zudem muss weiterhin die Zuständigkeit beim Jobcenter Freiburg liegen. Wenn Sie also gleichzeitig mit Ihrer Arbeitsaufnahme umziehen, ist das neue Jobcenter Ihres Wohnorts zuständig. Wie hoch und für welche Dauer wird das Darlehen gewährt? Hinsichtlich der Höhe kann maximal in Höhe des bisherigen Bedarfes ein Darlehen gewährt werden. Dieses wird anteilig bis zum voraussichtlichen Zahlungstermin gewährt. Wenn Sie beispielsweise am 15. des Monats Ihren Lohn erhalten (und ein Vorschuss ist nachgewiesen nicht möglich), dann können Sie ein Darlehen in Höhe der Hälfte der bisherigen Leistungen erhalten. Wie erfolgt die Rückzahlung des Darlehens? Wenn Sie weiterhin im Leistungsbezug beim Jobcenter sind, wird das gewährte Darlehen mit monatlich 10% Ihrer Regelleistung aufgerechnet und getilgt. Wenn Sie nach Ihrer Arbeitsaufnahme nicht mehr auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen sind, ist das Darlehen grundsätzlich in einer Summe mit der im Bescheid festgesetzten Frist (in der Regel 1 Monat) zurückzuzahlen. Kann ich eine Ratenzahlung beantragen? Wenn Sie die Forderung nicht in einer Summe begleichen können, nehmen Sie bitte telefonisch mit dem Inkasso-Service Kontakt auf und beantragen eine Ratenzahlung. Für die Entscheidung sind Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wichtig. Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter Freiburg nicht über eine Ratenzahlung entscheiden kann. Sie erreichen den Inkasso-Service unter der folgenden Telefonnummer: 0800 4 5555 10* und Ziffer „8“ drücken Sie können auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de unter folgendem Pfad Startseite > Bürgerinnen und Bürger > Finanzielle Hilfen > Regionaler Inkasso-Service den unter „Formulare“ aufgeführten „Fragebogen zur Beantragung einer Ratenzahlung“ nutzen und diesen dem Inkasso-Service zukommen lassen. Über den ebenfalls hier eingestellten Vordruck „Einzugsermächtigung“ können Sie außerdem das Lastschriftverfahren beantragen. Vollständige Kontaktdaten des InkassoService: Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Recklinghausen Inkasso-Service Görresstr. 15 45657 Recklinghausen Tel.: 0800 4 5555 10* Fax: 069 59769 798 E-Mail:[email protected] E-Mail-Nutzer geben bitte im Betreff der Email Ihre Vertragsgegenstandsnummer oder das Kassenzeichen und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an. (*Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.)
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