Darlehen bei Arbeitsaufnahme

Einnahmen werden in dem Monat auf den Bedarf
angerechnet, in dem sie zufließen.
Dadurch wird bei voraussichtlichem Zufluss
im Laufe des Kalendermonats die erwartete
Einnahme bereits ab Monatsbeginn auf Ihren
Bedarf angerechnet.
Sie
erhalten
ausgezahlt.
somit
weniger
Darlehen
bei
Arbeitsaufnahme
Leistungen
Wird Hilfebedürftigkeit wegen eines erwarteten
Zuflusses von Einnahmen gemindert oder fällt sie
weg, kann zur Sicherung des Lebensunterhaltes
maximal bis zum tatsächlichen Zahlungstermin
ein Darlehen in angemessener Höhe gewährt
werden.
Muss ich eine Arbeitsaufnahme melden?
Ja. Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, sind Sie
dazu verpflichtet, diese unverzüglich dem
Jobcenter mitzuteilen.
Wenn
Sie
Ihre
Arbeitsaufnahme
nicht
oder verspätet melden stellt dies eine
Ordnungswidrigkeit dar. Sie müssen dann mit
einem Bußgeld oder einer Strafanzeige rechnen.
www.jobcenter-freiburg.de
Juni 2015
Wann kann ich ein Darlehen erhalten?
Um
über
einen
Antrag
auf
ein
Überbrückungsdarlehen zu entscheiden legen
Sie bitte folgende Unterlagen vor:
• ein formloser schriftlicher Antrag
• Kontoauszüge der letzten 4 Wochen,
• eine ausgefüllte Anlage VM
• Bestätigung des Arbeitgebers über den
voraussichtlichen Zeitpunkt der Lohnzahlung
• Bestätigung des Arbeitgebers, dass keine
Vorschusszahlung des Lohns möglich ist
Bevor ein Darlehen gewährt werden kann,
sind vorrangig andere finanzielle Möglichkeiten
zu nutzen (z.B. Vorschuss des Arbeitgebers,
Verbrauch des Schonvermögens).
Zudem muss weiterhin die Zuständigkeit
beim Jobcenter Freiburg liegen. Wenn Sie
also gleichzeitig mit Ihrer Arbeitsaufnahme
umziehen, ist das neue Jobcenter Ihres Wohnorts
zuständig.
Wie hoch und für welche Dauer wird das
Darlehen gewährt?
Hinsichtlich der Höhe kann maximal in
Höhe des bisherigen Bedarfes ein Darlehen
gewährt werden. Dieses wird anteilig bis zum
voraussichtlichen Zahlungstermin gewährt.
Wenn Sie beispielsweise am 15. des Monats
Ihren Lohn erhalten (und ein Vorschuss ist
nachgewiesen nicht möglich), dann können Sie
ein Darlehen in Höhe der Hälfte der bisherigen
Leistungen erhalten.
Wie erfolgt die Rückzahlung des Darlehens?
Wenn Sie weiterhin im Leistungsbezug beim
Jobcenter sind, wird das gewährte Darlehen mit
monatlich 10% Ihrer Regelleistung aufgerechnet
und getilgt.
Wenn Sie nach Ihrer Arbeitsaufnahme nicht
mehr auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen
sind, ist das Darlehen grundsätzlich in einer
Summe mit der im Bescheid festgesetzten Frist
(in der Regel 1 Monat) zurückzuzahlen.
Kann ich eine Ratenzahlung beantragen?
Wenn Sie die Forderung nicht in einer Summe
begleichen können, nehmen Sie bitte telefonisch
mit dem Inkasso-Service Kontakt auf und beantragen eine Ratenzahlung.
Für die Entscheidung sind Ihre persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse wichtig.
Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter
Freiburg nicht über eine Ratenzahlung
entscheiden kann.
Sie erreichen den Inkasso-Service unter der
folgenden Telefonnummer:
0800 4 5555 10*
und Ziffer „8“ drücken
Sie können auch im Internet unter
www.arbeitsagentur.de
unter folgendem Pfad Startseite > Bürgerinnen
und Bürger > Finanzielle Hilfen > Regionaler
Inkasso-Service
den
unter
„Formulare“
aufgeführten „Fragebogen zur Beantragung
einer Ratenzahlung“ nutzen und diesen dem
Inkasso-Service zukommen lassen.
Über den ebenfalls hier eingestellten Vordruck
„Einzugsermächtigung“ können Sie außerdem
das Lastschriftverfahren beantragen.
Vollständige Kontaktdaten des InkassoService:
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Recklinghausen
Inkasso-Service
Görresstr. 15
45657 Recklinghausen
Tel.: 0800 4 5555 10*
Fax: 069 59769 798
E-Mail:[email protected]
E-Mail-Nutzer geben bitte im Betreff der Email
Ihre Vertragsgegenstandsnummer oder das
Kassenzeichen und eine Telefonnummer für
eventuelle Rückfragen an.
(*Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.)